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Hotline: 02 21-179 179-99 www.nufarm.de PFLANZENSCHUTZ Produktliste 2011

Nufarm Produktkatalog 2011

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Online Nufarm Produktkatalog 2011, mit allen in Deutschland vertriebenen Produkten, von A2 Magnum bis Zeagran Accent Pack.

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BERATUNGS-HOTLINETel.: 02 21-179 179-99

Produktliste 2011Pflanzenschutz

NUFARM DEUTSCHLAND GMBH

Im MediaPark 4e50670 Köln

Tel.: 0221-179 179-0www.nufarm.de

Stand: Dezember 2010

KONTAKT IN NOTFÄLLEN0043-7 32 69 14 24 66

2

Inhalt

■ Ihre Ansprechpartner Geschäftsführung ............................................................................................................................................. 4 Service und Supply Chain ................................................................................................................................. 5 Technik und Registrierung, Marketing ........................................................................................................... 6 Verkauf und Beratung ..................................................................................................................................... 7 Team Nord ......................................................................................................................................................... 8 Team Süd ........................................................................................................................................................... 9

■ Anwendungszeitraum Frühjahr Herbizide/ Wachstumsregler: Winterweizen ............................................................................................ 10 Sommerweizen .......................................................................................... 11

Wintergerste .............................................................................................. 12 Sommergerste ............................................................................................ 13 Winterroggen + Triticale ........................................................................... 14 Hafer........................................................................................................... 15 Fungizide: Weizen, Gerste, Roggen, Triticale............................................................. 16 Herbst Herbizide: Weizen, Gerste, Roggen, Triticale............................................................. 17 Herbizide: Mais ............................................................................................................ 18 Herbizide/Fungizide: Raps ............................................................................................................ 18 Herbizide/Fungizide: Kartoffeln ................................................................................................... 19 Herbizide: Zuckerrüben ............................................................................................... 19

■ Mischbarkeit der Nufarm-Produkte .............................................................................................................. 20

■ Registrierte Marken der Hersteller ............................................................................................................... 23

■ Abstandsauflagen der Produkte im Ackerbau ............................................................................................. 24

■ Abstandsauflagen der Produkte in Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weiden .......................................... 26

■ Transport ......................................................................................................................................................... 28

■ Umgang und Lagerung .................................................................................................................................. 32

3

■ Produktinformation A2 Magnum .................................................................................................................................................... 36 Alliance® .......................................................................................................................................................... 58 Aniten® super .................................................................................................................................................. 66 B235® (Certrol® B) ........................................................................................................................................... 74 Canvas® ............................................................................................................................................................ 84 Carmina® 640 ................................................................................................................................................... 92 Clinic® ............................................................................................................................................................ 104 Flamenco® FS ................................................................................................................................................. 122 Juwel® Top ..................................................................................................................................................... 130 Lentimax® ...................................................................................................................................................... 140 Lentipur® 700 ................................................................................................................................................ 158 Lexus® Class ................................................................................................................................................... 170 Loredo® ......................................................................................................................................................... 180 Lotus® ............................................................................................................................................................ 190 Ralon® Super PowerPlus ............................................................................................................................... 200 Refine® Extra SX ............................................................................................................................................ 214 Shaktis® ......................................................................................................................................................... 224 Spodnam® DC ................................................................................................................................................ 232 Sportak® 45 EW ............................................................................................................................................. 238 Stabilan® 720 ................................................................................................................................................. 246 Sumimax® ...................................................................................................................................................... 252 Targa® Super ................................................................................................................................................. 260 Tristar® ........................................................................................................................................................... 270 U 46® D-Fluid ................................................................................................................................................. 280 U 46® M-Fluid ................................................................................................................................................ 288 Zeagran® ultimate ........................................................................................................................................ 298 Zeagran® Accent Pack .................................................................................................................................. 308

■ Allgemeine Informationen Haftung ......................................................................................................................................................... 326 Kanne leer? Kanne her! ............................................................................................................................... 327 Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für den Schutz der Anwender .............................................................................................. 328 Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen ............................................ 331 Vorbeugende Maßnahmen und Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen............................................................ 335 R-Sätze ........................................................................................................................................................... 337 S-Sätze ........................................................................................................................................................... 341 Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln als gefährliche Zubereitungen nach GefStoffV ................. 344

Inhalt

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4

Ihre Ansprechpartner

GESCHÄFTSFÜHRUNG _______________________________________________________________

Rene LangevoortGeschäftsführerTel.: 02 21-179 179-70Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Andrea WeißAssistentin des Geschäftsführers/PersonalassistentinTel.: 02 21-179 179-71Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Gabriele ZehnerVerwaltungTel.: 02 21-179 179-32Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

5

Ihre Ansprechpartner

SERVICE UND SUPPLY CHAIN _________________________________________________________

Michael PlotzitzaKundenserviceTel.: 02 21-179 179-13Mobil: 01 51-12 11 17 42Fax: 02 21-179 179-50E-Mail: [email protected]

Carmen LaurentzKundenserviceTel.: 02 21-179 179-10Mobil: 01 75-1 60 82 65Fax: 02 21-179 179-50E-Mail: [email protected]

Frank PfennigFinanzanalystTel.: 02 21-179 179-76Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Andreas Eymann Supply ChainTel.: 02 21-179 179-25Mobil: 01 71-3 34 27 74Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

6

Ihre Ansprechpartner

TECHNIK UND REGISTRIERUNG _______________________________________________________

MARKETING ________________________________________________________________________

Dr. Jürgen ZinkLeiter Technik, New Business Development, IndustriegeschäftTel.: 02 21-179 179-80Mobil: 01 75-160 22 97Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Dr. Dagmar HeibertshausenRegistrierungTel.: 02 21-179 179-24Mobil: 01 60-90 59 02 71Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Mandy RauchVersuchsorganisationTel.: 02 21-179 179-73Mobil: 01 51-16 72 75 27Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Tobias DiehlLeiter MarketingTel.: 02 21-179 179-64Mobil: 01 75-5 78 22 47Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

Frederic ThomasMarketing & VerkaufsassistentTel.: 02 21-179 179-81Fax: 02 21-179 179-55E-Mail: [email protected]

7

Ihre Ansprechpartner

VERKAUF UND BERATUNG ___________________________________________________________

Franz LodererLeiter Verkauf und BeratungMobil: 01 60-90 74 22 18Tel.: 0 84 58-42 82Fax: 0 84 58-380 24E-Mail: [email protected]

Hans Stadler Koordinator regionales Marketing & BeratungMobil: 01 51-12 11 13 85Tel.: 091 74-97 15 45Fax: 091 74-97 60 44E-Mail: [email protected]

8

Ihre Ansprechpartner

TEAM NORD ________________________________________________________________________

Ralf NiehausRegionalleiter Schleswig-Holstein, Niedersachsen-WestMobil: 01 71-5 53 37 46Tel.: 0 59 63-98 27 51Fax: 0 59 63-98 27 55E-Mail: [email protected]

Klaus-Dieter WekingRegionalleiter Niedersachsen-Ost, Sachsen-AnhaltTeamleiter NordMobil: 01 51-17 42 35 23Tel.: 0 58 24-98 58 79Fax: 0 58 24-98 58 71E-Mail: [email protected]

Jörg WickfelderRegionalleiter Mecklenburg-Vorpommern, BrandenburgMobil: 01 51-14 70 40 01Tel.: 03 39 33-90 03 07Fax: 03 39 33-90 03 09E-Mail: [email protected]

9

Ihre Ansprechpartner

TEAM SÜD _________________________________________________________________________

Ulrich GoldmannRegionalleiter Bayern, Baden-Württemberg Teamleiter SüdMobil: 01 74-991 50 96Tel.: 0 89-81 00 95 63Fax: 0 89–81 00 95 62E-Mail: [email protected]

Stefan Gockel BöhnerRegionalleiter Rheinl.-Pfalz, Saarland, Hessen Süd, NRW-SüdMobil: 01 75-1 60 82 29Tel.: 0 22 42-8 47 15 58Fax: 0 22 42-8 74 56 42E-Mail: [email protected]

Torsten MörstedtRegionalleiter Thüringen, Sachsen, Kurhessen, NordbayernMobil: 01 75-7 25 62 15Tel.: 0 36 43-85 20 56Fax: 0 36 43-85 20 57E-Mail: [email protected]

10

Anwendungszeitraum

09 10/11 13 2921 25

WINTERWEIZEN _____________________________________________________________________

■ Herbizide■ Wachstumsregler

BBCH 31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

trieb

5. Be-stockungs-

trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Kno ten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Alliance®

A2® Magnum

Aniten® super

Loredo®

Lotus®

Ralon® Super PowerPlus

Refine® Extra SX

Tristar®

U 46® D-Fluid/U 46® M-Fluid

Stabilan® 720

U 46® M-Fluid

Lexus® Class

FRÜHJAHR

11

Anwendungszeitraum

SOMMERWEIZEN ___________________________________________________________________

09 11 13 2921 25

SOMMERWEIZEN ___________________________________________________________________

■ Herbizide■ Wachstumsregler

BBCH 31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

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trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Knoten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Alliance®

Loredo®

Lotus®

Refine® Extra SX

Tristar®

Stabilan® 720

U 46® D-Fluid/U 46® M-Fluid U 46® M-Fluid

FRÜHJAHR

12

Anwendungszeitraum

WINTERGERSTE _____________________________________________________________________

09 10/11 13 2921 25

WINTERGERSTE _____________________________________________________________________

BBCH 31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

trieb

5. Be-stockungs-

trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Knoten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Alliance®

Aniten® super

Loredo®

Lotus®

Ralon® Super PowerPlus

Refine® Extra SX

Tristar®

U 46® D-Fluid/U 46® M-Fluid U 46® M-Fluid

■ Herbizide

FRÜHJAHR

13

Anwendungszeitraum

SOMMERGERSTE ____________________________________________________________________

09 11 13 2921 25BBCH 31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

trieb

5. Be-stockungs-

trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Knoten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Alliance®

Aniten® super

Loredo®

Lotus®

Ralon® Super PowerPlus

Refine® Extra SX

Tristar®

U 46® D-Fluid/U 46® M-Fluid U 46® M-Fluid

■ Herbizide

FRÜHJAHR

14

Anwendungszeitraum

WINTERROGGEN + TRITICALE ________________________________________________________

09 11 13 2921 25

■ Herbizide■ Wachstumsregler

31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

trieb

5. Be-stockungs-

trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Knoten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Alliance®

Aniten® super

Loredo®*

Lotus®

Ralon® Super PowerPlus

Refine® Extra SX

Tristar®

U 46® D-Fluid*/U 46® M-Fluid U 46® M-Fluid*

Stabilan® 720

BBCH

* nur in Winterroggen

FRÜHJAHR

15

Anwendungszeitraum

HAFER _____________________________________________________________________________

09 11 13 2921 25

■ Herbizide■ Wachstumsregler

BBCH 31 37 39 49

Vor-auf-lauf

Auf-laufen

1-Blatt-Stadium

3-Blatt-Stadium

1. Be-stockungs-

trieb

5. Be-stockungs-

trieb

9 und mehrBestock-

ungstriebe

1-Knoten-Stadium

Erschei-nen Fah-nenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Aniten® super

Lotus®

Loredo®

Refine® Extra SX

Tristar®

Stabilan® 720

U 46® D-Fluid/U 46® M-Fluid U 46® M-Fluid

FRÜHJAHR

16

Anwendungszeitraum

WEIZEN, GERSTE, ROGGEN, TRITICALE ________________________________________________

BBCH

Wei

zen

Ger

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Ro

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5. Be- stock-

ungstrieb

9 u. mehrBest.triebe

1- Knoten-Stadium

2- Knoten-Stadium

Erscheinen Fahnenblatt

Ligula-Stadium

Grannen-spitzen

Mitte Ähren-

schieben

Beginn Blüte

Beginn d. Ähren-

schiebens

25 29 30/31 32 37 39 49 51 55 61

Flamenco® FS

Flamenco® FS

Flamenco® FS

■ Fungizide

Flamenco® FS

* Zulassung wird erwartet

Juwel® Top

Juwel® Top

Juwel® Top

Juwel® Top

Sportak® 45 EW

Sportak® 45 EW

Sportak® 45 EW

FRÜHJAHR

17

Anwendungszeitraum

WEIZEN, GERSTE, ROGGEN, TRITICALE ________________________________________________

Vor-auf-lauf

00

Auf-laufen

09

1-Blatt-Stadium

10/11

3-Blatt-Stadium

13

1. Be- stockungs-

trieb

21

5. Be- stockungs-

trieb

25

9 und mehrBestock-

ungstriebe

29

Ger

ste Carmina® 640

Lentipur® 700Lentipur® 700

Lentipur® 700Lentipur® 700

Carmina® 640

Carmina® 640

Carmina® 640

Lentipur® 700

Lentipur® 700

Ro

gg

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■ Herbizide

Lexus® Class

Lexus® Class

Lentimax®

Sumimax®

BBCH

Wei

zen

HERBST

18

Anwendungszeitraum

RAPS _______________________________________________________________________________

■ Herbizide■ Fungizide■ Pflanzenstärkungsmittel

BBCH

BlühbeginnLängenwachstum6–8-Blattstadium2-Blattstadium Vollblüte Ende der Blüte Fruchtbildung

Flamenco® FS

61321811 65 69 75

MAIS _______________________________________________________________________________

■ Herbizide

BBCH

1. Laubblatt entfaltet 3. Laubblatt entfaltet 4. Laubblatt entfaltet 6. Laubblatt entfaltet 9 und mehr Laubblätter entfaltet

11 13 14 16 19

B® 235 (Certrol® B)

Zeagran® Accent® Pack

Targa® superSpodnam®

DC

Zeagran® ultimate

19

Anwendungszeitraum

KARTOFFELN _______________________________________________________________________

ZUCKERRÜBEN ______________________________________________________________________

■ Herbizide■ Fungizide

■ Herbizide

BBCH

BBCH

Längenwachstum des Hauptsprosses/

Schließen des Bestandes

Entwicklung der Blütenanlagen

Entwicklung von Seitensprossen

Auflauf/Beginn Blattentwicklung Blüte Frucht- und

Samenanlage Absterben

Shaktis®

Canvas® + MischpartnerTarga® super

Targa® super

30–3921–2909–10

10

51–59

12

60–69

14

80–89

16

91–97

33

Keimblattstadium 2-Blattstadium 4-Blattstadium 6-Blattstadium Kurz vor Reihenschluss

20

Mischbarkeit der Nufarm-Produkte

Getreide/Frühjahr: Herbizide + Herbizide/ Wachstumsregler/Insektizide

Mischung möglich X Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU 2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.

Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

Mischung möglich X Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU 2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.

Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

Mischungspartner

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HerbizideAlliance® 3 3 3 3 3 3Carmina® 640 XFenuron® Set X XLexus® Class X X X X XLentimax® X X X X X X X XLentipur® 700 XLotus® X X X X X XRalon® Super X X XSumimax® X X X X X X X X

Mischungs partnerH

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HerbizideA2 Magnum X X X X X X X X XAlliance® 3 3 3 3Aniten® super X X X X X X XDuplosan® DP 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X XDuplosan® KV 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X XLentipur® 700 Lexus® Class X X X X X X X X X X XLoredo® 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X XLotus® X X X X X X X X X X XMextrol® DP 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X XRalon® Super PP X X X X X X X X X XRefine® Extra SXTristar®

U46® D Fluid 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X XU46® M Fluid 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 X X

Getreide/Herbst: Herbizide + Herbizide/Insektizide

21

Mischbarkeit der Nufarm-Produkte

Getreide/Frühjahr: Herbizide/Fungizide + AHL pur/AHL/Spurennährstoffe

Mischung möglich X Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU 2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.

Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

Mischungs-partner

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FungizideFlamenco® FSJuwel® TopSportak® 45 EW

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Mischungspartner

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Herbizide/FungizideAlliance®

Aniten® super X *Atlantis® OD + Aniten® super X XFlamenco® FS X *Juwel® Top X *Lentimax® *Lentipur® 700Lexus® ClassLoredo® XLotus® X **Mextrol® DP X *Ralon® Super PP X * XRefine® Extra SXSportak® 45 EW X *Sumimax® X *Tristar® X *U46® D Fluid X *U46® M Fluid X *

Getreide/Frühjahr: Fungizide + Fungizide/Wachstumsregler/Insektizide

* bis 50 l/ha ** bis 50 l/ha AHL; max. 0,15 l/ha Lotus

22

Mischbarkeit der Nufarm-Produkte

Mischungspartner

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giz

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Can

tus®

Go

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Fungizide

Flamenco® FS X X

Mischungspartner

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Herbizide

B 235 = Certrol® B

Zeagran® ultimate

Zeagran® Accent® Pack

Mischungspartner

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WG

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G

Tals

tar®

Tam

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KartoffelfungizideCanvas®

Shaktis®

Raps: Fungizide + Fungizide/Insektizide/Sikkationsmittel

Mais: Herbizide + Herbizide

Kartoffeln: Fungizide + Fungizide/Insektizide

Mischung möglich

X Mischung nicht möglich

nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU

2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff

3 = empfohlener Mischpartner

Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten. Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

Mischung möglich X Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU 2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.

Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

Mischung möglich X Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung

1 = bis 1.000 a.l./ha CTU 2 = bis 900 a.l./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.

Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!

23

Registrierte Marken

REGISTRIERTE MARKEN DER HERSTELLER _____________________________________________

■ Accent® Reg. Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company

■ Alliance® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Aniten® super Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Atlantis® OD Reg. Marke der Bayer AG

■ B® 235 (ehemals Certrol® B) Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Canvas® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Carmina® 640 Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Clinic® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Flamenco® FS Reg. Marke der BASF

■ Juwel® TOP Reg. Marke der BASF, lizenziert an Nufarm

■ Lentimax® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Lentipur® 700 Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Lexus® Class Reg. Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company

■ Loredo® Reg. Marke von Bayer

■ Lotus® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ MonFast® Reg. Marke der Monsanto Technology LLC

■ Ralon® Super Reg. Marke, lizenziert an Nufarm

■ Refine® Extra SX Reg. Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company

■ Shaktis® Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Spodnam® DC Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Sportak® 45 EW Reg. Marke der BASF, lizenziert an Nufarm

■ Stabilan® 720 Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Sumimax® Reg. Marke von Sumitomo Chemicals

■ Targa® Super Reg. Marke von Nissan Chemicals

■ Tristar® Reg. Marke der Dow AgroSciences GmbH

■ U 46® D-Fluid Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ U 46® M-Fluid Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Zeagran® ultimate Reg. Marke der Nufarm Gruppe

■ Weitere Warenzeichen: Registrierte Marken der Hersteller

24

Abstandsauflagen Ackerbau

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs bestimmung

Abstand zu Gewässer (m)

Standardbei Abdriftreduktion auf Flächen

mit > 2 % Hangneigung90 % 75 % 50 %

Alliance 100 g/ha NW468, NW607 5 5 15 NW701: Randstreifen 10 m

Aniten super 1,5–2,0 l/ha

NG403, NW468, NW605, NW606 (WW, WG, WR, T)

10 * * 5 NG404: Randstreifen

20 mNG403, NW468, NW605, NW606 (SG, Hafer)

5 * * 5

A2 Magnum (Atlantis OD + Aniten Super)

1,0 l/ha Atlantis OD

+ 1,5l/ha Aniten Super

NG403, NW468, NW605, NW606(WW, T)

10 * * 5NG404:

Randstreifen 20 m

B 235 (Certrol B)

1,5 l/ha NW468, NW605, NW606(Mais, Gräser, Sorghum) 5 * 5 5

NW705: Randstreifen 5 m (Mais, Gräser, Sorghum)

0,75 l/ha NW468, NW605, NW606 (Luzerne, Rotklee) 5 * 5 5

Canvas 0,5 l/ha NW 468, NW 642 * * * *

Carmina 6402,5 l/ha NW468, NG337, NG405,

NG414, NW605, NW60610 * 5 5 NG404:

Randstreifen 20 m3,5 l/ha 15 5 5 10

Clinic 3,0–5,0 l/ha NW468, NW642 * * * *

Flamenco FS 2,3 l/ha NW468, NW606, NW605 10 * 5 5

Juwel Top 1,0 l/ha

NW468, NW605, NW606, NW701 (W, G, R)

15 5 5 10 NW701: Randstreifen 10 m

NW468, NW605, NW606, NW705 (Weidelgras, Gräser, H, T)

10 5 5 10 NW705: Randstreifen 5 m

Lentimax

60 g/ha Sumimax + 1,0 l/ha

Lentipur 700

NW468, NG337, NW605, NW606, NG405, NG414 10 * 5 5 NG404:

Randstreifen 20 m

Lentipur 700 3,0 l/ha NW468, NG337, NW605, NW606, NG405, NG414 10 * 5 5 NG404:

Randstreifen 20 m

Lexus Class 60 g/ha NW468, NW642 * * * *

Loredo2,0 l/ha NW468, NG405, NW607 – 5 10 15

NG404: Randstreifen 20 m

1,5 l/ha NW468, NG405, NW605, NW606 (SG, H, SW)

20 5 5 10

Lotus 0,25 l/ha NW468, NW642 * * * *

Ralon Super bzw. Ralon Super PowerPlus

1,0–1,2 l/ha

NW468, NW609 (AW 1, 3, 6) 5 * * * NW701

(AW 1, 3, 6): 10 mNW468, NW609 (AW 2, 4, 5, 7) * * * * NW701

(AW 4, 5, 7): 10 m

* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflan zen -

schutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. = keine zusätzliche Festsetzung

25

Abstandsauflagen Ackerbau

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs bestimmung

Abstand zu Saumstrukturen (m)

Standardbei Abdriftreduktion

90 % 75 % 50 %

Alliance 100 g/ha NT101 20

Aniten super 1,5–2,0 l/haNT108 25 5 5 25

NT103 20 0 20 20

A2 Magnum (Atlantis OD + Aniten Super)

1,0 l/ha Atlantis OD

+ 1,5l/ha Aniten Super

NT108 25 5 5 25

B 235 (Certrol B)

1,5 l/ha NT102 (Mais; Gräser, Sorghum) 20 0 0 20

0,75 l/ha NT101 (Rotklee, Luzerne als Untersaat) 20 0 0 0

Canvas 0,5 l/ha – 0 0 0 0

Carmina 6402,5 l/ha

NT103 20 0 20 203,5 l/ha

Clinic 3,0–5,0 l/haNT101 (Ackerbau) 20 0 0 0

NT 102 (Weinbau, Zierpflanzen) 20 0 0 20

Flamenco FS 2,3 l/ha – 0 0 0 0

Juwel Top 1,0 l/ha0 0 0 0

0 0 0 0

Lentimax

60 g/ha Sumimax + 1,0 l/ha

Lentipur 700

NT103 20 0 20 20

Lentipur 700 3,0 l/ha NT103 20 0 20 20

Lexus Class 60 g/ha NT103 20 0 20 20

Loredo 1,5–2,0 l/ha NT102 20 0 0 20

Lotus 0,25 l/ha – 0 0 0 0

Ralon Super bzw. Ralon Super PowerPlus

1,0–1,2 l/ha NT101 (AW 1, 3, 4, 5, 6, 7) 20 0 0 0

Bei Gewässerabständen von unter 10 m muss beachtet werden, dass in den meisten Bundesländern landesspez. Mindesabstände zu Gewässern gesetzlich vor ge-schrieben sind. Sofern die landesspezifischen Abstände von den hier angegebenen abweichen, muss unbedingt der jeweils größere Abstand eingehalten werden!

26

Abstandsauflagen Ackerbau Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weiden

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs-bestimmung

Abstand zu Gewässer (m)

Stan-dard

bei Abdriftreduktion auf Flächen mit > 2 %

Hangneigung90 % 75 % 50 %

Refine Extra SX 60 g/ha NW468, NW609 5 * * * NW701: 10m

Shaktis 2,0 kg/ha NW468, NW605, NW606 10 * 5 5

Spodnam DC 1,25 l/ha

Sportak 45 EW 1,0 l/ha NW468, NW605, NW606 10 * 5 5 NW701:

Randstreifen 10 m

Stabilan 720 1,3–2,1 l/ha NW468, NW642 * * * *

Sumimax 60 g/ha NW 468, NW605, NW606 10 * 5 5

Targa Super1,25 l/ha

NW468, NW6422,0 l/ha

Tristar1,5 l/ha AW 1, 2, 4:

NW468, NW607 – 5 10 15

2 x 0,3 l/ha AW 3, 5: NW468, NW605, NW606 10 * 5 5

U 46 D-Fluid 2,0 l/ha NW468, NW642 * * * *

U 46 M-Fluid 1,5 l/ha NW468, NW642 * * * *

Zeagran ultimate 2,0 l/ha NW468, NW605, NW606 10 * 5 5 NW 706:

Randstreifen 20 m

Zeagran Accent Pack

60 g/ha Accent (Kom-ponente A) + 300 ml/ha

Komponente B + 1,5 l/ha Zeagran

ultimate

NW468, N W 605, NW 606 10 * 5 5 NW 706:

Randstreifen 20 m

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs-bestimmung

Abstand zu Gewässer (m)

Standardbei Abdriftreduktion auf Flächen

mit > 2 % Hangneigung90 % 75 % 50 %

Clinic 3,0–5,0 l/ha10,0 l/ha NW642 * * * *

U 46 D-Fluid 2,0 l/ha NW642 * * * *

U 46 M-Fluid 2,0 l/ha NW642 * * * *

* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflan zen -

schutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. = keine zusätzliche Festsetzung

* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflan zen -

schutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. = keine zusätzliche Festsetzung

Abstandsauflagen Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weiden

27

Abstandsauflagen Ackerbau Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weiden

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs bestimmung

Abstand zu Saumstrukturen (m)

Standardbei Abdriftreduktion

90 % 75 % 50 %

Refine Extra SX 60 g/ha NT103 20 0 20 20

Shaktis 3,0 kg/ha NT109 25 5 25 25

Spodnam DC 1,25 l/ha

Sportak 45 EW 1,0 l/ha – 0 0 0 0

Stabilan 720 1,3–2,1 l/ha – 0 0 0 0

Sumimax 60 g/ha 0 0 0 0

Targa Super1,25 l/ha NT102 (1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 12) – – 20 –

2,0 l/ha NT103 (4, 8, 11, 13)

Tristar1,5 l/ha AW 1, 2, 4: NT101 20 0 0 0

2 x 0,3 l/ha – 0 0 0 0

U 46 D-Fluid 1,5 l/ha – 0 0 0 0

U 46 M-Fluid 1,5 l/haNT103 (AW 1, 2, 4, 6, 7, 8) 20 0 20 20

NT108 (AW 5, 9, 10, 11) 25 5 5 25

Zeagran ultimate 2,0 l/ha NT103 20 0 20 20

Zeagran Accent Pack

60 g/ha Accent (Kom-ponente A) + 300 ml/ha

Komponente B + 1,5 l/ha Zeagran

ultimate

NT 103 20 0 20 20

ProduktAufwand-

mengeAnwendungs bestimmung

Abstand zu Saumstrukturen (m)

Standardbei Abdriftreduktion

90 % 75 % 50 %

Clinic3,0–5,0 l/ha NT101 20 0 0 0

10,0 l/ha NT102 20 0 0 20

U 46 D-Fluid 1,5 l/ha –

U 46 M-Fluid 2,0 l/ha NT108 25 5 5 25

Bei Gewässerabständen von unter 10 m muss beachtet werden, dass in den meisten Bundesländern landesspez. Mindesabstände zu Gewässern gesetzlich vor ge-schrieben sind. Sofern die landesspezifischen Abstände von den hier angegebenen abweichen, muss unbedingt der jeweils größere Abstand eingehalten werden!

Bei Gewässerabständen von unter 10 m muss beachtet werden, dass in den meisten Bundesländern landesspez. Mindesabstände zu Gewässern gesetzlich vor ge-schrieben sind. Sofern die landesspezifischen Abstände von den hier angegebenen abweichen, muss unbedingt der jeweils größere Abstand eingehalten werden!

28

Transport

Handelsname Versandgebinde ADR / GGVS / GGVE

Inhalt

Brutto- ge-

wichtin kg

Gebindeart

An-zahl pro

Palet-te

UN-Nr.

Bezeichnung im Beförderungspapier

Tun-nel-code

Klas-se

Ver- pack-ungs-

gruppe

Höchst-zulässigeGes.-men-ge (l; kg)je Beförd-

einheit

Mul-tipli-kator

Alliance10 x 250 g 4,9 Karton 4G 108

3077Umweltgefährdender Stoff,

fest, n.a.g., (Diflufenican, Metsulfuron-methyl)

E 9 III 1.000 18 x 1 kg 10,94 Karton 4G 30

A2 Magnum1 x 5 l & 1 x 7,5 l ** Karton 4G ** 9 III 1.000 1

Aniten super7,5 l

Kanister3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Ioxynilocta-

noat, Mecoprop-P)E 9 III 1.000 1

Atlantis OD5 l

Kanister3077

Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Iodosulfuron-

Mathyl Natrium, Mesosulfu-ronmathyl, Solvent Naphta (Petroleum) Schwer Aroma-

tisch Gemisch)

E 9 III 1.000 1

Aniten super

4 x 5 l Kanister

24,22 Karton 4G 403082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Ioxyniloctano-

at, Mecoprop-P)E 9 III 1.000 1

15 l Kanister

17,49Kanister

3H248

B 235 (Certrol B)

12 x 1 l Flasche

14,40 Karton 4G 603082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Bromoxyniloc-

tanoat, Solvent Naphtha)E 9 III 1.000 1

4 x 5 l Kanister

22,76 Karton 4G 40

Canvas4 x 5 l

Kanister23,41 Karton 4G 40 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Amisulbrom)

E 9 III 1.000 1

Carmina 6402 x 10 l Kanister

25,05 Karton 4G 36 3082Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Chlortoluron,

Diflufenican)E 9 III 1.000 1

Clinic

12 x1 l Flasche

15,84 Karton 4G 60

3082Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Glyphosate, Talg alkyl amin ethoxylat)

E 9 III 1.000 1

4 x 5 l Kanister

25,24 Karton 4G 40

20 l Kanister

24,44Kanister

3H234

640 l Container

810*Container

31HA11

1.000 l Container

1252*Container

31HA11

PRODUKTEIGENSCHAFTEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN BEIM TRANSPORT ___________________________________________________________________

* mit Palette gewogen; ** Information liegt noch nicht vor

29

Transport

Handelsname Versandgebinde ADR / GGVS / GGVE

InhaltBrutto- gewicht

in kgGebindeart

Anzahl pro

Palette

UN-Nr.

Bezeichnung im Beförderungspapier

Tun-nel-code

Klas-se

Ver- pack-ungs-

gruppe

Höchst-zulässigeGes.-men-ge (l; kg)je Beförd-

einheit

Mul-tipli-kator

Flamenco FS2 x 10 l Kanister

23,25 Karton 4G 39 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.,

(Solvent Naphtha, Prochlo-raz, Fluquinconazol

E 9 III 1.000 1

Juwel Top4 x 5 l

Kanister23,20 Karton 4G 40 3082

Umweltgefährdender Stoff, Flüssig n.a.g. (Kresoximmethyl,

Epoxiconazol)

E 9 III 1000 1

Lentimax

10 l Kanister & 2 x 0,3 kg

Dose

14,00 Karton 4G 36

Lentipur 70010 l

Kanister23,75 Karton 4G 36 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.,

(Chlortoluron)E 9 III 1000 1

Sumimax2 x 300 g Dose

4,20 Karton 4G 90 3077Umweltgefährdender

Stoff, fest, n.a.g. (Flumioxazin)

E 9 III 1000 1

Lentipur 7002 x 10 l Kanister

23,75 Karton 4G 36 3082Umweltgefährdender

Stoff, flüssig, n.a.g. (Chlortoluron)

E 9 III 1.000 1

Lexus Class

10 x 90 g Dose

1,75 Karton 4G 1353077

Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Flupyrsulfuron Methyl, Carfentrazon Ethyl)

E 9 III 1.000 110 x 500 g

Dose6,63 Karton 4G 27

Loredo

4 x 5 l Kanister

26,66 Karton 4G 403082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.

(Mecoprop-P, Diflufenican)

E 9 III 1.000 115 l

Kanister19,52

Kanister 3H2

51

Lotus12 x 1 l Flasche

14,45 Karton 4G 60 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.,

(Cini don-Ethyl, Solvent Naphta)

E 9 III 1.000 1

Ralon Super

12 x1 l Flasche

14,10 Karton 4G 60

3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Mefenpyrdiethyl, Fenoxaprop-ethyl, Solvent Naphtha)

E 9 III 1.000 14 x 5 l

Kanister22,12 Karton 4G 40

20 l Kanister

220,20Kanister

3H232

PRODUKTEIGENSCHAFTEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN BEIM TRANSPORT ___________________________________________________________________

30

Transport

Handelsname Versandgebinde ADR / GGVS / GGVE

InhaltBrutto- gewicht

in kgGebindeart

Anzahl pro

Palette

UN-Nr.

Bezeichnung im Beförderungspapier

Tun-nel-code

Klas-se

Ver- pack-ungs-

gruppe

Höchst-zulässigeGes.-men-ge (l; kg)je Beförd-

einheit

Mul-tipli-kator

Ralon Super PowerPlus

7 l 8,40 Karton 4G 96

Ralon Super5 l

Kanister3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Me-

fenpyrdiethyl, Fenoxa pro p-ethyl, Solvent Naphta)

E 9 III 1.000 1

MonFast2 l

Kanister1987

Alkohole n.a.g. (10 % Butanollösung)

(D/E) 3 III 1.000 1

Refine Extra SX

10 x 250 g Karton

3,52 Karton 4G 723077

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Thifensul-furon Methyl, Tribenuron

Methyl)

E 9 III 1.000 15 x 1,5 kg

Karton9,14 Karton 4G 36

Shaktis1 x 1 kg

Sack11,0 Sack 5M1 50 3077

Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.

(Amisulbrom, Mancozeb)

E 9 III 1.000 1

Spodnam DC4 x 5 l

Kanister21,66 Karton 4G 36 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Di-1-p-menthene)

E 9 III 1.000 1

Sportak 45 EW

4 x 5 l Kanister

24,60 Karton 4G 40 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Prochloraz 40 %, Solvent Naphtha)

9 III 1.000 1

Stabilan 720

12 x 1 l Flasche

15,40 Karton 4G 60

1760Ätzender flüssiger Stoff,

n.a.g. (Chlormequat)E 8 III 1.000 1

2 x 10 l Kanister

24,11 Karton 4G 36

20 l Kanister

23,80Kanister

3H234

640 l Container

776*Container

31HA11

1.000 l Container

1215*Container

31HA11

Sumimax

10 x 300 g Dose

4,20 Karton 4G 903077

Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g.

(Flumioxazin)E 9 III 1.000 1

4 x 1,2 kg Dose

6,10 Karton 4G 60

PRODUKTEIGENSCHAFTEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN BEIM TRANSPORT ___________________________________________________________________

* mit Palette gewogen

31

Transport

Handelsname Versandgebinde ADR / GGVS / GGVE

InhaltBrutto- gewicht

in kgGebindeart

Anzahl pro

Palette

UN-Nr.

Bezeichnung im Beförderungspapier

Tun-nel-code

Klas-se

Ver- pack-ungs-

gruppe

Höchst-zulässigeGes.-men-ge (l; kg)je Beförd-

einheit

Mul-tipli-kator

Targa super2 x 10 l Kanister ** Karton 4G 36 3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Quizalofop-p-ethyl

Lösung)

E 9 III 1.000 1

Tristar

12 x 1 l Flasche

14,76 Karton 4G 603082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.

(Bromoxynil, Ioxynil, Fluroxypyr)

E 9 III 1.000 14 x 5 l

Kanister23,36 Karton 4G 40

U 46 D-Fluid

12 x 1 l Flasche

15,86 Karton 4G 603082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.

(2,4-D)E 9 III 1.000 1

2 x 10 l Kanister

24,89 Karton 4G 40

U 46 M-Fluid

12 x 1 l Flasche

15,24 Karton 4G 60– – – – – – –

2 x 10 l Kanister

23,85 Karton 4G 36

Zeagran ultimate

12 x 1 l Kanister

15,28 Karton 4G 60

3082

Umweltgefähr dender Stoff, flüssig, n.a.g.

(Terbuthylazin, Bro moxyniloctanoat/

-heptanoat)

E 9 III 1.000 115 l

Kanister17,49

Kanister 3H2

48

Zeagran Accent Pack ** ** Karton 4G 40

Zeagran ultimate

2 x 5 l Kanister

3082

Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.

(Terbuthylazin, Bromoxyniloctanoat/-

heptanoat)

E 9 III 1.000 1

Accent Komponente A

1 x 400 g Dose ** ** ** 3077

Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Nicosulfuron)

E 9 III 1.000 1

Accent Komponente B

1 x 2 l Kanister ** ** ** – – – – – – –

PRODUKTEIGENSCHAFTEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN BEIM TRANSPORT ___________________________________________________________________

** Information liegt noch nicht vor

32

Umgang und Lagerung

Handelsname Angaben zu den Inhaltsstoffen

Verwen-dungs-zweck

Formu- lie-

rungs- typ

Wirkstoffeandere

kennzeichnungs-pflichtige Stoffe

Alliance Herbizid WG600 g/kg Diflufenican

keine60 g/kg Metsulfuron-methyl

Aniten super Herbizid EC290 g/l Mecoprop-P als Butoxyethanolester Lösungsmittel

Naphta180 g/l Ioxynil als Octanoate

A2 Magnum Herbizid

Aniten super Herbizid EC290 g/l Mecoprop-P als butoxyethanolester Lösungsmittel

Naphta180 g/l Ioxynil als Octanoate

Atlantis OD Herbizid OD1,86 g/l Iodsulfuron Lösungsmittel

Naphta9,72 g/l Mesosulfuron

B 235 (Certrol B) Herbizid EC 235 g/l Bromoxynil als Octansäureester (342 g/l)

Lösungsmittel Naphtha

Canvas Fungizid SC 200 g/l Amisulbrom keine

Carmina 640 Herbizid SC600 g/l Chlortholuron

keine40 g/l Diflufenican

Clinic Herbizid SL 360 g/l Glyphosat als Isopropylamin-Salz (487 g/l) keine

Flamenco FS Fungizid SE174 g/l Prochloraz Lösungsmittel

Naphtha54 g/l Fluquinconazol

Juwel Top Fungizid SE

125 Kresoxim-Methyl

keine125 Epoxiconazol

150 Fenpropimorph

Lentimax Herbizid

Lentipur 700 Herbizid SC 700 g/l Chlorotolorun keine

Sumimax Herbizid WG 500 g/l Flumioxazin

Lentipur 700 Herbizid SC 700 g/l Chlortoluron keine

Lexus Class Herbizid WG167 g/kg Flupyrsulfuron Methyl

keine333 g/kg Carfentrazon Ethyl

Loredo Herbizid SC33,3 g/l Diflufenican

keine500 g/l Mecoprop-P als Kalium-Salz (588,0 g/l)

Lotus Herbizid EC 200 g/l Cinidon-ethyl Lösungsmittel Naphtha

33

Umgang und Lagerung

Kennzeichnung gem. GefStoffVO

Symbol R- und S-Sätze

Lager-klasse

LGK nach VCI

Flammpunkt in °C

nicht geeignete Löschmittel

Lager-temperatur

über unter

C, N R: 34, 50/53S: 1, 2, 13, 26, 27, 28, 35, 36/37/39, 45, 57 13/11 keine Daten

verfügbar Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 36, 43, 50/53, 63, 65, 66, 67S: 2, 13, 24, 26, 35, 36/37/39, 46, 57, 62 3B 75 Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 36, 43, 63, 65, 66, 67, 50/53S: 2, 13, 24, 26,35, 36/37/39, 46, 57, 62 3B 75 Wasservollstrahl 0 40

N, Xi R: 36/38, 50/53 S: 2, 13, 26, 35, 36/37/39, 57 10 > 60 Wasservollstrahl 0 30

Xn, N R: 22, 36/38, 43, 50/53, 63, 65, 66, 67S: 2, 13, 24, 35, 36/37/39, 57, 62 3B > 65 Wasservollstrahl 0 30

N R: 50/53S: 2, 13, 35, 36, 57 12 nicht

entflammbar Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 40, 43, 50/53, 63S: 2, 13, 20/21, 24, 36/37, 46, 60, 61 12 > 100 Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 20, 37, 41, 51/53S: 2, 13, 23, 24, 26, 35, 36/37/39, 46, 57, 60 12 nicht

entflammbar Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 36, 48/22, 51/53, 67S: 2, 13, 20/21, 35, 46, 57 12 nicht

entflammbar Wasservollstrahl 0 30

Xn, N R: 40, 43, 50/53, 62, 63S: 2, 13, 24, 35,36/37, 46, 57 12 nicht

entflammbar – 0 40

Xn, N R: 40, 50/53, 63S: 2, 13, 20/21, 36/37, 46, 57 12 >105 Wasservollstrahl 0 40

N, T R: 50/53, 61S: 1/2, 13, 35, 36/37, 45, 53, 57

Xn, N R: 40, 50/53, 63S: 2, 13, 20/21, 36/37, 46, 57 12 > 105 Wasservollstrahl 0 40

Xi, N R: 43, 50/53S: 2, 13, 20/21, 24, 35, 37, 46, 57 11 nicht

entflammbar Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 41, 43, 50/53S: 2, 13, 20/21, 24, 26, 35, 36/37/39, 46, 57 12 > 100 Wasservollstrahl 0 30

Xn, N R: 38, 40, 41, 50/53S: 2, 13, 26, 35, 36/37/39, 46, 57 3B 100 Wasservollstrahl -5 40

34

Umgang und Lagerung

Handelsname Angaben zu den Inhaltsstoffen

Verwen-dungs- zweck

Formu- lie-

rungs- typ

Wirkstoffeandere

kennzeichnungs-pflichtige Stoffe

Ralon Super PowerPlus Herbizid

Ralon Super Herbizid EW 63,6 g/l Fenoxaprop-P als Ethylester (69 g/l)Lösungsmittel

Naphtha, Mefenpyrdiethyl

Monfast Netzmittel – – – keine

Ralon Super Herbizid EW 63,6 g/l Fenoxaprop-P als Ethylester (69 g/l)Lösungsmittel

Naphtha, Mefenpyrdiethyl

Refine Extra SX Herbizid WG320 g/kg Thifensulfuron als Methylester (333 g/kg)

keine160 g/kg Tribenuron als Methylester (166 g/kg)

Shaktis Fungizid WG30 g/kg Amisulbrom Natriumdiiso-

propylnaph-thalinsulfonat600 g/kg Mancozeb

Spodnam DC Pflanzenstär-kungsmittel SE 580 g/l Terpene Polymere keine

Sportak 45 EW Fungizid EW 450 g/l Prochloraz keine

Stabilan 720 Wachstums-regler SL 558 g/l Chlormequat als Chlorid (720 g/l) keine

Sumimax Herbizid WG 500 g/kg Flumioxazin keine

Targa Super Herbizid EC 46,3 g/l Quizalofop-P als Ethylester (50 g/l)

Lösungsmittel Naphtha

Tristar Herbizid EC

100 g/l BromoxynilLösungsmittel

Naphtha100 g/l Ioxynil

100 g/l Fluroxypyr

U 46 D-Fluid Herbizid SL 500 g/l 2,4-D als Dimethylamin-Salz (602,0 g/l) keine

U 46 M-Fluid Herbizid SL 500 g/l MCPA als Dimethylamin-Salz (611,8 g/l) keine

Zeagran ultimate Herbizid SE250 g/l Terbuthylazin Lösungsmittel

Naphtha100 g/l Bromoxynil

Zeagran Accent Pack Herbizid

Zeagran ultimate Herbizid SE250 g/l Terbuthylazin Lösungsmittel

Naphtha100 g/l Bromoxynil

Accent Komponente A Herbizid WG 750 g/l Nicosulfuron Lösungsmittel Naphtha

Accent Komponente B Netzmittel * Aliphatische Alkohole, ethyoxyliert keine

* sonstige Formulierung

35

Umgang und Lagerung

Kennzeichnung gem. GefStoffVO

Symbol R- und S-Sätze

Lager-klasse

LGK nach VCI

Flammpunkt in °C

nicht geeignete Löschmittel

Lager-temperatur

über unter

Xi, N R: 43, 51/53, 66S: 2, 13, 24, 35, 37, 57 10 > 100 Wasservollstrahl 0 50

Xi, N R: 41, 51/53S: 2, 13, 25, 26, 35, 39, 57 10 61 Wasservollstrahl 0 40

N, Xi R: 43, 51/53, 66S: 2, 13, 24, 35, 37, 57 10 > 100 Wasservollstrahl 0 50

N R: 50/53S: 2, 13, 20/21, 24, 35, 37, 46, 57 11 keine Daten

verfügbar Wasservollstrahl 0 50

Xn, N R: 43, 50/53, 63S: 2, 13, 24, 35, 36/37, 46, 57 11 nicht anwendbar Wasservollstrahl 0 40

N, Xi R: 38, 43, 50/53 S: 2, 13, 23, 24/25, 35, 61 10 > 100 Wasservollstrahl 0 40

N R: 50/53S: 35, 57 12 nicht entflammbar Wasservollstrahl 0 50

Xn R: 22S: 2, 13, 20/21, 46 8B nicht entflammbar Wasservollstrahl 0 35

T, N R: 50/53, 61S: 1/2, 13, 35, 36/37, 45, 53, 57 6.1B nicht entflammbar – 0 40

Xn, N R: 20, 38, 41, 43, 51/53, 65S: 2, 13, 24, 26, 35, 37/39, 57, 62 10 nicht entflammbar – 0 40

Xn, N R: 20/22, 36/38, 43, 50/53, 63, 65, 67S: 2, 13, 20/21, 24, 35, 36/37/39, 57, 62 10 69 Wasservollstrahl -5 30

Xn, N R: 22, 37, 41, 50/53S: 2, 13, 23, 24, 26, 35, 39, 46 12 > 110 Wasservollstrahl 0 40

Xn R: 22, 41S: 2, 13, 20/21, 26, 35, 39, 46, 57 12 > 110 Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 43, 50/53, 63, S: 2, 13, 20/21, 36/37, 46, 60, 61 10 > 100 Wasservollstrahl 0 40

Xn, N R: 22, 43, 50/53, 63S: 2, 13, 20/21, 36/37, 46, 60, 61 10 > 100 Wasservollstrahl 0 40

Xi R: 43, 50/53S: 2, 13, 20/21, 24, 35, 37, 46, 57 10 nicht anwendbar Wasservollstrahl 0 40

Xn R: 22, 41 S: 2, 13, 20/21, 26, 35, 39, 46 10 > 110 Wasservollstrahl 5 50

36

A2 Magnum

Atlantis OD ■ Stark gegen: – Ackerfuchsschwanz – Gemeinen Windhalm – Rispengras – Kamille-Arten

■ Neuartige OD-Formulierung ■ Fertigformuliert ■ Früh einsetzbar

Aniten super ■ Stark gegen: – Klettenlabkraut – Ehrenpreis-Arten – Kornblume

■ Neuartige BEE-Technologie in der Formulierung ■ Ab 4 °C einsetzbar ■ Schnell regenfest (1 Stunde)

Vorteile der Einzelprodukte

Zwei Produkte – Maximale Synergie

A2 Magnum ist das Set bestehend aus dem Gräserspezialisten Atlantis® OD und dem Breitbandherbizid Aniten® Super zur wirkungsvollen Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz und einer breiten Mischverun-krautung.

BBCH 13 25 2921

Gegen Ackerfuchsschwanz, Windhalm, einj. Rispe und Unkräuter

mit Stabilan 720 mischbar

Aniten® super 1,5 l/ha + Atlantis® OD 1,0 l/ha

Weizen, Triticale

Unsere Herbizidempfehlung – Frühjahr 2011

A2 M

agnu

m

37

A2 Magnum

Aniten® super in A2 Magnum

Flüssiges Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide.Neue einzigartige und patentierte BEE-Formulierung.

Wirkstoff: 180 g/l Ioxynil-octanoat 290 g/l Mecoprop-PFormulierung: Emulsionskonzentrat (EC)Packungsgröße: 1 x 7,5 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 36 Reizt die Augen.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

RA 059 Enthält Ioxynil-octanoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.RA 060 Enthält Mecoprop-Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Aniten® super in A2 Magnum

024166-00

A2 M

agnu

m

38

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten auf-geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdrift-minderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest-abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: * 90 %: *NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024166-00/01-001NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf

Schadorganismus/Zweckbestimmung Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Zweikeimblättrige Unkräuter Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale 024166-00/00-001

Zweikeimblättrige Unkräuter Hafer, Sommergerste 024166-00/00-002

Aniten® super in A2 Magnum

A2 MagnumA2

Mag

num

39

folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun-desanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar-landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaft-lich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024166-00/01-002NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 m

Aniten® super in A2 Magnum

A2 Magnum

A2 M

agnu

m

40

GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Aniten super wirkt in Winter- und Sommergetreide (Sommergerste, Hafer) gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschl. Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn und Kamille.Mecoprop-P liegt in der patentierten BEE-Formulierung als hochaktiver Buthoxyethylester (BEE) vor. Durch diese neue Formulierung dringen die Wirkstoffe nach der Spritzung sofort über die Blätter in die Unkrautpflanzen ein. Das Produkt besitzt hierdurch auch bei kalten Temperaturen eine sehr gute Wirkung. Phenoxycarbonsäuren, zu denen der Wirkstoff Mecoprop-P gehört, sind künstliche Auxine, deren Kon-zentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft erhöht bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackerhahnenfuß, Ackerhohlzahn (bis 4-Blattstadium), Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen (bis 4-Blattstadium), Ehrenpreisarten, Erdrauch, Gemeiner Rainkohl, Hederich, Hirtentäschel, Kamillearten (bis 4-Blattstadium), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knöterich-arten, Kornblume, Melde, Saatwucherblume (2–4 Blattstadium),Taubnesselarten, Vogelmiere, Wicken-artenWeniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn (größer 4-Blattstadium), Ackerstiefmütterchen (größer 4-Blatt-stadium), Ackerwinde, Kamille (größer 4-Blattstadium), Saatwucherblume (4-6 Blattstadium), Vergiss-meinnichtNicht ausreichend bekämpfbar: Saatwucherblume (ab 6-Blattstadium)

■ Besondere HinweiseAniten super wirkt praktisch witterungs- und regenunabhängig. Es sollte jedoch nicht bei Regen ge-spritzt werden.Regenfest nach 30 Minuten!

Die Frühjahranwendung von Aniten super kann ab beginnendem Wachstum der Unkräuter bereits bei Temperaturen von + 4 °C beginnen. Bei Nachfrostgefahr sollte Aniten super nicht ausgebracht werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenI. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale:Im Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13–29 der Kultur, mit 2,0 l/ha in 200–400 l Wasser

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II. Sommergerste, HaferIm Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13–29 der Kultur, mit 1,5 l/ha in 200–400 l Wasser

■ Besondere HinweiseUntersaaten: Getreidebestände, in denen Klee- oder Luzerneuntersaat schon eingesät ist oder erst eingesät werden soll, können nicht mit Aniten super behandelt werden.Vorsichtig bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Schäden durch Abtrift möglich, insbesondere bei Reben, Hopfen, Raps und Tabak. Nicht in der Nähe von Weinbergen spritzen.Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.

■ VerträglichkeitAniten super ist nach unseren Erfahrungen für alle Sorten der empfohlenen Kulturarten im Allgemeinen gut verträglich.WP733 In Sommergerste, Hafer sind Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der

Kulturpflanze möglich.WP778 In Roggen Ertragsminderungen möglich.

■ NachbauKeinerlei Einschränkung bei Nachbaukulturen.

■ WartezeitFreiland, Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitAniten super ist mischbar mit Fenuron Set, Ralon Super PowerPlus (bis 1,5 l/ha Aniten super), Axial® 50, isoproturon-haltigen Präparaten, Stabilan 720 (CCC) und mit max. 50l AHL/200l. Aniten super ist nicht mit Break® Thru, Medax® Top oder Moddus® mischbar. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheAniten super unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben.Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Nie mehr Spritzbrüheansetzen als unbedingt gebraucht wird.

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■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und

bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

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SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder treten.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

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HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082

■ LagerungLGK: 3BSo lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

Atlantis® OD in A2 MagnumHerbizid zur Nachauflaufanwendung gegen Ungräser, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere und kruzifere Unkräuter in Winterweizen, -roggen und Triticale

Wirkstoff: 10 g/l Mesosulfuron-methyl 2 g/l Iodosulfuron-methyl-natrium 30 g/l Mefenpyr-diethyl (Safener)

Formulierung: Ölige Dispersion (OD)Packungsgröße: 1 x 5 l

Xi ReizendN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt

konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung (Aufwandmenge von 0,5 l/ha im Nachauflauf Frühjahr)NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Ge-meines Rispengras, Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjährige zwei-keimblättrige Unkräuter, Weidelgras-Arten, Taube Trespe, Flughafer

Winterweizen

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten Triticale

Gemeiner Windhalm Winterroggen

Enthält Polyglykolether – Kann allergische Reaktionen hervorrufen.Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden!

Atlantis OD kann im Nachauflauf Herbst und im Nachauflauf Frühjahr eingesetzt werden.Keine Anwendung in Gerste und Hafer, da diese Getreidearten geschädigt werden. A2

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Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung (Aufwandmenge von 0,6 l/ha im Nachauflauf Herbst)NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Aufwandmenge von 1,0 l/ha im Nachauflauf Herbst oder Frühjahr )NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Aufwandmenge von 1,2 l/ha im Nachauflauf Herbst oder Frühjahr)NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Aufwandmenge von 1,5 l/ha im Nachauflauf Frühjahr)NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: * 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Atlantis OD enthält die Wirkstoffe Mesosulfuron (Wirkungsmechanismus [HRAC-Gruppe]: B) und Iodo-sulfuron (Wirkungsmechanismus [HRAC-Gruppe]: B). Es wirkt hauptsächlich über die Blätter, bei früher Anwendung auch über die Wurzeln der Ungräser und Unkräuter. Durch Hemmung des Pflanzenwachs-tums an Wurzel und Spross beginnt ein Absterbeprozess, der sich über einige Wochen erstrecken kann.Bei früher Anwendung von Atlantis OD können Ungräser und Unkräuter in der Keimphase oder beim Auflaufen über den Boden miterfasst werden. Eine andauernde Bodenwirkung ist nicht vorhanden.Die Wirkung von Atlantis OD ist weitgehend unabhängig von der Witterung. Auch bei kühleren Tem-peraturen oder bei Trockenheit ist eine Anwendung möglich, sofern sich Ungräser bzw. Unkräuter in aktivem Wachstum befinden.Auf gute Benetzung der Zielpflanzen achten! Feintropfiges Spritzen fördert die Anlagerung von Atlantis OD an die Schadgräser. Die Zugabe eines externen Formulierungshilfsstoffes ist in der Regel nicht notwendig. Nur bei Behand-lungen nach längerer Trockenheit kann der Zusatz eines Netzmittels sinnvoll sein, um die Wirkstoffauf-nahme durch Ungräser und Unkräuter zu optimieren.

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NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

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WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Herbst mit 0,6 l/ha in Winterweizen, Winterroggen und Triticale:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Gemeiner Windhalm, Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten

Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Senf-Arten

Gemeine Quecke, Trespen-Arten, Weidelgras-Arten, Flughafer, Ausdauernde Unkräuter, Ehren-preis-Arten, Kletten-Labkraut, Kornblume, Stiefmütterchen- Arten, Taubnessel-Arten u.a.

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Herbst mit 1,0 l/ha in Winterweizen und Triticale:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz*, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Senf-Arten, Vogel-Sternmiere

Acker-Vergissmeinnicht, Mohn-Arten

Gemeine Quecke, Ausdauernde Unkräuter, Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kletten- Labkraut, Kornblume, Stiefmütter-chen u. a.

*Für die Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz in Winterweizen im Nachauflauf Herbst auf Extremstandorten sind 1,2 l/ha notwendig.

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Herbst mit 1,2 l/ha in Winterweizen:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz auf Ext-remstandorten, Taube Trespe**, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispen-gras, Weidelgras-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Senf-Arten, Purpurrote Taubnessel, Vogel-Sternmiere

Mohn-Arten Gemeine Quecke, Ausdauernde Unkräuter, Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kletten- Labkraut, Kornblume, Stiefmütter-chen u. a.

** Zur Niederhaltung des Ungrases zwecks Führung der Kultur zugelassen

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Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Frühjahr mit 0,5 l/ha in Winterweizen, Winterroggen und Triticale:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Gemeiner Windhalm; Vogel-Sternmiere

Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Senf-Arten

Gemeine Quecke, Trespen-Arten, Weidelgras-Arten, Flughafer, Aus-dauernde Unkräuter, Ehrenpreis-Arten, Kletten-Labkraut, Korn-blume, Stiefmütterchen-Arten, Taubnessel-Arten u. a.

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Frühjahr mit 1,0 l/ha in Winterweizen und Triticale:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz***, Einjähri-ges Rispengras, Gemeines Rispen-gras, Ausfallraps, Hirtentäschel-kraut, Kamille-Arten, Senf-Arten, Gemeiner Windhalm, Vogel-Stern-miere

Weidelgras-Arten, Flughafer, Acker-Vergissmeinnicht, Mohn-Arten

Gemeine Quecke, Trespen-Arten, Ausdauernde Unkräuter, Ehren-preis-Arten, Kletten-Labkraut, Kornblume, Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten u. a.

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Frühjahr mit 1,2 l/ha in Winterweizen:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Weidelgras-Arten, Flughafer, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz***, Einjähriges Rispengras, Gemeines Rispengras, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Mohn-Arten, Senf-Arten, Vogel-Sternmiere

Acker-Vergissmeinnicht, Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten

Gemeine Quecke, Taube Trespe, Ausdauernde Unkräuter, Ehren-preis-Arten, Kornblume, Stiefmüt-terchen u. a.

*** Für die Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz in Winterweizen auf Extremstandorten sind im Nachauflauf Frühjahr 1,5 l/ha notwendig.

Nachauflaufanwendung von Atlantis OD im Frühjahr mit 1,5 l/ha in Winterweizen:

Sehr gut bis gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz auf Extrem-standorten, Taube Trespe**, Ge-meiner Windhalm, Einjähriges und Gemeines Rispengras, Weidelgras-Arten, Flughafer, Ausfallraps, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Mohn-Arten, Senf-Arten, Vogel-Sternmiere

Acker-Vergissmeinnicht, Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten

Gemeine Quecke, Ausdauernde Unkräuter, Ehrenpreis-Arten, Kornblume, Stiefmütterchen u. a.

** Zur Niederhaltung des Ungrases zwecks Führung der Kultur zugelassen

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HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________ VH371 Nur für den berufsmäßigen Anwender! Folgende Aufwandmengenbegrenzungen sind bei den Getreidearten zu den jeweiligen Anwendungs-zeitpunkten zu beachten:

Anwendungszeitpunkt Kulturen Maximale Aufwandmenge

Nachauflauf Herbst Winterroggen (BBCH 11–25) 0,6 l/ha

Nachauflauf Herbst Triticale (BBCH 11–25) 1,0 l/ha

Nachauflauf Herbst Winterweizen (BBCH 11–25) 1,2 l/ha

Nachauflauf Frühjahr Winterroggen (BBCH 13–32) 0,5 l/ha

Nachauflauf Frühjahr Triticale (BBCH 13–32) 1,0 l/ha

Nachauflauf Frühjahr Winterweizen (BBCH 13–30) 1,5 l/ha

Zur Ungräserbekämpfung sollten in Abhängigkeit vom Anwendungstermin folgende Aufwandmengen eingesetzt werden:

Gemeiner WindhalmVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Ungrases Herbstanwendung 0,6 l/haVom 3-Blatt-Stadium bis 2-Knoten-Stadium des Ungrases Frühjahrsanwendung 0,5 l/ha

Einjähriges Rispengras, Gemeines RispengrasVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Ungrases Herbstanwendung 1,0 l/haVom 3-Blatt-Stadium bis 2-Knoten-Stadium des Ungrases Frühjahrsanwendung 1,0 l/ha

Acker-FuchsschwanzVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Ungrases Herbstanwendung 1,0 l/haVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Grases und bei starkem Besatz Herbstanwendung 1,2 l/ha*Vom 3-Blatt-Stadium bis 2-Knoten-Stadium des Ungrases Frühjahrsanwendung 1,0 l/haVom 3-Blatt-Stadium bis zum Beginn des Schossens des Grases und bei starkem Besatz Frühjahrsanwendung 1,5 l/ha*

Weidelgras-ArtenVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Ungrases und bei starkem Besatz Herbstanwendung 1,2 l/haVom 3-Blatt-Stadium bis zum Beginn des Schossens der aus Samen aufgelaufenen Ungräser Frühjahrsanwendung 1,2 l/haWeit entwickelte und etablierte Ungräser und bei starkem Besatz Frühjahrsanwendung 1,5 l/ha

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FlughaferVom 3-Blatt-Stadium bis zum Beginn des Schossens der aus Samen aufgelaufenen Ungräser Frühjahrsanwendung 1,2 l/haWeit entwickelte und etablierte Ungräser und bei starkem Besatz Frühjahrsanwendung 1,5 l/ha

Trespen-ArtenVom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Ungrases Herbstanwendung 1,2 l/ha**Vom 3-Blatt-Stadium bis zum Beginn des Schossens des Ungrases Frühjahrsanwendung 1,5 l/ha***auf Acker-Fuchsschwanz-Extremstandorten (z.B. Marsch) ist die Vorlage eines Bodenherbizides zu empfehlen

**zur Niederhaltung des Ungrases zwecks Führung der Kultur

Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha

Maximal 1 Anwendung je Kultur und Jahr.

Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abge-deckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt (F).

■ Anwendungsgebietsbezogene HinweiseDie Anwendung von Atlantis OD muss im Nachauflauf der Ungräser erfolgen. Bei Anwendung im Nachauflauf Herbst sollte noch mindestens 10-14 Tage aktives Pflanzenwachstum folgen. Keine Applikationen auf gefrorenen Boden! Ist Bodenfrost zu erwarten, sollte die Behandlung verschoben werden!Anwendungen im Nachauflauf Frühjahr vornehmen, wenn die Vegetation begonnen hat und Ungräser bzw. Unkräuter wiederergrünt sind. Wüchsiges Wetter fördert die Wirkung. Behandlungen sollten mög-lichst zeitig nach Vegetationsbeginn erfolgen - wenn Ungräser und Unkräuter noch klein sind - und bis zum Ende der Bestockung des Getreides abgeschlossen sein.Wird Atlantis OD auf Extremstandorten eingesetzt, sollten die vorgegebenen Aufwandmengen nicht unterschritten werden. Extremstandorte charakterisieren sich wie folgt: Der Anteil an Wintergetreide in der Fruchtfolge ist sehr hoch. Auf dem Standort herrscht ein übermäßig starker Gräserbesatz, der zum Teil in mehreren Wellen aufläuft. Typische Standorte sind schwere, stark sorptive, sehr humose Flächen oder Marsch-Standorte. Flächen mit extremer Frühsaat und starker Gräserentwicklung bereits im Herbst tragen zur Bildung von Extremstandorten bei. Auf diesen Flächen können bereits Resistenzen gegen einzelne Wirkstoffgruppen vorhanden sein.

Besondere HinweiseWH951 Im Falle der Ausbildung von schwer bekämpfbaren Biotypen kann es bei Ungräsern oder

Unkräutern in Einzelfällen zu einer verminderten Wirksamkeit von Atlantis OD kommen. Die Anwendung von Atlantis OD sollte im Rahmen eines Anti-Resistenz-Managements erfolgen, um der Entwicklung von resistenten Ungräsern oder Unkräutern vorzubeugen. Vermeidung von Getreide-Monokultur und ein regelmäßiger Wechsel von Herbiziden mit unterschiedli-chen Wirkungsmechanismen ist zu empfehlen.

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Zur ausreichenden Ausnutzung der Blattaktivität sollte 5 Stunden nach der Anwendung kein Regen fallen.Bei sehr niedriger relativer Luftfeuchtigkeit, auch bei Kälte und Wachstumsstillstand kann durch die Ungräser nicht genügend Wirkstoff aufgenommen werden, deshalb sollte in diesem Fall die Anwendung verschoben werden.Atlantis OD sollte nicht angewendet werden, wenn Bestände durch Frost, Staunässe oder Trockenheit geschädigt, mangelhaft ernährt oder aufgrund anderer Ursachen geschwächt sind.Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise können Minderwirkungen bei Ungräsern oder Schäden am Getreide auftreten.

■ Pflanzenverträglichkeit WP734 Schäden an der Kulturpflanze sind möglich.

Bei Beachtung der maximal in den einzelnen Kulturen einsetzbaren Aufwandmengen ist Atlantis OD nach bisherigen Erfahrungen in allen Winterweizen-, Triticale- und Winterroggen-Sorten verträglich. Vereinzelt kann es nach der Behandlung zu temporären Aufhellungen oder Wachstumsverzögerungen, im Extremfall zu leichten Einkürzungen kommen. Diese Symptome sind wirkstoffspezifisch (Sulfonyl-harnstoffe) und haben nach bisherigen Versuchserfahrungen keinen Einfluss auf den Ertrag.Abdrift auf Nachbarkulturen ist zu vermeiden! Insbesondere Hafer, Futtergräser und Winterraps können geschädigt werden.Keine Anwendung in Gerste und Hafer!Getreide mit Untersaaten (Gräser oder Leguminosen) nicht mit Atlantis OD behandeln!

■ Nachbau WH960 Nach der Ernte des behandelten Getreides können im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge

nach bisherigen Erkenntnissen Getreide, Winterraps und Zwischenfrüchte und im Frühjahr des Folgejahres Zuckerrüben, Kartoffeln, Mais und Sonnenblumen nachgebaut werden.

Nach starker Trockenheit zwischen Anwendung von Atlantis OD im Frühjahr und der Aussaat von Som-merzwischenfrüchten (zum Beispiel Senf-Arten) oder Winterraps sollte vor deren Aussaat eine wendende Bodenbearbeitung (z. B. Pflug) durchgeführt werden.Muss - nach Herbstanwendung von Atlantis OD– im Frühjahr ein vorzeitiger Umbruch vorgenommen werden, können nach bisherigen Erfahrungen folgende Kulturen nachgebaut werden:Nach Anwendung von max. 0,9 l/ha und nachfolgender Pflugfurche: Sommergetreide oder MaisNach Anwendung von max. 0,6 l/ha und nachfolgender Pflugfurche: Sommerraps oder Zuckerrüben.Bei Umbruch (Pflugfurche!) nach Frühjahrsanwendung von max. 0,9 l/ha Atlantis OD können nachge-baut werden: Sommerweizen und nach 2 Monaten Wartezeit Mais.Nach Anwendung von max. 0,45 l/ha Atlantis OD kann nach 1 Monat Sommergerste und Mais nachge-baut werden. Vor der Saat muss gepflügt werden.Kennzeichnungsauflagen bei Frühjahrs-Anwendungen:1,2 l/ha: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich.1,5 l/ha: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps, Sonnenblumen, Futter- und Zuckerrüben möglich.

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitAtlantis OD ist nach bisherigen Ergebnissen mit folgenden handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln mischbar:Herbizide: Attribut®, Bacara® Forte, Fenikan®, Herold®, Cadou® SC, Azur®, Hoestar® Super, Husar® OD, Husar® OD PowerSet, Aniten®1 SuperFungizide: Fandango®, Twist®, Input®,Insektizide: Pyrethroide, Biscaya®,Wachstumsregler: Stabilan® 720

Keine Tankmischungen mit Mineral- oder Paraffinölen!Keine Tankmischung mit AHL.Tankmischungen mit weiteren, hier nicht genannten Pflanzenschutzmitteln und Mischungen aus mehr als zwei Komponenten wurden bisher nicht geprüft und sollten daher unterbleiben.Atlantis OD sollte ab einer Aufwandmenge über 1,0 l/ha nur mit Produkten gemischt werden, die Safe-ner enthalten wie z.B. Hoestar® Super oder Husar® OD. Mit anderen Mischpartnern können Verträglich-keitsprobleme auftreten.Mischungen mit Wachstumsreglern können unter bestimmten Witterungsverhältnissen stärkere Einkür-zungen hervorrufen.

■ Herstellung der SpritzbrüheVor Gebrauch gut schütteln!Eventuell auftretende Phasenseparierung oder Zähflüssigkeit hat keinen Einfluss auf die Produktqualität und kann durch Schütteln rückgängig gemacht werden.Wasseraufwandmenge: 200–400 l/haDie benötigte Produktmenge bei laufendem Rührwerk langsam in den ¼ bis ½ gefüllten Spritzentank geben. Restliche Wassermenge auffüllen. Schaumbildung vermeiden (z.B. durch Ansaugen von Luft durch Injektorschleuse etc.)!Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen!Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen.

■ ReinigungDie verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Spritzmittel sein und entsprechend der Gebrauchsanleitung des vorher verwendeten Präparates auf dem Feld gereinigt sein.Die Spritzen sollten vollständig und tropffrei entleert werden. Dann mit Wasser (10 % des Tankvolumens) auffüllen, Reinigungsmittel hinzufügen und 10 min Rührwerk laufen lassen. Schläuche und Gestänge gründlich spülen, dann Restmenge auf zuvor behandelter Fläche ausbringen. Alle Düsen und Filter soll-ten ausgebaut und nochmals unter Verwendung eines Reinigungsmittels durchgespült werden. Anschlie-ßend Gerät zusammenbauen, mit klarem Wasser nachspülen (10 % des Tankvolumens) und Restmenge ausbringen.Geeignete Reinigungsmittel sind z. B. Salmiakgeist 25 % (0,2 l/100 l Spülflüssigkeit), alkalische Melkma-schinenreiniger (0,5 l/100 l) oder Agro-Quick (2 l/100 l).

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

■ AnwenderschutzSB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-

den führen.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.

■ Erste-Hilfe-MaßnahmenNach Einatmen: An die frische Luft bringen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für

Vergiftungsfälle verständigen.Nach Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel

Wasser. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und

Arzt konsultieren. Unverletztes Auge schützen.Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Aktivkohle einnehmen. Bei

anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen

■ Hinweise für den Arzt:Erstbehandlung: symptomatisch.Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Kontraindikation: Adrenalin-Derivate.Im Fall von Verschlucken sollte Intubation und Bronchial-Lavage erwogen werden.Eine Magenspülung ist nicht erforderlich. Wenn eine größere Menge aufgenommen wurde, Medizinal-kohle und Natriumsulfat verabreichen

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ NutzorganismenNN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)

eingestuft.NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi

(Brackwespe) eingestuft.NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienen-gefährlich eingestuft (B4).

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■ WasserorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ Anwendungsbezogene Auflage bei einer Aufwandmenge von 0,5–0,6 l/ha:NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-

wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahn-det werden.

Die im Zusammenhang mit den „Festgesetzten Anwendungsgebieten“ aufgeführten „Festgesetzten Anwendungsbestimmungen“ zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten.

® = Trademark of Bayer®1 = reg. Marke NufarmHersteller: Bayer CropScience AG, D-40789 Monheim

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BBCH 13 25 2921

Gegen Windhalm und Unkräuter

Gegen Ackerfuchsschwanz und Unkräuter im Weizen auf schwierigen Standorten

Alliance® 80 g/ha + Atlantis® WG 400–500 g/ha + FHS

+ 30 (–50) l/ha AHL

Alliance® 80 g/ha + Axial® Komplett 1,0 l/ha

Gegen Unkräuter (inkl. Stiefmütterchen, Ehrenpreis und Taubnessel in Weizen (W+S) – Gerste (W+S) – Roggen – Triticale

Alliance® 100 g/ha

zusätzliche Klettenbekämpfung: 75 ml/ha Primus®

mit Stabilan 720 mischbar

Winter- und Sommergetreide

Unsere Herbizidempfehlung – Frühjahr 2011

Der ideale Partner für den Landwirt gegen Unkräuter im Getreide!Alliance ist ein neues Herbizid zur Bekämpfung wichtiger Getreideunkräuter: Problemunkräuter wie Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis oder Taubnessel werden von dieser neuen Kombination sicher bekämpft, ohne die Kultur zu schädigen.

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

■ Blatt- und Bodenwirkung ■ Hervorragend verträglich ■ Sichert Mehrertrag

Vorteile von Alliance

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Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie Windhalm im Nachauflauf Frühjahr in Winter- und Sommergetreide.

Wirkstoff: 60 g/kg Metsulfuron-methyl 600 g/kg DiflufenicanFormulierung: Wasserlösliches Granulat (WG)Packungsgröße: 10 x 250 g 8 x 1 kg

C KorrosivN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 34 Verursacht Verätzungen.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.

S 1 Unter Verschluss aufbewahren.S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen).S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

Verpackung darf nicht wiederverwendet werden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

50 %: 15 m 75 %: 5 m 90 %: 5 m

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Gemeiner Windhalm, einj. zweikeimblättrige Unkräuter

Wintergerste, Winterweich-weizen, Winterroggen, Wintertriticale

006366-00/00-002

Gemeiner Windhalm, einj. zweikeimblättrige Unkräuter

Sommergerste, Sommerweichweizen 006366-00/00-003

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NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Alliance enthält zwei Wirkstoffe die sich in ihrer Wirkung ergänzen: Metsulfuron-methyl wird systemisch über Blatt und Wurzel in die Pflanze aufgenommen. Der Wirkstoff wird dann mit dem Saftstrom in der Pflanze verteilt.Es kommt zu einer Inaktivierung der Aminosäuresynthese durch Hemmung des Enzyms Acetolactat-Synthase (ALS). Nach der raschen Hemmung der Wachstumsspitzen von Wurzeln und Spross beginnt ein langsamer Absterbeprozess.Diflufenican wirkt als Kontakt- und Bodenherbizid auf die keimenden Unkräuter indem es die Caro-tinoid Biosynthese unterbindet. Dadurch kommt es zunächst zu einer Aufhellung des Blattgewebes und zum anschließenden Absterben. Ausreichend Bodenfeuchtigkeit ist günstig für eine gute Wirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Stiefmütterchen, Ehrenpreis, Taubnessel, Besenrauke, Wegrauke, Erdrauch, Hohlzahn, Ackerhellerkraut, Kamille, Klatschmohn, Raps, Storchschnabel, Vogelmiere, Vergissmeinnicht u.v.a.

Teilwirkung gegen: Klettenlabkraut, Kornblume (max. 2 Blattstadium), Gemeiner Windhalm

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

■ AnwendungsempfehlungenI. Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale:Im Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13-29 der Kultur, mit 100 g/ha in 200–400 l Wasser

II. Sommergerste, SommerweichweizenIm Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13-29 der Kultur, mit 100 g/ha in 200–400 l Wasser

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■ Besondere HinweiseResistenzmanagement:Alliance enthält die Wirkstoffe Metsulfuron-methyl und Diflufenican.Metsulfuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in der Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist.Weitere Informationen siehe Internet: http://www.plantprotection.org.Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschied-lichen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

Zugelassene Aufwandmenge nicht unterschreiten.

■ VerträglichkeitAlliance wird nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergersten-, Winterweichweizen-, Winterroggen- und Triticalesorten, sowie Sommergersten- und Sommerweizensorten gut vertragen.

■ NachbauWP 720 Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. Nach dem Einsatz von Alliance können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Kulturen außer Zwischenfrüchten und Winterraps nachgebaut werden.Bei vorzeitigem Umbruch können Mais, Sommergerste oder Sommerweizen nach vorheriger Pflugfurche nachgebaut werden.Untersaaten dürfen nicht in mit Alliance behandeltem Getreide erfolgen.

■ WartezeitFreiland, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichwei-zen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitAlliance ist mit allen gängigen Getreideherbiziden mischbar. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. In Tankmi-schungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

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Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderli-che Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit

beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen

und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem

Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden einge-stuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3077

■ LagerungLGK: 13/11So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0°C und über 30°C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Das frühe Getreideherbizid

■ Ab 4 °C sichere Wirkung ■ Schnell regenfest ■ Flexibel mischbar

■ Breite Wirkung gegen zweikeimblättrige Unkräuter inkl. Ehrenpreis, Klette, Kornblume und Taubnessel

Vorteile von Aniten super

Aniten® super

BBCH 13 25 2921

Breite Mischverunkrautung

Breite Mischverunkrautunginkl. Klette und Kamille Aniten® super 2,0 l/ha

Aniten® super 1,5 l/ha

Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale

Sommergerste, Hafer

Unsere Herbizidempfehlung – Frühjahr 2011

Bei starkem Auftreten von Stiefmütterchen und großen Kamille-Arten empfehlen wir die Zumischung von 30–45 g/ha Refine® Extra SX. Außerdem mischbar mit Ralon® Super PowerPlus (bis 1,5 l/ha Aniten® super), Axial® 50, Stabilan® 720 (CCC). Nicht mischbar mit Break® Thru, Medax® Top oder Moddus®.

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

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Flüssiges Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide.Neue einzigartige und patentierte BEE-Formulierung.

Wirkstoff: 180 g/l Ioxynil-octanoat 290 g/l Mecoprop-PFormulierung: Emulsionskonzentrat (EC)Packungsgrößen: 4 x 5 l 15 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 36 Reizt die Augen.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

RA 059 Enthält Ioxynil-octanoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.RA 060 Enthält Mecoprop-Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten auf-geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdrift-minderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest-abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: * 90 %: *NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024166-00/01-001NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Zweikeimblättrige Unkräuter Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale 024166-00/00-001

Zweikeimblättrige Unkräuter Hafer, Sommergerste 024166-00/00-002

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folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun-desanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar-landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaft-lich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024166-00/01-002NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Aniten super wirkt in Winter- und Sommergetreide (Sommergerste, Hafer) gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschl. Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn und Kamille.Mecoprop-P liegt in der patentierten BEE-Formulierung als hochaktiver Buthoxyethylester (BEE) vor. Durch diese neue Formulierung dringen die Wirkstoffe nach der Spritzung sofort über die Blätter in die Unkrautpflanzen ein. Das Produkt besitzt hierdurch auch bei kalten Temperaturen eine sehr gute Wirkung. Phenoxycarbonsäuren, zu denen der Wirkstoff Mecoprop-P gehört, sind künstliche Auxine, deren Kon-zentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackerhahnenfuß, Ackerhohlzahn (bis 4-Blattstadium), Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen (bis 4-Blattstadium), Ehrenpreisarten, Erdrauch, Gemeiner Rainkohl, Hederich, Hirtentäschel, Kamillearten (bis 4-Blattstadium), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knöterich arten, Kornblume, Melde, Saatwucherblume (2–4 Blattstadium),Taubnesselarten, Vogelmiere, Wicken arten

Weniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn (größer 4-Blattstadium), Ackerstiefmütterchen (größer 4-Blattsta-dium), Ackerwinde, Kamille (größer 4-Blattstadium), Saatwucherblume (4-6 Blattstadium), Vergissmeinnicht

Nicht ausreichend bekämpfbar: Saatwucherblume (ab 6-Blattstadium)

■ Besondere HinweiseAniten super wirkt praktisch witterungs- und regenunabhängig. Es sollte jedoch nicht bei Regen ge-spritzt werden. Regenfest nach 30 Minuten!

Die Frühjahranwendung von Aniten super kann ab beginnendem Wachstum der Unkräuter bereits bei Temperaturen von + 4 °C beginnen. Bei Nachfrostgefahr sollte Aniten super nicht ausgebracht werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenI. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale:Im Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13–29 der Kultur, mit 2,0 l/ha in 200–400 l Wasser

II. Sommergerste, HaferIm Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13–29 der Kultur, mit 1,5 l/ha in 200–400 l Wasser

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■ Besondere HinweiseUntersaaten: Getreidebestände, in denen Klee- oder Luzerneuntersaat schon eingesät ist oder erst eingesät werden soll, können nicht mit Aniten super behandelt werden.Vorsichtig bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Schäden durch Abtrift möglich, insbesondere bei Reben, Hopfen, Raps und Tabak. Nicht in der Nähe von Weinbergen spritzen.Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.

■ VerträglichkeitAniten super ist nach unseren Erfahrungen für alle Sorten der empfohlenen Kulturarten im Allgemeinen gut verträglich.WP733 In Sommergerste, Hafer sind Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze

möglich.WP778 In Roggen Ertragsminderungen möglich.

■ NachbauKeinerlei Einschränkung bei Nachbaukulturen.

■ WartezeitFreiland, Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitAniten super ist mischbar mit Fenuron® Set, Ralon® Super PowerPlus (bis 1,5 l/ha Aniten super), Axial® 50, Isoproturon-haltigen Präparaten, Stabilan 720 (CCC) und mit max. 50l AHL/200l. Aniten super ist nicht mit Break® Thru, Medax® Top oder Moddus® mischbar. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheAniten super unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben.Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und

bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.

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– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.

Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder treten.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

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■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082

■ LagerungLGK: 3BSo lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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B 235® (Certrol B)

■ Seit Jahren bewährt und unersetzlich ■ Keine Abstandsaufl age bei 90 % Drift reduktion (Länderrecht ist zu beachten) ■ Auch in Sorghum (§18a Pfl SchG)

Vorteile von B 235®

Wirkstoff

Das hochaktive Bromoxynil als Octansäureester ist ein Kontaktherbizid, das ausschließlich über die Blätter aufgenommen wird und die Photosynthese unterbricht.

Aus Certrol B wird B 235

B 235 ist eine hoch wirksame Bromoxynil Formulierung auf Basis von Octanoatester. Bromoxynil als Octanoat ist um ein vielfaches aktiver und wirksamer als auf Phenolbasis. Dieser Vorteil wirkt sich insbesondere bei Tankmischungen positiv aus.

DAS Original! Keine Herbizidmaßnahme im Mais ohne B 235!

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Flüssiges Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschl. Klettenlabkraut und Kamille-Arten in Mais.

Wirkstoff: 342 g/l Bromoxynil (als Octansäureester) Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC)Packungsgrößen: 12 x 1 l 4 x 5 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

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040855-00 040855-65040855-65

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 % *

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mais 040855-00/00-001

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Kamille-Arten, Acker-Hundskamille Rotklee, Luzerne in Beständen zur Saatguterzeugung 040855-00/01-001

Kamille-Arten, Acker-Hundskamille Gräser in Beständen der Saatguterzeugung 040855-00/01-002

Einj. Zweikeimblättrige Unkräuter Sorghum Hirse 040855-00/03-001

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Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 040855-00/01-001NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der An wendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 040855-00/00-001, 040855-00/01-002, 040855-00/03-001NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 15 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

B 235 ist ein flüssiges Kontaktherbizid zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter in Mais. Der Wirkstoff von B 235 wird von den Blättern aufgenommen und in den Blattzellen wirksam. Er greift dort in den Prozess der Photosynthese ein.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Amarant, Ampferknöterich, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hede-rich, Hirtentäschelkraut, alle Kamille-Arten (auch bei Spätspritzungen), Klettenlabkraut, Kreuzkraut, Melde- und Gänsefuß-Arten, Persischer Ehrenpreis, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel (4–6-Blatt-Stadium), Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar: sonstige Ehrenpreis-Arten, Wicken-Arten

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerstiefmütterchen, Ackerwinde, Ausfallraps, Bingelkraut, Erdrauch, Kleine Brennnessel, Knollen-Platterbse, Vogelknöterich, VogelmiereAckerkratzdistel und Ackergänsedistel werden je nach Entwicklungsstadium geschädigt. Andere Wurzelunkräuter werden nicht erfasst.

■ Besondere HinweiseB 235 enthält keinen Wuchsstoff und ist somit zur Anwendung in der Nähe wuchsstoffempfindlicher Kulturen wie Reben, Hopfen, Rüben, Raps u. a geeignet.Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein. Durch frühes Spritzen wird die Unkrautkonkurrenz erfolgreich ausgeschaltet. Eine ausreichende Benetzung der Unkräuter verbessert die gute Wirkung des Präparates. Behandlungen bei Nachtfrostgefahr sind zu unterlassen, ebenso sind lückige Bestände, z.B. durch Frost und Nässe bedingt, von einer Behandlung auszuschließen. Keine

NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:

– ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanali-sation verbunden sind oder

– die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

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Anwendung bei taunassen bzw. noch feuchten Maisbeständen. Bei benachbarten breitblättrigen Kultu-ren, wie Reben, Hopfen, Raps, Zuckerrüben, können bei direktem Kontakt mit der Spritzbrühe Schäden an diesen Pflanzen entstehen.Überdosierungen und Überlappung sind zu vermeiden.Die Anwendung von B 235 sollte bei trockenem und warmem Wetter erfolgen. Bei wenig ausgebil deter Wachsschicht (z.B. nach lang anhaltenden Niederschlägen) können vor allem bei jungen, wüch sigen Maispflanzen Blattaufhellungen auftreten, die sich in der Regel jedoch wiederauswachsen. Vor der Behandlung sollte deshalb mindestens einen Tag kein Niederschlag gefallen sein.Regen unmittelbar nach der Anwendung hat Wirkungsminderung zur Folge.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenMais:Im Nachauflauf ab dem 4–6 Blattstadium der Kultur mit 1,5 l/ha in 300–600 l WasserWichtige Hinweise:Praxiserfahrungen zeigen, dass variable Aufwandmengen von B 235 in Mais von 0,5–1,25 l/ha in Abhängigkeit von den Anwendungsbedingungen möglich sind.Senkende Faktoren:– Früher Einsatztermin (kleine Unkräuter, optimal 5 bis maximal 10 cm Höhe)– Zusatz eines Mischpartners– Wüchsiges Wetter mit hoher Sonneneinstrahlung, dünne WachsschichtRegen unmittelbar nach der Anwendung hat Wirkungsminderung zur Folge.Rotklee, Luzerne in Beständen zur Saatguterzeugung:Zur Bekämpfung von Kamille-Arten und Acker-Hundskamille;Im Nachauflauf ab dem 3. Laubblatt bzw. Blattpaar der Kultur mit 0,75 l/ha in 200–400 l Wasser.Gräser, in Beständen zur Saatguterzeugung:Zur Bekämpfung von Kamille-Arten und Acker-Hundskamille;Im Nachauflauf von BBCH 13–29 der Kultur mit 1,5 l/ha in 200–400 l Wasser. Sorghum-Hirse:Zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern;Im Nachauflauf ab BBCH 13 der Kultur mit 1,5 l/ha in 200-400 l Wasser.

■ VerträglichkeitB 235 ist nach unseren Erfahrungen für alle Sorten der empfohlenen Kulturarten im Allgemeinen gut verträglich.WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

■ WartezeitMais: 60 TageRotklee, Luzerne in Beständen zur Saatguterzeugung: keineGräser, in Beständen zur Saatguterzeugung: keineSorghum-Hirse: keine

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B 235®

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitB 235 kann in Mais mit Gräserherbiziden (z.B. Titus®, Cato® + FHS), terbuthylazin- und metalachlorhal-tigen Herbiziden oder mit Mikado® (gegen Hirse-Arten – schwächere Verungrasung – und größere Un-kräuter bis 6-Blatt-Stadium) gemischt werden. Tankmischungen von B 235 mit Ölzusätzen oder Flüssig-düngern können zu erheblichen Blattschäden führen. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheB 235 unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und

bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unver dünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und pa-lustris (Wolfspinnen) eingestuft.

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NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082

■ LagerungLGK: 3BSo lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen nicht unter 0 °C und über 30 °C, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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■ Alternariabekämpfung* ■ Ertragsabsicherung ■ Knollenschutz

Canvas ist der ideale Mischungspartner mit dem Plus an:

Canvas ist ein flüssiges Kontaktfungizid für die effektive Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule. Das Produkt gewährleistet eine sehr gute Wirkung vor allem gegen die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) bei ausgezeichneter Wirkungsdauer und bester Regenbeständigkeit. Ein herausragendes Plus ist die sporenabtötende Wirkung von Canvas.

Der perfekte Knollenschutz

®

* Wirkung gegen Alternaria beruht auf eigenen Erfahrungen

Unsere Fungizidempfehlung 2011

BBCH 39–41 51–59 65 81 95

Start systemisch bis zu 6 x

Canvas® 0,3 l/ha + Dithane Neotec 1,8 kg/ha

Tankmix: Schlussbehandlung:

Kartoffeln

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Canvas ist ein flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln

Wirkstoff: 200 g/l AmisulbromFormulierung: SC (Suspensionskonzentrat)Packungsgrößen: 4 x 5 l

N Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Canvas enthält den Wirkstoff Amisulbrom, der zur chemischen Gruppe der Sulfonamide gehört. Der Wirkungsmechanismus beruht auf einer „multi-site“ Unterbrechung der mitochondrialen Atmung. Amisulbrom greift in verschiedene Stadien der pilzlichen Entwicklung ein, so z.B. in die Entstehung, Keimung und Mobilität der Zoosporen sowie das Myzelwachstum. Der Wirkstoff hat keine systemischen Eigenschaften sondern wirkt als protektives Kontaktmittel. Dadurch ist die Gefahr der Bildung von resistenten Stämmen gering. Auf Grund der nicht-systemischen Wirkung wird vorhandener Befall nicht bekämpft. Die weitere Ausbreitung der Infektion wird jedoch zuverlässig unterbunden. Neben der Wirkung gegen Kraut- und Stängelinfektionen schützt Amisulbrom auch vor Knolleninfektionen, dadurch, dass die Zoosporen abgetötet werden, bevor sie die Knollen infizieren können. Die bei der Lagerung auftretende Braunfäule wird dadurch gemindert.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenFrühjahr bis Sommer BBCH 31 bis 90Applikationszeitpunkt: Bei beginnender Krautfäulegefahr. Die Aufrufe des örtlichen Pflanzenschutz-dienstes sind zu beachten.

Canvas®

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Kartoffel 006282-00/00-001

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Aufwandmenge: 0,5 l/haWassermenge: 200–400 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 6 AnwendungenIntervall zwischen Applikationen: Bei starkem Befallsdruck und schnellem Stängelwachstum sollten die Spritzungen im Abstand von 7 Tagen erfolgen.

■ Besondere HinweiseRegenfestigkeit: Canvas ist sehr rasch regenfest. Auf trockenes Blatt spritzen. Nicht bei einsetzendem Regen oder unmittelbar bevorstehendem Regenfall spritzen.

WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus ande-ren Wirkstoffgruppen verwenden.

■ VerträglichkeitCanvas erwies sich in allen bisher getesteten Kartoffelsorten als gut verträglich.Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden.

■ NachbauNach dem Einsatz von Canvas können alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge sowie nach vorzeitigem Umbruch nachgebaut werden.

■ WartezeitKartoffeln: 7 Tage

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitCanvas ist mischbar mit den gängigen Kartoffelfungiziden, -herbiziden und -insektiziden. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Es empfiehlt sich, Mischpartner in fester Form als erstes in den Tank zu geben. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderli-che Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.

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3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

■ SpritztechnikBeim Ausbringen von Canvas ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Kartoffelpflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha. Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung und bei Stängel-Phytophthora solle eine höhere Wassermenge genommen werden. Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen (XR-, LU-) oder Antidriftdüsen (AD-, DG-, TT-). Beim Einsatz von Injektordüsen (ID-, AI-, TD-) ist auf einen Druck von mindestens 4,5 bar zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.

■ Ausbringung der SpritzflüssigkeitStändige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- und Kreisverwaltung.

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■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SP05 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Unverzüglich einen Arzt aufsuchen und Etikett oder

Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack-wespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW 264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

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NW 642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082 Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C.

■ LagerungLGK: 12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Carmina® 640

■ Komplettlösung gegen Windhalm, Einjährige Rispe und bedeutende Getreideunkräuter, besonders Kornblume

■ Boden- und Blattaktiv ■ Günstige Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern ■ Zwei Wirkmechanismen – erhöhte Wirksamkeit

Vorteile von Carmina 640

Carmina 640 bietet im Herbst ein sehr breites Wirkungsspektrum gegen Windhalm, Einjährige Rispe, Ackerfuchsschwanz und bedeutende Getreideunkräuter, besonders Kornblume.

Die gute Fee im Herbst

®

Carmina® 640 2,5 l/haGegen Windhalm, Jährige Rispe, Weidelgras und breite Mischverunkrautung

Carmina® 640 2,5 l/ha + Ralon® Super PowerPlus

(Ralon Super 1,0 l/ha + Monfast 0,4 l)

Zusätzlich Ackerfuchsschwanz (sensitive Biotypen)

* Sortenverträglichkeit beachten!

BBCH 0900 10 13 21 25 29 3130

Unsere Herbizidempfehlung – Herbst 2011

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

Winterweizen*, Wintergerste, Winterroggen, Triticale

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Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Herbst.

Wirkstoffe: 600 g/l Chlortoluron 40 g/l Diflufenican Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)Packungsgröße: 2 x 10 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R50/R53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte AnwendungsbestimmungNW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NG337 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.

NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach

toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fas-sung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstruk-turanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Schadorganismus Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale 006284-00/00-001

Acker-Fuchsschwanz Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale 006284-00/01-001

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Anwendungsbezogende Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 006284-00/00-001NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausge-

nommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Ober-flächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Ge-räte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungs-klassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewäs-sern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 10 m 75 %: 5 m 90 %: * mNW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

Anwendungsbezogende Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 006284-00/01-001NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausge-

nommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Ober-flächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Ge-räte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungs-klassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewäs-sern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 10 m 75 %: 5 m 90 %: 5 mNW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wich-tig für eine gute Ungraswirkung.

Ähnlich wie Chlortoluron wird auch Diflufenican sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter bereits vorhandener wie auch später keimender Unkräuter aufgenommen.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz (3,5 l/ha), Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Acker-Frau-enmantel, Acker-Hellerkraut, Acker-Hohlzahn, Acker-Hundskamille, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfallraps, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klatschmohn, Klettenlabkraut (bis 4. Quirl), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4. Blatt), Krähenfuß, Kreuzkraut, Melden-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel-Arten (bis 4. Blatt), Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Rauke-Arten.

Weniger gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut (ab 4. Quirl), Hundspetersilie, Klatschmohn, Storchschnabel (ab 4. Blatt)

Nicht ausreichend bekämpfbar: Distel

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenCarmina 640 wird im Nachauflauf Herbst in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale mit aus-treten des ersten Blattes aus der Koleoptile bis zum Ende der Bestockung eingesetzt (BBCH 10–29)Aufwandmenge: – Acker-Fuchsschwanz: 3,5 l/ha– Gemeiner Windhalm: 2,5 l/ha Anzahl der Anwendungen: max. 1Wassermenge: 200–400 l/ha

Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen. Wenn die Ungräser das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben, ist die Wirkung am besten.

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■ Besondere HinweiseBei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen. Wenn die Ungräser das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben, ist die Wirkung am besten.

Carmina 640 enthält die Wirkstoffe Chlortoluron und Diflufenican.Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide, dessen Wirkungsme-chanismus in die Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selekti-on von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschied-lichen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2–3 cm gedrillt werden. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen. Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr durchführen. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der Anwendung von Carmina 640 und einer Kalkstickstoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen. Auf Gülleflächen, die mit Carmina 640 behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten.Flächen, die zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kultur-schäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behan-delt werdenEine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Keine Untersaaten möglich. Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.

Nicht behandeln: ■ Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flachwurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände. ■ Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden.

■ SortenverträglichkeitCarmina 640 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Triticalesorten gut vertragen.In Winterweizen Sortenverträglichkeit beachten.

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VerträglichAchat Brigadier Esket Hysun Mulan SkaterActros Brilliant Estevan Ibis Mythos SmaragdAdular Bussard Euris Ignatz Niklas SokratesAgronom Buteo Excellenz Impetus Nirvana SoleilAkratos Campari Faktor Inspiration Oberst SophytraAkteur Capo Farandole Isengrain Ohio SperberAkzento Carenius Flair Jaguar Okapi TamborAlbrecht Carolus Florett Jakob Olymp TarasAllegro Certo Florida Jenga Opus TarsoAmbition Cetus Fregatt Jonas Orkan TatarosAmbras Chagall Frühprobst Julius Orvantis TerrierAndalou Champion Frument Kanzler Pamier TigerAndros Charger Futur Kerubino Paroli TommiApache Chevalier Gaston Kornett Pegassos TorasArarat Clan Gecko Kranich Pepital TorontoAres Cliff Glockner Kraka Perceval TorrildAsano Complet Gorbi Lahertis Petrus TristanAstardo Contra Götz Lambros Pikeur TrokaderoAstron Contur Granada Levendis Potenzial TuaregAthlet Cubus Greif Limes Privileg TulsaAtlantis Dakota Grommit Lindos Profilus TürkisAzzuro Dekan Hakon Longos Prowidur UrbanBandit Dias Hattrick Ludwig Ramiro VegasBatis Discus Haven Lukull Ranger VivantBeaver Dobson Hermann Markant Rektor VulkanBelisar Dolomit Heroldo Meteor Retro WattinessBermude Drifter Herzog Mirage Ritmo WinnetouBoheme Elegant Hourra Miras Ronos XanthosBontaris Elvis Hybnos 1 Mobie Schamane ZebedeeBoomer Enorm Hybred Moldau Skagen ZobelBorneo Ephoros Hycory Monopol Skalmeje

Nicht verträglichAladin Capnor Format Lucius Mercato StrikerAlitis Cardos Glandt Magister Meunier TabascoAltos Centrum Global Magnus Noah TarkusAnthus Compliment Hyland Manager Papageno TransitAron Denver Hyno-Monta Manhatten Phare ZappaAttlass Empire Impression Maverick Premio ZentosAzimut Event Kontrast Maxi Sobi Biscay Famulus Leiffer Mendel St. Agil

Carmina 640 kann nach bisherigen Erkenntnissen in folgenden Sorten angewendet werden:

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■ Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

■ NachbauWP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich.

Im Rahmen der Fruchtfolge ist bei praxisüblicher Bodenbearbeitung (10–15 cm) der Nachbau aller Kultu-ren nach der Ernte möglich. Untersaaten dürfen nicht in mit Carmina 640 behandeltem Wintergetreide erfolgen. Bei vorzeitigem Umbruch behandelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung von Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen im Herbst bis Winter möglich.Bei Umbruch im Frühjahr können Sommerweizen und Sommergerste (nicht Durum-Weizen), Sommer-gerste, Mais, Kartoffeln nachgebaut werden. Beim Nachbau von Sommerweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung (Pflug, Fräse, mindestens 20 cm tief) zu achten.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitTankmischungen von Carmina 640 mit anderen Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden sind möglich. Bei der Mischung mit AHL ist folgendes zu beachten: a) AHL mit Wasser im Verhältnis 1 : 3 gemischt:

Carmina 640 kann direkt der verdünnten Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung zugegeben werden.b) AHL konzentriert, d.h. unverdünnt:

Carmina 640 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1 : 1 mit Wasser vermischen und erst dann der Ammoniumnitrat-Harnstofflösung zugeben:

Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festge-setzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar einge-stuften Produkten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderli-che Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

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1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha

■ Ausbringung der SpritzflüssigkeitStändige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und wäh-rend der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. s. allgemeinen Text an anderer Stelle.Ca

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern. Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Reichlich Wasser nachtrinken. Arzt aufsuchen. Kein Erbrechen

herbeiführen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

TRANSPORT UND LAGERUNG ________________________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3082

■ LagerungLGK 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen nicht unter 0°C und über 40°C, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Das vielseitige Herbizid zur Umkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Wein- und Kernobstbau, auf Wegen und Plätzen und in Baumschulen.

Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz), Polyoxiethylenamin Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL)Packungsgrößen: 12 x 1 l 20 l 640 l 4 x 5 l 1.000 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

R 20 Gesundheitsschädlich beim EinatmenR 37 Reizt die Atmungsorgane.R 41 Gefahr ernster Augenschäden.R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 23 Aerosol nicht einatmen.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 60 Dieser Stoff und/oder sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

RA150 Enthält POE-Tallowamin (CAS-Nr. 61791-26-2) – Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Nr. Schaderreger Kulturen/Objekte Anwen.-Nr.

1 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen 052389-72-001

2 Ein- und zweikeimblättrige UnkräuterGetreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 14 Tage vor der Ernte oder zur Spätbehandlung

052389-72-002

3 SikkationGetreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 14 Tage vor der Ernte oder zur Spätbehandlung

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4 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wintergerste 052389-72-004

5 SikkationWintergerste: 14 Tage vor der Ernte oder zur Spätbehandlung ausgenommen Saatguterzeugung/Braugerste

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6 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Zuckerrübe: bis 2 Tage vor der Saat 052389-72-0067 Schosserrüben, Acker-Kratzdistel Futterrübe, Zuckerrübe: Streichbehandlung 052389-72-0078 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Mais: bis 2 Tage vor der Saat 052389-72-0089 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Stilllegungsflächen 052389-72-00910 Gemeine Quecke, Ampfer-Arten Wiesen, Weiden 052389-72-01011 Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel Wiesen, Weiden: Streichbehandlung 052389-72-01112 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst 052389-72-01213 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Weinrebe 052389-72-01314 Ackerwinde Weinrebe 052389-72-01415 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Rasen 052389-72-01516 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen 052389-72-016

17 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Baumschulgehölzpflanzen: Spritzbehandlung 052389-72-017

18 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Baumschulgehölzpflanzen: Streichbehandlung 052389-72-018

19 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Spritzbehandlung 052389-72-019

20 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Streichbehandlung 052389-72-020

21 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz, Laubholz: auf Jungwuchs - flächen 052389-72-026

22 Adlerfarn Nadelholz, Laubholz: auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 052389-72-027

23 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz, Laubholz: auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 052389-72-028

24 Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz, ausgenommen: Douglasie, Lärche: auf Jungwuchsflächen 052389-72-029

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Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 12, 13, 15, 22, 23, 24NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, dass in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 14, 16NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Clinic ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterir-dischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt.Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Un-kraut- und Ungrasarten sicher erfasst.Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7–10 Tagen die sichtbare Wirkung von Clinic ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsame-rer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.

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Anwendungsbeschränkungen sowie besondere Abgabebedingungen gem. §3 und §3a Pflanzen-schutz-AnwendungsverordnungDie Anwendung Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind

(Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mit-telbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmi-gung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materiali-en versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmit-telbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenab-läufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtne-risch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem Anderen erteilte Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.

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Art VorkommenAufwandmenge in l/ha

3,0 4,0 5,0

Ackerfrauenmantel A N ●

Ackergänsedistel A N ●

Ackergauchheil A N ●

Ackerhellerkraut A N ●

Ackerhundskamille A N ●

Ackerkratzdistel A F G N W ● (3)Ackerschmalwand A N ●

Ackersteinsame A N ●

Ackerstiefmütterchen A N ● (7) ● (8)Ackervergissmeinnicht A N ● (7) ● (8)Acker-Fuchsschwanz A N ● (1) ● (2)Ackersenf A N ●

Adlerfarn F G N ●

Aleppo (Mohren-) hirse A ● (3)Amarant, Rauhaariger A N ●

Ampferarten A G N ●

Ausfallgetreide A N ●

Ausfalllupinen A N ●

Ausfallraps A N ● 10 cm ● 15 cm (9)Bärenklau F G N ● (8)Beifuß, Gemeiner A G N ●

Berufskraut, Kanadisches A N ●

Bingelkraut, Einjähriges A N W ●

Birke F N ●

Blaubeere F ●

Borstenhirse A N ●

Brennnessel, Große F G N ●

Brombeere, Echte F N ●

Buche F ●

Ehrenpreisarten A N ●

Eiche F ●

Erdrauch A N ●

Esche F N ●

Faulbaum F N ●

Fingerhirse, Blut- A N ●

Fingerkraut, Gänse- A G N ● ●

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Gut bekämpfbare Arten

(1) bis Ende Bestockung, (2) ab Schossen, (3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung), (4) geringer Besatz (0–15 Schosse/m2), (5) mittlerer Besatz (16–30 Schosse/m2), (6) starker Besatz (über 30 Schosse/m2), (7) bis 6–8 Blätter, (8) größere Pflanzen, (9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar, (10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau/Nichtkulturland 10 l/ha

A = Ackerbau, F = Forst, G = Grünland, N = Stilllegungsflächen und Nichtkulturland, W = Wein-/Obstbau

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Art VorkommenAufwandmenge in l/ha

3,0 4,0 5,0

Flughafer A N ●

Franzosenkraut A N ●

Gänseblümchen G ●

Gänsefuß, Weißer A N W ● (7) ● (8)Geißblatt F ● (8)Ginster F G N ●

Goldrute, Kanadische F N ●

Gundermann F G N W ●

Hahnenfußarten G N W ●

Hainbuche F N ●

Haselstrauch F N ●

Heckenkirsche F N ●

Hederich A N ●

Heidekraut F G N ●

Heidelbeere F ●

Himbeere F N ●

Hirtentäschelkraut A N ●

Hohlzahnarten A N ● (7)Holunder, Schwarzer F N ●

Honiggras, Weiches F G ● (1) ●

Honiggras, Wolliges F G ●

Huflattich G N ●

Hühnerhirse A N ● (1) ● (2)Hundspetersilie A NHundsrose F G N ●

Hundszahngras A N W ● (3)Jakobs-Kreuzkraut F G N ●

Kamille, Echte A N ● (7) ● (8)Klatschmohn A N ●

Klee, Rot- A G N ●

Klette, Große A N ●

Klettenlabkraut A N ● (7) ● (8)Knaulgras G ● ●

Knöterich, Floh- A N ● (7) ● (8)Knöterich, Landwasser- A N ● (9)Knöterich, Vogel- A N ● (7) ● (8)

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(1) bis Ende Bestockung, (2) ab Schossen, (3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung), (4) geringer Besatz (0–15 Schosse/m2), (5) mittlerer Besatz (16–30 Schosse/m2), (6) starker Besatz (über 30 Schosse/m2), (7) bis 6–8 Blätter, (8) größere Pflanzen, (9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar, (10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau/Nichtkulturland 10 l/ha

A = Ackerbau, F = Forst, G = Grünland, N = Stilllegungsflächen und Nichtkulturland, W = Wein-/Obstbau

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Art VorkommenAufwandmenge in l/ha

3,0 4,0 5,0

Kohl-Gänsedistel A N ●

Kornblume A N ● (7) ● (8)Kreuzkraut, Gemeines A N W ●

Löwenzahn, Gemeiner A G N ● (7) ● (8)Malve, Wilde N W ●

Mäusegerste N ●

Melde, Gemeine A N W ●

Möhre, Wilde A G N ●

Nachtschatten, Schwarzer A N W ● (7) ● (9)Ölrettich A N ● 15 cm (9)Pappel, Zitter- F N ●

Pfeifengras F ● ●

Pfeilkresse A N W ●

Phacelia A N ●

Platterbse, Knollen- A N ●

Portulak, Gelber A N W ●

Quecke, Gemeine A N G W ● (4) ● (5) ● (6)Rainfarn, Gemeiner A F N ●

Rainkohl, Gemeiner F G N ●

Rasenschmiele F G ●

Rispengras, Einjähriges A G N ●

Rispengras, Gemeines A G N ●

Robinie F N ●

Roßkastanie F N ●

Rothafer, Wilder A N ●

Rot-Schwingel F G ● ●

Ruchgras, Gemeines A G ●

Saathafer A N ●

Saatwucherblume A N W ●

Sandrohr F N ●

Schafgarbe, Gemeine G N ●

Schilfrohr A F G N ● (3)Schneeball F N ●

Schwarzdorn F N ●

Springkraut, Echtes F N ●

Stechapfel, Gemeiner A N ● (7) ● (8)

(1) bis Ende Bestockung, (2) ab Schossen, (3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung), (4) geringer Besatz (0–15 Schosse/m2), (5) mittlerer Besatz (16–30 Schosse/m2), (6) starker Besatz (über 30 Schosse/m2), (7) bis 6–8 Blätter, (8) größere Pflanzen, (9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar, (10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau/Nichtkulturland 10 l/ha

A = Ackerbau, F = Forst, G = Grünland, N = Stilllegungsflächen und Nichtkulturland, W = Wein-/Obstbau

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Art VorkommenAufwandmenge in l/ha

3,0 4,0 5,0

Storchschnabel, Schlitzblättriger A N W ●

Taubnesselarten A G N W ● (7) ● (8) ● (8)Tollkirsche F ●

Traubenkirsche F ●

Trespen A N ●

Vogelmiere A N W ●

Waldrebe F ● (8)Wegericharten G N ● (7) ●

Weide F N ●

Weidelgrasarten A G N ● (1) ● (8)Weidenröschen, Schmalblättriges F N W ●

Weinbergslauch W ● ●

Weißdorn F N ●

Wickenarten A N ● ●

Wiesenkopf, Großer G ●

Wiesenkerbel G ● ●

Windhalm A N ●

Wolfsmilch, Sonnen- A N W ●

Zweizahn, Behaarter A N ●

Zwiewuchs, Gerste A ●

Zwiewuchs, Weizen A ● ●

Weniger gut bekämpfbare Arten (5,0 l/ha): Nicht ausreichend bekämpfbare Arten (5,0 l/ha):

Ackerminze Gemeiner BeinwellAckerwinde (10) GierschAusfallerbsen Weißer MauerpfefferBinsen Acker- und Sumpfschachtelhalm Efeu SalbeigamanderJapanknöterich Kleine BrennnesselKartoffeldurchwuchs WeißkleeLuzerne SeggenWindenknöterichZaunwinde (10)

(1) bis Ende Bestockung, (2) ab Schossen, (3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung), (4) geringer Besatz (0–15 Schosse/m2), (5) mittlerer Besatz (16–30 Schosse/m2), (6) starker Besatz (über 30 Schosse/m2), (7) bis 6–8 Blätter, (8) größere Pflanzen, (9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar, (10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau/Nichtkulturland 10 l/ha

A = Ackerbau, F = Forst, G = Grünland, N = Stilllegungsflächen und Nichtkulturland, W = Wein-/Obstbau

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HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungszeitpunktClinic kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.

■ AnwendungsbedingungenEs ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breit-blättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffauf-nahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwen-dungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwen-dungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!Regenbeständigkeit: Einjährige Gräser: ab ca. 3 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und

mehrjährige Unkräuter: ab ca. 6 Stunden nach der Anwendung.

■ Besondere HinweiseAbdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! Clinic und die daraus hergestellte Spritzbrühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern.

■ Anwendungsgebiete

1. Unkrautbekämpfung in Ackerbaukulturen nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen (Anwendung-Nr. 001)

■ 5 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Quecke soll 3–4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Stoppeldüngung bzw. Kalkung erst ab 2 Tage nach der Behandlung.

■ Bodenbearbeitung ca. 10 Tage nach der Spritzung unter normalen Bedingungen, max. 14 Tage unter ungünstigen Bedingungen möglich.

■ Stroh räumen (kann bei geringem Strohanfall entfallen) oder Stroh kurzhäckseln und gleichmäßig verteilen.

■ Nachbau aller Kulturen ohne Wartezeit möglich. ■ Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander folgenden Jahren angeraten.

■ NT101 ■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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2. Unkraut- und Queckenbekämpfung in stehender Wintergerste sowie zur Ernteerleichterung und Sikkation in lagerndem Getreide 14 Tage vor der Ernte, zur Spätanwendung (Anwendungs-Nr. 002; 003; 004; 005)

■ 5 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Stadium EC89, Kornfeuchte unter 25 % (Richtwert: Wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhal-ten bleibt)

■ Bodenbearbeitung direkt nach der Erntemöglich. ■ NT101 ■ VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. ■ VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. ■ Wartezeit: 14 Tage

3. Unkrautbekämpfung vor der Saat von Mais und Zuckerrüben (Anwendungs-Nr. 006; 008) ■ 3 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Einsatz bis zu 2 Tagen vor der Saat. Um bereits zum Saatzeitpunkt die vollständig sichtbare Clinic Wir-kung zu erhalten, ist eine Anwendung mindestens 2 Wochen vorher angeraten. Clinic ist physikalisch mischbar mit AHL sowie mit flüssigen Bodenherbiziden.

■ NT101 ■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

4. Einzelpflanzenbekämpfung von Schosserrüben und Ackerkratzdistel in Zucker- und Futterrüben nach dem Auflaufen, bei Spätverunkrautung (Anwendungs-Nr. 007)

■ 33 %-ige Streichlösung (max. 3 l/ha) (1 Teil Clinic + 2 Teile Wasser). Gezieltes Bestreichen der Schad-pflanzen mit Dochtstreichgerät.

■ Maximal 2 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr im Abstand von max. 28 Tagen. ■ Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Schosserrüben, Unkräutern und Kultur, wobei sich 2 Durchgänge im Abstand von 2–3 Wochen gegen Nachschosser bewährt haben.

■ Wartezeit: 60 Tage

5. Rekultivierung von Stilllegungsflächen vor der Saat von Folgekulturen (Anwendungs-Nr. 009) ■ Aufwandmenge: 5 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Der früheste Einsatzzeitpunkt von Clinic auf Stilllegungsflächen wird von den gesetzlichen Richtlinien bestimmt.

■ Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt, ist gegebenenfalls eine Nachbehandlung mit Clinic nach der folgenden Kultur erforderlich.

■ Clinic beseitigt den Aufwuchs auf Stilllegungsflächen und ersetzt damit eine evtl. mehrfach erforderli-che Bodenbearbeitung.

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■ Bei sehr hohem Aufwuchs ist ein Schröpfschnitt einzuplanen und so durchzuführen, dass zum Be-handlungszeitpunkt wieder genügend aufnahmefähige Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage ist unbedingt zu vermeiden!

■ Mit den Bestellarbeiten für die Folgefrucht kann begonnen werden, sobald die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Clinic zu vergilben beginnen. Besonders für Kulturen, die ein feinkrümeliges, rückstands-freies Saatbett benötigen (z.B. Winterraps), ist eine Bearbeitung mit dem Pflug dringend angeraten.

■ Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander folgenden Jahren angeraten.

■ NT101 ■ VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. ■ VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden; er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.

■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

6. Grünlanderneuerung während der Vegetationsperiode von Mai bis August (Anwendungs-Nr. 010) ■ 4 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli–August.

■ Neuansaat mit Umbruch: ■ Wichtig für das Gelingen der Neuansaat ist ein ebenes abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1–2 cm) zu ermöglichen.

■ Nach der Einsaat ist durch anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. ■ NT101 ■ VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. ■ VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden; er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.

■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Vor Umbruch: Nach der Anwendung 2–3 Wochen Wirkungs-phase abwarten.

7. Einzelpflanzenbekämpfung von Ampferarten und Ackerkratzdistel auf dem Grünland während der Vegetationsperiode von Mai bis August (Anwendungs-Nr. 011)

■ 33 %-ige Streichlösung (max. 4 l/ha) (1 Teil Clinic + 2 Teile Wasser). Gezieltes Bestreichen der Schad-pflanzen mit Dochtstreichgerät.

■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Unkräutern und Grasnarbe mit fahrbaren bzw. handtragbaren Streichgeräten. Die genaue Anwendungstechnik der Streichgeräte kann der Gebrauchsanleitung des Herstellers entnommen werden. Auf jeden Fall ist der Docht so einzustellen, dass er genügend feucht ist, die Streichlösung jedoch nicht abtropft.

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■ VV208: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut der ersten Nutzung nach der Behandlung nicht verfüttern.

■ VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden; er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.

■ Wartezeit: 14 Tage

8. Unkrautbekämpfung in Kernobst ab Pflanzjahr im Frühjahr oder Sommer (Anwendungs-Nr. 012) ■ 5 l/ha in 100–500 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Alle Doldenblütler (z.B. Wiesenkerbel), Ampfer und Brennnessel werden am besten im Blühstadium bekämpft.

■ Vorsichtsmaßnahmen: Auf keinen Fall dürfen grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe, Stämmchen, Blüten und Früchte) vom Spritzstrahl direkt oder indirekt durch Abtrift getroffen werden. Clinic darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurückgeschnitten wurden. Mit Clinic in Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe oder Wildlinge etc. unbedingt sofort abschneiden.

■ Junge Bäumchen können u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten.

■ NT101 ■ Wartezeit: 42 Tage

9. Unkrautbekämpfung (ausgenommen Ackerwinde) im Weinbau ab 4. Standjahr im Frühjahr und Sommer (Anwendungs-Nr. 013)

■ 5 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen im Splittingverfahren. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge.

■ Maximal 2 Behandlungen je Kultur bzw. je Jahr im Abstand von max. 3 Monaten. ■ Gegebenenfalls zweimalige Anwendung, jedoch pro Vegetationsperiode maximal 10 l/ha. ■ Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 4. Standjahr der Weinrebe. ■ Clinic kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen angewendet werden. ■ Vorsichtsmaßnahmen: Bei der Spritzung keine grünen Rebteile treffen. Das Mittel nicht mit hohem Druck und nicht mit feinen Düsen ausbringen. Anwendungen bei Temperaturen über 30 °C und bei windigem Wetter unterlassen.

■ NT101 ■ Wartezeit: 30 Tage

10. Nachhaltige Unkrautbekämpfung einschließlich Ackerwinde im Weinbau ab 4. Standjahr ab Frucht-ansatz im Sommer (Anwendungs-Nr. 014)

■ 10 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 4. Standjahr der Weinrebe. ■ Vorsichtsmaßnahmen: Bei der Spritzung keine grünen Rebteile treffen. ■ Das Mittel nicht mit hohem Druck und nicht mit feinen Düsen ausbringen. Anwendungen bei Tempe-raturen über 30 °C und bei windigem Wetter unterlassen.

■ NT102 ■ Wartezeit: 30 Tage

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11. Kulturvorbereitung im Zier- und Sportrasen, vor der Saat (Anwendungs-Nr. 015) ■ 4 l/ha in 100–500 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Spritzen mit nachfolgendem Umbruch. ■ Zur Rasenerneuerung: z.B. für 100 m2 Rasen 40 ml Clinic in 3 I Wasser ansetzen. ■ Bitte beachten Sie die jeweils örtlich gültigen Natur- bzw. Landschaftsschutzgesetze und deren Bestimmungen.

■ NT101 ■ VV551: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

■ WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. ■ Wartezeit: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

12. Kulturvorbereitung im Zierpflanzenbau, vor der Saat (Anwendungs-NR. 016) ■ 10 l/ha in 100–500 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Spritzen mit nachfolgendem Umbruch. ■ Vor einer Bodenbearbeitung mit nachfolgendem Anbau von Stauden, Blumen und Gehölzen: z.B. für 100 m2 Kulturfläche 100 ml Clinic in 3 I Wasser ansetzen.

■ Bodenbearbeitung und anschließender Anbau von Stauden, Blumen und Gehölzen 3–4 Wochen nach Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen.

■ Bitte beachten Sie die jeweils örtlich gültigen Natur- bzw. Landschaftsschutzgesetze und deren Bestimmungen.

■ NT102 ■ VV551: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

■ WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. ■ Wartezeit: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

13. Unkrautbekämpfung in Baumschulgehölzpflanzen (Verschulbeete) ab Pflanzjahr im Sommer (Anwendungs-Nr. 017; 018)

■ 3 %-ige Spritzlösung oder 33 %-ige Streichlösung (max. 10 l/ha). ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Spritzen mit Abschirmung oder einmaliges Bestreichen der Schadpflanzen mit Dochtstreichgerät. ■ Ansetzen der Spritzlösung: z.B. 30 ml Clinic in 1 I Wasser (mit 1 I Brühe können ca. 60 m2 behandelt werden).

■ Ansetzen der Streichlösung: 1 Teil Clinic + 2 Teile Wasser. ■ Wartezeit: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

14. Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen ab Pflanzjahr im Sommer (Anwendungs-Nr. 019; 020)

■ 3 %-ige Spritzlösung oder 33 %-ige Streichlösung (max. 10 l/ha). ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Spritzen mit Abschirmung oder einmaliges Bestreichen der Schadpflanzen mit Dochtstreichgerät.

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■ Ansetzen der Spritzlösung: z.B. 30 ml Clinic in 1 I Wasser (mit 1 I Brühe können ca. 60 m2 behandelt werden).

■ Ansetzen der Streichlösung: 1 Teil Clinic + 2 Teile Wasser. ■ NS660: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

■ Wartezeit: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

15. Kulturpflege auf Jungwuchsflächen in Laub- und Nadelholzkulturen: Zwischenreihenbehandlung von Mai bis Juni, ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm (Anwendungs-Nr. 026)

■ 3 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen. Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge. ■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Das Unkraut sollte zum Anwendungszeitpunkt 15–20 cm hoch sein, die Kultur darf aber keinesfalls überwachsen sein. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichen-der Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet.

■ VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behand-lung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.

■ WP743: Spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung. Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüs-sigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.

■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

16. Kulturvorbereitung und Adlerfarnbekämpfung auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs in Laub und Nadelholzkulturen von August bis September (Anwendungs-Nr. 027; 028)

■ 5 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen (nur mit Bodengeräten). Wir empfehlen max. 200 l/ha Wassermenge.

■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in vollem Wachstum sind. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet. Der zu behandelnde Adlerfarn muss grün und voll entwickelt sein (alle Farnwedel entfaltet sowie beginnende Verbräunung der Fiederspitzen). Alle Farnwedel müssen gut benetzt werden. Behandlungen vor Frosteinbruch haben sich bewährt.

■ NT101 ■ VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behand-lung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.

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■ VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.

■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

17. Kulturpflege auf Jungwuchsflächen in Nadelholzkulturen (ausgenommen Douglasie und Lärche): Flächenbehandlung von September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums (Anwendungs-Nr. 029)

■ 3 l/ha in 100–400 l/ha Wasser spritzen (nur mit Bodengeräten). Wir empfehlen max. 200 l/ha Wasser-menge.

■ Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. ■ Wichtig für einen guten Bekämpfungserfolg im Spätherbst ist, dass die Unkräuter genügend grüne Blattmasse haben, um den Wirkstoff aufnehmen zu können.

■ Keine Anwendung in Douglasien und Lärchen. ■ NT101 ■ VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behand-lung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.

■ WP742: Anwendung nach völligem Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, d.h., wenn die Knospen verholzt und braun gefärbt sind, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.

■ Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ Mischbarkeit Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Clinic unter Umständen einschränken. Die gleichzeitige Ausbringung von Clinic und schwefelsaurem Ammoniak ist möglich.

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkun-gen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grund-sätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.

■ Herstellung der SpritzbrüheClinic bei laufendem Rührwerk in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten Spritztank zugeben. Anschließend Spritzfass mit Wasser auffüllen.

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■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und

bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzge-räte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den au-torisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA Entsorgungskonzeptes abgeben. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungs-

fertigen Mittels.

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SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhal-ten.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sorgfältig mit Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender

Augenreizung Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen

Arzt konsultieren.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Verschlucken Magenspülung. Medizinalkohle einnehmen.

Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSymptome: Erbrechen, Durchfall, MagenschmerzenSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungAntidot: Kein spezifisches Antidot bekanntWeitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB 6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN 165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NN 270 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN 1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW 262 Das Mittel ist giftig für Algen.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082

■ LagerungLGK: 12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und nicht über 40 °C sowie getrennt von Arznei-, Nahrungs- und Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Wirkstoff

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Fluquinconazol ist ein modernes Triazol mit vollsystemischer Wirkung, welches die Pilzmembran funktionsuntüchtig macht, so dass die Nahrungszuführung unterbrochen wird.Prochloraz aus der Gruppe der Azole wirkt lokalsystemisch und hat eine gute Kurativleistung, insbesondere bei schon vorhandenem Septoria-tritici Befall.

Sichert Getreide - und Rapserträge

Vorteile von Flamenco FS in Getreide

■ Kurativ und protektiv gegen Rhynchosporium, Septoria und Rostarten

■ Schnelle Wirkung auch bei kühlen Temperaturen ■ Erfasst alle relevanten Erreger im T1–T2-Segment ■ Günstige Abstandsauflagen ■ Das Azol für Kombinationen und einem effektiven Resistenz-Management

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Flamenco FS ist zugelassen in Getreide gegen Septoria tritici, Septoria nodorum, Echten Mehltau, Braunrost, Gelbrost, Zwergrost, Halmbasiskrankheit, Blattfleckenkrankheit, Netzfleckenkrankheit in Weizen, Roggen, Gerste und Triticale. Nach eigenen Erfahrungen auch gleichzeitige Wirkung gegen DTR. Flamenco FS ist auch zugelassen in Raps gegen Weißstängeligkeit.

Wenn Septoria, dann Flamenco FS

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Flamenco FS ist ein flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten an Getreide und Raps

Wirkstoff: 54 g/l Fluquinconazol 174 g/l ProchlorazFormulierung: Suspoemulsion (SE)Packungsgrößen: 2 x 10 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 36 Reizt die Augen.R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

durch Verschlucken.R 51/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte AnwendungsnummerHalmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Weizen 004579-00/00-001

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen 004579-00/00-002Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Weizen 004579-00/00-003Braunrost (Puccinia recondita) Weizen 004579-00/00-005Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Weizen 004579-00/00-004Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Gerste 004579-00/01-002Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Gerste 004579-00/01-003Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Gerste 004579-00/01-004Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste 004579-00/01-005Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Roggen 004579-00/00-006

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Roggen 004579-00/00-007Braunrost (Puccinia recondita) Roggen 004579-00/00-009Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Roggen 004579-00/00-008Septoria-Arten Triticale 004579-00/01-006Braunrost (Puccinia recondita) Triticale 004579-00/01-007Gelbrost (Puccinia striiformis) Triticale 004579-00/01-008Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Raps 004579-00/02-001

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Flamenco FS ist ein protektiv, kurativ und eradikativ wirkendes Fungizid mit sehr breitem Wirkungsspek-trum. Über den Eingriff in die Ergosterolbiosynthese wird der Aufbau pilzlicher Membranen gestört. Pro-chloraz wird schnell in die Pflanzenzellen aufgenommen und erzielt dadurch eine gute Anfangswirkung, während Fluqinconazol aufgrund seiner Molekülstruktur langsam in das Pflanzengewebe eindringt.Aufgrund der guten Regenfestigkeit (1 Std.) von Fluquinconazol sowie des geringen Dampfdrucks kommt es zu einer lang anhaltenden permanten Wirkstoffaufnahme in die Pflanze, was zu einer guten Dauerwirkung führt. Die beiden Wirkstoffe Prochloraz und Fluquinconazol in der speziellen Formulie-rung ergänzen sich daher in idealer Weise.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Flamenco FS wirkt gegen die wichtigsten Blatt- und Ährenkrankheiten sowie gegen die Halmbruch-krankheit an Getreide. Flamenco FS wirkt im Raps gegen Sclerotinia sclerotiorum.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen1. Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)Braunrost (Puccinia recondita) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29–61 2,3 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 2 je Vegetationsperiode Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) bei Befall ab BBCH 29–32 2,3 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 1 je Vegetationsperiode

2. Roggen Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita)Echter Mehltau (Erysiphe graminis) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29–61 2,3 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 2 je Vegetationsperiode

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Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) bei Befall ab BBCH 29–32 2,3 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 1 Anwendung je Vegetationsperiode

3. Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres 29–32)Echter Mehltau (Erysiphe graminis)Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Zwergrost (Puccinia hordei) BBCH 29–49 2,0 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 1 je Vegetationsperiode

4. Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.)Braunrost (Puccinia recondita) Gelbrost (Puccinia (striiformis) BBCH 29–61 2,3 l/haAnzahl Anwendungen: Maximal 2 je Vegetationsperiode

5. RapsWeißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Ab BBCH 61–65 2,0 l/haBeim Raps erfolgt die Anwendung im Frühjahr ab Beginn der Blüte (BBCH 61) i.d.R. nach Warndienst-aufruf. Der optimale Zeitpunkt ist erreicht wenn etwa 50 % der Blüten geöffnet sind und bereits abgefallene Blütenblätter im Bestand zu finden sind (BBCH 65). Spätester Anwendungstermin ist bei Ende der Blüte (BBCH 69). Anzahl Anwendungen: Max. 1 Anwendung in der Kultur.

■ VerträglichkeitFlamenco FS erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale) sowie in Raps als sehr gut pflanzenverträglich. Nach der Anwendung von Flamenco FS folgende Kulturen werden in keiner Weise beeinflusst.

■ NachbauDie Anwendung von Flamenco FS hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

■ WartezeitWeizen, Roggen und Triticale: 35 TageGerste: 49 TageRaps: –

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitFlamenco FS kann mit allen im Getreidebau üblichen Fungiziden, Herbiziden, Pyrethroiden sowie Wachs-tumsreglern ausgebracht werden. Bei Zusatz von mit Ammonnitratharnstofflösung (AHL) oder Harnstoff nicht mehr als 10 kg N/ha zumischen. An heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden spritzen.

Flamenco FS kann im Rapsanbau mit den üblichen Fungiziden und Insektiziden ausgebracht werden.

Bei schwach ausgeprägter Wachsschicht Flamenco FS und N-Dünger getrennt ausbringen. In Tank-mischun gen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ SpritztechnikSpritzfass zu 1/3 mit Wasser auffüllen, Flamenco FS hinzugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Flamenco FS wird im Spritzverfahren ausgebracht. Zur optimalen Ausnutzung der Produktleistung emp-fiehlt sich, eine ausreichende Benetzung des Bestandes durch richtige Düsenwahl (z.B. Flachstrahldüsen, 2,5–4,9 bar) und ausreichende Wassermenge (200–400 l/ha) sicherzustellen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindes-tens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

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■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)

tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)

tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit

der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

VH600-1 Der Gehalt an Dioxinen im technischen Wirkstoff Prochloraz darf die in der jeweiligen aktu-ellen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Grenzwerte für Dioxine nicht überschreiten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern. Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Einatmen: Keine körperliche Anstrengungen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheits-

halber Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Reichlich Wasser nachtrinken. Arzt aufsuchen. Kein Erbrechen

herbeiführen.

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■ Hinweise für den ArztSymptome: Schwäche, Muskelzittern, Magen-Darm-BeschwerdenAntidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

TRANSPORT UND LAGERUNG ________________________________________________________

■ TransportADR/RID: 9, III UN: 3082Produkt nicht unter 0 °C und über 30 °C transportieren.

■ LagerungLGK: 12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben.Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 30 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Starke Leistung für schlaue Rechner

■ Protektive und kurative Wirkung ■ Überzeugend in der Breitenwirkung gegen Krankheiten ■ Zuverlässig und wirtschaftlich

Vorteile von Juwel Top

Juwel Top ist bis heute ein sehr wirtschaftlicher und zuverlässiger Partner in allen Getreidearten. Es wirkt sicher gegen viele relevanten Krankheiten. Hervorragend eignet sich Juwel Top in Roggen (z.B. Braunrost und Rynchosporium) und Triticale (z.B. Septoria Arten). Besonders die breite, nachhaltige krankheitsbe-kämpfende Wirkung und die einfache Anwendung machen das Produkt interressant. Bereits durch eine Einfachbehandlungen können Mehrerträge erreicht und Gewinne erzielt werden.

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Mehltau, Septoria-Arten,Braun- und Gelbrost, Rhynchosporium, DTR-Blattdürre, Fusarien

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® = registrierte Marke der BASF, lizensiert an Nufarm

Getreide

Unsere Fungizidempfehlung 2011

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Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten und Gräser

Wirkstoff: 125 g/l Kresoxim-methyl + 125 g/l Epoxiconazol + 150 g/l Fenpropimorph

Formulierung: Suspoemulsion (SE)Packungsgrößen: 4 x 5 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten.

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:Festgesetzte Anwendungsgebiete

Genehmigte Anwendungsgebiete

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Für die Anwendung in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten, Gräser:NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-

genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer –, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlust-mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte Anwendungsnummer

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen 024437-00/00-001*

Braunrost (Puccinia recondita) Weizen 024437-00/00-002

Gelbrost (Puccinia striiformis) Weizen 024437-00/00-003

DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Weizen 024437-00/00-004*

Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Weizen 024437-00/00-005*

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Weizen 024437-00/00-007

Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste 024437-00/00-008

Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Gerste 024437-00/00-009

Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Gerste 024437-00/00-010

Braunrost (Puccinia recondita) Roggen 024437-00/00-011

Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Roggen 024437-00/00-012

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Triticale 024437-00/00-013*

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte Anwendungsnummer

Braunrost (Puccinia recondita) Weidelgras-Arten 024437-00/01-001

Pilzliche Blattfleckenerreger Gräser 024437-00/01-002

Haferkronenrost (Puccinia coronata) Hafer 024437-00/01-003

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Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50%: 10 m; 75%: 5 m; 90%: 5 mNW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasser-führender – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Weizen, Gerste, Roggen: 15 m Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten, Gräser: 10 m

Für die Anwendung in Weizen, Gerste, Roggen:NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Für die Anwendung in Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten, Gräser:NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Sonstige Kennzeichnungsauflage.WW7041 Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen.

Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.

Weitere Hinweise zu den genehmigten Anwendungsgebieten:In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Juwel Top ist ein Produkt mit drei verschiedenen Wirkstoffen. Kresoxim-methyl breitet sich – ausgehend von Wirkstoffdepots – überwiegend auf dem Blatt aus und gelangt so an den Wirkort. Zusätzlich wird der Wirkstoff translaminar verlagert. Epoxiconazol und Fenpropimorph werden von der Pflanze sehr schnell aufgenommen und systemisch verteilt. Durch die schnelle Wirkstoffaufnahme bzw. die Bindung in der Wachsschicht der Blätter ergibt sich eine hohe Regenfestigkeit.Juwel Top zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzkrankheiten aus. Dabei ist die Wirkung temperaturunabhängig, so dass sowohl während heißer trockener als auch bei kühler feuchter Witterung die volle Leistung erreicht wird.

Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt Juwel Top einen deutlich sichtbaren Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze.

Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mit-tels nicht ausgeschlossen werden. Die empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen und Indikationen1.Weizen (BBCH 25–61)Gegen Echten Mehltau (Erysiphe graminis), Braunrost (Puccinia recondita),Gelbrost (Puccinia striiformis), DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum 1,0 l/haDie erste Anwendung wird im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 2 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 2

2.Gerste (BBCH 25–61)Gegen Zwergrost (Puccinia hordei), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) 1,0 l/haDie erste Anwendung wird im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 2 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 2

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3.Roggen (BBCH 25–61)Gegen Braunrost (Puccinia recondita), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 1,0 l/haDie erste Anwendung wird im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 2 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 2

4. Triticale (BBCH 25–61)Gegen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) 1,0 l/haDie Anwendung erfolgt im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 1 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 1

5. Hafer (BBCH 32 – 61)Gegen Haferkronenrost (Puccinia coronata) 1,0 l/ha Die Anwendung erfolgt im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 1 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 1

6. Weidelgras-Arten zur Saatguterzeugung (BBCH 32–61)Gegen Braunrost (Puccinia recondita) 1,0 l/ha Die Anwendung erfolgt im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 1 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 1

7. Gräser zu Saatguterzeugung (BBCH 32 – 61)Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger 1,0 l/ha Die Anwendung erfolgt im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. Zahl der Behandlungen:

■ in dieser Anwendung 1 ■ für die Kultur bzw. je Jahr 1

■ VerträglichkeitJuwel Top erwies sich in den empfohlenen Aufwandmengen in allen genannten Kulturarten als gut pflanzenverträglich.

■ WartezeitenWeizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer, Gräser, Weidelgras-Arten (F) (F) = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitJuwel Top ist mischbar mit Fungiziden, z.B. Corbel® mit Herbiziden, z.B. Basagran® DP, Biathlon®, Stara-ne® XL, Tristar®, U 46® M-Fluid, mit Insektiziden, z.B. Perfekthion®, Sumicidin® Alpha, Fastac® SC Super Contact mit Wachstumsreglern, z. B. Cycocel® 720 und Medax® Top.Juwel Top ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Basfoliar® und Nutrimix® fluid.Der Zusatz von AHL oder Harnstoff ist möglich. Der Einsatz von über 20 l bzw. kg Produkt/ha kann bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchte Schäden bei einigen Weizensorten verur¬sachen.Mit reinem AHL ist Juwel Top nicht mischbar.Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Juwel Top und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern ¬unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten.Von Mischungen mit morpholinhaltigen Fungiziden gemeinsam mit ethephonhaltigen Wachstumsreg-lern wird abgeraten.Für negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht.Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungs-gebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

■ SpritztechnikGrundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen.2. Juwel Top vor Gebrauch gut schütteln und bei laufendem Rührwerk zugeben.3. Ggf. Mischungspartner zugeben.4. Tank mit Wasser auffüllen.

Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.Wassermenge: 200–400 l/ha

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spül-wasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammel-stellen des Entsorgungssystems PAMIRA® abzugeben.Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regiona-len Presse oder im Internet unter www.pamira.de.

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Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsor-gung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Beim Umgang mit dem unverdünnten MittelSE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen MittelsSS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen

bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

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NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

TRANSPORT UND LAGERUNG ________________________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3082

■ LagerungLGK: 12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Lentimax®

LENTIMax® ist die neue leistungsstarke Kombination aus Lentipur 700® und SumiMax® zur Bekämpfung von Windhalm und bedeutenden Herbstunkräutern im Winterweizen.

Schneidet länger gut ab!

■ Hervorragende Breitenwirkung ■ Baustein im Resistenzmanagement ■ Erhöhte Dauerwirkung

Vorteile von LENTIMax

BBCH

Windhalm und breite Mischverun-krautung (stärkerer Kornblumen- und Kamillenbesatz), inkl. einj. Rispe

LENTIMax®

Lentipur 700 1,0 l/ha + SumiMax 60 g/ha

10 130900

® = registrierte Marke Sumimoto Chemical Agro Europe S.A.

Winterweizen

Unsere Herbizidempfehlung Herbst 2011

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Lentimax®

Lentipur® 700 in Lentimax®

Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Wintergetreide

Wirkstoff: Chlortoluron (700 g/l) Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgrößen: 1 x 10 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhaltenS 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle

Für die Anwendungen 043753-00/00-002, 043753-00/00-005, 043753-00/00-008 und 043753-00/01-002:NG 337 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von

Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthaltenNG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein.Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeim-blättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Wintergerste 043753-00/00-005

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeim-blättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste 043753-00/00-002

Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeim-blättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Wintergerste 043753-00/00-008

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeim-blättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Wintertriticale 043753-00/01-002

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mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

Für die Anwendungen 043753-00/00-002, 043753-00/00-005 und 043753-00/01-002:NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach

toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wich-tig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Windhalm, Ackerfrauenmantel, Ackerheller-kraut, Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kornblume, Vogelmiere

Ausreichend gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß, Gemeiner Hohlzahn, Gemeiner Rainkohl, Mauerrauke

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerklee, Ackerkratzdistel, Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Klettenlabkraut, Storchschnabel-Arten, Wicke-Arten, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Taubnessel

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenAckerbauGegen Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Einjährige Rispe und zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten!) und Wintergerste: Im Herbst im Vor- und Nachauflauf (bis BBCH 29) Im Frühjahr mit Beginn der Vegetation bis Ende Bestockung (bis BBCH 29) Winterroggen: Im Herbst im Vorauflauf (unmittelbar bis zu 5 Tage nach der Saat)Triticale: Im Herbst im Nachauflauf (bis BBCH 29)

Die Wirkung von Lentipur 700 ist am besten, wenn die Ungräser das 4-Blattstadium nicht überschritten haben.Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen.

■ Aufwandmenge:Aufwandmenge: 3,0 l/haAnzahl Anwendungen: maximal 1Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha

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■ Besondere Hinweise:Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden (Herbstanwendung). Auf Flächen mit häufigem Getreideanbau und einseitigem Chlorotoluron-Einsatz kann die Wirkung gegen Ackerfuchs-schwanz nachlassen (Sensitivitätsverschiebung). In diesen Fällen sollte eine gezielte Nachbehandlung im Frühjahr erfolgen.Lentipur 700 enthält den Wirkstoff Chlortoluron. Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschied-lichen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

Bei der Vorauflaufanwendung ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett wichtig für eine gute Wir-kung und Kulturverträglichkeit. Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2–3 cm gedrillt werden. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen. Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr durch-führen. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der Anwendung von Lentipur 700 und einer Kalkstick-stoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen. Auf Gülleflächen, die mit Lentipur 700 behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten.

Flächen, die zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werdenEine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Keine Untersaaten möglich. Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.

■ Nicht behandeln:Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flachwurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände.Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden.

■ SortenverträglichkeitLentipur 700 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Triticalesorten gut vertragen. In Winterweizen Sortenverträglichkeit beachten.

Aktuelle Sortenliste finden Sie unter: www.nufarm.de oder telefonisch unter 0221-179 179 99

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Lentipur 700 kann in folgenden Sorten angewendet werden:

Lentipur® 700 in Lentimax®

VerträglichAchat Brigadier Esket Hysun Mulan SkaterActros Brilliant Estevan Ibis Mythos SmaragdAdular Bussard Euris Ignatz Niklas SokratesAgronom Buteo Excellenz Impetus Nirvana SoleilAkratos Campari Faktor Inspiration Oberst SophytraAkteur Capo Farandole Isengrain Ohio SperberAkzento Carenius Flair Jaguar Okapi TamborAlbrecht Carolus Florett Jakob Olymp TarasAllegro Certo Florida Jenga Opus TarsoAmbition Cetus Fregatt Jonas Orkan TatarosAmbras Chagall Frühprobst Julius Orvantis TerrierAndalou Champion Frument Kanzler Pamier TigerAndros Charger Futur Kerubino Paroli TommiApache Chevalier Gaston Kornett Pegassos TorasArarat Clan Gecko Kranich Pepital TorontoAres Cliff Glockner Kraka Perceval TorrildAsano Complet Gorbi Lahertis Petrus TristanAstardo Contra Götz Lambros Pikeur TrokaderoAstron Contur Granada Levendis Potenzial TuaregAthlet Cubus Greif Limes Privileg TulsaAtlantis Dakota Grommit Lindos Profilus TürkisAzzuro Dekan Hakon Longos Prowidur UrbanBandit Dias Hattrick Ludwig Ramiro VegasBatis Discus Haven Lukull Ranger VivantBeaver Dobson Hermann Markant Rektor VulkanBelisar Dolomit Heroldo Meteor Retro WattinessBermude Drifter Herzog Mirage Ritmo WinnetouBoheme Elegant Hourra Miras Ronos XanthosBontaris Elvis Hybnos 1 Mobie Schamane ZebedeeBoomer Enorm Hybred Moldau Skagen ZobelBorneo Ephoros Hycory Monopol Skalmeje

Nicht verträglichAladin Capnor Format Lucius Mercato StrikerAlitis Cardos Glandt Magister Meunier TabascoAltos Centrum Global Magnus Noah TarkusAnthus Compliment Hyland Manager Papageno TransitAron Denver Hyno-Monta Manhatten Phare ZappaAttlass Empire Impression Maverick Premio ZentosAzimut Event Kontrast Maxi Sobi Biscay Famulus Leiffer Mendel St. Agil St

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■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

■ NachbauIm Rahmen der Fruchtfolge ist der Nachbau aller Kulturen nach der Getreideernte möglich. Untersaaten in mit Lentipur 700 behandeltem Wintergetreide dürfen nicht erfolgen. Bei vorzeitigem Umbruch be-handelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung von Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen im Herbst bis Winter möglich.Bei Herbstanwendung von Lentipur 700 und Umbruch im Frühjahr können Sommerweizen und Sommer-gerste (nicht Durum-Weizen), Sommergerste, Kartoffel und Mais nachgebaut werden.Beim Nachbau von Sommerweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung (Pflug, Fräse, mindestens 20 cm tief) zu achten. Nach einer Frühjahrsanwendung von Lentipur 700 können bei vorzeitigem Umbruch Kartoffel und Mais nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (Frühjahrs-applikation in Indikation: Winterweizen, Wintergerste).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitTankmischungen von Lentipur 700 mit anderen Herbiziden sind möglich. Bei der Mischung mit AHL ist folgendes zu beachten: a) AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt:

Lentipur 700 kann direkt der verdünnten Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung zugegeben werden.

b) AHL konzentriert, d.h. unverdünnt: Lentipur 700 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1 : 1 mit Wasser vermischen und erst dann der Ammoniumnitrat-Harnstofflösung zugeben: Stets für eine unmittelbare, gute Vermischung sorgen. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Misch-partner einzuhalten.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.

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Reihenfolge der Spritzarbeit:1. Tank zu 1⁄3 bis 3⁄4 mit Wasser füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Lentipur 700 in das Wasser schütten.4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen

der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.

Wasseraufwandmenge: 200–400 l/haNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spül-wasser der Spritzbrühe beigeben!

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhal-ten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)

tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Nach Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Magenspülung.

Arzt hinzuziehen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: symptomatische Behandlung.Antidot: kein spezifischer Antidot bekanntWeitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW261 Das Mittel ist fischgiftig.NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3082

■ LagerungLGK12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

Sumimax® in Lentimax®

Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winterweizen

Wirkstoff: 500 g/kg Flumioxazin Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgrößen: 2 x 0,3 kg Dose

N UmweltgefährlichT Giftig

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahrenS 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhaltenS 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

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S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)S 53 Exposition vermeiden – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholenS 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: 5 m 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10m

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Gemeiner Windhalm, Einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweichweizen; Herbst vor dem Auflaufen

005312-00/00-001

Gemeiner Windhalm, Einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweichweizen; Herbst nach dem Auflau-fen (bis BBCH 14)

005312-00/00-002

Sumimax® in Lentimax®

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winterweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen aggressive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kon-taktwirkung zwischen der wirkstoffhaltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. WinterweichweizenGut bekämpfbar: Aus Samen auflaufende Unkräuter, wie z.B., Gemeiner Windhalm, Ackersenf, Hederich, Melde, Knöterich, Gemeiner Rainkohl, Taubnessel-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Kornblume*, Klatschmohn, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Gemeines Hirtentä-schelkraut, Weicher Storchschnabel*, Ausfallraps*, Gemeiner Acker-Frauenmantel, Gemeiner Hohlzahn, Gemeines Greiskraut, Acker-Hellerkraut, Wege-Rauke

Ausreichend bekämpft werden: Klettenlabkraut, Wildes Stiefmütterchen, Jährige Rispe*

Nicht ausreichend bekämpft werden: Gemeine Quecke, Acker-Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Acker-Fuchsschwanz, Gräser, wenn sie bei der Behandlung das BBCH-Stadium 13/21 erreicht oder über-schritten haben.

* bei früher Weizenaussaat bzw. Spritzbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit geringer Bo-denfeuchte kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen

I. WinterweichweizenIm Herbst bis BBCH 14.Aufwandmenge: 0,06 kg/ha in 200 bis 600 lMaximal 1 Anwendung

Sumimax® in Lentimax®

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■ VerträglichkeitSumimax kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterweizensorten eingesetzt werden. Gelegent-lich nach Behandlung auftretende leichte Blattspitzennekrosen haben keinen Einfluss auf den Ertrag. WP734 – Schäden an der Kulturpflanze möglich.

■ WitterungsbedingungenSumimax sollte auf den abgetrockneten Weizenbestand ausgebracht werden, feuchter Boden oder Niederschläge vor bzw. nach der Behandlung beschleunigen die Wirkung. Die Anwendung ist auch bei niedrigen Temperaturen möglich, eine Anwendung bei Frost sollte jedochvermieden werden.

■ NachbauIm Herbst behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu be-stellt werden. Sollte nach einer Behandlung mit Sumimax ein vorzeitiger Umbruch erforderlich sein, so können Sommergetreide, Sommerraps, Rüben, Mais und Kartoffeln nachgebaut werden. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist möglich.

■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwi-schen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitSumimax ist mischbar mit IPU-Präparaten, Lentipur® 700, Ciral®, flufenacethaltigen Herbiziden und Spu-rennährstoffen.Sumimax sollte nicht gemeinsam mit AHL, Zusatzstoffen, zusatzstoffhaltigen-, ölhaltigen oder EC-formu-lierten Pflanzenschutzmitteln (z.B. Atlantis® WG, Axial®, Ralon® Super, Topik® 100) sowie Malibu®, Super Stomp® oder Stomp® SC ausgebracht werden.Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax in den Spritz-tank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner zu Sumimax empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.

■ SpritztechnikSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermengezusetzen.Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

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■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

VH299 Die Verpackung ist mit der Aufschrift „Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb“ zu versehen.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen

und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungNach Verschlucken: MagenspülungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflü-gelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

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■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3077

■ LagerungLGK: 6.1BProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mitArzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rau-chen!

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Putzt alle Gräser weg

Lentipur - Back on Tour! ■ Stark gegen Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Einjährige Rispe

■ Breit Wirksam gegen u.a. Kornblume, Kamille, Vogelmiere und Vergissmeinnicht

■ Verzettelt auflaufende Ungräser und -kräuter werden erfasst ■ Gut verträglich ■ Keine Abstandsauflage 2

1 in Wintergerste Winterweizen, Winterroggen2 bei 90 % Driftreduktion

Vorteile von Lentipur 700

Wirkstoff

Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung.

Lentipur 700 ist ein boden- und blattaktives Herbizid für den Herbst zum Einsatz im Vor- und Nachauf-lauf. Es erfasst viele wichtige Unkräuter sowie Ungräser und ist durch den Wirkstoff Chlortoluron ein ide-aler Partner für Tankmischungen. Durch die breite Wirksamkeit kann der Mischpartner gezielt nach dem Ungras oder Unkraut ausgewählt werden. Der Einsatz ist in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Triticale möglich und bietet damit ein breites Einsatzgebiet im Herbst.

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Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Wintergetreide

Wirkstoff: 700 g/l Chlortoluron Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgrößen: 2 x 10 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhaltenS 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle

Für die Anwendungen 043753-00/00-002, 043753-00/00-005, 043753-00/00-008 und 043753-00/01-002:

NG 337 auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten

NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder – die Anwendung im Mulch – oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Wintergerste 043753-00/00-005

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste

043753-00/00-002

Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Winterweizen, Wintergerste 043753-00/00-008

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)

Wintertriticale 043753-00/01-002

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NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

Für die Anwendungen 043753-00/00-002, 043753-00/00-005 und 043753-00/01-002:NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach

toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wich-tig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Windhalm, Ackerfrauenmantel, Ackerheller-kraut, Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kornblume, Vogelmiere

Ausreichend gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß, Gemeiner Hohlzahn, Gemeiner Rainkohl, Mauerrauke

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ackerklee, Ackerkratzdistel, Ackerstiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erd-rauch, Klettenlabkraut, Storchschnabel-Arten, Wicke-Arten, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Taubnessel

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenAckerbauGegen Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Einjährige Rispe und zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten!) und Wintergerste: Im Herbst im Vor- und Nachauflauf (bis BBCH 29) Im Frühjahr mit Beginn der Vegetation bis Ende Bestockung (bis BBCH 29) Winterroggen: Im Herbst im Vorauflauf (unmittelbar bis zu 5 Tage nach der Saat)Triticale: Im Herbst im Nachauflauf (bis BBCH 29)

Die Wirkung von Lentipur 700 ist am besten, wenn die Ungräser das 4-Blattstadium nicht überschritten haben.Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen.

■ Aufwandmenge:Aufwandmenge: 3,0 l/haAnzahl Anwendungen: maximal 1Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha

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■ Besondere Hinweise:Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden (Herbstanwendung). Auf Flächen mit häufigem Getreideanbau und einseitigem Chlorotoluron-Einsatz kann die Wirkung gegen Ackerfuchs-schwanz nachlassen (Sensitivitätsverschiebung). In diesen Fällen sollte eine gezielte Nachbehandlung im Frühjahr erfolgen.Lentipur 700 enthält den Wirkstoff Chlortoluron. Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschied-lichen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

Bei der Vorauflaufanwendung ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett wichtig für eine gute Wir-kung und Kulturverträglichkeit. Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2–3 cm gedrillt werden. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen. Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr durch-führen. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der Anwendung von Lentipur 700 und einer Kalkstick-stoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen. Auf Gülleflächen, die mit Lentipur 700 behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten.

Flächen, die zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werdenEine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Keine Untersaaten möglich. Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.

■ Nicht behandeln:Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flachwurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände.Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden.

In Winterweizen Sortenverträglichkeit beachten: Lentipur 700 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Triticalesorten gut vertragen.

Aktuelle Sortenliste finden Sie unter: www.nufarm.de oder telefonisch unter 0221-179 179 99

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Lentipur 700 kann in folgenden Sorten angewendet werden.

VerträglichAchat Brigadier Esket Hysun Mulan SkaterActros Brilliant Estevan Ibis Mythos SmaragdAdular Bussard Euris Ignatz Niklas SokratesAgronom Buteo Excellenz Impetus Nirvana SoleilAkratos Campari Faktor Inspiration Oberst SophytraAkteur Capo Farandole Isengrain Ohio SperberAkzento Carenius Flair Jaguar Okapi TamborAlbrecht Carolus Florett Jakob Olymp TarasAllegro Certo Florida Jenga Opus TarsoAmbition Cetus Fregatt Jonas Orkan TatarosAmbras Chagall Frühprobst Julius Orvantis TerrierAndalou Champion Frument Kanzler Pamier TigerAndros Charger Futur Kerubino Paroli TommiApache Chevalier Gaston Kornett Pegassos TorasArarat Clan Gecko Kranich Pepital TorontoAres Cliff Glockner Kraka Perceval TorrildAsano Complet Gorbi Lahertis Petrus TristanAstardo Contra Götz Lambros Pikeur TrokaderoAstron Contur Granada Levendis Potenzial TuaregAthlet Cubus Greif Limes Privileg TulsaAtlantis Dakota Grommit Lindos Profilus TürkisAzzuro Dekan Hakon Longos Prowidur UrbanBandit Dias Hattrick Ludwig Ramiro VegasBatis Discus Haven Lukull Ranger VivantBeaver Dobson Hermann Markant Rektor VulkanBelisar Dolomit Heroldo Meteor Retro WattinessBermude Drifter Herzog Mirage Ritmo WinnetouBoheme Elegant Hourra Miras Ronos XanthosBontaris Elvis Hybnos 1 Mobie Schamane ZebedeeBoomer Enorm Hybred Moldau Skagen ZobelBorneo Ephoros Hycory Monopol Skalmeje

Nicht verträglichAladin Capnor Format Lucius Mercato StrikerAlitis Cardos Glandt Magister Meunier TabascoAltos Centrum Global Magnus Noah TarkusAnthus Compliment Hyland Manager Papageno TransitAron Denver Hyno-Monta Manhatten Phare ZappaAttlass Empire Impression Maverick Premio ZentosAzimut Event Kontrast Maxi Sobi Biscay Famulus Leiffer Mendel St. Agil St

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■ NachbauIm Rahmen der Fruchtfolge ist der Nachbau aller Kulturen nach der Getreideernte möglich. Untersaaten in mit Lentipur 700 behandeltem Wintergetreide dürfen nicht erfolgen. Bei vorzeitigem Umbruch be-handelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung von Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen im Herbst bis Winter möglich.Bei Herbstanwendung von Lentipur 700 und Umbruch im Frühjahr können Sommerweizen und Sommer-gerste (nicht Durum-Weizen), Sommergerste, Kartoffel und Mais nachgebaut werden.Beim Nachbau von Sommerweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung (Pflug, Fräse, mindestens 20 cm tief) zu achten. Nach einer Frühjahrsanwendung von Lentipur 700 können bei vorzeitigem Umbruch Kartoffel und Mais nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (Frühjahrs-applikation in Indikation: Winterweizen, Wintergerste).

■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitTankmischungen von Lentipur 700 mit anderen Herbiziden sind möglich. Bei der Mischung mit AHL ist folgendes zu beachten: a) AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt:

Lentipur 700 kann direkt der verdünnten Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung zugegeben werden.

b) AHL konzentriert, d.h. unverdünnt: Lentipur 700 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1 : 1 mit Wasser vermischen und erst dann der Ammoniumnitrat-Harnstofflösung zugeben: Stets für eine unmittelbare, gute Vermischung sorgen. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Misch-partner einzuhalten.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

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■ Herstellung der SpritzbrüheSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:1. Tank zu 1⁄3 bis 3⁄4 mit Wasser füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Lentipur 700 in das Wasser schütten.4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen

der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.

Wasseraufwandmenge: 200–400 l/haNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spül-wasser der Spritzbrühe beigeben!

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhal-ten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Nach Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Magenspülung.

Arzt hinzuziehen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: symptomatische Behandlung.Antidot: kein spezifischer Antidot bekanntWeitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW261 Das Mittel ist fischgiftig.NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID 9 III; UN 3082

■ LagerungLGK12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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www.nufarm.de

Hotline: 0221-179 179-99

Sichern Sie sich super Vorteile in

Frühjahr und Herbst! ■ Breites Wirkungsspektrum gegen Acker-Fuchsschwanz, Wind-halm und breitblättrige Unkräuter einschließlich vieler Pro-blemunkräuter wie Ehrenpreis, Kornblume und Storchschna bel

■ Einsatz im Frühjahr und Herbst möglich ■ Komplettlösung für einfaches Handling ■ IPU-freie Ungras- und Unkrautkontrolle ■ Kombination aus Blatt- und Bodenwirkung

Vorteile von Lexus Class

Lexus Class ist eine Kombination aus dem blatt- und bodenaktiven Sulfonylharnstoff Flupyrsulfuron Methyl und dem schnellwirkenden, blattaktiven Carfentrazon Ethyl. Flurpyrsulfuron Methyl wirkt über Blatt und Boden und bekämpft keimende und bereits aufgelaufene Un-gräser (Acker-Fuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/-kräuter jedoch nicht mehr physiolo-gisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die Kulturpflanze dar.Carfentrazon Ethyl wirkt ausschließlich über die Blätter der Unkräuter. Die Wirkung tritt sehr schnell ein, die Unkräuter sterben innerhalb weniger Tage ab.

Wirkstoffe

Lexus Class ist ein systemisches Herbizid mit Blatt- und Bodenwirkung zur Bekämpfung von Acker-Fuchs-schwanz, Windhalm und breitblättrigen Unkräutern zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und Herbst in Wintergetreide.

Die breitwirksame Komplettlösung

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Lexus® Class

Lexus® Class ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Acker-Fuchs-schwanz, Windhalm und einem breiten Unkrautspektrum einschließlich Klettenlabkraut und Ehrenpreisarten in Winterweizen, Winterroggen, Triticale im Herbst und in Winter-weizen im Frühjahr im Nachauflaufverfahren.

Wirkstoff: 167 g/kg Flupyrsulfuron Methyl 333 g/kg Carfentrazon EthylFormulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)Packungsgrößen: 10 x 90 g 10 x 500 g

N UmweltgefährlichXi Reizend

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahn-det werden.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 1WA706 Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 1, 3 und 4WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Acker- Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und einjährige, zweikeim-blättrige Unkräuter

Winterweichweizen (Herbstanwendung) 024388-00/00-001

Winterweichweizen (Frühjahrsanwendung) 024388-00/00-002

Triticale (Herbstanwendung) 024388-00/00-003

Winterroggen (Herbstanwendung) 024388-00/00-004

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Lexus Class ist eine Kombination aus dem Sulfonylharnstoff Flupyrsulfuron Methyl und demschnellwirkenden, blattaktiven Carfentrazon Ethyl. Flupyrsulfuron Methyl wirkt über Blatt und Boden und bekämpft keimende und bereits aufgelaufene Ungräser (Acker-Fuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/-kräuter jedoch nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die Kulturpflanze dar.Carfentrazon Ethyl wirkt ausschließlich über die Blätter der Unkräuter, d.h. die Unkräuter müssen aufge-laufen sein. Die Wirkung tritt sehr schnell ein, die Unkräuter sterben innerhalb weniger Tage ab.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpft werden: Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Ampfer-Arten***, Efeublättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Erdrauch (Gemeiner)*, Acker-Frauenmantel, Acker-Hellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klettenlabkraut**, Kornblume, Phacelia, Rainkohl (Gemeiner), Ausfall-Raps, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen*, Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Vogelmiere*

Weniger gut bekämpft werden: Klatschmohn, Knöterich-Arten, Rispe (einjährige)

Nicht ausreichend bekämpft werden: Flughafer, Acker-Kratzdistel, Quecke, Trespe

* bis zum 4. Blatt** bei Klettenlabkraut wurde ein gelegentlicher Wiederaustrieb beobachtet, der eine Nachbehand-

lung im späten Frühjahr erforderlich machen kann*** im Nachauflauf Herbst

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Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 2WP720 Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 1, 2WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 3WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.

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HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

Ackerbau, FreilandLexus Class wird in Winterroggen, Winterweizen und Triticale im Nachauflauf Herbst vom 1-Blatt-Stadi-um (BBCH 11) bis Mitte der Bestockung (BBCH 25) angewendet.Lexus Class wird in Winterweizen im Nachauflauf Frühjahr vom 1-Blatt-Stadium (BBCH 11) bis Ende der Bestockung (BBCH 30) angewendet.Unkräuter und Ungräser müssen aufgelaufen sein und sich in folgenden Stadien befinden– Acker-Fuchsschwanz im Stadium BBCH 11–29* (1-Blatt-Stadium bis Ende der Bestockung)– Windhalm im Stadium BBCH 11–25* (1-Blatt-Stadium bis Hauptbestockung)– Klettenlabkraut vom 1. bis 4. Quirl.* Das am weitesten entwickelte Ungras sollte dieses Entwicklungsstadium nicht überschritten haben.

■ AnwendungsempfehlungenHerbst: Winterweizen, Winterroggen, Triticale 60g/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je JahrFrühjahr: Winterweizen 60g/haMaximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je JahrWasseraufwandmenge: LEXUS® CLASS mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge (200–400 l/ha) aus-bringen. 200 l/ha nicht unterschreiten.Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Ungräser und Unkräu-ter zu gewährleisten.

■ Besondere HinweiseBei Weizen sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Bei Einsatz von 60 g/ha Ertragsminderung bei Roggen möglich. Im Herbst nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. Ein abgesetz-tes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2–3 cm und abgedecktes Saatgut sind Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit. Nach dem Einsatz von Lexus Class keine Bodenbearbeitung durchführen. Ausreichende Bodenfeuchte und aktives Wachstum der Pflanzen nach der Behandlung sind besonders wichtig für die Wirkung auf Ungräser.Temperatur: Nach der Herbst-Anwendung von Lexus Class sind für eine optimale Wirkung 1–2 Wochen aktives Wachstum erforderlich. Frosteinbruch nach später Anwendung kann die Wirkung herabsetzen. Die Frühjahrsanwendung erfolgt nach Vegetationsbeginn. Bei Frösten kurz vor oder nach der Behand-lung mit Lexus Class im Frühjahr kann es bei spätfrostempfindlichen Winterweizensorten zur vorüber-gehenden Kulturbeeinträchtigung kommen; die sehr gute Ungraswirkung von Lexus Class wird nicht negativ beeinflusst.Bodenfeuchte: Lexus Class wirkt sowohl über das Blatt als auch den Boden. Für eine optimale Wirkung auf Acker-Fuchsschwanz und Windhalm ist eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich, um eine zu-sätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen.Niederschlag: Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung kein Regen fallen.Anwendung nicht empfohlen: Lexus Class sollte nicht angewendet werden, wenn der Bestand durch Frost, Trockenheit, Staunässe, Nährstoffmangel oder andere Umstände geschwächt ist.Nicht bei Nachfrostgefahr anwenden. Vom Einsatz auf extrem leichten Sandböden raten wir ab.

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Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden am Getreide auftreten.Auf Moorböden und Böden mit pH-Werten über 7,7 sind Wirkungsminderungen wegen reduzierter Bodenwirkung möglich.Gelegentlich nach der Behandlung auftretende Aufhellungen oder leichte Wachstumsverzögerungen verwachsen sich nach wenigen Tagen und haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen: Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Rüben, Raps, Legumino-sen, Gemüse) und Mais sind gegenüber Lexus Class sehr empfindlich.Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung.Untersaaten: Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Lexus Class behandelt werden.Wichtig zu wissen: Lexus Class enthält den Wirkstoff Flupyrsulfuron Methyl. Der genannte Wirkstoff gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffherbizide.Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen.

■ VerträglichkeitLexus Class ist in allen Winterweizen, Winterroggen-, Triticalesorten verträglich.

■ NachbauNach Anwendung von Lexus Class im Herbst: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischen-früchten und Winterraps möglich.Nach Anwendung von Lexus Class im Frühjahr: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps.Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach eigenen Erfahrungen Getreide, Rüben, Kartof-feln, Phacelia und Mais nachgebaut werden.Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Herbstanwendung von Lexus Class erforderlich, können nach ei-genen Erfahrungen nach Pflugfurche oder Minimalbodenbearbeitung Weizen, Hafer, Roggen, Triticale, Sommergerste, Mais, Öllein oder Weidelgras nachgebaut werden.Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Frühjahrsanwendung von Lexus® Class erforderlich, kann nach eige-nen Erfahrungen nach Pflugfurche Mais, Sommerweizen oder Weidelgras nachgebaut werden.

■ Wartezeit(F) Freiland: Winterweizen, Winterroggen, Triticale.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitHerbizide: Aufgrund des umfassenden Wirkungsspektrums von Lexus Class sind Mischungen mit anderen Herbiziden nicht erforderlich. Im Zweifelsfall Beratung unter Tel. 0221-179 179 99 anfordern. Insektizide: PyrethroideWachstumsregler: Stabilan® 720 (CCC)Flüssigdünger: Mischungen mit (Marken-) AHL sind unter optimalen Witterungs- und Kulturbeding-ungen möglich. Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Lexus Class in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.Nicht mischen mit: morpholin- und/oder azolhaltigen Fungiziden.Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheDie verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanweisungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. Lexus Class löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf und braucht vorher nicht angeteigt zu werden.

Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen Messbecher ver-wenden. Geben Sie die benötigte Menge Lexus Class in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-

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reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Seife und Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: 1 bis 2 Glas Wasser trinken. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbei-

führen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf käfer) eingestuft

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack-wespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9, III; UN: 3077Produkt nicht unter 0 °C und über 40 °C transportieren.

■ LagerungLGK 11So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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■ Breit wirksames Getreideherbizid auf Wuchs stoffbasis

■ Idealer Tankmischpartner insbesondere in Kombi-nation mit Biathlon®, Monitor®, Hoestar® Super

■ Kombinierte Blatt- und Bodenwirkung ■ Erfasst auch noch verzettelt auflaufende Unkräuter ■ Preisgünstige Lösung für alle Unkrautprobleme

Vorteile von Loredo

Loredo ist ein Herbizid aus je einem blatt- und bodenaktiven Wirkstoff zur Bekämpfung von Unkräutern in allen Getreidearten (außer Triticale). Loredo zeichnet sich durch ein sehr breites Wirkungsspektrum gegen viele schwer bekämpfbare Unkräuter aus (Klettenlabkraut, Kornblume, Ehrenpreis, Stiefmütterchen, u.v.m.).

Der Wuchsstoff in Kombi mit dem bodenaktivem Diflufenican

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BBCH 13 21 25 29

Breite Mischverunkrautung, einschließlich Kamille, Ehrenpreis, Stiefmütterchen, Kornblume und Klettenlabkraut

Breite Mischverunkrautung, einschließlich Ehrenpreis und Kornblume

Breite Mischverunkrautung, einschließlich Ehrenpreis und Kornblume

Loredo® 2,0 l/ha

Loredo® 1,5 l/ha

Loredo® 1,5 l/ha+ Primus® 75 ml/ha

Solo-Empfehlung: Sommergerste, Sommerweizen, Hafer

Tankmischung-Empfehlung: Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Hafer

Solo-Empfehlung: Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

Unsere Herbizidempfehlung – Frühjahr 2011

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Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Nachauflauf Frühjahr in Winter- und Sommergetreide.

Wirkstoff: 500,0 g/l Mecoprop-P (als Kalium-Salz) 33,3 g/l DiflufenicanFormulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgrößen: 4 x 5 l 15 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden!

R 22 Gesundheitsschädlich beim VerschluckenR 41 Gefahr ernster AugenschädenR 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchenS 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt

konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werdenS 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichts-

schutz tragenS 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Stra-ßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NG 404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforder-lich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abge-schwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NG 405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.NT 102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer

Zweikeimblättrige Unkräuter Winterweichweizen, Winter-roggen, Wintergerste 024231-00/00-001

Zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweizen, Sommer-gerste, Somerhafer 024231-00/00-002

Zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale 024231-00/01-001

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer

Zweikeimblättrige Unkräuter Dinkel 024231-00/02-001

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mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn – die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder – angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesan-zeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024231-00/00-001, 024231-00/01-001, 024231-00/02-001NW 607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-

genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 90 %: 5 m, 75 %: 10 m, 50 %: 15 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024231-00/00-002NW 605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern – ausge-

nommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer –, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länder-recht verbindlich vogegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 90 %: 5 m, 75 %: 5 m, 50 %: 10 m

NW 606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwen-dung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, – ausge-nommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 € geahndet werden.“ Abstand: 20 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Die Kombination des Wirkstoffs Diflufenican ergänzt sich hervorragend in seiner Kontakt- bzw. Boden-wirkung mit dem Wuchsstoff Mecoprop-P. Loredo zeichnet sich deshalb durch ein breites Wirkungs-spektrum aus. Es bekämpft sowohl leicht- als auch schwerbekämpfbare zweikeimblättrige Unkräuter im Getreide.

Gut bis sehr gut wirksam: Acker-Frauenmantel, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Ausfall-Raps, Ehrenpreis-Arten, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kletten-Labkraut, Kornblume, Melde-Arten, Rainkohl, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Wicken-Arten, Vergissmeinnicht

Weniger gut wirksam: Acker-Distel, Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Erdrauch, Kamille-Arten

Nicht ausreichend wirksam: Acker-Winde, Knöterich-Arten, Klatschmohn, Saat-Wucherblume

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenLoredo wird im Nachauflauf Frühjahr in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Dinkel sowie Sommergetreide, außer Sommerroggen, nach Ausbildung des 3. Blattes bis zum Ende der Bestockung eingesetzt (BBCH 13–29).

Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Dinkel: Aufwandmenge: 2,0 l/haHafer, Sommergerste, Sommerweizen: Aufwandmenge: 1,5 l/ha Anzahl Anwendungen: Maximal 1 Anwendung.

■ Anwendungsgebietsbezogene HinweiseVorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Bei Roggen und Sommergers-te sind Ertragsminderungen möglich.

■ Besondere HinweiseLoredo enthält die Wirkstoffe Mecroprop-P und Diflufenican.Mecroprop-P gehört zur Gruppe der Phenoxies/Wuchsstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Grup-pe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informa-tionen siehe Internet http://www.plantprotection.org.Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.

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Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: ■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschied-lichen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

■ PflanzenverträglichkeitSchäden an den Kulturpflanzen sind möglich.Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten besteht nach unseren bisherigen Erfahrungen weder bei Winter- noch bei Sommergetreide. Bei Sommergerste und Roggen Ertragsminderung möglich. Rog-gen kann vor allem bei später Anwendung mit Halmverkürzung reagieren.

■ NachbauSchäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich.Nach vorzeitigem Umbruch können die folgenden Kulturen angebaut werden: Sommergerste, Sommer-weizen, Kartoffeln oder Ackerbohnen.Vor der Neueinsaat der genannten Kulturen muss auf eine gründliche Bodendurchmischung geachtet werden!

■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitLoredo ist mischbar mit:Herbiziden: Aniten® super, Refine® Extra SX, Starane® XL, Monitor®, Pointer® SX, Husar®,

Hoestar® Super, Attribut®, Azur®, Isoproturon (z.B. Arelon® Top)Wachstumsregler: Stabilan® 720 (keine ethephonhaltigen, wie z.B. Camposan® Extra, Terpal® C)Insektizide: PyrethroideFlüssigdünger: AHL (nur Markenware!)

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrühePflanzenschutzmittelbehälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Loredo wird bei Geräten mit automati-schem Rührwerk in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzbrühebehälter gegeben. Nach dem vollständi-

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gen Auffüllen des Spritzbrühebehälters mit Wasser das Rührwerk einschalten und einige Minuten laufen lassen; nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Loredo nur mit exakt arbeitenden Spritz-geräten ausbringen. Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen bei einem Druck von 2,0–4,0 bar und bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 6 km/h. Abtrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Unvermeid-lich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

Anwendung nur nach Gebrauchsanleitung!SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-

den führen.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)

tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

■ Erste Hilfe Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen

Arzt konsultieren.Nach Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt hinzuziehen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser

nachtrinken. Sofort einen Arzt hinzuziehen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: symptomatische Behandlung.Behandlung: Bei Verschlucken Magenspülung unter Zusatz von Aktivkohle. Da Ausscheiden im

Wesentlichen über die Nieren erfolgt, ist Dialyse sinnvoll.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNN160 Das Mittel ist nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata

(Kurzflügelkäfer).NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus

(Laufkäfer) eingestuft.NN6641: Das Mittel ist nicht bienengefährlich bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf-

wandmenge (B4).

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW 262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW 264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW 265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ Gewässerschutz:Wasserschutzgebietsauflage: Keine.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9; UN: 3082

■ LagerungLGK: 12So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen nicht unter 0 °C und über 30 °C, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Lotus®

Der außerordentlich schnelle Partner gegen Klette in Getreide

Lotus ist ein Kontaktherbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere Kletten-Labkraut, Hohl-zahn-, Ehrenpreis- und Taubnessel-Arten in Winter- und Sommergetreide im Frühjahr sowie in Winterwei-zen, Wintergerste und Triticale im Herbst.

Wirkstoff

www.nufarm.de

Hotline: 0221-179 179-99

Schnell und sicher gegen Klette

Cinidon-ethyl ist ein besonders schnell wirkendes selektives Kontaktherbizid, das vornehmlich über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Lotus wird im Nachauflaufverfahren angewendet. Der Einsatz ist sowohl bei kühler, trüber, feuchter als auch bei sonniger Witterung möglich.Lotus wird sehr schnell von der Pflanzenoberfläche aufgenommen und sehr stark gebunden. Das Produkt ist bereits mit Antrocknen des Spritzbelages abregnungsstabil. Mit seinem witterungsunabhängigen Wirk-mechanismus ist Lotus der ideale Tankmischpartner für Sulfonylharnstoffe wie Refine Extra SX.

Vorteile von Lotus

■ Sofortwirkung durch Zerstörung der Blattoberfläche ■ Der ideale Partner zur Wirkungsergänzung systemischer Herbizide, z.B. Refine Extra SX

■ Einsatz bei jedem Wetter (kühle, trübe, feuchte oder sonnige Witterung)

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Lotus®

Unkrautbekämpfungsmittel zur Nachauflaufanwendung gegen zweikeimblättrige Un-kräuter, insbesondere Kletten-Labkraut, Hohlzahn-, Ehrenpreis- und Taubnessel-Arten in Winter- und Sommergetreide im Frühjahr sowie in Winterweizen, Wintergerste und Triticale im Herbst.

Wirkstoff: 200 g/l Cinidon-ethylFormulierung: EmulsionskonzentratPackungsgröße: 12 x 1 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

R 38 Reizt die Haut. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

Enthält Cinidon-Ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

024516-00

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§6 Abstz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindliche Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Taubnessel-Arten, Klettenl-Labkraut, Ehrenpreis-Arten

Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale 024516-00/00-001

Taubnessel-Arten, Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten

Sommerweizen, Sommer-gerste, Hafer 024516-00/00-002

Kletten-Labkraut Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale 024516-00/00-003

Taubnessel-Arten, Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten

Winterweizen, Wintergerste, Triticale 024516-00/00-005

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte Anwendungsnummer

Taubnessel-Arten, Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten Hopfen 024516-00/02-002

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Lotus ist ein selektives Kontaktherbizid, das vornehmlich über die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Lotus kann nur im Nachauflaufverfahren angewendet werden. Die Unkräuter müssen zum Zeit-punkt der Behandlung aufgelaufen sein und sollten das 4- bis 6-Blattstadium nicht überschritten haben. Der Einsatz ist sowohl bei kühler, trüber, feuchter als auch bei sonniger Witterung möglich.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. Nachauflaufanwendung HerbstWintergerste, Winterweizen, Triticale

Gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut, Taubnessel-, Ehrenpreis-, Kamille-Arten, Ausfall-Raps und Gemeines Hirtentäschel

Weniger gut bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Mohn-Arten

Nicht ausreichend bekämpfbar: Vogel-Sternmiere, Wurzelunkräuter sowie alle Ungräser (wie Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Gemeine Quecke, Gemeiner Windhalm u.a.).

II. Nachauflaufanwendung FrühjahrWinterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommergerste, Sommerweizen und Hafer.

Gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut, Hohlzahn, Taubnessel und Ehrenpreis

Weniger gut bekämpfbar: Gänsefuß-Arten, Knöterich-Arten, Mohn-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, kreuzblütige Unkräuter sowie Taubnessel und Ehrenpreis ab Beginn der Blütenknospenbildung

Nicht ausreichend bekämpfbar: Kamille-Arten, Acker-Stiefmütterchen, Vogel-Sternmiere, Wurzelunkräu-ter sowie alle Ungräser (wie Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Gemeine Quecke, Gemeiner Wind-halm u.a.)

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenI. Nachauflaufanwendung HerbstIm Herbst von BBCH 13 – 21.Aufwandmenge: 0,25 l/ha

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Max. 1 Anwendung Anmerkungen:Die Anwendung erfolgt im Herbst ab 3-Blattstadium des Getreides bis Beginn der Bestockung. Die Spritzung kann dabei temperaturunabhängig durchgeführt werden. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im Keim- bis 4-Blattstadium befinden.

II. Nachauflaufanwendung FrühjahrIm Frühjahr von BBCH 13–32.Aufwandmenge: 0,25 l/ha Max. 1 Anwendung. Die Anwendung erfolgt im Frühjahr ab 3-Blattstadium bis 2-Knotenstadium von Wintergetreide sowie ab 3-Blattstadium bis Ende der Bestockung BBCH 13–29 von Sommergetreide. Die Spritzung kann dabei temperaturunabhängig durchgeführt werden. Die Unkräuter sollten zum Zeit-punkt der Behandlung das 4- bis 6-Blattstadium nicht überschritten haben.

Zur Abrundung des Wirkungsspektrums bzw. zur Verhinderung eines evtl. Neuaustriebs der Unkräuter werden bei Frühjahrsanwendung Tankmischungen mit den systemischen Herbiziden Basagran® DP, Duplosan® KV oder Duplosan® DP empfohlen.

Bei Sommergetreide sollte die Aufwandmenge von Lotus in Tankmischung mit Basagran® DP, Duplosan® KV oder Duplosan® DP 0,15 l/ha betragen.

III. Anwendung in HopfenIm Frühjahr zw. Mai und Juni (1. Laubblatt bis 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar)Aufwandmenge: 0,25 l/ha in 400–600 l Wasser/haMax. 1 Anwendung; Anwendungstechnik: Reihenbehandlung

Nach der Anwendung sollte 1 Stunde kein Niederschlag fallen, damit der Wirkstoff in die Unkräuter eindringen kann. Die Spritzung taunasser Bestände ist möglich, sofern die Spritzbrühe nicht von den Blättern der Unkräuter abläuft. Klee- und Grasuntersaaten können wenige Tage nach der Behandlung mit Lotus eingesät werden. Getreidebestände mit aufgelaufenen Untersaaten von Rot- und Weißklee sowie Klee-Grasmischungen können nach Ausbildung des 3. dreigeteilten Blattes der Leguminosen behandelt werden. Die Gräser sollten das 3-Blattstadium erreicht haben.

■ VerträglichkeitSortenverträglichkeit: Lotus erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Sorten der genann-ten Getreidearten als gut verträglich. Bei schwach ausgebildeter Wachsschicht können kurz nach der Behandlung leichte Blattverätzungen auftreten, die jedoch keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Getreides haben.

Schäden an der Kulturpflanze möglich.

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■ WartezeitWinterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommergerste, Sommerweizen, Hafer: abgedeckt durch zugelassene Anwendung (F) Freiland, Hopfen : 28 Tage

(F) = Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich

■ NachbauKeinerlei Einschränkung bei Nachbaukulturen.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitI. Mischungen mit anderen PflanzenschutzmittelnLotus ist mischbar mit den Herbiziden Basagran®, Basagran® DP, Duplosan® DP, Duplosan® KV, Lexus®, Monitor®, U 46® D-Fluid, U 46® M-Fluid und IPU, den Fungiziden Flamenco® FS und Sportak® 45 EW und dem Wachstumsregler Stabilan® 720.

Bei gemeinsamer Ausbringung mit Fungiziden und Insektiziden können Blattverätzungen auftreten, insbesondere wenn zur Zeit der Behandlung keine ausreichende Wachsschicht vorhanden ist. Verträg-lichkeitsprobleme lassen sich unter derartigen Bedingungen auch bei Tankmischungen mit Herbiziden, deren Wirkstoffe in Esterform vorliegen, nicht grundsätzlich ausschließen.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungs-gebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

II. Zusätzliche StickstoffdüngungIn Wintergetreide können Dünger der Marken Basfoliar®, Fetrilon® Combi, Nutrimix® sowie AHL oder Harnstoff (bis zu 50 kg/ha) gemeinsam mit Lotus und systemischen Herbiziden ausgebracht werden.

Bei AHL-Zusatz wird nach eigenen Erfahrungen eine Aufwandmenge von Lotus in allen Kombinationen von 0,15 l/ha empfohlen. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

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■ SpritztechnikSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Lotus in das Wasser schütten.4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen

der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rühr-werk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spül-wasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalver-packungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen

Arzt konsultieren.Nach Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt hinzuziehen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser

nachtrinken. Sofort einen Arzt hinzuziehen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: symptomatische Behandlung.Antidot: kein spezifischer Antidot bekannt

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurz-flügelkäfer) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID 9, III, UN: 3082Produkt nicht unter -5° C und über 40° C transportieren.

■ LagerungLGK 3B So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter –5°C und über 40°C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

® = reg. Marken der Hersteller

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Ralon® Super PowerPlus

Ralon Super PowerPlus ist eine Kombination des Herbizids Ralon Super mit dem Netzmittel MonFast zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz, Windhalm und Flughafer im Nachaufl auf Frühjahr.

Die sichere und preisgünstige PowerPluslösung für Ihre Ungrasprobleme

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Ralon® Super 1,0–1,2 l/ha*+ MonFast® 0,4 l/ha

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13 29*21 25

Ralon® Super 1,0 l/ha*+ MonFast® 0,4 l/ha

AckerfuchsschwanzWindhalm

* in Gerste nur Zulassung bis 1,0 l/ha und bis BBCH 29

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Sommergerste

Unsere Herbizidempfehlung 2011

■ Sichere und stabile Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz, auch gegen Pfl anzen

■ Hohe Verträglichkeit ■ Zugelassen in allen Getreidearten

Vorteile von Ralon Super PowerPlus

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Ralon® Super PowerPlus

Ralon® Super in Ralon® Super PowerPlus

Herbizid zur Nachauflaufanwendung gegen Acker-Fuchsschwanz, Windhalm und Flug-hafer in Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste und Sommergerste.

Wirkstoff: 69 g/l Fenoxaprop-P-Ethyl 75 g/l Mefenpyr-Diethyl (Safener)Formulierung: Öl in Wasser Emulsion (EW)Packungsgrößen: 1 x 5 l

Xi ReizendN Umweltgefährlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglichR 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

RA037 Enthält Fenoxaprop-P-Ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.RA110 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on.

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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Ralon® Super PowerPlus

Ralon® Super in Ralon® Super PowerPlus

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Schadorganismus/Zweckbestimmung Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm

Winterweizen, Winterroggen, Triticale, BBCH 13–29, Nachauflauf Herbst 024259-00/00-001

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Flughafer

Winterweizen, Winterroggen, Triticale, BBCH 13–31, Nachauflauf Frühjahr 024259-00/00-002

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Flughafer

Wintergerste, Sommergerste, BBCH 13–29, Nachauflauf Frühjahr 024259-00/00-003

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm

Wintergerste, BBCH 13–29, Nachauflauf Herbst 024259-00/00-004

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Flughafer

Winterweichweizen, Winterroggen, Triti-cale, BBCH 31–39, Nachauflauf Frühjahr 024259-00/03-001

Schadorganismus/Zweckbestimmung Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Acker-Fuchsschwanz

Deutsches Weidelgras, Bastard Weidel-gras, Einjähriges Weidelgras, Goldhafer, Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel, Wiesen-Schwingel, Wiesenlieschgras, Knaulgras (BBCH 13–29) In Beständen zur Saatguterzeugung

024259-00/02-001

Acker-Fuchsschwanz, Flughafer

Deutsches Weidelgras, Goldhafer, Rot-Schwingel, Wiesen-Schwingel, Schaf- Schwingel (BBCH 13–29) In Beständen zur Saatguterzeugung

024259-00/02-002

Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Wind-halm, Flughafer

Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel, (BBCH 13–29) In Beständen zur Saatguterzeugung 024259-00/02-003

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Ralon® Super in Ralon® Super PowerPlus

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024259-00/00-001, 4259-00/00-002, 4259-00/02-003 und 024259-00/03-001 NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern – ausge-

nommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genannten Abstand erfolgen. Dieser Ab-stand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Abs.2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand 5 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024259-00/00-001, 024259-00/00-002, 024259-00/02-002, 024259-00/00-003, 024259-00/02-003, 024259-00/00-004 und 024259-00/03-001NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz von verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden sind.

NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 024259-00/02-001, 024259-00/02-002, 024259-00/00-003 und 024259-00/00-004NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-

wässern ist nicht zulässig (§6 Abs. 2 PflschG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwider-handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Ralon Super wird gezielt im Nachauflauf gegen Schadgräser eingesetzt. Der Wirkstoff wird ausschließlich über die Blätter aufgenommen und vollsystemisch in der Pflanze verteilt. Eine Wirkstoffaufnahme über den Boden erfolgt nicht.Ralon Super schädigt das Teilungsgewebe der Schadgräser. Die ersten Symptome werden nach ca. 8–10 Tagen durch eine violett-bräunliche Verfärbung der Schadgräser sichtbar. Nach 10–14 Tagen können die Halme aus den Blattscheiden gezogen werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Pflanzen bereits stark geschädigt.Schnell wachsende Ungräser (bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit und günstigen Wachstumsbedingun-gen) werden leichter und mit niedrigeren Aufwandmengen kontrolliert als langsam oder nicht wachsen-de Gräser.Bei zu trockenen Witterungsbedingungen, die einen Wachstumsstillstand der Schadgräser verursachen, sollte die Behandlung verschoben werden.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Sehr gut bis gut bekämpfbar:– Acker-Fuchsschwanz, Flughafer, BBCH 12–BBCH 37 der Gräser– Windhalm im Stadium BBCH 12–25

Ausreichend bekämpfbar:– Windhalm im Stadium BBCH 25–27

Nicht bekämpfbar:– Einjährige Rispe, Quecken, Weidelgräser und zweikeimblättrige Unkräuter

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenDie Anwendung von Ralon Super richtet sich nach der Größe der Ungräser.Ab dem 3-Blatt-Stadium der Gräser wird eine sehr gute Wirkung erzielt. Die Behandlung sollte dann erfolgen, wenn alle Ungräser aufgelaufen sind. Je weiter fortgeschritten das Wachstum der Ungräser ist, desto höher werden die benötigten Aufwandmengen und desto größer ist bereits der durch die Kon-kurrenz der Ungräser verursachte Schaden. Aus diesen Gründen sowie aufgrund der Kulturverträglich-keit sollten die Behandlungen rechtzeitig in der Bestockung des Getreides erfolgen, spätestens aber zu folgenden Zeitpunkten abgeschlossen sein:

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Maximale AufwandmengeKultur Stadium Max. AufwandmengeWinterweichweizen, Winterroggen und Triticale bis BBCH 39 1,2 l/haWintergerste, Sommergerste bis BBCH 29 1,0 l/haKeine Anwendung in Hafer, da Schäden möglich.

Nach eigenen Erfahrungen können gegen die Schadgräser, abhängig von ihrem Entwicklungsstadium und den Anwendungsbedingungen, folgende Aufwandmengen eingesetzt werden:Schadgras Entwicklungsstadium Schadgras AufwandmengeAcker-Fuchsschwanz Vom 2-Blatt-Stadium bis Ende Bestockung des Grases: 1,0 l/ha Von Ende Bestockung bis 2-Knoten-Stadium des Grases und bei starkem Besatz: 1,2 l/haWindhalm Vom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung des Grases: 1,0–1,2 l/ha Von Mitte Bestockung bis Ende Bestockung des Grases: 1,2 l/haAcker-Fuchsschwanz + Windhalm: Vom 2-Blatt-Stadium bis Mitte Bestockung der Gräser: 1,0–1,2 l/ha Von Mitte Bestockung bis Ende Bestockung der Gräser: 1,2 l/haFlughafer: Vom 2-Blatt-Stadium bis Ende Bestockung des Grases: 0,8–1,0 l/ha Von Ende Bestockung bis 2-Knoten-Stadium des Grases: 1,0 l/ha

Anmerkungen:Max. 1 Anwendung je Vegetationsperiode.Max. 1.0 l/ha in Gerste.Bei Anwendung im Nachauflauf Herbst sollte noch 14 Tage aktives Wachstum folgen.Behandlungen im Nachauflauf Frühjahr vornehmen, wenn das Wachstum der Gräser eingesetzt hat. Wüchsiges Wetter fördert die Wirkung.Von Behandlungen im Nachauflauf Winter wird abgeraten! Durch Frost geschädigte Schadgräser müssen vor der Behandlung wieder ausreichend neue Blätter gebildet haben.

■ Anwendungsgebietsbezogene HinweiseIm Herbst nur in bis Ende Oktober gedrillten Getreidebeständen anwenden.Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste: Schäden an der Kultur pflanze möglich.

■ Besondere HinweiseIn vereinzelten Fällen kann es bei Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides, Huds.) aufgrund eines schlag-spezifischen Vorkommens von schwerbekämpfbaren Biotypen zu einer verminderten Wirkung gegen dieses Gras kommen. Die Anwendung von Ralon Super sollte im Rahmen eines Anti-Resistenz-Ma-nagementes erfolgen, um der Entwicklung von resistenten Acker-Fuchsschwanzstämmen vorzubeugen. Ein regelmäßiger Wechsel von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen ist zu empfehlen.Vermeiden Sie Abdrift auf Nachbarkulturen! Insbesondere Hafer wird von Ralon Super stark geschädigt.Wegen der geringen Wasserlöslichkeit des Wirkstoffes ist Ralon Super sehr regenfest.Sobald der Spritzbelag angetrocknet ist, wird die Wirkung durch nachfolgenden Niederschlag nicht mehr wesentlich beeinträchtigt. Je nach relativer Luftfeuchtigkeit sollte aber mindestens 2 Stunden

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nach der Anwendung kein Niederschlag fallen. Hohe relative Luftfeuchtigkeit fördert das Wachstum der Pflanzen, aber auch die Aufnahme des Wirkstoffes.Spritzungen bei relativer Luftfeuchtigkeit über 60 % haben sich als vorteilhaft erwiesen.

■ VerträglichkeitRalon Super ist in allen Winterweizen-, sowie Triticale- und Winterroggen- Sorten verträglich. Vereinzelt kann es jedoch nach der Behandlung bei Roggen zu kurzfristigen Aufhellungen einzelner Blattpartien kommen. In Weizen wurde in einigen Fällen nach der Behandlung ein zeitweiliger aufrechter Blattstand beobachtet.Nach bisherigen Erfahrungen ist Ralon Super in den wesentlichen Sommergersten-Sorten gut verträglich.Vereinzelt kann es zu Schäden an der Kulturpflanze und zu kurzfristigen Blattaufhellungen kommen. Daher sollten Anwendungen in Sommergerste, insbesondere nach längeren Regenperioden, nicht bei intensiver Sonneneinstrahlung erfolgen. Spritzungen in den Abendstunden und nach Ausbildung einer Wachsschicht auf dem Blatt haben sich als verträglicher für die Kultur erwiesen. In Sommergerste nicht bei Nachtfrostgefahr anwenden.Alle beschriebenen Symptome bilden sich rasch zurück und haben keinerlei Einfluss auf den Ertrag. Ra-lon Super kann in Hafer nicht eingesetzt werden, da es in dieser Kultur zu Schäden führt.

Anwendung in WintergersteRalon Super ist in den bekannten Wintergerstesorten verträglich. Anwendungssymptome in Form von starken Aufhellungen, Gelbfärbungen, Wachstumsverzögerungen, seltener Nekrosen in den ersten 14 Tagen nach der Anwendung und später in Form von Wachstumsverzögerungen und Einkürzungen in der Phase des Schossens sind möglich. In der Regel sind die beschriebenen Symptome temporär und bilden sich aufgrund der starken Regenerationsfähigkeit der Wintergerste schnell wieder zurück. Leichte Ertragsreduktionen können in Einzelfällen möglich sein.Anwendungssymptome können nach vorliegender Erfahrung in allen Wintergerstesorten auftreten.Nicht in taunasse Bestände spritzen! Keine Anwendung direkt nach langen Regenperioden!Nachtfröste vor oder nach der Anwendung von Ralon Super erhöhen das Risiko von Pflanzenschäden. Nicht bei intensiver Sonneneinstrahlung und starken Temparaturschwankungen (Frost!) spritzen!Keine Anwendung von Ralon Super in schlecht überwinterten, unzureichend versorgten oder anderwei-tig geschädigten Wintergerstebeständen!

■ NachbauIm Rahmen der Fruchtfolge und auch bei vorzeitigem Umbruch kann jede Kultur nachgebaut werden. Der Wirkstoff wird im Boden rasch abgebaut.

■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt (F).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitDer im Ralon Super enthaltene Wirkstoff Fenoxaprop-P-Ethyl gehört zur Gruppe der Fenoxypropionsäuren.

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Wirkstoffe dieser Klasse haben die Eigenschaft, dass sie unter Umständen bei der gemeinsamen Aus-bringung mit anderen Herbiziden in ihrer Wirksamkeit gehemmt werden können. Diese Hemmung wird immer dann deutlich, wenn die Wirkstoffe in Unterdosierungen oder gegenüber weniger gut bekämpf-baren Schadgräsern eingesetzt werden.Ralon Super ist aufgrund seiner hohen Wirkungssicherheit und der guten Formulierung mit einer Viel-zahl von Produkten physikalisch mischbar sowie kulturverträglich und wirkungsstark einsetzbar.Ralon Super ist gut mischbar mit: – Herbiziden: Stomp®Aqua, Bacara®, Herold®, Husar®, Hoestar® Super, Atlanis® WG, Pointer® SX, Arelon®

Top (IPU), Fenikan®, Starane® 180, Starane® XL, Refine® extra SX, Lentipur® 700, Carmina® 640 und un-grasaktiven Sulfonylharnstoffen (z.B. Lexus®).

– Wachstumsregulatoren: Stabilan® 720– Fungizide: Flamenco® FS, Corbel®

– Insektizide: PyrethroideIn einer Tankmischung aus Ralon Super und Stabilan®720 kann die Aufwandmenge von Stabilan®720 um ca. 20 % reduziert werden. 0,5 l/ha Stabilan®720 sollten jedoch nicht unterschritten werden.Bei der Anwendung von Ralon Super gegen Windhalm sollten keine Mehrfachmischungen vorgenom-men werden.Aufgrund von möglichen Wirkungsminderungen, insbesondere bei geringeren Aufwandmengenoder größeren Ungräsern sollten Tankmischungen aus Ralon Super mit Produkten, die folgende Wirkstoffe enthalten, nicht vorgenommen werden:Wuchsstoffe und Wuchsstoffkombinationen (Salzformulierungen)Bifenox (z.B.: Fox®, Foxtril® Super)Bentazon (z.B.: Basagran® DP)Dicamba (z.B.: Banvel® M, Zoom®)Sollten diese Produkte und Ralon Super zur Anwendung kommen, sollte zwischen den Anwendungen ein zeitlicher Abstand von mind. 10–14 Tagen liegen.Da durch die gemeinsame Ausbringung von Ralon Super und Blattdüngern auch die Schadgräser eine Unterstützung erfahren können, sollte eine Mischung möglichst nicht mit Blattdüngern erfolgen.Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorher-gesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ SpritztechnikFeintropfiges Spritzen fördert die Anlagerung von Ralon Super an die Schadgräser. Möglichst die ganze Pflanze benetzen.Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.

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Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhal-ten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim

Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Getrennt von Lebens- und

Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

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Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und von Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser ab-

waschen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder

Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungNach Verschlucken: Magenspülung unter Zusatz von AktivkohleAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW261 Das Mittel ist fischgiftig.NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

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HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 308

■ LagerungLGK: 10So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und nicht über 50 °C sowie getrennt von Arznei-, Nahrungs- und Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

MonFast® in Ralon® Super PowerPlusMonFast™ ist ein nicht-Ionisches Oberflächenbehandlungsmittel zur Verbesserung der Aufnahme blattaktiver Wirkstoffe.

Produkt: MonFastWirkstoff: ca. 60 % Polyoxyethylierte Fettalkohole; ca. 25 % PropylenglykolPackungsgrößen: 1 x 2 l Listungsnummer: 4709-00

Xi reizendN umweltgefährlich

R 41 Gefahr ernster Augenschäden.R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 39 Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

MonFast™ gewährleistet eine stabile homogene Lösung des Herbizids in der Spritzbrühe, wodurch eine gleichmäßige Benetzung der Zielunkräuter erreicht wird. MonFast™ führt zu einer optimalen Wirkstoff-aufnahme durch Verbesserung des Haftvermögens, Durchdringung der Cuticula und Eindringung in das Blattgewebe. Der nicht-ionische Charakter von MonFast™ beschleunigt die Wirkstoffaufnahme und kann somit zu einer Beschleunigung der Regenfestigkeit führen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenDie Höhe der Aufwandmenge ist abhängig von der Wasseraufwandmenge pro ha.Wasseraufwandmenge Aufwandmenge MonFast™100 l/ha 0,2 l200 l/ha 0,4 l300 l/ha 0,6 l400 l/ha 0,8 l

■ Besondere HinweiseErfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere die Wirksamkeit von Ralon® Super verbessert wird. Die Zugabe zu anderen blattaktiven Wirkstoffen ist möglich. Anwendungsempfehlungen auf Anfrage. Die Wirkstoffaufnahme über den Boden (Wurzelaufnahme) wird nicht verbessert.MonFast™ nicht einsetzen, wenn Verträglichkeitsprobleme bei den Kulturpflanzen erwartet werden (z.B. gering ausgebildete Wachsschicht, Kulturpflanzen leiden unter Hitze-/ Kältestress).Anwendungshinweise der Herbizidhersteller beachten!

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ Spritztechnik und SpritzenreinigungDie Hälfte des Wassers für die vorgesehene Spritzbrühemenge einfüllen. Dann bei eingeschaltetem Rühwerk das Herbizid (Empfehlungen des Herstellers beachten!) und dann MonFast™ direkt in den Tank zugießen, nicht durch ein Sieb einfüllen. Dann den Rest des Wassers einlaufen lassen. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Beendigung der Arbeit den Spritztank nach Vorgabe des Herbizidherstellers gründlich reinigen.

■ Besondere HinweiseVor dem Einsatz von MonFast™-Tankmischungen muss sichergestellt sein, dass das Spritzgerät gründlich gereinigt wurde (entsprechend den Empfehlungen des Herstellers des vorher ausgebrachten Pflanzen-schutzmittels).

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■ RestmengenverwertungSpritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird!Restmengen ungefähr 10-fach verdünnen und diese auf der bereits behandelten Parzelle gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen. Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem Produkt oder der leeren Verpackung verunreinigen. Die Verpackung darf keinesfalls für andere Zwecke wieder verwendet werden. Um jegliche Restmengen nach der Anwendung zu vermeiden, sollte die benötigte Aufwand-menge/ha gemäß der zu behandelnden Fläche genau berechnet werden.

■ EntsorgungLeere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhal-ten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflich-tigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

Anwendung nur nach Gebrauchsanleitung!Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutz-brille/Gesichtsschutz tragen, z.B. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel). Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen! Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Berührung mit den Augen vermeiden. Abdrift vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

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■ Erste HilfeAugenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife waschen. Nach Einatmung: Patienten an die frische Luft bringen. Nach Verschlucken: Sofort Wasser zu trinken anbieten. Bewusstlosen niemals etwas oral verabreichen.

Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort medizinischen Rat über ein Giftnotrufzen-trum oder einen Arzt einholen.

■ Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungWeitere Hinweise sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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■ Neue Formulierung ■ Schnellere und höhere Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes ■ Höhere Wirkungssicherheit ■ Ausgezeichnete Breitenwirkung ■ Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis

Vorteile von Refine Extra SX

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Hotline: 0221-179 179-99

Ideal mit Lotus mischbar!

Mit der neuen wasserlöslichen Granulatformulierung werden eine schnellere und höhere Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes Tribenuron Methyl sowie eine bessere Wirkung erreicht. Die Spritzenreinigung nach dem Einsatz von Refine Extra SX wird sicherer und einfacher.

Wirkstoffe

Refine Extra SX gehört zur neuen Generation von Sulfonylharnstoffen, die nach der innovativen SX-Formulierungstechnologie hergestellt werden.

Breit, sicher, temperaturunabhängig

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Einj. zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Klettenlabkraut

Winterweizen, Winterroggen, Triticale,Wintergerste 006099-00/00-001

Einj. zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Klettenlabkraut Sommerweizen, Sommergerste, Hafer 006099-00/00-002

Refine Extra SX ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer.

Wirkstoff: 320 g/kg Thifensulfuron 160 g/kg TribenuronFormulierung: Wasserlösliches Granulat (SG)Packungsgrößen: 10 x 250 g Karton 5 x 1,5 kg Karton

N umweltgefährlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Re

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Anwendungsbestimmungen:NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 5 mNW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Refine Extra SX ist ein hochaktives Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Die Wirkstoffe wer-den über Wurzeln und Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflan-zen hemmt Refine Extra SX das Enzym ALS, das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Es tritt sofort ein Wachstumsstillstand in den Vegetationspunkten an Wurzeln sowie Spross ein. Es be-ginnt ein Absterbeprozess, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann.

In der Getreidepflanze hingegen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.

Die Nährstoffkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Refine Extra SX gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bekämpfbar: Ampfer-Arten, Ackerfrauenmantel, Gänsedistel, Weißer Gänsefuß (bis 4. Blatt), Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatsch-mohn, Knöterich-Arten, Kornblume*, Ackerkratzdistel, Gemeines Kreuzkraut, Ackerlichtnelke, Ackerminze, Wilde Möhre, Gemeiner Rainkohl, Ausfallraps, Ackersenf, Ausfallsonnenblumen, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen*, Taubnessel-Arten, Ackervergissmeinnicht, Vogelmiere, Wicken-Arten, Winde-Arten * Gute Wirkung bei kleinen Unkräutern (bis 5 cm)

Weniger gut bekämpfbar: Persischer Ehrenpreis, Saat-Wucherblume

Nicht ausreichend bekämpfbar: Efeublättriger Ehrenpreis, Gemeiner Erdrauch, Klettenlabkraut* (Teilwirkung von ca. 75 %)* Durch Zusatz von Aniten Super 1,5l/ha und 0,2 l/ha Lotus wird eine sehr gute Wirkung erzielt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenRefine Extra SX ist zur Anwendung in Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommerwei-zen, Sommergerste und Hafer zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr, vom Wiederergrünen bzw. ab 3-Blatt-Stadium (EC 13) bis zum Ende der Bestockung (EC29) zugelassen.Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste: 60 g/haSommerweizen, Sommergerste, Hafer: 60 g/ha

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Zusätzlich gegen Klettenlabkraut empfiehlt sich die Kombination : 45 g/ha Refine extra SX + 0,15–0,25 l/ha Lotus

Anzahl Anwendung: Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je JahrWasseraufwandmenge

■ Refine Extra SX mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. ■ 200 l/ha sollten nicht unterschritten werden. ■ Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Unkräuter zu gewährleisten.

Anmerkungen: ■ Die Wirkung von Refine Extra SX ist von der Witterung weitgehend unabhängig. ■ Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich. ■ Nicht bei Nachtfrostgefahr oder nach Frost spritzen. ■ Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung kein Regen fallen. ■ Refine Extra SX sollte nicht angewendet werden, wenn der Bestand durch Frost, Staunässe, Trocken-heit, Nährstoffmangel oder andere Umstände geschwächt ist.

■ Vom Einsatz auf extrem leichten Sandböden raten wir ab.

■ Besondere HinweiseWirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen: Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Rüben, Raps, Legumino-sen, Gemüse) sind gegenüber Refine Extra SX sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.

Untersaaten: Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Refine Extra SX behandelt werden.

Wichtig zu wissen: Refine Extra SX enthält die Wirkstoffe Tribenuron Methyl und Thifensulfuron Methyl.Tribenuron Methyl und Thifensulfuron Methyl gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wir-kungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedli-chen Wirkungsmechanismus besitzen

■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

■ VerträglichkeitRefine Extra SX ist in allen Winterweizen-, Wintergersten-, Winterroggen-, Triticale-, Sommerweizen-, Sommergersten- und Hafersorten verträglich.

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■ NachbauNach der Ernte des behandelten Getreides können Getreide, Raps, Rüben, Kartoffeln und Mais nachge-baut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Hafer oder Sommergerste nachgebaut werden.

■ Wartezeit(F) Freiland: Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommerweizen, Sommergerste, Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitGeeignete Mischpartner sind:Herbizide: z.B. Duplosan® DP, Duplosan® KV, Starane® XL, Mextrol® DP, Ralon® Super, U46® M-Fluid, Isoproturon-Präparate.Fungizide: z.B. Harvesan®, Acanto®, Talius®, Flamenco® FSWachstumsregler: z.B. Stabilan® 720Flüssigdünger: Blattdünger, Harnstoff und Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL). Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Refine® Extra SX in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.

Nicht mischen mit:Wachstumsregler: Nicht mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern mischen.Dreiermischungen, bestehend aus Refine® Extra SX, CCC und Fungiziden zur Bekämpfung von Blatt-krankheiten sollten nicht zur Anwendung kommen.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderli-che Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

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1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritz-geräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler.Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich blei-bende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB101 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Seife und Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: 1 bis 2 Glas Wasser trinken. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbei-

führen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische BehandlungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Hinweise sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN260 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

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■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ Transport: ADR/RID 9 III; UN 3077Produkt nicht unter 0° C transportieren.

■ Lagerung: LGK: 11So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0°C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Shaktis®

Der Rundumschutz für Ihre Kartoffeln!Shaktis ist die energiegeladene Wirkkombination für die Bekämpfung von Blatt- und Stängelphytophtora sowie Alternaria. Hervorragende Formulierungseigenschaften ermöglichen einen gute Benetzung und Regenstabilität. Shaktis sichert Ihre Erträge!

■ Ideale Wirkstoffkombination aus dem neuen Wirkstoff Amisulbrom und dem protektiven Kontaktfungizid Mancozeb ab Blühbeginn

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Unsere Fungizidempfehlung 2011

BBCH 39–41 51–59 65 81 95

Kartoffel

Shaktis® 2,0 kg/haSolobehandlungBlatt- und Stängelphytophthora

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Shaktis ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln

Wirkstoff: 30 g/kg Amisulbrom 600 g/kg Mancozeb Formulierung: WGPackungsgrößen: 1 x 10 kg

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R50/R53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S24 Berührung mit der Haut vermeiden.S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragenS46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

RA016 Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Kartoffel 006417-00/00-001

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Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NT 109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem Verlust mindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz Verlust mindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Ein-haltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldrai-ne, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Shaktis enthält die Wirkstoffe Amisulbrom und Mancozeb. Amisulbrom, das zur chemischen Gruppe der Sulfonamide gehört, unterscheidet sich hinsichtlich Wir-kungsmechanismus deutlich von dem anderer Fungizide. Durch die „multi-site“ Unterbrechung der mitochondrischen Atmung greift Amisulbrom in verschiedene Stadien der pilzlichen Entwicklung ein, so z.B. in die Entstehung, Keimung und Mobilität der Zoosporen sowie das Myzelwachstum.Mancozeb hemmt die Zoosporenkeimung. Auf Zellebene unterbricht der Wirkstoff den Stoffwechsel an mehreren Stellen innerhalb des Krebs Zyklus. Durch diese „multi-site“ Wirkung verhindert Mancozeb die Entstehung und Vermehrung von resistenten Pilzstämmen. Beide Wirkstoffe haben keine systemischen Eigenschaften, sondern wirken als protektive Kontaktmittel. Dadurch und durch die ergänzende Wirkung beider Substanzen ist die Gefahr der Bildung von resisten-ten Stämmen gering.Aufgrund der nicht-systemischen Wirkung wird vorhandener Befall nicht bekämpft. Die weitere Ausbrei-tung der Infektion wird jedoch zuverlässig unterbunden. Neben der Wirkung gegen Kraut- und Stän-gelinfektionen schützt Amisulbrom auch vor Knolleninfektionen, dadurch dass die Zoosporen abgetötet werden, bevor sie die Knollen infizieren können. Die bei der Lagerung auftretende Braunfäule wird dadurch gemindert.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenFrühjahr bis Sommer BBCH 31 bis 90.Bei beginnender Krautfäulegefahr. Die Aufrufe des örtlichen Pflanzenschutzdienstes sind zu beachten.Aufwandmenge: 2 kg /ha Wassermenge: 200-400 l/haAnwendungen: maximal 6Intervall zwischen Applikationen:Bei starkem Befallsdruck und schnellem Stängelwachstum sollten die Spritzungen im Abstand von 7 Tagen erfolgen, bei geringem Befallsdruck kann der Spritzabstand auf 10 Tage ausgeweitet werden.

■ Besondere HinweiseShaktis ist rasch regenfest. Auf trockenes Blatt spritzen. Nicht bei einsetzendem Regen oder unmittelbar bevorstehendem Regenfall spritzen. Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden.

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■ VerträglichkeitShaktis erwies sich in allen bisher getesteten Kartoffelsorten als gut verträglich.

■ WartezeitKartoffeln: 7 Tage

■ NachbauNach dem Einsatz von Shaktis können alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge sowie nach vorzeitigem Umbruch nachgebaut werden.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitShaktis ist mischbar mit den gängigen Kartoffelfungiziden, -herbiziden und -insektiziden. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Es empfiehlt sich, Mischpartner in fester Form als erstes in den Tank zu geben. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesonde-re Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderli-che Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

■ SpritztechnikBeim Ausbringen von Shaktis ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Kartoffelpflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha. Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung und bei Stängel-Phytophthora solle eine höhere Wassermenge genommen werden. Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen (XR-, LU-) oder Antidriftdüsen (AD-, DG-, TT-). Beim Einsatz von Injektordüsen (ID-, AI-, TD-) ist auf einen Druck von mindestens 4,5 bar zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.

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■ Ausbringung der SpritzflüssigkeitStändige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Flä-che. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- und Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlineie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzaustüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2202 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Seife und Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Wiederholt Medizinalkohle mit viel Wasser eingeben.

Unverzüglich Arzt aufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und, wenn möglich, Ge-brauchsanleitung vorweisen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische BehandlungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Hinweise sind dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN 400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW 262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW 264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3077

■ Lagerung LGK: 11So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter –5°C und über 40°C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Spodnam® DC

Vorteile von Spodnam DC

Lassen Sie Ihre Erträge nicht platzen!

■ Sichert Schoten und Erträge ■ Ermöglicht die Ernte zum besten Termin ■ Steigert die Ausnutzung der Mähdrescherleistung ■ Erhöht Wirtschaftlichkeit und Gewinn

Mit dem Pflanzenstärkungsmittel Spodnam DC ist Schotenplatzen kein Thema mehr. Spodnam DC erhöht die Platzfestigkeit und wirkt wie eine Ausfallbremse. Gehen Sie entspannt in die Rapsernte und ernten Sie alles, was gewachsen ist.

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

Unsere Empfehlung 2011

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Gegen Schotenplatzen in Raps

Spodnam® DC 1,25 l/ha

in 300–500 l Wasser/hazur Schotenstabilisierung

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Spodnam DC ist ein flüssiges Pflanzenstärkungsmittel, welches das vorzeitige Aufplat-zen der Rapsschoten verhindert und eine gleichmäßige Abreife ermöglicht.

Wirkstoff: 58 % w/w Terpene PolymerFormulierung: Suspoemulsion (SE)Packungsgrößen: 4 x 5 l Kanister

Xi ReizendN Umweltgefährlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R38 Reizt die Augen und die Haut.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglichR 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhaltenS 23 Aerosol nicht einatmen.S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/

Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

Spodnam® DC

Listungsnummer LS6781-00

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Spodnam DC ist ein einzigartig formuliertes Polymer aus der Gruppe der Terpene. Spodnam DC bildet eine semipermeable Schicht über die Schoten. Feuchtigkeit kann nach der Behandlung nicht mehr in die Schote eindringen und verhindert ein vorzeitiges Aufplatzen der Schoten. Zugleich dringt Feuchtigkeit aus dem Schoteninneren nach außen, so dass die Schoten gleichmäßig abreifen. Die Schoten bleiben flexible und biegsam.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Stärkung des Schotenverschlusses in Raps

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen

RapsSoloanwendung: 1,25 l/ha in 300–500 l Wasser/ha. Die Wassermenge ist in Abhängigkeit der Bestandesdichte anzupassen.Beginn der Applikation: Schotenfärbung wechselt von Dunkelgrün nach HellgrünLetzte Applikation: Schotenfarbe Gelb; Schoten biegsam (Kreisbildung ohne Aufplatzen der Schote möglich)Anzahl Anwendungen: Maximal 1 je VegetationsperiodeRegenfest: nach 30 Minuten

■ VerträglichkeitSpodnam DC erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in Raps als sehr gut pflanzenverträglich. Nach der Anwendung von Spodnam DC folgende Kulturen werden in keiner Weise beeinflusst.

■ NachbauDie Anwendung von Spodnam DC hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

■ Wartezeitkeine

Spodnam® DCSp

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitBei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkun-gen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grund-sätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.

■ SpritztechnikSpritzfass zu 1/3 mit Wasser auffüllen, Spodnam DC hinzugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spodnam DC wird im Spritzverfahren ausgebracht.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem

unverdünnten Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe

ausziehen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.Nach Einatmen: Verunglückten an die frische Luft bringen. Sofort Arzt hinzuziehen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.

■ Hinweise für den ArztSymptome: keine spezifischen Symptome bekannt.Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf Nutzorganismen Keine

■ Einfluss auf Gewässerorganismen Keine

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

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HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082Produkt nicht unter 0° C und über 30° C transportieren.

■ LagerungLGK: 10So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben.Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 30 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Sportak® 45 EW

www.nufarm.de

Hotline: 0221-179 179-99

Früh + Weizen nicht mit Sportak 45 EW geizen!

Vorteile von Sportak 45 EW

Prochloraz (Sportak 45 EW) wird über die aktiven Pflanzenteile von der Pflanze aufgenommen. Der Wirk stoff wirkt lokalsystemisch bis ins tiefer liegende Pflanzengewebe. Prochloraz hat dadurch eine gute Anfangs- und Dauerwirkung.

Wirkstoffe

Ihr effektives Schutzschild gegen frühe Blattkrankheiten im Weizen!

Sportak® 45 EW

■ Der Wirkstoff Prochloraz wirkt sehr gut auch gegen resistente Stämme von Septoria tritici (aktives Resistenz-management)

Der Einsatz von Sportak 45 EW ist besonders geeignet bei früh auftretendem Befall mit Septoria tritici in Weizen. Der Wirkstoff Prochloraz beugt zudem Resistenzerscheinungen von Septoria tritici-Stämmem gegenüber Azolen nachhaltig vor und sorgt damit langfristig für eine Absicherung der Wirkung.

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Sportak® 45 EW

Sportak® 45 EW

Sportak 45 EW ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Halmbasiskrankheiten.

Formulierung: EW Emulsion, Öl in WasserWirkstoff: 450 g/l Prochloraz Packungsgröße: 4 x 5 l

N Umweltgefährlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R38 Reizt die Augen und die Haut.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

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Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Septoria nodorum Weizen 005494-00/00-001

Septoria tritici Weizen 005494-00/00-002

Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Weizen 005494-00/00-003

Fusarium-Arten Weizen 005494-00/00-004

Rhynchosporium secalis Gerste 005494-00/00-005

Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Gerste 005494-00/00-007

Fusarium-Arten Gerste 005494-00/00-008

Rhynchosporium secalis Roggen 005494-00/00-009

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Festgesetzte AnwendungsbestimmungNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: 5 m 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasser-führender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Sportak 45 EW ist ein protektiv und kurativ wirkendes Fungizid mit breitem Wirkungsspektrum. Über den Eingriff in die Ergosterolbiosynthese wird der Aufbau pilzlicher Membranen gestört. Prochloraz wird schnell in die Pflanzenzellen aufgenommen und erzielt dadurch eine gute Anfangswirkung und eine über mehrere Wochen anhaltende Dauerwirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. Weizen Septoria nodorum Septoria tritici Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Fusarium-ArtenII. Gerste Rhynchosporium secalis Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Fusarium-ArtenIII. Roggen Rhynchosporium secalis

■ Besondere HinweiseBei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko bzw. das Auftreten von wirkstoffresistenten Pilzstäm-men. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenI. Weizen– gegen Septoria-Blattdürre, Blatt- und Spelzenbräune 1 l/ha in 200–400 l Wasser/ha

Anwendung ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zum Beginn der Blüte (BBCH-Code 61). Max. 2 Anwendungen in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14–21 Tagen.

– gegen Halmbruchkrankheit und Fusarium- Arten, Halmbasisbefall 1 l/ha in 200–400 l Wasser/ha Anwendung ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zum 2-Knoten-Stadium (BBCH-Code 32). Max. 1 Anwendung in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr

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II. Gerste– gegen Blattfleckenkrankheit 1 l/ha in 200–400 l Wasser/ha

Anwendung ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zum Beginn der Blüte (BBCH-Code 61). Max. 2 Anwendungen in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14–21 Tagen.

– gegen Halmbruchkrankheit und Fusarium-Arten (Halmbasisbefall) 1 l/ha in 200–400 l Wasser/ha Anwendung ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zum 2-Knoten-Stadium (BBCH-Code 32). Max. 1 Anwendung in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.

III. Roggen– gegen Blattfleckenkrankheit 1 l/ha in 200–400 l Wasser/ha

Anwendung ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis zum Beginn der Blüte (BBCH-Code 61). Max. 2 Anwendungen in der Indikation, max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14–21 Tagen.)

■ VerträglichkeitSportak 45 EW ist nach unseren Erkenntnissen in allen Weizen-, Gersten- und Roggen-Sorten sehr gut verträglich.

■ WartezeitWeizen, Gerste, Roggen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegeta-tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitSportak 45 EW kann mit den üblichen im Getreidebau zum Einsatz kommenden Herbiziden, Fungi zi-den, Insektiziden sowie Wachstumsreglern ausgebracht werden. Bei Mischungen mit Ammoniumnitrat-harnstofflösung (AHL) bzw. Harnstoff nicht mehr als 10 kg N/ha zumischen. An heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden spritzen. Bei schwach ausgeprägter Wachsschicht Sportak 45 EW und N-Dünger getrennt ausbringen.

Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro dukten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvor-hergesehene Wechsel wirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

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■ Herstellung der SpritzbrüheGrundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:1. Spritzfass zu 1/3 mit Wasser auffüllen.2. Sportak 45 EW hinzugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen.3. Die Spritzflüssigkeit ist nach dem Ansetzen möglichst unmittelbar auszubringen.

■ SpritzarbeitSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reini gungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritz-geräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-schäden führen.

SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unver-

dünnten Mittel.Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeAllgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen Bei Unwohl-

sein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen

Arzt benachrichtigen.Nach Einatmen: Keine körperlichen Anstrengungen. Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheits-

halber Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Arzt aufsuchen.

Kein Erbrechen herbeiführen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflü-gelkäfer) eingestuft.

NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf käfer) eingestuft.

NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schweb-fliege) eingestuft.

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NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082

■ LagerungLGK: 12

So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 ° C und über 50 ° C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Wachstumsregler zur Halmfestigung in Getreide

Wirkstoff: 720 g/l ChlormequatchloridFormulierung: wasserlösliches Konzentrat (SL)Packungsgrößen: 12 x 1 l 20 l 2 x 10 l 640 l 1.000 l

Xn Gesundheitsschädlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwider-handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Schadorganismus/Zweckbestimmung Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Halmfestigung Winterweizen, BBCH 21 bis 31 004115-00/00-001

Halmfestigung Triticale, BBCH 30 bis 37 004115-00/01-001

Halmfestigung Sommerweizen, BBCH 21 bis 29 004115-00/00-002

Halmfestigung Winterroggen, BBCH 30 bis 37 004115-00/00-003

Halmfestigung Hafer, BBCH 32 bis 49 004115-00/00-004

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Stabilan® 720

GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Stabilan 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Roggen, Triticale und Hafer. Der Halmverstärker Stabilan wird hauptsächlich über das Blatt und die Wurzel der Pflanze aufgenommen. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und vergrößert den Halmdurchmesser. Dadurch wird die Standfestigkeit verbessert und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocer-cosporella herpotrichoides) erschwert. Durch den Einsatz von Stabilan® 720 wird das Lagern verhindert bzw. hinausgezögert, welches durch die Halmbruchkrankheit, Witterungseinflüsse oder andere Faktoren hervorgerufen wird.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Zugelassene AufwandmengeWinterweizen: 2,1 l/haSommerweizen: 1,3 l/haWinterroggen: 2,0 l/haTriticale: 2,0 l/ha Hafer: 2,0 l/ha

■ AnwendungsempfehlungenDie einzelnen Getreidearten und -sorten können standortabhängig verschieden reagieren.Es wird auf die regionale Empfehlung der Fachberatung verwiesen. Als Orientierung können die folgen-den Aufwandmengen gelten:

Winterweizen: Sorten mit guter Standfestigkeit: 0,7–1,0 l/ha (z.B. Beaver, Brigadier, Gorbi, Herzog, Konsul, Kontrast, Piko, Ritmo, Sleipner, Tarso, Transit)Sorten mit mittlerer Standfestigkeit:1,0–1,5 l/ha (z.B. Alidos, Apollo, Ares, Contra, Kanzler, Monopol, Tambor, Toronto, Xanthos)Sorten mit weniger guter Standfestigkeit:1,5–2,1 l/ha (z.B. Aron, Batis, Boheme, Borenos, Bovictus, Bussard, Euris, Greif, Ibis, Kraka, Mikon, Orestis, Pegassos, Ramiro, Rektor, Sperber, Zentos)

Sommerweizen: je nach Sorte: 0,5–1,0 l/haWinterroggen: alle Sorten: 1,5–2,0 l/haHafer: Sorten mit guter Standfestigkeit: 1,3 l/ha

Sorten mit weniger guter Standfestigkeit: 2,0 l/haAktuelle Sortenliste des Bundessortenamtes beachten!

Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha

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Die jeweilige Aufwandmenge kann in 2 Teilgaben (Splitting) unter Beachtung der Wartezeit ausgebracht werden. Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren. D.h.: Je länger die Sorte, je besser die Wasserversorgung, je besser der Boden, je niedriger die Temperatur, je nördlicher der Standort, um so höher ist die erforderliche Aufwandmenge. Die regionalen Empfehlungen der Fachberatung zum sortenspezifischen Einsatz des Produktes sind zu beachten.

■ Besondere HinweiseJeden unnötigen Kontakt mit dem Produkt vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschädenführen.VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. Abtrift auf benachbarte Nicht-Getreidekulturen ist zu vermeiden, da sonst ebenfalls Verkürzungen der Pflanzentriebe auftreten können.Stabilan 720 sollte nicht angewendet werden: bei Staunässe, bei mangelhaft ernährten und dünn ste-henden Beständen, auf Böden in schlechtem Kalkzustand, auf Grenz- und Übergangsböden.Wüchsiges Wetter und eine optimale Frühjahrsdüngung sind für die Anwendung vorteilhaft. Leichter Frost vor oder nach der Anwendung von Stabilan 720 beeinflusst die Wirkung nicht wesentlich, wenn der Halmfestiger allein ausgebracht wurde. Es sollte mindestens 1 Stunde nach der Applikation nicht regnen. Bei extremen Witterungsbedingungen ist eine nachhaltige Beeinflussung der Kornausbildung durch Ährenkrankheiten nicht auszuschließen. Nicht spritzen während der Cyanamid-Phase nach dem Einsatz von Kalkstickstoff.

■ WartezeitenWeizen, Roggen und Triticale 63 Tage, Hafer 42 Tage

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitStabilan 720 ist mit im Getreidebau üblichen Herbiziden und Fungiziden sowie herkömmlichen Pflanzennährstoffen mischbar. Grundsätzlich ist auf Übereinstimmung der Anwendungstermine der Mischungspartner zu achten.In Kombination mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden sollte die Stabilan 720-Aufwandmenge um bis 0,3 l/ha reduziert werden, sofern die Mindestmenge von 0,3 l/ha nicht unterschritten wird. Keine Kombination mit Herbiziden bei der Anwendung in Hafer! Mischungen möglichst umgehend aus-bringen. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkun-gen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

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■ Herstellung der SpritzbrüheSpritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen. Gereinigten Tank zu 3/4 mit Wasser füllen, die benötigte Menge Stabilan 720 unter Rühren einfüllen und mit Wasser auffüllen. Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk auszubringen. Nach Arbeitspausen erneut um-rühren. Auf exakte Verteilung der Spritzbrühe achten, Überdosierung vermeiden. Eventuell im Gebinde verbliebene Mittelreste mit Wasser ausspülen und in den Tank geben. Unvermeidlich anfallende Spritz-brühereste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informati-onen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung den entsorgungspflichtigen Körperschaften anlie-fern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungs-

fertigen Mittels.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)

tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Verschlucken Magenspülung. Arzt aufsuchen. Bei Verschlu-

cken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kein Erbrechen herbeiführen.

■ Hinweise für den ArztSymptome: Atemstörungen, klonisch-tonische KrämpfeAntidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf Nutzorganismen NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw.

Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurz-

flügelkäfer) eingestuft.NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer)

eingestuft.NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius rhopalosiphi

(Brackwespe) eingestuft.

Stabilan® 720St

abila

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20

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 8 III; UN: 1760Produkt nicht unter 0 °C und über 35 °C transportieren.

■ LagerungLGK: 8B/8ALagerung: 0 °C bis 35 °CProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.Stabilan 720 vor Frost schützen.Bei tiefen Temperaturen kann ein Auskristallisieren des Wirkstoffes erfolgen. Die Kristalle lösen sich jedoch bei Erwärmung über 10 °C leicht auf (schütteln).

Stabilan® 720

Stab

ilan®

720

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Sumimax®

SumiMax ist das boden- und blattaktive Herbizid für den frühen Einsatz in Winterweizen im Herbst, das Windhalm und wichtige Unkräuter bekämpft.

Schneidet gut ab

■ Schnelle Wirkung bereits wenige Tage (1–3 Tage) nach Anwendung

■ Top Preis-Leistungsverhältnis ■ Idealer Baustein im Resistenzmanagement

Vorteile von SumiMax

BBCH

Windhalm und Unkräuter (früher Einsatz) SumiMax® 60 g/ha

10 140900

® = registrierte Marke Sumimoto Chemical Agro Europe S.A.

Winterweizen

Unsere Herbizidempfehlung – Herbst 2011

Sum

imax

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Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winterweizen

Wirkstoff: 500 g/kg FlumioxazinFormulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)Packungsgrößen: 10 x 300 g 4 x 1,2 g

N UmweltgefährlichT Giftig

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahrenS 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhaltenS 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werdenS 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragenS 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)S 53 Exposition vermeiden – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholenS 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

Sumimax®

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

005312-00

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Gemeiner WindhalmEinjährige, zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweichweizen; Herbst vor dem Auflaufen 005312-00/00-001

Gemeiner WindhalmEinjährige, zweikeimblättrige Unkräuter

Winterweichweizen; Herbst nach dem Auflau-fen (bis BBCH 14)

005312-00/00-002Su

mim

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Sumimax®

GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winterweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen aggressive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kon-taktwirkung zwischen der wirkstoffhaltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1–3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. WinterweichweizenGut bekämpfbar: Aus Samen auflaufende Unkräuter, wie z.B., Gemeiner Windhalm, Ackersenf, Hederich, Melde, Knöterich, Gemeiner Rainkohl, Taubnessel-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Kornblume*, Klatschmohn, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Gemeines Hirtentä-schelkraut, Weicher Storchschnabel*, Ausfallraps*, Gemeiner Acker-Frauenmantel, Gemeiner Hohlzahn, Gemeines Greiskraut, Acker-Hellerkraut, Wege-Rauke

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: 5 m 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der

Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 m

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Sumimax®

Ausreichend bekämpft werden: Klettenlabkraut, Wildes Stiefmütterchen, Jährige Rispe*

Nicht ausreichend bekämpft werden: Gemeine Quecke, Acker-Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Acker-Fuchsschwanz, Gräser, wenn sie bei der Behandlung das BBCH-Stadium 13/21 erreicht oder über-schritten haben.

* bei früher Weizenaussaat bzw. Spritzbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit geringer Bodenfeuchte kann die

Wirksamkeit herabgesetzt sein.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen

I. WinterweichweizenIm Herbst bis BBCH 14.Aufwandmenge: 0,06 kg/ha in 200 bis 600 lMaximal 1 Anwendung

■ KulturverträglichkeitSumimax kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterweizensorten eingesetzt werden. Gelegent-lich nach Behandlung auftretende leichte Blattspitzennekrosen haben keinen Einfluss auf den Ertrag. WP734 – Schäden an der Kulturpflanze möglich.

■ WitterungsbedingungenSumimax sollte auf den abgetrockneten Weizenbestand ausgebracht werden, feuchter Boden oder Niederschläge vor bzw. nach der Behandlung beschleunigen die Wirkung. Die Anwendung ist auch bei niedrigen Temperaturen möglich, eine Anwendung bei Frost sollte jedoch vermieden werden.

■ NachbauIm Herbst behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu be-stellt werden. Sollte nach einer Behandlung mit Sumimax ein vorzeitiger Umbruch erforderlich sein, so können Sommergetreide, Sommerraps, Rüben, Mais und Kartoffeln nachgebaut werden. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist möglich.

■ WartezeitDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwi-schen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

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Sumimax®

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitSumimax ist mischbar mit IPU-Präparaten, Lentipur® 700, Ciral®, flufenacethaltigen Herbiziden und Spu-rennährstoffen.Sumimax sollte nicht gemeinsam mit AHL, Zusatzstoffen, zusatzstoffhaltigen-, ölhaltigen oder EC-formu-lierten Pflanzenschutzmitteln (z.B. Atlantis® WG, Axial®, Ralon® Super, Topik® 100) sowie Malibu®, Super Stomp® oder Stomp® SC ausgebracht werden.Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax in den Spritz-tank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner zu Sumimax empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.

■ AnwendungstechnikSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermengezusetzen.Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräter-einigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behandel-ten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Sumimax®

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

VH299 Die Verpackung ist mit der Aufschrift „Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb“ zu versehen.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen

und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungNach Verschlucken: MagenspülungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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Sumimax®

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und pa-lustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9, III UN: 3077Produkt nicht unter 0° C und über 40° C transportieren.

■ Lagerung LGK: 6.1B

Lagerung: 0°C bis 40°CProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mitArzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!

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Targa® Super

Räumt gründlich auf bei Ungräsern

■ Zugelassen in Rüben, Kartoffeln und Raps, auch in Gemüsearten (§ 18a PflSchG)

■ Mit vielen gebräuchlichen Herbiziden ohne Problem mischbar und sehr gut verträglich.

■ Ist preiswert und wirkungssicher gegen Aus-fallgetreide und Ungräser

Vorteile von Targa Super

Targa Super, eine Fertigformulierung mit dem Wirkstoff Quizalofop-P-Ethyl wirkt zuverlässig gegen einjäh-rige Schadgräser, wie z.B. Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Flughafer. Ebenso werden Ausfallgetreide, Quecke, Hirse-Arten, Weidelgräser und Trespen-Arten sicher bekämpft.

Targa Super in Rüben, Raps und Kartoffeln Aufwandmengen l/ha in Abhängigkeit von Ungrasart und Entwicklungsstadium

Stadium der Ungräser BBCH bis 13 BBCH 13 bis 23 BBCH 23 bis 31

Ausfallgetreide 0,6 bis 1,0

Ackerfuchsschwanz 0,8 0,9 1,0

Windhalm 0,7 0,8 0,9

Flughafer 0,7 0,8 1,0

Weidelgras 0,9 1,0 1,1

Hirsen 0,5 0,7 0,9

Trespe 1,0 1,1 1,25

Quecke 1,5–2,0 1,5–2,0

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Flüssiges Spezialherbizid zur Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeiner Quecke in Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau

Wirkstoff: 46,3 g/l Quizalofop-P (als Ethylester 50 g/l)Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC)Packungsgrößen: 2 x 5 l

Xn GesundheitsschädlichN Umweltgefährlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R 38 Reizt die Haut.R 41 Gefahr ernster Augenschäden.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Targa® Super

024060-00

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen– für die Aufwandmenge von 1,25 l/haNT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

– für die Aufwandmenge von 2,0 l/haNT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Einjähriges Rispengras)

Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Winterraps

Gemeine Quecke Winterraps, Zucker- und Futterrü-ben, Kartoffeln

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Targa® Super

regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Genehmigung nach § 18 a Abs. 1 PflSchG

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Chicoree, Wurzelzichorie, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold):NT102 Die Anwendungs des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln), weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Hinweise für genehmigte AnwendungenIn Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beach-ten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsver-fahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließ-lich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebs-spezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen.

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Einj. Rispengras)

Wurzelzichorie, Chicoree, Spinat, Möhre, Schnittmangold, Stielmangold

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Targa® Super

GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________ Targa Super enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-Ethyl (Wirkungsmechanismus [HRAC-Gruppe]: A). Targa Super wirkt vorzugsweise über das Blatt und wird deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser angewandt. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme transportiert, wo er die weitere Entwicklung stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 - 14 Tagen nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab (lassen sich leicht herausziehen). Targa Super wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff aufgrund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert, wo er den Wiederaustrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das Absterben der Pflanzen. Targa Super ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Targa Super wirkt gegen die wichtigsten ein- und mehrjährigen Ungräser.Mit 1,25 l/ha sind sehr gut bis gut bekämpfbar: Ausfall-Getreide (alle Getreidearten), Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer und Hirsearten.

Mit 2,0 l/ha wird zusätzlich die Quecke sehr gut bis gut erfasst. Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst.

– Nicht ausreichend erfasst wird das Einjährige Rispengras.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________ Targa Super wird im Nachauflaufverfahren gegen Ungräser einschließlich Ausfall-Getreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben und Kartoffeln eingesetzt. Die Anwendung sollte erfolgen, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Die Applikation wird mit üblicher Spritztechnik durchgeführt.

Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) in Winterraps im Nachauflauf Herbst und Frühjahr (ausgenommen zur Saatguterzeugung in der Frühjahrsanwendung), Zucker- und Futterrüben und Kartoffeln zum Stadium 12–29 des Schadorganismus. Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen;in Winterraps auch im Herbst nach dem Auflaufen. Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200–400 l Wasser/ha.Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

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Targa® Super

Gegen Gemeine Quecke zur Niederhaltung, zwecks Führung der Kultur, in Winterraps im Nachauflauf Herbst und Frühjahr (ausgenommen zur Saatguterzeugung in der Frühjahrsanwendung), Zucker- und Futterrüben und Kartoffeln bei 15–20 cm Wuchshöhe des Schadorganismus.Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen;in Winterraps auch im Herbst nach dem Auflaufen.Aufwandmenge: 2,0 l/ha in 200–400 l Wasser/haMaximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Hinweise im Futter- und ZuckerrübenanbauTarga Super kann in Futter- und Zuckerrüben ohne Sorteneinschränkung eingesetzt werden. Neben der gezielten Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide ist Targa Super auch arbeitswirtschaftlich in Kombination mit anderen gebräuchlichen Rübenherbiziden gegen breitblättrige Unkräuter mischbar.

GemüsebauGegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) in Chicoree (Feld-anbau für Treiberei), Wurzelzichorie und Spinat im Stadium 10–45 der Kultur und Stadium 12–29 der Unkräuter nach dem Auflaufen spritzen.Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200–400 l Wasser/haMaximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einj. Rispengras) in Möhre nach dem Auf-laufen im Stadium 1–29 der Unkräuter spritzen.Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200– 400 l Wasser/haMaximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einj. Rispengras) in Schnitt- und Stielman-gold im Stadium 12–29 der Unkräuter nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen spritzen.Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200–400 l Wasser/ha.Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung mit üblichen Feldspritzgeräten.

■ Besondere HinweiseTarga Super wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfall-Getreide. Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann der günstigste Anwendungstermin sich ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Die zu bekämpfenden Ungräser müssen ab 2–4-Blattstadium be-kämpft werden. Gute Bekämpfungserfolge werden jedoch bis zum Ende der Bestockung erzielt, wenn die Benetzung der Ungräser gewährleistet ist. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen Ungräser im 3-Blattstadium befindet. Ungräser, besonders Ausfall-Getreide, die erst im Stadium des Schossens behandelt werden, können nach oberflächlicher Abtötung wieder austreiben. Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse zur Aufnah-me des Wirkstoffes gebildet hat, d. h. ca. 15–20 cm hoch ist. Unter günstigen Anwendungsbedingungen kann mit Targa Super eine beachtliche Langzeitwirkung erreicht werden.

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■ Zusätzliche AnwendungshinweiseNach eigenen Erfahrungen ist die Aufwandmenge von 0,75–1,0 l/ha Targa Super zur Bekämpfung von Acker-Fuchsschwanz, Windhalm und Ausfall-Getreide bei günstigen Witterungsbedingungen (warme und wüchsige Witterung bzw. >10 °C Lufttemperatur) ausreichend. Bei stärkerer Bestockung ist eine höhere Aufwandmenge einzusetzen.

Wenn Quizalofop-P als Ethylester oder andere Wirkstoffe derselben Gruppe (Aryloxyphenoxypropionate – HRAC Gruppe A), deren Wirkung auf einer Hemmung der Acetyl CoA Carboxylase (ACCase) der Pflan-zen beruht, über mehrere Jahre auf den gleichen Feldern eingesetzt werden, kann es zur Selektion von resistenten Biotypen kommen. Eine Resistenzbildung kann durch geeignete acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen und durch Wechsel zu Herbiziden mit einer anderen Wirkungsweise oder Tankmischungen mit Produkten, die eine unterschiedliche Wirkungsweise haben, vermieden oder zumindest verlangsamt werden. Dementsprechend sollte nicht in jedem Glied der Fruchtfolge ein Wirkstoff aus der Gruppe der Aryloxyphenoxypropionate eingesetzt werden.

Getreidekulturen sowie Futtergräser sind empfindlich gegenüber Targa Super und können durch eine Behandlung geschädigt werden. Abdrift oder Verwehungen von Spritzbrühe auf diese benachbarten Kulturen sind unbedingt zu vermeiden.

■ VerträglichkeitTarga Super ist gegenüber den zugelassenen Kulturen sehr verträglich. Sorteneinschränkungen sind uns bisher nicht bekannt geworden. Bei Kartoffelsorten können unter extremen Anwendungsbedingungen vereinzelt weiße Aufhellungen an Blättern auftreten, die sich in der Regel wieder schnell auswachsen. Ein Einsatz in Saatkartoffeln ist möglich, da keine Verwechslungsmöglichkeiten dieser Flecken mit Viruskrankheiten der Kartoffeln besteht.

■ NachbauNach Anwendung von Targa Super sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten. Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte Beratung anfordern.

■ WartezeitWinterraps (Herbst-Anwendung), Futter- und Zuckerrüben: Die Wartezeit ist durch die Anwendungs-bedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).Winterraps (Frühjahrs-Anwendung): 75 TageKartoffeln: 45 TageChicoree, Wurzelzichorie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetati-onszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).Spinat, Schnitt- und Stielmangold: 28 TageMöhre: 42 Tage

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Targa® Super

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitTankmischungen oder Spritzfolgen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf sind möglich. Targa Super kann in Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden, jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen. In Kartoffeln raten wir von solchen Mischungen ab, weil sie Pflanzenschäden hervorrufen können. Die Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

■ Herstellung der Spritzbrühe Targa Super kann bei Geräten mit automatischem Rührwerk sofort in das mit ca. 4/5 Wasser gefüllte Spritzgerät gegeben werden. Vor Spritzbeginn den Fassinhalt umwälzen. Bei dichten Unkrautbeständen ist darauf zu achten, dass alle Gräser gut benetzt werden. In diesen Fällen Targa Super mit mindestens 400 l Wasser pro ha ausbringen.

■ SpritzenreinigungNach der Anwendung von Targa Super Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf vorher behandelten Flächen ausbringen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________ SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits-

schäden führen.SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

■ Erste HilfeNach Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei anhalten-

den Beschwerden einen Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt

aufsuchen.Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und

Arzt konsultieren.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Arzt aufsuchen.

■ Hinweise für den ArztSystemische Behandlung: Erstbehandlung: symptomatisch.Eine Magenspülung sollte nicht erforderlich sein. Jedoch wird empfohlen, Medizinalkohle und Natrium-sulfat zu verabreichen, wenn eine größere Menge aufgenommen wurde.Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt.

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflü-

gelkäfer) eingestuft.NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)

eingestuft.NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)

eingestuft.NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata

(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienen-gefährlich eingestuft (B4).

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■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-

wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahn-det werden.

Die im Zusammenhang mit den „Festgesetzten Anwendungsgebieten“ aufgeführten „Festgesetzten Anwendungsbestimmungen“ und anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässer-schutz sind unbedingt einzuhalten.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ ZusatzinformationenDie Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes kann z.B. durch regionale Bedingungen, wie Witte-rungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Sorten, Tankmischungen, Spritz-technik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen auf unser Produkt keine Haftung übernehmen.

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Hotline: 0221-179 179-99

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■ Breites Wirkungsspektrum ■ Breite Verträglichkeit in allen Getreidearten, auch in Hafer ■ Sehr schnell regenfest (ca. 1 Std. nach der Behandlung) ■ Auch in Zwiebel (§18a PflSchG)

Vorteile von Tristar

Breit einsetzbar – hoch verträglich

Tristar ist eine Kombination der Wirkstoffe Fluroxypyr, Bromoxynil und loxynil und wird aufgrund der Esterformulierung schnell von den Unkräutern aufgenommen. Das systemische Fluroxypyr greift in die Eiweißbildung ein, die Kontaktherbizide Bromoxynil und loxynil hemmen die Photosynthese. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Tristar sehr rasch regenfest (ca. 1 Std. nach der Behandlung).

Wirkstoffe

Tristar ist ein breit wirksames Wuchsstoff-freies Nachauflaufherbizid gegen schwer bekämpfbare Unkräu-ter, insbesondere Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn, Kamille, Knöterich-Arten und Taubnessel in Winter- und Sommergetreide.

Der Star mit Kletten- und Breitenwirkung

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Tristar ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Klettenlabkraut und vielen weiteren Pro-blemunkräutern in allen Winter- und Sommergetreidearten.

Wirkstoff: 100 g/l Ioxynil 100 g/l Bromoxynil 100 g/l FluroxypyrFormulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)Packungsgrößen: 12 x 1 l 4 x 5 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 24 Berührung mit der Haut vermeidenS 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werdenS 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung; Schutzhandschuhe und Schutzbrille/

Gesichtsschutz tragen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 043720-00/00-001, 043720-00/00-002, 043720-00/01-001NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flä-chen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Triticale, Winterweizen, -roggen, -gerste 043720-00/00-001

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweizen, -gerste, Hafer 043720-00/00-002

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung) 043720-00/01-001

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zwiebelgemüse 043720-00/02-001

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zwiebelgemüse 043720-00/02-002

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13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichen-den Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer –, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 15 m 75 %: 10 m 90 %: 5 m

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für AnwendungNr. 043720-00/02-001, 043720-00/02-002NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – aus-

genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m 75 %: 5 m 90 %: *NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der An-

wen dung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – aus genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10 mTr

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Tristar ist ein Wuchsstoff-freies Herbizid und wird aufgrund der Esterformulierung schnell von den Un-kräutern aufgenommen. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Tristar sehr rasch regenfest (ca. 1 Std. nach der Behandlung).Das systemische Fluroxypyr greift in die Eiweißbildung ein, die Kontaktherbizide Bromoxynil und loxynil hemmen die Photosynthese.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Klettenlabkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher erfasst. Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackerstiefmütterchen (bis 2-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Brennnessel, Ehrenpreis, Erdrauch, Franzosenkraut, Hederich, Hirtentäschelkraut, Weißer Gänsefuß, Kamille (bis einschl. Rosettenstadium), Klettenlabkraut, Ampferblättriger Knöterich, Floh-, Vogel-, Winden-Knöterich, Klatschmohn, Kornblume, Gemeines Kreuzkraut, Schwarzer Nacht-schatten, Taubnessel, Vogelmiere, Wicke, Ausfallraps (bis 2-Blatt-Stadium)

Weniger gut bekämpfbar: Saatwucherblume

Nicht bekämpfbar: Gräser

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Aufwandempfehlung:In Triticale, Winterweizen, -roggen und -gerste sowie Sommerweizen, -gerste und Hafer: mit 1,0–1,5 l/ha in 200–400 l Wasser In Triticale, Winterweizen, -roggen und -gerste ohne Sorteneinschränkung zur Nachauflaufbehandlung im Frühjahr, ab Vegetationsbeginn bzw. 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis zum 1-Knoten-Stadium (BBCH 31).In Sommerweizen, -gerste und Hafer ohne Sorteneinschränkung ab 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis ein-schließlich Bestockungsende (BBCH 29). Max. Anwendungen: eine Anwendung/Jahr

Nach eigenen Erfahrungen ist mit Tristar bereits mit 1,25 l/ha eine gute Wirkung zu erzielen.In Sommergetreide kann die Aufwandmenge bei frühzeitigem Einsatz auf 1,0 l/ha reduziert werden, wenn die Unkräuter das 4-Blatt-Stadium nicht überschritten haben. Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme der Wirkstoffe gebildet haben. Hohe Lichtintensität unterstützt die Wirkungsgeschwindigkeit und -sicherheit.

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In Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung) mit 1,5 l/ha in 200–400 l Wasser, von BBCH 13 bis BBCH 29 (3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar).Max. Anwendungen: eine Anwendung/JahrVV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

In Zwiebelgemüse (Nutzung als Bund- oder Trockenzwiebel): nach dem Auflaufen im Frühjahr bis zum 4-Blattstadium bis maximal 2 Anwendungen pro Jahr und Anwendung mit je 0,3 l/ha in 200–400 l Wasser/ha. Abstand der Applikationen: 5–7 Tage

■ Empfehlung mit AHLZu Vegetationsbeginn: Nach eigenen Erfahrungen hat sich in Wintergetreide die gemeinsame Ausbrin-gung von Tristar mit AHL pur (150–200 l/ha) gegen zweikeimblättrige Unkräuter bewährt. Die Aufwand-menge kann dabei auf 1,0 l/ha Tristar reduziert werden. Gegen kleine Unkräuter wird eine zusätzliche Wirkungsverstärkung erzielt.Während der Vegetation: Während der Vegetation kann die Mischung 1,25 l/ha Tristar + AHL + Wasser ausgebracht werden. Das Mischungsverhältnis AHL zu Wasser soll mindestens 1 : 3 betragen, d.h. 50 l AHL in mindestens 150 l Wasser. Reihenfolge bei der Mischung: Wasser, AHL, Tristar.Achtung: Diese Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf Kombinationen mit AHL-Markenware (pH-Wert = 6,5; keine mit Wasser verschnittene Ware). Die Mischung darf nicht auf nasse Bestände aus-gebracht werden. Kranke oder durch Frost geschwächte Bestände nicht mit AHL behandeln.

■ Besondere HinweiseSchäden an der Kulturpflanze (Sommergetreide) möglich.Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden.Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (in Sommergetreide VV207).

■ VerträglichkeitBei ungünstigen Witterungsbedingungen, z.B. vor zu erwartenden Nachtfrösten und/oder starken Tem-peraturschwankungen, kann durch die Zumischung von Gräserherbiziden, Halmverkürzungsmitteln oder N-Düngern die Gefahr von Unverträglichkeit entstehen (besonders bei Roggen). Die Anwendung von Tristar in Tankmischungen sollte dann unterbleiben.Hafer nicht in Kombination mit Flüssigdüngern behandeln.Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände sowie bei Nachttemperaturen unter -5 °C nicht behandeln.Klee- und Luzerneuntersaaten nicht behandeln.Klee und Luzerne können 14 Tage nach der Anwendung eingesät werden.

■ NachbauDer Nachbau von Folgekulturen ist ohne Einschränkung möglich.

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■ WartezeitFreiland, Winterweizen, Wintergerste, Triticale, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Hafer, Gräser und Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegeta-tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F)

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitTristar ist nach eigenen Erfahrungen mischbar mit– den Herbiziden Ralon® Super, IPU, Monitor®, Topik®, Gropper® SX, Pointer® SX, Primus® sowie Wuchsstoffen;– gebräuchlichen Fungiziden, z.B. Flamenco® FS– Düngern, wie Mangansulfat, Magnesiumsulfat, AHL bzw. Harnstoff;– oder mit Halmverkürzungsmitteln.Dabei zuerst Tristar mit Wasser anmischen, dann Mischpartner zugeben.Die Empfehlungen der Hersteller sind zu beachten.Mischbrühen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk bzw. Umlauf ausbringen.Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist.Tristar bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen.Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird Tristar vor dem Einfüllen in das Spritzfaß in Wasser im Verhältnis 1 : 1 vorgemischt und dann der AHL beigegeben.Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten.Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

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■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzepts PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder auf der Internetseite www.pamira.de.

Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften abliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird!

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER ANWENDER _____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE 110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen!SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel tragen.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern. Sofort Arzt hinzuziehen.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung entfernen und

vor Wiederverwendung waschen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.Nach Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Sofort Arzt hinzuziehen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen.

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■ Hinweise für den ArztSiehe Fachbuch vom Industrieverband Agrar e.V. (IVA): Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, 2000, Seiten 68, 242, 277.Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf Nutzorganismen NB 6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

NN260 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9 III; UN: 3082Produkt nicht unter –5 °C und über 30 °C transportieren.

■ LagerungLGK: 3BLagerung: –5 °C bis 30 °CProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arznei-mitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!

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Hotline: 0221-179 179-99

Ihr Problemlöser in Getreide und

Grünland!

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■ Stark gegen Kornblume und mehr ■ Breite Zulassung in Getreide und Grünland

Vorteile von U 46 D-Fluid

2,4 D wird hauptsächlich über die Blätter aufgenommen. Es kommt zur Störung vieler Stoffwechselpro-zesse und in Folge dessen zu einer starken Zellstreckung und einem unkontrolliertem Wachstum der Schadpflanzen. Durch einen schnellen Verbrauch der Stoffwechselreserven kommt es zu einem raschen Vertrocknen und Absterben der Unkräuter.

Wirkstoff

U 46 D-Fluid ist der Wuchsstoff mit der sehr guten Wirkung gegen Storchschnabel, Kornblume, Löwen-zahn, Distel und vielen weiteren Unkräutern. U 46 D-Fluid ist zugelassen in allen Getreidearten (außer Triticale) und in Grünland.

Stark gegen Wurzelunkräuter in Getreide und Grünland

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Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hellerkraut, Melde, Spörgel, Wicke u.a. in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Som-merweizen, Sommerroggen und Hafer sowie gegen Löwenzahn u.a. auf Grünland

Wirkstoff: 500 g/l 2,4-DFormulierung: Wässrige Lösung (SL)Packungsgrößen: 12 x 1 l 2 x 10 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim VerschluckenR 37 Reizt die AtmungsorganeR 41 Gefahr ernster AugenschädenR 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller

anzugeben)S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragenS 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

RA012 Enthält 2,4 D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Wuchsstoffe werden als Nachauflauf-Herbizide hauptsächlich über das Blatt aufgenommen. Esterformulie-rungen dringen durch die Kutikula schneller ein als Salzformulierungen. Salze mit Ammonium und Aminen als Kationen nehmen die Pflanzen besser auf als Salze mit Natrium und Kalium. Die Wirkstoffe gelangen über das Phloem auch in die Wurzeln ein. Phenoxycarbonsäuren sind künstliche Auxine, deren Konzentra-tionen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Hafer, Sommerroggen

Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackersenf, Ackerwinde, Gänsefuß-Arten, Hederich, Hellerkraut (Pfennig-kraut), Kornblume, Melde, Spörgel, Wicke u.a.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- uns Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstenge-wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahn-det werden.

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.

Zweikeimblättrige Unkräuter Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste 040941-00/00-001

Zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste, Hafer 040941-00/00-002

Zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden 040941-00/00-003

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Weniger gut bekämpfbar: Erdrauch, Hirtentäschel, Kamille, Knöterich, Mohn, Taubnessel u.a.

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Ehrenpreis, Hahnenfuß, Hohlzahn, Klettenlabkraut, Huflattich, Vogelmiere u.a.

II. Grünland – Wiesen und Weiden

Gut bekämpfbar: Binsen, Disteln, Löwenzahn, Wegerich, Weinbergslauch

Weniger gut bekämpfbar: Hahnenfuß, Schafgarbe, Wiesen-Storchschnabel

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Bärenklau, Brennnessel, Huflattich, WiesenkerbelÜber die Wirksamkeit gegen andere Unkräuter liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen

I. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Hafer Im Frühjahr von BBCH 13–29.Aufwandmenge: 1,5 l/haMaximal 1 AnwendungAnmerkungen: Nicht mehr spritzen, wenn das Getreide zu schossen beginnt! Anwendung bei wüchsi-gem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u.a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist.

II. Grünland – Wiesen und WeidenGegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Die Behandlung kann im Frühjahr und Sommer (Mai bis August) erfolgen. Horstweise Spritzung schont wertvolle Kräuter und Kleearten.Aufwandmenge: 2,0 l/haMaximal 1 Anwendung.

■ Besondere HinweiseNur in Getreide und auf dem Grünland anwenden. Bei Hafer Ertragsminderung möglich. Von anderen Kulturen so weit wegbleiben, dass kein Spritznebel mit dem Wind dorthin gelangen kann. Größte Vor-sicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen-, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kultu-ren außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.

■ WartezeitWintergetreide, Sommergetreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest-setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).Wiesen und Weiden (Gras und Heu): 28 Tage

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■ NachbauBei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung.

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitU 46 D-Fluid ist mischbar mit Duplosan® DP, Duplosan® KV, Stabilan®720 und U 46® M-Fluid. U 46 D-Fluid ist ebenfalls mischbar mit AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha). Mischungen möglichst um-gehend ausbringen.Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ AnwendungstechnikSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.2. Rührwerk einschalten.3. U 46 D-Fluid in das Wasser schütten.4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäu-men der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht.Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

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■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den auto-risierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB 001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten MittelSS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen

beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und von Spritzbrüheresten sind zu beachten.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.Nach Einatmen: An die frische Luft gehen.Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen

und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

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■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungNach Verschlucken: MagenspülungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenblätter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.

NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügel-Käfer) eingestuft

NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9, III UN: 3082Kein Gefahrgut im Sinne der Vorschriften für Straßen- und Eisenbahntransport.Produkt nicht unter –5° C und über 40 °C transportieren.

■ Lagerung LGK: 12Lagerung: –5 °C bis 40 °CProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arznei-mitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!

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Hotline: 0221-179 179-99

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■ Sehr sichere Distelwirkung ■ Spätbehandlungen in Winterweizen, Wintergerste und Sommergerste bis BBCH 39 möglich

■ Auch im frühen Einsatz wirksam gegen Ausfallraps, Kornblume und Gänsefuß

Vorteile von U 46 M-Fluid

MCPA wird hauptsächlich über die Blätter aufgenommen. Es kommt zur Störung vieler Stoffwechselpro-zesse und in Folge dessen zu einer starken Zellstreckung und einem unkontrolliertem Wachstum der Schadpflanzen. Durch einen schnellen Verbrauch der Stoffwechselreserven kommt es zu einem raschen Vertrocknen und Absterben der Unkräuter.

Wirkstoff

U 46 M-Fluid ist der Wuchsstoff mit der hervorragenden Wirkung gegen Ackerdistel, Ackerschachtelhalm, Melde, Hederich und vielen weiteren Unkräutern. U 46 M-Fluid ist zugelassen in allen Getreidearten und in Grünland.

Der Klassiker in Getreide bis BBCH 39 – speziell gegen Disteln

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Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommer-gerste, Sommerweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat und Grassamenbau.

Wirkstoff: 500 g/l MCPA als Dimethylamin-Salz (611,8 g/l)Formulierung: Wässrige Lösung (SL)Packungsgrößen: 12 x 1 l 2 x 10 l

Xn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 41 Gefahr ernster Augenschäden.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt

konsultieren.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte AnwendungsgebieteBei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prü-fung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

Festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, restentleerte Behält-

nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte Anwendungs-Nr.

Zweikeimblättrige Unkräuter Triticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste 050939-00/00-001

Zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste, Hafer 050939-00/00-003

Zweikeimblättrige Unkräuter Gräser 050939-00/00-005

Zweikeimblättrige Unkräuter Rotklee 050939-00/00-007

Zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden 050939-00/00-008

Acker-Kratzdistel, Acker-Winde Kernobst 050939-00/00-009

Acker-Kratzdistel, Acker-Winde Steinobst 050939-00/00-010

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/Objekte Anwendungs-Nr.

Zweikeimblättrige Unkräuter, Spreizende Melde, Gänsefuß-Arten, Acker-Winde, Acker-Kratzdistel, Acker-Schachtelhalm

Hopfen 050939-00/03-001

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Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 050939-00/00-001, 050939-00/03-001, 050939-00/00-003, 050939-00/00-005 und 050939-00/00-007:NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-

chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a) vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für Anwendung Nr. 050939-00/00-008, 050939-00/00-009, und 050939-00/00-010:NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Sonstige KennzeichnungsauflagenNW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küsten-

gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhal-ten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Wuchsstoffe werden als Nachauflauf-Herbizide hauptsächlich über das Blatt aufgenommen. Esterformu-lierungen dringen durch die Kutikula schneller ein als Salzformulierungen. Salze mit Ammonium und Aminen als Kationen nehmen die Pflanzen besser auf als Salze mit Natrium und Kalium. Die Wirkstoffe gelangen über das Phloem auch in die Wurzeln ein. Phenoxycarbonsäuren sind künstliche Auxine, deren Konzentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig be-setzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

I. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale

Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackersenf, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a.

Weniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn, Ackerwinde, Hellerkraut (Pfennigkraut), Kornblume, Mohn, Spörgel, Taubnessel u. a.

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Ehrenpreis, Erdrauch, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Vogelmiere u.a.

II. Rotklee als UntersaatGut bekämpfbar (in BBCH 30–39): Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel

III. Grünland

Gut bekämpfbar: Binsen, Hahnenfuß, Klappertopf, Löwenzahn, Sumpfschachtelhalm, Wegerich, Wiesen-Storchschnabel

Weniger gut bekämpfbar: Ampfer, Disteln, Weinbergslauch

Nicht ausreichend bekämpfbar: Bärenklau, Schafgarbe, Brennnessel, Wiesenkerbel, Huflattich,WiesenknöterichÜber die Wirksamkeit gegen andere Unkräuter liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor.

IV. GrassamenbauGegen die unter Getreide aufgeführten Unkräuter sowie gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel.

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V. ObstbauKern- und Steinobst:

Gut bekämpfbar: Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Gänsedistel, Wegerich, Gänsefuß-Arten, Winde, Hahnenfuß, Hirtentäschel, Melde

Weniger gut bekämpfbar: Amarant, Löwenzahn, Bingelkraut, Schachtelhalm, Franzosenkraut, Taubnessel, Gundermann

Nicht ausreichend bekämpfbar: Ampfer, Huflattich, Brennnessel, Kreuzkraut, Giersch, Vogelmiere

■ Besondere HinweiseNur in Getreide, auf dem Grünland, Obstbau, Grassamenbau und in Rotklee-Untersaaten anwenden.Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden! Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von zweikeimblättrigen Kulturen frühestens 3 Wochen nach der letzten Spritzung. Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungI. Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweizen, Sommerroggen, Hafer,

TriticaleIm Frühjahr von BBCH 13–39. Zur Bekämpfung von Disteln den Spritztermin möglichst hinausschieben.Aufwandmenge: 1,5 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha.Anmerkungen: Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg.Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u.a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist.Ackerdisteln: Zur gezielten Bekämpfung der Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel in Winterweizen, Winter-gerste und Sommergerste den Behandlungstermin hinausschieben, bis diese Unkräuter eine Höhe von 15–20 cm erreicht haben. Das Getreide befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Regel im Stadium BBCH 30–39.

II. Rotklee als UntersaatNachauflauf Frühjahr, gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter, Aufwandmenge 1,5 l/ha max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha. Rotklee-Untersaaten werden nicht nachhaltig geschädigt, wenn sie von Getreide und Unkraut dicht bedeckt sind und der Klee mindestens 3 Blätter hat.(VV209) Erntegut/ Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.

III. GrünlandGegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter.Aufwandmenge: 2,0 l/ha,

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Maximal 1 Anwendung,Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha.Die Behandlung ist während der Vegetationsperiode (Mai-August) möglich.Horstweise Spritzung schont wertvolle Kräuter und Kleearten. Die Bekämpfung des Duwocks (Sumpf-schachtelhalm) erfolgt am besten, wenn die Wedel voll entfaltet sind (etwa Anfang Juni).

IV. GrassamenbauGegen die unter Getreide aufgeführten Unkräuter sowie gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel.Anwendung gegen Unkräuter nach dem Auflaufen vom 3-Blatt-Stadium bis Ende Bestockung der Gräser (BBCH 13–39).Anwendung gegen Ackerkratzdistel und Ackergänsedistel im Samenjahr im Nachauflaufverfahren Früh-jahr vom Schoßbeginn der Gräser bis zum Sichtbarwerden der Samenstände (BBCH 30–39).Aufwandmenge: 1,5 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha.(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

V. ObstbauAb dem 1. Standjahr im Frühjahr bei ca. 10–20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der Obstblüte vornehmen. Anwendung im Splittingverfahren, 2 Behandlungen im Abstand von 2–3 Monaten. Vor der Spritzung sind vorhandene Wurzelschosser zu entfernen.Aufwandmenge: 2,0 l/ha pro Behandlung, Maximal 2 Anwendungen, Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha.Für die Anwendung im Obstbau folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:1. Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile treffen.2. Das Mittel mit geringem Druck und groben Düsen großtropfig ausbringen.Die Anwendung bei Temperaturen über 25 °C und windigem Wetter unterlassen.An heißen und trockenen Tagen in den Abendstunden spritzen.

VI. HopfenanbauAb Erreichen der GerüsthöheAufwandmenge 1,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 400–600 l/haReihenbehandlung

■ VerträglichkeitU 46 M-Fluid ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Getreide- und Grasarten sowie in Rotklee- Untersaaten verträglich.

■ WartezeitWiesen und Weiden, Gräser (In Beständen der Saatguterzeugung), Gras und Heu (Anwendung im Grassamenbau): 28 TageHopfenanbau: 30 TageWintergetreide, Sommergetreide, Rotklee-Untersaaten, Obstbau Die Wartezeit ist durch die Anwen-dungsbedingungen und/ oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

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HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitU 46 M-Fluid ist mischbar mit Duplosan® DP, Duplosan® KV, Stabilan® 720 und U 46® D-Fluid. U 46 M-Fluid ist ebenfalls mischbar mit AHL und Harnstoff (bis zu 50 kg/ha).Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ AnwendungstechnikSpritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.Reihenfolge der Spritzarbeit:1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.2. Rührwerk einschalten.3. U 46 M-Fluid in das Wasser schütten.4. Tank mit Wasser auffüllen; die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfläche verhindert ein Schäumen

der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht. Fülltrichter verwenden, der in die Spritzbrühe eintaucht. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

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■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA- Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler.Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungs-pflichtigen Körperschaften anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des

anwendungsfertigen Mittels.SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei

der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und Facharzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser

abwaschen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder

Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische BehandlungNach Verschlucken: MagenspülungAntidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen-gefährlich eingestuft (B4).

NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und pa-lustris (Wolfspinnen) eingestuft.

NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack-wespe) eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportDas Produkt unterliegt nicht den Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter.

■ Lagerung– 5 °C bis 40 °CProdukt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!LGK: 12

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® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

BBCH 1612 14 16

Zeagran® ultimate 2,0 l/ha

*z.B. oder andere Sulfonylharnstoffe mit entsprechender Wirkung

Breite Mischverunkrautunginkl. Knöterich

Zeagran® ultimate 1,5 l/ha + Clio® Super (Clio® Top BMX-Pack) 1,5 l/hafr

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Breite Mischverunkrautung + Hirsen (in Wellen auflaufend)+ Ungräser

Zeagran® Accent Pack(Zeagran ultimate 1,5 l/ha + Accent 60 g/ha

+ Accent Komponente B 0,3 l/ha)

Breite Mischverunkrautung + Hirsen (aufgelaufen)+ Ungräser

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Unkraut- und Ungrasbekämpfung

Unkrautbekämpfung

Unsere Empfehlung Mais-Herbizide 2011

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Zeagran ultimate ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Mais

Wirkstoff: 205 g/l Terbuthylazin 100 g/l Bromoxynil (als Octanoat/Heptanoat)Formulierung: Suspoemulsion (SE)Packungsgrößen: 12 x 1 l 15 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen habenR 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragenS 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdaten-

blatt zu Rate ziehen.

RA 036 Enthält Bromoxynil-Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.RA 066 Enthält Bromoxynil-Heptansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte AnwendungsgebieteFestgesetzte Anwendungsbestimmung

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mais 006176-00/00-001

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Durch die MIXED-ESTER-Formulierung in Zeagran ultimate werden die Wirkmechanismen der Wirkstoffe Terbuthylazin und Bromoxynil optimal kombiniert. Bromoxynil wird als Kontaktherbizid über das Blatt aufgenommen und verstärkt dank des Schlitteneffektes zusätzlich die blattaktive Wirkung des Ter-buthylazin, welches ansonsten vorwiegend über den Boden wirkt – auch gegen größere Unkräuter und triazinresistente Arten. Zeagran ultimate bekämpft sowohl aufgelaufene als auch nachkeimende Unkräuter. Durch die Kombina-tion der beiden Wirkstoffe entfaltet es ein breites Wirkungsspektrum und bringt auch auf anmoorigen Böden, humusreichen Böden, Gülleflächen eine zuverlässige Wirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bis sehr gut wirksam:Acker-Hellerkraut, Ackerhohlzahn, Acker-Senf, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Amarant°, Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Bingelkraut, Ehrenpreisarten*, Erdrauch, Flohknöterich, Franzosen-kraut, Gänsefuß-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Hederich, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Kamillearten, Klettenlabkraut, Kleine Brennessel, Kornblume, Melde, Schwarzer Nachtschatten°, Storchschnabel*, Taubnesselarten, Vogelmiere, Vogelknöterich, Wicken, Windenknöterich

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10mNW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

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Weniger gut wirksam:Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel (nur Sämlinge werden erfasst), Ackerminze, WurzelunkräuterNicht ausreichend wirksam:Ackerwinde, Acker-Fuchsschwanz, Ausfallgetreide, einjährige Rispe, Flughafer, Hirsen, Landwasser-knöterich° Spätkeimer werden nicht immer ausreichend erfasst

* kleine Stadien, 2–4 Blatt

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenZeagran ultimate wird im Nachauflaufverfahren bis zum 6-Blatt-Stadium des Maises eingesetzt. Der opti-male Anwendungstermin ist gegeben, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Applikationszeitpunkt: Im 2–6-Blatt-Stadium des Maises (BBCH 12–16)Aufwandmenge: 2,0 l/haAnzahl der Anwendungen: Maximal 1 Anwendung

■ Besondere HinweiseZeagran ultimate erfasst auch bereits aufgelaufene triazinresistente Unkräuter (ausgenommen Einjähri-ges Rispengras).

Bei wenig ausgebildeter Wachsschicht, z. B. nach längeren Niederschlägen, können Blattaufhellungen oder Blattverätzungen auftreten, die sich jedoch wieder auswachsen. Es sollte daher keine Anwendung kurz nach Regenperioden sowie bei Nachtfrostgefahr erfolgen. Nur gesunde, nicht frostgeschädigte Maisbestände behandeln. Keine Anwendung auf taunassen bzw. noch feuchten Maispflanzen. Nach längeren Regenperioden empfehlen wir, ein bis zwei sonnige, warme Tage abzuwarten, damit keine zu starke Wirkstoffaufnahme über die nach Regen gut benetzbare Wachsschicht auf den Maisblättern erfolgt.Bromoxynil gehört zur Gruppe der Nitrile, Terbuthylazin gehört zur Gruppe der Triazine. Deren jewei-liger Wirkungsmechanismus ist in die Gruppe C3 bzw. C1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft; weitere Informationen siehe www.hracglobal.com. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

-chen Wirkungsmechanismus besitzen

■ VerträglichkeitZeagran ultimate ist nach bisheriger Kenntnis bei allen Silo- und Körnermaissorten verträglich. Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Diese Schäden treten mitunter in Form von Blattverätzungen auf, die

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die Pflanzenentwicklung jedoch nicht behindern. In Vermehrungsbeständen mit Inzuchtlinien empfehlen wir wegen der gegebenen Sortenvielfalt keine Anwendung von Zeagran ultimate ohne Vorprüfung auf Verträglichkeit.

■ NachbauNach dem Einsatz von Zeagran ultimate können im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden.In extrem trockenen Jahren und ungünstigen Abbaubedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbe-sondere Wintergetreide, möglich.Bei vorzeitigem Umbruch kann nur Mais nachgebaut werden.

■ Wartezeit60 Tage

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitZeagran ultimate ist mit zahlreichen Maisherbiziden mischbar. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. Ge-brauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Tankmischungen mit Öl-Zusätzen oder Flüssig-düngern können zu Blattschäden in Mais führen.Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforder-liche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

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■ SpritztechnikBeim Ausbringen von Zeagran ultimate ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen (XR-, LU-) oder Antidriftdüsen (AD-, DG-, TT-). Beim Einsatz von Injektordüsen (ID-, AI-, TD-) ist auf einen Druck von mindestens 4,5 bar zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an den Folgekulturen verursachen.Ausbringung der SpritzflüssigkeitStändige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Flä-che. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- und Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B.

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das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit

der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenblätter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw.

Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine.Von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen. Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen.Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9,III; UN: 3082Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C.

■ LagerungLGK: 10So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Zeagran® Accent® Pack

www.nufarm.de

Hotline: 0221-179 179-99

■ Synergistische Wirkung durch die Kombination der Wirkstoffe Bromxynil, Terbuthylazin und Nicosulfuron

■ Boden- und blattaktiv ■ Sehr gut verträglich und flexibel einsetzbar ■ Breites Wirkungsspektrums gegen typische Maisunkräuter, wie Knöterich und Hühner- und Borstenhirse.

Vorteile von Zeagran Accent Pack

Zeagran Accent Pack ist eine optimale Kombination aus Terbuthylazin, Bromoxynil und Nicosulfuron zur Bekämpfung eines breiten Spektrums an Unkräutern inkl. Knöterich und Ungräsern, insbesondere Hirsen.

Stark und sicher gegen Unkräuter und Ungräser in Mais

® = Produktnamen sind registrierte Marken der Hersteller

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Zeagran® Accent Pack Zeagran® ultimate 1,5 l/ha + Accent® 60 g/ha

+ Accent® Komponente B 0,3 l/ha

Breite Mischverunkrautung + Hirsen (aufgelaufen)+ Ungräser

Unkraut- und Ungrasbekämpfung

Unsere Empfehlung Mais-Herbizide 2011

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Zeagran® Accent® Pack

Zeagran® ultimate im Zeagran® Accent® Pack

Zeagran ultimate ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Mais

Wirkstoff: 205 g/l Terbuthylazin 100 g/l Bromoxynil (als Octanoat/Heptanoat)Formulierung: Suspoemulsion (SE)Packungsgrößen: 2 x 5 l

N UmweltgefährlichXn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragenS 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdaten-

blatt zu Rate ziehen.

RA 036 Enthält Bromoxynil-Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.RA 066 Enthält Bromoxynil-Heptansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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Zeagran® Accent® Pack

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte AnwendungsgebieteFestgesetzte Anwendungsbestimmung

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flä-chen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

Reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *

Schaderreger Kulturen/Objekte Anwendungsnummer

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mais 006176-00/00-001

Zeagran® ultimate im Zeagran® Accent® Pack

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________

Durch die MIXED-ESTER-Formulierung in Zeagran ultimate werden die Wirkmechanismen der Wirkstoffe Terbuthylazin und Bromoxynil optimal kombiniert. Bromoxynil wird als Kontaktherbizid über das Blatt aufgenommen und verstärkt dank des Schlitteneffektes zusätzlich die blattaktive Wirkung des Ter-buthylazin, welches ansonsten vorwiegend über den Boden wirkt – auch gegen größere Unkräuter und triazinresistente Arten. Zeagran ultimate bekämpft sowohl aufgelaufene als auch nachkeimende Unkräuter. Durch die Kombina-tion der beiden Wirkstoffe entfaltet es ein breites Wirkungsspektrum und bringt auch auf anmoorigen Böden, humusreichen Böden, Gülleflächen eine zuverlässige Wirkung.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Gut bis sehr gut wirksam:Acker-Hellerkraut, Ackerhohlzahn, Acker-Senf, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Amarant°, Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Bingelkraut, Ehrenpreisarten*, Erdrauch, Flohknöterich, Franzosen-kraut, Gänsefuß-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Hederich, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Kamillearten, Klettenlabkraut, Kleine Brennessel, Kornblume, Melde, Schwarzer Nachtschatten°, Storchschnabel*, Taubnesselarten, Vogelmiere, Vogelknöterich, Wicken, Windenknöterich

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Abstand: 10mNW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-

wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Zeagran® Accent® Pack

Zeagran® ultimate im Zeagran® Accent® Pack

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Weniger gut wirksam:Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel (nur Sämlinge werden erfasst), Ackerminze, WurzelunkräuterNicht ausreichend wirksam:Ackerwinde, Acker-Fuchsschwanz, Ausfallgetreide, einjährige Rispe, Flughafer, Hirsen, Landwasser-knöterich° Spätkeimer werden nicht immer ausreichend erfasst

* kleine Stadien, 2–4 Blatt

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ AnwendungsempfehlungenZeagran ultimate wird im Nachauflaufverfahren bis zum 6-Blatt-Stadium des Maises eingesetzt. Der opti-male Anwendungstermin ist gegeben, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Applikationszeitpunkt: Im 2–6-Blatt-Stadium des Maises (BBCH 12–16)Aufwandmenge: 2,0 l/haAnzahl der Anwendungen: Maximal 1 Anwendung

■ Besondere HinweiseZeagran ultimate erfasst auch bereits aufgelaufene triazinresistente Unkräuter (ausgenommen Einjähri-ges Rispengras).

Bei wenig ausgebildeter Wachsschicht, z. B. nach längeren Niederschlägen, können Blattaufhellungen oder Blattverätzungen auftreten, die sich jedoch wieder auswachsen. Es sollte daher keine Anwendung kurz nach Regenperioden sowie bei Nachtfrostgefahr erfolgen. Nur gesunde, nicht frostgeschädigte Maisbestände behandeln. Keine Anwendung auf taunassen bzw. noch feuchten Maispflanzen. Nach längeren Regenperioden empfehlen wir, ein bis zwei sonnige, warme Tage abzuwarten, damit keine zu starke Wirkstoffaufnahme über die nach Regen gut benetzbare Wachsschicht auf den Maisblättern erfolgt.Bromoxynil gehört zur Gruppe der Nitrile, Terbuthylazin gehört zur Gruppe der Triazine. Deren jewei-liger Wirkungsmechanismus ist in die Gruppe C3 bzw. C1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft; weitere Informationen siehe www.hracglobal.com. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

-chen Wirkungsmechanismus besitzen

■ VerträglichkeitZeagran ultimate ist nach bisheriger Kenntnis bei allen Silo- und Körnermaissorten verträglich. Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Diese Schäden treten mitunter in Form von Blattverätzungen auf, die

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Zeagran® ultimate im Zeagran® Accent® Pack

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die Pflanzenentwicklung jedoch nicht behindern. In Vermehrungsbeständen mit Inzuchtlinien empfehlen wir wegen der gegebenen Sortenvielfalt keine Anwendung von Zeagran ultimate ohne Vorprüfung auf Verträglichkeit.

■ NachbauNach dem Einsatz von Zeagran ultimate können im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden.In extrem trockenen Jahren und ungünstigen Abbaubedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbe-sondere Wintergetreide, möglich.Bei vorzeitigem Umbruch kann nur Mais nachgebaut werden.

■ Wartezeit60 Tage

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitZeagran ultimate ist mit zahlreichen Maisherbiziden mischbar. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. Ge-brauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Tankmischungen mit Öl-Zusätzen oder Flüssig-düngern können zu Blattschäden in Mais führen.Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Pro-dukten haften wir nicht.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwir-kungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.

■ Herstellung der SpritzbrüheNur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforder-liche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten.3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben.5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.6. Tank mit Wasser auffüllen.7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

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■ SpritztechnikBeim Ausbringen von Zeagran ultimate ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200–400 l/ha Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen (XR-, LU-) oder Antidriftdüsen (AD-, DG-, TT-). Beim Einsatz von Injektordüsen (ID-, AI-, TD-) ist auf einen Druck von mindestens 4,5 bar zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an den Folgekulturen verursachen.Ausbringung der SpritzflüssigkeitStändige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Flä-che. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

■ SpritzenreinigungNach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:– Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei

laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.– Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasser-

strahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen.Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Rei-nigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

■ RestmengenverwertungNie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autori-sierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA® abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichti-gen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- und Kreisverwaltung.

■ HaftungDa die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit

der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) zu tragen.

SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Antidot: Kein spezifischer Antidot bekannt.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenblätter

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HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw.

Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

■ Einfluss auf GewässerorganismenNW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ GewässerschutzWasserschutzgebietsauflage: Keine.Von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen. Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen.Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen las-sen.

HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG __________________________________________

■ TransportADR/RID: 9,III; UN: 3082Nicht transportieren und lagern bei Temperaturen unter 0 °C und über 40 °C.

■ LagerungLGK: 10So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 °C und über 40 °C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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Accent ist ein Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Mais im Nachauflauf. Accent besteht aus einem wasserdi-spergierbaren Granulat (Accent-Komponente A) und dem flüssigen Formulierungshilfs-stoff DuPontTM Trend® (= Accent-Komponente B). Accent-Komponente A und Accent-Komponente B müssen in Tankmischung gemeinsam ausgebracht werden.

Accent-Komponente A

Wirkstoffgehalt: 75 % Nicosulfuron (Accent-Komponente A)Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)Packungsgrößen: 1 x 400 g

Xi Reizend

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werdenS 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

RA 134 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

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Accent-Komponente B

Wirkstoff: 900 g/l Isodecylalkoholethoxylat (90 %) (Accent-Komponente B)Formulierung: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS)Packungsgrößen: 1 x 2 l

Xn Gesundheitsschädlich

SP 001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 41 Gefahr ernster Augenschäden.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:

Festgesetzte AnwendungsgebieteFestgesetzte Anwendungsbestimmung

Festgesetzte AnwendungsbestimmungenNG 200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadi-

en der Kultur eingesetzt werden.NG326 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf

- auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.

NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendug von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron.

Schadorganismus Pflanzen / -erzeugnisseAnwendungszeitraumAckerbau, Freiland

Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Mais

Im Nachauflauf des Maises vom 2-Blatt-Stadium bis zum 8-Blatt-Stadium (BBCH 12-18).

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NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW 706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächenge-wässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstrei-fen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanali-sation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Bedingung: bewachsener Randstreifen 20 m

NW 605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus-genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführen-der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust-mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminde-rungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Kultur: Mais Technik: Spritzen Weitere Bedingungen: Abdriftminderung von mindestens 90%: * m Abdriftminderung von mindestens 75%: * m Abdriftminderung von mindestens 50%: 5 m

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserfüh-render Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Kultur: Mais Technik: Spritzen Weitere Bedingungen: Abstand: 5 m

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GEBRAUCHSANLEITUNG

WIRKUNGSWEISE ___________________________________________________________________ ■ Der Wirkstoff Nicosulfuron wird rasch von den Blättern und zu einem geringen Anteil auch über die

Wurzeln aufgenommen. Danach wird er über den Saftstrom der Pflanze verlagert. ■ Nicosulfuron hemmt das Enzym Acetolactat Synthase (ALS), dadurch tritt nach der Anwendung sofort

ein Wachstumsstillstand an Wurzel und Spross ein. ■ Der Absterbeprozess der gesamten Pflanze kann sich über mehrere Wochen erstrecken, die Nährstoff-

konkurrenz zur Kulturpflanze endet jedoch bereits ab dem Zeitpunkt der Behandlung. ■ Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt. ■ Nicosulfuron ist selektiv durch schnellen Abbau des Wirkstoffs in Maispflanzen.

WIRKUNGSSPEKTRUM _______________________________________________________________

Ungräser Gut bekämpft werden:Vom Auflaufen bis zur Bestockung: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Flughafer, Hirse, Hühner-, Hirse, Borsten-, Rispengras, einjähriges, Rispengras-Arten, Weidelgras-Arten Weniger gut bekämpft werden:

■ Fingerhirse-Arten, Knaulgras UnkräuterGut bekämpft werden:Ackerhundskamille, Amarant**-Arten, Besenrauke, Bingelkraut, Einjähriges, Gänsedistel, Kohl, Hederich, Hellerkraut, Acker-, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klettenlab-kraut, Knöterich, Ampferblättriger, Knöterich, Floh-, Kreuzkraut**, Gemeines, Raps, Ausfall-, Senf, Acker-, Stiefmütterchen, Acker-, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Zweizahn**, Dreigeteilter** = auch triazinresistente Arten

Weniger gut bekämpft werden:Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut, Gänsefuß-Arten, Kratzdistel, Acker, Melde-Arten, Min-ze, Acker, Nachtschatten, Schwarzer, Stechapfel, Winde-Arten, Windenknöterich

Nicht ausreichend bekämpft werden:Schachtelhalm, Acker-, Vogelknöterich

Zum Zeitpunkt der Anwendung aufgelaufene Quecke wird bei Einsatz von Accent gegen einjährige ein-keimblättrige Ungräser und Unkräuter unterdrückt, wenn sie nicht höher als 20 cm ist. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

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HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG _______________________________________

■ Anwendungsempfehlungen/Besondere HinweiseMais:

■ Accent erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Ungräser und Unkräuter. ■ Der Mais sollte zum Zeitpunkt der Anwendung mindestens das 2-Blatt-Stadium erreicht haben, die Unkräuter sollten sich im 2–4-Blatt-Stadium befinden.

■ Die meisten Ungrasarten werden nach dem Auflaufen bis zur Bestockung erfaßt. Blut- und Faden-Fingerhirse wird nur bis zum 2-Blatt-Stadium erfasst.

■ 3 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen, nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen spritzen

■ Schäden an der Kulturpflanze möglich. ■ Sortenempfindlichkeit bei Mais beachten. ■ Setzen Sie Accent bei Tagestemperaturen von 4 °C bis max. 25° C ein. Sollte die Temperaturschwan-kung zwischen Tag und Nacht größer als 20 °C sein, ist der Einsatz von Accent auf eine Zeit mit gerin-geren Schwankungen zu verschieben.

■ Nach einer Niederschlagsperiode Accent erst dann wieder einsetzen, wenn die Maispflanzen eine Wachsschicht gebildet haben.

■ Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der Anwendung von Accent durchgeführt werden.

■ Einmalige Anwendung ■ Mais: 60 g/ha Accent-Komponente A + 0,3 l/ha Accent-Komponente B

■ Wasseraufwandmenge/ha: 200–400 l

■ Wirkung auf andere Kulturpflanzen ■ Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse und Zierpflanzen) sowie Getreide und Futtergras sind gegenüber Accent sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.

■ Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais müssen Sie das Gerät sorgfäl-tig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung.

■ Kultur- und SortenverträglichkeitNach bisherigen Erfahrungen (Stand 2010) wird Accent von den meisten in Deutschland geprüften Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Die Anwendung von Accent wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen:

■ bei kühler, feuchter Witterung ■ bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen ■ bei anhaltender Trockenheit ■ bei Staunässe ■ unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist, ■ solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blattüte befindet, ■ bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 °C,

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■ bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung, ■ bei sich langsam erwärmenden Böden, ■ in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden, ■ im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais.

Maisbestände, die mit Accent behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen wäh-rend vier Wochen vor und nach der Anwendung von Accent. Die Anwendung von Accent ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden.Als unverträglich für Accent haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand September 2010) folgende Sorten erwiesen:Aabsolut, Bielik, Cladio, EE 3315, Fjord, Golduval, GZ Aldera, Kluni cs, Nathan, Nescio, Prinz, Rival, SM 51.135, Tango

Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Accent geschädigt werden.

Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos über unse-re Fachberatung Tel. 0800-7006060 anfordern oder im Internet www.agrar.dupont.de einsehen.

Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern.

■ NachbauNachbaueinschränkungen bei normaler Fruchtfolge bestehen nicht.Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, kann Mais nachgebaut werden.

■ Wartezeiten Freiland: Mais (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die

zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

■ ResistenzmanagementAccent enthält den Wirkstoff Nicosulfuron. Nicosulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Se-lektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:

■ Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen

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■ Fruchtfolgegestaltung ■ Bodenbearbeitung ■ Saattermin

HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK _______________________________________________

■ MischbarkeitAccent® ist mit den meisten gebräuchlichen Maisherbiziden z.B. ZEAGRAN® Ultimate, SUCCESSOR® T oder B 235 mischbar. Je nach Art und Formulierung des Mischpartners sollte jedoch eine verringerte Aufwand-menge von Accent eingesetzt werden. Accent darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten gemischt werden. Derartige Produkte beeinflußen den Abbau von Nicosulfuron in Mais negativ.

Bei Einsatz von Accent in Mischungen bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beach-ten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können

■ Herstellung der SpritzbrüheDie verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanweisungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.

■ Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. ■ Geben Sie die benötigte Menge der Accent-Komponente A (Granulat) in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank. Das Granulat löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf.

■ Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen Meßbecher verwenden.

■ Falls Sie Accent in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen des Granulates den gewünschten Mischpartner dazugeben.

■ Abschliessend geben Sie die benötigte Menge Accent-Komponente B (Formulierungshilfsstoff) hinzu. ■ Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. ■ Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. ■ Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird.

■ Hinweise zur SpritzenreinigungVor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das gesamte Spritzgerät sorgfältig gereinigt werden:

■ Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. ■ Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.

■ Die Spritze zum Zwecke der Reinigung zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.

■ Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten.

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■ Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

■ Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

■ Geeignete ReinigungsmittelAufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von ALL CLEAR® EXTRA.

■ Restmengenverwertung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Geräte-reinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern unverdünnt auf der zuvor behan-delten Fläche ausbringen.

■ EntsorgungLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammel-stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regiona-len Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsor-gung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

■ Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z.B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit.s. allgemeinen Text an anderer Stelle.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS ____________________________________________

SB 001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschä-den führen.

SB 110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Für Kinder unzugänglich aufbewahren.SS 110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten

Mittel.Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid (CAS-Nr. 112006-75-4)– Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

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■ Erste HilfeNach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den

Augenlidern und bei anhaltender Augenreizung Arzt konsultieren.Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen.Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen.

■ Hinweise für den ArztSofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenblätter

HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN _________________________________________________

■ Einfluss auf NutzorganismenNB 6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder

Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienen-gefährlich eingestuft.

NN 1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

■ Einfluss auf Gewässerorganismen NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

■ Gewässerschutz Keine

HINWEISE FÜR TANSPORT UND LAGERUNG ___________________________________________

■ TransportADR/RIDSollte das Produkt einer gefahrgutrechtlichen Einstufung unterliegen, beachtenSie bitte die Kennzeichnung gem. GGVSE/ADR auf der Verpackung und diedamit verbundenen Anforderungen an den Transport.

■ LagerungLGK: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arznei-mitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.

® = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company, ®1 = eingetragene Marke des IVA

®2 = Eingetragene Marke für Stähler International, ®3 = Reg. Marke der Nufarm Gruppe, ®4 = Eingetragene Marke von BASF

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Allgemeine Informationen

HAFTUNG __________________________________________________________________________

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Die Produktliste entbindet nicht vom Lesen des Etikettes bzw. Packungsbeilage.Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet.Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackun-gen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Diese kann un-ter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produk-tes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können die Vertreiber oder Hersteller nicht haften.

■ StandDezember 2010

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Allgemeine Informationen

KANNE LEER? KANNE HER! __________________________________________________________

Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln können gebührenfrei für den Landwirt überall in Deutschland an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA® abgegeben werden.Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt zwischen Juni und November statt, wobei die einzelnen Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind. Orte und Termine sind beim Handel oder über Internet (www.pamira.de) zu erfahren.Für die Anlieferung müssen die Behälter auf dem Etikett das PAMIRA®-Zeichen tragen und sauber gespült sein. Das Spülen soll immer beim Ansetzen der Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem Tank beigegeben werden. An den Sammelstellen sind die Behälter offen und sortiert nach Kunststoff und Metall anzuliefern. Behälter über 60 l müssen vorher durchtrennt werden. Verschlüsse sind separat abzugeben. Die Sauberkeit der Behälter wird an der Sammelstelle kontrolliert. Ungespülte Kanister und solche mit Produktresten müssen vom Landwirt als Sondermüll entsorgt werden.

® = eingetragene Marke des IVA

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Allgemeine Informationen

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN, INSBESONDERE FÜR DEN SCHUTZ DER ANWENDER ____________________________________

Der Hersteller macht durch einen gesonderten Absatz in der Gebrauchsanleitung auf die Gefahren für die Anwender beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel aufmerksam.

Der Anwender der Pflanzenschutzmittel aber hat die Pflicht, durch sorgfältiges Beachten der Hinweise der Gebrauchsanleitung und des Etiketts sich und seine Umgebung zu schützen.

Die Vorsichtsmaßnahmen gelten grundsätzlich für die Anwendung aller Pflanzenschutzmittel, ein-schließlich solcher, die nicht nach Gefahrstoff-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind.

Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung den „Standardanzug Pflanzenschutz” und beim Ansetzen von Spritzbrühe zusätzlich Schutzhandschuhe („Universal-Schutzhandschuh Pflanzenschutz”) zu tragen.

Die Angaben auf den Packungen, insbesondere das Kennzeichnungsfeld sowie die Gebrauchsanleitung sind sorgfältig zu beachten.

Die Etiketten auf den Umkartons enthalten wichtige Hinweise zu Transport und Lagerung.

Pflanzenschutzmittel stets unter Verschluss aufbewahren und nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen.

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren, möglichst weit entfernt von Wohnplätzen und von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel.

Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln nur zuverlässigen, körperlich und geistig geeigneten Personen übertragen. Sie über die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen unterrichten. Minderjährige, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Kranke dürfen nicht beauftragt werden. Per-sonen, die Arzneimittel nehmen und Hautverletzungen haben, sind besonders gefährdet (Arzt befragen).

Gefahrenhinweise und spezielle Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett oder in der Gebrauchsanleitung beachten! Pflanzenschutzmittel mit dem Totenkopfzeichen sind giftig. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel ist ganz besondere Vorsicht geboten.

Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln geeignete Schutzkleidung tragen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel über dem Schutzanzug eine lange Gum-mischürze tragen. Beim Hinweis auf mögliche Augenschädigung auf dem Etikett dichtabschließende Schutzbrille tragen.

329

Allgemeine Informationen

Bei Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel sowie unter bestimmten Arbeitsbedingungen (geschlos-sene Räume, dichte hohe Bestände) ist ein Atemschutz notwendig. Deshalb die speziellen Hinweise auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung beachten.

Spritzbrühen und Köder nach Möglichkeit im Freien ansetzen, sonst für gute Lüftung sorgen. Keinesfalls in bewohnten Räumen, in Küchen, Ställen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Die Behälter der Mittel sorgfältig entleeren und nach Ansetzen der Spritzbrühen nachspülen. Den Bedarf an Spritzbrühe genau berechnen (!), die sachgemäße Beseitigung ist sehr aufwendig (vgl. auch Spritzflüssigkeitsreste).

Beim Herstellen von Spritzflüssigkeiten, Ködern usw. keine Küchen- oder Essgeräte, Tränk- oder Futter-kübel, Waschgefäße usw. verwenden, sondern nur für diesen Zweck bestimmte und besonders gekenn-zeichnete Behälter. Beschmutzte Gegenstände sofort nach Gebrauch gründlich mit Wasser waschen.

Die angesetzte Spritzflüssigkeit, die fertigen Köder usw., die unverbrauchten Handelspräparate und die benutzten Gerätschaften und Geräte nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Insbesondere vor Kindern sichern! Gefahr für Nutztiere!

Zum Ausbringen der Pflanzenschutzmittel nur von der Biologischen Bundesanstalt anerkannte und einwandfrei funktionierende Geräte benutzen. Überdosierungen vermeiden!

Vor, während und unmittelbar nach der Arbeit keinen Alkohol trinken.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

Einatmen von Staub, Spritzwolken, Dämpfen oder Gasen unbedingt vermeiden. Vorsicht in hochwüch-sigen Anlagen wie Hopfengärten, Obst- und Stangenbohnenanlagen sowie Weinbergen, ggf. Hut mit breiter Krempe tragen.

Berührung der Mittel mit Augen und Haut vermeiden, verstopfte Spritzdüsen keinesfalls mit dem Mund ausblasen! Spritzer sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen (Wasser und Seife mitführen!).

Mit Pflanzenschutzmitteln oder Spritzflüssigkeit durchnässte Arbeitskleidung sofort wechseln.

Möglichst in den frühen Morgenstunden arbeiten, kühle und ruhige Witterung nutzen. Bei Hitze und Schwüle besteht erhöhte Gefahr und in geschlossenen Beständen (Rebanlagen, Obstplantagen, Hopfen-gärten) kann Atemschutz erforderlich werden.

Beim Arbeiten auf Abdrift der Nebel-, Spritz-oder Stäubewolken achten, die Menschen, Tiere, Nachbar-kulturen oder Oberflächengewässer schädigen können! Bei Abdrift auf Nachbarkulturen, besonders auf Wiesen und Weiden sowie auf Gewässer, deren Nutzer benachrichtigen!

330

Bei ersten Anzeichen von Unwohlsein die Arbeit abbrechen, aus dem Arbeitsbereich gehen und Verbin-dung mit einem Arzt aufnehmen.

Nach der Arbeit benutzte Geräte reinigen.

Spritzflüssigkeitsreste und Spülflüssigkeiten von Geräten nicht in Gewässer, Abflüsse, Entwässerungs- und Straßengräben, Schächte, Drainagen fließen lassen, sondern auf den zuvor behandelten Flächen mit Wasser verdünnt ausbringen.

Nach der Arbeit Kleidung wechseln und Gesicht und Hände mit Seife waschen.

Pflanzenschutzmittelreste keinesfalls vergraben oder verschütten, sondern der kommunalen Abfall-beseitigung zuführen. Leere und gespülte Pflanzenschutzmittelbehälter im Giftraum bis zur IVA-Samme-laktion (PAMIRA) aufbewahren und dann abliefern. Die in der Gebrauchsanleitung gegebenen Hinweise zur Beseitigung sind zu beachten.

Niemals Pflanzenschutzmittel zur Aufbewahrung in andere Gefäße (Flaschen, Eimer, Krüge) umfüllen. Nur in Originalbehältern lagern!

Die Schutzkleidung nach der Benutzung täglich reinigen. Schutzhandschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich abwaschen.

Personen, die längere Zeit oder regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sollten einer regel-mäßigen ärztlichen Kontrolle (z. B. alle 1/2 Jahre) unterliegen.

Allgemeine Informationen

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VERZEICHNIS VON INFORMATIONS- UND BEHANDLUNGSZENTREN FÜR VERGIFTUNGEN

Mit 24-Stunden-Dienst, soweit nicht anders vermerkt

BERLINInformation und BeratungBerliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) Institut für Toxikologie,Klinische Toxikologie und Giftnotruf BerlinOranienburger Straße 285, 13437 BerlinTel.: 030 19240 NotrufFax: 030 30686799E-Mail: [email protected]: www.bbges.de oder www.giftnotruf.de

BERLINInformation, Beratung, BehandlungCharité – Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-KlinikumKlinik für Nephrologie und internistische IntensivmedizinAugustenburger Platz 1, 13353 BerlinTel: 0 30/4 50-65 35 55Fax: 0 30/4 50-55 39 15E-Mail: [email protected]: www.charite.de/nephro/

BONNInformation, Beratung, Behandlung:*Informationszentrale gegen VergiftungenZentrum für Kinderheilkunde der Universitätsklinik BonnAdenauerallee 119, 53113 BonnTel.: 02 28/1 92 40 Notruf oder 02 28/2 87-33 211E-Mail: [email protected]: www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/* Nur Kinder im Rahmen der allgemeinen Behandlung, keine Hämoperfusion

Allgemeine Informationen

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ERFURTInformation und Beratung:Giftnotruf ErfurtGemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, und Thüringenc/o HELIOS Klinikum ErfurtNordhäuser Str. 74, 99089 ErfurtTel.: 03 61/7 30 73-0 (Diensthabender)Fax: 03 61/7 30 73-17E-Mail: [email protected]: www.ggiz-erfurt.de

FREIBURGInformation, Beratung, BehandlungUniversitätsklinikum Freiburg, Zentrum für Kinderheilkunde und JugendmedizinVergiftungs-Informations-ZentraleMathildenstr. 1, 79106 FreiburgTel.: 07 61/1 92 40 NotrufFax: 07 61/2 70-44 57E-Mail: [email protected]: www.giftberatung.de

GÖTTINGENInformation und BeratungGiftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein(GIZ Nord) Universität Göttingen Bereich HumanmedizinRobert-Koch-Str. 40, 37075 GöttingenTel.: 05 51/19 24-0 Notruf oder 05 51/38 31 80Fax: 05 51/3 83 18 81E-Mail: [email protected]: www.giz-nord.de

GREIFSWALDInformation und BeratungInstitut für Pharmakologie derErnst-Moritz-Arndt-UniversitätFriedrich-Loeffler-Straße 23d, 17487 GreifswaldTel.: 0 38 34/86 56 28 (nur 7–15.30 Uhr) – Tel.: 0 38 34/86 72 70 (ab 15.30 Uhr)Fax: 0 38 34/86 56 31E-Mail: [email protected]: www.medizin.uni-greifswald.de

Allgemeine Informationen

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HOMBURGInformation, Beratung, BehandlungUniversitätsklinikum des Saarlands, Klinik für Kinder- und JugendmedizinInformations- und Beratungszentrum für VergiftungsfälleKirrberger Straße, Gebäude 966421 Homburg/SaarTel.: 0 68 41/1 92 40 Notruf oder

0 68 41/16-3 00 00 oder 0 68 41/16-83 14E-Mail: [email protected]: www.uniklinikum-saarland.de/de/informationen/notfall

LEIPZIGInformation und Beratung:Toxikologischer Auskunftsdienst – Institut für Klinische Pharmakologie der Universität LeipzigHärtelstraße 16–18, 04107 LeipzigTel.: 03 41/9 72 46 66 (nur tagsüber)Fax: 03 41/9 72 46 59Internet: www.uni-leipzig.de/~pharmk/

MAINZInformation, Beratung, BehandlungGiftinformationszentrum (GIZ)Klinische Toxikologie, Gebäude 605 – Station 2A (Intensiv)II. Medizinische Klinik + Poliklinik der Universität MainzLangenbeckstr. 1, 55131 MainzTel.: 0 61 31/1 92 40 Notruf oder 0 700 Giftinfo (Handy) oder 0 61 31/23 24 66Fax: 0 61 31/23 24 69E-Mail: [email protected]: www.giftinfo.uni-mainz.de

MÜNCHENInformation, Beratung, BehandlungToxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar der Technischen Universität MünchenIsmaninger Str. 22, 81675 MünchenTel.: 0 89/1 92 40 NotrufFax: 089/41 40 24 67E-Mail: [email protected]: www.toxinfo.org/about/giz.html

Allgemeine Informationen

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NÜRNBERGInformation, Beratung, BehandlungGiftinformationszentrale der Medizinischen Klinik 2,Klinikum Nürnberg Nord Toxikologische IntensivstationProf.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90340 NürnbergTel.: 09 11/3 98-24 51Fax: 09 11/3 98-21 92 (8.00–16.00 Uhr) E-Mail: [email protected]: www.klinikum-nuernberg.de/DE/neber-nns/Notfall.html

ROSTOCKZentrum für Pharmakologie und ToxikologieSchillingallee 70, 18057 RostockTel.: 03 81/4 94-70 11Fax: 03 81/4 94-5782E-Mail: [email protected]: www.ukj.med.uni-rostock.de/zpt

WIENVergiftungsinformationszentrale WienStubenring 6, A-1010 WienTel.: 00 431/40 4 06 43 43 (Notruf) 00 431/40 66 848E-Mail: [email protected]: www.meduniwien.ac.at/viz/

Allgemeine Informationen

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VORBEUGENDE MASSNAHMEN UND ERSTE HILFE BEI VERGIFTUNGSFÄLLEN* ____________

Wenn sich bei der Arbeit (oder danach) Kopfschmerzen, starker Schweißausbruch, Übelkeit, Durchfall, Schwindelgefühl oder andere auffällige Gesundheitsstörungen zeigen, muss die Arbeit sofort eingestellt und der Vergiftete aus dem Arbeitsbereich gebracht werden.

Es ist umgehend ein Arzt hinzuzuziehen. Alles, was auf Art und Menge des Giftes hinweist (Gebrauchs-anleitung, Verpackung, Rest von Pflanzenschutzmitteln, Erbrochenes usw.), für den Arzt bereithalten.

Der Vergiftete soll im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum in die „stabile Seitenlage” gebracht werden.

Jede übermäßige Bewegung und Anstrengung muss vermieden werden.

Bei schwerer Vergiftung unverzüglich Rettungswagen oder Feuerwehr benachrichtigen! Ist dies nicht möglich, so müssen die Arbeitskollegen den Vergifteten so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, eine Rettungsstation oder eine Arztpraxis bringen!

Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollen sofort, gegebenenfalls während des Transports des Vergifteten zum Krankenhaus, zur Rettungsstation oder zur Arztpraxis, vorgenommen werden.

Atemwege des Vergifteten freimachen! Bei Verlegung der Atemwege durch zurückfallende Zungen wurzel Kopf in den Nacken überstrecken. Mit dem Finger Fremdkörper (z. B. Zahnprothese) herausnehmen.

Beschmutzte und beengende Kleidung entfernen! Gesicht und Haut mit Wasser und Seife von Pflanzen-schutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln reinigen.

Bei Verschlucken sofort Arzt holen. Wenn kein Arzt erreichbar, Erbrechen auslösen durch Trinken von Wasser bzw. warmer Kochsalzlösung (1 Esslöffel Kochsalz auf 1 Glas Wasser) oder durch Reizung der Rachenhinterwand (Finger in den Hals stecken). Gaben von Medizinalkohle (2–3 Esslöffel Granulat oder Tabletten mit Wasser zu einer Aufschwemmung verrührt) können im Magendarmkanal noch nicht resor-bierte Giftstoffe binden.

Niemals Rizinusöl, Milch, Eiweißprodukte oder Alkoholika verabreichen, da diese Mittel die Resorption der Giftstoffe beschleunigen!

Bei Aussetzung der Atmung muss künstliche Atemspende gegeben werden! Die Atemspende mit dem Munde wird grundsätzlich von Mund zu Nase ausgeführt (unter Verwendung eines dazwischenzubrin-genden Taschentuches). Bei künstlicher Atemspende muss der Vergiftete auf dem Rücken liegen und sein Kopf stark zurückgebeugt werden.

Die ersten Beatmungsstöße sind entscheidend! Nach 10–20 kräftigen Atemstößen 30 Sekunden Pause! Dann ohne Kraftanstrengung weiterbeatmen.

Allgemeine Informationen

336

In vielen Fällen treten Unwohlsein bzw. die Vergiftungserscheinungen erst Stunden nach der Aufnah-me des Pflanzenschutzmittels auf. Ist daher eine Vergiftung zu befürchten, da ein Verschlucken von Pflanzenschutzmitteln, eine anhaltende Benetzung der Haut oder ein längeres Einatmen von Spritznebel erfolgte, so ist mit den Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufsuchen eines Arztes nicht zu warten, bis ein Unwohlbefinden auftritt. Der Erfolg der Hilfsmaßnahmen wird durch frühzeitige Behandlung wesentlich begünstigt. Insbesondere bei Kindern muss ohne jeden Verzug ein Krankenhaus aufgesucht werden. Aus demselben Grunde ist ein Unwohlsein am Abend nach dem Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln ernst zu nehmen und ein Arzt (Krankenhaus) zu konsultieren. Auskunft und Beratung in Vergiftungsfällen erteilen die Informations- und Behandlungszentren für Ver-giftungen.

Weitere Hinweise für geeignete Therapiemaßnahmen in Vergiftungsfällen mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln können der Publikation des IVA, Industrieverband Agrar e.V. „Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Physikalischchemische und toxikologische Daten“ 3. Auflage, Sept. 2000, entnommen werden.

* Auszug aus Richtlinien des Bundesinstitutes für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinär medizin und der Biologi-schen Bundesanstalt.

Allgemeine Informationen

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Risiko- und Sicherheitssätze

R-SÄTZE ____________________________________________________________________________

R 1 Im trockenem Zustand explosionsgefährlich. R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig. R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig. R 7 Kann Brand verursachen. R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. R 10 Entzündlich. R 11 Leichtentzündlich. R 12 Hochentzündlich. R 13 (veraltet) Hochentzündliches Flüssiggas. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV

vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. R 17 Selbstentzündlich an der Luft. R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische

möglich. R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R 23 Giftig beim Einatmen. R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut. R 25 Giftig beim Verschlucken. R 26 Sehr giftig beim Einatmen. R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. R 28 Sehr giftig beim Verschlucken. R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. R 30 Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden. R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. R 34 Verursacht Verätzungen. R 35 Verursacht schwere Verätzungen. R 36 Reizt die Augen. R 37 Reizt die Atmungsorgane. R 38 Reizt die Haut. R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. R 40 Irreversibler Schaden möglich.

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Risiko- und Sicherheitssätze

R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. R 45 Kann Krebs erzeugen. R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. R 47 (veraltet) Kann Missbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der

GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R 51 Giftig für Wasserorganismen.R 52 Schädlich für Wasserorganismen. R 53 Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben. R 54 Giftig für Pflanzen. R 55 Giftig für Tiere. R 56 Giftig für Bodenorganismen. R 57 Giftig für Bienen. R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. R 59 Gefährlich für die Ozonschicht. R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. R 68 Irreversibler Schaden möglich. R 100 Enthält ... (Name des sensibilisierenden Stoffes vom Hersteller anzugeben).

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

KOMBINATIONEN DER R-SÄTZE ______________________________________________________

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

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Risiko- und Sicherheitssätze

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung

mit der Haut. R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut

und durch Verschlucken. R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch

Verschlucken. R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit

der Haut. R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der

Haut und durch Verschlucken. R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch

Verschlucken. R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch

Verschlucken. R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei

Berührung mit der Haut. R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung

mit der Haut und durch Verschlucken. R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch

Verschlucken. R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

und durch Verschlucken. R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

durch Einatmen.

340

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und

durch Berührung mit der Haut. R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen,

Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und

durch Verschlucken. R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit

der Haut. R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit

der Haut und durch Verschlucken. R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben. R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei

Berührung mit der Haut. R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch

Verschlucken. R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

und durch Verschlucken. R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung

mit der Haut und durch Verschlucken.

Risiko- und Sicherheitssätze

341

S-SÄTZE ____________________________________________________________________________

S 1 Unter Verschluss aufbewahren. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 3 Kühl aufbewahren. S 4 Von Wohnplätzen fern halten. S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). S 6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). S 7 Behälter dicht geschlossen halten. S 8 Behälter trocken halten. S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 10 (veraltet) Inhalt feucht halten. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom

26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) S 11 (veraltet) Zutritt von Luft verhindern. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV

vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. S 14 Von ... fern halten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben). S 15 Vor Hitze schützen. S 16 Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. S 17 Von brennbaren Stoffen fern halten. S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen. S 22 Staub nicht einatmen. S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller

anzugeben). S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 25 Berührung mit den Augen vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser auspülen und Arzt konsultieren. S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 30 Niemals Wasser hinzugießen. S 31 (veraltet) Von explosionsfähigen Stoffen fern halten (dieser S-Satz ist in der Novellierung

der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.). S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S 34 (veraltet) Schlag und Reibung vermeiden. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der

efStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

Risiko- und Sicherheitssätze

342

S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen. S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“). S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen). S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 47 Nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren. S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben). S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie entsorgen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 100 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

KOMBINATION DER S-SÄTZE _________________________________________________________

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren S 3/7/9 (veraltet) Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort

aufbewahren. S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe,

mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Risiko- und Sicherheitssätze

343

S 3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren. S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Diesen Stoff und seinen Behälter der

Problemabfallentsorgung zuführen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... C (vom Hersteller

anzugeben) aufbewahren.

Risiko- und Sicherheitssätze

344

KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN ALS GEFÄHRLICHE ZUBEREITUNGEN NACH GEFSTOFFV ___________________________________________________________________

Pflanzenschutzmittel werden aufgrund ihrer Eigenschaften von Verordnungen erfasst und entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV vom 26. Okto-ber 1993, geändert 25. Juli 1994) mit den Anhängen I bis 111 regelt die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Zubereitungen.Schädlingsbekämpfungsmittel werden in Anhang 11 Nr. 2 gesondert behandelt. Für die nach GefStoffV eingestuften Pflanzenschutzmittel erscheinen entsprechend den Produkteigen-schaften auf jeder Verpackung Gefahrensymbole schwarz auf orangegelbem Grund, außerdem die Ge-fahrenbezeichnungen sowie Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Diese und weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben sind in einem Kennzeichnungs-feld besonders herausgestellt. Giftige Pflanzenschutzmittel enthalten auf den Packungen stets Angaben über die Art des Giftes sowie Vorsichtsmaßnahmen. Soweit möglich, sind auch Antidote aufgeführt.

Gefahrensymbole und GefahrenbezeichnungenSchwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund

T +

Sehr giftig

Ätzend

C

T

Giftig

Leichtentzündlich

F

Xn

Gesundheitsschädlich

Umweltgefährlich

N

Xi

Reizend

Allgemeine Informationen

Nufarm Deutschland GmbHIm Mediapark 4e · 50670 Köln · www.nufarm.de

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