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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des
Areals nördlich der A8 an der L1134 zur Änderung
des Bebauungsplans „Kommunikation + Technologie
in Heimsheim
Stand: 2. März 2018
Bearbeitung: Dr. David Gustav
Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung
St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . f 0 62 21 3950580
[email protected] . www.bioplan-landschaft.de
BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590
Inhaltsverzeichnis
1.0 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 3
2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen .......................................................... 4
3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen ......................................................................... 11 3.1 Gesetzliche Vorschriften ........................................................................................ 11 3.2 Schutzgebiete ......................................................................................................... 12 3.3 Geschützte Arten .................................................................................................... 12
Zielartenkonzept Baden-Württemberg ................................................................ 12 Fachgutachterliche Einschätzung ......................................................................... 18
4.0 Vermeidungsmaßnahmen ....................................................................................... 25
5.0 Fazit ........................................................................................................................... 28
6.0 Verwendete Literatur .............................................................................................. 29
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 3
BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590
1.0 Vorbemerkungen
Anlass und Ziel Im Zuge einer Änderung des Bebauungsplans
„Kommunikation+Technologie“ in Heimsheim müssen artenschutzrechtli-
che Belange des in Rede stehenden Geländes untersucht werden.
Abbildung 1
Areal nördlich der A8 an
der L 1134 in Heims-
heim
(Quelle Luftbild: LUBW)
Abbildung 2
Zustand des Areals 2017
(Quelle Luftbild: Google
Satellite). Inzwischen
wird der nordöstliche
Bereich bebaut.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 4
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Abbildung 3
Bebauungsplan „Kom-
munikation+Technolo-
gie“ (Quelle: GSA Karls-
ruhe)
Artenschutzrechtliche
Voruntersuchung
Am 12.01.2018 wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt.
Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob von der Planung arten- oder
naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein
könnten.
2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen
Untersuchungsgebiet Das Planungsgebiet umfasst eine etwa 37.000 m² große Fläche nördlich der
A8, an der L 1134 (Abbildung 1).
Das Gebiet umfasst die alte Autobahnmeisterei, eine Fläche, die aktuell be-
baut wird sowie eine große Freifläche unmittelbar an der L 1134.
Foto 1
Blick nach Süden
Bei den Obstbäumen handelt es sich meist um Halb- oder Niederstämme.
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Foto 2
Derzeit im Bau befindli-
che Fabrikhalle im
Nordosten des Gebie-
tes.
Foto 3
Südlich an die aktuelle
Baustelle schließt sich
eine Erdmiete an….
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 6
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Foto 4
….an die noch weiter
südlich ein Regenrück-
haltebecken angrenzt.
Foto 5
Westlich von Erdmiete
und Regenrückhaltebe-
cken liegt die alte Auto-
bahnmeisterei.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 7
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Foto 6
Nordtor der alten Auto-
bahnmeisterei – ein be-
schädigtes Fenster bie-
tet die Möglichkeit für
gebäudebewohnende
(Brutvogel-)Arten, in das
Gebäude zu gelangen
(Pfeil)
Foto 7
Innenhof der alten Au-
tobahnmeisterei.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 8
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Foto 8
Im Dachbereich existie-
ren Einschlupfmöglich-
keiten für Fledermäuse
(eine hervorgehoben,
Kreis).
Foto 9
Südwestseite der alten
Autobahnmeisterei mit
einem Gehölz.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 9
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Foto 10
Weiteres Gehölz vor der
alten Autobahnmeiste-
rei.
Foto 11
Nordöstlich der alten
Autobahnmeisterei liegt
ein Garten, in dem auch
verschiedene Gehölze
stehen.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 10
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Foto 12
Nördlich der alten Auto-
bahnmeisterei liegt eine
Schotterfläche mit Ru-
derlavegetation…
Foto 13
…in der zudem zahlrei-
che Temporärgewässer
liegen.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 11
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Foto 14
Vereinzelt finden sich in
der Ruderalvegetation
Nachtkerzen (hervorge-
hoben), eine Futter-
pflanze des streng ge-
schützten Nachtkerzen-
schwärmers.
3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen
3.1 Gesetzliche Vorschriften
§ 44 BNatSchG
(Fassung 01.03.2010)
Zugriffsverbote
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-
rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung
liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-
tungszustandes der lokalen Population),
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-
wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören.
relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-
Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der
artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die
Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng
geschützten Arten vorschreiben.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 12
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3.2 Schutzgebiete
FFH-Gebiete
(Natura 2000)
Es liegen keine FFH-Gebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.
Vogelschutzgebiete
(Natura 2000)
Es liegen keine Vogelschutzgebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.
Naturschutzgebiete
(NSG)
Es liegen keine Naturschutzgebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.
Gesetzlich geschützte
Biotope
Es liegen keine geschützten Biotope in der Umgebung des Planungsgebie-
tes.
Naturdenkmale Es liegen keine Naturdenkmale in der Umgebung des Planungsgebietes.
Landschaftsschutzgebiet Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in der Umgebung des Planungs-
gebietes.
Naturpark Es liegen keine Naturpark in der Umgebung des Planungsgebietes.
Abbildung 4
In der Umgebung des
Planungsgebietes (gelb
hervorgehoben) liegen
keine Schutzgebiete.
3.3 Geschützte Arten
Zielartenkonzept Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielarten-
konzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologi-
scher Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsge-
biet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Ge-
meinde Heimsheim bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten
zu rechnen (Tabelle 1):
Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim
Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status
EU RL-BW
Bru
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Flussregenpfeifer Charadrius dubius 1 z 1 ZAK
Grauammer Emberiza calandra 1 LA 1 NR
Haubenlerche Galerida cristata 3 LA 1 NR
Steinkauz Athene noctua 1 N 1 ZAK
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 3 LA 1 NR
Weißstorch Ciconia ciconia 2 N 1 ja ZAK
Baumfalke Falco subbuteo 1 N 2 ZAK
Baumpieper Anthus trivialis 1 N 2 ZAK
Dohle Corvus monedula 1 N 2 ZAK
Grauspecht Picus canus 1 N 2 ja ZAK
Kuckuck Cuculus canorus 1 N 2 ZAK
Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N 2 ZAK
Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N 2 ZAK
Rebhuhn Perdix perdix 1 LA 2 NR
Wendehals Jynx torquilla 1 LB 2 NR
Rotmilan Milvus milvus 1 N 3 ja ZAK
Reptilien Mauereidechse Podarcis muralis 1 LB 2 IV 2
Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V
Heu
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Italienische Schönschrecke Calliptamus italicus 2 LA 1 NR
Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 1 N 2 ZAK
Blauflügelige Sandschrecke Sphingonotus caerulans 1 N 2 ZAK
Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis 1 N 2 ZAK
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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim
Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status
EU RL-BW
Zweipunkt-Dornschrecke Tetrix bipunctata 1 N 2 ZAK
Tagf
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Wid
de
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Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N 2 ZAK
Großer Feuerfalter Lycaena dispar 1 LB 2 II, IV NR
Himmelblauer Bläuling Polyommatus bellargus 1 N 2 ZAK
Komma-Dickkopffalter Hesperia comma 1 N 2 ZAK
Kreuzdorn-Zipfelfalter Satyrium spini 1 N 2 ZAK
Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N 2 ZAK
Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N 2 ZAK
Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N 2 ZAK
Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N 2 ZAK
Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N 2 ZAK
Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB 3 NR
Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N 3 ZAK
Trauermantel Nymphalis antiopa 2 N 3 ZAK
Säu
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Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB n.d. IV ZAK
Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB n.d. IV ZAK
Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB n.d. IV ZAK
Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 LB n.d. IV ZAK
Großes Mausohr Myotis myotis 1 N n.d. II, IV ZAK
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N n.d. IV ZAK
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 LA n.d. II, IV ZAK
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 N n.d. IV ZAK
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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim
Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status
EU RL-BW
Wildbienen Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB n.d. ZAK
Französische Mauerbiene Osmia ravouxi 1 LB n.d. ZAK
Käf
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Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA n.d. - ZAK
Kleiner Stumpfzangenläufer Licinus depressus 1 LB n.d. - ZAK
Langfühleriger Zartläufer Thalassophilus longicornis 1 LB n.d. - ZAK
Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z n.d. - ZAK
Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z n.d. - ZAK
Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB n.d. - ZAK
Vierpunkt-Krallenläufer Lionychus quadrillum 1 z n.d. - ZAK
Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 1 LB n.d. - ZAK
Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II 3
Juchtenkäfer Osmoderma eremita 3 LB II, IV 2
Mollusken Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 3 LB n.d. II ZAK
Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB n.d. ZAK
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Braunes Langohr Plecotus auritus 1 n.d. IV ZAK
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 n.d. IV ZAK
Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 n.d. IV ZAK
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 n.d. IV ZAK
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 1 n.d. IV ZAK
Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 n.d. IV ZAK
Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 n.d. IV ZAK
Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 n.d. II* ZAK
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 n.d. IV ZAK
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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim
Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status
EU RL-BW
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 n.d. IV ZAK
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 n.d. IV ZAK
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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 17
BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590
Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1:
Vorkommen:
1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen
nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen.
2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich
zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur
um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln).
3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender
Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erloschen einge-
stuft).
4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen.
f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der
Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft).
W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse)
ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten – Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.T. aktualisiert 4/2009):
Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene.
LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw.
akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.
LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von
ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die
kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.
N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.
z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna
UR (Untersuchungsrelevanz)
1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo-
kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbege-
hung.
2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner iso-
lierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Er-
fassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer
Übersichtsbegehung.
3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen
sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen.
n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert.
Status EU
Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie.
RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009)
Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Arten-
gruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den
jeweiligen Originalquellen zu entnehmen):
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
V Art der Vorwarnliste
D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich
G Gefährdung anzunehmen
R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres
Vorkommen oder isolierte Vorposten
gR Art mit geographischer Restriktion (Libellen)
r Randliches Vorkommen (Heuschrecken)
- Nicht gefährdet
N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)
! Besondere nationale Schutzverantwortung
!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln)
* Nicht sicher nachgewiesen (Libellen)
oE Ohne Einstufung
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 18
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Fachgutachterliche Einschätzung
Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-
tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:
Vorkommen in Baden-
Württemberg
Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und
Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-
führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.
Verbreitung in Baden-
Württemberg
Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-
sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,
dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.
Kenntnis der Lebens-
raumansprüche
Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-
raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der
Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wur-
den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.
Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für
die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im
Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung am
12.01.2018 begutachtet. Dabei wurden Bäume und Sträucher auf Niststan-
dorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert. Säume
und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate be-
wertet. Senken wurden auf ihre Eignung als Habitate für Amphibien und
streng geschützte Wirbellose kontrolliert und Gebäude sowie Bäume, insbe-
sondere Baumhöhlen wurden von außen auf mögliche Fledermausquar-
tiere bzw. Spuren und Hinweise auf Fledermäuse überprüft.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Schlossareals in Freudental 19
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3.3.2.1 FFH-Arten
Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-
nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-
berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-
gehoben.
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
Fauna
Mammalia pars Säugetiere (Teil)
Castor fiber Biber
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Cricetus cricetus Feldhamster
Felis silvestris Wildkatze
Lynx lynx Luchs
Muscardinus avellanarius Haselmaus
Chiroptera Fledermäuse
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung denkbar: die alte Autobahnmeisterei kann als Quar-tier, sogar von Wochenstuben genutzt wer-den. Spaltenquartiere an den Bäumen im Gebiet (v.a. Tagesquartiere in Stammris-sen) sind ebenso möglich; ansonsten ist eine Nutzung der Freifläche als Jagdhabitat denkbar.
Eptesicus nilssonii Nordfledermaus
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus
Myotis alcathoe Nymphenfledermaus
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
Myotis brandtii Große Bartfledermaus
Myotis dasycneme Teichfledermaus
Myotis daubentonii Wasserfledermaus
Myotis emarginatus Wimperfledermaus
Myotis myotis Großes Mausohr
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus
Myotis nattereri Fransenfledermaus
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler
Nyctalus noctula Abendsegler
Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus
Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus
Plecotus auritus Braunes Langohr
Plecotus austriacus Graues Langohr
Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus
Reptilia Kriechtiere
Coronella austriaca Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 20
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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-
nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-
berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-
gehoben.
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
Lacerta agilis Zauneidechse
Ein Vorkommen der Zauneidechse ist ins-besondere an Rand- und Saumstrukturen (südlich der Autobahnmeisterei, östlich der derzeit bebauten Fläche, Garten der alten Autobahnmeisterei) möglich.
Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Podarcis muralis Mauereidechse
Vipera aspis Aspisviper
Zamenis longissimus Äskulapnatter
Amphibia Lurche
Alytes obstetricans Geburtshelferkröte
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets un-wahrscheinlich, angesichts des angrenzen-den Vorkommens von Gelbbauchunken wird jedoch die Errichtung eines Amphibi-enschutzzaunes empfohlen (siehe unten).
Bombina variegata Gelbbauchunke
Bufo calamita Kreuzkröte
Bufo viridis Wechselkröte
Hyla arborea Laubfrosch
Pelobates fuscus Knoblauchkröte
Rana arvalis Moorfrosch
Rana dalmatina Springfrosch
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch
Salamandra atra Alpensalamander
Titurus cristatus Kammmolch
Pisces „Fische“
Acipenser sturio Atlantischer Stör
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.
Alosa alosa Maifisch
Alosa fallax Finte
Aspius aspius Rapfen
Barbus barbus Barbe
Cobitis taenia Steinbeißer
Coregonus lavaretus Felchen
Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel
Cottus gobio Groppe
Gymnocephalus schraetser Schrätzer
Hucheo hucho Huchen
Leuciscus souffia agassizzii Strömer
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-
nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-
berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-
gehoben.
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
Rhodeus amarus Bitterling
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.
Salmo salar Atlantischer Lachs
Thymallus thymallus Äsche
Zingel streber Streber
Zingel zingel Zingel
Petromyzontidae Rundmäuler
Lampetra planeri Bachneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.
Lampetra fluviatilis Flussneunauge
Petromyzon marinus Meerneunauge
Decapoda Krebse
Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) auszuschließen. Austropotamobius torrentium Steinkrebs
Coleoptera Käfer
Cerambyx cerdo Heldbock
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Biotopausstattung des Plangebiets bzw.
der landesweiten Verbreitung der Arten
auszuschließen.
Osmoderma eremita Eremit/Juchtenkäfer
Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer
Dytiscus latissimus Breitrand
Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
Rosalia alpina Alpenbock
Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer
Lepidoptera Schmetterlinge
Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen
Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.
Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
Lopinga achine Gelbringfalter
Lycaena dispar Großer Feuerfalter
Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter
Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling
Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Amei-senbläuling
Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling
Parnassius apollo Apollofalter
Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter
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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-
nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-
berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-
gehoben.
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer
Es wurden einzelne Nachtkerzen im Be-reich der ruderalisierten Schotterfläche gefunden. Aufgrund der wenigen Exemp-lare ist ein Vorkommen des Nachtkerzen-schwärmers jedoch eher unwahrschein-lich.
Odonata Libellen
Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer
Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.
Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle
Mollusca Weichtiere
Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.
Unio crassus Gemeine Flussmuschel
Pteridophyta et Spermato-phyta
Farn- und Blütenpflanzen
Apium repens Kriechender Scheiberich
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Bromus grossus Dicke Trespe
Cypripedium calceolus Frauenschuh
Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole
Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut
Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut
Marsilea quadrifolia Kleefarn
Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht
Najas flexilis Biegsames Nixenkraut
Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
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3.3.2.2 Europäische Vogelarten
Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-
gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-
mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders
geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch
Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten
heimisch.
Betroffenheit Aufgrund der Habitatausstattung (Gebäude und Bäume) kann ein Vorkom-
men streng geschützter Arten nicht per se ausgeschlossen werden. Wäh-
rend der Voruntersuchung konnten Gimpel, Kohlmeisen und Zaunkönige
beobachtet werden, angrenzend im Wald sang eine Misteldrossel. Aller-
dings gibt es nur wenige geeigneten Baumhöhlen, es konnten keine Freibrü-
ternester in den unbelaubten Bäumen festgestellt werden und an den Ge-
bäuden der Autobahnmeisterei konnten lediglich brütende Straßentauben
festgestellt werden. Jedoch besteht die Möglichkeit für gebäudebrütende
Arten, in das Gebäude der alten Autobahnmeisterei zu gelangen (z.B. über
ein beschädigtes Fenster, siehe Foto 6.
Arten des Zielartenkon-
zepts
Von den 16 Arten des Zielartenkonzeptes kann bei der Mehrzahl eine Be-
troffenheit durch das Vorhaben verneint werden:
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Tabelle 3: Im Bereich Heimsheim vorkommende Vogelarten des Zielartenkonzeptes und ihre ab-
geschätzte Betroffenheit durch das Bauvorhaben
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Vorkommen im Bereich des Planungsge-
bietes möglich?
Baumfalke Falco subbuteo Extrem unwahrscheinlich
Baumpieper Anthus trivialis Extrem unwahrscheinlich
Dohle Corvus monedula Auszuschließen, keine geeigneten Struk-
turen vorhanden
Flussregenpfeifer Charadrius dubius
Unwahrscheinlich, aber nicht per se aus-
zuschließen. Empfehlungen finden sich
weiter unten.
Grauammer Emberiza calandra Extrem unwahrscheinlich
Grauspecht Picus canus Ungeeignetes Habitat, daher auszuschlie-
ßen
Haubenlerche Galerida cristata Keine Nachweise im TK 7119 und den an-
grenzenden TK-Blättern bekannt
Kuckuck Cuculus canorus Eventuell Brutparasit an lokalen Brutvö-
geln
Mehlschwalbe Delichon urbicum Keine Hinweise auf Nester an den Gebäu-
den
Rauchschwalbe Hirundo rustica Habitatstrukturen ungeeignet, obwohl
Zugang zu den Gebäuden besteht
Rebhuhn Perdix perdix auszuschließen, keine geeigneten Struk-
turen vorhanden
Rotmilan Milvus milvus auszuschließen
Steinkauz Athene noctua auszuschließen, keine geeigneten Struk-
turen vorhanden
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Extrem unwahrscheinlich
Weißstorch Ciconia ciconia Keine geeigneten Strukturen vorhanden
Wendehals Jynx torquilla Auszuschließen, keine geeigneten Struk-
turen vorhanden
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4.0 Vermeidungsmaßnahmen
Zentrale Bereiche des Planungsgebietes sind Schotterflächen, in denen z.T.
Temporärgewässer entstanden sind. Diese Flächen sind prinzipiell für
Pionierarten wie Flussregenpfeifer, Gelbbauchunke, Kreuz- und
Wechselkröte geeignet.
Foto 15
Schotterfläche
Foto 16
Temporärgewässer
Die genannten Arten treten auch in unmittelbarer Nähe zu Straßen und
menschlichen Siedlungsstrukturen auf, Bauarbeiten, die nahe gelegene
Autobahn und die unmittelbar am Planungsgebiet verlaufende, stark
befahrene L 1134 stellen nicht per se Ausschlußkriterien für die Arten dar.
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Amphibien Mit Ausnahme der Kreuzkröte, von der keine Nachweise in der Umgebung
des Gebietes vorliegen (Abbildung 6), kommen Gelbbauchunke und
Wechselkröte in der Umgebung um Heimsheim vor (Abbildung 5, Abbildung
7). Die A8 stellt vermutlich eine gravierende Ausbreitungsbarriere nach
Norden dar, daher ist ein Vorkommen der Gelbbauchunke am
Wahrscheinlichsten.
Abbildung 5
Nachweise der Gelb-
bauchunke im östlichen
Enzkreis. Der magenta-
farbene Kreis markiert
die Lage des Planungs-
gebietes
Abbildung 6
Es gibt keine Nachweise
der Kreuzkröte im östli-
chen Enzkreis. Der ma-
gentafarbene Kreis mar-
kiert die Lage des Pla-
nungsgebietes
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Abbildung 7
Nachweise der Wechsel-
kröte im östlichen Enz-
kreis. Es sind lediglich
Vorkommen südlich der
A 8 bekannt, daher ist
ein Auftreten im Pla-
nungsgebiet (magenta-
farbener Kreis) sehr un-
wahrscheinlich.
Vermeidungsmaßnah-
men Amphibien/Repti-
lien
Um eine Besiedlung des Planungsgebietes durch Gelbbauchunken und
andere Amphibien zu verhindern wird empfohlen, den Bereich der
Schotterfläche mit einem Kleintierschutzzaun einzuzäunen. Hierdurch kann
auch eine Besiedlung durch Reptilien wie der Zauneidechse verhindert
werden.
Flussregenpfeifer Auch der Flussregenpfeifer besiedelt vegetationsarme Schotterflächen, wie
sie in neuen Gewerbegebieten während der Erschließung auftreten (z.B. das
Gewerbegebiet Oos in Baden-Baden). Es sind keine Nachweise des
Flussregenpfeifers für das TK 7119, in dem Heimsheim liegt, bekannt (vgl.
Abbildung 8), südlich davon sind jedoch mehrere Brutpaare bekannt. Daher
ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Schotterfläche im Planungsgebiet
durch Flussregenpfeifer entdeckt und zur Brut genutzt werden. Dennoch
wird empfohlen, präventiv Vergrämungsmaßnahmen (im Zick-Zack auf der
Fläche gestelltes Flatterband) durchzuführen.
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Abbildung 8
Areal nördlich der A8 an
der L 1134 in Heims-
heim
5.0 Ausgleichsmaßnahmen
Entlang der L 1134 bisher vorhandene Gehölze waren nur in
eingeschränktem Umfang für Brutvögel und Fldermäuse nutzbar. Als
Kompensation für die entfallenen Brut- bzw. Quartiermöglichkeiten wird die
Aufhägung von 7 Nistkästen in der Umgebung empfohlen:
• 3 x Schwegler Zaunkönigkugel
• 1 x SchweglerGroßraumnisthöhle 2GR (Dreiloch)
• 1 x Schwegler Halbhöhle 2HW
• 1 x Schwegler Großraumnisthöhle 2GR (Oval)
• 1 x Schwegler Fledermausflachkasten 1 FF
6.0 Fazit
Aufgrund der Habitatausstattung kann ein Vorkommen streng geschützter
Arten in verschiedenen Bereichen des Areals nicht per se ausgeschlossen
werden:
Fledermäuse In den Bestandsgehölzen, aber insbesondere in den Gebäuden der alten
Autobahnmeisterei besteht ein hohes Quartierpotenzial. Im Zuge einer Un-
tersuchung 2008 gab es Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch Fle-
dermäuse.
Untersuchungsempfeh-
lung
Sofern Rodungen von Gehölzen, Umbauten oder Abrissarbeiten durchge-
führt werden, sollten spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen
durchgeführt werden. Vor dem Abriss von Gebäuden ist auf jeden Fall eine
Nutzung durch Fledermäuse auszuschließen.
Brutvögel In den Bestandsgehölzen und Hecken könnten diverse Frei-, Hecken- und
Bodenbrüter vorkommen, Höhlenbrüter nur in eingeschränktem Maße. Die
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Gebäude der alten Autobahnmeisterei jedoch bieten Möglichkeiten für ge-
bäudebewohnende Arten, vor allem, da Einflugmöglichkeiten ins Gebäude
bestehen.
Untersuchungsempfeh-
lung
Sofern Rodungen von Hecken und Gehölzen, Umbauten oder Abrissarbeiten
durchgeführt werden, sollten spezielle artenschutzrechtliche Untersuchun-
gen durchgeführt werden.
Reptilien Ein Vorkommen der Zauneidechse kann für bestimmte Bereich des Pla-
nungsgebietes nicht ausgeschlossen werden.
Abbildung 9
Für Zauneidechsen ge-
eignete Flächen (Ma-
genta) um die alte Auto-
bahnmeisterei. Bevor in
diese Flächen eingegrif-
fen wird, sollte eine spe-
zielle artenschutzrechtli-
che Untersuchung auf
Zauneidechsenvorkom-
men erfolgen.
(Quelle Luftbild: Google
Satellite)
Untersuchungsempfeh-
lung
Sofern umfangreiche Eingriffe in die in Abbildung 9 umrissenen Bereiche
erfolgen, wird eine genauere Untersuchung möglicher Zauneidechsenvor-
kommen empfohlen. Sofern im Rahmen von Arbeiten nur kleine Bereiche
genutzt werden, ist eine Untersuchung nicht unbedingt erforderlich: in die-
sem Fall kann im Sinne einer Worst-Case-Annahme eine Vergrämung poten-
ziell in den Eingriffsbereichen lebender Reptilien erfolgen, hierzu sind die
Eingriffsbereiche zunächst zu mähen und anschließend mittels einer Über-
schichtung mit Holzhackschnitzeln (ca. 6 cm hoch) für eine Dauer von min-
destens 8 Wochen im Frühjahr oder Herbst als Eidechsenlebensraum zu
entwerten. Bei einem Wegfall weiter als Reptilienlebensraum nutzbarer Be-
reiche wird jedoch eine Untersuchung empfohlen.
7.0 Verwendete Literatur
Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege.
In Kraft getreten am 01.03.2010. http://dejure.org/gesetze/BNatSchG
LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden
besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messun-
gen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). http://www.lubw.baden-wuert-
temberg.de/servlet/is/36339/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM);
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 30
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Auflage. http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv-
let/is/50111/im%20portrait%20arten%20lebensraumtypen%20ffh.pdf?com-
mand=downloadContent&filename=im%20portrait%20arten%20lebensraumty-
pen%20ffh.pdf&FIS=200
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt-
temberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
2. Auflage. http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/21344/im_por-
trait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf?command=downloadContent&file-
name=im_portrait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf
Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). http://eur-lex.europa.eu/LexUri-
Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF
FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-
Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF
Zielartenkonzept Baden-Württemberg. http://www2.lubw.baden-wuerttem-
berg.de/public/abt5/zak/