Upload
doanthu
View
213
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die GAP bis 2020
Politische Einigung
GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Europäische Kommission
Überblick
1. Prozess der GAP-Reform
2. Herausforderungen und Ziele der Politik
3. Beschlüsse zur GAP im Einzelnen
4. Was sind die nächsten Schritte?
2
1. Prozess der GAP-Reform
3
Wo stehen wir mit der Reform der GAP?
4
12. April – 1. Juni 2010 Öffentliche Debatte (Bürger und Organisationen in der EU)
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ 18. November 2010
12. Oktober 2011 Rechtsvorschläge der Kommission zur künftigen GAP
Erörterung im Europäischen Parlament und im Rat 2011-2013
26. Juni 2013
Politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Reform der GAP
Abschluss der Gesetzgebungsphase 2013
2014 Annahme der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte
Wie wird die GAP finanziert?
5
MFF und GAP 2014-2020
(in Milliarden EURO - in Preisen von 2011)
Europäischer Rat
(8.Februar 2013)
Vorschläge der
Kommission (6. Juli 2012)
Änderungen im Verhältnis zu den Kommissionsvor-
schlägen
in Milliarden EUR in %
Rubrik 2 373.179 386.472 -13.293 -3.4%
GAP (gesamt) 362.787 375.018 -12.231 -3.3%
Säule 1 277.851 283.051 -5.200 -1.8%
Säule 2 84.936 91.967 -7.031 -7.6%
Krisenreserve 2.800 3.500
Säule1 & Krisenreserve 277.851 286.551 -8.700 -3%
Prozentualer Anteil der GAP am MFR
GAP (ohne Krisenreserve) 37.8% 36.3%
15 % von Säule 1 nach Säule 2 (ohne
Kofinanzierung)
Möglichkeit der Mittelübertragung
zwischen den Säulen
15 % von Säule 2 nach Säule 1 (in einigen Mitgliedstaaten + 10 %)
Die Entwicklung der GAP-Ausgaben 1980-2020 (in laufenden Preisen)
6
Quelle: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2013 = Haushalt (in Verpflichtungen); 2014 = in Verpflichtungen 2014 = nach Mittelübertragungen von Säule 1 auf Säule 2 (vor Flexibilität und Kappung)
0
10
20
30
40
50
60
70
19
80
19
81
19
82
19
83
19
84
19
85
19
86
19
87
19
88
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
20
18
20
19
20
20
In M
illia
rde
n E
UR
– la
ufe
nd
e P
reis
e
Ausfuhrerstattungen Andere Marktstützung Marktbezogene Ausgaben
Gekoppelte Direktzahlungen Entkoppelte Direktzahlungen Direktzahlungen post 2013
EU-
10 EU-
12 EU-
15 EU-
25
EU-
27 EU-
28
2. Herausforderungen und Ziele der Politik
7
Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft
8
Wirtschaftliche Herausforderungen
• Ernährungssicherheit
• Verlangsamung des Produktivitätswachstums
• Preis- und Einkommensschwankungen
• Wirtschaftskrise
Ökologische Herausforderungen
• Treibhausgasemissionen
• Bodenverarmung
• Wasser-/Luftqualität
• Lebensräume und biologische Vielfalt
Räumliche Herausforderungen
• Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete
• Vielfalt der Landwirtschaft in der EU
Herausforderungen
Ökologische
Wirtschaftliche
Räumliche
9
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
1948
1950
1952
1954
1956
1958
1960
1962
1964
1966
1968
1970
1972
1974
1976
1978
1980
1982
1984
1986
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2010
2012
(deflationiert mit dem MUV-Index der Weltbank, 2005 = 100)
Landwirtschaft Düngemittel Energie Metalle und Mineralien
Quelle: Weltbank. Anmerkung: Bei den Zahlen für 2013 handelt es sich um Prognosen vom September 2013.
Jüngste Trends bei den Rohstoffpreisen
Klimawandel – Mögliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der EU
10
▲ Gefahr von Überschwemmungen ▲ Heißere und trockenere Sommer ▲ Meeresspiegel ▲ Gefahr von Pflanzenschädlingen
und -krankheiten ▲ Ernte-, Futtererträge ▼ Tiergesundheit und Tierschutz
▼ Verfügbarkeit von Wasser ▲ Gefahr von Dürren und
Hitzewellen ▲ Gefahr von Bodenerosion ▼ Vegetationsperiode,
Ernteerträge ▼ Optimale Anbauflächen
▼ Sommerliche Niederschläge ▲ Winterstürme,
Überschwemmungen ▲ Länge der Vegetationsperiode,
Erträge ▲ Für die Landwirtschaft
geeignete Böden ▲ Gefahr von Schädlingen,
Krankheiten
▲ Winterliche Niederschläge,
Überschwemmungen ▼ Sommerliche Niederschläge ▲ Gefahr von Dürren und
Wasserknappheit ▲ Risiko von Bodenerosion ▲ Erträge, Bandbreite der
Nutzpflanzen
Quelle: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, basierend auf Berichten der EUA, Arbeiten der JRC und wissenschaftlichen Studien der Mitgliedstaaten
Bedeutung des Agrarsektors für die Beschäftigung
11
... und wie die künftige GAP darauf eingehen wird
12
Herausforderungen
Ökologische
Wirtschaftliche
Räumliche
Politische Ziele
Nachhaltige Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen und Klimaschutz
Ausgewogene räumliche
Entwicklung
Rentable Lebens-mittelerzeugung
Ziele der Reform
Verbesserte Nachhaltigkeit
Stärkere Wettbewerbs-
fähigkeit
Größere Effizienz
13
Zentrale Leitprinzipien der neuen GAP
Politischer Paradigmenwechsel
• Anerkennung der Tatsache, dass private und öffentliche Güter gemeinsam erbracht werden
• Förderung der Bereitstellung öffentlicher Güter im Rahmen beider Säulen (vor allem auch durch die Einführung einer Direktzahlungskomponente für die Ökologisierung, sog. „Greening“)
Effizientere und stärker integrierte Struktur der Unterstützung
• Beibehaltung der bestehenden politischen Instrumente – unter geringfügiger Anpassung ihrer Struktur
• Gezieltere Ausrichtung der im Rahmen der ersten und zweiten Säule zur Verfügung stehenden politischen Instrumente und Verbesserung ihrer Integration, Komplementarität und Effizienz
Größere Flexibilität bei der Verwirklichung der GAP-Ziele
• Berücksichtigung der breiten Vielfalt der Produktionsbedingungen in der EU durch mehr Flexibilität bei den Umsetzungsmodalitäten für die politischen Instrumente
• Sicherstellung einheitlicher Rahmenbedingungen durch einen klar definierten Regelungs- und Haushaltsrahmen und Verwirklichung gemeinsamer Ziele durch gemeinsame Instrumente
Welche GAP-Instrumente stehen zur Verfügung, um die Reformziele zu erreichen?
14
• Neue Ökologisierungs-komponente in Säule 1
• Strengere und wirksamere Cross-Compliance-Anforderungen
• Zwei Umweltprioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und Mindestausgaben
• Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung
• Verbesserte ökonomische Instrumente, um auf Markt-entwicklungen einzugehen
• Krisenmanagement: Sicherheitsklausel, Krisen-reserve, Instrumentarium für das Risikomanagement
• Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette (Erzeugerorganisationen (EO), Vereinigungen von EO, Branchenverbände)
• Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung
• Neugestaltung und bessere Ausrichtung des Systems der Direktzahlungen
• Gemeinsamer strategischer Rahmen für die EU-Fonds – Partnerschaftsvereinbarung
• Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Mitgliedstaaten
• Umverteilung bei den Finanzrahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums
Verbesserte Nachhaltigkeit
Stärkere Wettbewerbs-
fähigkeit
Größere Effizienz
Stärkere Integration von Instrumenten der ersten und
zweiten Säule
Größere Flexibilität bei der Umsetzung, um spezifischen Bedürfnissen und Bedingungen
Rechnung zu tragen
3. Die Beschlüsse zur GAP im Einzelnen
15
Neukonzipierung der Direktzahlungen (1)
Im Jahr 2015 haben die Landwirte in der EU Zugang zu folgenden Regelungen:
16
ODER
Obligatorische Regelungen
(alle Mitgliedstaaten):
• Basisprämienregelung
• Ökologisierungskomponente*
• Regelung für Junglandwirte
Vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte (fakultativ für alle Mitgliedstaaten)
Fakultative Regelungen (Entscheidung der Mitgliedstaaten):
• Gekoppelte Stützung
• Stützung in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
• Umverteilungsprämie für die ersten Hektare
(+)
* Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Alle Zahlungen unterliegen der Cross-Compliance
Alle Landwirte werden Zugang zum Betriebsberatungssystem haben
Neukonzipierung der Direktzahlungen (2)
17
Cro
ss-C
om
plian
ce
Str
affung
Basisprämienregelung
• Fakultative Umverteilungsprämie (+ maximal 65 % für maximal 30 Hektar oder die nationale durchschnittliche Betriebsgröße; maximal 30 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen)
• Definition des Begriffs „aktiver Landwirt“
• Neue Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung 2015
• Verlängerung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung bis 2020 (EU-10)
• Interne Konvergenz / Abweichung vom Mechanismus für die externe Konvergenz zur Erreichung eines vergleichbareren Niveaus der Hektarzahlungen (mindestens 60 % des regionalen/nationalen Durchschnitts bis 2019)
Ökologisierungskomponente
• Diversifizierung des Anbaus • Dauergrünland • Flächennutzung mit ökologischem
Vorrang
• 30% des Finanzrahmens für Direktzahlungen
• Schwellenwerte und Ausnahmen • Äquivalenz
Regelung für Junglandwirte
• Bis zu 2% des Finanzrahmens für Direktzahlungen
• < 40 Jahre bei Aufnahme der Tätigkeit
• + 25 % (Zahlungsansprüche) • Für 5 Jahre
Regelung für
Kleinlandwirte
• Vereinfachung von Anträgen und Kontrollen
• Pauschalzahlung in vorgegebenem Rahmen vom MS festzusetzen [500 bis 1250 EUR]
• Teilnahmebeginn 2015
• Bis zu 10% des Finanzrahmens für Direktzahlungen
Gekoppelte Stützung
• Breite Palette von Sektoren • Bis zu 8 % des Finanzrahmens für
Direktzahlungen (je nach vorheriger Höhe der Stützung bis zu 13 %) plus 2 % für Eiweißpflanzen
Zahlung für
naturbedingte Nachteile
• Für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen – oder Teilgebiete davon
• Bis zu 5% des Finanzrahmens für Direktzahlungen
Kappung ist für die Mitgliedstaaten fakultativ. Kürzung um 5 % bei Beträgen
von mehr als 150 000 EUR
ODER
18
Direktzahlungskomponente für die Ökologisierung (Greening)
• Erhaltung von Dauergrünland Umbruchverbot in ausgewiesenen Gebieten nationale/regionale Quote mit 5 % Flexibilität
• Diversifizierung des Anbaus mindestens zwei Kulturen, wenn die Ackerfläche eines Betriebs mehr als 10 Hektar beträgt mindestens drei Kulturen, wenn die Ackerfläche eines Betriebs mehr als 30 Hektar beträgt die Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % der Ackerfläche einnehmen, die beiden Hauptkulturen
dürfen nicht mehr als 95 % der Fläche einnehmen
• Erhaltung von „im Umweltinteresse genutzten Flächen“ im Umfang von mindestens 5 % der Ackerfläche des Betriebs (ökologische Vorrangflächen) gilt nur für Betriebe mit einer Ackerfläche von mehr als 15 Hektar Anhebung dieses Prozentsatzes auf 7 % nach einem von der Kommission 2017 vorzulegenden
Bericht und einem Gesetzgebungsvorschlag Flächen, die für eine Nutzung mit ökologischem Vorrang in Betracht kommen: Acker- und
Wasserrandstreifen, Brachflächen, Landschaftselemente, Aufforstungsflächen, Terrassen, Flächen mit Zwischenkulturen, Winterbegrünung, mit stickstoffbindenden Kulturen bewachsene Flächen, Niederwald mit kurzer Umtriebszeit, Agroforstflächen, Waldrandstreifen
Äquivalenz: Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass Landwirte anstelle dieser drei Bewirtschaftungsmethoden andere als gleichwertig angesehene Methoden anwenden können (z. B. Fruchtfolge statt Fruchtdiversifizierung).
30 % des Finanzrahmens für Direktzahlungen sind an die Anwendung von drei grundlegenden Bewirtschaftungsmethoden gebunden:
GAP-Instrumente zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
19
• Ausdehnung des EO/BV-Modells auf alle Sektoren
• Ausdehnung des Abschlusses von Lieferverträgen auf alle Sektoren (für die Mitgliedstaaten fakultativ, außer für Zucker )
• Kollektive Aushandlung von Lieferverträgen zulässig für die Erzeuger von bestimmten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, Rindfleisch und Olivenöl
• Ausdehnung der Angebotssteuerung durch anerkannte EO/BV auf Schinken mit g. U./g. g. A.
• Beibehaltung von Vereinbarungen im Zuckersektor nach Auslaufen der Quotenregelung
• Ausdehnung der von EO/BV im Milchsektor festlegten Regeln
• Neues Instrumentarium für das Risikomanagement im Rahmen der zweiten Säule:
o Ernte-, Tier- und Pflanzen-versicherung (finanzielle Beiträge zu Versicherungsprämien zur Absicherung von Verlusten, die Landwirten aufgrund bestimmter Krisenereignisse, wie z. B. widriger Witterungsverhältnisse, entstehen können)
o Fonds auf Gegenseitigkeit (vom Mitgliedstaat zugelassenes System, mit dem sich die angeschlossenen Landwirte absichern können, um im Fall eines Krisenereignisses Ausgleichszahlungen zu erhalten)
o Instrument zur Einkommensstabilisierung (derselbe Mechanismus wie der Fonds auf Gegenseitigkeit, jedoch ist die Ursache für den vom Landwirt erlittenen Einkommensrückgang unerheblich)
• Komplementarität mit anderen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
• Marktorientierung: o Auslaufen der Quotenregelungen
(Zucker, Milch) und der Regelung für Rebpflanzungsrechte (neues Genehmigungssystem)
o Auslaufen bestimmter Beihilferegelungen (Magermilchpulver, Seidenraupen)
• Verbessertes Sicherheitsnetz: o Stärkere Flexibilität o Anhebung der Intervention für Rind-
fleisch auf 85 % des Referenzpreises o Automatische Ausschreibung für
Milcherzeugnisse bei Überschreitung bestimmter Festmengen (Anhebung der Buttermenge auf 50 000 t, Zeitraum + 1 Monat); Beihilfe für die private Lagerhaltung von Flachsfasern, Magermilchpulver sowie Käse mit g. U./g. g. A.
• Stärkung des Krisenmanagements: o Sicherheitsklausel o Krisenreserve o Befristete Freistellung vom Wettbe-
werbsrecht für anerkannte Erzeugerorganisationen (EO)/ Branchenverbände (BV)
Marktorientierung/ Sicherheitsnetz
Zusammenarbeit der Erzeuger
Instrumente für das Risiko-
management
Koordination und Komplementarität mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Europäische Ebene
Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds
• umfasst den ELER, EFRE, ESF, KF und EMFF • trägt der Europa-2020-Strategie durch 11 gemeinsame thematische Ziele
Rechnung, die von jedem Fond aufgegriffen werden müssen
Nationale Ebene
Partnerschaftsvereinbarung
• Nationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Fondsmittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele darlegt
Programm(e) zur Entwicklung des ländlichen Raums
(Operationelle Programme anderer Fonds)
Nationale
oder regionale
Ebene
Der neue Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
20
6 EU-Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums
21 21
6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
2. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen sowie Förderung von innovativen landwirtschaftlichen Techniken und nachhaltiger Waldbewirtschaftung
3. Förderung von Organisationen in der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
sowie Tierschutz und Risikomanagement in der Landwirtschaft
4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme
5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
30%
5%
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum
Programmgestaltung auf nationaler bzw. regionaler Ebene
• Setzung von quantitativen Zielen auf Programmebene für die 6 Prioritäten und die 3 übergreifenden Zielsetzungen (Innovation, Klima- und Umweltschutz)
• Nutzung eines gestrafften Instrumentariums von Maßnahmen, die in Paketen zusammengefasst werden, um Prioritäten anzugehen und Ziele zu erreichen
• Möglichkeit von thematischen Teilprogrammen (z. B. Junglandwirte, Kleinbetriebe, Berggebiete,
kurze Versorgungsketten, Frauen in ländlichen Gebieten, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen, biologische Vielfalt, ...)
Finanzierung
• Zuweisung der nationalen Finanzrahmen nach Maßgabe des vom Europäischen Rat gefassten Beschlusses, der in den grundlegenden Rechtsakt für die Entwicklung des ländlichen Raums als Teil der Gesamteinigung über die GAP-Reform einbezogen worden ist
• Kofinanzierung (unterschiedliche Fördersätze von 53 % bis zu 95 % für bestimmte Maßnahmen/Regionen und sogar bis zu 100 % für Maßnahmen, die mit aus der ersten Säule übertragenen Mitteln finanziert werden)
• 30 % der für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellten Finanzmittel müssen für Maßnahmen verwendet werden, die von Nutzen für die Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels sind
Gemeinsames System für die Begleitung und Bewertung (+ Leistungsrahmen)
22
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
23
17 Maßnahmen plus LEADER, darunter insbesondere:
• Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste
• Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse, einschließlich Absatzförderungs- und Informationskampagnen
• Investitionen in materielle Vermögenswerte, mit höheren Beihilfesätzen für Junglandwirte, kollektive Investitionen und integrierte Projekte – Möglichkeit der Investition in Bewässerung unter bestimmten Bedingungen
• Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen unter Ausweitung der Unterstützung für Kleinlandwirte, Junglandwirte und kleine Unternehmen
• Entwicklung und Verbesserung von Waldflächen
• Unterstützung für die Gründung von Erzeugergemeinschaften in allen Mitgliedstaaten der EU
• Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und den ökologischen/biologischen Landbau: mehr Flexibilität und verstärkte Unterstützung für gemeinsames Handeln
• Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme inklusive Pilotprojekte, kurze Versorgungskette und lokales Marketing
• Neues Instrumentarium für das Risikomanagement
• „Leader-Ansatz“ wird für alle EU-Fonds gestärkt
4. Was sind die nächsten Schritte?
24
25
26. Juni 2013
Vollständiges Inkrafttreten der neuen GAP
20. Dezember 2014
17. Dezember 2013
Erstes Halbjahr 2014
Erstes Halbjahr 2014
Annahme der delegierten Rechtsakte
Politische Einigung über die Neuausrichtung der GAP
Veröffentlichung der Basisrechtsakte
Annahme der Basisrechtsakte
Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte
1. Januar 2015
Vorläufiger Zeitplan auf EU-Ebene für die NEUE GAP
Die nächsten Schritte
26
Abschluss der Gesetzgebungs-
phase
Genehmigung der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte
Direktzahlungen Einführung der neuen Struktur der
Direktzahlungen auf nationaler/regionaler Ebene
Entwicklung des ländlichen
Raums
Genehmigung der Partnerschaftsverein-barungen und der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum
Für weitere Informationen
Kampagne über die neue GAP –
“Starke Wurzeln für unsere Zukunft ” http://ec.europa.eu/agriculture/cap-for-our-roots/index_de.htm
Basisverordnungen der neuen GAP http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/155_en.htm
Rechtsvorschläge http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm
Folgenabschätzung http://ec.europa.eu/agriculture/policy-perspectives/impact-assessment/cap-towards-2020/index_en.htm
27
Vielen Dank
28
5. ANHANG
29
30
Quelle: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Umverteilung der Direktzahlungen
0
100
200
300
400
500
600
700
800
MT NL BE EL IT CY DK SI DE FR LU IE EU AT HU CZ ES FI SE BG UK PL PT SK HR RO LT EE LV
Schließung der Lücke zwischen dem derzeitigen Niveau und 90 % des EU-Durchschnitts um ein Drittel und Sicherstellung, dass alle Mitgliedstaaten
bis 2020 ein bestimmtes Mindestbeihilfeniveau erreichen
Bezugswerte für die GAP-Reform (EUR/Hektar) Einigung GAP-Reform (EUR/Hektar)
EU-Durchschnitt - Einigung GAP-Reform (EUR/Hektar) 90 % des EU-Durchschnitts - Einigung GAP-Reform (EUR/Hektar)
EUR/Hektar (zu laufenden Preisen)
31
Die neue auf die Ökologisierung der Landwirtschaft ausgerichtete Struktur der GAP
Landwirtschaftliche Fläche (die für Direktzahlungen in Betracht kommt)
Cross-Compliance
Ökologisierungskomponente (Greening)
Entwicklung des
ländlichen Raums
Ku
mu
lati
ver N
utz
en
fü
r d
ie U
mw
elt
Regulatorische Voraussetzungen
(Grundanforderungen an die Betriebs-
führung sowie guter landwirtschaftlicher
und ökologischer Zustand)
Obligatorische Maßnahmen mit
finanzieller Unter- stützung (entkoppelte
Hektarzahlungen für die Ökologisierung)
Freiwillig mit
Ausgleichszahlungen für entstandene
Kosten und Einkommensverluste
Umsetzungs-mechanismus
Zuteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020
32
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Pole
n
Italien
Fra
nkre
ich
Spanie
n
Deuts
chla
nd
Rum
änie
n
Griechenla
nd
Port
ugal
Öste
rreic
h
Ungarn
Vere
inig
tes K
önig
reic
h
Fin
nla
nd
Bulg
ari
en
Kro
atien
Irla
nd
Tschechis
che R
epublik
Slo
wakei
Schw
eden
Litauen
Lett
land
Slo
venie
n
Estland
Dänem
ark
Nie
derlande
Belg
ien
Zypern
Luxem
burg
Malta
Milliard
en E
UR (
zu laufe
nden P
reis
en)
Zuteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020
Quelle: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
1. Wissenstransfer und
Innovation
Prioritäten für die Entwicklung des
ländlichen Raums
Schwerpunktbereiche
In
no
vatio
n, K
lima- u
nd
Um
welts
ch
utz
Übergreifende
Ziele
a) Innovation, Zusammenarbeit und Aufbau der Wissensbasis; b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation; c) Lebenslanges Lernen und berufliche Bildung
a) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe und Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und Marktorientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung; b) Verstärkter Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und Erleichterung des Generationenwechsels
a) Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, Wertsteigerung, Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergruppierungen und Branchenverbände; b) Risikovorsorge und Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben
a) Förderung der biologischen Vielfalt, besonders auch in Natura-2000-Schutzgebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, und in landwirtschaftlichen Systemen von hohem Naturschutzwert, sowie Erhaltung des Zustands der europäischen Landschaften; b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln; c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
a) Effizienz der Wassernutzung; b) Effizienz der Energienutzung; c) Verwendung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft; d) Verringerung der Treibhausgas- und Ammoniakemissionen; e) Speicherung und Bindung von CO2
a) Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen; b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten; c) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in ländlichen Gebieten
Strategische Programmplanung
33
6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftliche
Entwicklung in ländlichen Gebieten
2. Rentabilität der land- wirtschaftlichen Betriebe,
Wettbewerbsfähigkeit, innovative landwirtschaft-
liche Techniken, nachhaltige
Waldbewirtschaftung
3. Organisation der Nahrungsmittelkette,
einschließlich Verarbeitung und Vermarktung,
Tierschutz und Risikomanagement
4. Wiederherstellung, Erhaltung und
Verbesserung von Ökosystemen
5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen und
klimaresistenten Wirtschaft