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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
642/2013/16683 \ COO.2101.102.5.438594 \ 000.00.61
NKP Jahresbericht 2015 Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan – Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
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Ein grosses Dankeschön an alle diejenigen, welche auf die eine oder andere Weise zur Erstellung die-ses Dokumentes beigetragen haben! Obwohl zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit besonderer Sorgfalt auf die Korrektheit der im Bericht enthaltenen Weblinks geachtet wurde, sind Änderungen in der Zwischenzeit nicht auszuschliessen. Gleichstellung: Wo nicht speziell erwähnt, gilt die männliche Form für beide Geschlechter. Kontaktstelle: [email protected]
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Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ................................................................................................................................. 4
2 Eckdaten der amtlichen Kontrollen ........................................................................................ 5 2.1 Pflanzengesundheit/Quarantäneorganismen ............................................................................. 5 2.2 Pflanzensorten und Vermehrungsmaterial ................................................................................. 7 2.3 Pflanzenschutzmittel ................................................................................................................... 7 2.4 Dünger ........................................................................................................................................ 9 2.5 Futtermittel ................................................................................................................................ 10 2.6 Tiergesundheit .......................................................................................................................... 12 2.7 Tierschutz ................................................................................................................................. 15 2.8 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ............................................................................... 16 2.9 Spezielle Ereignisse ................................................................................................................. 22 2.10 Andere Ergebnisse ................................................................................................................... 25
3 Effektivität der amtlichen Kontrollen .................................................................................... 28 3.1 Ergebnis der Gesamtleistungsindikatoren ................................................................................ 28 3.1.1 Strategische Ziele ..................................................................................................................... 28 3.1.2 Operative Ziele ......................................................................................................................... 28
4 Schlussfolgerungen und Ausblick ....................................................................................... 29
5 Anhang 1: Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit entlang der Lebensmittelkette
.................................................................................................................................................. 30 5.1 Anpassungen der Rechtsgrundlagen ....................................................................................... 30 5.2 Anpassungen des nationalen Kontrollplans ............................................................................. 32 5.3 Technische Weisungen, Merkblätter, Informationsschreiben .................................................. 32 5.4 Organisation und Verfahren ..................................................................................................... 34 5.5 Informationssysteme/Datamanagement ................................................................................... 34 5.6 Schulung ................................................................................................................................... 35 5.7 Schulung / Treffen mit Unternehmen ....................................................................................... 36 5.8 Merkblätter / Informationen / Publikationen etc. für Branche und Öffentlichkeit ...................... 36
6 Anhang 2: Nationale Aufsicht ............................................................................................... 37
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1 Einführung
Ziel und Zweck des Jahresberichtes des NKP sind, anhand der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen,
die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu bewerten und zu überprüfen. Dies soll eine Weiterentwicklung
des Systems unterstützen. Wenn man vom bekannten Deming Kreis ausgeht (Plan – Do – Check –
Act) so stellt der NKP die „plan“ Phase dar, das Tagesgeschäft von Kanton und Bund die „do“ Phase
(die Ausführung) und der NKP Jahresbericht die „check“ Phase. Die jährliche NKP Tagung und Gre-
mien wie die Konferenz Lebensmittelkette (KLMK) dienen dazu die „Act“ Phase umzusetzen. Bis an-
hin war diese letzte Phase „Act“ kaum gelebt. In Zukunft soll sie jedoch mehr Gewicht haben. Dazu
wurde die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund intensiviert. Beispiel dafür ist die Arbeits-
gruppe Gesamtstrategie und ihre Nachfolgerin Arbeitsgruppe Umsetzung Gesamtstrategie.
Im Mai 2015 wurde ein von der Arbeitsgruppe Gesamtstrategie redigiertes Dokument von Bund und
Kantonen unterschrieben. Das Dokument enthält gemeinsam erarbeitete strategische Ziele entlang
der gesamten Lebensmittelkette. Diese strategischen Ziele, zusammen mit den in Erarbeitung befindli-
chen operativen Zielen werden im nächsten NKP erscheinen.
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2 Eckdaten der amtlichen Kontrollen
2.1 Pflanzengesundheit/Quarantäneorganismen
Handelskontrollen
Kontrollen 2015 wurden die Handelskontrollen auf Betriebe fokussiert die Vitis L. Pflanzgut oder Ver-
mehrungsmaterial (Reiser, Unterlagen) eingeführt haben. In 22 Betrieben wurden die
Pflanzenpässe von Einfuhrsendungen kontrolliert, ob diese den Schutzgebietsansprü-
chen genügen (ZP-d4 Pflanzenpass).
Beanstandung/Verstösse 22 %
Ursache Pflanzenpässe waren in allen Fällen vorhanden. In den beanstandeten Betrieben fehlten
jedoch die ZP-d4 Pflanzenpässe.
Trend -
Massnahmen Beanstandete Sendungen mit Vitis L. Pflanzgut wurden entweder zurückgewiesen (Wie-
derausfuhr), einer Warmwasser Behandlung unterzogen oder vernichtet.
Detailangaben Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten; Kontakt: [email protected]
Gebietsüberwachung
Kontrollen Die Gebietsüberwachung wird grundsätzlich durch die Kantone sichergestellt. Diese stel-
len momentan die systematische Gebietsüberwachung zu 11 besonders gefährlichen
Schadorganismen sicher (Pseudomonas syringae pv actinidiae, Clavibacter michiganen-
sis ssp. Sepedonicus, Ralstonia solanacearum, Diabrotica virgifera, Gibberella circinata,
Phytophthora ramorum, Epitrix sp., Rhynchophorus ferrugineus, Bursaphelenchus xylo-
philus, Anoplophora chinensis, Kartoffelzystennematoden). Zusätzlich dazu hat der Eid-
genössische Pflanzenschutzdienst 2015 eine Überwachungskampagne zu Xylella
fastidiosa in 28 ausgewählten Betrieben durchgeführt.
Pflanzen/Saatgut mit besonders
gefährlichen Schadorganismen
Funde von zwei verschiedenen besonders gefährlichen Schadorganismen wurden gemel-
det.
Auf Hinweis des NL-Pflanzenschutzdienstes hat der EPSD in zwei Pflanzensendungen,
die über Holland in die Schweiz importiert wurden, auf Coffea L. Pflanzen Xylella
fastidiosa gefunden.
Ursache Funde von Pseudomonas syringae pv actinidiae in einer Kiwi Plantage sowie Anoplo-
phora glabripennis im öffentlichen Grün. Die Coffea L. Pflanzen wurden in zwei Handels-
betrieben sichergestellt.
Trend -
Massnahmen Die Befallsherde wurden durch die Kantonalen Pflanzenschutzdienste/Forstschutzdienste
saniert und werden bis auf weiteres überwacht.
Die Überwachung in den beiden Betrieben, in denen Xylella fastidiosa entdeckt wurde,
wird durch den EPSD sichergestellt.
Detailangaben Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten; Kontakt [email protected]
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Pflanzenpass - Produktionsbetriebe
Kontrollen 268 Produktionsbetriebe wurden 2015 mindestens einer Kontrolle unterzogen.
Pflanzen/Saatgut mit besonders
gefährlichen Schadorganismen
2015 wurden bei 14 Betrieben während den Produktionskontrollen Proben, mit Verdacht
auf einen Befall mit einem besonders gefährlichen Schadorganismus, entnommen. In 3
Fällen wurden die Verdachtsproben im Labor bestätigt. In 1 % der Produktionsbetriebe
wurden Pflanzen gefunden die mit einem besonders gefährlichen Schadorganismus befal-
len waren.
Ursache Phytophtora ramorum auf Viburnum Pflanzen, Cryphonectria parasitica auf Castanea
Pflanzen
Trend Verglichen mit 2014 wurden 2015 in weniger Betrieben befallene Pflanzen entdeckt. Wie
in den letzten Jahren war auch 2015 kein Jahr mit starkem Feuerbrandbefall.
Massnahmen Befallene Pflanzen sowie weitere Wirtspflanzen von P. ramorum, respektive C. parasitica
im direkten Umkreis der befallenen Pflanzen wurden vernichtet. Die Betriebe wurden vo-
rübergehend für das Inverkehrbringen von Wirtspflanzen gesperrt.
Detailangaben Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten; Kontakt [email protected]
Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenteile
Kontrollen
21‘275 kontrollpflichtige Waren, resp. 9‘954 Sendungen wurden 2015 einer Einfuhrkontrolle unterzo-
gen.
Beanstan-
dung/Verstösse
0.55 % der kontrollierten Waren wurden beanstandet. Dies entspricht 118 Beanstandungen, wobei 60
Sendungen aufgrund von besonders gefährlichen Schadorganismen beanstandet wurden. 58 Bean-
standungen waren auf ungenügende oder fehlende Dokumente zurückzuführen.
Ursache 60 Beanstandungen waren auf mit besonders gefährlichen Schadorganismen befallene Ware zu-
rückzuführen. Folgende besonders gefährliche Schadorganismen wurden 2015 gefunden: Nicht-eu-
ropäische Tephritiden, Liriomyza sp., Bemisia Tabaci, Thrips palmi, Diaphorina citri, Trioza erytreae,
Phyllosticta citricarpa, Xanthomonas axonopodis pv. citri. 58 sendungen wurden aufgrund mangelhaf-
ter oder fehlender Dokumente beanstandet.
0
5
10
15
2011 2012 2013 2014 2015
0
10'000
20'000
2011 2012 2013 2014
Sendungen Kontrollpflichtige Waren0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
30'000
2011 2012 2013 2014 2015
Sendungen: Kontrollpflichtige Waren:
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Trend Verglichen mit 2014 sank die Beanstandungsrate leicht und es wurden wieder weniger Beanstandun-
gen aufgrund von besonders gefährlichen Schadorganismen gemacht.
Massnahmen Beanstandete Sendungen werden jeweils zurückgewiesen oder direkt vernichtet.
Das Einfuhrverbot für bestimmte Früchte und Gemüse aus Indien wurde bis Ende 2016 verlängert.
Zusätzlich wurde auf Ende 2015 auch ein zeitlich begrenztes Einfuhrverbot auf bestimmtes Gemüse
(Capsicum L., Lagenaria Ser., Luffa Mill., Momordica L. sowie Solanum L. ausser S. lycopersicum L.)
aus Ghana verhängt.
Detailangaben Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten; Kontakt [email protected]
2.2 Pflanzensorten und Vermehrungsmaterial
Kontrollen Probenahmen und Analysen zur Einhaltung saatgutrechtlicher Regelungen und Vorhan-
densein von GVO bei 18 Saatgut-Importposten (16 Mais- und 2 Rapsproben).
Beanstandung/Verstösse 0 %
Ursache -
Trend Gleichbleibend – keine Verstösse
Massnahmen keine, Weiterführung der Stichprobenkontrollen – bei GVO risikobasiert.
Detailangaben Kontakt: [email protected]
2.3 Pflanzenschutzmittel
Marktüberwachung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Kampagne 2015)
Kontrollen 18 Proben
Beanstandung/Verstösse Physikalisch-chemische Eigenschaften: 11 % (2 Abweichungen)
Wirkstoffgehalt: 6 % (1 Abweichung, 1 Beanstandung)
Relevante Verunreinigung: 6 % (1 Beanstandung)
Etiketten: 83 % (15 Beanstandungen mit oft mehreren, oft aber formellen Fehlern)
Ursache Die Vorschriften sind sehr umfangreich und komplex. Die gefundenen Verstösse beruhen
meist darauf, dass gewisse Vorschriften durch die Inverkehrbringer übersehen werden.
Trend Die Ergebnisse sind im Grossen und Ganzen ähnlich wie in den letzten Jahren. Sie zei-
gen auf, dass die Firmen vor allem bei der Etikettierung noch ein grosses Verbesserungs-
potential haben.
Massnahmen Korrekturmassnahmen durch die Vollzugsstellen der Kantone
Detailangaben Kontakt: [email protected]
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Korrekte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Primärproduktion
Kontrollen siehe „Lebensmittel – Hygiene in der Primärproduktion“
Beanstandung/Verstösse
Ursache
Trend
Massnahmen
Detailangaben
Stichprobenartige Kontrolle zum Pflanzenschutzmitteleinsatz im Rahmen des ÖLN
Kontrollen 86 Analysen zum PSM Einsatz
Beanstandung/Verstösse 5 Beanstandungen, davon 4 Beanstandungen (4,6 %) gegen die rechtlichen Basis-Vor-
schriften und 5 (5,8 %) gegen die ÖLN-Vorschriften.
Ursache In 2 Fällen wurden Produkte im Rebbau eingesetzt, die keine Zulassung für die betroffene
Verwendung haben.
In 2 anderen Fällen wurden Produkte im Kartoffelbau eingesetzt, die keine Zulassung für
die betroffene Verwendung haben.
In einem Fall: Fehlende ÖLN-Sonderbewilligung im Kartoffelbau.
Trend 2015 wurde die Priorität auf die Überprüfung der ÖLN-Anforderungen im Kartoffel- und im
Rebbau gesetzt. Im Kartoffelbau hat sich die Situation stabilisiert. Im Rebbau wurden für
das erste Mal Proben in diesem Rahmen analysiert. Die Kontrollkampagne wird in 2016
weitergeführt.
Massnahmen Die Beanstandungen haben zu Kürzungen von Direktzahlungen bei den betroffenen Be-
wirtschafter geführt.
Detailangaben Kontakt [email protected]
Analyse der Rückstände in Futtermitteln
Kontrollen Screening von 48 Futtermitteln, Glyphosat-Analyse in 24 Futtermitteln (Bio und konven-
tionnell)
Beanstandung/Verstösse Keine Probe mit Rückständen über der maximalen Grenze (Screening)
Einige Glyphosat-Rückstände wurden in Bio-Futtermitteln gefunden. In 2 Proben konven-
tionellen Rapsextraktionsschrots wurden Glyphosat-Spuren festgestellt.
Ursache Die Kontamination von Bio-Futtermitteln wurde in Luzernewürfel, sowie Bio-Mischfutter,
die diesen Komponent enthielten, gefunden. Für Bio-Futtermittel ist die Höchstgrenze für
Glyphosat mit 0.01 mg/kg definiert, so dass schon sehr kleine Kontaminationen zu bean-
standen sind
Trend Konventionelle Futtermittel ohne Kontamination
Für Bio-Futtermittel ist kein Vergleich möglich, da Bio-Futtermittel das erstes Mal von Ag-
roscope kontrolliert wurden
Massnahmen Rund 25 Tonnen Bio-Luzernewürfel sowie Bio-Futtermittel mit Glyphosatspuren wurden
zu konventionellem Futtermittel deklassiert.
2 Analyseresultate von Rapsextraktionsschrot haben die gesetzliche Höchstgrenze nicht
überschritten.
Detailangaben Kontakt [email protected]
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Analyse der Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln
Kontrollen siehe „Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände“
Beanstandung/Verstösse
Ursache
Trend
Massnahmen
Detailangaben
2.4 Dünger
Kontrollen 229 Kompost- und Gärgutanlagen
Beanstandung/Verstösse 9.6 %
Ursache Die 6 kontrollierten Bereiche waren das Abwassersystem, die Bewilligungen, die Annah-
mekontrollen, die Hygieneprotokolle, die Materialflüsse und die Analysen. Die Analysen
und die Hygieneprotokolle waren die am meisten beanstandeten Bereiche.
Trend Die Zahl der inspizierten Betriebe ist zurückgegangen, jedoch hat die Menge der von den
inspizierten Betrieben verarbeiteten Abfallmenge um rund 10% zugenommen. Seit 2006
stellen die Inspektionen eine Zunahme des Konformitätsgrades der inspizierten Betriebe
fest.
Massnahmen Die jährlich durchgeführten Inspektionen führen zu einer Verbesserung des Konformitäts-
grades der inspizierten Betriebe.
Detailangaben Kontakt: [email protected] (https://www.mpsecure.ch/cvis/index.aspx?site=informatio-
nen ).
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2.5 Futtermittel
Prozesskontrollen
Kontrollen 475 Inspektionen in 417 Betrieben
Beanstandung/Verstösse
39 % der Betriebe mit meistens leichten Nicht-Konformitäten. In 7 Betrieben mussten Ver-
waltungsmassnahmen genommen werden.
Ursache Ungenügende Sauberkeit, lückenhafte Rückverfolgbarkeit, unkorrekte Handhabung von
Rückstellmustern, lückenhafte Durchführung der Massnahmen im Rahmen der Anwen-
dung von HACCP-Konzepten oder Leitlinien.
Trend Ein Rückblick auf die letzten sechs Jahre zeigt, dass der Anteil Nicht-Konformitäten stabil
geblieben ist.
Massnahmen 2015 wurden in 7 Betrieben Administrativmassnahmen ergriffen. Die anderen, kleineren
Mängel ohne Einfluss auf die Sicherheit, wurden sofort korrigiert oder haben eine Frist für
die Behebung erhalten, die von Agroscope kontrolliert wurde.
Detailangaben Siehe Amtliche Futtermittelkontrolle - Jahresbericht 2015 (www.agroscope.admin.ch/fut-
termittelkontrolle/ Publikationen)
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Betriebe mit Mängel
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Produktkontrollen
Kontrollen
1‘314 Futtermittel für Nutztiere aus der Schweiz und dem Ausland von verschiedenen Ka-
tegorien beprobt und analysiert, davon 60 auf GVO-Gehalt.
Beanstandung/Verstösse
geringfügige Nicht-Konformitäten 12,9 %
nicht konform 17,7 %
Keine Nicht-Konformität für GVO wurde gefunden.
Ursache Grosse Unterschiede zwischen den Produktkategorien. Unter anderem: 17.3% Nichtkon-
formität bei zusammengesetzten Futtermitteln ohne Mineralien (856 Analysen), 37.5% bei
den Mineralien (136 Analysen) und 52.4% bei den Milchpulvern (21 Analysen), aber 5.2%
bei den Rohstoffen (231 Analysen). Die Nichtkonformitäten betreffen insbesondere die
Analyseergebnisse ausserhalb der Toleranzgrenze gegenüber den Deklarationen.
Trend Die Tendenz zunehmender Nichtkonformitäten seit 2012 geht weiter. Seit 2015 werden
die Biofuttermittel nach strengen Bionormen kontrolliert, was dazu beigetragen hat, dass
der Anteil der Nichtkonformitäten aufgrund der in den Biofuttermitteln vorgefundenen Pes-
tizidrückstände zugenommen hat.
Massnahmen Die Betriebe wurden sanktioniert und zu den erforderlichen Verbesserungen verpflichtet.
Bei Nichtkonformitäten wird eine Zwischenkontrolle nach einer für die Verbesserung fest-
gelegten Frist durchgeführt, bei leichten Nichtkonformitäten wurde die Kontrolle beim
nächsten planungsmässigen Durchgang durchgeführt.
Detailangaben Siehe Amtliche Futtermittelkontrolle - Jahresbericht 2015 (www.agroscope.admin.ch/fut-
termittelkontrolle/ Publikationen)
0
500
1'000
1'500
2'000
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl Proben
0 %
5 %
10 %
15 %
20 %
25 %
30 %
35 %
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Leichte Nichtkonformitäten Nichtkonform
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CH versus Importware
Kontrollen CH: 1‘017 Proben Nutztierfuttermittel; Import: 237 Proben
Beanstandung/Verstösse geringfügige Nicht-Konformitäten CH: 14.2 %; Import: 11.0 %
nicht konform CH: 20.1 %; Import: 12.2 %
Ursache CH: fast ausschliesslich Deklarationsmängel jedoch auch u.a. nicht gefundene Probiotika
(7), ungenügende mikrobiologische Qualität (4) oder Kokzidiostatika falsch eingesetzt (4)
Import: auch Deklarationsmängel jedoch auch Glyphosat-Rückstände in Bio-Luzerne aus
Italien (11): Luzerne als konventionelle Ware deklassiert.
Trend Trend zu mehr Beanstandungen geht weiter, aber neu mit Bio-Kontrollen, die neue Bean-
standungsquellen mit sich bringen. Risikobasierte Kontrollen systematisch durchgeführt
sind auch eine Erklärung für die Erhöhung der Beanstandungen.
Massnahmen Die Situation wird besonders verfolgt.
Detailangaben Siehe Amtliche Futtermittelkontrolle - Jahresbericht 2015 (www.agroscope.admin.ch/fut-
termittelkontrolle/ Publikationen)
GVO
Kontrollen 60 Proben Sojaextraktionsschrot und Maiskleber
Beanstandung/Verstösse 0 %
Ursache -
Trend -
Massnahmen
Detailangaben Siehe Amtliche Futtermittelkontrolle - Jahresbericht 2015 (www.agroscope.admin.ch/fut-
termittelkontrolle/ Publikationen)
2.6 Tiergesundheit
Amtliche Kontrollen in der Primärproduktion
Kontrollen Anzahl durchgeführte Kontrollen im Bereich
- Tierarzneimittel: 10‘014
- Tiergesundheit: 9‘820
- Tierverkehr: 9‘929
Rund 25% der Schweizer Betriebe mit ≥0.25 Standardarbeitskräften und ≥3 Grossvie-
heinheiten wurden im Jahr 2015 in den genannten Bereichen kontrolliert. Gemäss Ver-
ordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) müs-
sen Betriebe dieser Grösse mindestens 1x alle 4 Jahre einer Grundkontrolle unterzogen
werden.
Beanstandung/Verstösse Anzahl festgestellte Mängel im Bereich
- Tierarzneimittel: 4‘694
- Tiergesundheit: 736
- Tierverkehr: 4‘040
Ursache -
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Trend Im Vergleich zum Vorjahr hat die Anzahl durchgeführter Kontrollen in den Bereichen Tier-
arzneimittel, Tiergesundheit und Tierverkehr rund 32 % zugenommen.
Massnahmen -
Detailangaben -
Tierseuchen/Zoonosen
Kontrollen 313‘294 untersuchte Datensätze aus anerkannten Laboratorien zu 71 Tierseuchen
Trend Insgesamt wurden 2015 weniger Fälle von auszurottenden und zu bekämpfenden Tier-
seuchen verzeichnet als im Vorjahr.
Bemerkenswert Es konnte die Freiheit von 25 bedeutenden Tierseuchen nachgewiesen werden.
Auch der Freiheitsnachweis für das Porcine respiratorische und reproduktive Syndrom
(PRRS) wurde erfolgreich erbracht; dies, nachdem im Vorjahr Fälle auf 3 Betrieben auf-
traten und die Überwachung in der Folge intensiviert wurde.
Aufgrund eines Blauzungenkrankheit-Seuchengeschehens in Frankreich mit Ausbrei-
tungstendenz in Richtung Schweizer Grenze wurde im Jahr 2015 die Überwachung aus-
geweitet: Schweizer Rinder, welche auf den französischen Alpen gesömmert wurden,
wurden zusätzlich auf BT untersucht. 2015 konnte kein Fall von Blauzungenkrankheit in
der Schweiz nachgewiesen werden.
Im Februar und März musste die schweizweite Untersuchung zur Rinderseuche IBR auf
rund 450 Tiere in 250 verschiedenen Tierhaltungen ausgeweitet werden, weil in einem Ti-
roler Handelsstall IBR festgestellt worden war. Die Schweiz bleibt amtlich frei.
Die am häufigsten verzeichnete Zoonose-Erkrankung beim Menschen ist nach wie vor die
Campylobacteriose.
Massnahmen Campylobacter: Der Fokus in der Campylobacterbekämpfung wird auf die Massnahmen
bei der Geflügelschlachtung (Prozesshygienekriterien), die Informationskampagne zur Le-
bensmittelhygiene und allenfalls auf die Behandlung von Schlachtkörpern gesetzt.
Detailangaben InfoSM
Bericht zur Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen (www.blv.admin.ch Tiere
Publikationen und Forschung Statistik und Berichte
Antibiotika
Kontrollen Überwachung des Vertriebs von Antibiotika für Heim- und Nutztiere sowie
Überwachung der Antibiotikaresistenzen bei Bakterien von gesunden Nutztieren am
Schlachthof und von Fleisch im Detailhandel.
Entnommene Proben 2015: 4‘892
Durchgeführte Resistenztests: 1‘197
Befunde Der Vertrieb von Antibiotika war mit einer Menge von insgesamt 42‘188 kg im Jahr 2015
weiter rückläufig: Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 10 %. Der
Vertrieb von kritischen Antibiotika blieb unverändert hoch.
Resistenzen bei Zoonoseerregern
Bei Mastgeflügel hat die Resistenzrate von Campylobacter jejuni gegen Ciprofloxacin seit
2006 signifikant zugenommen. Sie stieg von 15 % im Jahr 2006 auf 46 % im Jahr 2014.
Resistenzen gegen Erythromycin hingegen werden selten festgestellt.
Bei Mastschweinen war die Resistenzrate von Campylobacter coli gegen Streptomycin
von 2006 bis 2012 rückläufig, hat aber in den folgenden Jahren wieder signifikant zuge-
nommen und belief sich 2015 auf 86.5 %. Auch die Resistenzraten gegen Tetracyclin
(63.5 %) und Ciprofloxacin (46.8 %) haben in den letzten Jahren signifikant zugenommen.
Da Salmonellen in Schweizer Tierbeständen selten vorkommen und die Resistenzraten
insbesondere bei S. Enteritidis und S. Typhimurium niedrig sind, wird das Risiko der
Übertragung von resistenten Salmonellen über tierische Lebensmittel aus Schweizer Pro-
duktion auf den Menschen als gering eingeschätzt.
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Resistenzen bei Indikatorkeimen von gesunden Nutztieren
Antibiotikaresistenzen sind weit verbreitet in Enterokokken und Kolibakterien von Nutztie-
ren in der Schweiz. In kommensalen E. coli Isolaten aus Mastgeflügel, -schweinen und -
kälbern wurden häufig Resistenzen gegen Ampicillin, Sulfamethoxazol und Tetracyclin
gefunden. Beim Mastgeflügel zusätzlich auch gegen Ciprofloxacin. Die Resistenzraten bei
E. coli von Mastschweinen haben sich in den letzten Jahren nicht massgeblich verändert,
während bei Kälbern und Mastgeflügel eine abnehmende Tendenz zu beobachten ist.
Mittels selektiver Nachweismethoden wurden bei 41.8 % der Mastpouletherden, 25.7 %
der Mastschweine und 37.6 % der Mastkälber ESBL/pAmpC produzierende E. coli nach-
gewiesen.
Resistenzen bei Indikatorkeimen bei Fleisch aus dem Detailhandel
Untersuchungen von Pouletfleisch zeigten bei Fleisch ausländischer Herkunft signifikant
höheres Vorkommen von ESBL-bildenden E. coli (85.6 %) als bei Fleisch aus Schweizer
Produktion (65.5 %).
Das Vorkommen von Methicillin-resistenten S. aureus bei Mastschweinen im Schlachthof
in der Schweiz ist zwischen 2009 und 2013 signifikant von 2 % auf 20.8 % angestiegen.
Seitdem blieb die Prävalenz konstant.
Ursache Vertrieb: Rückgang Verkauf von Arzneimittelvormischungen.
Resistenzen: Die starke Zunahme der ESBL/pAmpC-Prävalenz bei Masttieren im Ver-
gleich zu den Vorjahren kann vermutlich auf die Einführung einer sensitiveren Laborme-
thode zurückgeführt werden.
Trend Vertrieb: Seit 2009 stetige Abnahme der Gesamtmenge verkaufter Antibiotika
Massnahmen Im November 2015 ist die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vom Bundes-
rat genehmigt worden. Mit einem bereichsübergreifenden Ansatz (Mensch, Tier, Landwirt-
schaft und Umwelt) will die Strategie die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherstel-
len und die Resistenzbildung eindämmen. Sie erstreckt sich auf die Handlungsfelder
Überwachung, Prävention, sachgemässer Einsatz von Antibiotika, Resistenzbekämpfung,
Forschung und Entwicklung, Kooperation, Information und Bildung sowie Rahmenbedin-
gungen.
Detailangaben Joint Report, Arch-Vet-Anresis (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und For-
schung Statistik und Berichte Antibiotikaresistenz)
Nationale Strategie Antibiotikaresistenz (STAR): www.star.admin.ch und
www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Antibiotika StAR
Früherkennung
Bemerkenswert Pilotprojekt „Netzwerk Rindergesundheit“ - Das BLV hat in Zusammenarbeit mit der Ar-
beitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter, der Vetsuisse Fakultät, der Schweize-
rischen Vereinigung für Wiederkäuermedizin und dem Rindergesundheitsdienst im Okto-
ber 2014 ein Pilotprojekt gestartet. Es geht darum, bestehende Datenquellen, die Ge-
sundheitsdaten von Milchvieh enthalten, zu vernetzen und dadurch Doppelspurigkeiten
bei der Erfassung auszuschliessen. Ebenfalls wird analysiert, wie sowohl Tierhalter als
auch Tierärzte und andere betroffene Kreise die Daten gezielter nutzen und damit zu ei-
nem Mehrwert kommen können. Der Einhaltung des Datenschutzes gilt dabei ein beson-
deres Augenmerk. Im Verlauf von 2015 konnte die erste Phase des Projektes wie geplant
durchgeführt werden, und ab Januar 2016 startet die Phase II des Projektes.
Apinella - Auf nationaler Ebene wurde zu Beginn des Jahres 2015 das Früherkennungs-
Programm Apinella ausgearbeitet und seit Mai 2015 umgesetzt. Dabei werden in allen
Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein an strategischen Orten fast 200 Sentinel-Bie-
nenstände unterhalten. Auf diesen Bienenständen kontrollieren freiwillige Vertrauens-Im-
ker im Auftrag der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde alle Völker des Sentinel-Bie-
nenstandes regelmässig auf einen möglichen Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer.
Für eine Zwischenbilanz wurde das Früherkennungs-System einer externen Evaluation
unterzogen. Der Evaluationsbericht kommt zum Schluss, dass das BLV mit dem Aufbau
eines nationalen Früherkennungs-Systems gut unterwegs ist. Das Gesamtkonzept für die
Früherkennung als Teil der Umsetzung der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ soll
jedoch noch weiter präzisiert werden, wie dies als Empfehlung aus der Evaluation hervor-
geht.
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Massnahmen Die Empfehlungen aus der externen Evaluation betreffend konzeptioneller und organisa-
torischer Punkte werden geprüft und bei Bedarf Massnahmen getroffen, um das Früher-
kennungs-System zu optimieren.
Detailangaben www.equinella.ch
LyMON (www.blv.admin.ch Tiere Tiergesundheit Früherkennung LyMon)
PathoPig (www.blv.admin.ch Tiere Tiergesundheit Früherkennung PathoPig)
Apinella (www.blv.admin.ch Tiere Tiergesundheit Früherkennung Apinella)
2.7 Tierschutz
Kontrollen 11‘833 Grundkontrollen in Betrieben mit Nutztieren hinsichtlich der Einhaltung der Tier-
schutzgesetzgebung
Beanstandung/Verstösse 1‘773 der kontrollierten Betriebe wiesen Mängel auf (15 %)
Ursache -
Trend Die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen in Nutztierbeständen sind von den kantonalen
Kontrollstellen in Asan/Acontrol zu erfassen. Die Daten werden teils direkt in Asan/Acon-
trol erfasst oder über andere Datenerfassungssysteme übermittelt. Es standen von allen
Kantonen Daten über die 2015 durchgeführten Kontrollen zur Verfügung.
Nach Anhang 1 VKKL sollten durchschnittlich pro Jahr 25 % der Tierhaltungen kontrolliert
werden. Inkonsistenzen bei der Datenübermittlung und eine unzureichende Standardisie-
rung bei der Datenerfassung ermöglichen derzeit noch keine aussagekräftige Auswertung
hinsichtlich dem Anteil kontrollierter Betriebe auf kantonaler oder nationaler Ebene.
Beispiele einzelner Kantone zeigen, dass eine gute Datenqualität in Asan/Acontrol zu er-
reichen ist, anhand derer differenzierte Auswertungen möglich sind.
Massnahmen -
Detailangaben BLV - Strafverfahrensstatistik (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und For-
schung Statistik und Berichte)
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2.8 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Hygiene in der Primärproduktion inkl. Milchhygiene
Kontrollen Im Bereich „Hygiene in der tierischen Primärproduktion“ zeigen die vorliegenden Daten
aus den Kantonen, dass im 2015 insgesamt 8‘861 Betriebe kontrolliert wurden. Im Be-
reich „Milchhygiene“ wurden 3‘773 Betriebe kontrolliert.
Beanstandung/Verstösse Gemäss Auswertung der Kantone haben 796 der kontrollierten Betriebe im Bereich „Hygi-
ene in der tierischen Primärproduktion“ Mängel aufgewiesen, im Bereich „Milchhygiene“
1‘999 Betriebe.
Ursache -
Trend Da die Kontrollen alle 4 Jahre zu erfolgen haben, kann noch keine Aussage über die An-
zahl der durchgeführten Kontrollen gemacht werden. Die erstmalige Auswertung lässt
ebenfalls keine Rückschlüsse auf Schweregrad und Qualität der Mängel zu. Ebenso we-
nig können Grundkontrollen von Nachkontrollen oder von Kontrollen in Sömmerungsbe-
trieben (andere Kontrollfrequenz) abgegrenzt werden.
Inkonsistenzen in den Datenflüssen (Direkterfassung in Acontrol versus z.T. fehlerhafter
Transfer von Daten aus anderen Erfassungssystemen nach Acontrol) haben keine voll-
ständige Datenplausibilisierung erlaubt.
Massnahmen Für die nächste Auswertungsperiode ist geplant, das Augenmerk verstärkt auf die einheit-
liche Datenerfassung und –übermittlung zu legen, so dass die Daten besser aufgeschlüs-
selt, verglichen und interpretiert werden können.
Detailangaben BLV – Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernäh-
rung Rechts- und Vollzugsgrundlagen Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen)
Milchprüfung
Kontrollen Gesamtkeimzahl: 484'739 Proben
Somatische Zellzahl: 485'424 Proben
Hemmstoff: 485'957 Proben
Beanstandung/Verstösse 27 Sperren für Gesamtkeimzahl (0.006 %)
58 Sperren für somatische Zellzahl (0.012 %)
267 Sperren für Hemmstoff (0.055 %)
Ursache Kuhmilch aus jedem Milchproduktionsbetrieb wird monatlich zweimal auf folgende Krite-
rien geprüft: Gesamtkeimzahl < 80‘000 KbE/ml, somatische Zellzahl < 350‘000 Zellen/ml,
Hemmstoffe nicht nachweisbar. Bei der Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen
wird von den Kriterien Gesamtkeimzahl und somatische Zellzahl jeweils der geometrische
Mittelwert der zwei Proben pro Monat ermittelt. Bei der dritten Beanstandung der Keim-
zahl innerhalb von vier Monaten und bei der vierten Beanstandung der Zellzahl innerhalb
von fünf Monaten verfügt die kantonale Vollzugsbehörde eine Milchliefersperre. Jeder po-
sitive Hemmstoffnachweis führt zu einer Milchliefersperre.
Trend Der Vergleich der Daten von 2014 und 2015 zeigt eine weitere Abnahme der Anzahl un-
tersuchter Milchproben, wie bereits in den letzten Jahren. Dies ist auf die Abnahme der
Anzahl Milchproduktionsbetriebe zurückzuführen. Die prozentuale Anzahl Proben über
der Beanstandungsgrenze als auch die prozentuale Anzahl Milchliefersperren liegen im
Jahr 2015 auf gleicher Höhe wie 2014. Die prozentuale Anzahl Sperren in Bezug auf
Hemmstoffe hat im 2015 gegenüber 2014 leicht zugenommen.
Massnahmen Die Milchliefersperre infolge Hemmstoffnachweis kann erst aufgehoben werden, wenn
der Milchproduzent gegenüber der Vollzugsstelle den Nachweis erbringt, dass zweck-
dienliche Massnahmen zur Ursachenbehebung getroffen worden sind und die zur Abliefe-
rung bereitgestellte Milch Hemmstoff-negativ ist. Die Vollzugstelle entscheidet situativ, ob
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zusätzlich eine Inspektion stattfindet. Bei einer Milchliefersperre infolge wiederholter Be-
anstandung der Keim- oder Zellzahl muss die zuständige kantonale Vollzugsbehörde eine
Inspektion durchführen.
Detailangaben Siehe amtliche Milchprüfung (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Publi-
kationen und Forschung Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit)
Fleischhygiene
Kontrollen
Es wurden insgesamt 3‘639‘879 Fleischkontrollen durchgeführt – davon 75 % (2‘744‘942) bei Schwei-
nen, 18 % (647‘713) bei Rindern, 6 % (211‘035) bei Schafen, 1 % bei Ziegen und Tieren der Pferde-
gattung.
Ungeniessbar
Es wurden 0.22 % der bei der Fleischkontrolle kontrollierten Schlachtkörper als ungeniessbar dekla-
riert - 0.17 % der Schweine, 0.43 % der Rinder und 0.13 % der Schafe.
Ursache v.a. Abszesse an verschiedenen Körperteile, Fleisch das deutlich abweicht (Aussehen, Farbe, Ge-
ruch,...) und hochgradige Veränderungen (Entzündungen...)
Trend Es hat keine grosse Variation gegenüber dem Vorjahr gegeben.
Massnahmen Es mussten keine Massnahmen ergriffen werden.
Detailangaben Siehe Fleischkontrolle (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Publikationen und For-
schung Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit)
0
2'000
4'000
6'000
8'000
10'000
12'000
Total Schweine Rinder Schafe Ziegen Pferde
2010 2011 2012 2013 2014 2015
0
500'000
1'000'000
1'500'000
2'000'000
2'500'000
3'000'000
3'500'000
4'000'000
Total Schweine Rinder Schafe Ziegen Pferde
2010 2011 2012 2013 2014 2015
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Fremdstoffuntersuchungsprogramm
Kontrollen 4‘958 Proben von Nutztieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft
Beanstan-
dung/Verstösse
0.1 % respektive 5 von 4‘965 analysierten Proben waren nicht konform.
Ursache Die Beanstandungen betrafen Höchstwertüberschreitungen von Antibiotika (Dihydrostreptomycin
in zwei Kuhlebern, Sulfadimidin in einer Schweinelber), Kokzidiostatika (Narasin in einer Ei-
Probe) und chemischen Elementen (Blei in einer Schafniere).
Trend Wie in den vergangenen Jahren ist die Beanstandungsquote auf einem sehr tiefen Niveau (<0.5
%).
Massnahmen Abklärungen der zuständigen kantonalen Vollzugsorgane ergaben keine Hinweise auf einen un-
sachgemässen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die erhöhten Bleiwerte in der Schafniere sind ver-
mutlich auf eine Bodenkontamination zurückzuführen.
Da keine der Höchstwertüberschreitungen eine Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten
darstellte, wurden alle Fälle ohne weitere Massnahmen abgeschlossen.
Detailangaben Siehe Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (www.blv.admin.ch Lebensmittel und
Ernährung Publikationen und Forschung Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit)
5330
6449 6176 6300
5106 51585501 5322
4965
0.170.08
0.020.10 0.12
0.250.20
0.34
0.100.00
0.20
0.40
0.60
0.80
1.00
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
JAHR
Prozentualer Anteil nicht -konformer Proben
Anzahl untersuchter Proben
Prozentualer Anteil nicht-konformer Proben
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Prozesskontrollen verarbeitete Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Kontrollen Im Jahre 2015 wurden dem BLV die Resultate von 53‘925 Betriebskontrollen der kantonalen
Vollzugsbehörden übermittelt.
Beanstandung/Verstösse
An
za
hl In
sp
ek
tion
en
An
za
hl A
dm
inis
trativ
mass
nah
me
n
An
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za
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sp
ektio
ne
n
Industrielle Herstellungs- und Verar-beitungsbetriebe
Jahr 2015 Durchschnitt letzte drei Jahre
Industrielle Verarbeitung von Rohstof-fen tierischer Herkunft 348 739 5 0,7 304 732 6 0,8
Industrielle Verarbeitung von Rohstof-fen pflanzlicher Herkunft 282 357 0 0,0 240 275 0 0.0
Getränkeindustrie 99 38 2 5.3 102 61 2 2.7
Gebrauchsgegenstände-Herstellung 31 15 0 0,0 30 14 0 0.0
Herstellung sonstiger Nahrungsmittel 88 91 1 1.1 87 114 1 0.9
Gewerbebetriebe mit oder ohne Ver-kauf 0 0
Metzgereien, Fischhandlungen 1215 2901 24 0,8 1419 3023 26 0.9
Molkereien, Käsereien 1324 2334 12 0,5 1225 2167 8 0.4
Bäckereien, Konditoreien 1948 3668 33 0.9 1924 3559 34 0.9
Getränkeindustrie 467 196 1 0,5 407 230 3 1.2
Produktion und Verkauf auf Landwirt-schaftsbetrieben 1730 786 1 0.1 2367 1020 2 0,2
Diverse Gewerbebetriebe 284 227 1 0.4 400 299 2 0.6
Handel (ohne Herstellung oder Ver-arbeitung)
Grosshandel (Import, Export, Lage-rung, Transport) 977 554 18 3.2 1103 956 18 1.9
Supermärkte 2985 3298 23 0.7 2643 2956 22 0.7
Detailhandel, Märkte, Drogerien 6072 5860 71 1.2 6742 6926 61 0.9
Online-Verkauf 161 99 4 4.0 182 126 3 2.1
Handel mit Gebrauchsgegenständen 332 103 1 1.0 258 128 3 2.1
Diverse Handelsbetriebe 438 275 3 1.1 414 272 3 1.2
Restaurations- und Kantinenbe-triebe
Kollektivverpflegungsbetriebe 27488 45429 594 1.3 26363 44305 481 1.1
Cateringbetriebe, Party-Services 2830 3647 49 1.3 2504 3208 39 1.2
Spital- und Heimbetriebe 4467 3927 11 0.3 4229 3777 6 0,2
Verpflegung Armee 34 25 0 0.0 38 31 0 0.0
Diverse Verpflegungsbetriebe 325 283 0 0.0 493 493 0 0.1
Ursache Die Gründe für diese Defizite waren häufig die gleichen wie im Vorjahr, nämlich fehlendes Wis-
sen oder fehlende Ausbildung sowie eine zu geringe Gewichtung des Gesundheits- und des
Täuschungsschutzes.
Trend Der Anteil der Betriebe, die Sanktionen erhalten haben, blieb wie in den vergangenen Jahren.
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Massnahmen Kommunikationsmassnahmen, direkt durch das BLV oder auch durch Dachorganisationen er-
möglichen eine bessere Information der Betriebe über die gesetzlichen Anforderungen. Griffi-
gere Repressionsmassnahmen bei strafbaren Handlungen wie Betrug werden im Rahmen von
Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene behandelt.
Detailangaben Siehe Überblick amtliche Kontrollen (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung
Publikationen und Forschung Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit)
Siehe Jahresberichte der Kantonalen Laboratorien - Links auf Seite 57 vom NKP
(www.mancp.ch)
Produktkontrollen verarbeitete Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Kontrollen 2015 wurden mehr als 48‘166 amtlichen Proben von Lebensmitteln und Gebrauchsge-
genständen der kantonalen Vollzugsbehörden übermittelt, davon 3‘664 Gebrauchsgegen-
stände.
Beanstandung/Verstösse Die Beanstandungsgründe der amtlichen Proben waren stark von der Art des Produkts
abhängig. Hohe Beanstandungsquoten wurden wie bei den früheren Jahren in Nahrungs-
mitteln für Personen mit erhöhtem Energie- oder Nährstoffbedarf (52 %) und bei Speise-
fetten (81 %) festgestellt.
Ursache Die Beanstandungsgründe für diese Lebensmittel waren im ersten Fall die Kennzeich-
nung und die Zusammensetzung, im zweiten Fall der Verderb (polare Anteil von Frittier-
ölen). Da Proben erst bei einem Verdacht gesammelt werden, erklärt dies diese hohen
Zahlen. Am meisten Beanstandungen bei den Gebrauchsgegenständen gab es bei den
Gegenständen für den Schleimhautkontakt. Die Beanstandungsgründe waren die Zusam-
mensetzung und die Kennzeichnung.
Trend Aufgrund der sehr unterschiedliche Beanstandungsquoten und Beanstandungsgründe
lässt sich kein allgemeingültiger Trend definieren.
Massnahmen Aufgrund der relativ kleinen Risiken, sind keine besondere Massnahmen geplant.
Detailangaben Siehe Überblick amtliche Kontrollen (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung
Publikationen und Forschung Statistiken und Berichte Lebensmittelsicherheit)
Siehe Jahresberichte der Kantonalen Laboratorien - Links auf Seite 57 vom NKP
(www.mancp.ch)
GVO
Kontrollen
Im Jahr 2015 haben die kantonalen Vollzugsbehörden insgesamt 303 Lebensmittelproben
erhoben und auf Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Ge-
genüber den Vorjahren wurden deutlich weniger Proben analysiert. Bei 57 der Proben
(18.8 %) handelte es sich um Lebensmittel aus biologischer Produktion. Es wurden vor-
wiegend Produkte aus Warengruppen untersucht, wo ein Auftreten von GVO-Bestandtei-
len mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann. Die Proben wurden
meist auf Soja, Reis und Mais getestet.
Beanstandung/Verstösse Von den 303 erhobenen Proben wiesen 27 (8.9 %) GVO-Bestandteile auf. Der gemes-
sene GVO-Anteil lag meist im Spurenbereich. Bei den beanstandeten Proben wurden ver-
mehrt GVO nachgewiesen, welche in der Schweiz nicht bewilligt sind (5.3 %). Diese wa-
ren jedoch alle in der EU bewilligt. In der Schweiz bewilligte GVO wurden in 1.7 % der un-
tersuchten Proben identifiziert. Ein Verstoss gegen die Kennzeichnungspflicht wurde nicht
festgestellt.
0
200
400
600
800
2010 2011 2012 2013 2014 2015
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Ursache Nicht bewilligte GVO wurden vereinzelt in importierten Nischenprodukten wie zum Bei-
spiel Maismehl oder Sportlernahrung nachgewiesen.
Trend Gegenüber dem Vorjahr hat der prozentuale Anteil GVO-positiver Proben geringfügig zu-
genommen. Dabei wurde bei den Proben welche nicht bewilligte GVO enthalten, eine Zu-
nahme festgestellt. Dies ist auf die vermehrte Beprobung der Warengruppe Sportlernah-
rung zurückzuführen, die überdurchschnittlich häufig GVO-Bestandteile enthält.
Massnahmen Die Vollzugsbehörden behalten die internationale Entwicklung im Auge und entwickeln die
Analytik stetig weiter. Von den Labors werden meist Schwerpunkte gesetzt und gewisse
Produktegruppen gezielt beprobt.
Detailangaben Siehe GVO Erzeugnisse bei Lebensmittel (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernäh-
rung Lebensmittelsicherheit Verantwortlichkeiten Nationale Kontrollprogramme)
GTD (Lebensmittel tierischer Herkunft anlässlich der Einfuhr)
Kontrollen Im 2015 wurden im Frachtverkehr 7‘997 Sendungen (Tierprodukte) kontrolliert und 162
Proben erhoben (anlässlich der physischen Kontrollen). Die Sendungen werden nicht
systematisch sondern durch eine von BLV fixierte Kontrollfrequenz physisch kontrolliert.
Diese Kontrollfrequenz variiert von minimal 1 % (z. B. Froschschenkel und Schnecken)
bis maximal 50 % (z. B. Milch und Milcherzeugnisse).
Beanstandung/Verstösse 20 mikrobiologischen Untersuchungen - alle Proben konform
113 Tierarzneimittelrückstände Untersuchungen - alle Proben konform
17 Toxine Inhaltstoffe Untersuchungen - alle Proben konform
181 Untersuchungen auf toxische Elemente - alle Proben konform
Ursache -
Trend Wie im Vorjahr waren alle Proben konform.
Massnahmen -
Detailangaben Siehe Grenztierärztlicher Dienst (www.blv.admin.ch Import und Export Publikatio-
nen Statistik und Berichte)
BLV Grenzkampagne (Grenzkontrollen pflanzliche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände)
Kontrollen Es wurden 578 Proben von pflanzlichen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
durch die eidgenössische Zollverwaltung erhoben und durch die kantonalen Lebensmittel-
kontrollbehörden analysiert. Diese teilen sich in drei verschiedene Kontrollprogramme
auf:
- Geplante, risikobasierte Schwerpunktprogramme an der Grenze (431 Proben)
- Spontane Probenahmen an der Grenze aufgrund eines Verdachts (129 Pro-
ben)
- Spezifische Probenahmen an der Grenze aufgrund einer Verordnung (18 Pro-
ben)
Beanstandung/Verstösse Die Beanstandungsrate über alle drei Kontrollprogramme an der Grenze betrug 22 %.
Dabei lag die Beanstandungsrate bei den geplanten Schwerpunktprogrammen bei 14 %,
bei den spontan durch die Zollstellen erhobenen Proben bei 50 % und bei den spezifi-
schen Probenahmen aufgrund einer Verordnung bei 0 %.
Ursache Die Beanstandungen waren in erster Linie auf die Kontamination mit chemischen Stoffen
zurückzuführen, deren Konzentration über den zulässigen Höchstwerten lag. Daneben
gaben fehlerhafte Kennzeichnungen vermehrt Grund zur Beanstandung.
Trend Aufgrund der sehr unterschiedlichen Beanstandungsgründe und Beanstandungsraten
lässt sich kein allgemeingültiger Trend definieren. Aus den Ergebnissen der Kontrollpro-
gramme an der Grenze und aus den Vorjahren lässt sich schliessen, dass weiterhin mit
hohen Beanstandungsraten von Pestiziden in Asiatischen Asiagemüse (34 %), Nickel,
Cadmium und Blei in Schmuck (22 %) sowie generell fehlerhaften Kennzeichnungen (22
%) gerechnet werden muss.
Massnahmen Je nach Gefahren und Schweregrad der Beanstandung verfügen die kantonalen Lebens-
mittelkontrollbehörden die notwendigen Massnahmen. Dies können beispielsweise die
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Beschlagnahmung der Ware, Verbesserung der Selbstkontrolle und/oder kostenpflichtige
Inspektionen sein. Zudem werden bei gesundheitsgefährdenden Waren durch das BLV
weitere Massnahmen, wie Rückruf oder öffentliche Warnung, sowie eine Meldung ins eu-
ropäische Schnellwarnsystem RASFF gemacht.
Detailangaben Siehe Kontrollen an der Grenze (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Le-
bensmittelsicherheit Verantwortlichkeiten Nationale Kontrollprogramme Studien
und Berichte)
2.9 Spezielle Ereignisse
Pflanzengesundheit / Quarantäneorganismen
Der Bereich der Phytosanitären Einfuhrkontrolle wurde vom 4. - 8. Mai 2015 durch Experten des Lebensmittel- und Veteri-
näramts der Europäischen Kommission einem Audit unterzogen. Das Audit umfasste alle Bereiche der phytosanitären Ein-
fuhrkontrolle (Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenteilen im Fracht- und Reiseverkehr, sowie Verpackungsholzkon-
trollen) an den Flughäfen Zürich und Genf, sowie die Einfuhrkontrolle von Steinsendungen mit Verpackungsholz aus Risiko-
ländern an einem Güterumschlagsplatz in Basel.
Der Bericht des Auditoren Teams kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://ec.europa.eu/food/audits-analy-
sis/audit_reports/details.cfm?rep_id=3566
Pflanzensorten und Vermehrungsmaterial
Keine spezielle Ereignisse
Pflanzenschutzmittel
2015 wurden 137 Pflanzenheilmittel aufgrund der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risiken dieser Produkte
auf ihre Anwendungsbedingungen überprüft. Seit der Einführung dieses Überprüfungsverfahrens wurden so 675 Produkte
neu überprüft.
Dünger
Keine spezielle Ereignisse
Futtermittel
Bei der amtlichen Kontrolle von Futtermittel ist neu ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Kontrolle der Umsetzung der
Verordnung über die biologische Landwirtschaft zuständig.
Tiergesundheit
Campylobacter - Das Gremium der Campylobacter Plattform wurde in seiner Form aufgehoben. Das BLV hat entschieden
den Fokus in der Campylobacterbekämpfung auf die Massnahmen bei der Geflügelschlachtung (Prozesshygienekriterien),
die Informationskampagne zur Lebensmittelhygiene und allenfalls auf die Behandlung von Schlachtkörpern zu setzen.
BSE - Genau 25 Jahre nach dem Auftreten des ersten BSE-Falles (Mai 1995) ist die Schweiz von der Weltorganisation für
Tiergesundheit (OIE) in ihrem BSE-Status wieder in die sicherste Länderkategorie und den höchsten Status für diese Krank-
heit eingeteilt worden. Damit wird die Schweiz für ihren jahrelangen erfolgreichen Kampf gegen BSE belohnt.
StAR - Im November 2015 ist die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vom Bundesrat genehmigt worden. Mit
einem bereichsübergreifenden Ansatz (Mensch, Tier, Landwirtschaft und Umwelt) will die Strategie die Wirksamkeit von Anti-
biotika langfristig sicherstellen und die Resistenzbildung eindämmen. Sie erstreckt sich auf die Handlungsfelder Überwa-
chung, Prävention, sachgemässer Einsatz von Antibiotika, Resistenzbekämpfung, Forschung und Entwicklung, Kooperation,
Information und Bildung sowie Rahmenbedingungen.
(www.bag.admin.ch Themen Krankheiten und Medizin Antibiotikaresistenzen oder www.blv.admin.ch Tiere
Tierseuchen Antibiotika StAR)
Resistenzüberwachung bei tierpathogenen Keimen - Die Resistenzsituation von veterinärmedizinisch wichtigen bakteriellen
Infektionserreger soll ab 2017 mit einem nationalen Überwachungsprogramm dokumentiert werden. Im Rahmen des Pilot-
projekts „Monitoring Antibiotikaresistenz tierpathogener Keime", welches im Juni 2015 gestartet hat, wird zurzeit die Mach-
barkeit einer solchen Überwachung erprobt.
Joint report ARCH-Vet anresis – Das BAG und das BLV haben im November 2015 erstmals einen gemeinsamen Bericht
über den Verbrauch bzw. Vertrieb von Antibiotika und die Resistenzentwicklung in der Human- und der Veterinärmedizin
publiziert. (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und Forschung Statistik und Berichte Antibiotikaresistenz)
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Tierschutz
Keine spezielle Ereignisse
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Die Kantonschemiker haben in einer gemeinsamen Kampagne 1‘445 schweizerische oder europäische Produkte überprüft,
die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geographischen Angaben (GGA) beziehungsweise mit den Be-
zeichnungen „Berg“ oder „Alp“ angepriesen wurden. Fazit:
CH Produkte mit
GUB/GGA
EU Produkte mit
GUB/GGA
CH Produkte mit Bezeich-
nung „Berg“/“Alp“
Anzahl kontrollierte Be-
zeichnungen
30 33 Nicht anwendbar
Anzahl kontrollierte Pro-
dukte
625 721 99
Davon in Ordnung 540 (86 %) 529 (73 %) 63 (64 %)
Produkte mit den meisten
Beanstandungen
Damassine (GUB): 10 von
24 beanstandet (= 42 %)
Walliser Trockenfleisch
(GGA): 7 von 18 bean-
standet (= 39 %)
Formaggio Parmigiano
Reggiano (GUB): 106 von
222 beanstandet (= 48 %)
Feta (GUB): 16 von 49 be-
anstandet (= 33 %)
Nicht anwendbar
Je nach Art und Schwere der festgestellten Mängel wurde eine Verwarnung ausgesprochen oder Anzeige bei den Strafver-
folgungsbehörden erstattet.
„Diese nationale Kampagne hat deutlich gezeigt, dass die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von geographischen Bezeich-
nungen nur ungenügend berücksichtigt werden“, halten die Kantonschemiker fest. Die Anbieter von Lebensmitteln würden
den Vorschriften zum Schutz dieser Bezeichnungen zu wenig Beachtung schenken.
Die Kantonschemiker fordern deshalb, dass die betroffenen Branchenverbände in die Verantwortung miteinbezogen werden.
Im Jahr 2015 wurden gesamthaft ca. 3‘000 Meldungen in das RASFF-System eingestellt und an die betroffene Staaten über-
mittelt. Davon betrafen 137 Fälle die Schweiz. Hauptgründe dieser 137 Meldungen waren mikrobielle Kontamination (26 %;
36 Fälle), nicht deklarierte Allergene (12 %; 17 Fälle), Pestizidrückstände (11 %; 15 Fälle) sowie Mykotoxine (10 %; 13
Fälle). 24 dieser 137 Meldungen wurden von der Schweiz erstellt und konnten so via RASFF an ebenfalls betroffene EU-
Mitgliedsstaaten übermittelt werden. Hauptgründe für die von der Schweiz erstellten RASFF-Meldungen waren Pestizidrück-
stände in Gemüse oder Obst (10 Meldungen) sowie Kräutern und Gewürzen (2 Meldungen). Die betroffenen Sendungen
stammten vorwiegend aus Vietnam (6 Meldungen), Thailand (2 Meldungen), aus der Dominikanische Republik, aus Indien,
Laos sowie Sri Lanka. In erhobenen Proben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen, welche die akute Referenzdosis
überschritten haben, womit eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden konnte. Die betroffenen Import-
eure wurden darauf hingewiesen, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle zukünftig dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den gesetz-
lichen Bestimmungen entsprechen. Die Einstellung ins RASFF führt dazu, dass die zuständige Behörde des Produktionslan-
des informiert wird, damit auch dort die notwendigen Massnahmen getroffen werden können.
Es gab in der Schweiz 16 öffentliche Warnungen (2014:10) sowie 17 Rückrufe (2014:9), welche auf der BLV-Website publi-
ziert wurden.
Öffentliche Warnungen Datum
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Salmonellen in Alnatura Tahin Sesammus verkauft bei der
Migros
23.01.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Salmonellen in weiteren Chargen von Alnatura Tahin Se-
sammus verkauft bei der Migros
28.01.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Salmonellen in Rapunzel Tahin Sesammus (braun) 29.01.2015
Tropanalkaloide in Rapunzel Polenta-Maisgriess 23.02.2015
Öffentliche Warnung: Gesundheitsgefährdung durch Teddybär „Animal Alley“ von Toys’R’Us (Ver-
schluckungs- und Erstickungsgefahr)
25.02.2015
Öffentliche Warnung: Tropanalkaloide in gemahlener Braunhirse Wildform 27.02.2015
Öffentliche Warnung: Tropanalkaloide in weiteren Chargen gemahlener Braunhirse Wildform 13.03.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Tropanalkaloide in Hirsebällchen 01.04.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Salmonellen in Jambon de Bayonne Aoste, verkauft bei
Migros Vaud, Aligro und LeShop
24.06.2015
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Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Enterotoxine von Staphylococcus aureus in Grillkäsepro-
dukten
13.07.2015
Nicht deklarierte Allergene Senf und Sulfite in Globus ***delicatessa Marinaden 24.07.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Listerien in Gorgonzola Dolce, verkauft bei Migros 07.08.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Salmonellen in Schokoladenriegel Dr. Schär Twin Bar 21.08.2015
Lebensmittelsicherheit, öffentliche Warnung: Schimmelpilzgifte im Weissmaisdunst der Marke Mago 09.10.2015
Öffentliche Warnung: Nicht korrekte Verwendung von Konservierungsstoffen in Kindernagellack-Set, ver-
kauft bei Manor
14.10.2015
Öffentliche Warnung: Listerien in Camembert Möckli, verkauft bei Aldi Suisse und Migros Genossen-
schaft Aare und Genf
13.11.2015
Rückrufe Datum
Coop ruft vorsorglich Truten Crispy tiefgekühlt 700g zurück (Metallteile) 29.01.2015
Rückruf: Aldi ruft Kinder-Plüschkostüm zurück (Brandgefahr) 04.03.2015
Rückruf Katzenkostüm für Kinder von 2 + 3 Jahren (Otto’s - Brandgefahr) 04.03.2015
Rückruf: Aldi ruft Cervelat zurück (Metallteile) 26.03.2015
Rückruf: Claire's ruft Rentier-Hut zurück (Brandgefahr) 27.03.2015
Rückruf: Heinz Knoblauch Sauce - Allergiewarnung 04.06.2015
Rückruf: Fruchtmischung Erdbeeren SWEET VALLEY, ALDI SUISSE (Norovirus) 17.06.2015
Rückruf: Toys’R’Us Kinderroller “Avigo Twist N’Run Scooter“ (Lenkstange instabil) 02.07.2015
Rückruf: Grillset «Best Choice» (zu viel Nickel) 06.08.2015
Rückruf: Bakterien im Käse Perail la Tradition 21.08.2015
Rückruf: E. Coli Bakterien in Roquefort AOP 100 g, verkauft bei Denner 05.10.2015
Rückruf: Falsche Deklaration bei Migros Sélection Rosenkuchen - Risiko für Allergiker 14.10.2015
Rückruf: Kunststoffteile in Kürbissuppe JooTi 19.11.2015
Rückruf: Nicht deklarierte Erdnüsse in Getreideriegel „Semper gluten free TREAT“ von Hero 08.12.2015
Rückruf: Cremo SA ruft UHT Vollmilch und/oder teilentrahmte/ entrahmte Milch zurück (schlechter Ge-
schmack/Geruch)
08.12.2015
Rückruf: Aldi ruft Cervelas zurück (Metallteile) 22.12.2015
Rückruf BMW Baby Racer III (Verschluckungsgefahr) 23.12.2015
Für Details siehe Warnungen - Rückrufe (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung öffentliche Warnungen –
Rückrufe)
Erwähnenswert der Fall von Le Locle (Trinkwasserverunreinigung) – Juli 2015
Am 22. Juli 2015 (Mittwoch) führte ein sehr heftiges Gewitter zur Verunreinigung des Trinkwassers durch Schmutzwasser,
das über einen Überlauf in die beiden Becken mit behandeltem Wasser gelangt war und sich in einen Mischwasserkanal
ergoss.
Ab dem folgenden Tag suchten zahlreiche Personen die Apotheken
der Stadt auf und beschafften sich Mittel gegen Durchfallerkran-
kung. Auch der Notfall des Spitals von La Chaux-de-Fonds wurde
am 24. Juli am Abend überrannt (siehe nebenstehende Grafik). Die
kantonalen Behörden wurden am Samstagmittag informiert, worauf
eine Krisenzelle eingerichtet wurde, um den Ursprung der Epidemie
zu suchen. Am gleichen Tag wurde der Bevölkerung empfohlen,
Leitungswasser nur noch abgekocht zu trinken.
Die mikrobiologischen Analysen des gesamten Trinkwassernetzes
bestätigten in den folgenden Tagen (26.7.2015) die Verunreinigung
des Netzes durch Fäkalbakterien. Ab 14.00 Uhr wurde das Trink-
wassernetz gereinigt und desinfiziert. Auch die Chlorung wurde am
gleichen Tag wieder eingesetzt und das Netz gereinigt, bis das
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Chlor zu den äussersten Netzbereichen gelangte, wodurch sichergestellt wurde, dass die Verunreinigung vollständig besei-
tigt war. Seit diesem Vorfall wurde die Chlorung zum Schutz des Trinkwassernetzes weitergeführt.
Eine Untersuchung über die sozialen Netzwerke ergab in der Folge, dass schätzungsweise zwischen 800 und 1'000 Perso-
nen durch die Trinkwasserverunreinigung erkrankt waren.
Die Trinkwasserbehandlung in Le Locle war bis anhin sehr effizient gewesen. Leider war daher schwer vorstellbar, dass un-
dichte Rückstauklappen dazu führen könnten, dass ein Schmutzwasserüberlauf die Ausgleichbecken unter der Desinfekti-
onsvorrichtung kontaminieren würde. Doch dies war der Grund, weshalb rund 3'000 Liter mit organischen Abfällen belastetes
Wasser 500'000 Liter der Behältnisse mit behandeltem Wasser kontaminierte und in der Folge an die gesamte Bevölkerung
von Le Locle gelangte.
Seit diesem Vorfall achten die Wasserversorger und die kantonalen Aufsichtsbehörden darauf, undichte Rückstauklappen
bei allen betroffenen Vorrichtungen zur Trinkwasserbehandlung auszuwechseln.
Beilage mit Details:
Viteos.pdf
Nach dem Pferdefleischskandal in 2013 und den damit verbundenen Untersuchungen bis ins 2014 stellte sich die Frage, ob
in anderen Bereichen betrügerische Praktiken festzustellen sind. Die EU Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Food
Fraud Contact Points festgelegt, dass in 2015 Untersuchungen zur Authentizität von Fisch und Honig durchgeführt werden.
Es wurden 146 Fisch- und 96 Honigproben von den schweizerischen und liechtensteinischen Lebensmittelvollzugsbehörden
erhoben. Von den 146 analysierten Proben von Fischereierzeugnissen wurden acht Proben als nicht konform beanstandet (=
5,5 %). Die Ergebnisse zeigen, dass die Handelsnamen allein für die Bestimmung der Fischarten häufig unzureichend sind.
Zudem wird die 2014 eingeführte obligatorische Angabe der wissenschaftlichen Bezeichnung noch nicht in allen Fällen ange-
wendet (Übergangsfrist bis Ende 2015). Vor allem bei Plattfischen wurden Substitutionen vorgenommen, die ähnliche Han-
delsnamen haben. Auf Grund der Abklärungen durch die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden ist davon auszugehen,
dass bei den festgestellten Nichtkonformitäten Täuschungsfälle vorliegen und es sich nicht um betrügerische Absichten han-
delt.
Bei der breit angelegten Honiguntersuchung fiel der Anteil an nicht konformen Ergebnissen von 24 % und verdächtigen Er-
gebnissen von weiteren 8 % hoch aus. Aufgrund der Komplexität der Beurteilung, insbesondere für die Bewertung der Zu-
ckerprofile und Isotopenmessung, wurden nur 13.5 % der untersuchten Proben effektiv beanstandet. Bei 9 % der untersuch-
ten Proben ergab die Pollenanalyse, dass die botanische bzw. geographische Herkunft nicht korrekt angegeben wurde. Da-
neben gab es auch andere Mängel wie zu hohe Erhitzung des Honigs, Verunreinigung mit honigfremden Bestandteilen und
unzulässige Zuckerung. Mit einer Ausnahme und dem jetzigen Wissensstand ist davon auszugehen, dass bei den beanstan-
deten Honigproben eher eine Täuschung vorliegt, als dass es sich um eine betrügerische Absicht handelt. Bei 11 Honigpro-
ben sind noch weitere Abklärungen im Gange, welche zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abgeschlossen werden
konnten.
Siehe Nationale Kampagne zur Aufdeckung von betrügerischen Praktiken bei Fisch und Honig (www.blv.admin.ch Le-
bensmittel und Ernährung Lebensmittelsicherheit Verantwortlichkeiten Nationale Kontrollprogramme)
2.10 Andere Ergebnisse
Bio Kontrollen
Kontrollen Agrarproduzenten - Prozesskontrollen: 7‘355; Produktkontrollen: 281
Verarbeiter - Prozesskontrollen: 1‘465; Produktkontrollen: 139
Importeure - Prozesskontrollen: 340; Produktkontrollen: 8
Exporteure - Prozesskontrollen: 6; Produktkontrollen: 0
Andere Betriebe - Prozesskontrollen: 394 Produktkontrollen: 0
Beanstandung/Verstösse Agrarproduzenten - 1‘169
Verarbeiter - 921
Importeure - 191
Exporteure - 0
Andere Betriebe – 116
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Ursache Die Anforderungen für bio sind in den Bio-Verordnungen (SR 910.18 und SR 910.181)
definiert. Unregelmässigkeiten und Verstösse gegen die Bio-Verordnungen im Landwirt-
schaftsbereich haben Auswirkungen auf die Direktzahlungen, weswegen der Sanktions-
katalog in Anhang 8 Punkt 2.8 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) integriert ist.
Trend -
Massnahmen -
Detailangaben Swiss Organic Report 2015 - BLW
BLW Überwachung von Bio Kontrollorganisationen
Kontrollen Alle in der Schweiz für Bio zugelassenen privaten Kontrollorganisationen wurden durch
das BLW gemäss Art. 32 und 33 der Bio-Verordnung überwacht; 4 Audits
Beanstandung/Verstösse Empfehlungen, die Korrekturmassnahmen durch die Kontrollorganisationen erforderlich
machen, wurden in folgenden Bereichen abgegeben: Effizienz der Inspektionen, Anforde-
rungen für die Auswahl des Personals, Informationsaustausch zwischen den Kontrollor-
ganisationen, Stichproben, Inspektionsverfahren, Risikobewertung der Betriebe, Kenn-
zeichnung, Futtermittelinspektion.
Ursache -
Trend -
Massnahmen -
Detailangaben -
GUB/GGA Kontrollen
Kontrollen Es wurden von den Zertifizierungsstellen 6‘862 landwirtschaftlichen Betriebe und 1‘445
Verarbeitungsbetriebe kontrolliert.
Beanstandung/Verstösse Von den insgesamt 124 festgestellten gravierenden Nicht-Konformitäten führten 23 zu
Entzug oder Verweigerung des Zertifikates.
Ursache Die Anforderungen bei GUB und GGA Produkten sind in den entsprechenden Pflichten-
heften und die Sanktionen in den Kontrollhandbüchern definiert. Die meisten festgestell-
ten Nicht-Konformitäten wurden bei der Kennzeichnung, dem Herstellungsprozess und
der Taxation (Degustation) der Produkte festgestellt.
Trend -
Massnahmen -
Detailangaben -
BLW Überwachung von GUB/GGA sowie Berg/ALP Kontrollorganisationen
Kontrollen 2015 wurden im Rahmen der Überwachungsaktivitäten des BLW 2 Zertifizierungsstellen
auditiert (Büro + Witness). Schwerpunkts Themen waren die Verwaltung der Nicht-Kon-
formitäten, das Zertifizierungsprozess und die Meldung von Unregelmässigkeiten dem
BLW und den zuständigen kantonalen Organe der Lebensmittelkontrollen.
Beanstandung/Verstösse Fehlende Meldung der festgestellten Unregelmässigkeiten sowie Prozedur für den Entzug
des Zertifikates für ein Produkt, in den Fällen, dass das Zertifikat für mehrere Produkte
erstellt wurde.
Ursache -
Trend -
Massnahmen -
Detailangaben -
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Import von Rindfleisch, das von Rindern stammt, die möglicherweise mit Wachstumshormonen behandelt wurden
Kontrollen Insgesamt wurden 1'337'844 kg sogenanntes Hormonfleisch importiert. Dies entspricht
einem Rückgang von 12‘894 kg (0.95 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die Einfuhren (525
Sendungen) erfolgten hauptsächlich aus den USA und Australien und ausschliesslich
über die Grenzkontrollstelle am Flughafen Zürich-Kloten. Die Importe wurden von insge-
samt sieben Firmen getätigt (erste Handelsstufe), wobei eine Firma für 85 % der Importe
verantwortlich war.
Es wurden 10 Kontrollen im Zollgebiet der Schweiz durchgeführt. Sämtliche Betriebe wa-
ren Betriebe der zweiten und dritten Handelsstufe.
Beanstandung/Verstösse Die Kontrollen zeigten, dass alle Betriebe die Bestimmungen einhalten und kein soge-
nanntes Hormonfleisch in die EU exportiert worden ist.
Ursache -
Trend -
Massnahmen Für das Jahr 2016 sind 8 spezifische und risikobasierte Kontrollen vorgesehen. Der
Hauptfokus der Kontrollen 2016 wird auf der Überprüfung der Umsetzung der revidierten
gesetzlichen Grundlagen sein.
Detailangaben -
Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit entlang der Lebensmittelkette
Es wurden, wie jedes Jahr, mehrere Anpassungen der rechtlichen Grundlagen durchgeführt. Es wurden auch Technische
Weisungen, Merkblätter und Informationsschreiben überarbeitet respektive neu erstellt. Zudem wurden mehrere Schulungen
besucht/organisiert. – Siehe Anhang 1
Nationale Aufsicht
Die BLK hat zwei Erhebungen zum Thema „Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben in der Schweiz“ durchgeführt. Die eine Er-
hebung umfasste die Anforderungen der kantonalen Vollzugsstellen an Betriebe des Kleingewerbes und der Restauration in
den Bereichen Schlachthöfe und Lebensmittel. Ziel der Befragung war es, ein Bild der heutigen Vollzugspraxis in der
Schweiz zu erhalten, sie zu messen und mit den Vorstellungen des BLV zu vergleichen, um daraus Erleichterungen für
Kleinstbetriebe formulieren zu können, so wie es das neue Lebensmittelgesetz, Art. 26, Abs. 3 vorsieht.
Die andere Erhebung befasste sich mit Futtermittel-Kleinbetrieben. Dabei zeichnete die BLK die Anforderungen der amtli-
chen Futtermittelkontrolle in Posieux an kleine Futtermittelbetriebe auf. Ziel der Befragung war es, eine Übersicht über die
Vollzugspraxis in der Schweiz zu erhalten.
Ergebnisse: Ämter für Verbraucherschutz und Veterinärämter gewähren schon heute im Bereich Selbstkontrolle Erleichte-
rungen für Kleinstbetriebe. Die betrifft einen Teil der Anforderungen, wie z. B. Probennahmen bei Warenannahme und zu
einem grossen Teil die Dokumentationspflicht.
In Schlachtbetrieben mit geringer Kapazität ziehen die Kontrollpersonen der Veterinärämter häufig den Zustand vor Ort für
Rückschlüsse auf den Erfüllungsgrad der Selbstkontrolle heran, ohne die Selbstkontrolle der Betriebsleitenden zu überprü-
fen, z. B. für Reinigung und Desinfektion.
Die amtliche Futtermittelkontrolle stützt sich bei den Erleichterungen, die sie gewährt auf ein risikobasiertes Kontrollkonzept
ab und beruft sich auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Dadurch erhalten die Betriebe eine dem Gefahrenpotential ange-
passte Beurteilung und Kontrolle.
Siehe Publikationen - Schlussberichte (www.blk.admin.ch Aufsicht über den Vollzug)
Die SAS hat im Jahr 2015 auch Begutachtungen in den Bereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, Futtermittel,
Tierschutz und Tiergesundheit durchgeführt. – Siehe Anhang 2
Ressourcen
Es hat keine bemerkenswerten Änderungen gegenüber dem Vorjahr gegeben.
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3 Effektivität der amtlichen Kontrollen
3.1 Ergebnis der Gesamtleistungsindikatoren
3.1.1 Strategische Ziele
Strategisches Ziel 1: Die Vereinheitlichung des Vollzugs wird gefördert.
In den Vollzugstellen werden die Kontrollen nach einem einheitlichen Konzept und mit standardisierten Prozessabläufen
durchgeführt und es besteht ein Ausbildungskonzept entlang der gesamten Lebensmittelkette.
Strategisches Ziel 2: Die Zusammenarbeit der Behörden entlang der Lebensmittelkette wird gefördert und intensi-
viert.
Die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in sektorübergreifenden Gremien sowie die Zusammenarbeit der gesetzge-
benden Behörde und dem Vollzug sind institutionalisiert und alle zuständigen Behörden treffen sich regelmässig zum Infor-
mationsaustausch.
Strategisches Ziel 3: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz werden mindestens auf bestehendem
Niveau gehalten.
Arbeiten bezüglich Indikatoren entlang der Lebensmittelkette sind auf Kurs und es sollte möglich sein einige Indikatoren für
den nächsten NKP zur Verfügung zu haben.
Strategisches Ziel 4: Die Ergebnisse aus Kontrollen und Untersuchungen werden national ausgewertet und über die
gesamte Lebensmittelkette beurteilt. Zu diesem Zweck wird ein gemeinsames Datenmanagement geschaffen.
Die Arbeiten sind auf Kurs.
Strategisches Ziel 5: Die Kontrollen verschiedener Behörden werden koordiniert.
Die Koordination ist auf Kurs.
Strategisches Ziel 6: Die Handelsfähigkeit mit der EU und Drittländern wird gewährleistet.
Es wird mit größtmöglicher Transparenz und unter Wahrung der Ressourcen gearbeitet um die Anforderungen von EU und
Drittland Missions bestmöglich zu erfüllen.
3.1.2 Operative Ziele
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Die Kontrolle der in den Artikeln 14–16 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) definierten Kennzeichnungen basieren auf ei-
nem Zertifizierungssystem. Unabhängige, private Zertifizierungsstellen kontrollieren und zertifizieren die Konformität des
Herstellungsprozesses und der Deklaration von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten be-
züglich der Kennzeichnungsverordnungen (Bio, GUB/GGA, Berg/Alp, GKZV) auf allen Stufen der Lebensmittelkette.
Das BLW ist die zuständige Behörde und vollzieht die Kennzeichnungsverordnungen (Bio, GUB/GGA, Berg/Alp, GKZV) –
sofern keine Lebensmittel betroffen sind – nach der Landwirtschaftsgesetzgebung. Das BLW zeichnet zudem für die öffent-
lich-rechtliche Überwachung der Zertifizierungsstellen hinsichtlich der Einhaltung der Verordnungen verantwortlich.
Die Organe der kantonalen Lebensmittelkontrolle vollziehen ihrerseits die Kennzeichnungsverordnungen nach dem Lebens-
mittelgesetz (Verbot der Konsumententäuschung). Die Kontrollorgane können Ware beanstanden und über weitere Mass-
nahmen (z. B. Verwertung mit oder ohne Auflagen, Beseitigung, unschädlich machen) entscheiden.
Der vom Bundesrat am 4. März 2016 verabschiedete Bericht in Beantwortung des Postulates 13.38387 (SR Savary) „Konsu-
menten- und Produzentenschutz. Wie ist der Stand der Dinge bei den geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen?“ beleuchtet die einschlägigen Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Reglementierung und des Vollzugs. Ausser-
dem vermittelt er einen Überblick über die Koordination zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden und zwischen
den einzelnen Kontrollen sowie über die Aufsichtstätigkeit der Bundesbehörden über die involvierten Kontrollorgane. Ausge-
hend von dieser Analyse werden im Bericht konkrete Massnahmen geprüft und vorgeschlagen, um das aktuelle System zur
Bekämpfung von Zuwiderhandlungen bei Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten landwirt-
schaftlichen Erzeugnissen zu verbessern. Mit den im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen (Meldepflicht von festgestellten
Unregelmässigkeiten, Information über die die Kontrollergebnisse im Bereich der Kennzeichnung von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen sowie über die Anwendung der Strafbestimmungen) sollen Lücken im Kontroll- und Vollzugssystem geschlos-
sen werden.
Im 2015 wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (BLW, BLV, EZV und IGE) mit der Erarbeitung von möglichen Varian-
ten zur Umsetzung von Artikel 182 LwG beauftragt. Dieser Artikel verlangt die Koordination desselben mit der Lebensmittel-
gesetzgebung und der Zollgesetz. Des Weiteren verlangt er vom Bundesrat die Einsetzung einer Zentralstelle zur Ermittlung
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von Zuwiderhandlungen. Seit der Verabschiedung von Artikel 182 des LwG wurden auf gesetzlicher wie auf organisatori-
scher Ebene verschiedene Massnahmen getroffen, die die Lebensmittelsicherheit fördern und den Schutz vor einer betrüge-
rischen oder irreführenden Verwendung von geschützten Bezeichnungen oder der übrigen Lebensmittelkennzeichnung ver-
stärken soll. Der Bericht stellt unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Artikel 182 LwG dar. Weil
die betroffenen Themen mehreren Rechtsnormen unterliegen und der Vollzug bei verschiedenen Bundes- und Kantonsbe-
hörden liegt, wird in einer ersten Phase eine gemeinsame Plattform, wo Informationen und Ergebnisse von Kontrollen bereit-
gestellt werden, vorgeschlagen.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Aktionsplan der Plattform «Ereignis- und Krisenmanagement» des BLV für die Jahre 2015-2016: Ziel der Plattform «Ereignis-
und Krisenmanagement» ist die Bereitstellung harmonisierter Mittel und Instrumenten für ein effizientes und koordiniertes
Ereignis- und Krisenmanagement im BLV. Auf der Grundlage der Vorbereitungsarbeiten zur Harmonisierung der Prozesse,
die der Geschäftsleitung im Mai 2015 vorgestellt wurden, und der Besprechungen im Rahmen der Plattform wurde ein Akti-
onsplan und eine Arbeitsbeschreibung für die Periode von September 2015 bis Dezember 2016 erstellt. Die im Aktionsplan
beschriebenen Arbeiten wurden von den einzelnen betroffenen Abteilungen definiert und werden direkt durch diese geleitet
(z.B. für die Bereitstellung von Ressourcen). Die Rolle der Plattform besteht in der harmonisierten und koordinierten Umset-
zung der verschiedenen Arbeiten. Sie stellt den Austausch der Informationen und Kenntnisse im Amt sicher und berichtet der
Geschäftsleitung des BLV regelmässig über den Stand der Umsetzung.
Die Strategie BLV konnte mehrheitlich nach Plan umgesetzt werden. Auf Stufe Strategie wurde bei allen Zielen der ange-
strebte Mindestwert erreicht. Auf Stufe Abteilung gab es einzelne Ziele, die im Berichtsjahr nicht erreicht wurden, diese Ziele
sind abgesehen von der zeitlichen Verzögerungen auf Kurs; die zwei grössten Projekte mit verspäteter Zielerreichung sind
Largo und die neue Homepage. Auch das Reporting an das GS-EDI zeigt, dass die Ziele und Projekte grundsätzlich auf Kurs
sind. Auf Stufe Fachbereich wurden 77 % der 239 Ziele erreicht, 13 % mit Verzögerung erreicht und 10 % mit grossen Ver-
zögerungen oder überhaupt nicht erreicht. Die Ziele, die nicht erreicht wurden, hatten wenig Einfluss auf die Strategie.
4 Schlussfolgerungen und Ausblick
Die in der Schweiz vorgesehenen amtlichen Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette wer-
den gemäss vorgegebenen rechtlichen Grundlagen durchgeführt. Es gibt eine grosse Anzahl von Da-
ten und mehrere Berichte aus Bund und Kantonen die verschiedene Fokusse haben. Der NKP Jah-
resbericht versucht die wichtigsten Zahlen zusammenfassend darzustellen um eine Hilfe in der strate-
gischen Planung zu sein.
Im Zusammenhang der 2015 gemeinsam (Bund und Kantone) verabschiedeten Gesamtstrategie ent-
lang der Lebensmittelkette ist das langfristige Ziel eine gesamtheitliche, über die gesamte Lebensmit-
telkette bezogene Analyse, inklusive Indikatoren zu erstellen. Die entsprechenden Projekte sind in Be-
arbeitung. Die Arbeitsgruppe „Umsetzung Strategie Lebensmittelkette“, bestehend aus Vertretern aus
Bund und Kantonen, beschäftigt sich derzeit mit dieser Thematik und hat sich zum Ziel gesetzt, für je-
des strategische und operative Ziel spezifische Kennzahlen und Massnahmen zu erarbeiten, die in
den kommenden Jahren im NKP und im NKP Jahresbericht aufgenommen werden sollen.
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5 Anhang 1: Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit entlang der Lebensmittelkette
5.1 Anpassungen der Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage (SR, Name) Bemerkungen
Allgemein
Verordnung des WBF vom 26. Oktober 2011 über die Pro-
duktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (SR
916.307, Futtermittelverordnung, FMV) und der
Verordnung des WBF über die Produktion und das Inver-
kehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierer-
nährung und Diätfuttermitteln (SR 916.307.1, Futtermittel-
buch-Verordnung, FMBV)
Anpassungen FMV 20.5.2015 (AS 2015 1791):
Möglichkeit zur schnelleren Übernahme von EU-Zulas-
sungen für generische FM-Zusatzstoffe.
Vereinfachung für die Kontrolle der Heimtierfutter, wenn
begrenzte Mengen von in CH nicht zugelassenen FM-Zu-
satzstoffen gefunden werden, die in der EU zugelassen
sind.
Anpassungen FMBV 20.05.2015 (AS 2015 1793):
Anpassung des Anhangs 2, Liste der zugelassenen FM-
Zusatzstoffen.
Kleine Änderungen im Anhang 10, Liste der Höchstwerte für
unerwünschte Substanzen in FM.
Bereich Geschützte Arten
0.453 Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
Änderung 26.03.2014, Inkrafttreten 05.02.2015 (Anhänge I
bis III)
453.1 CITES-Kontrollverordnung Änderung 10.06.2015, Inkrafttreten 01.07.2015 (Anhang 3)
Bereich Tiergesundheit/Tierschutz
455.1 Tierschutzverordnung (TSchV) Änderung 28.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (verschie-
dene Bestimmungen, insbesondere die zugelassene Trans-
portdauer)
455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim
Züchten
Verordnung vom 04.12.2014, Inkrafttreten 01.01.2015
455.110.3 Verordnung des BLV über die Haltung von Wild-
tieren
Verordnung vom 02.02.2015, Inkrafttreten 01.03.2015
Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
817.021.23 Verordnung des EDI über Fremd- und Inhalts-
stoffe in Lebensmitteln (FIV)
Änderung 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10.2015 (Anhang;
Übergangsbestimmung)
817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett
und daraus hergestellte Erzeugnisse
Änderung 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10.2015 (Anhänge 3
und 4 und Übergangsbestimmungen)
817.022.31 Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln
zulässigen Zusatzstoffe (ZuV)
Änderung 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10.2015 (Anhänge 1
bis 7 und Übergangsbestimmung)
817.023.11 Verordnung des EDI über die Sicherheit von
Spielzeug (VSS)
Änderung 05.06. 2015, Inkrafttreten 01.07 (Anhang 2) und
Änderung 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10 (Anhänge 3 und 4
und Übergangsbestimmung)
817.023.31 Verordnung des EDI vom 23. November 2005
über kosmetische Mittel (VKos)
Änderung 05.06.2015, Inkrafttreten 01.07.2015 (Art. 2) und
Änderung 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10.2015 (Anhänge 3
und 4 und Übergangsbestimmungen)
817.023.41 Verordnung des EDI über Gegenstände für den
Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen,
Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung
über Gegenstände für den Humankontakt)
Änderung 05.06.2015, Inkrafttreten 01.07.2015 (Art. 5)
817.026.1 Verordnung des BLV über die Einfuhr von Guar-
kernmehl mit Ursprung oder Herkunft Indien
Verordnung vom 14.09.2015, Inkrafttreten 01.10.2015
817.042 Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung
der mit dem Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung betrau-
ten Personen (VVPLM)
Änderung 28.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (Art. 12)
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Bereich Landwirtschaftliche Produktion, Milch und Milchprodukte
916.351.0 Milchprüfungsverordnung (MiPV) Änderung 01.01.2015, Inkrafttreten 01.01.2015 (Art. 11)
916.351.021.1 Verordnung des EDI über die Hygiene bei der
Milchproduktion (VHyMP)
Änderung 30.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (Anhang 1)
Revision Landwirtschaftliche Produktion, Tierseuchenbekämpfung
916.401 Tierseuchenverordnung (TSV)
Änderung 20.06.2014, Inkrafttreten 01.01.2015 (verschie-
dene Bestimmungen, darunter insbesondere Equidenpass,
Kennzeichnung und Registrierung der Hunde und anderer
Tiere); Änderung 25.03.2015, Inkrafttreten 01.04.2015 (Be-
fall eines Bienenvolkes mit den Kleinen Beutekäfer) und Än-
derung 28.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (mehrere Best-
immungen)
916.404.1 Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank
(TVD-Verordnung)
Änderung 20.06.2015, Inkrafttreten 01.01.2015 (verschie-
dene Bestimmungen insbesondere betreffend Equiden)
916.408. Verordnung vom 6. Juni 2014 über das Informati-
onssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V)
Änderung 28.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (Anhang 1)
916.441.22 Verordnung über die Entsorgung von tierischen
Nebenprodukten (VTNP)
Änderung 28.10.2015, Inkrafttreten 01.12.2015 (mehrere
Bestimmungen und Anhänge 1, 5 und 6)
916.443.10 Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Tieren und Tierprodukten (EDAV)
Aufgehoben durch Entscheid vom 18.11.2015 und ersetzt
durch die Verordnung vom 18.11.2015 über die Ein-, Durch-
und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit
Drittstaaten (EDAV-DS), Inkrafttreten 01.01.2016
916.443.105.3 Verordnung des BLV über Massnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers
aus Italien
Verordnung vom 15.01.2015 Inkrafttreten 16.01.2015
916.443.106 Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein-
, Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontroll-
verordnung)
Änderungen vom 04. und 17.12.2014, Inkrafttreten 01. und
12. 01, Änderungen vom 10., 12., 17., 19., 09., 24. und
26.02, Inkrafttreten 11.,14.,19., 21., 23., 25. und 28.02, Än-
derungen vom 05., 06., und 13.03., Inkrafttreten 07.,10. und
23.03., Änderungen vom 31.03., 01., 13., 15., 22. und
23.04., Inkrafttreten 02., 03., 15., 17., 24.. und 25.04., Ände-
rung vom 27.05., Inkrafttreten 29.05., Änderung vom 18.06,
Inkrafttreten 20.06., Änderungen vom 08. und 21. 07, Inkraft-
treten 10. und 22.07., Änderungen vom 21. und 31.07., vom
05. und 20.08., Inkrafttreten 01., 04., 07. und 25.08, Ände-
rung vom 26.08., Inkrafttreten 28.10., Änderung vom 26.11,
Inkrafttreten 28.11 und Änderung vom 09.12., Inkrafttreten
12.12.2015
Aufgehoben mit Entscheid vom 18.11.2015 und ersetzt
durch die Verordnung des EDI vom 18. November 2015 über
die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten
im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS-EDI), Inkrafttreten
01.01.2016
916.443.107 Verordnung des BLV über Massnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schwei-
nepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen
Union
Änderung 23.02, Inkrafttreten 24.02., Änderung 13.04, In-
krafttreten 16,04., Änderung 29.05., Inkrafttreten 02.06, Än-
derung 21.07, Inkrafttreten 23.07., Änderung 06,08, Inkraft-
treten 08.08., Änderung 13.08., Inkrafttreten15.08, Änderung
25.08, Inkrafttreten 27,08., Änderung 01.09., Inkrafttreten
03.09., Änderung 12.10., Inkrafttreten14.10.2015 (Anhang)
916.443.11 Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit EU-Mitglied-
staaten, Island und Norwegen (EDAV-EU)
Verordnung vom 18.11.2015 Inkrafttreten 01.01.2015
916.443.12 Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit EU-Mitglied-
staaten, Island und Norwegen (EDAV-EU)
Verordnung vom 18.11.2015 Inkrafttreten 01.01.2015
32/40
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916.443.13 Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tie-
ren aus Drittstaaten im Luftverkehr (EDTV)
Aufgehoben durch Entscheid vom 18.11.2015
916.443.13 Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von
Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr (EDTV)
Änderung vom 20.05.2015, Inkrafttreten 01.07.2015 (Art.
11); aufgehoben mit Entscheid vom 18.11.2015
916,443.14 Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr
von Heimtieren (EDAV-Ht)
Änderung vom 03.03. , resp. 18.11. 2015, Inkrafttreten
01.04.2015, resp. 01.01.2016 (Anhang 3)
916.472 Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes
für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
(Gebührenverordnung BLV)
Änderung vom 28.10., resp. 18.11.2015, Inkrafttreten
01.12.2015, resp. 01.01.2016; mehrere Änderungen
Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittel-
gesetz (Projekt Largo)
Das Parlament hat am 20. Juni 2014 ein neues Lebensmit-
telgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird einer-
seits bezweckt, bestehende Handelshemmnisse zwischen
dem schweizerischen Recht und demjenigen der EU abzu-
bauen und anderseits wird gewährleistet, dass der Schutz
der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mit dem
Konsumentenschutz in der EU vergleichbar ist. Weiter
schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen, um auch
weiterhin von den im Rahmen der Bilateralen Abkommen mit
der EU ausgehandelten Handelserleichterungen profitieren
zu können. Das Inkraftsetzen des neuen Lebensmittelgeset-
zes bedingt, dass das bisherige Verordnungsrecht grundle-
gend überarbeitet wird. Geplantes Inkrafttreten: Januar 2017
5.2 Anpassungen des nationalen Kontrollplans
Vereinfachtes Design
Zusätzliche Information bezüglich Zuständigkeiten in der Primärproduktion
Mehr schematische Darstellungen, weniger Prosa
5.3 Technische Weisungen, Merkblätter, Informationsschreiben
Bereich Primärproduktion (Allgemein)
Zusammenstellung der Änderungen TW PrP (www.blv.admin.ch Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen Hilfsmittel
und Vollzugsgrundlagen Kontrollhandbücher Allgemeine Dokumente)
TW über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (www.blv.admin.ch Tiere Rechts- und Voll-
zugsgrundlagen Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Technische Weisungen Primärproduktion)
Kontrollhandbuchund Checklisten Nutztiere (www.blv.admin.ch Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen Hilfsmittel
und Vollzugsgrundlagen Kontrollhandbücher Nutztiere)
Kontrollhandbuch und Checklisten Bienen (www.blv.admin.ch Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen Hilfsmittel und
Vollzugsgrundlagen Kontrollhandbücher Nutztiere)
Kontrollhandbuch und Checklisten Fische (www.blv.admin.ch Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen Hilfsmittel und
Vollzugsgrundlagen Kontrollhandbücher Nutztiere)
Bereich Pflanzenschutz
Merkblatt Nr. 1 für die Einfuhr von Waren die Pflanzenschutzbestimmungen unterliegen (www.pflanzenschutzdienst.ch
Einfuhr Dokumentationen)
Merkblätter für die korrekte Umsetzung des Pflanzenpass-Regimes (Merkblätter Nr. 2 – Nr.15) (www.pflanzenschutz-
dienst.ch Produktion und Inverkehrbringen von Pflanzen in der Schweiz Dokumentationen)
Richtlinie Nr. 1 über die Überwachung und Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globo-
dera pallida) (www.pflanzenschutzdienst.ch Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD) – Pflanzengesundheit Dokumentatio-
nen)
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Richtlinie Nr. 2 über die zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen zur Verhinderung der Einschleppung und Aus-
breitung von Feuerbrand im Schutzgebiet (www.pflanzenschutzdienst.ch Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD) – Pflanzen-
gesundheit Dokumentationen)
Richtlinie Nr. 3 Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia amylovora) (www.pflanzenschutzdienst.ch Eidg. Pflanzenschutz-
dienst (EPSD) – Pflanzengesundheit Dokumentationen)
Richtlinie Nr. 5_Bekämpfung der Sharka (Plum pox virus) (www.pflanzenschutzdienst.ch Eidg. Pflanzenschutzdienst
(EPSD) – Pflanzengesundheit Dokumentationen)
Leitfaden zum Umgang mit dem Kiefernholznematoden - Bursaphelenchus xylophilus (www.bafu.admin.ch Publikationen,
Medien Wald und Holz)
Bestimmungshilfe asiatische Laubholzbockkäfer - Merkmale, Befallssymptome und Verwechslungsmöglichkeiten
(www.bafu.admin.ch Publikationen, Medien Wald und Holz)
Bereich Pflanzenschutzmittel
-
Bereich Futtermittel
-
Bereich Tiergesundheit
Begleitdokument für Klauentiere (www.blv.admin.ch Tiere Transport und Handel Tiertransporte Begleitdokument)
TW über das Nationale Überwachungsprogramm Tierseuchen 2016 (www.blv.admin.ch Tiere Tiergesundheit Über-
wachung Überwachungsprogramme)
Technische Weisungen über das Nationale Überwachungsprogramm Tierseuchen 2015
TW BVD-Untersuchungsprogramm 2015
Technische Weisungen Probeentnahmen und Untersuchungen Besnoitiose (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen
Übersicht Tierseuchen Rinder)
Endemiegebiete Besnoitiose nach Art. 189b TSV (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Übersicht Tierseuchen
Rinder)
TW über die Massnahmen bei Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida) (www.blv.admin.ch Tiere Tierseu-
chen Übersicht Tierseuchen Bienen)
Technische Weisungen über die Massnahmen im Seuchenfall von Sauerbrut (Europäische Faulbrut) bei Bienen
(www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Übersicht Tierseuchen Bienen)
TW zur amtstierärztlichen Überwachung von aus der EU oder Norwegen eingeführten Hausrindern (stand 24.02.2015)
Kontrollhandbuch über die Kontrolle von tierärztlichen Privatapotheken und anderen Detailhandelsbetrieben, deren Arznei-
mittelsortiment zu einem überwiegenden Teil aus Tierarzneimitteln besteht (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen
Tierarzneimittel Fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln)
Bereich Tierschutz
TW Tierschutz - Grundkontrollen in Nutztierhaltungen
Fachinformation: Wann ist ein Nutztier transportfähig? (www.blv.admin.ch Tiere Transport und Handel Tiertrans-
porte Anforderungen)
Tierschutz-Kontrollhandbuch Legehennen (www.blv.admin.ch Tiere Nutztierhaltung Hühner)
Tierschutz-Kontrollhandbuch Kaninchen (www.blv.admin.ch Tiere Heim- und Wildtierhaltung Kaninchen)
Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte sowie für Tierausstellungen, bei denen mit Tieren ge-
handelt wird
Ausstellung von Milchkühen: Übervolle Euter beeinträchtigen ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit
Auflagen zur Bewilligung der Automatischen Melksysteme (www.blv.admin.ch Tiere Nutztierhaltung Stalleinrichtun-
gen)
Erläuterungen zur Liste der Stalleinrichtungen (www.blv.admin.ch Tiere Nutztierhaltung Stalleinrichtungen)
Bereich Lebensmittel
014/2008 Aufhebung Weisung , Kontrolle von Lebensmitteln, die mit Melamin verunreinigt sein können
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21/2015 Weisung, Verwendung von Sicherheitspapier für Bescheinigungen für Exporte von Lebensmitteln tierischer Herkunft
nach der Russischen Föderation (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Rechts- und Vollzugsgrundlage
Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Weisungen)
22/2015 Weisung, Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernäh-
rung Rechts- und Vollzugsgrundlage Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Weisungen)
Formular zur Meldung bewilligter Betriebe nach Art. 13 LGV Erstellt auf Basis der "Technical specification in relation to the
master list of lists and the lists of EU approved food establishments" vom November 2005. Das Meldeformular dient der Er-
stellung der Listen der gemäss Art. 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) bewilligten Betriebe.
(www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Rechts- und Vollzugsgrundlage Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen
Leitfäden und Merkblätter)
Leitfaden zur Prüfung der Zulässigkeit eines Zusatzstoffes in einem bestimmten Lebensmittel, mittels der Zusatzstoffverord-
nung (ZuV; SR 817.022.31) (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Rechts- und Vollzugsgrundlage Hilfs-
mittel und Vollzugsgrundlagen Leitfäden und Merkblätter)
Merkblatt: Kürzung Liste der BSE-Risikomaterialien Massnahmen ab dem 1. Dezember 2015 (www.blv.admin.ch Lebens-
mittel und Ernährung Rechts- und Vollzugsgrundlage Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Leitfäden und Merkblätter)
Technische Weisung für die Durchführung der Milchprüfung (www.blv.admin.ch Lebensmittel und Ernährung Rechts-
und Vollzugsgrundlage Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen Weisungen)
5.4 Organisation und Verfahren
BLW
Bei der amtlichen Kontrolle von Futtermitteln ist neu ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Kontrolle der Umsetzung der
Verordnung über die biologische Landwirtschaft zuständig.
BLV
Arbeiten für eine interne Reorganisation der Abteilung Internationales sind im Gange – Die Umsetzung erfolgt auf 1. Januar
2016.
Kantone
TG - Vorsteher des Landwirtschaftsamtes - Herr Markus Harder ist unerwartet im Juli 2014 verstorben. Sein Nachfolger, Herr
Ueli Bleiker, hat seine neue Stelle am 1. Februar 2015 angetreten.
ZH - Kantonschemiker – Herr Rolf Etter ist am 22. April 2015 verstorben. Sein Nachfolger ist Herr Martin Brunner.
GE - Kantonstierarzt - Per 1. Juli 2015 hat Herr Michel Rérat seine neue Stelle angetreten. Er folgt auf Herr Jérôme Föllmi,
der eine neue Herausforderung angeht.
BL - Kantonstierarzt - Per 1. August 2015 hat Herr Thomas Bürge seine neue Stelle angetreten. Er folgt auf Herr Ignaz
Bloch, der in Pension gegangen ist.
FR - Kantonschemiker - Per 31. Dezember 2015 geht Herr Jean-Marie Pasquier in Pension. Herr Claude Ramseier ist sein
Nachfolger.
NE – Kantonschemiker Pierre Bonhôte hat seine Demission im November 2015 bekanntgegeben.
5.5 Informationssysteme/Datamanagement
BLW
Acontrol – Aufgrund der in den Vorjahren durchgeführten Standardisierung der Kontrollpunkte bei den Kontrollen im Land-
wirtschaftsbereich haben sich die Kantonssysteme nun an diese Standards und an die Schnittstelle zu Acontrol angepasst,
so dass die Kontrolldaten 2015 an Acontrol übermittelt werden konnten. Das BLW hat die Daten der Landwirtschaftkontrollen
plausibilisiert und die Kantone auf festgestellte Lücken aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit den Kantonen klärt das BLW
die bei der Plausibilisierung aufgekommen Fragen. Ziel ist, dass die Qualität der Daten erhöht wird. Für die Qualität der Ve-
terinärkontrollen ist das BLV zuständig.
BLV
J’ASAN - Das Projekt ISVet SOA/Asan ist im Herbst 2015 mit der Einführung von Asan 4.0 abgeschlossen. Im März 2016
wird am Rande der KT Konferenz die Fachtagung J‘ASAN für Sachbearbeiter der kantonalen Veterinärdienst durchgeführt.
35/40
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J’ASAN soll mehrere Workshops über Spezial-Themen von Asan beinhalten. Ziel der Fachtagung J‘ASAN ist, dass alle Kan-
tone in derselben Art und Weise mit Asan arbeiten. Damit wird einerseits eine Harmonisierung des Vollzugs erreicht und an-
derseits können die Daten für aussagekräftige Auswertungen (z. B. NKP) gebraucht werden.
5.6 Schulung
BLW
Tagung für Sachbearbeiter der kantonalen Landwirtschaftsämter
Die jährliche „Sachbearbeitertagung“ hat auf Einladung des BLWs in Bern am 26. November 2015 stattgefunden. Jeder Kan-
ton wurde durch je 2-3 Sachbearbeiter des kantonalen Landwirtschaftsamtes vertreten. Bei diesem jährlichen Treffen werden
von den zuständigen BLW-Sachbearbeitern, über die aktuellen und vollzugsrelevanten Themen informiert. Es gibt somit
ebenfalls die Gelegenheit, über die im Vollzug aufgestellten Fragen auszutauschen und die Handhabung zwischen den Kan-
tonen zu harmonisieren. Ein Hauptthema der diesjährigen Sachbearbeitertagung war die Vorstellung des revidierten BLW-
Konzept für die Oberkontrollen (d. h. Beaufsichtigung des Vollzugs in den Kantonen gemäss Art. 112 DZV). Die Kantonsver-
treter wurden informiert über die bereits durchgeführten Oberkontrollen des BLW bei den kantonalen Landwirtschaftsämtern
sowie auf die Planung 2016.
BLV
ATA - Modul Lebensmittelsicherheit & Tierarzneimittel - 34 Teilnehmer
ATA, AFE - Modul Basiskenntnisse & Rechtsgrundlagen – 46 Teilnehmer, Modul Tiergesundheit – 39 Teilnehmer, Modul
Tierschutz – 25 Teilnehmer, Prüfungen amtl. Tierärzte und amtl. Fachexperten – 49 Personen
ATA - Fortbildung « Tierschutz bei Nutzfischen » vom 04.05.2015 - 25 Teilnehmer, Fortbildung «Inspektion Schlacht- und
Zerlegebetriebe» vom 19.03.2015 - 17 Teilnehmer
LATA - Modul Politik und Gesellschaft – 14 Teilnehmer, Modul Krisenmanagement und Kommunikation – 13 Teilnehmer
AFA PrP Bienen - Weiterbildung – 30 Teilnehmer, Prüfungen - 30 Personen
AFA Bieneninspektion - Weiterbildung – 26 Teilnehmer, Prüfungen – 26 Personen
AFA PrP/TSch - Weiterbildung – 96 Teilnehmer, Prüfungen – 134 Personen
Ausstellung von Diplomen im Bereich Vollzug Lebensmittelgesetzgebung: Eidgenössisches Lebensmittelchemikerdiplom
2015: 1; Eidgenössisches Lebensmittelinspektorendiplom 2015: 8; Eidgenössisches Lebensmittelkontrolleurendiplom 2015:
4
Kantone
KT Fachtagung «Fachtagung Tierverkehr - Lebensmittelsicherheit: Schlachttieruntersuchung und Lebensmittelketteninforma-
tion», 10.03.2015
KT Fachtagung Zusammenarbeit im VetD CH 15. September 2015
Am 30. November und 1. Dezember 2015 (deutscher Kurs) und 17./18. Dezember 2015 (französischer Kurs) fand die VKCS
Weiterbildungstagung für Lebensmittelinspektoren und Kantonschemiker zum Thema «Anforderungen an Räume von Le-
bensmittelbetrieben» im ABZ Spiez statt.
EU: BTSF (Better Training for Safer Food) Kurse
56 Teilnehmer
Food additives, Enzymes and Flavourings : 2 Teilnehmer
Food Hygiene Flexibility: 5 Teilnehmer
Principles and methods of food safety risk assessment: 1 Teilnehmer
New Investigation Techniques of food fraud: 4 Teilnehmer
Food-Borne Outbreaks: 4 Teilnehmer
Microbiological criteria in Foodstuffs: 4 Teilnehmer
E-Learning, HACCP: 5 Teilnehmer
Control on contaminants in feed and food: 2 Teilnehmer
EU Hygiene rules and HACCP auditing: 1 Teilnehmer
Plant Health Risks: 1Teilnehmer
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Plant Health Controls: 3 Teilnehmer
Plant Protection Products: 1 Teilnehmer
Organic Farming: 2 Teilnehmer
Feed law / EU legislation on feed: 1 Teilnehmer
Animal Welfare pig production: 1 Teilnehmer
Animal Health Bees and Zoo Animals: 2 Teilnehmer
AW at slaughter of cattle, pigs, sheep and goats (Advanced Level): 1 Teilnehmer
Animal Identification, Registration and Traceability: 1 Teilnehmer
Controls on semen, ova, embryos: 2 Teilnehmer
Food Hygiene at Primary Production Plants: 3 Teilnehmer
TRACES: 2 Teilnehmer
BIP Veterinary and Food Safety Control Checks in a Border Inspection Post: 2 Teilnehmer
Animal by Products: 2 Teilnehmer
Workshop Animal Health Contingency Planning and Emergency Preparedness: 2 Teilnehmer
Workshop Animal Welfare at Slaughter : 1 Teilnehmer
5.7 Schulung / Treffen mit Unternehmen
BLW
-
BLV
Campylobacter-Plattform (05.11.2015) - 1-mal jährliche Diskussion über Stand der Dinge und Massnahmen mit
Vollzug und Branche
Geflügeltagung (05.03.2015) - 1-mal jährliche Information und Diskussion über Stand der Dinge und neue Regelungen mit
Vollzug und Branche
StAR – Diverse Vorträge zur nationalen Strategie Antibiotikaresistenz (StAR) und Antibiotika-Themen, u. a. im Vollzug (Kan-
tonale Veterinärdienste und Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, VSKT), bei Vereinigun-
gen praktizierender Tierärzte sowie der Branche.
5.8 Merkblätter / Informationen / Publikationen etc. für Branche und Öffentlichkeit
Öffentlichkeit - Bereich BLW
-
Öffentlichkeit - Bereich BLV
Tiergesundheitsbericht 2015 (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und Forschung Broschüren)
Broschüre zur BSE (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und Forschung Broschüren)
So bleibt die Rindviehhaltung BVD-frei (www.blv.admin.ch Tiere Publikationen und Forschung Broschüren)
Faktenblatt zu MRSA (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Tierarzneimittel Antibiotika Resistenzen)
Faktenblatt zu ESBL (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Tierarzneimittel Antibiotika Resistenzen)
Faktenblatt zu Colistinresistenz (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Tierarzneimittel Antibiotika Resistenzen)
Faktenblatt StAR (www.blv.admin.ch Tiere Tierseuchen Tierarzneimittel Antibiotika StAR)
37/40
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Branche
Leitlinie für die gute Verfahrenspraxis bei der Milchgewinnung und -verarbeitung in Sömmerungsbetrieben – Gesuchsteller:
Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband – Version 02.02.2015, genehmigt am 17.02.2015
Linee direttive per una buona prassi procedurale "Manuale di Buone Pratiche Igieniche e di Buone Pratiche di Fabbricazione
per la Filiera Ittica" – Gesuchsteller: Associazione ticinese per la pesca con reti - versione febbraio 2015, genehmigt am
19.06.2015
6 Anhang 2: Nationale Aufsicht
BLK
Bereich Thema Geplante Durchgeführte Abschluss
Pflanzenschutzmittel Vollzugssystem bei
der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
15 Pflanzenschutz-
fachstellen
15 Pflanzenschutz-
fachstellen
Dez. 2014 (Durchfüh-
rung) und Nov. 2015
(Publikation)
Lebensmittel Selbstkontrolle von
Kleinstbetrieben
10 Ämter
1 – 4 Inspektionsbe-
gleitungen pro Amt
10 Ämter
81 Inspektionsbeglei-
tungen
Sept. 2015
Schlachthöfe Selbstkontrolle von
Kleinstbetrieben
13 Ämter
1 – 4 Inspektionsbe-
gleitungen pro Amt
13 Ämter
38 Inspektionsbeglei-
tungen
Sept. 2015
Futtermittel Selbstkontrolle von
Kleinstbetrieben
1 Amt
1 – 4 Inspektionsbe-
gleitungen pro Amt
1 Amt
3 Inspektionsbeglei-
tungen
Dez. 2015
Themen Wichtigste Ergebnisse in Kürze Publikationen
Vollzugssystem bei der Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln in der
Schweizer Landwirtschaft
Die im 2014 durchgeführte und im
2015 publizierte Erhebung leitete aus
den Ergebnissen der Interviews mit
den kantonalen Pflanzenschutzfach-
stellen sieben Handlungsfelder ab. Sie
sind an die Akteure im Umfeld des
Pflanzenschutzes adressiert:
1. Reflexion über die Fachbewilligung
und Aus- und Weiterbildung
2. Fördern des Denkens entlang der
Lebensmittelkette zwischen Landwirt-
schaft und Gewässerschutz für das
Thema Trinkwasseraufbereitung. Über-
denken der Zuständigkeiten/Kontrollen
im Bereich Grundwasserschutzzone S2
3. Überdenken des Instrumentes Son-
derbewilligungen
4. Klären der Zuständigkeiten in den
Kantonen
5. Wirkungsorientierte Kontrollkampag-
nen
6. Überwachen der Mengenflüssen von
PSM
7. Aktualität des Pflanzenschutzmittel-
verzeichnisses des BLW
Schlussbericht
bestellen bei: [email protected]
Aktionsplan PSM
www.blw.admin.ch > Nachhaltige Pro-
duktion > Pflanzenschutz > Pflanzen-
schutzmittel > Aktionsplan Planzen-
schutzmittel
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Mit Ausnahme des Handlungsfeldes
Nr. 4 finden sich die anderen auch als
Forderungen im Bericht des Bundes-
amtes für Landwirtschaft zur Tagung
vom 8. Sept. 2015 über den Aktions-
plan Pflanzenschutzmittel des Bundes-
amtes für Landwirtschaft wieder.
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Lebensmittel
Die BLK erhob in zehn Ämtern die Voll-
zugspraxis bei der Überprüfung der
Selbstkontrolle in gewerblichen
Kleinstbetrieben und berücksichtigte
dabei auch den Umgang mit den Bran-
chenleitlinien. Ziel der Erhebung war es
Grundlagen zu schaffen, um die Rege-
lungen gemäss Lebensmittelgesetz
(LMG) 2014, Artikel 26 zu formulieren.
Ergänzend fanden Inspektionsbeglei-
tungen in Kleinstbetrieben der vier
Branchen statt (Metzgereien, Gastro,
Bäckereien, Detailhandel), welche be-
willigte Leitlinien haben. Die Begleitun-
gen dienten dazu, Einsicht zu den Ver-
hältnissen vor Ort zu erhalten und soll-
ten helfen, Probleme bei der Umset-
zung der Selbstkontrollvorschriften und
deren Gründe zu verstehen.
Schlussbericht
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Schlachthöfe
Die BLK erhob bei 13 Ämtern Daten
über die Vollzugspraxis der Selbstkon-
trolle in Schlachtbetrieben mit geringer
Kapazität. Ziel der Erhebung war es
Grundlagen zu schaffen, um die Rege-
lungen gemäss Lebensmittelgesetz
(LMG) 2014, Artikel 26 zu formulieren.
Ergänzend fanden Inspektionsbeglei-
tungen in kleinen Schlachtlokalen statt.
Die Begleitungen dienten dazu, Ein-
sicht zu den Verhältnissen vor Ort zu
erhalten und sollten helfen, Probleme
bei der Umsetzung der Selbstkontroll-
vorschriften und deren Gründe zu ver-
stehen.
Schlussbericht
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Futtermittel
Im Gegensatz zum neuen Lebensmit-
telgesetz von 2014 (Art. 26, Absatz 3)
sieht die Futtermittelverordnung keine
Erleichterungen vor bei der Selbstkon-
trolle von kleinen Betrieben. Kleine Fut-
termittelbetriebe sind für die amtliche
Futtermittelkontrolle (AFK) jedoch Be-
triebe mit geringer Produktionsmenge
und Aktivitäten mit geringem Gefahren-
potential. Insofern gewährt sie Erleich-
terungen, indem sie sich auf das Prin-
zip der Verhältnismässigkeit beruft und
ihre Abwägungen auf ein risikobasier-
tes Kontrollkonzept stützt. Als absolu-
tes Minimum müssen Angaben zur
Rückverfolgbarkeit, zur Produktequali-
tät und -sicherheit vorhanden sein.
Schlussbericht
39/40
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Themen Wichtigste Massnahmen in Kürze Publikationen
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Lebensmittel
Nachbesprechung des BLV mit sieben
Ämtern, bei denen anlässlich der Erhe-
bung ein Verbesserungspotential eru-
iert wurde.
-
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Schlachthöfe
dito oben -
Selbstkontrolle von Kleinstbetrieben -
Futtermittel
keine -
SAS*
Kontrollbereich Anzahl Begutachtungen 2015
Futtermittel 2 1 Prüflaboratorium
1 Inspektionsstelle
Tiergesundheit 11 Inspektionsstellen
13 Prüflaboratorien
Tierschutz 1 16 Inspektionsstellen
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände2 26 Inspektionsstellen 3
16 Prüflaboratorien
5 Produktezertifizierungsstellen
* Berücksichtigt wurden: alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen; alle privaten In-
spektionsstellen, die im Auftrag von den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen amtli-
che Kontrollen abwickeln (z. B. im Bereich Lebensmittel, Tierschutz, Tiergesundheit); alle Laborato-
rien, inklusive private Laboratorien, die Tierseuchendiagnostik durchführen.
Die SAS führt keine übergeordnete Beurteilung der Ergebnisse aus den Begutachtungen der ver-
schiedenen Stellen durch und zieht somit keine generellen Schlussfolgerungen aus den Begutachtun-
gen. Die Schwerpunkte der Begutachtungen werden für jede Stelle individuell geplant. Dabei berück-
sichtigt werden die relevanten Normen, der Geltungsbereich der Akkreditierung und die Gegebenhei-
ten der Stelle. (Quelle: SAS)
1 Bei «Tierschutz» ist nicht immer alles aus der Tierschutzverordnung im Geltungsbereich der Akkreditierung. Es gibt z. B. Stel-
len, welche ausschliesslich den Tierschutz beim Schlachten im Geltungsbereich haben. Diese wurden auch berücksichtigt. 2 Die Begutachtungen bei privaten Dienstleistungslaboratorien im Bereich Lebensmittel und Futtermittel wurden nicht berück-
sichtigt. 3 Kontrollen Primärproduktion (pflanzlich und/oder tierisch) sind mitberücksichtigt.
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Impressum
Auftraggeber
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Herausgeber
Bundeseinheit für die Lebensmittelkette BLK
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern, Schweiz
www.blk.admin.ch
Fachkontakt: [email protected]
Redaktion
Bundeseinheit für die Lebensmittelkette BLK
Verantwortlich
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Vertrieb
Internetpublikation – es sind keine gedruckten Exemplare vorgesehen
Ausdruck mit Quellenangabe gestattet und erwünscht