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1 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2014 Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.2014 Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.07.2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr 2014 Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Landtagswahl am 14.09.2014 Seite 1 Seite 1-2 Seite 2-3 Seite 3-4 Seite 4-7 Seite 7 Nichtamtliche Bekanntmachungen ab Seite 7 Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2014 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Schulzendorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2014 folgenden Beschluss gefasst: Förderung 2014 gemäß der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport Beschluss Nr.: HA-09-14/1-09-14 Der Hauptausschuss beschließt, 2014 Fördermittel nach der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport in der Gemeinde gemäß der Anlage „Anträge 2014“ zu vergeben. Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09.2014 Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am 16.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst: Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf und dessen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit Beschluss Nr.: GV-89-14/1-09-14 Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Kamerad Torsten Keller mit Wirkung zum 17.09.2014 zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf zu bestellen und unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen. Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport Beschluss Nr.: GV-88-14/2-09-14 Die Gemeindevertretung hat, für den Ausschuss Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Frau Waltraud Düber als sachkundige Einwohnerin berufen. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Waldsiedlung-Freiligrathstraße" Beschluss Nr.: GV-76-14/3-09-14 Die Gemeindevertretung hat die Aufhebung des Beschlusses GV-32-13/3-04-14 – Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung- Freiligrathstr.“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ für das Plangebiet in der Gemarkung Schulzendorf beschlossen. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf Schulzendorfer Gemeindekurier 21. Jahrgang * Nr. 4/14 * Schulzendorf, den 18.10.2014

Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorfdaten.verwaltungsportal.de/.../gemeindekurier4_2014.pdf · 2014. 10. 23. · Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“

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    Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen

    • Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2014 • Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.2014 • Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.07.2014 • Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr 2014 • Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf • Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Landtagswahl am 14.09.2014

    Seite 1 Seite 1-2 Seite 2-3 Seite 3-4 Seite 4-7 Seite 7

    Nichtamtliche Bekanntmachungen ab Seite 7

    Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2014

    Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Schulzendorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:

    • Förderung 2014 gemäß der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport Beschluss Nr.: HA-09-14/1-09-14

    Der Hauptausschuss beschließt, 2014 Fördermittel nach der Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport in der Gemeinde gemäß der Anlage „Anträge 2014“ zu vergeben.

    Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09.2014

    Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am 16.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst:

    • Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf und dessen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit Beschluss Nr.: GV-89-14/1-09-14

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Kamerad Torsten Keller mit Wirkung zum 17.09.2014 zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf zu bestellen und unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

    • Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport Beschluss Nr.: GV-88-14/2-09-14

    Die Gemeindevertretung hat, für den Ausschuss Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Frau Waltraud Düber als sachkundige Einwohnerin berufen.

    • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Waldsiedlung-Freiligrathstraße" Beschluss Nr.: GV-76-14/3-09-14

    Die Gemeindevertretung hat die Aufhebung des Beschlusses GV-32-13/3-04-14 – Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung-Freiligrathstr.“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ für das Plangebiet in der Gemarkung Schulzendorf beschlossen.

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf Schulzendorfer

    Gemeindekurier

    21. Jahrgang * Nr. 4/14 * Schulzendorf, den 18.10. 2014

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    • Beschluss über die Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan "Ritterschlag / Ritterfleck - 1. Änderung" der Gemeinde Schulzendorf Beschluss Nr.: GV-77-14/4-09-14

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schulzendorf hat die Abwägung der im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB zum Bebauungsplan „Ritterschlag / Ritterfleck – 1. Änderung“ eingegangenen Anregungen gemäß beiliegendem Protokoll beschlossen. Die Gemeindeverwaltung Schulzendorf wurde beauftragt, die Bürger sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

    • Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Ritterschlag / Ritterfleck - 1. Änderung" der Gemeinde Schulzendorf Beschluss Nr.: GV-82-14/5-09-14

    Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat den Bebauungsplan „Ritterschlag / Ritterfleck – 1. Änderung“ mit Stand 11.08.2014, mit der Änderung der textlichen Festsetzung „Kita“ in „soziale Einrichtung“, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

    • Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf", 1. Änderung Beschluss Nr.: GV-78-14/6-09-14

    Die Gemeindevertretung Schulzendorf stimmte dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungs-plan „Zentrum Schulzendorf“, 1. Änderung“ in der Fassung vom 15.08.2014 zu.

    • Abwägung der Hinweise und Anregungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf - 1. Änderung" Beschluss Nr.: GV-79-14/7-09-14

    Die Gemeindevertretung beschloss, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden, wie in der Anlage aufgeführt, behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Anregungen nicht berück-sichtigt wurden, mit einer Stellungnahme davon in Kenntnis zu setzen.

    • Abwägung der Hinweise und Anregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf - 1. Änderung" Beschluss Nr.: GV-80-14/8-09-14

    Die Gemeindevertretung beschloss, die in der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden, wie in der Anlage aufgeführt, behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Anregungen nicht berücksichtigt wurden, mit einer Stellungnahme davon in Kenntnis zu setzen.

    • Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf - 1. Änderung" Beschluss Nr.: GV-87-14/9-09-14

    Die Gemeindevertretung Schulzendorf beschloss, den Bebauungsplan „Zentrum Schulzendorf – 1. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzung, als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB). Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

    • Neufassung der Geschäftsordnung Beschluss Nr.: GV-86-14/10-09-14

    Die Gemeindevertretung hat die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Schulzendorf beschlossen.

    • Entscheidung über einen Wahleinspruch Beschluss Nr.: GV-91-14/11-09-14

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass die Einwendungen des Hrn. Wolff vom 12.08.12, 15.08.14 und der Einspruch vom 20.08.14 unbegründet sind und die Feststellung des Wahlleiters vom 09.09.14, Fr. Sabrina Anlauf verliert nicht die Rechtsstellung als Gemeinde-vertreter, rechtens ist.

    Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.09.2014

    Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am 30.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    • Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Horterweiterung Beschluss Nr.: GV-83-14/12-09-14

    Die Gemeindevertretung hat die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Horterweiterung beschlossen. Dieser soll aus 4 Mitgliedern, jeweils 1 Mitglied je Fraktion, bestehen.

    • Neufassung der Hauptsatzung Beschluss Nr.: GV-81-14/14-09-14

    Die Gemeindevertretung hat die Neufassung der Hauptsatzung vom 30.09.2014 beschlossen. Die Satzung wird nachstehend bekannt gemacht.

    • Prüfung der Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens Beschluss Nr.: GV-93-14/15-09-14

    Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wurde beauftragt, eine Stellungnahme der Gemeindevertretung zur Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Wolff gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald abzugeben. Die Gemeindevertretung sieht keine Anhaltspunkte eines Dienstvergehens. Die vorgenannten Beschlüsse können im vollen Wortlaut im Gemeindeamt Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 in 15732 Schulzendorf, während der Öffnungszeiten eingesehen werden Nachfolgend wird die am 19.02.2014 beschlossene Haushaltssatzung, Beschluss Nr. GV-40-14/4-02-14, im vollen Wortlaut bekannt gemacht.

    Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das

    Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentliche Erträge auf 10.595.828,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 11.168.088,00 € außerordentliche Erträge auf 0,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 11.648.413,00 €

    Auszahlungen auf 13.492.956,00 € festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf : Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.135.221,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. 084.321,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.513.192,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.995.865,00 € Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 412.770,00 € Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €

    § 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

    § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 2.750.000,00 € festgesetzt.

    § 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H.

    § 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden wird auf 40.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    bei • Personalaufwendungen/ -zahlungen auf 20.000€ • Aufwendungen/ -zahlungen für Sach- und

    Dienstleistungen, Transferaufwendungen/ -zahlungen und sonstige ordentliche Aufwendungen/ Auszahlungen auf 20.000 €

    und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 20.000 €

    festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

    a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis, auf 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens

    und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen

    Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen, auf 1 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt.

    Schulzendorf, 01.04.2014 gez. Mücke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Aufgrund § 67 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung § 9 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf, beschlossen am 11.03.2009, veröffentlicht am 25.03.2009 im Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf, dem Schulzendorfer Gemeindekurier, 16. Jahrgang, Nr. 02/09 in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, von der Gemeindevertretung beschlossen am 19.02.2014, während der öffentlichen Sprechzeiten im Rathauses Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, Raum 2.09, zur Einsicht öffentlich ausliegt. Schulzendorf, den 02.04.2014 gez. Mücke Bürgermeister

    Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalver-fassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schulzendorf in ihrer Sitzung am 30.09.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:

    § 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)

    (1) Die Gemeinde führt den Namen Schulzendorf. (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde.

    § 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel (§ 10 BbgKVerf)

    (1) Das Wappen der Gemeinde führt unter einem grünen

    Schildhaupt mit silbernem Schulzenstab in Silber einen grünen Malvenzweig mit vier (3 : 1) roten Blüten.

    (2) Die Flagge der Gemeinde zeigt Streifen in den Farben

    Grün und Weiß mit Wappen. Das Wappen ist unmittelbar auf die Flagge in der Mitte der Flagge aufgelegt.

    (3) Die Dienstsiegel der Gemeinde sind kreisrund und haben

    einen Durchmesser von 35 mm bzw. 20 mm. Sie zeigen das Wappen und umlaufend die Beschriftung in Kapitalschrift (lateinische Großbuchstaben) GEMEINDE SCHULZENDORF LANDKREIS DAHME-SPREEWALD und eine laufende Nummer.

    (4) Die Verwendung des Wappens ist in § 2 der Verordnung

    über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) geregelt. Regelungen über andere Verwendungen, welche durch die Gemeinde genehmigt werden müssen, werden in einer gesonderten Satzung festgelegt.

    § 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung (§ 13 BbgKVerf)

    (1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf), Bürgerbe-

    gehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden in der Sitzung der Gemeindevertretung 2. Einwohnerversammlungen 3. Anliegerversammlungen.

    (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 genannten Formen der

    Einwohnerbeteiligung werden in einer „Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schulzendorf (Einwohnerbeteiligungs-satzung)“ näher geregelt.

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    (3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt.

    § 4 Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf)

    (1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Gemeinde-

    vertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Abstimmung zu benennen.

    (2) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu

    geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Aus-wirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der des Bürgermeisters ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden.

    (3) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr,

    indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindever-tretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in der nächsten Sitzung persönlich vorzutragen.

    (4) Soweit in dieser Satzung geschlechtsspezifische Begriffe

    verwendet werden, gelten sie für das andere Geschlecht gleichermaßen.

    § 5 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (28 Abs. 2 Nr.

    17 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 250.000 € nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Entscheidungen über 10.000 € bis zur Wertgrenze von 250.000 € trifft der Hauptausschuss (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf), Entscheidungen bis 10.000 € der Bürgermeister, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf).

    § 6 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)

    (1) Auf Vorschlag des Bürgermeisters entscheidet die

    Gemeindevertretung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern in Leitungsfunktion (Geschäfts-bereichsleiter, Fachbereichsleiter sowie Leiter von Kinderbetreuungseinrichtungen). Dies gilt entsprechend für die Entscheidung über die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit an Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12.

    (2) Der Bürgermeister hat vor Ablauf der Probezeit bei Mitarbeitern mit Leitungsfunktion die Gemeinde-vertretung über die beabsichtigte Entscheidung zu informieren.

    § 7 Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer

    Tätigkeit (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf) (1) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen

    dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers

    bzw. des Dienstherrn. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben.

    2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichwertigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.

    (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben

    ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

    (3) Die Angaben nach Absatz 1 werden auf der Internetseite

    der Gemeinde veröffentlicht.

    § 8 Öffentlichkeit der Sitzungen (§ 36 BbgKVerf)

    (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeinde-

    vertretung und ihrer Ausschüsse werden spätestens 11 Tage vor der Sitzung nach § 9 Abs. 5 dieser Haupt-satzung öffentlich bekannt gemacht.

    (2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer

    Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn

    überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäften, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlung von Verträgen mit Dritten.

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    § 9 Bekanntmachungen

    (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister. (2) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,

    erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im Amtsblatt der Gemeinde Schulzendorf, dem „Schulzendorfer Gemeindekurier“. Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.

    (3) Zur Information werden die Bekanntmachungen nach

    Absatz 2 zusätzlich durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen veröffentlicht:

    - Gemeindeverwaltung (Ortszentrum), Richard-Israel-

    Straße 1. - Apotheke, Ernst-Thälmann-Straße/Ecke Karl-

    Liebknecht-Straße - Sport- und Mehrzweckhalle, Walther-Rathenau-Straße

    74 Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitge-rechnet. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. (4) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer

    Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbe-kanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

    (5) Abweichend von Absatz 3 werden die Zeit, Ort und

    Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse für die Dauer von 11 Tagen ausge-hangen. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen.

    (6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen

    Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landes-rechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn

    sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan und für Verordnungen der Gemeinde.

    § 10 Seniorenbeirat und Jugendbeirat (§ 19 BbgKVerf)

    (1) Die Gemeinde richtet zur besonderen Vertretung der

    Gruppe der Senioren und der Jugendlichen in der Gemeinde Beiräte ein. Die Beiräte führen die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Gemeinde Schulzendorf“ und „Jugendbeirat der Gemeinde Schulzendorf“.

    (2) Den Beiräten gehören jeweils maximal 15 Mitglieder an.

    Mitglied des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Mitglied des Jugendbeirates können junge Menschen ab 14 bis 27 Jahren werden. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertretung durch Abstimmung benannt.

    (3) Die Beiräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden

    und für den Fall der Verhinderung zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den Organen der Gemeinde.

    (4) Den Beiräten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen

    und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren bzw. die Jugendlichen haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen.

    § 11 Inkrafttreten

    (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen

    Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 12.03.2009 außer Kraft.

    (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig

    oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

    Schulzendorf, den 30.09.2014 gez. Markus Mücke Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung: Hiermit wird gem. § 3 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S.286), in der jeweils geltenden

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Satz 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekannt-machungsverordnung - BekanntmV -) vom 01.12.2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), in der jeweils geltenden Fassung, vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf, von der Gemeindevertretung beschlossen am 30.09.2014, bekannt gemacht. Schulzendorf, den 01.10.2014 gez. Markus Mücke Bürgermeister

    Ergebnis Landtagswahl 2014 Erststimme Schulzendorf Wahlkreis 26

    Endergebnis 6 Wahlbezirke

    Ergebnis Landtagswahl 2014 Zweitstimme Schulzendorf Wahlkreis 26

    Endergebnis 6 Wahlbezirke

    SPD 22,9 % 833

    DIE LINKE 19,1 % 694

    CDU 18,5 % 673

    FDP 0,8 % 29

    GRÜNE/B 90 7,7 % 282

    NPD 3,5 % 127

    BVB / FREIE WÄHLER 9,4 % 341

    REP 0,4 % 16

    DKP 0,3 % 10

    AfD 14,7 % 536

    PIRATEN 2,7 % 99

    Ende des amtlichen Teils

    Informationen des Bürgermeisters Einschulung Am 23.08.2014 wurden 69 Kinder eingeschult. Damit ist dieser Jahrgang wieder 3-zügig. Patronatskirche Am 21.07.2014 erhielt die Gemeinde von der Denkmal-schutzbehörde abschließende Beurteilungen zu den Restaurierungsarbeiten. Darin wurde die Besonderheit der Restaurierungs-maßnahme der Südwand mit dem Lutherbild hervor-gehoben. In der Patronatskirche haben sich historische Wandfassungen in großem Umfang und Qualität erhalten. Damit verfügt die Patronatskirche über eine kunst-historische Besonderheit. Diese Arbeiten konnten mit Förderung des Landkreises und gesammelten Spenden-geldern des Vereins in Höhe von 17.701,25 € durchgeführt werden. Im nächsten Jahr sind die Arbeiten auf der Nordwand, Westwand und der Triumphbogenwand für rund 17.000,-€ geplant. Seniorentreffen im Rahmen der Städtepartnerschaft 27 Senioren aus Kargowa haben sich vom 11.-12.09.2014 mit Schulzendorfer Senioren im Spreewald getroffen. Gemeinsam haben sie Ausflüge und Besichtigungen durchgeführt. Die nächste Aktion im Rahmen der Partnerschaftsbe-ziehungen wird ein Konzert am 26.10.2014 in der Patronatskirche sein. Künstler aus Prag, die vom Bürgermeister aus Vinoř eingeladen wurden, werden hier auftreten. Tag der Altenpflege Wechselseitig gestalten die Gemeinden Eichwalde und Schulzendorf den jährlichen Tag der Altenpflege, an dem sie Bürger beider Orte ehren, die fürsorglich pflegebe-dürftige Personen zu Hause versorgen. Am 20.09.2014 wird die Gemeinde Eichwalde diesen Tag in der Alten Feuerwache gestalten.

    Fischer, Tina

    SPD 26,8 % 974

    Seelig, Robert

    DIE LINKE 19,7 % 717

    Lakenmacher, Björn CDU 20,3 %

    738

    Binder, Georg

    FDP 0,9 % 34

    Raschke, Benjamin

    GRÜNE/B 90 6,5 % 237

    Knuffke, Frank

    NPD 5,0 % 182

    Rehfeldt, Lutz

    BVB / FREIE WÄHLER

    9,1 % 332

    Kotré, Steffen

    AfD 11,6 % 420

    NICHTAMTLICHE BEKANNTM ACHUNGEN

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    Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Stellvertreter der Schiedsperson Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden wird in der Gemeinde Schulzendorf der Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle in der Gemeindevertretung neu gewählt. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schulzendorf, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes Stellvertreter der Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 03.11.2014 an den Fachbereich 2.2 – Öffentliche Ordnung der Gemeinde Schulzendorf. Nähere Informationen werden zeitnah veröffentlicht. Tiefbau TEG 09-04 Ausbau von 16 km unbefestigten Straßen Der Bau des Wendehammers in der Weimarer Straße soll auf dem Grundstück Weimarer Straße 1 erfolgen. In der Gemeindevertretersitzung vom 08.07.2014 wurde der Beschluss „Willensbekundung zum Ankauf des Grund-stückes Weimarer Straße 1 (Flur 13, Flurstück 687) und Verkauf des Grundstückes Herweghstraße 84 (Flur 14, Flurstück 362)“ gefasst. Der Eigentümer ist bereit sein Grundstück zu verkaufen, wenn im Gegenzug das Grundstück Herweghstraße 84 an ihn veräußert wird. Der Eigentümer der Weimarer Straße 1 bietet der Gemeinde Schulzendorf sein Grundstück zum Kaufpreis von 60.250€ an. Im Gegenzug verkauft die Gemeinde Schulzendorf gem. o.g. Beschluss die Herweghstraße 84 zum festge-stellten Verkehrswert in Höhe von 66.500 € (gem. Gutachterausschuss). Straßenbeleuchtung im TEG 09-04 Für die öffentliche Ausschreibung - Straßenbeleuchtung im TEG 09-04 - fand die Submission am 31.07.2014 statt. Der Zuschlag für diese Bauleistung wurde erteilt. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Oktober beginnen. Beitragserhebung für den TEG 09-04 Zurzeit werden die Vorausleistungsbescheide an die Anlieger der jetzt fertiggestellten Fahrbahnen versandt. Die Höhe der Beiträge beläuft sich auf etwa 80 % der zu erwartenden Endsummen. Über die Beitragserhebung für die Straßenbeleuchtung werden die Grundstückseigentümer mit einem weiteren Schreiben informiert. Im November werden die Voraus-leistungsbescheide versandt. Baumpflanzungen Gemäß dem kommunalen Straßenbaumkonzept von 2010 sind in diesem Jahr Baumpflanzungen in der Salzgitter-, Helgoland- und Luisenstraße vorgesehen. Dafür wurde eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Der Eröffnungstermin war am 25.09.2014. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wurde der Zuschlag an die Fa. Sievers Garten- und Landschaftsbau aus Berlin erteilt. Die Ausführungsfristen sind für den Monat November 2014 vorgesehen. Teileinziehung einer öffentlichen Straßenfläche Nach Fertigstellung des Geh- und Radweges in der Coburger Straße zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Herweghstraße wird die Teileinziehung nach § 8 des

    Brandenburgischen Straßengesetzes vollzogen, da diese Verbindung die Verkehrsbedeutung für bestimmte Benutzerkreise (PKW) verloren hat. Die öffentliche Nutzung wird auf die Benutzung der Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Herstellung Lichtraumprofil Die Mitarbeiter des Bauhofes haben unter Anleitung eines Baumsachverständigen Jungbäume in der Freiligrathstraße beschnitten, so dass das Lichtraumprofil hergestellt werden konnte. Weitere Bäume, die einen Lichtraum-profilschnitt erhalten, stehen im Dichterviertel. Baumschau, Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit Die Schnittmaßnahmen an den ca. 3.700 Bäumen (Straßenbäume und Bäume auf dem Friedhof) erfolgen auf der Grundlage der Baumschau 2013. Die Baumpflegearbeiten wurden am 23.09.2014 an die Firma Frischke Landschaftspflege GmbH aus Spremberg vergeben. Die Ausführung der Arbeiten beginnen in der 43. Kalenderwoche 2014 und sollen in der 48. Kalender-woche 2014 beendet werden. Parallel dazu erfolgt die Baumschau für Straßenbäume, Bäume auf dem Friedhof und den neu gepflanzten Bäumen in den neuen Straßen. Hochbau Kita Hollerbusch In der Kindertagesstätte Hollerbusch sind Akustik-messungen vorgenommen worden. Im Ergebnis sind in 4 Gruppenräumen sowie 5 Fluren raumakustische Maßnahmen zur Reduzierung der Nachhallzeit auszuführen. Vorbereitet wird derzeit eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A. Bestandteil der zu erbringenden Leistung ist die Lieferung sowie Montage von Akustikelementen. Die zu montierenden Elemente bestehen aus kunstharzgebundenen Glaswolleplatten, die flächig an die Decke nach vorgegebenen Verlegeplan geklebt werden. Der Oktober ist als Ausführungszeitraum vorgesehen. Nach Hinweisen von Dritten (hier Herr Wolff, schulzendorfer.de) auf Schimmelbefall in der Kita Hollerbusch, gab es u.a. eine Besichtigung durch das Gesundheitsamt im Juli 2014. Es wurden die Innenräume einschließlich Sanitärbereiche, Küche sowie Personal- und Flurbereiche besichtigt. In allen Räumen konnte augenscheinlich kein Hinweis auf Schimmelpilzbefall festgestellt werden. Die benannten Bereiche wurden visuell in Augenschein genommen. Innenraummessungen gehören nicht zum Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes. Ein Verdacht lag nicht vor. Das Gesundheitsamt hat eine zweite hygienische Überwachung am 26.08.2014 in der Kindertagesstätte Hollerbusch durchgeführt. Bei dieser unangemeldeten Besichtigung wurde in einem abgesperrten Raum unterhalb einer Treppe ein Feuchtigkeitsproblem festgestellt. Es besteht keine Gefahr für die Kinder. Parallel dazu hat der Geschäftsbereich Bau erste Maßnahmen eingeleitet. Zusammen mit dem für den Umbau zuständigen Planungsbüro wurden Feuchtemessungen durchgeführt. In allen

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Aufenthaltsräumen für Kinder konnte kein erhöhter oder auffälliger Wert gemessen werden. Die Räume sind trocken. Die Messung im nicht zugänglichen Raum unter der Treppe bestätigt den Feuchteverdacht. Maßnahmen zur Ursachenerforschung des Feuchteproblems einschließlich Sanierungsmöglichkeiten wurden angeschoben. Bebauungspläne Es findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur mit Einzel- und Doppelhäusern, als auch Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten u.a. für betreutes Wohnen im Südosten des Plangebietes. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplanvorentwurf „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ einschließlich seiner Begründung mit Stand August 2014 für die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.10.2014 bis einschließlich 06.11.2014 zu den üblichen Öffnungszeiten im Geschäftsbereich 5, Bau, der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 Raum 2.14, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Ergebnis Ausschreibung Straßenreinigung und Winterdienst Auf die Ausschreibung für die Straßenreinigung und Winterdienst 2015/2016 haben sich 5 Firmen beworben, 4 davon haben ein Angebot abgegeben. Die Leistung wurde an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH aus Falkensee vergeben. Im Straßenbild der Gemeinde werden somit die Fahrzeuge dieser Firma auftauchen. Das Falkenseer Unternehmen hat einen Stützpunkt in Mittenwalde und rückt von dort aus. Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wird die Kalkulation des Gebührensatzes vorgenommen. Im Anschluss daran erfolgt die Erarbeitung einer neuen Straßenreinigungsgebühren-satzung. Liegenschaften und Gebäudemanagement Die Gemeinde hat das Grundstück Riesaer Straße 2 mit einer Größe von 1.289 m² zum Verkauf angeboten. Der Verkauf wurde öffentlich ausgeschrieben, Angebote sind nicht eingegangen. Nun wird das Verkaufsangebot einem größeren Kreis von Interessierten unterbreitet. Erdgaslieferung Die Gemeinde hat an der EU-weiten Ausschreibung, initiiert vom Landkreis Dahme-Spreewald, für die Erdgaslieferung teilgenommen. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2015 und endet am 01.01.2017. Der Zuschlag wurde dem Unternehmen Energie und Wasser Potsdam GmbH erteilt. Die Abnahmestellen sind die kommunal genutzten Einrichtungen sowie Mietliegenschaften. Der Grundstücksmarktbericht 2013 liegt vor Der Grundstücksmarktbericht wird vom Gutachter-ausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald erarbeitet. Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unab-hängiges, nicht weisungsgebundenes Kollegialgremium, das jeweils für den Bereich eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt als Landeseinrichtung gebildet wird.

    Der Gutachterausschuss hat den Auftrag: - eine Kaufpreissammlung zu führen und auszuwerten, - Bodenrichtwerte zu ermitteln, - Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grund-stücken und ortsüblichen Nutzungsentgelten zu erstatten. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden durch das Ministerium des Innern nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaft für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Dem Gutachterausschuss im Landkreis Dahme-Spreewald gehören derzeit Mitglieder aus den Berufsgruppen Bauingenieure, Makler, Landwirtschafts-ökonome, Finanzökonome und Vermessungsingenieure an. Landtagswahlen Ich möchte mich bei allen Wahlhelfern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindever-waltung sehr herzlich für ihren Einsatz bei der Landtags-wahl bedanken. Die nächste Wahl wird voraussichtlich die Wahl zum Landrat im November 2015 sein. Hoffentlich können Sie die Verwaltung dann wieder tatkräftig unterstützen.

    Aus den Geschäftsbereichen

    Geschäftsbereich allgemeine Verwaltung und Ordnungswesen

    Information zur Lärmbelästigung

    Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachtruhe. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Für Wohngebiete bestehen folgende Ausnahmen: an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 22 Uhr und 24 Uhr; von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. Eine allgemeine Mittagsruhe ist durch das Landes-immissionsschutzgesetz nicht vorgesehen. Rasenmäher, Bohrmaschinen, Heckenscheren, Motorkettensägen etc. dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen ( Samstage sind Werktage ) in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Darüber hinausgehend dürfen Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Geregelt ist dies im Landesimmissionsschutzgesetz und in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

    Informationen zum Verbrennen

    Das Verbrennen im Freien ist verboten, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt werden kann! Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig. Die Höhe und der Durchmesser des Feuerhaufens dürfen jeweils 1 m nicht überschreiten.

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Generell verboten ist, stark wasserhaltiges Grünmaterial, z.B.: Pflanzenmaterial, aber auch behandeltes Holz, z.B. Bauholz, Möbelreste und andere brennbare Abfälle in diesen Feuern einzusetzen. Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Rasenschnitt, Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt ist grundsätzlich verboten. Es muss sichergestellt sein, dass das Feuer jederzeit gelöscht werden kann. Geregelt ist dies im Landesimmissionschutzgesetz.

    Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Stellvertreter der Schiedsperson für die

    Schiedsstelle der Gemeinde Schulzendorf

    Schulzendorf, den 01.09.2014

    Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.November 2000 (GVBl. I/00 [Nr. 13], S. 158, ber. GVBl. I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12 [Nr. 16]) wird in der Gemeinde Schulzendorf der Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle in der Gemeindevertretersitzung am 18.12.2014 neu gewählt.

    Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schulzendorf, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes Stellvertreter der Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung bitte

    bis spätestens 03.11.2014

    an den Fachbereich 2.2 – Öffentliche Ordnung der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 in 15732 Schulzendorf.

    Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 3 Absatz 2 SchG müssen Bewerber

    • im Besitz des Wahlrechtes sein, • das 25. Lebensjahr vollendet haben und • in der Gemeinde Schulzendorf wohnen.

    Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

    Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

    Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter der Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen.

    Sollten inhaltliche Fragen zum Ehrenamt auftreten, können Sie sich vertrauensvoll an den Fachbereich 2.2 – Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung (Telefon 033762/431-25 oder 033762/431-24) wenden.

    gez. Mücke Bürgermeister

    Geschäftsbereich Soziales, Bildung, Kultur

    Öffentliche Bekanntmachung

    zur Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung von

    Kindern im Jahr vor der Einschulung

    Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass in folgenden Kindertagesstätten das Verfahren zur Sprachstandfeststellung durchgeführt wird:

    − Kita „Hollerbusch", Herweghstraße 62-64, Tel. 807726

    − Kita „Löwenzahn", Uhlandring 16, Tel. 823212

    − Naturkita, Rudolf-Breitscheid-Str. 39, Tel. 207446 Kita „Zum Märchenland", W.-Rathenau-Str. 68-72, Tel. 49849

    Alle Kinder, die für das folgende Schuljahr (also 2015/2016) in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an diesem Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen.

    Kinder, die am Verfahren der Sprachstandfeststellung in einer Kita teilgenommen haben, erhalten von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandfeststellung, die von den Eltern bei der

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen ist.

    Für alle Kinder, bei denen kein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ist damit das Verfahren abgeschlossen.

    Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.

    Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden, und Kinder, bei denen auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit.

    Schulzendorf, 04.08.2014

    gez. Mücke Bürgermeister

    Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Gemeinde Schulzendorf

    Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht. Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 29. August 2015, 10.00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Schulzendorf statt. Der 1. Unterrichtstag des Schuljahres 2015/2016 ist der 31. August 2015. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG in die Schule aufge-nommen werden, wenn sie zweifelsfrei als schulreif anzusehen sind. In begründeten Ausnahmefällen gilt das auch für Kinder, die nach dem 31.Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule Schulzendorf, Illgenstraße 26, im Schulbüro anzumelden und persönlich vorzustellen. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. das Familienstammbuch), der Personalausweis der Eltern sowie die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandanalyse vorzulegen. Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt zu folgenden Terminen.

    Anmeldemöglichkeit: (im Dezember 2014) Mittwoch, 03.12.2014 von 15.00 – 18.00 Uhr Dienstag, 09.12.2014 von 15.00 – 18.00 Uhr (im Januar 2015) Dienstag, 06.01.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr gez. F. Freese Schulleiter

    •••• Veranstaltungen Sie können die Eintrittskarten für die Veranstaltungen an der Abendkasse für 10,00 € erwerben. „Atsumori-Quartett“ Susanne Hofmann -Violine (zum 4. Mal in Schulzendorf), Atsuko Koga – Querflöte (zum 2. Mal in Schulzendorf), Ingo Fritz – Viola , Christof Maertens – Violoncello spielen in der Magdeburgischen Philharmonie und bilden dieses Quartett, dass uns Musik u.a. von W. A. Mozart, Gordon Jacob, Paul Ben, Lex van Delden, Antonin Dvorak ,George Bizet und Claude Debussy vorstellt. Wann: Donnerstag, 06.11.2014, 19.30 Uhr Wo: Patronatskirche

    „Adventskonzert“

    Der Gemischte Chor der Chorgemeinschaft Eichwalde e.V. gestaltet traditionsgemäß ein Adventskonzert. (Verein zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V.) siehe auch www.schulzendorf.de oder www.patronatskirche.de Wann: 06.12.2014, um 15.00 Uhr Wo: Patronatskirche „Adventskonzert „Weihnachten auch für dich“ Der Kinder- und Jugendchor der Chorgemeinschaft Eichwalde e. V. kann sich ein Konzert ohne Klaus Sedl nicht mehr vorstellen. Durch ihn haben sie neue Freunde kennen gelernt. Am Sonntag, dem 07.12.2014, um 15.00 Uhr laden sie das Publikum ein, mit ihnen gemeinsam die Vorfreude auf Weihnachten zu erleben. Karte im Vorverkauf 7,00 €, an der Abendkasse 8,00 € (www.choreichwalde.wordpress.com)

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    „4. Wei(h)nachtslesung“

    Wann: am 18.12.2014 um 20 Uhr Wo: Patronatskirche Mitglieder des Vereins lesen Kurzgeschichten. Siehe auch www.schulzendorf.de oder www.patronatskirche.de (Verein zur Wiederherstellung der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V.)

    BIBLIOTHEK SCHULZENDORF

    Berlin/Brandenburgische Märchentage

    ONCE UPON A TIME... – MÄRCHEN UND GESCHICHTEN AUS DEM VEREINIGTEN

    KÖNIGREICH

    „LEBEN UND ABENTEUER DES PADDY AHERN“

    Ein fremdes Haus - drei Männer stehen mitten in der Nacht mit einem Sarg

    vor dem Bett von Paddy: 'Paddy steh auf! Hilf uns den Sarg zu tragen.'

    Dies ist der Anfang der schauderhaften Abenteuer des Paddy Ahern. Frei

    erzählt mit Instrumenten von B. C. Wilmsmeier.

    Eine Veranstaltung für die 4.Klassen. Wann: Mittwoch, 12.11.2014 Um: 10.00 Uhr Wo: Bibliothek Schulzendorf

    Andersen´s Koffer Theater

    „Der Fischer und seine Frau"

    Ein Fisch kommt selten alleine und ein Wunsch ebenso. Ilsebill wünscht sich viel Platz

    um nicht mehr in einem Pisspott leben zu müssen. Der Fischer wünscht sich nur seine

    Ruhe und ab und zu einen Fisch, um Fischsuppe für Freunde zu Kochen. Als der

    Fischer eines Tages einen sprechenden Fisch fängt, bekommt Ilsebill viel Platz, aber

    der Fischer keine Fischsuppe. Ob das alles mit rechten Dingen zugeht zeigt Henrik

    Rosenquist Andersen in alter ANDERSENs KOFFER THEATER Tradition.

    Eine Veranstaltung für Kinder ab 4 Jahre.

    Wann: Mittwoch, 10.12.2014 Um: 10.00 Uhr Wo: Bibliothek Schulzendorf Eintritt: 1 € (nur mit Voranmeldung)

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Ortsspezifische Nachrichten

    Vier Wochen Sommerferienlager – Entspannung & Action für junge Menschen

    In den ersten beiden Ferienwochen fand das Teenie-Camp des KJV e.V. in Kooperation mit den Jugendclubs aus Zeuthen, Eichwalde und Wildau statt. Wir fuhren mit 32 Teenies zum idyllischen Forsthof Schwarz und verbrachten dort bei schönstem Sommerwetter 14 entspannte Tage mit Kanufahren, Baden, Radtouren, Themenabenden und viel Zeit zum Chillen & Entspannen. Die Teenies genossen das selbst gekochte Essen des Org-Teams und vor allem die unmittelbare Nähe zum Wasser – ideal für Sandburgen-Wettbewerbe, Wasserspiele, Neptunfest und Badespaß. In den nächsten beiden Wochen ging es dann mit den etwas Jüngeren ins ebenfalls 14-tägige Kinderferienlager nach Dolgen am See. Auch hier hatten wir den See direkt vor der Nase und konnten jederzeit das kühle Nass genießen. Die Kinder hatten viel Spaß bei der Chaos-Rallye, dem Sport- und Strandfesten, beim legendären „Schlag den Betreuer“, beim Baumklettern, am Lagerfeuer und bei der Disco. Highlight war wohl für die meisten der Tagesausflug nach Warnemünde, weil man hier nicht nur das Taschengeld auf den Kopf hauen, sondern auch in der Ostsee baden gehen konnte. Wir beglückwünschen auch unsere 6 Juleica-Schüler zur erfolgreichen Ausbildung zum Jugendleiter, die sie während des Ferienlagers an 5 Schulungstagen absolviert haben. Wir bedanken uns bei allen ehren- und hauptamtlichen Helfer*innen, die den Kindern und Jugendlichen wieder unvergessliche Ferienerlebnisse ermöglicht haben sowie dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kommunen ZEWS (Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf) für die finanzielle Unterstützung! Anja Pokorný KJV e.V.

    Irgendwie war alles anders – 100 km für eine Welt ohne Armut

    Die Wunden waren schnell verheilt im September 2013 beim „Team ZEWS“, nachdem dieses am Oxfam-Trailwalker im Harz teilgenommen hatte. Vier junge Menschen aus Zeuthen, Eichwalde, Wildau und Schulzendorf waren damals gemeinsam 100 km nonstop gewandert, nachdem sie über 2.000 Euro Spenden für die entwicklungspolitischen Projekte von Oxfam Deutschland eingesammelt hatten, was Voraussetzung für eine Starterlaubnis war. Obwohl das Team 29 Stunden für die Wanderung benötigte und die Schmerzen beim Erreichen des Ziels enorm waren, stand wenige Wochen nach dem Erfolg bereits fest: „Team ZEWS“ will es wieder wissen und wird 2014 erneut starten. Doch dann kam von Oxfam-Deutschland leider die Nachricht, dass es keinen deutschen Trailwalker geben würde in diesem Jahr. Die jungen Menschen wollten sich aber unbedingt weiter caritativ engagieren und deshalb meldeten sie sich für das belgische Pendant an. Unterstützt von den Jugendarbeiter*innen des KJV e.V. (Kinder- und Jugendverein) begannen das Training und das Einwerben der Spenden. Um beim belgischen Trailwalker starten zu dürfen, mussten „nur“ 1.500 Euro gesammelt werden. Dies gelang dank der Unterstützung vieler privater Spender*innen problemlos. Schwierig war es hingegen an der sportlichen Front. Kurzfristig fielen zwei Läufer*innen aus, so dass das Team beinahe aus personellen Gründen nicht hätte starten können. Zum Glück fanden sich Freunde, die einspringen und somit die Teilnahme des Teams ermöglichen wollten. Der große Nachteil dieser Rettungsaktion zeigte sich dann erst unterwegs, als die untrainierten Läufer feststellen mussten, wie lang 100 km zu Fuß werden können. Doch zunächst war alles gut. Da der Landkreis Dahme-Spreewald das Projekt im Rahmen der Jugendarbeit finanziell unterstützte und die Gesamtschule Zeuthen drei Mitglieder des Teams vom Unterricht freistellte, konnte „Team ZEWS“ am 29.08. ins belgische Eupen reisen. Am Morgen des 30.08. ging es dann los für Lisa Küster (19 Jahre, Schulzendorf), Christian Hebel (20 Jahre, Wildau) und Maximilian Hartstock (20 Jahre, Wildau), die sich, unterstützt von Christin Luis Emmrich (Zeuthen), Nathalie Krieger und Nina Keutel (Eichwalde) und betreut von Anja Pokorný und Frank Vulpius vom KJV e.V., um 7.00 Uhr auf den 100-km-Rundkurs begaben. Zunächst lief alles sehr gut für die 4 Wandernden. Die ersten beiden Checkpoints wurden in überragenden Zwischenzeiten

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    erreicht. Nach Kilometer 15 allerdings begann die Strecke ihre Tücken zu zeigen. Im Vergleich zum Vorjahr im Harz war das Höhenprofil ein Kindergeburtstag. Im Wesentlichen läuft man am Anfang rauf auf‘s Hohe Venn und am Ende der Wanderung wieder runter. Dazwischen geht es beinahe eben durch das Hochmoor. Leider werden die Wege in so einem Moor sehr matschig und nass, sobald es etwas regnet. Und Regen gab es wohl sehr viel vor dem Beginn des Trailwalkers, denn nicht selten standen die Wanderden vor und gelegentlich auch in Schlammpfützen. Als dann nach dem ersten Viertel der Strecke auch noch Regen einsetzte, der gelegentlich von Starkregen abgelöst wurde, und dies leider auch für den Rest der Strecke so blieb, war es vorbei mit trockenen Füßen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern führt bei anhaltender Belastung der Füße, wovon es auf 100 km eine Menge gibt, zu massiver Blasenentwicklung an den Fußsohlen. Nach 70 Kilometern war dann der Trailwalker für einen der Wandernden auch vorbei. Nässe, Anstrengung und Untrainiertheit forderten ihren Tribut und zwangen Maximilian zur Aufgabe. Die anderen 3 finishten nach 29 Stunden und 8 Minuten völlig durchnässt und mit geschundenen Füßen in Eupen. Auch der belgische Trailwalker war für alle Beteiligten ein wunderbares Erlebnis. Es bleibt zu hoffen, dass die Erfolgsgeschichte und das Engagement von „Team ZEWS“ weiter gehen. Ob es eine Fortsetzung geben wird, erfahren die Besucher*innen der Facebook-Teamseite (team.zews) als Erste. Dort gibt es auch Wandereindrücke von unterwegs zum Lesen und viele Bilder. „Team ZEWS“ dankt allen Spender*innen und dem Landkreis Dahme-Spreewald, ohne die diese Reise nicht möglich gewesen wäre.

    Ferienangebote

    Die Jugendclubleiter*innen aus Zeuthen, Wildau und Eichwalde organisieren gemeinsam mit dem KJV e.V. im Rahmen ihrer Kooperation „Jugendarbeit in ZEWS“ für die zweite Woche der Herbstferien verschiedene Tagesausflüge. In der Zeit vom 27. bis 30.10. können Kinder und Jugendliche aus Zeuthen, Eichwalde, Wildau und Schulzendorf voraussichtlich in einen Kletterpark (T-Hall in Neukölln), ins Wildorado, ins PiPaPo (ein Indoorspielplatz in Cottbus) oder in einen Tierpark fahren. Die notwendigen Anmeldeformulare mit den Teilnehmer*innenbeiträgen, die genauen Infos und Abfahrtszeiten gibt’s wie immer unter www.jugend-zews.de, in den Jugendclubs oder beim KJV e.V. (www.kjv.de bzw. 03375-2465800).

    Die nächsten Termine des Seniorenbeirates

    Freitag, 24.10.2014, Butze 15:00 Uhr Der Bürgermeister berichtet über die

    Entwicklung der Gemeinde und beantwortet Fragen der Gäste (Gemeinsam mit den Gartenfreunden)

    Mittwoch, 12.11.2014, Butze 14:00 Uhr Filmnachmittag

    Herr Dr. Stahlberg zeigt Filme von Seniorenveranstaltungen und –fahrten.

    Mittwoch, 03.12.2014 Lichterfahrt durch Berlin und Weihnachtsmarkt Samstag, 13.12.2014, Sport- und Mehrzweckhalle 14:00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier

    gemeinsam mit der Volkssolidarität

    Der nächste Gemeindekurier erscheint voraussichtlich am

    22.11.2014.

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

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    Telefonnummern Rathaus

    Zentrale 431 0 Fax 431 66

    Geschäftsbereich 1 Bürgermeister

    Geschäftsbereich 2 allgem. Verwaltung u. Personal, Ordnungswesen

    Herr Mücke 431 12 Frau Klausch 431 14 Frau Rosenthal 431 33 Sekretariat Frau Reith 431 34 Frau Löhnwitz 431 12 Frau Filitz 431 29 Frau Lange

    431 13 Frau Dudek 431 31 Frau Wolf 431 24 Geschäftsbereich 4 Soziales, Bildung, Kultur

    Frau R. Lehmann Frau Böttger

    431 25 431 27

    Herr Reech 431 52 Herr Schmidt 431 26 Frau Krägel 431 48 Frau Woblick 431 50 Herr Witte 431 49

    Geschäftsbereich 5 Bauwesen

    Geschäftsbereich 3 Finanzwesen

    Frau Nulle 431 19 Frau Meskat 431 47 Frau Schultz 431 17 Frau Lange 431 42 Herr Ostwald 431 18 Frau Scholz 431 43 Frau Eder 431 15 Frau Hassler 431 39 Frau Schwabe 431 20 Frau Granzin 431 40

    Frau Kunze 431 21 Frau Krieger / Herr Schmidt 431 41

    Frau Brauer 431 16 Frau E. Lehmann 431 38 Frau Klug 431 45 Frau Braun 431 44 Herr Wensky 431 46 Frau Schiek 431 37 Frau Lampke 431 50 Herr Leue 431 22

  • Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014

    Impressum

    Herausgeber: Gemeinde Schulzendorf, Geschäftsbereich 1, Geschäftsbereichsleiter: Markus Mücke Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf Tel.: 033762 / 431-0, Fax: 033762 / 431-66, E-Mail: [email protected] Erscheinungsfolge: nach Bedarf

    Auflagenhöhe: 4.100 Druck: 1. Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastr. 1, 10178 Berlin 2. Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf wird in der Gemeindeverwaltung, Richard-Israel-Straße 1, zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Zusätzlich ist der Gemeindekurier für die Gemeinde Schulzendorf im Internet unter www.schulzendorf.de abrufbar. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Gemeinde Schulzendorf kostenfrei an die Haushalte innerhalb der Gemeinde Schulzendorf verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und daher besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.