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B-Klasse Electric Drive Mercedes-Benz Batteriezertifikat Mercedes-Benz

B-Klasse Electric DriveMercedes-Benz Batteriezertifikat

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Page 2: B-Klasse Electric DriveMercedes-Benz Batteriezertifikat
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Deutsch .................................................. 2Einleitung ................................................. 2Mercedes-Benz Batteriezertifikat ............. 2

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Inhaltsverzeichnis 1

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Einleitung

Diese Zusatzanleitung beinhaltet die Informati-onen zum Mercedes-Benz Batteriezertifikat.Bewahren Sie diese Zusatzanleitung im Fahr-zeug auf.

Mercedes-Benz Batteriezertifikat

Die Daimler AG garantiert dem Käufer einesMercedes-Benz B‑Klasse Electric Drive inner-halb der EU/EFTA nach Maßgabe der folgendenBedingungen, dass der maximale Energieinhaltder Hochvoltbatterie trotz Erfüllung der War-tungs-, Lade-, und Lagerungsvorgaben derBetriebsanleitung im Hinblick auf die Hochvolt-batterie nicht weniger als 19,6 kWh beträgt.Voraussetzung ist, dass die Hochvoltbatterieausschließlich als Energiequelle zum Antriebdes Fahrzeugs genutzt wird.Diese Zusage gilt für die Dauer von acht Jahrenab Auslieferung oder dem Tag der ersten Zulas-sung (es gilt das frühere Datum) oder bis zueiner Fahrleistung von maximal 100000 km(was zuerst eintritt).Die jährliche Wartung der Hochvoltbatterie (Prü-fung Hochvoltbatterie und Tausch der Trockner-patronen) ist Bestandteil des Batteriezertifikatsund somit für den Kunden für die Dauer von achtJahren ab Auslieferung oder dem Tag der erstenZulassung (es gilt das frühere Datum) oder bis zueiner Fahrleistung von maximal 100000 km(was zuerst eintritt) kostenfrei.Der Käufer hat bei Erfüllung der unten stehen-den Prämissen Anspruch auf Reparatur oderkostenlosen Austausch der Hochvoltbatterie.Der Austausch beschränkt sich auf die Wieder-herstellung des Zustands, der einer normalenAbnutzung des Fahrzeugs entsprechend demAlter, dem Kilometerstand und dem Pflegezu-stand zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ent-spricht. Weitergehende Ansprüche bestehenaus dem Batteriezertifikat nicht.Der kostenmäßige Umfang des Leistungsan-spruchs wird begrenzt durch den Zeitwert desKraftfahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens-eintritts.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einerLeistung ist, dass alle Wartungsvoraussetzun-gen entsprechend den Vorgaben der Daimler AGerfüllt sind und am Fahrzeug nachträglich keinChiptuning oder ähnliche Maßnahmen durchge-führt wurden. Bei Inanspruchnahme wird deraktuelle Servicebericht herangezogen.RFahrzeuge mit digitalem Servicebericht:

Der aktuelle digitale Servicebericht dient alsNachweis der durchgeführten Service‑ undWartungsarbeiten. Ein Ausdruck des Service-berichts wird Ihnen ausgehändigt.RFahrzeuge ohne digitalen Servicebericht:

Der aktuelle Servicebericht als Nachweis derdurchgeführten Service‑ und Wartungsarbei-ten wird im Serviceheft bestätigt.

Einem Leistungsanspruch steht ein Verstoßgegen eine der vorgenannten Vorgaben nurdann entgegen, wenn dieser für den Eintritt desSchadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeitist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wirdvermutet. Dem Käufer bleibt es unbenommen,den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zuführen.Ausgenommen von der Leistung sind Teile, diebei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßigausgetauscht werden. Die Verpflichtung entfälltauch, wenn die Funktionsunfähigkeit der Hoch-voltbatterie durch eine der folgenden Ursachenentstanden ist:RDer Käufer hat eine Fehlfunktion oder einen

Schaden nicht unverzüglich angezeigt bzw.nicht aufnehmen lassen oder nicht unverzüg-lich Gelegenheit zur Reparatur gegeben.RDer Kaufgegenstand wurde unsachgemäß

behandelt, beschädigt oder überbeansprucht(z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben,Fahrzeugtuning, Überladung, Zweckentfrem-dung der Hochvoltbatterie).RIn das Fahrzeug wurden Teile eingebaut,

deren Verwendung der Hersteller nichtgenehmigt hat, oder das Fahrzeug ist in einervom Hersteller nicht genehmigten Weise ver-ändert worden.RDer Käufer hat die Vorschriften über die

Behandlung, Wartung und Pflege des Fahr-zeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt.Hierzu zählt auch die Verwendung ungeeig-neter Schmier- und Betriebsstoffe und die

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Missachtung der Lade- und Lagerungsvorga-ben (siehe Betriebsanleitung).RDas Fahrzeug wurde in einem vom Hersteller

nicht autorisierten Betrieb unsachgemäßrepariert.

Die Abwicklung der Ansprüche aus diesem Zer-tifikat erfolgt ausschließlich über autorisierteMercedes-Benz Servicepartner. Im Falle derReparatur kann die Daimler AG nach eigenemErmessen das mangelhafte Teil entweder erset-zen oder in Stand setzen. Eine mangelhafteHochvoltbatterie kann auch durch eine wieder-aufbereitete Hochvoltbatterie ersetzt werden.Ersetzte Teile werden Eigentum der Daimler AG.Für die im Rahmen der Reparatur eingebautenoder reparierten Teile kann der Kunde bis zumAblauf der Leistungsfrist des Fahrzeugs Ansprü-che aufgrund des Mercedes-Benz Batteriezerti-fikats geltend machen.Sämtliche Ansprüche aus einem Leistungsfallverjähren sechs Monate nach Eingang der Scha-densanzeige bei der Landesvertriebsorganisa-tion der Daimler AG bzw. bei dem jeweiligenautorisierten Mercedes-Benz Servicepartner (esgilt das frühere Datum), spätestens jedocheinen Monat nach Ablauf der Leistungsfrist.

i Gesetzliche Rechte, insbesondere Sach-mangelansprüche und Ansprüche aus demProdukthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Pflichten des Käufers1. Der Käufer trägt sämtliche Aufwendungen,

die mit dem Betrieb der Hochvoltbatterieverbunden sind, insbesondere Stromkostenund Versicherungsbeiträge. Wartungs- undReparaturkosten übernimmt der Käufer nur,soweit sie nicht gemäß Abschnitt„Mercedes-Benz Batteriezertifikat“ von derDaimler AG übernommen werden.

2. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass dieHochvoltbatterie ausschließlich als Energie-speicher zum Antrieb des Elektrofahrzeugsgenutzt wird und nach den Vorschriften derBetriebsanleitung des Herstellers behandeltwird. Insbesondere ist der Käufer verpflich-tet,• das Fahrzeug mit Hochvoltbatterie immerentsprechend der Hinweise zur Batterie-pflege in der Betriebsanleitung des Fahr-zeugs zu lagern, sofern die Hochvoltbatterienicht an eine Stromquelle angeschlossenist.

• die Hochvoltbatterie sachgemäß zu laden,d. h. nur das für das Fahrzeug zugelassene/empfohlene Ladekabel zu verwenden.• die Hochvoltbatterie spätestens 14 Tage,nachdem der Ladezustand der Hochvoltbat-terie Null ist (entsprechend der Anzeige imKombiinstrument), zu laden.

3. Die Hochvoltbatterie ist im Rahmen des ver-traglichen Verwendungszwecks schonendzu behandeln und vor Schäden zu schützen.Der Käufer darf keine Modifikationen (z. B.Tuning) oder unsachgemäße Reparaturenam Hochvolt-Bordnetz und seinen Kompo-nenten (Elektromotor, Leistungselektronik,Ladeeinheit, Heizung, Klimaanlage, Verka-belung oder der Hochvoltbatterie selbst)vornehmen. Er darf den Anschluss weitererVerbraucher nur gemäß der Betriebsanlei-tung des Fahrzeugs vornehmen. Der Käuferstellt sicher, dass die Hochvoltbatterie nurim verkehrs- und betriebssicheren Zustandgenutzt wird.

4. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug mitHochvoltbatterie so rechtzeitig einem auto-risierten Mercedes-Benz Servicepartner zurDurchführung der vorgeschriebenen Ser-vice- und Wartungsarbeiten zur Verfügungzu stellen, dass die erforderlichen Wartun-gen und Verschleißreparaturen an derHochvoltbatterie gemäß den Vorgaben derDaimler AG ordnungsgemäß durchgeführtwerden können. Die Fälligkeit der Wartungwird dem Käufer im Kombiinstrument desFahrzeugs angezeigt. Der Käufer ist ver-pflichtet, die Wartung innerhalb der ange-zeigten Frist durchführen zu lassen.

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Bestellnummer P242 0049 76 Teilenummer 242 584 04 01 Ausgabe 2017-07a

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