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Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie Sebastian Spinnen , Ingrid Reisewitz-Swertz 1 von 52 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN DER FARB- UND BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE Wintersemester 2014

Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie Sebastian Spinnen, Ingrid Reisewitz-Swertz 1 von 52 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

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Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und BeschichtungstechnologieSebastian Spinnen , Ingrid Reisewitz-Swertz 1 von 52

NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN DER FARB- UND BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE

Wintersemester 2014

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Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie

Wintersemester 2014/2015

Seminar und praktische Übungen 1S/1P

Zeit: Fr 08.00 - 10.00 Uhr s.t.

Ort: Gaußstraße 20, L 13.31

Leitung: Herr Sebastian Spinnen (L 13.07) [email protected]

Frau Reisewitz-Swertz (L 13.05)[email protected]

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GRUNDLEGENDE INFORMATIONENLeistungserbringung in Form von:

– Protokollen (10 – 12 Stück) + Klausur (90 Minuten)

Fehlzeiten:– max. 2x fehlen

Protokolle: Eigenständiges Protokoll zu jedem durchgeführten Block (12

Stück) Abgabe von min. 10 Protokollen (nur für durchgeführte

Blöcke) Zulassung zur Klausur bei 50/100 erreichten Punkten Protokolle werden zum nächsten Termin abgegeben

(schriftlich, zur Not per Mail)

Zu spät abgegebene Protokolle werden nicht mehr gewertet!!(Ausnahme ist Krankheitsfall/Abwesenheit)

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BITTE AUSFÜLLEN UND ABGEBEN!Bergische Universität – Chemie und ihre Didaktik FB C

 

Praktikum: Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie

 

 

Name: ........................................................... Vorname: ....................................................................

 

Geburtsdatum: .................................................... Matr.-Nr.: .....................................................................

 

SS/WS .......................... Studiengang: ..........................................................................................

 

Heimatanschrift: ................................................................................................... Tel.: ...........................

 

Studienanschrift: .................................................................................................. Tel.: ...........................

 

Email: ......................................................................................................................................................

 

Ich habe an der Unterweisung und Sicherheitsbelehrung für das Praktikum „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie" gemäß § 14 GefStoffV teilgenommen und bin über folgende Punkte belehrt worden:

 

Betriebsanweisungen

Gefahrstoffe, die im Praktikum verwendet werden:

Giftigkeit, Gesundheitsgefahren, Gefahrensymbole, R- und S-Sätze

Umgang

Entsorgung

Persönliche Schutzausrüstung

Tragen von Schutzbrille, Arbeitskittel, Schuhwerk, Schutzhandschuhen

Verbot von Kontaktlinsen

Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Fluchtwege

Beschäftigungsbeschränkungen

Alkohol und Rauschmittel

Versorgungseinrichtungen

 

Hiermit versichere ich, dass ich die mir auferlegten Vorschriften verstanden habe und verpflichte mich, sie zu beachten. Eine Schwangerschaft oder gravierende Erkrankung (Epilepsie, Diabetes, usw.) werde ich unverzüglich anzeigen. Die mir leihweise überlassenen Geräte und Gegenstände werde ich in ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben und für Schäden und Verlust Schadenersatz leisten. Ich werde insbesondere keine Chemikalien und Gefahrstoffe aus dem Praktikum entfernen. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften nicht nur den Entzug des Arbeitsplatzes, sondern auch andere strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann.

 

 

 

Wuppertal, den ...................................... ............................................................

(Unterschrift)

 

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Einführung: Sicherheitsbelehrung, Umgang mit Gefahrstoffen und Einführung ins Praktikum (10.10.2014) 

1. Einheit: Glas - ein vielseitiger Werkstoff (17.10.2014) 

2. Einheit: Untersuchung von Wasser und Luft (24.10.2014) 

3. Einheit: Chemische Grundlagen mineralischer Baustoffe (31.10.2014) 

4. Einheit: Chemische Grundlagen polymerer Stoffe: Untersuchung von verschiedenen Kunststoffen (07.11.2014) 

5. Einheit: Herstellung von Kunststoffen (14.11.2014)  

6. Einheit: Lackherstellung (21.11.2014) 

7. Einheit: Untersuchung einer Universalverdünnung (28.11.2014) 

8. Einheit: Herstellung von Pigmenten (05.12.2014) 

9. Einheit: Säuren, Basen, Salze, pH-Wert (12.12.2014) 

10. Einheit: Elektrolyse wässriger Lösungen, Redoxreaktionen von Aluminium (19.12.2014) 

11. Einheit: Galvanische Elemente: Batterien und Brennstoffzellen (09.01.2015) 

12. Einheit: Korrosion und Korrosionsschutz von Metallen (16.01.2015) 

Abschluss: Klausur (23.01.2015)

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http://www.chemiedidaktik.uni-wuppertal.de/studium/gymge_bk/gt/index.html

Wo finde ich Informationen zum Seminar und Praktikum?

• Empfohlene Lehrbücher: - Verständliche Chemie für Basisunterricht und Selbststudium, A. Arni, Wiley-VCH, 2. Auflage, Weinheim, 2003; - Das Fachwissen für den Maler und Lackierer, M. Bablick, S. Federl, 3. Auflage, Stam Verlag, Köln, 1997.

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Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln

Gesundheitsschutzund Unfallverhütung

• Umgang mit Arbeits- stoffen und -mitteln

• Schutzeinrichtungen am Arbeitsplatz

• Persönliche Schutz- ausrüstung

Sachschutz und Umweltschutz

• Brandgefahr• Explosionsgefahr• Einrichtungen zur Brandbekämpfung• Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden• Lärmschutz

Kennzeichnungs- pflicht

• beim Umgang mit Gefahrstoffen

• beim Transport von Gefahrstoffen

• bei der Lagerung von Gefahrstoffen

Sofortmaßnahmen bei Unfällen

• Retten

• Warnen

• Hilfe anfordern

• Erste Hilfe leisten

• Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

1. 2. 3. 4.

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Gefahrstoffe sind Stoffe, von denen eine Gesundheitsgefährdung oder ein Umweltschaden ausgehen kann.

Ausgenommen sind Lebensmittel und Wasser.

Hinweise für den Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugtekeinen Zugang zu diesen Stoffen haben.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind Personen und die Umwelt durch geeignete Vorkehrungen vor

möglichen Gefahren zu schützen.

Räume, Schränke oder Behälter, in denen sich Gefahrstoffe befinden, sind von außen den Vorschriften

entsprechend zu kennzeichnen.

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Gefahrstoffe im beruflichen Umfeld

• Löse- und Verdünnungsmittel und deren Gemische

• Pigmente in Farben und Lacke

• Fluate (Absperrmittel), Bleichmittel, Holzschutzmittel

• mineralische Bindemittel (Kalk, Wasserglas, u. a.)

• Treibstoffe (Benzin, Diesel)

• Reinigungsmittel

• Feinstäube (Toner für Laserdrucker)

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Sicherheitskennzeichen

Sicherheitskennzeichen werden in folgende Bereiche unterteilt:

Rettungszeichen

Gebotszeichen

Verbotszeichen

Warnzeichen

Brandschutzzeichen

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SICHERHEITSKENNZEICHEN II

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SICHERHEITSKENNZEICHEN III

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Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und BeschichtungstechnologieSebastian Spinnen , Ingrid Reisewitz-Swertz 13 von 52

F01Richtungsangabe(nur in Verbindung mit einem anderen Brandschutzzeichen)

F03Löschschlauch

F06Brandmeldetelefon

F07Mittel und Geräte zurBrandbekämpfung

F04Leiter

F08Brandmelder (manuell)

F05Feuerlöscher

Brandschutzzeichen

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1. Gesundheitsschutzund Unfallverhütung

Häufigste Ursachen von Arbeitsunfällen

• Unkenntnis über Substanzeigenschaften

• Mangelnde Einsicht in den Verlauf der durchgeführten Reaktion

• Vernachlässigung von Sicherheitsvor- kehrungen

Schon Reagens- glasversuchekönnen gefährlich

sein!

Informieren Sie sich über die Eigenschaften der Stoffe!

Beachten Sie dieVorschriften zurAbfallbeseitigung!

Vorsicht! Zündquellengibt es überall.

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Vor dem Praktikumsbeginn

Wissen Sie wo sich die folgenden Anlagen befinden?

Notausgang,Fluchtweg?

Telefon, Notruf,Assistent?

Erste-Hilfe-Schrank?

Körperduschen,Löschdecken?

Augenduschen? Sanitätsraum?

Notausschalter?

Feuerlöscher,Feuermelder?

Atemschutz- masken

Not-Aus/Gas

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4.Sofortmaßnahmen bei Unfällen

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Verhalten im Alarmfall:

Rettungszeichen: Notausgang

Sammelplatz: Ausgang Bibliothek

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Das sollten Sie vor Beginn des Praktikums schon wissen:

was „Selbstschutz“bedeutet.

wer den Notruf,entgegennimmt.

was bei Unfällen zu tun ist.

dass Essen und Trinken im Labor verboten ist.

dass bei einem Brand keinAufzug benutzt werden darf.

wo sind Sicherheitsin-formationen zu finden.

dass Feuerlöschernach Benutzung neugefüllt werden müssen.

dass Druckgasflaschenstets gegen Umfallengesichert sein müssen.

Arbeiten Sie mit gesund-heitsschädlichen, oderentzündlichen Chemikalien?

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Umgang mit Gefahrstoffen

Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig.

PetroleumF

Hinweise auf besondere Gefahren:

R 11 LeichtentzündlichR 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

Sicherheitsratschläge:

S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchenS 25 Berührung mit den Augen vermeiden

Hersteller/Einführer:Vertreiber:

UN-Nr. : 2363EG-Nr. : 016-022-00-9CAS-Nr.: 75-08-1

Xn

Enthält: -

b > 1 cm (A 1 cm²)³

F

Xn

F

Xn

• Besorgen Sie vor dem Einsatz eines Gefahrstoffes zunächst das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt. Es enthält viele Informationen zum Gefahrstoff.

• Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch Betriebsanweisungen geregelt.

• Gefäße, Gebinde, Rohrleitungen und gefährliche Arbeitsstoffe müssen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.

· Nach dem Umfüllen in andere Gefäße sind auch diese zu kennzeichnen.

Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV

NR.: GS 20

Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen

1. Gefahrstoffbezeichnung

Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

F

Leichtentzündlich

Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.

Xn

Gesundheitsschädlich

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Haut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!

Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.

5. Erste Hilfe

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

NOTRUF: 0-110 oder 0-19222

6. Sachgerechte Entsorgung

EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.

Datum 12.12.01 Unterschrift

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Umgang mit Gefahrstoffen

• Arbeitsplan für vorgesehene Arbeiten, Experimente• Stoffdaten : Siedepunkt, Schmelzpunkt,

Flammpunkt, Zündtemperatur, Gefahrenklasse, Brandklasse...• R-Sätze (Risiko): Gefahrenhinweise• S-Sätze (Schutz): Sicherheitsratschläge• Entsorgung nicht benötigter Chemikalien

• In Räumen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss ständig eine Schutzbrille mit Seiten- schutz getragen werden.

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Gefahrstoffkennzeichen und Gefahrenbezeichnungen

Explosions-gefährlich

Hoch-entzündlich

Leicht-entzündlich

Brand-fördernd

Sehr giftig GiftigGesundheits-schädlich

Gesundheits-gefährdend

Ätzend Umweltgefährlich Biogefährdung

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Gefahrstoffkennzeichen und Gefahrenbezeichnungen

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Ätzend C corrosive

Als ätzend bezeichnete Stoffe (Säuren und Laugen) zerstörenlebendes Gewebe und andereStoffe

Gefahr / Achtung

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Brandfördernd / Entzündend wirkend O

Brandfördernde Stoffe könnenbrennbare Stoffe entzünden oderausgebrochene Brände verstärkenund so das Löschen erschweren.

Gefahr

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Entzündbar F flammable

• F leichtentzündliche Stoffe bilden mit Luft hochentzündliche Gase.

• F+ hochentzündliche Stoffe bilden mit Luft ein explosives Gemisch.

Gefahr

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Explosionsgefährlich E

Explosionsgefährliche Stoffe können durch Schlag, ReibungErwärmung oder Zündfunkenauch ohne Sauerstoff explodieren.

Gefahr

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Gesundheitsgefährdend Xi irritant

So gekennzeichnete Stoffe könnenAugen, Haut und Atmungsorganereizen und zu Entzündungen führen.

Achtung

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Gesundheitsschädlich XnDiese Stoffe können durch Hautkontakt, Einatmen oderVerschlucken akute oder chronische Gesundheitsschädenverursachen.n = noxious (minder giftig)

Gefahr Gefahr Gefahr

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Giftig T toxicEinatmen, Einnahme oder Haut-kontakt auch geringer Mengenkann zu akuten oder chronischenSchäden oder zum Tod führen.

T+ = sehr giftig

Gefahr

Gesundheitsgefahr (Organtoxizität)Akute ToxizitätGefahr

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Umweltgefährlich N

Gelangen so gekennzeichneteStoffe unkontrolliert in die Umweltkann dies schwerwiegende Folgenfür Wasser, Boden, Luft, Klima,Planzen, Tiere und Mikroorganismenhaben.

Gefahr

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Gefahrenkennzeichnung:

Gefahrensymbol (Weiße Raute mit rotem Rand)

Gefahrenbezeichnung / Signalwort (Achtung, Gefahr)

R: Risiko-Gefahrenhinweise (H: Hazard Statements)

S: Sicherheitshinweise (P: Precautionary Statements)

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Betriebsanweisungen regelnden Umgang mit Chemikalien

Inhalt:• Bezeichnung aller Gefahrstoffe

• Gefahren für Mensch und Umwelt R (H) Sätze

• Gefahrensymbole und Gefahren- bezeichnung der verwendeten Chemikalien

• Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln S (P) Sätze• Verhalten im Gefahrfall• Erste Hilfe• Sachgerechte Entsorgung• Unterschrift Leiter/ Sicherheits- beauftragte

Mustermann BETRIEBSANWEISUNG Gemäß § 20 GeffStoffV

NR.: GS 20

Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen

1. Gefahrstoffbezeichnung

Lösemittel für Reinigungszwecke (Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung, Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat, Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

F

Leichtentzündlich

Produkt ist leicht entzündlich. Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten und austrocknen. Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.

Xn

Gesundheitsschädlich

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen. Nicht essen, trinken oder rauchen. Von Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen. Getränkte Kleidung wechseln. Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten. Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen. Hautschutzplan beachten. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

4. Verhalten im Gefahrfall

Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!

Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder) aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.

5. Erste Hilfe

Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.

NOTRUF: 0-110 oder 0-19222

6. Sachgerechte Entsorgung

EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter im Gefahrstofflager füllen.

Datum 12.12.01 Unterschrift

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Kennzeichnung von Chemikalien nach der GefStoffV

• Name des Stoffes oder bei Zubereitungen Handelsname und bestimmte Inhaltsstoffe

• Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

• Nummer der R-Sätze

• Nummer der S-Sätze

• Es sind die vollständige Texte der R-+S-Sätze zu verwenden

• Hersteller oder Abfüller

Toluol 203-625-9EWG-Kennzeichnung

Leichtentzündlich Gesundheitsschädlich

Leichtentzündlich, Gesundheitsschädlich beimEinatmen. Von Zündquellen fernhalten - NichtRauchen. Berührung mit den Augen vermeiden.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Maß-nahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

R 11-20 S16-25-29-33

Hersteller: ABC-Chemie, Chemiestr. 340699 Erkrath, Tel. 02104/321-0

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• in der Originalverpackung des Herstellers aufbewahren!

Aufbewahrung und Lagerung von Chemikalien:

• wenn nötig nur in eindeutig gekennzeichnete und sichere Behälter umfüllen!

• niemals in Gefäße für Lebensmittel füllen!

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Körperschutz und Arbeitskleidung

Im Labor ist ständig eine Schutzbrille zu tragen!

Chemikalien dürfennicht mit der Haut inBerührung kommen!

Bei erhöhter Gefährdung Gesichtsschutzschild tragen

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Der Wechsel von Laborkleidungzur Straßenkleidung muss außer-

halb des Laboratoriums stattfinden.

Mit Chemikalien verschmutzteKleidungsstücke sofort wechseln!

Körperschutz und Arbeitskleidung

Im LaboratoriumLaborkittel tragen

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Selbstschutz

Können Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe auftreten...

dürfen die Arbeiten grundsätzlich nur in Abzügen ausgeführt

werden.

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Frontschieber des Abzugs stets so weit wie möglich schließen

Frontschieber geöffnet Frontschieber geschlossen

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Naturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und BeschichtungstechnologieSebastian Spinnen , Ingrid Reisewitz-Swertz 41 von 52

Sicheres Experimentieren Vor dem Versuch Arbeitsanweisung gründlich durchlesen.

Geräte standfest aufbauen.

Lange Haare vor Versuchen zusammenbinden.

RICHTIGE KLEIDUNG TRAGEN!

KEIN ESSEN UND TRINKEN (AUCH KEIN KAUGUMMI)

Taschen in den Nebenraum.

Den Arbeitsplatz nicht unbeaufsichtigt lassen.

Den Arbeitsplatz sauber halten.

Geruchsproben nur durch Zufächeln vornehmen.

Gefäße sofort nach der Entnahme verschließen und zurückstellen.

Chemikalien nicht in den Vorratsbehälter zurückgeben.

Gebrauchte Geräte sorgfältig reinigen und wegräumen.

Chemikalienreste sofort sachgerecht entsorgen.

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Entsorgung von Chemikalien

Diese Stoffe müssen gesondert gesammelt und entsorgt werden:

• Säuren und Laugen • giftige anorganische Stoffe • giftige halogenfreie organische Stoffe • halogenhaltige organische Stoffe • Schwermetallverbindungen

Glasabfälle sind gesondert in Glasabfallbehältern zu sammeln!

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Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit:die Temperatur, ab der sich ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemischbilden kann.

Zündtemperatur einer brennbaren Flüssigkeit:die Temperatur, ab der sich der Dampf einer erhitzten Flüssigkeitbeim Kontakt mit Luft von selbst entzündet.

Verbrennung:exotherme Reaktion mit Luftsauerstoff (Oxidation)

Voraussetzung: • Luftsauerstoff • zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch • Zündquelle (Funken, Flamme: Flammpunkt) • oder heiße Oberflächen (Zündpunkt).

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Entzündbare Flüssigkeiten

Unterscheide: wassermischbare und nicht wassermischbar Flüssigkeiten

Einstufung Flammpunkt Gefahren-bezeichnung

Siedepunkt

Kategorie 1 unter 23 °C unter 35 °C extrem entzündbar

Kategorie 2 unter 23 °C über 35 °C leicht entzündbar

Kategorie 3 23 – 60 °C --- entzündbar

Gefahr

Gefahr

Achtung

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Brennende, nicht mit Wasser mischbare Lösungsmittellassen sich nicht mit Wasser löschen!

Brennbare Dämpfe entstehen aus Flüssigkeiten,deren Temperatur über dem Flammpunkt liegt.

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Dämpfe von organischen Lösemitteln sindschwerer als Luft.

Sie können sich deshalb amBoden anreichern und sich an einer weit entfernten Zündquelle entzünden.

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ExplosionsbereichGemisch zu mager

Sauerstoff- anteilüberwiegt

Gemisch zu fett

Lösemittel- anteilüberwiegt

zunehmenderAnteil Lösemittel

Explosionen von Lösemitteldämpfen

UEG OEGUntere Explosionsgrenze(Angabe in Volumen-%)

Obere Explosionsgrenze(Angabe in Volumen-%)

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Explosionsbereich von Benzin-Luft-Gemischen

0,4 Vol.-% Benzin99,6 Vol.-% LuftGemisch zu mager keine Zündung kein Brand

2,3 Vol.-% Benzin97,7 Vol.-% Luftexplosionsfähiges Gemisch

15 Vol.-% Benzin85 Vol.-% LuftGemisch zu fettkeine ZündungBrand a.d. Oberfläche

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• Mischungen brennbarer Dämpfe, Gase oder Nebel mit Luft sind nur im Konzentrations-Bereich zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze explosionsfähig.

• Beim Arbeiten mit brennbaren Lösemitteln darf die untere Explosionsgrenze nicht überschritten werden (ausreichende Luftzufur bzw. Absaugen der Dämpfe sind ggf. erforderlich).

• Wirksame Zündquellen eliminieren:

- Flammen, Feuer, Glutherde- elektrostatische Entladungen- mechanisch oder elektrisch erzeugte Funken

- heiße Oberflächen

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Hier fehlt die Erdung – Gefahr der statischen Aufladung

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Im Rahmen einer Unterweisung und Sicherheitsbelehrung für das PraktikumNaturwissenschaftliche Grundlagen der Farb- und Beschichtungstechnologie gemäß § 20 GefStoffV wurden Sie zu folgenden Punkten informiert:

1. Betriebsanweisungen Praktikum2. Gefahrstoffe, die im Praktikum verwendet werden: a) Giftigkeit, Gesundheitsgefahren, Gefahrensymbole, R- und S-Sätze b) Umgang mit Chemikalien c) Entsorgung nicht benötigter Chemikalien

3. Persönliche Schutzausrüstung a) Tragen von Schutzbrille, Arbeitskittel, Schuhwerk, Schutzhandschuhen b) Verbot von Kontaktlinsen

4. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

5. Fluchtwege

6. Beschäftigungsbeschränkungen: Schwangerschaft oder gravierende Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, usw.) müssen dem Praktikumsleiter gemeldet werden (Anzeigepflicht).

7. Genuss von Alkohol und Rauschmittel können zum Ausschluss vom Praktikum führen.

8. Versorgungseinrichtungen

Das Entfernen von Chemikalien und Gefahrstoffen aus dem Praktikum kann nicht nur den Entzugdes Praktikumsplatzes, sondern auch andere strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!