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Universität Passau Philosophische Fakultät Professor Dr. Bernhard Stahl Soldaten in den Kosovo, Worte nach Libyen. Deutschlands Außenpolitik bei humanitären Interventionen Hauptseminararbeit Verfasser Paul Jürgensen Zur Krüh 15 23847 Stubben [email protected] Matrikelnummer: 63506

Universität Passau Philosophische Fakultät

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Universität Passau

Philosophische Fakultät

Professor Dr. Bernhard Stahl

Soldaten in den Kosovo, Worte nach Libyen.

Deutschlands Außenpolitik bei humanitären

Interventionen

Hauptseminararbeit

Verfasser

Paul Jürgensen

Zur Krüh 15 23847 Stubben

[email protected]

Matrikelnummer: 63506

Abkürzungsverzeichnis

BRJ

BverfG

EU

NATO

R2P

UCK

UN

Gliederung

1 Einleitung S. 1

2 Theoretische Grundlagen S. 4

2.1 Die diskursgebundene Identitätstheorie S. 5

3 Empirische Analyse S. 9

3.1 Entstehung des Kosovokonflikts S. 9

3.2 Entstehung des Libyenkonflikts S. 11

3.3 Vergleich der Konflikte S. 13

3.4 Diskursanalyse S. 14

3.4.1 Verhalten und Diskurs – ein Vergleich S. 15

4 Fazit S. 23

1

1 Einleitung

Seine eigenen Soldaten in einen Krieg zu schicken, ist wahrscheinlich die

schwierigste Entscheidung, die ein Politiker zu fällen hat. Das trifft wohl in

besonderem Maße auf Politiker in Deutschland zu, in einem Land, welches wie

kein anderes für das aus Krieg entstandene Leid des 20. Jahrhunderts

verantwortlich ist. Dennoch stimmte der Bundestag am 16. Oktober 1998 dem

militärischen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen einer Operation der North

Atlantic Treaty Organisation (NATO) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien

(BRJ) zu.1 Der Bürgerkrieg zwischen der nach Autonomie strebenden Minderheit

der Kosovo-Albaner und der politischen Führung in Belgrad sollte beendet

werden, um eine humanitäre Katastrophe in Form von Massenflucht und

Massakern zu verhindern und für Stabilität in der Region zu sorgen.2 Nachdem

aus Sicht der NATO alle diplomatischen Mittel erschöpft waren, sollte der

Konflikt durch eine humanitäre Intervention, also ein militärisches Eingreifen in

fremdem Hoheitsgebiet zum Schutz einer bedrohten Zivilbevölkerung3, gelöst

werden. Für Deutschland spielte das Unterbeweisstellen der Solidarität und

Verlässlichkeit gegenüber dem Bündnis der NATO dabei zusätzlich eine wichtige

Rolle.4 Vor dem Hintergrund dieser Motive fand die Operation „Allied Force“,

die am 24. März 1999 unter Beteiligung deutscher Soldaten begann, nicht nur im

Bundestag sondern auch in der breiten Öffentlichkeit Zuspruch.5

Im Jahr 2011 entschied sich die internationale Gemeinschaft erneut zu einer

humanitären Intervention. Als Reaktion auf den Bürgerkrieg in Libyen, dessen

Ursache die UN in der repressiven Politik des libyschen Diktators Muammar al

Gaddafi sah, verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1973, welche

einen Luftangriff auf das nordafrikanische Regime legitimierte.6 Ziel der

Intervention war es erneut eine bedrohte Zivilbevölkerung zu schützen.

Deutschland, zu diesem Zeitpunkt nichtständiges Mitglied des UN-

1 Abstimmung im Bundestag am 16.10.1998, http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/13/13248.pdf,

23161B 2 Vgl. Kreidl, Jakob (2006): Der Kosovo-Konflikt, S.142 ff.

3 Vgl. Randelzhofer, A. (1993): Neue Weltordnung durch Intervention?, S.12

4 Vgl. Friedrich, Roland (2005): Die deutsche Außenpolitik im Kosovo-Konflikt, S. 63

5 Ramet, Sabrina und Phil Lyon (2001): Germany: The Federal Republic, Loyal to NATO, S. 92

6 Vgl. UN-Resolution 1973, http://daccess-dds-

ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/268/39/PDF/N1126839.pdf?OpenElement

2

Sicherheitsrates, enthielt sich bei der Abstimmung über die Resolution und

verweigerte die Beteiligung deutscher Soldaten.7 Während die internationale

Gemeinschaft hier also scheinbar konsistent handelte, indem sie bei humanitären

Notlagen im Kosovo und in Libyen als letztes Mittel zur Beendigung dieser

Notlagen eine humanitäre Intervention wählte, verhielt sich Deutschland in zwei

vergleichbaren Situationen vollkommen unterschiedlich.

Diese Inkonsistenz der deutschen Außenpolitik bei humanitären Interventionen

soll in der vorliegenden Arbeit genauer untersucht werden. Die Beantwortung

folgender Forschungsfrage soll dazu beitragen, das voneinander abweichende

Verhalten der Bundesrepublik besser nachvollziehen zu können:

Welchen Einfluss hatte der innerdeutsche Diskurs auf die inkonsistente

Außenpolitik Deutschlands bei den humanitären Interventionen im Kosovo und in

Libyen?

Der Diskurs, hier vorläufig als kommunikative Interaktion, welche sich auf das

Handeln von Entscheidungsträgern auswirkt, verstanden8, steht also im Fokus

dieser Arbeit. Daher erscheint es sinnvoll, sich der Beantwortung der

Fragestellung mit Hilfe einer Theorie anzunähern, die dem Diskurs eine zentrale

Rolle zuweist. Die diskursgebundene Identitätstheorie tut genau dies, indem sie

den Diskurs als Bindeglied zwischen nationaler Identität und außenpolitischem

Verhalten versteht.9 Sie bietet sich deshalb in hohem Maße als theoretischer

Rahmen für diese Arbeit an.

Um der Fragestellung aber vollends gerecht zu werden, reicht es nicht aus, die

Diskurse vor und während der beiden Interventionen mit Hilfe der

diskursgebundenen Identitätstheorie einzeln zu beleuchten. Vielmehr müssen die

Diskurse gegenübergestellt und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede geprüft

werden, um festzustellen welchen Einfluss sie auf die Inkonsistenz der deutschen

Außenpolitik haben. Als Methode soll also ein Vergleich der Diskurse dienen.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird zunächst die Theorie in abstrakter Form

dargelegt. In einem zweiten Schritt sollen dann die Interventionen im Kosovo und

7 Vgl. Westerwelle, Regierungserklärung im Bundestag, 18.03.2011

8 Stahl, Bernhard (2012): Taumeln im Mehr der Möglichkeiten: die deutsche Außenpolitik und

Libyen, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik S. 578 9 Stahl, Bernhard (2012): S. 578

3

in Libyen in ihrer Entstehung beschrieben werden. Der Verlauf der militärischen

Einsätze wird hier deshalb vernachlässigt, weil er für die Beantwortung der

Fragestellung irrelevant ist. Die hier untersuchte Inkonsistenz der deutschen

Außenpolitik liegt in den unterschiedlichen Entscheidungen über eine militärische

Beteiligung, nicht in den unterschiedlichen Durchführungen von

Militäroperationen. Die Gemeinsamkeiten der beiden Konflikte werden danach in

einem Zwischenschritt kurz zusammengefasst, um die Vergleichbarkeit der

Situationen im Kosovo und in Libyen zu belegen. Mit einer vergleichenden

Analyse der innerdeutschen Diskurse vor und während dieser Interventionen folgt

darauf der Hauptteil dieser Arbeit, in der ein möglicher Zusammenhang von der

Unterschiedlichkeit der Diskurse und der Inkonsistenz des Verhaltens geprüft

werden soll. An dieser Stelle soll betont werden, dass diese Arbeit es sich

keinesfalls zum Ziel setzt, zu beurteilen, ob und in welchem Fall Deutschland

außenpolitisch richtig oder falsch agiert hat. Nur der Einfluss des Diskurses auf

die Schlüssigkeit des Handelns soll untersucht werden. Die Ergebnisse dieses

Vergleiches werden in einem Fazit zusammengefasst und dazu genutzt,

abschließend eine Handlungsempfehlung zu geben.

4

2 Theoretische Grundlagen

Im Folgenden soll die Wahl der Theorie zunächst begründet werden, um selbige

in einem zweiten Schritt in den theoretischen Kontext einzubetten und

abschließend detailliert zu beschreiben.

Da diese Arbeit einen Verhaltenswandel innerhalb eines Staates untersucht, ist ein

realistischer Ansatz, welcher Staaten als eine „Black Box“ betrachtet,

ausgeschlossen.10

Vielmehr soll festgestellt werden, ob eine Veränderung des

Diskurses für das voneinander abweichende Verhalten ursächlich ist. Hierfür

bietet sich ein sozialkonstruktivistischer Ansatz an. Entscheidend für diese

konstruktivistische Herangehensweise ist, dass die Außenpolitik nicht wie bei

liberalen oder realistischen Ansätzen von gesetzten, sozusagen natürlichen

Interessen bestimmt wird.11

Die Interessen sind im Sozialkonstruktivismus also

nicht objektiv gegeben, sondern werden über historische Prozesse und politisch-

gesellschaftliche Debatten erst konstruiert und sind somit auch veränderbar. Die

Interessen, welche sich in der Identität wiederspiegeln, werden also selbst zum

Untersuchungsgegenstand.12

Diese Konstruktion der eigenen Identität findet meist

in Abgrenzung zu anderen Staaten statt. Eine soziale Gruppe (ingroup), also

beispielsweise eine Gesellschaft, stellt bei sich gewisse gemeinsame

Einstellungen und Vorstellungen fest, die andere soziale Gruppen (outgroups)

nicht aufweisen, und hebt diese in Abgrenzung zu anderen als identitätsstiftend

hervor.13

Nationale Identität, welche grundlegend für den hier gewählten Ansatz

der diskursgebundenen Identitätstheorie ist, soll demnach wie folgt verstanden

werden:

„[…] als eine relativ stabile soziale Konstruktion, die das Selbstverständnis einer

national verfassten Gesellschaft zum Inhalt hat. Die Annahme einer relativen Stabilität

der Konstruktion nationaler Identität darf aber nicht dahingehend verabsolutiert werden,

dass nationale Identität unveränderlich ist. Denn die Herausbildung einer spezifischen

10

Vgl. Waltz, Kenneth (2010): Theory of International Politics, S.67 11

Baumann, Rainer (2001), German Security Policy within NATO; Freund, Corinna; Rittberger,

Volker (2001): Utilitarian-Liberal Foreign Policy Theory 12

Vgl. Risse, Thomas (2007): Deutsche Identität und Außenpolitik, S. 50 13

Vgl. Peters, Bernhard (1998): Identity Questions, S.5

5

Identität und ihre eventuelle inhaltliche Modifikation ist immer ein Produkt sozialer

Interaktion und Kommunikation.“14

.

Für die Ausführungen dieser Arbeit von besonders großer Bedeutung ist der

Zusammenhang von nationaler Identität und außenpolitischem Verhalten. Wie

beeinflussen sich diese beiden Faktoren? Besteht ein direkter Zusammenhang

zwischen ihnen? Die Autoren der diskursgebundenen Identitätstheorie Britta

Joerißen, Jörg Nadoll und Bernahrd Stahl finden in ihrem Ansatz Antworten auf

diese Fragen.

2.1 Die diskursgebundene Identitätstheorie

Die diskursgebundene Identitätstheorie ist ein narrativer Ansatz, welcher es sich

nicht zum Ziel setzt, kausale Erklärungen abzugeben. Es handelt sich eher um

eine Herangehensweise, die offenlegen soll, welche außenpolitischen Handlungen

im Rahmen des Möglichen liegen und welche nicht.15

Diesen Rahmen bildet die nationale Identität. Selbige wird in diesem Ansatz, wie

schon zuvor definiert, nicht als konstanter Faktor betrachtet. Vielmehr bietet der

identitäre Rahmen verschiedene Rechtfertigungen (reasons for action) für

bestimmte Handlungsmöglichkeiten, aus denen die politischen

Entscheidungsträger wählen können16

. So kann ein Staat sich beispielsweise

entscheiden, generell nicht an militärischen Operationen teilzunehmen, indem er

sich auf einen Teil seiner Identität, nämlich Pazifismus, beruft. Der Staat wählt in

diesem Beispiel also ein gewisses Verhalten (keine kriegerischen Maßnahmen)

und rechtfertigt dieses Verhalten mit dem Argument, dass militärische Gewalt

immer nur zu größerem Unheil führe (reason for action).

Die Identität besteht allerdings aus verschiedenen Identitätselementen, welche

entweder aktiv auf das außenpolitische Verhalten wirken oder dies eben nicht

tun.17

Das Verhalten entsteht also aus der Identität heraus. Gleichzeitigt besteht

14

Nadoll, Jörg; Stahl, Bernhard; Joerißen, Britta (2003): Europäische Außenpolitik und nationale

Identität - Vergleichende Diskurs- und Verhaltensstudien zu Dänemark, Deutschland, Frankreich,

Griechenland, Italien und den Niederlanden, S.168 15

Vgl. Stahl, Bernhard Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (2012): Taumeln im Mehr der

Möglichkeiten: die deutsche Außenpolitik und Libyen, S. 578 16

Vgl. Marcussen et al. (1999). Constructing Europe. The evolution of French, British and

German Nation-State Identities. European Journal of Public Policy, 6(4), S 629. 17

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003), S.168

6

aber auch ein umgekehrter Zusammenhang: Das Verhalten kann sich auf die

Identität auswirken und selbige rekonstruieren.

Der Diskurs fungiert hier als entscheidendes Bindeglied zwischen diesen beiden

Faktoren. Durch kommunikative Interaktion aktiviert und interpretiert er zum

einen bestimmte Identitätselemente und gibt so bestimmte Möglichkeiten für das

außenpolitische Verhalten vor. Zum anderen kann er als Reaktion auf ein

bestimmtes Verhalten über einen gewissen Zeitraum die Identität verändern18

. Der

Diskurs wirkt also einerseits Handlungsmöglichkeiten auswählend und somit

einschränkend. Er gibt vor welches Verhalten bei welchen außenpolitischen

Umständen legitim und für die Öffentlichkeit vertretbar ist.19

Das ist

offensichtlicher Weise in Demokratien, in denen sich Politiker rechtfertigen

müssen und in Form von Wahlen für ihr Verhalten abgestraft werden können,

ganz besonders der Fall. Andererseits wirkt er Handlungsmöglichkeiten

schaffend, da durch Interaktion und Kommunikation neue Identitätselemente

entstehen können. Diese Veränderung der Identität ist allerdings ein sehr

zeitintensiver Prozess20

Gleichzeitig ist aber auch der Diskurs gewissen Begrenzungen unterworfen. Je

nach Verfassung eines Staates sind bei bestimmten außenpolitischen

Entscheidungen bestimmte Verfahren vorgesehen. So muss beispielsweise ein

militärischer Einsatz in Deutschland erst vom Parlament genehmigt werden.21

Diese Tatsache eröffnet den Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit, zu dieser

Entscheidung Stellung zu nehmen, also den Diskurs zu prägen. Dieses Beispiel

verdeutlicht, dass der Diskurs je nach formellen Gegebenheiten einem

bestimmten, vorgegebenen Weg folgt. Dieser Weg wird im Folgenden

Diskursstruktur genannt.22 Befindet sich ein Akteur innerhalb dieser

Diskursstruktur in einer politisch oder gesellschaftlich besonders wichtigen

Position, so kann er in besonderem Maße Einfluss auf den Diskurs nehmen. Er

wird deshalb als „privileged storyteller“ bezeichnet23

. Natürlich können aber auch

18

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 578 19

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S.175 20

Vgl. Larsen, Henrik (1999): British and Danish European Policies in the 1990s: A Discourse

Approach, S.454 21

Vgl. Parlamentsbeteiligungsgesetz § 1 Absatz (2) 22

Vgl. Stahl et. al (2003), S.176 23

Milliken, J. (1999): The study of discourse in international relations: A critique of research and

methods. European Journal of International Relations, 5(2), S.236.

7

andere Akteure als Diskursträger auftreten. Teilen verschiedene dieser

Diskursträger das gleiche Argumentationsmuster und daraus resultierend auch die

gleiche Handlungsempfehlung, so bilden sie gemeinsam ein diskursives Lager.24

Ein Argumentationsmuster, welches sehr stark von der Identität geprägt ist und

über einen längeren Zeitraum das Handeln eines Staates beeinflusst, also sehr

stabil ist, wird als Diskursformation bezeichnet.25

Aus diesen Ausführungen ergibt

sich auch schon recht deutlich, dass die Diskurse im Ansatz der

diskursgebundenen Identitätstheorie nicht nach Parteien oder Akteuren, sondern

nach Argumenten geordnet werden.26

Ein Diskursträger oder ein diskursives Lager, welches mit seiner Rechtfertigung

auf positive Resonanz stößt und sich so gegen andere Argumentationen

durchsetzt, erlangt Diskurshegemonie.27

Diesem ist es also in höchstem Maße

gelungen, mit einer im besten Fall konsistenten Argumentation auf bereits

aktivierte Identitätselemente Bezug zu nehmen oder bisher passive Elemente zu

aktivieren, so dass die Argumente der Öffentlichkeit als vertretbar und für das

daraus resultierende Verhalten als rechtfertigend erscheinen. Das Erreichen des

dominanten Diskurses stellt gerade in pluralistischen Gesellschaften immer einen

Wettbewerb dar. Es wird demzufolge nicht immer dieselbe Diskursformation für

das Handeln maßgeblich sein. Gerade in Zeiten einer außenpolitischen Krise

können dominante Diskursformationen ins Wanken geraten. Solche Situationen

ermöglichen es dann anderen diskursiven Lagern ihre Argumentationsmuster zu

Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger werden zu lassen.28

Festzuhalten ist außerdem, dass ein Diskurs zu zweierlei Zeitpunkten auftreten

kann. Zum einen kann er vor der getroffen Entscheidung wirken, indem sich in

dem Diskurs „reasons for action“ an bestimmte Identitätselemente knüpfen, sie

aktivieren, interpretieren und somit den Handlungsrahmen der

Entscheidungsträger auf bestimmte Möglichkeiten eingrenzen. Zum anderen kann

ein Diskurs aber auch erst dann eintreten, wenn eine Entscheidung schon

getroffen und demzufolge eine Handlung schon stattgefunden hat. In diesem Fall

ist es möglich, dass die Handlung, auf die sich der Diskurs bezieht, letzteren sehr

24

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 176 25

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 175 26

Vgl. Kendall, G.; Wickham, G. (1999): Using Foucault’s methods. London: Sage, S.5-6 27

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580 28

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580

8

stark beeinflusst. In beiden Fällen soll der Diskurs dafür sorgen, dass das

außenpolitische Verhalten für die Gesellschaft vertretbar ist. Der Diskurs dient

also der Legitimation.29

Darüber ob er dieser Funktion auch dann gerecht werden

kann, wenn er erst im Nachhinein eintritt, macht der Ansatz keine Aussage. Dem

Zeitpunkt des Diskurses soll in späteren Ausführungen dieser Arbeit aber noch

insofern eine Rolle zukommen, als dass er meiner Auffassung nach für die

Funktionsfähigkeit des Diskurses als Verbindung zwischen Identität und

außenpolitischem Verhalten von großer Bedeutung ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die diskursgebundene

Identitätstheorie in hohem Maße dazu eignet, eine Verbindung zwischen der

nationalen Identität und dem außenpolitischen Verhalten herzustellen. Der

Diskurs, verstanden als kommunikative Interaktion, bietet sich für diese

Verbindung deshalb an, weil sich die nationale Identität selbst aus einem Prozess

kommunikativer und sozialer Interaktion ergibt.30

Die zu Beginn aufgeworfene

Frage nach dem Zusammenhang zwischen Identität und Verhalten kann die

Theorie insofern beantworten, als dass sie aufzeigt, wie der Diskurs bestimmte

Elemente der Identität auffasst und je nach Intention des Diskursträgers auslegt.

Jene auf bestimmten Identitätselementen beruhenden „reasons for action“, die sich

im Wettbewerb der Diskursformationen durchsetzen, bilden dann die für die

Entscheidungsträger zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten.31

Es

besteht also kein direkter linearkausaler Zusammenhang zwischen der Identität

eines Staates und seinem Verhalten. Vielmehr wirken diese beiden Größen über

den Umweg des Diskurses gegenseitig aufeinander ein.32

Für die folgenden Ausführungen dieser Arbeit und die Beantwortung der zu

Beginn aufgestellten Forschungsfrage ist besonders interessant, ob und inwieweit

die Diskurse während und vor der Kosovo- und der Libyenintervention dieser

entscheidenden Funktion des Bindegliedes zwischen nationaler Identität und

außenpolitischem Verhalten gerecht geworden sind.

29

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 175 30

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 578 31

Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S.173-178 32

Vgl. Stahl (2012): S. 578

9

3 Empirische Analyse

Bevor in der Folge die politischen Diskurse vor und während der Interventionen

im Kosovo und in Libyen verglichen werden, soll zunächst ein kurzer Überblick

über die Entstehung der beiden Kriege gegeben werden. Dies dient auch dazu, die

Vergleichbarkeit der beiden humanitären Katastrophen zu überprüfen.

3.1 Entstehung des Kosovokonflikts

Der Konflikt zwischen Serben und Albanern auf dem Gebiet des Kosovo reicht

bis in das 14. Jahrhundert zurück.33

Für beide ethnischen Gruppen spielt die

Region im heutigen Serbien und Montenegro eine entscheidende Rolle für die

Bildung ihrer Identität. Während für die Serben die 1389 auf dem Amselfeld

stattfindende Niederlage gegen die Türken zu einem noch heute bedeutenden

Mythos herangewachsen ist, beanspruchen die Albaner, den Kosovo als erstes

Volk besiedelt zu haben.34

Der Kosovo-Konflikt der 1990er Jahre kann wie zu Zeiten seiner Entstehung

immer noch als ein ethnisch-territoriales Problem bezeichnet werden.35

Wie kam

es in den Jahren 1998/1999 aber zur Eskalation des Problems um den Kosovo?

Nachdem die Region durch die Verfassungsreform 1974 den Status einer Provinz

verliehen bekam und damit einhergehend mit kulturellen, politischen und

wirtschaftlichen Autonomierechten ausgestattet wurde, verschlechterte sich die

Lage des Kosovo bald wieder. 1989 reagierte das serbische Parlament auf die

zunehmenden Unabhängigkeitsbestrebungen der Kosovo-Albaner, um eine

weitere Schwächung der im Kosovo lebenden serbischen Minderheit zu

verhindern. Mit großer Unterstützung des damaligen Parteivorsitzenden des

Bundes der Kommunisten Slobodan Milosevic entzog es dem Kosovo seinen

zuvor gewonnen Autonomiestatus.36

Weder diese Maßnahme noch die Auflösung

des kosovo-albanischen Parlaments konnten die Bestrebungen nach

Selbstständigkeit des Kosovo unterbinden. Das in der Folge im Untergrund

agierende Parlament erklärte im Anschluss an ein Referendum die

33

Vgl. Schmidl, Erwin A. (2000): Kosovo zwischen Groß-Serbien, Albanien und europäischer

Intervention: der geschichtliche Hintergrund, S.11-21 34

Vgl. Reuter, Jens (1999): Die Entstehung des Kosovo-Problems, in: Aus Politik und

Zeitgeschichte, S.3-10 35

Vgl. Friedrich, Roland (2005): Die deutsche Außenpolitik im Kosovo-Konflikt, S.21 36

Vgl. Malcolm, Noel (1998): Kosovo. A short history S.298-302

10

Unabhängigkeit der „Republika Kosova“. Unter der Führung des 1992 gewählten

Präsidenten des Kosovo, Ibrahim Rugova, wurde der Kampf gegen die repressive

Politik Belgrads in Form von gewaltlosem und passivem Widerstand fortgeführt.37

Um dem erklärten Ziel der Separation des Kosovo näherzukommen, erhoffte man

sich die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft. Die Tatsache, dass

die Proteste der Kosovo-Albaner sowohl im In- als auch im Ausland auf wenig

Erfolg stießen, führte zu Unmut innerhalb der kosovarischen Gesellschaft und

brachte einen Radikalisierungsprozess in Gang, der in der Entstehung der Ushtria

Çlirimtare e Kosovës (Befreiungsarmee des Kosovo, UCK) mündete.38

Mit der Zeit entbrannte ein bewaffneter Konflikt zwischen der terroristischen

UCK und den Sicherheitskräften der BRJ sowie später der serbischen Armee.

Während die UCK mit gezielten Anschlägen versuchte, die BRJ zu provozieren

und die Hoheit über das Gebiet des Kosovo zu erlangen, reagierte Belgrad immer

wieder mit unverhältnismäßigen Racheschlägen.39

Dabei verstießen beide Parteien

wiederholt gegen die Menschenrechte und nahmen Verletzungen und Tötungen

von Zivilisten zu hoher Zahl in Kauf. Unter anderem sollen in diesen Gefechten

Kinder als Schutzschilde verwendet worden sein.40

Diese brutalen Geschehnisse

hatten ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft in Form der Resolution

Nr. 1160 der United Nations (UN) zufolge. Diese verurteilte das Verhalten beider

Konfliktparteien aufs Schärfste und forderte eine friedliche Lösung.41

. Entgegen

den Forderungen führte aber vor allem die UCK den Bürgerkrieg fort und hielt

sich in geringerem Maße als die BRJ an die Vorgaben der UN.42

Die vermehrten

Anschläge der UCK veranlasste die BRJ zu einer Gegenoffensive, die den Gegner

vollkommen vernichten sollte. Erneut nahmen beide Parteien keinerlei Rücksicht

auf Zivilisten, so dass Mitte September 1998 circa 300.000 Menschen aus dem

Kosovo auf der Flucht und so oft völlig schutzlos waren. In Anbetracht des

anstehenden Winters stand eine humanitäre Katastrophe bevor.43

Auf Druck einer

37

Vgl. Erhart, Hans–Georg; Karadi, Matthias (2000): Brennt der Balkan? Plädoyer für eine

komplexe Präventionspolitik im Kosovokonflikt, S.94 38

Vgl. Lange, Klaus (1999): Die UCK – Anmerkungen zu Geschichte, Struktur und Zielen, in:

Aus Politik und Zeitgeschichte, S.37 39

Vgl. Loquai, Heinz (2000): Der Kosovo-Konflikt – Wege in einen vermeidbaren Krieg, S.26-39 40

Vgl. Becker, Thomas (1999): Enver Hodschas letztes Aufgebot, S.41 41

UN-Resolution Nr. 1160: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_98/sr1160.pdf 42

Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.28 43

Vgl. Loquai, Heinz (2000): S. 30

11

weiteren UN-Resolution44

, einem angedrohten Luftangriff der NATO und

diplomatischen Verhandlungen des Sonderbeauftragten Richard Holbrooke mit

Milosevic konnte in der Folge ein dem Waffenstillstand ähnlicher Zustand

hergestellt werden.45

Durch wiederholte Anschläge der UCK und darauf folgende

Rachezüge der BRJ wurde diese Feuerpause allerdings ständig unterbrochen.46

Nachdem die NATO die Drohung militärischer Gewalt aufrechterhielt, ließen sich

beide Kriegsparteien auf Verhandlungen ein, bei denen der Friedensvertrag von

Rambouillet ausgearbeitet wurde. Die jugoslawische Regierung verweigerte

jedoch die Unterzeichnung des Vertragsentwurfs. Gepaart mit weiteren

gewaltsamen Aktionen der BRJ gegen die kosovarische Minderheit waren die

gescheiterten Friedensverhandlungen schließlich ausschlaggebend für die

Luftangriffe der NATO, die am 24. März 1999 mit deutscher Beteiligung unter

dem Titel „Allied Force“ zum Schutz der zivilen Bevölkerung begannen.47

Der Kosovo-Konflikt hatte sich also von einem innerstaatlichen Bürgerkrieg zu

einem Krieg mit internationaler Beteiligung entwickelt. Selbiger dauerte etwa

zwei Monate an, bis die jugoslawische Führung am 10.06.1999 einlenkte und

einer friedlichen Lösung zustimmte.48

3.2 Entstehung des Libyenkonflikts

Auslöser für den Ausbruch der Revolution in Libyen war die Festnahme eines

Menschenrechtsanwalts am 16. Februar 2011 in Bengasi.49

Die eigentliche

Ursache dafür, dass die Libyer daraufhin zu Tausenden auf die Straßen gingen,

um zu protestieren, war jedoch ihre aufgestaute Unzufriedenheit mit dem

Despotismus des Regimes. Seit mehr als 40 Jahren hatte der Präsident Libyens,

Muammar Gaddafi, sein Amt dazu missbraucht, seine eigene wirtschaftliche und

politische Macht zu mehren. Im Lichte des arabischen Frühlings, der zu Beginn

des Jahres 2011 in Tunesien sowie in Ägypten zu Machtwechseln geführt hatte,

44

UN-Resolution Nr. 1199: http://www.un.org/peace/kosovo/98sc1199.htm 45

Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.34-35 46

Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.45-49 47

Gruber, Stefan (2008): Die Lehre vom gerechten Krieg: Eine Einführung am Beispiel der

NATO-Intervention im Kosovo 48

Vgl. Loquai, Heinz (2000): S. 54 ff. 49

Vgl. Lacher, Wolfram (2011): Die lybische Revolution: Alte Eliten und neue politische Kräfte,

in: Proteste, Aufstände und Regimewandel in der arabischen Welt, SWP, S.11

12

erschien den Aufständischen ein von innen herbeigeführter Regimewandel nun

realisierbar.50

Dass sich die zunächst spontan geführte Revolte zu einer gut organisierten

Revolution mit einer politisch-militärischen Elite an ihrer Spitze entwickelte, ist

auf die gewaltsame Niederschlagung der Proteste zurückzuführen.51

Die brutale

Repression Gaddafis forderte innerhalb von nur drei Tagen 233 Tote.52

Diese

Maßnahmen wirkten auf die Bevölkerung jedoch nicht abschreckend, sondern

sorgten zum einen für ein verstärktes Aufbegehren der gemeinen Bevölkerung.

Zum anderen veranlasste diese Situation immer mehr Träger von hohen

militärischen wie auch politischen Rängen zu einem Wechsel auf die Seite der

Regimegegner, um ihre in den Konflikt verwickelten Familien zu schützen. Die

politisch erfahrenen Überläufer konnten sich zusammen mit den Oppositionellen

in Form eines Übergangsrates in Bengasi organisieren. Außerdem sorgten gerade

die ehemaligen Spitzenmilitärs für eine Bewaffnung der Aufständischen, was

endgültig zu einem blutigen Bürgerkrieg führte.53

Die Entwicklungen in Libyen erforderten zunehmend eine Reaktion der

internationalen Gemeinschaft, welche am 26. Februar in Form der UN-Resolution

1970 folgte. In dieser verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Waffenembargo gegen

Libyen und forderte die politische Führung dazu auf, ihrer Schutzverantwortung

gegenüber der Bevölkerung gerecht zu werden.54

Gaddafi ignorierte die

Forderungen der Vereinten Nationen und veranlasste seine Sicherheitskräfte,

weiterhin gewalttätig gegen die Rebellen vorzugehen.55

Als sich der Präsident am

22. Februar mit einer Ansprache im Staatsfernsehen zum ersten Mal seit Anfang

der Revolution an das libysche Volk wendete, wurde das potentielle Ausmaß der

Krise deutlich. In seiner Rede beschimpfte er die Rebellen als „cockroaches“,

drohte ihnen ohne Gnade, „[to] cleanse Libya house by house“ und ließ so kaum

einen Zweifel, dass er vor massiven Menschenrechtsverletzungen und einem

50

Vgl. Bellamy, Alex J.; Williams, Paul D. (2011): The new Politics of Protection? Côte d’Ivoire,

Libya and the Responsibility to Protect, in: International Affairs, S.838 51

Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S.11 52

Vgl. Human Rights Watch (2011): Libya. Governments Should Demand End to Unlawful

Killings, http://www.hrw.org/node/96642 53

Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S.12 54

Vgl. UN-Resolution Nr. 1970, http://daccess-dds-

ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/245/58/PDF/N1124558.pdf?OpenElement 55

Vgl. Lee, Shin-wha (2012): The Responsibility to Protect (R2P) in Humanitarian Emergencies.

From Libya to North Korea?, Korea University, S.21

13

Massaker an der eigenen Bevölkerung zum Erhalt seiner Macht nicht

zurückschreckte.56

Aufgrund der androhenden humanitären Katastrophe verordnete der UN-

Sicherheitsrat unter Zustimmung der arabischen Liga eine Flugverbotszone im

libyschen Luftraum sowie alle weiteren notwendigen Maßnahmen, um die

Zivilbevölkerung Libyens zu schützen. Nur eine militärische Besatzung des

Landes war ausgeschlossen.57

Die NATO führte daraufhin die Luftangriffe gegen

das lybische Regime aus, so dass den Rebellen eine Offensive ermöglicht wurde,

die nach sieben Monate andauernden Kämpfen zur Tötung Muammar Gaddafis,

dem Sturz des Regimes und somit der Beendigung des Einsatzes der NATO

führten.58

3.3 Vergleich der Konflikte

Die beiden soeben dargestellten Konflikte weisen eine zentrale Gemeinsamkeit

auf. Sowohl im Kosovo als auch in Libyen waren die jeweiligen Staatsführungen

nicht bereit, ihre eigene Bevölkerung zu schützen. Ganz im Gegenteil: Sie

nahmen die Tötung von Zivilisten rücksichtslos in Kauf59

oder setzten sich diese

sogar zum Ziel.60

Daraus ergab sich in beiden Fällen eine Situation, in der eine

humanitäre Katastrophe entweder in Form von massiven Flüchtlingsströmen

bestand (Kosovo) oder sich in Form eines angedrohten Massakers anbahnte

(Libyen).61

Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Spannungen innerhalb

des Kosovo und Libyens zu lösen, mündeten jeweils in einer Intervention mit

militärischen Mitteln. Dabei äußerten die ausführenden Kräfte eine sehr ähnliche

Zielsetzung ihrer Einsätze. So sprach der ehemalige NATO-Generalsekretär

Javier Solana 1999 von einem Einsatz zur Beendigung der humanitären

56

Vgl. International Coalition for the Responsibility to Protect (2011a): The Crisis in Libya,

http://responsibilitytoprotect.org/index.php/crises/crisis-in-libya 57

Vgl. UN-Resolution 1973, http://daccess-dds-

ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/268/39/PDF/N1126839.pdf?OpenElement 58

Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S. 13 59

Vgl. Loquai, Heinz (2000), S.29 ff. 60

Vgl. Lacher, Wolfram (2011) S. 14-16 61

Vgl. Henke, Christopher (2002) Die humanitäre Intervention. Völker- und verfassungsrechtliche

Probleme unter besonderer Berücksichtigung des Kosovo-Konflikts, S. 49 ff.

14

Katastrophe im Kosovo.62

Der stellvertretende Generalsekretär der UN, Jan

Eliasson, bezeichnete 2011 die Anwendung der „Responsibility to Protect“ (R2P),

eine Norm des Völkerrechts, in dessen Zentrum der Schutz einer massiv

bedrohten Zivilbevölkerung steht63

, in Anbetracht Gaddafis schrecklicher

Drohungen als unausweichlich.64

Neben all diesen Gemeinsamkeiten besteht allerdings auch ein zentraler

Unterschied. Die Libyen-Intervention war durch ein Mandat des UN-

Sicherheitsrates völkerrechtlich abgesichert. Wohingegen die Intervention im

Kosovo von der NATO unter Verzicht auf ein solches Mandat durchgeführt

wurde.

Es ergibt sich schließlich folgende Feststellung: Während die internationale

Gemeinschaft, vor allem die USA und ihre Verbündeten, bei zwei vergleichbaren

Konflikten zum gleichen Mittel, dem der humanitären Intervention, griffen,

beteiligte sich Deutschland nur an der ohne UN-Mandat stattfindenden

militärischen Operation im Kosovo, nicht aber an der in Libyen.65

3.4 Diskursanalyse

Um die voneinander abweichende Handlungsweise der Bundesrepublik näher zu

untersuchen, soll in diesem Teil der Arbeit der Fokus auf die innerdeutschen

Diskurse vor und während der beiden humanitären Interventionen im Kosovo und

in Libyen gelegt werden. So soll anhand eines Vergleiches der Diskurse bewiesen

werden, dass die Unterschiedlichkeit der Diskurse maßgeblich für die

Inkonsistenz der deutschen Außenpolitik bei den beiden humanitären

Interventionen war.

Da es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, den gesamten innerdeutschen

Diskurs zu beleuchten, werde ich mich auf einen möglichst repräsentativen Teil

beschränken. Aus mehreren Gründen bieten sich dafür besonders die betreffenden

62

Vgl. www.nato.int/docu/pr/1999/p99-041e.htm> 63

Vgl. Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty (2001): The

Responsibility to Protect 64

Vgl. Böhm, Andrea (2012): „Srebrenica-Moment“. Der künftige UN-Vizechef über gute Gründe

für interventionen, in: Die Zeit vom 22. März 2012 65

Vgl. Wagner, Beate (2012): Eine Zwischenbilanz zur Halbzeit der deutschen Mitgliedschaft im

UN-Sicherheitsrat, S. 19–30

15

Bundestagsdebatten an. Erstens repräsentiert der Bundestag das Volk. „Das

beinhaltet zum einen das Handeln für das Volk und zum anderen die

Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk.“66

Daraus wird deutlich, dass das in den

Parlamentsdebatten Geäußerte in gewisser Weise stellvertretend für die Meinung

mindestens eines Teils der Bevölkerung steht oder stehen sollte. Dies ist in der

Regel der Fall, da ein Parlamentarier ansonsten indirekt über die Medien oder

direkt über Stimmenverlust abgestraft wird. Zweitens kommt dem deutschen

Bundestag bei der Entscheidung über den Einsatz militärischer Mittel eine

besonders wichtige Stellung zu. Seit der Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts (BverfG) vom 12. Juli 1994 ist festgelegt, dass der

Einsatz bewaffneter Streitkräfte „grundsätzlich der vorherigen konstitutiven

Zustimmung des Bundestages“ bedarf.67

Drittens hat der Bundestag eine wichtige

Thematisierungsfunktion inne. „Weil der Bundestag für das Volk steht und für

dieses entscheidet, dient er auch als ‚Forum der Nation‘, er erörtert die

Angelegenheiten, welche die Gemeinschaft interessieren.“68

Dieses in die

Öffentlichkeit Tragen bestimmter Themen findet in den öffentlichen

Parlamentssitzungen statt, welche hier nun als Repräsentant für den

innerdeutschen Diskurs dienen sollen.

3.4.1 Verhalten und Diskurs – ein Vergleich

Der Vergleich der Bundestagsdebatten zu den Krisen im Kosovo und in Libyen

weist insofern eine Schwierigkeit auf, als dass hier zwei verschiedene

Diskursstrukturen vorliegen. Während das Parlament 1999 vor der Aufgabe stand,

über einen Militäreinsatz in Serbien abzustimmen, hatte der Bundestag diese

Möglichkeit aufgrund der Enthaltung Deutschlands im UN-Sicherheitsrat 2011

nicht. Der zentrale Diskurs über den Einsatz deutscher Soldaten fand

dementsprechend im Fall des Kosovo vor und im Fall Libyens erst nach der

Entscheidung über militärische Beteiligung statt.69

Während der Sitzung des

Parlaments am 16. Oktober 1998 befand sich der Bundestag in einer besonderen

Situation. Die Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist

66

Dreier, Horst (1998), Grundgesetz, Kommentar, Band 2, S.796 67

Ohne Verfasser, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 90, S.287 68

Dreier, Horst (1998), S.797 69

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.589

16

gerade neu gewählt worden, so dass zu diesem Zeitpunkt noch keine

konstituierende Sitzung des neuen Bundestages stattgefunden hatte. Deshalb

leitete die scheidende schwarz-gelbe Regierungskoalition die Debatte, in der über

den möglichen Einsatz deutscher Soldaten in Serbien abgestimmt wurde.70

Innerhalb dieser Debatte haben sich verschiedene Diskurslager gebildet. Grob

kann zwischen einem Lager, welches den Einsatz deutscher Soldaten in Serbien

ablehnt und einem, welches diesen befürwortet, unterschieden werden. Die

Abgeordneten der CDU/CSU, die der FDP sowie große Teile der SPD und der

Grünen unterstützten die Möglichkeit eines militärischen Schlags gegen Serbien

und stimmten dementsprechend ab.71

Das erwünschte außenpolitische Verhalten

dieses Diskurslagers liegt demnach auf der Hand. Es stellt sich nun die Frage, aus

welchen „reasons for action“ der Diskursträger sich dieses Verhalten ergibt?

Um dies zu beantworten, bietet es sich an, zwischen vier Argumentationsmustern

zu unterscheiden. Erstens wurde die Notwendigkeit der Bündnissolidarität betont

und ein deutscher Sonderweg ausgeschlossen: „Unsere Partner müssen sich auf

die Solidarität des vereinten Deutschlands verlassen können“, mahnte damaliger

Bundesminister des Auswärtigen Klaus Kinkel72

.Mit dieser Argumentation wird

an die sich seit Beginn der 1990er Jahre normalisierende deutsche Außenpolitik,

die auch in Form von Auslandseinsätzen langsam mehr Verantwortung in der

Welt übernehmen soll und will, angeknüpft.73

Zweitens wurde die Dringlichkeit,

mit der die humanitäre Katastrophe im Kosovo beendet werden müsse,

hervorgehoben: „Es gibt aber auch andere Situationen, in denen man sagen muß,

daß es zutiefst unmoralisch ist, Soldaten nicht einzusetzen, wenn dies die einzige

Chance ist, Krieg und Massaker zu stoppen“.74

Mit diesen klaren Worten gab der

damalige Verteidigungsminister Volker Rühe eine moralische Rechtfertigung für

einen militärischen Einsatz. Drittens wurde der aus den Erfahrungen des Dritten

Reiches entstandene Pazifismus Deutschlands umgedeutet: „Ich möchte nochmals

darauf hinweisen, daß viele, die über die Notwendigkeit der Gewaltanwendung -

zu Recht - nachdenken, vielleicht vergessen haben, daß auch wir in Deutschland

70

Loquai, Heinz (2000), S.114 71

Abstimmung im Bundestag am 16.10.1998, http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/13/13248.pdf,

23161B 72

Kinkel, Bundestag, 16.10.1998, S. 23129 73

Stahl, Bernhard (2008): Nationale Geschichte(n) für den Krieg – der deutsche und französische

Diskurs im Kosovo-Krieg und in der Irak-Krise, S. 257-286 74

Rühe, Bundestag, 16.10.1998, 23134

17

nicht selbst in der Lage waren, uns vom Tyrannen zu befreien, sondern durch

Gewalt anderer vom Tyrannen befreit worden sind.“75

Klaus Kinkel nimmt hier

also Bezug auf ein sehr starkes Identitätselement, die nationalsozialistische

Vergangenheit Deutschlands, und interpretiert diese nicht wie üblich als ein

Argument, das militärische Aktionen verbietet, sondern in bestimmten Fällen

sogar erfordert.76

Viertens wurde in Persona Joseph Fischer die Gefahr für den

Frieden in der Region bei weiterer Passivität der internationalen Gemeinschaft in

den Vordergrund gerückt: „ Das Problem ist, daß von der Politik der

Bundesrepublik Jugoslawien [...] eine dauerhafte Kriegsgefahr in Europa ausgeht.

Diese Kriegsgefahr können wir nicht akzeptieren.“77

Das hier dargestellte Argumentationsmuster der Befürworter eines

Militäreinsatzes in Serbien kann als Diskursformation der bedingten

Zurückhaltung bezeichnet werden. Man steht dem Einsatz von Soldaten zwar

kritisch gegenüber, hält eine Militäroperation als „ultima ratio“ im Rahmen eines

multilateralen Vorgehens zum Schutz einer wehrlosen Zivilbevölkerung aber

durchaus für ein legitimes Mittel.78

Das Diskurslager, welches den Einsatz deutscher Soldaten in Serbien ablehnte,

bestand aus der PDS sowie aus Teilen der Grünen und der SPD. In erster Linie

wurden Zweifel an der völkerrechtlichen Legalität eines Luftangriffes der NATO

in Serbien ohne ein entsprechendes Mandat des UN-Sicherheitsrates geäußert:

„Der Selbstmandatierung von Militärbündnissen ist Tür und Tor geöffnet; ein

Sicherheitsrat, der immer dann umgangen wird, wenn ein Veto droht, ist als

Garant des UNO-Gewaltmonopols außer Kraft gesetzt.“79

Dieser Argumentation

des MdB Ludger Vollmer folgte der Abgeordnete Gregor Gysi und deutete auf die

Gefahr der Entstehung eines Präzedenzfalles hin: „Ob etwas ein Präzedenzfall ist

oder nicht, entscheidet doch nicht derjenige, der das macht, sondern das wird von

den anderen Ländern auf der ganzen Welt entschieden.“80

75

Kinkel, Bundestag, 16.10.1998, S. 23130 76

Vgl. Fehmel, Anna (2008): Instrumentalisierung von Geschichte. Die Bundesrepublik,

Ausschwitz und der NATO-Krieg im Kosovo, S.49-52 77

Fischer, Bundestag 16.10.1998, S. 23138 78

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 583-584 79

Vollmer, Bundestag 16.10.1998, S. 23151 80

Gysi, Bundestag, 16.10.1998, S. 231146

18

Trotz der Bedenken über die völkerrechtliche Legalität dieses Einsatzes81

, konnte

die hier dargestellte, breite Argumentation der Befürworter eines Militäreinsatzes

Diskurshegemonie erlangen. In dieser Debatte, in der Für und Wider einer

Gewaltanwendung im Kosovo konstruktiv und parteiübergreifend diskutiert

wurde82

, sorgte der Diskurs dafür, dass die Identitätselemente Bündnissolidarität,

Schutz der Menschenrechte, Frieden und die Geschichte des Dritten Reiches so

ausgelegt wurden, dass sich die Diskursformation der bedingten Zurückhaltung

durchsetzte. Die Entscheidungsträger konnten ihr Verhalten deshalb nicht frei

wählen, sondern es ergab sich ein bestimmter Handlungsrahmen. Dieser erzwang

geradezu den Einsatz militärischer Mittel. Der Diskurs hatte im Fall des Kosovo

demnach einen starken Einfluss auf die außenpolitische Handlungsweise

Deutschlands und wurde so seiner Funktion als Bindeglied zwischen nationaler

Identität und außenpolitischem Verhalten gerecht. Dies bestätigt sich auch in der

Tatsache, dass dieser erste militärische Einsatz deutscher Soldaten keine

Demonstrationen oder Proteste nach sich zog, sondern sogar von 63 % der

Bevölkerung unterstützt wurde.83

Zwar hatte der Bundestag 2011 nicht die Möglichkeit, über den Einsatz von

Bundeswehrsoldaten im Ausland abzustimmen. Dennoch debattierte das

Parlament schon am 24. Februar 2011, also ca. einen Monat vor den Luftangriffen

auf Libyen, zum ersten Mal über das Ausmaß der Krise und eine angemessene

Reaktion Deutschlands. Es gab also doch eine Debatte vor der

Entscheidungsfindung, die einen Einfluss des Parlaments auf die spätere

Entscheidungsfindung möglich machte. Warum diese Debatte aber nicht zu einer

bestimmten Positionierung geführt hat, soll im Folgenden gezeigt werden.

Die Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff und Dr. Wolfgang Götzer, beide

Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, betonten in ihrer Rede vor dem Bundestag

das schreckliche Ausmaß der Gewaltanwendung in Libyen: „Ein Regime, das sein

eigenes Volk derart behandelt, begeht systematische Verbrechen gegen die

Menschlichkeit.“ 84

Der Ausdruck „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ stellt

nach der Völkerrechtsnorm der R2P, auf der später der Libyeneinsatz beruhte,

81

Vgl. Henke, Christopher (2008), S.74 ff. 82

Vgl. Friedrich, Roland (2005), S.55 ff. 83

Ramet, Sabrina; Phil, Lyon (2001): Germany: The Federal Republic, Loyal to NATO, S. 83-105 84

Schockenhoff, Bundestag 22.02.2011: S. 11347

19

einen gerechten Grund für einen militärischen Einsatz dar, sofern auch andere

Kriterien, wie beispielsweise Gewalt als „ultima ratio“, erfüllt sind.85

Obwohl hier

aus Sicht der eben genannten Mitglieder des Bundestages (MdB) ein potentieller

Grund für einen Militärschlag vorliegt, wurde das Thema in ihren Redebeiträgen

mit keinem Wort erwähnt.

Bis auf zwei Ausnahmen gingen alle Redner dieser Sitzung einer Stellungnahme

zur Anwendung von militärischer Gewalt aus dem Weg. Der MdB Wolfgang

Gehrcke aus der Fraktion DIE LINKE bezog zu dieser Thematik allerdings sehr

klar Stellung: „Das Militär ist in der jetzigen Situation das schlechteste Mittel, das

man anbieten oder mit dem man drohen kann. Das muss völlig klar sein.“86

Er

knüpft damit an die pazifistische Haltung an, die seine Partei bei der Frage zu

militärischen Auslandseinsätzen deutscher Soldaten konsequent vertritt.87

Der

MdB der FDP-Fraktion Dr. Rainer Stinner lenkte mit seiner Aussage in eine

ähnliche Richtung: „Ich bin nicht bereit, darüber nachzudenken,

Bundeswehrsoldaten nach Libyen zu schicken.“88

Mit diesen Worten erteilte er

einem militärischen Einsatz in Libyen unter deutscher Beteiligung eine generelle

Absage, ohne dies weiter zu begründen.

Es lassen sich in dieser Bundestagsdebatte demnach drei verschiedene Positionen

ausmachen, die sich nach ihren Äußerungen zu der Frage nach einer Bereitschaft

zu einer militärischen Beteiligung Deutschlands bei einer humanitären

Intervention in Libyen unterscheiden. Die erste Position, welche die Mehrzahl der

Redner vertrat, äußerte sich gar nicht zu dieser Frage und bezog somit gar keine

Position. Daraus lässt sich schließen, dass sich aus dieser Sicht die Frage nach

einem Militäreinsatz gar nicht gestellt hat. Die zweite Position spiegelt die

Diskursformation der unbedingten Zurückhaltung wider89

und lehnt einen

militärischen Einsatz der Bundeswehr im Ausland kategorisch ab. Die dritte

Position vertritt den Standpunkt, sich zu dem jetzigen Zeitpunkt generell nicht mit

dem Thema beschäftigen zu wollen. Ein Diskurs über die deutsche Bereitschaft an

einer militärischen Beteiligung soll aus Sicht dieser Position also gar nicht

85

Vgl. Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty (2001): The

Responsibility to Protect, S. 33 86

Gehrcke, Bundestag, 22.02.2011: S. 11351 87

Vgl. Stahl, Bernhard (2011): Die deutsche Außenpolitik in der Libyen-Krise – der

Erklärungsbeitrag der diskursgebundenen Identitätstheorie, S. 21 ff. 88

Stinner, Bundestag 22.02.2011: S. 11353 89

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580

20

stattfinden. Mit Ausnahme der LINKEN ließen also alle die Frage nach der

Anwendung militärischer Mittel völlig außen vor. Diese Feststellung ist aus zwei

Gründen bemerkenswert. Erstens fand diese Bundestagsdebatte zu einem

Zeitpunkt statt, an dem der libysche Präsident Muammar al Gaddafi seinem Volk

schon öffentlich mit einem Massaker gedroht hatte.90

. Der stellvertretende UN-

Generalsekretär Jan Eliasson bezeichnete die Rede Gaddafis als „Srebrenica-

Moment“ und somit ausschlaggebend für die Entscheidung zu einem

Militärschlag zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung.91

Zweitens war die

Bundesrepublik Deutschland 2011 nicht-ständiges Mitglied des UN-

Sicherheitsrates. Es war daher keinesfalls auszuschließen, dass sich Deutschland

in der Frage nach der Bereitschaft zu einer militärischen Intervention in naher

Zukunft positionieren muss.92 Genau dieses Szenario trat schlussendlich einen

Monat später ein. Deutschland stand also vor der Entscheidung einem

militärischen Einsatz zuzustimmen oder abzusagen. Da sich der innerdeutsche

Diskurs aber mit der Möglichkeit eines Militäreinsatzes wie zuvor belegt kaum

beschäftigt hatte, ist sein Einfluss auf das außenpolitische Verhalten Deutschlands

als sehr gering einzuschätzen. Er sorgte dementsprechend auch nicht für einen

identitären Handlungsrahmen, der den Entscheidungsträger in seinen

Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Aus Sicht des Abgeordneten Rolf

Mützenich hätte der Außenminister Guido Westerwelle dem Bundestag die

Chance zu einer weiteren Debatte geben müssen, damit das Parlament den

Diskurs prägen und doch noch Einfluss auf das außenpolitische Verhalten

Deutschlands nehmen kann: „In der UN-Charta steht, dass man einem Beschluss

des Sicherheitsrates zustimmen und dann auf nationaler Ebene schauen kann, wie

man mit diesem Beschluss umgeht.“93

Mit seiner Enthaltung im UN-Sicherheitsrat

lenkte Westerwelle die Diskursstruktur aber nicht in diese Richtung und verneinte

somit eine Parlamentssitzung zur Entscheidungsfindung.

In der darauffolgenden Parlamentssitzung, in der Guido Westerwelle versuchte,

sein Verhalten im Nachhinein zu legitimieren, wird deutlich, dass eine ganz

ähnliche Diskursformation wie während der Kosovodebatte die

90

Vgl. International Coalition for the Responsibility to Protect (2011a): The Crisis in Libya,

http:www.responsibilitytoprotect.org/index.php/crises/crisis-in-Libya 91

Vgl. Böhm, Andrea (2012): „Srebrenica-Moment“. Der künftige UN-Vizechef über gute Gründe

Interventionen, http://www.zeit.de/2012/13/Eliasson 92

Vgl. Wagner, Beate (2012) 93

Mützenich, Bundestag 18.03.2011: 11140

21

Diskurshegemonie erlangte, also von der Öffentlichkeit in höchstem Maße als

vertretbar angesehen wurden.

Der Abgeordnete Rolf Mützenich rückte in seiner Rede die hohe Bedeutung von

Bündnissolidarität und dem Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund:

„[…]denn Sie haben die europäische Position verlassen und trauen sich nicht,

gegen jemanden vorzugehen, der ein Mörder ist, der die Menschen bombardiert,

der die Menschen einfach erschießt, weil sie auf der Seite anderer sind.“94

Außerdem kritisierte er die mangelnde Verantwortung, die die Bundesrepublik

mit dieser Enthaltung übernahm: „Wenn Sie sagen: „Wir als Bundesregierung

können nicht überall eingreifen“, dann gebe ich Ihnen recht. Das ist vollkommen

richtig. Aber das heißt doch nicht, dass wir dann nirgendwo eingreifen, sondern

wir greifen doch dann dort ein, wo wir es können.“95

In die gleiche Richtung

argumentierte die Abgeordnete Renate Künast, indem sie sagte: „Wir sind an

dieser Stelle in der Verantwortung, Menschenrechte zu verteidigen, und zwar

nicht nur mit Worten, sondern auch mit UN-Beschlüssen und weiteren

Maßnahmen.“96

Ganz ähnlich wie vor der Intervention im Kosovo wurde hier also

an die Identitätselemente Bündnissolidarität, internationale Verantwortung und

Schutz der Menschenrechte angeknüpft, so dass sich in der Öffentlichkeit die

Diskursformation der bedingten Zurückhaltung, gegenüber Westerwelles Position

trotz seiner Rolle als „privileged storyteller“ durchsetzte. Der Außenminister

sprach in seiner Regierungserklärung von einem schwierigen Abwägungsprozess.

Dieser führe unter anderem aufgrund der als sehr hoch eingeschätzten Risiken

eines Militärschlages gegen Libyen zur Enthaltung im UN-Sicherheitsrat.97

Er

schließt sich mit dieser Argumentation zwar der bedingten Zurückhaltung an, hält

die Bedingungen allerdings scheinbar für erfüllt.

Dass die deutsche Öffentlichkeit die Ansicht Westerwelles nicht teilte, ist an der

wissenschaftlichen sowie an der medialen Reaktion deutlich abzulesen. Beide

kritisierten die Enthaltung Deutschlands aufs Schärfste. So titelte beispielsweise

die Zeit: „Ab in die Ecke“98

und die Frankfurter Rundschau: „Konsequent in die

94

Mützenich, Bundestag, 18.03.2011, S. 11141 95

Mützenich, Bundestag, 18.03.2011, S. 11140 96

Künast, Bundestag, 18.03.2011, S. 11149 97

Westerwelle, Bundestag, 18.03.2011, S. 11137 98

Die Zeit (2011, 26. Mai): Ab in die Ecke. http://www.zeit.de/2011/22/Deutschland-Isolation

22

Isolation“99

und machten damit ihren Wunsch nach einem bündnisloyalen

Deutschland deutlich, was in diesem Fall auch den Wunsch nach einem

Deutschland, das sich in Libyen militärisch engagiert, impliziert. Die

Vernachlässigung des Schutzes der Menschenrechte wurde von

Außenpolitikexperten kritisiert. Harald Müller beispielsweise stellte ein

„moralisches wie diplomatisches Desaster“ fest.100

Svenja Sinjen prangerte an,

dass das Ziel Frieden in Libyen durch wirtschaftliche Sanktionen nicht mehr zu

erreichen war, und man deshalb militärisch hätte agieren müssen.101

Es muss

allerdings festgehalten werden, dass der Wunsch nach einer Beteiligung

Deutschlands an den Luftangriffen der NATO nicht von der breiten Bevölkerung

sondern von der politisch- gesellschaftlichen Elite getragen wurde.102

Eine

Teilnahme deutscher Soldaten bei einer möglichen militärischen Intervention in

Libyen lehnte über die Hälfte der Befragten voll und ganz ab.103

Nachdem die

Autoren dieser Befragung die Fragestellung jedoch leicht modifizierten, indem sie

den humanitären Aspekt der Militäroperation betonten, lehnte nur noch ein Viertel

einen solchen Einsatz ab. Mehr als die Hälfte der Befragten standen ihm dann

neutral oder gar positiv gegenüber. Gerade bei den politisch linksorientieren

Teilnehmern der Befragung hatte diese Modifizierung einen starken Einfluss hin

zur Befürwortung der Teilhabe deutscher Soldaten an den NATO-Luftangriffen.

Die Autoren vermuten einen ähnlichen Effekt bei dem politisch konservativen

Lager, hätte man in der Fragestellung die Rolle der Bündnissolidarität betont. Die

Effekte der Modifizierungen belegen also, dass ein Diskurs die Einstellung der

Öffentlichkeit hätte verändern können.104

Dieser Diskurs fand jedoch erst nach der

Entscheidung zur Enthaltung im UN-Sicherheitsrat und auch erst nach der hier

erwähnten Befragung statt und konnte deshalb weder auf das eine noch auf das

andere Einfluss nehmen.

Dass sich in diesem nachträglichen Diskurs die Formation der bedingten

Zurückhaltung durchsetzte, wird aber nicht nur durch die heftigen Reaktionen aus

99

Frankfurter Rundschau. (2011a, 23. März): Konsequent in die Isolation. http://www.fr-

online.de/aegypten-syrien-revolution/libyen-konsequent-in-die-isolation,7151782,8260742.html. 100

Müller, H. (2011). Ein Desaster. Deutschland und der Fall Libyen. HSFK Standpunkte.

http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/standpunkt0211.pdf 101

Vgl. Sinjen, Svenja (2011): https://dgap.org/de/node/20216 102

Vgl. Hellmann, Gunther (2011): Berlins Große Politik im Fall Libyen, S. 19 103

Mader, Matthias; Schoen, Harald (2013): Alles eine Frage des Blickwinkels? Framing-Effekte

und Bevölkerungsurteile über einen möglichen Bundeswehreinsatz in Libyen: S 25 104

Mader, Matthias; Schoen, Harald (2013)

23

Medien und Wissenschaft sowie durch die eben beschriebenen Effekte bei der

modifizierten Umfrage deutlich, sondern auch durch die Maßnahmen der

Bundesrepublik, um ihr außenpolitisches Verhalten zu korrigieren. Man beteiligte

sich überraschenderweise am NATO-AWACS-Einsatz in Afghanistan105

, um laut

Guido Westerwelle „die Verbündeten zu entlasten“106

. All dies spricht dafür, dass

die Diskursformation der bedingten Zurückhaltung, welche im Fall Libyens in

eine militärische Beteiligung Deutschlands hätte münden müssen, immer noch der

deutschen Identität bei humanitären Interventionen entspricht. Da aber der

eigentliche Diskurs erst nach der Enthaltung Deutschlands stattgefunden hat,

konnte sich diese Identität nur nicht auf das außenpolitische Verhalten der

Bundesrepublik auswirken. Die nationale Identität ist also in Bezug auf

humanitäre Interventionen im Kern gleich geblieben. Nur wurde der Diskurs

seiner Funktion als Bindeglied zwischen nationaler Identität und

außenpolitischem Verhalten nicht gerecht.

4 Fazit

Die Art und Weise, in der die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der

Interventionen im Kosovo und in Libyen agierte, unterscheidet sich vor allem in

Bezug auf den Einsatz militärischer Mittel. Während man in beiden Fällen

übereinstimmte, dass der Urheber des Schreckens, der repressiv regierende

Staatschef, gestürzt werden müsse107

, war man im Gegensatz zur Situation im

Kosovo in Libyen nicht bereit, sich an einem Luftangriff zum Schutz der

Zivilbevölkerung zu beteiligen. Wie ist diese voneinander abweichende

Handlungsweise Deutschlands zu verstehen?

Die Argumentation, dass es sich hier um zwei nicht miteinander vergleichbare

Situationen handelt und Deutschland deshalb konsequenterweise unterschiedlich

agiert hat, erscheint nicht sinnvoll. Wie zu Beginn des dritten Teils dieser Arbeit

gezeigt, stand die internationale Gemeinschaft in beiden Fällen vor der Aufgabe,

105

Meiers, Franz-Josef (2011): „Made in Berlin“. Wohin steuert die deutsche Außen- und

Sicherheitspolitik?, S. 669–692 106

Westerwelle, Bundestag, 22.04.2011: S. 11178–11179). 107

Kinkel, Bundestag, 16.10.1998: „Er ist der Hauptverantwortliche für die Tragödie im Kosovo.“,

S.23129; Westerwelle, Bundestag, 18.03.2011: „Wir verurteilen die Verbrechen des Diktators

Gaddafi. Mit diesem Mann kann nicht mehr zusammengearbeitet werden. Er muss gehen.“,

S.11137

24

eine humanitäre Katastrophe abzuwenden und schutzlose Bürger in eine sicherere

Lage zu versetzen. Sowohl im Kosovo als auch in Libyen kam man letztendlich

zu dem Schluss, diese Aufgabe nur mit Hilfe militärischer Mittel bewältigen zu

können. Der einzige Unterschied bestand darin, dass der Einsatz im Kosovo, an

dem Deutschland aktiv teilnahm, nicht durch ein UN-Mandat legitimiert war, der

ohne deutsche Soldaten stattfindende Einsatz in Libyen hingegen schon. Vor

diesem Hintergrund erscheint die deutsche Außenpolitik also erst recht

inkonsistent.

Hat sich also das Selbstverständnis, die Identität Deutschlands so verändert, dass

konsequenterweise auch die Außenpolitik eine andere geworden ist? Auch dieser

Erklärungsansatz scheint nicht zielführend zu sein. Der Außenpolitikexperte

Hanns Maull bezeichnet die aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges

erwachsene „Kultur der Zurückhaltung“ als Zentrum der deutschen

außenpolitischen Identität und verweist darauf, dass diese im Zuge der

Jugoslawienkriege modifiziert wurde.108

Diese Modifizierung bezeichnet

Bernhard Stahl als „bedingte Zurückhaltung“109

. Generell wird versucht ein

militärisches Eingreifen zu vermeiden. Sind aber bestimmte Bedingungen wie

beispielsweise eine schutzlose Bevölkerung und das erfolglose Ausschöpfen aller

diplomatischen Mittel erfüllt, wird der Einsatz von Soldaten als notwendig

erachtet und akzeptiert. Wie im dritten Abschnitt dieser Arbeit durch die

Argumentation der Bundestagsabgeordneten und die positive Reaktion der

deutschen Bevölkerung gezeigt, hat sich während der Kosovokrise genau diese

Akzeptanz der Notwendigkeit eines Militärschlages eingestellt. Die Tatsache, dass

sowohl deutsche Medien unabhängig ihrer politischen Orientierung als auch

Außenpolitikexperten sich über die Enthaltung Deutschlands zur Intervention in

Libyen im UN-Sicherheitsrats empörten110

, deutet eindeutig auf ihre

Unzufriedenheit mit der Entscheidung der Bundesrepublik hin. Diese

Unzufriedenheit mit der Zurückhaltung liegt darin begründet, dass die

Bedingungen für diese Zurückhaltung laut der Kritiker nicht erfüllt waren. Sie

forderten eine im Bündnis verankerte, militärische Beteiligung Deutschlands zum

Schutz der Menschenrechte. Das Verhalten, das die politische Führung gewählt

108

Vgl. Maull, Hanns (2012): Außenpolitische Entscheidungs-prozesse in Krisenzeiten, S.36 109

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.584 110

Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.59

25

hatte, entsprach den Vorstellungen der Öffentlichkeit, der bedingten

Zurückhaltung, also kaum. Zwar lehnten es direkt nach der Entscheidung 65% der

Befragten ab, deutsche Soldaten nach Libyen zu schicken.111

Weniger als einen

Monat später stimmten jedoch 50% für die Beteiligung deutscher Soldaten an

einem humanitären, von der Europäischen Union (EU) geführten Einsatz in

Libyen.112

Dass sich dieser Wandel hin zur bedingten Zurückhaltung erst später

einstellte, ist darauf zurückzuführen, dass der meinungsbildende Diskurs zur

Libyenintervention in Deutschland erst nach der Enthaltung der Bundesrepublik

stattfand.

Hierin, so wird in dieser Arbeit argumentiert, liegt auch der Auslöser für die

inkonsistente deutsche Außenpolitik. Der diskursgebundenen Identitätstheorie

liegt es zwar fern, ein bestimmtes Verhalten zu erklären, dennoch kann sie einen

Beitrag dazu leisten, das abweichende Verhalten Deutschlands zu verstehen.

Während im Falle des Kosovo vor der Entscheidung über einen Militärschlag

unter deutscher Beteiligung ein ausgiebiger Diskurs stattfand, blieb dieser vor

einer solchen Entscheidung im Falle Libyens fast vollständig aus. Das hatte der

Theorie nach zur Folge, dass sich die nationale Identität Deutschlands nicht auf

das außenpolitische Verhalten auswirken konnte, da der Diskurs nicht als

Bindeglied zwischen diesen beiden Faktoren fungierte. Die politische Führung

hatte somit einen sehr weiten Möglichkeitsrahmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass

die aus der Vielzahl der Möglichkeiten gewählte Handlung nicht der Identität

entspricht und sich ein inkonsistentes Verhalten ergibt, steigt durch diese

Umstände enorm. Genau diese Situation ist bei der Libyenintervention

eingetreten. Die Entscheidungsträger wählten mit der Entscheidung, sich nicht an

einem Luftangriff auf Libyen zu beteiligen, ein Verhalten, das der dominanten

Diskursformation der bedingten Zurückhaltung nicht entsprach.

Als Handlungsempfehlung für eine konsistente, der Identität entsprechende,

deswegen aber nicht unbedingt objektiv richtige Außenpolitik kann deshalb das

ausgiebige und rechtzeitige Führen von Diskursen gegeben werden.

111

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