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ZH1767D 05.12.2014 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - Nagra UVP - Voruntersuchung für ein geologi- sches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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ZH1767D 05.12.2014

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - Nagra

UVP - Voruntersuchung für ein geologi-sches Tiefenlager SMA

Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Inhalt

1. Einleitung ..................................................................................................................... 6

2. Verfahren ..................................................................................................................... 7

2.1. UVP-Pflicht und massgebliches Verfahren ....................................................... 7 2.2. Besonderheiten des langen Bewilligungsverfahrens ........................................ 8 2.3. Verwendete Unterlagen................................................................................... 10

3. Erläuterungen zu den geprüften Projektalternativen für die Bezeichnung

des Standortareals im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager des

Bunds ......................................................................................................................... 11 3.1. Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals ...................................... 11

3.2. Diskussion der verschiedenen Standortarealvorschläge ................................ 11

3.3. Bezeichnung des Standortareals JO-3+-SMA ................................................ 12

4. Beschreibung des Vorhabens ................................................................................... 15 4.1. Situation........................................................................................................... 15

4.2. Allgemeine Beschreibung eines Tiefenlagers Typ SMA ................................. 15 4.3. Anlagenelemente am Standortareal JO-3+-SMA ............................................ 16

4.4. Realisierungsphasen ....................................................................................... 20

5. Verkehr ...................................................................................................................... 22 5.1. Verkehrsaufkommen ....................................................................................... 22

5.2. Transportrouten ............................................................................................... 24

6. Systemgrenzen .......................................................................................................... 26

6.1. Räumliche Systemgrenzen ............................................................................. 26

6.2. Zeitliche Systemgrenzen ................................................................................. 26 6.3. Abgrenzung Radioaktivität .............................................................................. 27

7. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt .......................................................... 28 7.1. Relevanzmatrix ................................................................................................ 28 7.2. Luftreinhaltung ................................................................................................. 29

7.3. Lärm ................................................................................................................ 32 7.4. Erschütterungen, abgestrahlter Körperschall .................................................. 36 7.5. Nichtionisierende Strahlung ............................................................................ 38 7.6. Grundwasser ................................................................................................... 39 7.7. Oberflächengewässer ..................................................................................... 43

7.8. Entwässerung .................................................................................................. 44 7.9. Boden .............................................................................................................. 44

7.10. Landwirtschaft ................................................................................................. 46 7.11. Altlasten ........................................................................................................... 48 7.12. Abfälle und umweltgefährdende Stoffe ........................................................... 49 7.13. Chemotoxische Stoffe ..................................................................................... 50

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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7.14. Umweltgefährdende Organismen ................................................................... 51 7.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz ............................................................. 52 7.16. Wald ................................................................................................................ 54

7.17. Flora, Fauna, Lebensräume ............................................................................ 56 7.18. Landschaft und Ortsbild .................................................................................. 58 7.19. Kulturdenkmäler, archäologische Stätten ....................................................... 60 7.20. Naturgefahren ................................................................................................. 61

8. Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht im

Rahmenbewilligungsgesuch ...................................................................................... 63

8.1. Einleitung ......................................................................................................... 63 8.2. Luftreinhaltung ................................................................................................. 64

8.3. Lärm ................................................................................................................ 66 8.4. Erschütterungen und Körperschall .................................................................. 67 8.5. Nichtionisierende Strahlung ............................................................................ 67 8.6. Grundwasser ................................................................................................... 68

8.7. Oberflächengewässer ..................................................................................... 70 8.8. Entwässerung .................................................................................................. 70

8.9. Boden .............................................................................................................. 71 8.10. Landwirtschaft ................................................................................................. 72 8.11. Altlasten ........................................................................................................... 74

8.12. Abfälle, umweltgefährdende Stoffe ................................................................. 74 8.13. Chemotoxische Stoffe ..................................................................................... 75

8.14. Umweltgefährdende Organismen ................................................................... 76

8.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz ............................................................. 77

8.16. Wald ................................................................................................................ 78 8.17. Flora, Fauna, Lebensräume ............................................................................ 79 8.18. Landschaft und Ortsbild .................................................................................. 81 8.19. Kulturdenkmäler und archäologische Stätten ................................................. 83

8.20. Naturgefahren ................................................................................................. 83

9. Im Umweltbericht 2. Stufe Bau/Betrieb Lager vorzunehmende

Untersuchungen ........................................................................................................ 85

Literatur ............................................................................................................................ 90

Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 93

Anhänge

A1 Projekt

A2 Luftreinhaltung

A3 Lärm

A4 Nichtionisierende Strahlung

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A5 Wasser

A6 Bodenschutz

A7 Altlasten

A8 Wald

A9 Flora, Fauna, Lebensräume

A10 Landschafts- und Ortsbildschutz

A11 Archäologische Stätten

A12 Naturgefahren

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UVP_VU-Jura Ost JO-3+-SMA_end, Druck: 10.12.2014

Projektangaben

Auftraggeber: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle - Nagra Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen

Verantwortlich UVP: Sieber Cassina + Partner AG, 8004 Zürich Roos + Partner AG, 6004 Luzern

Koordinaten // Höhe: 658‘991 / 265‘802 // 346 m.ü.M.

Auftrag: ZH1767D

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1. Einleitung

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)

hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager für alle ra-

dioaktiven Abfallkategorien in der Schweiz zu finden, die Anlagen zu planen

und die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen. Die

Standortsuche erfolgt gemäss dem "Sachplan geologische Tiefenlager –

Konzeptteil" (SGT) des Bundesamts für Energie (BFE, vgl. Lit. [1]). Der Sach-

plan schreibt ein Verfahren in 3 Etappen vor. Während Etappe 2 wurden in al-

len Regionen Standortareale für Oberflächenanlagen bezeichnet. Bis Ende

der Etappe 2 wird eine Auswahl von mindestens 2 Standorten für geologische

Tiefenlager je Abfallkategorie (SMA und HAA) getroffen werden. Der vorlie-

gende Bericht behandelt ein sogenanntes „Tiefenlager SMA“, in dem Abfälle

der Kategorie SMA eingelagert werden sollen. Die Lagerprojekte werden wäh-

rend des Verfahrens vertieft und detaillierter bearbeitet, um in der Etappe 3

die eigentliche Standortwahl vornehmen und das Rahmenbewilligungsgesuch

einreichen zu können.

Der Schwerpunkt der Etappe 1 lag auf der Identifizierung geeigneter Stand-

ortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und bautechnischen Kriterien.

Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die sechs von der Nagra vorge-

schlagenen Standortgebiete genehmigt. Damit wurden sie definitiv in den

Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) aufgenommen. Die Etappe 1 ist da-

mit abgeschlossen.

Die UVP-Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft ist im Sachplanverfahren in der

Etappe 2 vorgesehen. Grundlage für die vorliegende UVP-Voruntersuchung

inkl. Pflichtenheft ist die Planungsstudie „Standortareal JO-3+-SMA im Pla-

nungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geologischen Tie-

fenlagers SMA“ (vgl. Lit. [19]). Die UVP-Hauptuntersuchung erfolgt in Etappe

3, falls das geologische Standortareal Jura Ost (SMA) in Etappe 3 des Sach-

planverfahrens für die Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs weiter

verfolgt würde.

Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Vorgaben aus dem UVP-Handbuch

des BAFU (vgl. Lit. [10]).

Sachplan geologische

Tiefenlager

Standortgebie-te Etappe 1

UVP-Voruntersu-

chung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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2. Verfahren

2.1. UVP-Pflicht und massgebliches Verfahren

Gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, An-

hang Ziffer 40.1, vgl. Lit. [5]) ist die Errichtung eines geologischen Tiefenla-

gers für radioaktive Abfälle UVP-pflichtig. Vorgeschrieben ist eine 2-stufige

UVP:

Stufe 1 innerhalb des Rahmenbewilligungsverfahrens

Stufe 2 innerhalb des nuklearen Baubewilligungsverfahrens

Vor dem Bau und Betrieb des geologischen Tiefenlagers SMA wird ein

Felslabor errichtet. In der Betriebsphase des Felslabors sollen schon rund 15

Jahre vor der Inbetriebnahme des eigentlichen Tiefenlagers durch Untersu-

chungen unter Tage die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtsge-

steins und der technischen Barrieren bestätigt werden.

Für das Felslabor wird im Rahmen eines separaten Baubewilligungsverfah-

rens eine einstufige UVP über Bau und Betrieb durchgeführt. Das separate

Baubewilligungsverfahren für das Felslabor soll zeitlich parallel zum Rahmen-

bewilligungsverfahren des geologischen Tiefenlagers erfolgen (vgl. Abbildung

1, Seite 9). Weitere Hinweise zur Koordination der UVP des Felslabors und

des gesamten Tiefenlagers sind in Kap. 0 enthalten.

Je UVP-Verfahren werden somit die in Tabelle 1 aufgeführten Umweltverträg-

lichkeitsberichte (UVB) erstellt:

Tabelle 1: Ablauf der Berichterstattung im UVP-Verfahren.

Bericht Phasen Anlage Verfahren inkl. Pflichtenheft

für

UVP- Voruntersuchung

Bau, Betrieb

Lager Sachplan geologisches Tiefenlager

UVP-HU 1. Stufe zum Lager für Rahmenbewilligung

Anpassung („Up-date“) UVP-Voruntersuchung

Bau, Betrieb

Lager Rahmenbewilligung geo-logisches Tiefenlager

UVP-HU 1. Stufe zum Lager für Rahmenbewilligung

UVP- Voruntersuchung

Bau, Betrieb

Felslabor Baubewilligung Felslabor (Erdwissenschaftliche Untersuchungen)

UVP-HU zum Felslabor für Bau-bewilligung

UVP- Hauptuntersuchung 1. Stufe

Bau, Betrieb

Lager Rahmenbewilligung geo-logisches Tiefenlager

UVP-HU 2. Stufe Lager, Baubewilli-gung

UVP- Hauptuntersuchung

Bau, Betrieb

Felslabor Baubewilligung Felslabor (Erdwissenschaftliche Untersuchungen)

-

UVP- Hauptuntersuchung 2. Stufe

Bau, Betrieb

Lager nukleare Baubewilligung geologisches Tiefenlager

-

UVP-Pflicht

Felslabor

separate UVP Felslabor

Koordination

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die UVB stellen die Auswirkungen der jeweiligen Anlage auf die Umwelt dar.

Vor der Durchführung einer UVP-Hauptuntersuchung steht die Erstellung ei-

ner Voruntersuchung mit Pflichtenheft. Eine Voruntersuchung zeigt auf, wel-

che Auswirkungen des geologischen Tiefenlagers die Umwelt voraussichtlich

belasten können. Das dazugehörende Pflichtenheft schreibt den Untersu-

chungsumfang, die Untersuchungsmethoden sowie die räumlichen und zeitli-

chen Systemgrenzen für die UVP-Hauptuntersuchung vor.

Bei einem Bundesverfahren ist das BAFU die massgebende Fachstelle und

der Kanton wird angehört. Das bedeutet, dass sowohl die Voruntersuchung

mit Pflichtenheft als auch der UVB der UVP-Hauptuntersuchung dem BFE als

zuständige Behörde eingereicht werden. Das BFE sorgt dafür, dass die einge-

reichten Unterlagen jeweils dem Kanton zur Stellungnahme und anschlies-

send dem BAFU zur Prüfung weitergeleitet werden (Art. 14 UVPV, vgl. Lit.

[5]).

Gemäss Anhang I, Ziffer 3 der Espoo-Konvention unterliegt der Bau und Be-

trieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle dem Geltungsbe-

reich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz-

überschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention). Falls dieses Vorhaben von

voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltwirkungen betrof-

fen wäre, stellt das Übereinkommen sicher, dass bei der Planung von Anla-

gen wie derjenigen eines geologischen Tiefenlagers Umweltauswirkungen im

betroffenen Nachbarstaat ermittelt werden. Weiter schreibt das Übereinkom-

men vor, dass die von den grenzüberschreitenden Auswirkungen der geplan-

ten Anlage betroffenen Nachbarstaaten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt

informiert und konsultiert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) nimmt

als die zuständige Bundesbehörde - mit Unterstützung des BAFU als Umwelt-

fachbehörde des Bundes - die Rechte und Pflichten der Schweiz als Ur-

sprungspartei gemäss Artikel 6a, Absatz 2 UVPV wahr.

2.2. Besonderheiten des langen Bewilligungsverfahrens

Der Zeitplan der Nagra für die Realisierung und den Betrieb des geologischen

Tiefenlagers sieht eine lange Zeitspanne von mehr als 50 Jahren zwischen

der UVP-Voruntersuchung und dem Ende des Lagerbetriebs vor. Die vorlie-

gende Erarbeitung der Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft erfolgt innerhalb

des Sachplanverfahrens in den Jahren 2013/2014. Die nachfolgende UVP-

Hauptuntersuchung 1. Stufe wird dem Rahmenbewilligungsgesuch beigelegt

werden, falls das geologische Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 weiter un-

tersucht werden sollte.

Für die Erarbeitung der UVP-Voruntersuchung stellt dieser Zeitplan eine

grosse Herausforderung in zwei Punkten dar:

1. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht klar, wie sich die Umweltschutzgesetz-

gebungen und die Vollzugspraxis zukünftig verändern werden. Eine Be-

urteilung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung kann im Rahmenbewilli-

Voruntersu-chung und Pflichtenheft

Zuständigkei-

ten

Espoo-

Konvention

Zeitplan

Herausforde-

rungen

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gungsverfahren anders ausfallen als später im nuklearen Bewilligungs-

verfahren.

2. Die Untersuchung der Umweltauswirkungen für die Bau- und Betriebs-

phase kann zum jetzigen Zeitpunkt der UVP-Voruntersuchung in einzel-

nen Bereichen schwierig werden, da die notwendigen Planungsgrundla-

gen noch nicht vorhanden sind.

Damit die Erarbeitung der 1. Stufe der Hauptuntersuchung auf den zu dieser

Zeit vorhandenen Grundlagen und auf der dann aktuellen Gesetzgebung ba-

siert, werden die Voruntersuchung und das Pflichtenheft für die 1. Stufe der

Hauptuntersuchung in der 3. Etappe des Sachplanverfahrens aktualisiert.

In der folgenden Abbildung 1 sind die zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den

Phasen des Bewilligungsverfahrens und den UVP-Stufen schematisch darge-

stellt.

Abbildung 1: Ablaufschema Bewilligungsverfahren mit UVP-Stufen.

Weiter kann eine Beurteilung, die innerhalb der 1. Stufe der Hauptuntersu-

chung erfolgt ist, in der 2. Stufe zu einem anderen Ergebnis kommen. Des-

halb sind gemäss dem UVP-Handbuch des BAFU (vgl. Lit. [10]) in der 1. Stu-

fe Auswirkungen nicht zu behandeln, für die erst in der 2. Stufe die notwendi-

gen Grundlagen vorliegen und die entsprechenden Rahmenbedingungen ge-

klärt sind. Es sollte aber bereits in einer frühen Stufe auf absehbare Auswir-

kungen hingewiesen werden, die in einer späteren Stufe näher untersucht

werden sollen. Auswirkungen der Betriebsphase sollten grundsätzlich schon

in der 1. Stufe untersucht und beurteilt werden können.

Stufengerechte Untersuchun-gen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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2.3. Verwendete Unterlagen

Als Grundlage für die vorliegende UVP-Voruntersuchung dienten hauptsäch-

lich die Planungsstudie zum Standortareal JO-3+-SMA NAB 13-66 (vgl. Lit.

[19]) sowie der technische Bericht betreffend die Sicherheit der Oberflächen-

anlage und den Schutz des Grundassers NTB 13-01 (vgl. Lit. [23]). Diverse

weitere verwendete Unterlagen (Nagra, BAFU, Kanton, etc.) sind in den je-

weiligen Abschnitten vermerkt und vollständig im Literaturverzeichnis (vgl.

Seite 90) aufgeführt.

Grundlagen

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3. Erläuterungen zu den geprüften Projektalternativen für die Bezeichnung des Standortareals im Sach-planverfahren geologische Tiefenlager des Bunds

3.1. Ausgangslage zur Bezeichnung des Standortareals

Die im Januar 2012 durch das BFE veröffentlichten Vorschläge der Nagra für

die Platzierung von Standortarealen für Oberflächenanlagen (vgl. Lit. [22])

dienten den Regionen als Diskussionsgrundlage. Die Regionen wurden im

Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager durch die sogenannten Re-

gionalkonferenzen vertreten („Regionale Partizipation“). Im Planungsperime-

ter Jura Ost betrifft es namentlich die Vorschläge JO-1 (Hornussen), JO-2

(Bözen), JO-3 (Villigen/Böttstein) und JO-4 (Würenlingen). Aufgrund der geo-

logischen Rahmenbedingungen in der Standortregion Jura Ost handelte es

sich dabei jeweils um Vorschläge zur Platzierung einer Oberflächenanlage für

ein SMA-, HAA-, oder Kombilager (vgl. Lit. [22]).

Gestützt auf die Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die

Entsorgungspflichtigen (vertreten durch die Nagra) gemäss Sachplan geolo-

gische Tiefenlager (BFE 2008, vgl. Lit. [1]) sodann das Standortareal für die

Oberflächenanlage. Dabei wird in jeder Standortregion mindestens ein Stand-

ortareal ins weitere Auswahlverfahren einbezogen.

3.2. Diskussion der verschiedenen Standortarealvorschläge

Um die Standortarealvorschläge der Nagra bewerten und beurteilen zu kön-

nen, erarbeitete die Fachgruppe Oberflächenanlage (FG OFA) im Auftrag der

Regionalkonferenz ein Bewertungsinstrument, welches die Dimensionen

Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft, Technik, Logistik, Sicherheit und politisch-

rechtliche Anforderungen im Sinne einer Nutzwertanalyse berücksichtigt. Da-

bei wurden die verschiedenen Dimensionen über Ziele und Teilziele bis auf

die Stufe des einzelnen Kriteriums gewichtet (Regionalkonferenz Jura Ost

2013, Lit. [24]).

Als Ergebnis der Auswertungen der Standortarealvorschläge beauftragte das

Präsidium der Regionalkonferenz Jura Ost die Nagra mit der Ausarbeitung ei-

ner "Hangvariante" zum Vorschlag JO-3 (Regionalkonferenz Jura Ost 2012,

vgl. Lit. [24]). Dieser Vorschlag wurde mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB 12-

49 im November 2012 als Standortareal JO-3+ dokumentiert (vgl. Lit. [16]).

Die Abklärungen der Nagra im Auftrag der Kantone zu den Potenzialräumen

(vgl. Lit. [12]) erbrachten für die Regionalkonferenz Jura Ost keine neuen

Vorschläge für Standortareale für Oberflächenanlagen. Jedoch beauftragte

der Kanton Aargau die Nagra mit der Prüfung und Ausarbeitung eines Stand-

ortarealvorschlags im Bereich der Station Effingen, welcher seitens der Nagra

Ausgangslage

Standortareal

für die OFA

Bewertungs-

instrument

Hangvariante

Potenzialräu-me

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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mit dem Nagra Arbeitsbericht NAB 13-17 der FG OFA dokumentiert wurde

(vgl. Lit. [17]). Der Vorschlag JO-2a bezieht sich nur auf ein SMA-Lager.

3.3. Bezeichnung des Standortareals JO-3+-SMA

Die Nagra bezeichnet gemäss Sachplan, gestützt auf die Stellungnahmen der

regionalen Partizipation, Standortareale für Oberflächenanlagen. Bei der Be-

zeichnung des Standortareals im Planungsperimeter Jura Ost durch die

Nagra wurden folgende drei übergeordnete Ziele verfolgt:

Sicherheit und technische Machbarkeit

Raum- und Umweltverträglichkeit (Sicherstellung der Bewilligungsfähig-

keit)

Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region

Ausgehend von diesen übergeordneten Zielen und den Stellungnahmen der

Regionalkonferenz, des Kantons (zu den Potenzialräumen) und weiterer Ak-

teure hat die Nagra das Standortareal JO-3+-SMA bezeichnet.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Beurteilung durch die Nagra pro

übergeordnetes Ziel genannt. Die durch die Regionalkonferenz aufgezeigten

Punkte mit Konflikt- bzw. Optimierungspotenzial (vgl. Planungsstudie, Lit.

[19]) sind bei einer allfälligen Realisierung entsprechend zu berücksichtigen

und die Region ist beim Planungsprozess eng mit einzubeziehen.

3.3.1. Sicherheit und technische Machbarkeit

Sämtliche aus heutiger Sicht relevanten Aspekte für den sicheren, technisch

realisierbaren Bau, Betrieb und Rückbau der Oberflächenanlage sowie des

oberflächennahen Zugangs Untertag wurden für die Bezeichnung des Stand-

ortareals JO-3+-SMA miteinbezogen.

Grundsätzlich ist am Standortareal JO-3+-SMA mit dem heutigen Kenntnis-

stand der Bau und Betrieb sowie Rückbau einer Oberflächenanlage technisch

machbar und sicher realisierbar. Verschiedene standortspezifische Aspekte

und Massnahmen sind bei der allfälligen Projektierung jedoch zu berücksich-

tigen bzw. umzusetzen. Zu den wichtigsten zählen aus heutiger Sicht:

Hangstabilität

Die Auswirkungen (insbesondere Erschütterungen) von Bau und Betrieb

der Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt)

auf die sensiblen Anlagen des PSI (z.B. SLS, SwissFEL) müssen berück-

sichtigt und mit dem PSI für alle Beteiligten tragbare Lösungen gesucht

werden.

Materialbewirtschaftung inkl. Erschliessung Standortareal

Wahl

Beurteilung pro Ziel

Relevante Aspekte

Machbarkeit

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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3.3.2. Raum- und Umweltverträglichkeit

Die Bewilligungsfähigkeit der Oberflächenanlage ist dann gegeben, wenn ne-

ben den Sicherheitsanforderungen sämtliche raum- und umweltrelevanten

Themen entsprechend berücksichtigt oder entsprechende notwendige Mass-

nahmen umgesetzt werden können. Die Nagra beurteilt die Ausgangslage am

Standortareal JO-3+-SMA für die Oberflächenanlage eines geologischen Tie-

fenlagers grundsätzlich als bewilligungsfähig im Sinne der heute gültigen ge-

setzlichen und behördlichen Vorgaben.

Die wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekte respektive zu ergreifenden

Massnahmen sind:

Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und

Ergreifen der nötigen Schutzmassnahmen.

Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit

des nördlich vom Standortareal durchführenden Wildtierkorridors, sofern

dieser durch den Bau der Oberflächenanlage zusätzlich beeinträchtigt

würde.

Die möglichst optimale Eingliederung und Ausgestaltung zur Schonung

der durch die Oberflächenanlage im Randbereich tangierten Landschafts-

schutzgebiete.

Für die erforderliche Waldrodung im nordwestlichen Teil des Standortare-

als ist allenfalls Ersatz zu schaffen.

3.3.3. Lokale Eingliederung der Oberflächenanlage in die Region

Eine gute und situationsgerechte Eingliederung der Oberflächenanlage in die

lokalen und regionalen Gegebenheiten wurde seitens der FG OFA bzw. Regi-

onalkonferenz insbesondere mit den Dimensionen Gesellschaft sowie poli-

tisch-rechtlichen Anforderungen mit einem Gesamtgewicht von 30 % unter-

strichen (Regionalkonferenz Jura Ost, vgl. Lit. [25]) und ist auch der Nagra ein

wichtiges Anliegen. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zu ähnlichen Ge-

bäudestrukturen (PSI, Zwilag), einer geringen Einsehbarkeit vom Siedlungs-

gebiet aus, der Lage ausserhalb von eigentlichen Naherholungsgebieten und

Bereichen mit Kulturgütern kann diesem Aspekt mehrheitlich entsprochen

werden. Im Kapitel 4 der Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) sind auch weitere

Massnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgeführt, die eine möglichst si-

tuationsgerechte Eingliederung und Erscheinungsform begünstigen.

Seitens der Regionalkonferenz wurden wie erwähnt Optimierungspotenzial

bzw. Massnahmen aufgeführt, die verschiedene Konfliktpunkte entschärfen

können:

Durch den Bau einer neuen Aare-Überführung (z.B. Brücke) sowie Ein-

satz von verkehrslosen Transportsystemen (z.B. Förderbänder für Aus-

hub) kann das Verkehrsaufkommen durch die umliegenden Siedlungen

minimiert werden.

Beurteilung der Bewilligungs-

fähigkeit

Eingliederung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die Auswirkungen (insbesondere Erschütterungen) vom Bau und Betrieb der

Oberflächenanlage (bzw. des geologischen Tiefenlagers insgesamt) auf die

sensiblen Anlagen des PSI (z.B. SLS, SwissFEL) müssen berücksichtigt und

mit dem PSI für alle Beteiligten tragbare Lösungen gesucht werden.

Auswirkungen auf PSI

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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4. Beschreibung des Vorhabens

4.1. Situation

Das geologische Standortgebiet Jura Ost umfasst rund 60 km2 und liegt im

Kanton AG zwischen den Orten Herznach, Villnachern, Remigen und Elfingen

(vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang). Das geologische Standortgebiet be-

zeichnet den Bereich im Untergrund, in dem das eigentliche Lager angeord-

net werden kann. Der genaue Standort des Lagers im Untergrund wird in

Etappe 3 des Sachplanverfahrens (vgl. Lit. [1]) festgelegt und ist zum aktuel-

len Zeitpunkt noch nicht bekannt. Bei der Überarbeitung der Voruntersuchung

in der Etappe 3 werden jedoch Aussagen zur Lage des Lagerperimeters ge-

macht werden können.

Das Standortareal für die Oberflächenanlage JO-3+-SMA befindet sich im

Kanton Aargau im Unteren Aaretal zwischen den Gemeinden Villigen und

Böttstein. Die Standortarealfläche beansprucht ca. 4.6 ha im Gemeindegebiet

von Villigen (vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang). Kennzeichnend für den

Standort ist die unmittelbare Nachbarschaft zum Paul-Scherrer-Institut und

zur Zwilag in Würenlingen am anderen Aareufer.

4.2. Allgemeine Beschreibung eines Tiefenlagers Typ SMA

In der folgenden Abbildung 2 sind die Anlagenelemente eines Tiefenlagers

des Typs SMA im Betriebszustand in allgemeiner Form schematisch darge-

stellt. Im Folgenden werden die entsprechenden Anlagenelemente in stark

zusammengefasster Form beschrieben.

Hauptlager

Das Hauptlager besteht aus mehreren Lagerstollen im geologischen Tie-

fenlager, in dem die radioaktiven Abfälle langfristig eingelagert werden.

Die Lagerbehälter werden in die Lagerstollen eingebracht, welche dann

fortlaufend aufgefüllt werden.

Pilotlager

Das Pilotlager besteht aus kurzen Lagerstollen im geologischen Tiefenla-

ger, in dem radioaktive Abfälle eingelagert werden und so die Funktion

des Tiefenlagers anhand einer kleinen repräsentativen Abfallmenge

durch ein spezielles Monitoringprogramm überwacht wird. Das Pilotlager

wird während der ganzen Betriebs- und Beobachtungszeit überwacht.

Testbereich

Testbereiche werden in einem Felslabor zusammengefasst, in welchem

die im Hinblick auf den Bau und Betrieb notwendigen vorgängigen Unter-

suchungen durchgeführt werden. Ein Teil der Versuche wird auch wäh-

rend des Betriebs und in der nachfolgenden Beobachtungsphase weiter

geführt.

Geologisches Standortgebiet

Standort OFA

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Zugangstunnel

Der Zugangstunnel verbindet das geologische Tiefenlager mit den Ober-

flächenanlagen. Die in der Oberflächenanlage befüllten Endlagerbehälter

werden auf diesem Weg zu den unterirdischen Lagerstollen geführt.

Weitere Zugangsbauwerke

Für ein geologisches Tiefenlager werden weitere Zugangsbauwerke be-

nötigt, die die Anforderungen an den Bau und Betrieb des Tiefenlagers

erfüllen (z.B. Zugang für Personen, Lüftung etc.). Abbildung 2 zeigt in

generischer Form zwei Schächte als weitere Zugangsbauwerke. Die spe-

zifische Situation am Standortareal JO-3+-SMA wird in Kap. 4.3 be-

schrieben.

Abbildung 2: Allgemeine Abbildung eines Tiefenlagers des Typs SMA.

4.3. Anlagenelemente am Standortareal JO-3+-SMA

Die geplanten Anlagenelemente und deren mögliche Anordnung sind im De-

tail in der Planungsstudie zum Standortareal JO-3+-SMA (NAB 13-66, vgl. Lit.

[19]) dargestellt. Nachfolgend werden die Anlagenelemente am Standortareal

JO-3+-SMA in zusammengefasster Form beschrieben.

Planungsstudie

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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4.3.1. Unterirdische Anlagenteile

Hauptlager

Die Lage des Hauptlagers ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Deswegen können aktuell noch keine genauen Angaben gemacht werden.

Anlässlich der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 wird dieser

Anlageteil zusammenfassend zu beschreiben sein.

Zugangsbauwerke

Die genaue Lage der Bau- und Lüftungsschächte ist zum jetzigen Zeitpunkt

noch nicht bekannt. Der detaillierte Beschrieb erfolgt anlässlich der Überarbei-

tung der Voruntersuchung in der Etappe 3 des Sachplanverfahrens bzw. im

Hinblick auf das Rahmenbewilligungsgesuch.

In diesem Bericht wird von der Zugangskonfiguration 1 gemäss NTB 13-66

(vgl. Lit. [19]) ausgegangen. Das Felslabor wird durch mindestens zwei Zu-

gangstunnel ausgehend von der Oberflächenanlage erschlossen. Zusätzlich

wird im Rahmen des Baus des Felslabors ein Zugangsschacht erstellt, wel-

cher von einer Schachtkopfanlage ausgehen wird (Lage zum jetzigen Zeit-

punkt nicht bekannt). Diese Anlagenelemente werden alle voraussichtlich im

Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt und

vor dem eigentlichen Tiefenlager erstellt. Aus diesem Grund werden diese

beiden Anlagenelemente in Kap. 4.3.3 nochmals separat vorgestellt.

4.3.2. Oberirdische Anlagenteile

In der Planungsstudie JO-3+-SMA werden verschiedene Varianten aufge-

zeigt, wie die Oberflächenanlage auf dem Standortareal JO-3+-SMA ange-

ordnet werden kann. Bezuggenommen wird insbesondere auf eine umhüllte

Variante. Die vorliegende Voruntersuchung bezieht sich ausschliesslich auf

die in der Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) beschriebene Variante 1. Falls das

geologische Standortgebiet Jura Ost in Etappe 3 weiter untersucht wird, wird

eine Optimierung der Anordnung der Oberflächenanlage zusammen mit der

Region und dem Standortkanton stattfinden. Kommt es zu Abweichungen

zwischen der hier untersuchten Variante 1 und dem Ergebnis aus der Zu-

sammenarbeit mit Region und Kanton, so müssen diese im Update beschrie-

ben werden.

Oberflächenanlage

Das Areal für die Oberflächenanlage wird als JO-3+-SMA im Gebiet "Ried-

matt" bezeichnet (vgl. Abbildung 5, Seite 99, im Anhang). Es erstreckt sich

zwischen dem Hangfuss „Chästel“ bzw. dem östlichen Abhang des „Geiss-

bergs“ und der Kantonsstrasse K442. Der Abstand zur Aare, die östlich des

Standortareals nach Norden fliesst, beträgt etwas weniger als 200 m.

Hauptlager

Bau- und Lüftungs-

schächte

Felslabor und Zugangstunnel

Varianten der

Anordnung

Standortareal

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die Anlage kommt zum grössten Teil in einer landwirtschaftlich genutzten Zo-

ne mit Fruchtfolgeflächen zu liegen. Zu einem kleinen Teil sind auch Waldflä-

chen betroffen (vgl. Abbildung 10, Seite 104, im Anhang).

Die Anlage besteht aus fünf Modulen (vgl. Abbildung 6, Seite 100):

i. Administrationsgebäude und Besucherzentrum mit Personal- und Be-

sucherparkplätzen (Tiefgarage)

ii. Elektro- und Lüftungsgebäude mit Bergwasserbehandlungsanlage

und Garagen

iii. Aufbereitungsanlage für Verfüll- und Versiegelungsmaterialien

iv. Werkstatt, Lager für Betriebsmittel, Feuerwehrgebäude und Be-

triebsabfallbehandlungsanlage

v. SMA-Verpackungsanlage mit Zugangstunnel

Die Gebäude der Oberflächenanlage im Standortareal können längs der Kan-

tonsstrasse K442 angeordnet werden. Einige Gebäude werden auch in den

Hang des „Chästel“ hineingebaut (vgl. Abbildung 7, Seite 101, im Anhang).

Die dazu erforderlichen Hangeinschnitte werden durch hohe Stützmauern ge-

sichert.

Verkehrserschliessung

Die Strassenerschliessung des Standortareals erfolgt über die öffentliche

Kantonsstrasse K442.

Aufgrund der Lage des Standortareals und der Entfernung zu bestehenden

Bahninfrastrukturen ist keine direkte Bahnerschliessung vorgesehen.

Stattdessen ist der Bau einer Transportverbindung zwischen dem Zwischen-

lager für radioaktive Abfälle beim Areal des PSI Ost in Würenlingen und der

Oberflächenanlage geplant. Dabei handelt es sich um eine nicht öffentliche

Brücke über die Aare sowie einen Erschliessungstunnel ab dieser Brücke bis

auf das Standortareal der Oberflächenanlage (vgl. Abbildung 8, Seite 102,

und Abbildung 9, Seite 103, im Anhang). Diese Transportverbindung soll wäh-

rend den Bauphasen für Bautransporte und während den Betriebsphasen für

betriebsinterne Transporte sowie für die Anlieferung der radioaktiven Abfälle

genutzt werden.

Besucherzentrum

Das Besucherzentrum ist im südlichen Teil des Standortareals im Administra-

tionsgebäude vorgesehen. Die Besucherparkplätze werden zusammen mit

den Personalparkplätzen in einem unterirdischen Parkhaus untergebracht.

Aus Gründen der knappen Platzverhältnisse und dem vorhandenen Syner-

giepotenzial mit umliegenden, bereits bestehenden Informationseinrichtungen

könnte das Besucherzentrum alternativ auch in einer solchen untergebracht

werden.

Nutzung

Anlagenmodu-

le

Anordnung der

Gebäude

Strassener-

schliessung

Bahnerschlies-

sung

Brückenver-bindung mit Zwilag

Besucherzent-rum

Alternative Anordnung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Zugangsbauwerke

Das SMA-Lager besitzt während des Einlagerungsbetriebs der radioaktiven

Abfälle mindestens drei Zugangsbauwerke, in allen übrigen Realisierungs-

phasen sind aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Zugangsbauwerke er-

forderlich. Je nach Anordnung und Ausbildung der Zugangsbauwerke kann

das Tiefenlager durch unterschiedliche Konfigurationen erschlossen werden.

Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randbedingungen sind im

Standortareal JO-3+-SMA für den Einlagerungsbetrieb die nachfolgenden Zu-

gangskonfigurationen zum geologischen Tiefenlager denkbar:

Konfiguration 1: 2 Zugangstunnel ab Oberflächenanlage; 1 Schacht (Ta-

gesschacht) ab Schachtkopfanlage

Konfiguration 2: 2 Zugangstunnel ab Oberflächenanlage; 2 Schächte (Ta-

gesschächte) ab Schachtkopfanlage

Aufgrund der Lage des Standortareals JO-3+-SMA in Bezug auf das geologi-

sche Standortgebiet (vgl. Abbildung 4, Seite 98, im Anhang) schliesst die

Nagra eine Schachteinlagerung (Einbringung der radioaktiven Abfälle über ei-

nen Schacht) als Alternative aus. Der bzw. die Schachtstandorte können der-

zeit noch nicht bezeichnet werden, sondern werden erst in Etappe 3 des

Sachplanverfahrens bzw. im Hinblick auf das Rahmenbewilligungsgesuch

festgelegt (vgl. Lit. [19], Seiten 46 und 51). Es sei jedoch erwähnt, dass es

zusätzlich zum Standortareal der Oberflächenanlage mit der Schachtkopfan-

lage nur noch einen weiteren Angriffspunkt an der Oberfläche gibt.

Installations- und Deponieplätze sowie Transportwege

Im Rahmen des Baus und des Verschlusses der Anlage werden Installations-

und Deponieplätze sowie Transportwege zu diesen Plätzen benötigt. Bei den

Deponieplätzen ist zu unterscheiden nach

temporären Zwischenlagerplätzen für wiederverwertbare Materialien in

der näheren Umgebung der Oberflächenanlagen,

Langzeitdepots (max. Flächenbedarf von 4 ha) für wiederverwertbares

Ausbruchmaterial zur Verfüllung der Zugangsbauwerke und

permanenten, externen Deponien für nicht wiederverwertbares Aushub-

und Ausbruchmaterial (hier fallen beträchtliche Mengen an).

Das Langzeitdepot muss nicht zwingend in direkter Nähe der Oberflächenan-

lage sein. Die Lage der Installationsplätze und Deponieplätze werden erst in

späteren Planungsphasen stufengerecht festgelegt. Die voraussichtlichen

Umweltauswirkungen können im vorliegenden UVB nicht beschrieben werden

und werden deshalb nur noch in den Kapiteln zum Thema Abfälle explizit er-

wähnt. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 bzw.

in der Hauptuntersuchung ist dies soweit möglich nachzuholen. Da bei den

Deponien Umweltauswirkungen bei sämtlichen Umweltaspekten erwartet

Drei Zugangs-

bauwerke

Zugangskonfi-

gurationen

Keine Schachteinla-

gerung

Umweltauswir-

kungen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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werden können, empfiehlt es sich, für diesen Anlagenteil separate Dossiers

(UVB) zu erstellen und diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Da

bereits ein grosser Teil des Aushub- und Ausbruchmaterials während dem

Bau des Felslabors anfällt, wird die Deponierung dieses Materials bereits im

separaten UVB des Felslabors berücksichtigt.

4.3.3. Felslabor und Zugangsbauwerke

Die Elemente des Tiefenlagers, die vorgängig zum Bau des Tiefenlagers be-

reits bei der Erstellung des Felslabors realisiert werden, sind in der vorliegen-

den Voruntersuchung grundsätzlich als Bestandteil der Gesamtanlage enthal-

ten.

Konkret handelt es sich hierbei einerseits um Anlageteile und beanspruchte

Teilflächen im Bereich der Oberflächenanlage. Diese sind in der Planungs-

studie JO-3+-SMA (NAB 13-66, Lit. [19], Fig. 6.2-1 zum Flächenbedarf in al-

len Phasen des Projekts) schematisch dargestellt und der Flächenbedarf wird

quantifiziert. Andererseits sind auch die weiteren Anlageteile, insbesondere

die Zugangsbauwerke zum Felslabor, das eigentliche Felslabor und die De-

ponieplätze für das Ausbruchmaterial der Zugangsbauwerke grundsätzlich in

der vorliegenden Voruntersuchung mitberücksichtigt. Wie beim Tiefenlager

sind für diese Anlageteile jedoch die genaue Lage und Gestalt zum aktuellen

Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Die Umweltauswirkungen dieser Anlagen werden voraussichtlich im Verfah-

ren zum Bau und Betrieb des Felslabors einer separaten UVP unterzogen

(vgl. Tabelle 1, Seite 7 sowie Abbildung 1, Seite 9). In den späteren Stufen

der UVP des gesamten Tiefenlagers (1. und 2. Stufe Hauptuntersuchung)

muss der Untersuchungsaufwand für die Beurteilung der Umweltverträglich-

keit dieser Anlageteile folglich nicht mehr geleistet werden. Die genaue Diffe-

renzierung zwischen der Anlage des Felslabors und dem restlichen Tiefenla-

ger kann erst mit der fortgeschrittenen Projektierung erfolgen. Im vorliegen-

den UVB wird deshalb im Folgenden nicht mehr darauf eingegangen.

4.4. Realisierungsphasen

Die Realisierung des Tiefenlagers besteht aus den folgenden Phasen:

Bauphase Tiefenlager

Betriebsphase Tiefenlager

Beobachtungsphase

Verschlussphase

Die Bauphase Lager beinhaltet alle Bautätigkeiten bis zur Inbetriebnahme

des geologischen Tiefenlagers. Hierzu gehören zum einen die Errichtung der

Infrastrukturanlagen und der Gebäude an der Oberfläche, zum anderen die

unterirdischen Bautätigkeiten zur Errichtung des Lagers und die damit ver-

Teilflächen OFA

laufende An-passung der Untersuchun-gen

Bauphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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bundenen oberirdischen Bautransporte sowie die mit dem Bau und den ober-

irdischen Bautransporten verbundenen Auswirkungen.

Die Betriebsphase Lager beinhaltet die Tätigkeiten und Auswirkungen des

Betriebs der Anlage sowie der dazugehörigen oberirdischen Transporte.

In der Beobachtungsphase Lager wird das geologische Tiefenlager vor dem

Verschluss überwacht (gemäss KEG, Art. 3). Es finden, abgesehen von War-

tungs- und Instandhaltungsarbeiten, keine weiteren Tätigkeiten an der Ober-

fläche statt. Ob bereits Gebäude rückgebaut werden ist noch unklar, es wird

daher hier nicht davon ausgegangen. Die Auswirkungen in der Beobach-

tungsphase werden somit für alle Umweltbereiche gleich oder geringer sein

als in der Betriebsphase. Aus diesem Grund wird die Beobachtungsphase

nicht gesondert betrachtet.

Wann genau und wie das Tiefenlager verschlossen wird, hängt von den Er-

gebnissen aus der Beobachtungsphase ab und kann aus heutiger Sicht nicht

abschliessend beantwortet werden. Eine mögliche Verschlussphase Lager

wurde aber trotzdem bereits in den Zeitplan aufgenommen. Ebenfalls unklar

ist zum heutigen Zeitpunkt, ob die (oberirdischen) Betriebsgebäude vollstän-

dig rückgebaut oder für andere Zwecke (z.B. Gewerbeanlagen) weiterver-

wendet werden und ob somit der ursprüngliche Zustand des Geländes wieder

vollständig hergestellt wird. All diese Entscheide zur Verschlussphase sollen

zukünftigen Generationen überlassen werden.

Die Dauer der einzelnen Phasen wird in Kapitel 6.2 thematisiert. Ein detaillier-

ter Plan der Realisierungsphasen ist in der Planungsstudie (NAB 13-66, Lit.

[19]) ersichtlich.

Betriebsphase

Beobach-

tungsphase

Verschluss-

phase

Dauer der

Phasen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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5. Verkehr

5.1. Verkehrsaufkommen

In allen Phasen des Tiefenlagers entstehen Transporte zum und vom Stand-

ortareal. Während der Bauphase werden hauptsächlich Ausbruch- und Bau-

materialien transportiert, im Einlagerungsbetrieb werden die Transportbehäl-

ter mit schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA), vorgefertigte Endlagerbe-

hälter sowie Verfüll- und Versiegelungsmaterialien zu transportieren sein. In

den Verschlussphasen folgen die Transporte der Verschluss- und Abbruch-

materialien.

In allen Phasen kommen zusätzlich die Transporte des Bau- und Betriebsper-

sonals und der Besucher dazu.

Es wird angestrebt, das Aushub- und Ausbruchmaterial vom Standortareal mit

Förderbändern direkt zu den Wiederverwertungsanlagen oder zu Deponien zu

transportieren. Hierzu bieten sich in der Umgebung verschiedene Kies- und

Zementwerke, Steinbrüche und Gruben an. Damit könnten diesbezügliche

Strassentransporte in direkter Umgebung des Standortareals vermieden wer-

den.

Sofern das Aushub- und Ausbruchmaterial an weiter entfernte Destinationen

transportiert werden müsste, würden die Transporte mit der Bahn bewerkstel-

ligt. Allerdings ist in der näheren Umgebung des Standortareals kein Bahnan-

schluss vorhanden. Daher müsste ein Verlad von den Förderbändern auf die

Bahn stattfinden. Als mögliche Verladestellen bieten sich Anschlussgleise

beim Industrie- und Gewerbegebiet Gänter oder die bestehende Umladestati-

on der Zwilag an.

Im Übrigen werden die Materialtransporte (Baumaterialien, Beton-Zuschlag-

stoffe, SMA-Transportbehälter usw.) aufgrund der fehlenden Bahnanbindung

mit den LKW bewerkstelligt. Dabei soll der Baustellenverkehr möglichst von

Norden über die neue Brücke als Verbindung zwischen Oberfächenanlage

und der Zwilag geführt werden.

Die Planungsstudie (vgl. Lit. [19]) enthält für die einzelnen Phasen des Tiefen-

lagers Richtwerte über die Anzahl der jährlichen Transporte. Dabei werden

beide Alternativen (Bahn- resp. Strassentransporte) aufgelistet, wobei diese

Angaben für das Aushub- und Ausbruchmaterial erst ab der Umladestation

vom Förderband gelten. Ein Bahntransport bedeutet einen Blockzug aus typi-

scherweise bis 20 Kippwagen und mit einer Nutzlast von bis zu 1000 t Materi-

al, eine LKW-Ladung entspricht einer Nutzlast-Transportmenge von 20 t.

Transport-prozesse

Transport via Förderbänder

Bahntransport

LKW-Transporte

Anzahl Trans-porte und

Mengen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die gesamte Abfallmenge bezieht sich auf den Referenzfall gemäss Entsor-

gungsprogramm 2008 (vgl. Lit. [21]; Abfallmenge der bestehenden fünf Kern-

kraftwerke, Sammelperiode Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung

(MIF-Abfälle) bis 2050).

Bauphase Lager

Bauaktivitäten und somit auch Transporte treten am Standort der Oberflä-

chenanlage auf. Für die Bauphase des Lagers wird von folgenden Transport-

frequenzen ausgegangen:

Tabelle 2: Material-Transporte in der Bauphase von und zu der Oberflächen-

anlage (eine Fahrt entspricht einer Hin- und Rückfahrt). Dauer der Phase

gem. Lit.[24]: 8 Jahre. Quelle: NAB 13-66

Anzahl Transporte Oberflächenanlage

per Bahn / alternativ per LKW

jährlich pro Tag im Mittel

Aushub- / Ausbruchmaterial1,2

280 / - 0.77 / -

Baumaterial1

75 / 3‘660 0.21 / 10.0

Gesamt 355 / 3‘660 0.98 / 10.0

In der Bauphase finden keine Transporte mit Ausbruch- bzw. Baumaterialien

von und zu der Schachtkopfanlage statt.

Die Personentransporte (= Personal und Besucher) werden auf rund 19‘600

PKW- resp. Bus-Fahrten (mit einem angenommenen Anteil Busfahrten von

200 Fahrten bzw. rund 20 % der Besucher) pro Jahr geschätzt, das entspricht

bei 365 Tagen rund 54 Fahrten pro Tag.

1) Die Anzahl Transporte entspricht einem Durchschnittswert, der sich während den Vortriebs-

zeiten einstellt. Temporär können auch bis zu 2x höhere oder auch niedrigere Transportfre-

quenzen auftreten.

2) Das Aushub- und Ausbruchmaterial wird per Förderband von der Oberflächenanlage ab-

transportiert. Die angegebenen Bahntransporte berücksichtigen jenen Fall, bei welchem

grössere Transportwege zurückgelegt werden müssen und das Material vom Förderband

auf die Bahn verladen wird.

Gesamte Abfallmenge

Bauphase

Schachtkopf-

anlage

Personen-transporte Bauphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase des Lagers wird von folgenden Transportfrequenzen

ausgegangen:

Tabelle 3: Material-Transporte in der Betriebsphase von und zu der Oberflä-

chenanlage (eine Fahrt entspricht einer Hin- und Rückfahrt). Dauer der Phase

gem. Lit. [24]: 15 Jahre. Quelle: NAB 13-66

Anzahl Transporte Oberflächenanlage

per Bahn / alternativ per LKW

jährlich pro Tag im Mittel

Transportbehälter mit SMA 60 / 240 0.16 / 0.66

Komponenten für Verfüllmörtel 60 / 535 0.16 / 1.47

Verfüll- und Versiegelungsmateria-

lien

10 / 85 0.03 / 0.23

Vorgefertigte Endlagerbehälter für

SMA

35 / 240 0.10 / 0.66

Betriebsmittel, Abfälle3, Unter-

haltsmaterialien

- / ca. 30 - / 0.08

Gesamt 165 / 1‘130 0.45 / 3.10

In der Betriebsphase finden keine relevanten Materialtransporte von und zu

der Schachtkopfanlage statt.

Die Personentransporte (= Personal und Besucher) werden auf rund 13‘800

PKW- resp. Bus-Fahrten (mit einem angenommenen Anteil Busfahrten von

200 Fahrten bzw. 25 % der Besucher) pro Jahr geschätzt, das entspricht rund

38 Fahrten pro Tag.

5.2. Transportrouten

Die Transportrouten von Baumaterialien, Ausbruchmaterialien und Besuchern

können zum aktuellen Planungsstand ausserhalb des näheren Bereichs des

Standortareals noch nicht festgelegt werden. Die Anlieferung und der Ab-

transport werden aber über das bestehende Bahn- oder Hauptstrassennetz

erfolgen. Aus heutiger Sicht sind die Routen ab Raum Koblenz oder Brugg für

die Strasse bzw. ab Bahnhof Turgi für die Bahn vorgegeben.

3) Exklusive Rückstände aus Bergwasserhaltung und Materialbewirtschaftung sowie radioaktive

Betriebsabfälle, die zur Konditionierung zu einer Drittfirma transportiert werden.

Betriebsphase

Schachtkopf-anlage

Personen-transporte

Betriebsphase

Transportrou-ten

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In unmittelbarer Nähe des Standortareals befindet sich keine Bahnlinie. Das

Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA ist grossräumig durch die Stammlinie

der SBB erschlossen, die von Brugg resp. Baden via Siggenthal, Würenlin-

gen, Döttingen nach Koblenz führt. Die Strecke ist auf dem Abschnitt Bahnhof

Turgi, wo sie von der zweispurigen Strecke (Zürich -) Baden – Brugg (-Aarau

– Olten) abzweigt, bis zur Station Koblenz einspurig. Zwischen Würenlingen

und Döttingen befindet sich die Umladestation der Zwilag mit ihren Abstell-

gleisen. Die Stammlinie der SBB ist eine Normalspurbahn.

Allfällige Strassentransporte werden über die Kantonsstrasse K442, allenfalls

über die K113 und die geplante Verbindung zur Zwilag, zum Standortareal in

Villigen geführt. Der nächstgelegene Autobahnanschluss der A3 ist die Aus-

fahrt Brugg rund 10 km südlich des Standortareals und rund 3 km südlich von

Brugg. Von hier führt zunächst die K118 nach Brugg und anschliessend die

K112 bis rund 2 km vor Villigen, wo die K442 nach Villigen abzweigt und wei-

ter zum Standortareal führt.

Die Transporte unterstehen den geltenden Transportvorschriften.

Der Transport der radioaktiven Abfälle erfolgt von den Entsorgungspflichtigen

teilweise über das Schienennetz zum Zwischenlager in Würenlingen und von

dort über die neu geplante Verbindung zum Standortareal.

Bahn-erschliessung

Strassener-

schliessung

Wahl des Transportmit-tels

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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6. Systemgrenzen

6.1. Räumliche Systemgrenzen

Der Einfluss von den in Kapitel 0 dargestellten Projektelementen beschränkt

sich in der Regel auf den Bereich des geplanten Standortareals (Standortare-

al JO-3+-SMA im Bereich „Riedmatt“ sowie Erschliessungsgebiet zwischen

der „Riedmatt“ und bestehender Zwilag auf dem Areal des PSI Ost).

Betreffend dem Mehrverkehr umfasst der Untersuchungsperimeter das Gebiet

im Dreieck zwischen Baden, Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort

und seiner Umgebung im Zentrum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und

K113 als Zufahrtsstrassen zum Standortareal und der Stammlinie der SBB

zwischen Turgi und Koblenz, für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Stras-

sen ausserhalb dieses Gebiets ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs

im Verhältnis zum heute bereits vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeu-

tend.

Es werden Aushub- und Ausbruchmaterialien anfallen, welche entweder in

Langzeitdepots zur späteren Wiederverwertung zwischengelagert oder auf

externen Deponien endgültig entsorgt werden. Daher ist in der Hauptuntersu-

chung zusätzlich eine grossräumigere Betrachtungsweise erforderlich, welche

auch den Einfluss von Langzeitdepots und externen Deponien sowie deren

Erschliessungswege vom Standortareal behandelt.

Die Festlegung der Standorte der Betriebs- und Lüftungsschächte sowie de-

ren Erschliessung erfolgt erst in Etappe 3. Voraussichtlich werden jedoch die-

se Anlagenelemente, welche ausserhalb des Standortareals liegen können

(Schachtkopfanlage), bereits vor dem eigentlichen Tiefenlager mit dem

Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung

des Felslabors behandelt. Es finden voraussichtlich während dem Bau und

Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang mit

der Schachtkopfanlage statt.

Die unterirdisch auftretenden Auswirkungen in den Bereichen Luft und Lärm

fallen unter das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz. Deshalb

sind sie nicht Gegenstand des UVB.

6.2. Zeitliche Systemgrenzen

In Kapitel 4.4 wurden die einzelnen Phasen näher erläutert. Für die Betrach-

tung der Umweltauswirkungen sind die folgenden Phasen relevant:

Die Bauphase des Lagers erstreckt sich über ca. 8 Jahre.

Die Betriebsphase des Lagers erstreckt sich über ca. 15 Jahre.

Die Beobachtungsphase bis zum Verschluss des Gesamtlagers er-

streckt sich über ca. 50 Jahre.

Standortareal

Erweiterter Einflussperime-

ter

Langzeitde-pots, Deponien

Schachtkopf-anlage

Unterirdische Auswirkungen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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In der Beobachtungsphase finden mit den An- und Abfahrten der Beschäftig-

ten und Besucher nur geringe Aktivitäten statt. Aus diesem Grund wird in die-

sem Bericht auf die weitere Betrachtung dieser Phase verzichtet. Wann und

wie das Tiefenlager verschlossen wird, hängt von den Ergebnissen aus der

Beobachtungsphase ab und kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet wer-

den. Zudem kann heute noch nicht abschliessend festgelegt werden, ob am

Ende der Verschlussphase ein Rückbau sämtlicher oberirdischen Gebäude

und die vollständige Wiederherstellung des Ausgangszustandes stattfinden

wird. Da diese Entscheide späteren Generationen überlassen sind, wird die

Verschlussphase innerhalb des UVB nicht behandelt. Die Verschlussphase

beinhaltet geringere Umweltauswirkungen als die Bauphase.

6.3. Abgrenzung Radioaktivität

Das Thema der ionisierenden Strahlung wird nicht im Umweltschutzgesetz,

sondern im Kernenergiegesetz und im Strahlenschutzgesetz geregelt. Aus

diesem Grund werden alle Themen, die im Zusammenhang mit Radioaktivität

stehen, nicht im UVB behandelt, sondern im Sicherheits- und Sicherungsbe-

richt, welcher Bestandteil des Eingabedossiers zum Rahmenbewilligungsver-

fahrens ist.

Beobach-tungsphase

Kernenergie- und Strahlen-schutzgesetz

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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7. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

7.1. Relevanzmatrix

Die im Folgenden dargestellte Relevanzmatrix zeigt zusammenfassend eine

Einschätzung der Relevanz der einzelnen Umweltaspekte für die verschiede-

nen Realisierungsphasen des Lagers.

Lu

ftre

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altu

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Ers

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Natu

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fah

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Ist-/Ausgangs-zustand

+ + - - + - - + + - - - - - + + + - -

Bauphase Lager

R R R 0 R R R R R 0 R 0 R R R R R 0 R

Betriebs-phase Lager

R R 0 R R R R 0 0 0 0 0 0 R 0 R R 0 R

Beobach-tungsphase Lager

0 0 0 0 R R R 0 0 0 0 0 0 R 0 0 0 0 0

Verschluss-phase

keine Beurteilung der Relevanz in dieser Planungsstufe

+ vorbelastet

- kaum vorbelastet (gesetzliche Anforderungen eingehalten)

0 aktuell kein relevanter Umweltbereich; wird im Rahmen des Updates der UVP-Voruntersuchung in Etappe 3 nochmals überprüft

R relevanter Umweltbereich; wird im UVB behandelt

Die Ausgangssituation und die Beeinflussung der Umweltaspekte pro Phase

werden in den folgenden Kapiteln im Detail besprochen.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Falls nicht anders dargestellt, werden zwischen dem Istzustand und dem

Ausgangszustand vor Baubeginn keine nennenswerten Veränderungen er-

wartet. Aufgrund des relativ langen Zeithorizonts können solche Veränderun-

gen jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Updates

der UVP-Voruntersuchung sowie auch bei den weiteren Stufen des UVP-

Verfahrens (vgl. Tabelle 1, Seite 7) sind diese Veränderungen und deren all-

fälliger Einfluss auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit jeweils festzu-

stellen. Die zum aktuellen Zeitpunkt als nicht relevant eingestuften Umweltbe-

reiche (vgl. Relevanzmatrix) sind im Update der UVP-Voruntersuchung

nochmals zu überprüfen.

Aushub- und Ausbruchmaterialien fallen während der Phase Bau Felslabor

wie auch während der Bauphase Lager an. Sowohl Langzeitdepots (Zwi-

schenlagerung von wiederverwertbarem Material) wie auch externe Deponien

(Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material) können Auswirkungen

auf alle in der Relevanzmatrix aufgeführten Umweltbereiche haben. Da die

Lage und Grösse dieser Anlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt

sind, können die Umweltauswirkungen im vorliegenden UVB nicht beschrie-

ben werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3

ist dies nachzuholen. Es empfiehlt sich, für die Langzeitdepots und Deponien

separate Dossiers (UVB) inkl. eigenständiger Relevanzmatrix zu erstellen und

diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Die Deponierung von Aus-

bruchmaterial während dem Bau des Felslabors wird bereits im UVB des

Felslabors berücksichtigt.

Voraussichtlich wird die Schachtkopfanlage (Festlegung der Lage und Er-

schliessungswege erfolgt erst in Etappe 3) bereits vor dem eigentlichen Tie-

fenlager mit dem Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltver-

träglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt. Es finden während dem Bau

und Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang

mit der Schachtkopfanlage statt.

Das Pflichtenheft für die zu untersuchenden Umweltbereiche in der UVP-

Hauptuntersuchung ist in Kapitel 8 dargestellt.

7.2. Luftreinhaltung

Der Untersuchungsperimeter umfasst das Gebiet im Dreieck zwischen Baden,

Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort und seiner Umgebung im Zent-

rum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und K113 als Zufahrtsstrassen

zum Standortareal und der Stammlinie der SBB zwischen Turgi und Koblenz,

für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Strassen ausserhalb dieses Gebiets

ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs im Verhältnis zum heute bereits

vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeutend.

Veränderungen

Langzeitde-

pots, Deponien

Schachtkopf-

anlage

Pflichtenheft

Untersu-chungsperime-

ter

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal JO-3+-SMA befindet sich im Aaretal, rund 8 km nördlich

vom Ortszentrum von Brugg und 12 km vom nächsten Autobahnanschluss

der A3 in Brugg entfernt. Die wichtigste Quelle von Luftschadstoffemissionen

ist am Standort der Oberflächenanlage die Kantonsstrasse K442 mit einem

täglichen Verkehr (DTV) von rund 4‘500 Fahrzeugen (GIS Kanton Aargau,

Zählstelle 914, 2004). Zudem sind in der unmittelbaren Umgebung die Ein-

richtungen und Gebäude des PSI und der Zwilag vorhanden. Darüber hinaus

sind im ländlich geprägten Tal nur landwirtschaftliche Betriebe vorhanden.

Die Ortschaft Villigen mit rund 2‘000 Einwohnern befindet sich ca. 1.5 km süd-

lich des Standortareals, die Gemeinde Böttstein (mit Kleindöttingen) mit rund

3‘700 Einwohnern liegt 1.6 km nördlich des Standortareals. In diesen Ort-

schaften werden weitere Emissionen durch Haushaltungen und Betriebe er-

zeugt. Würenlingen mit rund 4‘300 Einwohnern und mit dem Zementwerk liegt

rund 3.5 km entfernt östlich der Aare.

Im Rahmen des vom Kanton Aargau geführten Luftschadstoff-Messnetzes

wurden zwischen 2006 und 2011 NO2-Luftmessungen im Ortszentrum von

Lengnau durchgeführt. Die Messstation ist im Dorfzentrum an einer mässig

befahrenen Strasse stationiert. Mittels Passivsammlern wurden dort in rund

8 km Entfernung vom Standortareal der Oberflächenanlage NO2-Immissionen

gemessen. Die festgestellten Luftbelastungen lagen zwischen 2006 und 2011

bei rund 19 bis 20 µg/m3 NO2, und sind damit deutlich unter dem Jahresmittel-

Immissionsgrenzwert der LRV von 30 µg/m3.

Entsprechend der Standortcharakteristik liegen die Immissionen am Standort-

areal im Landwirtschaftsgebiet voraussichtlich leicht unter jenen der Station

Lengnau. Aufgrund der genannten Messdaten sowie von Modellberechnun-

gen des BAFU (vgl. Abbildung 12, Seite 106, im Anhang) ist davon auszuge-

hen, dass die NO2- und PM10-Immissionen am Standortareal JO-3+-SMA

sowohl im Jahresmittel wie auch im Tagesmittel unter den Immissionsgrenz-

werten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) liegen und damit die Anforderun-

gen einhalten. Die Ozon-Belastung überschreitet, wie im ganzen Land, die

Immissionsgrenzwerte der LRV erheblich.

Aufgrund der eingeleiteten lufthygienischen Massnahmen ist davon auszuge-

hen, dass die Luftschadstoffemissionen gesamtschweizerisch weiter zurück-

gehen werden. Das BAFU rechnet z.B. beim Strassenverkehr zwischen 2010

und 2035 mit einem weiteren Rückgang der Emissionen von NOX um rund

70% und von PM10 um rund 80% (vgl. Lit. [6]). Auch am bereits heute wenig

belasteten Projektstandort ist demzufolge mit einem Rückgang der Immissi-

onsbelastung zu rechnen, allerdings voraussichtlich in einem wesentlich klei-

neren Ausmass. Der Ausgangszustand ist deshalb für den Umweltaspekt

Luftreinhaltung in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu fest-

zustellen und in der Beurteilung der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.

Emissions-

quellen

Ortschaften

Immissionen

Lengnau

Immissionen am Areal-standort

Immissionen im Ausgangs-

zustand

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Auswirkungen des Projekts in der Bauphase Lager

In der Bauphase des Lagers werden neue Luftschadstoff-Emissionsquellen im

Standortareal mit dem Einsatz von Baumaschinen und Geräten auftreten, die

zusätzliche NOX-, PM10- und VOC-Emissionen erzeugen werden. Weiter

können durch die Schütt- und Umlagerungsvorgänge auf der Baustelle zu-

sätzliche Staubemissionen auftreten. Das Ausbruchmaterial vom Tunnelvor-

trieb wird mit Förderband, mit Loren oder mit LKWs an die Oberfläche beför-

dert.

Die Transporte der Ausbruch- und Aushubmaterialien werden vom Standort-

areal bevorzugt mit Förderbändern erfolgen. Damit können LKW-Transporte

und entsprechende Emissionen vermieden werden.

Aufgrund der Transporte der Baumaterialien, die per LKW stattfinden, werden

knapp 7‘320 LKW-Bewegungen (= hin oder zurück) pro Jahr bzw. rund 20

Bewegungen pro Tag erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstel-

le der LKW-Fahrten und in Ergänzung zu den Förderbändern auch Bahn-

transporte ab einer Verladestelle möglich, mit rund 710 Zugsbewegungen

(d.h. 355 Transporten) pro Jahr bzw. rund 1.96 Zugsbewegungen pro Tag.

Daneben wird mit rund 19‘400 PKW-Fahrten (= hin und zurück) und 200 Bus-

fahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind rund 53

PKW- und rund 0.55 Busfahrten täglich.

Mit diesem LKW- und PKW-Verkehr werden im Vergleich zum gesamten be-

stehenden Verkehr die Emissionen des Strassenverkehrs voraussichtlich nur

geringfügig erhöht.

Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase Lager

Die Aktivitäten in der Betriebsphase umfassen die Anlieferung der radioakti-

ven Abfälle, welche bis zur Verladestelle per Bahn erfolgt. Von dort werden

die Transporte zur Oberflächenanlage per LKW über die geplante Erschlies-

sung von der Zwilag geführt. Die weiteren Materialien wie Endlagerbehälter,

Verfüllmaterial oder Betriebsmittel sollen wegen fehlendem Bahnanschluss

ebenfalls per LKW angeliefert werden. Insgesamt (inkl. der nur lokal stattfin-

denden Transporte der radioaktiven Abfälle) sind dadurch jährlich rund 2‘260

und täglich 6.2 LKW-Bewegungen (= hin oder zurück) zu erwarten.

Daneben wird in der Betriebsphase mit rund 13‘600 PKW-Fahrten und 200

Busfahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind rund

37 PKW- und 0.55 Busfahrten täglich.

Die Transporte nach Untertag erfolgen voraussichtlich mit einer elektrisch an-

getriebenen Bahn.

Mit diesem LKW- und PKW-Verkehr werden im Vergleich zum gesamten be-

stehenden Verkehr voraussichtlich nur geringfügig die Emissionen des Stras-

senverkehrs erhöht. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufend

Emissionsquel-len in Baupha-se

Verkehr als Emissionsquel-le

Bewegungen

Auswirkung

des Verkehrs

Emissionsquel-len Betriebs-phase

PKW- und Busfahrten

Auswirkung des Verkehrs

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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reduzierten Fahrzeug-Emissionen aufgrund der strenger werdenden Abgas-

vorschriften (aktuell Euro5/V und Euro6/VI).

In der Energiezentrale werden Notstrom-Aggregate eingesetzt. Da sie nur bei

einem allfälligen Ausfall der Stromversorgung zum Einsatz gelangen, sind die

durch sie erzeugten zusätzlichen Emissionen irrelevant.

Fazit

Die durch den Bau und Betrieb der Anlage entstehenden Luftschadstoffemis-

sionen verändern die Luftschadstoff-Immissionsbelastung im Perimeter nur

unwesentlich. Die zusätzlichen Emissionen führen höchstens lokal zu einem

geringfügigen Immissionsanstieg. Die Immissionsgrenzwerte werden durch

das Bauvorhaben voraussichtlich nicht überschritten.

Gleichwohl sind in der UVP 1. Stufe die Emissionen der einzelnen Prozesse

zu berechnen und in Relation zu den bestehenden Emissionen zu betrachten.

Dabei ist die Freisetzung von Luftschadstoffen im Einklang mit den vorsorgli-

chen gesetzlichen und allfälligen ergänzenden behördlichen Vorgaben zu be-

grenzen. Die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch

die betriebsbedingten Luftschadstoffemissionen ist noch konkret nachzuwei-

sen.

7.3. Lärm

Der Untersuchungsperimeter umfasst das Gebiet im Dreieck zwischen Baden,

Brugg und Koblenz, mit dem Anlagenstandort und seiner Umgebung im Zent-

rum, mit den Kantonsstrassen K442, K112 und K113 als Zufahrtsstrassen

zum Standortareal und der Stammlinie der SBB zwischen Turgi und Koblenz,

für Betriebs- und Bautransporte. Auf den Strassen ausserhalb dieses Gebiets

ist der Anteil des projektbedingten Verkehrs im Verhältnis zum heute bereits

vorhandenen Verkehrsaufkommen unbedeutend.

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal befindet sich in einer Landwirtschaftszone, welche gemäss

der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Villigen der Empfindlichkeits-

stufe III zugeordnet ist (vgl. Abbildung 13, Seite 107, im Anhang und Lit. [13]).

Gegen Norden, Westen und Süden grenzt das Gebiet an ausgedehnte, land-

wirtschaftlich genutzte Flächen (ES III) oder Wald. Lediglich östlich des

Standortareals befindet sich mit den Anlagen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI

West) eine grössere, direkt angrenzende Bauzone (ES IV).

Unmittelbar südlich sowie rund 120 m nordöstlich des Standortareals befinden

sich zwei Landwirtschaftsbetriebe (Direktanstösser in der ES III). Weitere

Bauernhöfe in der Landwirtschaftszone weisen einen Abstand von deutlich

mehr als 300 m zum Bauvorhaben auf.

Notstrom-

Aggregate

Lokaler Immis-

sionsanstieg

UVB 1. Stufe

Untersu-chungsperime-ter

Standortareal

Weitläufige Einordnung des Standort-

areals

Direktanstös-ser

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die nächstgelegenen Wohn- und Gewerbezonen (ES II bzw. ES III) befinden

sich mit den nördlichen Ausläufern des Siedlungsgebiets von Villigen mehr als

800 m entfernt. Der Dorfkern mit ES III liegt nochmals rund 400 m weiter süd-

lich.

In den Nachbargemeinden befindet sich lediglich das Areal „PSI Ost“ (ES IV),

in einer Minimaldistanz von 300 m.

Das Standortareal befindet sich rund 2 km westlich der Bahnstrecke Turgi -

Koblenz der SBB, welche für die Betriebstransporte beansprucht werden soll.

Für die Lärmbelastung des Standortareals ist demzufolge die Bahnlinie irrele-

vant. Gemäss Emissionsplan 2015 des BAV liegen die Bahnlärmemissionen

im Abschnitt Turgi – Koblenz tagsüber bei maximal 63.0 dB(A), nachts bei

56.3 dB(A).

Die Bahnlärmbelastung ist damit niedrig und bereits unmittelbar neben dem

Bahntrassee unter den Immissionsgrenzwerten der ES III für Tag und Nacht.

In Turgi mündet die Linie in die Doppelspurstrecke Baden – Brugg mit erheb-

lich grösserem Verkehr und Emissionen.

Bezüglich Strassenverkehrslärm sind das Standortareal sowie die Gemeinden

Villigen und Böttstein heute nur durch die schwach befahrene Kantonsstrasse

K442 (DTV: ca. 4‘500 Fz/24h in Villigen) vorbelastet. Damit weist die K442 in

diesem Bereich eine Emission ausserorts von rund 76 dB(A) am Tag und

63 dB(A) in der Nacht sowie innerorts von rund 72 dB(A) am Tag und

60 dB(A) in der Nacht auf.

Die Immissionsgrenzwerte der Lärmempfindlichkeitsstufe II sind damit inner-

orts tags wie nachts in rund 10 m ab Strassenmitte eingehalten. Je nach ihrer

Lage dürften die Grenzwerte bei einzelnen lärmempfindlichen Gebäuden

überschritten sein.

Änderungen des Ausgangszustands gegenüber dem Istzustand sind denkbar

(z.B. Neuzuordnung von Empfindlichkeitsstufen, Verkehrsentwicklung). Der

Ausgangszustand ist deshalb für den Umweltaspekt Lärm in den weiteren

Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung

der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Während der Bauphase des Lagers sind einerseits Lärmemissionen aufgrund

der Bautransporte und der zusätzlichen PKW-Fahrten durch Personal und

Besucher (vgl. Kap. 5.1), anderseits aufgrund des Einsatzes von Baumaschi-

nen zu erwarten. Es ist im Wesentlichen von folgenden Lärmquellen auszu-

gehen:

Installationsplatz (Lage im aktuellen Planungsstand noch nicht festgelegt)

Anlieferung von Baumaterialien (vorwiegend Bahntransporte), Transport

von Ausbruchmaterial (Bahn oder LKW)

Wohn- und Gewerbezonen

Nachbarge-

meinden

Ausgangszu-

stand Bahn

Immissions-grenzwerte der LSV

Strassenver-

kehr

Immissions-grenzwerte der LSV

Ausgangszu-stand

Lärmquellen Bauphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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PKW-Fahrten von Personal und Besuchern

Shuttlebus-Fahrten für Besucher vom Bahnhof Würenlingen zum Besu-

cherzentrum und zurück.

Auf der Bahnstrecke vom Verladeterminal der Zwilag nach Turgi finden wäh-

rend der Bauphase voraussichtlich (beim Abtransport des Ausbruchmaterials

in entfernte Deponien) 0.77 Zugstransporte resp. rund 1.5 Zugsbewegungen

(Hin- oder Rückfahrt) pro Tag statt. Damit werden auf dieser nur wenig befah-

renen Strecke die Bahnlärm-Emissionen leicht ansteigen.

Aufgrund der Transporte der Baumaterialien, die per LKW stattfinden, werden

knapp 7‘320 LKW-Bewegungen pro Jahr bzw. rund 20 Bewegungen pro Tag

erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstelle der LKW-Fahrten

auch Bahntransporte ab einer Verladestelle möglich, mit rund 150 Zugsbewe-

gungen pro Jahr bzw. rund 0.4 Zügen pro Tag (zusätzlich zu den oben ge-

nannten 1.5 Bewegungen). Daneben wird mit rund 19‘400 PKW-Fahrten und

200 Busfahrten pro Jahr durch Personal und Besucher gerechnet, das sind

rund 53 PKW- und rund 0.55 Busfahrten täglich. Bei diesen geringen Zahlen

wird es zu keiner wahrnehmbaren Zusatzbelastung durch den Strassenver-

kehr kommen.

Für die relevanten Bautätigkeiten und Bautransporte sind entsprechend den

Angaben in der Baulärmrichtlinie Massnahmenstufen sowie konkrete Mass-

nahmen zur Reduktion der Emissionen zu bestimmen. Die Beurteilung und

Festlegung allfälliger Massnahmen zur Reduktion der Baulärmemissionen er-

folgen auf Grundlage des Vorsorgeprinzips und gemäss Konkretisierungen in

der Baulärmrichtlinie.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Bei der vorliegenden Anlage handelt es sich um eine Anlage im Sinne von

Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 LSV. Die Lärmemissionen der gesamten Anlage

sind nach Massgabe von Art. 11 und 25 USG und Art. 7 und Art. 9-12 LSV zu

begrenzen. Die Lärmermittlung und -beurteilung im Betriebszustand hat nach

Anhang 6 LSV für Industrie- und Gewerbelärm zu erfolgen. Die Planungswer-

te sind grundsätzlich einzuhalten. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die

Verkehrsanlagen erfolgt nach Anh. 3 (Strasse) bzw. Anh. 4 (Bahn) LSV.

Gemäss gesetzlicher Vorgaben ist aufzuzeigen, dass alle technisch und be-

trieblich möglichen sowie wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur Emissi-

onsbegrenzung im Sinne der Vorsorge umgesetzt und die Planungswerte für

Industrie- und Gewerbeanlagen eingehalten werden. Können die Planungs-

werte nicht eingehalten werden, so sind Erleichterungen zu beantragen und

zu begründen.

Bahnlärm Bauphase

Strassenlärm Bauphase

Baulärmrichtli-nie

Gesetzliche Grundlage Lärmbeurtei-

lung

Vorsorgeprin-

zip

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Während der Betriebsphase des Lagers beschränken sich die Lärmemissio-

nen vorwiegend auf die Antransporte der radioaktiven Abfälle SMA, die Mate-

rial- und Personentransporte, allfällige Lärmemissionen durch Lüftungsanla-

gen (Industrie- und Gewerbelärm) sowie auf die Umladevorgänge.

Diese erfolgen für die angelieferten Materialien bei der bestehenden Umlade-

anlage der Zwilag. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bezüglich

Lärmemissionen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem heutigen

Betrieb ergeben. Die Umladevorgänge innerhalb des Areals der Oberflächen-

anlage finden in Gebäuden statt und sind daher voraussichtlich nicht lärmre-

levant.

Die Aktivitäten in der Betriebsphase umfassen die Anlieferung der radioakti-

ven Abfälle, welche bis zur Verladestelle per Bahn erfolgt. Von dort werden

die Transporte zur Oberflächenanlage per LKW über die geplante Erschlies-

sung von der Zwilag geführt. In der Betriebsphase sollen auf der Bahnstrecke

vom Verladeterminal der Zwilag nach Turgi dafür voraussichtlich 0.16 Zugs-

transporte, gesamthaft also rund 0.32 Zugsbewegungen (Hin- und Rückfahrt)

pro Tag stattfinden. Damit werden auf dieser nur wenig befahrenen Strecke

die Bahnlärm-Emissionen nur leicht ansteigen.

Aufgrund der weiteren Transporte der Behälter, diverser Materialien und Be-

triebsstoffe, die wegen fehlendem Bahnanschluss per LKW stattfinden, wer-

den (inkl. der nur lokal stattfindenden Transporte der radioaktiven Abfälle)

knapp 2‘260 LKW-Bewegungen pro Jahr bzw. rund 6.2 Bewegungen pro Tag

erwartet. Bei grösseren Transportdistanzen sind anstelle der LKW-Fahrten

auch Bahntransporte ab einer Verladestelle möglich, mit weiteren rund 210

Zugsbewegungen pro Jahr bzw. rund 0.6 Zügen pro Tag. Daneben wird in der

Betriebsphase mit rund 13‘600 PKW-Fahrten und 200 Busfahrten pro Jahr

durch Personal und Besucher gerechnet, das sind lediglich rund 37 PKW- und

0.55 Busfahrten täglich. Bei diesen geringen Zahlen wird es zu keiner wahr-

nehmbaren Zusatzbelastung durch den Strassenverkehr kommen.

Zusammenfassend ist somit mit keiner wahrnehmbaren Zusatzbelastung

durch Bahn- oder Strassenlärm zu rechnen. Die Einhaltung der rechtlichen

Anforderungen durch den projektinduzierten Mehrverkehr auf den bestehen-

den Verkehrswegen (vgl. Art. 9, Bst. a LSV) kann daher als gegeben betrach-

tet werden, muss jedoch noch konkret nachgewiesen werden.

Zusätzlich zu den umliegenden lärmempfindlichen Nutzungen müssen die ge-

setzlichen Anforderungen auch an den lärmempfindlichen Gebäudeteilen der

Anlage selber (z.B. Büroräume innerhalb des Standortareals) erfüllt werden

können. Dabei sind nur bestehende Lärmquellen zu berücksichtigen. Auf-

grund der relativ geringen Vorbelastung, der nicht relevanten Zusatzbelastun-

gen sowie der geringen Lärmempfindlichkeit der Nutzungen innerhalb des

Standortareals (keine Wohnnutzung, hohe Empfindlichkeitsstufe, höherer

Lärmquellen Betriebsphase

Umladevor-gänge

Bahnlärm

Betriebsphase

Strassenlärm

Betriebsphase

Keine wahr-nehmbaren Zusatzbelas-tungen durch Transporte

Lärmschutz innerhalb

Standortareal

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Grenzwert für Betriebsräume) kann davon ausgegangen werden, dass diese

Anforderungen eingehalten werden können.

Fazit

In der Betriebsphase werden die zusätzlichen Lärmemissionen durch die

Lärmquellen der Anlage, durch die Bahn- und Lastwagentransporte sowie

durch PKW-Fahrten als nicht wahrnehmbar eingeschätzt. Ebenso kann die

Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den lärmempfindlichen Ge-

bäudeteilen innerhalb des Standortareals als gegeben betrachtet werden. Die

vollständige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bzgl. Eisenbahn- und

Strassenverkehrslärm und bezüglich Industrie- und Gewerbelärm ist dennoch

konkret nachzuweisen.

Die Auswirkungen der Bautätigkeiten durch Baumaschinen in der Bauphase

sollten stufengerecht erst im UVB 2. Stufe des Lagers näher untersucht und

die notwendigen Massnahmen dazu festgelegt werden.

7.4. Erschütterungen, abgestrahlter Körperschall

Ist- und Ausgangszustand

Die Umgebung des Standortareals ist heute durch Erschütterungen und Kör-

perschallimmissionen nicht vorbelastet. In der Industrie- und Gewerbezone

jenseits der Kantonsstrasse K442 befindet sich das Paul Scherrer Institut

(PSI), welches selbst erschütterungsempfindliche Forschungstätigkeiten

durchführt und auch durch den Materialabbau im rund 2 km entfernten Stein-

bruch am Gabenchopf (Gemeinde Villigen) nur gering beeinflusst. Auch der

bestehende Strassenverkehr erzeugt keine nennenswerten Erschütterungen.

Die nächstliegenden Wohngebäude im Umfeld des Standortareals sind süd-

lich rund 600 m bzw. nördlich über einen Kilometer entfernt. In der unmittelba-

ren Umgebung des Standortareals befinden sich die Büro- und Laborgebäude

des PSI.

Änderungen des Ausgangszustands gegenüber dem Istzustand sind nicht zu

erwarten. Der Ausgangszustand ist dennoch für den Umweltaspekt Erschütte-

rungen in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens jeweils neu festzustellen

und in der Beurteilung der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Die Baumethoden müssen jeweils an die geologischen Verhältnisse ange-

passt werden. Vor allem die Tunnelvortriebs- bzw. Ausbruchmethode hat ei-

nen Einfluss auf die Erschütterungen während der Bauphase. Für das Stand-

ortareal JO-3+-SMA wird aufgrund der günstigen geologischen Verhältnisse

gemäss aktuellem Planungsstand ein Hochleistungsvortrieb mit einer Tunnel-

bohrmaschine (TBM) favorisiert. Für die Zugänge zum Lager werden teilweise

auch andere Baumethoden (z.B. konventioneller Sprengvortrieb) zum Einsatz

Fazit

Massnahmen

Baumaschinen

Erschütte-

rungsquellen

Umliegende

Gebäude

Ausgangszu-stand

Erschütte-rungsquellen

Bauphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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kommen. Die mit fortschreitendem Vortrieb zunehmende Überdeckung des

Vortriebs hat einen zunehmenden mildernden Einfluss auf allfällige Erschütte-

rungen.

Mit Rücksicht auf die Nähe zum PSI besteht die Absicht, erschütterungsarme

Baumethoden anzuwenden. Die entsprechenden Anforderungen und Mass-

nahmen werden mit dem PSI frühzeitig abgesprochen und festgelegt (vgl. Lit.

[18]).

Das Aushub- und Ausbruchmaterial wird vom Standortareal bevorzugt mit

Förderband abtransportiert. Daher entstehen in der Bauphase Lager nur we-

nige zusätzliche Strassentransporte, welche hauptsächlich vom Norden zum

Standortareal geführt werden. Diese werden damit kaum zusätzliche Erschüt-

terungen verursachen. Es ergibt sich dadurch keine relevante Veränderung

gegenüber dem heutigen Zustand.

Für die relevanten Bautätigkeiten sind konkrete Massnahmen zur Reduktion

der Störungen durch Erschütterungen zu bestimmen. Die Beurteilung und

Festlegung allfälliger Massnahmen erfolgen auf Grundlage des Vorsorgeprin-

zips.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase finden keine Ausbrucharbeiten mehr statt, durch welche

Erschütterungen und Körperschall entstehen könnten. Damit sind in dieser

Phase keine Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude und Einrichtungen

zu erwarten.

Die Anlieferung der einzulagernden Materialien ist über die neue Transport-

verbindung nördlich des Standortareals direkt vom Zwilag geplant. Es werden

damit nur wenige Strassentransporte erzeugt, durch welche keine wesentli-

chen zusätzlichen Erschütterungen entstehen. Auch in der Betriebsphase

ergibt sich dadurch keine relevante Veränderung gegenüber dem heutigen

Zustand bzw. gegenüber dem Ausgangszustand.

Fazit

Vor allem während der Bauphase des Lagers können abhängig von der ge-

wählten Baumethode Erschütterungen entstehen. Sie sind im UVB 2. Stufe

des Lagers genauer zu bestimmen, ebenso sind allfällige Massnahmen oder

Vorgaben für die Baumethoden festzulegen.

In der Betriebsphase werden voraussichtlich keine Auswirkungen aufgrund

von Erschütterungen und Körperschall auftreten. Es werden daher keine rele-

vanten Immissionen verursacht. Damit muss dieser Bereich im UVB 1. Stufe

des Lagers nicht weiter untersucht werden.

Massnahmen

betr. PSI

Erschütterun-gen durch Transporte

Massnahmen

Erschütterun-gen in der Betriebsphase

Erschütterun-gen durch Strassentrans-

porte

Bauphase

Betriebsphase

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7.5. Nichtionisierende Strahlung

Ist- und Ausgangszustand

In der Umgebung des Standortareals sind heute die nachfolgenden NIS-

Emissionsquellen vorhanden:

Hochspannungs-Übertragungsleitung rund 100 m östlich des Standort-

areals.

Mobilfunk-Sendeantennen im naheliegenden Industriegebiet - 1 Station

beim PSI West (Abstand 200 m) und eine Station beim PSI Ost (Abstand

500 m).

6 weitere Mobilfunk-Sendeantennen in einem Abstand zwischen 1.3 – 2.3

Kilometer.

Die Immissionsbelastung ist im UVB 1. Stufe näher zu bestimmen.

Die zukünftige Entwicklung der Immissionsbelastung hängt massgeblich von

der Technologieentwicklung sowie von den neu installierten Anlagen, insbe-

sondere im Bereich Mobilfunk, ab. Der Ausgangszustand ist deshalb für den

Umweltaspekt „Nichtionisierende Strahlung“ in den weiteren Stufen des UVP-

Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-

träglichkeit zu berücksichtigen.

Die zukünftige Entwicklung der Immissionsbelastung hängt massgeblich von

der Technologieentwicklung sowie von den neu installierten Anlagen ab, ins-

besondere im Bereich Mobilfunk. Der Ausgangszustand ist deshalb für den

Umweltaspekt Nichtionisierende Strahlung in den weiteren Stufen des UVP-

Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-

träglichkeit zu berücksichtigen.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

In der Bauphase werden keine Quellen der nichtionisierenden Strahlung er-

richtet. Deshalb und aufgrund der nur wenigen heute vorhandenen Strah-

lungsquellen ist dieser Bereich während der Bauphase nicht relevant.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Die zulässige Immissionsbelastung an sog. Orten mit empfindlicher Nutzung

(OMEN) ist in der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strah-

lung (NISV) als Emissionsbegrenzung mit dem Anlagegrenzwert definiert. Zu

den OMEN gehören nebst Wohn- und Büroräumen auch die ständigen Ar-

beitsplätze auf dem Areal der Oberflächenanlage. Der einzuhaltende Grenz-

wert beträgt für Starkstromanlagen und Bahnleitungen 1 T, für Mobilfunk-

sendeanlagen zwischen 4 und 6 V/m.

NIS-Quellen

Belastung auf dem Standort-

areal

Entwicklung

NIS in der Bauphase

Anlagengrenz-werte der NISV

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Für die Stromversorgung der Oberflächenanlage und des geologischen Tie-

fenlagers, die vom öffentlichen 16 kV-Hochspannungsnetz erfolgt, werden vo-

raussichtlich eigene Trafostationen der Mittelspannung auf dem Standortareal

installiert. Ihr genauer Standort ist derzeit noch nicht festgelegt. Bei der Pla-

nung muss darauf geachtet werden, dass die ständigen Aufenthaltsorte einen

genügenden Abstand bzw. entsprechende Abschirmung gegenüber den Tra-

fostationen aufweisen.

Fazit

Die bestehende Immissionsbelastung durch NIS im Standortareal ist voraus-

sichtlich gering. Von den vorhandenen Quellen der NIS sind für die Oberflä-

chenanlage sowie das geologische Tiefenlager keine relevanten Auswirkun-

gen oder Einschränkungen der Arealnutzung zu erwarten. Die Belastung ist

jedoch in den weiteren Stufen des UVP-Verfahrens näher zu bestimmen. Die

Situation für den Ausgangszustand ist in den weiteren Stufen des UVP-

Verfahrens jeweils neu festzustellen und in der Beurteilung der Umweltver-

träglichkeit zu berücksichtigen.

Für die mit dem Vorhaben neu geschaffenen Anlagen, die NIS erzeugen, und

für alle neuen OMEN ist mit dem UVB abzuklären, ob die geltenden Anlagen-

grenzwerte der NISV eingehalten werden können. Erfahrungsgemäss ist dies

problemlos zu erreichen. Die Anlagenbetreiber sind auf ihre diesbezüglichen

Verpflichtungen hinzuweisen.

7.6. Grundwasser

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal ist derzeit nicht überbaut und wird mehrheitlich landwirt-

schaftlich genutzt. Die Oberflächenanlage wird unmittelbar westlich der Kan-

tonsstrasse Villigen-Böttstein (K442) im Talboden resp. im Hangfussbereich

erstellt. Die Standorte der weiteren Anlagenteile (z.B. Installationsplätze oder

Schachtkopfanlagen) sind zum aktuellen Planungsstand noch nicht bekannt

und werden hier nicht behandelt.

Der Standort liegt innerhalb des Tafeljuras und hier im Randbereich einer gla-

zial angelegten Süd-Nord gerichteten Felsrinne, die im Wesentlichen mit Nie-

derterrassenschottern sowie oberflächennahen Schwemmablagerungen

(„Deckschichten“) verfüllt wurde. Diese bilden heute die Unterlage der Schot-

terflur des unteren Aaretals. Gegen die westlich gelegene Erhöhung des

„Tüelibodens“ hin keilen die Schotter aus resp. verzahnen sich mit Gehänge-

schutt, der eine Mächtigkeit bis ca. 14 m erreichen kann. Die Lage des Fels-

sockels (v.a. aus Kalkmergeln und Mergelkalken der Wildeggformation sowie

Kalken, Mergeln und Tonsteinen des Doggers) ist gemäss geologischer Karte

in einer Tiefe von max. ca. 15 - 20 m zu erwarten (Ostseite des Standortare-

als) und steigt von dort gegen Westen bis nahe an die Oberfläche an.

Trafostationen im Betrieb

Geringe Vorbe-

lastung

Einhaltung

Grenzwerte

Standortareal

Oberflächen-nahe Geologie

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Die sandig-kiesigen Niederterrassenschotter führen ein bedeutendes Grund-

wasser („Aaretal-Grundwasser“), das mit einem Gefälle von ca. 1 - 2 ‰ gegen

Nordosten fliesst. Der Grundwasserspiegel liegt dabei im Standortareal mit

geringer Grundwassermächtigkeit bei ca. 326 m ü.M und somit rund 20 m un-

ter der heutigen Terrainkote (Kote Projektstandort ca. 346 m ü.M.). Damit sind

auf dem eigentlichen Standortareal nach Angabe der Grundwasserkarte keine

Grundwasservorkommen zu erwarten.

Es ist aber mit Hangsickerwasserzirkulation im Gehängeschutt sowie an der

Grenze vom Fels zum Lockergestein zu rechnen. Der unter der Lockerge-

steinsdecke anstehende Fels ist vorwiegend mergelig ausgebildet und daher

kaum verkarstungsfähig. Es ist dennoch mit einer Bergwasserzirkulation, ins-

besondere entlang von Klüften und Störungen, zu rechnen. Das Hang- und

Bergwasser exfiltriert schliesslich gegen Osten hin in die Aare.

Der grösste Bereich für die geplanten Oberflächenanlagen, mit Ausnahme

des nordwestlichsten Teils, ist dem Gewässerschutzbereich Au zugeordnet;

dies vor allem deshalb, weil eine Zusickerung zum eigentlichen Grundwas-

servorkommen wahrscheinlich ist. Bedeutende Nutzungen sind gemäss Ge-

wässerschutzkarte erst in grösserer Distanz verzeichnet, namentlich die durch

Schutzzonen geschützten Grundwasserfassungen Unterwald (1.2 km Unter-

strom), Döttingen (1.7 km Unterstrom) und Hängelweg (1.3 km ostseitig des

Zuströmbereichs).

Mit diesen drei Fassungen werden mit konzessionierten 3000 l pro min (Un-

terwald), 4000 l pro min (Döttingen) und 5000 l pro min (Hängelweg) die

grössten Trink- und Brauchwassermengen gefördert. Daneben existiert rund

400 m oberstrom mit der reinen Brauchwasserfassung des PSI eine weitere

förderstarke Fassung (4500 l pro min). Ober- und in grösserer Entfernung (>

1.7 km) unterstrom wird das Aaretal-Grundwasser daneben in zahlreichen

weiteren Pumpwerken gefasst. Ein „kantonales strategisches Interessensge-

biet Grundwasser“ (das auch 2 rechtskräftig ausgeschiedene Grundwasser-

schutzareale beinhaltet) reicht lediglich bis zur Ostseite der Kantonsstrasse

K442 und tangiert den Standort somit nicht (vgl. Abbildung 16, Seite 110, im

Anhang).

Gemäss der Planungsstudie NAB 13-66 (Lit. [19] und Abbildung 17, Seite

111, im Anhang) liegen in allen Richtungen des geologischen Standortge-

biets Jura Ost verschiedene bedeutende Thermalkurorte (insbesondere Ba-

den, Bad Zurzach, Bad Schinznach, Bad Säckingen). Die relevanten Aquifere

(Grundwasserleiter) befinden sich im Kristallin und Muschelkalk, welche durch

mächtige Aquitarde (Grundwasserstauer) von den im Rahmen des Tiefenla-

gers durchfahrenen Bereichen hydraulisch entkoppelt sind oder nicht durch-

fahren werden.

Grundwasser-vorkommen

Hangwasser

Grundwasser-

schutz

Grundwas-

sernutzung

Tiefengrund-wasser, Mine-ral- und Ther-malwassernut-zungen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Für die Bauphase Lager müssen potentielle qualitative und quantitative Aus-

wirkungen auf das Grundwasser abgeschätzt werden. Der Bau der Oberflä-

chenanlage ist für das Tiefengrundwasser nicht relevant. Falls dennoch beim

Bau des Tiefenlagers und der Zugangsbauwerke tieferliegende oder im Berg

zirkulierende Grundwasservorkommen durchfahren werden, so müssen die

qualitativen und quantitativen Auswirkungen ebenfalls bezüglich Umweltver-

träglichkeit überprüft werden. Die Festlegung des dazu notwendigen Untersu-

chungsprogramms (Pflichtenheft) erfolgt erst im Rahmen der Überarbeitung

der Voruntersuchung, nachdem der Lagerperimeter im Untergrund und des-

sen Zugangsbauwerke festgelegt sind. Ausserdem wird die vorliegende Vor-

untersuchung zu diesem Zeitpunkt entsprechend ergänzt.

Die allfälligen Auswirkungen des Baus und Betriebs einer Oberflächenanlage

auf das Grundwasser werden im NTB 13-01 (vgl. Lit. [23]) hergeleitet und im

Detail beschrieben. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich primär

auf das oberflächennahe Grundwasser bzw. auf die Oberflächenanlagen inkl.

Erschliessungstunnel (Tunnelverbindung zur Aarequerung).

Quantitative Auswirkungen auf relevante Grundwasservorkommen können in-

nerhalb des Untersuchungsperimeters während der Bauphase weitgehend

ausgeschlossen werden, weil der höchste zu erwartende Grundwasserspiegel

14 m unter dem Niveau der geplanten Einbauten liegt. Auch der Erschlies-

sungstunnel als tiefst liegendes Bauwerk mit Kote 332 m ü.M. liegt noch im-

mer 6 m über dem mittleren Grundwasserspiegel des Aaregrundwasservor-

kommens. Im Bereich der geplanten Oberflächenanlagen ist wie ausgeführt

ohnehin kaum mit (nutzbarem) Grundwasser zu rechnen.

Im Hangfussbereich wird ein bis zu 13 m tiefer Einschnitt für den Bau der

Oberflächenanlage benötigt. Somit wird in diesem Teil des Standortareals mit

grosser Wahrscheinlichkeit die Zirkulation von Hangsickerwasser sowie allen-

falls Bergwasser beeinflusst. Es ist zudem damit zu rechnen, dass solches

Wasser abdrainiert und abgeleitet werden muss. Falls für Arbeiten in diesem

Bereich Drainagen und Pumpen sowie weitere Anlagen zur Sickerwasserbe-

handlung nötig sind, müssen deren Umweltauswirkungen im UVB 1. Stufe

behandelt werden.

Bezüglich der quantitativen Auswirkungen sei abschliessend auch der Aspekt

der reduzierten Grundwasserneubildung aufgrund von Flächenversiegelung

erwähnt. Für die Oberflächenanlagen JO-3+-SMA werden rund 3.3 ha in im-

permeable Flächen transformiert. Hier sollen Möglichkeiten vorgeschlagen

werden, um die Verminderung der Grundwasserneubildung zu minimieren,

beispielsweise durch Versickerungsanlagen (vgl. Kap. 7.8 Entwässerung).

Tiefengrund-

wasser

Oberflächen-nahes Grund-wasser

Quantitative Auswirkungen Bereich Ebene

Bereich Hang-fuss, Draina-

gen

Flächenversie-gelung und Grundwasser-

neubildung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 42 / 119

Der ebene Teil des Standortareals ist durch die mächtige, ungesättigte Deck-

schicht sowie dank dem grossen Flurabstand gut vor negativen qualitativen

Auswirkungen geschützt. Im Hangbereich hingegen wird der Boden während

dem Bau der Anlagen stark verletzt oder ganz abgetragen (siehe oben), somit

ist das Hangsickerwasser sensibel in Bezug auf qualitative Auswirkungen. Die

Gefährdung des Sicker- und Grundwassers aufgrund der Bauprozesse rührt

vor allem von der potenziellen Versickerung von belasteten Abwässern aus

der Bautätigkeit (z.B. aus Treibstoffverlusten, Versickern von schlamm-

und/oder zementhaltigen Abwässern etc.) her, die teilweise auch zu einer

Kolmatierung des Grundwasserträgers führen können.

Die mögliche Zwischenlagerung von Ausbruchmaterial auf dem Standortareal

bietet ausserdem zusätzliches Gefahrenpotential für das Grundwasser durch

ammonium- und nitrathaltige Abwässer.

Im Rahmen der Hauptphase der UVP sind somit insbesondere die Massnah-

men zur Verhinderung oder Minimierung der oben beschriebenen Auswirkun-

gen zu untersuchen.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Die massgebenden Gefahren für das Grundwasser in der Betriebsphase er-

geben sich aus der Verwendung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und

deren Versickerungsmöglichkeiten (z.B. bei unvorhergesehenen Ereignissen

im oberirdischen Gefahrenstofflager, bei Löschwassereinsätzen etc.). Die

vorgesehenen Massnahmen zur Minimierung dieses Gefährdungspotenzials

sind aufzuzeigen.

Fazit

Die Module der Oberflächenanlage kommen allesamt über dem mittleren

Grundwasserspiegel des Aaregrundwassers zu liegen. Zudem ist beim

Standortareal ohnehin kaum mit (nutzbarem) Grundwasser zu rechnen. Aller-

dings ist der Hangfussbereich hinsichtlich Hangsicker- und Bergwasser ver-

tieft zu betrachten. Im UVB 1. Stufe bei der Beurteilung der quantitativen Be-

einflussung des Grundwassers steht insbesondere die Erhaltung des Grund-

wasserflusses im westlichen Teil des Standortareals gemäss Anh. 4 Ziff. 2

GSchV sowie die Grundwasserneubildung (z.B. über Versickerung von Platz-

und Dachwasser in der Betriebsphase) im Vordergrund. Daneben ist der qua-

litative Schutz des Grundwassers (Schutz vor Verunreinigung mit schädlichen

Stoffen) sowohl während dem Bau wie auch dem Betrieb der Anlagen vor al-

lem im Hangfussbereich zu untersuchen. Für die Beurteilung von allenfalls

notwendigen Bauwerken für die Drainage des Hangfusses wird auf Kapitel 7.8

(Entwässerung) verwiesen.

Qualitative Auswikungen

Ausbruchmate-

rial

Massnahmen

Massgebende

Gefahren

Grundwasser

relevant

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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7.7. Oberflächengewässer

Ist- und Ausgangszustand

Die Hauptader des lokalen, regionalen und überregionalen Gewässernetzes

bildet die Aare, 200 m östlich von JO-3+-SMA. Am Nord- und Nordostrand

des Standortareals verläuft der „Krebsbach“. Der Krebsbach nimmt das Was-

ser von zwei Wiesenbächlein auf, die den Bereich „Riedmatt“ drainieren. Da-

nach unterquert er die K442 nördlich des PSI West und findet in der Aare sei-

ne Vorflut.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Der Krebsbach umfliesst das Standortareal und muss daher verlegt werden.

Er soll die Kantonsstrasse 442 zukünftig weiter nördlich queren, bevor er in

die Aare entwässert. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Bachver-

legung kann erst im UVB 2. Stufe, nach der Ausarbeitung eines Konzepts für

die Bachverlegung, erfolgen. Zudem kann die Wiese „Riedmatt“ nicht mehr

oberflächig drainiert werden; die heute bestehenden Wiesenbäche müssen

deswegen durch ein anderes Entwässerungssystem ersetzt werden (vgl. Kap.

7.8).

Indirekte Auswirkungen auf die Oberflächengewässer ergeben sich bei der

allfälligen Einleitung von Baustellenabwässern oder von Bergwasser in die

Vorflut. Solche Einleitungen sind grundsätzlich zulässig, sofern die Qualität

der eingeleiteten Abwässer keine Gewässerbeeinträchtigungen herbeiführen

(z.B. stark eingetrübte Baustellenabwässer). Diese Qualität muss durch ein

Entwässerungskonzept sichergestellt werden. Das Thema Entwässerungs-

konzept wird in Kap. 7.8 (Entwässerung) behandelt.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase des Lagers werden keine Oberflächengewässer mehr

direkt tangiert. Indirekte Auswirkungen wie die Einleitung von Bergwasser

können auch während der Betriebsphase relevant sein, sind aber ebenfalls

durch das Kapitel 7.8 (Entwässerung) bereits abgedeckt.

Fazit

Die Verlegung des Krebsbaches und deren Effekte auf den lokalen Wasser-

haushalt müssen im UVB 2. Stufe nach der Ausarbeitung eines Konzepts um-

fassend untersucht werden. Für die indirekten, qualitativen Auswirkungen des

Projekts auf Oberflächengewässer wird auf Kapitel 7.8 verwiesen.

Ausgangszu-

stand

Direkte Aus-

wirkungen

Indirekte Aus-

wirkungen

Betriebsphase

Verlegung Krebsbach

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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7.8. Entwässerung

Ist und Ausgangszustand

Das Standortareal JO-3+-SMA wird heute mehrheitlich landwirtschaftlich ge-

nutzt und verfügt nicht über ein spezielles Entwässerungssystem (Drainage).

Die Entwässerung des Standortareals erfolgt unkontrolliert über zwei Wiesen-

bächlein, die in den Krebsbach entwässern.

Generelles zum Entwässerungskonzept

Zum aktuellen Planungsstand besteht noch kein Entwässerungskonzept, we-

der für die Bautätigkeiten noch für die Tätigkeiten in der Betriebsphase. Die-

ses sollte für den UVB 1. Stufe des Lagers in Grundzügen erarbeitet sein und

beurteilt werden können.

Die Entwässerung der verschiedenen Areale soll sich möglichst am natürli-

chen Wasserkreislauf orientieren. Das Abwasser ist, wenn möglich, getrennt

zu sammeln und abzuleiten. Unverschmutztes Abwasser wie Dachabwasser

muss direkt versickert werden. Platzabwasser muss je nach Nutzung des

Platzes und des Belastungsgrads behandelt werden. Möglich ist die Versicke-

rung über eine Humusmulde nach einer allfälligen Behandlung, die Einleitung

in einen Vorfluter (unter Einhaltung der qualitativen und quantitativen Einleit-

bestimmungen) oder die Einleitung in die ARA. Häusliches Abwasser muss

der ARA zugeführt werden.

Fazit

In Bezug auf das Lager ist für den UVB 1. Stufe je ein Entwässerungskonzept

für die Bautätigkeiten und die Betriebstätigkeiten phasengerecht zu erstellen

und im UVB zu beurteilen. Für den UVB 2. Stufe sind die Konzepte detaillier-

ter auszuarbeiten und ebenfalls zu beurteilen.

Beim vorliegenden Standort JO-3+-SMA ist den Drainagen und den weiteren

Bauwerken, die für die Entwässerung des Hangfusses benötigt werden, be-

sondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die gesetzlichen Anforderungen nach

Kapitel 7, Abschnitt 5 GSchV über Drainagen aus Untertagebauten sind ein-

zuhalten.

7.9. Boden

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal ist im geltenden Nutzungsplan bis auf den nordöstlichen

Rand (Wald) als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Die angrenzenden Flä-

chen sind, mit Ausnahme des Areals „PSI West“, ebenfalls der Landwirt-

schaftszone zugewiesen. Rund 2/3 (ca. 3 ha) des Standortareals liegen auf

einer ausgeschiedenen Fruchtfolgefläche (FFF; landwirtschaftliche Nutzung,

vgl. auch nächstes Kap. 7.10), welche über den östlichen Bereich des Stand-

ortareals verläuft.

Ausgangszu-

stand

Entwässe-rungskonzept UVB 1. Stufe

Natürlicher Wasserkreis-lauf

Entwässe-

rungskonzept

Gesetzliche Anforderungen

Nutzungs- und Zonenplan

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Der östliche Bereich des Standortareals liegt in einer Senke, wobei der auf

dem Fels liegende Niederterrassenschotter mit oberflächennahen Schwem-

mablagerungen („Deckschickt“) überdeckt ist. In den westlich gelegenen

Hangbereichen tritt der Niederterrassenschotter bis an die Oberfläche auf,

bzw. verzahnt sich mit dem Gehängeschutt. Unter dem Niederterrassenschot-

ter steht der Fels aus sandigen Kalk- und Tonmergeln, oolithischen Kalken

sowie Tonsteinen an (vgl. Kap. 7.6, Grundwasser).

Auf dem Standortareal treten gemäss Bodeneignungskarte der Schweiz (vgl.

Lit [7]) und der kantonalen Bodenkarte vorwiegend tiefgründige Braunerden

sowie Kalkbraunerden mit einem hohen Skelettgehalt auf. Der Skelettgehalt

nimmt jedoch in den Hangbereichen ab. Die Böden im ebenen Projektbereich

verfügen über eine übermässige Wasserdurchlässigkeit (senkrecht durchwa-

schen), jedoch ist das Nährstoffspeichervermögen gering. In den Hangberei-

chen nimmt die Wasserdurchlässigkeit leicht ab (senkrecht durchwaschen),

das Nährstoffspeichervermögen hingegen zu.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Für die Oberflächenanlage wird während allen betrachteten Phasen des Pro-

jekts eine Fläche von ca. 2.3 ha beansprucht (obertägig, zusätzlich zu den 2.3

ha, die bereits während dem Bau des Felslabors und den ersten Untersu-

chungen in Anspruch genommen werden). Während der ersten Beobach-

tungsphase wird die Gesamtfläche für die Oberflächenanlagen voraussichtlich

um 1.7 ha (temporär beanspruchte Fläche) reduziert. Die Bauinstallationen

erfordern in der Bauphase Lager maximal 6.3 ha, wobei sich die Flächen mit

der permanent versiegelten Fläche für die Oberflächenanlage schneiden.

Überdies bedarf die heute bevorzugte Erschliessungsvariante über das Zwi-

schenlager in Würenlingen einer neuen Strasse mit rund 1.6 ha auf der Ost-

seite der Aare. Daneben wird optional ein Langzeitdepot für Ausbruchmaterial

erstellt, wobei dessen Ausmasse und Lage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht

abschliessend geklärt sind (Flächenbedarf maximal 4 ha).

Im Bereich der Oberflächenanlage soll der Boden der Fläche, welche über al-

le Phasen versiegelt wird, gemäss der Wegleitung Bodenaushub (vgl. Kap.

8.9.2, Seite 71) fachgerecht abgetragen und wiederverwertet bzw. entsorgt

werden. Für den Boden der Erweiterungsfläche (insgesamt 2.3 ha, zusätzli-

che Fläche der Oberflächenanlage am Ende der Bauphase) soll eine Zwi-

schenlagerung vorgängig in Abhängigkeit der Phasendauer, der Bodencha-

rakteristika und der vorhandenen Zwischenlagerungsflächen geprüft werden.

Wird eine Zwischenlagerung als nicht sinnvoll erachtet, soll dieser Boden

ebenfalls fachgerecht abgetragen und wiederverwertet bzw. entsorgt werden.

Auf den temporär versiegelten Flächen (insbesondere Bauinstallationen Un-

ternehmer) wird der Boden ebenfalls fachgerecht abgetragen, jedoch für die

Wiederverwertung vor Ort zwischengelagert. Betreffend einer möglichen Wie-

derverwertung soll die chemische Bodenbelastung vorgängig erfasst werden.

Oberflächen-nahe Geologie

Bodentypen

Flächenbedarf

Bodenverwer-tung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Im Hinblick auf den Umgang mit Boden gilt es, während der Bauphase sicher-

zustellen, dass der Boden als Ökosystem behandelt wird und wieder als Bo-

den verwendet werden kann (Erhaltung und Schutz der natürlichen Boden-

funktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit, v.a. Schutz vor Strukturverände-

rungen, Verdichtung). Die Wiederverwendbarkeit des Bodens kann mit einer

fachgerechten, schonenden Bodenabtrags-, Deponierungs- und Rekultivie-

rungstechnik sichergestellt werden (Beschreibung in Bodenschutzkonzept).

Hauptziel im Umgang mit Boden ist die Verhinderung von Bodenverdichtun-

gen durch Baumaschinen. Dabei sind die Anforderungen gemäss BAFU-

Leitfaden Bodenschutz beim Bauen (vgl. Kap. 8.9.2, Seite 71) sowie die be-

stehenden Richtlinien und SN-Normen (vgl. Kap. 8.9.2, Seite 71) einzuhalten.

Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase

In der Betriebsphase des Lagers wird kein Boden abgetragen. Deshalb ist der

Bereich Boden in dieser Phase nicht relevant.

Fazit

Die Hauptbeeinträchtigung des Bereiches Boden findet während der Baupha-

se des Lagers statt und ist relevant.

Bereits im Rahmen der Hauptuntersuchung 1. Stufe ist durch eine pedologi-

sche Fachperson ein projektspezifisches Bodenschutzkonzept zu verfassen,

welches insbesondere das Bodenverschiebungs- und Zwischenlagerungs-

konzept für die beanspruchten Bodenflächen sowie den Flächenbedarf für die

Depots ausserhalb der Oberflächenanlage enthält. Auf der Basis des Boden-

schutzkonzepts kann in der UVP-HU 2. Stufe das Pflichtenheft für die boden-

kundliche Baubegleitung (BBB) erstellt werden.

Für die Erarbeitung des Bodenschutzkonzeptes muss der Ist-Zustand des

Bodens vorgängig im Rahmen des UVB 1. Stufe erfasst werden.

In der Betriebsphase des Lagers ist der Bereich Boden nicht relevant.

7.10. Landwirtschaft

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal ist im geltenden Nutzungsplan bis auf den nordöstlichen

Rand (Wald) als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Die nördlich und süd-

lich angrenzenden Flächen liegen ebenfalls in der Landwirtschaftszone, öst-

lich des Standortareals ist im kantonalen Nutzungsplan mit dem Areal des PSI

eine Industrie- und Gewerbezone ausgeschieden. Rund 2/3 (ca. 3 ha) des

Standortareals liegen auf einer ausgeschiedenen Fruchtfolgefläche (FFF;

landwirtschaftliche Nutzung, vgl. Kap. 7.9), welche über den östlichen Bereich

des Standortareals verläuft.

Erhalt Boden-funktionen

Betriebsphase

Relevanz

Bauphase

Bodenschutz-

konzept

Erfassung Ist-

Zustand

Nutzungsplan

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Bezüglich landwirtschaftlicher Nutzung sind die Böden im ebenen Teil gut ge-

eignet für Acker- und Naturfutterbau. Im westlichen Teil des Standortareals

wird aufgrund der Hangneigung der Futterbau sowie Grossviehweide begüns-

tigt.

Der Kanton Aargau hat ein Kontingent von 40‘000 ha an FFF zugewiesen be-

kommen, verfügt derzeit aber über 40‘637 ha (vgl. Lit. [19]).

Auswirkungen des Projekts in der Bauphase Lager

Sämtliche oberflächlichen Bauten während der Bauphase Lager werden auf

Kulturland oder Waldgebiet erstellt und tangieren daher die auf dem Stand-

ortareal vorhandenen FFF (vgl. Abbildung 10, Seite 104, im Anhang). Das

Ausmass der beanspruchten FFF für die Errichtung der Oberflächenanlagen

auf dem Standortareal umfasst knapp 3 ha. Ob und wie viel Fruchtfolgefläche

für Bauinstallationen tangiert wird, ist zurzeit noch unbekannt.

Während der Bauphase wird der Boden teilweise temporär sowie permanent

abgetragen (vgl. Kap. 7.9, Seite 44). Dadurch entsteht ein Flächenverlust für

die landwirtschaftliche Nutzung, welcher während der Bauphase Lager sowie

in der Betriebsphase nicht kompensiert wird. Grundsätzlich gilt es, die Bean-

spruchung von FFF zu vermeiden oder den Flächenverlust möglichst klein zu

halten.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase des Lagers wird kein Boden mehr abgetragen und somit

keine zusätzlichen FFF tangiert. Deshalb ist der Bereich Landwirtschaft in

dieser Phase nicht mehr relevant.

Fazit

Durch den Bau der Oberflächenanlage wird Fruchtfolgefläche beansprucht,

der Umweltbereich Landwirtschaft wird daher als relevant betrachtet.

Ob jemals ein vollständiger Rückbau der Oberflächenanlagen und eine Rück-

führung der Flächen in den ursprünglichen Zustand stattfinden, kann aus heu-

tiger Sicht nicht abschliessend festgelegt werden, da der Entscheid darüber

nachfolgenden Generationen überlassen werden soll (vgl. Kap. 4.4). Deshalb

müssen im UVB 1. Stufe im Rahmen einer Interessenabwägung die notwen-

digen Wiederherstellungsmassnahmen (räumlich und zeitlich) für die bean-

spruchten Fruchtfolgeflächen bestimmt werden. Die Interessenabwägung ist

gemäss der Vollzugshilfe zum Sachplan Fruchtfolgeflächen durchzuführen.

Für die Wiederherstellung von Fruchtfolgeflächen gilt, dass bei der Rekultivie-

rung sämtliche FFF-Qualitätskriterien gemäss Vollzugshilfe zum Sachplan

Fruchtfolgeflächen (vgl. Kap. 8.10.2, Seite 73 und Lit. [2]) erfüllt sein müssen.

Die Betriebsphase ist für den Umweltbereich Landwirtschaft nicht relevant.

Landwirtschaft-liche Nutzung

FFF Kontingent

Flächenbedarf

Verlust FFF

Betriebsphase

Relevanz

Bauphase

Interessenab-wägung

Wiederherstel-lung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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7.11. Altlasten

Ist- und Ausgangszustand

Im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau ist auf dem

Standortarealkein Eintrag verzeichnet. In direkter Nachbarschaft zum Perime-

ter des Vorhabens ist das gesamte Areal des PSI beidseits der Aare als Be-

triebsstandort ausgeschieden. Nördlich ist ein Ablagerungsstandort verzeich-

net (ca. 50 m Entfernung), in etwas weiterer Distanz (ca. 150 m) nordöstlich

vom Standortareal ist ein zweiter und ausgedehnterer Standort eingetragen

(vgl. Abbildung 19, Seite 113, im Anhang).

Die Kataster des VBS, des BAZL und des BAV enthalten in der näheren Um-

gebung keine Einträge.

Änderungen des Ausgangszustands sind möglich. Der Ausgangszustand ist

daher für den Umweltaspekt Altlasten im Update der UVP-Voruntersuchung

nochmals zu überprüfen.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Nach dem heutigen Kenntnisstand sind auf dem Standortareal keine Belas-

tungen im Untergrund vorhanden, welche Auswirkungen auf das Projekt in

der Bauphase Lager haben könnten. Sollten wider Erwarten während der

Bauarbeiten trotzdem Verunreinigungen im Aushub gefunden werden, muss

dieser untersucht werden. Die oben beschriebenen Standorte in der näheren

Umgebung werden im Zuge der Bauarbeiten und der Erschliessung voraus-

sichtlich ebenfalls nicht tangiert.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase des Lagers müssen bereits alle betroffenen Altlasten

soweit als notwendig saniert worden sein. Deshalb ist der Bereich Altlasten in

dieser Phase nicht relevant.

Fazit

Gemäss dem KbS des Kantons Aargau befinden sich im Standortarealkeine

belasteten Standorte. Gemäss dem aktuellen Projektstand sind auch die Ein-

träge im KbS in der Umgebung nicht von Bedeutung.

Sollte insbesondere der belastete Standort AA4121.0015-1 (rund 150 m

nordöstlich des Standortareals) im Zuge von Anpassungen der Streckenfüh-

rung der Tunnelerschliessung dennoch tangiert werden, muss vor Baubeginn

für den allenfalls belasteten Aushub ein Entsorgungskonzept erarbeitet wer-

den.

KbS-Einträge

VBS, BAZL,

BAV

Änderungen

Keine Belas-tungen zu erwarten

Betriebsphase

Relevanz

Anpassungen Streckenfüh-

rung

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7.12. Abfälle und umweltgefährdende Stoffe

Ist- und Ausgangszustand

Im Bereich der geplanten Oberflächenanlage befindet sich heute ein teilbefes-

tigter Landwirtschafts- / Wanderweg und eine asphaltierte Zufahrtsstrasse zu

Landwirtschaftsbetrieben, die rückgebaut werden müssen. Ansonsten ist das

Standortareal frei von Bauwerken.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Der Rückbau des befestigen Weges muss nach den entsprechenden gesetz-

lichen Grundlagen und Merkblättern erfolgen, voraussichtlich insbesondere

nach der Richtlinie über die Verwertung mineralischer Bauabfälle des BAFU

(vgl. Kap. 8.12.2, Seite 74). Dies gilt ebenso für allfällige Rückbauten entlang

der neuen Erschliessungswege.

Während des Baus der Lagerstollen fallen zudem beträchtliche Mengen an

Ausbruchmaterial an.

Im UVB 1. Stufe ist ein Materialbewirtschaftungskonzept stufengerecht zu er-

stellen. Darin muss die Art der anfallenden Bauabfälle sowie deren Mengen

phasengerecht beschrieben werden. Je nach Art des Ausbruchs ist mit Fels,

aber allenfalls auch mit Schlämmen zu rechnen. Zusätzlich muss auch die Art

und Menge der Materialien beschrieben werden, die zum Verschluss des La-

gers benötigt werden. Ausbruchmaterial soll nach Möglichkeit für die spätere

Verfüllung des Gesamtlagers wiederverwendet werden (vgl. Lit. [22]). Zudem

soll die Qualität der Bauabfälle phasengerecht, d.h. so detailliert wie möglich

angegeben werden, damit die Entsorgungswege vorgeschlagen werden kön-

nen. Zum Beispiel sind hier allfällige Belastungen des Ausbruchmaterials

durch Sprengstoffbestandteile zu berücksichtigen.

Für die Entsorgung der anfallenden Materialien gilt der Grundsatz, dass die

Bauabfälle zu verwerten sind, soweit dies ökologisch sinnvoll, technisch

machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Bei Eignung sollte demnach ein Teil

des Materials vor Ort aufbereitet und zur Betonproduktion genutzt werden.

Externe Verwertungsmöglichkeiten (z.B. Zementwerke) sollen frühzeitig ab-

geklärt werden.

Für jede Materialart ist ein Entsorgungsweg zu definieren und mögliche Ab-

fallanlagen zu nennen. Sind neue Anlagen (z.B. Deponien) notwendig, müs-

sen diese mit den Richtplänen der betroffenen Kantone abgestimmt werden.

Falls das Ausbruchmaterial zum Verschluss des Tiefenlagers geeignet ist,

empfiehlt es sich, eine neue Anlage in Form eines „Zwischenlagers“ (Lang-

zeitdepot) zu errichten. Die Angaben zur Entsorgung sind mit regionalen und

kantonalen Planungen (z.B. Deponiekonzepte, Deponie- und Abfallplanung,

Sach- und Richtplanung) zu koordinieren. Langzeitdepots sowie externe De-

ponien zur Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material können Aus-

wirkungen auf alle in diesem UVB aufgeführten Umweltbereiche haben. Da

Bestehende

Bauwerke

Rückbau

Ausbruchmate-

rial

Materialbewirt-schaftungs-konzept

Verwertung

Deponien

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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die Lage und Grösse der externen Deponien zum jetzigen Zeitpunkt noch

nicht bekannt sind, werden die Umweltauswirkungen erst im Rahmen der

Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 beschrieben. Es empfiehlt

sich, für die externen Deponien separate Dossiers (UVB) zu erstellen und

diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen.

Zusätzlich zu den Angaben über die Entsorgung muss das Abfall- und Materi-

albewirtschaftungskonzept auch Angaben über die Kosten der Materialbewirt-

schaftung enthalten. Zudem ist ein Pflichtenheft zu erstellen, welches die Auf-

gaben für die Überwachung und die Kontrolle der Entsorgung und Wieder-

verwertung beschreibt. Dieses Controlling hat durch eine unabhängige Stelle

zu erfolgen.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase fällt für ein Tiefenlager des Typs SMA kein weiteres

Ausbruchmaterial an. Auch werden während des Betriebs des Tiefenlagers

keine anderen Bauabfälle oder umweltgefährdende Stoffe erzeugt. Der Um-

weltbereich „Abfälle und umweltgefährdende Stoffe“ wird daher für diese Pha-

se als nicht relevant eingestuft.

Die radioaktiven Abfälle werden nicht im UVB behandelt, sondern im Sicher-

heits- und Sicherungsbericht (Bestandteil des Dossiers für das Rahmenbewil-

ligungsgesuch).

Fazit

Es ist mit wenigen Abfällen aus Rückbauten zu rechnen. Im Rahmen des

UVB 1. Stufe des Lagers ist insbesondere für die anfallenden Ausbruchmate-

rialien phasengerecht ein Abfall- und Entsorgungskonzept zu erstellen und zu

beurteilen. Im UVB 2. Stufe sind die Konzepte phasengerecht zu aktualisieren

und zu spezifizieren.

7.13. Chemotoxische Stoffe

Ist- und Ausgangszustand

Aufgrund der Eigenschaften der geologischen Standortgebiete ist davon aus-

zugehen, dass die Wirtgesteine (Opalinuston) in dem für die Lagerung der ra-

dioaktiven Abfälle vorgesehenen Bereich nicht durch chemotoxische Stoffe

belastet sind. Für die Hauptuntersuchung der UVP ist die Erstellung eines In-

ventars der chemischen und radiotoxischen Elemente vorgesehen, um den

Ausgangszustand genau festlegen zu können.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Während dieser Phase werden radioaktiven Abfälle an die Oberflächenanlage

angeliefert, für die Einlagerung vorbereitet und ins Tiefenlager transportiert.

Mögliche chemische Gefährdungen für Mensch und Umwelt werden im Zu-

Controlling Materialbewirt-schaftung

Keine Abfälle

bei SMA-Lager

Sicherheitsbe-richt radioakti-ve Abfälle

Fazit

Keine Vorbe-lastung

Anlieferung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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sammenhang mit der Störfallverordnung und dem Grundwasserschutz in

Nagra (vgl. Lit. [23]) diskutiert.

Auswirkung in der Phase nach Verschluss des Tiefenlagers

Eine eventuelle Gefährdung von Mensch und Umwelt durch chemisch toxi-

sche Stoffe in den Abfällen würde, analog zu den radiotoxischen Stoffen (Ra-

dionukliden), durch Transport im Grundwasser erfolgen. Wegen der hohen

Einschlusswirksamkeit eines Tiefenlagers würde es tausende von Jahren

dauern, bis solche Stoffe die Biosphäre erreichen könnten.

Basierend auf der Chemotoxizität der Stoffe wurden durch Häner, et al. (vgl.

Lit. [20]) analog dem Vorgehen im Rahmen der Lebensmittelsicherheit (toxi-

kologisch basierte) tolerierbare Trinkwasserkonzentrationen abgeleitet. Unter

Anwendung sehr konservativer Modelle wurden für alle Abfallkategorien ge-

mäss Kernenergie-Verordnung (vgl. Lit. [15]) worst-case Konzentrationen im

für Trinkwasser genutzten Biosphären-Aquifer abgeschätzt.

Die durch Vergleich der geschätzten Konzentrationen im Aquifer mit den tole-

rierbaren Trinkwasserkonzentrationen ermittelten Risikoquotienten (RQ) lie-

gen für sämtliche potentiell chemotoxischen Stoffe auch unter RQ = 1. Daher

besteht im Hinblick auf die hier untersuchte Chemotoxizität der zur Einlage-

rung vorgesehenen Materialien keine Gefährdung des Biosphären-Aquifers

und damit kein Risiko beim Konsum des Grundwassers als Trinkwasser.

In Bezug auf die Indikatorwerte für die Grundwasserqualität gemäss BAFU

(2004, vgl. Kap. 8.13.2) liegen die durch Vergleich der geschätzten Konzent-

rationen mit den Indikatorwerten ermittelten Qualitätsquotienten (QQ) nach

Einbezug der maximalen Löslichkeit für sämtliche potentiell chemotoxischen

Stoffe unter QQ = 1. Das Grundwasser kann daher zu keinem Zeitpunkt als

anthropogen belastet bezeichnet werden.

Fazit

Eine endgültige Beurteilung der Chemotoxitität der radioaktiven Abfälle soll im

Rahmen der Beurteilung des UVB bei Einreichen des RBG erfolgen, da die

UVP dann auf Basis der gültigen Kenntnisse und gesetzlichen Grundlagen er-

folgen wird.

7.14. Umweltgefährdende Organismen

Ist- und Ausgangszustand

Unter umweltgefährdenden Organismen werden entsprechend der Umwelt-

schutzgesetzgebung Neobiota (hier v.a. sog. invasive Neophyten), pathogene

und gentechnisch veränderte Organismen verstanden.

Transport im

Grundwasser

Trinkwasser

Risikoquotien-

ten

Indikatorwerte

Grundwasser

Fazit

Invasive Neo-phyten

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 52 / 119

Heute sind keine Vorkommen von invasiven Neophyten im Standortareal be-

kannt.

Abgesehen hiervon findet im Rahmen des Projekts kein Umgang mit umwelt-

gefährdenden Organismen sowohl innerhalb geschlossener Systeme wie

auch ausserhalb derselben in der Umwelt statt. Ebenso werden keine solchen

Organismen inverkehr gebracht oder freigesetzt.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Sofern im Zeitpunkt der Bauarbeiten (v.a. Erdabtrag) invasive Neophyten auf

dem Standortareal vorhanden sein sollten, könnten sie im Zusammenhang

mit den Erdarbeiten vom Anlagenstandort verschleppt und an den Deponie-

standorten ausgesetzt werden.

Umgekehrt besteht die Möglichkeit der Verschleppung auch bei der Neuge-

staltung bzw. Rekultivierung des Standortareals mit ortsfremdem Bodenmate-

rial. Der Ursprungsort des allfälligen ortsfremden Materials wird jedoch erst

kurz vor den konkreten Erdarbeiten bekannt sein, sodass heute über das

Vorhandensein von invasiven Neophyten keine Angaben möglich sind.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase hat das Projekt keine Auswirkungen im Bereich von

umweltgefährdenden Organismen. Der Umweltbereich ist nicht relevant.

Fazit

Vor Beginn der Erdarbeiten und Erdverschiebungen sind daher die bean-

spruchten Areale auf Vorkommen von invasiven Neophyten zu überprüfen.

Belastetes Bodenmaterial ist nicht zu verwenden bzw. neophytengerecht zu

entsorgen. Dieser Umweltbereich soll im UVB 2. Stufe behandelt werden.

Darüber hinaus ist der Umweltbereich umweltgefährdende Organismen vom

Vorhaben nicht betroffen und muss in der Hauptuntersuchung nicht weiter

behandelt werden.

7.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal wird heute landwirtschaftlich genutzt. Es werden dort im

Ist- und Ausgangszustand keine Stoffe gelagert, welche die Mengenschwellen

nach der Störfallverordnung erreichen würden.

Im Umkreis des Standortareals befinden sich drei Betriebe, welche der Stör-

fallverordnung unterstellt respektive im Chemierisikokataster aufgeführt sind.

Dabei handelt es sich um das PSI südlich und östlich des Standortareals, die

Zwilag rund 400 Meter östlich davon und nördlich das KKW Beznau in rund

1.2 Kilometer Entfernung.

Vorkommen

Andere um-weltgefährden-de Organismen

Verschleppung

Rekultivierung

Betriebsphase

Erneute Über-

prüfung

Relevanz

Stoffe und Mengen-

schwellen

Umliegende Betriebe

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 53 / 119

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Die Baumethoden müssen jeweils an die geologischen Verhältnisse ange-

passt werden. Vor allem die Tunnelvortriebs- bzw. Ausbruchmethode hat ei-

nen Einfluss auf die Menge der benötigten Sprengmittel während der Bau-

phase. Für das Standortareal JO-3+-SMA wird aufgrund der günstigen geolo-

gischen Verhältnisse aus heutiger Sicht ein Hochleistungsvortrieb mit einer

Tunnelbohrmaschine (TBM) favorisiert. Lediglich für kurze Streckenabschnitte

der Zugänge zum Lager ab dem Portal sowie für den Ausbruch der Montage-

TBM-Kavernen werden Sprengmittel verwendet. Sprengmittel unterstehen der

Sprengstoffgesetzgebung. In Art. 74 Abs. 5 der Sprengstoffverordnung ist ein

der Störfallverordnung analoges Verfahren zur Beurteilung der Risiken bei der

Lagerung der Sprengmittel für zivile Zwecke vorgesehen, sofern die Mindest-

abstände nach der Sprengstoffverordnung nicht eingehalten werden.

Darüber hinaus sind in der Publikation Mengenschwellen gemäss Störfallver-

ordnung (StFV), Liste mit Stoffen und Zubereitungen des BAFU Mengen-

schwellen für Nitratsprengstoffe oder Nitrozellulose definiert.

Weiter existieren in dieser Liste Mengenschwellen z.B. für Natronlauge und

Salzsäure, welche beispielsweise in Neutralisationsanlagen verwendet wer-

den, sowie Zement. Gemäss dem Technischen Bericht 13-01 der Nagra (vgl.

Lit. [23]) werden diese Stoffe in der Betriebsphase als Betriebsmittel verwen-

det und in über den entsprechenden Mengenschwellen liegenden Mengen ge-

lagert. Für die Bauphase darf von Lagermengen in ähnlicher Grössenordnung

ausgegangen werden. Damit sind in der Bauphase voraussichtlich Stoffe und

Zubereitungen in Mengen über den Mengenschwellen nach Anhang 1.1 der

Störfallverordnung im Standortareal gelagert oder werden verwendet.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Während der Betriebsphase werden im Standortareal die oben genannten

Stoffe gelagert (Natronlauge, Salzsäure, Zement). Gemäss dem Technischen

Bericht 13-01 der Nagra (vgl. Lit. [23]) werden in der Betriebsphase diese

Stoffe als Betriebsmittel verwendet und in über den entsprechenden Mengen-

schwellen liegenden Mengen gelagert. Damit werden in der Betriebsphase

voraussichtlich Stoffe und Zubereitungen in Mengen über den Mengenschwel-

len nach Anhang 1.1 der Störfallverordnung im Standortareal gelagert oder

verwendet.

Fazit

Sowohl für die Bau- wie auch für die Betriebsphase ist im UVB 1. Stufe zu klä-

ren, welche Mengen an Sprengmittel und weiteren Stoffen, für welche Men-

genschwellen nach Anhang 1.1 der Störfallverordnung vorgegeben sind, vo-

raussichtlich verwendet und gelagert werden. Es ist davon auszugehen, dass

durch mehrere Stoffe die Mengenschwellen überschritten werden. Damit ist

die Anlage der Störfallverordnung unterstellt. Sowohl für die Bauphase wie

Sprengmittel

Mengen-

schwellen

Natronlauge, Salzsäure, Zement

Stoffe über Mengen-

schwellen

UVB 1. Stufe

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 54 / 119

auch für die Betriebsphase ist ein Kurzbericht gemäss StFV zu erarbeiten und

im UVB zu integrieren. Für die Betriebsphase ist der Bericht im Rahmen des

UVB 2. Stufe zu erarbeiten.

Wenn Sprengmittel auf der Baustelle verwendet werden, so ist der Lagerplatz

so zu wählen, dass die Mindestabstände gemäss der Sprengstoffverordnung

eingehalten werden.

Radioaktive Stoffe unterstehen nicht der Störfallverordnung, sondern der

Kernenergiegesetzgebung. Sie sind im UVB nicht zu betrachten.

7.16. Wald

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal befindet sich am Hangfuss der Erhebung des „Tüelibo-

dens“, welcher hier die linke Talflanke des Aaretals bildet. Dieser westlich des

Standortareals vorhandene Hang ist hinauf auf den Tüeliboden und zum Nol-

len und weiter darüber hinaus bewaldet.

Der Waldbestand wird hauptsächlich durch den Kalk-Buchenwald gebildet. In

kleineren Bereichen ist hier auch der Orchideen-Buchenwald sowie im Be-

reich des gemäss Richtplan ausgeschiedenen Naturschutzgebietes bei der

Südwestecke des Standortareals der Eichen-Föhrenwald vorhanden.

Das genannte Naturschutzgebiet umfasst einen Pfeifengras-Föhrenwald mit

einer angrenzenden Magerwiese, die zusammen einen Teil des wertvollen

Lebensraummosaiks für Arten der trockenen Standorte darstellen.

Neben dem erwähnten Richtplan-Naturschutzgebiet sind Teile des Waldes als

Naturschutzgebiet im Wald von kantonaler Bedeutung ausgeschieden, wel-

cher im Kern des Waldes liegt. Insbesondere im Bereich des Standortareals

verläuft die Grenze dieses Naturschutzgebiets rund 50 m und mehr vom

Waldrand entfernt.

Gemäss der Waldkartierung ist weiter im Kerngebiet des Waldes ein Eichen-

waldreservat ausgeschieden. Sowohl das Wald-Naturschutzgebiet wie auch

das Eichwaldreservat werden durch das Bauvorhaben nicht tangiert (vgl. Ab-

bildung 20, Seite 114, im Anhang).

In der Umgebung des Standortareals sind keine Naturwaldreservat-Flächen

ausgeschieden.

Im Bereich des Standortareals verläuft dem Waldrand entlang ein schmaler,

nicht befestigter Bewirtschaftungsweg.

Weitere ausgedehnte Waldflächen in der Umgebung des Standortareals be-

finden sich mit dem Unterwald auf dem rechten Aareufer. Zudem ist auch auf

dem linken Ufer der Aare ein schmales Waldband vorhanden. Vom Projekt

betroffen wird von diesen lediglich das linksufrige Waldband im kleinen Be-

reich der geplanten Brücke vom Zwilag über die Aare.

Mindestab-

stände

Radioaktive

Stoffe

Waldbestand

auf Talflanke

Waldkartierung

Richtplan- Naturschutz-gebiet

Kantonales Naturschutz-gebiet im Wald

Eichenwaldre-servat

Naturwaldre-servat

Weg

Weitere Wald-flächen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 55 / 119

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Die geplante Oberflächenanlage wird im Talboden bis unmittelbar entlang des

Hangfusses situiert, wobei für die Portalgebäude und die Tunnelzugänge der

Hang im untersten Bereich teilweise abgetragen wird.

Daher muss hier in der Bauphase für das Gebäude der Wald in einem ver-

gleichsweise schmalen Band entlang des Waldrandes auf voraussichtlich

rund 1.1 ha permanent (bzw. bis zum Rückbau der Oberflächenanlage) gero-

det werden. Die Ausdehnung der für den Bau notwendigen temporären Ro-

dungen wird erst im Verlauf der weiteren Planungen bekannt.

Dazu entsteht je nach Bauphase ein Flächenbedarf von bis zu rund 3 ha für

die Installationsplätze. Die Anordnung der Installationsplätze ist in der aktuel-

len Planungsphase noch nicht bestimmt. Sie sollen jedoch so angeordnet

werden, dass Lebensräume mit Schutzstatus geschont werden. Nach Bauab-

schluss kann diese Fläche wieder in den Ausgangszustand versetzt, d.h. ge-

gebenenfalls aufgeforstet werden.

Die Standortwahl der Oberflächenanlage erfolgte im Rahmen eines komple-

xen Verfahrens zur Standortbestimmung des geologischen Tiefenlagers. In

diesem Verfahren wurden auch weitere Standorte der Oberflächenanlagen

nach einer Vielzahl von Kriterien auf ihre Eignung beurteilt. Im UVB 1. Stufe

werden die geprüften Standorte im Hinblick auf die Rodungsvoraussetzungen

dargelegt.

Ebenso muss im Bereich des Standortareals der Bewirtschaftungsweg aufge-

hoben bzw. verlegt werden.

Durch den südwestlichen Teil des Standortareals wird das kantonale Natur-

schutzgebiet (Richtplan) tangiert. Hierfür sind in der weiteren Planung ent-

sprechende Ersatzmassnahmen zu evaluieren.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase werden keine weiteren Waldflächen beansprucht. Je-

doch werden die Gebäude der Oberflächenanlage teilweise unmittelbar dau-

erhaft an den Wald angrenzen, weshalb die gerodete Fläche erst nach dem

allfälligen Rückbau der Oberflächenanlage, d.h. frühestens nach dem Ab-

schluss des Lagerbetriebs wieder aufgeforstet werden könnte.

Fazit

Für die Errichtung der Oberflächenanlagen des geologischen Tiefenlagers ist

eine Waldrodung im Umfang von rund 1.1 ha notwendig. Grundsätzlich ist für

jede Rodung in derselben Gegend mit standortgerechten Baumarten Realer-

satz zu leisten. Die Grösse der Ersatzfläche muss dabei der gerodeten Fläche

entsprechen.

Standortareal

Rodungsfläche

Installations-

plätze

geprüfte Standorte ohne Waldbean-

spruchung

Bewirtschaf-

tungsweg

Naturschutz-

gebiet

Betriebsphase

Rodungsvo-raussetzungen

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 56 / 119

Ausnahmsweise kann der Realersatz zur Schonung landwirtschaftlicher Vor-

rangflächen sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete in einer

anderen Gegend geleistet werden. In Ausnahmefällen können Massnahmen

zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden.

Im Rahmen des UVB 1. Stufe muss für die Waldrodung ein Rodungsgesuch

vorbereitet werden. Dabei ist neben der genauen Bezeichnung der permanen-

ten und temporären Rodungsflächen abzuklären, ob in der Umgebung mögli-

che Ersatz-Aufforstungsflächen zur Verfügung stehen. Andernfalls sind Er-

satzmassnahmen für den Natur- und Landschaftsschutz zu planen.

7.17. Flora, Fauna, Lebensräume

Ist- und Ausgangszustand

Das Standortareal belegt heute hauptsächlich landwirtschaftlich intensiv ge-

nutzte Fläche und wie im Kap. 7.16 gezeigt zu einem kleinen Teil Waldfläche.

Entsprechend der landwirtschaftlichen Eignung sind diese Flächen als Fett-

wiesen ausgebildet, welche stark gedüngt und mehrmals im Jahr gemäht

bzw. beweidet oder auch als Ackerfläche genutzt werden. Diese Flächen sind

hinsichtlich Flora, Fauna und Lebensräume von untergeordneter Bedeutung.

Als Naturobjekt ist am Standortareal das angrenzende, an der Bergflanke lie-

gende Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung mit einem Pfeifengras-

Föhrenwald und einer angrenzenden Magerwiese zu vermerken. Der süd-

westliche Teil der Oberflächenanlage wird dieses Naturschutzgebiet tangie-

ren. Es handelt sich um eine am Waldrand liegende Trockenwiese, welche

einen wichtigen Lebensraum für trockenheitsliebende Arten darstellt.

Um das landwirtschaftliche Gebäude südlich des Standortareals (Wolfhag)

sind einige Hochstamm-Obstbäume vorhanden. Diese stellen im intensiv ge-

nutzten Talboden Objekte mit gewissem ökologischen Wert dar, speziell weil

sie eine Anbindung an den nahen Wald resp. an die Naturobjekte am Wald-

rand haben. Auch beim Gebäude nördlich des Standortareals sind einige

Hochstammbäume vorhanden, die hier an die den Krebsbach-begleitende

Hecke angeschlossen sind.

Nördlich des Standortareals fliesst vom Nassberg der erwähnte Krebsbach

zur Aare vorbei, welcher eine Verbindungsachse zwischen dem Nassberg

resp. dem Wald im Tüeliboden und der Aare darstellt. Er weist grösstenteils

eine natürliche bis naturnahe Gewässermorphologie auf, im Abschnitt zwi-

schen dem Waldrand und der Kantonsstrasse ist er allerdings stark verbaut.

Aufgrund der Verbindung mit der Aare stellt er neben seiner Vernetzungsfunk-

tion auch einen wichtigen Lebensraum dar.

Nördlich und westlich des Standortareals führt in ost-westlicher Richtung der

überregionale Wildtierkorridor 5 Böttstein – Villigen über die Aare, welcher

grossräumig die Gebiete Jura, Westschweiz und Ostschweiz miteinander ver-

Rodungsersatz

Rodungsge-

such

Talebene mit intensiver Nutzung

Talflanken mit Naturschutz-gebiet kantona-

ler Bedeutung

Hochstamm-

Bäume

Bachlauf Krebsbach

Wildtier-Korridore

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 57 / 119

bindet. Der Korridor wird durch die Kantonsstrasse K442 und die Aare durch-

schnitten, welche beide die Durchgängigkeit erschweren (vgl. Abbildung 21,

Seite 115, im Anhang). Er wird als „beeinträchtigt“ eingestuft und soll gemäss

einem Masterplan des Kantons Aargau saniert werden. Darin eingebettet liegt

auch die Vernetzungsachse von nationaler Bedeutung Dem Korridor kommt

gem. Bundesgerichtsentscheid BGE 128 II 1 nationale Bedeutung zu, was bei

Vorhaben in seinem Perimeter entsprechend berücksichtigt werden muss.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

In der Bauphase wird der Waldstreifen im Bereich des Anlagenstandortes

zum Teil gerodet. Die gerodete Fläche wird u.a. durch die Gebäude der Ober-

flächenanlage beansprucht und könnte erst nach dem allfälligen Rückbau der

Oberflächenanlage, d.h. frühestens nach dem Abschluss des Lagerbetriebs,

wieder aufgeforstet werden.

Am südwestlichen Rand des geplanten Standortareals wird das Naturschutz-

gebiet von kantonaler Bedeutung tangiert. Durch den Bau wird ein Teil seiner

Fläche (Waldfläche und Magerwiese) beansprucht, wodurch dieser Lebens-

raum verkleinert und in seiner Bedeutung geschmälert wird. Weiter ist der

Krebsbach durch den Bau betroffen. Es ist vorgesehen, den Bachlauf auf

rund 200 m Länge zu verlegen und im grösseren Abstand von der Strasse na-

turnah zu gestalten. Dadurch wird er zwar während der Verlegung beeinträch-

tig. In der Folge wird aber sein Zustand und seine Vernetzungsfunktion be-

reits in der Bauphase aufgewertet.

Die übrige beanspruchte Fläche wird heute landwirtschaftlich intensiv genutzt.

Somit werden keine weiteren ökologisch wertvollen oder geschützten Lebens-

räume tangiert.

Der überregionale Wildtierkorridor 5 Böttstein – Villigen verläuft nördlich und

westlich unmittelbar neben dem Standortareal bzw. überschneidet sich mit

diesem in einem schmalen Randbereich. Ebenso kommt die Brücke über die

Aare als Teil der nach dem aktuellen Stand noch nicht definitiv festgelegten

Erschliessung und Verbindung zum Zwilag unmittelbar am Südrand des Kor-

ridors zu liegen. Mit Beginn der Bauphase kann der Wildtierkorridor durch

Bauten und Baustelleneinrichtungen und die Verbindung zwischen Zwilag und

dem Standortareal sowie die Bauaktivitäten beeinträchtigt werden.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Gegenüber der Bauphase werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht

und so auch keine Lebensräume zusätzlich beeinträchtigt. Die Baustellen-

Installationsflächen werden der ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt.

Während der Betriebsphase finden Transporte der einzulagernden Materialien

statt, die eine mässige Störung der Vögel und Wildtiere in benachbarten Ob-

jekten, in erster Linie im angrenzenden Waldstück bewirken.

Waldrodung

Betroffene

Lebensräume

Nutzung

Wildtier-Korridor

Lebensräume

Störungen durch Trans-

portaktivitäten

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 58 / 119

Die oberirdischen Module der Oberflächenanlage beeinträchtigen die Vernet-

zungsachse und stellen in diesem Bereich ein Hindernis für die Durchlässig-

keit sowohl in Richtung der Talachse wie auch quer dazu dar. Mit der Gestal-

tung des Standortareals und der Aare-Brücke werden Möglichkeiten zur Auf-

wertung des Wildtierkorridors geprüft.

Fazit

Sowohl für die Bau- wie auch für die Betriebsphase sind im UVB 1. Stufe die

vorhandenen Lebensräume, Flora und Fauna sowie die Auswirkungen auf sie

ausführlich zu beschreiben. Es sind Massnahmen zur Verringerung der nega-

tiven Auswirkungen aufzuzeigen.

7.18. Landschaft und Ortsbild

Ist- und Ausgangszustand

Die Landschaft um das Standortareal ist geprägt durch die Aare und die bei-

den weitläufigen Waldgebiete Unterwald in der Talebene östlich des Aarelaufs

und Tüeliboden auf dem Ost- bzw. Nordhang des Geissbergs westlich der Aa-

re. Ein zweites prägendes Linienelement stellt die Kantonsstrasse K442 dar,

die von Villigen nach Böttstein entlang des Hangfusses führt. Die Jurahöhen

des Aargauer Tafeljuras stellen eine natürliche Begrenzung der Landschafts-

kammer dar. Die landschaftlichen Merkmale sind die naturnahe Kulturland-

schaft mit steilen, bewaldeten Berghängen, der Rebbau und die teilweise gut

erhaltenen Dörfer.

Das Standortareal befindet sich damit in einem ländlichen Gebiet. In unmittel-

barer Umgebung des Standortareals stellt die bewaldete Hügelflanke des

„Chästel“ östlich eine raumbildende Grenze dar. Auf der östlichen Seite un-

terbricht das grossräumige, beidseits der Aare sich erstreckende Areal des

PSI mit teilweise grossvolumigen Gebäuden den ländlichen Charakter des

Gebiets und bildet zusammen mit der Kantonsstrasse K442 einen industriell

anmutenden Schwerpunkt inmitten der Geländekammer.

Die Distanzen zu den nächsten Siedlungen von Villigen, Würenlingen und

Böttstein betragen zwischen ca. 1 und 1.5 km. Das Standortareal ist dank den

Geländekammern und den beidseits der Aare gelegenen Waldgebieten von

den Wohngebieten abgeschirmt und daher nicht unmittelbar einsehbar. Ein

Landwirtschaftsbetrieb befindet sich direkt südlich angrenzend an das Stand-

ortareal. Direkt einsehbar ist das Standortareal auch von der K442. Benach-

bart, ebenfalls mit direkter Sichtbeziehung, liegen die Anlagen des PSI.

Das Standortareal befindet sich direkt am Rand, innerhalb des BLN-Gebiets

Nr. 1108 "Aargauer Tafeljura" (vgl. Abbildung 22, Seite 116, im Anhang) so-

wie in einem Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung. Ebenso

liegt das Standortareal im Perimeter des regionalen Naturparks Jurapark Aar-

gau, der sich seit 2012 in der Betriebsphase befindet und gemäss Statuten

Wildtier-korridore

Fazit

Aare und weitläufige Wälder

Landschafts-

charakter

Siedlungen / Einsehbarkeit

Geschützte Landschaften

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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u.a. die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie die Bewahrung und

Aufwertung von Natur und Landschaft im Aargauer Jura zum Ziel hat.

Die beiden Ortschaften Villigen südlich des Standortareals in rund 1.4 km Ent-

fernung und Böttstein nördlich in rund 1.6 km wurden in das Bundesinventar

der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenom-

men. Beide weisen jedoch keine Sichtverbindungen zum Standortareal auf.

Der Erholungsnutzung kommt heute im Bereich des Standortareals nur wenig

Bedeutung zu. Westlich des Standortareals erschliesst ein Wegnetz den

Waldrand und höher liegende Bereiche des Geissbergs. Der Aareraum kann

im Abschnitt des Standortareals praktisch nur vom östlichen Ufer der Aare

aus erlebt werden. Von dort besteht ein geringer visueller Bezug zum Stand-

ortareal.

Oberhalb des Dorfes Villigen befindet sich die Ruine Besserstein, ein Aus-

sichtspunkt und beliebtes Ausflugsziel mit überregionaler Bedeutung. Von

dort ist das rund 1.7 km entfernte Standortareal einsehbar.

Entlang der Kantonstrasse verläuft zwischen Villigen und Böttstein und somit

auch direkt am Standortareal vorbei ein Radweg, welcher Teil der nationalen

Radroute Nr. 8 „Aare-Route“ ist.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Die Baustelle wird mit ihren Einrichtungen und Aktivitäten einen Fremdkörper

in der heutigen Landschaft an der Grenze zwischen Landwirtschaft und in-

dustrieller Bebauung darstellen. Zudem wird für den Bau auch ein Hangein-

schnitt mit der Rodung einer beschränkten Waldfläche erfolgen. Für den Ma-

terialtransport wird ein Förderband erstellt, dessen Linienführung heute noch

nicht bekannt ist.

Das Areal ist jedoch nur praktisch aus der unmittelbaren Umgebung und teil-

weise von einem erhöhten Aussichtspunkt sichtbar. Die Aussicht wird sich

nicht sonderlich verschlechtern, da im heutigen Zustand im Umkreis des

Standortareals bereits industrielle Gebäude des PSI und die Kantonsstrasse

das Bild prägen. In weiterer Umgebung sind, teilweise weit innerhalb des

BLN-Gebiets, verschiedene Material-Abbaustellen vorhanden, welche ein

ähnliches Erscheinungsbild wie die Baustelle aufweisen.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

In der Betriebsphase werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht. Insge-

samt wird die beanspruchte Fläche klein gehalten. Die Flachdächer der Ge-

bäude werden begrünt. Ebenso befinden sich auf dem Areal weitere begrünte

Flächen. Insofern wird das Landschaftsbild im Vergleich zur heutigen Situati-

on nur wenig beeinträchtigt, wobei aufgrund des Planungsstandes heute die

Auswirkungen noch nicht abschliessend beurteilt werden können, auch im

Hinblick auf das BLN-Gebiet und den regionalen Naturpark Jurapark Aargau.

ISOS

Erholung

Aussichtspunkt

Besserstein

Veloweg

Baustelle

Teilweise einsehbar

Betriebsphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Fazit

Im Rahmen des UVB 1. Stufe sind die Landschaft, deren Elemente und Ei-

genheiten ausführlich darzustellen. Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist

stufengerecht anhand der vorliegenden Projektunterlagen zu beschreiben und

mit Visualisierungen zu veranschaulichen. Die zum Schutz der Landschaft

vorgesehenen Massnahmen sind darzulegen und allfällige Ersatzmassnah-

men vorzuschlagen, unter Berücksichtigung der Schutzziele des BLN-Gebiets

und des regionalen Naturparks Jurapark Aargau.

Aufgrund der Entfernungen des Standortareals von den Siedlungen wird das

Ortsbild nicht beeinflusst. Es sind keine Objekte des ISOS betroffen. Im UVB

sind diesbezüglich keine weiteren Abklärungen zu treffen.

7.19. Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

Ist- und Ausgangszustand

Die östlich des Standortareals verlaufende Kantonsstrasse K442 ist im Be-

reich des Standortareals als national bedeutsame historische Wegverbindung

eingestuft (historischer Verlauf, jedoch ohne historische Bausubstanz und

deshalb nicht Bestandteil des Bundesinventars IVS).

Im Bereich des Standortareals sind keine schützenswerte Kulturobjekte bzw.

Kulturdenkmäler verzeichnet.

Im Bereich des Standortareals sind keine Fundstellen bekannt. Im weiteren

Umkreis sind Fundstellen südlich des PSI am Aareufer, weiter in Villigen und

südlich von Böttstein verzeichnet (vgl. Abbildung 23, Seite 117, im Anhang).

Sie sind rund 0.5 km und mehr vom Arealstandort entfernt.

Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Da keine schützenswerte Kulturobjekte im Umkreis des Standortareals vor-

handen sind, sind keine Auswirkungen diesbezüglich durch den Bau zu er-

warten.

Die K442 bleibt in ihrem Verlauf vom Bau des geologischen Tiefenlagers un-

beeinflusst. Damit wird die vorhandene historische Wegverbindung im Zu-

sammenhang mit dem Projekt nicht tangiert.

Die bekannten archäologischen Fundstellen liegen abseits des Standortareals

und werden durch den Bau nicht tangiert.

Im Update der UVP-VU in Etappe 3 soll die Situation nochmals überprüft

werden.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Gegenüber der Bauphase werden weniger Flächen durch Aktivitäten bean-

sprucht, das Ausmass der Oberflächenaktivitäten nimmt ab. Insofern sind kei-

Landschafts-

bild

Ortsbild

Historische

Verkehrswege

Kulturobjekte

Archäologie

Kulturobjekte

K442

Archäologie

Betriebsphase

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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ne Auswirkungen auf den in diesem Abschnitt behandelten Aspekt zu erwar-

ten.

Fazit

Der historische Verkehrsweg wird durch den Bau und Betrieb der Oberflä-

chenanlage in seiner Substanz nicht tangiert. Schützenswerte Kulturobjekte

sind in der Umgebung des Standortareals nicht vorhanden. Die Immissionen

aus den Aktivitäten der geplanten Anlage, insbesondere Lärm und Luftschad-

stoffe, wirken sich beim Verkehrsweg resp. auf seine Nutzer nur unbedeutend

aus.

Der Bereich hat in der 1. UVB Stufe daher keine Relevanz.

7.20. Naturgefahren

Ist- und Ausgangszustand

Naturgefahren sind kein eigentlicher umweltrelevanter Bereich im Sinne der

UVPV, die ja Auswirkungen einer Anlage auf schutzwürdige Objekte beurteilt.

Sie werden hier dennoch abgehandelt, weil sich Naturgefahren im Eintretens-

fall ungünstig auf das Projekt auswirken und so indirekt zu Umweltauswirkun-

gen führen können.

Die Gefahrenhinweiskarte des Kantons Aargau (vgl. Abbildung 25, Seite 119,

im Anhang) weist vor allem für den westlichen, an den Fuss des „Chästel“ an-

grenzenden Bereich und für den Norden ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aus.

Die Gefährdung lässt sich auf Hochwasser und Hangmuren zurückführen.

Die Hochwassergefährdung geht vor allem vom Krebsbach aus, der den nörd-

lichen Teil des Standortareals durchfliesst und bei Hochwasser die nordöstli-

che Ecke des Standortareals gefährdet. Eine Restgefährdung reicht etwas

weiter südlich in das Gebiet der geplanten Oberflächenanlagen hinein.

Die Aare stellt gemäss Aquaprotect mit einer Jährlichkeit von 500 Jahren kei-

ne Gefahr für den relevanten Bereich dar (vgl. Abbildung 24, Seite 118, im

Anhang). Lediglich die ufernahen Bereiche und somit höchstens die Er-

schliessungswege mit Brücke sind von den unmittelbaren Folgen eines

Hochwassers mit grosser Wiederkehrperiode betroffen.

Entlang des Hangfusses des „Chästel“ wurde eine hohe Anfälligkeit für Rut-

schungen festgestellt. Die quantitative Erosionskarte deutet zudem auf grosse

Rutschmassen bei allfälligen Hangmurgängen hin. Im Einflussgebiet des

Krebsbachs ist mit Übersarung zu rechnen, die allenfalls den nördlichen Be-

reich des Standortareals tangiert.

Gemäss SIA 261 (vgl. Kap. 8.20.2, Seite 84) liegt das Standortareal in der

Erdbebengefährdungszone 1. Dies stellt die niedrigste von vier Erdbebenzo-

nen in der Schweiz dar (vgl. Lit. [4]). Die Auslegung der Anlage soll gemäss

den Anforderungen des ENSI erfolgen.

Relevanz

Ausnahme

Gefahrenhin-weiskarte des Kantons Aar-

gau

Hochwasser

Aare

Gravitative Gefahren

Erdbeben

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Auswirkung des Projekts in der Bauphase Lager

Während der Bauphase sind Auswirkungen von Naturgefahren auf das

Standortareal und somit dadurch ausgelöste Umweltauswirkungen möglich.

Im Vordergrund stehen dabei potentielle gravitative Gefahren im Hangfussbe-

reich und entlang des Krebsbaches (Übersarung). Bei einer angepassten

Bau- und Anlagenplanung sind dabei keine relevanten Auswirkungen zu er-

warten.

Auswirkung des Projekts in der Betriebsphase Lager

Für die Betriebsphase gelten die obigen Aussagen ebenfalls.

Fazit

Der Standort „Riedmatt“ ist nur entlang des Hangfusses des „Chästel“ gering

durch Rutschungen und im Norden entlang des „Krebsbaches“ durch Übersa-

rung gefährdet. Allfällige Auswirkungen solcher Prozesse sind im UVB 1. Stu-

fe abzuhandeln und Gegenmassnahmen zur Gefahrenminimierung vorzu-

schlagen. Im Baubewilligungsverfahren können für die gefährdeten Gebiete

zusätzlich Auflagen bezüglich der Bauweise gemacht werden.

Die Erdbebengefährdung sowie die entsprechenden Anforderungen und

Bauweise gemäss SIA 261 sind bekannt. Die Auslegung der Anlage soll ge-

mäss den Anforderungen des ENSI erfolgen.

Gravitative

Gefahren

Betriebsphase

Geringe Ge-

fährdung

Erdbeben

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8. Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht im Rahmenbewilligungsgesuch

8.1. Einleitung

Allgemeines

Die Projektauswirkungen müssen im Rahmen des Umweltverträglichkeitsbe-

richts stufengerecht ermittelt, dargestellt und beurteilt werden. Das vorliegen-

de Pflichtenheft bildet dazu die Grundlage. Im Umweltverträglichkeitsbericht

1. Stufe sind für die relevanten Umweltbereiche folgende Aspekte zu betrach-

ten:

Grundlagen

Istzustand und Entwicklung ohne das Projekt

Auswirkungen des Projekts in der Bauphase

Auswirkungen des Projekts in der Betriebsphase

Vorgesehene Massnahmen zum Schutz der Umwelt und verbleibende Be-

lastung

Zuverlässigkeit der Resultate

Beurteilung

Angaben zum Projekt

Die Angaben zum Projekt sollen stufengerecht erfolgen. Das Projekt ist so

weit zu beschreiben, als es für die Darstellung und Beurteilung der Umwelt-

auswirkungen notwendig ist, d.h. insbesondere Projektelemente, Verkehrser-

schliessung, Umweltschutzmassnahmen, Ersatz- und Ausgleichsmassnah-

men. Wo das Projekt nicht genügend Detailtiefe für eine Beurteilung besitzt,

sind Annahmen und/oder Varianten aufzuzeigen und der Bereich für eine ab-

schliessende Beurteilung im UVB 2. Stufe festzulegen.

Angaben zum Verkehr

Die Angaben zum Projekt sollen stufengerecht erfolgen. Die Grundlagen be-

züglich des Verkehrs sind so weit zu beschreiben, als es für die Darstellung

und Beurteilung der Umweltauswirkungen notwendig ist, d.h. insbesondere

das durch das Projekt induzierte Verkehrsaufkommen. Es sind Sensitivitäten

der Verkehrsbelastung aufzuführen und die Auswirkungen zu beurteilen.

Langzeitdepots, Deponien

Aushub- und Ausbruchmaterialien fallen während der Phase Bau Felslabor

wie auch während der Bauphase Lager an. Sowohl Langzeitdepots (Zwi-

schenlagerung von wiederverwertbarem Material) wie auch externe Deponien

(Endlagerung von nicht wiederverwertbarem Material) können Auswirkungen

Allgemeines

Angaben zum Projekt

Angaben zum Verkehr

Langzeitde-pots, Deponien

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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auf alle im Pflichtenheft aufgeführten Umweltbereiche haben. Da die Lage

und Grösse der Anlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind,

können die Umweltauswirkungen im vorliegenden UVB nicht beschrieben

werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Voruntersuchung in Etappe 3 ist

dies nachzuholen. Es empfiehlt sich, für die Langzeitdepots und Deponien

separate Dossiers (UVB) inkl. eigenständigem Pflichtenheft zu erstellen und

diese dem Gesamt-UVB als Beilage anzufügen. Die Deponierung von Aus-

bruchmaterial während dem Bau des Felslabors wird bereits im UVB des

Felslabors berücksichtigt.

Schachtkopfanlage

Voraussichtlich wird die Schachtkopfanlage (Festlegung der Lage und Er-

schliessungswege erfolgt erst in Etappe 3) bereits vor dem eigentlichen Tie-

fenlager mit dem Felslabor erstellt und daher im Verfahren der Umweltver-

träglichkeitsprüfung des Felslabors behandelt. Es finden während dem Bau

und Betrieb des Tiefenlagers keine relevanten Aktivitäten im Zusammenhang

mit der Schachtkopfanlage statt.

8.2. Luftreinhaltung

8.2.1. Gesetzliche Grundlagen

Luftreinhalte-Verordnung LRV vom 16. Dezember 1986

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den

Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) vom 14.05.2008

MPL 2009 Massnahmenplan Luft des Kanton Aargau vom Februar 2009

8.2.2. Weitere Grundlagen

Luftreinhaltung auf Baustellen, Baurichtlinie Luft, Vollzug Umwelt, Bun-

desamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern, September

2002, aktualisiert 1. Januar 2009

Luftreinhaltung bei Bautransporten, Vollzugshilfe, Umwelt, Bundesamt für

Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern, 2001

Arbeitshilfe zur Beurteilung der Emissionen von Schüttguttransporten,

Cercl’Air, 2001

Handbuch Emissionsfaktoren für stationäre Quellen, Ausgabe 2000, Bun-

desamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern 2000

Handbuch der Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs, aktuell Version

3.2, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)/BAFU, Ju-

li 2014

in LUFT, Die Luftqualität in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau, ak-

tuelle Jahresberichte, Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen, Altdorf

Schachtkopf-

anlage

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Jahresbericht Luft 2011, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und

Umwelt, Abteilung für Umwelt

Merkblatt zur Kampagne „Gib 8!“ der Innerschweizer Kantone

Richtlinie VDI 2095 Emissionsminderung – Behandlung von mineralischen

Bau- und Abbruchabfällen – Stationäre und mobile Bauschuttaufberei-

tungsanlagen, November 2009

8.2.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Ermitteln der Luftschadstoff-Emissionen der Material- und Personen-

Transporte

Ermitteln der spezifischen Emissionen der Transportfahrten und der

Nachweis der Einhaltung der Emissions-Zielwerte

Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-

belastung im Untersuchungsperimeter

Abschätzen der Projektauswirkung auf die Immissionsbelastung

Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LRV)

Betriebsphase

Ermitteln der Luftschadstoff-Emissionen der Material- und Personen-

Transporte

Ermitteln der spezifischen Emissionen der Transportfahrten und der

Nachweis der Einhaltung der Emissions-Zielwerte

Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-

belastung im Untersuchungsperimeter

Abschätzen der Projektauswirkung auf die Immissionsbelastung

Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LRV)

8.2.4. Methodik

Bestimmung der Emissionen mittels aktuellen Emissionsfaktoren des

BAFU für Verkehr und Off-Road-Fahrzeuge und Baumaschinen

Bestimmung der Gesamt-Emissionen anhand vorliegenden aktuellen

Luftschadstoff-Emissionskataster

Beschreiben der Immissionssituation anhand der aktuellen vorhandenen

Messdaten und Immissionsmodelle

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8.3. Lärm

8.3.1. Gesetzliche Grundlagen

Massgebend für die Beurteilung sind insbesondere die folgenden Bestim-

mungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV):

Das geologische Tiefenlager mit seinen Oberflächenanlagen ist als neue

ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 LSV zu betrachten. Demnach müs-

sen bei lärmempfindlichen Räumen in dessen Umgebung die Planungs-

werte eingehalten werden.

Für die Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlagen durch die Transporte

von und zum Tiefenlager ist Art. 9 der LSV massgebend. Dabei darf die

Mehrbeanspruchung nicht zu einer Überschreitung der Immissionsgrenz-

werte entlang der Verkehrsanlage führen (Abs. a) und es dürfen bei be-

reits sanierungsbedürftigen Verkehrsanlagen keine wahrnehmbar stärke-

ren Lärmimmissionen erzeugt werden (Abs. b).

8.3.2. Weitere Grundlagen

Zonenplan der Gemeinde Villigen

Baulärmrichtlinie BAFU

Anwendungshilfe zur Baulärmrichtlinie, cercle bruit, August 2005

8.3.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Die Auswirkungen in der Bauphase sind im UVB 2. Stufe zu betrachten (vgl.

Kapitel 8.1)

Betriebsphase

Ermitteln der Lärm-Emissionen der Material- und Personen-Transporte

Darstellen der zu erwartenden Gesamt-Emissionen und der Immissions-

belastung im Untersuchungsperimeter

Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (LSV), d.h. Be-

rechnung und Beurteilung des Immissionspegels infolge der Oberflächen-

anlagen bei den nächstgelegenen Gebäuden mit lärmempfindlichen Nut-

zungen gemäss den Anforderungen von Anhang 6 LSV (Industrie- und

Gewerbelärm)

Berechnung und Beurteilung der Mehrbeanspruchung der Verkehrsanla-

gen (Eisenbahn- und Strassenverkehrslärm) gemäss den Anforderungen

von Anh. 4 rsp. Anh. 3 LSV (Eisenbahn- rsp. Strassenlärm)

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8.3.4. Methodik

Die Berechnungen werden für die nächstgelegenen Gebäude durchge-

führt.

Die Berechnungen erfolgen mit den gängigen Modellansätzen der Lärm-

modellierung (Stl-86+ für Strassenlärm (vgl. Lit. [3] und [9]), Semibel für

Bahnlärm, ISO 9613 für Industrie- und Gewerbelärm, Abstandsdämpfung,

Hinderniswirkung).

Im UVB sind Aussagen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung zu ma-

chen.

8.4. Erschütterungen und Körperschall

Während der Betriebsphase des Lagers werden keine relevanten Erschütte-

rungen verursacht. Dieser Bereich muss deshalb im UVB 1. Stufe nicht näher

untersucht werden.

In der Bauphase sind Auswirkungen v.a. durch den Ausbruch und Vortrieb un-

tertags in Abhängigkeit der gewählten Baumethoden nicht auszuschliessen.

Sie sind daher stufengerecht im UVB 2. Stufe zu überprüfen und allfällige Me-

thodenvorgaben und Massnahmen zu definieren.

8.5. Nichtionisierende Strahlung

8.5.1. Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom

23. Dezember 1999

8.5.2. Weitere Grundlagen

Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, 2002

Standorte von Sendeanlagen in der Schweiz www.bakom.admin.ch

Hochspannungsleitung Vollzugshilfe zur NISV

Vorlage für die Beurteilung von Trafostationen: www.esti.admin.ch

8.5.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

In dieser Phase treten keine relevanten Auswirkungen auf. Es sind keine nä-

heren Untersuchungen notwendig.

Betriebsphase

Eruieren und Beschreiben der vorhandenen NIS-Quellen

Darstellen der aktuellen NIS-Immissionsbelastung

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Beschreiben der neuen NIS-Quellen, OMEN und der einzuhaltenden An-

forderungen

Darstellung der Sorgfaltspflicht der NIS-Anlagenbetreiber zur Einhaltung

der Anlagengrenzwerte der NISV

8.5.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-

lagen

8.6. Grundwasser

8.6.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), 24. Januar 1991

Gewässerschutzverordnung (GSchV), 28. Oktober 1998

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

(kantonales Gewässerschutzgesetz, kGSchG), Kanton Aargau, 4. Sep-

tember 2007

Vollzugsverordnung zum kantonalen Gewässerschutzgesetz (Kantonale

Gewässerschutzverordnung, kGSchV), Kanton Aargau, 14. Mai 2008

Vollzugsverordnung zur Gewässerschutzverordnung des Bundes (VV

GSchV), Kanton Aargau, 25. Januar 2012

8.6.2. Weitere Grundlagen

Wegleitung Grundwasserschutz BAFU 2004

Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr

und Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online (vgl. Lit. [14]), Zugriff am 3.

Dezember 2013

Grundwasserkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr und

Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online (vgl. Lit. [14]), Zugriff am 3. De-

zember 2013

Merkblatt „Bauten in Grundwasserschutzzonen“, Kanton Aargau, Depar-

tement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt

Merkblatt „Bedingungen und Auflagen bei Bauwasserhaltungen“, Kanton

Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt

Hydrologischer Atlas der Schweiz, Blatt 8.7, „Vulnerabilität der Grundwas-

servorkommen.“, Bundesamt für Umwelt BAFU, 2007

Entwässerung von Baustellen. SIA-Norm 431, 1997

Lagerung gefährlicher Stoffe. Leitfaden für die Praxis. Sicherheitsinstitut,

2011 (überarbeitete Fassung mit GHS/CLP)

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 69 / 119

Wegleitung zur Umsetzung des Grundwasserschutzes bei Untertagebau-

ten, BUWAL, 1998

8.6.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Darstellung des Ist-Zustands (Grundwasservorkommen, Gewässer-

schutzbereiche, Grundwasserschutzzonen, gefasste und ungefasste

Quellen, Bachfassungen, Entwässerungsleitungen in die Aare)

Darstellung und Beurteilung der Projektauswirkungen der Oberflächenan-

lage auf Hang- und Bergwasser (insbesondere ist auf eine mögliche Drai-

nierung des Hangbereiches einzugehen)

Überwachung des Grund-, Hang- und Bergwassers aufgrund der ermittel-

ten Projektauswirkungen überprüfen und gegebenenfalls planen

Darstellung und Beurteilung von allfälligen Einbauten ins Hangwasser /

Bergwasser mit zu treffenden Ersatzmassnahmen

Darstellung und Beurteilung der Schutzmassnahmen bei der Baustell-

entwässerung gemäss Vorgaben SIA 431

Darstellung und Beurteilung der Projektauswirkungen des Tiefenlagers

auf allfällige tieferliegende oder im Berg zirkulierende Grundwasservor-

kommen

Sobald die Lage der unterirdischen Anlageteile des Tiefenlagers bekannt ist,

wird die Voruntersuchung und das Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung

bezüglich Grundwasserschutz entsprechend ergänzt.

Betriebsphase

Zusätzlich zu den für die Bauphase untersuchten Aspekten sind folgende

Punkte vertieft abzuklären:

Erhaltung der Grundwassererneuerung (Abklärung Versickerung)

Erarbeiten der Vorgaben bezüglich Lagerung von Gefahrenstoffen und

Löschwasserrückhalt

8.6.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-

lagen

Qualitative und quantitative Abschätzung der Beeinflussung des Grund-

wassers

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8.7. Oberflächengewässer

Die Auswirkungen der Verlegung des Krebsbaches auf den lokalen Wasser-

haushalt werden erst im UVB 2. Stufe nach der Ausarbeitung der genauen

Streckenführung behandelt. Die indirekten Auswirkungen werden im Kapitel

Entwässerung behandelt und bedürfen hier keiner weiteren Abklärungen.

8.8. Entwässerung

8.8.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar

1991

Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

(kantonales Gewässerschutzgesetz, kGSchG), Kanton Aargau, 4. Sep-

tember 2007

Vollzugsverordnung zum kantonalen Gewässerschutzgesetz (Kantonale

Gewässerschutzverordnung, kGSchV), Kanton Aargau, 14. Mai 2008

Vollzugsverordnung zur Gewässerschutzverordnung des Bundes (VV

GSchV), Kanton Aargau, 25. Januar 2012

8.8.2. Weitere Grundlagen

Wegleitung Grundwasserschutz BAFU 2004

Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr

und Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013

Grundwasserkarte des Kantons Aargau, Departement Bau, Verkehr und

Umwelt, Abteilung Umwelt, GIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013

Merkblatt „Versickerung im Liegenschaftsbereich – Zulässigkeit der Versi-

ckerung von Regenwasser“, Blatt 14.8, Kanton Aargau, Departement Bau,

Verkehr und Umwelt, Abteilung Umwelt, 1. Juli 2009

Merkblatt „Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsan-

lagen bei der Liegenschaftsentwässerung – Vollzugshilfe für Gemeinden“,

Kanton Aargau, Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für

Umwelt, 2008

Leitfaden „Löschwasser-Rückhaltung in Industrie-, Gewerbe- und Han-

delsbetrieben“, Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,

Abteilung für Umwelt, Januar 2008

Merkblatt „Entsorgung von Löschwasser bei Brandfällen“, Kanton Aargau,

Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Juni

2010

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 71 / 119

SIA 431 Entwässerung von Baustellen, 1997

8.8.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Phasengerechte Planung der Entwässerung während der Bauphase nach

SIA 431

Betriebsphase

Phasengerechte Planung der Entwässerung für den Betrieb der Anlage

8.8.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-

lagen

8.9. Boden

8.9.1. Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), insbesondere Art. 7 Abs.

4bis

8.9.2. Weitere Grundlagen

Erläuterung des BAFU zur Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen

des Bodens (VBBo), Vollzug Umwelt, 2001

Leitfaden Umwelt Nr. 10, Bodenschutz beim Bauen, BUWAL, 2001

Wegleitung Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bo-

denaushub), BAFU, 2001

SN 640 581a Erdbau, Boden; Grundlagen

SN 640 582 Erdbau, Boden; Erfassung des Ausgangszustandes, Triage

des Bodenaushubs

SN 640 583 Erdbau, Boden; Eingriff in den Boden, Zwischenlagerung,

Schutzmassnahmen, Wiederherstellung und Abnahme

Schweizerischer Fachverband für Sand und Kies (FSK); FSK-

Rekultivierungsrichtlinie, FSK 2003

Bodeneignungskarte der Schweiz, 1:200'000, Eidgenössisches Justiz-

und Polizeidepartement - Bundesamt für Raumplanung 1980

Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden. Eidgenössische For-

schungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL), Zürich-Reckenholz.

1997

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 72 / 119

Handbuch Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstoffuntersu-

chungen in Böden, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BU-

WAL, Bern, 2003

8.9.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Darstellung des Ausgangszustandes, Erstellung einer Bodenkarte (inkl.

Bodensituation, Bodenmorphologie, Bewirtschaftungsform, Nutzungseig-

nung) der für die Erschliessung der Oberflächenanlage und Bauinstallati-

onen beanspruchten Flächen

Ein Bodenschutzkonzept ist durch eine akkreditierte bodenkundliche

Baubegleitung oder durch eine ausgewiesene Fachperson (z.B. Liste

BBB-BGS) zu erarbeiten:

- Bodenverschiebungs- und Zwischenlagerkonzept für die bean-

spruchten Bodenflächen (Baupisten, Installationsplätze sowie Stras-

sen- und Bahnerschliessung),

- Festlegung der Depothöhen und des Flächenbedarfs,

- projektintegrierte Massnahmen zum Schutz des Bodens (Festlegung

der physikalischen und chemischen Bodenschutzmassnahmen und

projektspezifische Festlegung der Kulturerde- und Rekultivierungs-

arbeiten)

FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden (Vollzugshilfe

2006, S. 8) und die Frage der Kompensation ist frühzeitig zu klären

Betriebsphase

Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind

keine Untersuchungen notwendig.

8.9.4. Methodik

Bodenkartierung gemäss FAL-Kartieranleitung, Kartieren und Beurteilen

von Ladwirtschaftsböden

Feststellung der chemischen Schadstoffbelastung im Boden anhand der

BUWAL Wegleitung „Probenahme und Probenvorbereitung für Schadstof-

funtersuchungen“

Erarbeitung eines Probenahmekonzepts

8.10. Landwirtschaft

8.10.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Landwirtschaft vom 29. April 1998

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 73 / 119

Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979

Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000

Gesetz über Raumplanung und Bauwesen (BauG), Kanton Aargau, 19.

Januar 1993

Bauverordnung (BauV), Kanton Aargau, 25. Mai 2011

8.10.2. Weitere Grundlagen

Nutzungsplanung des Kantons Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. De-

zember 2013

Fruchtfolgeflächen des Kantons Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. De-

zember 2013

Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), Vollzugshilfe, ARE, 2006

8.10.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Die Nutzung (Bewirtschaftungsform) der betroffenen Böden ist zu be-

schreiben.

Die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Böden sind darzustellen.

Die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben (Bauphase) sind darzustel-

len.

Da für den Bau der Oberflächenanlage Fruchtfolgeflächen temporär sowie

permanent beansprucht werden, muss eine umfassende Interessenabwä-

gung durchgeführt werden:

Umschreibung der Standortanforderungen des Vorhabens und des

Flächenbedarfs

Nachweis der Prüfung von Alternativen ohne oder mit weniger Bean-

spruchung von FFF, inkl. der Kompensationsmöglichkeiten

Nachweis der Zusammenarbeit mit dem betroffenen Kanton und allen-

falls den Nachbarkantonen

FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden und die Frage

der Kompensation ist frühzeitig zu klären.

Betriebsphase

Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind

keine Untersuchungen notwendig.

8.10.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-

lagen

Festlegung von Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen in Abspra-

che mit der kantonalen Fachstelle und den Landeigentümern

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8.11. Altlasten

8.11.1. Gesetzliche Grundlagen

Altlastenverordnung (AltlV) vom 1. Oktober 1998

Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998

8.11.2. Weitere Grundlagen

Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Aargau, Kanton

Aargau, aGIS online, Zugriff am 3. Dezember 2013

Merkblatt „Altlasten – Bauen auf belasteten Standorten“, Kanton Aargau,

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, 2008

Merkblatt „Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten“, Kanton

Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt,

2009

8.11.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Im Falle einer Anpassung der Streckenführung der Tunnelerschliessung, so-

dass der belastete Standort AA4121.0015-1 tangiert wird, ist für diesen eine

Voruntersuchung nach Art. 7 AltlV durchzuführen.

Betriebsphase

Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Es sind

keine Untersuchungen notwendig.

8.11.4. Methodik

Ggf. Voruntersuchung gemäss Art. 7 AltlV

8.12. Abfälle, umweltgefährdende Stoffe

8.12.1. Gesetzliche Grundlagen

Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 1. Februar 1991

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 1. Januar 2006

8.12.2. Weitere Grundlagen

Wegleitung „Abfall- und Materialbewirtschaftung bei UVP-pflichtigen und

nicht UVP-pflichtigen Projekten“ BAFU 2003

Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-,

Abraum- und Ausbruchmaterial, BAFU 1999

Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle, BAFU 2006

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Merkblatt „Umgang mit teerhaltigen Strassenbelägen“, Kanton Aargau,

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, 2008

Rahmenkonzept „Abfalltrennung auf der Baustelle mit dem Mehr-Mulden-

Konzept“, Schweizerischer Baumeisterverband, Februar 2001

8.12.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Stufengerechtes Abfall- und Materialbewirtschaftungskonzept gemäss

BAFU-Wegleitung, insbesondere Verwertung und Entsorgung des Aus-

hub- und Ausbruchmaterials

Abstimmung mit kantonalen Richtplänen der betroffenen Kantone bei all-

fällig neuen Anlagen (z.B. Langzeitdepots, Deponien), Beurteilung der

Umweltauswirkungen solcher Anlagen

Betriebsphase

Während der Betriebsphase werden bei einem Lager des Typs SMA kei-

ne Abfälle oder umweltgefährdende Stoffe erzeugt. Der Umweltbereich ist

in der Betriebsphase nicht relevant.

8.12.4. Methodik

Qualitative und quantitative Abschätzung der Abfallarten, -mengen und

-qualitäten

8.13. Chemotoxische Stoffe

8.13.1. Gesetzliche Grundlagen

Kernenergieverordnung KEV vom 10. Dezember 2004 (Stand am 1. Mai

2012). SR 732.11

Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-

Verordnung, AltlV) vom 26. August 1998 (Stand am 1. August 2012). SR

814.680

Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln

(Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand am

01.01.2014). SR 817.021.23

Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998

(Stand 01.08.2011). SR 814.201

Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990

(Stand 01.07.2011). SR 814.600

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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8.13.2. Weitere Grundlagen

Vollzug Umwelt - Wegleitung Grundwasserschutz. Bundesamt für Umwelt

(BAFU), Bern, 2004

Guidelines for drinking-water quality, fourth edition. World Health Organi-

zation (WHO), 2011

Regional Screening Levels (RSL) for Chemical Contaminants at Super-

fund Sites. USEPA, RSL Table Update November 2013.

8.13.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Erstellen eines Inventars der chemischen und radiotoxischen Elemente,

um den Ausgangszustand genau festlegen zu können

Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen und Freisetzungsmög-

lichkeiten der Stoffe, wobei neuste Erkenntnisse aus der Forschung ein-

zubeziehen sind

8.13.4. Methodik

Zusammenstellen und Auswerten aller vorhandener Daten zu den einzu-

lagernden Materialien sowie der notwendigen Daten zur Geologie

8.14. Umweltgefährdende Organismen

8.14.1. Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freiset-

zungsverordnung, FrSV) vom 10. September 2008

Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Syste-

men (Einschliessungsverordnung, ESV) vom 9. Mai 2012

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966

Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) vom

27. Oktober 2010

8.14.2. Weitere Grundlagen

Die Schweizerische Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen,

„Schwarze Liste“: Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, und „Watch

List“

8.14.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Aufgrund des Planungsstandes sind im UVB 1. Stufe keine näheren Untersu-

chungen notwendig. Dieser Umweltbereich soll im UVB 2. Stufe behandelt

werden.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 77 / 119

Betriebsphase

In dieser Phase treten keine relevanten Auswirkungen auf. Es sind keine nä-

heren Untersuchungen notwendig.

8.15. Störfallvorsorge, Katastrophenschutz

8.15.1. Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)

vom 27. Februar 1991

Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Ok-

tober 2005

Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung,

SprstV) vom 27. November 2000

8.15.2. Weitere Grundlagen

Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (StFV), Liste mit Stoffen

und Zubereitungen, Umwelt-Vollzug Nr. 0611, Bundesamt für Umwelt,

Bern 2006

Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV). Vollzugshilfe für Betriebe mit

Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen. 2008

Beurteilungskriterien I zur Störfallverordnung StFV. Richtlinien für Betrie-

be mit Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen. 1996

Grundlagen für die Beurteilung von Risiken bei der Lagerung von

Sprengmitteln für zivile Zwecke durch die Zentrale Sprengstoff und Pyro-

technik (ZSP), Mai 2004

8.15.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Aufzeigen, welche Stoffe und Zubereitungen auf der Baustelle gelagert

werden und in welchen Mengen und Behältnissen (Liste)

Aufzeigen der Lagerorte

Bei Überschreitung der entsprechenden Mengenschwelle nach Anhang

1.1 der StFV durch einen oder mehrere Stoffe ist ein Kurzbericht gemäss

StFV zu erarbeiten und im UVB zu integrieren

Betriebsphase

Aufzeigen, welche Stoffe und Zubereitungen im Betriebsareal gelagert

werden und in welchen Mengen und Behältnissen (Liste)

Aufzeigen der Lagerorte

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 78 / 119

Bei Überschreitung der entsprechenden Mengenschwelle nach Anhang

1.1 der StFV durch einen oder mehrere Stoffe ist ein Kurzbericht gemäss

StFV zu erarbeiten und im UVB zu integrieren

8.15.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen und Projektunter-

lagen

8.16. Wald

8.16.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom 4. Oktober 1991

Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV) vom 30. November

1992

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966

Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 01.07.1997

Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (Walddekret, AWaD) vom

03.11.1998

Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom

16.12.1998

8.16.2. Weitere Grundlagen

Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.) 2014: Vollzugshilfe Rodungen und

Rodungsersatz. Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal

und Regelung des Ersatzes. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-

Vollzug Nr. UV-1407

Bericht zur Entwicklung des Waldes im Aargau waldentwicklungAARGAU,

Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU Kanton Aargau, Mai 2007

Waldspezifische Informationen aus dem GIS des Kantons Aargau (Kartie-

rung Waldstandorte, Seltene Gesellschaften, Entwicklungsplan)

8.16.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Detaillierter Beschrieb der an das Standortareal angrenzenden Waldflä-

chen anhand der verfügbaren kantonalen Unterlagen

Waldfeststellung – präzise Definition der Waldgrenze und der bean-

spruchten Flächen

Ausarbeiten des Rodungsgesuchs inkl. Ersatzmassnahmen (Ersatzauf-

forstung o.a.) unter Einbezug des kantonalen Waldentwicklungsplans.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 79 / 119

Begründen allfälliger Ersatzleistungen anstelle des im Vordergrund ste-

henden Realersatzes

Prüfen und Darlegen aller Rodungsvoraussetzungen gemäss Art. 5 WaG,

inkl. geprüfte Alternativstandorte und Beschrieb notwendige nachteilige

Nutzungen gem. Art. 16 WaG.

Betriebsphase

In dieser Phase treten keine weiteren relevanten Auswirkungen auf. Die Er-

satzmassnahmen sind im Rahmen des Rodungsgesuchs für die Bauphase zu

definieren. Es sind keine näheren Untersuchungen notwendig.

8.17. Flora, Fauna, Lebensräume

8.17.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 2. Juli 1966

Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar

1991

Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler

Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung; AlgV) vom 15. Juni 2001

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und

Vögel (Jagdgesetz) vom 20. Juni 1986

Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (Naturschutzgesetz,

NSchG) vom 4. Februar 2004

Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz

(Naturschutzverordnung, NSchV) vom 29. November 2005

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz

wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau,

AJSG) vom 24.02.2009

Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des

Kantons Aargau, AJSV) vom 23.09.2009

8.17.2. Weitere Grundlagen

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler

Bedeutung (BLN) (Bundesamt für Umwelt BAFU)

Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete (Bundesamt für

Umwelt BAFU)

Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und na-

tionaler Bedeutung (Bundesamt für Umwelt BAFU)

Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Bundesamt

für Umwelt BAFU)

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 80 / 119

Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung

(Bundesamt für Umwelt BAFU)

Vernetzungssystem Wildtiere (Bundesamt für Umwelt BAFU)

Kantonale und kommunale Inventare der Natur- und Landschaftsschutz-

gebiete und -objekte

Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz, BUWAL

2002

Rote Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten

8.17.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Die vorhandenen geschützten und wertvollen, schützenswerten Lebens-

räume und bestehenden Vernetzungselemente im Standortareal sind zu

beschreiben, (entsprechend den Lebensraumtypen gemäss Art. 14 Abs. 3

NHV und in Berücksichtigung der ökologischen Funktion).

Die Auswirkungen des Projekts auf die betroffenen Lebensräume, Wild-

tierkorridore und für die Flora und Fauna sind zu beschreiben, unter Be-

rücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten Standorte für Deponien

und Schachtkopfanlagen und der geplanten Erschliessung (Brücke).

Es sind Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen die negativen Auswirkun-

gen soweit möglich begrenzt werden können.

Bei Beeinträchtigung schützenswerter Lebensräume (Art. 18 Abs. 1bis

und

1ter

NHG) sind die gesetzlich geforderten Wiederherstellungs- und Er-

satzmassnahmen aufzuzeigen.

Die Funktionsweise des Wildtierkorridors und seine Defizite sind zu be-

schreiben, unter Berücksichtigung der vom Kanton umgesetzten und wei-

teren geplanten Massnahmen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des

Wildtierkorridors mit dem Vorhaben und allfällige Aufwertungsmassnah-

men sind aufzuzeigen und zu beurteilen.

Betriebsphase

Die Auswirkungen des Projekts auf die betroffenen Lebensräume, Wild-

tierkorridore und für die Flora und Fauna sind zu beschreiben, unter Be-

rücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten Standorte für Deponien

und Schachtkopfanlagen.

Es sind Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen die negativen Auswirkun-

gen soweit möglich begrenzt werden können.

Bei Beeinträchtigung schützenswerter Lebensräume (Art. 18 Abs. 1bis

und

1ter

NHG) sind die gesetzlich geforderten Wiederherstellungs- und Er-

satzmassnahmen aufzuzeigen.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 81 / 119

Die Funktionsweise des Wildtierkorridors und seine Defizite sind zu be-

schreiben, unter Berücksichtigung der vom Kanton umgesetzten und wei-

teren geplanten Massnahmen. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des

Wildtierkorridors mit dem Vorhaben und allfällige Aufwertungsmassnah-

men sind aufzuzeigen.

8.17.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen, Kartierungen,

GIS-Daten und Projektunterlagen.

8.18. Landschaft und Ortsbild

8.18.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966

Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar

1991

Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Denkmäler

(VBLN) vom 10. August 1977 und Inventar der Landschaften und Denk-

mäler von nationaler Bedeutung

Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der

Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981 und Bundesinventar der schüt-

zenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)

Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung,

PäV), vom 7. November 2007

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985

Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV) vom 26. November 1986

Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22 Juni 1979

Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD) vom 26.02.1985

Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt

und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) vom 17.09.1990

8.18.2. Weitere Grundlagen

Kantonaler Richtplan

Zonenplan Gemeinde Villigen

Kantonale und kommunale Inventare der Natur- und Landschaftsschutz-

gebiete

Landschaftsschutz-spezifische Informationen aus dem GIS des Kantons

Aargau

Landschaftsgerecht planen und bauen, SIA Dokumentation D 0167

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 82 / 119

Landschaft 2020: Leitbild des BAFU für Natur- und Landschaft

8.18.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Die typischen Eigenschaften der Landschaft sind zu beschreiben und in

einem breiteren landschaftlichen Zusammenhang qualitativ zu bewerten:

traditionelle Kulturlandschaften (Werte, Gefährdungen), Naturdenkmäler,

inventarisierte Landschaften.

Die Einbettung des Projekts in die Landschaft ist umfassend zu planen, in

Abstimmung mit Landschaftskonzepten, Vernetzungsprojekten, Richtplan-

und Baureglement-Vorgaben.

Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist stufengerecht anhand der vorlie-

genden Projektunterlagen zu beschreiben und mit Visualisierungen zu

veranschaulichen.

Die zum Schutz der Landschaft vorgesehenen Massnahmen sind darzu-

legen und allfällige gesetzlich erforderliche Ersatzmassnahmen sind zu

definieren, unter Berücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten

Standorte für Deponien und Schachtkopfanlagen.

Die Auswirkungen auf geschützte Objekte von nationaler Bedeutung (z.B.

BLN-Objekte) sind entsprechend dem Planungsstand auch hinsichtlich

der unterirdischen Anlageteile darzulegen. Für die Beurteilung ist die Be-

gutachtung durch die ENHK einzuholen.

Die Übereinstimmung mit den Zielen des regionalen Naturparks Jurapark

Aargau, insbesondere hinsichtlich der Bewahrung und Aufwertung von

Natur und Landschaft im Aargauer Jura, ist zu überprüfen und zu be-

schreiben.

Betriebsphase

Die in der Bauphase durchzuführenden Untersuchungen sind auch in der Be-

triebsphase vorzunehmen, mit Fokus auf die geplanten Gebäude und die Ge-

staltung des Standortareals.

8.18.4. Methodik

Auswertung und Analyse der vorhandenen Grundlagen, Kartierungen,

GIS-Daten und Projektunterlagen.

Erstellen von Visualisierungen.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 83 / 119

8.19. Kulturdenkmäler und archäologische Stätten

8.19.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966

Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar

1991

Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der

Schweiz (VISOS) vom 9. September 1981

Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009

Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) vom 04.11.2009

8.19.2. Weitere Grundlagen

Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)

Kantonale und kommunale Inventare der Kulturobjekte

8.19.3. Durchzuführende Untersuchungen im UVB 1. Stufe

Bauphase

Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Bauphase auf. Nähere

Untersuchungen sind nicht notwendig.

Im Update der UVP-VU in Etappe 3 soll die Situation nochmals überprüft

werden.

Betriebsphase

Es treten keine relevanten Auswirkungen in der Betriebsphase auf. Nähe-

re Untersuchungen sind nicht notwendig.

8.20. Naturgefahren

8.20.1. Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Wald (WaG)

Bundesgesetz über den Wasserbau (WbG)

Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)

Kantonales Waldgesetz (kWaG)

Raumplanungs- und Baugesetz (RBG)

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 84 / 119

8.20.2. Weitere Grundlagen

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1997: Berück-

sichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten,

Empfehlung

Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2014: Schutz vor Massenbewegungsge-

fahren, Vollzugshilfe für das integrale Gefahrenmanagement von Rut-

schungen, Steinschlag und Hangmuren. Umwelt-Vollzug, in Vorbereitung

Gefahrenhinweiskarte des Kantons Aargau

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Norm SIA 261, Einwir-

kungen auf Tragwerke, Zürich, 2003

8.20.3. Durchzuführende Untersuchungen

Bauphase

Abklären, welche Anforderungen bezüglich der Bauweise bzw. welche

Schutzmassnahmen hinsichtlich gravitativen Gefahren zu erfüllen sind

Abklären, welche Anforderungen bezüglich der Bauelemente und Bau-

weise hinsichtlich der Erdbebengefährdung bestehen

Betriebsphase

Für die Betriebsphase sind keine weiteren Untersuchungen durchzuführen.

Es gelten die obigen Ausführungen zur Bauphase.

8.20.4. Methodik

Begehung und lokale Analyse der Gefährdung durch Hochwasser und

gravitative Gefahren basierend auf den vorhandenen Gefahrenkarten,

unter Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen und Vollzugshil-

fen des BAFU.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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9. Im Umweltbericht 2. Stufe Bau/Betrieb Lager vorzu-nehmende Untersuchungen

Gemäss UVP-Handbuch des BAFU (vgl. Lit. [10]) sind Probleme erst in der 2.

Stufe zu behandeln, wenn dies zweckmässiger ist. Dies trifft in erster Linie auf

die Bautätigkeiten zu, da hier auf Stufe 1 noch wenige Detailkenntnisse vor-

liegen. Nachfolgend sind Themen aufgeführt, die im UVB 2. Stufe untersucht

werden sollten.

Luft – Bauphase

Zuordnung der Massnahmenstufe gemäss der BAFU-Richtlinie „Luftrein-

haltung auf Baustellen“ (Tabelle 4.2) und grobe Darstellung der auf den

Baustellen umzusetzenden Massnahmen. Diese Massnahmen sind von

Lage, Dauer sowie Art und Grösse der Baustelle abhängig.

Zuordnung der Baustelle gemäss der Vollzugshilfe „Luftreinhaltung bei

Bautransporten“ (Tabelle 11).

Qualitative Beschreibung der Staubemissionen.

Falls nötig, Angabe der Massnahmen gemäss Kapitel 4 Vollzugshilfe

„Luftreinhaltung bei Bautransporten“, die zur Erreichung der Grenzwerte

durchgeführt werden.

Lärm – Bauphase

Die Bauphase wird gemäss Baulärm-Richtlinie beurteilt und die notwendigen

Massnahmen festgelegt. Es ist die Richtlinie des BAFU über bauliche und be-

triebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Art. 6 LSV

massgebend (aktualisierte Ausgabe vom 24. März 2006). Für die Baulärm-

Richtlinie hat der Cercle Bruit eine Anwendungshilfe (vgl. Lit. [11]) herausge-

geben.

Beurteilung des Lärms während der Bauphase für die einzelnen Installations-

und Materialumschlagsplätze gemäss Baulärm-Richtlinie:

Darstellung aller Lärmquellen in einem Plan und Angabe der jeweiligen

Betriebszeiten

Bestimmung der Massnahmenstufe für Bauarbeiten und lärmintensive

Bauarbeiten

Festlegung der notwendigen Massnahmen gemäss Massnahmenkatalog

der Baulärm-Richtlinie. Diese sind zumindest als Grundsätze in die Pla-

nung miteinzubeziehen und allenfalls später in einem Detailprojekt zu

konkretisieren.

Untersuchun-gen UVB 2.

Stufe

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 86 / 119

Lärm – Betriebsphase

Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den lärm-

empfindlichen Gebäudeteilen innerhalb des Standortareals auf der Basis

von genaueren Angaben zur Platzierung der Gebäude und zu deren

Raumeinteilung.

Erschütterungen und Körperschall

Die Auswirkungen in der Bauphase v.a. durch den Ausbruch und Vortrieb

untertags sind in Abhängigkeit der gewählten Baumethoden darzulegen.

Allfällige Methodenvorgaben und Massnahmen sind zu definieren.

NIS – Betriebsphase

Darstellung der geplanten OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung)

Bestimmung der Anlagebelastung an den OMEN

Sicherstellung der Mindestabstände oder Abschirmmassnahmen für die

Transformatorstationen

Entwässerung – Bauphase

Aktualisierung des Entwässerungskonzepts aus dem UVB 1. Stufe. De-

taillierte Planung der Entwässerung während der Bauphase nach SIA

431. Das Entwässerungskonzept wird vor Baubeginn erstellt und mit dem

zuständigen Fachamt bereinigt.

Entwässerung – Betriebsphase

Aktualisierung des Entwässerungskonzepts aus dem UVB 1. Stufe. De-

taillierte Planung der Entwässerung für den Betrieb der Anlage. Das Ent-

wässerungskonzept wird vor Baubeginn erstellt und mit dem zuständigen

Fachamt bereinigt.

Boden – Bauphase

Gesamtbeurteilung der Bodenbeanspruchung, Ausmass des Eingriffs und

Wiederverwendbarkeit

Erfassung der chemischen Bodenbelastung

Vorschlag der erforderlichen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen

(inkl. Festlegung eines Rekultivierungsziels und der Folgebewirtschaf-

tung)

Erarbeitung eines Pflichtenheftes für die bodenkundliche Baubegleitung

basierend auf dem Bodenschutzkonzept

Für die Bau- und Rekultivierungsphase ist eine Fachperson für Boden-

kundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Landwirtschaft – Bauphase

Stufengerechte Festlegung der erforderlichen Wiederherstellungs- und

Ersatzmassnahmen zur Erreichung der Qualitätskriterien FFF basierend

auf der erstellten Bodenkarte.

Chemotoxische Stoffe

Erneute Überprüfung und Beurteilung der Angaben zu den chemotoxi-

schen Stoffen nach dem neusten Wissensstand.

Altlasten – Bauphase

Festlegung der beanspruchten Fläche und Aushubarbeiten für den Er-

schliessungstunnel zwischen dem Standortareal und dem Zwischenlager

bei einer allfälligen Anpassung / Veränderung der Streckenführung.

Abfälle und umweltgefährdende Stoffe – Bauphase

Aktualisierung und Detaillierung des Abfall- und Materialbewirtschaftungs-

konzepts aus dem UVB Stufe 1.

Umweltgefährdende Organismen

Abklären der vorhandenen Standorte mit Vorkommen von invasiven Neo-

phyten

Festlegen der Behandlung und allfälligen Entsorgung des Aushubs von

betroffenen Standorten

Bestimmen der Begleitmassnahmen während und nach den Erdarbeiten

Störfallvorsorge – Bau-, Betriebsphase

Aktualisierung der Lagerlisten und Lagerorte

Überprüfen der Einhaltung der Mengenschwellen

Bei Überschreitung der Mengenschwellen Überprüfung und Aktualisierung

des Kurzberichtes nach StFV

Wald

Überprüfen und aktualisieren der Angaben zum Rodungsgesuch und zur

Wieder- bzw. Ersatzaufforstung.

Flora, Fauna, Lebensräume – Bauphase

Seltene, gefährdete und geschützte Tierarten (anhand der Roten Listen

des Bundes) sowie Leitarten sind im Standortareal zu erheben, mit

Schwerpunkt auf Vogelarten.

Seltene, gefährdete und geschützte Pflanzenarten (anhand der Roten Lis-

ten des Bundes) sowie Leitarten sind im Standortareal zu erheben.

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Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen

sind zu beschreiben.

Ein Pflegekonzept für allfällige ökologische Ausgleichs- oder Ersatzflä-

chen ist zu erarbeiten.

Landschaft und Ortsbild – Bauphase

Sofern im UVB 1. Stufe Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen de-

finiert werden sollten, ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu er-

stellen.

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

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Zürich, 05.12.2014

SC+P Sieber Cassina + Partner AG Roos + Partner AG

Sachbearbeiter:

Patrick Plüss Jirí Jordán

Peter Kindle Niklaus Renner

Barbara Gerber

Daniel Winiger

Stefanie Steinemann

Thomas Schirmer

Thomas Schirmer

Dipl. Natw. ETH

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 90 / 119

Literatur

[1] Bundesamt für Energie BFE Sachplan geologische Tiefenlager

Konzeptteil

Bern, 2. April 2008

[2] Bundesamt für Raumentwicklung ARE (2006)

Sachplan Fruchtfolgeflächen FFF

Vollzugshilfe 2006

[3] Bundesamt für Umwelt BAFU

Computermodell zur Berechnung von Strassenlärm, Bedienungsanlei-

tung zum Computerprogramm StL-86

Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 60

Bern, März 1987

[4] Bundesamt für Umwelt BAFU

Erdbebengefährdungszonen und Baugrundklassen in der Schweiz

GIS Online, map.bafu.admin.ch, Kategorie Erdbeben

Zugriff am 9. Januar 2014

[5] Bundesamt für Umwelt BAFU

Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19.

Oktober 1988

Laufende und geplante Rechtsetzung 2011 – 2016 im Umweltbereich

http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/umweltrecht/index.html?lang=

de

[6] Bundesamt für Umwelt BAFU

Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1990 bis 2035

Aktualisierung 2010

[7] Bundesamt für Umwelt BAFU

map.geo.admin.ch, Kategorie Boden

Zugriff am 4. Dezember 2013

[8] Bundesamt für Umwelt BAFU

NTB 13-01 – Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und

zum Schutz des Grundwassers; Stellungnahme BAFU.

September 2013

[9] Bundesamt für Umwelt BAFU

Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm-Berechnungsmodell

Mitteilungen zur Lärmschutzverordnung Nr. 6

Bern, November 1995

[10] Bundesamt für Umwelt BAFU

UVP-Handbuch – Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeits-

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prüfung

Umwelt-Vollzug Nr. Bern 2009

[11] cercle bruit

Anwendungshilfe zur Baulärm-Richtlinie

Stand: August 2005

[12] FKS Fachkoordination der Standortkantone FKS

Sachplan geologisches Tiefenlager – Evaluationskriterien für Potenzial-

räume bzw. mögliche Standorte von Oberflächenanlagen. Grundlagen-

dokument für eine gemeinsame, überkantonale Haltung. Schlussfas-

sung,

Januar 2013

[13] Gemeinde Villigen

Bau- und Nutzungsordnung gemäss Art. 15 BauG

1999

[14] Geoinformationssystem Kanton Aargau

https://www.ag.ch/de/dfr/geoportal/online_karten_agis/online_karten.jsp

Zugriff am 6. Januar 2014

[15] KEV Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (Stand am 1.

Mai 2012). SR 732.11.

[16] Nagra

Arbeitsbericht NAB 12-49, Rev. 1

Jura Ost: Zusätzliche Variante zur Platzierung eines Standortareals für

die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu dessen

Erschliessung. Rev.1. Dokumentation. Standortareal JO-3+

2012

[17] Nagra

Arbeitsbericht NAB 13-17

Jura Ost: Zusätzliche Variante zur Platzierung eines Standortareals für

die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren

Erschliessung. Dokumentation. Standortareal JO-2a

2013

[18] Nagra

Arbeitsbericht NAB 13-19

Erschütterungsimmissionen bei verschiedenen Bauaktivitäten.

2013

[19] Nagra

Arbeitsbericht NAB 13-66, Standortareal JO-3+-SMA

im Planungsperimeter Jura Ost für die Oberflächenanlage eines geolo-

gischen Tiefenlagers SMA

Planungsstudie, September 2013

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 92 / 119

[20] Nagra

Häner, A., Mayer, G., Schwyn, B., Schweingruber, M. & Schneider, J.

Arbeitsbericht NAB 14-35

Chemische Risikobewertung, Beurteilung von Stoffen in einem geologi-

schen Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgrund ihrer Chemotoxizität

2014

[21] Nagra

Technischer Bericht 08-01

Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen

Oktober 2008

[22] Nagra

Technischer Bericht 11-01

Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanla-

ge der geologischen Tiefenlager sowie deren Erschliessung

Dezember 2011

[23] Nagra

Technischer Bericht 13-01

Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz

des Grundwassers – Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen

Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tie-

fenlager.

August 2013

[24] Regionalkonferenz Jura Ost, Laufenburg

Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive

Abfälle: Bewertung der Standortarealvorschläge durch die Regionalkon-

ferenz Jura Ost

06.06.2013

[25] Regionalkonferenz Jura Ost, Laufenburg

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2; Überprüfung "Hangvarian-

te" Oberflächenstandort JO-3

23.08.2012

ZH1767D UVP-Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMA Standortareal JO-3+-SMA, Jura Ost

Seite 93 / 119

Abkürzungsverzeichnis

A

AltlV Verordnung über Altlasten

ARA Abwasserreinigung

ARE Bundesamt für Raumentwicklung

B

BAFU Bundesamt für Umwelt

BAV Bundesamt für Verkehr

BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt

BBB Bodenkundliche Baubegleitung

BE Verbrauchte Brennelemente

BFE Bundesamt für Energie

BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (heute: BAFU)

C

CASTOR® Cask for Storage and Transport of Radioactive Material

D

DHG Denkmal- und Heimatschutzgesetz

E

ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

F

FFF Fruchtfolgefläche

G

GIS Geoinformationssystem

GSchG Gewässerschutzgesetz

GSchV Gewässerschutzverordnung

H

HAA Hochaktive Abfälle

HW Hochwasserstand

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I

IGW Immissionsgrenzwert

ISOS Inventar schützenswerter Ortsbilder

K

KbS Kataster der belasteten Standorte

kWaG kantonales Waldgesetz

KEV Kernenergieverordnung

L

LMA Langlebige mittelaktive Abfälle

LRV Luftreinhalteverordnung

LSV Lärmschutzverordnung

M

MW Mittelwasserstand

N

Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle

NHG Natur- und Heimatschutzgesetz

NHV Natur- und Heimatschutzverordnung

NIS Nichtionisierende Strahlung

NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

NTB Nagra technischer Bericht

O

OFA Oberflächenanlage

OMEN Orte mit empfindlicher Nutzung

S

SBB Schweizerische Bundesbahn

SGT Sachplan geologische Tiefenlager

SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

SMA Schwach- und mittelaktive Abfälle

SN Schweizer Norm

SprstV Sprengstoffverordnung

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StFV Störfallverordnung

T

TVA Technische Verordnung über Abfälle

U

USG Umweltschutzgesetz

USV Umweltschutzverordnung

UVB Umweltverträglichkeitsbericht

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung

V

VBBo Verordnung über die Belastung des Bodens

VBLN Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Na-

turdenkmäler

VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-

schutz und Sport

VDI Verein Deutscher Ingenieure

VeVA Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

VISOS Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Orts-

bilder der Schweiz

W

WaG Waldgesetz

WaV Waldverordnung

WbG Bundesgesetz über den Wasserbau

WLL Wireless Local Loop

Z

ZSP Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik

Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG

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Anhänge

Oberflächenanlage geologisches Tiefenlager SMA

Standortareal JO-3+-SMA

Jura Ost

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Anhang A1: Projekt

Abbildung 3: Übersicht über die Standortregion Jura Ost mit dem Planungs-

perimeter, dem geologischen Standortgebiet und den Vorschlägen für Stand-

ortareale für die Anordnung der Oberflächenanlage (OFA). Quelle: Nagra

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Abbildung 4: Situationsplan des geologischen Standortgebietes mit Oberflä-

chenanlage JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Abbildung 5: Orthofoto mit Grösse und Lage des Standortareals JO-3+-

SMA. Quelle: NAB-13-66.

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Abbildung 6: Situationsplan der Oberflächenanlage auf dem Standortareal

JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Abbildung 7: Schnitte einer möglichen Anordnung der Anlagemodule für die

Oberflächenanlage auf dem Standortareal JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Abbildung 8: Längsschnitt durch die Bauten auf dem Standortareal JO-3+-

SMA und dessen Erschliessung. Quelle: NAB-13-66.

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Abbildung 9: Darstellung der Erschliessung des Standortareals JO-3+-SMA.

Quelle: NAB-13-66.

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Abbildung 10: Richtplan in der Region des Standortareals JO-3+-SMA. Quel-

le: NAB-13-66.

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Anhang A2: Luftreinhaltung

Abbildung 11: Gemessene NO2-Belastung in Baden, oben ist die Messstelle

und die geplante Position des Endlagers ersichtlich. Quelle: http://luft-bs-

so.ch/messnetz/station/agBAD, 11.12.2013.

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Abbildung 12: NO2- (oben, Jahresmittelwert), PM10- (Mitte, Jahresmittel-

wert) und Ozon- (unten, max. monatliches 98-Perzentilwert) Belastung im

Jahr 2011. Quelle: Bundesamt für Umwelt, 2012.

NO2

PM 10

Ozon

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Anhang A3: Lärm

Abbildung 13: Lärmempfindlichkeitsstufen im Gebiet des Standortareals JO-

3+-SMA (rot). Gelb: Wohnzone mit ES II, violett: Industriezone mit ES IV, ro-

sa: Gewerbezone mit ES III, braun: Wohnzone mit ES III, ohne Deklaration:

Wald oder Landwirtschaft (ES III). Quelle: aGIS online, Kanton Aargau.

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Anhang A4: Nichtionisierende Strahlung

Abbildung 14: Überlandleitungen im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA.

Quelle: NAB 13-66.

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Anhang A5: Wasser

Abbildung 15: Ausschnitt aus der Grundwasserkarte des Kantons Aargau im

Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Abbildung 16: Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau

im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Abbildung 17: Mineral- und Thermalwassernutzungen beim Planungsperime-

ter Jura Ost. Quelle: NAB 13-66.

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Anhang A6: Bodenschutz

Abbildung 18: Ressourcen im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quel-

le: NAB 13-66.

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Anhang A7: Altlasten

Abbildung 19: Ausschnitt aus dem Kataster der belasteten Standorte des

Kantons Aargau im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-

66.

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Anhang A8: Wald

Abbildung 20: Vertraglich gesicherte Waldflächen im Gebiet des Standort-

areals JO-3+-SMA. Quelle: aGIS online, Kanton Aargau.

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Anhang A9: Flora, Fauna, Lebensräume

Abbildung 21: Wildkorridor und Vernetzungsachse im Gebiet des Standort-

areals JO-3+-SMA. Quelle: swisstopo, BAFU.

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Anhang A10: Landschafts- und Ortsbildschutz

Abbildung 22: Landschaftsschutzflächen und Kulturgüter im Gebiet des

Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Anhang A11: Archäologische Stätten

Abbildung 23: Archäologische Fundstellen im Gebiet des Standortareals JO-

3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.

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Anhang A12: Naturgefahren

Abbildung 24: Überschwemmungsgebiete für Wiederkehrperioden bis 500

Jahre gemäss Aquaprotect im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle:

NAB 13-66.

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Abbildung 25: Gefahrenhinweiskarte für gravitative Gefahren und Hochwas-

ser im Gebiet des Standortareals JO-3+-SMA. Quelle: NAB 13-66.