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Planungsgruppe Stadtlandschaft, Hannover Bebauungsplan „Meinersen-Süd", Meinersen - Faunistischer Fachbeitrag - im Oktober 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. M. Fischer Spinnerstraße 33b 38114 Braunschweig Tel.: 05 31 / 7 36 57 Fax: 05 31 / 7 99 89 01 [email protected] www.biodata-bs.de Biodata GbR Biologische Gutachten Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung

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Planungsgruppe Stadtlandschaft, Hannover

Bebauungsplan „Meinersen-Süd", Meinersen

- Faunistischer Fachbeitrag -

im Oktober 2016

Bearbeitung:

Dipl. Biol. M. Fischer

Spinnerstraße 33b

38114 Braunschweig

Tel.: 05 31 / 7 36 57

Fax: 05 31 / 7 99 89 01

[email protected]

www.biodata-bs.de

B i o d a t a G b R Biologische Gutachten

Landschaftsplanung • Eingriffsregelung • Naturschutzplanung

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Biodata GbR, Braunschweig I

INHALT

1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG .................................................. - 1 -

2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN............................................................. - 2 -

2.1 Brutvögel...................................................................................................... - 2 -

2.1.1 Erfassungsmethodik .......................................................................................... - 2 -

2.1.2 Ergebnisse.......................................................................................................... - 3 -

2.1.3 Bewertung........................................................................................................... - 6 -

2.1.4 Konfliktanalyse................................................................................................... - 7 -

2.1.5 Maßnahmenvorschläge...................................................................................... - 8 -

2.1.6 Anhang................................................................................................................ - 9 -

3 LITERATUR UND QUELLEN................................................................................ - 13 -

Tabellenverzeichnis

Tab. 2-1: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene gefährdete / streng geschützte

Vogelarten des Untersuchungsgebiets........................................................................- 4 -

Tab. 2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen 2016 nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet (systematisch geordnet)............................................................- 9 -

Abb. 2-1: Brutvögel des Untersuchungsgebietes. .................................................................- 12 -

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1-1: Lage des Vorhabensgebietes (rot) südlich von Meinersen; Quelle TOP50, verändert.

...................................................................................................................................- 1 -

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1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Südlich von Meinersen ist ein Baugebiet geplant („Meinersen-Süd“). In Abstimmung mit der Na-

turschutzbehörde ist für den zu erstellenden Artenschutzbeitrag eine Brutvogelbestandsauf-

nahme im Vorhabensgebiet und dessen Umfeld durchzuführen. Diese soll trotz der späten An-

frage (13.5.2016) in 2016 noch durchgeführt werden, da sich sonst die Planungen um ein Jahr

verschieben würden.

Mit Datum vom 19.5.2016 wurde die Biodata GbR mit den entsprechenden Untersuchungen

beauftragt.

Das Untersuchungsgebiet liegt südlich von Meinersen und westlich der K 46 (vgl. Abb. 1-1) und

ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Die Vorhabensfläche grenzt südlich an ein beste-

hendes Baugebiet an. Westlich und östlich erstrecken sich Ackerflächen auf zumeist ärmeren

Sandböden, nach Süden schließen sich eine Aufforstung sowie weite Kiefernwälder an.

Die Vorhabensfläche war 2016 mit Winterrogen bestellt, an die sich südlich ein Komplex aus

Wildacker und Blühstreifen anschließt. Dieser Bereich wird nach Ausprägung und Auswertung

von Luftbildern bereits seit mehreren Jahren in der beschriebenen Form genutzt.

Auch östlich der K 46 befinden sich Blühstreifen bzw. mageres Grünland neben Ackerflächen.

Abb. 1-1: Lage des Vorhabensgebietes (rot) südlich von Meinersen; Quelle TOP50, verändert.

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2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN

2.1 Brutvögel

Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung um-

weltrelevanter Planungen unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten herangezogen wer-

den. Aufgrund der hohen Zahl stenöker Arten und deren guter autökologischer Erforschung las-

sen sich für landschaftsplanerische Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch aussagekräftige

Arten benennen. Als strukturabhängige Biotopkomplexbewohner mit teilweise hohem Requisi-

tenanspruch eignen sich Vögel als Indikatoren von relativ kleinflächigen und speziellen Frage-

stellungen bis hin zu großflächigen und allgemeinen Gebietsbewertungen.

2.1.1 Erfassungsmethodik

Die Brutvogelfauna wurde in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) flächendeckend in vier Kartie-

rungsdurchgängen am Tage und einem in der Dämmerungs- bzw. Nachtphase erfasst. Der Kar-

tierungszeitraum für die Erfassung der Brutvogelfauna erstreckte sich insgesamt vom 20.5.2016

Mai bis 28.6.2016. Die Tagkartierungen wurden in den Morgenstunden durchgeführt. Sied-

lungsbereiche wurden nicht vertieft untersucht. Aufgrund der späten Beauftragung ist der Früh-

jahrsaspekt ggf. unterrepräsentiert.

Als sichere Brutvögel wurden solche mit der Kategorie „Brutnachweis“ (Nestfund, fütternde Alt-

vögel, Nachweis von Jungvögeln) eingestuft. Tiere mit Territorialverhalten (singende Männchen,

Balzverhalten) oder Paarbeobachtungen wurden ebenfalls als Brutvögel mit dem Status „Brut-

verdacht“ eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen bei mindestens zwei Begehungen im geeig-

neten Bruthabitat festgestellt werden konnten. Wurden die Tiere nur einmal zur Brutzeit im ge-

eigneten Habitat beobachtet, erfolgte eine Einordnung als „Brutzeitfeststellung“.

Zum Nachweis nachtaktiver Arten (Eulen, Wachtel, Rebhuhn) wurden Klangattrappen einge-

setzt.

Als Gastvögel (Nahrungsgast, Durchzügler, Wintergast) wurden Vögel eingestuft, für deren Brut

innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Hinweise vorlagen, wohl aber für eine Nutzung als

Nahrungshabitat entweder regelmäßig zur Brutzeit („Nahrungsgäste“ = Brutvögel in angrenzen-

den Bereichen) oder nur zur Zugzeit („Durchzügler“).

Punktgenau erfasst wurden Rote-Liste-Arten, Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I)

sowie ausgewählte biotopspezifische Arten, insbesondere geeignete Leitarten nach FLADE

(1994). Kartografisch dargestellt wurden die Reviermittelpunkte, welche nicht notwendig mit

dem tatsächlichen Brutplatz übereinstimmen. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungs-

gebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt zum Gebiet gerechnet, wenn zumin-

dest ein wichtiger Teil des Reviers im Untersuchungsgebiet lag. Die übrigen Arten wurden halb-

quantitativ (in Größenklassen) für das Untersuchungsgebiet aufgenommen.

Das Untersuchungsgebiet ist ca. 30 ha groß und umfasst das Vorhabensgebiet (ca. 5 ha) sowie

einen ca. 150 m – 200 m breiten Puffer. Die Grenzen des Gebietes wurden entlang von Gelän-

demarken gelegt (vgl. Abb. 2-1: Karte Brutvögel).

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Aufgrund der geringen Größe des Untersuchungsgebietes erfolgt die Bewertung verbal-

argumentativ. Angaben zur Ökologie, Gefährdungsursachen etc. stammen aus BAUER et al.

(2005).

Als Bewertungsgrundlagen werden die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen

(KRÜGER & NIPKOW 2015) und der Bundesrepublik (GRÜNEBERG et al. 2016) herangezogen.

2.1.2 Ergebnisse

Im Untersuchungsgebiet wurden 33 Arten festgestellt, darunter drei Arten, die lediglich als Nah-

rungsgäste im Gebiet auftraten.

2.1.2.1 Biotopspezifität

Die Avifauna ist v. a. von Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie von Siedlungs- und

Waldrändern geprägt.

BP = Brutpaar, NG = Nahrungsgast, BZF = Brutzeitfeststellung.

� Arten der Siedlungsbiotope:

Entlang des Siedlungsrandes traten mit Haussperling und Hausrotschwanz charakteristische

Arten auf. Die Brachfläche stellte zudem ein Nahrungshabitat dar für weitere Arten der Siedlun-

gen.

� Arten der offenen Feldflur:

Prägend für das Untersuchungsgebiet ist die Feldlerche, die mit insgesamt 10 Revieren und

weiteren Brutzeitfeststellungen im Gebiet vertreten ist. Sowohl in der mit Winterrogen bestellten

Vorhabensfläche als auch in dem angrenzenden Komplex aus Blühsteifen und Wildacker / Bra-

che wurden je drei Reviere der Feldlerche festgestellt, weitere Reviere befinden sich östlich der

K 46. In der Ackerfläche westlich des Vorhabens wurde aufgrund der nahen Vertikalstrukturen

(Siedlungs- und Waldrand) keine Vorkommen der Feldlerche festgestellt. Insbesondere der o.

g. Komplex wies trotz naher vertikaler Strukturen eine hohe Siedlungsdichte der Feldlerche auf,

diese Bereich fungiert auch als Nahrungshabitat für Vogelarten angrenzender Bereiche.

Besiedelt werden die Vorhabensfläche sowie die umgebenden Ackerflächen.

Neben der Feldlerche wurden auch drei Reviere der Schafstelze festgestellt; Nachweise weite-

rer Arten des Offenlandes wie Rebhuhn oder Wachtel blieben aus.

Die Avizönose der Agrarlandschaft ist derzeit akut gefährdet, die hohe Siedlungsdichte der

Feldlerche ist daher von besonderer Bedeutung.

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� Arten des Halboffenlandes und der Ökotone:

Mit Heidelerche (1 BP), Goldammer (3 BP), Baumpieper (1BP), Dorngrasmücke (2 BP) sowie

Brutzeitfeststellungen des Neuntöters ist diese Zönose hinsichtlich Artenvielfalt und Siedlungs-

dichte angesichts der geringen Größe des Gebietes von überdurchschnittlicher Ausprägung.

Schwerpunkte der Besiedlung bilden die Waldränder mit angrenzenden Blühstreifen westlich

und östlich der K 46.

� Arten der Gehölze:

Ausgedehnte Waldbereiche schließen sich südlich der Vorhabensfläche an, hier dominieren

meist Aufforstungen bzw. mittelalte Kiefernwälder; dementsprechend ist diese Artengemein-

schaft weniger gut ausgeprägt. Hervorzuheben sind Reviere von Grauschnäpper (1 BP), Star (1

BP) und Gartengrasmücke (1 BP).

� Großvögel:

Brutvorkommen von Greif- und Großvögeln befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet, südlch

des Untersuchungsgebietes wurde einmalig der Mäusebussard festgestellt. Einmalig wurde ei-

ne Rohrweihe jagend im Gebiet beobachtet.

2.1.2.2 Gefährdete Arten und gesetzlicher Schutzstatus

Im Untersuchungsgebiet treten auch bestandsgefährdete Arten der Roten Listen sowie streng

geschützte Arten auf. Die nachfolgende Tab. 2-1 gibt einen Überblick über die Bestände und

den aktuellen Status dieser Arten.

Tab. 2-1: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene gefährdete / streng geschützte

Vogelarten des Untersuchungsgebiets.

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2016); RL Nds = Niedersachsen (KRÜGER &

NIPKOW 2015); RL T-O = Region Tiefland Ost.

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, ♦ = nicht bewertet (Vermeh-rungsgäste / Neozoen)

EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit einem § gekennzeichnet.

Arten der Roten Listen sowie des Anh. I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen besonders geschützte Arten (+) bzw. streng geschützte Arten (#).

EHZ: Erhaltungszustand für Brutvögel in Niedersachsen (NI), atlantische Region: günstig, stabil, un-günstig, schlecht, unbekannt (NLWKN 2010, 2011).

Verantwortung: V(Ni) = Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art.

Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2010, 2011).

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Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP; bei den punktgenau erfassten Arten ist die tatsächliche Zahl der ermittelten Reviere angegeben; knapp außerhalb des UGs gelegene Brutreviere und Artnachweise sind in Klammern gefasst.

Rast- und Gastvögel: BN = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nah-rungsgast, DZ = Durchzügler.

Gefährdung Schutz

Art RL

T-O

RL

Nds

RL

D

BNat

SchG

EU-

VSR

EHZ atlanti-sche Regi-

on

NI

V(NI) Priorität Untersuchungs-

gebiet

Rohrweihe

Circus aeruginosus V V # § stabil hoch prioritär NG

Mäusebussard

Buteo buteo # (BZF)

Kuckuck

Cuculus canorus 3 3 V + BZF

Heidelerche

Lullula arborea V V V # § ungünstig prioritär 1

Feldlerche

Alauda arvensis 3 3 3 + ungünstig prioritär 10

Baumpieper

Anthus trivialis V V 3 + 1

Gartengrasmücke

Sylvia borin V V + 1 + 1 BZF

Grauschnäpper

Muscicapa striata 3 3 V + 1

Neuntöter

Lanius collurio 3 3 + § ungünstig prioritär 2 BZF

Star

Sturnus vulgaris 3 3 3 +

NG

(1)

Haussperling

Passer domesticus V V V + C

Goldammer

Emberiza citrinella V V V + 3 + 2 BZF

Unter den Brutvögeln des Untersuchungsgebietes sind mit Feldlerche, Star und Baumpieper

drei Arten der bundesweiten Roten-Liste vertreten, die als gefährdet gelten. Feldlerche und

Star werden auch wie der Grauschnäpper landesweit als gefährdet eingestuft. Vier weitere Ar-

ten werden unter den Brutvögeln bundesweit und fünf Arten landesweit auf den jeweiligen Vor-

warnlisten geführt (vgl. Tab. 2-1).

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Weitere Arten der jeweiligen Roten Listen treten ohne feste Reviere (Brutzeitfeststellung) bzw.

als Nahrungsgäste im Gebiet auf (vgl. Tab. 2-1).

Rohrweihe (Nahrungsgast), Heidelerche (Brutvogel) und Neuntöter (Brutzeitfeststellung) wer-

den im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSR) aufgeführt.

Alle heimischen Vogelarten sind nach den Bundes- und EU-Artenschutzverordnungen be-

sonders geschützt und unterliegen dem § 44 BNatSchG; die Greifvögel Mäusebussard (BZF),

Rohrweihe (NG) sowie die Heidelerche sind zudem nach BArtSchV streng geschützt.

Erhaltungszustand und Verantwortlichkeit

Als Umsetzung der „Niedersächsischen Strategie für den Arten- und Biotopschutz“ hat der

NLWKN im Rahmen einer Prioritätenliste diejenigen Brutvogelarten ausgewählt, für die vor-

dringlich Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung notwendig sind. Für diese Arten wurden

der landesweite Erhaltungszustand definiert und die Verantwortlichkeit Niedersachsens für den

Bestands- und Arealerhalt in Deutschland und Europa ermittelt (NLWKN 2010). Für die im Un-

tersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten ergeben sich folgende Einstufungen:

Erhaltungszustand:

Stabil: Rohrweihe

Ungünstig: Heidelerche, Feldlerche, Neuntöter

Verantwortlichkeit:

Hoch: Rohrweihe

Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Hohe Priorität: Rohrweihe, Heidelerche, Feldlerche, Neuntöter

2.1.3 Bewertung

Wertgebend sind die Vorkommen von im Bestand gefährdeter Arten bzw. streng geschützter

Arten im Vorhabensgebiet bzw. mit engem funktionellen Bezug zu diesem; dazu gehören Feld-

lerche und Heidelerche. Hinzu kommen Brutvögel der landesweiten Vorwarnliste: Gartengras-

mücke, Hausperling sowie Goldammer.

Die übrigen im Bestand gefährdeten bzw. auf der Vorwarnliste geführten Arten haben ihre Vor-

kommen außerhalb des unmittelbaren Wirkraumes des Vorhabens.

Trotz der recht geringen Größe weist das Untersuchungsgebiet und v.a. die Vorhabensfläche in

Verbindung mit dem Komplex aus Blühstreifen und Wildacker / Brache damit eine Reihe von Ar-

ten auf, die im Bestand gefährdet sind bzw. auf der Vorwarnliste geführt werden. Hinzu kommt

mit der streng geschützten Heidelerche eine Art, die auch im Anhang I der EU-

Vogelschutzrichtlinie. Aufgrund dieser Vorkommen hat das Gebiet eine hohe Bedeutung für

Brutvögel. Hervorzuheben ist weiterhin die Funktion des genannten Komplexes als Nahrungs-

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habitat für die Brutvögel in der Umgebung. Ein solcher Komplex aus Blühsteifen, Brachland,

Wildacker stellt in der näheren Umgebung einen exklusiven Lebensraum dar und ist von ent-

sprechender Wertigkeit. Von besonderer Bedeutung war hier der lückige Bewuchs, der Blüten-

reichtum sowie die auch durch den ärmeren Sandboden begünstigte lückige Vegetation in Bo-

dennähe, was in der Gesamtheit zu einer guten Erreichbarkeit von Insekten und vegetabiler

Nahrung geführt hat.

Derartig strukturierte Bereiche sollten auch als Leitbild für Kompensationsmaßnahmen dienen.

2.1.4 Konfliktanalyse

2.1.4.1 Wirkfaktoren des Projektes auf die Avifauna

Es wird davon ausgegangen, dass das nördlich an die Aufforstung angrenzende Offenland in

der derzeitigen Form (Brache / Blühsteifen) weiter bewirtschaftet wird und somit die Habitate für

Goldammer, Dorngrasmücke und weitere Arten erhalten bleiben. Berücksichtigung finden daher

nur Vorkommen der Offenlandarten sowie der Heidelerche.

Baubedingt kann es zu temporären Flächeninanspruchnahmen, Veränderungen der Habitat-

struktur und Tötung von Individuen (z.B. Nestlingen) durch die Einrichtung von Lager- und Bau-

stelleneinrichtungsflächen oder Baufeldräumungen kommen. Auch nicht stoffliche Wirkfaktoren

des Baustellenbetriebs wie z.B. Lärmemissionen, Erschütterungen, optische Störreize und Licht

können sich (auch über größere Entfernungen) negativ auf die Avifauna auswirken. Anlagebe-

dingt wird es durch die Errichtung des Baugebietes zu einem dauerhaften direkten Flächenent-

zug durch Überbauung bzw. Versiegelung und Veränderungen der bisher vorhandenen Habi-

tatstruktur kommen. Betriebsbedingt verursacht das geplante Baugebiet Emissionen (Licht,

Lärm) und optische Störreize (Licht, Lieferverkehr, Kulissenwirkung), die auch eine Fernwirkung

entfalten.

2.1.4.2 Zu erwartende artenschutzrechtliche Konflikte

Im Falle einer Überbauung der Ackerflächen im Vorhabensgebiet würden Nist- und Nahrungs-

habitate der Feldlerche (3 BP) sowie der Heidelerche (1 BP) bei den als gefährdet eingestuften

bzw. streng geschützten Arten verloren gehen.

Durch die Kulissenwirkung der entstehenden Bebauung werden auch die südlich angrenzenden

Bereiche für die Offenlandarten (hier Feldlerche und Schafstelze) entwertet, so dass es zum

Verlust von 3 weiteren Revieren der Feldlerche sowie einem der Schafstelze kommt.

Die Kulissenwirkung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich auch über die K 46 hinaus, doch wird

angenommen, dass durch Straße bereits eine Vorbelastung vorhanden ist und östlich der K 46

kleinräumig Ausweichmöglichkeiten existieren.

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Für die Arten des Offenlandes im Vorhabensgebiet (Feldlerche, Heidelerche, Schafstelze) ist

ebenso mit der Tötung von Individuen (Gelege, Nestlinge) zu rechnen, falls die Baufeldräumung

in die Brutzeit (Anfang März bis Ende August) der Arten fällt.

2.1.5 Maßnahmenvorschläge

� Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (Anfang März bis Ende August)

� Als Kompensation für die verloren gehenden / beeinträchtigten Reviere von Feldlerche

und Schafstelze wird die Anlage von ca. ⅛ ha (35 m x 35 m) großen Lerchenflächen in

Ackerflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 2 ha empfohlen (ca. 16 Lerchenflächen,

vgl. NEUMANN & BREITFELD 2015). Auf die Flächen sollte eine niedrig wüchsige Blühmi-

schung (z.B. „Göttinger Mischung“ von www.rebhuhnschutzprojekt.de) ausgesät werden

und ihre Lage sollte so ausgewählt werden, dass sie min. 100 m Abstand zu Gebäuden,

Wäldern und Straßen aufweisen. Die Flächen sollten jährlich vor der Brutzeit (Ende Feb-

ruar/Anfang März) gegrubbert werden. Alternativ ist auch die Anlage von Brachen (ggf.

aufgeteilt in bis zu 4 Teilflächen) möglich, bzw. eine Kombination aus beiden Varianten

(2 Brachflächen und ca. 8 Lerchenflächen).

Leitbild der Brachflächen kann die derzeitige Struktur des Komplexes aus Blühstreifen /

Brachfläche sein.

� Als Kompensation für den Verlust des Reviers der Heidelerche wird die Anlage eines

Brache- und Ruderalstreifens (ca. 50 - 100 m lang bei 10m Breite) an einem südexpo-

nierten Kiefernwaldrand empfohlen. Diese Brache- und Ruderalstreifen sollte gröere Be-

reiche von offenen, vegetationsfreien Bodenstellen zur Nahrungssuche aufweisen.

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2.1.6 Anhang

Tab. 2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen 2016 nachgewiesene Vogelarten im

Untersuchungsgebiet (systematisch geordnet).

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2016); RL Nds = Niedersachsen (KRÜGER &

NIPKOW 2015); RL T-O = Region Tiefland Ost.

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben), 1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Art mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, ♦ = nicht bewertet (Vermeh-rungsgäste / Neozoen)

EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit einem § gekennzeichnet.

Arten der Roten Listen sowie des Anh. I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind grau unterlegt.

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG = nach Bundesartenschutzverordnung / EU-Artenschutzverordnungen besonders geschützte Arten (+) bzw. streng geschützte Arten (#).

EHZ: Erhaltungszustand für Brutvögel in Niedersachsen (NI), atlantische Region: günstig, stabil, un-günstig, schlecht, unbekannt (NLWKN 2010, 2011).

Verantwortung: V(Ni) = Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art.

Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Niedersachsen (NLWKN 2010, 2011).

Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP; bei den punktgenau erfassten Arten ist die tatsächliche Zahl der ermittelten Reviere angegeben; knapp außerhalb des UGs gelegene Brutreviere und Artnach-weise sind in Klammern gefasst.

Rast- und Gastvögel: BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler.

Gefährdung Schutz Lfd. Nr.

Art RL

T-O

RL

Nds

RL

D

BNat

SchG

EU-

VSR

EHZ atlanti-sche Regi-

on

NI

V(NI) Priorität Untersuchungs-

gebiet

01 Rohrweihe

Circus aeruginosus V V # § stabil hoch prioritär NG

02 Mäusebussard

Buteo buteo # (BZF)

03 Ringeltaube

Columba palumbus + B

04 Kuckuck

Cuculus canorus 3 3 V + BZF

05 Mauersegler

Apus apus + NG

06 Heidelerche

Lullula arborea V V V # § ungünstig prioritär 1

07 Feldlerche

Alauda arvensis 3 3 3 + ungünstig prioritär 10

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Biodata GbR, Braunschweig - 10 -

Gefährdung Schutz Lfd. Nr.

Art RL

T-O

RL

Nds

RL

D

BNat

SchG

EU-

VSR

EHZ atlanti-sche Regi-

on

NI

V(NI) Priorität Untersuchungs-

gebiet

08 Baumpieper

Anthus trivialis V V 3 + 1

09 Schafstelze

Motacilla flava + 3

10 Bachstelze

Motacilla alba + A

11 Zaunkönig

Troglodytes troglodytes + B

12 Heckenbraunelle

Prunella modularis + A

13 Rotkehlchen

Erithacus rubecula + A

14 Hausrotschwanz

Phoenicurus ochruros + A

15 Amsel

Turdus merula + C

16 Singdrossel

Turdus philomelos + A

17 Klappergrasmücke

Sylvia curruca + BZF

18 Dorngrasmücke

Sylvia communis + 2

19 Gartengrasmücke

Sylvia borin V V + 1 + 1 BZF

20 Mönchsgrasmücke

Sylvia atricapilla + B

21 Zilpzalp

Phylloscopus collybita + B

22 Fitis

Phylloscopus trochilus + A

23 Sommergoldhähnchen

Regulus ignicapillus + A

24 Grauschnäpper

Muscicapa striata 3 3 V + 1

25 Blaumeise

Parus caeruleus + A

26 Kohlmeise

Parus major + B

27 Neuntöter

Lanius collurio 3 3 + § ungünstig prioritär 2 BZF

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Biodata GbR, Braunschweig - 11 -

Gefährdung Schutz Lfd. Nr.

Art RL

T-O

RL

Nds

RL

D

BNat

SchG

EU-

VSR

EHZ atlanti-sche Regi-

on

NI

V(NI) Priorität Untersuchungs-

gebiet

28 Elster

Pica pica + A

29 Star

Sturnus vulgaris 3 3 3 +

NG

(1)

30 Haussperling

Passer domesticus V V V + C

31 Buchfink

Fringilla coelebs + C

32 Grünling

Carduelis chloris + B

33 Goldammer

Emberiza citrinella V V V + 3 + 2 BZF

Σ Brutvögel (incl. BZF) ge-samt

30

Σ Gastvögel gesamt 3

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Planungsgruppe Stadtlandschaft

Bebauungsplan „Meinersen-Süd“, Meinersen - Faunistischer Fachbeitrag Biodata

Biodata GbR, Braunschweig - 12 -

Abb. 2-1: Brutvögel des Untersuchungsgebietes.

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Planungsgruppe Stadtlandschaft

Bebauungsplan „Meinersen-Süd“, Meinersen - Faunistischer Fachbeitrag Biodata

Biodata GbR, Braunschweig - 13 -

3 LITERATUR UND QUELLEN

BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (HRSG.) (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuro-pas – Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz, 2. Auflage. – Band 1 (Nonpasseriformes - Nichtsperlingsvögel): 802 S., Band 2 (Passeriformes - Sperlingsvögel): 622 S., Band 3 (Li-teratur und Anhang): 337 S.; Aula-Verlag, Wiebelsheim.

BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersach-sen, 3. Fassung, Stand 2013. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 33(2): 55-69

GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T. & P. SÜDBECK (2016): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Ber. Vogelschutz 52: 19-67.

KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 8. Fassung, Stand 2015. – Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 35, Nr. 4: 181-260.

NEUMANN, J. & BREITFELD, B. (2015): Abschlussbericht zum Artenschutzprojekt für die Feldler-che auf den Flächen der Calenberg-Bredenbeck GbR, Wennigsen (Deister); unveröffentl. Gutachten, 51 S.

NLWKN (HRSG. 2010): Lebensraumansprüche, Verbreitung und Erhaltungsziele ausgewählter Arten in Niedersachsen – Teil 1: Brutvögel. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 30, H. 2: 85 – 160; Hannover.

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (HRSG., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - 792 S.; Radolfzell.

Gesetzliche Bestimmungen

BArtSchV – Bundesartenschutzverordnung: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar

2005 (BGBl. I S. 258, 896), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist; BGBl. I S. 95

BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.

EU-FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürli-chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG 1992, L 206: 7-50) nebst Anhänge.

EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. (ABl. EG Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).