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Geruchstechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sendling Mitte“ Gemeinde Ramerberg Bericht Nr. 700-5794-2-GE im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn 83543 Rott a. Inn München, im Dezember 2018

Geruchstechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sendling

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Page 1: Geruchstechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sendling

Geruchstechnische Untersuchung

Bebauungsplan „Sendling Mitte“

Gemeinde Ramerberg

Bericht Nr. 700-5794-2-GE

im Auftrag der

Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn

83543 Rott a. Inn

München, im Dezember 2018

Page 2: Geruchstechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sendling

Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 2 von 21

Geruchstechnische Untersuchung

Bebauungsplan „Sendling Mitte“Gemeinde Ramerberg

Bericht-Nr.: 700-5794-2-GE

Datum: 14.12.2018

Auftraggeber: Verwaltungsgemeinschaft Rott am InnKaiserhof 383543 Rott am Inn

Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AGBeratung in Schallschutz + BauphysikLandaubogen 10D-81373 MünchenT + 49 89 544 217 - 0F + 49 89 544 217 - [email protected]

Bearbeiter: M. Sc. C. BewsM. Sc. P. Patsch

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 3 von 21

Inhaltsverzeichnis:

1. Aufgabenstellung ......................................................................................................................................... 9

2. Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................................................. 9

3. Grundlagen ................................................................................................................................................. 10

3.1 Methodik ................................................................................................................................................... 11

3.2 Erhebung der Geruchsemissionen ........................................................................................................ 12

3.3 Meteorlogische Verhältnisse .................................................................................................................. 14

3.4 Weitere Randbedingungen der Ausbreitungsberechnung ............................................................... 16

3.5 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung und Beurteilung ................................................................ 18

3.6 Beurteilung ................................................................................................................................................ 20

4. Anlagen ....................................................................................................................................................... 21

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Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Übersichtslageplan – Ausschnitt aus dem Bebauungsplan „Sendling Mitte“ [20]mit Plangebiet (graues Rechteck) und Geruchsquellen (rote Rechtecke)................................................. 9

Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit ...................................................... 14

Abbildung 3: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen ......................................................... 15

Abbildung 4: Windrichtungshäufigkeitsverteilung ............................................................................ 15

Abbildung 5: Geruchshäufigkeit, mittlere Schichthöhe 1,5 m üGOK............................................ 19

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Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Immissionswerte (IW) für verschiedene Baugebiete [4] .................................................. 11

Tabelle 2: Hofstelle Kapellenstraße 4: Ermittlung der Großvieheinheiten ....................................... 12

Tabelle 3: Hofstelle Sendlinger Straße 6: Ermittlung der Großvieheinheiten ................................. 13

Tabelle 4: Rechengitter für das Ausbreitungsmodell ........................................................................... 17

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 6 von 21

Grundlagenverzeichnis:

[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S.2771) geändert worden ist

[2] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische An-leitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), 24. Juli 2002

[3] Entwurf – Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), Stand: 16.07.2018

[4] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL),i.d.F. vom 29.02.2008 und einer Ergänzung vom 10.09.2008 mit Begründung und Ausle-gungshinweisen i.d.F. vom 29.02.2008 (zweite ergänzte und aktualisierte Fassung)

[5] Leitfaden zur Beurteilung von TA Luft Ausbreitungsrechnungen in Baden-Württemberg (Leitfa-den TA Luft BW), LUBW Karlsruhe, im Internet unter http://taluftwiki-leitfaden.lubw.baden-wuerttemberg.de, seit 15.04.2013 online

[6] Emissions- und Ammoniakemissionsfaktoren zum Erlass des MLUL (Ministerium für ländlicheEntwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg) vom 15. Juni 2015 zurBeurteilung von Ammoniak- und Geruchsimmissionen, Stand: März, 2015

[7] Abstandsregelung Rinderhaltung, Arbeitshilfe des Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Land-wirtschaft“, übermittelt vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Juli 2003

[8] Abstandsregelung für Rinder- und Pferdehaltungen, Bayerischer Arbeitskreis „Immissions-schutz in der Landwirtschaft“, Kap. 3.3.2, Stand: 10/2013

[9] Deutscher Wetterdienst DWD, Regionales Gutachtenbüro München, AKTerm Taufkirchen1999

[10] VDI 3894 Blatt 2, Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Methode zur Ab-standsbestimmung – Geruch, November 2012

[11] VDI 3471 Emissionsminderung, Tierhaltung – Schweine, Juni 1986 (zurückgezogen)

[12] VDI 3472 Emissionsminderung, Tierhaltung – Hühner, Juni 1986 (zurückgezogen)

[13] VDI 3783 Blatt 13 (Entwurf), Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, Anlagenbezo-gener Immissionsschutz, Ausbreitungsberechnung gemäß TA Luft, Dezember 2007

[14] Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfah-ren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie, Merkblatt 56, LUA NRW, Juni 2006

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[15] Immissionsprognosegutachten - ein Leitfaden für die Erstellung und Bewertung, Landesamt fürUmwelt und Geologie des Freistaat Sachsen, Januar 2006

[16] Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft – Land Brandenburg, GV-Faktoren Tierhaltungsanlagen, Stand: März, 2015

[17] AUSTAL2000, Berechnung von Stoffen- und Geruchsausbreitung nach TA Luft 2002 des IBJanicke im Auftrag des Umweltbundesamtes, Version 2.6.11, Stand: 27.02.2014

[18] Soundplan 8.0, SoundPLAN GmbH, Stand: 17.07.2018

[19] Gemeinde Ramerberg, Flächennutzugsplan, Stand: 28.11.1995

[20] Bebauungsplan „Sendling Mitte“, Gemeinde Ramerberg, Maßstab 1:1.000, ArchitekturbüroLudwig Labonte, Stand: 19.08.2003

[21] Baugenehmigung des LRA Rosenheims mit immissionsschutzfachlichen Auflagen Kaffeeröste-rei Modest vom 17.04.2012

[22] Telefonat Hr. Eysell (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim) am19.09.2018

[23] E-Mail von Fr. Grandt (Leiterin Bauamt, Gemeinde Rott am Inn) bzgl. des Tierbestandes ander Kapellenstraße 4, Ramerberg, übermittelt am 26.11.2018

[24] Ortsbesichtigung am 14.08.2018

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 8 von 21

Zusammenfassung:

Die Gemeinde Ramerberg im Landkreis Rosenheim beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhau-ses im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Sendling Mitte“, sodass dieser geändertwerden muss.

Im Rahmen einer geruchstechnischen Untersuchung werden die auf das Plangebiet einwirkenden Ge-ruchsimmissionen prognostiziert und beurteilt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

Unter Berücksichtigung der zulässigen Auslastung der Stallungen betragen die maximalen Geruchs-häufigkeiten innerhalb des Plangebietes bis zu 15 %, sodass die Immissionswerte der GIRL für Dorf-gebiete (MD) eingehalten werden. Mit zunehmender Höhe nehmen die Belastungen ab, sodass be-reits im 1. Obergeschoss keine Überschreitungen der Immissionswerte der GIRL für Wohngebiete(Geruchsstundehäufigkeiten von 10 %) auftreten.

Festsetzungen aufgrund von Geruchsbelastungen sind aus o.g. Gründen nicht notwendig.

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1. Aufgabenstellung

Die Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn plant die Änderung des Bebauungsplanes „Sendling Mitte“in der Gemeinde Ramerberg, um Baurecht für ein Einfamilienhaus (Dorgebiet, MD) zu schaffen. DasPlangebiet befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 844/1 und ist laut Flächennutzungs-plan der Gemeinde Ramerberg als Dorfgebiet dargestellt. In der umliegenden Nachbarschaft befin-den sich landwirtschaftliche Betriebe. Somit ist das Plangebiet ggf. relevanten Geruchseinwirkungenausgesetzt.

Mit der Durchführung der Untersuchung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG durch das Schrei-ben vom 10.07.2018 von der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn beauftragt.

2. Örtliche Gegebenheiten

Das Plangebiet wird durch die Sendlinger Straße im Westen, durch die Kreisstraße RO 43 im Nordenbegrenzt. Südlich bzw. südöstlich des Plangebietes befinden sich die landwirtschaftlichen Betriebe ander Kapellenstraße 4 und an Sendlinger Straße 6. Folgende Abbildung zeigt den aktuell rechtsgülti-gen Bebauungsplan, der im gesamten Geltungsbereich ein Dorfgebiet festsetzt, mit dem Änderungs-bereich in grau markiert:

Das Plangebiet und dessen umgebende Nachbarschaft sind im Wesentlichen eben. Die genauenörtlichen Gegebenheiten können den Lageplänen in Anlage 1 entnommen werden.

Abbildung 1: Übersichtslageplan – Ausschnitt aus dem Bebauungsplan „Sendling Mitte“ [20]mit Plangebiet (graues Rechteck) und Geruchsquellen (rote Rechtecke)

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3. Grundlagen

Grundlage für die Beurteilung von Luftverunreinigungen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz BIm-SchG [1]. Nach § 3 des BImSchG [1] fallen Gerüche bei Erfüllung bestimmter Kriterien in die Kate-gorie der schädlichen Umwelteinwirkungen.

Zur Beurteilung des Umfangs von Geruchsemissionen und -immissionen im Umfeld geruchsrelevanterAnlagen sind in einschlägigen Regelwerken zur Luftreinhaltung - wie z.B. der Technischen Anleitungzur Reinhaltung der Luft (TA Luft) [2]– keine Immissionswerte, sondern ausschließlich Regelungen zurVorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen in Form von technischenAnforderungen zur Emissionsbegrenzung sowie Regelungen über Mindestabstände enthalten (Nr. 5der TA Luft). Die Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) [4] dient der Ausfüllung und Konkretisierung derallgemeinen Hinweise der TA Luft [2], die GIRL ermöglicht die Beurteilung und Bewertung von Ge-ruchsimmissionen. Innerhalb der GIRL [4] stellt die Zeit deutlich wahrnehmbarer Geruchsimmissionen,die mit hinreichender Sicherheit und zweifelsfrei ihrer Herkunft nach einer Anlage zurechenbar sind,die sog. Geruchshäufigkeit das zentrale Beurteilungskriterium dar.

In Bayern ist derzeit keine spezielle Richtlinie vorgeschrieben, anhand derer die Geruchsimmissionenzu beurteilen sind. Für landwirtschaftliche Betriebe bzw. Tierhaltungsanlagen existieren verschiedeneAbstandsregelungen. Die Mindestabstände nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen wurden im Fallvon Tierhaltungsanlagen bisher - entsprechend dem Stand der Technik – auch nach den VDI-Richtlinien Emissionsminderung Tierhaltung VDI 3471 (Schweine) [11] und VDI 3472 (Hühner) [12]ermittelt. Diese Richtlinien wurden durch die VDI 3894-2 [10] ersetzt. Die Anwendung der Abstands-regelungen hat im vorliegenden Fall jedoch zwei wesentliche Einschränkungen (vgl. Geltungsbereichder VDI 3894-2 [10]):

- Die Anwendung ist auf Abstände von mehr als 50 m zur Anlage beschränkt und

- die Anwendung ist für Einzelanlage vorgesehen, kumulierte Wirkungen von mehreren Anla-gen (landwirtschaftlichen Betrieben) können nur bedingt berücksichtigt werden.

Als ein älteres Beurteilungshilfsmittel für landwirtschaftliche Anlagen mit Rinderhaltung wurden vomArbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ in Bayern Abstandsregelungen erarbeitet [7].Anhand der Abstandsregelungen sind zwar auch geringere Abstände als 50 m zur Anlage ermittel-bar, allerdings stellt die Abstandsregelung eine Groborientierung dar.

Um den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden erfolgt eine Abschätzung und Bewertungder Geruchsbelastung nach GIRL [4]. Die Anforderungen an eine derartige Immissionsprognose sindin der VDI 3783 Blatt 13 [13] allgemeingültig bzw. länderspezifisch (NRW [14], Sachsen [15] undaktuell Baden-Württemberg [5]) zusammengefasst.

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Nach Nr. 3.1 der GIRL [4] sind Geruchsimmissionen i.d.R. dann als erhebliche Belästigung zu beur-teilen, wenn die Gesamtbelastung (IG) nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar wahrgenommenwerden und dabei die Immissionswerte aus Tabelle 1 überschritten werden:

Tabelle 1: Immissionswerte (IW) für verschiedene Baugebiete [4]Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete

0,10 0,15 0,15

Hinweis: Der Immissionswert der Spalte „Dorfgebiete“ gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanla-gen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb der GIRL

Die Immissionswerte sind Anteile der Geruchsstunden an den Jahresstunden (8.760 h/a), d.h. einImmissionswert von 0,10 entspricht einer relativen Häufigkeit der Geruchsstunden von 10 % der Jah-resstunden (= 876 hGeruch/a). Eine Geruchsstunde liegt immer dann vor, wenn es in mindestens 10 %der Zeit einer Stunde zu Geruchswahrnehmungen kommt. Als Beurteilungsflächen gelten hierbei dieBereiche in der Umgebung der Anlage, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschenbestimmt sind.

Die Gesamtbelastung IG ergibt sich aus der Addition der Kenngrößen für die vorhandene Belastung(Vorbelastung IV) und die zu erwartende zusätzliche Belastung des Vorhabens (Zusatzbelastung IZ)entsprechend

IG = IV + IZ

Für die Berechnung der Gesamtbelastung IG bzw. IGb sind die Kenngrößen für die vorhandene Be-lastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3 Stellen nach dem Komma zu verwenden [4].

Die Zusatzbelastung der zu beurteilenden Anlage gilt nach Nr. 3.3 der GIRL [4] als nicht relevant,sofern die Geruchsimmissionen der Anlage auf keiner Beurteilungsfläche den Immissionswert von0,02 Geruchsstundenhäufigkeit überschreiten, sog. Irrelevanzkriterium.

Darüber hinaus kann nach Nr. 5 der GIRL [4] eine Beurteilung anhand der Immissionswerte (Tabelle2) nicht ausreichend sein, sofern entweder auf den Beurteilungsflächen in besonderem Maße nichtanlagenbedingte Geruchsimmissionen vorliegen oder Anhaltspunkte für außergewöhnliche Verhält-nisse (Ekel/Übelkeit auslösende oder besonders unangenehme Gerüche, atypische Gebietsnutzun-gen o. ä.) zu erwarten sind. Hinweise für die Notwendigkeit einer derartigen Einzelfallbeurteilungsind im vorliegenden Fall nicht gegeben.

3.1 Methodik

Um eine Aussage über die möglichen Nutzungskonflikte der bestehenden landwirtschaftlichen Be-triebe durch die heranrückende Wohngebäude im Hinblick auf schädliche Umwelteinwirkungendurch Geruchsimmissionen begründen zu können, wurde folgende Vorgehensweise ausgearbeitet:

- Erhebung relevanter Geruchs-Emissionsquellen durch Begehung der bestehenden Anlagen

unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe [24]

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 12 von 21

- Abfrage des zukünftigen und grundsätzlich zulässigen Tierbestandes der landwirtschaftlichen

Tierhaltungsanlage ([22], [23])

- Charakterisierung der ursächliche Betriebsstätte und deren Einrichtungen

- Abschätzung der Emissionen auf Basis der Großvieheinheiten der Landwirtschaften (GV-

Zahlen) und Durchführung einer Ausbreitungsberechnung mit AUSTAL2000 [17].

- Beurteilung der Geruchssituation durch die landwirtschaftlichen Betriebe im Plangebiet

3.2 Erhebung der Geruchsemissionen

Während eines Ortstermins wurden die potentiell geruchsrelevanten Landwirtschaften erhoben [24].Nach Aussage der Gemeinde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim([22], [23]) befinden sich in der unmittelbaren Nachbarschaft zwei aktive landwirtschaftliche Betriebe(Kapellenstraße 4 und Sendlingerstraße 6), die zu möglichen Geruchsimmissionen im Plangebiet füh-ren können. Zusätzlich gibt es eine Auslaufhaltung nördlich der Kreisstraße RO 43. Weitere relevanteGeruchsquellen wurden nicht festgestellt.

Hofstelle Kapellenstraße 4

In den Stallungen des Landwirtes an der Kapellenstraße 4 werden 11 Jungrinder und 15 Hühnergehalten.

Tabelle 2: Hofstelle Kapellenstraße 4: Ermittlung der Großvieheinheiten

Alter aktuellGV/Tier nach VDI

3894-1

GVnach VDI 3894-1

aktuellJungrinder(männlich)

11 0,5 5,5

Hühner 15 0,0034 0,051

Die Stallhaltung ist ganzjährig. Nördlich des Stalls liegt eine Festmisthalde. Da in dem Stall vorwie-gend Jungrinder gehalten werden, wurde gemäß [3] ein Gewichtungsfaktor von 0,5 bei der Ermitt-lung der Geruchsstofffracht berücksichtigt. Für die Hühnerhaltung wurde ein Gewichtungsfaktor von1,5 verwendet.

Somit ergeben sich für die Hofstelle folgende Geruchsemissionen:

Rinderstall mit Auslaufhaltung 5,5 * 12 GE/s * 0,51) = 33 GE/s1) Minderungswirkung der Geruchsemissionen aufgrund der Auslaufhaltung [6]

Festmist 50 m2 * 3 GE/m2 * 2/32)= 150 GE/s2) Minderungswirkung der Geruchsemissionen, da Festmist jahresbezogen 2/3 der Zeit emissionsre-levant ist [6]

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 13 von 21

Hühnerhaltung 0,051 * 42 GE/s = 3 GE/s

Die Geruchsemissionen des Rinderstalls und der Festmisthalde werden als Flächengeruchsquellen unddie Hühnerhaltung als Punktgeruchsquelle abgebildet.

Hofstelle Sendlinger Straße 6

Gemäß [22] werden an der Hofstelle Sendlinger Straße 6 zwei Pferde (Stall- als auch Koppelhaltung)gehalten.

Tabelle 3: Hofstelle Sendlinger Straße 6: Ermittlung der Großvieheinheiten

Alter aktuellGV/Tier nach VDI

3894-1

GVnach VDI 3894-1

aktuellPferde 2 1,1 2,2

Gemäß [3] wurde ein Gewichtungsfaktor von 0,5 bei der Ermittlung der Geruchsstofffracht berück-sichtigt. Somit ergeben sich für die Hofstelle folgende Geruchsemissionen:

Pferdestall/Pferdekoppel 2,2 * 10 GE/s * 0,3 (Auslaufhaltung) = 7 GE/s

Festmist 16 m2 * 3 GE/m2 * 2/31) = 32 GE/s1) Minderungswirkung der Geruchsemissionen, da Festmist jahresbezogen 2/3 der Zeit emissionsre-levant ist [6]

Abgesehen von den Festmisthalden emittieren alle Geruchsquellen gleichmäßig im Verlauf des Jahres.Die Berechnungen liegen demnach auf der sicheren Seite.

Auslaufhaltung Rinder Nordstraße

Die Hofstelle in Stegen 2 betreibt ebenfalls eine Rinderhaltung mit Auslauf. Die Auslaufflächen befin-den sich südlich der Hofstelle und befinden sich in einem Abstand von ca. 150 m, sodass relevanteGeruchseinwirkungen zunächst nicht ausgeschlossen werden. Die Hofstelle hingegen befindet sich ineinem Abstand von > 260 m, sodass relevante Geruchshäufigkeiten von der Hofstelle ausgeschlossenwerden können, zumal sich die Hofstelle nicht in Hauptwindrichtung des Plangebietes befindet. Aufden Auslaufflächen befanden sich während der Ortsbesichtigung 20 Milchkühe, sodass sich folgendeGeruchsemissionen ergeben:

Auslaufhaltung Milchkühe 20 * 1,2 GV * 12 GE/s * 0,51) = 144 GE/s1) Minderungswirkung der Geruchsemissionen aufgrund der Auslaufhaltung [6]

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Seite 14 von 21

3.3 Meteorlogische Verhältnisse

Die Ausbreitung von Luftschadstoffen wird wesentlich von den meteorologischen Parametern Wind-richtung, Windgeschwindigkeit und dem Turbulenzzustand der Atmosphäre bestimmt. Der Turbulenz-zustand der Atmosphäre wird im Rahmen der Ausbreitungsberechnungen durch die Ausbreitungsklas-sen nach Klug/Manier beschrieben. Die Ausbreitungsklassen sind somit ein Maß für das Verdün-nungsvermögen der Atmosphäre.

Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung ist nach Anhang 3 der TA Luft eine meteorologischeZeitreihe (AKTerm) mit einer stündlichen Auflösung zu verwenden, die für den Standort der Anlagecharakteristisch ist. Eine Umwandlung der Zeitreihe in ein Austal-spezifisches Format (Zeitreihe.dmna)ist erforderlich, da eine Umrechnung der Stabilitätsinformation von Klug-Manier zu Monin/Obhukhovnotwendig ist und eine Verwendung einer AKTerm Windgeschwindigkeiten nur in 10°-Schritten be-rücksichtigt. Für den Standort liegt die Windstatistik Taukirchen [9] (Jahr 1999) der Wetterwarte desDeutschen Wetterdienstes (DWD) zugrunde. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Windge-schwindigkeitsverteilung am Standort (Abbildung 2) und die Häufigkeit der Ausbreitungsklassen (Ab-bildung 3).

Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit

403 Kalmen2.077 < 1,41.595 1,4 - 1,81.259 1,9 - 2,31.953 2,4 - 3,8

750 3,9 - 5,4239 5,5 - 6,9

70 7,0 - 8,416 8,5 - 10,05 > 10,0

Kalm

en

< 1,

4

1,4

- 1,8

1,9

- 2,3

2,4

- 3,8

3,9

- 5,4

5,5

- 6,9

7,0

- 8,4

8,5

- 10,0

> 10

,0

[h]

2.0502.000

1.9501.9001.850

1.8001.7501.700

1.6501.600

1.5501.5001.450

1.400

1.3501.300

1.250

1.200

1.1501.100

1.050

1.000950900

850800750

700650

600550500

450400350

300

250

200150

100

500

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Abbildung 3: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen

Abbildung 4: Windrichtungshäufigkeitsverteilung

KM I

KM II

KM II Ia

KM II Ib

KM IV

KM V

[h]

2.100

2.000

1.900

1.800

1.700

1.600

1.500

1.400

1.300

1.200

1.100

1.000

900

800

700

600

500

400

300

200

100

0

1.913 KM I2.151 KM II2.019 KM IIIa1.291 KM IIIb

729 KM IV432 KM V

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Ein Auszug der verwendeten Ausbreitungszeitriehe (AKTerm) des DWD [9] kann Anlage 3 entnom-men werden. Einflüsse lokaler Windsysteme wie Kaltluftabflüsse oder der Einfluss unterschiedlicherBodenrauhigkeit können aufgrund der ebenen Geländeform und der geringen Geländeneigung aus-geschlossen werden. Inversionswetterlagen mit stabilen Schichtungen werden in den verwendetenmeteorologischen Daten in der Ausbreitungsklasse I und II erfasst und somit in der Ausbreitungsrech-nung abgebildet.

3.4 Weitere Randbedingungen der Ausbreitungsberechnung

3.4.1 Quellangaben und zeitliche Charakteristik

Die Geruchsstofffrachten der Stallungen, der Auslaufflächen und der Festmisthalden wurden als Flä-chenquellen mit einer Höhe von 1 m über Gelände abgebildet, um die überwiegend natürliche Be-lüftung der Stallungen zu berücksichtigen und auch untergeordnete Geruchsquellen (Platzgerüche,Transport, usw.) mit einer vereinfachenden Annahme auf der sicheren Seite liegend zu berücksichti-gen. Die Geruchsstofffrachten der Hühner wurden als Punktquelle mit einer Höhe von 1 m über Ge-lände berücksichtigt.

Nach GIRL sind bei Tierhaltungsanlagen Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten zu berücksichti-gen. Für die Untersuchung wurde der Gewichtungsfaktor f = 0,5 gemäß [3] für die tierartspezifischeGeruchsqualität Jungrindern und Pferden angesetzt. Für Hühner wurde der Gewichtungsfaktor f = 1,5verwendet [3].

3.4.2 Rechengebiet

Das Rechengebiet nach TA Luft ist als das Innere eines Kreises um die Schornsteine definiert, dessenRadius ist gem. Nr. 4.6.2.5 bzw. Anhang 3, Nr. 7 der TA Luft [2] definiert, wobei nach GIRL [4] einMindestradius von 600 m nicht unterschritten werden sollte. Das Rechengebiet wurde auf einer Flä-che von etwa 1 km² gewählt und umschließt das Rechengebiet nach TA Luft bzw. GIRL.

3.4.3 Rechengitter

Nach Anhang 3 der TA Luft [2] ist die Maschenweite so zu wählen, dass die Konzentrationsmaximahinreichend aufgelöst werden. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Maschenweite nicht größer alsdie Höhe der Quellen (1 m) ist. Mit einer horizontalen Auflösung von 4 x 4 m in dem kleinsten Re-chengitter wird dem Rechnung getragen.

Das Rechengebiet wurde mit 4 ineinander verschachtelten Rechengittern diskretisiert. Die Aufteilungder Rechengitter erfolgt auf Basis des kleinsten Gitters.

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Die Dimensionierung der verwendeten Rechengitter ist in folgender Tabelle 4 zusammenfassend dar-gestellt.

Tabelle 4: Rechengitter für das AusbreitungsmodellGitter (Stufe) Gitterzellen (x-y) Gittergröße [m²] Zellengröße [m2]

1 55 x 40 220 x 160 4

2 50 x 35 400 x 280 8

3 40 x 40 640 x 640 16

4 40 x 40 1280 x 1280 32

Die Anzahl der horizontalen Zellen beträgt insgesamt 7.150. In vertikaler Richtung wurde in jedemGitter aufgrund der geplanten Gebäudehöhen bis zu einer vertikalen Ausdehnung von 10 m gerech-net.

3.4.4 Bodenrauhigkeit

Die Bodenrauhigkeit des Geländes innerhalb des Rechengebietes wird durch die mittlere Rauhigkeits-länge z0 beschrieben. Entsprechend der Vorgehensweise nach Anhang 3, Tab. 14 der TA Luft [2]wurde diese mit dem CORINE-Kataster abgeschätzt. Das Plangebiet und der weiter Umgriff ist ge-prägt durch lockere Bebauung und Landwirtschaft. Es wurde eine Rauhigkeitslänge von zo = 0,1gemäß den Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt.

3.4.5 Statistische Unsicherheit

Durch Wahl einer ausreichenden Partikelzahl (Qualitätsstufe qs = +2) bei der Ausbreitungsrechnungwurde darauf geachtet, dass die modellbedingte statistische Unsicherheit des Berechnungsverfahrens,berechnet als statistische Streuung des berechneten Wertes (relativer Stichprobenfehler), beim Immis-sions-Jahreskennwert weniger als 3 % des Immissions-Jahreswertes beträgt (Anforderung gem. TA Luft,Anhang 3, Abs. 9 [2]).

3.4.6 Berücksichtigung von Gebäuden

Sofern die Emissionshöhe (Quellhöhe) geringer als das 1,7-fache der zu berücksichtigenden Gebäu-dehöhen oder Bewuchshöhen ist und das 1,2-fache überschreitet sind die Einflüsse der Gebäudeum-strömung mit Hilfe eines diagnostischen Windfeldmodells (TALdia) zu berücksichtigen. Ist die Emissi-onshöhe größer als das 1,7-fache der umliegenden Gebäudehöhen, so wird der Einfluss der Bebau-ung durch die Rauhigkeitslänge und die Verdrängungshöhe berücksichtigt und auf die Anwendungdes Windfeldmodells verzichtet.

Die mittlere Gebäude-/ Bebauungshöhen betragen ca. h = 10 m. Damit betragen die Grenzquellhö-hen hq1= 12 m (1,2-fache Hindernishöhe) bzw. hq2= 17 m (1,7-fache Hindernishöhe). Aufgrund dermittleren Emissionshöhen der Quellen von 1 m üGOK (ohne thermische Überhöhung) wird die

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Grenzquellhöhe deutlich unterschritten. Gebäude werden deshalb nicht berücksichtigt. Durch dieWahl der Emissionsparameter sind die Ergebnisse insgesamt auf der sicheren Seite.

3.4.7 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten

Nach TA Luft [2] sind Unebenheiten des Geländes in der Regel nur zu berücksichtigen, falls innerhalbdes Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7-fachen der Quellhöheund Geländesteigungen von mehr als 5 % auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenzüber eine Strecke zu bestimmen, die der 2-fachen Quellhöhe entspricht. Sind diese Bedingungenerfüllt, können Geländeunebenheiten bis zu einer Steigung von 20 % mit Hilfe eines vorgeschaltetendiagnostischen Windfeldmodells (z.B. TALdia) berücksichtigt werden, sofern lokale Windsysteme o-der andere meteorologische Besonderheiten ausgeschlossen werden können. Aufgrund der vorlie-genden flachen Geländegeometrie wurde kein Höhenmodell bei den Berechnungen berücksichtigt.

3.4.8 Beurteilungsflächen

Die Bewertung der Geruchsimmissionen erfolgt über Kenngrößen auf den Beurteilungsflächen. NachGIRL [4], Ziffer 4.4.3 ist zur Beurteilung von Geruchsimmissionen ein Netz aus quadratischen Beur-teilungsflächen über das Untersuchungsgebiet zu legen, die i.d.R. eine Seitenlänge von 250 m auf-weisen. Von diesem Wert kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn zu er-warten ist, dass auf Teilen von Beurteilungsflächen die Geruchsimmissionen nicht zutreffend erfasstwerden. Dies kann insbesondere bei komplexer Bebauung an den Immissionsorten erforderlich sein.

Aufgrund der geringen Abstände zwischen geruchsrelevanten Anlagen und der Nachbarschaft vonweniger als 50 m liegt eine inhomogen verteilte Geruchsimmission i. S. der GIRL [4] vor, so dass dieübliche Flächengröße verkleinert werden muss. Gemäß [5] sind die Beurteilungsflächen soweit zuverkleinern, dass sich die Geruchsimmission an zwei benachbarten Flächen um nicht mehr als 5 Pro-zentpunkte unterscheidet. Diese Bedingung ist bei einer Flächengröße von 10 x 10 m erfüllt undwurde deshalb gewählt.

3.4.9 Ausbreitungsmodell

Die Berechnungen wurden mit dem Lagrangeschen Partikelmodell Austal2000 [17] in der aktuellenVersion 2.6.11 durchgeführt. In dieser Version ist das Geruchsausbreitungsmodul integriert. Aus-tal2000 berechnet die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten bezogen auf eine Auszählschwelle von0,25 GE/m³, dies entspricht einem Faktor-4-Modell. Als Benutzeroberfläche zur Dateneingabe undErgebnisauswertung wurde Soundplan 8.0 [18] verwendet.

3.5 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung und Beurteilung

Ausgehend von den Geruchsemissionen, den meteorologischen Verhältnissen und den weiterenRandbedingungen wurden die Geruchsimmissionen im Untersuchungsgebiet durch Ausbreitungsbe-rechnung mit AUSTAL2000 [17] ermittelt. Folgende Abbildung zeigt die flächenhafte Darstellung derGeruchssituation auf den Bauflächen des Plangebietes.

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Abbildung 5: Geruchshäufigkeit, mittlere Schichthöhe 1,5 m üGOK

Das Protokoll für den Rechenlauf ist in Anlage 2 dokumentiert. Die Ergebnisse der Einzelpunktberech-nungen sind ebenfalls in Anlage 2 zu finden. Die Auswertung zeigt im Nahbereich der Stallungeneine maximale Geruchshäufigkeit von bis zu 50 % der Jahresstunden, d.h. hier werden die Gerücheder Tierhaltungsanlagen sehr häufig wahrnehmbar sein.

Die höchsten Geruchshäufigkeiten auf der geplanten Baufläche für das geplante Dorfgebiet zeigensich am südwestlichen Rand des Plangebietes mit bis zu 15 % der Jahresstunden. Die Belastung nimmtvon Süden nach Norden ab und beträgt im östlichen Bereich des Plangebietes 9 % der Jahresstunden.Mit zunehmender Höhe nehmen die Geruchsbelastungen ebenfalls ab, sodass bereits auf einer mitt-leren Höhe von 4,5 m ü GOK die höchsten Geruchshäufigkeiten maximal 3 % betragen.

Die Geruchshäufigkeit auf den Beurteilungsflächen in unterschiedlichen Höhen ist zusammenfassendin Anlage 3 dargestellt.

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3.6 Beurteilung

Die Immissionswerte der GIRL [4] betragen 15 % für Dorfgebiete, soweit die Immissionen aus land-wirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen stammen. Dies trifft in vorliegendem Fall zu. Unter Berücksichti-gung der zulässigen Auslastung der Stallungen betragen die maximalen Geruchshäufigkeiten inner-halb des Plangebietes bis zu 15 %, sodass die Immissionswerte der GIRL für Dorfgebiete (MD) ein-gehalten werden. Mit zunehmender Höhe nehmen die Belastungen ab, sodass bereits im 1. Oberge-schoss keine Überschreitungen der Immissionswerte der GIRL für Wohngebiete (Geruchsstundenhäu-figkeiten von 10 %) auftreten.

Festsetzungen aufgrund von Geruchsbelastungen sind aus o.g. Gründen nicht notwendig.

Dieses Gutachten umfasst 21 Seiten und 4 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutach-tens ist nur mit Zustimmung der Möhler + Partner Ingenieure AG gestattet.

München, den 14. Dezember 2018

Möhler + PartnerIngenieure AG

i. A. M.Sc P. Patsch i. V. M.Sc. C. Bews

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4. Anlagen

Anlage 1: Übersichtslagepläne

Anlage 2: Ausgabeprotokoll des Austal-Rechenlaufs

Anlage 3: Auszug aus der AKTERM, Station Taufkirchen für das Jahr 1999

Anlage 4: Flächenhafte Darstellung der Geruchsimmissionsberechnungen

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Anlage 1: Übersichtslagepläne

Auslauf Milch-kühe Nord

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Anlage 1.2

Pferde-koppel

Festmist

Pferdestall

Rinderstall

Rinderauslauf

Hühner

Festmist

Rinder-auslauf

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Anlage 2: Ausgabeprotokoll des Austal-Rechenlaufs

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Page 26: Geruchstechnische Untersuchung Bebauungsplan „Sendling

Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Anlage 2.3

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Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 700-5794-2-GE Anlage 3

Anlage 3: Auszug aus der AKTERM, Station Taufkirchen für das Jahre 1999

[…]

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Anlage 4: Flächenhafte Darstellung der Geruchsimmissionsberechnungen

Aufpunkthöhe h = 1,5 m üGOK