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Jahresrückblick - 2014

Jahresrückblick 2014 - verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de · der Ihnen jetzt vorliegende Jahresrückblick 2014 des Lan-desamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) stellt

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Jahresrückblick-

2014

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Jahresberichtdes

Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt-

Rückblick 2014

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Impressum

Herausgeber: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale)

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Fachbereich Verwaltung - Dezernat Informationsmanagement Jana Richter-Grünewald M. A.

LAV 06/2015-239

Stand: Juli 2015

© Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, alle Rechte vorbehalten

Dieser Bericht wurde mit Sorgfalt und nach vorhandenem Wissen erarbeitet. Eventuelle Fehler sowie inzwischen geänderter und erweiteter Kenntnisstand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Redaktion.

Für weitere Informationen steht der Internetauftritt es Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Bei Fragen zu einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an [email protected].

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Vorwort

Dr.- Ing. Bernhard RäbelPräsident des Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Ihnen jetzt vorliegende Jahresrückblick 2014 des Lan-desamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) stellt die Aufgaben der Fachbereiche und Dezernate des Landesam-tes in ihren Grundzügen vor und hebt einige Arbeitsergebnisse aus den Fachbereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veteri-närmedizin und Arbeitsschutz besonders heraus. Erstmals wird auch von der Arbeit der Ethikkommission berichtet. Die Auswahl ist so getroffen, dass den Nichtfachleuten ein grundlegender Eindruck von Jahresschwerpunkten der Arbeit der Beschäftig-ten des LAV und den Fachleuten ergänzende Detailinformation zu ihnen im wesentlichen bereits bekannten Sachverhalten er-möglicht wird. Ausführlicher und spezifischer sind die Berichte „Infektionskrankheiten“, „Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter in Sachsen-Anhalt“, „Untersuchungen zur Le-bensmittelsicherheit“ und der „Jahresbericht der Arbeitsschutz-verwaltung“.

Die öffentliche Wahrnehmung von Verbraucherschutz läuft – von bestimmten interessierten Kreisen auch befördert – über die Skandalisierung. „Lebensmittelskandal“ ist ein erfolgver-sprechendes Suchwort, „Arbeitsunfall“ ebenso, und die ersten Treffer bei „Tierschutz“ sind auch nicht positiv besetzte The-men. Dass Verbraucherschutz, zum Beispiel sichere Lebens-mittel, Patientensicherheit durch Hygiene im Krankenhaus, Ge-sundheitsschutz am Arbeitsplatz und auch die Tiergesundheit viel mehr von kontinuierlich durchgeführter Überwachung und Beratung zur Mängelbeseitigung abhängig ist, ist zu selten ein öffentliches Thema. Gesundheitlicher Verbraucherschutz benö-tigt die amtliche Überwachung und Beratung, benötigt dazu aus-reichend gut ausgebildetes Personal und moderne Technik in den Landkreisen und im Landesamt für Verbraucherschutz, und auch Vertrauen insoweit, dass die ausgewählten Arbeitsschwer-punkte die richtigen sind und nicht allein die medial getriebenen.

Im Jahresrückblick 2014 muss selbstverständlich auf die Ebola-Erkrankungswelle in Westafrika eingegangen werden, und wie verantwortungsbewusst Sachsen-Anhalt sich auf eine wenn auch noch so unwahrscheinliche Einschleppung vorberei-ten musste. Aber mit demselben Stellenwert muss der Kontroll-druck aufrecht erhalten werden, solange von 363 Hackfleisch-proben bzw. Zubereitungen 18 als gesundheitsschädlich und 13 als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft wer-den müssen. Die Bedrohung durch Tierseuchen oder Tierkrank-heiten ist durch das erneute Aufstallungsgebot nach dem Auf-treten der aviären Influenza Ende 2014 wieder ins öffentliche Bewusstsein gelangt, doch was ist bekannt über die Afrikani-sche Schweinegrippe, und welche Mühen es macht, kontinuier-lich nachzuweisen, dass die Tollwutfreiheit auch noch besteht? Und nicht mit dem geringsten Stellenwert: An den Folgen ei-ner Asbeststaubexposition sterben in Deutschland jährlich mehr

als 1.500 Beschäftigte und Ruhe-ständler, und noch sind 35 Millionen Tonnen asbesthaltige Produkte ar-beitsschutzgerecht auszubauen und umweltverträglich zu entsorgen. Eine wie auch immer geartete Deregulie-rung beim Umgang mit Asbest ist – bei den möglichen Gewinnspannen bei eine Exposition Beschäftigter in Kauf nehmender Arbeitsweise – un-verantwortlich.

Der Jahresrückblick 2014 legt be-wusst den Schwerpunkt seiner Be-richterstattung auf das „Alltagsgeschehen“. Zum Alltag gehört auch die Arbeit nach hohen Qualitätsstandards. 2014 hat das LAV das erste Überwachungsaudit der meisten Laborbereiche des Landesamtes unter den Bedingungen der Deutschen Ak-kreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgreich bestanden. Zu den Arbeitsaufgaben der Beschäftigten des LAV gehören auch die Entwicklung neuer Untersuchungsverfahren und deren Vali-dierung. Auch darüber wird berichtet.

Der Fachbereich Verwaltung arbeitet meist im Hintergrund, unspektakulär. Ich freue mich deshalb, auf zwei Aufsätze ver-weisen können, die berichten, wie moderne Datenübermitt-lungsverfahren in Fachbereich Veterinärmedizin Einzug gehal-ten haben. Hierbei war die Verwaltung ebenso gefordert wie der Tierarzt.

Nicht im Rückblick widergespiegelt ist die Öffentlichkeits-arbeit des LAV. Minister Bischoff, z. T. mit Medienbegleitung, und Staatssekretärin Naumann besuchten alle Fachbereiche. Mit öffentlichem Interesse wurden u. a. die Schulanfängerstu-die, die Wasserdatenbank und der Bericht zur Lebensmittelsi-cherheit 2013 vorgestellt. Zahlreiches Fachpublikum und Me-dienvertreter besuchten die 15. Stendaler Geflügeltagung und den 16. Arbeitsschutztag des Landes. Viele kleine Pressenoti-zen und Nachrichten beziehen sich auf das Landesamt für Ver-braucherschutz, Journalisten holen sich hier ihre Information. Beim „Krankenhaushygienetag“ in Halle, bei den Fachgesprä-chen „Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit“ in Bern-burg/Strenzfeld und in Stendal, der Fortbildungsveranstaltung Lebensmittelsicherheit in Halle und vielen anderen vergleichba-ren Veranstaltungen spricht der hohe Besucherzulauf eine deut-liche Sprache: Die Arbeitsergebnisse des Landesamtes sind an-erkannt und sind praxisrelevant.

Und nach diesem kleinen Werbeblock wünsche ich Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, beim weiteren Durchblät-tern das eine oder andere Aha-Erlebnis.

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Struktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

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Abkürzungsverzeichnis

AMG ArzneimittelgesetzASP Afrikanische SchweinepestBfR Bundesinstitut für RisikobewertungBGBl. BundesgesetzblattBHV1 Bovines Herpesvirus 1BVD Bovine VirusdiarrhoeC. difficile Clostridium difficileCDI Clostridium-difficile-InfektionDAkkS Deutsche AkkreditierungsstelleDIN Deutsches Institut für NormungE. coli Escherichia coliEG Europäische GemeinschaftEU Europäische UnionFB FachbereichGDA Gemeinsame deutsche ArbeitsschutzstrategieGOARN Global Outbreak Alert and Response NetworkHIT Herkunfts- und Identifikationssystem für TiereIfSG InfektionsschutzgesetzLASI Länderausschuss für Arbeitsschutz und SicherheitstechnikLAV Landesamt für VerbraucherschutzLFGB Lebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLHO LandeshaushaltsordnungLIMS Laborinformations- und ManagementsystemLSA Land Sachsen-AnhaltMLU Minsterium für Landwirtschaft und UmweltMS Ministerium für Arbeit und SozialesNRKP Nationaler RückstandskontrollplanPCR PolymerasekettenreaktionPWS pharmakologisch wirksame StoffeRKI Robert Koch-InstitutRT RibotypTZW Technologiezentrum WasserVO VerordnungWHO World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation)

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Inhaltsverzeichnis

1 Fachbereich Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1

Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Dezernat 13 - Informationsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Die Arbeit der Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2 Fachbereich Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7

Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.1 Ebolafieber-Epidemie in Westafrika 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2.2 Etablierung einer neuen Untersuchungsmethode zur Bestimmung von Chromat im Trinkwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.3 Intensivierte Surveillance wegen Häufung von Clostridium difficile-Infektionen in einem Krankenhaus in Sachsen-Anhalt 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2.4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

3.1 Untersuchung von auch zum Rohverzehr bestimmten Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3.2 Aufklärung eines Krankheitsgeschehens durch Noroviren in einem Restaurant durch molekularbiologische Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.3 Alles Käse oder doch nur ein Imitat? Überprüfung der Abgabe von Käse in Gaststätten und Imbisseinrichtungen . . . . 21

3.4 Gekochte und gefärbte Hühnereier – nicht immer ein Genuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.5 Fortsetzung folgt! Heute: Allergenkennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3.6 Rückstände in Kräutern und Gewürzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.7 Verzehrfertig zubereitetes Obst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.8 Küchenfertig zubereitete Gemüseerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3.9 Tiramisu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

3.10 Untersuchung von Obst und Gemüse auf Chlorat-Rückstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

3.11 Die Wahrheit über natürliche Wirkstoffe in kosmetischen Mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

4 Fachbereich Veterinärmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

Dezernat 41 - Mikrobiologische und morphologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Dezernat 42 - Virologische, serologische und molekularbiologische Tierseuchendiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

4.1 Monitoring Aviäre Influenza . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

4.2 Tollwutuntersuchungen in Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

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4.3 Elektronische Befundmitteilung bei tierseuchendiagnostischen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

4.4 Höhere Sicherheit sowie Zeitersparnis bei Untersuchungsanträgen für Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.5 Nationaler Rückstandskontrollplan und Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2014 . . . . . . . . 39

4.6 Untersuchungen zur Betäubung und Tötung lebensschwacher Saugferkel mittels verschiedener Techniken unter Berücksichtigung der Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5 Fachbereich Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

5.1 Arbeitsschutzverwaltung heute - Aufsichtshandeln des Fachbereiches Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

5.2 Ausbildung von Gewerbeoberinspektor-Anwärtern, Gewerbereferendaren und weiteren Beamten . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

5.3 Marktüberwachungsaktion im Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt für die Sicherheit von Kinderfahrrädern . . . . . . . . . . . . . . . . 49

5.4 Asbest – die alte neue Herausforderung – eine Bilanz 21 Jahre nach dem Asbestverbot in Deutschland . . . . . . . . . . . . 51

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1 Fachbereich Verwaltung

Fachbereich 1 - Verwaltung

Fachbereichsleiterin: Oktavia Ihlenfeldt Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 150 E-Mail: [email protected]

Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation

Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernat 13 Informationsmanagement

Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 11.03.2004 (MBl. LSA Nr. 15/2004, S. 199) ist das Landes-amt für Verbraucherschutz (LAV) in einen Landesbetrieb gemäß § 26 Abs. 1 LHO im Geschäftsbereich des Ministeriums über-führt worden.

2004 wurde im LAV die doppische Buchführung unter Ein-satz von SAP/R3 eingeführt.

Im Fachbereich Verwaltung erfolgt die Wahrnehmung behör-deninterner Aufgaben zur Absicherung der Rahmenbedingungen für die 4 Fachbereiche insbesondere unter dem Aspekt betriebs-wirtschaftlicher Grundsätze. Der Fachbereich ist verantwort-lich für die Fortentwicklung der Organisations- und Aufgaben- struktur, für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes personeller und materieller Ressourcen und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Zielsetzung, den Zuschussbedarf zu reduzieren.

Diese Verwaltungsaufgaben werden ergänzt durch nach außen gerichteten Leistungen wie zum Beispiel der Öffentlich-keitsarbeit (Publikationen, Internetportal, Ausstellungen, Veran-staltungen u. a.) mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung.

Sowohl zur Darstellung des Leistungsspektrums des LAV als auch als Instrument zur globalen Steuerung durch die Minis-terien wurden – wie auch in den Vorjahren – Zielvereinbarungen unter Federführung des Fachbereiches Verwaltung erstellt und zwischen LAV und den Fachressorts des Ministeriums für Land-wirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Arbeit und So-ziales abgestimmt. Besonderer Schwerpunkt war die personelle Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben bei gleich-zeitiger Realisierung des Personalentwicklungskonzeptes (Kon-solidierung der Stellenhaushalte) der Landesregierung.

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Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation

Dezernatsleiter: Klaus Lenze Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 170 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Personalverwaltung • Rechtsangelegenheiten• Dienstposten und Arbeitsplatzbewertung• Grundsatzfragen Organisation

• Innerer Dienst an insgesamt 7 Standorten, davon 3 Labor-standorten

• Auskünfte nach Informationsgesetzen

Das Land Sachsen-Anhalt ist auch in 2014 weiterhin um ei-nen drastischen Stellenabbau bemüht. Die Begriffe Aufgaben-verzicht, Privatisierung, Aufgabenverlagerung und rationellere Aufgabenwahrnehmung mit verringertem Stellenbestand durch Zusammenlegung und Zentralisierung von Aufgaben, durch die Zusammenführung von Standorten und die Nutzung länderü-bergreifender Kooperationen markieren die Wege, auf denen dies erreicht werden soll.

Entsprechend des Personalentwicklungskonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt (PEK 2009 - 2025) beträgt der Ziel-stellenbestand für das LAV 389 Bedarfsstellen. Die Überhang-stellen der Titelgruppe 96 wurden dabei von 63 auf 180 erhöht, wovon bislang 64 Stellen durch Altersabgänge zum 31.12.2014 abgebaut wurden.

Im Jahr 2014 (Stand: 31.12.2014) arbeiteten 386 Beschäf-tigte (Beamte/Tarifbeschäftigte, davon 277 weiblich) als Be-darfspersonal im LAV, davon 110 in der Laufbahngruppe 2 / 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst), 110 in der Laufbahngrup-pe2 / 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) und 166 in der Laufbahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst). 71 Beschäftigte des abzubauenden Personals (Titelgruppe 96) trugen darüber hin-aus zur Aufgabenbewältigung bei.

Neben einer/einem Gewerbereferendar/-in für den Dienst in der Arbeitsschutzverwaltung und 8 Praktikanten/-innen der Le-bensmittelchemie konnten 2014 wieder 4 Auszubildende (Biolo-gie- und Chemielaboranten/-innen) eingestellt werden.

Auf der Grundlage der Informationsgesetze hat Jedermann das Recht, Zugang zu den im Landesamt für Verbraucherschutz vorliegenden amtlichen Informationen zu beantragen.

Im Jahre 2014 sind jedoch lediglich 2 Anträge auf vor-handene amtliche Informationen nach dem Verbraucherin-formationsgesetz gestellt worden. Mit einem Antrag wurden Untersuchungsergebnisse zu Bleigehalten in Nahrungsergän-zungsmitteln einschließlich Algenpräparaten über 3 mg/kg Blei für die Jahre 2011 bis 2014 begehrt. Mit dem anderen Antrag wurden die Untersuchungsergebnisse aus der amtlichen Über-wachung von Tätowiermitteln für die Jahre 2012 und 2013 er-fragt.

Insgesamt 4 Anträge sind auf der Grundlage des Informati-onszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt gestellt worden, die sich ausschließlich auf amtliche Vorgänge aus dem Bereich des Ar-beitsschutzes bezogen.

Die Herausgabe von amtlichen Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz wurde im Jahr 2014 nicht beantragt.

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Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernatsleiterin: Beate Gebühr Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 334 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Wirtschaftsplanung des LHO-Betriebes und Jahresab-

schlussbericht nach Handelsgesetzbuch• Haushaltsmanagement• Finanzbuchhaltung mittels SAP/R3• eigenständiger Zahlungsverkehr und Bankwesen, inkl.

Mahnwesen

• Beschaffungswesen, Anlagenbuchhaltung und Vermögens-verwaltung

• Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling• Reisekostenmanagement

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten sichert den Dienstbetrieb des LAV durch Planung, Bereitstellung und Ab-rechnung der Haushaltsmittel, durch Beschaffungen, das Rech-nungswesen und den Zahlungsverkehr sowie eine permanente Liquiditätskontrolle.

Das LAV wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunk-ten geführt. Im Haushaltsjahr 2014 hat das LAV für laufenden Aufwand (Ausgaben z. B. für Personal, Material, bezogene Leis-tungen) 35,9 Mio. € verbraucht. Davon wurden ca. 4,1 Mio. € (ca. 11 % der Gesamtkosten) durch Einnahmen aus Gebühren und Entgelten für Leistungen des LAV gedeckt.

Die für das LAV geführte Kosten-Leistungs-Rechnung dient neben internen Steuerungszwecken und Wirtschaftlichkeitsun-tersuchungen der regelmäßigen Überprüfung der Höhe von Ge-bühren und Entgelten, die für die Leistungen des LAV erhoben

werden. Ziel der Gebühren- und Entgeltfestsetzung ist die Ge-währleistung der Erfüllung des Untersuchungsauftrages in ei-nem angemessenen Erlös-Kosten-Verhältnis.

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten beschafft die für die Aufgabenerfüllung des LAV in Labor und Verwaltung not-wendigen Anlagen, Verbrauchsmittel und Dienstleistungen und führt die Vergabeverfahren durch.

Um die finanziellen Ressourcen möglichst effektiv einzuset-zen, arbeitet das LAV im „Beschaffungsverbund Mitteldeutsch-land“ mit den Bundesländern Sachsen und Thüringen u. a. für die Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien zusammen.

Im Berichtsjahr wurden ca. 1,2 Mio. € in die Erhaltung des Anlagenvermögens, vor allem in die Laborausstattung, inves-tiert.

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Dezernat 13 - Informationsmanagement

Dezernatsleiterin: Jana Richter-Grünewald Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 172 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Gestaltung der Geschäftsprozesse• Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Publikationen• Fachinformationssystem, Intranet, Bibliothek,• IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für 7 dezentrale

Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne• IT-Benutzerbetreuung• Fachspezifische Datenverarbeitungsanwendungen, z. B.

das Informationssystem Arbeitsschutz, die Laborinforma-

tions- und Managementsystem in den Fachbereichen Le-bensmittelsicherheit und Veterinärmedizin, die Wasserda-tenbank

• Mathematische Statistiken, z. B. für die Gesundheitsbericht-erstattung und Schulanfängerstudie des Fachbereichs Hy-giene

Die Aufgaben des Dezernates Informationsmanagement sind weit gespannt. Neben der Aufrechterhaltung der IT-Infra-struktur und Systemverwaltung für die 7 dezentralen Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne und der damit verbundenen Benutzerbetreuung wird die Arbeitsfähigkeit der Fachberei-che durch diverse IT-Fachverfahren garantiert. Besondere Be-deutung haben das Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), das Labormanagement- und Informationssystem (LIMS) im Lebensmittel- und Veterinärbereich sowie die zentrale Was-serdatenbank zur Sicherung der Trink- und Badewasserqualität des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten war der Abschluss der Um-stellung der EDV auf Windows 7. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Fachanwendungen durch Windows-7-fä-hige Versionen und die dafür benötigte Hardware bei Bedarf er-setzt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten im Dezernat Infor-mationsmanagement ist die Informationsversorgung nach innen und außen. Es werden den Mitarbeitern des LAV verschiedene Bib-liotheksdienstleistungen einschließlich Normenbeschaffung und -verwaltung sowie eine Vielzahl von Fachdatenbanken zur Ver-

fügung gestellt. Das vom Dezernat gepflegte Intranet dient dem Austausch von fachlichen Materialien und zum Teil auch der organisatorischen Information in den Fachbereichen und zwi-schen ihnen.

Die Informationsversorgung nach außen umfasst die Be-reiche Internet, Publikationen und Veranstaltungen. Die Inhal-te werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf auch täglich aktualisiert, um so die Bevölkerung aktuell über bestimmte Ge-fährdungslagen zu informieren. Dabei werden auch zunehmend fremdsprachige Informationsmaterialien erstellt, um so alle Be-völkerungsgruppen in Sachsen-Anhalt informieren zu können.

Jährlich werden der Gesamtjahresbericht, der Bericht zu den Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, der Jahresbe-richt der Arbeitsschutzverwaltung (gemeinsam mit dem Ministe-rium für Arbeit und Soziales), der Infektionskrankheitenbericht sowie der Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter herausgegeben. Darüber hinaus wurden 3 Berich-te im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt und mit Fokussierung auf die Kinder- und Ju-gendgesundheit veröffentlicht.

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Die Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt ist ein unabhängiges interdisziplinäres Gremium zur Bewertung von klinischen Arzneimittelprüfungen am Menschen. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung eines geplanten Forschungsvorhabens auf dessen ethische Vertretbarkeit und die Einhaltung aller Maß-nahmen zum Probanden- und Patientenschutz.

Arzneimittel, die in Deutschland auf den Markt kommen sol-len, benötigen eine Zulassung durch die Bundesbehörden. Eine solche Zulassung kann nur erteilt werden, wenn ausreichen-de Erkenntnisse über die Wirkung, Dosierung sowie Wechsel- und Nebenwirkungen vorliegen. Hierzu ist es notwendig, dass ein neues Medikament anhand eines wissenschaftlichen Prüf-plans am Menschen getestet wird. Diese Tests (klinische Prü-fungen) unterliegen strengen Bestimmungen, um die Risiken für die Testpersonen (Probanden – gesunde Personen – bzw. Pati-enten) so gering wie möglich zu halten.

Entsprechend dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist eine we-sentliche Voraussetzung für die Durchführung einer klinischen Prüfung die zustimmende Bewertung durch eine Ethik-Kom-mission. In Deutschland gibt es aufgrund der Vielzahl von kli-nischen Prüfungen 53 Ethik-Kommissionen, die Forschungs-vorhaben nach Arzneimittelrecht bewerten. Dabei steht dem Forscher die Wahl der Ethik-Kommission nicht frei. Durch das Arzneimittelgesetz und die Regelungen der Länder (im Land Sachsen-Anhalt (LSA) die Ethik-Kom-VO LSA) werden entspre-chend dem Sitz des leitenden Forschers die Zuständigkeiten der Ethik-Kommissionen festgelegt. Die Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt ist zuständig für die Bewertung von kli-nischen Forschungsvorhaben mit Arzneimitteln in Sachsen-An-halt außerhalb der Universitäten. Die beiden Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) und Magdeburg haben an ihren medizinischen Fakultäten eigene Ethik-Kommissionen.

Im Januar 2006 wurde die Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesamt für Verbraucherschutz ge-gründet. Sie übernahm die Aufgaben nach AMG von der Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Entsprechend den Kommissionen in Bremen und Berlin entstand damit in Sachsen-Anhalt bundesweit die dritte beim Land eingerichtete Ethik-Kommission. Diese Aufgabenübertragung ist notwendig geworden, weil sich durch die 12. AMG-Novelle im Juli 2004 die Bedeutung der Ethik-Kommissionen vom berufsrechtlichen Be-

Die Arbeit der Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt

ratungsgremium hin zu einer Patientenschutzorganisation mit behördenähnlichem Charakter gewandelt hat.1 Die Anbindung der Ethik-Kommission an das Landesamt für Verbraucherschutz soll deren Unabhängigkeit sichern und die verwaltungsrechtli-chen Abläufe unterstützen.Die Kommission setzt sich zusammen aus:• sechs ärztlichen Mitgliedern,• zwei Mitgliedern aus dem Bereich der Patientenvertretung,• einem juristischen Mitglied,• einem Mitglied im Bereich Ethik und Theologie sowie

einem Mitglied im Bereich der Biometrie.Im Hinblick auf den geforderten Anteil verschiedener Berufs-gruppen ist somit eine besondere Ausgewogenheit gegeben.2

Im Dezember 2013 endete die zweite Amtszeit der Kommis-sionsmitglieder. Aufgrund der anerkannten Arbeit der Kommis-sion und der Bereitschaft fast aller Kommissionsmitglieder für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen, wurde die Kom-mission am 14.01.2014 in fast gleichbleibender Zusammenset-zung für eine neue vierjährige Amtszeit berufen.

Die Rolle der Ethik-Kommission im Zulassungspro-zess von Arzneimitteln

Die Erforschung eines Medikamentes am Menschen folgt ei-nem international festgelegten Regime das in drei Phasen ge-gliedert ist.

Innerhalb jeder der drei Phasen sind eine oder mehrere kli-nische Prüfungen durchzuführen. Eine klinische Prüfung darf je-doch nur dann begonnen werden, wenn sie durch eine Ethik-Kommission zustimmend bewertet wurde. Die Bewertung durch die Ethik-Kommission erfolgt nach Gesichtspunkten internatio-naler Vereinbarungen und Bestimmungen zum Schutz der Pati-enten und Probanden. Im Mittelpunkt der Bewertung steht das Nutzen – Risiko – Verhältnis. Die Bedeutung der klinischen Prü-fung und ein möglicher individueller Nutzen müssen gegenüber dem Risiko der Testpersonen überwiegen.1 s. Begründung zur Verordnung über Ethik-Kommissionen zur

Bewertung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln LSA und BT-Drs. 15/2109 vom 1.12.2003, S. 32

2 Martin Delhey und Diana Hoffman; Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutsch-land; Max-Planck-Institut für ausländisches Recht und Völkerrecht; Heidelberg 07/2009

Ethik-Kommission des Landes Sachsen-AnhaltVorsitzender: Dr.med. Werner Rosahl

Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Sachsen-AnhaltLeiter der Geschäftsstelle: Henning Richter Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 291 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:Bewertung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen

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Der Prüfplan enthält alle Auswahl- und Verfahrensschritte sowie das Studiendesign bis hin zur Festlegung statistischen Methoden zur Auswertung der Daten. An ihm kann die Bedeu-tung der klinischen Prüfung bemessen werden. Die Bewertung des Prüfplans durch die Ethik-Kommission hat demzufolge di-rekte Auswirkungen auf den Probanden- bzw. Patientenschutz. Durch sie werden die Patienten bzw. Probanden vor invalider bzw. wiederholender Forschung3 und somit vor ungerechtfertig-ten Risiken geschützt.

Gleichzeitig sind Risiken und Belastungen für die Testper-sonen auch bei einem vorhersehbaren wissenschaftlichen Nut-zen so gering wie möglich zu halten. Dies kann durch geeignete organisatorische Abläufe und/oder durch die optimale Auswahl von Diagnose und Überwachungsverfahren erfolgen.

Studienbedingte Gerfahren und Belastungen, sowie ver-bleibende Risiken müssen den potenziellen Patienten bzw. Probanden vor der Einwilligung in die Studienteilnahme durch eine Patienteninformation und in einem Aufklärungsgespräch mitgeteilt werden. Dabei werden an die Patienteninformation hohe Anforderungen gestellt. Sie muss einerseits für die Pati-enten verständlich und im Umfang überschaubar formuliert sein und andererseits die wesentlichen Informationen, die für einen persönlichen Entscheidungsprozess notwendig sind, enthal-ten. Erst nach einer anforderungsgerechten Aufklärung darf der Patient bzw. Proband um seine Einwilligung gebeten werden. Nach einer Erhebung des Verbandes der forschenden Arznei-mittelhersteller liegt die Mehrheit der Mängel, die bundesweit durch die Ethik-Kommissionen in Studienunterlagen angemahnt wurden, bei der Patienten- bzw. Probandeninformation.

Die Arbeit der Ethik-Kommission des Landes Sach-sen-Anhalt

Die Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2014 zu ca. 114 klinischen Prüfungen, die in Ihrer Zustän-digkeit begonnen wurden, als federführende bzw. beteiligte Ethik-Kommission Stellung genommen. Zusätzlich wurden ca. 200 Änderungen (inhaltliche Änderungen sowie Nachmeldun-gen von Prüfzentren und Prüfärzten) der bereits laufenden kli-nischen Prüfungen bewertet. Die Stellungnahmen werden bei einer mündlichen Beratung durch die beschlussfähige Kommis-sion erarbeitet. Hierzu tagt die Kommission regelmäßig aller vier Wochen. Bei federführenden klinischen Prüfungen werden

3 Raspe et al., Empfehlungen zur Begutachtung klinischer Studien durch Ethik-Kommissionen; Deutscher Ärzte-Verlag 2006

grundsätzlich zur Erörterung der Studieninhalte das studienver-antwortliche Unternehmen und der Leiter der klinischen Prüfung eingeladen.

Fortbildung zur geänderten Deklaration von Helsinki (Fortaleza, Brasilien, Oktober 2013)

Die Deklaration von Helsinki wurde im Oktober 2013 durch die 64. Generalversammlung in Fortaleza, Brasilien, geändert. Die Bundesärztekammer stellte im August 2014 eine deutsche Übersetzung des Dokumentes bereit.

Die Deklaration wurde in vielen Punkten neu strukturiert und neu formuliert. Insbesondere der Text zum Einsatz von Placebo und zur Weiterbehandlung von Patienten mit dem besser wirk-samen Präparat nach Studienende wurde nachhaltig geändert.

Da weltweit die Nachbehandlung nach Studienende auf äu-ßerst unterschiedlichem Niveau zu erwarten ist, wurden in der Version von Oktober 2008 von Seoul, zum Schutz der Patienten sehr strenge Vorgehensweisen festgelegt. Dies führte in einigen westeuropäischen Ländern zu Konflikten mit Zulassungsregu-larien und Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Arzneimit-teln. Diesen Konflikten sollte durch die Neuformulierung in der Version 2013 von Fortaleza entgegengewirkt werden. Noch vor der Veröffentlichung der deutschen Übersetzung wurden im Mai 2014 die Änderungen der Kommission vorgestellt, diskutiert und umgesetzt.

EU-Verordnung Nr . 536/2014Am 27. Mai 2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Uni-

on die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des europäischen Parla-ments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfun-gen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG veröffentlicht. Sie tritt am 28. Mai 2016 in Kraft, so-fern eine funktionierende zentrale Datenbank über das EU-Por-tal eingerichtet werden kann.

Durch die neue Verordnung wird die Organisation der Be-wertungsverfahren von einem nationalen Bewertungsverfah-ren hin zu einem europäischen Abstimmungsprozess weiter-entwickelt. Es ist vorgesehen, dass ähnlich den bestehenden nationalen Mitberatungsverfahren ein europäisches integriertes Bewertungs- und Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Entscheidung für ganz Europa umgesetzt wird.

Alle drei für das AMG zuständigen Ethik-Kommissionen in Sachsen-Anhalt arbeiten für diese Umstellung eng zusammen und bereiten notwendige Maßnahmen gemeinsam vor.

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2 Fachbereich Hygiene

Fachbereich 2 - Hygiene

Fachbereichsleiterin: Dr. Hanna Oppermann Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564 - 190 E-Mail: [email protected]

Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernat 22 Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie

Dezernat 24 Arzneimittelprüfstelle

Der Fachbereich Hygiene ist zuständig für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheitszu-standes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefähr-dungen der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört u. a. die Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Seuchenalarmplans im Land Sachsen-Anhalt (Infektions-schutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, BGBl. I S. 1045, Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. 05. 2005, BGBl. 2007 II S. 930, in der jeweils gültigen Fassung). Außerdem werden im Fachbereich Hygiene Informationen über die gesundheitliche Situation, die gesundheitliche Versorgung und das gesundheitsrelevante Verhalten der Bevölkerung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gesammelt, aufge-arbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der FB Hygiene hat eine Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Trink- und Ba-dewasserhygiene. Es werden mikrobiologische und chemische Wasseruntersuchungen durchgeführt und die zentrale Trink- und Badewasserdatenbank in Sachsen-Anhalt geführt.

Im FB Hygiene ist die Untersuchungskapazität zur Gefahren-abwehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger sicherzustellen. Im Rahmen der laborgestützten Sach-verständigentätigkeit für Gesundheitsämter, Landesbehörden und -einrichtungen erfolgt die Identifizierung von Krankheitser-regern als Voraussetzung für antiepidemische Maßnahmen, bei bedrohlichen Erkrankungen, im Seuchen- und Havariefall und bei Verdacht auf bioterroristische Anschläge. Mit der Surveil-lance für Influenza und andere akute Atemwegserkrankungen wird fortlaufend die epidemiologische Situation und die aktuelle Viruszirkulation erfasst.

Eine weitere Schwerpunktaufgabe des Fachbereiches ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen für alle in Sachsen- Anhalt gezogenen Arzneimittelproben. Dazu gehört die regel-mäßige Beprobung der zugelassenen Fertigarzneimittel (Plan-proben). Sachsen-Anhalt verfügt über eine moderne, leistungs-fähige Pharmazeutische Industrie und die Zahl der Produkte, für die hiesige Betriebe eine Herstellungserlaubnis besitzen, ist seit Jahren im Anstieg begriffen. Auch Apothekenrezepturen werden regelmäßig untersucht. Besonders wichtig für den gesundheitli-chen Verbraucherschutz sind die Verdachts- und Abgrenzungs-proben, die von verschiedenen Behörden eingesandt werden,

u. a. Gesundheitsämter, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften.Der Fachbereich ist zuständige Fachbehörde für den Öffentli-chen Gesundheitsdienst.

Im Folgenden wird von den einzelnen Dezernaten über fachliche Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2014 berichtet. Dazu gehört der bisher größte bekannt gewordene Ausbruch von Ebolafieber in Westafrika, bei dem erstmals auch Personen au-ßerhalb Afrikas erkrankten. Das Risiko einer Einschleppung von Ebolafieber nach Deutschland wurde zwar als sehr gering ein-geschätzt, dennoch waren vorbereitende Maßnahmen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu treffen, die für Sachsen-Anhalt vom LAV, Dezernat Gesundheits- und Hygienemanage-ment, gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales (MS) fachlich begleitet wurden.

In den vergangenen Jahren wurde vermehrt über die The-matik Chromat in Roh- und Trinkwässern berichtet. Hintergrund sind neue Erkenntnisse und regulatorische Bewertungen von der US-amerikanischen Umweltbehörde. Danach muss Cr(VI) als krebserregend angesehen werden. In der Folge wurden die Bundesländer in Deutschland gebeten, unter Federführung des Umweltbundesamtes eine Ist-Analyse durchzuführen. In Sach-sen-Anhalt wurde dem LAV, Dezernat Umwelt- und Wasserhy-giene, die Aufgabe übertragen, die Analytik zur separaten Er-fassung von Cr(VI) in dem erforderlichen Konzentrationsniveau aufzubauen und ein Landesmonitoringprogramm zur Erfassung der Situation zu etablieren.

Schwer verlaufende Clostridium-difficile-Infektionen (CDI) kommen in den letzten Jahren zunehmend vor und führen häufig zu nosokomialen Ausbrüchen mit erheblicher Morbidi-tät und Mortalität. Den Gesundheitsämtern obliegt die hygieni-sche Überwachung der Krankenhäuser, sie müssen sich daher mit dieser Problematik auseinandersetzen und werden dabei vom FB Hygiene des LAV unterstützt. Eine von den Dezerna-ten Gesundheits- und Hygeniemanagement und Medizinische Mikrobiologie des LAV sowie dem zuständigen Gesundheitsamt gemeinsam fachlich betreute intensivierte Surveillance im Zu-sammenhang mit einem Ausbruch in einem Krankenhaus wird nachfolgend beschrieben.

Außerdem geht es in diesem Berichtsteil um die Herausforde-rungen bei der Bearbeitung von Plan- und Verdachtsproben von Arzneimitteln in der Arzneimittelprüfstelle des Landes Sachsen- Anhalt.

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Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernatsleiterin: Dr. Claudia Kohlstock Tel.: (0391) 2564 - 189 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten• Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser-

krankungen• Gesundheitsberichterstattung• Erkennung und Prävention umweltbedingter Gesundheits-

risiken und Gesundheitsstörungen

• Koordinierung der Umsetzung hygienischer Standards in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen

• Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Ressourcen und des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

• Fortbildungsmaßnahmen für den Öffentlichen Gesundheits-dienst

Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernatsleiterin: Uta Rädel Tel.: (0391) 2564 - 180 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Prävention wasserbedingter Gesundheitsgefährdungen und

Koordinierung gesetzlicher Anforderungen• Bewertung des Gefahrenpotenzials, Lenkung risikominimie-

render Maßnahmen

• mikrobiologische und chemische Wasseruntersuchungen• Führen der Trink- und Badewasserdatenbank

Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie

Dezernatsleiter: Dr. Hanns-Martin Irmscher Tel.: (0391) 2564 - 104 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Virologische Surveillance für Influenza und andere akute

Atemwegserkrankungen• mikrobiologisch-epidemiologische Untersuchungen, Bewer-

tungen und Beratungen für Gesundheitsämter, Landesbe-hörden und -einrichtungen

• Sicherstellung der Untersuchungskapazität zur Gefahrenab-wehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger

Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle

Dezernatsleiter: PD Dr. Klaus Raith Tel.: (0391) 2564 - 230 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Amtliche Arzneimitteluntersuchungen • Arzneimittelrechtliche Beratung von Behörden und Erstel-

lung von Gutachten

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2 .1 Ebolafieber-Epidemie in Westafrika 2014

HintergrundAm 23. März 2014 bestätigte die Weltgesundheitsorganisati-

on (WHO) einen Ausbruch von Ebolafieber in Westafrika. Dieser entwickelte sich zur größten Ebolafieber-Epidemie in der Ge-schichte. Im April 2014 wurde bestätigt, dass der Ausbruch durch einen Ebolavirus-Stamm verursacht wurde, welcher 98 % Ho-mologie zum Zaire-Ebolavirus aufwies. Am 8. August erklärt die WHO die Ebolafieber-Epidemie in Westafrika zu einer „Gesund-heitlichen Notlage von internationaler Tragweite“. Am meisten betroffen waren die westafrikanischen Länder Guinea, Liberia und Sierra Leone (Tab. 1).

In Nigeria, Spanien und dem Senegal waren sehr wenige Fälle zu verzeichnen und der Ausbruch konnte in diesen Län-dern relativ schnell als beendet erklärt werden. In den USA und Mali kam es zu reiseassoziierten bzw. importierten Einzelfällen. Mit Stand vom 13.12.2014 waren im Jahr 2014 18.498 Men-schen betroffen, darunter 6.856 Todesfälle.

Durch die WHO wurden Experten in die betroffenen Gebiete entsandt, um dort zu helfen und die Situation unter Kontrolle zu bringen. Medizinische Isolierstationen und mobile Laboratorien wurden etabliert, Leitlinien zu Präventionsmaßnahmen wurden erarbeitet und zur Verfügung gestellt, Kampagnen zur Risiko-kommunikation wurden gestartet. Die WHO koordiniert die er-forderlichen Maßnahmen bei internationalen Ausbrüchen über das „Global Outbreak Alert and Response Network” (GOARN), welches sicherstellt, dass adäquate technische Expertise und Fähigkeiten dort eingesetzt werden, wo sie am meisten benö-tigt werden. GOARN besteht aus einer Zusammenarbeit ver-schiedener Institutionen, Netzwerke und Hilfsorganisationen (z. B. United Nations International Children's Emergency Fund (UNICEF), United Nations High Commissioner for Refugees, (UNHCR), Rotes Kreuz, Ärzte ohne Grenzen), welche ständig bereit sind auf internationale Ausbrüche und Katastrophen zu reagieren.

Tab. 1 Ebolafieber-Fälle* in Ländern mit bestehender Transmission (rot), mit beendetem Ausbruch (gelb), mit reiseassoziierten Einzelfällen (grau)

Präventionsmaßnahmen in Deutschland

Um eine Ausbreitung in andere Länder zu verhindern, emp-fiehlt die WHO seit der Bestätigung des Ausbruchs in westaf-rikanischen Ländern Ausreisekontrollen durchzuführen, aber auch in anderen Ländern auf das mögliche Auftreten von Ebola vorbereitet zu sein.

Das Risiko einer Einschleppung von Ebolafieber nach Deutschland wird bis heute als sehr gering eingestuft, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Durch die nationalen Behörden wurden in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Bundesländern eine Reihe von Präventionsmaßnah-men ergriffen: Für die Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München wurden entsprechende Notfallpläne entwickelt. Deutschland hat sich auf die Behandlung von Per-sonen, die an Ebolafieber erkrankt sind, umfassend vorberei-tet. Für das seuchenhygienische und klinische Management in Deutschland existiert ein Netzwerk von 7 Kompetenz- und Be-handlungszentren (STAKOB), die auf den Umgang mit lebens-bedrohlichen Infektionskrankheiten wie Ebola spezialisiert sind. Das Robert Koch-Institut hat gemeinsam mit den Bundeslän-dern und Fachkreisen Empfehlungen und Informationen erstellt, u. a. ein am 01.12.2014 veröffentlichtes Rahmenkonzept, wel-ches die Informationen, Empfehlungen und Regelungen zum seuchenhygienischen und klinischen Management von Erkran-kungen an Ebolafieber in Deutschland zusammenfasst.

Maßnahmen in Sachsen-AnhaltDieses Rahmenkonzept wurde in einer Zusammenarbeit

des Ministeriums für Arbeit und Soziales (MS) Sachsen-Anhalt und dem Dezernat Gesundheits- und Hygienemanagement des Fachbereichs Hygiene des LAV an die Situation in Sachsen-Anhalt angepasst. Zu den weiteren Vorbereitungen des Lan-des Sachsen-Anhalt im Rahmen der Seuchenalarmplanung gehörten u. a. der Austausch mit dem RKI bei wöchentlichen Telefonkonferenzen, die 24/7-Erreichbarkeit der Behörden un-tereinander, die Einplanung und Organisation von Infektionsret-tungswagen und einer Sonderisolierstation, die Erstellung von regelmäßig zu aktualisierenden Arbeitsmappen mit notwendi-gen Adressen und Telefonnummern relevanter Einrichtungen, die Bewertung von Verdachtsmeldungen zusammen mit den zuständigen Gesundheitsämtern sowie die Einleitung von Maß-nahmen und die Informationsweitergabe.

Informationsweitergabe an die FachöffentlichkeitSowohl die Gesundheitsämter als auch die Ärzteschaft in

Sachsen-Anhalt mussten über das aktuelle Vorgehen im Ebola- Verdachts- bzw. Erkrankungsfall informiert werden. Anhand der Anlage B aus dem Rahmenkonzept Ebolafieber (www.rki.de), einer schematischen Hilfestellung, erfolgt die Abklärung, ob ein begründeter Ebolafieber-Verdachtsfall vorliegt. In einem sol-chen Fall erfolgt in Sachsen-Anhalt sofort eine Abstimmung und Kooperation mit dem Behandlungszentrum im Klinikum St. Ge-org in Leipzig.

Im August 2014 wurde die Ärzteschaft über das entspre-chende Vorgehen im Verdachts- bzw. Erkrankungsfall über Sch-reiben an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalts, die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalts und die Ärzte-kammer Sachsen-Anhalts informiert. Die Gesundheitsämter er-hielten Handlungshinweise des MS in einer Bekanntmachung über das Landesverwaltungsamt. Weitere Informationen wur-den über das Internet (www.ms.sachsen-anhalt.de, www.ver-braucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene) vermittelt und er-schienen im Ärzteblatt 09/2014, 10/2014 und 11/2014.

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Informationsveranstaltungen für die Ärzteschaft fanden am 12.11.2014 in Halle (Saale), am 19.11.2014 in Dessau-Roßlau und am 26.11.2014 in Magdeburg statt. Den Gesundheitsäm-tern Sachsen-Anhalts wurde die landesspezifische Umsetzung des Rahmenkonzeptes während einer Informationsveranstal-tung in Magdeburg am 17.12.2014 vermittelt.

2 .2 Etablierung einer neuen Untersuchungsmethode zur Bestimmung von Chromat im Trinkwasser

Chrom ist ein silberweißes Metall und steht in der 6. Ne-bengruppe im Periodensystem. Die häufigsten Oxidationsstufen sind +2, +3 und +6. Chrom ist natürlicherweise in Gesteinen und Böden, aber auch in Pflanzen und Tieren zu finden.

In natürlichen Gewässern kommt Chrom in seiner drei- [Cr(III)] und sechswertigen [Cr(VI)] Form vor. Dabei hat Cr(III) eine relativ geringe toxische Wirkung, sodass es erst in höheren Konzentrationen eine gesundheitliche Relevanz besitzt. Dage-gen ist Cr(VI) deutlich toxischer.

In den vergangenen Jahren wurde vermehrt über die The-matik Chromat in Roh- und Trinkwässern berichtet. Hintergrund sind neue Erkenntnisse und regulatorische Bewertungen von der US-amerikanischen und kalifornischen Umweltbehörde, da-nach muss Cr(VI) als krebserregend angesehen werden.

In einem Gutachten zur „Potentiellen Schädlichkeit von Chrom im Trinkwasser“ wurde festgestellt, dass Cr(VI) als gentoxisch krebserregender Stoff zu bewerten ist und es wur-de unter Beachtung des sogen. akzeptablen Risikos von 10-6

ein vorläufiger gesundheitlicher Leitwert von 0,3 µg/l Cr(VI) im Trinkwasser ermittelt.

Rechtliche SituationDie Trinkwasserverordnung stellt die Umsetzung der euro-

päischen Vorgaben (EU-TWRL)1 in nationales Recht dar. Der Grenzwert von 0,05 mg/l für Crges. wurde 1:1 in die Trinkwasser-verordnung (TrinkwV 2001)2 übernommen.

Aktuelle AktivitätenNeue wissenschaftliche Erkenntnisse erfordern eine Über-

prüfung der regulatorischen Bewertung von Cr-Konzentratio-nen im Trinkwasser, die zu Fachdiskussionen auf verschiede-nen Ebenen führten. Derzeit ist insbesondere die Ist-Situation in Deutschland bezüglich der vorhandenen Cr(VI)-Konzentrati-on in Roh- und Trinkwässern abzuklären. Da sich die Analysen-technik einerseits an den technischen Möglichkeiten, anderer-seits aber vor allem an den rechtlichen Erfordernissen orientiert,

1 Richtlinie 98/8/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 03.11.1998 (ABl. L 330 vom 05.12.1998, S. 32), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2009 (ABl. L 188 vom 18.07.2009, S. 14)

2 Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.08.2013 (BGBl. I S. 2977), die durch Artikel 4 Abs. 22 des Ge-setzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

liegen die verfügbaren Daten für Crges. bisher nicht in dem aktu-ell diskutierten Konzentrationsniveau. Zur Einschätzung der tat-sächlichen Situation in Bezug auf Crges. bzw. Cr(VI) wurden die Bundesländer gebeten, entsprechende Daten kurzfristig zu ge-winnen.

Umsetzung in Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt wurde dem Dezernat Umwelt- und Was-

serhygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz die Aufga-be übertragen, die Analytik zur separaten Erfassung von Cr(VI) in dem erforderlichen Konzentrationsniveau aufzubauen und ein Landesmonitoring-Programm zur Erfassung der Ist-Situation zu etablieren.

Für die Bestimmung von Crges. im Trinkwasser wird weiterhin die DIN EN ISO 17294-2 Teil 2, Wasserbeschaffenheit-Anwen-dung der ICP-MS-Bestimmung von 62 Elementen angewandt, welche zum akkreditierten Methodenumfang des Dezernates gehört. Der kalibrierte Arbeitsbereich musste in ein deutlich niedrigeres Konzentrationsniveau verschoben werden. Bisher lag der zur Bestimmung von Crges. kalibrierte Arbeitsbereich bei 5 - 50 µg/l, der „neue“ analysentechnisch bestimmbare Konzen-trationsbereich liegt zwischen 0,025 und 2,5 µg/l.

Intensive Recherchen zur Analytik von Chromat [Cr(VI)] im Nanogrammbereich kamen zu dem Ergebnis, dass derzeit zwei Methoden angewendet werden könnten. Zum einen handelt es sich um eine IC-PCR-Methode, der die EPA-Methode 217.8 als Grundlage dient. In ihr ist die Bestimmung von hexavalentem Chrom in Trinkwasser mittels IC und Nachsäulenderivatisierung mit 1,5-Diphenylcarbazid sowie UV-Detektion beschrieben. Als zweite Methode ist eine IC-ICP-MS Kopplung die Grundlage für eine vom Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe entwickelte erweiterte Methode, wobei nach der Trennung der Chromspezies(Cr(III) und Cr(VI)) mittels IC eine direkte Mes-sung beider Analyten möglich ist.

Aufgrund der im Dezernat bis dahin verfügbaren Analysen-technik wurde entschieden, das vorhandene ICP-MS 7700x von Agilent mit einem „älteren“ Ionenchromatographen der Firma Metrohm zu koppeln und die IC-ICP-MS-Methode zu etablieren.

Die größte Schwierigkeit bestand in der softwaretechnischen Kopplung der unterschiedlichen Anbieter. Hierzu war die Kon-zipierung einer Kabelverbindung zur Übergabe des Trigger-signals im Moment der Einspritzung auf die IC-Säule an das ICP-MS erforderlich, um die Signalaufnahme mittels der Chro-

Weiterführende Linkshttp://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/in-fektionsschutz/ebola/?&q=ebolahttp://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Ebola-Virus.htmlhttp://apps.who.int/ebola/http://www.who.int/csr/outbreaknetwork/en/

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Abb. 1 Vollbild der Chromatografiesoftware mit Kalibriergeraden der Masse 52

matografie-Software zu starten. Danach wurden zahlreiche Un-tersuchungen zur Methodenoptimierung, zur Aufnahme von Ka-librierkurven sowie zur Bestimmung der Verfahrenskenndaten durchgeführt. Da der Schwerpunkt unserer Untersuchungen auf dem toxischen Cr(VI) liegen sollte, wurde auf die gleichzeitige Bestimmung von Cr(III) innerhalb eines Analysenlaufes verzich-tet. Der Gehalt an Cr(III) entspricht zudem der Differenz gemes-sener Konzentrationen zwischen dem Crges. und Cr(VI).

Ammoniumnitrat erwies sich als Eluent für die IC als sehr gut „ICP-MS verträglich“. Die korrekte pH-Wert-Einstellung ist von großer Bedeutung, da dieser entscheidend dafür ist, welche Chromspezies vorrangig vorliegt. Die pH-Wert-Einstellung auf einen Wert von 8 erfolgte zu Beginn mit NH3, gestaltete sich mit NaOH jedoch wesentlich einfacher.

Die Proben zur Untersuchung auf Crges. müssen in PP- oder PE-Flaschen unter Zugabe von suprapurer Salpetersäure auf einem pH-Wert von ca. 2 (entsprechend DIN) konserviert wer-den.

Die Proben zur Untersuchung auf Cr(VI) dürfen keine Zu-sätze/Konservierungsmittel enthalten, behalten somit ihren ur-sprünglichen neutralen pH-Wert und sollten aber aus Gründen der Wandabsorption an anderen Materialien ebenfalls in Gefä-ßen aus PP oder PE transportiert und gelagert werden.

Im dem DVGW-Forschungsvorhaben W 2/02/11 wurden am TZW umfangreiche Studien zum Thema „Stabilität der Chrom-spezies bei veränderten pH-Werten, Lagerbedingungen (Art und Dauer), Ozoneinfluss, Matrix und Art der Probengefäße“ betrieben, auf die das Dezernat in seiner weiteren Arbeit bereits aufbauen konnten.3

3 Studie zur Belastung von Trinkwässern in Deutschland mit Chro-mat, DVGW, TZW Karlsruhe Abschlussbericht

So wurde eine Arbeitsmethode für Cr(VI) entwickelt, deren Arbeitsbereich in den Konzentrationen von 20 - 1.000 ng/l liegt und mittels 10-Punktkalibrierung konnte eine Bestimmungs-grenze von 20 ng/l Cr(VI) ermittelt werden.

Bundesweit wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Chro-mat“ unter Federführung des Umweltbundesamtes etabliert. Auch hier ist das Dezernat vertreten. Ziel dieser Arbeitsgrup-pe ist ein intensiver Erfahrungsaustausch beim Aufbau der Ana-lytik und die Überprüfung der Messmethoden hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit. Hierzu wurde beschlossen, eine interne Ver-gleichsuntersuchung (Ringversuch) in der 2. Oktoberhälfte 2014 durchzuführen. Für das Labor war dies eine sehr gute Möglich-keit, die eigene Analytik zu überprüfen.

Der Ringversuch beinhaltete 4 verschiedene Wasserpro-ben (Trink-, Grund-, Flusswasser) in verschiedenen Konzentra-tionen. Es sollten der Cr(VI)-Gehalt und die Konzentration an Gesamtchrom in jeder Probe bestimmt werden. Darüber hinaus wurden die teilnehmenden Labore gebeten, die Proben in zeit-lichem Abstand erneut zu vermessen. Diese Verfahrensweise sollte Hinweise und wenn möglich verwertbare Daten zur Halt-barkeit und Aufbewahrung der Proben erbringen.

Die Auswertung dieses Ringversuches ergab eine sehr gute Übereinstimmung der Ergebnisse beider Methoden, eine sehr lange Stabilität der Proben (die letzten Messungen waren Ende Dezember 2014) und für uns das sehr erfreuliche Ergebnis, dass sich die kombinierte Messmethode bestens bewährt hat.4

4 Auswertung Vergleichsmessung Cr(VI)-Cr-gesamt durch Karl-Heinz Bauer, Oliver Huschens; Hessenwasser GmbH & Co. KG, Zentrallabor; Darmstadt

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Methodenparameter LAV Methodenparameter IC

GerätMetrohm 766 Autosampler 709 Pumpe 733 IC Seperation Center

Eluent 0,05 mol/l HN4NO3-Lösung mit NaOH auf pH 8 eingestellt

Eluentenfluss 0,8 ml/min

Probenschleife /Injektionsvo-lumen 1.000 µL

Vorsäule Metrosep A Supp 4/5 Guard 4.0

Trennsäule Metrosep A Supp 5 150/4.0

Retentionszeit Cr VI ca. 5 min

Messzeit insgesamt 7 min

Laufzeit inkl. Spüleninsgesamt ca. 10 min pro Probe

Abb. 2 Direkte Verbindung zwischen Ausgang der IC-Säule und Zerstäu-ber des ICP-MS über PEEK-Kapillare und elektrische Verbindung über Impulskabel der Firma Metrohm. Aus räumlichen Gründen mussten die beiden Geräte auf gegenüberliegenden Arbeitsti-schen platziert werden und stehen somit Rücken an Rücken. Nur so war eine Verbindung auf dem kürzesten Weg möglich.

Abb. 3 Das Kondensat aus der Sprühkammer nur ablaufen lassen, nicht abpumpen! Bei zu geringer Pumpleistung ist die Rückstaugefahr zu groß.

Methodenparameter ICP-MS

Gerät Agilent 7700x mit He-Kollisionszelle und Chromatografie-Software

Zerstäuber MicroMist

Aufgezeichnete Massen m/z 52, m/z 53, TIC alle im Helium-mode

Integrationszeit 0,2 sec / Masse

Heliumflussrate 4,5 mL/min

HF Leistung 1.550 W

Sprühkammer 2 °C

Plasmagas Argon

Plasmagasfluss 15 L/min Damit konnte das bis dahin schon gut vorbereitete Monito-

ring-Programm für unser Bundesland gestartet werden. Zur Vor-bereitung gehörte unter anderem die Erarbeitung einer Check-liste zur Erfassung der örtlichen Gegebenheiten, die ggf. einen Einfluss auf die Umwandlung Cr(III) in Cr(VI) haben könnten.

Seit Anfang 2015 läuft das Monitoring-Programm des Lan-des Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Gesundheitsämtern. Mit dem Stand vom 01.06.2015 sind bisher 107 Proben aus Wasserversorgungsanlagen der öffentlichen Trinkwasserver-sorgung Sachsen-Anhalts untersucht worden. Eine vollständige Auswertung der Daten aus dem Monitoring-Programm wird vor-aussichtlich Ende 2015 vorliegen.

Perspektivisch wird die Normung der Methoden beim DIN beantragt werden und die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeits-gruppe haben sich zur aktiven Unterstützung bei der Normungs-arbeit bereit erklärt.

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2 .3 Intensivierte Surveillance wegen Häufung von Clostridium difficile-Infektionen in einem Krankenhaus in Sachsen-Anhalt 2014

HintergrundClostridium (C.) difficile ist die häufigste Ursache nosoko-

mialer Durchfallerkrankungen. Seit 2002 wird eine europaweite Zunahme von nosokomialen C.-difficile-Ausbrüchen mit zuneh-mender Morbidität und Mortalität verzeichnet. In Zusammen-hang gebracht wird diese Entwicklung vor allem mit dem Auf-treten eines hochvirulenten Ribotyps, welcher 2007 erstmalig in Deutschland nachgewiesen wurde. In diesem Zuge wurde 2007 die ärztliche Meldepflicht für schwer verlaufende Clostridium-dif-ficile-Infektionen (CDI) in Deutschland eingeführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 a Infektionsschutzgesetz (IfSG)).

Im Dezember 2013 kam es in einem Krankenhaus mit Ba-sisversorgung in Sachsen-Anhalt zu einer Häufung von Clostri-dium-difficile-Infektionen. Neben anderen Ribotypen (RT) wur-de erstmalig in Sachsen-Anhalt RT 027 gehäuft nachgewiesen. Das zuständige Gesundheitsamt hat die notwendigen Ermitt-lungen aufgenommen und u. a. verstärkte Hygiene- und Über-wachungsmaßnahmen angeordnet. Zusätzlich zu diesen in der Klinik umzusetzenden Maßnahmen wurde durch das LAV im Auftrag des Gesundheitsamtes eine intensivierte, zeitlich be-schränkte CDI-Surveillance durchgeführt. Die Ziele bestanden darin, die CDI-Situation auf den besonders betroffenen Sta-tionen Innere Medizin und Geriatrische Frührehabilitation ein-schätzen zu können, das Personal für CDI zu sensibilisieren so-wie daraus ableitend in der Früherkennung und Prävention von CDI.

MethodikDas Dezernat Medizinische Mikrobiologie stellte dem Kran-

kenhaus Entnahmebesteck und einen standardisierten Surveil-lance-Begleitschein sowie eine kurze Handlungsanleitung für die Ärzte und das Surveillanceprotokoll zur Verfügung. In den besonders betroffenen Stationen Innere Medizin und Geriatri-sche Frührehabilitation wurde von März bis August 2014 von allen CDI-Verdachtsfällen eine zusätzliche Surveillancestuhl-

probe entnommen. Eine Stuhlprobe wurde im Routinelabor un-tersucht. Die zweite Stuhlprobe wurde mit dem bereitgestellten Probenbegleitschein per Laborkurier an die Medizinische Mikro-biologie des LAV versandt. Alle Surveillanceproben wurden am LAV kulturell, mit einem Screening-Test zum Nachweis des C.- difficile-Antigens Glutamat Dehydrogenase (GDH) als ELISA, mit einem Toxin A/B-ELISA und mittels PCR untersucht (Abb. 1). Ein CDI-Fall wurde als Verdachtsfall mit Nachweis von C.- difficile-Toxin(gen) definiert. Die Falldefinition der schweren CDI entsprach den Meldekriterien des RKI. Ein Fall wurde als noso-komial klassifiziert, wenn die ersten Symptome später als 72 h nach Aufnahme auftraten oder innerhalb von 72 h nach Aufnah-me, aber der Patient wurde innerhalb der letzten 4 Wochen sta-tionär im Krankenhaus behandelt oder die Symptome traten bis 4 Wochen nach Entlassung außerhalb des Krankenhauses auf. Die demographischen und klinischen Angaben und die Labor-ergebnisse aller innerhalb der Surveillance untersuchten Pati-enten wurden in einer Exceltabelle erfasst, die vom Dezernat erstellt, geführt und ausgewertet wurde. Die Tabelle wurde re-gelmäßig dem zuständigen Gesundheitsamt und der Klinikhygi-ene gefaxt. Gesundheitsamt und Klinikhygiene erhielten außer-dem die Laborbefunde der Surveillanceproben.

Ergebnisse Labordiagnostik

Insgesamt wurden 88 Verdachtsfälle untersucht, bei 16 (18 %) wurde die CDI labordiagnostisch durch Nachweis von C.-difficile-spezifischem Toxin(gen) A/B bestätigt. Stuhlproben von 10 Fällen waren im GDH-Test positiv. Von diesen konnten 8 mit dem Toxin A/B-ELISA bestätigt werden. Mittels PCR wurden 9 der 10 GDH-positiven Proben untersucht – alle waren posi-tiv für C.-difficile-spezifisches Toxingen A/B. Weitere 6 CDI-Fäl-le konnten nur mittels PCR labordiagnostisch bestätigt werden. Von 15 PCR-positiven Proben waren 8 im Toxin A/B-ELISA ne-gativ, 5 waren im GDH-Test negativ und 1 wurde nicht mittels GDH getestet.

Ein Isolat wurde von 15 der insgesamt 16 CDI-Fälle am Konsiliarlabor (Universitätsklinikum des Saarlandes) angezüch-tet und anschließend typisiert. Bei 5 von 15 CDI-Fällen wurde RT 027 aus dem C.-difficile-Isolat typisiert (33 %), bei jeweils 3 (20 %) RT 001 bzw. RT 014 und bei jeweils einem Fall (7 %) die Ribotypen 005, 020, 078 und ein unbekannter nicht endemi-scher Ribotyp.

Beschreibung der FälleDer Altersmedian der 16 CDI-Fälle lag bei 82 (53/100) Jah-

ren. Bei 60 % der CDI-Fälle trat der Symptombeginn nach mehr als 72 Stunden nach Hospitalisierung auf oder sie waren inner-halb der letzten 4 Wochen hospitalisiert, diese entsprachen der Klassifikation „nosokomial“. Der Anteil CDI-assoziierter Todes-fälle lag während der Surveillance bei 13 % (Tab. 1) Bei 31 % wurde RT 027 nachgewiesen und 19 % hatten neben dem Nach-weis von RT 027 einen schweren Verlauf. Bei weiteren 19 % der CDI-Fälle wurde ein schwerer Verlauf diagnostiziert, jedoch kein RT 027 nachgewiesen, sondern andere Ribotypen. Die häufigs-te gemeinsame Exposition der CDI-Fälle bestand in einer Anti-biose innerhalb der letzten 3 Monate (fast 90 %).

Abb. 1 Ablauf der Labordiagnostik für die intensivierte Surveillance von Clostridium-difficile-Infektionen (CDI) in einem Krankenhaus in Sachsen-Anhalt, März – August 2014. Die Proben wurden im Dezernat Medizinische Mikrobiologie des Fachbereiches Hygie-ne am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter-sucht. Die Typisierung erfolgte am Konsiliarlabor für Clostridium difficile (Universitätsklinikum des Saarlandes).

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Tab. 1 Eigenschaften der 16 CDI-Fälle in einem Krankenhaus in Sach-sen-Anhalt, Stationen Innere Medizin und Frührehabilitation, 03/2014 – 08/2014

N Exponiert %Männlich 4 25

Rekurrente Infektion 1 6,3

ITS wegen CDI 1 6,3

CDI-assoziierte Todesfälle 2 13

Ribotyp 027 5 31

Ribotyp 027 + schwere CDI 3 19

Schwere CDI 3 19

Nosokomial 6 67

Bei 67 % der CDI-Fälle war die Innere Medizin die Erstauf-nahmestation. Außerdem nahmen 55 % Protonenpumpeninhi-bitoren und 58 % waren innerhalb der letzten 3 Monate hospi-talisiert. Die Inzidenzdichte, welche im Dezember 2013 bei 3,1 CDI/1000 Patiententagen lag, sank 2014 von 2,3 im März/April auf 1,5 im Juni/Juli. Im August wurde kein Fall bestätigt.

Schlussfolgerungen

Wie auch in der Fachliteratur beschrieben, zeigte sich bei dem Vergleich der Methoden GDH-ELISA, Toxin A/B-ELISA und PCR während unserer intensivierten Surveillance, dass die PCR die sensitivste Methode für den Nachweis von C. difficile in Stuhlproben ist. Sie war dem Toxin A/B-ELISA, aber auch dem GDH-Test deutlich überlegen. Bei einem einzigen nur durch die PCR bestätigten Fall, welcher nicht kulturell bestätigt werden konnte, ist ein falsch-positives PCR-Ergebnis nicht völlig auszu-schließen. Allerdings handelte es sich auch hier um einen Pati-enten mit typischer CDI-Symptomatik, welcher innerhalb von 30 Tagen nach Diagnose verstarb.

Trotz intensiver Fallsuche mit sensitiver CDI-Verdachtsdefini-tion und sensitiver PCR-Diagnostik sind die CDI-Inzidenzdichte und der Anteil von schweren CDI während der Surveillance ge-sunken. Saisonal bedingt treten in den Sommermonaten be-kanntermaßen weniger CDI-Fälle auf. Auch dies kann zu der Abnahme der CDI-Inzidenzdichte im Verlauf der Surveillance beigetragen haben. Eine so deutliche Reduktion und die Been-digung des Ausbruchs können damit aber nicht erklärt werden.

Abb. 2 CDI-Inzidenzdichte (CDI-Fälle/1000 Patiententage), Kranken-haus, Sachsen-Anhalt, Innere und Frührehabilitation, 12/2013-08/2014

Hier spielten aus Sicht des Dezernates Medizinische Mikro- biologie die frühzeitige Identifizierung von CDI-Fällen, deren umgehende adäquate Therapie und eine rasche Umsetzung entsprechender Hygienemaßnahmen eine große Rolle. In inter-nationalen Leitfäden wird der frühen Diagnostik von CDI eine große Bedeutung im Rahmen des Managements von Ausbrü-chen beigemessen, da sie die Voraussetzung für die Einlei-tung weiterer Maßnahmen bildet. Eine intensivierte Surveillance kann zusätzlich dazu beitragen, einen Krankenhausausbruch zu kontrollieren, indem die erforderlichen Maßnahmen konsequen-ter umgesetzt werden. Dies wird dem Hawthorne-Effekt zuge-sprochen – der Verhaltensänderung unter Beobachtung.

Die positiven Effekte unserer intensivierten Surveillance la-gen in der Früherkennung von Fällen und der Sensibilisierung des Stationspersonals für CDI. Dies hat vermutlich zur Vermei-dung nosokomialer Transmissionen beigetragen und geholfen schwere Verläufe zu reduzieren. Das Dezernat empfiehlt neben einem restriktiveren Umgang mit Antibiotika, dem größten CDI-Risikofaktor, eine CDI-Surveillance gemäß § 4 in Verbindung mit § 23 IfSG in allen Bereichen eines Krankenhauses durchzufüh-ren.

2 .4 Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben

Im Jahre 2014 wurden im Dezernat Arzneimittelprüfstelle 485 Arzneimittelproben untersucht, davon waren 300 Planpro-ben vorwiegend industrieller Fertigarzneimittel. Für die Überwa-chung der Pharmaindustrie in Sachsen-Anhalt mit ihrer außeror-dentlich breiten Produktpalette ist das Landesverwaltungsamt, Referat Gesundheitswesen, Pharmazie zuständig. Gesetzliche Grundlage für die Probenahme ist § 65 AMG, detaillierte Aus-führungsbestimmungen sind in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV) niederge-legt. Dort wird festgelegt, dass jedes Bundesland eine Arznei-mitteluntersuchungsstelle, im europäischen Sprachgebrauch auch als Official Medicines Control Laboratory (OMCL) bezeich-

net, zu benennen hat und wie diese personell und apparativ ausgestattet sein muss.

Die Zahl der Verdachtsproben war mit 185 erneut hoch. Diese kamen überwiegend von Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften. Neben der rechtlichen Be-urteilung, ob die sichergestellten Asservate Arzneimittel sind, standen quantitative Untersuchungen im Vordergrund, ob es sich um Dopingmittel gemäß der Definition im Arzneimittelge-setz (§ 6a AMG) in einer nicht geringen Menge handelt. Hier-zu gibt es eine Auflistung in der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV), wie für die jeweiligen Stoffe die nicht geringe Menge definiert ist.

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Bei Flüssigkeiten zur Injektion oder Infusion in die Blutbahn müssen Endotoxine begrenzt werden. Dabei handelt es sich um Zellwandbestandteile von Bakterien, die Fieber auslösen kön-nen, auch wenn die Bakterien selbst nicht mehr lebensfähig sind. Die früher übliche Testung durch Temperaturmessung an Kaninchen wurde durch den Limulus-Amöbozyten-Lysat-Test (LAL-Test) abgelöst, dieser beruht auf der Koagulation/Gerin-nung von den im Blut des Pfeilschwanzkrebses (Limulus poly-phemus) vorkommenden lysierten Amöbozyten und Lipopoly-sacchariden der Zellwand gramnegativer Stäbchenbakterien. Da die Untersuchung bislang relativ aufwändig war, mussten die Proben zur Untersuchung in ein anderes OMCL geschickt wer-den. Inzwischen kamen jedoch Systeme auf dem Markt, bei de-nen die Probe über ein Kartuschensystem in ein miniaturisiertes UV-Spektrometer gegeben wird und durch Vergleich mit vorge-fertigten Standardkonzentrationen eine schnelle und valide Be-stimmung möglich ist. Durch Beschaffung eines solchen Sys-tems konnte der LAL-Test wieder selbst etabliert werden. Auch nichtbakterielle Partikel wie z. B. Gummiabrieb von Injektions-flaschen und mikroskopische Kunststoffteilchen können Fieber auslösen. Daher wird in der Arzneimittelprüfstelle routinemäßig auch auf sichtbare Partikel geprüft.

Insbesondere bei Infusionslösungen ist die Isotonie unab-dingbar, d. h., die zugeführte Lösung muss den gleichen osmo-tischen Druck wie das Blut des Patienten aufweisen. Der osmo-tische Druck ist eine sogenannte kolligative Eigenschaft, die von der Zahl der gelösten Teilchen abhängt. Daher ist es möglich, ihn indirekt über eine andere kolligative Eigenschaft zu bestim-men. Das in der Arzneimittelprüfstelle verwendete Osmometer basiert auf der Bestimmung der Gefrierpunktserniedrigung.

Die Arzneimittelprüfstelle weist regelmäßig durch Teilnahme an Ringversuchen die Beherrschung des gesamten Spektrums der akkreditierten Methoden nach.

Abb. 1 Anlage zur Untersuchung der Wirkstofffreisetzung aus festen Arzneiformen mit automatischer Probenahme, Filtration, Verdün-nung und Abfüllung; Zusatzgerät zur Bereitung des Mediums mit Temperierung, Entgasung und Volumendosierung.

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV) hat das Bundesministeri-um für Gesundheit Vorgaben gestellt, wie Inspektionen, Probe-nahmen und Untersuchungen durchzuführen sind. In § 9 ist u.a. festgelegt, dass die Arzneimitteluntersuchungsstellen so aus-gestattet sein müssen, dass sie die Kontrollmethoden im Sin-ne des § 22 Abs. 1 Nr. 15 AMG überprüfen und begutachten und die Arzneimittelproben untersuchen können. Das bedeutet nichts anderes, als dass mit der wissenschaftlich-technischen Entwicklung Schritt gehalten und das Methodenspektrum den aktuellen Anforderungen angepasst werden muss. Insbeson-dere bei speziellen, apparativ aufwändigen und selten vorkom-menden Methoden sollen die Arzneimitteluntersuchungsstellen der Länder untereinander kooperieren. Die Leiter der Arznei-mitteluntersuchungsstellen arbeiten in der Expertenfachgruppe Arzneimitteluntersuchung der Zentralstelle der Länder für Ge-sundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) zusammen. Die ZLG-Verfahrensanweisung 171101 beschreibt u. a. diese Zusammenarbeit. Alle deutschen Arzneimittelunter-suchungsstellen sind nach DIN/EN ISO 17025 akkreditiert. Ggf. kann sogar auf das europäische OMCL-Netzwerk zurückgegrif-fen werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Untersuchung in keiner Arzneimitteluntersuchungsstelle möglich ist, kann eine Untersuchung außerhalb des akkreditierten Bereiches, z. B. in einem Universitätslabor, durchgeführt werden. Dieses ist im Be-fund eindeutig zu kennzeichnen.

Die Arzneimittelprüfstelle des LAV Sachsen-Anhalt ist appa-rativ sehr gut auf die zu erwartenden Proben der ansässigen Pharmazeutischen Industrie eingestellt. Die meist verwendete Methode für die Untersuchung von Identität, Gehalt und Rein-heit der Wirkstoffe ist die Hochdruckflüssigchromatographie (HPLC). Bei den regelmäßigen Ersatzbeschaffungen ist aktuel-len Entwicklungen Rechnung zu tragen, wie etwa erhöhten An-forderungen an die Druckstabilität der Pumpen durch den Ein-satz moderner HPLC-Säulen mit höherem Rückdruck. Neben den standardmäßig verwendeten UV/VIS-Diodenarray-Detekto-ren stehen auch ein Brechungsindex-Detektor und ein Massen-spektrometer als LC/MS-Kopplung zur Verfügung. Ein Gerät mit Fluoreszenz-Detektion ist für 2015 geplant. Somit kann ein brei-tes Spektrum von Analyten in einem weiten Konzentrationsbe-reich abgedeckt werden.

Bei der Untersuchung der Wirkstofffreisetzung aus festen Arzneiformen (Tabletten, Kapseln) zeichnet sich seit Jahren der Trend ab, die UV-spektroskopische Bestimmung durch HPLC zu ersetzen. Andererseits haben die Arzneiformen mit modifi-zierter Wirkstofffreisetzung stark zugenommen. Retardtabletten ermöglichen eine einmal tägliche Gabe, was der Patientencom-pliance sehr zuträglich ist. Retardarzneiformen setzen den Wirk-stoff gleichmäßig über mehrere Stunden frei. Zur Untersuchung ist es daher notwendig, an mehreren Zeitpunkten bis zu 24 h lang die Konzentration des freigesetzten Wirkstoffs zu ermitteln. Für die Arzneimittelprüfstelle ergab sich also die Notwendigkeit, eine mehrfache automatische Probenentnahme mit Filtration, ggf. Verdünnung und Abfüllung in HPLC-Gefäße zu etablieren (siehe Abbildung 1).

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3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit

Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit

Fachbereichsleiterin: Hannelore Klingemann Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5643 - 431 E-Mail: [email protected] Dezernat 31 Tierische Lebensmittel

Dezernat 32 Pflanzliche Lebensmittel

Dezernat 33 Bedarfsgegenstände, Kosmetik, Rückstände, Kontaminanten

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit des Landesam-tes für Verbraucherschutz werden amtliche Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Untersuchungs-tätigkeit gründet sich auf die VO (EG) Nr. 178/2002 des Eu-ropäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts (EU-Basis- VO) sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das EU-Weinrecht und umfasst die Überprüfung der Einhaltung aller einschlägigen lebensmittelrechtlichen Be-stimmungen. Alle Untersuchungen erfolgen nach den Grundsät-zen eines zertifizierten Qualitätsmanagements.

Oberstes Ziel der Untersuchungstätigkeit ist der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken und wirtschaftlichen Nachteilen (Schutz vor Irreführung und Täuschung) im Bereich des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeverkehrs. Zusätz-liche Beachtung gebührt hier der Tatsache, dass die Lebens-mittelwirtschaft in Sachsen-Anhalt den umsatz- und beschäf-tigungsstärksten Wirtschaftszweig bildet. Auch unter diesem Aspekt ist dem anerkannt hohen fachlichen Standard der Le-bensmitteluntersuchung in Sachsen-Anhalt besondere Bedeu-tung beizumessen.

Risikoorientiert werden amtlich entnommene Proben hin-sichtlich mikrobiologisch bedingter Verunreinigungen (z. B. pa-thogen Keime), auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Umwelt-Kontaminanten und natürlich vorkommende giftige Inhaltsstoffe von Lebensmitteln geprüft. Kontrollbedürftig sind weiterhin der Eintrag gentechnisch veränderter Rohstoffe in die Nahrungs-kette, die rechtmäßige Verwendung von Zusatzstoffen, die all-gemeine stoffliche Zusammensetzung der Lebensmittel, Be-darfsgegenstände und Kosmetika sowie die rechtskonforme Produktkennzeichnung.

Im Fachbereich Lebensmittelsicherheit werden in diesem Sinne jährlich ca. 11.000 Lebensmittelproben sowie ca. 1.100 Bedarfsgegenstände und Kosmetika untersucht. Darüber hin-aus wurden 2014 durch den Fachbereich Lebensmittelsicher-heit insgesamt 20 Schwerpunktaufgaben zu speziellen Themen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersu-chung entwickelt und bearbeitet.

Auch im Jahr 2014 gab es im Bereich der amtlichen Lebens-mitteluntersuchung Ereignisse mit besonders weitreichenden Konsequenzen. Im Sommer führten mit Salmonella muenchen kontaminierte Fleischerzeugnisse zum Ausbruch eines länder-übergreifenden Erkrankungsgeschehens. Im September sorgte das Auftreten von Bacillus subtilis in Süßwaren und Milcherzeug-nissen für zusätzliche Proben. Im Oktober wurden Noroviren in Tiefkühlbeeren eines einheimischen Herstellers nachgewiesen und führten zu entsprechenden Rückrufaktionen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Fachbe-reich Lebensmittelsicherheit des LAV ist für das Erkennen von Risiken im Lebensmittelverkehr von essentieller Bedeutung. Die Sachverständigen des Fachbereiches Lebensmittelsicher-heit bringen hier ihr spezielles Fachwissen durch Teilnahme an Teamkontrollen insbesondere in überregional arbeitenden Be-trieben ein.

Nachstehender Bericht gibt einen Einblick zu speziellen Auf-gaben der Untersuchungstätigkeit des Jahres 2014. Auf den ausführlichen Jahresbericht des Fachbereiches Lebensmittelsi-cherheit sei der interessierte Leser in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit sind über die Homepage unter www.ver-braucherschutz.sachsen-anhalt.de zu entnehmen.

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Dezernatsleiterin: Dr. Amal Wicke Tel.: (0345) 5643 - 319 E-Mail: [email protected]

Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel

Aufgaben:Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung von:• Milch, Milchprodukten und Speiseeis• Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurst• Fisch, Fischerzeugnissen und Krustentieren• Feinkostsalaten, Mayonnaisen und emulgierten Soßen• Eiern und Eiprodukten• Proben im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Er-

krankungen• Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch verän-

derte Organismen• Hygienekontrollen

Die Untersuchung von Lebensmittelproben umfasst je nach Lebensmittelart und Prüfauftrag für jede Probe• mikrobiologische Untersuchungen (Keimzahlbestimmungen

sowie Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen wie

z. B. Salmonellen, Listerien, Shiga-Toxin bildenden Escheri-chia coli, Yersinia enterocolitica, Campylobacter, Clostridien einschließlich Toxinnachweis, Viren), histologische Unter- suchungen sowie molekularbiologische Untersuchungen

• chemische Untersuchungen der Zusammensetzung im Hin-blick auf wertgebende Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Verderbs-indikatoren und Toxine

• Tierartennachweis, Untersuchung auf gentechnisch verän-derte Organismen

Je nach Untersuchungsziel wird eine Erweiterung des Un-tersuchungsspektrums auf Rückstände und Kontaminanten ver-anlasst.

Dezernatsleiter: Dr. Rainer Imming Tel.: (0345) 5643 - 430 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:In den vier Sachgebieten dieses Dezernates erfolgt die amt-

liche Untersuchung und sachverständige Beurteilung der ge-samten Vielfalt pflanzlicher Lebensmittel: • Obsterzeugnisse, alkoholfreie Getränke, Fruchtsaft • Wein, Bier, Spirituosen• Nahrungsergänzungsmittel, Diätetische Lebensmittel,

Säuglingsnahrung

Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel

Als zentrale analytische Aufgaben für den gesamten Fach-bereich werden unter anderem wahrgenommen die Bestimmung von Mykotoxinen, von Zusatzstoffen wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und Süßstoffe und von Vitaminen. Dem Dezernat zu-geordnet ist auch die amtliche Weinkontrolleurin des Landes Sachsen-Anhalt für das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut.

Der Untersuchungsumfang der insgesamt 37 verschiedenen Warengruppen umfasst eine Vielzahl von Parametern: Basispa-rameter wie Fette, Stärke, Mono- und Disaccharide oder Eiwei-ße, spezielle Inhaltstoffe wie Vitamine, Triglyceride, Purinalkalo-ide, spezielle Kohlenhydrate und organische Säuren und andere sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, sowie sehr produktspezifi-sche Parameter wie z. B. die charakteristischen Inhaltstoffe von Wein und anderen alkoholischen Getränken oder Enzymaktivi-

täten in Honig. Entsprechend der Entwicklung sowohl der Le-bensmittel-Technologie als auch der Analysentechnik müssen diese Untersuchungsmethoden kontinuierlich angepasst und ergänzt werden. Darüber hinaus werden die Lebensmittel ri-sikoorientiert weiteren Untersuchungen in den Dezernaten 31 und 33 zugeführt. Dies umfasst insbesondere die mikrobiolo-gische Beschaffenheit, Pflanzenschutzmittelrückstände, anor-ganische Kontaminanten sowie gentechnische Veränderungen. Die Sachverständigen des Dezernates werden regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfrei-en Städte des Landes Sachsen-Anhalt zu Teamkontrollen bei größeren Lebensmittelherstellern eingeladen, bei denen sie ihre produktspezifischen Fachkenntnisse effizient einbringen kön-nen.

• Gemüseerzeugnisse, Pilzerzeugnisse, Hülsenfrüchte• Getreideerzeugnisse • Kaffee, Tee, Honig, Zucker,• Fette und Öle, Kakaoerzeugnisse, Gewürze• Gemeinschaftsverpflegung, Fertiggerichte, Süßwaren

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Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten

Dezernatsleiter: Dr. Andreas Pfalzgraf Tel.: (0345) 5643 - 173 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Amtliche Untersuchung und sachverständige Beurteilung

von• Mineralwasser• Bedarfsgegenständen• kosmetischen Mitteln• Obst, Gemüse, Kartoffeln, Rückstände von Pflanzen-

schutzmitteln in Lebensmitteln, Spurenelemente

Im Dezernat erfolgt die Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln hinsichtlich möglicher Risiken für die Verbraucher durch gesundheitsschä-digende Stoffe sowie auf Täuschungstatbestände. Geprüft wird insbesondere auf Rückstände von Pestiziden und Nitrat-/Nitrit und auf Kontaminanten. Zu den möglichen Kontaminanten zählen Schwermetalle, Toxine, polychlorierte Biphenyle (PCBs), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), endokri-ne Disruptoren wie Phthalate, Bisphenol A, Organozinnverbin-dungen oder Nonylphenole, Monomere und Additive aus Ver-packungsmaterialien, Lösungsmittel und die bei der Herstellung von Lebensmitteln durch chemische Reaktionen von Inhalts-stoffen entstehenden Schadstoffe wie Nitrosamine, Acrylamid oder Furan. Bei den kosmetischen Mitteln kommt als spezielle Aufgabe hinzu, die anzugebenden Inhaltsstoffe mit der tatsäch-lichen Rezeptur und den Werbeaussagen zu vergleichen. Dies erfordert die Analytik der teilweise sehr komplexen Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln. Durch diese Analytik sollte sich ein stimmiges Bild von Produkt und Aufmachung ergeben. Dem Verbraucher wird aber nicht immer das geboten, was die Kenn-zeichnung verspricht. Derartige Täuschungstatbestände stellen häufig auch ein gesundheitliches Risiko für bestimmte Personengruppen wie Allergiker dar, die sich auf die Richtigkeit der Produktinformationen verlassen können müssen.

Als besondere Herausforderung gilt es eine große Vielfalt an unterschiedlichsten potenziell schädlichen Stoffen im Blick zu behalten. Für die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel fin-

den über 600 zugelassene Wirkstoffe Verwendung. Diese sind ebenso wie die nicht mehr zugelassenen Stoffe nicht nur in den eßbaren Pflanzenteilen, sondern auch in verarbeiteten Lebens-mitteln zu kontrollieren. Bei den kosmetischen Mitteln ist die Zahl der der geregelten, also verbotenen oder beschränkt ver-wendbaren Stoffe noch etwa dreimal so groß. Im Dezernat 33 wurde hierzu im vergangenen Jahr die Analytik von speziellen Pflanzenextrakten, bei denen es sich um meist komplexe Gemi-sche mit natürlich schwankenden Anteilen handelt weiter aus-gebaut. Der Bereich der Bedarfsgegenstände umfasst unter-schiedliche rechtliche Regelungsbereiche. Für die Gegenstände mit Lebensmittelkontakt sind etwa 2.000 Substanzen als Mono-mere und Additive oder als Kontaminanten in weitgehend eu-ropäisch harmonisierten Vorschriften erfasst, deren Einhaltung im Dezernat 33 geprüft werden soll. Noch bunter ist die Welt der Spielwaren und Textilien. Hier sind allein als Farbstoffe über 1.600 Verbindungen bekannt, von denen etwa die Hälfte ge-sundheitlich nicht unbedenklich ist. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Produkten aber auf der Kontrolle der besonders gefähr-lichen Stoffe, die als krebserregend, mutagen oder reprodukti-onstoxisch eingestuft sind. Darüber hinaus sind bei vielen Mate-rialien mit Körperkontakt allergene Stoffe ein Problem.

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3 .1 Untersuchung von auch zum Rohverzehr bestimmten Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen

Die Verkehrsauffassung für zum Rohverzehr bestimmte Er-zeugnisse aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deut-schen Lebensmittelbuches wiedergegeben.

Als Ausgangsmaterial dient dabei grob entsehntes Rind-fleisch sowie grob entfettetes Schweinefleisch. Bei zubereitet-em Rinder- oder Schweinehackfleisch werden nur Salz, Zwie-beln und Gewürze verwendet. Sofern die Erzeugnisse zum Verzehr im durchgegarten Zustand bestimmt sind, wird dies deutlich kenntlich gemacht.

Hackfleisch und Zubereitungen aus Hackfleisch zählen auf-grund des Zerkleinerungsgrades der Muskulatur und der da-durch deutlich vergrößerten Oberfläche im Vergleich zu stücki-gem Fleisch zu den leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstel-len können.

Im Jahr 2014 gingen 85 Hackfleischproben und 278 Pro-ben von Zubereitungen aus Hackfleisch, die auch zum Verzehr in rohem Zustand bestimmt waren, zur Untersuchung ein. Da alle Erzeugnisse aus dem Thekenverkauf als Einzelproben ent-nommen wurden, wurden zur Beurteilung der Proben die Richt- und Warnwerte für ungewürztes und gewürztes Hackfleisch aus Schweine- und/oder Rindfleisch auf Handelsebene wie in Tabel-le 1 dargestellt herangezogen.

Wie die Abbildung 1 zeigt, wiesen 8 % der Proben eine ae-robe mesophile Gesamtkeimzahl von mehr als 5.000.000 KbE/g auf. Bei 8 % der Proben wurde der Richtwert für die Entero-bakterien von 10.000 KbE/g und bei 2,5 % der Warnwert von 100.000 KbE/g überschritten. Der Richtwert für Pseudomona-den wurde bei 5,5 % und für E. coli bei 1 % der Proben über-schritten. Ursache für die Richt- und Warnwertüberschreitungen können verunreinigte Ausgangsprodukte, unhygienisches Ar-beiten sowie eine unsachgemäße Lagerung sein.

Keimart Richtwert(KbE/g)

Warnwert(KbE/g)

Gesamtkeimzahl 5.000.000 -

Enterobakterien 10.000 100.000

Escherichia coli:

• ungewürzt 100 500

• gewürzt 1.000 5.000

Pseudomonaden 1.000.000 -

Tab. 1 Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Hackfleisch

Abb. 1 Richt- und Warnwertüberschreitung in %

Neben den typischen Verderbniserregern werden im ge-würzten und ungewürzten Hackfleisch immer wieder auch pa-thogene Keime nachgewiesen.

In der Abbildung 2 ist die Verteilung von in ungewürztem und gewürztem Hackfleisch nachgewiesenen pathogenen Krankheitserregern dargestellt. 18 Proben (5 %) wurden unter Berücksichtigung der normalen Verwendungsbedingung „Roh-verzehr“ wegen des Nachweises von Salmonellen als gesund-heitsschädlich beurteilt. In 32 (8,8 %) der untersuchten Proben wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Bei einer Pro-be wurde der in der VO (EG) Nr. 2073/2005 festgelegte Grenz-wert von 100 KbE/g für verzehrsfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können, überschritten. Shiga-Toxin bildende E. coli wurden in 6 Proben Gemischtes- und Rinderhackfleisch nachgewiesen. 13 Proben wurden wegen des Nachweises von humanpathogenen Yersi-nia enterocolitica als zum Verzehr durch den Menschen unge-eignet beurteilt.

Die Ergebnisse der Untersuchungen verdeutlichen, das Hackfleisch und die Zubereitungen daraus mikrobiologisch eine sehr sensible Produktgruppe darstellen, die gesundheitliche Gefahren für Verbraucher bergen können.

012345678

über Richtwert über Warnwert0 2 4 6 8 10

Listeria monocytogenes

Salmonellen

Shiga-Toxin bildende E. coli

Yersinia enterocolitica

Abb. 2 Verteilung von pathogenen Keimen in ungewürztem und gewürz-tem Hackfleisch in %

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Noroviren sind eine der Hauptursachen für humane Gastro-enteritiden auf der nördlichen Erdhalbkugel. In Deutschland wur-den im Jahr 2014 über 70.000 bestätigte Fälle gemeldet. Neben der Übertragung von Mensch zu Mensch sind Lebensmittel eine bedeutende Infektionsquelle. Gemäß neuester Untersuchungen sind ungegart verzehrte frische pflanzliche Lebensmittel die am häufigsten genannte Ursache für einen Norovirusausbruch und damit für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche überhaupt.

Im betroffenen Fall wurde eine Erkrankungshäufung in ei-nem griechischen Restaurant gemeldet. Seitens des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wurden noch vorhandene Lebensmittelreste als Verdachtsprobe eingesandt. Parallel dazu wurden, da der Vorbericht unter anderem auf ein virales Erkran-kungsgeschehen hindeutet, aus der Küchenumgebung Tupfer-proben entnommen. Jede Prädilektionsstelle wurde mit einem Tupfer für die bakteriologische und einem zweiten Tupfer für die virologische Untersuchung beprobt. In den mikrobiologischen Untersuchungen konnten keine Krankheitserreger in relevanter Größenordnung nachgewiesen werden. Ein anderes Bild erga-ben die molekularbiologisch-virologischen Analysen. So konn-ten in 2 der 6 Tupferproben Noroviren der Genogruppe I (GI) nachgewiesen werden. Noroviren der gleichen Genogruppe GI waren auch in einer der eingesandten Lebensmittelproben, ei-nem griechischen Salat nachweisbar. Zwischenzeitlich erreich-te den Fachbereich Lebensmittelsicherheit die Information aus dem Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucher-schutz, dass auch in Stuhlproben der Patienten Noroviren der Genogruppe GI nachgewiesen wurden. Lebensmittelrechtlich gelten Lebensmittel mit dem Nachweis von Noroviren ohne epi-demiologische Verbindung zu einem Krankheitsgeschehen als

3 .2 Aufklärung eines Krankheitsgeschehens durch Noroviren in einem Restaurant durch molekularbiologische Untersuchungen

nicht akzeptabel kontaminiert, kann jedoch die Identität der Vi-rus-RNA aus Lebensmittel mit jener aus den Patienten bestätigt werden, wären die betroffenen Lebensmittel als gesundheits-schädlich zu beurteilen. Auch wenn die vorläufigen epidemio-logischen Ergebnisse eine solche Verbindung nahelegten, galt es nun, diese Verknüpfung molekularbiologisch zu bestätigen. Hierzu wurden in zwei Genabschnitten Nukleinsäuresequenz-daten generiert und miteinander verglichen. Die Sequenzana-lyse der isolierten Virus-RNA aus den Tupferproben der Küche, aus dem griechischen Salat sowie aus den Patienten ergab eine Übereinstimmung in den jeweiligen Genabschnitten, einem 165 bp langen Abschnitt aus der Sequenz für die RNA-Polymerase sowie einem 218 bp langer Abschnitt aus dem Übergang von Nonstructural Protein in Major Capsid Protein VP1. Gemäß Ab-gleich mit der Genbank wurde das Geschehen durch Noroviren der Genogruppe I.2 hervorgerufen.

Mit dieser Aufklärung des Krankheitsgeschehens konnte die Bedeutung von frischen pflanzlichen Lebensmitteln als Ursache von Norovirusausbrüchen bestätigt werden. Die gute Zusam-menarbeit der einbezogenen kommunalen Behörden, der Fach-bereiche des Landesamtes für Verbraucherschutz als koordinie-rende Einrichtung sowie die methodische Unterstützung durch die Bundesoberbehörden, ermöglichte die rasche epidemiolo-gische Abklärung. Damit konnten möglicherweise noch beste-hende Infektketten rasch und effektiv unterbrochen und weitere Erkrankungsfälle vermieden werden. Weiterhin gibt dieses Vor-gehen auch Lebensmittelherstellern die Sicherheit, das eigene System des Qualitätsmanagements zu überprüfen und erkannte Gefahren künftig effektiv zu vermeiden.

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3 .3 Alles Käse oder doch nur ein Imitat? Überprüfung der Abgabe von Käse in Gast-stätten und Imbisseinrichtungen

Seit mehreren Jahren wird im Rahmen der amtlichen Le-bensmittelüberuntersuchung die Zunahme des Einsatzes von Imitaten statt Käse, insbesondere in Gastronomiebetrieben, be-obachtet. Die Produkte sind erheblich kostengünstiger als tradi-tionell hergestellte Käseerzeugnisse und für den Verbraucher in einem Salat oder auf einer Pizza nicht zu erkennen. Die Prob-lematik wurde 2009 erneut in den Medien aufgegriffen und hat in den darauf folgenden Jahren bundesweit zu verstärkten Kon-trollen und Untersuchungen geführt. Zur Untersuchung gelang-ten 73 Käseproben aus Gaststätten, Imbisseinrichtungen und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. In Tabelle 1 sind die untersuchten Proben nach ihrer Deklaration bei Abgabe an den Verbraucher in 4 Produktgruppen zusammengefasst dar-gestellt.

Tab. 1 Produktgruppen im Zusammenhang mit Käse

Deklaration bei Abgabe an den Verbraucher als Probenanzahl

Käse 47

Schafskäse 11

Feta 12

Lebensmittelzubereitung 3

Von den 73 Proben wiesen 2014 15 Proben (21 %) eine irre-führende Bezeichnung auf, 58 Proben gaben keinen Anlass zur Beanstandung, sie waren in den oben genannten Einrichtungen korrekt ausgewiesen. Nach wie vor werden jedoch Lebensmit-telzubereitungen aus Magermilch und Pflanzenöl gezielt ein-gesetzt und bei Abgabe an den Verbraucher als Käse ausge-wiesen. Von 47 als Käse deklarierten Erzeugnissen mussten 11 Proben (23 %) beanstandet werden, da sie nicht den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1308/2013 entsprachen. In 11 als Schafskäse ausgewiesenen Proben wurde dreimal Kuhmilch nachgewie-sen, was einer Beanstandungsrate von 27 % entspricht.

Die Ergebnisse zeigen, dass Betreiber von Dienstleistungs-unternehmen nach wie vor zu preiswerten „Alternativen“ zu Käse greifen. Obwohl die Erzeugnisse in der überwiegenden Zahl der Fälle vom Hersteller korrekt etikettiert wurden, wird diese Information von dem Dienstleister nicht an den Endverbrau-cher weitergegeben. Diesem wird weiterhin vorgemacht, dass er echten Käse erwirbt.

Eine regelmäßige Überwachung derartiger Produkte ist aus sachverständiger Sicht somit auch weiterhin zu empfehlen.

3 .4 Gekochte und gefärbte Hühnereier – nicht immer ein Genuss

Im Jahr 2014 gelangten 40 Einsendungen gekochter, gefärb-ter und lackierter Hühnereier zur Untersuchung. Diese Produkte sind nicht nur zur Osterzeit ungekühlt im Handel zu finden, son-dern auch über das gesamte Jahr als z. B. Picknick- oder Brot-zeiteier.

Jede Probe wurde mikrobiologisch auf aerobe mesophile Gesamtkeime und Enterobacteriaceae sowie sensorisch unter-sucht. Wurden 2 Fertigpackungen für eine Probe eingesandt, erfolgte die Untersuchung einer Fertigpackung nach Eingang der Probe. Die zweite Fertigpackung wurde bis zum angege-benen Mindesthaltbarkeitsdatum bei Raumtemperatur gelagert, da kein Aufbewahrungshinweis bezüglich der Temperatur durch den Hersteller bei allen eingesandten Proben gegeben war. Bei Einsendung einer Fertigpackung wurde die Probe zum angege-benen Mindesthaltbarkeitsdatum wie beschrieben untersucht.

18 der 40 Proben (45 %) waren im Jahr 2014 zu bean-standen. Damit ist der Anteil der zu beanstandeten Proben im Vergleich zum Jahr 2013 (15 % Beanstandungen) deutlich gestiegen. 17 der zu beanstanden Proben wiesen deutliche Ge-ruchs- und Geschmacksabweichungen auf. Zum Teil wurden die Eier als verdorben oder faulig beschrieben. Aufgrund der abwei-chenden sensorischen Beschaffenheit zum Ende des Mindest-haltbarkeitsdatums wurden diese Proben als irreführend beur-teilt, da die Frist deutlich zu lang gewählt wurde.

Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen korrelieren nicht mit sensorischen Abweichungen. Bakterielles

Abb. 1 gekochte und gefärbte Hühnereier

Wachstum konnte selten nachgewiesen werden. In keiner Probe wurden Enterobacteriaceae festgestellt.

Die sensorischen Abweichungen können somit nicht mit ei-ner mikrobiellen Kontamination begründet werden. Schluss-endlich ist es zu empfehlen, gekochte und gefärbte Hühnereier analog zu frischen Eiern nach dem Kauf im Kühlschrank aufzu-bewahren, um die Haltbarkeit bis zum angegeben Mindesthalt-barkeitsdatum gerade während der warmen Monate zu gewähr-leisten.

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Mit der Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverord-nung vom 10.11.2004 (Umsetzung der Richtlinie 203/89/EG zur Änderung der Kennzeichnungsrichtlinie 2000/13/EG) wurde bereits die Verpflichtung des Herstellers zur Angabe bestimm-ter Zutaten mit allergenem Potential wie glutenhaltiges Getrei-de, Erdnüsse, Mandeln, Pistazien, Eier, Senf, Sellerie, Milch, Fisch, Krebstiere, Soja, Schwefeldioxid usw. bei fertigverpack-ten Lebensmitteln im nationalen Recht niedergelegt. Während die industriellen Hersteller und die großen Ketten des Lebens-mitteleinzelhandels diese Kennzeichnungsverpflichtung über-wiegend rasch und umfassend umgesetzt haben, finden sich immer noch Erzeugnisse von handwerklichen Herstellern im Verkehr, die nicht diesen Verpflichtungen genügen.

Mit dem Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 1169/2011, der so ge-nannten Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Mitte De-zember 2014 wird nun ein weiteres Kapitel in Sachen Allergen-kennzeichnung aufgeschlagen:

Auf vorverpackten Lebensmitteln wird nun nicht nur die An-gabe bestimmter Zutaten mit allergenem Potential gefordert, sondern zudem sollen diese noch “durch einen Schriftsatz her-vorgehoben, durch den sie sich von dem Rest des Zutatenver-zeichnisses eindeutig abhebt, z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe“ gekennzeichnet werden. In der praktischen Umsetzung heißt dies für viele Lebensmittel-unternehmer, dass die Zutaten mit allergenem Potential im Zu-tatenverzeichnis fett gedruckt, in Großbuchstaben geschrieben oder unterstrichen werden.

Viel tiefgreifender ist jedoch die rechtliche Forderung in Zu-kunft auch bei unverpackt abgegebenen Lebensmitteln, soge-nannter loser Ware, entsprechende Informationen für den Ver-braucher zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission hat es dabei den Mitgliedsstaaten frei gestellt, entsprechende nationa-le Regelungen zu treffen. Dies ist in Deutschland mit dem Erlass der Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vor-schriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen,

die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpack-ten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergän-zungsverordnung – VorlLMIEV) Ende November 2014 gesche-hen.

In dieser Verordnung wird geregelt, auf welche Weise der handwerkliche Hersteller bzw. der kleine Einzelhändler die ent-sprechenden Informationen zu Zutaten mit allergenem Poten-tial bei Abgabe loser Ware dem Verbraucher zugänglich ma-chen muss bzw. kann. Neben der Angabe direkt an der Ware, durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder durch „sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Unterrichtung“ kann der Verbraucher auch münd-lich durch das Personal informiert werden. Die entsprechenden schriftlichen Informationen müssen aber dennoch in der Ver-kaufsstelle vorliegen. Zudem ist der Verbraucher auf diese In-formationen hinzuweisen.

Es steht zu erwarten, dass auch diese Änderung des ge-meinschaftlichen und nationalen Lebensmittelrechtes sich erst mit einiger Verzögerung bei den handwerklichen Herstellern und kleinen Einzelhändlern durchsetzen wird.

Abb. 1 eine häufige Zutat in Wurst - das Allergen Senf

3 .5 Fortsetzung folgt! Heute: Allergenkennzeichnung

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Da viele Gewürzpflanzen nur unter bestimmten klimatischen Bedingungen gedeihen, müssen sie überwiegend aus Entwick-lungsländern (Naher Osten, Indien, China etc.) importiert wer-den. Unter den dortigen klimatischen Bedingungen sind sie verstärkt mikrobiellen und tierischen Schädlingen ausgesetzt. Neben dem unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln verursacht mikrobieller Befall (Schimmelpilze) häufig die Bildung toxikologisch bedenklicher Rückstände.

Nach diversen Publikationen (Jahresberichte des BfR, Stif-tung Warentest u. a.) sind Kräuter und Gewürze, die sowohl für den Einzelhandel als auch für industrielle Anwender bestimmt sind, häufig mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Mykotoxinen belastet. Vor allem in Paprika und Pfeffer wur-den in den letzten Jahren häufig Mehrfachrückstände an Pflan-zenschutzmitteln gefunden.

Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurden 15 Gewürzproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln un-tersucht, darunter befanden sich 9 Proben schwarzer bzw. wei-ßer Pfeffer, 5 Proben Paprika- bzw. Chiligewürze und eine Ge-würzmischung. Bei 6 Proben konnten PSM-Wirkstoffe oberhalb der Bestimmungsgrenzen (bei 4 Proben jeweils 3 bis 5 Wirkstof-fe) nachgewiesen werden. Neben diesen Proben mit Mehrfach-rückständen von Pflanzenschutzmitteln wies eine Pfefferprobe Höchstmengenüberschreitungen für die Wirkstoffe Carbendazim,

Metalaxyl und Propamocarb auf. Die Probe wurde im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 LFGB in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005 beanstandet. Die Ausschöpfung der akuten Referenzdosis für die Wirkstoffe lag bei 0,3 %, sodass eine akute Gefährdung der Verbraucher noch nicht zu befürchten war.

Die durch mikrobiellen Befall gebildeten Mykotoxine sind Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Insbesondere das Mykotoxin Ochratoxin A (OTA), ein Stoffwechselprodukt des Schimmelpilzes Aspergillus ochraceus ist ein Toxin, das bei feuchtwarmer Lagerung auch auf Kräutern und Gewürzen gebil-det wird. Aufgrund seiner toxischen Eigenschaften rückte es in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus des Interesses. Ochratoxin A hat u. a. eine cancerogene, nierentoxische, terato-gene, immunotoxische und möglicherweise auch neurotoxische Wirkung. 19 Gewürzproben (davon 10 Proben Pfeffer, je 2 Pro-ben Paprika und Majoran sowie je eine Probe Basilikum, Korian-der, Kümmel, Senfkörner bzw. Thymian) wurden auf Rückstän-de von Mykotoxinen untersucht. In 4 Proben (davon 2 Proben Paprika) konnten Rückstände von Ochratoxin A oberhalb der Bestimmungsgrenze zwischen 1,9 und 6,2 µg/kg nachgewiesen werden. Die Werte lagen jedoch unterhalb des in der Anlage im Abschnitt 2 der VO (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstge-haltes von 15 µg/kg für Ochratoxin A.

3 .7 Verzehrfertig zubereitetes Obst

Geschnittenes und abgepacktes Obst ist ein Produkt, das sich beim Verbraucher großer Beliebtheit erfreut. Es ist jedoch ein in mikrobiologischer Hinsicht sensibles Lebensmittel. Insbe-sondere bei Melonen gibt es Hinweise auf gesundheitliche Ge-fahren durch die Verunreinigung mit pathogenen Keimen wie Salmonellen, Listerien und enterohämorrhagische Escherichia coli. Da Melonen in Bodennähe wachsen und warmes Klima so-wie feuchte Böden bevorzugen, können sie direkt über die Erde oder verschmutztes Wasser kontaminiert werden. Im Rahmen der alljährlichen Probenanforderung für geschnittenes und ab-gepacktes Obst wurde daher spezifisch auf Melonen orientiert. Unter den insgesamt 44 eingesandten Proben waren 26 Proben Melonen, auch in Mischungen, und 18 Proben anderer Frucht-arten.

40

41

40

44

4

3

1 3

Anzahl der Proben

Keimzahl kleiner als Richtwert Keimzahl größer als Richtwert Keimzahl größer als Warnwert

aerobe mesophile KeimeRichtwert 10 Mio . KbE/g

EnterobakterienRichtwert 10 000 KbE/gWarnwert 100 000 KbE/g

HefenRichtwert 100 000 KbE/g

SchimmelpilzeRichtwert 1 000 KbE/g

Abb. 1 Ergebnisse der Untersuchungen

3 .6 Rückstände in Kräutern und Gewürzen

In keiner der Proben wurden krankmachende Keime wie Salmonellen (in 25 g) und Listeria monocytogenes (in 1 g) nach-gewiesen. Ebenfalls wurde in keiner Probe Escherichia coli bei einer Nachweisgrenze von 100 KbE/g festgestellt.

Die Keimzahlen der Parameter aerobe mesophile Keimzahl, Hefen, Schimmelpilze und Enterobakterien lagen für alle Pro-ben im unteren und mittleren Keimzahlbereich. Auch die beson-ders im Fokus stehenden geschnittenen Melonen folgen diesem Muster. Im Verhältnis zu den Beurteilungsparametern der „Richt- und Warnwerte für geschnittenes und abgepacktes Obst“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie verteilen sich die Probenzahlen wie in Abbildung 1 dargestellt.

3 Proben, darunter eine Melonenschale und eine Obstmi-schung mit Melonenstücken, wurden als durch Mikroorganismen

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nachteilig beeinflusst beanstandet. In den Proben wurde eine Keimzahl an Enterobakterien oberhalb des Warnwertes festge-stellt.

Im Sinne der Definition für einen Richtwert sind jedoch die überwiegende Zahl aller Proben unter Einhaltung der Guten Hy-gienepraxis hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.

Als leicht verderbliches Lebensmittel sollte geschnittenes Obst gemäß den Festlegungen der DIN 10508:2012-03 „Le-bensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel“ bei maxi-mal + 7 °C gelagert werden. Bei 38 Proben wurde auf dem Pro-beentnahmeschein die Temperatur bei Probenahme mitgeteilt. 29 Proben wiesen zum Zeitpunkt der Probenahme eine Tem-peratur von maximal 7 °C auf. Bei 9 Proben war die Entnahme-

3 .8 Küchenfertig zubereitete Gemüseerzeugnisse

Lose abgegebene Gemüseerzeugnisse bergen das Risiko einer mikrobiologischen und/oder sensorischen Beeinträchti-gung. Ebenso sensibel sind frische, küchenfertig vor- und zu-bereitete Gemüseerzeugnisse zu bewerten, da auch hier ein er-höhtes mikrobiologisches Kontaminationsrisiko besteht.

Das Angebot dieser Gemüseerzeugnisse, teilweise auch un-ter der Zugabe von weiteren tierischen Lebensmitteln wie Ei, Käse, Fleisch oder Fleischerzeugnissen, liegt wie in den ver-gangenen Jahren weiter im Trend. In der Gastronomie und in Imbisseinrichtungen können solche Gemüseerzeugnisse frisch zubereitet oder auf Vorrat hergestellt werden. Die mikrobiolo-gische Untersuchung dieser zum Direktverzehr bestimmten Ge-müsemischungen ist ein wesentlicher Schwerpunkt im Unter-suchungsprogramm des Dezernates Pflanzliche Lebensmittel. Bereits im Jahr 2013 wurde dazu ein bundesweites Überwa-chungsprogramm durchgeführt. Untersucht wurden Gemüse-mischungen mit beigemengten tierischen Lebensmitteln. Ent-nommen wurden die Proben in Bäckereien, Fleischereien und Imbisseinrichtungen. Bei den Probenahmen erfolgte auch eine Kontrolle der Lagertemperatur der angebotenen Produkte. Die-ses der Kontrolle des Hygieneregimes in den Verkaufsstätten dienende Programm wurde im Jahr 2014 fortgesetzt. Neben den Salat- und Gemüsemischungen mit tierischen Lebensmitteln wurden auch reine Gemüsemischungen und zum Vergleich Fer-tigpackungen industrieller Hersteller in diese Untersuchungen einbezogen. Bei der Temperaturkontrolle war nur eine Probe bei einer Temperatur von 22 °C völlig unsachgemäß gelagert. Un-tersucht wurden 25 Proben, davon 18 Proben mit beigemengten tierischen Lebensmitteln und 7 Proben, die nur aus Salat und Gemüse in zerkleinerter Form bestanden. Bei diesen Proben handelte es sich in der Regel um auf Vorrat abgepackte Proben sowie einen kleinen Teil von losen Proben. Sie wurden sowohl über die Theke oder per Bestellung als auch in der Selbstbe-dienung an den Kunden abgegeben. Dabei stammten 11 Pro-ben aus der Gastronomie, 6 Proben vom Bäcker, eine Probe vom Fleischer und 7 Proben aus dem Handel. Meist werden die-se Salatschalen am Tag des Verkaufes oder bei Stammbetrie-ben mit Filialnetz auch am Vortag des Verkaufs hergestellt. Die-se kurzen Lagerzeiten und die Einhaltung der Kühlkette führten aus hiesiger Sicht dazu, dass 2014 die Zahl von mikrobiologisch auffälligen Proben zurückgegangen ist. Es gab keine sensori-schen Auffälligkeiten, keine Beanstandung aus hygienischen Gründen und nur 2 Hygienemängel. Im Vergleich zu den oben

beschriebenen Proben wurden darüber hinaus 10 Fertigpackun-gen großer industrieller Hersteller aus Handelsketten entnom-men und untersucht. Dabei wurden in einer Fertigpackung einer Handelskette Shiga-Toxin bildende Escherichia coli in 25 g Pro-be nachgewiesen. Nach abgestimmter sachverständiger Auffas-sung muss bei Nachweis und Isolierung von Shiga-Toxin bilden-den Escherichia coli in verzehrfertigen Lebensmitteln von einer Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgegangen werden. Diese Probe musste als gesundheitsschädliches Lebensmittel beanstandet werden. Nachproben aus der Produktion des Her-stellers blieben unauffällig.

Beim prozentualen Vergleich von Hygienebeanstandungen und Hygienemängeln von auf Vorrat abgepackten und losen verzehrfertigen Salaten aus handwerklicher Herstellung mit de-nen industrieller Hersteller zeigt sich, dass die Beanstandungs- und Bemängelungsrate bei Erstgenannten in den letzten drei Jahren kontinuierlich gesunken ist. Dies ist in der Abbildung 1 dargestellt.

Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der Bemängelungen bei der Handelsware. Neben der oben erwähnten Beanstandung wurden 2014 5 Hinweise wegen Hygienemängeln ausgespro-chen. Dies betrifft jede 2. Probe. Als mögliche Ursache dafür kann das längere Mindesthaltbarkeitsdatum der Fertigpackun-gen angesehen werden.

Abb. 1 Vergleich von Hygienemängel bei fertigverpackten und auf Vorrat abgepackten Gemüseerzeugnissen

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0

2011

2012

2013

2014

Anteil der Proben in %

Hygienebeanstandung Fertigpackung Hygienebeanstandung vorverpackt

Hygienehinweise Fertigpackung Hygienehinweise vorverpackt

temperatur höher als 7 °C mit einem Maximalwert von 12,7 °C. Unter diesen 9 bei unzureichender Kühlung gelagerten Proben waren alle 3 Proben, die beanstandet wurden, allerdings auch unauffällige Erzeugnisse.

Die Ergebnisse der Untersuchung von 44 Proben zeigen keine gravierende Häufung von Hygienemängeln bei der Her-stellung und Inverkehrgabe von geschnittenem und abgepack-tem Obst, das überwiegend gekühlt vorrätig gehalten wurde. Im Vergleich der letzten drei Jahre liegt der Anteil der wegen der mikrobiologischen Beschaffenheit beanstandeten Proben 2014 mit 7 % im Mittelfeld. Niedriger als in den vergangenen Jahren ist der Anteil bemängelter Proben.

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3 .9 Tiramisu

Über die Erfindung und die Namensbedeutung des Tirami-su gibt es manche Legenden. Vergleichbare cremehaltige Back-waren lassen sich zwar in Italien lange zurückverfolgen, aber „Tiramisu“, wie wir es heute kennen, gibt es wohl erst seit cir-ca Mitte des vorigen Jahrhunderts. Hierzulande wird unter Tira-misu meist eine geschichtete Nachspeise aus Löffelbiskuit und einer eventuell eihaltigen Creme aus Mascarpone (ein fettrei-cher Frischkäse) verstanden. Die Biskuit sind getränkt mit Kaf-fee (Espresso) und einer alkoholischen Zutat. Das ganze wird gekühlt und kurz vor dem Servieren mit Kakaopulver bestreut. Die ursprüngliche Rezeptur soll nach Angaben mancher keine alkoholische Zutat enthalten haben. Außerdem gibt es zahlrei-che Rezepte mit zusätzlichen Zutaten wie z. B. Obst. Wenn man also in einem Café „Tiramisu“ bestellt, so ist eine gewisse Varia-bilität zu erwarten – und wenn das Produkt nicht allzu stark von der Erwartung abweicht, ist das ja auch eine akzeptable Über-raschung und Alternative zu standardisierten Massenprodukten.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 18 „Tiramisu“ aus der Gas-tronomie untersucht. Die analytischen Untersuchungsergebnis-se sind in der Tabelle dargestellt. Ein Tiramisu enthielt auch Obst (Mango), bei 5 Produkten fehlte die eigentlich typische Bestreu-ung mit Kakaopulver (da diese oft erst kurz vor dem Servieren aufgebracht wird, fehlte sie evtl. nur bei der Probenahme aus der Kühlung). Alle Produkte enthielten als Fettanteil weit über-wiegend Milchfett. Der aus dem Laktose-Gehalt abgeschätzte Anteil Frischkäse (Mascarpone) betrug im Mittel 45 %. Bei 5 Produkten war der Ethanol-Gehalt so niedrig oder nicht nach-weisbar, dass sie vermutlich ohne alkoholische Zutat hergestellt worden waren. Bei 3 Produkten waren nur Spuren von Coffe-in nachweisbar, die auf eine höchstens spärliche Verwendung von Kaffee schließen ließen. Bei einem Produkt „Tiramisu“, sie-he Abbildung 1, hätten schließlich wohl die meisten Verbraucher etwas irritiert auf den Teller geschaut.

Tab. 1 analytische Untersuchungsergebnisse bei Tiramisu

Fett g/100g

Milchfett g/100g

Laktoseg/100g

Mascarpone berechnetg/100g

Ethanol g/100g

Coffein mg/100g

Mittelwert 17,0 13,6 1,5 44,7 0,7 19,7

Minimum 10,2 6,4 1,0 29,9 n.n. 4,1

Maximum 31,2 27,4 2,3 66,9 2,3 32,1

Außer der chemischen Untersuchung wurde auch die mik-robiologische Beschaffenheit der Produkte untersucht. Von den 18 Produkten waren 10 mikrobiologisch auffällig, 3 so gravie-rend, dass sie beanstandet werden mussten. Ursachen waren überwiegend Enterobakterien und Pseudomonaden, vereinzelt E. coli. Nur 5 Produkte, also nur jedes Dritte Tiramisu, waren mi-krobiologisch einwandfrei. Das schränkt den Genuss leider nicht unerheblich ein. Es wäre zu wünschen, dass die angebliche Be-deutung des Wortes „Tiramisu“ = „zieh mich hoch“ weniger als Umschreibung einer lebhaften mikrobiologischen Vermehrung in diesen Produkten zu verstehen ist.

Abb. 1 Ein untypisches, als „Tiramisu“ bezeichnetes Produkt

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3 .10 Untersuchung von Obst und Gemüse auf Chlorat-Rückstände

Neben den organischen Pestizid-Rückständen in Lebens-mitteln, wurden in den vergangenen zwei Jahren auch verstärkt Chlorat-Rückstände in vielen verschiedenen Lebensmitteln er-mittelt.

Chlorat ist ein in der EU seit 2008 nicht mehr zugelasse-nes Herbizid. Neben dem Einsatz von chlorathaltigen Herbizi-den kommen u. a. auch die Verwendung von gechlortem Was-ser zur Reinigung und Desinfektion bzw. auch der Eintrag durch Regen- oder Bewässerungswasser in Frage. Die Eintragspfade können also sehr vielfältig sein.

Chlorat kann die Aufnahme von Jodid in die Schilddrüse hemmen. Diese Hemmung ist reversibel. Sie kann bei Risiko-gruppen – Personen mit Schilddrüsenerkrankungen, mit Jod-mangel sowie Neugeborene und Kinder – möglicherweise zu zeitweiligen Veränderungen des Schilddrüsenhormonspiegels führen. Das BfR hat 2014 Vorschläge zur gesundheitlichen Be-wertung von Chlorat-Rückständen in Lebensmitteln veröffent-licht.

Als nicht mehr zulässiges Pflanzenschutzmittel fällt die Ver-bindung für die rechtliche Beurteilung in den Anwendungsbe-reich der VO (EG) Nr. 396/2005. Da für die einzelnen Lebens-mittel kein Höchstwert festgelegt wurde, gilt für Chlorat ein EU-weiter Höchstgehalt von 0,01 mg/kg für alle Lebensmittel.

Da der Chlorat-Eintrag auch andere Ursachen haben kann, stützt sich die Bewertung von Chlorat nicht auf den Standard-wert von 0,01 mg/kg gemäß der VO (EG) Nr. 396/2005, sondern auf eine eigene Risikobewertung nach Artikel 14 der VO (EG) Nr. 178/2002. Dies stellt eine vorübergehende Maßnahme dar, bis ein spezifischer Rückstandswert festgelegt ist. Die risikoba-sierenden Aktionswerte liegen für alle pflanzlichen Produkte au-

ßer Gemüse bei 0,10 mg/kg, für Karotten bei 0,2 mg/kg und für das übrige Gemüse bei 0,25 mg/kg.

Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt wurde Anfang 2014 eine Methode zur Bestimmung von Chlorat in Obst und Gemüse eingearbeitet und validiert. Die Analyse erfolgt mit-tels LC-MS/MS. Die Bestimmungsgrenze liegt bei 0,01 mg/kg für frische Lebensmittel.

2014 wurden insgesamt 325 Obst- und Gemüseproben auf Chlorat-Rückstände überprüft. Es handelte sich dabei um 38 Kartoffelproben, 143 Gemüseproben und 144 Obstproben. Die Herkunft der untersuchten Proben ist in Abbildung 1 dargestellt.

In 30 Proben (9,2 %) konnten Chlorat-Rückstände quantifi-ziert werden. Am häufigsten war im Gemüse Chlorat nachweis-bar. In 15 % des untersuchten Blattgemüses und in 19,7 % des untersuchten Fruchtgemüses konnte eine Kontamination mit Chlorat festgestellt werden. Bei Obst lag Chlorat in 4,9 % der Proben vor.

ObstprobenVon den 144 überprüften Obstproben enthielten 138 Proben

keine Chlorat-Rückstände. 3 Proben enthielten Gehalte über 0,02 m/kg, wobei eine Limetten-Probe (Herkunft Mexiko) einen Chloratgehalt von 0,575 mg/kg aufwies. Hiermit war der Akti-onswert von 0,1 mg/kg deutlich überschritten. Eine Berechnung der Ausschöpfung der Akuten Referenzdosis anhand des EFSA PRIMo-Verfahrens und gemäß den Vorgaben des BMEL ergab für Kinder 16,5 %.

Die häufigsten Nachweise gab es bei Beeren- und Stein-obst. Der Durchschnittsgehalt von Chlorat in den Obstproben betrug 0,107 mg/kg, was einer Ausschöpfung des Aktionswertes (0,1 mg/kg) von 107 % entspricht.

GemüseprobenVon den 181 Gemüseproben einschließlich Kartoffeln

enthielten 156 Proben kein Chlorat (86,2 %). In 13 Proben wurde ein Gehalt über 0,02 mg/kg ermittelt. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um Fruchtgemüse, eine Probe Auberginen aus Spanien enthielt 1,16 mg/kg Chlorat. Der derzeit geltende Ak-tionswert von 0,25 mg/kg war in dieser Probe deutlich über-schritten. Eine Berechnung der Ausschöpfung der Akuten Refe-renzdosis anhand des EFSA PRIMo-Verfahrens und gemäß den Vorgaben des BMEL ergab für Kinder 56,5 %.

Der Durchschnittsgehalt des ermittelten Chlorats in den Ge-müseproben betrug 0,099 mg/kg, was einer Ausschöpfung des Aktionswertes (0,25 mg(kg) von 39,7 % entspricht.

Abb. 1 Herkunft der untersuchten Obst- und Gemüseproben

übriges Europa: 142

Afrika: 31

Südamerika: 13 Asien: 2

Deutschland: 137

davon Sachsen-Anhalt: 52

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3 .11 Die Wahrheit über natürliche Wirkstoffe in kosmetischen Mitteln

Pflanzeninhaltsstoffe werden in zunehmendem Maße in kos-metischen Mitteln eingesetzt, wobei ein sehr breites Spektrum zu verzeichnen ist. Es kommen häufig Pflanzen zum Einsatz, für die eine den Verbrauchern bekannte, pharmazeutische Wir-kung beschrieben ist. Hieraus leitet sich eine entsprechende Er-wartungshaltung ab, wenn Produkte „… mit Kamille…“, „…mit Calendula-Extrakt…“, „Aloe Vera“ oder „…enthält Jojoba-Öl…“ ausgelobt sind.

Die Kosmetikverordnung enthält keine Angaben zu Mindest- oder Höchstmengen an Pflanzenauszügen. Es existieren kei-ne standardisierten Methoden zur Untersuchung auf pflanzliche Inhaltsstoffe, sodass das LAV eigene Methoden validierte. Das LAV legte im Jahr 2014 den Fokus auf kosmetische Mittel mit Pflanzenextrakten von Kamille, Aloe Vera, Calendula und Jojo-baöl. Es prüfte, inwieweit Werbeaussagen den Kriterien Wahr-heitstreue und Belegbarkeit der EU-Verordnung Nr. 655/2013 entsprechen.

KamilleFür Kamille ist insbesondere die entzündungshemmende

Wirkung beschrieben. Entsprechend ist die Verbrauchererwar-tung in erster Linie die reizlindernde Eigenschaft und damit ver-bunden die Pflege spröder und geröteter Haut.

Im Jahr 2014 wurden 10 Proben mit der entsprechenden Auslobung für Kamille untersucht. Bei 4 Proben konnte der Wirkstoff der Kamille – Bisabolol – nicht nachgewiesen werden.

Aloe VeraDem Blattgel der Aloe-Vera-Pflanze wird eine Vielzahl ge-

sundheitlicher und pflegender Wirkungen zugesprochen. Für die Verwendung als Hautpflegemittel ist das in erster Linie die feuchtigkeitsspendende, entzündungshemmende und damit verbundene lindernde Wirkung z. B. bei Sonnenbrand. Aloe-Ve-ra-Gehalte unter 5 % zeigen keine der erwarteten Wirkungen. Für zertifizierte Aloe-Vera-Produkte wird ein Gehalt von mindes-tens 15 % verlangt.

Im Jahr 2014 wurden 10 Proben, die die Auslobung „Aloe Vera“ enthielten, auf Aloverose untersucht, dem Hauptinhalts-

stoff und -wirkstoff der Aloe-Vera-Pflanze. Die verwendete dünn-schichtchromatographische Methode hat eine Nachweisgrenze von 3 % Aloe Vera bzw. ca. 7 % beim Vorhandensein von Ver-dickungsmitteln. In fünf der untersuchten Proben lag der Aloe- Vera-Gehalt unter der Nachweisgrenze.

CalendulaIm Jahresverlauf wurden 8 Proben, die mit einem Gehalt

von Calendula ausgelobt waren, untersucht. Calendula ist als Heilpflanze seit Jahrhunderten bekannt, die ursprüngliche Form des Auszuges erfolgte mit Schweineschmalz. Auch hier wird die hautpflegende Wirkung über die entzündungshemmenden Ei-genschaften der Pflanze abgeleitet. Für kosmetische Mittel wird eine Vielzahl von Extrakten angeboten, vom gepresstem Öl über den CO2-Extrakt und hydroglykolischen bis zu wässrigen Auszü-gen. Die verwendete dünnschichtchromatographische Methode prüft auf Faradiolester, den wesentlichen Bestandteilen unpola-rer Auszugsmittel, also des CO2-Extrakts und auch des Schmalz- auszuges. In allen untersuchten Proben wurden Faradiolester nachgewiesen.

Jojoba-ÖlJojoba-Öl wird in der Kosmetik aufgrund seiner hautglätten-

den und feuchtigkeitsspendenden Eigenschaften verwendet.Die Methode zur Bestimmung von Jojoba-Öl wurde im Ver-

lauf des Jahres 2014 geändert, es wurden nur die Proben be-trachtet, die mit dieser neuen Methode untersucht wurden. Es handelte sich um 9 Proben Der Analyt konnte in allen neun Pro-ben nachgewiesen werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Hersteller kosmetischer Mittel in der Mehrzahl die ausgelobten Pflanzeninhaltsstoffe den Produkten zusetzen. Problematisch ist die Frage der zugesetz-ten Menge. Hier fehlen verbindliche Mindeststandards, die si-cherstellen, dass ausgelobte Inhaltsstoffe in wirksamer Konzen-tration eingesetzt werden.

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4 Fachbereich Veterinärmedizin

Fachbereich 4 - Veterinärmedizin

Fachbereichsleiter: Dr. Wolfgang Gaede Haferbreiter Weg 132 - 135 39576 Stendal Tel.: (03931) 631 - 151 E-Mail: [email protected]

Dezernat 41 Morphologische und mikrobiologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik

Dezernat 42 Virologische, serologische und molekularbiologische Tierseuchendiagnostik

Dezernat 43 Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernat 45 Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Die Tierseuchensituation zu Beginn des Jahres 2014 war von der akut gewordenen Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) gekennzeichnet, nachdem diese mit ho-hen Tierverlusten einhergehende Seuche mit Ausbrüchen in Polen und den drei baltischen Staaten die östliche EU-Grenze überschritten hatte. Auf der Grundlage eines Erlasses des Mi-nisterium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) wurde durch den Fachbereich kurzfristig eine In-formationsveranstaltung für Tierärzte aller Arbeitsbereiche und Schweinehalter durchgeführt, zu der auch die jeweiligen Berufs-verbände wie auch der Landesjagdverband eingeladen worden waren. Neben dem Grundlagenwissen zur ASP und Informa-tionen zur Diagnostik standen die Biosicherheitsmaßnahmen als wichtigste vorbeugende Maßnahmen im Mittelpunkt. Da die Ausbrüche im Osten der EU in erster Linie Wildschweine be-trafen, wurden die im Rahmen des Wildschweinemonitorings durchzuführenden serologischen ASP-Untersuchungen auf den molekularbiologischen Virusnachweis umgestellt. Um einen zu befürchtenden Viruseintrag frühzeitig zu erkennen, wurden vor allem durch die zuständigen Vor-Ort-Behörden insbesondere die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verstärkt auf Fall-wild zu achten und dies konsequent zur Diagnostik zu bepro-ben. Bei diagnostischen Untersuchungen bei Hausschweinen wurde in Abhängigkeit vom Vorbericht die seit mehreren Jah-ren praktizierte molekularbiologische Ausschlussdiagnostik fort-gesetzt.

Beim Rind konzentrierte sich die Tierseuchenbekämpfung weiterhin auf die Erlangung der vollständigen BHV1-Freiheit und deren Anerkennung nach Artikel-10-Status nach Richtlinie 64/432/EWG. Nachdem Ende 2013 ein Ausbruch mit schwerer klinischer Symptomatik und Virusnachweis festgestellt worden war (s. Jahresbericht für 2013), wurden 2014 epidemiologische Erhebungen zur Seucheneinschleppung sowie Nachuntersu-chungen in möglichen Kontaktbeständen durchgeführt. Dabei konnte eine Weiterverbreitung ausgeschlossen werden. Der In-fektionsweg blieb allerdings unaufgeklärt.

Die Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) ist in Sachsen-Anhalt seit 2004 untersuchungs- und bekämpfungspflichtig. Seit Inkrafttre-ten der BVD-Bundes-VO im Jahr 2011 wird dazu die Ohrstan-zendiagnostik bei allen neugeborenen Rindern durchgeführt. Dieses Verfahren wurde 2014 in gleichem Umfang weiterge-führt. Infolge von Reinfektionen in einigen wenigen Beständen stagnierte die Herdenprävalenz, wenngleich auf einem sehr niedrigen Niveau. In einem großen Mutterkuhbestand, in dem

es über drei Jahre zum vermehrten Auftreten von persistent BVD-infizierten Kälbern (PI) trotz prophylaktischer Impfung der tragenden Muttertiere mit inaktivierter Vakzine gekommen war, wurden nach Umstellung auf das sogenannte zweistufige Ver-fahren mit ergänzender Einbindung einer Lebensvakzine keine neuen PI festgestellt. Eine begleitende diagnostische Studie ist inzwischen abgeschlossen worden und belegt die höhere Effizi-enz der fetalen Schutzwirkung dieses Impfregimes.

Nachdem bereits im Jahr 2012 ein Milzbrandfall im Norden Sachsen-Anhalts aufgetreten war, folgte ein weiterer Ausbruch in einem Rinderbestand in äußersten Süden des Landes. Trotz umfangreicher epidemiologischen Nachforschungen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Dezernates Tierseuchen-bekämpfung konnte auch bei diesem Ausbruch die Infektions-quelle nicht ermittelt werden.

Den Schwerpunkt der staatlichen Tierseuchenüberwachung beim Geflügel bildet weiterhin die Aviäre Influenza (AI). Aus Hausgeflügelbestände wurden wie in den Vorjahren nach Stich-probenplan festgelegte Proben serologisch untersucht. Dabei konnten keine AI-Antikörper festgestellt werden. Eine mögliche Infektionsquelle für das Hausgeflügel stellt die Wildvogelpopu-lation dar. Zur Beurteilung des Einschleppungsrisikos und da-mit zur ggf. notwendigen Festlegung von Schutzmaßnahmen wird seit den vermehrten AI-Ausbrüchen in der Mitte des vori-gen Jahrzehnts ein passives Wildvogelmonitoring durchgeführt. Die Basis hierfür ist die Einsendung verendeter oder ggf. mori-bund aufgefundener Wildvögel zum molekularbiologischen Vi-rusnachweis. In den Vorjahren war der Trend zu immer weiter zurückgehenden Probenzahlen zu verzeichnen, die eine epide-miologisch begründete Risikobewertung nicht mehr zuließen. Außerdem kann diese Form des Monitorings ins Leere laufen, da auch hochpathogene Influenza-Viren (HPAIV) bei Wasserge-flügel unter Umständen kaum zu klinischen Erkrankungen und Verlusten führen, das Virus sich also unbemerkt in der Wildvo-gelpopulation verbreiten kann. Daher wurde ab Ende 2014 das passive durch ein aktives Wildvogelmonitoring ergänzt. Die Er-gebnisse sind in einem der folgenden Abschnitte dargestellt.

Breiten Raum nehmen nach wie vor dezernatsübergreifen-de Untersuchungen im Zusammenhang mit dem nationalen und EU-Zoonosemonitoring ein. Diese Untersuchungen entwi-ckelten sich in den zurückliegenden Jahren in immer stärkerem Maße zu einer den gesundheitlichen Verbraucherschutz unmit-telbar betreffenden Schwerpunktaufgabe.

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Der verantwortliche Einsatz von Antibiotika in der Tierhal-tung prägte auch 2014 die Diskussionen zu diesem Thema in der Öffentlichkeit und in verschiedenen Fachforen. Die Mitarbeit in einer vom MLU initiierten Arbeitsgruppe mit der Zielstellung, die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der landwirtschaftli-chen Tierhaltung voranzubringen, wurde fortgesetzt und abge-schlossen.

Die Laboratorien des Fachbereiches sind auf der Basis ei-nes umfassenden und ständig aktualisierten Qualitätsmanage-

ments akkreditiert nach EN / ISO 17025. Diese seit 1999 beste-hende Akkreditierung wurde Anfang 2013 nach einer intensiven und erstmals durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) durchgeführten Begutachtung erneuert. Im August 2014 erfolgte dir turnusmäßige Zwischenbegutachtung in aus-gewählten Bereichen. Damit ist die Anerkennung von Untersu-chungsergebnissen für Tiere und tierische Produkte in nationa-len Maßstab wie auch auf dem europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus weiterhin gewährleistet.

Tab. 1 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2014 diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen

Tierseuche Tierart GesamtBovine Virus Diarrhoe (BVD) Rind 8

Salmonellose der Rinder Rind 4

Milzbrand Rind 1

Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) Regenbogenforelle 2

Koi-Herpesvirus-Infektion Koi 1

Amerikanische Faulbrut Bienen 2

Tollwut Fledermaus 1

19

Tab. 2 Im Fachbereich Veterinärmedizin im Jahr 2014 diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten

Tierkrankheit/Erreger Tierart Gesamt

Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)

Huhn 34

sonstiges Geflügel 6

Hund 6

Katze 1

Rind 5

andere Tierarten 10

Chlamydiose (einschl. Psittakose)

Rind 4

Taube 9

Psittaciden 1

Echinokokkose Fuchs 52

Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Huhn 2

ListerioseHuhn 1

Damwild 1

Mareksche Krankheit Huhn 8

Paratuberkulose Rind (Bestände) 12*

Q-Fieber Rind 4

Salmonellose (Salmonella spp. außer Rind)

Schwein 11

Schaf 1

Pferd 1

Hund 3

Huhn 10

Entenvögel u. Taubenartige 20

andere Tierarten 5

Säugerpocken (Orthopoxinfektion) Schwein 1

Toxoplasmose Katze 1

Tuberkulose ausgenommen Mycobacterium bovis sowie deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht.

Huhn 4

Schwein 1

Psittaciden 1

Taube 1

Wachtel 1

Webervogel 1

Tularämie andere Tierarten (Feldhase) 1

Verotoxin (=Shiga-Toxin)-bildende Escherichia coliSchwein 1

Hund 1

221* Erregernachweis in Proben von Einzeltieren eines Bestandes; ohne Projekt „MYSAM“ der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt

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Dezernat 41 - Mikrobiologische und morphologische Tierseuchen- und Zoonosen- diagnostik

Dezernatsleiterin: Dr. Annette Schliephake (m.d.W.d.G.b.) Tel.: (03931) 631 - 492 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Sektionen und feingewebliche (mikroskopische) Untersu-

chungen• Bakteriologische, parasitologische und mykologische Unter-

suchungen bei Haus- und Wildtieren• Untersuchungen auf Transmissible Spongiforme Enzepha-

lopathien (TSE)• Tollwutuntersuchungen• Elektronenmikroskopische Virusschnelldiagnostik• Bakteriologische Fleischuntersuchungen• Hemmstofftests im Rahmen des Nationalen Rückstandskon-

trollplanes (NRKP)• Bakteriologische Untersuchungen im Rahmen staatlicher

Monitoringprogramme zur Überwachung bzw. zur Risiko-beurteilung des Vorkommens von Zoonose-Erregern im Be-reich der Lebensmittelprimärproduktion

• Untersuchungen zur Kontrolle von Reinigung und Desinfek-tion in Schlachtbetrieben

• Untersuchungen zur Schlachtkörperhygiene• Mastitisdiagnostik: Auf der Grundlage einer Vereinbarung

zwischen dem Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. (LKV-ST) und dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden diese Untersuchungen, sofern sie freiwillige Eigenkontroll-untersuchungen der Rinderhalter zur Überwachung der Eu-tergesundheit darstellen, seit dem 01.11.2013 durch den LKV-ST durchgeführt. Das Dezernat führt weiterhin Unter-suchungen zur Abklärung von Eutergesundheitsstörungen im Einzelfall, insbesondere hinsichtlich der Diagnostik selte-ner Mastitiden oder zur Abklärung bestimmter Mastitiserre-ger durch, zum Beispiel von Mykoplasmen oder euterasso-ziierten Keimen mit Zoonoserelevanz.

Dezernat 42 - Virologische, serologische und molekularbiologische Tier-seuchendiagnostik

Dezernatsleiter: Dr. Wolfgang Gaede (m.d.W.d.G.b.) Tel.: (03931) 631 - 151 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:Das Dezernat ist für virologische, molekularbiologische und se-rologische Untersuchungen zur Überwachung der Tierbestän-de auf anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tier-krankheiten zuständig.

Die hierfür zu bearbeitenden Proben werden aus verschiedenen Anlässen entnommen:• Zum weitaus überwiegenden Teil erfolgt die Untersuchung

im Rahmen staatlicher Bekämpfungsprogramme für an-zeigepflichtige Seuchen bei den verschiedenen Nutztierar-ten. Dabei dienen die Untersuchungen der Fortführung von staatlichen Tilgungsprogrammen, z. B. Herpesvirusinfekti-onen (BHV1) und Virusdurchfall/Schleimhauterkrankungen (BVD) bei Rindern. Bei anderen Infektionen sind sie auf die Überwachung der Tierseuchenfreiheit ausgerichtet, z. B. Brucellose und Enzootische Leukose bei Rindern.

• Ursachenermittlung für Todesfälle und Erkrankungen bei (Nutz-)Tieren. Hierzu zählen insbesondere Abklärungsun-tersuchungen bei Tierseuchenverdachtsfällen.

• Nachweis bzw. Ausschluss von Zoonosenerregern bei Heim- und Nutztieren, z. B. Chlamydia psittaci als Erreger der Orni-those des Menschen und Q-Fieber.

• Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung bei Heimtie-ren durch serologische Untersuchung

• Monitoringprogramme im Rahmen epidemiologischer Erhe-bungen zur Seuchenfreiheit bzw. zur Verbreitung von Tier-seuchen- und Zoonosenerregern bei Haus- und Wildtieren auf der Basis von Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt (z. B. Influenza, Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Bru-cellose, Hepatitis E, Aujeszkysche Krankheit, Blauzungen-krankheit, Paratuberkulose).

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Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernatsleiter: Dr. Wolfgang Gaede (m. d. W. d. G. b.) Tel.: (03931) 631 -151 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirksa-

mer Stoffe (PWS) im Rahmen des Nationalen Rückstands-kontrollplans (NRKP), einschließlich Planung der amtlichen Probennahme und Berichterstattung

• Untersuchungen auf Rückstände pharmakologisch wirk-samer Stoffe (PWS) im Rahmen der Lebensmittelüberwa-chung

Dezernatsleiter: Dr. Benno Ewert Tel.: (03931) 631 - 461 E-Mail: [email protected]

Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Aufgaben:• Sachverständige Unterstützung der zuständigen Behörden

bei der Bekämpfung amtlich festgestellter Tierseuchen und der Bekämpfung von Zoonosen sowie beim Vollzug der re-levanten Rechtsvorschriften bzw. tierschutzrechtlichen Vor-schriften vor Ort

• Organisation, Durchführung und Auswertung von Tierseu-chenbekämpfungsübungen

• Erstellung und Pflege des Tierseuchennotstandsplanes Sachsen-Anhalt

• auf der Grundlage epidemiologischer, administrativer und diagnostischer Daten Erstellung von Risikobewertungen, Erarbeitung von Auswertungen, Statistiken und kartografi-schen Darstellungen

• Beratung von Behörden, Tierärzten und Landwirten und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Behör-

den, Tierärzte und Landwirte in Fragen des vorbeugenden Tierseuchenschutzes und Tierschutzes

• Beratung und Begutachtung zur Einhaltung der Anforderun-gen an Tierhaltungseinrichtungen, der Aufstellung von Maß-nahmeplänen im Rahmen der amtlichen Überwachung von Tierbeständen sowie der projektbezogenen Erarbeitung, Be-wertung und Überprüfung von Tierwohlkriterien

• sachverständige technische Überprüfung von Geräten und Anlagen bei der Betäubung und Schlachtung sowie Tö-tung von Tieren, der Be- und Verarbeitung von Milch und tierischen Nebenprodukten hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Nutzung

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Das Virus der Aviären Influenza ist ein Influenzavirus vom Typ A, welches der Virusfamilie der Orthomyxoviridae zugeord-net wird. Es existieren verschiedene Subtypen, von denen H5 und H7 bisher die größte Bedeutung besitzen. Diese beiden Subtypen können in ihrer hochpathogenen (stark krankmachen-den) Form (HPAIV) das Krankheitsbild der klassischen Geflü-gelpest, einer anzeigepflichtigen Tierseuche, mit schweren kli-nischen Symptomen und plötzlich auftretenden und häufigen Todesfällen hervorrufen. In der niedrigpathogenen Form (LPA-IV) von H5 und H7 sind die Krankheitssymptome weniger stark oder gar nicht ausgeprägt, jedoch können LPAIV zu HPAIV mu-tieren. Wassergeflügel bildet weltweit ein Reservoir für niedrig-pathogene Influenzaviren, weshalb dauerhaft eine Gefahr der Übertragung auf das Hausgeflügel besteht.

Zur Früherkennung des Vorkommens und der Verbreitung des Influenza-A-Virus bei Hausgeflügel und Wildvögeln werden seit mehreren Jahren in den EU-Mitgliedstaaten Monitoringpro-gramme zur Risikobewertung durchgeführt. Im Rahmen des passiven Monitoring auf Aviäre Influenza bei Wildvögeln werden so auch in Deutschland moribunde oder bereits verendete Wild-vögel mittels real-time PCR auf das Vorhandensein des Matrix-Proteins des Virus der Aviären Influenza untersucht. Mit diesem Suchtest werden alle Influenza-A-Viren erfasst. Tritt dabei ein positives Ergebnis auf, werden weitere Untersuchungen auf das H5- bzw. H7-Protein mittels real-time PCR angeschlossen. Zeit-gleich werden positive Proben zur weiteren Charakterisierung und Bestätigung des positiven Ergebnisses an das Nationale Referenzlabor Aviäre Influenza/Geflügelpest (AI) am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems gesendet.

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nach-gewiesen, wo bis September etwa 30 Ausbrüche der Tierseu-che beobachtet wurden. Im November 2014 kam es in Europa erstmals zu Ausbrüchen von Aviärer Influenza durch HPAIV des Subtyps H5N8. Zuerst war das Virus in einem Putenbe-stand in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Danach gab es innerhalb kürzester Zeit weitere Nachweise in Deutsch-land (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) sowie in den Niederlanden und Großbritanni-en.

Da beim Typ H5N8 bei Wildenten und -gänsen keine oder kaum sichtbare klinische oder pathologisch-anato-mische Veränderungen auftraten, das Virus aber bei Hüh-nern und Puten zu erhöhten Krankheits- und Todesraten füh-ren kann, wurde zusätzlich zwischen dem 25.11.2014 und 31.1.2015 ein aktives Monitoring angeordnet (Erlass 65.4-42262/1 des MLU Sachsen-Anhalt vom 25.11.2014). Da-bei sollten von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen- Anhalt 400 kombinierte, oropharyngeale/kloakale Tupferproben von bejagten Wildvögeln (insbesondere von Enten, Gänsen, Schwänen, Kranichen usw.) genommen werden. Die Bepro-bung sollte vorzugsweise in Risikogebieten, in denen die Wild-vögel rasten, brüten und sich über längere Zeit aufhalten, er-folgen. In Sachsen-Anhalt lagen diese vornehmlich entlang der großen Flüsse und Seen (siehe Karte 1). Das aktive Monito-ring sollte dabei helfen, die Prävalenz von anzeige- oder melde-pflichtigen HPAIV- und LPAIV-Subtypen (H5 und H7) sowie tier-seuchenrechtlich nicht gemaßregelten LPAIV-Subtypen (H1-H4, H6, H8-H12) zu ermitteln.

4 .1 Monitoring Aviäre Influenza

Von 1. Januar 2014 bis 31. Januar 2015 wurden im Rahmen beider Monitoringprogramme, aktiv und passiv, insgesamt 316 Tiere untersucht (siehe Abb. 1). Das Artenspektrum enthielt ne-ben den typischen Wasservögeln unter anderem auch Singvo-gelarten (siehe Abb. 2 sowie detaillierte Auflistung in Tab. 1). Im Verlauf des aktiven Monitorings, welches aufgrund des Endes der Jagdsaison für Wildvögel nur bis zum 15.1.2015 andauerte, kamen insgesamt 267 Proben (siehe Abb. 3) zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veteri-närmedizin. Hauptsächlich wurde Material von Wildenten und -gänsen eingesendet (siehe Abb. 4).

Karte 1 Beprobungsregionen in Sachsen-Anhalt

Abb. 1 Anzahl Proben im aktiven und passiven Monitoring auf aviäre Influenza vom 1.1.2014 – 31.1.2015 („Befunde (insgesamt)“ in logarithmischer Skalierung)

Schwäne Wildgänse Wildenten AndereBefunde (insgesamt) 9 68 183 7positive Befunde (H5N8) 0 0 2 0

9

68

183

70 0 2 00

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

Befu

nde

(insg

esam

t)

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Von den insgesamt 316 untersuchten Tieren wurden 6 Tie-re positiv bezüglich Influenza-Virus Typ A getestet. HPAI H5N8 wurde lediglich bei 3 der 6 positiv getesteten Tiere nachgewie-sen. Dabei trat der erste Fall von HPAI H5N8 am 7. Dezember 2014 in Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) auf. Dort wurde im Zuge des passiven Monitorings eine verendete Wildente gefun-den, die das Virus in sich trug.

Am 31. Dezember 2014 wurden 2 gesund erlegte Stocken-ten aus dem Jagdgebiet Groß Schwechten (Landkreis Stendal) positiv auf HPAI H5N8 getestet (siehe Abb. 3).

Abb. 2 Beprobte Vogelarten im aktiven und passiven Monitoring auf aviäre Influenza vom 1.1.2014 – 31.1.2015

Beide Monitoringprogramme zeigten, dass das H5N8 Virus auch in Sachsen-Anhalt auftrat und bekräftigten die These, dass es in der Wildvogelpopulation verbreitet ist und durch diese wei-tergetragen werden kann.

Tab. 1 Beprobte Vogelarten (detailliert) im aktiven und passiven Monitoring auf aviäre Influenza vom 1.1.2014 – 31.1.2015

Vogelart Gesamt frisch tot gefunden länger tot gefunden erlegt krank erlegt lebend tot, Tierfraß

Schwan 28 15 4 4 0 3 2

Höckerschwan 5 0 0 5 0 0 0

Wildgans 5 0 0 5 0 0 0

Saatgans 19 0 0 19 0 0 0

Kurzschnabelgans 1 0 0 1 0 0 0

Bleßgans 19 0 0 19 0 0 0

Graugans 23 0 0 23 0 0 0

Kanadagans 1 0 0 1 0 0 0

Wildente 32 2 3 27 0 0 0

Pfeifente 2 0 0 2 0 0 0

Krickente 5 0 0 5 0 0 0

Stockente 148 3 2 141 1 0 1

Tafelente 2 0 0 2 0 0 0

Reiherente 4 0 0 4 0 0 0

Bussard 1 0 1 0 0 0 0

Mäusebussard 1 0 1 0 0 0 0

Falke 1 0 1 0 0 0 0

Glattfußhühner 2 2 0 0 0 0 0

Fasan 8 1 0 7 0 0 0

Möwe 1 0 0 0 1 0 0

Taube 1 1 0 0 0 0 0

Ringeltaube 1 1 0 0 0 0 0

Singdrossel 1 1 0 0 0 0 0

Krähe 3 2 1 0 0 0 0

Grünfink 2 1 1 0 0 0 0

Summe: 316 29 14 265 2 3 3

Gesamt Jan'14 Feb'14 Mar'14 Apr'14 Mai'14 Jun'14 Jul'14 Aug'14 Sep'14 Okt'14 Nov'14 Dez'14 Jan'15Befunde (insgesamt) 316 0 0 1 3 0 0 3 1 3 1 7 179 118positive Befunde (H5N8) 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0

316

1

3 3

1

3

1

7

179118

3 3

1

10

100

1000

Befu

nde

(insg

esam

t) in

log1

0

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34

QuellenKlassische Geflügelpest, https://www.fli.bund.de/no_cache/de/startseite/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-geflue-gelpest.html (Zugriff am 13.5.2015)

Bewertung des Risikos zur neuerlichen Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenem aviärem Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen in der Bundesrepublik Deutschland, https://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/FLI-Informationen/Steckbrief-Influenzainfektionen_bei_Geflue-gel-Wildvoegeln-20141118.pdf (Zugriff am 13.5.2015)

FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“), https://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/FLI-Informationen/FLI-Information-FAQ-Geflue-gelpest-20141121.pdf (Zugriff am 13.5.2015)

Abb. 3 Probenzahl aktives Monitoring Aviäre Influenza nach Monaten

Abb. 4 Beprobte Vogelarten im aktiven Monitoring auf aviäre Influenza vom 01.01.2014 bis 31.01.2015

Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Form der Aviären Influenza), https://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Pu-blikationen/FLI-Informationen/FLI-Information_Klassische_Ge-fluegelpest20130227.pdf (Zugriff am 13.5.2015)

Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln, https://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/Risikobewer-tungen/FLI_Risikobewertung_HPAI_H5-20150121.pdf (Zugriff am 13.5.2015)

Erlass „Durchführung eines aktiven AI-Monitorings“ (65.4-42262/1) vom 25.11.2014

Schwäne Wildgänse Wildenten Greifvögel Watvögel AndereBefunde (insgesamt) 33 68 193 3 1 18positive Befunde (H5N8) 0 0 3 0 0 0

33

68

193

3 118

0 0 3 0 0 00

50

100

150

200

250

Befu

nde

(insg

esam

t)

Gesamt Dez 14 Jan 15Befunde (insgesamt) 267 163 104positive Befunde (H5N8) 2 2 0

267

163

104

2 2 00

50

100

150

200

250

300

Befu

nde

(insg

esam

t)

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Die Tollwut (Synonyme: Rabies, Lyssa, Wutkrankheit) ist eine seit Jahrtausenden bekannte Virusinfektion, die bei Tieren und Menschen vorkommen kann und fast immer tödlich verläuft. In Deutschland stellt die Tollwut eine anzeigepflichtige Tierseu-che dar.

Der Erreger ist ein Virus der Gattung Lyssavirus aus der Familie der Rhabdoviridae. Bei diesen Erregern werden der-zeit 7 Genotypen unterschieden, wobei der Genotyp 1 (Rabi-esvirus, RABV) das klassische Tollwutvirus darstellt. Das Virus ist im Speichel des tollwütigen Tieres vorhanden und wird über Biss- und Kratzverletzungen übertragen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bis auf einige Fälle durch Organtrans-plantationen eines infizierten Spenders (3 Fälle 2004 in den USA und 3 Fälle 2005 in Deutschland) nicht beschrieben.

An Tollwut können alle Säugetiere und bedingt auch Vögel erkranken. Die Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Symptome) liegt bei ca. 2 bis 8 Wochen. Die Krankheitsdauer beträgt einen Tag bis zu einer Woche und en-det fast immer tödlich. Charakteristisch bei der „rasenden Wut“ sind Aggressivität, Bissigkeit, später Lähmungen der Gliedma-ßen und Krämpfe des Kehlkopfes, sodass der Speichel nicht mehr abgeschluckt werden kann und sich der Schaum vor dem Maul bildet. Treten nur Lähmungserscheinungen auf, spricht man von der sogenannten „stillen Wut“. Selten werden untypi-sche Symptome wie Entzündungen des Magen-Darm-Kanals und Durchfall beschrieben. Bei Vögeln ist die Erkrankung sehr selten und äußert sich in ängstlichem Piepen und Bewegungs-störungen. Nach der Infektion des Menschen bleibt das Virus für ca. 3 Tage in der Nähe der Eintrittspforte, außer, wenn es durch Biss direkt in die Blutbahn gelangt. Von der Eintrittspfor-te gelangt es über Nervenbahnen ins Rückenmark und schließ-lich in das Gehirn. Nur in den ersten Stunden nach dem Biss ist eine postexpositionelle Impfung sinnvoll. Sobald das Virus das Gehirn erreicht hat, ist die Impfung nicht mehr wirksam. Fast im-mer tritt nach 2 bis 10 Tagen der Tod ein. Nach einer Schätzung

4 .2 Tollwutuntersuchungen in Sachsen-Anhalt

der WHO (World Organisation for Animal Health) sterben jähr-lich ca. 55.000 Menschen an Tollwut; 99 % davon in Entwick-lungsländern.

Deutschland gilt in Ergebnis der jahrzehntelangen Tollwutbe-kämpfung seit dem 28.09.2009 als frei von klassischer Wild- und Haustiertollwut. Zur Aufrechterhaltung des Status „Tollwutfreie Region“ sind Maßnahmen zur Überwachung der Tollwutfreiheit geboten. Grundlage dazu stellt der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.08.2011 „Tierseuchenbekämpfung; Maßnahmen zur Auf-rechterhaltung des Status „Tollwutfreie Region“ für Sachsen-Anhalt“ dar. Der Erlass regelt die Untersuchung von kranken, verhaltensgestörten oder anderweitig auffälligen erlegten wild lebenden Füchsen, Marderhunden und Waschbären und ver-endet aufgefunden Tieren dieser Tierarten. Zur statistisch gesi-cherten Absicherung der Tollwutfreiheit ist jedoch eine jährliche Untersuchungsrate von mindestens 4 Füchsen, Marderhunden oder Waschbären je 100 Quadratkilometer zu realisieren. Dazu ist die Mitwirkungspflicht der Jagdausübungsberechtigten durch gezielten Abschuss erforderlich.

Neben der klassischen Wild- und Haustiertollwut stellt die in Europa vorkommende Fledermaustollwut eine eigenständige Er-krankung dar. Dabei kommen andere Genotypen des Tollwutvi-rus vor. Vor allem werden die Genotypen 5 und 6 (Europäisches Fledermaus-Lyssavirus – European bat Lyssavirus – EBLV 1 und 2) sowie das Bokeloh-Fledermaustollwutvirus – BBLV) beschrieben. Fledermäuse sind streng geschützt dürfen nicht bejagt werden (§ 1 der Bundesartenschutzverordnung). Inner-halb der letzten 30 Jahre wurden in Deutschland mehr als 1.400 Fledermäuse untersucht, von denen über 200 Tiere das Virus der Fledermaustollwut trugen. Nach Aussagen des Friedrich-Lo-effler-Institutes ist es allerdings unbegründet, Angst vor Fleder-maustolllwut zu erzeugen. Trotzdem sollte jedem bewusst sein, dass eine Lyssavirusinfektion möglich ist. Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit tollwutinfizierten Tieren in Kon-

Landkreis Fuchs Waschbär Marder-hund Fledermaus Marder

FrettchenWildtier, sonstig

HundKatze Sonstige

Altmarkkr. Salzwedel 211 3 4 1 1 5 0 3

Anhalt-Bitterfeld 158 0 4 2 5 6 7 0

Bördekreis 118 1 2 1 3 4 8 3

Burgenlandkreis 186 9 0 6(dav. 1 positiv 2014) 4 16 18 2

Harz 384 18 0 1 3 8 8 5

Jerichower Land 140 33 4 0 2 3 6 5

Mansfeld-Südharz 255 4 3 3 2 9 11 0

Saalekreis 151 15 2 4 1 3 5 0

Salzlandkreis 76 0 0 0 0 3 7 1

Stendal 150 5 10 1 3 15 7 15

Wittenberg 65 0 0 2 3 5 9 4

Landeshauptstadt Magdeburg 59 0 0 1 1 1 5 2

Stadt Dessau-Roßlau 27 2 0 0 3 3 8 0

Stadt Halle (Saale) 32 0 0 0 0 0 2 0

GESAMT 2012 90 29 22 31 81 101 40

Tab. 1 Tollwutuntersuchungen im Landesamt für Verbraucherschutz im Zeitraum 2010 bis 2014

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takt kommen könnten, sollten vorsorglich geimpft werden (Emp-fehlung der Ständigen Impfkommission, STIKO). Der Impfstoff ist gut verträglich und schützt zuverlässig vor Infektionen mit dem klassischen Tollwutvirus und vor den in Deutschland vor-kommenden Fledermaustollwutviren (EBLV 1 und 2, BBLV).

Die Gesamtuntersuchungszahl betrug in den betrachteten 5 Jahren 2.405 Tiere, davon 2.012 Füchse. Bei einer Fleder-maus wurde Tollwut nachgewiesen. Es handelt sich um ein ver-endetes Fundtier. Eine Bissverletzung war nicht bekannt. Durch molekularbiologische Untersuchungen (PCR) am Friedrich-Lo-effler-Institut wurde bei dem Tier sowohl Genom von Fleder-maustollwutvirus (EBLV 1) als auch des klassischen Rabiesvi-rus (RABV) nachgewiesen.

In Tabelle 2 sind die pro Landkreis tatsächlich eingesand-ten Füchse, Waschbären und Marderhunde im Vergleich zu den im Erlass des MLU geforderten Mindestuntersuchungen darge-stellt.

Tab. 2 Vergleich Mindestuntersuchungszahl zu Ist - Summe (Füchse, Waschbären, Marderhunde)

Landkreis Mindestanzahl(aufgerundet) entsp . Erlass

Summe Ist - Untersuchungen

2010 2011 2012 2013 2014Altmarkkr. Salzwedel 93 57 26 37 31 67

Anhalt-Bitterfeld 59 57 19 31 21 34

Böedekreis 96 32 28 12 26 23

Burgenlandkreis 57 33 38 37 40 47

Harz 85 110 80 87 59 66

Jerichower Land 64 33 39 57 30 18

Mansfeld-Südharz 59 54 55 51 62 40

Saalekreis 58 64 30 4 38 32

Salzlandkreis 58 23 13 16 15 9

Stendal 98 44 28 22 31 40

Wittenberg 78 16 15 7 20 7

Landeshauptstadt Magdeburg 8 20 13 10 10 6

Stadt Dessau-Roßlau 10 10 10 5 0 4

Stadt Halle (Saale) 6 10 7 6 5 4

Lediglich die blau dargestellten Zahlen im betrachteten Un-tersuchungszeitraum zeigen die Erfüllung der vorgegebenen Untersuchungszahlen. Überwiegend ist jedoch zu beobachten, dass die tatsächlichen Untersuchungen in einigen Landkreisen weit unterhalb liegen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Sachsen-Anhalt weiterhin frei von klassischer Tollwut ist. Fledermaustollwut kann hingegen auftreten.

Die Sicherung und Anerkennung dieses Status hängt aber von einer flächendeckenden, kontinuierlichen Kontrolle ab. Die Beprobung von Füchsen, Waschbären und Marderhunden sollte dringend intensiviert werden, um letztendlich den Menschen so-wie Haus- und Nutztiere vor einer tödlichen Infektion zu bewah-ren und die Freiheit der Wildpopulation zu überwachen.

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Bestandteil des Qualitätsmanagements ist die Ermittlung der „Kundenzufriedenheit“. In diesem Rahmen waren wäh-rend der letzten Jahre von Tierärzten, Tierhaltern und Berufs-verbänden wiederholt die bei tierseuchendiagnostischen Unter-suchungen zu langen Zeiten bis zum Vorliegen von Ergebnissen bei den Einsendern kritisiert worden. Hierbei ist zu berücksichti-gen, dass die „gefühlte“ Untersuchungsdauer von verschiede-nen Einflussgrößen bestimmt wird. Präanalytisch wirkt sich vor allem die Dauer des Transports der Proben zum Labor aus. In diesem Bereich ist das LAV seit Jahren bemüht, durch die Auf-rechterhaltung und Optimierung des Kuriersystems eine zügi-ge Weiterleitung der Proben vom Kurierstützpunkt zum Labor zu gewährleisten. Dies beinhaltet aber auch, dass die Kurier-stützpunkte Mindeststandards der Qualitätssicherung einhal-ten müssen. Beschleunigungen der eigentlichen Diagnostik sind nur begrenzt möglich. Dies hängt in erster Linie mit den einzusetzenden Untersuchungsverfahren zusammen, dane-ben auch mit notwendigen Abklärungen und hinzukommenden Prüfungen, z. B. weil der Einsender weitere Parameter wünscht oder zur kausalen Krankheitsdiagnostik weitere Untersuchun-gen erforderlich werden. Sofern die Möglichkeit besteht, ist der Fachbereich Veterinärmedizin in solchen Fällen bemüht, auf An-frage Zwischenbefunde zur Verfügung zu stellen. In diese „ge-fühlte“ Untersuchungsdauer fließt aber auch die Zeitdauer für die Ergebnisübermittlung ein. Beim postalischen Versand liegt zwischen dem Abschluss eines Befundberichts und dessen Verfügbarkeit beim Einsender mindestens ein Werktag. An Wo-chenenden und erst recht bei Feiertagen werden daraus leicht mehrere Kalendertage.

Elektronische Befundmitteilung bei tierseuchendiagnos-tischen Untersuchungen: Vor der Einführung des neuen La-borinformations- und Managementsystems 2012 bestand die Möglichkeit zur Übermittlung des Befundberichts bei Tierseu-chenüberwachungsuntersuchungen im Dezernat Virologische

4 .3 Elektronische Befundmitteilung bei tierseuchendiagnostischen Untersuchungen

Tierseuchendiagnostik an interessierte Tierärzte per E-Mail. Diese Option stand ab 2012 zunächst nicht mehr zur Verfügung. Da aber sowohl von Tierärzten als auch von Landwirtschaftsbe-trieben zunehmend der dringende Wunsch nach elektronischer Befundmitteilung geäußert worden war, wurden die techni-schen Voraussetzungen zum optionalen Versand von Prüfbe-richten aus dem LIMS per E-Mail, Fax oder traditionell per Post geschaffen. Es wurde eine Befragung bei obiger Klientel zum gewünschten Versandweg durchgeführt. Sofern E-Mail gewählt worden war, schloss sich eine schriftliche datenschutzrechtliche Belehrung an. Außerdem mussten Tierhalter zustimmen, wenn ein von ihnen beauftragter Hoftierarzt die Befunde per E-Mail zu erhalten wünschte.

Inzwischen gingen 513 Rückmeldungen ein, davon 405 von Tierhaltern und 108 von Tierärzten bzw. Tierärztinnen (siehe Ta-belle 1). 358 Tierhalter (88 %) stimmten dem elektronischen Be-fundversand per E-Mail an ihren Hoftierarzt zu. Von den 108 Tierärzten wählen 66 (61 %) den E-Mail-Versand. Nur ein Tier-arzt entschied sich für die Beibehaltung des traditionellen Post-weges. Auch die Tierhalter entschieden in übergroßer Mehrzahl für einen elektronischen Weg, wobei hier der Wunsch nach E-Mail mit 66 % noch etwas höher ausfiel. Insgesamt waren ein guter Rücklauf und ein hohes Interesse an der elektronischen Befundung besonders bei den Großtierpraktikern zu resümie-ren. Von den Tierhaltern war die Resonanz geringer als erwar-tet.

Tab. 1 Ergebnis der Umfrage zum bevorzugten Befundversand

Rückläufegewünschter Befundweg

E-Mail Fax Post

Tierärzte 108 66 41 1

Tierhalter 405 268 110 27

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Tierseuchenuntersuchungen beim Rind sind anders als bei anderen Nutztierarten grundsätzlich einzeltierbezogen. Alle Un-tersuchungsergebnisse zur staatlichen Tierseuchenüberwa-chung bei Rindern in Sachsen-Anhalt werden inzwischen durch das LAV an die Datenbank HI-Tier (HIT) übermittelt. Sie ste-hen damit den zuständigen Überwachungsbehörden wie auch den Tierhaltern bzw. den von ihnen beauftragten Tierärzten un-mittelbar zur Verfügung. Dadurch werden erhebliche Erleichte-rungen im betrieblichen Tierseuchenmanagement und ebenfalls beschleunigte Attestierungen durch die zuständigen Vollzugs-behörden für das Verbringen von Tieren ermöglicht.

Die wahrheitsgetreue Abbildung des Einzeltierstatus im HIT setzt aber die sichere Zuordnung einer konkreten Probe zum auf dem Untersuchungsantrag angegebenen Tier voraus. Zur Ver-meidung von betrieblichen Schreibfehlern bei Tierkennzeichen wie Lesefehlern im Labor war bereits zum 01.01.2013 die ver-bindliche Nutzung von HIT-generierten Untersuchungsformula-ren durchgesetzt worden. Dennoch werden in Einzelfällen nach wie vor Untersuchungsergebnisse festgestellt, die nicht plausi-bel sind und durch Nachuntersuchungen nicht bestätigt werden können. In diesen Fällen gelegentlich durchgeführte Untersu-chungen mit dem genetischen Fingerabdruck bestätigten, dass Erst- und Zweitprobe von verschiedenen Tieren stammten. Das heißt, dass nach wie vor Unkorrektheiten bei der Zuordnung der Proben zum Tier (Rind) auftreten.

Aus diesem Grund und zur Erleichterung des Handlings der HIT-basierten Untersuchungsanträge im Stall wurden seit meh-reren Jahren Kooperationspartner zur Etablierung einer durch-gängigen, sicheren und zeitsparenden elektronischen Lösung gesucht. Diese soll das Suchen der Tierkennzeichen auf dem Antrag und das Kleben der Etiketten (Barcode-Doubletten) er-setzen. Ab dem letzten Halbjahr 2014 wurde in Zusammenarbeit einer Tierarztpraxis eine für diese Belange entwickelte Software (HIT-Scanner) getestet.

4 .4 Höhere Sicherheit sowie Zeitersparnis bei Untersuchungsanträgen für Rinder

Bei dieser Verfahrensweise wird zunächst vom Landwirt oder dem betreuenden und mit Vollmacht ausgestatteten Tier-arzt wie bisher online im HIT ein Untersuchungsantrag ange-legt. Der HIT-Scanner ist eine Android App und ermöglicht nach-folgend das Herunterladen und die weitere Bearbeitung dieser Untersuchungsaufträge auf einem Smartphone oder einem An-droid Tablett. Bei der Beprobung eines Rindes wird dessen Ohr-marke von der üblichen Hilfskraft aufgerufen. Dabei entfällt das mühevolle und zeitraubende Suchen von Tierkennzeichen auf den oft mehrere Seiten umfassenden Papieranträgen. Die Pro-ben-ID des Proben-Röhrchens wird mit einem mobilen Barcode-scanner eingelesen. Dieser Scanner hat etwa die Größe einer Streichholzschachtel und überträgt die Daten per Bluetooth in den HIT-Antrag bzw. zu dem dort aufgerufenen Rind. Dazu kann der Scanner mit Klettmanschette am Arm des Tierarztes befes-tigt werden.

Nach der Beprobung aller Rinder wird der Auftrag geschlos-sen und an HIT übermittelt. Die Proben werden an das Labor geschickt und erhalten als Begleitschein lediglich das Deckblatt des Auftrags mit den Tierhalterangaben sowie der barcodier-ten Auftragsnummer. Die für jedes Tier individuell durchzufüh-renden Untersuchungen werden vom Labor wie bisher im HIT abgerufen. Im Labor entfällt das gegenwärtige elektronische Einlesen der Papieranträge. Damit gehören auch die Lesefeh-ler infolge der oft starken Verschmutzung der Vergangenheit an. Der HIT-Scanner gewährleistet somit eine deutlich sichere Übereinstimmung von Probe und Tier sowie von Probe und Un-tersuchungsparameter. Neben diesem qualitativen Vorteil wird von der am Praxistest beteiligten Tierarztpraxis eine Zeiterspar-nis von zwei Dritteln eingeschätzt. Aufgrund dieser Vorteile wird durch den Fachbereich versucht, weitere Tierarztpraxen sowie Rinderhalten für die Nutzung des HIT-Scanners zu gewinnen.

Abb. 1 Schema zur Anwendung von „HIT-Scanner“ im Stall Abb. 2 Software „HIT-Scanner“ auf einem Smartphone, Bluetooth-Scan-ner und barcodiertes Blutröhrchen

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Nationaler RückstandskontrollplanDer Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein eu-

ropaweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführtes und bun-desweit koordiniertes Programm zur Untersuchung von Le-bensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten. Das Ziel ist eine Untersuchung dieser Lebensmittel auf verbotene, nicht zugelassene oder missbräuchlich angewendete Tierarzneimit-tel. Die zu analysierende Probenzahl wird dabei auf der Grund-lage der Schlachtzahlen und der Produktionszahlen aus den ge-meldeten Erzeugerbetrieben des Vorjahres festgelegt.

Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sper-rung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transpor-tiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betrie-be, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle.

Zur Untersuchung gelangten Proben von Tieren (Blut, Tränkwasser, Harn oder Organmaterial) aus Erzeugerbetrie-ben (Mastkälber, Mastrinder, Kühe, Schweine, Masthähnchen, Lege-/Suppenhühner, Truthühner, Enten, Fische, Wild) und aus Schlachtbetrieben (Mastrinder, Schweine, Masthähnchen, Lege-/ Suppenhühner, Enten) sowie von tierischen Erzeugnis-sen (Milch, Eier, Honig – siehe Abbildung 1).

2014 wurden in Sachsen-Anhalt 2.753 NRKP-Proben unter-sucht. Die Tabelle 1 zeigt den Umfang sowie die Art bzw. die Herkunft der Proben.Das Untersuchungsspektrum im Dezernat Rückstandskontrol-len und Tierarzneimittelüberwachung umfasste:• Pharmakologisch wirksame Substanzen (Hormone, Thy-

reostatika, β-Agonisten, Antibiotika, Chemotherapeutika, Antiparasitika, Kokzidiostatika, Glukokortikoide, Sedativa, nichtsteroidale Antiphlogistika und Farbstoffe) mit insgesamt 630 Einzelstoffen in 64 Prüfmethoden. Einige Untersuchun-gen werden dabei im Rahmen der Länderkooperation „Ini-tiative Mitteldeutschland“ in den amtlichen Laboratorien in Sachsen bzw. in Thüringen durchgeführt.

• Chemisch-analytische Spezifizierung positiver Proben aus dem mikrobiologischen Hemmstofftest (mikrobiologisches

4 .5 Nationaler Rückstandskontrollplan und Ergebnisse der Rückstandsuntersuchun-gen in Sachsen-Anhalt 2014

NRKP - Proben 2014 Anzahl

Summe 2753

davon:

Planproben Erzeugerbetrieb - Rotfleisch 131

Planproben Schlachtbetrieb - Rotfleisch 2154

Planproben Erzeugerbetrieb - Geflügel 119

Planproben Schlachtbetrieb - Geflügel 215

Planproben Aquakulturen 3

Planproben Milch 70

Planproben Eier 36

Planproben Kaninchen 3

Planproben Wild 5

Planproben Honig 4

dazu:

Verdachtsproben Schlachtbetrieb - Rotfleisch 13 Abb. 1 Probenmaterial im NRKP

Tab. 1 NRKP-Proben 2014

Screening im Dreiplattentest im Dezernat Mikrobiologische, morphologische Tierseuchen- und Zoonosendiagnostik)

Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt 2014

Im Untersuchungsbereich der Tierarzneimittel waren in kei-ner der Proben verbotene Stoffe oder zugelassene Tierarz-neimittel oberhalb der jeweiligen gesetzlichen Höchstmengen nachweisbar. Bei sehr wenigen Proben wurden Spuren an phar-makologisch wirksamen Substanzen ermittelt, die jedoch auf-grund höherer Grenzwerte nicht zu beanstanden waren (s. Ni-carbazin, nächste Seite).

Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wurden jedoch im Bereich der Kontaminanten festgestellt. Wie nachfolgend nä-her erläutert, führten hierbei insgesamt 4 NRKP-Planproben zu Beanstandungen. Weiterhin wurden bei den Untersuchungen für andere Dezernate insgesamt 10 Höchstmengenüberschrei-tungen an zugelassenen Antibiotika festgestellt und beanstan-det.

Kupfer in den Lebern von ZuchtsauenWie auch in den Vorjahren wurden einige der NRKP-Pro-

ben oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte auf Kupfer getestet. Hierbei wurde die Höchstmenge von 30 mg/kg an Kupfer bei 3 Proben überschritten. Im Allgemeinen ist Kupfer ein essentielles Spurenelement und ein wichtiger Bestandteil in der Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren. So gibt es eine große Auswahl kupferhaltiger Futterpräparate für verschie-dene Nutztierarten. Mit einem übermäßigen Einsatz von Kupfer im Tierfutter kann jedoch auf nichtzulässige Weise Missbrauch betrieben werden. Dabei beeinflussen hohe Dosen an Kupfer mastfördernd das Wachstum der Darmflora der Tiere, wodurch eine Selektion bestimmter Darmbakterien eintritt. In Folge des-sen steht den Tieren mehr Energie für das eigene Wachstum zur Verfügung. Als negative Auswirkung akkumulieren sich je-doch auch die Rückstände an Kupfer in den Organen der Tiere und überschreiten bei andauernder Verabreichung hoher Dosen die gesetzlichen Höchstmengen. Hierbei sind insbesondere die

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Organe von Zuchtsauen stark belastet, da Zuchttiere eine ver-glichen mit gewöhnlichen Masttieren lange Lebensdauer haben und in dieser Zeit mehr kupferhaltiges Futter aufnehmen. Über die gesamte Lebenszeit reichert sich das Kupfer in den Organen der Tiere stärker als bei Masttieren an, insbesondere im Spei-cherorgan Leber.

Quecksilber in den Organen einer ZuchtsauIn einer Probe Niere und Leber waren die Höchstmengen

an Quecksilber bei einer Zuchtsau weit überschritten. Die Niere enthielt 0,18 mg/kg Quecksilber, in der Leber wurden 0,025 mg/kg nachgewiesen. Für beide Organe gilt eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg. Eine wichtige Eintragsquelle für Quecksilber in den Tierkörper könnte neben der Aufnahme über Rückstände in der Luft, im Wasser und im Boden das quecksilberhaltige Konser-vierungsmittel Thiomersal sein. Thiomersal wird zur Konser-vierung von Impfseren eingesetzt und ist dort weit verbreitet. Derzeit überprüft das Helmholtz-Zentrum Leipzig in Zusammen-arbeit mit den Landesuntersuchungsämtern aller Bundesländer in einer Studie, inwiefern die gefundenen Quecksilberverbin-dungen in den Proben auf den Einsatz des Thiomersals zurück-zuführen sind.

Nicarbazin-Rückstände in der Muskulatur von Mast-hühnern

Im Jahr 2014 wurden zudem Tierarzneimittelrückstände nachgewiesen, die nur als Futtermittelzusatzstoff bei bestimm-ten Tierarten zulässig waren. Am häufigsten wurden Rückstän-de an Nicarbazin in Proben Muskulatur von Masthühnern gefun-den. Nicarbazin (Abbildung 2) ist ein Wirkstoff zur Behandlung gegen die Kokzidiose, einer Krankheit die durch einzellige Para-siten (Kokzidien) verursacht wird und zu Durchfällen, verzöger-ter Entwicklung der Jungtiere bis hin zum Tod führen kann. Ni-carbazin ist nicht im Anhang Tabelle 1 der VO (EU) Nr. 37/2010 gelistet und besitzt somit in der Europäischen Union keine Zu-lassung als Tierarzneimittel, kann jedoch als Futtermittelzusatz-stoff eingesetzt werden. Zu diesem Zweck gibt es festgelegte Rückstandshöchstmengen, die in jeder der 4 betreffenden Pro-ben weit unterschritten wurden.

Abb. 2 Strukturformel von Nicarbazin (bestehend aus den beiden Kom-ponenten 4,4‘-Dinitrocarbanilid und 4,6-dimethyl-2(1H)-pyrimidi-non im Verhältnis 1:1)

Diethylstilbestrol, kurz DES, festgestellt wurden. Der Mastbe-trieb lieferte auch in größerem Umfang Tiere an einen Schlacht-hof in Sachsen-Anhalt. Da Diethylstilbestrol eine krebserregen-de Wirkung besitzt, wurden umgehend Verdachtsproben von Tieren aus diesem Herkunftsbestand untersucht. Die Analyseer-gebnisse waren erfreulicherweise bei allen Proben frei von Stil-ben-Rückständen, sodass nach diesen Untersuchungen eine Gefährdung des Verbrauchers ausgeschlossen werden konnte.

Resorcylsäurelactone und Steroide in Mast- und Zuchtschweinen

Neben den zugelassenen Tierarzneimitteln werden im Rah-men des NRKP regelmäßig auch verbotene und nicht zugelas-sene Substanzen getestet. Hierbei gab es insbesondere bei den Resorcylsäurelactonen und im Bereich der natürlichen Steroi-de vermehrte Stoffnachweise. Von den 66 im Jahr 2014 unter-suchten Schweineharnen waren mit 36 Proben wie im Vorjahr mehr als die Hälfte aller Proben positiv auf Resorcylsäurelacto-ne (54,5 %). Diese teilweise hormonell wirksamen Stoffe wer-den in den USA und einigen anderen Ländern als Mastmittel eingesetzt, in der EU sind die Substanzen nicht zugelassen. Al-lerdings werden einige der Vetreter auch durch einen speziellen Schimmelpilz (Fusarium-Spezies) produziert. Über verschim-meltes Futter können die Stoffe von Nutztieren mit der Fütterung aufgenommen werden. Um eine verbotene, bewusste Resorcyl-säurelacton-Gabe von einer unbeabsichtigten Kontamination über das Futter abgrenzen zu können, wird deshalb eine Be-wertung der gefundenen Einzelsubstanzen vorgenommen. Nur ein Vetreter aus der Gruppe der Resorcylsäurelactone, das al-pha-Zearalanol, besitzt die maststeigernde Wirkung und steht zusammen mit seinem Metaboliten im Fokus der Untersuchun-gen. In keiner der Proben war jedoch diese Substanz oder das Abbauprodukt identifizierbar, sodass für alle Proben eine illega-le Anwendung ausgeschlossen werden kann.

Wie die Resorcylsäurelactone sind auch Steroide hormonell wirksame Substanzen, die illegal zur Mast eingesetzt werden können. Aufgrund ihrer nicht genau vorhersehbaren hormonel-len Wirkung beim Verzehr durch den Menschen sowie weit-reichender Gesundheitsrisiken sind Steroiderückstände in Le-bensmitteln kritisch zu bewerten. Bislang existieren europaweit noch keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe, die Festlegung von gesetzlichen Grenzwerten wird jedoch gezielt vorangetrie-ben. Dazu erfolgt derzeit eine Sammlung von Daten über die natürlich vorkommenden Gehalte insbesondere in Zuchttieren. Im Zuge des NRKP wurden 5 Proben von Zuchtebern positiv auf die Steroide 17-beta-19-Nortestosteron und beta-Boldenon getestet. Beide Substanzen sind bekannterweise endogen, das heißt, sie können auf natürliche Weise als körpereigene Steroi-de in Schweinen gebildet werden. Eine endogene Ursache der Steroid-Befunde ist deshalb nicht auszuschließen. Die zustän-digen Veterinärämter wurden über die Befunde informiert, um über weitergehende Maßnahmen entscheiden zu können.

Verdachtsproben zur Untersuchung auf Stilbene

Über das europaweite Schnellwarnsystem RASFF wurde 2014 bekannt, dass bei einem Schweinemäster in Dänemark gesicherte Rückstandsnachweise des Fruchtbarkeitshormons

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Schon seit einigen Jahren hinterfragt die Gesellschaft die Tierhaltung in konventionell bewirtschafteten landwirtschaftli-chen Betrieben. Nach der Darstellung tierschutzrechtlicher Ver-stöße in diesen Betrieben durch die Medien, gewann das The-ma erneut an Brisanz. Einer dieser angeprangerten Missstände war die tierschutzwidrige Tötung von Saugferkeln durch den Tierhalter oder das Betreuungspersonal. Das Tierschutzgesetz definiert in §1 als Grundsatz, dass „niemand … einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. In diesem Kontext wird das Töten von nicht überlebensfä-higen Saugferkeln in Sauen haltenden Betrieben praktiziert, um den unheilbarkranken Tieren unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen. Die gesetzlich vorgegebenen Methoden zur Betäu-bung von Schweinen sind: • stumpfer Schlag auf den Kopf oder • penetrierender Bolzenschuss oder • Elektrobetäubung (Kopfdurchströmung) oder• CO2-Betäubung (Einbringen der Tiere in eine mindestens

80%ige CO2-Atmosphäre).

Die Tötung der Tiere erfolgt nach der Betäubung mittels:• Blutentzug (Durchtrennung der großen Hals-/herznahen Ge-

fäße) oder• Rückenmarkszerstörung oder • Elektrotötung (Herzdurchströmung)• CO2-Tötung (weiterem Verbleib der Tiere in der CO2-

Atmosphäre) oder • Verabreichung von Tierarzneimitteln zur Euthanasie durch

den Tierarzt.

Bei jedem Einzeltier muss, unabhängig von der Methode, vor der Tötung die Wirksamkeit der Betäubung und nach der Tö-tung das Eintreten des Todes überprüft werden.

Nicht alle Techniken, die bei Schlachtschweinen zuverläs-sig und tierschutzkonform einsetzbar sind, eignen sich im glei-chen Maße gut für die kleinen Saugferkel. „Blutlose“ Alterna-tivverfahren zur Saugferkeltötung wären für Mensch und Tier wünschenswert.

Der Fachbereich Veterinärmedizin des LAV in Stendal wur-de daher beauftragt, die für Schweine rechtlich zulässigen Ver-fahren zur Betäubung und Tötung von Schweinen unter Berück-sichtigung der Aspekte Tierschutzgerechtheit, Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Ausrüstung auf dem Markt, Zeitauf-wand und Kostenrahmen einer fachlichen Bewertung hinsicht-lich der Eignung für Saugferkel zu unterziehen. Dabei ging es

4 .6 Untersuchungen zur Betäubung und Tötung lebensschwacher Saugferkel mittels verschiedener Techniken unter Berücksichtigung der Umsetzung tierschutzrecht-licher Vorschriften

nicht darum, hinsichtlich der benötigten Geräte und Ausrüstun-gen eine umfassende Marktübersicht zu erstellen. Zur Bearbei-tung dieses Auftrages wurden 21, aufgrund verschiedener Er-krankungen, notzutötende Saugferkel in die Untersuchungen einbezogen, von denen 11 Tiere seziert wurden. Lebensbedroh-liche Grunderkrankungen befanden sich bei diesen 11 Tieren im Magen-Darmkanal mit Nachweis von pathogenen Bakterien (to-xinbildende Clostridien) und/oder Parasiten (Kryptosporidien). Zudem zeigten 4 Tiere zusätzlich eine bakterielle Septikämie und bei 5 Tieren wurde ein Untergewicht festgestellt, was wie-derum für eine Hypoglykämie (tödlich verlaufende Saugferkeler-krankung) prädisponierend ist.

Bei einzelnen Tieren wurden 2 Betäubungsmethoden ange-wendet (Elektrobetäubung, aufgrund unzureichender Effektivi-tät wurde der Bolzenschuss angeschlossen, die Tötung erfolgte durch Blutentzug bei 3 Tieren). Die Details zu den angewende-ten Verfahren sind in der Tabelle auf Seite 42 aufgeführt.

ZusammenfassungKeine der 4 durchgeführten Betäubungs-/Tötetechniken war

ohne Nachteile. Während aus gesundheits- und seuchenhygienischer Sicht

eine blutlose Tötung bevorzugt werden sollte, muss festgestellt werden, dass die beiden Verfahren, die als Methode ohne Blutent-zug (CO2-Betäubung/-tötung, Elektrobetäubung/-tötung) beim Schwein anwendbar sind, aus Sicht des Tierschutzes derzeit die größten Nachteile bei Saugferkeln aufweisen.

Aufgrund der hohen Anschaffungskosten und der aufwendi-gen Handhabung werden diese Geräte vermutlich auch seltener in Betrieben anzutreffen sein und sollten dann zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Berufsgenos-senschaftlichen Regeln (BGR) zwingend einer jährlichen tech-nischen Prüfung unterzogen werden.

Die mechanischen Methoden wie der Bolzenschuss und der stumpfe Schlag auf den Kopf mit jeweils anschließendem Blut-entzug eignen sich durch ihre schnelle Durchführbarkeit und gute Wirkung für die Nottötung von Saugferkeln. Schwierigkei-ten werden bezüglich des Blutauffangens und -entsorgens als Kategorie-2-Material (infektiöses Material) erwartet.

Abschließend kann gesagt werden, dass es einiges an Er-fahrung, Übung und entsprechenden fachlichen Kenntnissen bedarf, die Nottötung sachgerecht durchführen und überwachen zu können. Deswegen dürfen nur Personen mit den dafür not-wendigen Kenntnissen und Fähigkeiten die Tötung der Tiere im Bestand vornehmen.

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Betäubungs-/Tötetech-nik/Gerät/Anzahl Tiere

Zeitaufwand Kosten in Euro

Vorteile Nachteile pathomorphologische Befunde: Betäubungs-/Tötetechnik

Aurelia Saugferkel CO2 Versuch, n = 6 Sektion, n = 2

5 min Fluten + 10 min Tötung + 10 min Überwachung

ca. 8.000 ohne Blutentzug

bis zu 30 s bis zum Eintritt der Betäubungs-wirkung

keine pathomorphologisch korre-lierenden Befunde

EUTHANEX AG PRO CO2Versuch, n = 2

5 min Fluten + 10 min Tötung + 10 min Überwachung

ca. 5.500 ohne Blutentzug

Elektrobetäubung und -tötung Vetcon Aurelia Mobil TrafoModell Sackkarre Versuch, n = 3Sektion, n = 1

Betäubung 4 s + Tötung 8 - 30 s + 10 min Überwachung

ca. 12.000

ohne Blutentzug

für Ferkel < 2 kg Kör-pergewicht ungeeignet

Strommarken am Kopf und Tierkörper (variabel ausgeprägte Verbrennungen 1. und 3. Grades); teils Gewebekoagulationen an inneren Organen;Verletzungen am Auge und den Knochen des Kopfes durch die Elektrozange

Elektrobetäubung und -tötung Modell Karl Schermer Versuch, n = 5Sektion, n = 5

Betäubung 4 s + Tötung 8 - 30 s + 10 min Überwachung

ca. 6.000 ohne Blutentzug

durch ↑ Widerstand ↑ Amperestärken und längere Durchströmung nötig, Herzdurchströmg. führt nicht zuverlässig zum Tod

Bolzenschuss Dick KTBG und Blutentzug Versuch, n = 1Sektion, n = 1

Betäubung in < 1 s + 20 s bis zur Entblu-tung + 30 s Entblutungsdau-er + 10 min Überwachung

40 - 100 schnell und mit geringem Aufwand durch-führbar

Blutentzug mit Blutauf-fangen nötig, richtiger Ansatz des Gerätes essentiell (Sachkunde!)

Impressionsfraktur in der Schä-delkalotte mit Blutungen in Haut, Unterhaut, Periost und im Schuss-kanal (Großhirn); Großhirn: Schusskanal mit Gewe-bequetschung und -zertrümmerung des Gehirnes;Blutentzug wie bei Kopfschlag

Bolzenschuss Kaninchen-töter Karl Schermer und BlutentzugVersuch, n = 3Sektion, n = 3

Betäubung in < 1 s + 20 s bis zur Entblu-tung + 30 s Entblutungsdau-er + 10 min Überwachung

v. a. Lochfraktur in der Schädelka-lotte mit Blutungen in Haut, Unter-haut, Periost und im Schusskanal (Großhirn) und an der Großhirn-basis;Großhirn: Schusskanal mit Gewe-bequetschung und -zertrümmerung des Gehirnes;Blutentzug wie bei Kopfschlag

stumpfer Schlag auf den Kopf am Piglet Case und Blutentzug Versuch, n = 2

Betäubung in < 1 s + unmittelbare Entblu-tung + 30 s Entblutungsdau-er + 10 min Überwachung

1.500 - 2.500

schnell durchführbar, Blutauffangen problemlos, schnelles Ent-bluten (im Hän-gen), sichere Betäubung (Ferkel fixiert), Arbeitsschutz gegeben

Methode mitBlutentzug, Reinigung aufwendig

nicht untersucht

stumpfer Schlag auf den Kopf ohne Fixierungs-Hilfsmittel (Anschaffg. von ausreichendem Schlagge-genstand und Messer) und Blutentzug Versuch, n = 2Sektion, n = 2

Betäubung in < 1 s + unmittelbare Entblu-tung + 30 s Entblutungsdau-er + 10 min Überwachung

20 - 30 schnell und mit geringem Aufwand durch-führbar

Blutentzug mitBlutauffangen nötig, Verletzungsgefahr für Anwender

Schädel mit Impressionsfrakturen; Coup-Contrecoup-Kontusion mit Gehirnprellung, Blutungen;durch Blutentzug scharfes Trauma am Hals mit Verletzung von Haut, Unterhaut, Muskulatur, Blutgefä-ßen und teils auch der Trachea und mit Anämie

Tab. 1 Übersicht der im Rahmen der Untersuchungen begutachteten Betäubungs-/Tötetechniken, der verwendeten Geräte (keine Marktübersicht), der zu erwartenden Kosten und pathomorphologische Befunde der getöteten Tiere

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5 Fachbereich Arbeitsschutz

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

Fachbereichsleiter: Günter Laux Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 200 E-Mail: [email protected]

Dezernat 51 Technischer und Sozialer Arbeitsschutz

Dezernat 52 Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte

Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord

Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd

Der Fachbereich Arbeitsschutz ist die zuständige Behörde für den Vollzug des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes, des technischen Verbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit. Er leistet einen Beitrag zur Ver-besserung des Arbeits-, Gesundheits-, Dritt- und technischen Verbraucherschutzes sowie der Geräte- und Produktsicherheit in Sachsen-Anhalt durch Kontrolle der Einhaltung der entspre-chenden Gesetze und Verordnungen mit dem Ziel der Gesund-erhaltung der Beschäftigten, Patienten und Verbraucher sowie zur Senkung der Kosten im Sozialsystem.

Es werden Revisionen in den Unternehmen und auf Bau-stellen zum Vollzug der entsprechenden Gesetzte durchgeführt. Im Rahmen von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren wird die Arbeits- und Gesundheitssituation in Unternehmen entschei-dend mitbestimmt. Außerdem werden Arbeitgeber, Beschäftigte, Verbraucher, Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten be-raten. Im Rahmen der Marktüberwachung werden Medizin- und Verbraucherprodukte geprüft. Dabei sind 81 Gesetze und Ver-ordnungen zu vollziehen.

Im Rahmen der jährlichen Jahresberichtserstattung der Ar-beitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) ist es üblich, neben der reinen numerischen Darstellung der Ergeb-nisse auch zu einzelnen ausgewählten Themen, Projekten oder Aktivitäten ausführlicher zu berichten und diese angemessen darzustellen. Für den hier vorliegenden Gesamtjahresbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz wurden 3 Beiträge ausgewählt, die beispielhaft einen kleinen Einblick in die Arbeit des Fachbereiches geben sollen.

Der erste Beitrag beschäftigt sich mit der immer noch brand-aktuellen Asbestproblematik in Deutschland. Der zweite Bei-trag gibt Einblicke in das Aufsichtshandeln des Fachbereiches Arbeitsschutz. Der dritte Beitrag berichtet über die erfolgreich

durchgeführte Marktüberwachungsaktion für die Sicherheit von Kinderfahrrädern in Sachsen-Anhalt.

Das Jahr 2014 war ansonsten geprägt durch die Mitarbeit an der zweiten Periode der „Gemeinsamen Deutschen Arbeits-schutzstrategie“ (GDA). Neben den beteiligten Partnern, den gewerblichen Berufsgenossenschaften, den öffentlichen Un-fallkassen, den Krankenkassen und den begleitenden Sozial-partnern kam den Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, als Vollzugs- und Beratungsorgan, eine zentrale Rolle zu. So beteiligte sich der Fachbereich Arbeitsschutz des LAV aktiv an der Vorbereitung und praktischen Umsetzung der drei GDA-Pro-gramme.Für die Programme:• Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeits-

schutzes – (ORGA),• Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

und Erkrankungen im Muskel- und Skelettbereich – (MSE)und

• Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung – (PSYCHE)

wurden mit den Unfallversicherungsträgern in Umsetzungsver-einbarungen der zeitliche Ablauf, die Anzahl der zu überprüfen-den Betriebe und die notwendigen Begleitprozesse zur Durch-führung der Programme festgeschrieben. Flankierend wurden mit verschiedenen Berufsgenossenschaften Informationsver-anstaltungen und Erfahrungsaustausche organisiert und durch-geführt, so z. B. mit den Berufsgenossenschaften für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege, für Holz und Metall und der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Der 9. Erfahrungsaustausch auf Landesebene zwischen der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und den im Land tätigen Unfallversicherungsträgern am 20./21. Mai 2014 in Wörlitz hatte als Schwerpunkt das Thema

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„Psyche und Trauma – Ansätze der Prävention und Rehabilita-tion“. Im Beisein von Frau Staatssekretärin Anja Naumann vom MS des LSA wurden entscheidende Impulse für die Umsetzung des GDA-Programms PSYCHE gegeben. Damit die 2. GDA-Periode im LSA die gewünschten/geplanten Ergebnisse zeitigt, wurden weit mehr als 10 % des gesamten Arbeitsvermögens des Fachbereiches Arbeitsschutz dafür verwendet.

Neben dem Arbeitsschwerpunkt GDA wurden durch den Fachbereich 5.793 Betriebsrevisionen durchgeführt, 2.817 Bau-stellen beaufsichtigt, 2.828 Stellungnahmen und Bescheide er-

teilt, 671 Berufskrankheitenverfahren bearbeitet und 1.127 Ver-braucherprodukte hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit überprüft. Insgesamt gab es 2014 bei den Betriebskontrollen 19.888 Be-anstandungen. Davon entfielen 6.122 Beanstandungen auf die überprüften Arbeitsplätze bzw. Arbeitsstätten, 5.556 bei den Ar-beitsmitteln und 5.205 auf mangelnde Arbeitsorganisation.

Die Mängelraten zeigen deutlich, dass es auch zukünftig nicht ohne eine angemessene staatliche Aufsicht und Kontrol-le in den über 88.300 Betrieben mit ihren 870.000 Beschäftigten im LSA geht.

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Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Ulrich Bärenwald Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 255 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kom-

plizierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in Spe-

zialgebieten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren• Aufsicht, Revision und Beratung in Betrieben zu Spezialge-

bieten, d. h. zu speziellen Gesetzen und Verordnungen• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 bis 57

und Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbeson-dere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastun-gen, Unfällen und Havarien

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich des Ar-

beitsschutzes, der Marktüberwachung, des technischen Verbraucherschutzes und des Drittschutzes

• Betrieb der Strahlenschutzmessstelle• Betrieb der technischen Geräteuntersuchungsstelle• Zentrale Koordinierung der Aufgaben des Fachbereichs Ar-

beitsschutz, Strategieentwicklung und Jahresplanung, ein-schließlich Fachcontrolling und Qualitätssicherung

• Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildung des Fachbereiches

• Vollzugsunterstützung zu speziellen Fragen des Arbeits- und Drittschutzes für die Dezernate 53 bis 57

Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Dezernatsleiter: Dr. Claus-Peter Maschmeier Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 240 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Genehmigungs- und Erlaubniserteilung in speziellen, kom-

plizierten und selten herangezogenen Rechtsgebieten• Stellungnahme zu Genehmigungsverfahren• Abgabe von Stellungnahmen an die Dezernate 53 - 57 und

Gutachten an andere Behörden sowie Dritte, insbesondere bei der Ermittlung von Ursachen von Arbeitsbelastungen Be-schäftigter, Un- und Störfällen

• Vorbereitung und Lenkung von Projekten und Schwerpunkt-kontrollen zu besonderen Problemen im Bereich Arbeits-schutz, Marktüberwachung, technischer Verbraucherschutz und Drittschutz

• Betrieb der stofflichen und physikalischen Messstelle für den Arbeits- und Drittschutz

• Koordinierung des medizinischen Arbeitsschutzes für das Land Sachsen-Anhalt

• Begutachtung von Berufskrankheiten• Ermächtigung von Ärzten für Vorsorgeuntersuchungen• Ausbildung von Fachärzten im Bereich Arbeitsmedizin durch

Ermächtigung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd

Gewerbeaufsicht WestDezernatsleiterin: Christine Schimrosczyk Klusstr. 18 38820 Halberstadt Tel.: (03941) 586 - 0 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht OstDezernatsleiterin: Ulrike Kalfa Kühnauer Str. 70 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6501 - 250 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht MitteDezernatsleiter: Dietrich Probst Große Steinernetischstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 2564- 201 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht NordDezernatsleiterin: Petra Willmann (m.d.W.d.G.b.) Priesterstr. 14 39576 Stendal Tel.: (03931) 494 - 15 E-Mail: [email protected]

Gewerbeaufsicht SüdDezernatsleiter: Joachim Krüger Dessauer Str. 104 06118 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5243 - 0 E-Mail: [email protected]

Aufgaben:• Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen• Prüfung von gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen• Aufsicht und Revision in Betrieben, auf Baustellen• Überwachung von Handelseinrichtungen, Messen und

Märkten im Rahmen der Marktüberwachung• Marktüberwachung auf dem Gebiet des technischen Ver-

braucherschutzes und von Medizinprodukten• Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundes-

immissionsschutzgesetz und Bauordnung• Genehmigung und Überwachung im Bereich des Strahlen-

schutzes und des Sprengstoffrechts

• Untersuchung von Un- und Störfällen, Arbeitsbelastungen und Berufskrankheiten

• Stellungnahmen im Berufskrankheitenverfahren• Beratung von Beschäftigten, Arbeitgebern, Arbeitnehmer-

vertretungen, Sicherheitsfachkräften, Kammern, Verbänden sowie Verbrauchern und Händlern

• Abrechnungen der Untersuchungen nach dem Jugendar-beitsschutzgesetz

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Ziel der Aufsichtsdiensttätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung im Landesamt für Verbraucherschutz ist, Beschäftigte am Ar-beitsplatz, aber auch Verbraucher und Dritte, vor gesundheitli-chen Gefahren zu schützten. Die Grundlage bilden dabei eine Vielzahl von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeits- und Verbraucherschutzes, wel-che der staatlichen Aufsichtsbehörde weitreichende hoheitliche Kompetenzen einräumen, um beim Vollzug die notwendige Si-cherheit und den Gesundheitsschutz durchsetzen zu können. Im Rahmen des Aufgabenspektrums sind auch die Sensibilisierung und Beratung der Arbeitgeber zum gesamten Themengebiet des Arbeitsschutzes wichtige Instrumente zum risikoorientierten und präventiven Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzverwaltung.

Um ein einheitliches Vorgehen der Aufsichtsorgane in Deutschland vorzugeben, wurden im November 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) geschaffen.

Doch was bedeutet die GDA? Der Bund, die Bundesländer und die Unfallversicherungsträger legen unter Mitwirkung der Sozialpartner gemeinsame Handlungsfelder auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes fest und setzen diese in bundesweiten Ar-beitsprogrammen gemeinsam um. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 1. GDA-Periode vereinbarten die GDA-Träger für die 2. GDA Periode drei Arbeitsschutzziele, an deren Ver-wirklichung sie im Zeitraum 2013 - 2018 gemeinsam arbeiten:1. Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeits-

schutzes2. Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdun-

gen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich3. Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter

psychischer BelastungFür die Umsetzung dieser Arbeitsschutzziele wurde jeweils ein Arbeitsprogramm mit einem Arbeitsplan definiert. • Arbeitsprogramm Organisation• Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)• Arbeitsprogramm Psyche

Auf Grundlage dieser festgelegten Arbeitspläne sowie der bestehenden GDA-Leitlinien erfolgen die Überwachung des Arbeitsschutzes und die Beratung des Arbeitgebers bei der Erfüllung seiner Pflichten nach einheitlichen Grundsätzen. Wesentlich ist dabei die Prüfung der vorhandenen Gefähr-dungsbeurteilung im Sinne der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbe-urteilung und Dokumentation“, welche die methodische Vorge-hensweise zur handlungssicheren Überprüfung darstellt. Auf der Grundlage von Umsetzungsvereinbarungen zwischen den Trägern der GDA hatte die Arbeitsschutzverwaltung des Lan-des Sachsen-Anhalt (LSA) die Verpflichtung, im Rahmen des Arbeitsprogramms Organisation 297 Unternehmen und im Rah-men des Arbeitsprogramms MSE 38 Erstbesichtigungen durch-zuführen. Das Arbeitsprogramm Psyche startet im Jahr 2015 mit den diesbezüglich vereinbarten Erstbesichtigungen.

Als ein koordinierendes Gremium der Bundesländer besteht der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), zu dessen Aufgabe u. a. die Bearbeitung grundsätzlicher und übergreifender organisatorischer Fragen des Gesetzesvoll-zuges mit dem Ziel einer länderübergreifend einheitlichen Ver-waltungspraxis und Rechtsanwendung zählt. Zur Verwirklichung dieses Ziels werden sog. LASI-Veröffentlichungen (LV) erarbei-tet und den Vollzugsbehörden bereitgestellt. Der LV 1 „Überwa-

5 .1 Arbeitsschutzverwaltung heute - Aufsichtshandeln des Fachbereiches Arbeits-schutz

chungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards“ beschreibt ein gemeinsa-mes Konzept, wie die Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ge-sundheitsschutz bei der Arbeit zu verstehen, wie an die Reali-sierung dieser Aufgaben heranzugehen und welche Maßstäbe an die eigenen Aktivitäten anzulegen sind. Hinsichtlich der Über-wachung und Beratung durch die staatlichen Arbeitsschutzbe-hörden zur Arbeitsschutzorganisation konkretisiert der LV 54 „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ die Vorgehens-weise. Außerhalb der zwischen den GDA-Trägern abgestimmten Arbeitsprogramme werden die Besichtigungen der Unterneh-men durch die Arbeitsschutzverwaltung auf Grundlage dieser LASI-Veröffentlichungen durchgeführt. Standards der Überwa-chungs- und Beratungstätigkeit wurden somit im Land Sachsen- Anhalt an länderübergreifende Festlegungen angepasst. Zur Gewährleistung der Umsetzung der vorgegebenen Qualität im Aufsichtshandeln wurden verschiedene Qualifizierungsmaß-nahmen für das Aufsichtspersonal durchgeführt. Auf verschie-denen Veranstaltungen erfolgte die Schulung der Mitarbeiter. Im Rahmen eines Workshops wurden für alle Führungskräfte der Arbeitsschutzverwaltung die Instrumentarien thematisiert und gleiche Vorgehensweisen bei der Anwendung festgelegt.

Eine der Kernaufgaben der Arbeitsschutzverwaltung stellt somit die Überwachung und Beratung zur Arbeitsschutzorgani-sation dar. Ein wesentliches Element ist dabei die Prüfung der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Anhand der vorgege-benen Kriterien resultiert aus den oben dargestellten Instrumen-tarien eine Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation des aufgesuchten Unternehmens. Mit Hilfe eines Ampelsystems wird dargestellt, ob die Arbeitsschutzorganisation des Unterneh-mens „geeignet“ (grün), „teilweise geeignet“ (gelb) oder „unge-eignet“ (rot) ist. Im Jahr 2014 wurde bei 23 % der durchgeführten Betriebsbesichtigungen eine ungeeignete Arbeitsschutzorgani-sation festgestellt. Bei 49 % der besichtigten Unternehmen stell-te sich diese als „teilweise geeignet“ dar und 28 % verfügten über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation (siehe Abbildung 1). Weiterer Handlungsbedarf für die Arbeitsschutzbehörde er-gibt sich bei den Unternehmen, in denen die Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation als „teilweise geeignet“ oder „un-geeignet“ eingestuft wurde. Im Jahr 2014 musste die Arbeits-schutzbehörde somit in 72 % der aufgesuchten Unternehmen mindestens ein weiteres Mal tätig werden.

Der Erfolg des implementierten Vollzugshandeln in der Ar-beitsschutzverwaltung des LSA ist insofern darin sichtbar, dass eine Vielzahl der besichtigten Unternehmen bereits bei der Zweitbesichtigung die aufgezeigten Mängel beseitigt haben und eine geeignete Arbeitsschutzorganisation vorweisen können. Auf Grundlage der durchgeführten Besichtigungen nach den bundeseinheitlich vorgegebenen Instrumentarien in Sachsen-Anhalt ist eine weitere konsequente Weiterführung dieser Vor-gehensweise geboten und wird auch in den nächsten Jahren das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzverwaltung bestimmen.

Abb. 1 Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation im Jahr 2014

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Im Jahr 2014 wurde die Ausbildung von • 4 im November 2012 ernannten Gewerbeoberinspektor-An-

wärtern zu Ende geführt (bis einschließlich August), • 2 im November 2013 ernannten Gewerbeoberinspektor-An-

wärtern und 4 ebenfalls im November 2013 ernannten Ge-werbereferendaren fortgesetzt sowie

• einem im Oktober 2014 ernannten Gewerbereferendar gestartet.

Was die theoretischen Ausbildung betrifft, nahmen die 4 im November 2012 ernannten Anwärter an den Lehrgängen teil, die der Ausbildungsverbund der Arbeitsschutzverwaltungen der Län-der Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anbot. Die 2 im November 2013 ernannten Anwärter und die 4 ebenfalls im November 2013 er-nannten Referendare besuchten hingegen Lehrgänge der Ver-waltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn (Bayern). Folgende Themen umfasst die theoretische Ausbil-dung der Anwärter und Referendare primär: • Verwaltung und Recht, • Informations- und Kommunikationstechnik in der Gewerbe-

aufsicht, • Technischer Arbeitsschutz, • Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit, • Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie, • Sozialer Arbeitsschutz und Schutz besonderer Personen-

gruppen.

Darüber hinaus absolvierten die 4 im November 2013 er-nannten Referendare beim Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt eine Führungskräfteausbildung mit den Kursen: • Grundlagen der Mitarbeiterführung, • Mit Konflikten richtig umgehen, • Teams gekonnt leiten, • Erfolgreiche Kommunikation und Gesprächsführung sowie • Herausforderungen an Führungskräfte in einer „alternden

Verwaltung“.

5 .2 Ausbildung von Gewerbeoberinspektor-Anwärtern, Gewerbereferendaren und weiteren Beamten

Die praktische Ausbildung der Anwärter und Referendare fand sowohl im Außen- als auch im Innendienst statt. Sie bein-haltet vor allem, dass die Anwärter und Referendare darin un-terwiesen werden, • die Erfüllung der Festlegungen zum Arbeitsschutz auf Bau-

stellen, in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen zu kon-trollieren,

• Arbeitsplätze sowie einschlägige Unfälle und Scha-densereignisse zu untersuchen,

• Produkte einschließlich Medizinprodukte im Rahmen der Marktüberwachung zu prüfen,

• Hersteller, Einführer und Händler von Produkten einschließ-lich Medizinprodukten sowie Verbraucher, Arbeitgeber und Beschäftigte zu informieren und zu beraten,

• an Verwaltungsverfahren mitzuarbeiten und • Stellung zu Fragen des technischen Verbraucherschutzes

und des Arbeitsschutzes zu nehmen.

Als Ausbilder arbeiteten Angehörige des Fachbereichs Ar-beitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Das Dezernat Gewerbeaufsicht Ost hatte die Feder-führung. Im Berichtsjahr gehörten zur praktischen Ausbildung der Anwärter und Referendare, ausgenommen des im Oktober 2014 ernannten Referendars, auch Informationsaufenthalte • beim Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes

Sachsen-Anhalt, • bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Region Hal-

le, und • bei Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, unter an-

derem bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Referat Produktsicherheit und DGUV Test.

Im Jahr 2014 wurde ferner die Ausbildung von 2 zum Auf-stieg in den gehobenen Dienst bzw. in die Laufbahngruppe 2 (erstes Einstiegsamt) zugelassenen Gewerbeaufsichtsbeamten zu Ende geführt. Beide Beamten hatten ihre Ausbildung im April 2013 begonnen und durchliefen diese gemeinsam mit den 4 im November 2012 ernannten Anwärtern.

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In dem Beschluss 2011/786/EU trifft die Europäische Kom-mission folgende Aussagen: • „Kinderfahrräder . . . können, falls sie nicht sicher sind, ins-

besondere bei Stürzen zu schweren Verletzungen der Kin-der an Kopf, Brust, Bauch und Gliedmaßen führen.“

• „Junge Fahrradfahrer . . . stürzen häufiger, weil sie ihre mo-torischen Fähigkeiten erst entwickeln und weil sie den Um-gang mit dem Fahrrad . . . erst erlernen.“

• „Laut den Angaben in der Verletzungsdatenbank IDB (Injury Data Base 2006 - 2008) waren 37 % derjenigen, die sich mit dem Fahrrad Verletzungen zugezogen haben, Kinder zwi-schen 5 und 9 Jahren.“

Diese Aussagen und weitere einschlägige Informationen führten in der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Plan, im Jahr 2014 eine Aktion zur Überwachung des Mark-tes nach dem Produktsicherheitsgesetz bei neuen Kinderfahrrä-dern durchzuführen.

Im Produktsicherheitsgesetz ist unter anderem bestimmt, dass ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Ver-wendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht ge-fährdet. Konkrete Sicherheitsanforderungen an Kinderfahrräder enthält die DIN EN 14765, deren Ausgabe „Juni 2008“ im Be-richtsjahr galt. Als Kinderfahrrad zählt jedes Fahrrad mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm und weniger als 635 mm, das für Fahrer mit einem mittleren Gewicht von 30 kg vorgesehen ist.

Für die sachsen-anhaltische Marktüberwachungsaktion er-stellte der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz in Dessau-Roßlau eine Prüfliste, die es er-möglicht, Kinderfahrräder nur durch Besichtigung weitgehend si-cherheitstechnisch zu beurteilen. Sie enthält Festlegungen aus dem Produktsicherheitsgesetz und der DIN EN 14766. Unterstüt-zung bei der Vorbereitung der Marktüberwachungsaktion erhielt die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine ähnliche Aktion bereits realisiert hatte.

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt prüfte mithilfe der Prüfliste in 39 Unternehmen des Einzelhan-dels 50 im Wesentlichen unterschiedliche Kinderfahrräder. Von

5 .3 Marktüberwachungsaktion im Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt für die Sicherheit von Kinderfahrrädern

den 50 Kinderfahrrädern waren 37 Fahrräder solche mit Stütz-rädern (Abbildung 1 und 2).

Bei den Prüfungen wurden an 23 Kinderfahrrädern Män-gel festgestellt; davon an 13 Fahrrädern ausschließlich Sicher-heitsmängel, an 8 Fahrrädern Sicherheitsmängel und formale Mängel sowie an 2 Fahrrädern ausschließlich formale Mängel. Sicherheitsmängel wurden also bei 42 % der 50 unter Verwen-dung der Prüfliste geprüften Kinderfahrräder ermittelt. Die häu-figsten Mängel resultierten daraus, dass folgende im Produkt-sicherheitsgesetz und/oder in der DIN EN 14765 getroffenen Festlegungen nicht erfüllt waren: a) Dem Kinderfahrrad muss eine Gebrauchsanleitung in deut-

scher Sprache beigefügt sein. b) In der Gebrauchsanleitung zum Kinderfahrrad müssen Hin-

weise auf die Bedeutung einer Anleitung seitens der Eltern oder Betreuer über die sichere Benutzung der Bremsen ste-hen.

c) Die Gebrauchsanleitung zum Kinderfahrrad mit Stützrädern muss • Angaben zur richtigen Montage, Einstellung und Demon-

tage der Stützräder sowie • eine Warnung über mögliche Risiken bei der Benutzung

von Stützrädern enthalten. d) Die Verwendung von Schnellspannvorrichtungen am Kin-

derfahrrad ist nicht zulässig. e) Angegeben sein müssen

• der Name sowie • die Kontaktanschrift

des Kinderfahrrad-Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, des Be-vollmächtigten oder des Einführers.

Beispiele von Mängeln an Kinderfahrrädern zeigen die Abbil-dungen 3 und 4.

Außerdem sorgte die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt dafür, dass die Händler in Zusammenarbeit mit den Herstellern die festgestellten Mängel an den Kinderfahr-rädern vor deren Verkauf beseitigten. Ein Fahrrad musste al-lerdings sichergestellt werden, da es ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Kindern darstellte. Bei ihm funktionierten bei-

Abb. 1 Kinderfahrrad mit montierten Stützrädern Abb. 2 Kinderfahrrad ohne Stützräder

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Abb. 3 Selbst an der Sattelklemme eines Kinderfahrrads darf keine Schnellspannvorrichtung verbaut sein

Abb. 4 Die Gebrauchsanleitung zu dem Kinderfahrrad enthielt nicht die vorgeschriebenen Angaben zur richtigen Montage, Einstellung und Demontage der beigefügten Stützräder

spielsweise die Bremsen nicht. Außerdem wurden die Händler von der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt umfangreich zur Sicherheit von Kinderfahrrädern beraten. Das ist auch erforderlich gewesen, da die Kenntnisse der Händler auf dem Gebiet der Produktsicherheit oft sehr lückenhaft waren.

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Fakten aus dem Asbest-Profil für die Bundesrepublik Deutschland

Die Asbestproblematik ist noch lange nicht Geschichte, im Gegenteil, wir werden von unserer Asbest-Vergangenheit ein-geholt. Deutschland (BRD und DDR) importierte von 1950 bis 1990 insgesamt ca. 4,35 Mio. Tonnen Asbest, davon etwa 96 % als Weißasbest – Chrysotil. Aus dem importierten Rohasbest wurden bis zu 3.000 verschiedene asbesthaltige Produkte her-gestellt. Dabei entfielen etwa 73 % auf Asbestzementprodukte. Erst im November 1993 wurde das Inverkehrbringungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert, obwohl die krank machenden Eigenschaften der „Wunderfaser“ bereits Anfang des 20. Jahr-hunderts erkannt wurden. In Deutschland ist der asbestverur-sachte Lungenkrebs schon seit 1942 offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Seit 2005 gilt ein EU-weites Asbestverbot.

Das 2014 veröffentlichte Asbest-Profil für die Bundesrepub-lik Deutschland1 verdeutlicht bezüglich der asbestbedingten Be-rufserkrankungen eine erschreckende Faktenlage:• In Deutschland waren bis heute etwa 2,5 Mill. Beschäftigte

durch Asbest gefährdet und viele Beschäftigte sind es po-tenziell immer noch.

• Ende 2012 hatten in Deutschland bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei der gemeinwohlver-träglichen Abfallentsorgung immer noch 89.000 Beschäftigte berufsmäßigen Umgang mit asbesthaltigen Materialien.

• Nach einer mittleren Latenzzeit zwischen Exposition und Krebserkrankung von 38 Jahren verstarben allein 2012 über 1.500 Beschäftigte an den Folgen von berufsbedingten Ex-positionen mit asbesthaltigen Stäuben, wobei 54 % auf Bin-degewebstumore (Mesotheliome) und 38 % auf Lungen- und Kehlkopfkrebs entfielen.

• Zwischen 1994 und 2012 verstarben insgesamt 26.253 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Beschäftigte an asbestverursachten Bindegewebstumoren, an Lungen- und Kehlkopfkrebs und an Asbesttose.

• Die Kosten für die medizinische Versorgung und Rentenzah-lung für Asbesterkrankte und deren Angehörige lagen in den Jahren 1990 bis 2012 bei etwa 6,1 Mrd. Euro und werden in den kommenden Jahren voraussichtlich noch auf bis zu 10 Mrd. Euro ansteigen.

Die lange Latenzzeit machte und macht die asbestbedingten Krebserkrankungen zur tödlichen Gefahr. Mussten 1970 in der Bundesrepublik nur 2 Krebskranke von der Gesetzlichen Un-fallversicherung entschädigt und berentet werden, so waren es 1975 schon 15 Erkrankte. Im Jahre 2002 wurde erstmals die Grenze von 1.000 und im Jahre 2012 schon die Zahl von 1.500 bei den Unfallversicherungsträgern registrierte Todesfälle über-schritten. Beim Lungenkrebs könnte die Spitze etwa 2015 er-reicht sein. Beim Mesotheliom, dem noch bösartigeren Binde-gewebstumor des Rippenfells, wird die Kurve vermutlich weiter steigen.

1 National Asbestos Profile for Germany; http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd80.html

5 .4 Asbest – die alte neue Herausforderung – eine Bilanz 21 Jahre nach dem Asbest-verbot in Deutschland

Die Akzeptanz- und die Toleranzkonzentration für Asbeststaub

Mit der Bekanntmachung für Gefahrstoffe 9102 (jetzt TRGS 910) wurde das „Risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tä-tigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ eingeführt. Ers-te Risikowerte wurden auch für Asbeststaub festgelegt. Da-nach liegen die Akzeptanzschwelle bei einer Konzentration von 10.000 Fasern/m³ und die Toleranzschwelle bei einer Kon-zentration von 100.000 Fasern/m³. Diese Werte sind aufgrund der hohen Gefahr, die beim Einatmen asbesthaltiger Stäube besteht, relativ niedrig angesetzt. Zum Verständnis der Höhe der Werte muss man sich verdeutlichen, dass unterhalb von 10.000 Fasern/m³ die Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie die anerkannten Verfahren mit geringer Exposition und oberhalb von 100.000 Fasern/m³ alle Abbruchtätigkeiten an asbesthalti-gen Produkten einzuordnen sind, wobei bei Abbruchtätigkeiten auch Faserkonzentrationen von 4 bis 6 Mill. Fasern/m³ regelmä-ßig auftreten. Wie niedrig die Toleranzkonzentration angesetzt wurde, kann man sich auch verdeutlichen, wenn man bedenkt, dass ein Beschäftigter 250 Jahre bei einer solchen Faserkon-zentration arbeiten müsste, um auf eine Faserdosis von 25 Fa-serjahren zu kommen, die als Anerkennungskriterium eines be-rufsbedingt asbestverursachten Lungenkrebses gilt.

Der gegenwärtige Asbest-Bestand an einigen Bei-spielen aus Sachsen-Anhalt

In Deutschland gab es ab Mitte der 1990iger Jahre vor al-lem in öffentlichen Gebäuden einige Wellen von Asbestsanie-rungen, die zum Ziel hatten, schwach gebundene asbesthaltige Produkte aus den Innenräumen zu entfernen. Im Zuge dieser Arbeiten wurden vor allem Wand- und Deckenverkleidungen, Brandschutzplatten, Lüftungsschächte und Spritzasbestbe-schichtungen entfernt. Als Folge dieser umfangreichen Sanie-rungswellen verschwanden dann die asbesthaltigen Baupro-dukte als Gefahrenquelle aus der öffentlichen Wahrnehmung. Seit etwa 5 Jahren wird die Asbestproblematik wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Ursache dafür sind vor allem etliche Vorkommnisse wie der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Fußbodenbelägen in Form von asbesthalti-gen Flor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl-Belägen mit Asbestfilz im Belagsrücken sowie mit den zugehörigen asbesthaltigen Be-lagsklebern. Auch das erst vor wenigen Jahren neu entdeckte gehäufte Vorkommen von Asbestfasern in Wandputzen und -flä-chenspachteln erregt jetzt wieder das öffentliche Interesse für die Asbestproblematik.

In den letzten 15 Jahren fielen in Deutschland etwa 4,3 Mill. Tonnen asbesthaltiger Bauschutt an. Diese Menge ist eher als gering einzuschätzen, wenn man bedenkt, dass in Deutschland noch immer über 35 Mill. Tonnen asbesthaltige Produkte, meist als Asbestzementprodukte, verbaut sind.

Die genannten Asbestfundstellen sind hauptsächlich in den alten Bundesländern und im ehemaligen Westberlin anzutref-fen. In den neuen Bundesländern sind dagegen asbesthaltige Produkte vor allem noch in Industriebrachen, in ehemaligen Kasernen und in verlassenen Kleingartensparten ein Problem. Die asbesthaltigen Produkte sind meist mechanisch oder durch Brandgeschehen zerstört und es sind viele Bruchkanten und Bruchflächen entstanden, von denen sehr leicht Asbestfasern

2 BKGS910, GMBl. 2009, Nr. 43/44 S. 883 - 935 v. 01.09.2008

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abgetragen werden können. Es ist anzunehmen, dass in der Nähe solcher Objekte die Akzeptanzkonzentration für Asbest deutlich überschritten wird.

Ein weiteres Problem in den neuen Bundesländern sind die asbesthaltigen Fugen von Plattenbauten. Der asbesthaltige Fu-genkitt MORINOL wurde bis 1984 hergestellt und bei etwa 60 % der Plattenbauten verwendet. Seither sind über 30 Jahre ver-gangen, die Oberfläche des Kittes ist versprödet und es ragen viele leicht abtragbare Asbestfaserbündel aus der Oberfläche heraus. Einige fragwürdige Projekte der Fassadengestaltung von Plattenbauten mit einem Wärmedämmverbundsystem se-hen das Überdecken des asbesthaltigen Fugenkittes vor. Die-ses Vorgehen würde jedoch das Problem der Beseitigung des asbesthaltigen Materials nur in die Zukunft verschieben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes würde man dann in 20 bis 30 Jah-ren bei der Entfernung des Fugenmaterials mit einem jetzt noch nicht vorhersehbaren Alterungszustand des asbesthaltigen Fu-genkittes konfrontiert werden.

Im Laufe des Jahres 2014 erfolgten durch Mitarbeiter der Landesmessstelle für Gefahrstoffe und Physikalische Schad-faktoren einige Revisionen in Industriebrachen und Gebäude-ruinen sowie die Sichtung von Schäden an MORINOL-Fugen von Plattenbauten. Dem Auge bot sich dabei oft ein erschre-

ckender Anblick. Häufig ist es weit fern jeglicher Vernunft, wie sorglos mit gefährlichem Abfall von asbesthaltigen Bauproduk-ten umgegangen wird. Vor allem in den zahlreichen Industrieb-rachen und in den ehemaligen Kasernen ist die Verwüstung un-beschreiblich. Die im Bildanhang dargestellten Fotos sind nur ein verschwindend kleiner dokumentierter Teil der chaotischen Zustände in den genannten Objekten. Durch mechanische Zer-störung und durch Brandgeschehen sind sehr viele poröse As-bestzementoberflächen entstanden, von denen Asbestfasern schon beim geringsten Luftzug fort geweht werden können. Mit Sicherheit ist in der Nähe solcher Objekte eine erhöhte Faser-konzentration in der Umwelt anzutreffen, die mit großer Wahr-scheinlichkeit oberhalb der festgelegten Akzeptanzkonzentrati-on für Asbest liegen wird.

Für die Beseitigung solcher Emissionsquellen von Asbest-fasern müssen mehr öffentliche Gelder investiert und große ge-sellschaftliche Anstrengungen unternommen werden. Die Ge-fahr, die von solchen Emissionsquellen für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht, sollte nicht weiter unterschätzt und igno-riert werden, sonst könnte das Einatmen vermeintlich reiner Luft auf einem Waldspaziergang zu einem schrecklichen Krebstod durch Asbest führen.

Bildanhang18 ausgewählte Darstellungen einer Vielzahl von Fotografien

Abb. 1 APG Hinsdorf, Asbestzementhalle in Treppichau, viele kleine Be-schädigungen durch Unwetter

Abb. 2 Ehemalige Kaserne bei Dessau-Roßlau Riesige Asbestzementdachflächen sind durch Brände völlig zerstört.

Abb. 3 Asbestzementfassadenverkleidung an einem Wohnhaus in Hettstedt, die AZ-Platten fallen ab oder sind zerbrochen

Abb. 4 Ehemalige Kaserne bei Zerbst Infolge der Brandgeschehen liegen überall Bruchstücke von As-bestzementwellplatten umher.

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Abb. 5 Schuppenruinen in Gräfenhainichen Die Dächer sind zerstört, in den Schuppen ist eine Wandverklei-dung aus Sokalitplatten.

Abb. 6 Dessau-Roßlau, Braunsche Lache In der verlassenen Kleingartensiedlung liegen überall zerstörte Asbestzementdachplatten umher.

Abb. 7 Mieste, ehemaliges Asbestzementwerk über 2000 t Asbestze-mentbruch einem riesigen Areal, Renaturierung ist geplant.

Abb. 8 Die Oberfläche von Asbestzement Bruchkanten und Brandab-splitterungen im Digitalmikroskop, eine Vielzahl von Asbestfasern leicht abtragbar.

Abb. 9 Asbestzementferienhaus in einem ehemaligen Kinderferienlager bei Loburg

Abb. 10 Asbestzementplatten in einer verlassenen Kleingartenanlage in Weißenfells

Abb. 11 Morinolfuge, Flankenabrisse und Witterungsversprödung der Oberfläche

Abb. 12 Elektronenmikroskopische Darstellung der MORINOL-Oberfläche bei 250facher Vergrößerung

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