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Planungsgruppe Stadtlandschaft, Hannover
Bebauungsplan „Meinersen-Süd", Meinersen
- Faunistischer Fachbeitrag -
im Oktober 2016
Bearbeitung:
Dipl. Biol. M. Fischer
Spinnerstraße 33b
38114 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 7 36 57
Fax: 05 31 / 7 99 89 01
biodata@biodata-bs.de
www.biodata-bs.de
B i o d a t a G b R Biologische Gutachten
Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung
Planungsgruppe Stadtlandschaft
Bebauungsplan „Meinersen-Süd“, Meinersen - Faunistischer Fachbeitrag Biodata
Biodata GbR, Braunschweig I
INHALT
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG .................................................. - 1 -
2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN............................................................. - 2 -
2.1 Brutvögel...................................................................................................... - 2 -
2.1.1 Erfassungsmethodik .......................................................................................... - 2 -
2.1.2 Ergebnisse.......................................................................................................... - 3 -
2.1.3 Bewertung........................................................................................................... - 6 -
2.1.4 Konfliktanalyse................................................................................................... - 7 -
2.1.5 Maßnahmenvorschläge...................................................................................... - 8 -
2.1.6 Anhang................................................................................................................ - 9 -
3 LITERATUR UND QUELLEN................................................................................ - 13 -
Tabellenverzeichnis
Tab. 2-1: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene gefährdete / streng geschützte
Vogelarten des Untersuchungsgebiets........................................................................- 4 -
Tab. 2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen 2016 nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet (systematisch geordnet)............................................................- 9 -
Abb. 2-1: Brutvögel des Untersuchungsgebietes. .................................................................- 12 -
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1: Lage des Vorhabensgebietes (rot) südlich von Meinersen; Quelle TOP50, verändert.
...................................................................................................................................- 1 -
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1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Südlich von Meinersen ist ein Baugebiet geplant („Meinersen-Süd“). In Abstimmung mit der Na-
turschutzbehörde ist für den zu erstellenden Artenschutzbeitrag eine Brutvogelbestandsauf-
nahme im Vorhabensgebiet und dessen Umfeld durchzuführen. Diese soll trotz der späten An-
frage (13.5.2016) in 2016 noch durchgeführt werden, da sich sonst die Planungen um ein Jahr
verschieben würden.
Mit Datum vom 19.5.2016 wurde die Biodata GbR mit den entsprechenden Untersuchungen
beauftragt.
Das Untersuchungsgebiet liegt südlich von Meinersen und westlich der K 46 (vgl. Abb. 1-1) und
ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Die Vorhabensfläche grenzt südlich an ein beste-
hendes Baugebiet an. Westlich und östlich erstrecken sich Ackerflächen auf zumeist ärmeren
Sandböden, nach Süden schließen sich eine Aufforstung sowie weite Kiefernwälder an.
Die Vorhabensfläche war 2016 mit Winterrogen bestellt, an die sich südlich ein Komplex aus
Wildacker und Blühstreifen anschließt. Dieser Bereich wird nach Ausprägung und Auswertung
von Luftbildern bereits seit mehreren Jahren in der beschriebenen Form genutzt.
Auch östlich der K 46 befinden sich Blühstreifen bzw. mageres Grünland neben Ackerflächen.
Abb. 1-1: Lage des Vorhabensgebietes (rot) südlich von Meinersen; Quelle TOP50, verändert.
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2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN
2.1 Brutvögel
Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung um-
weltrelevanter Planungen unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten herangezogen wer-
den. Aufgrund der hohen Zahl stenöker Arten und deren guter autökologischer Erforschung las-
sen sich für landschaftsplanerische Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch aussagekräftige
Arten benennen. Als strukturabhängige Biotopkomplexbewohner mit teilweise hohem Requisi-
tenanspruch eignen sich Vögel als Indikatoren von relativ kleinflächigen und speziellen Frage-
stellungen bis hin zu großflächigen und allgemeinen Gebietsbewertungen.
2.1.1 Erfassungsmethodik
Die Brutvogelfauna wurde in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) flächendeckend in vier Kartie-
rungsdurchgängen am Tage und einem in der Dämmerungs- bzw. Nachtphase erfasst. Der Kar-
tierungszeitraum für die Erfassung der Brutvogelfauna erstreckte sich insgesamt vom 20.5.2016
Mai bis 28.6.2016. Die Tagkartierungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt. Sied-
lungsbereiche wurden nicht vertieft untersucht. Aufgrund der späten Beauftragung ist der Früh-
jahrsaspekt ggf. unterrepräsentiert.
Als sichere Brutvögel wurden solche mit der Kategorie „Brutnachweis“ (Nestfund, fütternde Alt-
vögel, Nachweis von Jungvögeln) eingestuft. Tiere mit Territorialverhalten (singende Männchen,
Balzverhalten) oder Paarbeobachtungen wurden ebenfalls als Brutvögel mit dem Status „Brut-
verdacht“ eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen bei mindestens zwei Begehungen im geeig-
neten Bruthabitat festgestellt werden konnten. Wurden die Tiere nur einmal zur Brutzeit im ge-
eigneten Habitat beobachtet, erfolgte eine Einordnung als „Brutzeitfeststellung“.
Zum Nachweis nachtaktiver Arten (Eulen, Wachtel, Rebhuhn) wurden Klangattrappen einge-
setzt.
Als Gastvögel (Nahrungsgast, Durchzügler, Wintergast) wurden Vögel eingestuft, für deren Brut
innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Hinweise vorlagen, wohl aber für eine Nutzung als
Nahrungshabitat entweder regelmäßig zur Brutzeit („Nahrungsgäste“ = Brutvögel in angrenzen-
den Bereichen) oder nur zur Zugzeit („Durchzügler“).
Punktgenau erfasst wurden Rote-Liste-Arten, Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I)
sowie ausgewählte biotopspezifische Arten, insbesondere geeignete Leitarten nach FLADE
(1994). Kartografisch dargestellt wurden die Reviermittelpunkte, welche nicht notwendig mit
dem tatsächlichen Brutplatz übereinstimmen. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungs-
gebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt zum Gebiet gerechnet, wenn zumin-
dest ein wichtiger Teil des Reviers im Untersuchungsgebiet lag. Die übrigen Arten wurden halb-
quantitativ (in Größenklassen) für das Untersuchungsgebiet aufgenommen.
Das Untersuchungsgebiet ist ca. 30 ha groß und umfasst das Vorhabensgebiet (ca. 5 ha) sowie
einen ca. 150 m – 200 m breiten Puffer. Die Grenzen des Gebietes wurden entlang von Gelän-
demarken gelegt (vgl. Abb. 2-1: Karte Brutvögel).
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Aufgrund der geringen Größe des Untersuchungsgebietes erfolgt die Bewertung verbal-
argumentativ. Angaben zur Ökologie, Gefährdungsursachen etc. stammen aus BAUER et al.
(2005).
Als Bewertungsgrundlagen werden die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen
(KRÜGER & NIPKOW 2015) und der Bundesrepublik (GRÜNEBERG et al. 2016) herangezogen.
2.1.2 Ergebnisse
Im Untersuchungsgebiet wurden 33 Arten festgestellt, darunter drei Arten, die lediglich als Nah-
rungsgäste im Gebiet auftraten.
2.1.2.1 Biotopspezifität
Die Avifauna ist v. a. von Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie von Siedlungs- und
Waldrändern geprägt.
BP = Brutpaar, NG = Nahrungsgast, BZF = Brutzeitfeststellung.
� Arten der Siedlungsbiotope:
Entlang des Siedlungsrandes traten mit Haussperling und Hausrotschwanz charakteristische
Arten auf. Die Brachfläche stellte zudem ein Nahrungshabitat dar für weitere Arten der Siedlun-
gen.
� Arten der offenen Feldflur:
Prägend für das Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche, die mit insgesamt 10 Revieren und
weiteren Brutzeitfeststellungen im Gebiet vertreten ist. Sowohl in der mit Winterrogen bestellten
Vorhabensfläche als auch in dem angrenzenden Komplex aus Blühsteifen und Wildacker / Bra-
che wurden je drei Reviere der Feldlerche festgestellt, weitere Reviere befinden sich östlich der
K 46. In der Ackerfläche westlich des Vorhabens wurde aufgrund der nahen Vertikalstrukturen
(Siedlungs- und Waldrand) keine Vorkommen der Feldlerche festgestellt. Insbesondere der o.
g. Komplex wies trotz naher vertikaler Strukturen eine hohe Siedlungsdichte der Feldlerche auf,
diese Bereich fungiert auch als Nahrungshabitat für Vogelarten angrenzender Bereiche.
Besiedelt werden die Vorhabensfläche sowie die umgebenden Ackerflächen.
Neben der Feldlerche wurden auch drei Reviere der Schafstelze festgestellt; Nachweise weite-
rer Arten des Offenlandes wie Rebhuhn oder Wachtel blieben aus.
Die Avizönose der Agrarlandschaft ist derzeit akut gefährdet, die hohe Siedlungsdichte der
Feldlerche ist daher von besonderer Bedeutung.
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� Arten des Halboffenlandes und der Ökotone:
Mit Heidelerche (1 BP), Goldammer (3 BP), Baumpieper (1BP), Dorngrasmücke (2 BP) sowie
Brutzeitfeststellungen des Neuntöters ist diese Zönose hinsichtlich Artenvielfalt und Siedlungs-
dichte angesichts der geringen Größe des Gebietes von überdurchschnittlicher Ausprägung.
Schwerpunkte der Besiedlung bilden die Waldränder mit angrenzenden Blühstreifen westlich
und östlich der K 46.
� Arten der Gehölze:
Ausgedehnte Waldbereiche schließen sich südlich der Vorhabensfläche an, hier dominieren
meist Aufforstungen bzw. mittelalte Kiefernwälder; dementsprechend ist diese Artengemein-
schaft weniger gut ausgeprägt. Hervorzuheben sind Reviere von Grauschnäpper (1 BP), Star (1
BP) und Gartengrasmücke (1 BP).
� Großvögel:
Brutvorkommen von Greif- und Großvögeln befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet, südlch
des Untersuchungsgebietes wurde einmalig der Mäusebussard festgestellt. Einmalig wurde ei-
ne Rohrweihe jagend im Gebiet beobachtet.
2.1.2.2 Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus
Im Untersuchungsgebiet treten auch bestandsgefährdete Arten der Roten Listen sowie streng
geschützte Arten auf. Die nachfolgende Tab. 2-1 gibt einen Überblick über die Bestände und
den aktuellen Status dieser Arten.
Tab. 2-1: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene gefährdete / streng geschützte
Vogelarten des Untersuchungsgebiets.
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2016); RL Nds = Niedersachsen (KRÜGER &
NIPKOW 2015); RL T-O = Region Tiefland Ost.
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, ♦ = nicht bewertet (Vermeh-rungsgäste / Neozoen)
EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit einem § gekennzeichnet.
Arten der Roten Listen sowie des Anh. I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.
Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen besonders geschützte Arten (+) bzw. streng geschützte Arten (#).
EHZ: Erhaltungszustand für Brutvögel in Niedersachsen (NI), atlantische Region: günstig, stabil, un-günstig, schlecht, unbekannt (NLWKN 2010, 2011).
Verantwortung: V(Ni) = Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art.
Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2010, 2011).
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Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP; bei den punktgenau erfassten Arten ist die tatsächliche Zahl der ermittelten Reviere angegeben; knapp außerhalb des UGs gelegene Brutreviere und Artnachweise sind in Klammern gefasst.
Rast- und Gastvögel: BN = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nah-rungsgast, DZ = Durchzügler.
Gefährdung Schutz
Art RL
T-O
RL
Nds
RL
D
BNat
SchG
EU-
VSR
EHZ atlanti-sche Regi-
on
NI
V(NI) Priorität Untersuchungs-
gebiet
Rohrweihe
Circus aeruginosus V V # § stabil hoch prioritär NG
Mäusebussard
Buteo buteo # (BZF)
Kuckuck
Cuculus canorus 3 3 V + BZF
Heidelerche
Lullula arborea V V V # § ungünstig prioritär 1
Feldlerche
Alauda arvensis 3 3 3 + ungünstig prioritär 10
Baumpieper
Anthus trivialis V V 3 + 1
Gartengrasmücke
Sylvia borin V V + 1 + 1 BZF
Grauschnäpper
Muscicapa striata 3 3 V + 1
Neuntöter
Lanius collurio 3 3 + § ungünstig prioritär 2 BZF
Star
Sturnus vulgaris 3 3 3 +
NG
(1)
Haussperling
Passer domesticus V V V + C
Goldammer
Emberiza citrinella V V V + 3 + 2 BZF
Unter den Brutvögeln des Untersuchungsgebietes sind mit Feldlerche, Star und Baumpieper
drei Arten der bundesweiten Roten-Liste vertreten, die als gefährdet gelten. Feldlerche und
Star werden auch wie der Grauschnäpper landesweit als gefährdet eingestuft. Vier weitere Ar-
ten werden unter den Brutvögeln bundesweit und fünf Arten landesweit auf den jeweiligen Vor-
warnlisten geführt (vgl. Tab. 2-1).
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Weitere Arten der jeweiligen Roten Listen treten ohne feste Reviere (Brutzeitfeststellung) bzw.
als Nahrungsgäste im Gebiet auf (vgl. Tab. 2-1).
Rohrweihe (Nahrungsgast), Heidelerche (Brutvogel) und Neuntöter (Brutzeitfeststellung) wer-
den im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSR) aufgeführt.
Alle heimischen Vogelarten sind nach den Bundes- und EU-Artenschutzverordnungen be-
sonders geschützt und unterliegen dem § 44 BNatSchG; die Greifvögel Mäusebussard (BZF),
Rohrweihe (NG) sowie die Heidelerche sind zudem nach BArtSchV streng geschützt.
Erhaltungszustand und Verantwortlichkeit
Als Umsetzung der „Niedersächsischen Strategie für den Arten- und Biotopschutz“ hat der
NLWKN im Rahmen einer Prioritätenliste diejenigen Brutvogelarten ausgewählt, für die vor-
dringlich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung notwendig sind. Für diese Arten wurden
der landesweite Erhaltungszustand definiert und die Verantwortlichkeit Niedersachsens für den
Bestands- und Arealerhalt in Deutschland und Europa ermittelt (NLWKN 2010). Für die im Un-
tersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten ergeben sich folgende Einstufungen:
Erhaltungszustand:
Stabil: Rohrweihe
Ungünstig: Heidelerche, Feldlerche, Neuntöter
Verantwortlichkeit:
Hoch: Rohrweihe
Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Hohe Priorität: Rohrweihe, Heidelerche, Feldlerche, Neuntöter
2.1.3 Bewertung
Wertgebend sind die Vorkommen von im Bestand gefährdeter Arten bzw. streng geschützter
Arten im Vorhabensgebiet bzw. mit engem funktionellen Bezug zu diesem; dazu gehören Feld-
lerche und Heidelerche. Hinzu kommen Brutvögel der landesweiten Vorwarnliste: Gartengras-
mücke, Hausperling sowie Goldammer.
Die übrigen im Bestand gefährdeten bzw. auf der Vorwarnliste geführten Arten haben ihre Vor-
kommen außerhalb des unmittelbaren Wirkraumes des Vorhabens.
Trotz der recht geringen Größe weist das Untersuchungsgebiet und v.a. die Vorhabensfläche in
Verbindung mit dem Komplex aus Blühstreifen und Wildacker / Brache damit eine Reihe von Ar-
ten auf, die im Bestand gefährdet sind bzw. auf der Vorwarnliste geführt werden. Hinzu kommt
mit der streng geschützten Heidelerche eine Art, die auch im Anhang I der EU-
Vogelschutzrichtlinie. Aufgrund dieser Vorkommen hat das Gebiet eine hohe Bedeutung für
Brutvögel. Hervorzuheben ist weiterhin die Funktion des genannten Komplexes als Nahrungs-
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habitat für die Brutvögel in der Umgebung. Ein solcher Komplex aus Blühsteifen, Brachland,
Wildacker stellt in der näheren Umgebung einen exklusiven Lebensraum dar und ist von ent-
sprechender Wertigkeit. Von besonderer Bedeutung war hier der lückige Bewuchs, der Blüten-
reichtum sowie die auch durch den ärmeren Sandboden begünstigte lückige Vegetation in Bo-
dennähe, was in der Gesamtheit zu einer guten Erreichbarkeit von Insekten und vegetabiler
Nahrung geführt hat.
Derartig strukturierte Bereiche sollten auch als Leitbild für Kompensationsmaßnahmen dienen.
2.1.4 Konfliktanalyse
2.1.4.1 Wirkfaktoren des Projektes auf die Avifauna
Es wird davon ausgegangen, dass das nördlich an die Aufforstung angrenzende Offenland in
der derzeitigen Form (Brache / Blühsteifen) weiter bewirtschaftet wird und somit die Habitate für
Goldammer, Dorngrasmücke und weitere Arten erhalten bleiben. Berücksichtigung finden daher
nur Vorkommen der Offenlandarten sowie der Heidelerche.
Baubedingt kann es zu temporären Flächeninanspruchnahmen, Veränderungen der Habitat-
struktur und Tötung von Individuen (z.B. Nestlingen) durch die Einrichtung von Lager- und Bau-
stelleneinrichtungsflächen oder Baufeldräumungen kommen. Auch nicht stoffliche Wirkfaktoren
des Baustellenbetriebs wie z.B. Lärmemissionen, Erschütterungen, optische Störreize und Licht
können sich (auch über größere Entfernungen) negativ auf die Avifauna auswirken. Anlagebe-
dingt wird es durch die Errichtung des Baugebietes zu einem dauerhaften direkten Flächenent-
zug durch Überbauung bzw. Versiegelung und Veränderungen der bisher vorhandenen Habi-
tatstruktur kommen. Betriebsbedingt verursacht das geplante Baugebiet Emissionen (Licht,
Lärm) und optische Störreize (Licht, Lieferverkehr, Kulissenwirkung), die auch eine Fernwirkung
entfalten.
2.1.4.2 Zu erwartende artenschutzrechtliche Konflikte
Im Falle einer Überbauung der Ackerflächen im Vorhabensgebiet würden Nist- und Nahrungs-
habitate der Feldlerche (3 BP) sowie der Heidelerche (1 BP) bei den als gefährdet eingestuften
bzw. streng geschützten Arten verloren gehen.
Durch die Kulissenwirkung der entstehenden Bebauung werden auch die südlich angrenzenden
Bereiche für die Offenlandarten (hier Feldlerche und Schafstelze) entwertet, so dass es zum
Verlust von 3 weiteren Revieren der Feldlerche sowie einem der Schafstelze kommt.
Die Kulissenwirkung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich auch über die K 46 hinaus, doch wird
angenommen, dass durch Straße bereits eine Vorbelastung vorhanden ist und östlich der K 46
kleinräumig Ausweichmöglichkeiten existieren.
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Für die Arten des Offenlandes im Vorhabensgebiet (Feldlerche, Heidelerche, Schafstelze) ist
ebenso mit der Tötung von Individuen (Gelege, Nestlinge) zu rechnen, falls die Baufeldräumung
in die Brutzeit (Anfang März bis Ende August) der Arten fällt.
2.1.5 Maßnahmenvorschläge
� Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (Anfang März bis Ende August)
� Als Kompensation für die verloren gehenden / beeinträchtigten Reviere von Feldlerche
und Schafstelze wird die Anlage von ca. ⅛ ha (35 m x 35 m) großen Lerchenflächen in
Ackerflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 2 ha empfohlen (ca. 16 Lerchenflächen,
vgl. NEUMANN & BREITFELD 2015). Auf die Flächen sollte eine niedrig wüchsige Blühmi-
schung (z.B. „Göttinger Mischung“ von www.rebhuhnschutzprojekt.de) ausgesät werden
und ihre Lage sollte so ausgewählt werden, dass sie min. 100 m Abstand zu Gebäuden,
Wäldern und Straßen aufweisen. Die Flächen sollten jährlich vor der Brutzeit (Ende Feb-
ruar/Anfang März) gegrubbert werden. Alternativ ist auch die Anlage von Brachen (ggf.
aufgeteilt in bis zu 4 Teilflächen) möglich, bzw. eine Kombination aus beiden Varianten
(2 Brachflächen und ca. 8 Lerchenflächen).
Leitbild der Brachflächen kann die derzeitige Struktur des Komplexes aus Blühstreifen /
Brachfläche sein.
� Als Kompensation für den Verlust des Reviers der Heidelerche wird die Anlage eines
Brache- und Ruderalstreifens (ca. 50 - 100 m lang bei 10m Breite) an einem südexpo-
nierten Kiefernwaldrand empfohlen. Diese Brache- und Ruderalstreifen sollte gröere Be-
reiche von offenen, vegetationsfreien Bodenstellen zur Nahrungssuche aufweisen.
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2.1.6 Anhang
Tab. 2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen 2016 nachgewiesene Vogelarten im
Untersuchungsgebiet (systematisch geordnet).
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2016); RL Nds = Niedersachsen (KRÜGER &
NIPKOW 2015); RL T-O = Region Tiefland Ost.
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, ♦ = nicht bewertet (Vermeh-rungsgäste / Neozoen)
EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit einem § gekennzeichnet.
Arten der Roten Listen sowie des Anh. I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.
Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen besonders geschützte Arten (+) bzw. streng geschützte Arten (#).
EHZ: Erhaltungszustand für Brutvögel in Niedersachsen (NI), atlantische Region: günstig, stabil, un-günstig, schlecht, unbekannt (NLWKN 2010, 2011).
Verantwortung: V(Ni) = Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art.
Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2010, 2011).
Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP; bei den punktgenau erfassten Arten ist die tatsächliche Zahl der ermittelten Reviere angegeben; knapp außerhalb des UGs gelegene Brutreviere und Artnach-weise sind in Klammern gefasst.
Rast- und Gastvögel: BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler.
Gefährdung Schutz Lfd. Nr.
Art RL
T-O
RL
Nds
RL
D
BNat
SchG
EU-
VSR
EHZ atlanti-sche Regi-
on
NI
V(NI) Priorität Untersuchungs-
gebiet
01 Rohrweihe
Circus aeruginosus V V # § stabil hoch prioritär NG
02 Mäusebussard
Buteo buteo # (BZF)
03 Ringeltaube
Columba palumbus + B
04 Kuckuck
Cuculus canorus 3 3 V + BZF
05 Mauersegler
Apus apus + NG
06 Heidelerche
Lullula arborea V V V # § ungünstig prioritär 1
07 Feldlerche
Alauda arvensis 3 3 3 + ungünstig prioritär 10
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Gefährdung Schutz Lfd. Nr.
Art RL
T-O
RL
Nds
RL
D
BNat
SchG
EU-
VSR
EHZ atlanti-sche Regi-
on
NI
V(NI) Priorität Untersuchungs-
gebiet
08 Baumpieper
Anthus trivialis V V 3 + 1
09 Schafstelze
Motacilla flava + 3
10 Bachstelze
Motacilla alba + A
11 Zaunkönig
Troglodytes troglodytes + B
12 Heckenbraunelle
Prunella modularis + A
13 Rotkehlchen
Erithacus rubecula + A
14 Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros + A
15 Amsel
Turdus merula + C
16 Singdrossel
Turdus philomelos + A
17 Klappergrasmücke
Sylvia curruca + BZF
18 Dorngrasmücke
Sylvia communis + 2
19 Gartengrasmücke
Sylvia borin V V + 1 + 1 BZF
20 Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla + B
21 Zilpzalp
Phylloscopus collybita + B
22 Fitis
Phylloscopus trochilus + A
23 Sommergoldhähnchen
Regulus ignicapillus + A
24 Grauschnäpper
Muscicapa striata 3 3 V + 1
25 Blaumeise
Parus caeruleus + A
26 Kohlmeise
Parus major + B
27 Neuntöter
Lanius collurio 3 3 + § ungünstig prioritär 2 BZF
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Gefährdung Schutz Lfd. Nr.
Art RL
T-O
RL
Nds
RL
D
BNat
SchG
EU-
VSR
EHZ atlanti-sche Regi-
on
NI
V(NI) Priorität Untersuchungs-
gebiet
28 Elster
Pica pica + A
29 Star
Sturnus vulgaris 3 3 3 +
NG
(1)
30 Haussperling
Passer domesticus V V V + C
31 Buchfink
Fringilla coelebs + C
32 Grünling
Carduelis chloris + B
33 Goldammer
Emberiza citrinella V V V + 3 + 2 BZF
Σ Brutvögel (incl. BZF) ge-samt
30
Σ Gastvögel gesamt 3
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Abb. 2-1: Brutvögel des Untersuchungsgebietes.
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3 LITERATUR UND QUELLEN
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (HRSG.) (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuro-pas – Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz, 2. Auflage. – Band 1 (Nonpasseriformes - Nichtsperlingsvögel): 802 S., Band 2 (Passeriformes - Sperlingsvögel): 622 S., Band 3 (Li-teratur und Anhang): 337 S.; Aula-Verlag, Wiebelsheim.
BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersach-sen, 3. Fassung, Stand 2013. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 33(2): 55-69
GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & P. SÜDBECK (2016): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Ber. Vogelschutz 52: 19-67.
KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 8. Fassung, Stand 2015. – Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 35, Nr. 4: 181-260.
NEUMANN, J. & BREITFELD, B. (2015): Abschlussbericht zum Artenschutzprojekt für die Feldler-che auf den Flächen der Calenberg-Bredenbeck GbR, Wennigsen (Deister); unveröffentl. Gutachten, 51 S.
NLWKN (HRSG. 2010): Lebensraumansprüche, Verbreitung und Erhaltungsziele ausgewählter Arten in Niedersachsen – Teil 1: Brutvögel. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 30, H. 2: 85 – 160; Hannover.
SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (HRSG., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - 792 S.; Radolfzell.
Gesetzliche Bestimmungen
BArtSchV – Bundesartenschutzverordnung: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar
2005 (BGBl. I S. 258, 896), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist; BGBl. I S. 95
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
EU-FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürli-chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG 1992, L 206: 7-50) nebst Anhänge.
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. (ABl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).
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