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Stadt Ladenburg Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg Stand: 2. März 2017 Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 06221 3950590 . f 062 21 3950580 [email protected] . www.bioplan-landschaft.de

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert … · 2018. 4. 7. · Bienenstöcke (Magazin-beuten) im Westen des Grünlandbereichs nörd-lich des TOTAL-Testge-ländes

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Stadt Ladenburg

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung

zum Vorhaben „Hundert Morgen I“

in Ladenburg

Stand: 2. März 2017

Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer

Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung

St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . f 0 62 21 3950580

[email protected] . www.bioplan-landschaft.de

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Inhaltsverzeichnis

1.0 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 3

2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen .......................................................... 4

3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen ......................................................................... 16 3.1 Gesetzliche Vorschriften ........................................................................................ 16 3.2 Schutzgebiete ......................................................................................................... 17 3.3 Geschützte Arten .................................................................................................... 18

Zielartenkonzept Baden-Württemberg ................................................................ 18 Fachgutachterliche Einschätzung ......................................................................... 24

4.0 Fazit ........................................................................................................................... 29

5.0 Verwendete Literatur .............................................................................................. 30

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1.0 Vorbemerkungen

Anlass und Ziel Die Stadt Ladenburg plant, im Gewann „Hundert Morgen“ einen

Bebauungsplan aufzustellen (Abbildung 1).

Abbildung 1

Bebauungsplan „Hun-

dert Morgen I“ in Laden-

burg (VOEGELE + GER-

HARDT; 26.09.2008)

Artenschutzrechtliche

Voruntersuchung

Am 15.02.2017 wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt.

Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob von der Planung arten- oder

naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein

könnten.

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2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen

Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Stadt

Ladenburg und umfasst im Wesentlichen ein Gewerbegebiet mit relativ

großzügigen Gewerbeflächen (Abbildung 2).

Abbildung 2

Untersuchungsgebiet

„Hundert Morgen“ in

Ladenburg (gelb gestri-

chelt) (Luftbild verän-

dert nach LUBW Karten-

dienst)

Westliches Untersu-

chungsgebiet

Im Westen des Untersuchungsgebietes an der Wallstadter Straße befinden

sich großflächige Gewerbebetriebe (Viessmann Niederlassung, NORMA Fili-

ale, Kraftverkehr Nagel GmbH & Co., Euro-Paletten Lagerplatz) mit überwie-

gend versiegelten (Parkplatz-)Flächen (Foto 1) sowie Verwaltungsgebäuden

und Hallen (Foto 2). Überwiegend an den Rändern der Gewerbeflächen lie-

gen relativ kleine, zumeist intensiv ziergärtnerisch gepflegte Grünflächen

mit Bäumen und Sträuchern (u. a. Lorbeer-Kirsche, Hainbuche, Schmetter-

lingsflieder, Ahorn, Zierkirsche, Schwarzkiefer) (Foto 3).

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Foto 1

versiegelte Flächen (Ein-

fahrt und LKW-Abstell-

plätze) der Kraftverkehr

Nagel GmbH & Co. im

östlichen Untersu-

chungsgebiet

Foto 2

Verwaltungsgebäude

(links) und daran ange-

baute Gewerbehalle der

Viessmann-Niederlas-

sung im östlichen Un-

tersuchungsgebiet

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Foto 3

Grünfläche zwischen

Wallstadter Straße und

Paletten-Lager im östli-

chen Untersuchungsge-

biet

Südliches Untersu-

chungsgebiet

Im Süden des Untersuchungsgebietes liegen an der Einmündung der In-

dustriestraße in die Wallstadter Straße gärtnerisch gestaltete Verkehrsin-

seln (Straßenbegleitgrün in Form von Ziergräsern, Stauden) sowie bei der

Bahnlinie eine kleine Grünfläche (Rasenfläche, Brombeergestrüpp) (Foto 4).

Foto 4

Gärtnerisch gestaltete

Verkehrsinseln und

kleine Grünfläche (Hin-

tergrund) an der Ein-

mündung Industrie-

straße / Wallstadter

Straße im südlichen Un-

tersuchungsgebiet

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Güterbahnlinie Von Ost nach West verläuft eine mittlerweile aufgegebene Güterbahnlinie

durch das Untersuchungsgebiet. Der westliche Bereich erweist sich durch

angrenzende Gehölze (u. a. Sal-Weide, Kirschpflaume) und Gebäude relativ

stark verschattet (Foto 5), der östliche Bereich ist hingegen zumindest ab-

schnittsweise stärker besonnt. An den Schienenrändern wachsen Brom-

beergestrüpp und Ruderalvegetation, daran angrenzend befinden sich Ma-

terialablagerungen (Foto 6).

Foto 5

Westlicher, durch Ge-

hölze verhältnismäßig

stark verschatteter Be-

reich der ehemaligen

Güterbahnlinie

Foto 6

Östlicher, stärker be-

sonnter Bereich der

ehemaligen Güterbahn-

linie mit Brombeerge-

strüpp, Ruderalflur und

abgelagerten Materia-

lien

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Östliches Untersu-

chungsgebiet

Im östlichen Untersuchungsgebiet befindet sich an der Industriestraße ein

kleines Wohnhaus mit Garten (Rasenfläche, Gartenschuppen, Holzlager,

Zierpflanzen, u. a. Hanfpalme, Bambus) (Foto 7). Nördlich des Wohnhauses

liegen Hallen, Gewerbegebäude und Ansammlungen von Materialien (Foto

8) sowie ein Wohnhaus mit einem angrenzenden, geschotterten PKW-Park-

platz (Foto 9). Außer einer einreihigen Ahornallee (Foto 10) auf dem Kraft-

verkehr Nagel-Gelände befinden sich in diesem Bereich relativ wenige Grün-

bereiche (Foto 11).

Foto 7

kleines Wohnhaus

(links) und Garten mit

Gartenschuppen (Bild-

mitte) und Holzlager

Foto 8

Hallen und abgelagerte

Materialien im östlichen

Untersuchungsgebiet

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Foto 9

Wohnhaus mit angren-

zender geschotterter

PKW-Abstellfläche im

östlichen Untersu-

chungsgebiet

Foto 10

Ahornreihe auf dem Ge-

lände der Kraftverkehr

Nagel GmbH & Co. im

östlichen Untersu-

chungsgebiet

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Foto 11

Größtenteils versiegelte

Flächen ohne Grün und

Gebäude im östlichen

Untersuchungsgebiet

Nördliches Untersu-

chungsgebiet

Im nördlichen Untersuchungsgebiet liegt das weiträumige Gelände der TO-

TAL Feuerschutz GmbH. Neben versiegelten Flächen (Parkplatzflächen, Zu-

fahrten), kleinen Grünflächen (Rasenflächen mit Gehölzen) sowie Gewerbe-

hallen und einem Verwaltungsgebäude (Foto 12) umfasst das Firmenareal

auch ein im Norden der Fläche gelegenes Testgelände, das zwar größten-

teils versiegelt ist, an das aber nördlich und östlich umfangreiche Gehölzbe-

stände, Brombeergestrüpp und Bereiche mit Gras-Kraut-Flur angrenzen

(Foto 13). Nördlich des Testgeländes ist ein Grünlandbereich mit randlich

wachsendem Brombeergestrüpp (Foto 14) und, im westlichen Bereich, von

einem Imker aufgestellten Bienenstöcken (Magazinbeuten) (Foto 15). Öst-

lich schließen sich daran größere Hallenkomplexe an, die teilweise älteren

Datums sind und teilweise nach erfolgtem Abriss, neu gebaut wurden. Ein-

zelne, überwiegend ältere Gebäude sind mehr oder weniger stark beschä-

digt (beschädigte Dachgauben, eingeschlagene Fensterscheiben) (Foto 16,

Foto 17) sowie teilweise offenbar leerstehend und aktuell ungenutzt (Foto

18). Im nordöstlichen Bereich befindet sich eine Baustelle (Foto 19). Weite

Bereiche in diesem Gebiet sind versiegelt, daneben existieren kleinere, z. T.

verwilderte Grünflächen (u. a. mit Ziersträuchern wie Lorbeer-Kirsche) (Foto

20).

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Foto 12

Gelände der TOTAL Feu-

erschutz GmbH mit

Grünflächen, Hallen und

Verwaltungsgebäude

(rechts) im nördlichen

Untersuchungsgebiet

Foto 13

Versiegeltes Testge-

lände der TOTAL GmbH

mit angrenzender Gras-

Kraut-Flur, Brombeerge-

strüpp und Gehölzstruk-

turen (Hintergrund)

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Foto 14

Grünlandbereich nörd-

lich des Testgeländes

mit Gehölzstrukturen

(rechts) und Brombeer-

gestrüpp (links)

Foto 15

Bienenstöcke (Magazin-

beuten) im Westen des

Grünlandbereichs nörd-

lich des TOTAL-Testge-

ländes

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Foto 16

Halle mit eingeschlage-

nen Fensterscheiben

(gelbe Pfeile) im nördli-

chen Untersuchungsge-

biet

Foto 17

altes Gebäude mit be-

schädigter Dachgaube

(gelber Pfeil), offenbar

leerstehend, im nördli-

chen Untersuchungsge-

biet

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Foto 18

offenbar ungenutzte

und leerstehende Ge-

bäude, mit vernagelten

Fenstern und schadhaf-

tem Übergang zwischen

Dachtraufe und Ortgang

(rechtes Gebäude, gelbe

Pfeile) sowie eingeschla-

genen Fensterscheiben

(linkes Gebäude, gelber

Kreis)

Foto 19

Baustelle vor neu er-

bauter Halle im nord-

östlichen Bereich

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Foto 20

Verwilderte Grünfläche

mit Lorbeer-Kirsche im

nördlichen Untersu-

chungsgebiet

Bahnlinie Östlich des Untersuchungsgebietes verläuft eine Bahnlinie (Main-Neckar-

Bahn) (Foto 21). Einzelne Gehölzbereiche an der Bahnlinie sind gemäß Na-

turschutzrecht als das besonders geschützte Biotop „Feldhecken und Feld-

gehölze in Ladenburg - Bahndamm“ erfasst und grenzen direkt an das Un-

tersuchungsgebiet an (Foto 22).

Foto 21

Bahndamm der Main-

Neckar-Bahn, östlich

des Untersuchungsge-

bietes gelegen

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Foto 22

Besonders geschütztes

Biotop „Feldhecken und

Feldgehölze in Laden-

burg - Bahndamm“, teil-

weise im Rahmen von

Pflegemaßnahmen auf

den Stock gesetzt

3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen

3.1 Gesetzliche Vorschriften

§ 44 BNatSchG

(Fassung 01.03.2010)

Zugriffsverbote

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie

zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der

Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-

rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung

liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen

Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population),

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders

geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-

wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

beschädigen oder zu zerstören.

relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-

Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der

artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die

Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng

geschützten Arten vorschreiben.

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3.2 Schutzgebiete

FFH-Gebiete

(Natura 2000)

Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge-

biet (Abbildung 3).

Vogelschutzgebiete

(Natura 2000)

Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-

chungsgebiet (Abbildung 3).

Naturschutzgebiete

(NSG)

Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-

chungsgebiet (Abbildung 3).

Landschaftsschutzgebiet

(LSG)

Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Unter-

suchungsgebiet (Abbildung 3).

Naturpark Es liegen keine Naturparke in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge-

biet.

Besonders geschützte

Biotope

Folgende gemäß Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope liegen in

unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes (Abbildung 3):

Biotop-Nr. 165172260039 (Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg –

Bahndamm), Fläche: 9.077 m², östlich an das Untersuchungsgebiet an-

grenzend;

Biotop-Nr. 165172260036 (Feldhecken und Feldgehölz nördlich Laden-

burg), Fläche: 8.487 m², etwa 60 m nördlich des Untersuchungsgebietes

gelegen;

Biotop-Nr. 165172260044 (Feldhecke nördlich Ladenburg - Am Fried-

hof), Fläche: 375 m², etwa 60 m östlich des Untersuchungsgebietes ge-

legen;

Biotop-Nr. 165172260045 (Feldhecke nördlich Ladenburg - Schmittswin-

gert), Fläche: 120 m², ², etwa 85 m östlich des Untersuchungsgebietes

gelegen;

Biotop-Nr. 165172260038 (Feldhecken - Bahnböschung zwischen L 597

und Neu Zeilsheim), Fläche: 1.200 m², etwa 120 m nördlich des Unter-

suchungsgebietes gelegen;

Biotop-Nr. 165172260035 (Feldhecke und Feldgehölz nördlich Laden-

burg - L 631, L 597), Fläche: 8.298 m², etwa 230 m westlich des Untersu-

chungsgebietes gelegen;

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 18

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Abbildung 3

Übersicht Schutzgebiete

und Untersuchungsge-

biet (gelb gestrichelt)

(Luftbild LUBW Karten-

dienst)

3.3 Geschützte Arten

Zielartenkonzept Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielarten-

konzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologi-

scher Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsge-

biet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Stadt

Ladenburg bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten zu rech-

nen (Tabelle 1):

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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Ladenburg

dt. Name Name wiss. Vorkom-

men ZS Status EU

Bezugs-raum

RL-BW

Brutvögel (Aves)

Grauammer Emberiza calandra 3 LA NR 2

Haubenlerche Galerida cristata 1 LA NR 1

Kiebitz Vanellus vanellus 1 LA NR 2

Weißstorch Ciconia ciconia 1 N ja ZAK V

Baumfalke Falco subbuteo 1 N ZAK 3

Baumpieper Anthus trivialis 1 N ZAK 3

Dohle Corvus monedula 1 N ZAK 3

Feldlerche Alauda arvensis 1 N ZAK 3

Grauspecht Picus canus 1 N ja ZAK V

Kuckuck Cuculus canorus 1 N ZAK 3

Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N ZAK 3

Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N ZAK 3

Rebhuhn Perdix perdix 3 LA NR 2

Wendehals Jynx torquilla 1 LB NR 2

Rotmilan Milvus milvus 1 N ja ZAK -

Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia)

Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V

Heuschrecken (Saltatoria)

Grüne Strandschrecke Aiolopus thalassinus 1 LB 1 2!r

Lauchschrecke Mecostethus parapleurus 1 N ZAK V!

Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera)

Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices 1 N ZAK 3

Argus-Bläuling Plebeius argus 1 N ZAK V

Arte

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Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera)

Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N ZAK V

Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea nausithous 1 LB II, IV NR 3

Großer Feuerfalter Lycaena dispar 4 LB II, IV NR 3!

Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea teleius 1 LA II, IV NR 1

Kleiner Schlehen-Zipfelfalter Satyrium acaciae 2 N ZAK 3

Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N ZAK V

Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N ZAK V!

Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N ZAK V

Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N ZAK 3

Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N ZAK V

Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB NR 2

Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N ZAK 3 Säugetiere (Mammalia)

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 LB II, IV ZAK 2

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB IV ZAK 2

Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB IV ZAK 2

Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB IV ZAK 1

Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 LB IV ZAK 1

Großes Mausohr Myotis myotis 1 N II, IV ZAK 2

Hamster Cricetus cricetus 1 LA IV ZAK 1

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N IV ZAK 2

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 LA II, IV ZAK 1

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 1 N IV ZAK 2

Wildbienen (Hymenoptera)

Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB ZAK 2

Dünen-Pelzbiene Anthophora bimaculata 1 LA ZAK 2

Arte

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Wildbienen (Hymenoptera)

Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei 1 N ZAK 3

Matte Natterkopf-Mauerbiene Osmia anthocopoides 1 LB ZAK 2

Mohn-Mauerbiene Osmia papaveris 1 LA ZAK 1

Sandbienen-Art Andrena suerinensis 1 LA ZAK 1

Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Cicindelidae et Carabidae)

Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA - ZAK 1

Erzgrauer Uferläufer Elaphrus aureus 1 LB - ZAK 2

Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z - ZAK V

Ovaler Schnellläufer Harpalus servus 1 LA - ZAK 1

Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z - ZAK V

Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB - ZAK 2

Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 4 LB - ZAK 2

Zottenfüßiger Schnellläufer Harpalus hirtipes 1 LA - ZAK 1

Holzbewohnende Käfer

Heldbock Cerambyx cerdo 1 LA II, IV ZAK 1

Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II ZAK 3

Juchtenkäfer Osmoderma eremita 3 LB II*, IV ZAK 2

Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus 1 LB II, IV ZAK oE

Weichtiere (Mollusca)

Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB ZAK 2

Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 1 LB II ZAK 2

Weitere europarechtlich geschützte Arten

Braunes Langohr Plecotus auritus 1 IV ZAK 3

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV ZAK i

Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 IV ZAK G

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 IV ZAK 3

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 1 IV ZAK G

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Weitere europarechtlich geschützte Arten

Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 IV ZAK V

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 IV ZAK i

Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 II* ZAK -

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 IV ZAK 3

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 IV ZAK i

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 IV ZAK 3

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 23

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Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1:

Vorkommen:

1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen

nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen.

2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich

zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es

darf sich nur um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln).

3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender

Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erlo

schen eingestuft).

4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen.

f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der

Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft).

W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse)

ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten – Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.T. aktualisiert 4/2009):

Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene.

LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw.

akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.

LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von

ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist

und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.

N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.

z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna

UR (Untersuchungsrelevanz)

1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo

kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Über

sichtsbegehung.

2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner iso-

lierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet

durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen

im Rahmen einer Übersichtsbegehung.

3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen

sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen.

n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert.

Status EU

Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie.

RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009)

Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Arten-

gruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den

jeweiligen Originalquellen zu entnehmen):

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

V Art der Vorwarnliste

D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich

G Gefährdung anzunehmen

R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres

Vorkommen oder isolierte Vorposten

gR Art mit geographischer Restriktion (Libellen)

r Randliches Vorkommen (Heuschrecken)

- Nicht gefährdet

N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)

! Besondere nationale Schutzverantwortung

!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln)

* Nicht sicher nachgewiesen (Libellen)

oE Ohne Einstufung

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Fachgutachterliche Einschätzung

Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-

tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:

Vorkommen in Baden-

Württemberg

Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und

Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-

führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.

Verbreitung in Baden-

Württemberg

Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-

sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,

dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.

Kenntnis der Lebens-

raumansprüche

Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-

raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der

Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wur-

den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.

Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für

die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im

Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung be-

gutachtet. Dabei wurden Bäume, Sträucher und Gebäude auf Niststandorte

wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert, sofern sie ein-

sehbar gelegen waren. Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eig-

nung als Reptilienhabitate bewertet. Direkt zugängliche Bäume und Gebäu-

defassaden wurden auf mögliche Fledermausquartiere bzw. Spuren und

Hinweise auf Fledermäuse überprüft.

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3.3.2.1 FFH-Arten

Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtlinie

durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg). Ar-

ten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

Fauna

Mammalia pars Säugetiere (Teil)

Castor fiber Biber

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Cricetus cricetus Feldhamster

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Ein Vorkommen in angrenzenden Ackerlandbereich ist als unwahrscheinlich einzustufen (keine aktuellen Nachweise in Ladenburg bekannt).

Felis silvestris Wildkatze Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Lynx lynx Luchs

Muscardinus avellanarius Haselmaus

Ein Vorkommen der Haselmaus ist aufgrund mangelnder Vernetzungsstrukturen zum Wald und der Biotopausstattung des Plan-gebiets unwahrscheinlich.

Chiroptera Fledermäuse

Barbastella barbastellus Mopsfledermaus

Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung denkbar. Weite Bereiche eignen sich als Jagdhabitat. Ältere, schadhafte und teilweise leerste-hende Gebäude (z. T. mit eingeworfenen Scheiben) sowie einzelne größere Bäume bieten insgesamt ein reiches Quartierpoten-tial.

Eptesicus nilssonii Nordfledermaus

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus

Myotis alcathoe Nymphenfledermaus

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus

Myotis brandtii Große Bartfledermaus

Myotis dasycneme Teichfledermaus

Myotis daubentonii Wasserfledermaus

Myotis emarginatus Wimperfledermaus

Myotis myotis Großes Mausohr

Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus

Myotis nattereri Fransenfledermaus

Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler

Nyctalus noctula Abendsegler

Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus

Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus

Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus

Plecotus auritus Braunes Langohr

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Plecotus austriacus Graues Langohr

Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus

Reptilia Kriechtiere

Coronella austriaca Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte

Lacerta agilis Zauneidechse

Ein Vorkommen der Zauneidechse ist insbe-sondere in den Bereichen mit Ruderalvege-tation, Brombeergestrüpp und Gras-Kraut-Flur möglich. Nachweise aus der umliegen-den, nördlich des Untersuchungsgebiet gele-genen Umgebung sind dem Gutachter be-kannt.

Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Podarcis muralis Mauereidechse

Ein Vorkommen der Mauereidechse am na-hegelegenen Bahnhof Ladenburg ist dem Gutachter bekannt. Ein Ausstrahlen der Po-pulation über die benachbarte Bahnlinie in das Untersuchungsgebiet ist möglich.

Vipera aspis Aspisviper Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Zamenis longissimus Äskulapnatter

Amphibia Lurche

Alytes obstetricans Geburtshelferkröte

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets zwar e-her unwahrscheinlich. Sollten aber bei den ersten Begehungen Temporärgewässer festgestellt werden, so ist die Artengruppe Amphibien zu untersu-chen. Dem Gutachter sind u. a. Vorkommen der Kreuzkröte aus der näheren Umgebung von Ladenburg bekannt (Ackerland westlich der Autobahn A5).

Bombina variegata Gelbbauchunke

Bufo calamita Kreuzkröte

Bufo viridis Wechselkröte

Hyla arborea Laubfrosch

Pelobates fuscus Knoblauchkröte

Rana arvalis Moorfrosch

Rana dalmatina Springfrosch

Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch

Salamandra atra Alpensalamander

Titurus cristatus Kammmolch

Pisces „Fische“

Acipenser sturio Atlantischer Stör

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.

Alosa alosa Maifisch

Alosa fallax Finte

Aspius aspius Rapfen

Barbus barbus Barbe

Cobitis taenia Steinbeißer

Coregonus lavaretus Felchen

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Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel

Cottus gobio Groppe

Gymnocephalus schraetser Schrätzer

Hucheo hucho Huchen

Leuciscus souffia agassizzii Strömer

Misgurnus fossilis Schlammpeitzger

Rhodeus amarus Bitterling

Salmo salar Atlantischer Lachs

Thymallus thymallus Äsche

Zingel streber Streber

Zingel zingel Zingel

Petromyzontidae Rundmäuler

Lampetra planeri Bachneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.

Lampetra fluviatilis Flussneunauge

Petromyzon marinus Meerneunauge

Decapoda Krebse

Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Austropotamobius torrentium Steinkrebs

Coleoptera Käfer

Cerambyx cerdo Heldbock

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Osmoderma eremita Eremit Juchtenkäfer

Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer

Dytiscus latissimus Breitrand

Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer

Rosalia alpina Alpenbock

Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer

Lepidoptera Schmetterlinge

Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.

Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule

Lopinga achine Gelbringfalter

Lycaena dispar Großer Feuerfalter

Ein Vorkommen von Großen Feuerfaltern ist unwahrscheinlich, bei einem Vorkommen von entsprechenden Raupenfutterpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Be-gehung sollte auf Raupenfutterpflanzen (nicht-saure Ampferarten) geachtet werden.

Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.

Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling

Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-bläuling

Ein Vorkommen von Wiesenknopf-Ameisen-bläulingen ist unwahrscheinlich, bei einem

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Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling

Vorkommen von entsprechenden Raupenfut-terpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Begehung sollte auf die Rau-penfutterpflanze Großer Wiesenknopf geach-tet werden.

Parnassius apollo Apollofalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.

Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter

Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer

Ein Vorkommen von Nachtkerzenschwärmern ist möglich bei einem Vorkommen von ent-sprechenden Raupenfutterpflanzen (Weiden-röschen, Nachtkerzen). Bei der ersten Bege-hung sollte verstärkt auf diese Raupenfutter-pflanzen geachtet werden. Während der Vor-untersuchung wurden keine (abgestorbenen) Weidenröschen oder Nachtkerzen gefunden.

Odonata Libellen

Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen.

Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer

Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer

Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer

Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle

Mollusca Weichtiere

Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen.

Unio crassus Gemeine Flussmuschel

Pteridophyta et Spermato-phyta

Farn- und Blütenpflanzen

Apium repens Kriechender Scheiberich

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Bromus grossus Dicke Trespe

Cypripedium calceolus Frauenschuh

Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole

Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte

Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut

Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut

Marsilea quadrifolia Kleefarn

Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht

Najas flexilis Biegsames Nixenkraut

Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel

Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 29

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3.3.2.2 Europäische Vogelarten

Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-

gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-

mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders

geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch

Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten

heimisch.

Betroffenheit Aufgrund der Habitatausstattung (alter Gebäudebestand, Grünflächen mit

Gehölzstrukturen, angrenzende Ackerlandbereiche) kann ein Vorkommen

streng geschützter Arten oder Arten der Roten Liste Baden-Württembergs

(inklusive Vorwarnliste) nicht per se ausgeschlossen werden. Das Gebiet

weist Habitatpotenzial für eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Gebäude-

brüter wie Hausperling (Passer domesticus) und Mauersegler (Apus apus),

auf (beide Arten: Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg). Dane-

ben sind dem Gutachter Vorkommen von Zielarten, u. a. Nachweise der

Haubenlerche (Galerida cristata) aus der Umgebung von Ladenburg und

Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) aus Ladenburg, bekannt.

Von einer Betroffenheit der Artengruppen Brutvögel ist daher auszugehen.

4.0 Fazit

Aufgrund der Habitatausstattung kann ein Vorkommen streng geschützter

Arten aus den folgenden Gruppen nicht per se ausgeschlossen werden:

Brutvögel

Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechse)

Fledermäuse

ggf. Schmetterlinge (bei einem Vorkommen von Raupenfutterpflanzen)

ggf. Amphibien (bei einem Vorkommen von Temporärgewässern)

Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen dieser Gruppen werden

empfohlen.

Empfehlung –

weitere Vorgehens-

weise

Aufgrund der Flächengröße und der unübersichtlichen Gestaltung des Pla-

nungsgebietes empfiehlt es sich, spezielle artenschutzrechtliche Untersu-

chungen erst vorzunehmen, wenn nähere Planungen zu den avisierten Ver-

änderungen innerhalb des Planungsgebietes bekannt sind. Dann können

der Untersuchungsumfang der tatsächlichen Eingriffsfläche angepasst und

potentiell vorkommende Artengruppen gezielt untersucht werden.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 30

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5.0 Verwendete Literatur

Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege.

In Kraft getreten am 01.03.2010. http://dejure.org/gesetze/BNatSchG

LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden

besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messun-

gen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). http://www.lubw.baden-wuert-

temberg.de/servlet/is/36339/

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM);

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

(Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5.

Auflage. http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv-

let/is/50111/im%20portrait%20arten%20lebensraumtypen%20ffh.pdf?com-

mand=downloadContent&filename=im%20portrait%20arten%20lebensraumty-

pen%20ffh.pdf&FIS=200

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

(MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt-

temberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie

2. Auflage. http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/21344/im_por-

trait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf?command=downloadContent&file-

name=im_portrait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf

Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). http://eur-lex.europa.eu/LexUri-

Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF

FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-

Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

Zielartenkonzept Baden-Württemberg. http://www2.lubw.baden-wuerttem-

berg.de/public/abt5/zak/