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Amtsblatt der Gemeinde 79215 Biederbach / Landkreis Emmendingen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Ruf oder der von ihm Beauftragte · Tel. 07682 / 9116-0 · Fax 9116-16 Anzeigen und Herstellung:Verlag Idee & Praxis · Paul Seeger 79261 Gutach-Bleibach · Dorfstraße 43 · Tel. 07685 / 9119-0 · Fax 07685 / 911 9-13 · e-mail: [email protected] 30. Jahrgang Dienstag, 13. Februar 2007 Woche 07 Die Gemeinde Biederbach gratuliert Zum Geburtstag am 13.02.2007 Andreas Schneider, Uhlsbach 6 zum 86. Geburtstag am 14.02.2007 Wendelin Rißler, Herne 11 zum 75. Geburtstag am 20.02.2007 Josef Schwendemann, Uhlsbach 1 zum 78. Geburtstag am 21.02.2007 Berta Allgeier, Uhlsbach 5 zum 86. Geburtstag am 22.02.2007 Mina Burger, Selbig 1 zum 77. Geburtstag am 23.02.2007 Maria Mack, Selbig 19 zum 70. Geburtstag am 24.02.2007 Wilhelm Herr, Hintertal 21 zum 75. Geburtstag am 26.02.2007 Berta Hin, Winterberg 4 zum 70. Geburtstag Rathaus am Fasnetmontag und Fasnetdienstag geschlossen Das Rathaus bleibt am Fasnetmontag, den 19.02.07 und am Fasnet- dienstag, den 20.02.07 (ganztags) geschlossen. Für dringende Fälle kön- nen Sie Herrn Bürgermeister Ruf unter der Telefon-Nr. 1046 anrufen. Bürgermeisteramt Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2007/2008 Sollten Sie Bedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kin- dergartenjahr 2007/2008 haben, bitten wir Sie sich bis zum 15.03.2007 beim Bürgermeisteramt Biederbach während den üblichen Öffnungs- zeiten (Herr Sillmann, Telefonnummer 07682/9116-11) zu melden. Anmeldungen für einen Kindergartenplatz in Biederbach für das Kindergartenjahr 2007/2008 Für die Planung des Kindergartenjahres 2007/2008 ist eine rechtzeiti- ge Anmeldung der neu aufzunehmenden Kinder notwendig. In beiden Kindergärten in Biederbach können Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr an aufgenommen werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihr Kind am Donnerstag, 01.März 2007 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr für einen Kindergartenplatz in Biederbach anmelden. Unter der Telefonnummer 07682/ 7370 nimmt Fr. Roser im Kath. Kindergarten St. Martin die entsprechenden Daten entgegen. Mit der Anmeldung erfolgt keine Zusage über die Aufnahme bzw. den Zeitpunkt der Aufnahme. Eine Entscheidung trifft das Kindergartenku- ratoium. Gemeindekasse Biederbach Bei der Gemeindekasse Biederbach werden fällig: Zum 15. Februar 2007 Gewerbesteuer I. Quartal 2007 Zum 27. Februar 2007 Hundesteuer 2007 An die Zahlungen wird hiermit noch einmal öffentlich erinnert; Bei Nichtbezahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Gemeindekasse Biederbach

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Amtsblatt der Gemeinde 79215 Biederbach / Landkreis EmmendingenVerantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Ruf oder der von ihm Beauftragte · Tel. 07682 / 9116-0 · Fax 9116-16

Anzeigen und Herstellung:Verlag Idee & Praxis · Paul Seeger

79261 Gutach-Bleibach · Dorfstraße 43 · Tel. 07685 / 9119-0 · Fax 07685 / 911 9-13 · e-mail: [email protected]

30. Jahrgang Dienstag, 13. Februar 2007 Woche 07

Die Gemeinde Biederbach gratuliert

Zum Geburtstag

am 13.02.2007 Andreas Schneider,

Uhlsbach 6 zum 86. Geburtstag

am 14.02.2007 Wendelin Rißler,

Herne 11 zum 75. Geburtstag

am 20.02.2007 Josef Schwendemann,

Uhlsbach 1 zum 78. Geburtstag

am 21.02.2007 Berta Allgeier,

Uhlsbach 5 zum 86. Geburtstag

am 22.02.2007 Mina Burger,

Selbig 1 zum 77. Geburtstag

am 23.02.2007 Maria Mack,

Selbig 19 zum 70. Geburtstag

am 24.02.2007 Wilhelm Herr,

Hintertal 21 zum 75. Geburtstag

am 26.02.2007 Berta Hin,

Winterberg 4 zum 70. Geburtstag

Rathaus am Fasnetmontag

und Fasnetdienstag geschlossenDas Rathaus bleibt am Fasnetmontag, den 19.02.07 und am Fasnet-

dienstag, den 20.02.07 (ganztags) geschlossen. Für dringende Fälle kön-

nen Sie Herrn Bürgermeister Ruf unter der Telefon-Nr. 1046 anrufen.

Bürgermeisteramt

Betreuung von Kindern unter 3 JahrenBedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2007/2008

Sollten Sie Bedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kin-

dergartenjahr 2007/2008 haben, bitten wir Sie sich bis zum 15.03.2007

beim Bürgermeisteramt Biederbach während den üblichen Öffnungs-

zeiten (Herr Sillmann, Telefonnummer 07682/9116-11) zu melden.

Anmeldungen für einen Kindergartenplatz in

Biederbach für das Kindergartenjahr 2007/2008Für die Planung des Kindergartenjahres 2007/2008 ist eine rechtzeiti-

ge Anmeldung der neu aufzunehmenden Kinder notwendig. In beiden

Kindergärten in Biederbach können Kinder vom vollendeten dritten

Lebensjahr an aufgenommen werden.

Eltern und Erziehungsberechtigte können ihr Kind am

Donnerstag, 01.März 2007 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr für einen

Kindergartenplatz in Biederbach anmelden.

Unter der Telefonnummer 07682/ 7370 nimmt Fr. Roser im Kath.

Kindergarten St. Martin die entsprechenden Daten entgegen.

Mit der Anmeldung erfolgt keine Zusage über die Aufnahme bzw. den

Zeitpunkt der Aufnahme. Eine Entscheidung trifft das Kindergartenku-

ratoium.

Gemeindekasse BiederbachBei der Gemeindekasse Biederbach werden fällig:

Zum 15. Februar 2007 Gewerbesteuer I. Quartal 2007

Zum 27. Februar 2007 Hundesteuer 2007

An die Zahlungen wird hiermit noch einmal öffentlich erinnert;

Bei Nichtbezahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge

erhoben.

Gemeindekasse Biederbach

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Seite 2 Biederbach Woche 07

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Woche 07 Biederbach Seite 3

Redaktions- und Anzeigenschlussfür das Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 09

(Erscheinungstermin ist der 27.2.07) ist am

Freitag, 23.2.07 um 11 UhrVerspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Bürgermeisteramt

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Seite 4 Biederbach Woche 07

Information des Ministeriums für Ernährung

und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

zur Erhebung nach der Ernährungswirtschafts-

meldeverordnung (EWMV) 2007 Die Inhaber der für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichti-

gen Betriebe der Ernährungswirtschaft werden mit der Ernährungs-

wirtschaftsmeldeverordnung der Bundesregierung vom 10. Oktober

2006 (BGBl. I S. 2214) verpflichtet, bis zum 31. März 2007 nähere Anga-

ben über den Betrieb, insbesondere über Produktions- und Lagerka-

pazitäten, Arbeitskräfte und sächliche Betriebsmittel zu machen. Diese

Daten werden vom Bund, den Ländern und Gemeinden benötigt, um

ihre Aufgaben im Rahmen der Ernährungsvorsorge erfüllen zu können.

Die Meldeaktion wird im Turnus von vier Jahren wiederholt. Die Mel-

depflicht besteht unabhängig von den nach der Gewerbeordnung vor-

geschriebenen Meldungen oder Meldungen nach der Marktordnungs-

warenmeldeverordnung. Die Landesanstalt für die Entwicklung der

Landwirtschaft und der ländlichen Räume mit Landesstelle für land-

wirtschaftliche Marktkunde (LEL) wurde vom Ministerium für Ernährung

und Ländlichen Raum mit der Durchführung der Erhebung nach der

EWMV 2007 beauftragt. Die Gemeinden bekamen Anfang Januar 2007

die Erhebungsunterlagen mit ausführlichen Erläuterungen. Die Gemein-

den sind zuständig für den Versand der Betriebsfragebögen an die

Betriebsinhaber, die Entgegennahme und Vollständigkeitskontrolle

sowie das Weiterleiten von Meldungen. Die Inhaber meldepflichtiger

Betriebe, die nicht von der Gemeinde angeschrieben werden, werden

aufgefordert, die Meldeunterlagen bei ihrer Gemeinde anzufordern. Bei

der Erhebung 2007 haben die Betriebsinhaber erstmals die Möglich-

keit, die Meldungen in elektronischer Form abzugeben. Die Betriebe

können alternativ zum Fragebogen die ausgefüllte Excel-Datei oder

einen Ausdruck an die Gemeinde zurückgeben. Nähere Informationen

hierzu sowie die Rechtsgrundlagen und Merkblätter stehen im Internet

unter www.ewmv-bw.de bereit. Die Meldungen der Betriebsinhaber

müssen den Gemeinden entweder in elektronischer oder in Papierform

bis zum 31. März 2007 vorliegen.

Meldung an: Herr Sillmann, Tel. 07682/91160,

e-mail: [email protected]

Meldepflichtige Betriebe nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverord-

nung sind:

1. Mahlmühlen, Schälmühlen und Reismühlen

2. Betriebe

a) zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren

mit mehr als acht Beschäftigten,

b) zur Herstellung von Dauerbackwaren,

3. Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen Nährmitteln,

4. Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen oder

Kartoffelerzeugnissen,

5. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch oder zur Herstellung

von Schmelzkäse,

6. a) Betriebe zu Be- oder Verarbeitung von Fleisch mit mehr als acht

Beschäftigten,

b) Schlachtbetriebe

7. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen,

8. a) Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe,

b) Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder

Mischfetterzeugnissen,

c) Talgschmelzen und Schmalzsiedereien,

9. Betriebe zur Herstellung von Zucker,

10. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst (einschließlich Zitrus-

früchte) oder Gemüse,

11. Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten

12. Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken,

13. Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln mit mehr als 1000 Tonnen

Jahresproduktion,

14. Betriebe zur Lagerung, Sortierung oder Verpackung von Nahrungs-

oder Futtermitteln, Betriebe des Großhandels mit nahrungs- oder

Futtermitteln,

15. Verteilerzentren und Verteilerlager, Logistikzentren und Logistikla-

ger sowie Logistikdienstleister des Lebensmitteleinzelhandels.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bittet die betrof-

fenen Betriebe um Verständnis für die notwendige Meldeaktion. Durch

die Erfüllung der Meldepflicht leisten die Betriebe einen wesentlichen

Beitrag zur Ernährungsvorsorge.

Gemeinde BiederbachGemeindeverwaltung Biederbach

Dorfstraße 18,

79215 Biederbach

Tel.: 07682/9116-0, Fax: 07682/9116-16

Internet: www.biederbach.de

Ansprechpartner Telefon e-mail

Bürgermeister Ruf 9116-10 [email protected]

Ratschreiber Sillmann 9116-11 [email protected]

Frau Thoma/Frau Herr 9116-12 [email protected]

Bei Störungen der Wasserversorgung können Sie sich an den Bauhof-

mitarbeiter Erwin Volk unter der Handynummer 0172/6265942 wenden.

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Vormittags: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Nachmittags: Montag und Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

Grundbuchangelegenheiten:

Zuständig ist das Grundbuchamt Waldkirch, Marktplatz 1-5,

79183 Waldkirch, Telefon: 07681/404-138

bzw. Außenstelle in Elzach/Prechtal 07682/921588.

Müllabfuhr

Donnerstag, 15.02. Gelber Sack

Donnerstag, 22.02. Blaue Tonne

Montag, 26.02. Graue Tonne

Öffnungszeiten Grünschnittplatz Elzach

in der Sägewerkstraße

Freitags: 15 bis 17 Uhr, Samstags: 9 bis 12 Uhr

Öffnungszeiten Recyclinghof Elzach

Freitags: 13 bis 17 Uhr, Samstags: 9 bis 13 Uhr

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Woche 07 Biederbach Seite 5

Erzeugung von guten Schlachtkörpern in der Mutterkuhhaltung

– was ist zu beachten?

Welche Schlachtkörperqualitäten sind am Markt gefragt und werden

preislich honoriert? Welche Einflüsse hat die Produktionstechnik auf die

Qualität der erzeugten Produkte? Diese Fragen werden in einem Fach-

vortrag am Mittwoch, 14. Februar 2007 um 20 Uhr in den Räumen des

Landwirtschaftsamtes Emmendingen-Hochburg aufgegriffen. Ein Prak-

tikerbericht aus der Region wird dann aufzeigen, wie Mutterkuhhaltung

erfolgreich betrieben werden kann. Die Teilnehmer haben ausführliche

Gelegenheit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch. Alle interessier-

ten Mutterkuhhalter sind herzlich eingeladen.

Berufliche Weiterbildungsangebot „Fit durch Fortbildung“

Fit durch Fortbildung: unter diesem Motto gibt die Arbeitsgemeinschaft

Berufliche Fortbildung für das erste Halbjahr 2007 ihr neues Pro-

grammheft heraus. Ihre 18 Mitglieder bieten rund 300 Weiterbildungs-

angebote im Landkreis Emmendingen an. Die Kurse decken die ganze

Palette beruflicher Weiterbildungsmöglichkeiten ab. Dazu gehören

neben Sprachen auch Informations- und Kommunikationstechnik

sowie die kaufmännnischen und gewerblich-technischen Bereiche. Das

Programm umfasst außerdem gezielte Möglichkeiten zur Vorbereitung

auf anerkannte Berufsabschlüsse. Die Programme sind im Landrats-

amt Emmendingen (Infotheke) und in den Rathäusern zur kostenlosen

Mitnahme aus. Das Programm ist auch im Internet abrufbar unter

www.landkreis-emmendingen.de und www.fortbildung-bw.de, telefo-

nische Infos gibt’s unter Telefon 07641/451 204.

„Rote Karte“ bei falsch befüllten Gelben Säcken

Die Gelben Säcke werden im Landkreis Emmendingen von der Firma

Meier Entsorgung aus Bad Krozingen alle zwei Wochen eingesammelt.

Weil die Zahl falsch befüllter Säcke zugenommen hat, werden die Mit-

arbeiter des Entsorgungsunternehmens ab Februar 2007 verstärkt auf

den Inhalt achten. Gelbe Säcke mit zu vielen falschen Stoffen werden

nicht mitgenommen und mit einem roten Aufkleber versehen. Darauf

stehen Hinweise, was in den Gelben Sack gehört und was nicht. Die

reklamierten Säcke müssen von den Haushalten zurückgenommen und

die falschen Stoffe aussortiert werden. Sie können dann bei der näch-

sten Abholung wieder an den Straßenrand zur Abholung gestellt wer-

den. Auftraggeber für den Gelben Sack ist nicht das Landratsamt

Emmendingen, sondern das Duale System Deutschland GmbH (DSD).

Reklamationen und Nachfragen zum Gelben Sack müssen deshalb

direkt an die Firma Meier Entsorgung, Service-Telefon 0180/1000 885

gerichtet werden.

Was wird im Gelben Sack gesammelt?

• Aluminium (Tuben, Deckel, Folie, Kaffeetüten) • Blumentöpfe aus Kunst-

stoff • Becher (von Milchprodukten wie Joghurt, Quark, Sahne, Creme

fraiche) • Blister (z.B. leere Durchdrückpackungen von Medikamenten) •

Chipstüten und Erdnussdosen • Dosen (Konservendosen, Kaffeedosen,

Fischdosen, leere Spraydosen, Tierfutterdosen) • Metalldeckel von Glas-

konserven (Glas und Flaschen zum Glascontainer bringen) • Einkaufstü-

ten aus Kunststoff • Eimer (leere Farbeimer und andere Kunststoffeimer)

• Folien (Verpackungsfolien) • Kronkorken • Kunststoffflaschen (Spül-

und Putzmittel, Duschgel, Shampoo, Lotion und andere Kosmetik)

• Milchkartons • Saftkartons • Suppentüten • Süßwarenverpackungen

aus Kunststoff • Schalen von Obst und Gemüse (aus Kunststoff oder

Schaummaterial) • Styropor und Verpackungschips

Das gehört nicht in den Gelben Sack:

• Bauabfälle • Batterien • Flaschen und Glas • Elektrogeräte • große

Kunststoffteile wie Wannen und Wäschekörbe • Kartonverpackung von

Tiefkühlware • Kleiderbügel • Ölkanister • Schaumstoffkissen • Spiel-

zeug • Verpackungen aus Papier und Karton

Weitere Infos: Meier Entsorgung GmbH, Service-Telefon 0180/1000 885

Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg:Neue Rufnummern für den organisierten ärztlichen Notfalldienst

An den Wochenenden und Feiertagen sowie zu den sprechstunden-

freien Zeiten stehen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Patien-

tinnen und Patienten für die Notfallversorgung wie gewohnt zur Verfü-

gung. Ab 1. Februar 2007 gelten allerdings neue Telefonnummern. Bitte

wählen Sie künftig für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer

01805/19292-320. Über die Leitstelle wird Ihnen ein diensthabender

Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt oder behandelnde Facharzt

nicht erreichbar ist. Die bisherige Rufnummer 19292 gilt ab 1. Februar

2007 nicht mehr, da die weitere Nutzung von der Bundesnetzagentur

in Bonn untersagt wurde. Akut lebensbedrohliche Notfälle werden wei-

terhin vom Rettungsdienst versorgt, der wie gewohnt unter der Ruf-

nummer 19222 zu erreichen ist.

Wir bitten die Patientinnen und Patienten um Verständnis.

ImmissionsschutzmessungAb dem 22. Februar 2007 wird in der Gemeinde Biederbach durch den

Bezirksschornsteinfegermeister, oder dessen Gesellen, die gesetzlich

vorgeschriebene Immissionsschutzmessung an Öl- und Gasfeuerungs-

anlagen durchgeführt. Diesen Termin gebe ich Ihnen rechtzeitig bekannt,

damit Sie die erforderlichen Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanla-

ge veranlassen können. Sie ersparen sich dadurch unter Umständen die

Wiederholungsmessung und die damit verbundenen Kosten.

Bezirksschornsteinfegermeister Harald Becherer

Bundesagentur für Arbeit Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung

schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprü-

fung der Beschäftigungspflicht / Anzeigepflicht auch für beschäfti-

gungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten / Elektroni-

sche Anzeige nutzen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im

Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen

(beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) ver-

pflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehin-

derte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht

nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe die-

ser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwa-

chung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalen-

derjahr 2006 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis

spätestens 31. März 2007 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für

Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht

verlängert werden. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA über min-

destens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig

sind, erhalten bis Anfang Februar die für die Anzeige erforderlichen Vor-

drucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-

ROM. Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Das Pro-

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Seite 6 Biederbach Woche 07

gramm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke

und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann

auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen

werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Instal-

lation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungs-

pflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeige-

pflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen

Bedarf haben, gebeten, diese über den Bestellservice der Bundes-

agentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern. Mehr

Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Anzeigeverfah-

ren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer

gibt es unter 0761/2710 164.

Öffnungszeiten an Fasnacht

Die Agentur für Arbeit Freiburg und die Familienkasse Freiburg sind am

"Schmutzigen Donnerstag" bis 16.00 Uhr und am „Rosenmontag“ bis

12:30 Uhr geöffnet. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Freiburg und

Breisgau-Hochschwarzwald öffnen am „Schmutzigen Donnerstag“

ebenfalls bis 16:00 Uhr und am „Rosenmontag“ bis 11:00 Uhr. Die Rege-

lungen gelten auch für die Geschäftsstellen in Emmendingen, Müllheim,

Titisee-Neustadt und Waldkirch. Am „Rosenmontag“ besteht In der

ARGE Freiburg nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb und die Jugend-

agentur in der Humboldtstraße bleibt an diesem Tage geschlossen. Die

Emmendinger und Waldkircher Geschäftsstellen der Arbeitsgemein-

schaft Landkreis Emmendingen haben am Rosenmontag geschlossen.

Sprechzeiten am Rosenmontag, den 19.2.2007 Das Finanzamt Emmendingen , einschließlich der Infozentrale , ist am

Rosenmontag, den 19.2.2007 ganztägig für den Publikumsverkehr

geschlossen.

Deutsche RentenversicherungVorträge und Seminare

Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 79100 Freiburg

e-mail:: [email protected] Achtung! Neuer Veranstaltungsort!

Altersvorsorge – je früher desto besser

Termin: 01.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr

Arbeitslosigkeit! Altersteilzeit! . Auswirkungen auf die Rente

Termin: 07.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr

Arbeitslosigkeit! Altersteilzeit! . Auswirkungen auf die Rente

Termin: 14.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr

Altersrenten – Wer? Wann? Wie?

Termin: 28.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos! Anmeldung erbeten unter: 0761/207 07 0

Elzacher Narrenfahrplan 2007Schmutzige Dunschdig

15 Uhr Kinderumzug mit Musikkapellen. Wir freuen uns über rege Betei-

ligung der Kinderschuttig und bitten, die Häuser zu beflaggen.

Fasnet-Sunndig

12 Uhr Ausrufen der Fasnet und Schuttigsprung;

15 Uhr Großer Schuttigumzug mit vier Musikkapellen und dem Schutt-

igwagen. (Benutzung des Wagens auf eigene Gefahr).

20 Uhr Fackelzug der Schuttig. Kleine Schuttig können am Fackelzug

nicht teilnehmen. Schuttig, haltet den nötigen Abstand zu den Teilneh-

mern und Zuschauern und handhabt die brennende Fackel verantwor-

tungsbewusst. Lämpchen für die Illumination der Häuser werden von

der Zunft durch die Taganrufer noch angeboten.

Fasnet-Mändig

5 Uhr Historisches Taganrufen. Der Aufenthalt in den Gasträumen der

„Krone-Ladhof“ ist nur den volljährigen Schuttignarren, den Taganrufern,

dem Nachtwächterehepaar und der Taganrufermusik gestattet. Zivilisten

ist der Aufenthalt nicht möglich. Wir bitten um Beachtung dieses alten

Elzacher Narrengesetzes, damit unliebsame Erörterungen vermieden

werden. Die Schuttig sollen die Taganrufergruppe und Musik nicht allein

auf der Straße stehen lassen, sondern in großer Anzahl dabei bleiben.

Ab 14 Uhr Straßenmoritaten, ab ca. 17.30 Uhr Abendmoritaten in den

Lokalen.

Fasnet-Zischdig

9 Uhr Latschariversammlung im „Löwen“.

15 Uhr Großer Schuttigumzug wie am Sonntag.

Hinweise der Narrenzunft:

Wir bitten alle Narren, den fließenden Verkehr nicht zu behindern und

nicht blindlings auf die Straße zu laufen und sich dadurch selbst zu

gefährden. Das gilt in erhöhtem Maße für die kleinen Schuttig. Die Eltern

sind für ihre Kinder verantwortlich und sollten ihren Einfluss geltend

machen.

Fackelumzug

Beim Fackelumzug ist trotz Narrenfreiheit die nötige Disziplin unbedingt

zu wahren. Die Unsitte, mit den Fackeln Zuschauer und andere Umzug-

teilnehmer zu gefährden, ist in jedem Fall zu unterlassen! Es wird wie-

derum besonders streng darauf geachtet, dass sich alle Umzugsteil-

nehmer ordentlich verhalten. Nach den guten Erfahrungen aus den

Vorjahren gelten wiederum folgende Maßnahmen:

1. das Ordnungspersonal im Umzug (Narrenrat, Ordner, Schuttig) ist

verstärkt.

2. Wiederum werden am gesamten Umzugsweg weitere Ordner der Nar-

renzunft postiert.

3. Alle Fackeln müssen auf die Straßeninnenseite gehalten werden.

4. Die Zuschauer werden per Lautsprecherdurchsage vor dem Umzug

ebenfalls darauf hingewiesen, vorsichtig zu sein und kleine Kinder

nicht in der vordersten Reihe stehen zu lassen.

Genauso wichtig ist es allerdings, dass jeder Schuttig auf sich selbst und

seine Nachbarn im Umzug achtet. Schuttig, die absichtlich und mutwil-

lig andere gefährden, werden vom Umzug ausgeschlossen und notfalls

öffentlich demaskiert. Schuttig mit erkennbar übermäßigem Alkoholge-

nuß werden nicht am Umzug teilnehmen. Weiterhin gilt noch immer, dass

Kinder und Minderjährige ebenfalls am Fackelumzug nicht teilnehmen

können. Wir sind zuversichtlich, dass wir somit wieder einen Fackelum-

zug haben werden, der allen Beteiligten ungetrübte Freude macht.

An der Spitze der Umzüge laufen wiederum nur Angehörige des dies-

jährigen Taganruferjahrgangs als Schuttig.

Direkt vor den Musikkapellen sollen keine Schuttig mit „Kinderschä-

sen“ oder Kleinkindern laufen – die Musiker brauchen Platz! Außerdem

haben wir einen schönen Kinderschuttigwagen, der den Zuschauern

viel Freude macht; es wäre schade, wenn er nur ungenügend in

Anspruch genommen wird.

Es gilt wie seit jeher das ungeschriebene und oberste Elzacher Gesetz,

dass sich ein Schuttig in der Öffentlichkeit niemals ohne Hut und Larve

zeigt. Schuttig „ohne Köpfe“ gehören nicht zum Bild unserer Fasnet -

auch nicht als Umzuzszuschauer auf Balkonen oder an Fenstern.

Auch im Schuttigzimmer sind trotz Fasnetfreuden die normalen

Umgangsformen nicht außer Kraft gesetzt. Beleidigungen haben mit

Narrenfreiheit nichts zu tun , sondern auch hier gilt – wie an der gan-

zen Fasnet – der alte Spruch: „Jedem zur Freud’, keinem zum Leid“.

Vor dem Fasnetausrufen am Sonntag um 12 Uhr sollen sich keine

Schuttig auf der Hauptstraße aufhalten. Die Schuttig sammeln sich in

den Häusern und Seitenstraßen.

„Frei ist der Narr zu dieser Stunde“. Dieses Recht soll ungeschmälert

sein. Aber Rechte ohne Pflichten gibt es nicht. Auch unsere Fasnet kann

ohne Einhaltung gewisser Regeln ihre lebensvolle Ausstrahlung nicht

behalten. In diesem Sinne wünschen wir allen Narren, Einwohnern und

Besuchern unserer Stadt unbeschwerte, vergnügte und freudenreiche

Fasnettage und bedanken uns bei allen, die dazu beitragen.

Mit einem kräftigen Tralla-ho:

Narrenzunft Elzach

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Woche 07 Biederbach Seite 7

Fasnet – Jubel, Trubel, VollrauschDer Restalkoholwert am Morgen danach wird immer wieder unter-

schätzt / Große Gefahr auch nach kleinen Schlucken

Der Maskenball war eine runde Sache, die Sitzung ausgelassen. Wie

üblich gab’s auch reichlich Alkohol. In weiser Voraussicht ließ sich der

„Fasnetsnarr“ von seiner Frau abholen. Am nächsten Morgen fuhr er

wie gewohnt zur Arbeit, auch wenn er sich nicht sonderlich wohl fühl-

te. Zwei Aspirin, zwei Tassen Kaffee – und die Welt sah schon wieder

besser aus. Zwei Streifenwagenfahrern fiel die Fahrweise auf. Der Anga-

be, bis zwei Uhr morgens Alkohol konsumiert zu haben, folgte der Atem-

alkoholtest und anschließend die Blutabnahme. Ergebnis: 1,2 Promille

– absolute Fahruntauglichkeit! Sie beginnt bereits bei 1,1 Promille und

hat Führerscheinentzug ab sechs Monaten, Geldstrafe und sieben

Punkte in Flensburg zur Folge. Dabei kann der „Fasenachter“ noch von

Glück reden. Denn hätte er einen Unfall verursacht, wären die gesetz-

lichen und juristischen Folgen um einiges härter. Sie reichen vom dau-

erhaften Führerscheinentzug bis zu den Renten für die Unfallopfer.

Weder die Wirkung auf den Fahrer noch das Gesetz machen einen

Unterschied zwischen frisch getrunkenem und Rest-Alkohol. Der soge-

nannte „Restalkoholwert“, mit dem Kater danach, wird häufig unter-

schätzt oder vollkommen ignoriert. Wer nachts um zwei mit einem Pro-

millewert von 1,8 ins Bett geht – ein Wert, der schneller erreicht ist, als

mancher denkt – der muss damit rechnen, dass er morgens um acht

noch immer 1,2 Promille Alkohol im Blut hat. Etwa 0,1 Promille baut der

Körper eines normalgewichtigen Mannes mit mittlerer Körpergröße pro

Stunde ab. Dabei sind diese „Faustregeln“ mit Vorsicht zu betrachten.

Bei Frauen ist es eher noch ein bisschen weniger. Da helfen weder Kaf-

fee, Cola noch Tabletten. Sie belasten den Organismus eher zusätzlich.

Nicht nur zur Fasnetszeit mit den feuchtfröhlichen Prunksitzungen ist

Alkohol am Steuer eine der häufigsten Unfallursachen, die in aller Regel

besonders schwere Unfallfolgen hat. Bei jedem siebten Unfall ist Alko-

hol dabei. Vor allem bei den 18- bis 25-Jährigen kommen immer mehr

auch Drogen hinzu, wobei die Mischung mit Hochprozentigem beson-

ders fatale Wirkungen zeitigt. Das Risiko ist den Kiffern, Fixern, Schnup-

fern und Haschplätzchen-Knabbern ebenso wenig bewusst wie den

Trinkern. Dabei ist in zahlreichen wissenschaftlichen Versuchen und

medizinischen Untersuchungen immer wieder nachgewiesen worden:

Drogen haben auf das Fahrverhalten ganz ähnliche Wirkungen wie Alko-

hol. Große Gefahr lauert schon bei kleinsten Schlucken. Sich an die

Grenze von 0,5 heran zu rechnen, ist äußerst riskant: Schon ab 0,3 Pro-

mille sind Einschränkungen des Sehfeldes und Probleme beim Fahren

zu verzeichnen. Selbst wer mit „nur“ 0,3 Promille einen Unfall baut, muss

deswegen auch mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe rechnen.

Schon weit unterhalb des Vollrausches setzt Alkohol jeden Autofahrer

stufenweise matt. Ab 0,5 Promille kommt es zu Fehleinschätzung von

Geschwindigkeiten, die Sehleistung ist um etwa 15 Prozent vermindert,

das Risiko eines tödlichen Unfalls ist doppelt so hoch wie bei null Pro-

mille. Ab 0,8 Promille kommt es zu deutlichen Konzentrationsschwä-

chen, die Reaktionszeit ist bis zu 50 Prozent langsamer, das Sehver-

mögen sinkt um 25 Prozent, das Todesrisiko durch Unfall ist viermal

höher als bei null Promille. Die Kosten für ein Taxi, eine Fahrkarte für

die Bahn oder Bus sind bei weitem überschaubarer als die Folgen einer

Trunkenheitsfahrt, die in einer Polizeikontrolle endet. Ganz zu schwei-

gen von den Konsequenzen, die ein Unfall unter Alkoholeinfluss hat.

Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt sein Auto stehen und setzt

sich auch nicht mit einem Kater ans Steuer.

Trinken in der närrischen Zeit

Dem Kater keine ChanceSelbst ausgesprochene Katzenliebhaber mögen ihn nicht: den Kater

nach einem Narrentreiben. Wer die tollen Tage nicht ganz asketisch ver-

bringen möchte, kommt mit den Tipps der Verbraucherzentrale Baden-

Württemberg schnell wieder in Form. Ein bisschen Vorbeugung kann

allerdings auch nicht schaden. Cocktails mit Alkohol oder Alcopops

sind sozusagen Wölfe im Schafspelz. Denn gerade, wenn hochpro-

zentige Zutaten durch Säfte, Aromen oder Süßungsmittel geschmack-

lich nicht wahrgenommen werden, riskiert man, mehr zu trinken, als gut

tut. So enthält eine Caipirinha mit 3 cl Cachaça genau so viel Alkohol

wie drei Gläser Schnaps. Expertinnen der Verbraucherzentrale geben

in der Woche vom 12. bis zum 15. Februar zwischen 15 und 18 Uhr

unter der Servicenummer 0900-1-77 44 42 (1,75 Euro /min) Tipps zum

Essen und Trinken in närrischen Zeiten und, wenn es trotz guter Vor-

sätze schief ging, über das richtige Katerfrühstück.

RückentrainingStundenlang sitzen oder stehen - Ihre ganz persönliche Lebenssituati-

on steht im Mittelpunkt dieses Kurses. Neben Gymnastik- und Ent-

spannungsübungen erfahren Sie viel über rückengerechtes Verhalten

in Beruf und Alltag. Ab 05.03.2007 beginnt ein neuer Kurs (10 Treffen)

im Seminarraum der AOK Elzach.

Information und Anmeldung Telefon 0761/2103-0.

Nordic-Walking für EinsteigerEine Kombination aus Walking, Skilanglauf und Wandern - das ist Nord-

ic Walking. Durch den Einsatz von speziellen Stöcken schonen Sie bei

diesem Ausdauertraining besonders Ihre Gelenke. Ab 20.03.2007

beginnt ein neuer Kurs (8 Treffen).

Information und Anmeldung Telefon 0761/2103-0.

Neuer Ratgeber der VerbraucherzentraleFitness-Studios: Auswahl und Vertrag

Millionen deutscher Freizeitsportler schwitzen und trainieren in Fit-

nessstudios. Die Verträge der Einrichtungen bieten allerdings häufig

Anlass zu Ärger. Allein im letzten Jahr holten sich über 250 Studiokun-

den bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Rat in Sachen Fit-

nessvertrag. Bei kaum einer anderen Vertragsart beanstandete die Ver-

braucherzentrale bisher so viele Klauseln im Kleingedruckten: Mehr als

200 Klauseln wurden allein in den letzten drei Jahren abgemahnt. Ihr

neuer Ratgeber 'Fitnessstudios' klärt jetzt über die Rechte von Studio-

kunden auf, informiert über unzulässige Vertragsbestimmungen und

gibt wichtige Tipps zur Auswahl des passenden Studios. Die Fitness-

Landschaft ist breit gestreut. Das erschwert die richtige Entscheidung.

Der Ratgeber untersucht die verschiedenen Studiotypen und zeigt ihre

Vor- und Nachteile auf. Ebenso beschrieben werden die Tücken des

Kleingedruckten im Vertrag. Welche Regelungen sieht er zum Beispiel

im Falle einer Kündigung, einer Vertragsverlängerung oder bei Mitnah-

me eigener Getränke vor? Sind diese Bedingungen überhaupt zuläs-

sig? Der Hinweis auf ungültige Allgemeine Geschäftsbedingungen und

verbraucherfreundliche Urteile zu Fitnessstudioverträgen zeigt Studio-

kunden Wege auf, sich bei unzulässigen Klauseln gegen den Anbieter

zu wehren. Der Ratgeber enthält auch wichtige Informationen zu Ver-

braucherrechten bei Krankheit, Umzug des Kunden oder des Studios

oder auch bei Änderung des Trainingsangebots - häufige Streitpunkte

zwischen Kunden und Studio. Tipps zu den Verhandlungen beim Ver-

tragsabschluss und eine Checkliste erleichtern die Auswahl des richti-

gen Studios. Der 80-seitige Ratgeber 'Fitnessstudios - Auswahl und

Vertrag' kostet inklusive Versand 7,40 Euro. Er kommt per Post mit

Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzen-

trale Baden-Württemberg e.V., Heinrich-Sommer-Strafle 13, 59939 Ols-

berg, Fax 0 29 62 / 80 01 49, E-Mail an [email protected] oder

telefonisch unter der 0 1805-50 59 99 (0,14 EUR/min).

Für weitere Informationen: * Brigitte Sievering-Wichers, Expertin Tele-

kommunikation und Haushalt, Tel. 0711 - 66 91 61 (interne Durchwahl,

bitte nicht veröffentlichen) [email protected]; www.vz-bw.de

* Ulrike Weingand, Rechtsreferentin, Tel. 0711 - 66 91 44 (interne Durch-

wahl, bitte nicht veröffentlichen) [email protected]

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Seite 8 Biederbach Woche 07

Zeit fu� r Kinder Fragen zum Elterngeld beantwortet in Baden-Wü� rttemberg die L-Bank

Jungen Eltern wird seit Anfang des Jahres die Entscheidung erleich-

tert, ihr Neugeborenes in den ersten Lebensmonaten selbst zu betreu-

en. Sie erhalten mit dem neuen Elterngeld fu� r bis zu 14 Monate eine

Lohnersatzleistung, die abhängig von ihrem bisherigen Gehalt ist. Auch

Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbsta� tig waren, werden weiterhin

finanziell unterstu� tzt. Die Antra� ge gehen in Baden-Wu� rttemberg an die

L-Bank, die bisher bereits das Bundes- und Landeserziehungsgeld

sowie das Mehrlingsprogramm des Landes betreute. Sie informiert und

bera� t junge Eltern bei Fragen zu diesen Angeboten. Wovon hängt die

Ho� he des Elterngelds ab? Wer sein Neugeborenes selbst betreut,

bekommt ein Jahr lang mindestens 300 Euro monatlich, auch wenn vor-

her kein Arbeitsverha� ltnis bestand. Eltern, die vor der Geburt berufs-

tätig waren erhalten 67 % des monatlichen Durchschnittslohns der letz-

ten 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der

Mutterschutzfrist, ho� chstens aber 1800 Euro. Lag der Nettoverdienst

unter 1000 Euro wird ein hö� herer Anteil vom bisherigen Nettolohn aus-

gezahlt. Wer beispielsweise vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto

verdient hat, erha� lt 87 % dieses Betrags also 522 Euro. Wenn weitere

kleine Geschwister in der Familie leben, gibt es je nach Alter und Zahl

der Kinder noch einen Geschwisterbonus. Wie lange erha� lt man Eltern-

geld? Wenn nur ein Elternteil beim Kind bleibt, gibt es die Leistung fu� r

12 Monate. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner sich

die Betreuungszeitra� ume teilen, ko� nnen die Lohnersatzleistung fu� r 14

Monate beziehen. Bei Paaren muss dann der zweite Elternteil das Kind

fu� r mindestens zwei Monate betreuen. Sowohl bei allein Sorgeberech-

tigten als auch bei Elternpaaren ist Voraussetzung, dass das Erwerbs-

einkommen in diesen zwei Monaten vermindert ist. Wie kö� nnen Eltern

untereinander die Erziehungszeiten aufteilen? Die Eltern kö� nnen diese

Zeiten unterschiedlich aufteilen: Zum Beispiel ko� nnen beide Partner

gemeinsam die ersten sieben Monate nach Geburt des Kindes zu Hause

bleiben. Sie beziehen dann beide gleichzeitig Elterngeld. Es ist auch

mo� glich, sich das Elterngeld über 24 Monate auszahlen zu lassen: Dann

erhalten die Eltern monatlich nur den halben Betrag. Allerdings muss

bei der Antragstellung feststehen, wie die Betreuungszeiten aufgeteilt

werden. Die ausgezahlte Gesamtsumme bleibt in jedem Fall die Glei-

che. Kann man wa� hrend des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten?

Ja, bis zu 30 Stunden in der Woche sind möglich. Dieses Einkommen

wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Muss man in Deutschland

wohnen oder die deutsche Staatsangehö� rigkeit besitzen, um Eltern-

geld zu erhalten? Elterngeld gibt es unabha� ngig von der Staatsange-

hö� rigkeit fu� r junge Eltern, die in Deutschland wohnen, wenn sie eine

Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Erwerbsta� tigkeit berechtigt. Auch

wer nur voru� bergehend im Ausland berufsta� tig ist und sonst dauerhaft

in Deutschland wohnt, sollte sich informieren. Das gleiche gilt für Eltern,

die im Ausland wohnen und in Deutschland berufstä� tig sind. Was muss

man bei der Antragstellung beachten? Der Antrag sollte spä� testens

innerhalb von drei Lebensmonaten nach dem Geburtsmonat des Kin-

des gestellt werden. Denn rü� ckwirkend kann Elterngeld nur fu� r diesen

Zeitraum ausgezahlt werden. Zum Antrag benö� tigt man auf jeden Fall

die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls Besta� tigungen des

Arbeitgebers. Weitere Informationen finden Sie unter www.l-

bank.de/elterngeld. Hier gibt es auch die Anträ� ge zum Download. Fra-

gen beantworten die Fachleute der L-Bank auch unter der Hotline 0721

38330 oder per Mail ü� ber www.l-bank.de/elterngeld-kontakt

Die Antra� ge ko� nnen auch u� ber die Gemeinde bezogen werden.

Nach drastischer Preiserhöhung für 0180-Nummern

Sonderkündigungsrecht bei O2-HandyverträgenDas Unternehmen O2 hat Ende 2006 die Preise für Anrufe zur Sonder-

rufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So zahlen Kunden für einen

Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der

Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden traf

diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der Verbrau-

cherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem Sonderkündi-

gungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht fort-

setzten möchten. Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die

Beschwerden verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der

drastischen Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie

von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich

O2, die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens:

Sonderrufnummern und Premiumdienste seien Nebenleistungen, die

ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sie-

vering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale

sieht das anders: „Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus

folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauf-

fassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer

über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungs-

recht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen

weiterführen wollen.“ Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der

Preiserhöhung bei O2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungs-

recht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit

einem Musterbrief, der ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im

Internet unter www.vz-bw.de/o2-vertrag heruntergeladen oder über das

Beratungstelefon unter der 0900 1 77 444 1 (1,75 Euro pro Minute aus

dem deutschen Festnetz) von montags bis donnerstags zwischen 10

und 18 Uhr angefordert werden. Er kommt dann ohne weitere Kosten

per Post ins Haus.

Verbraucherzentrale warnt

vor betrügerischem Rohrreiniger Im Raum Esslingen wurde eine Rohrreinigungsfirma beobachtet, die

vorgibt, im Auftrag der Stadt oder der Stadtwerke die Abwasserrohre

kostenlos zu überprüfen. Erst einmal im Haus, entdecken die Rohrrei-

niger sehr schnell, welche zusätzlichen Arbeiten und Anschaffungen

angeblich erforderlich sind. Die völlig überrumpelten Hausbesitzer las-

sen sich dann leicht zu Aufträgen in der Größenordnung von z.B. 800

bis über 2000 Euro überreden. Wie eine Rückfrage bei Stadtverwaltung

und Stadtwerken ergab, kamen die Rohrreiniger in Wirklichkeit nicht in

deren Auftrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb betroffenen

Personen, die Firma wegen versuchten Betrugs unverzüglich der Poli-

zei zu melden und keine Unterschrift zu leisten. Die Verträge enthalten

ein Recht zum Widerruf innerhalb von 14 Tagen, das man rechtzeitig

nutzen sollte. Zu Fragen in diesem Zusammenhang berät die Verbrau-

cherzentrale unter der Telefonnummer 09001-77444-5 (1,75 €/Min. aus

dem deutschen Festnetz).

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EinladungZur offenen Arbeitsgruppensitzung im Zuge der Öffentlichkeitsbeteili-

gung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Teilbearbeitungsge-

biet Elz/Dreisam.

(Betroffen sind folgende Gewässer mit ihren Zuflüssen: Elz, Wilde Gut-

ach, Brettenbach, Kapuzinergraben, Ettenbach, Bleichbach, Feuer-

bach, Glotter, Dreisam, Mühlenbach, Alte Dreisam, Brugga, Krumm-

bach, Wagensteigbach, Ibenbach, Eschbach). Die ersten

Veranstaltungen zur Wasserrahmenrichtlinie im vergangenen Jahr fan-

den eine große Resonanz in der Bevölkerung. In offenen Arbeitsgrup-

pensitzungen hatten alle Interessenten die Möglichkeit, ihre Vorstellun-

gen und Anregungen zu den Themen Durchgängigkeit der Gewässer,

Mindestwasserregelung und die Gewässerstruktur einzubringen. Ziel

der Planungen ist es, mit entsprechenden Maßnahmen den guten öko-

logischen Zustand der Gewässer bis zum Jahre 2015 zu erreichen. Das

Regierungspräsidium Freiburg lädt nun alle interessierte Bürger zu einer

weiteren offenen Arbeitsgruppensitzung zu dem Thema „Gewässergü-

te und chemische Belastungen der Oberflächengewässer“ im Teilbear-

beitungsgebiet Elz/Dreisam ein. Zunächst werden die Teilnehmer durch

Fachvorträge umfassend über den Zustand der Gewässer informiert.

Im zweiten Teil der Veranstaltung (aktive Phase) haben alle Teilnehmer

die Möglichkeit, sich an Schautafeln ein Bild über die Gewässergüte

und den chemischen Zustand an einzelnen Gewässern zu machen. Als

Ansprechpartner werden auch Vertreter der Landratsämter anwesend

sein. Die Veranstaltung findet statt am: Dienstag, den 6. März 2007 um

18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen

Nähere Infos finden Sie auch unter folgender Internetseite:

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1156578/index.html

Karriere mit Bilanzbuchhalter/in IHKAufgrund der hohen Nachfrage beginnt am 6. März beim IHK-Bildungs-

Zentrum in Freiburg ein zusätzlicher Lehrgang „Bilanzbuchhalter/in IHK“.

Zielgruppe dieser zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung sind

qualifizierte kaufmännische Fachkräfte, die sich im Bereich des Finanz-

und Rechnungswesens auf hohem Niveau weiterqualifizieren möchten.

Der Abschluss Bilanzbuchhalter/in IHK zählt zu den anspruchsvollsten

Weiterbildungen im betriebswirtschaftlichen Bereich und eröffnet den

Absolventen beste Karrierechancen. Info (0) 761 20 26-3 14

Kostenlose Informationsveranstaltung

Existenzgründer in WaldkirchDie Wirtschaftsförderung Region Freiburg veranstaltet in Kooperation

mit der Wirtschafts-förderungsgesellschaft des Landkreises Emmen-

dingen mbH und der Stadt Waldkirch am Donnerstag, 1.03.2007 um

17.00 Uhr im Rathaus Waldkirch, Marktplatz 1-5, Zimmer 307 einen

kostenlose Informationsveranstaltung für Existenzgründer/Innen. Die

Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr, Ende ist gegen 21.00 Uhr und bie-

tet eine grundsätzliche Orientierung für den Schritt in die Selbständig-

keit und auf dem Weg zur Existenzfestigung. Der Dialog mit anderen

Teilnehmern bietet erste Rückmeldungen zur Gründungsidee und deren

Chancen und Risiken. Auch Möglichkeiten der Förderung und Mikro-

Finanzierung für die Existenzgründung / Existenzfestigung werden vor-

gestellt. Durchgeführt wird die Veranstaltung vom EXZET, Zentrum für

Existenzgründung und Unternehmensentwicklung, Regionalbüro Frei-

burg. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung beim EXZET-Regio-

nalbüro Freiburg ist jedoch erforderlich: Tel. 0761 / 40112-07. Weitere

Informationsveranstaltungen im Landkreis Emmendingen sind am 14.

Juni.2007 in Endingen (Rathaus, Marktplatz 6) und 28. Juni 2007 in

Kenzingen (Rathaus, Hauptstraße 15) vorgesehen.

Anmeldungen werden bereits entgegengenommen.

Tierkörperbeseitigungsanstalt Freiburg: Tel. 0761 / 506706

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt

durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren.

An Wochenenden und Feiertagen ist der ärztliche,

kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche

Bereit schaftsdienst unter Tel.: 01805/19292-320 zu erreichen.

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist unter

Tel.: 07641/460151 erreichbar.

In lebensbedrohenden Fällen: Notarzt Tel.: 19 222

Notrufe Feuerwehr 112 · Polizei 110

Notruf-Fax an die Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle:

Tel. 07641 / 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte,

gehörlose und sprachgeschädigte Personen)

Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal:

Tel. 07682 / 90 90 40 + 90 90 41 oder 0171 / 3380810 (Tag + Nacht)

Dorfhelferin Einsatzleistung: Hildegard Hartmann, Tel. 07682/1596

ApothekennotdienstDienstbereitschaft von 8.30 Uhr - 8.30 Uhr des folgenden Tages

Tierärztlicher BereitschaftsdienstSonntag, 18.02.Dr. Tietz, Rudolf Blessingstr. 2, Waldkirch, Tel. 07681/494936

Dr. Serbin, Talbachstr. 13a, Siensbach, Tel. 07681/1677

Sonntag, 25.02.Dr. Meyeringh, Lange Str. 20, Freiamt, Tel. 07645/727

Dr. Bretzinger, Winterbachstr. 13, Glottertal, Tel. 07684/90890

Di 13.02. Kastelburg-Apotheke, Waldkirch,

Freie Str. 2, Tel. 07681 / 1379

Mi 14.02. Lukas-Apotheke, Waldkirch,

Marktplatz 15, Tel. 07681 / 7677

Do 15.02. Kronen-Apotheke, Teningen,

Reetzenstr. 5, Tel. 07641 / 41109

Fr 16.02. Marien-Apotheke, Gutach,

Golfstr. 9, Tel. 07681 / 7257

Sa 17.02. Markgrafen-Apotheke, EM,

Markgrafenstr. 20, Tel. 07641 / 42831

So 18.02. Nikolai-Apotheke, Waldkirch,

Adenauerstr. 11, Tel. 07681 / 4740740

Mo 19.02. Paracelsus-Apotheke, Denzlingen,

Bahnhofstr. 16, Tel. 07666 / 23929

Di 20.02. Rathaus-Apotheke, Elzach,

Hauptstr. 70, Tel. 07682 / 1717

Mi 21.02. Schloßberg-Apotheke, EM,

Steinstr. 12, Tel. 07641 / 914650

Do 22.02. Schwarzwald-Apotheke, Elzach,

Nikolausplatz 2, Tel. 07682 / 392

Fr 23.02. Severin-Apotheke, Denzlingen,

Alemannenstr. 17, Tel. 07666 / 5844

Sa 24.02. Spitzweg-Apotheke, EM,

Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 / 51191

So 25.02. Kandel-Apotheke, Waldkirch,

Lange Str. 58, Tel. 07681 / 9320

Mo 26.02. Stadtapotheke am Marktplatz, EM,

Marktplatz 9, Tel. 07641 / 8763

Woche 07 Biederbach Seite 9

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15.02.07 15:00 Uhr

Großer Kinder-Schuttigumzug,

Elzach, Narrenzunft Elzach

Brotbacken auf dem Bauernhof

Yach Tränklehof Tel. 07682/7998

16.02.07 20:00 Uhr Fasnet-Veranstaltung

Elzach Haus des Gastes, Männerchor

20:00 Uhr Fasnet-Eröffnung mit Fackelumzug

Oberprechtal, Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal

Brotbacken auf dem Bauernhof

Yach Schätzlehof Tel. 07682/909056

17.02.07 14:00 Uhr Fasnet-Kindernachmittag

Elzach Haus des Gastes, Musikverein Katzenmoos

Brotbacken auf dem Bauernhof

Yach Bernhardenhof Tel. 07682/7423

Yach Schneiderhof Tel. 07682/8724

18.02.07 15:00 Uhr Großer Schuttigumzug

20:00 Uhr Großer Fackelumzug Narrenzunft Elzach

19.02.07 05:00 Uhr Historisches Taganrufen, Narrenzunft Elzach

14:00 Uhr Großer Kinderumzug

Anschließend Kinderfasnacht in der Festhalle Oberprechtal

Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal

20.02.07 15:00 Uhr Großer Schuttigumzug, Narrenzunft Elzach

Hallenbad und Sauna im Kurhaus FreiamtAchtung! - In der 5. Jahreszeit „Fasnet” bitte geänderte Öffnungszei-

ten von Hallenbad, Sauna, Kunstausstellung, Tourist-Information und

Gläsernen Bücherei im Kurhaus Freiamt beachten.

Die Öffnungszeiten der Tourist-Information Freiamt und der Gläsernen

Bücherei im Kurhaus Freiamt Rosenmontag: geschlossen

Fasnachtsdienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Aschermittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Auch an den närrischen Tagen zwischendurch Fitness tanken im Kur-

haus Freiamt!

Öffnungszeiten des Hallenbades Freiamt

Fasnetsundig: 09:00 bis 17:00 Uhr

Rosenmontag: geschlossen

Fasnetdienstag: 14:00 bis 22:00 Uhr

(16:00 bis 18:00 Uhr Kinderbade-Spaßstunden)

Aschermittwoch: Mitternachtsschwimmen 20:00 bis 24:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 bis 22:00 Uhr - Warmbadetag 32 °C

Freitag: 14:00 bis 19:00 Uhr - Warmbadetag 30 ° C

SAUNA im Kurhaus Freiamt

Fasnetsundig: 09:00 bis 17:00 Uhr

Rosenmontag: geschlossen

Fasnetdienstag: 14:00 bis 22:00 Uhr

Aschermittwoch: 14:00 bis 24:00 Uhr (mit Mitternachtsschwimmen)

Donnerstag: 08:00 bis 22:00 Uhr

Freitag: 14:00 bis 22:00 Uhr

Zu vorgenannten Zeiten ist Gemeinschaftssauna

Hallo Kinder! An Fasnachtsdienstag ist von 16:00 bis 18:00 Uhr eure

spezielle Zeit im Hallenbad Freiamt. Wasserspaß bis die "Wogen hoch

gehen!" Wasserspielsachen sind vorrätig. Natürlich dürfen auch eige-

ne Wasserspielsachen mitgebracht werden. Und euere Freundinnen

und Freunde sind auch herzlich willkommen.

Aschermittwoch: Kein Frauenrecht! Nachtschwärmer gehen baden im

Hallenbad im Kurhaus Freiamt bis 24:00 Uhr. Am Aschermittwoch, 21.

Februar 2007, können Nachtschwärmer im Hallenbad im Kurhaus Frei-

amt beim Mitternachtsspaß baden gehen. Bei diesem Mitternachts-

schwimmen bis 24:00 Uhr gibt es zum nächtlichen Badespaß auch Cock-

tails. Einlass ist bereits ab 20:00 Uhr. Die Sauna im Kurhaus Freiamt ist

ebenfalls bis 24:00 Uhr geöffnet. Über viele badende Nachtschwärmer

freuen sich die Schwimmschule Reger und die Tourist-Information Frei-

amt. Fotoausstellung der NaturFreunde Emmendingen im Kurhaus Frei-

amt. Diese Fotoausstellung ist am Rosenmontag geschlossen.

Touristische Arbeitsgemeinschaft St. PeterSie haben in Ihren Zahlen, Daten und Fakten den Durchblick?

Sie wissen aus welchen Ländern bzw. Bundesländern Ihre Gäste kommen?

Sie kennen anhand Ihrer Zahlen Ihre Zielgruppe?

Sie schreiben Ihren Gästen zu runden Geburtstagen?

Wenn Sie noch nicht alle Fragen mit einem klaren JA beantworten kön-

nen, dann sind Sie hier richtig: Donnerstag, 8. März 2007 um 19.30 Uhr

im Haus der Gemeinschaft in St. Peter. Wir stellen Ihnen eine prakti-

sche, durchdachte und einfach zu bedienende Software für Ferien-

wohnungen und kleine Beherbergungsbetriebe vor. Lassen Sie es sich

zeigen, wie selbst "Computermuffel" und "Neueinsteiger" in leicht voll-

ziehbaren Schritten, die wichtigsten Zahlen und Daten eines Betriebes

erkennen und verwalten können. Nehmen Sie sich die Zeit und infor-

mieren Sie sich, wie Sie mit wenig Zeitaufwand das Optimale für Ihren

Betrieb rausholen können. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmel-

dung ist nicht erforderlich! Veranstalterin: Touristische Arbeitsgemein-

schaft St. Peter. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schuler von

Schwarzwald-Live von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, Tel.

07661/9019-280 sowie Frau Ketterer vom Althäuslehof in St. Peter, Tel.

07660/466 gerne zur Verfügung.

Veranstaltungskalender

Seite 10 Biederbach Woche 07

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Pfarrgemeinde St. Nikolaus, Elzach Samstag,17.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse

Sonntag, 18.02.2007 09.30 Uhr Eucharistiefeier

- „der etwas andere Gottesdienst“ zum

Hochfest der Fasnet

Mittwoch, 21.02.2007 19.00 Uhr Eucharistiefeier

mit Erteilung des Aschenkreuzes

Samstag,24.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse

Sonntag, 25.02.2007 10.30 Uhr Eucharistiefeier

10.30 Uhr Kindergottesdienst

im Pfarrzentrum

Pfarrgemeinde St. Mansuetus, OberbiederbachSonntag, 18.02.2007 10.00 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium

Mittwoch, 21.02.2007 19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Erteilung des

Aschenkreuzes

Samstag,24.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse

Kath. öffentliche Bücherei ElzachWir möchten uns ganz herzlich für die große Unterstützung

im Jahr 2006 bedanken:

- beim Autohaus Schmid, BUND, Metzgerei Riegger,

Gärtnerei Gutmann für die Spende von Zeitschriftenabonnements,

- bei allen, die uns durch Bücherspenden die Durchführung von Bücher-

flohmärkten ermöglicht haben,

- bei allen, die uns Kuchen gebacken haben für den Kuchenverkauf auf

dem Wochenmarkt,

- bei allen, die uns durch Geldspenden unterstützt haben.

Alle Spenden und Einnahmen werden ausschließlich für die Anschaf-

fung neuer Medien verwendet. Die Bücherei ist über Fasnet von Don-

nerstag, 15.02.2007 bis Dienstag, 20.02.2007 geschlossen.

Ihr Büchereiteam

Evang. Johanneskirche ElzachSonntag, 18.2. 09.00 Uhr Gottesdienst in Elzach

10.15 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal

Sonntag, 25.2. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal

10.15 Uhr Gottesdienst in Elzach

Veranstaltungen

Donnerstag, 15.2. 19.30 Uhr Bibelstunde in Oberprechtal

Donnerstag, 22.2. 19.30 Uhr Treffpunkt Bibel in Elzach

Heinrich-Hansjakob-Realschule ElzachFür alle Grundschüler der vierten Klasse steht in den nächsten Wochen

die Entscheidung an, auf welche weiterführende Schule sie wechseln wol-

len. Obwohl unser Schulsystem auch spätere Korrekturen erlaubt, fällt der

Schulwechsel vielen Eltern und Schülern nicht leicht. Um sich rechtzeitig

vor der Anmeldung über die Heinrich-Hansjakob-Realschule Elzach zu

informieren, laden wir die Grundschüler der vierten Klasse und deren Eltern

sowie Interessierte der Orientierungsstufe zu einer Informationsveran-

staltung Montag, 05. März 2007 um 18:00 Uhr Raum U16/17 sehr herzli-

che ein. Neben einem Rundgang durch unsere Räume werden Fragen

zum Schulwechsel beantwortet sowie Einrichtungen, Bildungsinhalte und

Methoden der Realschule besprochen. Auch über die schulischen und

beruflichen Möglichkeiten nach der Realschulabschlussprüfung wird

informiert.

Für die Schulleitung und das Kollegium

der Heinrich-Hansjakob-Realschule Elzach Wolf Lamprecht, RR

Musikverein Katzenmoos e. V.Tralloho im Haus des Gastes in Elzach

Zum närrischen Stelldichein lädt der Musikverein Katzenmoos auch in

diesem Jahr wieder ins Haus des Gastes ein. Die Kinderfasnet beginnt

am Samstag, den 17. Februar ab. 13.30 Uhr. Für die Kinder gibt es eine

Mini-Playback-Show, Spiele und die beliebte Rollenrutsche. Am Fas-

netsundig haben wir ab 15.00 Uhr für Sie geöffnet, wie immer wird Kaf-

fee und Kuchen, Partymusik mit DJ Matthias, gute Stimmung, ein

Schuttigzimmer und „Fasnet-Atmosphäre“ geboten sein. Das Haus des

Gastes öffnet am Fasnetmontag um 17.30 Uhr . Am Abend wird „"Hans-

jörg“ zum Tanz aufspielen und die Moritaten für beste Unterhaltung sor-

gen. Auf eine glückselige Fasnet und Ihren Besuch freut sich

Ihr Musikverein Katzenmoos e.V. - Trallaho

Imkerverein OberelztalDie nächste Monatsversammlung findet am Freitag, den 23.2. um 20.00

Uhr im Gasthaus Krone-Ladhof in Elzach-Prechtal statt.

Elztäler Ballett- und Turn-Verein e.V.Liebe Mitglieder, liebe Eltern, nachdem es am 26.01.2007 nicht gelun-

gen war einen neuen Vorstand für den Elztäler Ballett- und Turn-Verein

e.V. zu wählen, laden wir sie gem. § 17 der Vereinssatzung vom 17.09.83

zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sollte es an die-

sem Tag nicht möglich sein eine neue Vorstandschaft zu wählen, muss

der Elztäler Ballett- und Turn-Verein e.V. nach § 19 der Vereinssatzung

aufgelöst werden. Wann: Montag, 26.02.2007, 20.00 Uhr Wo: Ober-

winden, Gasthaus "Rebstock"

Tagesordnung:

1. Wahl der gesamten Vorstandschaft

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Seite 14 Biederbach Woche 07

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