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Vorkurs Deutsch 240 in Bayern Eine Handreichung für die Praxis Modul A: Rechtlich-curriculare Grundlagen (Stand: 06.06.2014)

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Vorkurs Deutsch 240 in Bayern

Eine Handreichung für die Praxis

Modul A:

Rechtlich-curriculare Grundlagen

(Stand: 06.06.2014)

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EINFÜHRUNG ...................................................................................................................................... 4

Sukzessiver Ausbau des Angebots „Vorkurs Deutsch“ in Bayern ....................................................................... 4

Professionalisierung und Qualitätsentwicklung ................................................................................................. 4

Notwendigkeit und modulare Konzeption der Handreichung ........................................................................... 5

Öffnung der Vorkurse für alle Kinder als Chance und Herausforderung............................................................ 5

Wesentliche Veränderungen im Überblick ........................................................................................................ 6

TEIL 1: VORAUSSETZUNGEN UND VERFAHREN ZUR TEILNAHME AM ANGEBOT „VORKURS DEUTSCH“ ...................................................................................................................... 7

1 Sprachstandserhebung durch Kindertageseinrichtungen............................................................................... 8

1.1 Vorkursempfehlung bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen ............................................... 9 a) Kinder mit spezifischen Sprachentwicklungsstörungen (SSES) ................................................................. 9 b) Kinder mit Behinderungen ...................................................................................................................... 10 c) Kinder mit Unterstützungsbedarf außerhalb einer SSES und Behinderung ............................................ 11 d) Kinder ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Deutschen ............................................................. 11

1.2 Gespräche mit den Eltern – Elternentscheidung über Vorkursteilnahme ................................................. 12

2 Sprachstandserhebung bei Schulanmeldung ............................................................................................... 13

2.1 Vorkursfrage bei Zurückstellung vom Schulbesuch .................................................................................... 13 a) Kinder mit vorherigem Kitabesuch – Übergabebogen ............................................................................ 13 b) Kinder ohne vorherigen Kitabesuch ........................................................................................................ 14

2.2 Gespräch mit den Eltern – Unterstützung bei der Kitasuche ..................................................................... 14

TEIL 2: VORKURS DEUTSCH ALS KOOPERATIONSAUFGABE IN GEMEINSAMER VERANTWORTUNG FÜR DAS KIND .......................................................................................... 15

1 Familie, Kindertageseinrichtung und Schule als Bildungspartner im Vorkurs ............................................... 16

2 Gemeinsame Organisation des Vorkurs Deutsch 240 .................................................................................. 17

2.1 Vorkursorganisation in zwei Phasen .......................................................................................................... 17 a) Zusammensetzung und Größe der Vorkursgruppen ............................................................................... 17 b) Effiziente Organisation der Vorkursanteile der Tandempartner – Ablaufplan ....................................... 17 c) Häufige kosten- und versicherungsrechtliche Fragen ............................................................................. 21

2.2 Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen .............................................................................................. 22 a) Angemessene Finanz- und Zeitausstattung ............................................................................................. 22 b) Einsatz geeigneter Vorkurspädagoginnen und -pädagogen .................................................................... 24

2.3 Aufgabenzuständigkeiten ........................................................................................................................... 25

3 Gemeinsame Konzeption, Durchführung und Qualitätsentwicklung der Vorkurse ...................................... 26

3.1 Curriculare Grundlagen und Grundprinzipien ............................................................................................ 26

3.2 Kooperationsaufgaben und kooperatives Vorgehen ................................................................................. 28 a) Gemeinsames Vorkurskonzept und Kooperationsplan für das Vorkursjahr ........................................... 28 b) Gemeinsame Qualitätsentwicklung – gegenseitige Hospitation ............................................................. 29 c) Kooperation in lokalen Netzwerken ........................................................................................................ 30

4 Gemeinsame Bildungspartnerschaft mit den Eltern .................................................................................... 31

4.1 Von der Elternarbeit zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft .............................................................. 31

4.2 Aktive Elterneinbeziehung ......................................................................................................................... 32 a) Anregungen und Beispiele aus der Praxis ............................................................................................... 32 b) Bedeutung der Elternhospitation ............................................................................................................ 33

5 Sorge- und datenschutzrechtliche Bestimmungen rund um den Vorkurs Deutsch ....................................... 35

5.1 Elterliche Zustimmung zur Kooperationspraxis der Tandempartner ......................................................... 35 a) Bevollmächtigung der Schule für die Bildungsarbeit mit dem Kind ........................................................ 35 b) Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog der Tandempartner ...................................................... 36

5.2 Hospitation der Tandempartner und Eltern ............................................................................................... 37

5.3 Unterstützung von Eltern bei der Einbürgerung von Vorkurskindern ........................................................ 39

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ANHANG ZUM MODUL A .............................................................................................................. 40

1 Verwendete Unterlagen und Literatur......................................................................................................... 40

2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................ 41

3 Autorinnenteam .......................................................................................................................................... 42

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Einführung In Bayern wurde der Vorkurs Deutsch für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache erstmals im Schuljahr 2001/2002 eingeführt. Die Sprachförderung erfolgte zunächst im Umfang von ins-gesamt vierzig Deutschlern-Stunden. Sie wurden an den Grundschulen zwischen Mai und Juli vor der Einschulung mit dem Ziel erteilt, den Kindern eine erfolgreiche Teilnahme am Grund-schulunterricht zu ermöglichen. In den Folgejahren wurde der Vorkurs Deutsch sukzessive ausgebaut, und zwar im Hinblick auf den zeitlichen Umfang und auf den Adressatenkreis.

Sukzessiver Ausbau des Angebots „Vorkurs Deutsch“ in Bayern

Mit Neueinführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), dessen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) und der Einführung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) wurde der Vorkurs Deutsch zum Kindergarten- und Schuljahr 2005/2006 zeitlich auf 160 Stunden ausgeweitet. Mit diesem Ministerratsbeschluss ging die Entscheidung einher, die Vorkurse zu gleichen Anteilen von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften in Kooperation durchzuführen1. Zum Kindergarten- und Schuljahr 2008/2009 wurde das Vorkursangebot auf insgesamt 240 Stunden erweitert.

Mit dem Inkrafttreten des Bildungsfinanzierungsgesetzes vom 07.05.2013 wurden in Bayern die Maßnahmen zur sprachlichen Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen weiter ausgebaut. Seit Oktober 2013 besteht für alle Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- und Zweitsprache ein Vorkursangebot.

Professionalisierung und Qualitätsentwicklung

Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der Durchführung der Vorkurse zu un-terstützen und die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, wurde in Kooperation der beiden Ministerien (Familien- und Bildungsministerium) im Oktober 2010 eine dreijährige Fortbil-dungskampagne gestartet. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) führte Konzeption, Be-gleitung und Evaluation der Kampagne in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulquali-tät und Bildungsforschung (ISB) durch und wurde zu Beginn von einer eingesetzten Exper-tengruppe begleitet. Ziele und Inhalte der Kampagne waren:

Institutionen übergreifender Austausch der Tandempartner

Weiterentwicklung und Abstimmung der Vorkurskonzepte auf der Grundlage des BayBEP

Vertiefung zentraler Elemente von Partizipation und Ko-Konstruktion sowie von ganz-heitlicher, handlungs- und ressourcenorientierter Pädagogik

Reflexion der eigenen Haltung als Pädagogin oder Pädagoge

Stärkung der Fach- und Methodenkompetenz

Wissen über Rechtsgrundlagen und gute Organisation der Vorkurse.

Im Rahmen der Fortbildungskampagne wurde kein fertiges Vorkurskonzept multipliziert. Vielmehr wurden die an der Fortbildung Teilnehmenden dahingehend qualifiziert, ihre be-stehenden Vorkurskonzepte und -praxen unter Einbezug der in der Fortbildung behandelten Aspekte weiterzuentwickeln.

Im Zuge der Öffnung der Vorkurse für alle Kinder werden nun bayernweit organisierte Fort-bildungen weitergeführt. Die Grundlage hierfür bietet diese Handreichung.

1 vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG.

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Notwendigkeit und modulare Konzeption der Handreichung

Aufgrund der im Rahmen der Vorkurskampagne gewonnenen Erfahrungen und Evaluations-ergebnisse zeigte sich, dass für Fach- und Lehrkräfte eine strukturierte Vorgabe für die orga-nisatorische und inhaltliche Durchführung der Vorkurse wichtig ist.

Die Handreichung ist in drei Module (Einzelhefte) aufgebaut und kann Online auf der IFP-Website abgerufen werden2.

Modul A

Rechtlich-curriculare Grundlagen

Teil 1: Voraussetzungen und Verfahren zur Teilnahme am Angebot „Vorkurs Deutsch“

Teil 2: Vorkurs Deutsch als Kooperationsaufgabe in gemeinsamer Verantwortung für das Kind

Modul A gibt Hinweise zu allen rechtlichen, organisatorischen und konzeptionellen Fragen rund um die Kooperationsaufgabe Vorkurs. Die Hinweise beziehen sich auf gute Kooperationsweisen der Bildungspartner Familie, Kindertageseinrichtung und Schule beim Vorkurs zum Wohl des Kindes.

Modul B

Prozessbegleitende Sprachstandserfassung und

methodisch-didaktische Grundlagen der Vorkursgestaltung

Teil 1: Beobachtung und Dokumentation der Sprach- und Literacy-Entwicklung – Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen

Teil 2: Stärkung der Kinder in der Entwicklung ihrer Sprach- und Literacy-Kompetenz in heterogenen Vorkursgruppen

Modul B informiert über Beobachtung und Dokumentation sprachlicher Lern- und Entwicklungsprozesse. Eingeschlossen ist dabei die Früherkennung von Sprachent-wicklungsstörungen bei Kindern mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache. Im An-schluss werden allgemeine Prinzipien und zentrale Methoden zur Unterstützung der Sprach- und Literacy-Kompetenzen in heterogenen Vorkursgruppen dargestellt.

Modul C

Toolbox zum Vorkurs

Teil 1: Für den Vorkurs bedeutsame Verfahren und Instrumente

Teil 2: Materialempfehlungen zum Vorkurs Deutsch

Modul C versteht sich als Serviceteil, der alle wichtigen Instrumente, Werkzeuge und Materialien (= Tools) zur Umsetzung der Vorkurse enthält.

Die Vorkurs-Handreichung wird im Laufe der Zeit ergänzt durch weitere Begleitmaterialien, die unter demselben Link2 nur Online zur Verfügung gestellt werden.

Das erste begleitende Material wird ein Nachschlagewerk und Glossar zur Handreichung sein, das die theoretischen Grundlagen zum Vorkurs thematisiert. Diese betreffen

das Wissen, wie Kinder erfolgreich lernen,

die sprachwissenschaftliche Grundlagen (Sprachkompetenz, Sprach- und Literacy-Entwicklung) und

die Fachkraft-Kind-Interaktion.

2 http://www.ifp.bayern.de/projekte/laufende/vorkurs.html

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Öffnung der Vorkurse für alle Kinder als Chance und Herausforderung

Die Vorkursöffnung auch für deutschsprachig aufwachsende Kinder ist eine Chance für alle Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf und hat Konsequenzen hinsichtlich Organisa-tion, Konzeption und Durchführung der Vorkurse vor Ort. Die Handreichung gibt Hinweise und Anregungen aus der Perspektive eines inklusiven Ansatzes, den es auch bei der Vorkurs-organisation und -gestaltung – mit Blick auf folgende internationale Vorgaben – zu realisie-ren gilt:

UN-Konvention über die Rechte des Kindes

UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

UN-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucks-formen.

„Grundlage einer inklusiven Pädagogik ist das Recht aller Kinder auf gemeinsame Bildung und Erzie-hung. Inklusive Pädagogik orientiert sich an den individuellen Bildungs- und Entwicklungsbiografien der Kinder. Das Konzept der Inklusion betont die Normalität der Verschiedenheit von Menschen und lehnt die Vorstellung der Segregation anhand bestimmter Merkmale ab. Die Akzeptanz von Verschie-denheit sowie der Umgang mit Vielfalt sind gesellschaftliche Verpflichtung und Bereicherung“ (BayBL S. 32).

Wesentliche Veränderungen im Überblick

Im Zuge der Vorkursöffnung sind zwischen dem „Vorkurs bisher“ und dem „Vorkurs neu“ Veränderungen vollzogen worden, die nachstehende Tabelle zusammenfasst:

Vorkurs bisher Vorkurs neu

Zielgruppe Kinder mit Deutsch als Zweit-sprache (DaZ) mit unzurei-

chenden Deutschkenntnissen

Kinder mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf

im Deutschen haben

Verfahren zur Vorkurs-empfehlung in Kindertages-einrichtungen

Einsatz der Sismik3-Kurzversion

Einsatz von:

Seldak4- oder Sismik2-Kurzversion und Checkliste zur Diagnose des genaueren

Unterstützungsbedarfs – Einbezug eines Fachdienstes bei Feststellung von Anzei-chen einer spezifischen Sprachentwick-lungsstörung

Gruppenbildung „Homogenisierte“ Vorkursgruppen

Heterogene Vorkursgruppen als Regelfall

Gruppengröße 8-12 Kinder 6-8 Kinder

Verortung schuli-scher Vorkurs

Standort Schule fachlich als Regelfall

Möglichst in der Kindertageseinrichtung, wenn dort Vorkursgruppe zustande kommt

Methodik DaZ-Pädagogik Pädagogik der Vielfalt, differenzierte Lernumgebung

3 Sismik – Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen (ein am IFP entwi-

ckelter Beobachtungsbogen, dessen Einsatz landesrechtlich vorgeschrieben ist) 4 Seldak – Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern (ein am IFP entwickelter Beobach-

tungsbogen, dessen Einsatz landesrechtlich vorgeschrieben ist)

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Teil 1: Voraussetzungen und Verfah-ren zur Teilnahme am Angebot „Vor-kurs Deutsch“

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1 Sprachstandserhebung durch Kindertageseinrichtungen

In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres sind Kindertageseinrichtungen ver-pflichtet, bei allen Kindern den Sprachstand in der deutschen Sprache zu erheben. Bei Fest-stellung eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs wird den Eltern die Teilnahme am Vorkurs oder eine gleichermaßen geeignete Sprachfördermaßnahme für ihr Kind empfohlen.

Verfahren und Instrumente zur Sprachstandserhebung

Der Einsatz der Beobachtungsbögen Sismik und Seldak ist nach § 5 Abs. 2 und 3 AVBayKiBiG verbindlich vorgegeben. Ihre Anwendung ist nach Art. 19 Nr. 10 BayKiBiG Fördervorausset-zung für Kindertageseinrichtungen und wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden über-prüft (Stichprobenprüfung):

Aus rechtlicher Sicht müssen Sismik und Seldak nur einmal ausgefüllt werden.

Fachlich gesehen handelt es sich jedoch um lern- und entwicklungsbegleitende Verfah-ren, die eine regelmäßige Nutzung für Entwicklungsgespräche mit Eltern und für die indi-viduelle Planung pädagogischer Angebote für das einzelne Kind vorsehen. Dies bedeutet, den einschlägigen Bogen für jedes Kind möglichst prozessbegleitend auszufüllen.

Sismik und Seldak gibt es in einer gekürzten und ungekürzten Version, die wie folgt zum Ein-satz kommen (siehe auch Tabelle 1):

Sismik-Teil 2 „Sprachkompetenz im engeren Sinn“ (= Sismik-Kurzversion) und die Seldak-Kurzversion sind die Grundlagen dafür, einem Kind, dessen Eltern beide nichtdeutsch-sprachiger Herkunft sind, bzw. einem deutschsprachig aufwachsenden Kind die Teilnah-me am Vorkurs zu empfehlen. Sismik kann und darf bei allen Kindern angewendet wer-den, die Deutsch als Zweitsprache erwerben.

Für die weitere Beobachtung und Dokumentation der Sprach- und Literacyentwicklung während der Vorkursdurchführung wird der Einsatz der ungekürzten Seldak/Sismik-Fassung empfohlen. Dies ermöglicht eine gezielte individuelle Bildungsbegleitung (siehe auch Modul B: Teil 1).

Zu beachten ist, dass Sismik und Seldak nie in einem Durchgang vollständig bearbeitet werden können – auch nicht in ihrer Kurzversion. Es bedarf stets bestimmter Beobach-tungssituationen, die für die Sprach- und Literacy-Entwicklung von Bedeutung sind. Die Lektüre der Begleithefte, die an konkreten Beispielen die Arbeit mit den Beobachtungs-bögen darlegen, ist notwendige Voraussetzung für ihren professionellen Einsatz.

Seldak-Kurzversion Sismik-Kurzversion

Beinhaltet zwei Skalen des Seldak-Bogens: „Aktive Sprachkompetenz“ und „Grammatik“

Beinhaltet den Teil II des Sismik-Bogens (S. 7-8): „Sprachliche Kompetenz im engeren Sinn (Deutsch)“

Ist die Grundlage dafür, einem Kind, das deutschsprachig aufwächst, die Teilnahme am Vorkurs zu empfehlen

Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn bei Kindern mit Deutsch als Erstsprache eine Vorkursempfehlung nahe liegt

Ist die Grundlage dafür, einem Kind, das Deutsch als Zweitsprache erwirbt, die Teilnahme am Vorkurs zu empfehlen

Sie kann und darf ungeachtet dessen zum Einsatz kommen , ob beide Eltern oder nur ein Elternteil nicht deutschsprachiger Herkunft ist

§ 5 Abs. 3 AVBayKiBiG § 5 Abs. 2 AVBayKiBiG

Tabelle 1: Einsatz der Seldak/Sismik-Kurzversionen als Grundlage für die Vorkursempfehlung

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1.1 Vorkursempfehlung bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deut-schen

Eine Vorkursempfehlung setzt – im ersten Schritt – voraus, dass bei einem Kind ein zusätzli-cher Unterstützungsbedarf im Deutschen anhand von Seldak bzw. Sismik festgestellt worden ist. Ein solcher ist gegeben, wenn ein Kind über die Skalen hinweg einen bestimmten Sum-menwert unterschreitet, der auf Basis altersbezogener Vergleichsnormen berechnet worden ist (siehe Tabelle 2 und Modul B: Teil 1, Kap. 1).

Kinder mit Deutsch als Erstsprache

Seldak-Kurzfassung

Kopiervorlage mit Auswertungstabelle: Modul C und IFP-Infodienst 2013, am Ende

Vorkursempfehlung 5

4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre

bei einem auf beide Skalen bezogenen Summenwert von weniger als …

62 Punkten

69 Punkten

72 Punkten

Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

Sismik-Kurzfassung

Kopiervorlage mit Auswertungstabelle: Modul C und IFP-Infodienst 2005, S. 37 f.

Vorkursempfehlung 6

Bis 4 Jahre 4-5 Jahre 5 Jahre & älter

bei „dringend speziellem Förderbedarf“ = Summenwert von weniger als …

24 Punkten

29 Punkten

36 Punkten

Nachrangig bei „speziellem Förderbedarf“ = Summenwert von weniger als …

wenn noch Plätze im Vorkurs frei sind

24-36 Punkten

29-43 Punkten

36-47 Punkten

Tabelle 2: Summenwerte für Vorkursempfehlungen anhand der Sismik-/Seldak-Kurzversionen

Eine Vorkursempfehlung kommt grundsätzlich bei Kindern mit zusätzlichem Unterstüt-zungsbedarf im Deutschen in Betracht, aber nicht für alle dieser Kinder ist der Vorkurs eine geeignete Maßnahme. Für Kinder mit spezifischen Sprachentwicklungsstörungen und für Kinder mit Behinderungen hat einer Vorkursempfehlung eine sorgfältige Einzelfallprüfung und eine Abstimmung mit Fachdiensten vorauszugehen (siehe Ablaufplan: Teil 2, 2.1.b).

a) Kinder mit spezifischen Sprachentwicklungsstörungen (SSES)

Etwa acht Prozent aller Kinder eines Jahrgangs weisen spezifische Sprachentwicklungsstörun-gen (SSES) auf, die entwicklungsbedingt sind. Diese Kinder benötigen dringend eine spezifi-sche sprachtherapeutische/logopädische Unterstützung, die durch das pädagogische Ange-bot im Vorkurs (allein) nicht zu leisten ist. Um Kinder mit SSES-Anzeichen zu identifizieren, füllt die Kindertageseinrichtung – im zweiten Schritt – eine Checkliste zur Diagnose des ge-nauen Unterstützungsbedarfs (siehe Modul C) zusammen mit den Eltern für all jene Kinder aus, bei denen mittels Seldak/Sismik ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf ermittelt wurde (siehe Modul B, Teil 1: 1):

5 Gehört ein Kind mit Deutsch als Erstsprache nach dem Seldak-Ergebnis zu den oberen 85 Prozent seines Jahrgangs, wird

eine Vorkursteilnahme nicht empfohlen.

6 Gehört ein DaZ-Kind nach dem Sismik-Ergebnis zu den besten 30 Prozent seines Jahrgangs, wird eine Vorkursteilnahme

nicht empfohlen aufgrund der Annahme, dass es über die für den Schulbesuch notwendigen Deutschkenntnisse verfügt.

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Die Checkliste nimmt nur spezifische Sprachentwicklungsstörungen in den Blick, nicht hingegen alle weiteren Sprachstörungen, wie z. B. Störungen der Aussprache oder des Sprechablaufs. Für Kinder mit Sprachstörungen, die keine SSES sind, ist es jederzeit mög-lich, sprachliche Unterstützung im Vorkurs und z. B. durch Logopädie nebeneinander an-zubieten.

Bei Feststellung von SSES-Anzeichen durch die Kindertageseinrichtung ist – in Absprache mit den Eltern – im weiteren Verfahren ein Fachdienst unverzüglich einzubeziehen. Alle wichtigen Informationen hierzu sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

Einbeziehung eines Fachdienstes

Aufgabe der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen ist es, sprachliche Lern- und Entwicklungsprozesse zu beobachten und zu dokumentieren und dabei auch Anzeichen von SSES zu identifizieren.

Aufgabe von Fachdiensten ist es, bei SSES-Verdacht durch differenzierte Diag-nostik zu klären, ob beim jeweiligen Kind eine SSES auch tatsächlich vorliegt.

Sprachtherapie Wenn ein Fachdienst eine SSES oder ein erhöhtes Risiko hierfür diagnostiziert, können Kinder – ergänzend zur sprachlichen Bildung in der Kindertageseinrich-tung – eine Sprachtherapie erhalten, die 1. im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung erfolgt oder 2. als Heilmittel ärztlich verordnet wird.

Sprachtherapie zu realisieren ist Aufgabe der Frühförderstelle bzw. einer logo-pädischen oder sprachtherapeutischen Praxis. Ob sie ggf. auch in den Räumen der Kindertageseinrichtung stattfinden kann, ist im Einzelfall zu entschieden.

Vorkurs neben Sprachtherapie?

Bei einer SSES-Diagnostik ist zudem die Frage, ob eine Vorkursteilnahme neben der Sprachtherapie für das jeweilige Kind sinnvoll ist, zu klären mit der Fachper-son, die das Kind sprachtherapeutisch behandelt.

Tabelle 3: Entscheidungsrelevante Aspekte einer Vorkursempfehlung für ein Kind mit SSES

b) Kinder mit Behinderungen

Vorkurse gibt es bisher nur in Kindertageseinrichtungen i.S.d. BayKiBiG und in Grundschulen, nicht hingegen in sonderpädagogischen Einrichtungen (Schulvorbereitenden Einrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Förderschulen). Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zur Inklusion, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen, stehen daher vor den Fragen,

unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form eine Vorkursteilnahme auch für diese Kinder sinnvoll und möglich ist und

wie ein zusätzlicher sprachlicher Unterstützungsbedarf feststellbar ist angesichts dessen, dass Seldak/Sismik bei vielen dieser Kinder nicht oder nur teilweise anwendbar sind.

Beide Fragen erfordern differenzierte Antworten mit Blick auf die verschiedenen Arten und Grade von Behinderungen (siehe Tabelle 4). Sie sind am einfachsten zu lösen für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen, für die bei Bedarf eine Vorkursempfehlung in der Regel in Betracht kommen wird, und ebenso für Kinder mit Lernbehinderungen.

Kindern mit komplexem Unterstützungsbedarf wie einer geistigen Behinderung, die auch eine gezielte Unterstützung beim Sprachlernen benötigen (z. B. Kind mit Down-Syndrom und nichtdeutscher Erstsprache), kann der Vorkurs in der Regel nicht gerecht werden. Hier ist zum Wohle des Kindes eine passendere Lösung zu finden. Der Vorkurs ist per se ein inklusi-ves Angebot, er ist jedoch spezifisch ausgerichtet auf diejenigen Kinder, die nur einen zusätz-lichen Unterstützungsbedarf im sprachlichen Bereich haben.

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Einzelfalllösung Inklusion verlangt ein differenziertes Eingehen auf individuelle Unterschiede und damit vielfältige Lösungsansätze, bei denen primär fachliche Fragen zu klären sind. Wenn ein Vorkurs für ein Kind mit Behinderung ungeeignet ist, sind in Absprache mit den Eltern andere Lösungen für dieses Kind zu finden.

Inanspruchnahme fachlicher Beratung und Unterstützung

Zentrale Ansprechpartner für Kindertageseinrichtungen sind

Frühförderstellen die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH).

Die Teilnahme an den Treffen von Förderschulen und MSH, zu denen auch Kindergärten erfahrungsgemäß Einladungen erhalten, empfiehlt sich.

Etwaiger Anspruch auf Eingliederungs-hilfe nach §§ 53 ff SGB XII

Dieser Anspruch, über den der zuständige Bezirk als Sozialhilfeträger auf An-trag der Eltern entscheidet, umfasst für Vorschulkinder

verschiedene Leistungen (z. B. Besuch einer Kita im Verbund mit Maß-nahmen der Frühförderung),

nicht jedoch die Leistungen „Schulwegbegleiter“, wenn der schulische Vorkursanteil in der Schule stattfindet.

Tabelle 4: Entscheidungsrelevante Aspekte einer Vorkursempfehlung für ein Kind mit Behinderung

c) Kinder mit Unterstützungsbedarf außerhalb einer SSES und Behinderung

Für Kinder mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, bei denen ein zusätzlicher Unterstüt-zungsbedarf festgestellt und SSES ausgeschlossen wurde und keine Behinderung vorliegt, kommt eine Vorkursempfehlung regelmäßig in Betracht.

Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

Kinder mit Deutsch als Zweitsprache haben zu Hause nicht immer ausreichend Möglichkeit, Deutsch zu hören und zu sprechen. Eine frühzeitige gezielte Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache bereits in den Jahren vor der Einschulung ist für sie von besonderer Bedeutung (vgl. Art. 12 BayKiBiG). Vorkurse leisten einen wichtigen Beitrag, dass diese Kin-der in die Regelklasse eingeschult werden und von Anfang an dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können: „Die deutsche Alltagssprache gut zu beherrschen […] ist die Voraus-setzung für das Erlernen von Lesen und Schreiben und damit für weitere Bildungserfolge“ (BayBEP, S. 38). Durch die Vorkursausweitung entfallen alle bisherigen Probleme rund um die unterschiedlichen Definitionen von „Migrationshintergrund“. Daher können nun auch Kinder eine Vorkursempfehlung erhalten, bei denen nur ein Elternteil nicht deutscher Her-kunft und ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf im Deutschen festgestellt worden ist.

Kinder mit Deutsch als Erstsprache

Auch für manche deutschsprachig aufwachsenden Kinder reicht eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung im Kindergarten allein nicht aus, um sie bis zur Einschulung vertraut mit der Bildungssprache Deutsch zu machen. Diese Kinder benötigen ebenfalls eine zusätzliche Unterstützung.

d) Kinder ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Deutschen

Die Evaluation der Vorkurskampagne ergab, dass in den Vorkurs immer wieder auch Kinder ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Deutschen aufgenommen werden. Gründe sind vor allem soziale Aspekte, ein Migrationshintergrund oder der Elternwille. Eine zeitweise Einbeziehung auch von solchen Kindern in den Vorkurs ist fachlich sinnvoll und erwünscht. Für diese Kinder gilt jedoch kein erhöhter Förderfaktor nach BayKiBiG (siehe Teil 2: 2.2.a). Der Hauptfokus im Vorkurs muss die Unterstützung im sprachlichen Bereich bleiben.

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1.2 Gespräche mit den Eltern – Elternentscheidung über Vorkursteilnahme

In den Jahren bis zur Einschulung besteht für Kinder keine Teilnahmepflicht am Vorkurs, auch dann nicht, wenn der Vorkurs zusammen mit der Grundschule realisiert wird. Auf-grund dieser Rechtslage sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, Eltern zu einem Ge-spräch einzuladen, sobald eine Vorkursempfehlung angezeigt und daher der genaue Unter-stützungsbedarf des Kindes abzuklären ist.

Um Eltern in die Lage zu versetzen, für ihr Kind eine kindeswohlgerechte Entscheidung zu treffen, sind sie über das Ergebnis der Sprachstandserhebung und über das Angebot „Vor-kurs Deutsch“ und dessen Nutzen für ihr Kind frühzeitig und umfassend zu informieren:

Grundlage für das Elterngespräch ist der für ihr Kind ausgefüllte Seldak-/Sismik-Bogen, in der Regel deren Kurzversion. Im Sinne eines transparenten Vorgehens erhalten die Eltern eine Kopie, um den Bogen mit ihnen Punkt für Punkt durchzugehen (siehe Modul B, S. 9), und das Angebot, diese Kopie mitzunehmen, wenn sie das wünschen (vgl. § 83 SGB X).

Weiterer Gesprächsgegenstand ist die Checkliste zur Diagnose des genauen Unterstüt-zungsbedarfs und zur Identifizierung von SSES-Anzeichen, die für Kinder mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache neu entwickelt worden ist (siehe Modul C). Viele darin enthalte-ne Fragen lassen sich nur durch Befragung der Eltern beantworten. Nähere Information zum Umgang mit der Checkliste und zur Elternbeteiligung enthält das Modul B, Teil 1: 1.

Falls keine SSES-Anzeichen vorliegen, wird Eltern die Vorkursteilnahme ihres Kindes emp-fohlen. Dies geschieht in der Weise, dass Eltern über Ziele, Inhalt, Umfang und Nutzen des Angebots Vorkurs informiert werden mit dem Hinweis, dass die Teilnahme daran freiwillig ist, die Teilnahmeentscheidung bei den Eltern liegt und widerrufbar ist. Ergän-zend zu dieser Handreichung wird auch eine „Elterninformation zum Vorkurs Deutsch“ erstellt, die Eltern auszuhändigen ist. Stimmen die Eltern der Vorkursteilnahme zu, ist im Weiteren die datenschutzrechtlich gebotene elterliche Einwilligung in den kindbezoge-nen Fachdialog mit dem Tandempartner Grundschule einzuholen (siehe Teil 2: 5.1.b).

Bei einem Verdacht auf SSES ist den Eltern zu empfehlen, ihr Kind einem Fachdienst (z. B. Frühförderstelle) oder einer Fachpraxis (z. B. für Logopädie, Sprachtherapie) vorzustel-len, unter Angabe der Gründe (differenzierte Diagnostik, Klärung, ob Vorkurs neben Sprachtherapie). Diese Empfehlung ergeht auch, wenn es um die Klärung einer geeigne-ten Maßnahme für ein Kind mit geistiger Behinderung geht, das zusätzliche Unterstüt-zung im Deutschen braucht. Einen Fachdienst einzubeziehen und sich mit diesem über das Kind auszutauschen, erfordert das Einholen einer schriftlichen Einwilligung der El-tern. Steht am Ende eine Vorkursempfehlung, entscheiden wieder die Eltern.

Praxis-TIPP

Motivieren Sie die Eltern, einer Vorkursteilnahme zuzustimmen, und stellen Sie dabei die Vorteile für das Kind heraus. Schaffen Sie eine Gesprächsatmosphäre, in der Eltern ohne Druck angstfrei die beste Entscheidung für ihr Kind treffen können. Wichtig ist, die Entschei-dung der Eltern zu respektieren. Der Elternwille ist in jedem Fall ausschlaggebend.

In der Praxis kommt es vor, dass auch Eltern einen Vorkurs für ihr Kind wünschen, das keinen zusätzlichen Unterstützungsbedarf im sprachlichen Bereich hat. In diesen Fällen besteht kein für Eltern einklagbarer Rechtsanspruch ihres Kindes auf Vorkursteilnahme. Diese Eltern sind über die Rechtslage zu informieren und darüber, wer die eigentliche Zielgruppe von Vorkur-sen ist, außerdem darüber, dass eine Öffnung der Vorkurse für andere Kinder nur zeitweise fachlich sinnvoll und möglich ist und eine generelle Öffnung ausscheidet. Ausnahmen sind denkbar, wenn in der Vorkursgruppe noch ein Platz frei ist.

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Wenn Eltern das Ergebnis der Sprachstandserhebung anzweifeln, steht es ihnen frei, das Vorkursangebot abzulehnen. Anregung zur Gestaltung solcher Gesprächssituationen finden sich im Modul B, Teil 1.

2 Sprachstandserhebung bei Schulanmeldung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung, die bereits ein Jahr vor Schuleintritt stattfindet, werden alle Kinder u.a. auf Sprach(entwicklungs)störungen hin überprüft. Im Rahmen der Schuleinschreibung führt die Grundschule eine Sprachstandserhebung bei allen Kindern mit Deutsch als Zweitsprache durch, wenn mindestens ein Elternteil nicht deutscher Herkunft ist. Die Sprachstandserhebung wird auch dann durchgeführt, wenn ein Vorkurs besucht wurde. Die Schule ist frei in der Entscheidung, welches Verfahren sie hierfür einsetzt (z.B. Screening „Deutsch als Zweitsprache erfassen“).

2.1 Vorkursfrage bei Zurückstellung vom Schulbesuch

a) Kinder mit vorherigem Kitabesuch – Übergabebogen

Für die Einschulung von Kindergartenkindern wurde in Bayern der Bogen Informationen an die Grundschule herausgegeben, der in der Toolbox (Modul C) und auf der Website des Fa-milienministeriums in mehreren Sprachen verfügbar ist. Kindertageseinrichtungen stellen Eltern diesen Übergabebogen, der das Thema Sprache im Blick hat (siehe Tabelle 5), auf dem ersten Einschulungselternabend möglichst gemeinsam mit der Schule vor. Die Eltern ent-scheiden, ob sie den Bogen gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung ausfüllen wollen und bei der Schulanmeldung vorlegen. Der ausgefüllte Bogen wird den Eltern ausgehändigt.

Informationen an die Grundschule Sprache im Fokus

Inanspruchnahme besonderer Unterstützungsmaßnahmen Vorkurs Deutsch Logopädie

Notwendigkeit einer weiteren Unterstützung des Kindes in bestimmten Bereichen nach Schuleintritt

z. B. im Bereich Sprache & Literacy

Anregung einer intensiveren Beobachtung bestimmter Ent-wicklungsbereiche, weil hier eine besondere Begabung oder ein besonderer Unterstützungsbedarf vorliegen kann

z. B. sprachliche Entwicklung

Elternwunsch und Vorschlag der Kindertageseinrichtung zur Einschulung

reguläre Einschulung Rückstellung

Tabelle 5: Bedeutung von Sprache im Bogen Informationen an die Grundschule

Nach der im Bildungsbericht Bayern 20127 dargelegten Datenlage zu den Kindern mit Deutsch als Zweitsprache, die einen Vorkurs besucht haben (vgl. dort Kap. B 2.1.2), wurden

rund 90 Prozent dieser Kinder in der Grundschule unterrichtet (davon 78 Prozent in einer Regelklasse8 und 12 Prozent in einer Deutschförderklasse) und

nur rund drei Prozent in sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen;

die verbleibenden sieben Prozent wurden vom Schulbesuch aus Gründen zurückgestellt, die nicht im sprachlichen Bereich liegen.

7 http://www.isb.bayern.de/download/11654/bildungsbericht_2012.pdf

8 31,2 % dieser Kinder konnten in eine Regelklasse ohne weitere Sprachförderung eingeschult werden. 46,6 % dieser Kinder

erhielten eine weitere Unterstützung durch den Besuch einer Regelklasse mit begleitender Förderung (Deutschförderkurs).

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b) Kinder ohne vorherigen Kitabesuch

Bei Kindern, die vor ihrer Einschulung keine Tageseinrichtung und damit auch keinen Vorkurs besucht haben, steht bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen die Vorkursfrage im Raum.

Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

Nach Art. 37a Abs. 3 BayEUG kann die Grundschule Kinder vom Schulbesuch zurückstellen und verpflichten, eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen, wenn

sie bislang weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs Deutsch besucht ha-ben und

bei der Schulanmeldung im Rahmen der Sprachstandserhebung festgestellt wird, dass sie nicht über die für eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme notwendigen Deutschkenntnis-se verfügen.

Die Zahl der Kinder, die aus sprachlichen Gründen vom Schulbesuch zurückgestellt und zum Besuch eines Vorkurses in einem Kindergarten verpflichtet wurden, ist sehr gering, da die meisten Kinder vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Kindertageseinrichtung besuchen und die Deutschfördermaßnahmen für DaZ-Kinder in Grundschulen in den letzten Jahren stetig aus-gebaut wurden. Somit kommt die Regelung in Art. 37a Abs. 3 BayEUG in der Praxis kaum zur Anwendung.

Kinder mit Deutsch als Erstsprache

Für diese Kinder, die vor ihrer Einschulung keine Tageseinrichtung besucht haben, gibt es keine entsprechende Regelung im BayEUG. Im Fall ihrer Zurückstellung, vor allem auch aus sprachlichen Gründen, kann die Schule den Eltern den Besuch einer Kindertageseinrichtung mit Vorkurs empfehlen.

2.2 Gespräch mit den Eltern – Unterstützung bei der Kitasuche

Bei der Zurückstellung von Kindern, die bislang keine Tageseinrichtung besucht haben und einer zusätzlichen Sprachförderung im Vorkurs bedürfen, ist mit den Eltern das Gespräch hierüber zu suchen. Die Vorkursverpflichtung von DaZ-Kindern mit Rückstellung nach Art. 37a Abs. 3 BayEUG ist eine Kann-Entscheidung mit Ermessensspielraum der Grundschu-le, die

eine Abwägung aller Umstände im Einzelfall voraussetzt,

eine enge Abstimmung mit den Eltern und deren Mitsprache als Bildungspartner erfor-dert und möglichst im Einvernehmen mit den Eltern zu fällen ist und

nur dann zu treffen ist, wenn keine geeigneten Deutschfördermöglichkeiten in der Schule vorhanden sind.

Dem Elterngespräch, in dem die Eltern auch über die Ergebnisse des Sprachstandserhebung informiert werden, kommt daher zentrale Bedeutung zu. Stimmen die Eltern der Zurückstel-lung vom Schulbesuch zu, unterstützt sie die Grundschule dabei, eine geeignete Kinderta-geseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu finden.

Die Kindertageseinrichtung ist sodann verpflichtet, bei den Eltern die Einwilligung für den kindbezogenen Fachdialog mit der Grundschule einzuholen (siehe 5.1.b).

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Teil 2: Vorkurs Deutsch als Koopera-tionsaufgabe in gemeinsamer Ver-antwortung für das Kind

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1 Familie, Kindertageseinrichtung und Schule als Bildungspartner im Vorkurs

Der Vorkurs ist landesrechtlich als Kooperationsaufgabe in der Weise konzipiert, dass die Bildungsorte Familie, Kindertageseinrichtung und Schule in ihrer gemeinsamen Verantwor-tung für das Kind als Bildungspartner konstruktiv zusammenwirken. Kindertageseinrichtung und Grundschule als Tandempartner

Der Vorkurs Deutsch ist ein Angebot von Kindertageseinrichtungen für Vorschulkinder, das sie in Kooperation mit der Grundschule jeweils zu gleichen Anteilen durchführen9:

In Kindertageseinrichtungen beginnt der Vorkurs bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor Einschulung,

die Grundschule kommt zu Beginn des letzten Kindergartenjahres als Tandempartner hinzu.

Die Zusammenarbeit beginnt bei der gemeinsamen Organisation des Vorkurses und setzt sich fort bei dessen Konzeption, Durchführung und kontinuierlicher Qualitätsentwicklung (siehe Teil 2: 2 und 3). Bildungspartnerschaft der Tandempartner mit den Eltern

Die Familie ist für Kinder der wichtigste und einflussreichste Bildungsort. Dies gilt im beson-deren Maße für die Entwicklung von Sprach- und Literacy-Kompetenz. Daher ist die Zusam-menarbeit der Bildungseinrichtungen mit den Eltern äußerst wichtig. Von der Stärkung der Familien und ihrer Ressourcen hängt es ab, „wie Bildungsangebote genutzt werden und in welchem Maße Kinder von den Bildungsleistungen dort profitieren“ (BayBL S. 48).

Die Zusammenarbeit mit Eltern beginnt bei der Entscheidung über die Vorkursteilnahme ihres Kindes, ist bei der Organisation des schulischen Vorkursanteils bedeutsam und zeigt sich in der Vorkursdurchführung insbesondere durch vielfältige und aktive Einbeziehung der Eltern ins Vorkursgeschehen (siehe Teil 2: 4). Gemeinsame Kooperationsgestaltung unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen

Die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) stellen heraus, dass für die Umsetzung und kon-krete Ausgestaltung der Kooperationsziele und -aufgaben die Bildungspartner Kindertages-einrichtung, Schule und Familie gemeinsam verantwortlich sind. Soweit sich die Kooperation auf das einzelne Kind bezieht, sind stets auch die rechtlichen Bestimmungen (Sorge-, Persön-lichkeitsrecht, Datenschutz) zu berücksichtigen (siehe Teil 2: 5). Bedeutung der Kooperationsqualität für alle Beteiligten

Der Vorkurs leistet einen wichtigen Beitrag, dass Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbe-darf im sprachlichen Bereich am sozialen Leben und später am Grundschulunterricht erfolg-reich teilnehmen können. Dieser Erfolg stellt sich umso eher ein, je höher die Kooperations-qualität zwischen den beteiligten Partnern ist und je mehr eine wertschätzende, dialog- und ressourcenorientierte Begegnung aller Bildungspartner auf Augenhöhe gelingt.

9 vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 AVBayKiBiG

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2 Gemeinsame Organisation des Vorkurs Deutsch 240

2.1 Vorkursorganisation in zwei Phasen

Der Vorkurs beginnt im vorletzten Kindergartenjahr, in dem er bis zu dessen Ende von der Kindertageseinrichtung allein durchgeführt wird; im letzten Kindergartenjahr wird er ge-meinsam mit der Grundschule realisiert. Die bei der Organisation dieses Zwei-Phasen-Modells für den Vorkurs zu beachtenden Aspekte werden im Folgenden dargelegt. Herauszu-stellen ist die Aufgabe der Tandempartner eng zusammenzuarbeiten und die Eltern als Bil-dungspartner und Mitgestalter aktiv einbeziehen10.

a) Zusammensetzung und Größe der Vorkursgruppen

Die Öffnung der Vorkurse für alle Kinder mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache, die einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf im sprachlichen Bereich haben, ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen. Diese Kinder im Vorkurs in der Entwicklung ihrer Sprach- und Literacykompetenz in einer gemeinsamen heterogenen Klein-gruppe zu unterstützen ist daher anzustrebendes Ziel. Für diese Kinder jeweils getrennte Vorkursgruppen zu bilden, ist weiterhin möglich, wobei auch hier Heterogenität (z. B. in Be-zug auf Sprachvermögen im Deutschen, Vielfalt der Familiensprachen, Alter, Geschlecht, soziokultureller und -ökonomischer Hintergrund) der Normalfall ist.

Auf der Basis der Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL), die die Umsetzung von Inklusion in Bildungseinrichtungen einfordern, fokussiert diese Handreichung die Bildung heterogener Vorkursgruppen mit Kindern mit und ohne Migrationshintergrund als Chance des Voneinan-der-Lernens. Sie zeigt auf, wie sprachliche Bildungsarbeit mit solchen Gruppen erfolgreich gestaltet werden kann:

Die Vorkurspädagog(inn)en der Tandempartner berücksichtigen in den gemeinsamen Aktivitäten stets die unterschiedlichen Lernausgangslagen und -fortschritte der Kinder mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache. Dies erfordert eine regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder (Modul B, Teil 1).

Im Sinne einer Pädagogik der Vielfalt, die auf die individuellen Unterschiede eingeht und zugleich das Bildungspotential heterogener Lerngruppen produktiv nutzt, orientieren sich die im gemeinsamen Vorkurs eingesetzten pädagogisch-didaktischen Methoden an den individuellen Kompetenzen, Interessen und Bedürfnissen einerseits der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache und andererseits der monolingual deutsch aufwachsenden Kinder. Wie dies in heterogenen Vorkursgruppen gelingen kann, dazu finden sich in der Handreichung weitere Hinweise (Teil 2: 3.1) sowie viele praktische Anregungen und Bei-spiele (Modul B, Teil 2).

Das Erreichen dieser Ziele gelingt in kleinen Vorkursgruppen, denen sechs bis acht Kinder angehören. Ein Einstieg mit einer Gruppengröße von sechs Kindern ist stets angebracht, wenn erfahrungsgemäß im Jahresverlauf weitere Vorkurskinder hinzukommen.

b) Effiziente Organisation der Vorkursanteile der Tandempartner – Ablauf-plan

Der Vorkurs wird in der Regel gemeinsam durch Kindertageseinrichtung und Grundschule im Umfang von 240 Stunden innerhalb von 1,5 Jahren für jeden Jahrgang durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorgaben gibt es für die Vorkursorganisation vor Ort Gestaltungsmöglichkeit.

10

vgl. Art. 15, Art. 11 Abs. 2 und 3 BayKiBiG, § 3 AVBayKiBiG

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Vorkursanteile von Kindertageseinrichtung und Grundschule – Zeitverteilung

Aus der Perspektive eines Vorkurskindes umfasst der Vorkurs im vorletzten Kindergartenjahr zwei Wochenstunden und im letzten Kindergartenjahr fünf Wochenstunden. Für die Vor-kursdurchführung im Gesamtumfang von 240 Stunden für jedes Vorkurskind ergibt sich für die Vorkursanteile der Tandempartner das in Tabelle 6 aufgezeigte Bild.

Für jeden Jahrgang: Vorkursanteil Kita Vorkursanteil Grundschule

Gesamtumfang 120 Stunden à 45 Minuten 120 Stunden à 45 Minuten

Dauer 1,5 Jahre (40 + 80 Stunden)

1 Jahr (120 Stunden)

Vorkursbeginn Mitte vorletztes Kindergartenjahr (Januar/Februar)

Beginn letztes Kindergartenjahr (September)

Vorkursende Ende letztes Kindergartenjahr (Juli)

Umfang pro Woche 2 Wochenstunden à 45 Minuten (90 Min./Woche – 20 Min./Tag)

3 Wochenstunden à 45 Minuten

Tabelle 6: Vorkursanteile von Kindertageseinrichtung und Grundschule

Zustandekommen beider Vorkursanteile – verkleinerte Vorkursgruppen

Der Vorkursanteil der Kindertageseinrichtung kann immer stattfinden, auch wenn es in der Kindertageseinrichtung nur ein einziges Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder Zweitsprache gibt. Ob auch der Schulanteil des Vorkurses eingerich-tet wird, hängt von der Zahl der zum Vorkurs angemeldeten Kinder ab und wird jeweils vor Ort vom zuständigen Schulamt entschieden. Im Zuge der Vorkursausweitung wurde die Grö-ße einer Vorkursgruppe – aus fachlichen Gründen – verkleinert, sodass sie nunmehr grund-sätzlich sechs bis acht Kinder umfasst und nicht mehr wie bisher acht bis 12 Kinder. Effiziente Vorkursorganisation – Standort Kindertageseinrichtung im Fokus

Eine effiziente Vorkursorganisation stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt. Sie genügt folgenden Qualitätskriterien:

Möglichst geringe Herausnahme der Kinder aus dem Kindergartenalltag

Vermeidung unnötiger Transporte der Kinder in die Grundschule und bestmögliche Or-ganisation unvermeidbarer Transporte in die Schule

Realisierung einer optimalen Bildungsbegleitung der Kinder im Vorkurs (z. B. durch hohes Maß an Fachkraft-Kind-Interaktionen) und Vermeidung einer Überforderung (z. B. durch zu lange Vorkurseinheiten).

Wie sich die Möglichkeiten der Vorkursorganisation vor Ort darstellen, zeigt Tabelle 7 auf.

Die Möglichkeit von Kindertageseinrichtungen, den Vorkurs auch in die Bildungsarbeit zu Sprache und Literacy in den pädagogischen Alltag zu integrieren, ist fachlich nur zeitweise sinnvoll. Auch in der Kindertageseinrichtung stehen – zumindest im letzten Kindergartenjahr (= Vorkursphase 2) – die Kleingruppenarbeit beim Vorkurs und damit spezifische Vorkurs-stunden im Mittelpunkt, um für Vorkurskinder ein hohes Maß an sprachlichen Fachkraft-Kind-Interaktionen zu gewährleisten. Eine entsprechende Bildungsorganisation im Alltag, die ggf. auch gruppenübergreifend zu realisieren ist, unterstützt dieses Bemühen.

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Vorkursanteil

Kindertageseinrichtung

Vorkursanteil

Grundschule

Wo? 1. Möglichst in der Kita 2. In der Kita, teils auch in der Schule 3. In der Schule

1. Möglichst in der Kita 2. In der Kita, teils auch in der Schule 3. In der Schule

Wann? In der Kernzeit Am Nachmittag

In der Kernzeit der Kita oder in der Unter-richtszeit

Am Nachmittag

Wie? Flexible Wochenplanung Spezielle Vorkursstunden Einbezug anderer Kinder

Zeitweise Öffnung der Vorkursstun-den für andere Kinder (max. 8 Kin-der)

Zeitweise Integration von Vorkurs-einheiten in die Bildungsarbeit zu Sprache & Literacy im pädagogischen Kitaalltag

Gestaltungsmöglichkeiten

Spezielle Vorkursstunden in der Kita / Schule

Einbezug weiterer Kinder bei Vorkursstun-den in der Kita möglich (max. 8 Kinder)

Wochenplanung für schulischen Vorkursanteil

3 Einzelstunden 1 Doppel- und 1 Einzelstunde

Beförderung der Kinder zur Grundschule / Nachbar-Kita

Wer? Eltern – Kindertageseinrichtung – Grundschule – gemeinsam im Wechsel

Wie? zu Fuß – Privat-PKW – Schulbus – Taxi-Unternehmen – öffentliche Verkehrsmittel

Tabelle 7: Möglichkeiten der Vorkursorganisation im Überblick

Praxis-TiPP

Aufgrund der Vorkursöffnung für deutschsprachig aufwachsende Kinder und der Verkleine-rung der Gruppengröße ist anzunehmen, dass in vielen Kindertageseinrichtungen eine Vor-kursgruppe von sechs bis acht Kindern zustande kommt. In Anbetracht dessen empfehlen beide Ministerien die Vorkursanteile beider Tandempartner11 möglichst in der Kindertages-einrichtung zu realisieren, was zeitweise Vorkurseinheiten in der Grundschule nicht aus-schließt. Gründe für diese Empfehlung sind:

Es entfällt das Dauerproblem Beförderung der Kinder zur Grundschule, die in der Vergan-genheit zu 75 Prozent von den Eltern geleistet wurde ohne dabei unfallversichert zu sein, und die im ländlichen Bereich besonders schwierig zu organisieren war.

Kindertageseinrichtungen ermöglichen den zeitweisen Einbezug weiterer – vor allem auch sprachgewandter – Kinder, sodass sich das Potential des Peerlernens in der Klein-gruppenarbeit für beide Tandempartner produktiv nutzen lässt.

Die Lernumgebung ist in der Kindertageseinrichtung reichhaltiger und auf die Bedürfnis-se und Interessen von Vorschulkindern ausgerichtet, was auch dem schulischen Vor-kursanteil zugutekommt.

Erleichtert wird die Kooperation der Tandempartner, da sich die Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Kindertageseinrichtung und Grundschule regelmäßig sehen.

11

Vgl. Schreiben des Familienministeriums vom 25.07.2013 (AZ: VI3 AMS 06-2013. VI3/6511-/206) und des Bildungsminis-teriums vom 04.08.2012 (AZ: VI.1 – 5 S 7400.1 – 4b 59 858) zum „Bildungsfinanzierungsgesetz – Öffnung der Vorkurse“

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Ablaufplan für die Kooperationsaufgabe Vorkurs und den Übergang in die Schule

Wesentlicher Bestandteil einer effizienten Vorkursorganisation ist die gemeinsame Aufstel-lung eines auch schriftlich fixierten Ablauf- und Kooperationsplans. Mit Blick auf die landes-rechtlichen Zeitvorgaben für den Ablauf von Vorkursen und des kooperativen Vorgehens gibt es feststehende Termine, die von den Tandempartnern einzuhalten sind (siehe Tabelle 8).

Kinder im vorletzten Kindergartenjahr

September bis Dezember

Aufgaben der Kindertageseinrichtung

Sprachstandserhebung mit Seldak/Sismik bei allen Kindern, die sich im vorletzten Kindergartenjahr befinden

Einsatz der Checkliste zur Diagnose des genaueren Unterstützungsbe-darfs bei jenen Kindern, bei denen ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf ermittelt wird

Einladung der Eltern, bei deren Kinder eine Vorkursempfehlung im Raum steht, zum Elterngespräch, um mit ihnen gemeinsam die Checklis-te auszufüllen und bei SSES-Anzeichen den Fachdienst-Einbezug zu klä-ren und/oder ihre Entscheidung zur Vorkursteilnahme des Kindes her-beizuführen

Einholen der Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog der Tand-empartner (siehe unten 5.1.b)

Januar/Februar Beginn des Vorkursanteils in der Kindertageseinrichtung

Bis Mitte Februar Meldung der Vorkurskinder mittels Liste (MUSTER in Toolbox, Modul C) durch die Leitung der Kindertageseinrichtung

an die Leitung der zuständigen Grundschule und gleichzeitig an die zuständigen Ansprechpersonen im Jugend- und Schulamt

Bis Mitte März Weiterleitung der gemeldeten Vorkurskinder pro Schule durch das Schul-amt an die zuständige Regierung

Bis spätestens Sep-tember

Organisation des schulischen Vorkursanteils durch die Tandempartner un-ter aktiver Mitwirkung der Vorkurseltern (Ortsbestimmung, ggf. Klärung der Beförderungsfrage zur Schule)

Kinder im letzten Kindergartenjahr

Im September Elternbrief der Grundschule zum Beginn des schulischen Vorkursanteils

Das ganze Jahr Gemeinsame Angebote und Aktivitäten der Tandempartner für und mit Vorkurskinder/n und Vorkurseltern

Oktober bis März Elternabende und -gespräche zur Einschulung in der Kindertageseinrich-tung – Einführung des Bogens „Informationen an die Grundschule“

April Schulanmeldung

Schuleingangsuntersuchung Sprachstandserhebung bei allen DaZ-Kindern in der Schule

Tabelle 8: Eckdaten der Ablauf- und Kooperationsplanung für den Vorkurs

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c) Häufige kosten- und versicherungsrechtliche Fragen

Häufig gestellte Rechtsfragen zur Vorkursorganisation betreffen vor allem kosten- und versi-cherungsrechtliche Fragen.

Entrichtung von Kitagebühren durch Eltern – auch für den schulischen Vorkursanteil?

Kindergartenbesuch und Vorkursteilnahme sind Angebote und keine Verpflichtung. Der schulische Vorkursanteil ist ein Angebot der Kindertageseinrichtung in Kooperation mit der Schule und kein Angebot der Schule. Von daher ist es grundsätzlich zulässig, Vorkurszeiten in der Schule und Beförderungszeiten zur Schule als Buchungszeiten nach Art. 21 BayKiBiG zu berücksichtigen und die Entrichtung von Kitagebühren auch hierfür zu verlangen.

Fallkonstellationen Beispiele

Fall 1: Schulischer Vorkursanteil zählt zu den gebührenpflichtigen Buchungszeiten,

wenn dieser in einem Kindergarten erfolgt oder

wenn er die von den Eltern gebuchte Kindergartenzeit unterbricht und in der Grundschule stattfindet

Buchung von 7:00-15:00 Uhr täglich, Vorkurs zweimal wöchentlich an der Grundschule von 10:00-12:00 Uhr bzw. 10:00 bis 11:00 Uhr

Fall 2: Schulischer Vorkursanteil zählt nicht zu den gebührenpflichti-gen Buchungszeiten,

wenn er vor oder im Anschluss der gebuchten Kindergartenzeit durchgeführt wird.

Buchung von 7:00-12:00 Uhr täglich, Vorkurs an der Grundschule von 13:00-15:00 Uhr

Im Fall 2 zählen jedoch die Beförderungszeiten zur Schule zu den gebührenpflichtigen Buchungszeiten,

wenn der Kindergarten den Transport zur Schule organisiert.

Transport zur Schule beglei-tet durch eine pädagogische Fachkraft

Tabelle 9: Entrichtung von Kitagebühren für den schulischen Vorkursanteil

Die Kindergartengebühren sind von den Eltern auch dann zu tragen, wenn sie nach Art. 37a Abs. 3 BayEUG „verpflichtet“ worden sind, die Teilnahme ihres vom Schulbesuch zurückge-stellten Kindes mit Deutsch als Zweitsprache, das vorher keinen Kindergarten besucht hat, an einem Vorkurs sicherzustellen. Eine Gebührenübernahme würde jene Eltern benachteili-gen, deren Kinder frühzeitig eine Tageseinrichtung besuchen, um die deutsche Sprache zu erlernen. Allerdings sind im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme nach § 90 SGB VIII durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu prüfen.

Vorkursanteil der Kindertageseinrichtung – auch außerhalb der Buchungszeiten?

Der Vorkursanteil der Kindertageseinrichtung ist zeitlich grundsätzlich so zu platzieren, dass er innerhalb der Buchungszeiten aller Kinder stattfindet, die am Vorkurs teilnehmen.

Wird der Vorkurs auf den Nachmittag gelegt, so erhält der Träger für jene Kinder, deren El-tern keine Nachmittagsstunden gebucht haben, keine kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG.

Beförderung zur Schule – Kostentragung und Möglichkeiten der Kostenübernahme?

Mit Blick auf den Angebotscharakter der Vorkurse haben Eltern auch die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst zu tragen. Aus dem BayKiBiG lässt sich weder ein Beförderungs-anspruch noch ein Anspruch auf Übernahme eventuell entstehender Fahrtkosten herleiten.

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Die Übernahme von Fahrtkosten durch das Jugendamt als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 90 SGB VIII) wird ausdrücklich begrüßt, insbesondere wenn sich so die Teilnahme aller Kinder auch am schulischen Vorkursanteil – vor allem im ländlichen Raum – sicherstellen lässt. Zudem wird angeregt zu prüfen, inwieweit eine Kostenübernahme in Här-tefällen aus Spendenmitteln in Betracht kommt.

Unfallschaden bei der Beförderung zum Vorkurs durch Eltern – Haftungsfrage

Im Falle eines Unfallschadens bei einer Beförderung durch die Eltern tritt die gesetzliche Un-fallversicherung ein (siehe Tabelle 10).

Teilnahme am Vorkurs

Vorkurskinder zählen zum versicherten Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a oder Nr. 8b SGB VII und sind während ihrer Teilnahme am Vorkurs unfallversichert

sowohl in der Kita als auch in der Schule.

Transportwege zum Vorkurs

Vorkurskinder sind auch bei Wegen im Zusammenhang mit dem Vorkursbesuch gesetzlich unfallversichert (vgl. § 8 Abs. 2 SGB VII)

unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel und in wessen Begleitung diese Wege zum Vorkurs zurückgelegt worden sind,

auch bei Umwegen, die aufgrund gebildeter Fahrgemeinschaften zurückzule-gen sind, und

auch bei Vorkursbesuchen in der Schule außerhalb der gebuchten Kita-Zeit.

Grundsätzlich nicht versichert sind hingegen Eltern oder Dritte, die die Kinder zum Vorkurs zu Fuß begleiten oder mit einen Fahrzeug befördern.

Tabelle 10: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Vorkurskinder

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Exkursionen mit Vorkurskindern

Exkursionen mit Vorkurskindern scheitern seitens der Schule oft an der Rechtsunsicherheit in unfallversicherungsrechtlichen Fragen. Nach Rechtsauffassung des Bayerischen Unfallver-sicherungsverbands sind Kinder auch während ihrer Teilnahme am Vorkursanteil der Schule unfallversichert, je nach dessen räumlicher Anbindung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a oder Nr. 8b SGB VII. Danach sind Vorkurskinder auch bei Exkursionen, die jeder Tandempartner im Rah-men seines Vorkursanteils mit ihnen unternimmt, stets unfallversichert.

2.2 Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen

a) Angemessene Finanz- und Zeitausstattung

Für die gelingende Durchführung der Vorkurse in Kleingruppen braucht es geeignete Rah-menbedingungen, die vor allem die Finanz-, Personal-, Material- und personelle Zeitausstat-tung für den Vorkurs betreffen.

Finanzierung der Vorkurse vor Ort – Personal- und Sachaufwand

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Vorkurse. Die Finanzströme für Kin-dertageseinrichtung und Grundschule sind dabei unterschiedlich geregelt.

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Staatliche Zusatzmittel für Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung der Vorkurse

Die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG, getragen vom Freistaat Bayern und den Kom-munen, sieht für jedes Kind einen Buchungszeitfaktor und einen Gewichtungsfaktor (1,0 für ein Regelkind) vor. Zur Finanzierung der Vorkurse, die einen höheren Personal- und Sachkos-tenaufwand erfordern, können Einrichtungsträger den erhöhten Gewichtungsfaktor 1,3 für Kinder mit Migrationshintergrund und den erhöhten Buchungszeitfaktor für Vorkurskinder einsetzen. Die Modalitäten dieser Finanzströme und deren Zweckbestimmungen und Ein-satzmöglichkeiten zeigt Tabelle 11 auf.

Erhöhter Gewichtungsfaktor 1,3 Erhöhter Buchungszeitfaktor

Kinder mit Migrationshintergrund Kinder, die am Vorkurs teilnehmen

Ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung Im letzten Kindergartenjahr

Voraussetzung ist, dass beide Eltern nicht deutsch-sprachiger Herkunft sind

Entscheidend ist der Migrationshintergrund der Eltern und ggf. der Großeltern, so dass auch Kinder aus Aus-siedlerfamilien mit deutscher Staatsangehörigkeit einen erhöhten Gewichtungsfaktor erhalten.12

Anhebung dieses Faktors um

0,1 für Vorkurskinder, deren beide Eltern nicht deutscher Herkunft sind

0,4 für alle anderen Vorkurskinder

Diese Zusatzmittel trägt der Freistaat Bayern allein.

Diese um 30 Prozent erhöhte Förderung dient primär der gezielten Unterstützung des deutschen Spracher-werbs. Sie wird pauschal gewährt – selbst dann, wenn das jeweilige Kind die deutsche Sprache bereits bestens beherrscht und daher nicht am Vorkurs teilnimmt. Der für diese Kinder nicht benötigte Gewichtungsfaktor kann im Rahmen des internen Finanzausgleichs den Vorkurskindern zugutekommen.

Diese erhöhte Förderung soll dazu beitra-gen, den erhöhten Aufwand für Einrich-tung und Personal auszugleichen. Eine darüber hinausgehende staatliche Finanzierung einzelner Materialkosten ist nicht vorgesehen.

Tabelle 11: Öffentliche Zusatzmittel zur Finanzierung des Vorkursanteils in Kindertageseinrichtungen

Finanzierung des schulischen Vorkursanteils

Die für den schulischen Vorkursanteil benötigten Lehrerwochenstunden werden seitens des StMBW bereitgestellt. Notwendige Vorkurs-Materialien werden vom Sachaufwandsträger (Kommune) bezahlt.

Ausreichendes Zeitbudget: Vor- und Nachbereitung der Vorkurse – Kooperationen der Tandempartner untereinander und mit den Eltern

Verfügungszeiten für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die Vorkurse durchführen

Der Gesetzgeber hat explizit zum Ausdruck gebracht, dass angemessene Verfügungszeiten zur Arbeitszeit des pädagogischen Personals gehören (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 AVBayKiBiG). Auch die Vorkurstätigkeit bedarf der Vor- und Nachbereitung und einer engen Kooperation mit den Eltern und dem Tandempartner Schule, sodass hierfür ausreichend Zeit zu gewähren ist. Die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und die Aufteilung der vertraglichen Arbeitszeit in pädagogische Arbeit mit den Kindern und Verfügungszeit obliegen den Ar-

12

Siehe 29. und 43. Newsletter zum BayKiBiG: http://www.zukunftsministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/kinderbetreuung/stmas-baykitag-29.pdf und http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/kinderbetreuung/stmas-baykitag-43.pdf

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beitsvertragsparteien, dem Einrichtungsträger und der pädagogischen Kraft. Für weitere In-formationen hierzu wird auf den 90. Newsletter zum BayKiBiG13 verwiesen und auf den Leit-faden des Kreisjugendamts Rosenheim14, der aufschlüsselt, für welche Tätigkeiten eine aus-reichend zu bemessene Verfügungszeit notwendig ist.

Arbeitszeitberechnung von Lehrkräften, die Vorkurse durchführen

Lehrkräfte erteilen die Vorkurse im Rahmen ihrer bestehenden Unterrichtsverpflichtung, pädagogische Kitafachkräfte im Rahmen ihrer Pflichtarbeitszeit. Die erforderliche Vorberei-tungs- und Kooperationszeit der Lehrkräfte für die Vorkurse entspricht der notwendigen Vor- und Nachbereitungszeit für eine reguläre Unterrichtsstunde. Anrechnungsstunden wer-den für die Durchführung der Vorkurse daher nicht gewährt.

Mehr Zeit für Kooperation – Mut machen für kreative Lösungen

Pro Halbjahr ein bis zwei Vorkursstunden für Kooperationen und Gespräche mit dem Tand-empartner und den Eltern zu nutzen, dient dem Lernerfolg des Kindes im Vorkurs. Diese be-währte Praxis ist daher zu begrüßen und bayernweit zu empfehlen.

b) Einsatz geeigneter Vorkurspädagoginnen und -pädagogen

Die Qualität der Vorkurse hängt vom Einsatz qualifizierter Pädagoginnen und Pädagogen in Kindestageseinrichtungen und Grundschulen ab. Von entscheidender Bedeutung ist, dass sie diese Aufgabe bei entsprechender Kompetenz gerne – und nicht zwangsverpflichtet – und zudem auch längerfristig (möglichst für drei bis fünf Jahre) übernehmen. Häufiger Personal-wechsel, geht zu Lasten der Qualität und Wirksamkeit der pädagogischen Arbeit im Vorkurs.

Für die Auswahl geeigneter Personen und deren Qualifizierung in Fortbildungen zum Vorkurs wurde am IFP und ISB ein Kompetenzprofil für Vorkurspädagoginnen und -pädagogen beider Tandempartner entwickelt, das in der Toolbox (Modul C) verfügbar ist. Die BayBL-Vorgaben zu den Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen beachtend, umfasst das Kompe-tenzprofil folgende Bereiche:

Fachkompetenz, sprachtheoretische, interkulturelle, Beobachtungs- und pädagogische Kompetenz

Organisations- und Methodenkompetenz

Sozialkompetenz

Reflexions- und Innovationskompetenz.

13

http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/kinderbetreuung/stmas-baykitag-90.pdf 14

http://www.landkreis-rosenheim.de/jugendamt/Dokumente/Kita/Leitfaden%20Verf%C3%BCgungszeiten.pdf.

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25

2.3 Aufgabenzuständigkeiten

Neben den Vorkurspädagoginnen und -pädagogen auf schulischer wie auf Kitaseite sind ebenso die Einrichtungs- und Schulleitung sowie die Gruppenleitung bzw. pädagogische Be-zugsperson des Kindes beteiligt. Wie diese Aufgabenverteilung auf Einrichtungs- und Schul-ebene in der Regel aussieht, zeigt Tabelle 12. Darüber hinaus sind auch das Jugend- und das Schulamt mit der lokalen Vorkursorganisation und der Koordination des lokalen Netzwerks zum Vorkurs befasst.

Aufgabenzuständigkeiten, z. B.

Einrichtungs- und Schulleitung

Verankerung des Angebots „Vorkurs Deutsch als Kooperationsaufgabe von Kita und Schule“ in der Konzeption und ggf. im Schulprofil

Auswahl und Einsatz geeigneter Vorkurspädagoginnen und -pädagogen und Sicherstellung von deren Weiterqualifizierung durch Fortbildungen

Sorge um die angemessene Zeit- und Finanzausstattung im Vorkurs

Meldung der Vorkurskinder an das Jugendamt und die Leitung der Sprengelgrundschule durch die Kitaleitung

Gemeinsame jährliche Organisation der beiden Vorkursanteile Organisation des schulischen Anteils durch die Schulleitung

Gruppenleitung bzw. pädagogische Bezugs-person des Kindes in der Tageseinrichtung

Sprachstandserhebungen bei allen Kindern in der Gruppe Genauere Diagnose des Unterstützungsbedarfs anhand der Checkliste

und Einbeziehung eines Fachdienstes mit Elterneinwilligung

Elterngespräche im Kontext der Vorkursempfehlung und anschließend über die Lernfortschritte des Kindes im Vorkurs

Einholen der elterlichen Einwilligung in den Fachdialog mit der Schule beim Vorkurs

Alltagsintegrierte Sprachbildung für alle Kinder

Sprach- und literacybezogenes Angebot für die Familien Einschulungsgespräche mit den Eltern auch der Vorkurskinder, in dem

auch der Bogen „Informationen an die Grundschule“ mit den Eltern ausgefüllt wird, wenn sie damit einverstanden sind

Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Tandempartner

Gemeinsame Erstellung eines Vorkurskonzepts und Kooperationsplans sowie dessen kooperative Umsetzung mit der/dem Tandempartner/in

Beschaffung der im Vorkurs benötigten Materialien Vorbereitung und Realisierung der Vorkursstunden und Abstimmung

mit dem Tandempartner

Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Lern- und Entwick-lungsprozesse im Vorkurs auf Kind- und auch Gruppenebene (siehe Protokollbögen im Modul C) und Austausch mit dem Tandempartner und der Gruppenleitung/Bezugspädagogin des Kindes

Sichtbarmachung des Vorkursgeschehens für die Eltern Aktive Einbeziehung der Eltern in den Vorkurs Gemeinsame Qualitätsentwicklung der Vorkursarbeit Mitarbeit im lokalen Netzwerk zum Vorkurs

Tabelle 12: Aufgabenzuständigen rund um den Vorkurs

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3 Gemeinsame Konzeption, Durchführung und Qualitätsentwicklung der Vorkurse

3.1 Curriculare Grundlagen und Grundprinzipien

Die inhaltlich-konzeptionelle Ausgestaltung der Vorkurse erfordert stetigen Austausch und enge Absprachen zwischen den Tandempartnern. Leitziel ist, den Bildungsprozess des Kindes im Vorkurs anschlussfähig und effizient zu gestalten. Der gemeinsamen Entwicklung und ko-operativen Umsetzung eines Vorkurskonzepts und der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Vorkurspraxis im Tandem kommt daher höchste Bedeutung zu. Grundlagen hierfür sind

der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP) und

die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL).

Da sich Vorkurse an Vorschulkinder richten, gilt auch für den schulischen Vorkursanteil der BayBEP. Die im Jahr 2012 eingeführten BayBL erleichtern bei der Kooperationsaufgabe Vor-kurs den konstruktiven Austausch und die fachliche Verständigung der Tandempartner und somit die Sicherstellung anschlussfähiger Bildungsprozesse. Sie gelten für Kindertagesein-richtungen und Grundschulen und verstehen sich als gemeinsamer, verbindlicher Orientie-rungs- und Bezugsrahmen. Sie schaffen die Grundlage für einen kontinuierlichen Bildungs-verlauf, indem sie ein gemeinsames, inklusives und kompetenzorientiertes Bildungsverständ-nis und darauf aufbauend Prinzipien zur Bildungsgestaltung und Qualitätsentwicklung defi-nieren und so eine gemeinsame Sprache herstellen.

Für die Vorkurstätigkeit machen sich die Vorkurspädagoginnen und -pädagogen in Kinderta-geseinrichtung und Grundschule mit den BayBL und den entsprechenden Kapiteln des Bay-BEP vertraut, die beide im Internet zur Einsicht bzw. zum Download verfügbar sind (siehe Links im Modul C).

Wichtige BayBEP-Kapitel für die Vorkurstätigkeit

Menschenbild und Prinzipien, die dem BayBEP zugrunde liegen (Kap. 2)

Basiskompetenzen des Kindes (Kap. 3) Themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche: Sprache und Literacy (Kap. 7.3)

Umgang mit Unterschieden und Vielfalt: Kinder mit verschiedenen kulturellem Hintergrund – Interkulturelle Bildung und Erziehung (Kap. 6.2.3)

Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsgeschehen (Kap. 8.3) Moderierung von Bildungs- und Erziehungsprozessen (Kap. 8.2) Beobachtung von Lern- und Entwicklungsprozessen (Kap. 8.4.1).

Aus den BayBL ergeben sich die Grundprinzipien, die bei der Entwicklung gemeinsamer Vor-kurskonzepte und im Rahmen der kooperativen Vorkursgestaltung zu beachten sind. Aus-gangspunkt ist das kompetenzorientierte Bildungsverständnis der BayBL und des BayBEP, dem das Bild vom Kind als aktives Individuum und kompetenter Mitgestalter seiner Bildung zugrunde liegt. Daraus resultiert eine Bildungsgestaltung mit Kindern im Dialog im Vorkurs.

Kinder im Vorkurs in ihrer Sprach- und Literacykompetenz stärken

Kinder in ihrer Sprach- und Literacykompetenz umfassend zu stärken und dabei auch Mehr-sprachigkeit (inklusive Dialekt) zu berücksichtigen ist das Ziel sprachlicher Bildung und eines der wichtigsten Bildungsziele in den Jahren bis zur Einschulung (vgl. BayBL Kap. 5.B; BayBEP

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Kap. 7.3). Im Vorkurs geht es – mit dem Fokus auf Bildungssprache – um eine Verbesserung der Sprach- und Literacykompetenz von Kindern mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf, die die pädagogische Alltagspraxis im Kindergarten im Bereich der sprachlichen Bildung ergänzt und unterstützt.15

An Bedürfnissen, Kompetenzen und Interessen der Kinder anknüpfen

Organisation und Gestaltung der sprachlichen Bildungsprozesse im Vorkurs orientieren sich ausschließlich am Kind. „Ihre Kompetenzen entwickeln sie nicht isoliert, sondern stets in der Auseinandersetzung mit konkreten Situationen und bedeutsamen Themen und im sozialen Austausch“ (BayBL S. 42).

Mit- und voneinander lernen im Dialog in heterogenen Gruppen

Zukunftsfähige Bildungskonzepte, auch zur sprachlichen Bildung, „basieren auf dem Bild vom Kind als aktivem Mitgestalter seiner Bildung“ (BayBL S. 30). Somit sind „Partizipation und Ko-Konstruktion auf Dialog, Kooperation, Aushandlung und Verständigung gerichtet“ (BayBL S. 30). Damit wird Bildung und Lernen in sozialer Interaktion als Schlüssel für hohe Bildungs-qualität betont.

„Ein Voneinander- und Miteinanderlernen kann gerade in Gruppen mit Kindern unterschiedlicher kultureller Hintergründe, Fähigkeiten und Bedürfnisse zu einem bereichernden Prozess werden. […] Ein gewollter und bewusst gestalteter Umgang mit Vielfalt ist Voraussetzung für ihre produktive Nutzung. […] Eine ko-konstruktive und partizipative Gestaltung der Lernumgebung bietet dem Kind vielfältige Gelegenheiten, mit anderen Kindern und Erwachsenen zu kommunizieren und mit Spra-che in unterschiedlichen Kontexten kreativ umzugehen“ (BayBL S. 33 f., 45).

Ganzheitliches und handlungsorientiertes Sprachlernen

„Kompetenzentwicklung und Wissenserwerb gehen Hand in Hand. Kinder lernen, denken, erleben und erfahren die Welt nicht in Fächern oder Lernprogrammen. […] Sprach- und Sachlernen bilden eine Einheit. Eine Stärkung von sprachbezogenen Kompetenzen findet bei allen Bildungsprozessen quer durch alle Bildungsbereiche fortlaufend statt. So wird ein Rahmen geschaffen, in dem sich ei-ne lebendige Gesprächskultur entwickeln kann. […] Kompetenzorientiert und bereichsübergreifend angelegte Bildungsprozesse, die Kinder aktiv mitgestalten, fordern und stärken sie in all ihren Kompetenzen“ (BayBL S. 10, 44).

Aktive Einbeziehung der Eltern in das Bildungsgeschehen

„Die Einbeziehung der Eltern ist für die Sprachentwicklung des Kindes sehr förderlich. Zudem erge-ben sich dabei vielfältige Möglichkeiten, den Kontakt und Austausch zwischen Familie und Einrich-

tung konkret und kreativ zu gestalten“ (BayBEP S. 219).

Kindern und Eltern stärkenorientierte und prozessbegleitende Rückmeldung geben

„Grundlage für eine stärkenorientierte und prozessbegleitende Rückmeldung an die Lernenden in allen Bildungsinstitutionen sind die systematische Beobachtung und die Dokumentation der kindli-chen Lern- und Entwicklungsprozesse. […] Notwendig ist der Einsatz verschiedener Verfahren und Instrumente. Viel Einblick in die Interessen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Kinder geben Portfo-lios. Sie dienen den Kindern zur Reflexion ihrer Lernprozesse und den Pädagoginnen und Pädago-gen als Grundlage für die weitere Planung sowie den Austausch mit Eltern und anderen Bil-dungsorten“ (BayBL S. 10).

Praxis-TIPP

Die regelmäßige Nutzung von Seldak und Sismik im Vorkurs möglichst durch beide Tandem-partner und ergänzt durch Portfolios – ist sinnvoll und hilfreich für die Rückmeldung.

15

Definitionen zu Sprach- und Literacykompetenz, Bildungssprache enthält das Begleitmaterial zu dieser Handreichung

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3.2 Kooperationsaufgaben und kooperatives Vorgehen

In den BayBL werden die Kooperation und Vernetzung von Bildungseinrichtungen festgelegt. Die darin im Kapitel 6.C. beschriebenen Kooperationsaufgaben gelten auch für die Koopera-tion der Tandempartner im Vorkurs (siehe Tabelle 13), bei deren Realisierung die rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind (siehe unten 5).

Kooperationsaufgaben (BayBL) Kooperationsmöglichkeiten

Gegenseitiges Kennenlernen und Gewähren von Einblicken

Gegenseitige Hospitationen (z. B. bei Vorkurseinheiten)

Koordinations- und Reflexionstreffen der Tandempartner

Kooperationsabsprachen Kooperationsvereinbarungen zum Vorkurs (z. B. Aufstellung eines Ablauf- und Kooperationsplans)

Feste Ansprechpartner der Tandempartner

Herstellung anschlussfähiger Bildungsprozesse

Erstellung eines gemeinsamen Vorkurskonzeptes auf der Ba-sis der curricularen Vorgaben (BayBL, BayBEP)

Abstimmung der eingesetzten pädagogisch-didaktischen Me-thoden und Austausch über deren Wirksamkeit

Planung und Durchführung gemeinsamer Angebote für Kinder, Eltern und Familien

Gemeinsame Angebote für

Kinder (z. B. gemeinsames Aufgreifen der Themen der Vor-kurskinder, gemeinsame Vorkursstunde, gemeinsame Portfo-lio-Arbeit mit jedem Kind)

Eltern (z. B. gemeinsamer Elternabend, gemeinsam gestaltete Info-Wand, die für Eltern das aktuelle Vorkursgeschehen in Bild und Schrift sichtbar machen)

Fachdialog und Austausch von Informationen über das einzel-ne Kind

Nur mit Einwilligung der Eltern – Austausch über die dokumentierten Beobachtungsbefunde zu den sprachli-

chen Lern- und Entwicklungsprozessen und -fortschritten und

die daraus resultierende individuelle Bildungsbegleitung

Information der Gruppenleitung bzw. pädagogischen Bezugsper-son des Kindes

Tabelle 13: Kooperationsaufgaben und -möglichkeiten der Tandempartner

a) Gemeinsames Vorkurskonzept und Kooperationsplan für das Vorkursjahr

Grundlage der Vorkursgestaltung ist ein schriftliches Vorkurskonzept, das die Tandem-partner – auf der Basis dieser Handreichung und des Qualitätskriterienkatalogs (siehe Modul C) – gemeinsam entwickeln und regelmäßig fortschreiben. Herbeizuführen ist ein gemein-sames Grundverständnis über die wesentlichen Inhalte eines Vorkurskonzepts:

Sprachliche Bildungsarbeit mit den Kindern im Rahmen einer Pädagogik des Vielfalt (Auswahl vielfältiger Angebote, Methoden und Materialien, Partizipationsformen der Kinder, Interaktion mit Kindern, gemeinsame Angebote)

Beobachtung und Dokumentation (Auswahl geeigneter Instrumente und Verfahren zur prozessbegleitenden Sprachstandserfassung und Bildungsdokumentation des Kindes, Formen der Sichtbarmachung der Vorkurspraxis für Kinder und Eltern)

Bildungspartnerschaft mit Eltern (Strategien zur Umsetzung der Kooperationsziele ge-meinsam mit den Eltern, gemeinsame Angebote für Eltern)

Qualitätsentwicklung der Vorkurspraxis (Vorgehensweisen).

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Der darauf aufbauende Kooperationsplan konkretisiert die Umsetzung des Vorkurskonzepts für das jeweilige Vorkursjahr und schafft Klarheit und Verhaltenssicherheit für alle Beteilig-ten. Der Kooperationsplan muss umso detaillierter abgefasst sein (siehe Tabelle 14), soweit und solange er als Ersatz für ein noch fehlendes Vorkurskonzept fungiert.

Offene, flexible Vor-kursplanung

Eine Vorkursgestaltung, die Kindern Mitsprache und Mitgestaltung ermög-licht, erfordert eine aktuelle Verständigung über:

Inhalte und Formen der Partizipation der Kinder Einsatz bewährter und die Erprobung neuer Methoden und Materialien

im Vorkursjahr (z. B. Methodenpool, Materialliste)

Wichtige Themen, die die Pädagoginnen und Pädagogen einbringen, wenn sie nicht von den Kindern kommen

Beobachtung und Dokumentation

Konkrete Absprachen zu

Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Lern- und Entwick-lungsprozesse der Kinder (Einsatz von Sismik/Seldak, Perik, Portfolio)

Austausch über Lernstand und Lernfortschritt der Vorkurskinder Formen der Sichtbarmachung des Vorkursgeschehens für Kinder und El-

tern (Stichwort: „sprechende Wände“)

Aktive Einbeziehung der Eltern

Verständigung über Möglichkeiten, Formen und Methoden

der Partizipation von Vorkurseltern in Bezug auf Organisation und Planung des Vorkurses

zur aktiven Einbeziehung der Eltern ins aktuelle Vorkursgeschehen

Alltagsbezogene Abstimmung

Klärung der Kommunikationswege (z. B. Email, Telefon, SMS) für die alltagsbe-zogene Abstimmung insbesondere folgender Punkte:

aktuelle Themen der Kinder von den Erwachsenen aktuell eingebrachte Themen

aktuell verwendete Methoden und Materialien

auftretende Schwierigkeiten und besondere Erfolge

Termine Koordinierungs- und Reflexionstreffen der Tandempartner

Tabelle 14: Wichtige Elemente eines Kooperationsplans

b) Gemeinsame Qualitätsentwicklung – gegenseitige Hospitation

Erkenntnisse aus der Evaluation zeigen, dass folgende Faktoren für eine gute und wirksame Kooperationspraxis von Bedeutung sind:

die eigene Vorkursgestaltung dem jeweiligen Tandempartner transparent zu machen,

sich in Inhalten und Vorgehensweisen abzustimmen und

deren Wirksamkeit regelmäßig im Tandem zu reflektieren und die Vorkursgestaltung gegebenenfalls zu verbessern.

Erfolgreiche Bildungsprozesse benötigen eine hohe Interaktionsqualität als zentrales Ele-ment von Prozessqualität. Die Tandemarbeit im Vorkurs bietet die Chance, durch eine ko-operative Arbeitsweise viel voneinander zu lernen. Gerade die interdisziplinäre Kooperation von Kita und Schule im Vorkurs kann wesentlich dazu beitragen, dass

eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung beim Vorkurs gelingt,

die Kooperationsqualität beider Bildungsinstitutionen gesteigert werden,

sich geeignete Strategien zur Herstellung anschlussfähiger Bildungsprozesse entwickeln, die für die Anschlussfähigkeit von Elementar- und Primarbereich bedeutsam sind.

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Praxis-TIPP

Versuchen Sie sich regelmäßig mit ihrer Tandempartnerin bzw. ihrem Tandempartner auszu-tauschen:

Besprechen Sie organisatorische Fragen und Fragen, die den Lern- und Entwicklungsfort-schritt der Kinder betreffen.

Reflektieren Sie die Wirksamkeit der verwendeten Materialien und Methoden und steu-ern Sie bei Bedarf nach, so verbessern Sie kontinuierlich die Qualität der pädagogischen Vorkursarbeit.

Begegnen Sie einander mit Wertschätzung.

Halten Sie vereinbarte Termine ein.

Verteilen Sie Aufgaben zielführend und „gerecht“.

Suchen Sie gemeinsam nach geeigneten Problemlösungen, die beide Seiten inhaltlich wie persönlich mittragen können.

Unterstützen und ermutigen Sie sich gegenseitig dabei, neue Wege zu gehen und neue Methoden zu erproben.

Orientierung hierbei bieten die Reflexionsfragen, die der Qualitätskriterienkatalog (Modul C) für eine gemeinsame, anschlussfähige Vorkurskonzeption und -praxis enthält.

Qualitätsentwicklung durch gegenseitige Hospitation

Grundlegend für eine qualitativ hochwertige Kooperation und ein Voneinander-Lernen im Tandem sind gegenseitige Hospitation (vgl. BayBL S. 50), gemeinsame Vorkursstunden und damit auch kollegiales Feedback und kollegiale Beratung. Eine Kooperationsaufgabe von Kita und Schule ist das gegenseitige Kennenlernen und Gewähren von Einblicken. Vorkurspäda-goginnen und -pädagogen der Grundschule, die vor und zu Beginn des schulischen Vor-kursanteils im Vorkurs der Kindertageseinrichtung hospitieren, lernen ihre künftigen Vor-kurskinder sowie deren Lernausgangslage kennen. Somit wird eine Anknüpfung daran er-leichtert. Hospitationen der Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Kindertageseinrich-tung im schulischen Vorkurs können z. B. den Austausch über die Wirksamkeit eingesetzter Methoden erleichtern und fördern.

c) Kooperation in lokalen Netzwerken

In vielen Gemeinden kooperiert beim Vorkurs eine große Grundschule mit mehreren Kinder-tageseinrichtungen bzw. eine größere Kindertageseinrichtung mit mehreren Grundschulen zugleich. Für die gemeinsame Entwicklung qualitativ hochwertiger Vorkurskonzepte und Kooperationspläne sowie deren kooperative Umsetzung ist es daher ausgesprochen wichtig, dass alle Bildungseinrichtungen, die vor Ort Vorkurse durchführen, ein lokales Netzwerk bil-den. Die BayBL (Kap. 6.G) betonen aufgrund der vielen positiven Effekte die Bedeutung kommunaler Netzwerkarbeit im Bildungsbereich. Mit der Initiative Bildungsregionen in Bay-ern des Bildungsministeriums wird diese Entwicklung gefördert. Nach bisherigen Erfahrun-gen mit Netzwerken zum Vorkurs braucht es ein Koordinierungsteam, das diese Netzwerkar-beit initiiert, organisiert und moderiert. Anzustreben ist, dass das Jugend- und das Schulamt gemeinsam und möglichst zusammen mit einem Kita-Schule-Tandem, diese Koordinierungs-funktion übernimmt.16 Konstruktive Netzwerkarbeit braucht zudem Pädagoginnen und Pä-dagogen mit mehrjähriger Vorkurserfahrung, da sie zur Qualitätsentwicklung der Vorkursar-beit vor Ort maßgeblich beitragen können.

16

Im Rahmen der Sammlung guter Praxisbeispiele zu den BayBL wurde ein entsprechendes Netzwerkbeispiel zum Vorkurs aus der Praxis eingebracht und dokumentiert. Dieses wird ab Mitte 2014 zum Download auf der IFP-Website verfügbar sein.

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4 Gemeinsame Bildungspartnerschaft mit den Eltern

4.1 Von der Elternarbeit zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Eltern haben aufgrund der Rechtslage im Vorkurs eine starke Stellung als Bildungspartner, bei-spielsweise liegt die Entscheidung über die Teilnahme ihres Kindes allein bei den Eltern (siehe Teil 1: 2.2). Das in BayBL und BayBEP verankerte Konzept der Bildungs- und Erziehungspart-nerschaft mit Eltern stellt die gemeinsame Verantwortung für das Kind heraus und sieht eine veränderte Mitwirkungs- und Kommunikationsqualität vor. Die Ziele und Angebote einer Bildungspartnerschaft mit Eltern gelten selbstverständlich auch für den Vorkurs (siehe Tabel-le 15) mit der Maßgabe folgender Aufgabenzuständigkeiten:

Die Zuständigkeit für die Bildungspartnerschaft mit Eltern liegt auch beim Vorkurs primär bei der Kindertageseinrichtung und dort bei der für das Kind zuständigen Gruppenleitung bzw. pädagogische Bezugsperson (z. B. Elterngespräche, sprach- und literacybezogene Angebote für Familien), teils auch auf Leitungsebene beider Tandempartner (z. B. Eltern-einbezug bei der Vorkursorganisation).

Die Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Tandempartner sind damit nur insoweit betraut, als dass sie die Gruppenleitung bzw. pädagogische Bezugsperson des Vorkurs-kindes über dessen Lern- und Entwicklungsfortschritt informieren, das Vorkursgeschehen für Eltern transparent und sichtbar machen sowie Eltern (z. B. durch Hospitation) einbe-ziehen.

Ziele (BayBL) Umsetzungsbeispiele

Information und Aus-tausch Elternberatung und Vermittlung fachli-cher Unterstützung

Elterngespräch, sobald Vorkursempfehlung im Raum steht

Elterninformation zum Vorkurs (z. B. Konzeption, Infobroschüre) Beratung und Fachdienst-Vermittlung bei Anzeichen von Sprachstörun-

gen – Klärung, ob Vorkurs eine sinnvolle Unterstützungsmaßnahme ist

Elterngespräche über den sprachlichen Lern- und Entwicklungsfortschritt des Kindes im Vorkurs und zu Hause

Transparenz des Vorkursgeschehen für Eltern („Sprechende Wände“)

Elternpartizipation Elternmitsprache an der Vorkursorganisation (z. B. Beförderung zur Schule)

Elternmitarbeit Stärkung der Eltern-kompetenz

Formen der aktiven Elterneinbeziehung ins Vorkursgeschehen (siehe 4.2) Anregungen zur Unterstützung der Bildungsprozesse des Kindes zu Hause

(z. B. Elternmaterialien, familienbildende Angebote zu Sprache & Literacy)

Begleitung von Über-gängen

Einschulungsgespräch mit Eltern, bei dem u.a. zu klären ist, ob das Kind wei-terhin eine zusätzliche Unterstützung im sprachlichen Bereich benötigt

Tabelle 15: Vorkursbezogene Ziele und Umsetzungsbeispiele der Bildungspartnerschaft mit Eltern

Die im Vorkurs zu realisierende Bildungspartnerschaft mit Eltern ist so zu gestalten, dass sie für das Kind und seine Familie wirkungsvoll ist und den empirisch belegten Wirkfaktoren Rechnung trägt17 (siehe Tabelle 16). Grundvoraussetzungen für eine gelingende Partnerschaft sind eine „positive, offene und wertschätzende Haltung gegenüber den Eltern sowie Transpa-renz in Zielen, Themen und Methoden. […] Dazu gehören die Anerkennung der Unterschiedlich-keit von Familien und ihrer Lebensentwürfe und das Angebot von Information und Unterstüt-zung ohne Belehrung“ (BayBL S. 49).

17

Fantuzzo/Tighe/Childs 2000, Lorenz 2012

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Faktoren wirksamer Elternkooperation Realisierung im Vorkurs

Häufigkeit und Qualität des Kontakts zwischen Eltern und Kita/Schule

Zuverlässige, barrierefreie Kontaktmöglichkeiten für alle Eltern im Vorkursgeschehen schaffen

Umfang, in dem sich Eltern mit Aktivitäten in der Kita/Schule einbringen

Möglichkeiten entwickeln, wie sich Eltern ins Vorkursgeschehen einbringen können (siehe 4.2)

Umfang, in dem sich Eltern zu Hause bildungs- und lernanregend mit ihrem Kind beschäftigen

Interaktive Anregungen geben, wie Eltern zu Hau-se die sprachliche Bildung ihrer Kinder ergänzend zum Vorkurs unterstützen können

Tabelle 16: Wirksame Gestaltung der Elternkooperation

4.2 Aktive Elterneinbeziehung

a) Anregungen und Beispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele guter, innovativer Praxis entstammen den Fortbildungen der Kam-pagne zum bisherigen Vorkurs Deutsch und verstehen sich als Anregung. Ob und inwieweit diese aufgegriffen und (in abgewandelter Weise) umgesetzt werden, entscheiden die Tand-empartner vor Ort. Einige der Beispiele zielen eher auf die Einbeziehung der Eltern in die Vorkurspraxis der Kindertageseinrichtung ab.

Partizipative Eltern-abende

Von den Tandempartnern gemeinsam gestaltete Elternabende, die die Mitsprache der Eltern in den Mittelpunkt stellen

Zu Beginn des Vorkurses: Vorkursorganisation mit Eltern gestalten Vor Einschulung der Vorkurskinder: Was hat der Vorkurs gebracht?

Sichtbarmachung des Vorkursgeschehens

Dokumentation der Bildungsprozesse im Vorkurs, z. B. Infowand (Fo-tos, Kinderaussagen), digitaler Bilderrahmen

Portfolioarbeit zum Vorkurs,

so dass auch Kinder ihren Eltern zeigen können, was sie im Vorkurs ma-chen und lernen („Mama, Papa schau“)

Aktive Vorkurseltern-schaft

Aufbau eines Kompetenzpools von Vorkurseltern und Formblatt-Einsatz für die Kompetenzabfrage (z. B. Sprachen, berufliche Kompetenzen, Möglich-keit des Arbeitsplatzbesuchs, weitere Ressourcen)

Aktive Einbeziehung von Eltern ins Vorkurs-geschehen Eltern-Kind-Aktivitäten

Hospitation von Eltern bei Vorkursstunden Elterneinbezug in die Portfolioarbeit (z. B. Portfolioeinträge von den

Eltern, Elterngespräch, in dem z.B. das Kind sein Portfolio den Eltern vorstellt, Ausleihe des Portfolio-Ordners nach Hause)

Elterneinbezug in Literacy-Aktivitäten (z. B. Geschichten aufbereiten), Projekte (z. B. Film erstellen „Mit Kindern Geschichten erfinden“) oder Literacy-Center (z. B. im Restaurant), in dem sie bestimmte Aufgaben übernehmen (z. B. Vorlesen) oder über gestellte „Hausaufgaben“ an das Kind Ideen einbringen und mit dem Kind zu Hause weiter recher-chieren zu Themen, die im Vorkurs gerade dran sind

Ausflüge mit Vorkurskindern und deren Eltern, z. B. Märchen-Wande-rung mit Kindern und Eltern im Wald (Bildung mehrerer Familiengrup-pen – Baum-Stationen, an denen zweisprachiges Vorlesen stattfindet)

Übernachtung mit Vorkurskindern

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Literarisches Eltern-Café in der Kita

Terminierung: 1,5-2 Stunden während der Öffnungszeit

Zielgruppe: alle Eltern – Sprachgruppen (z. B. russisch/deutsch)

Organisation: zweisprachige Einladung in verschiedenen Sprachen (Deutsch und Familiensprache) – ansprechende Tischgestaltung

Ziel: Austausch über interessante Themen wie z. B.

Sprach- und Literacykompetenz – Erstspracherwerb – Zweitspracher-werb bei Mehrsprachigkeit (z. B. Elternbrief: Wie lernt mein Kind zwei Sprachen?)

Was ist ein gutes (mehrsprachiges) Kinderbuch? (z. B. mehrsprachige Kinderbuchausstellung auch mit Büchern aus Bücherei)

Sprachliche Bildungsaktivitäten zu Hause (z. B. Film „Lesen im Dialog“)

Einbezug externer Partner: z. B. Integrationsbeirat, Schule

Kinder- und Familien-bibliothek in Kita (und Schule)

Ausstattung

Deutsch- und mehrsprachige Bücher und Hörbücher für Kinder Kinderbücher-Empfehlungslisten für Eltern Kataloge/Prospekte mit mehrsprachigen Kinder(hör)büchern

Bild-Wörter-Bücher auch für Erwachsene, Eltern Elternmaterialien zur sprachlichen Bildung zu Hause (siehe Modul C)

Gestaltung

Kooperation mit Bibliotheken vor Ort (z. B. Bücherkisten bestellen) Buchausleihe nach Hause Bibliotheksorganisation mit aktiven Kindern und Eltern (z. B. Kinder-

dienste, Eltern-Aktiv-Gruppen)

Öffnung zum Gemein-wesen

Bibliotheksbesuche mit Eltern – Aktionstage Mehrsprachigkeit, ein Angebot kommunaler Bibliotheken

Elternbegleiter, Integrationslotsen, Stadtteilmütter in bayerischen Kommunen, die als Mittler zwischen Kita/Schule und Familien agieren

Tabelle 17: Anregungen und Beispiele zur aktiven Elterneinbeziehung in den Vorkurs

b) Bedeutung der Elternhospitation

Zentrale Ziele einer positiven Kooperation mit Eltern sind Information und Austausch, Stär-kung der Elternkompetenz (Elternbildung), Elternmitarbeit und die aktive Einbeziehung von Müttern und Vätern ins aktuelle Bildungsgeschehen (vgl. BayBL S. 48f).

Das Angebot der Elternhospitation im Vorkurs trägt all diesen Zielen Rechnung und ist für Kinder, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen gewinnbringend (siehe Tabelle 18). Die hierbei zu beachtenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden in diesem Teil unter 5.2 dargelegt.

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Elternhospitation … Positive Effekte – z. B.

dient primär dem Informationsrecht der Eltern über den Vorkurs, dem Bildungs-einrichtungen durch eine offensive In-formationshaltung entsprechen

Einblicke in die sprachpädagogische Arbeit im Vor-kurs

ihr Kind in der Vorkursgruppe erleben bessere Einschätzung des sprachlichen Entwicklungs-

stands ihres Kindes im Vergleich zu anderen Kindern

ermöglicht Eltern viele Lernerfahrungen durch Lernen am Modell (Vorkurspäda-gogin oder -pädagoge), die sie auf die sprachliche Bildungsbegleitung ihres Kindes zu Hause übertragen können

Kennenlernen von

Kommunikationsweisen und vielfältigen Literacy-Aktivitäten mit Kindern

guten Sprachspielen, Kinderbüchern … Vorlesetechniken, dialogischer Bilderbuchbetrach-

tung, Literacy-Center, Projektarbeit …

so dass indirekt eine intensive Elternbildung stattfindet, von der das Kind zu Hause in hohem Maße profitieren kann.

ist die Grundform von Elternmitarbeit, wenn Eltern nicht nur beobachten, son-dern an Gruppenaktivitäten auch aktiv teilnehmen

Mitarbeit z.B. als Gesprächs- und Spielpartner (vgl. Bay-BEP, Kap. 8.3.1, S. 441)

Dies ermöglicht wiederum den Kindern neue Lernerfah-rungen und stimuliert sie in ihrem Lernen.

verändert und verbessert die Beziehung zwischen Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen

besseres gegenseitiges Kennenlernen, neues Eltern-verständnis der Pädagogenrolle, Entdeckung der un-terschiedlichen Kompetenzen

Entwicklung von Vertrauen und Wertschätzung fürei-nander, Verbesserung der Kommunikation

mehr Offenheit und gegenseitige Unterstützung

Tabelle 18: Bedeutung und Effekte der Elternhospitation im Vorkurs18

18

In Anlehnung an M.R. Textor: http://www.elternarbeit.info/bildungspartner.html

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5 Sorge- und datenschutzrechtliche Bestimmungen rund um den Vorkurs Deutsch

5.1 Elterliche Zustimmung zur Kooperationspraxis der Tandempartner

Für die kindbezogene Kooperation benötigen die Tandempartner die Zustimmung der Eltern, die zwei verschiedene Komponenten und Verfahrensschritte umfasst:

Eine sorgerechtliche Komponente, die die Mitverantwortung der Schule für die Bildungs-begleitung von Vorschulkindern im Vorkurs betrifft (Bevollmächtigung)

Eine datenschutzrechtliche Komponente, die den Fachdialog der Tandempartner Kinder-tageseinrichtung und Grundschule über das Vorkurskind betrifft (Einwilligung).

a) Bevollmächtigung der Schule für die Bildungsarbeit mit dem Kind

Die Bildungs- und Erziehungsverantwortung einer Kindertageseinrichtung für das einzelne Kind ist ein von den Eltern übertragenes Recht (vgl. § 1 Abs. 1, 2 SGB VIII). Die Rechtsüber-tragung erfolgt im Rahmen des Bildungs- und Betreuungsvertrags mit den Eltern. Die Schule benötigt für alle Kontakte und Aktivitäten mit Vorschulkindern, die nicht die Schulanmeldung betreffen, ebenso eine elterliche Bevollmächtigung.

Der einfachste und schnellste Weg, die Verantwortung für ein Kind auf pädagogisches Per-sonal zu übertragen (Bevollmächtigung), ist das Einverständnis der Eltern mit der geltenden Konzeption der Kindertageseinrichtung. Dessen Erteilung ist Aufnahmebedingung und Be-standteil des Bildungs- und Betreuungsvertrags, der mit den Eltern abgeschlossen wird. Die-se Bevollmächtigung des Kitateams und externer Dritte erfolgt aber nur insoweit, als das Bildungs- und Kooperationsgeschehen in der Konzeption für Eltern transparent dargelegt wird. Damit beide Tandempartner berechtigt sind, mit dem Kind im Vorkurs pädagogisch zu arbeiten, braucht es

einen Passus in der Konzeption, der das Angebot „Vorkurs Deutsch“ und dessen koopera-tive Durchführung mit der Schule hinreichend konkret beschreibt und

zu gegebener Zeit die konkretisierende Elternentscheidung zur Vorkursteilnahme des Kin-des, die eine ausführliche Elterninformation über den Vorkurs voraussetzt.

Auf der Website des Bayerischen Familienministeriums und in der Toolbox (Modul C) findet sich ein Formulierungsvorschlag zu den Hinweisen, die die Kooperation von Kindertagesein-richtung und Grundschule im Rahmen des Übergangs in die Schule und beim Vorkurs in der Konzeption betreffen. In der IFP-Mustergliederung für Konzeptionen ist dieser Muster-Text-baustein im Kapitel 3: Übergänge des Kindes im Bildungsverlauf – Vernetzung seiner Bil-dungsorte und dort bei den Ausführungen zum Übergang des Kindes in die Schule verankert.

Weiterentwicklung der Kita-Konzeption im Zuge der BayBEP-Umsetzung:

IFP-Mustergliederung 2007/2011

Einführung 1. Rahmenbedingungen unserer Einrichtung 2. Unser Leitbild – Prinzipien unseres Handelns für Kinder und ihre Familien 3. Übergänge des Kindes im Bildungsverlauf – Vernetzung seiner Bildungsorte (hier: Textbaustein

„Kooperation von Eltern, Kita und Schule“ inklusive Vorkurs) 4. Bildung und Erziehung – Unser Angebot für die Kinder 5. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft – Unser Angebot für die Eltern 6. Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Einrichtung – Geplante Veränderungen

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b) Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog der Tandempartner

Die Planung und Durchführung erfordert den Austausch der Tandempartner über die Vor-kurskinder. Mangels gesetzlicher Übermittlungsbefugnis ist dieser Austausch nur gestattet, wenn Eltern hierzu ihre Einwilligung schriftlich erteilen.

Wirksames Einholen der Einwilligung – Einsatz des bayernweit eingeführten Vordrucks

Diese Einwilligung einzuholen ist Aufgabe der Kindertageseinrichtung. Hierbei ist der in Bay-ern vom Familien- und Bildungsministerium bayernweit eingeführte Vordruck „Einwilligung der Eltern in den Fachdialog über das Kind zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschu-le“ zu verwenden. Dieser ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt und in neun verschiedenen Sprachen als Download auf der Website des Familienministeriums ver-fügbar (siehe auch Toolbox im Modul C). Der Einwilligungsvordruck hat das kindbezogene Kooperationsgeschehen zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule von der Vorkurs-teilnahme bis zum Übergang des Kindes in die Schule im Blick.

Bei einer Vorkursempfehlung ist die Einwilligung in dem Elterngespräch einzuholen, bei dem es um die Entscheidung zur Vorkursteilnahme geht. Das Erteilen der Einwilligung ist freiwillig und wird durch eine angst- und druckfreie Gesprächs- und Entscheidungsatmosphäre unter-stützt. Dies kommt durch folgenden Hinweis im Vordruck zum Ausdruck: „Wenn Sie diesem Verfahren nicht zustimmen, werden ihrem Kind keine Nachteile entstehen.“ Für den Fall, dass Eltern der Vorkursteilnahme zustimmen, aber den kindbezogenen Austausch der Tandemp-artner nicht gestatten, wird das Kind nicht vom Vorkurs ausgeschlossen; hier bleibt ein kind-bezogener Austausch im Rahmen gemeinsamer Elterngespräche, bei denen beide Tandemp-artner zugegen sind, oder später ein erneuter Versuch in Sachen Einwilligung.

Schriftliche Einholung der Einwilligung als Formalakt

Mündliche Aktualisierung vor jedem Fachdialog

Schriftliche Einholung durch die Kita – Zeitpunkt Bei Vorkursteilnahme bereits im vorletzten Kita-Jahr, wenn auch der schulische Vorkursanteil zustande kommt.

Wirksame Einholung – Einsatz des bayernweit eingeführten Einwilligungsvordrucks

Elterninformation über die Tragweite ihrer Einwilligung (Hinweise im Vordruck)

Entscheidungsfreiheit der Eltern, die Einwilligung zu ertei-len – jederzeitiger Widerruf

Kopien erteilter Einwilligung an Eltern und Schule

Lange Geltungsdauer 2,5 Jahre für Vorkurskinder bis zum Ende der Jahrgangsstufe 1

Regelfall: sich vor jedem Gespräch mit dem Tandempartner mit den Eltern abstimmen und ihnen Ge-sprächsteilnahme anbieten (vgl.

Hinweis im Vordruck) mehr Frei-raum beim Vorkurs

Prüfung im Einzelfall, ob ein Fach-dialog erforderlich ist: in der Regel ja, wenn er ressourcenorientiert angelegt und von Nutzen für das Kind ist

Tabelle 19: Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog Kita Schule (Reichert-Garschhammer 2011)

Reichweite der Einwilligung für kindbezogene Fachdialoge beim Vorkurs

Die Reichweite ergibt sich aus den im Einwilligungsvordruck zum Vorkurs enthaltenen Hin-weisen (siehe nachstehender Kasten).

„(1) Teilnahme des Kindes am ,Vorkurs Deutsch 240´

Für die Kursplanung ist es notwendig, alle daran teilnehmende Kinder in einer Liste, die auch die Grundschule erhält, mit folgenden Daten zu erfassen: Name, Vorname, Geburtsdatum und welche Sprache/n in der Familie gesprochen wird/werden (MUSTER-Formblatt siehe Modul C).

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Im Rahmen der arbeitsteiligen Kursdurchführung

tauschen sich die jeweils zuständige pädagogische Fachkraft der Kindertageseinrichtung und die Lehrkraft der Grundschule über ihre Beobachtungen der sprachlichen Lern- und Entwicklungs-prozesse des Kindes regelmäßig aus und

stimmen für eine optimale Förderung des Kindes das weitere pädagogische Vorgehen aufeinan-der ab.

Die Eltern werden über den sprachlichen Entwicklungsverlauf ihres Kindes fortlaufend informiert.“

Grundsätzlich zu beachten ist auch der weitere Hinweis im Vordruck: „Wenn Gespräche oder die Übermittlung schriftlicher Unterlagen über das Kind anstehen, werden die Eltern stets vorab kontaktiert, um mit ihnen die konkreten Inhalte […] und ihre Gesprächsteilnahme ab-zusprechen.“ Einwilligungen mit langer Geltungsdauer, die eine unbestimmte Anzahl von Dialogen gestatten, können nur ein Formalakt sein. Sie bedürfen in einer wertschätzenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, in der sich Eltern sowie Pädagoginnen und Pädago-gen auf Augenhöhe begegnen, aber auch aus datenschutzrechtlichen Gründen einer Aktuali-sierung und nochmaligen Rücksprache im Einzelfall.

Beim Vorkurs sind die Hinweise zu den Gesprächsinhalten bereits so hinreichend konkret im Vordruck abgefasst, dass die Tandempartner mehr Freiraum zum Austausch haben und nur besondere Vorkommnisse, aber nicht jedes einzelne Gespräch mit den Eltern absprechen müssen. Der mit Elterneinwilligung gestattete Austausch der Vorkurspädagoginnen und -pädagogen über ihre Beobachtungen der sprachlichen Lern- und Entwicklungsprozesse der einzelnen Vorkurskinder bezieht sich z. B. auch auf die in Tabelle 20 dargelegten Aspekte.

Seldak/Sismik-Bögen

Die gegenseitige Übermittlung von Kopien der eingesetzten und ausgefüllten Beobachtungsbögen (Sismik/Seldak, aber auch Perik) ist gestattet. Diese sind wichtige Grundlage für den Austausch über beobachtete Lern- und Entwicklungs-prozesse.

Portfolio Der Portfolio-Ordner gehört dem Kind:

Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Schule, die den in der Kinderta-geseinrichtung angelegten Portfolio-Ordner eines Vorkurskindes einsehen wollen, bedürfen der Einwilligung des Kindes.

Wenn für den Vorkurs ein eigener Portfolio-Ordner angelegt wird und die Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Kita und der Schule das Kind ge-meinsam bei dessen Bestückung mit Lerndokumenten begleiten, haben beide Vorkurkurspädagoginnen und -pädagogen darüber automatisch auch direk-ten Zugang zum Portfolio des Kindes.

Tabelle 20: Kindbezogener Austausch im Kontext von Beobachtung und Dokumentation

5.2 Hospitation der Tandempartner und Eltern

Hospitationen in Bildungseinrichtungen sind aufgrund ihrer positiven Effekte und ihres ho-hen Nutzens für das Kind und alle weiteren Beteiligten ein Angebot von wachsender Bedeu-tung. Dies schlägt sich auch in den BayBL nieder, die die landesgesetzlichen Vorgaben zur Kooperation der Bildungsorte Familie, Kindertageseinrichtung und Schule konkretisieren und gegenseitige Hospitationen zwischen Bildungseinrichtungen (siehe Teil 2: 3.2.c) und Hospita-tionen für Eltern (siehe Teil 2: 4.2.b) ausdrücklich vorsehen.

Gegenseitige Vorkurshospitationen der Tandempartner

Wenn Kindertageseinrichtungen in ihrer Konzeption den Eltern gegenüber offenlegen, dass sie ihre gesetzliche Aufgabe Vorkurs Deutsch gemeinsam mit der Grundschule durchführen

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und im Rahmen dieser Zusammenarbeit auch gegenseitige Hospitationen der Tandemp-artner stattfinden, legitimiert das zu erteilende Einverständnis der Eltern mit der geltenden Konzeption eine Vorkurshospitation. Wenn dabei auch Daten über einzelne Kinder ausge-tauscht werden, die nicht auf gemeinsame Beobachtungen der aktuellen Situation im Vor-kurs beruhen, ist zusätzlich die elterliche Einwilligung in den Fachdialog erforderlich.

Elternhospitationen im Vorkurs beider Tandempartner

Im Vorkursanteil der Kindertageseinrichtung ist eine Elternhospitation – vor allem auch aus Gründen des Kindeswohls und der Stärkung des Bildungsorts Familie – stets möglich (vgl. auch BayBEP, Kap. 6.6.1). Der datenschutzrechtlich abgesicherte Lösungsansatz, der für Kin-dertageseinrichtungen entwickelt worden ist19, wird teils in Schulen praktiziert und kommt somit auch beim Vorkurs zur Anwendung. So sind auch hier Elternhospitationen im Vorkurs gestattet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Einverständnis der Leitungen und der Vorkurspädagoginnen und -pädagogen der Kinder-tageseinrichtung und der Grundschule, das Angebot Elternhospitation im Vorkurs einzu-führen, wobei die Kindertageseinrichtung dieses Angebot ggf. auch nur für seinen Vor-kursanteil realisieren kann und dessen dauerhafte Ablehnung aufgrund der dargelegten positiven Effekte (siehe Teil 2: 4.2.b) kaum mehr zu rechtfertigen ist;

gemeinsame Entwicklung eines Konzepts zur „Elternhospitation im Vorkurs“, das vor al-lem auch klare Hospitationsregelungen enthält, um die Erfüllung des Bildungs- und Er-ziehungsauftrags im Rahmen eines geordneten Vorkursablaufs sicherzustellen;

Beteiligung des Elternbeirats der Kindertageseinrichtung an der geplanten Einführung der Elternhospitation im Vorkurs und an der Optimierung des Konzeptentwurfs, den die Tandempartner möglichst gemeinsam vorstellen; der Elternbeirat sollte über den Sinn und Zweck sowie den hohen Nutzen der Elternhospitation gut informiert sein, seine Ab-lehnung ist grundsätzlich kein Hindernis ist, Elternhospitation einzurichten;

rechtzeitige Bekanntgabe des Hospitationsangebots und dessen Regelungen gegenüber allen Vorkurseltern durch dessen Verankerung in der Konzeption und/oder mittels El-ternbrief an die Vorkurseltern;

schriftliche Verpflichtung von hospitierenden Eltern zur Wahrung des Datengeheimnisses (Abnahme einer Datenschutzerklärung bei den Eltern), ein bloßer Hinweis hierzu in der Konzeption und/oder im einschlägigen Elternbrief genügt nicht;

Gewährleistung, dass hospitierende Eltern keinen Zugang zu Unterlagen über die Kinder (z. B. Beobachtungsbögen, Kartei) erhalten.

In der Toolbox (Modul C) findet sich als Orientierung ein Muster-Elternbrief zur „Elternhos-pitation im Vorkurs“, den beide Tandempartner einsetzen können und jeweils zu Beginn ih-res Vorkursanteils allen Vorkurseltern aushändigen. Dieser Elternbrief enthält Hospitations-regelungen, die in der Praxis gängig sind (= Hospitationskonzept) sowie eine Besuchsanmel-dung mit Datenschutzerklärung seitens der Eltern.

Wenn eine Grundschule beim Vorkurs mit mehreren Kindertageseinrichtungen kooperiert, ist es zielführend, ein gemeinsames Konzept und einen gemeinsamen Elternbrief zur Eltern-hospitation im Vorkurs zu entwerfen. Für den Fall, dass z. B. zunächst nicht alle beteiligten

19

Datenschutz-Lösungen zur „Elternhospitation in Kindertageseinrichtungen“ wurden publiziert in der Handreichung „Qua-litätsmanagement im Praxisfeld Kindertageseinrichtungen (Bayern) – Blickpunkt Sozialdatenschutz“, die am IFP im Auftrag des Familienministeriums und in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten entwickelt worden ist (Reichert-Garschhammer 2001, S. 64, 211) und in der Handreichung „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen“, die das Baden-Württemberger Ministerium für Kultur, Jugend und Sport 2012 herausgegeben hat (siehe dort S. 17). Beide Lösungen zeichnen sich aus durch ihre übereinstimmende Rechtsauffassung.

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Kindertageseinrichtungen mit der Elternhospitation (zunächst) einverstanden sind, kann die Grundschule – mit Blick auf die dargelegte Rechtslage – den Eltern von Vorkurskindern aus anderen Kindertageseinrichtungen dennoch Hospitationen im schulischen Vorkursanteil ge-statten. Die Persönlichkeitsrechte werden durch die Datenschutzerklärung, die hospitieren-de Eltern stets erteilen und unterschreiben müssen, gewahrt.

In Kindertageseinrichtungen ist darüber hinaus – bereits im Aufnahmeverfahren – die Einho-lung einer Datenschutzerklärung bei allen Eltern zielführend, da Präsenz und Mitarbeit von Eltern durch ihre aktive Einbeziehung ins Bildungsgeschehen generell zunehmen sowie El-ternpräsenz in der Eingewöhnungsphase Standard ist. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich sodann auf alle Formen der Elternmitarbeit inklusive Elternhospitation u. a. auch im Vorkurs (siehe Muster-Datenschutzerklärung in Modul C). Diese wird durch den später ein-gesetzten Elternbrief zur Elternhospitation im Vorkurs konkretisiert und aktualisiert.

5.3 Unterstützung von Eltern bei der Einbürgerung von Vorkurskindern

Die Einbürgerung eines minderjährigen Kindes mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft setzt voraus, dass es über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügt20. Bei Kindern unter 16 Jahren ist dies erfüllt, wenn sie eine altersgemäße Sprachentwicklung aufweisen.

Als Antragsteller sind Eltern verpflichtet, diesen Nachweis für die altersgemäße Sprachent-wicklung zu erbringen. Bei Schulkindern ist dieser Nachweis durch die Vorlage des Schul-zeugnisses erfolgt. Bei Kindergartenkindern gibt es mehrere Möglichkeiten, die durch das Bayerische Familienministerium in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium 2010 festgelegt wurden.21 Diese sind in Tabelle 21 zusammengefasst.

Im Sinne einer Bildungspartnerschaft unterstützen Kindertageseinrichtungen die Eltern bei der Erbringung dieses Nachweises. Gleichzeitig kann an dieser Stelle noch einmal auf die Bedeutung des Vorkurses hingewiesen werden.

Nachweis einer alters-gemäßen Sprachent-wicklung des Kindes im Einbürgerungsverfahren

Für Eltern gibt es drei Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen: 1. eine Kopie des ausgefüllten Sismik-Bogens (Kurz- oder Langversion

mit Auswertung) bei der Einbürgerungsbehörde vorlegen (einfachster Weg!).

2. Eine entsprechende Bescheinigung für das Kind durch die Einrich-tungsleitung ausstellen lassen.

3. Eine entsprechende Bescheinigung durch ein fachärztliches Gutach-ten oder eine fachgutachterliche Stellungnahme.

Rechtslage bei Kindern, die beim Vorkurs teil-nehmen

Die Bestätigung eines Vorkursbesuchs reicht nicht als Bescheinigung über die altersgemäße Sprachentwicklung. Entscheidend hierfür ist das Ergebnis der Sprachstanderhebung anhand des Sismik-Bogens (siehe oben 1.1):

Vorkurskinder, bei denen mittels Sismik ein „spezieller Förderbe-darf“ festgestellt wurde, verfügen über eine altersgemäße Sprach-entwicklung, da sie in der Regel nur dann eine Vorkursempfehlung erhalten, wenn es noch freie Kapazitäten im Vorkurs gibt.

Bei Vorkurskindern, die einen „dringend speziellen Förderbedarf“ aufweisen, liegt keine altersgemäße Sprachentwicklung vor.

Tabelle 21: Nachweis einer altersgemäßen Sprachentwicklung im Einbürgerungsverfahren

20

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 Satz 2 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) 21

Vgl. Schreiben des Familienministeriums vom 11.03.2010, VI3 AMS 05 – 2010

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Anhang zum Modul A 1 Verwendete Unterlagen und Literatur

Verwendete Unterlagen zum Vorkurs

Ministerielle Dokumente zum Vorkurs Deutsch 240 und zu Fragen mit Vorkursbezug

StMAS (25.07.2013). Bildungsfinanzierungsgesetz – Öffnung der Vorkurse Deutsch 240 für Kinder, bei denen beide Eltern oder zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist. VI3 AMS 06-2013, VI3 6511/205

StMBW (04.08.2013). Bildungsfinanzierungsgesetz – Öffnung der Vorkurse. IV.1-5 S 7400.1-4b 59 585

StMAS (05.10.2012). Vollzug der AVBayKiBiG. Beobachtungsbögen gemäß §§ 1 Abs. 2 (PERIK), 5 Abs. 2 (SISMIK) und 5 Abs. 3 (SELDAK) AVBayKiBiG. VI3/6512.01-1/36Mz

StMAS (11.03.2010). Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung von minderjährigen Kindern, altersge-mäße Sprachentwicklung. VI3 AMS 05 – 2010, VI3, VI3 /7360/67/10

StMAS/StMBW (19.10.2010). Kooperation von Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung und Grundschulen. Hier: Informationen für die Grundschule zum Einschulungsverfahren (mit 4 Anlagen). VI 3 AMS 03-2010, VI 3/7360/3/10 – IV.1-IV.7-IV-MD

StMAS (2008). Vorkurskonzept Deutsch 240. Online-Dokument: http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/kinderbetreuung/vorkurskonzept240.pdf

StMAS (05.05.2008). Sprachförderung – Ausdehnung der Vorkurse. Art. 5 Abs. 2 BayKiBiG i.V.m. § 5 AVBayKiBiG. VI4/7362/20/08, AMS VI4/6/2008

StMAS (20.12.2006). Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tageseinrichtungen. Im Speziellen: Teilnahme am schulischen Anteil des Vorkurses in der Schule. VI 4/7360/272/06 – Ant-wort: Bayerischer Gemeindeunverfallversicherungsverband (05.01.2007). Gesetzlicher Unfallversiche-rungsschutz für Teilnehmer am Vorkurs nach Art. 37a Abs.3 BayEUG. GUVV-SUV 233/2006/br-g

IFP (13.05.2013). Sprachförderung für Kinder ohne Migrationshintergrund. Qualitätsoffensive in Kinderta-gesbetreuung und Grundschule (Bildungsfinanzierungsgesetz). Rohkonzept für StMAS-Vorlage. Unveröf-fentlicht.

IFP/Kieferle, C. (2012). B 2.1.2 Vorkursteilnahme und Auswirkungen auf den Übergang in die Grundschule. In: ISB (Hrsg). Bildungsbericht Bayern 2012 (S.103-106). München: ISB. URL: https://www.isb.bayern.de/grundschule/materialien/bildungsbericht-bayern-2012/

Fortbildungskampagne zum Vorkurs Deutsch (2010-2013) – interne Unterlagen

IFP/ISB-Materialien für die lokalen Fortbildungen

Dokumentationen der Dienstbesprechungen mit den Referent(inn)en-Tandems am 16.02.2011, 19.10.2011, 23.10.2012 und 16.07.2013

Ausgewählte Evaluationsergebnisse

Verwendete Curricula und Fachliteratur

BayStMAS/BayStMBW (Hrsg.). (2012/2014). Gemeinsam Verantwortung tragen. Die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit. Online/Print.

BayStMS/IFP (Hrsg.). (2005/2012). Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tagesein-richtungen bis zur Einschulung. (5. erweiterte Auflage mit BayBL-Kurzfassung). Berlin: Cornelsen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). (2010). Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Pra-xisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin: BMFSFJ. URL: http://www.kindergerechtes-deutschland.de/publikationen/qualitaetsstandards-zur-beteiligung/

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Fantuzzo, J./Tighe, E./Childs, S. (2000). Family Involvement Questionnaire: A Multivariate Assessment of Family Participation in Early Childhood Education. Journal of Educational Psychology, 92 (2), 367-376.

Lorenz, S. (2012). Modul 3: Bedeutsamkeit der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Foliensatz im Rah-men der Kampagne Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern in Bayern. München: IFP.

Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (2012). Datenschutz in Kindertageseinrich-tungen zum Schutz des Kindes. Stuttgart. Online-Dokument. URL: http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Projekte/kindergaerten-bw/pdf/KM-KIGA_Datenschutz_DEUTSCH.pdf

Reichert-Garschhammer, E./Kieferle C. (2011). Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen. Freiburg: Herder.

Reichert-Garschhammer, E. (2006, aktualisiert 2009). Die elterliche Zustimmung zur Kooperationspraxis von Kindertageseinrichtung und Grundschule. URL: http://www.ifp.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ifp/elterliche_zustimmung_koop_kita_gs_januar_2009.pdf

Reichert-Garschhammer, E. (2001). Qualitätsmanagement im Praxisfeld Kindestageseinrichtung – Blick-punkt: Sozialdatenschutz (Bayern). Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hrsg.). München. (Kontingent, das mit Landesmitteln im Praxisfeld seinerzeit flächendeckend verteilt wurde)

Reichert-Garschhammer, E. (2001). Qualitätsmanagement im Praxisfeld Kindestageseinrichtung – Blick-punkt: Sozialdatenschutz (Bayern). Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hrsg.). Kronach: Carl Link.

2 Abkürzungsverzeichnis

AVBayKiBiG Ausführungsverordnung zum BayKiBiG

BayBEP Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung

BayBL Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (Bayerische Bildungsleitlinien)

BayEUG Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

BayKiBiG Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

DaZ Deutsch als Zweitsprache (z. B. DaZ-Kinder, DaZ-Lehrplan, DaZ-Materialien)

IFP Staatsinstitut für Frühpädagogik

ISB Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Perik Positive Entwicklung und Reslienz im Kindergartenalltag (Beobachtungsbogen)

Kita Kindertageseinrichtung

Seldak Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern (Be-obachtungsbogen)

SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (Unfallversicherung)

SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)

SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)

Sismik Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrich-tungen (Beobachtungsbogen)

SSES Spezifische Sprachentwicklungsstörungen

StMAS Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

StMBW Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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3 Autorinnenteam

Schriftleitung für Modul A Eva Reichert-Garschhammer

Autorinnen Eva Reichert-Garschhammer

Dr. Sigrid Lorenz (eingearbeitete Evaluationsergebnisse aus der Vor-kurskampagne)

Redaktionelle Unterstützung und Begleitung

Redaktionsteam am ISB/Grundschulreferat: Dr. Eva Lang, Helena Möglich, Miriam Sauter und Claudia Urban

Eva Reichert-Garschhammer, Juristin; stellvertretende Institutsleiterin und Abteilungsleiterin am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Arbeitsschwerpunkte: Entwicklung und Implementie-rung der Bildungspläne in Bayern und Hessen und der Bayerischen Bildungsleitlinien; Mitwirkung an vielen Implementierungsprojekten zu verschiedenen Themen und v.a. zu Sprache/Literacy.

Dr. Sigrid Lorenz, Diplom-Soziologin; wissenschaftliche Referentin am Staatsinstitut für Frühpädago-gik in München. Arbeitsschwerpunkte: Implementierung des BayBEP, Evaluation, Organisationsent-wicklung in Kindertageseinrichtungen, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern.