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Informationen über Informationen über die Profiloberstufe die Profiloberstufe für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse Stand: Januar 2009 Heinrich-Heine-Gymnasiu

Informationen über die Profiloberstufe für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse Stand: Januar 2009 Heinrich-Heine-Gymnasium

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Informationen über die Informationen über die ProfiloberstufeProfiloberstufe

für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse

Stand: Januar 2009

Heinrich-Heine-Gymnasium

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ThemenThemen

Gliederung der Oberstufe

Aufgabenfelder und Fächer in der Studienstufe

Profile: Belegverpflichtungen und

Wahlmöglichkeiten

Abiturprüfung

Allgemeine Hochschulreife

Besondere Lernleistung

FachhochschulreifeHeinrich-Heine-Gymnasium

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Gliederung der gymnasialen OberstufeGliederung der gymnasialen Oberstufe

Klasse 10

Die Studienstufe

1. bis 4. Semester(Jahrgänge 11/12)

Gymnasiale Oberstufe

Heinrich-Heine-Gymnasium

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Aufgabenfelder und Aufgabenfelder und Anforderungsniveaus der StudienstufeAnforderungsniveaus der Studienstufe

Aufgabenfelder: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches

Aufgabenfeld Grundlegendes Anforderungsniveau:

Unterricht vermittelt Kenntnisse grundlegender wissenschaftlicher Arbeitsweisen sowie Einsichten in die wichtigsten Gegenstände und Zusammenhänge des jeweiligen Faches.

Erhöhtes Anforderungsniveau:

Unterricht vermittelt anhand ausgewählter Inhalte ein vertieftes Verständnis des jeweiligen Faches und der wissenschaftlichen Arbeitsmethode. Heinrich-Heine-Gymnasium

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Fächer des Fächer des sprachlich-literarisch-sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes (I)künstlerischen Aufgabenfeldes (I)

DeutschFremdsprachen:

EnglischFranzösisch Latein

SpanischBildende Kunst

Musik Darstellendes Spiel

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Fächer des Fächer des ggesellschaftswissenschaftlichen esellschaftswissenschaftlichen

Aufgabenfeldes (II)Aufgabenfeldes (II)

Geographie Geschichte PGW (Politik/Gesellschaft/Wirtschaft)

Philosophie Religion

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Fächer des mFächer des mathematisch-athematisch-naturwissenschaftlich-naturwissenschaftlich-

technischen Aufgabenfeldes (III) technischen Aufgabenfeldes (III)

MathematikNaturwissenschaften: Biologie

Chemie Physik

Informatik

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KernfächerKernfächer

DeutschMathematikWeitergeführte Fremdsprache

► insgesamt 12 Wochenstunden

jeweils 4 Wochenstunden

Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau in mindestens zwei Fächern, in höchstens einem Fach auf grundlegendem Niveau (Wahl zu Beginn der Studienstufe)

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ProfilbereicheProfilbereiche►umfassen insgesamt 10 – 12 Wochenstunden

→ dienen der Schwerpunktsetzung

→ bestehen aus einem Fächerverbund

Profilgebende Fächerbilden inhaltlich-thematische Schwerpunkte des ProfilsUnterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau

Begleitende Fächermindestens ein Fach aus einem anderem AufgabenfeldUnterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau

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Weitere PflichtfächerWeitere Pflichtfächer

Weitere Fächer, die alternativ belegt werden müssen.

Fächerangebot ist abhängig von der Wahl des Profils

Heinrich-Heine-Gymnasium

Weitere Fächer, die dazu gewählt werden, um die erforderliche Wochenstundenzahl zu erreichen.

WahlbereichWahlbereich

WahlpflichtbereichWahlpflichtbereich

Fächer, die verpflichtend belegt werden müssen:

Sport Weitere Fächer sind abhängig von der Wahl des Profils.

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Profil1Profil1 Profil2Profil2 Profil3Profil3

Profil-gebende Fächer

Englisch (4)

PGW (4)Chemie (4) Geschichte (4)

Be-gleitende Fächer

Spanisch (4) Bild. Kunst (4)

Darst. Spiel (4)

Wostd. 20 24 24

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Kernfächer Deutsch (4)

Mathematik (4)

Deutsch (4)

Mathematik (4)

Englisch (4)

Deutsch (4)

Mathematik (4)

Englisch (4)

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BelegverpflichtungenBelegverpflichtungen In den 2 Jahren müssen 136 Wochenstunden belegt

werden, das sind 34 Wochenstunden pro Semester.

Alle Schülerinnen und Schüler werden durchgehend in den drei Kernfächern unterrichtet.

Aus den drei angebotenen Profilen wählen die Schülerinnen und Schüler ein Profil aus, das sie bis zum Ende der Studienstufe beibehalten.

Die profilgebenden Fächer müssen im Schuljahr vor Beginn der Studienstufe mindestens während eines Halbjahres belegt worden sein.

Innerhalb des Wahlpflicht- und Wahlbereiches wählen die Schülerinnen und Schüler ihre weiteren Fächer – je nach Profil – aus.

Die Wahl eines Faches kann aus wichtigem Grund innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn im ersten Semester nachträglich geändert werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

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BelegverpflichtungenBelegverpflichtungenAuflagen, die bei dem Entwurf der Profile

berücksichtigt wurden:

Die in Klasse 10 neu aufgenommene Fremdsprache kann nur auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden.

Vier Semester in einem künstlerischen Fach

Vier Semester im Fach Geschichte oder PGW oder Geographie oder in zwei dieser Fächer

Vier Semester in einem naturwissenschaftlichen Fach oder in zwei naturwissenschaftlichen Fächern oder einem naturwissenschaftlichen Fach und Informatik

Vier Semester in Religion oder Philosophie

Vier Semester in Sport

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Geschichte/ Geographie/ PGW (2)

Profil 1Profil 1 Profil 2Profil 2 Profil 3Profil 3

Wahlpflicht Religion / Philosophie (2)

Weitere Wahlfächer(sofern noch nicht belegt)

Heinrich-Heine-GymnasiumWeitere FächerWeitere Fächer

Kunst (2) /Darstellendes Spiel (2) / Musik (4)

Biologie (4) /Biologie, Physik und Chemie (2 x je 2)

Sport (2) Sport (2) Sport (2)

Biologie (4) /Biologie, Physik und Chemie (2 x je 2)

Biologie/ Chemie/ Physik (2)

Informatik (2) (Kooperation mit Nachbarschulen)

Latein/ Französisch (2)/ Spanisch (4)

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Wahlen für die StudienstufeWahlen für die Studienstufe

Das Profil und Fächer aus dem Wahlpflicht- und Wahlbereich müssen für die gesamte Studienstufe, also für S I bis S IV, verbindlich gewählt werden.

In den Kernfächern entscheidet sich der Schüler/die Schülerin für ein Anforderungsniveau, das er/sie über alle vier Semester belegt.

Die Wahl eines Faches kann aus wichtigem Grund innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn des ersten Semesters nachträglich geändert werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

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AbiturprüfungAbiturprüfung

Vier Prüfungsfächer: Zwei Kernfächer, das profilgebende Fach und ein weiteres Fach.

–Schriftliche Prüfung:Im profilgebenden Fach und in zwei weiteren Fächern, darunter mindestens eines der Kernfächer mit erhöhtem Niveau.

–Mündliche Prüfung:In einem Kernfach oder einem weiteren Fach.

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Wahl der PrüfungsfächerWahl der Prüfungsfächer Es können nur Fächer gewählt werden,

in denen der Prüfling während der 10. Klasse mindestens ein Halbjahr lang und in der Studienstufe durchgehend unterrichtet wurde.

Es müssen mit den 4 Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

Wenn ein Fach auf erhöhtem Niveau belegt wurde, muss auch die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau abgelegt werden.

Die Prüfungsfächer werden zu Beginn des dritten Semesters gewählt.

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Schriftliche AbiturprüfungSchriftliche Abiturprüfung

In den Kernfächern werden die Aufgaben zentral von der Behörde gestellt.

Im profilgebenden Fach und allen anderen Fächern stellt die Schule nach Genehmigung durch die Behörde die Aufgaben.

Für Arbeiten in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau stehen jeweils 5 Zeitstunden zur Verfügung.

Für Arbeiten in Fächern auf grundlegendem Niveau stehen 4 Zeitstunden zur Verfügung.

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Allgemeine HochschulreifeAllgemeine HochschulreifeDie Gesamtqualifikation besteht aus

Block 1: mindestens 32 Semesterergebnisse, darunter

– Vier Semester der Kernfächer (Deutsch, Mathematik und weitergeführte Fremdsprache)

– Vier Semester des profilgebenden Faches– Vier Semester des weiteren Abiturprüfungsfaches– Vier Semester künstlerisches Fach– Vier Semester Geschichte oder PGW oder

Geographie– Vier Semester Naturwissenschaften– Ergebnisse weiterer Fächer nach Wahl der

SchülerHeinrich-Heine-Gymnasium

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Allgemeine HochschulreifeAllgemeine Hochschulreife Block 1:

doppelt zu wertende Ergebnisse: Profilgebendes Fach Ein gewähltes Kernfach (erhöhtes

Anforderungsniveau und schriftliches Abiturfach) Ein weiteres gewähltes vierstündiges Fach

einfach zu wertende Ergebnisse: Alle anderen Semesterergebnisse

Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden

Nicht mehr als 1/5 der Ergebnisse darf unter 5 Punkten liegen und kein Ergebnis mit 0 Punkten.

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Allgemeine HochschulreifeAllgemeine HochschulreifeDie Gesamtqualifikation besteht aus

Block 2: In der Abiturprüfung erbrachte Leistungen

– Ergebnisse der 4 Prüfungsfächer, fünffach gewertet

Mindestens 100 Punkte

In zwei Fächern (mindestens ein Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau) jeweils mindestens 5 Punkte

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BesonderheitenBesonderheiten

Die Besondere Lernleistung

Fachhochschulreife

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Besondere LernleistungBesondere Lernleistung

Wettbewerb, Jahres- oder Seminararbeit oder Fächerübergreifendes ProjektZugeordnet zu einem Fach aus dem Pflicht-

oder WahlpflichtbereichSchriftliche Dokumentation und 30 Minuten

FachgesprächDas Ergebnis kann in die Gesamtqualifikation

eingebracht werden, wenn die Lernleistung noch nicht in die Bewertung der Unterrichtsleistungen eingegangen ist.

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Erwerb der FachhochschulreifeErwerb der FachhochschulreifeAm Ende des zweiten Halbjahres der Studienstufe, wenn folgende Leistungen erbracht wurden:

In zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau mindestens zwei Semesterergebnisse mit jeweils mind. 5 Punkten in einfacher Wertung und insgesamt 40 Punkte in doppelter Wertung

In elf weiteren Semesterergebnissen mind. 7 Ergebnisse mit jeweils mindestens 5 Punkten und insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung, darunter je 2 Kurse Deutsch, eine Fremdsprache,

Mathematik und einer Naturwissenschaft und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach

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Erwerb der FachhochschulreifeErwerb der Fachhochschulreife Haben die Schülerinnen und Schüler

Semester der Studienstufe wiederholt, können die Ergebnisse des ersten oder zweiten Durchgangs eingebracht werden; alle eingebrachten Ergebnisse müssen jedoch in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein.

Insgesamt müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens 95 Punkte erreichen.

Nach der Schule erfolgt eine fachpraktische Ausbildung (mindestens einjähriges Vollzeitpraktikum in einem Betreib oder in der öffentlichen Verwaltung)

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