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Universität Passau
Philosophische Fakultät
Professor Dr. Bernhard Stahl
Soldaten in den Kosovo, Worte nach Libyen.
Deutschlands Außenpolitik bei humanitären
Interventionen
Hauptseminararbeit
Verfasser
Paul Jürgensen
Zur Krüh 15 23847 Stubben
Matrikelnummer: 63506
Gliederung
1 Einleitung S. 1
2 Theoretische Grundlagen S. 4
2.1 Die diskursgebundene Identitätstheorie S. 5
3 Empirische Analyse S. 9
3.1 Entstehung des Kosovokonflikts S. 9
3.2 Entstehung des Libyenkonflikts S. 11
3.3 Vergleich der Konflikte S. 13
3.4 Diskursanalyse S. 14
3.4.1 Verhalten und Diskurs – ein Vergleich S. 15
4 Fazit S. 23
1
1 Einleitung
Seine eigenen Soldaten in einen Krieg zu schicken, ist wahrscheinlich die
schwierigste Entscheidung, die ein Politiker zu fällen hat. Das trifft wohl in
besonderem Maße auf Politiker in Deutschland zu, in einem Land, welches wie
kein anderes für das aus Krieg entstandene Leid des 20. Jahrhunderts
verantwortlich ist. Dennoch stimmte der Bundestag am 16. Oktober 1998 dem
militärischen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen einer Operation der North
Atlantic Treaty Organisation (NATO) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien
(BRJ) zu.1 Der Bürgerkrieg zwischen der nach Autonomie strebenden Minderheit
der Kosovo-Albaner und der politischen Führung in Belgrad sollte beendet
werden, um eine humanitäre Katastrophe in Form von Massenflucht und
Massakern zu verhindern und für Stabilität in der Region zu sorgen.2 Nachdem
aus Sicht der NATO alle diplomatischen Mittel erschöpft waren, sollte der
Konflikt durch eine humanitäre Intervention, also ein militärisches Eingreifen in
fremdem Hoheitsgebiet zum Schutz einer bedrohten Zivilbevölkerung3, gelöst
werden. Für Deutschland spielte das Unterbeweisstellen der Solidarität und
Verlässlichkeit gegenüber dem Bündnis der NATO dabei zusätzlich eine wichtige
Rolle.4 Vor dem Hintergrund dieser Motive fand die Operation „Allied Force“,
die am 24. März 1999 unter Beteiligung deutscher Soldaten begann, nicht nur im
Bundestag sondern auch in der breiten Öffentlichkeit Zuspruch.5
Im Jahr 2011 entschied sich die internationale Gemeinschaft erneut zu einer
humanitären Intervention. Als Reaktion auf den Bürgerkrieg in Libyen, dessen
Ursache die UN in der repressiven Politik des libyschen Diktators Muammar al
Gaddafi sah, verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1973, welche
einen Luftangriff auf das nordafrikanische Regime legitimierte.6 Ziel der
Intervention war es erneut eine bedrohte Zivilbevölkerung zu schützen.
Deutschland, zu diesem Zeitpunkt nichtständiges Mitglied des UN-
1 Abstimmung im Bundestag am 16.10.1998, http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/13/13248.pdf,
23161B 2 Vgl. Kreidl, Jakob (2006): Der Kosovo-Konflikt, S.142 ff.
3 Vgl. Randelzhofer, A. (1993): Neue Weltordnung durch Intervention?, S.12
4 Vgl. Friedrich, Roland (2005): Die deutsche Außenpolitik im Kosovo-Konflikt, S. 63
5 Ramet, Sabrina und Phil Lyon (2001): Germany: The Federal Republic, Loyal to NATO, S. 92
6 Vgl. UN-Resolution 1973, http://daccess-dds-
ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/268/39/PDF/N1126839.pdf?OpenElement
2
Sicherheitsrates, enthielt sich bei der Abstimmung über die Resolution und
verweigerte die Beteiligung deutscher Soldaten.7 Während die internationale
Gemeinschaft hier also scheinbar konsistent handelte, indem sie bei humanitären
Notlagen im Kosovo und in Libyen als letztes Mittel zur Beendigung dieser
Notlagen eine humanitäre Intervention wählte, verhielt sich Deutschland in zwei
vergleichbaren Situationen vollkommen unterschiedlich.
Diese Inkonsistenz der deutschen Außenpolitik bei humanitären Interventionen
soll in der vorliegenden Arbeit genauer untersucht werden. Die Beantwortung
folgender Forschungsfrage soll dazu beitragen, das voneinander abweichende
Verhalten der Bundesrepublik besser nachvollziehen zu können:
Welchen Einfluss hatte der innerdeutsche Diskurs auf die inkonsistente
Außenpolitik Deutschlands bei den humanitären Interventionen im Kosovo und in
Libyen?
Der Diskurs, hier vorläufig als kommunikative Interaktion, welche sich auf das
Handeln von Entscheidungsträgern auswirkt, verstanden8, steht also im Fokus
dieser Arbeit. Daher erscheint es sinnvoll, sich der Beantwortung der
Fragestellung mit Hilfe einer Theorie anzunähern, die dem Diskurs eine zentrale
Rolle zuweist. Die diskursgebundene Identitätstheorie tut genau dies, indem sie
den Diskurs als Bindeglied zwischen nationaler Identität und außenpolitischem
Verhalten versteht.9 Sie bietet sich deshalb in hohem Maße als theoretischer
Rahmen für diese Arbeit an.
Um der Fragestellung aber vollends gerecht zu werden, reicht es nicht aus, die
Diskurse vor und während der beiden Interventionen mit Hilfe der
diskursgebundenen Identitätstheorie einzeln zu beleuchten. Vielmehr müssen die
Diskurse gegenübergestellt und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede geprüft
werden, um festzustellen welchen Einfluss sie auf die Inkonsistenz der deutschen
Außenpolitik haben. Als Methode soll also ein Vergleich der Diskurse dienen.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird zunächst die Theorie in abstrakter Form
dargelegt. In einem zweiten Schritt sollen dann die Interventionen im Kosovo und
7 Vgl. Westerwelle, Regierungserklärung im Bundestag, 18.03.2011
8 Stahl, Bernhard (2012): Taumeln im Mehr der Möglichkeiten: die deutsche Außenpolitik und
Libyen, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik S. 578 9 Stahl, Bernhard (2012): S. 578
3
in Libyen in ihrer Entstehung beschrieben werden. Der Verlauf der militärischen
Einsätze wird hier deshalb vernachlässigt, weil er für die Beantwortung der
Fragestellung irrelevant ist. Die hier untersuchte Inkonsistenz der deutschen
Außenpolitik liegt in den unterschiedlichen Entscheidungen über eine militärische
Beteiligung, nicht in den unterschiedlichen Durchführungen von
Militäroperationen. Die Gemeinsamkeiten der beiden Konflikte werden danach in
einem Zwischenschritt kurz zusammengefasst, um die Vergleichbarkeit der
Situationen im Kosovo und in Libyen zu belegen. Mit einer vergleichenden
Analyse der innerdeutschen Diskurse vor und während dieser Interventionen folgt
darauf der Hauptteil dieser Arbeit, in der ein möglicher Zusammenhang von der
Unterschiedlichkeit der Diskurse und der Inkonsistenz des Verhaltens geprüft
werden soll. An dieser Stelle soll betont werden, dass diese Arbeit es sich
keinesfalls zum Ziel setzt, zu beurteilen, ob und in welchem Fall Deutschland
außenpolitisch richtig oder falsch agiert hat. Nur der Einfluss des Diskurses auf
die Schlüssigkeit des Handelns soll untersucht werden. Die Ergebnisse dieses
Vergleiches werden in einem Fazit zusammengefasst und dazu genutzt,
abschließend eine Handlungsempfehlung zu geben.
4
2 Theoretische Grundlagen
Im Folgenden soll die Wahl der Theorie zunächst begründet werden, um selbige
in einem zweiten Schritt in den theoretischen Kontext einzubetten und
abschließend detailliert zu beschreiben.
Da diese Arbeit einen Verhaltenswandel innerhalb eines Staates untersucht, ist ein
realistischer Ansatz, welcher Staaten als eine „Black Box“ betrachtet,
ausgeschlossen.10
Vielmehr soll festgestellt werden, ob eine Veränderung des
Diskurses für das voneinander abweichende Verhalten ursächlich ist. Hierfür
bietet sich ein sozialkonstruktivistischer Ansatz an. Entscheidend für diese
konstruktivistische Herangehensweise ist, dass die Außenpolitik nicht wie bei
liberalen oder realistischen Ansätzen von gesetzten, sozusagen natürlichen
Interessen bestimmt wird.11
Die Interessen sind im Sozialkonstruktivismus also
nicht objektiv gegeben, sondern werden über historische Prozesse und politisch-
gesellschaftliche Debatten erst konstruiert und sind somit auch veränderbar. Die
Interessen, welche sich in der Identität wiederspiegeln, werden also selbst zum
Untersuchungsgegenstand.12
Diese Konstruktion der eigenen Identität findet meist
in Abgrenzung zu anderen Staaten statt. Eine soziale Gruppe (ingroup), also
beispielsweise eine Gesellschaft, stellt bei sich gewisse gemeinsame
Einstellungen und Vorstellungen fest, die andere soziale Gruppen (outgroups)
nicht aufweisen, und hebt diese in Abgrenzung zu anderen als identitätsstiftend
hervor.13
Nationale Identität, welche grundlegend für den hier gewählten Ansatz
der diskursgebundenen Identitätstheorie ist, soll demnach wie folgt verstanden
werden:
„[…] als eine relativ stabile soziale Konstruktion, die das Selbstverständnis einer
national verfassten Gesellschaft zum Inhalt hat. Die Annahme einer relativen Stabilität
der Konstruktion nationaler Identität darf aber nicht dahingehend verabsolutiert werden,
dass nationale Identität unveränderlich ist. Denn die Herausbildung einer spezifischen
10
Vgl. Waltz, Kenneth (2010): Theory of International Politics, S.67 11
Baumann, Rainer (2001), German Security Policy within NATO; Freund, Corinna; Rittberger,
Volker (2001): Utilitarian-Liberal Foreign Policy Theory 12
Vgl. Risse, Thomas (2007): Deutsche Identität und Außenpolitik, S. 50 13
Vgl. Peters, Bernhard (1998): Identity Questions, S.5
5
Identität und ihre eventuelle inhaltliche Modifikation ist immer ein Produkt sozialer
Interaktion und Kommunikation.“14
.
Für die Ausführungen dieser Arbeit von besonders großer Bedeutung ist der
Zusammenhang von nationaler Identität und außenpolitischem Verhalten. Wie
beeinflussen sich diese beiden Faktoren? Besteht ein direkter Zusammenhang
zwischen ihnen? Die Autoren der diskursgebundenen Identitätstheorie Britta
Joerißen, Jörg Nadoll und Bernahrd Stahl finden in ihrem Ansatz Antworten auf
diese Fragen.
2.1 Die diskursgebundene Identitätstheorie
Die diskursgebundene Identitätstheorie ist ein narrativer Ansatz, welcher es sich
nicht zum Ziel setzt, kausale Erklärungen abzugeben. Es handelt sich eher um
eine Herangehensweise, die offenlegen soll, welche außenpolitischen Handlungen
im Rahmen des Möglichen liegen und welche nicht.15
Diesen Rahmen bildet die nationale Identität. Selbige wird in diesem Ansatz, wie
schon zuvor definiert, nicht als konstanter Faktor betrachtet. Vielmehr bietet der
identitäre Rahmen verschiedene Rechtfertigungen (reasons for action) für
bestimmte Handlungsmöglichkeiten, aus denen die politischen
Entscheidungsträger wählen können16
. So kann ein Staat sich beispielsweise
entscheiden, generell nicht an militärischen Operationen teilzunehmen, indem er
sich auf einen Teil seiner Identität, nämlich Pazifismus, beruft. Der Staat wählt in
diesem Beispiel also ein gewisses Verhalten (keine kriegerischen Maßnahmen)
und rechtfertigt dieses Verhalten mit dem Argument, dass militärische Gewalt
immer nur zu größerem Unheil führe (reason for action).
Die Identität besteht allerdings aus verschiedenen Identitätselementen, welche
entweder aktiv auf das außenpolitische Verhalten wirken oder dies eben nicht
tun.17
Das Verhalten entsteht also aus der Identität heraus. Gleichzeitigt besteht
14
Nadoll, Jörg; Stahl, Bernhard; Joerißen, Britta (2003): Europäische Außenpolitik und nationale
Identität - Vergleichende Diskurs- und Verhaltensstudien zu Dänemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Italien und den Niederlanden, S.168 15
Vgl. Stahl, Bernhard Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (2012): Taumeln im Mehr der
Möglichkeiten: die deutsche Außenpolitik und Libyen, S. 578 16
Vgl. Marcussen et al. (1999). Constructing Europe. The evolution of French, British and
German Nation-State Identities. European Journal of Public Policy, 6(4), S 629. 17
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003), S.168
6
aber auch ein umgekehrter Zusammenhang: Das Verhalten kann sich auf die
Identität auswirken und selbige rekonstruieren.
Der Diskurs fungiert hier als entscheidendes Bindeglied zwischen diesen beiden
Faktoren. Durch kommunikative Interaktion aktiviert und interpretiert er zum
einen bestimmte Identitätselemente und gibt so bestimmte Möglichkeiten für das
außenpolitische Verhalten vor. Zum anderen kann er als Reaktion auf ein
bestimmtes Verhalten über einen gewissen Zeitraum die Identität verändern18
. Der
Diskurs wirkt also einerseits Handlungsmöglichkeiten auswählend und somit
einschränkend. Er gibt vor welches Verhalten bei welchen außenpolitischen
Umständen legitim und für die Öffentlichkeit vertretbar ist.19
Das ist
offensichtlicher Weise in Demokratien, in denen sich Politiker rechtfertigen
müssen und in Form von Wahlen für ihr Verhalten abgestraft werden können,
ganz besonders der Fall. Andererseits wirkt er Handlungsmöglichkeiten
schaffend, da durch Interaktion und Kommunikation neue Identitätselemente
entstehen können. Diese Veränderung der Identität ist allerdings ein sehr
zeitintensiver Prozess20
Gleichzeitig ist aber auch der Diskurs gewissen Begrenzungen unterworfen. Je
nach Verfassung eines Staates sind bei bestimmten außenpolitischen
Entscheidungen bestimmte Verfahren vorgesehen. So muss beispielsweise ein
militärischer Einsatz in Deutschland erst vom Parlament genehmigt werden.21
Diese Tatsache eröffnet den Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit, zu dieser
Entscheidung Stellung zu nehmen, also den Diskurs zu prägen. Dieses Beispiel
verdeutlicht, dass der Diskurs je nach formellen Gegebenheiten einem
bestimmten, vorgegebenen Weg folgt. Dieser Weg wird im Folgenden
Diskursstruktur genannt.22 Befindet sich ein Akteur innerhalb dieser
Diskursstruktur in einer politisch oder gesellschaftlich besonders wichtigen
Position, so kann er in besonderem Maße Einfluss auf den Diskurs nehmen. Er
wird deshalb als „privileged storyteller“ bezeichnet23
. Natürlich können aber auch
18
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 578 19
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S.175 20
Vgl. Larsen, Henrik (1999): British and Danish European Policies in the 1990s: A Discourse
Approach, S.454 21
Vgl. Parlamentsbeteiligungsgesetz § 1 Absatz (2) 22
Vgl. Stahl et. al (2003), S.176 23
Milliken, J. (1999): The study of discourse in international relations: A critique of research and
methods. European Journal of International Relations, 5(2), S.236.
7
andere Akteure als Diskursträger auftreten. Teilen verschiedene dieser
Diskursträger das gleiche Argumentationsmuster und daraus resultierend auch die
gleiche Handlungsempfehlung, so bilden sie gemeinsam ein diskursives Lager.24
Ein Argumentationsmuster, welches sehr stark von der Identität geprägt ist und
über einen längeren Zeitraum das Handeln eines Staates beeinflusst, also sehr
stabil ist, wird als Diskursformation bezeichnet.25
Aus diesen Ausführungen ergibt
sich auch schon recht deutlich, dass die Diskurse im Ansatz der
diskursgebundenen Identitätstheorie nicht nach Parteien oder Akteuren, sondern
nach Argumenten geordnet werden.26
Ein Diskursträger oder ein diskursives Lager, welches mit seiner Rechtfertigung
auf positive Resonanz stößt und sich so gegen andere Argumentationen
durchsetzt, erlangt Diskurshegemonie.27
Diesem ist es also in höchstem Maße
gelungen, mit einer im besten Fall konsistenten Argumentation auf bereits
aktivierte Identitätselemente Bezug zu nehmen oder bisher passive Elemente zu
aktivieren, so dass die Argumente der Öffentlichkeit als vertretbar und für das
daraus resultierende Verhalten als rechtfertigend erscheinen. Das Erreichen des
dominanten Diskurses stellt gerade in pluralistischen Gesellschaften immer einen
Wettbewerb dar. Es wird demzufolge nicht immer dieselbe Diskursformation für
das Handeln maßgeblich sein. Gerade in Zeiten einer außenpolitischen Krise
können dominante Diskursformationen ins Wanken geraten. Solche Situationen
ermöglichen es dann anderen diskursiven Lagern ihre Argumentationsmuster zu
Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger werden zu lassen.28
Festzuhalten ist außerdem, dass ein Diskurs zu zweierlei Zeitpunkten auftreten
kann. Zum einen kann er vor der getroffen Entscheidung wirken, indem sich in
dem Diskurs „reasons for action“ an bestimmte Identitätselemente knüpfen, sie
aktivieren, interpretieren und somit den Handlungsrahmen der
Entscheidungsträger auf bestimmte Möglichkeiten eingrenzen. Zum anderen kann
ein Diskurs aber auch erst dann eintreten, wenn eine Entscheidung schon
getroffen und demzufolge eine Handlung schon stattgefunden hat. In diesem Fall
ist es möglich, dass die Handlung, auf die sich der Diskurs bezieht, letzteren sehr
24
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 176 25
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 175 26
Vgl. Kendall, G.; Wickham, G. (1999): Using Foucault’s methods. London: Sage, S.5-6 27
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580 28
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580
8
stark beeinflusst. In beiden Fällen soll der Diskurs dafür sorgen, dass das
außenpolitische Verhalten für die Gesellschaft vertretbar ist. Der Diskurs dient
also der Legitimation.29
Darüber ob er dieser Funktion auch dann gerecht werden
kann, wenn er erst im Nachhinein eintritt, macht der Ansatz keine Aussage. Dem
Zeitpunkt des Diskurses soll in späteren Ausführungen dieser Arbeit aber noch
insofern eine Rolle zukommen, als dass er meiner Auffassung nach für die
Funktionsfähigkeit des Diskurses als Verbindung zwischen Identität und
außenpolitischem Verhalten von großer Bedeutung ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die diskursgebundene
Identitätstheorie in hohem Maße dazu eignet, eine Verbindung zwischen der
nationalen Identität und dem außenpolitischen Verhalten herzustellen. Der
Diskurs, verstanden als kommunikative Interaktion, bietet sich für diese
Verbindung deshalb an, weil sich die nationale Identität selbst aus einem Prozess
kommunikativer und sozialer Interaktion ergibt.30
Die zu Beginn aufgeworfene
Frage nach dem Zusammenhang zwischen Identität und Verhalten kann die
Theorie insofern beantworten, als dass sie aufzeigt, wie der Diskurs bestimmte
Elemente der Identität auffasst und je nach Intention des Diskursträgers auslegt.
Jene auf bestimmten Identitätselementen beruhenden „reasons for action“, die sich
im Wettbewerb der Diskursformationen durchsetzen, bilden dann die für die
Entscheidungsträger zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten.31
Es
besteht also kein direkter linearkausaler Zusammenhang zwischen der Identität
eines Staates und seinem Verhalten. Vielmehr wirken diese beiden Größen über
den Umweg des Diskurses gegenseitig aufeinander ein.32
Für die folgenden Ausführungen dieser Arbeit und die Beantwortung der zu
Beginn aufgestellten Forschungsfrage ist besonders interessant, ob und inwieweit
die Diskurse während und vor der Kosovo- und der Libyenintervention dieser
entscheidenden Funktion des Bindegliedes zwischen nationaler Identität und
außenpolitischem Verhalten gerecht geworden sind.
29
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S. 175 30
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 578 31
Vgl. Nadoll, Jörg et al. (2003): S.173-178 32
Vgl. Stahl (2012): S. 578
9
3 Empirische Analyse
Bevor in der Folge die politischen Diskurse vor und während der Interventionen
im Kosovo und in Libyen verglichen werden, soll zunächst ein kurzer Überblick
über die Entstehung der beiden Kriege gegeben werden. Dies dient auch dazu, die
Vergleichbarkeit der beiden humanitären Katastrophen zu überprüfen.
3.1 Entstehung des Kosovokonflikts
Der Konflikt zwischen Serben und Albanern auf dem Gebiet des Kosovo reicht
bis in das 14. Jahrhundert zurück.33
Für beide ethnischen Gruppen spielt die
Region im heutigen Serbien und Montenegro eine entscheidende Rolle für die
Bildung ihrer Identität. Während für die Serben die 1389 auf dem Amselfeld
stattfindende Niederlage gegen die Türken zu einem noch heute bedeutenden
Mythos herangewachsen ist, beanspruchen die Albaner, den Kosovo als erstes
Volk besiedelt zu haben.34
Der Kosovo-Konflikt der 1990er Jahre kann wie zu Zeiten seiner Entstehung
immer noch als ein ethnisch-territoriales Problem bezeichnet werden.35
Wie kam
es in den Jahren 1998/1999 aber zur Eskalation des Problems um den Kosovo?
Nachdem die Region durch die Verfassungsreform 1974 den Status einer Provinz
verliehen bekam und damit einhergehend mit kulturellen, politischen und
wirtschaftlichen Autonomierechten ausgestattet wurde, verschlechterte sich die
Lage des Kosovo bald wieder. 1989 reagierte das serbische Parlament auf die
zunehmenden Unabhängigkeitsbestrebungen der Kosovo-Albaner, um eine
weitere Schwächung der im Kosovo lebenden serbischen Minderheit zu
verhindern. Mit großer Unterstützung des damaligen Parteivorsitzenden des
Bundes der Kommunisten Slobodan Milosevic entzog es dem Kosovo seinen
zuvor gewonnen Autonomiestatus.36
Weder diese Maßnahme noch die Auflösung
des kosovo-albanischen Parlaments konnten die Bestrebungen nach
Selbstständigkeit des Kosovo unterbinden. Das in der Folge im Untergrund
agierende Parlament erklärte im Anschluss an ein Referendum die
33
Vgl. Schmidl, Erwin A. (2000): Kosovo zwischen Groß-Serbien, Albanien und europäischer
Intervention: der geschichtliche Hintergrund, S.11-21 34
Vgl. Reuter, Jens (1999): Die Entstehung des Kosovo-Problems, in: Aus Politik und
Zeitgeschichte, S.3-10 35
Vgl. Friedrich, Roland (2005): Die deutsche Außenpolitik im Kosovo-Konflikt, S.21 36
Vgl. Malcolm, Noel (1998): Kosovo. A short history S.298-302
10
Unabhängigkeit der „Republika Kosova“. Unter der Führung des 1992 gewählten
Präsidenten des Kosovo, Ibrahim Rugova, wurde der Kampf gegen die repressive
Politik Belgrads in Form von gewaltlosem und passivem Widerstand fortgeführt.37
Um dem erklärten Ziel der Separation des Kosovo näherzukommen, erhoffte man
sich die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft. Die Tatsache, dass
die Proteste der Kosovo-Albaner sowohl im In- als auch im Ausland auf wenig
Erfolg stießen, führte zu Unmut innerhalb der kosovarischen Gesellschaft und
brachte einen Radikalisierungsprozess in Gang, der in der Entstehung der Ushtria
Çlirimtare e Kosovës (Befreiungsarmee des Kosovo, UCK) mündete.38
Mit der Zeit entbrannte ein bewaffneter Konflikt zwischen der terroristischen
UCK und den Sicherheitskräften der BRJ sowie später der serbischen Armee.
Während die UCK mit gezielten Anschlägen versuchte, die BRJ zu provozieren
und die Hoheit über das Gebiet des Kosovo zu erlangen, reagierte Belgrad immer
wieder mit unverhältnismäßigen Racheschlägen.39
Dabei verstießen beide Parteien
wiederholt gegen die Menschenrechte und nahmen Verletzungen und Tötungen
von Zivilisten zu hoher Zahl in Kauf. Unter anderem sollen in diesen Gefechten
Kinder als Schutzschilde verwendet worden sein.40
Diese brutalen Geschehnisse
hatten ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft in Form der Resolution
Nr. 1160 der United Nations (UN) zufolge. Diese verurteilte das Verhalten beider
Konfliktparteien aufs Schärfste und forderte eine friedliche Lösung.41
. Entgegen
den Forderungen führte aber vor allem die UCK den Bürgerkrieg fort und hielt
sich in geringerem Maße als die BRJ an die Vorgaben der UN.42
Die vermehrten
Anschläge der UCK veranlasste die BRJ zu einer Gegenoffensive, die den Gegner
vollkommen vernichten sollte. Erneut nahmen beide Parteien keinerlei Rücksicht
auf Zivilisten, so dass Mitte September 1998 circa 300.000 Menschen aus dem
Kosovo auf der Flucht und so oft völlig schutzlos waren. In Anbetracht des
anstehenden Winters stand eine humanitäre Katastrophe bevor.43
Auf Druck einer
37
Vgl. Erhart, Hans–Georg; Karadi, Matthias (2000): Brennt der Balkan? Plädoyer für eine
komplexe Präventionspolitik im Kosovokonflikt, S.94 38
Vgl. Lange, Klaus (1999): Die UCK – Anmerkungen zu Geschichte, Struktur und Zielen, in:
Aus Politik und Zeitgeschichte, S.37 39
Vgl. Loquai, Heinz (2000): Der Kosovo-Konflikt – Wege in einen vermeidbaren Krieg, S.26-39 40
Vgl. Becker, Thomas (1999): Enver Hodschas letztes Aufgebot, S.41 41
UN-Resolution Nr. 1160: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_98/sr1160.pdf 42
Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.28 43
Vgl. Loquai, Heinz (2000): S. 30
11
weiteren UN-Resolution44
, einem angedrohten Luftangriff der NATO und
diplomatischen Verhandlungen des Sonderbeauftragten Richard Holbrooke mit
Milosevic konnte in der Folge ein dem Waffenstillstand ähnlicher Zustand
hergestellt werden.45
Durch wiederholte Anschläge der UCK und darauf folgende
Rachezüge der BRJ wurde diese Feuerpause allerdings ständig unterbrochen.46
Nachdem die NATO die Drohung militärischer Gewalt aufrechterhielt, ließen sich
beide Kriegsparteien auf Verhandlungen ein, bei denen der Friedensvertrag von
Rambouillet ausgearbeitet wurde. Die jugoslawische Regierung verweigerte
jedoch die Unterzeichnung des Vertragsentwurfs. Gepaart mit weiteren
gewaltsamen Aktionen der BRJ gegen die kosovarische Minderheit waren die
gescheiterten Friedensverhandlungen schließlich ausschlaggebend für die
Luftangriffe der NATO, die am 24. März 1999 mit deutscher Beteiligung unter
dem Titel „Allied Force“ zum Schutz der zivilen Bevölkerung begannen.47
Der Kosovo-Konflikt hatte sich also von einem innerstaatlichen Bürgerkrieg zu
einem Krieg mit internationaler Beteiligung entwickelt. Selbiger dauerte etwa
zwei Monate an, bis die jugoslawische Führung am 10.06.1999 einlenkte und
einer friedlichen Lösung zustimmte.48
3.2 Entstehung des Libyenkonflikts
Auslöser für den Ausbruch der Revolution in Libyen war die Festnahme eines
Menschenrechtsanwalts am 16. Februar 2011 in Bengasi.49
Die eigentliche
Ursache dafür, dass die Libyer daraufhin zu Tausenden auf die Straßen gingen,
um zu protestieren, war jedoch ihre aufgestaute Unzufriedenheit mit dem
Despotismus des Regimes. Seit mehr als 40 Jahren hatte der Präsident Libyens,
Muammar Gaddafi, sein Amt dazu missbraucht, seine eigene wirtschaftliche und
politische Macht zu mehren. Im Lichte des arabischen Frühlings, der zu Beginn
des Jahres 2011 in Tunesien sowie in Ägypten zu Machtwechseln geführt hatte,
44
UN-Resolution Nr. 1199: http://www.un.org/peace/kosovo/98sc1199.htm 45
Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.34-35 46
Vgl. Loquai, Heinz (2000): S.45-49 47
Gruber, Stefan (2008): Die Lehre vom gerechten Krieg: Eine Einführung am Beispiel der
NATO-Intervention im Kosovo 48
Vgl. Loquai, Heinz (2000): S. 54 ff. 49
Vgl. Lacher, Wolfram (2011): Die lybische Revolution: Alte Eliten und neue politische Kräfte,
in: Proteste, Aufstände und Regimewandel in der arabischen Welt, SWP, S.11
12
erschien den Aufständischen ein von innen herbeigeführter Regimewandel nun
realisierbar.50
Dass sich die zunächst spontan geführte Revolte zu einer gut organisierten
Revolution mit einer politisch-militärischen Elite an ihrer Spitze entwickelte, ist
auf die gewaltsame Niederschlagung der Proteste zurückzuführen.51
Die brutale
Repression Gaddafis forderte innerhalb von nur drei Tagen 233 Tote.52
Diese
Maßnahmen wirkten auf die Bevölkerung jedoch nicht abschreckend, sondern
sorgten zum einen für ein verstärktes Aufbegehren der gemeinen Bevölkerung.
Zum anderen veranlasste diese Situation immer mehr Träger von hohen
militärischen wie auch politischen Rängen zu einem Wechsel auf die Seite der
Regimegegner, um ihre in den Konflikt verwickelten Familien zu schützen. Die
politisch erfahrenen Überläufer konnten sich zusammen mit den Oppositionellen
in Form eines Übergangsrates in Bengasi organisieren. Außerdem sorgten gerade
die ehemaligen Spitzenmilitärs für eine Bewaffnung der Aufständischen, was
endgültig zu einem blutigen Bürgerkrieg führte.53
Die Entwicklungen in Libyen erforderten zunehmend eine Reaktion der
internationalen Gemeinschaft, welche am 26. Februar in Form der UN-Resolution
1970 folgte. In dieser verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Waffenembargo gegen
Libyen und forderte die politische Führung dazu auf, ihrer Schutzverantwortung
gegenüber der Bevölkerung gerecht zu werden.54
Gaddafi ignorierte die
Forderungen der Vereinten Nationen und veranlasste seine Sicherheitskräfte,
weiterhin gewalttätig gegen die Rebellen vorzugehen.55
Als sich der Präsident am
22. Februar mit einer Ansprache im Staatsfernsehen zum ersten Mal seit Anfang
der Revolution an das libysche Volk wendete, wurde das potentielle Ausmaß der
Krise deutlich. In seiner Rede beschimpfte er die Rebellen als „cockroaches“,
drohte ihnen ohne Gnade, „[to] cleanse Libya house by house“ und ließ so kaum
einen Zweifel, dass er vor massiven Menschenrechtsverletzungen und einem
50
Vgl. Bellamy, Alex J.; Williams, Paul D. (2011): The new Politics of Protection? Côte d’Ivoire,
Libya and the Responsibility to Protect, in: International Affairs, S.838 51
Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S.11 52
Vgl. Human Rights Watch (2011): Libya. Governments Should Demand End to Unlawful
Killings, http://www.hrw.org/node/96642 53
Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S.12 54
Vgl. UN-Resolution Nr. 1970, http://daccess-dds-
ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/245/58/PDF/N1124558.pdf?OpenElement 55
Vgl. Lee, Shin-wha (2012): The Responsibility to Protect (R2P) in Humanitarian Emergencies.
From Libya to North Korea?, Korea University, S.21
13
Massaker an der eigenen Bevölkerung zum Erhalt seiner Macht nicht
zurückschreckte.56
Aufgrund der androhenden humanitären Katastrophe verordnete der UN-
Sicherheitsrat unter Zustimmung der arabischen Liga eine Flugverbotszone im
libyschen Luftraum sowie alle weiteren notwendigen Maßnahmen, um die
Zivilbevölkerung Libyens zu schützen. Nur eine militärische Besatzung des
Landes war ausgeschlossen.57
Die NATO führte daraufhin die Luftangriffe gegen
das lybische Regime aus, so dass den Rebellen eine Offensive ermöglicht wurde,
die nach sieben Monate andauernden Kämpfen zur Tötung Muammar Gaddafis,
dem Sturz des Regimes und somit der Beendigung des Einsatzes der NATO
führten.58
3.3 Vergleich der Konflikte
Die beiden soeben dargestellten Konflikte weisen eine zentrale Gemeinsamkeit
auf. Sowohl im Kosovo als auch in Libyen waren die jeweiligen Staatsführungen
nicht bereit, ihre eigene Bevölkerung zu schützen. Ganz im Gegenteil: Sie
nahmen die Tötung von Zivilisten rücksichtslos in Kauf59
oder setzten sich diese
sogar zum Ziel.60
Daraus ergab sich in beiden Fällen eine Situation, in der eine
humanitäre Katastrophe entweder in Form von massiven Flüchtlingsströmen
bestand (Kosovo) oder sich in Form eines angedrohten Massakers anbahnte
(Libyen).61
Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Spannungen innerhalb
des Kosovo und Libyens zu lösen, mündeten jeweils in einer Intervention mit
militärischen Mitteln. Dabei äußerten die ausführenden Kräfte eine sehr ähnliche
Zielsetzung ihrer Einsätze. So sprach der ehemalige NATO-Generalsekretär
Javier Solana 1999 von einem Einsatz zur Beendigung der humanitären
56
Vgl. International Coalition for the Responsibility to Protect (2011a): The Crisis in Libya,
http://responsibilitytoprotect.org/index.php/crises/crisis-in-libya 57
Vgl. UN-Resolution 1973, http://daccess-dds-
ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N11/268/39/PDF/N1126839.pdf?OpenElement 58
Vgl. Lacher, Wolfram (2011), S. 13 59
Vgl. Loquai, Heinz (2000), S.29 ff. 60
Vgl. Lacher, Wolfram (2011) S. 14-16 61
Vgl. Henke, Christopher (2002) Die humanitäre Intervention. Völker- und verfassungsrechtliche
Probleme unter besonderer Berücksichtigung des Kosovo-Konflikts, S. 49 ff.
14
Katastrophe im Kosovo.62
Der stellvertretende Generalsekretär der UN, Jan
Eliasson, bezeichnete 2011 die Anwendung der „Responsibility to Protect“ (R2P),
eine Norm des Völkerrechts, in dessen Zentrum der Schutz einer massiv
bedrohten Zivilbevölkerung steht63
, in Anbetracht Gaddafis schrecklicher
Drohungen als unausweichlich.64
Neben all diesen Gemeinsamkeiten besteht allerdings auch ein zentraler
Unterschied. Die Libyen-Intervention war durch ein Mandat des UN-
Sicherheitsrates völkerrechtlich abgesichert. Wohingegen die Intervention im
Kosovo von der NATO unter Verzicht auf ein solches Mandat durchgeführt
wurde.
Es ergibt sich schließlich folgende Feststellung: Während die internationale
Gemeinschaft, vor allem die USA und ihre Verbündeten, bei zwei vergleichbaren
Konflikten zum gleichen Mittel, dem der humanitären Intervention, griffen,
beteiligte sich Deutschland nur an der ohne UN-Mandat stattfindenden
militärischen Operation im Kosovo, nicht aber an der in Libyen.65
3.4 Diskursanalyse
Um die voneinander abweichende Handlungsweise der Bundesrepublik näher zu
untersuchen, soll in diesem Teil der Arbeit der Fokus auf die innerdeutschen
Diskurse vor und während der beiden humanitären Interventionen im Kosovo und
in Libyen gelegt werden. So soll anhand eines Vergleiches der Diskurse bewiesen
werden, dass die Unterschiedlichkeit der Diskurse maßgeblich für die
Inkonsistenz der deutschen Außenpolitik bei den beiden humanitären
Interventionen war.
Da es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, den gesamten innerdeutschen
Diskurs zu beleuchten, werde ich mich auf einen möglichst repräsentativen Teil
beschränken. Aus mehreren Gründen bieten sich dafür besonders die betreffenden
62
Vgl. www.nato.int/docu/pr/1999/p99-041e.htm> 63
Vgl. Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty (2001): The
Responsibility to Protect 64
Vgl. Böhm, Andrea (2012): „Srebrenica-Moment“. Der künftige UN-Vizechef über gute Gründe
für interventionen, in: Die Zeit vom 22. März 2012 65
Vgl. Wagner, Beate (2012): Eine Zwischenbilanz zur Halbzeit der deutschen Mitgliedschaft im
UN-Sicherheitsrat, S. 19–30
15
Bundestagsdebatten an. Erstens repräsentiert der Bundestag das Volk. „Das
beinhaltet zum einen das Handeln für das Volk und zum anderen die
Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk.“66
Daraus wird deutlich, dass das in den
Parlamentsdebatten Geäußerte in gewisser Weise stellvertretend für die Meinung
mindestens eines Teils der Bevölkerung steht oder stehen sollte. Dies ist in der
Regel der Fall, da ein Parlamentarier ansonsten indirekt über die Medien oder
direkt über Stimmenverlust abgestraft wird. Zweitens kommt dem deutschen
Bundestag bei der Entscheidung über den Einsatz militärischer Mittel eine
besonders wichtige Stellung zu. Seit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BverfG) vom 12. Juli 1994 ist festgelegt, dass der
Einsatz bewaffneter Streitkräfte „grundsätzlich der vorherigen konstitutiven
Zustimmung des Bundestages“ bedarf.67
Drittens hat der Bundestag eine wichtige
Thematisierungsfunktion inne. „Weil der Bundestag für das Volk steht und für
dieses entscheidet, dient er auch als ‚Forum der Nation‘, er erörtert die
Angelegenheiten, welche die Gemeinschaft interessieren.“68
Dieses in die
Öffentlichkeit Tragen bestimmter Themen findet in den öffentlichen
Parlamentssitzungen statt, welche hier nun als Repräsentant für den
innerdeutschen Diskurs dienen sollen.
3.4.1 Verhalten und Diskurs – ein Vergleich
Der Vergleich der Bundestagsdebatten zu den Krisen im Kosovo und in Libyen
weist insofern eine Schwierigkeit auf, als dass hier zwei verschiedene
Diskursstrukturen vorliegen. Während das Parlament 1999 vor der Aufgabe stand,
über einen Militäreinsatz in Serbien abzustimmen, hatte der Bundestag diese
Möglichkeit aufgrund der Enthaltung Deutschlands im UN-Sicherheitsrat 2011
nicht. Der zentrale Diskurs über den Einsatz deutscher Soldaten fand
dementsprechend im Fall des Kosovo vor und im Fall Libyens erst nach der
Entscheidung über militärische Beteiligung statt.69
Während der Sitzung des
Parlaments am 16. Oktober 1998 befand sich der Bundestag in einer besonderen
Situation. Die Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist
66
Dreier, Horst (1998), Grundgesetz, Kommentar, Band 2, S.796 67
Ohne Verfasser, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 90, S.287 68
Dreier, Horst (1998), S.797 69
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.589
16
gerade neu gewählt worden, so dass zu diesem Zeitpunkt noch keine
konstituierende Sitzung des neuen Bundestages stattgefunden hatte. Deshalb
leitete die scheidende schwarz-gelbe Regierungskoalition die Debatte, in der über
den möglichen Einsatz deutscher Soldaten in Serbien abgestimmt wurde.70
Innerhalb dieser Debatte haben sich verschiedene Diskurslager gebildet. Grob
kann zwischen einem Lager, welches den Einsatz deutscher Soldaten in Serbien
ablehnt und einem, welches diesen befürwortet, unterschieden werden. Die
Abgeordneten der CDU/CSU, die der FDP sowie große Teile der SPD und der
Grünen unterstützten die Möglichkeit eines militärischen Schlags gegen Serbien
und stimmten dementsprechend ab.71
Das erwünschte außenpolitische Verhalten
dieses Diskurslagers liegt demnach auf der Hand. Es stellt sich nun die Frage, aus
welchen „reasons for action“ der Diskursträger sich dieses Verhalten ergibt?
Um dies zu beantworten, bietet es sich an, zwischen vier Argumentationsmustern
zu unterscheiden. Erstens wurde die Notwendigkeit der Bündnissolidarität betont
und ein deutscher Sonderweg ausgeschlossen: „Unsere Partner müssen sich auf
die Solidarität des vereinten Deutschlands verlassen können“, mahnte damaliger
Bundesminister des Auswärtigen Klaus Kinkel72
.Mit dieser Argumentation wird
an die sich seit Beginn der 1990er Jahre normalisierende deutsche Außenpolitik,
die auch in Form von Auslandseinsätzen langsam mehr Verantwortung in der
Welt übernehmen soll und will, angeknüpft.73
Zweitens wurde die Dringlichkeit,
mit der die humanitäre Katastrophe im Kosovo beendet werden müsse,
hervorgehoben: „Es gibt aber auch andere Situationen, in denen man sagen muß,
daß es zutiefst unmoralisch ist, Soldaten nicht einzusetzen, wenn dies die einzige
Chance ist, Krieg und Massaker zu stoppen“.74
Mit diesen klaren Worten gab der
damalige Verteidigungsminister Volker Rühe eine moralische Rechtfertigung für
einen militärischen Einsatz. Drittens wurde der aus den Erfahrungen des Dritten
Reiches entstandene Pazifismus Deutschlands umgedeutet: „Ich möchte nochmals
darauf hinweisen, daß viele, die über die Notwendigkeit der Gewaltanwendung -
zu Recht - nachdenken, vielleicht vergessen haben, daß auch wir in Deutschland
70
Loquai, Heinz (2000), S.114 71
Abstimmung im Bundestag am 16.10.1998, http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/13/13248.pdf,
23161B 72
Kinkel, Bundestag, 16.10.1998, S. 23129 73
Stahl, Bernhard (2008): Nationale Geschichte(n) für den Krieg – der deutsche und französische
Diskurs im Kosovo-Krieg und in der Irak-Krise, S. 257-286 74
Rühe, Bundestag, 16.10.1998, 23134
17
nicht selbst in der Lage waren, uns vom Tyrannen zu befreien, sondern durch
Gewalt anderer vom Tyrannen befreit worden sind.“75
Klaus Kinkel nimmt hier
also Bezug auf ein sehr starkes Identitätselement, die nationalsozialistische
Vergangenheit Deutschlands, und interpretiert diese nicht wie üblich als ein
Argument, das militärische Aktionen verbietet, sondern in bestimmten Fällen
sogar erfordert.76
Viertens wurde in Persona Joseph Fischer die Gefahr für den
Frieden in der Region bei weiterer Passivität der internationalen Gemeinschaft in
den Vordergrund gerückt: „ Das Problem ist, daß von der Politik der
Bundesrepublik Jugoslawien [...] eine dauerhafte Kriegsgefahr in Europa ausgeht.
Diese Kriegsgefahr können wir nicht akzeptieren.“77
Das hier dargestellte Argumentationsmuster der Befürworter eines
Militäreinsatzes in Serbien kann als Diskursformation der bedingten
Zurückhaltung bezeichnet werden. Man steht dem Einsatz von Soldaten zwar
kritisch gegenüber, hält eine Militäroperation als „ultima ratio“ im Rahmen eines
multilateralen Vorgehens zum Schutz einer wehrlosen Zivilbevölkerung aber
durchaus für ein legitimes Mittel.78
Das Diskurslager, welches den Einsatz deutscher Soldaten in Serbien ablehnte,
bestand aus der PDS sowie aus Teilen der Grünen und der SPD. In erster Linie
wurden Zweifel an der völkerrechtlichen Legalität eines Luftangriffes der NATO
in Serbien ohne ein entsprechendes Mandat des UN-Sicherheitsrates geäußert:
„Der Selbstmandatierung von Militärbündnissen ist Tür und Tor geöffnet; ein
Sicherheitsrat, der immer dann umgangen wird, wenn ein Veto droht, ist als
Garant des UNO-Gewaltmonopols außer Kraft gesetzt.“79
Dieser Argumentation
des MdB Ludger Vollmer folgte der Abgeordnete Gregor Gysi und deutete auf die
Gefahr der Entstehung eines Präzedenzfalles hin: „Ob etwas ein Präzedenzfall ist
oder nicht, entscheidet doch nicht derjenige, der das macht, sondern das wird von
den anderen Ländern auf der ganzen Welt entschieden.“80
75
Kinkel, Bundestag, 16.10.1998, S. 23130 76
Vgl. Fehmel, Anna (2008): Instrumentalisierung von Geschichte. Die Bundesrepublik,
Ausschwitz und der NATO-Krieg im Kosovo, S.49-52 77
Fischer, Bundestag 16.10.1998, S. 23138 78
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 583-584 79
Vollmer, Bundestag 16.10.1998, S. 23151 80
Gysi, Bundestag, 16.10.1998, S. 231146
18
Trotz der Bedenken über die völkerrechtliche Legalität dieses Einsatzes81
, konnte
die hier dargestellte, breite Argumentation der Befürworter eines Militäreinsatzes
Diskurshegemonie erlangen. In dieser Debatte, in der Für und Wider einer
Gewaltanwendung im Kosovo konstruktiv und parteiübergreifend diskutiert
wurde82
, sorgte der Diskurs dafür, dass die Identitätselemente Bündnissolidarität,
Schutz der Menschenrechte, Frieden und die Geschichte des Dritten Reiches so
ausgelegt wurden, dass sich die Diskursformation der bedingten Zurückhaltung
durchsetzte. Die Entscheidungsträger konnten ihr Verhalten deshalb nicht frei
wählen, sondern es ergab sich ein bestimmter Handlungsrahmen. Dieser erzwang
geradezu den Einsatz militärischer Mittel. Der Diskurs hatte im Fall des Kosovo
demnach einen starken Einfluss auf die außenpolitische Handlungsweise
Deutschlands und wurde so seiner Funktion als Bindeglied zwischen nationaler
Identität und außenpolitischem Verhalten gerecht. Dies bestätigt sich auch in der
Tatsache, dass dieser erste militärische Einsatz deutscher Soldaten keine
Demonstrationen oder Proteste nach sich zog, sondern sogar von 63 % der
Bevölkerung unterstützt wurde.83
Zwar hatte der Bundestag 2011 nicht die Möglichkeit, über den Einsatz von
Bundeswehrsoldaten im Ausland abzustimmen. Dennoch debattierte das
Parlament schon am 24. Februar 2011, also ca. einen Monat vor den Luftangriffen
auf Libyen, zum ersten Mal über das Ausmaß der Krise und eine angemessene
Reaktion Deutschlands. Es gab also doch eine Debatte vor der
Entscheidungsfindung, die einen Einfluss des Parlaments auf die spätere
Entscheidungsfindung möglich machte. Warum diese Debatte aber nicht zu einer
bestimmten Positionierung geführt hat, soll im Folgenden gezeigt werden.
Die Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff und Dr. Wolfgang Götzer, beide
Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, betonten in ihrer Rede vor dem Bundestag
das schreckliche Ausmaß der Gewaltanwendung in Libyen: „Ein Regime, das sein
eigenes Volk derart behandelt, begeht systematische Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.“ 84
Der Ausdruck „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ stellt
nach der Völkerrechtsnorm der R2P, auf der später der Libyeneinsatz beruhte,
81
Vgl. Henke, Christopher (2008), S.74 ff. 82
Vgl. Friedrich, Roland (2005), S.55 ff. 83
Ramet, Sabrina; Phil, Lyon (2001): Germany: The Federal Republic, Loyal to NATO, S. 83-105 84
Schockenhoff, Bundestag 22.02.2011: S. 11347
19
einen gerechten Grund für einen militärischen Einsatz dar, sofern auch andere
Kriterien, wie beispielsweise Gewalt als „ultima ratio“, erfüllt sind.85
Obwohl hier
aus Sicht der eben genannten Mitglieder des Bundestages (MdB) ein potentieller
Grund für einen Militärschlag vorliegt, wurde das Thema in ihren Redebeiträgen
mit keinem Wort erwähnt.
Bis auf zwei Ausnahmen gingen alle Redner dieser Sitzung einer Stellungnahme
zur Anwendung von militärischer Gewalt aus dem Weg. Der MdB Wolfgang
Gehrcke aus der Fraktion DIE LINKE bezog zu dieser Thematik allerdings sehr
klar Stellung: „Das Militär ist in der jetzigen Situation das schlechteste Mittel, das
man anbieten oder mit dem man drohen kann. Das muss völlig klar sein.“86
Er
knüpft damit an die pazifistische Haltung an, die seine Partei bei der Frage zu
militärischen Auslandseinsätzen deutscher Soldaten konsequent vertritt.87
Der
MdB der FDP-Fraktion Dr. Rainer Stinner lenkte mit seiner Aussage in eine
ähnliche Richtung: „Ich bin nicht bereit, darüber nachzudenken,
Bundeswehrsoldaten nach Libyen zu schicken.“88
Mit diesen Worten erteilte er
einem militärischen Einsatz in Libyen unter deutscher Beteiligung eine generelle
Absage, ohne dies weiter zu begründen.
Es lassen sich in dieser Bundestagsdebatte demnach drei verschiedene Positionen
ausmachen, die sich nach ihren Äußerungen zu der Frage nach einer Bereitschaft
zu einer militärischen Beteiligung Deutschlands bei einer humanitären
Intervention in Libyen unterscheiden. Die erste Position, welche die Mehrzahl der
Redner vertrat, äußerte sich gar nicht zu dieser Frage und bezog somit gar keine
Position. Daraus lässt sich schließen, dass sich aus dieser Sicht die Frage nach
einem Militäreinsatz gar nicht gestellt hat. Die zweite Position spiegelt die
Diskursformation der unbedingten Zurückhaltung wider89
und lehnt einen
militärischen Einsatz der Bundeswehr im Ausland kategorisch ab. Die dritte
Position vertritt den Standpunkt, sich zu dem jetzigen Zeitpunkt generell nicht mit
dem Thema beschäftigen zu wollen. Ein Diskurs über die deutsche Bereitschaft an
einer militärischen Beteiligung soll aus Sicht dieser Position also gar nicht
85
Vgl. Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty (2001): The
Responsibility to Protect, S. 33 86
Gehrcke, Bundestag, 22.02.2011: S. 11351 87
Vgl. Stahl, Bernhard (2011): Die deutsche Außenpolitik in der Libyen-Krise – der
Erklärungsbeitrag der diskursgebundenen Identitätstheorie, S. 21 ff. 88
Stinner, Bundestag 22.02.2011: S. 11353 89
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S. 580
20
stattfinden. Mit Ausnahme der LINKEN ließen also alle die Frage nach der
Anwendung militärischer Mittel völlig außen vor. Diese Feststellung ist aus zwei
Gründen bemerkenswert. Erstens fand diese Bundestagsdebatte zu einem
Zeitpunkt statt, an dem der libysche Präsident Muammar al Gaddafi seinem Volk
schon öffentlich mit einem Massaker gedroht hatte.90
. Der stellvertretende UN-
Generalsekretär Jan Eliasson bezeichnete die Rede Gaddafis als „Srebrenica-
Moment“ und somit ausschlaggebend für die Entscheidung zu einem
Militärschlag zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung.91
Zweitens war die
Bundesrepublik Deutschland 2011 nicht-ständiges Mitglied des UN-
Sicherheitsrates. Es war daher keinesfalls auszuschließen, dass sich Deutschland
in der Frage nach der Bereitschaft zu einer militärischen Intervention in naher
Zukunft positionieren muss.92 Genau dieses Szenario trat schlussendlich einen
Monat später ein. Deutschland stand also vor der Entscheidung einem
militärischen Einsatz zuzustimmen oder abzusagen. Da sich der innerdeutsche
Diskurs aber mit der Möglichkeit eines Militäreinsatzes wie zuvor belegt kaum
beschäftigt hatte, ist sein Einfluss auf das außenpolitische Verhalten Deutschlands
als sehr gering einzuschätzen. Er sorgte dementsprechend auch nicht für einen
identitären Handlungsrahmen, der den Entscheidungsträger in seinen
Handlungsmöglichkeiten einschränkt. Aus Sicht des Abgeordneten Rolf
Mützenich hätte der Außenminister Guido Westerwelle dem Bundestag die
Chance zu einer weiteren Debatte geben müssen, damit das Parlament den
Diskurs prägen und doch noch Einfluss auf das außenpolitische Verhalten
Deutschlands nehmen kann: „In der UN-Charta steht, dass man einem Beschluss
des Sicherheitsrates zustimmen und dann auf nationaler Ebene schauen kann, wie
man mit diesem Beschluss umgeht.“93
Mit seiner Enthaltung im UN-Sicherheitsrat
lenkte Westerwelle die Diskursstruktur aber nicht in diese Richtung und verneinte
somit eine Parlamentssitzung zur Entscheidungsfindung.
In der darauffolgenden Parlamentssitzung, in der Guido Westerwelle versuchte,
sein Verhalten im Nachhinein zu legitimieren, wird deutlich, dass eine ganz
ähnliche Diskursformation wie während der Kosovodebatte die
90
Vgl. International Coalition for the Responsibility to Protect (2011a): The Crisis in Libya,
http:www.responsibilitytoprotect.org/index.php/crises/crisis-in-Libya 91
Vgl. Böhm, Andrea (2012): „Srebrenica-Moment“. Der künftige UN-Vizechef über gute Gründe
Interventionen, http://www.zeit.de/2012/13/Eliasson 92
Vgl. Wagner, Beate (2012) 93
Mützenich, Bundestag 18.03.2011: 11140
21
Diskurshegemonie erlangte, also von der Öffentlichkeit in höchstem Maße als
vertretbar angesehen wurden.
Der Abgeordnete Rolf Mützenich rückte in seiner Rede die hohe Bedeutung von
Bündnissolidarität und dem Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund:
„[…]denn Sie haben die europäische Position verlassen und trauen sich nicht,
gegen jemanden vorzugehen, der ein Mörder ist, der die Menschen bombardiert,
der die Menschen einfach erschießt, weil sie auf der Seite anderer sind.“94
Außerdem kritisierte er die mangelnde Verantwortung, die die Bundesrepublik
mit dieser Enthaltung übernahm: „Wenn Sie sagen: „Wir als Bundesregierung
können nicht überall eingreifen“, dann gebe ich Ihnen recht. Das ist vollkommen
richtig. Aber das heißt doch nicht, dass wir dann nirgendwo eingreifen, sondern
wir greifen doch dann dort ein, wo wir es können.“95
In die gleiche Richtung
argumentierte die Abgeordnete Renate Künast, indem sie sagte: „Wir sind an
dieser Stelle in der Verantwortung, Menschenrechte zu verteidigen, und zwar
nicht nur mit Worten, sondern auch mit UN-Beschlüssen und weiteren
Maßnahmen.“96
Ganz ähnlich wie vor der Intervention im Kosovo wurde hier also
an die Identitätselemente Bündnissolidarität, internationale Verantwortung und
Schutz der Menschenrechte angeknüpft, so dass sich in der Öffentlichkeit die
Diskursformation der bedingten Zurückhaltung, gegenüber Westerwelles Position
trotz seiner Rolle als „privileged storyteller“ durchsetzte. Der Außenminister
sprach in seiner Regierungserklärung von einem schwierigen Abwägungsprozess.
Dieser führe unter anderem aufgrund der als sehr hoch eingeschätzten Risiken
eines Militärschlages gegen Libyen zur Enthaltung im UN-Sicherheitsrat.97
Er
schließt sich mit dieser Argumentation zwar der bedingten Zurückhaltung an, hält
die Bedingungen allerdings scheinbar für erfüllt.
Dass die deutsche Öffentlichkeit die Ansicht Westerwelles nicht teilte, ist an der
wissenschaftlichen sowie an der medialen Reaktion deutlich abzulesen. Beide
kritisierten die Enthaltung Deutschlands aufs Schärfste. So titelte beispielsweise
die Zeit: „Ab in die Ecke“98
und die Frankfurter Rundschau: „Konsequent in die
94
Mützenich, Bundestag, 18.03.2011, S. 11141 95
Mützenich, Bundestag, 18.03.2011, S. 11140 96
Künast, Bundestag, 18.03.2011, S. 11149 97
Westerwelle, Bundestag, 18.03.2011, S. 11137 98
Die Zeit (2011, 26. Mai): Ab in die Ecke. http://www.zeit.de/2011/22/Deutschland-Isolation
22
Isolation“99
und machten damit ihren Wunsch nach einem bündnisloyalen
Deutschland deutlich, was in diesem Fall auch den Wunsch nach einem
Deutschland, das sich in Libyen militärisch engagiert, impliziert. Die
Vernachlässigung des Schutzes der Menschenrechte wurde von
Außenpolitikexperten kritisiert. Harald Müller beispielsweise stellte ein
„moralisches wie diplomatisches Desaster“ fest.100
Svenja Sinjen prangerte an,
dass das Ziel Frieden in Libyen durch wirtschaftliche Sanktionen nicht mehr zu
erreichen war, und man deshalb militärisch hätte agieren müssen.101
Es muss
allerdings festgehalten werden, dass der Wunsch nach einer Beteiligung
Deutschlands an den Luftangriffen der NATO nicht von der breiten Bevölkerung
sondern von der politisch- gesellschaftlichen Elite getragen wurde.102
Eine
Teilnahme deutscher Soldaten bei einer möglichen militärischen Intervention in
Libyen lehnte über die Hälfte der Befragten voll und ganz ab.103
Nachdem die
Autoren dieser Befragung die Fragestellung jedoch leicht modifizierten, indem sie
den humanitären Aspekt der Militäroperation betonten, lehnte nur noch ein Viertel
einen solchen Einsatz ab. Mehr als die Hälfte der Befragten standen ihm dann
neutral oder gar positiv gegenüber. Gerade bei den politisch linksorientieren
Teilnehmern der Befragung hatte diese Modifizierung einen starken Einfluss hin
zur Befürwortung der Teilhabe deutscher Soldaten an den NATO-Luftangriffen.
Die Autoren vermuten einen ähnlichen Effekt bei dem politisch konservativen
Lager, hätte man in der Fragestellung die Rolle der Bündnissolidarität betont. Die
Effekte der Modifizierungen belegen also, dass ein Diskurs die Einstellung der
Öffentlichkeit hätte verändern können.104
Dieser Diskurs fand jedoch erst nach der
Entscheidung zur Enthaltung im UN-Sicherheitsrat und auch erst nach der hier
erwähnten Befragung statt und konnte deshalb weder auf das eine noch auf das
andere Einfluss nehmen.
Dass sich in diesem nachträglichen Diskurs die Formation der bedingten
Zurückhaltung durchsetzte, wird aber nicht nur durch die heftigen Reaktionen aus
99
Frankfurter Rundschau. (2011a, 23. März): Konsequent in die Isolation. http://www.fr-
online.de/aegypten-syrien-revolution/libyen-konsequent-in-die-isolation,7151782,8260742.html. 100
Müller, H. (2011). Ein Desaster. Deutschland und der Fall Libyen. HSFK Standpunkte.
http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/standpunkt0211.pdf 101
Vgl. Sinjen, Svenja (2011): https://dgap.org/de/node/20216 102
Vgl. Hellmann, Gunther (2011): Berlins Große Politik im Fall Libyen, S. 19 103
Mader, Matthias; Schoen, Harald (2013): Alles eine Frage des Blickwinkels? Framing-Effekte
und Bevölkerungsurteile über einen möglichen Bundeswehreinsatz in Libyen: S 25 104
Mader, Matthias; Schoen, Harald (2013)
23
Medien und Wissenschaft sowie durch die eben beschriebenen Effekte bei der
modifizierten Umfrage deutlich, sondern auch durch die Maßnahmen der
Bundesrepublik, um ihr außenpolitisches Verhalten zu korrigieren. Man beteiligte
sich überraschenderweise am NATO-AWACS-Einsatz in Afghanistan105
, um laut
Guido Westerwelle „die Verbündeten zu entlasten“106
. All dies spricht dafür, dass
die Diskursformation der bedingten Zurückhaltung, welche im Fall Libyens in
eine militärische Beteiligung Deutschlands hätte münden müssen, immer noch der
deutschen Identität bei humanitären Interventionen entspricht. Da aber der
eigentliche Diskurs erst nach der Enthaltung Deutschlands stattgefunden hat,
konnte sich diese Identität nur nicht auf das außenpolitische Verhalten der
Bundesrepublik auswirken. Die nationale Identität ist also in Bezug auf
humanitäre Interventionen im Kern gleich geblieben. Nur wurde der Diskurs
seiner Funktion als Bindeglied zwischen nationaler Identität und
außenpolitischem Verhalten nicht gerecht.
4 Fazit
Die Art und Weise, in der die Bundesrepublik Deutschland im Zuge der
Interventionen im Kosovo und in Libyen agierte, unterscheidet sich vor allem in
Bezug auf den Einsatz militärischer Mittel. Während man in beiden Fällen
übereinstimmte, dass der Urheber des Schreckens, der repressiv regierende
Staatschef, gestürzt werden müsse107
, war man im Gegensatz zur Situation im
Kosovo in Libyen nicht bereit, sich an einem Luftangriff zum Schutz der
Zivilbevölkerung zu beteiligen. Wie ist diese voneinander abweichende
Handlungsweise Deutschlands zu verstehen?
Die Argumentation, dass es sich hier um zwei nicht miteinander vergleichbare
Situationen handelt und Deutschland deshalb konsequenterweise unterschiedlich
agiert hat, erscheint nicht sinnvoll. Wie zu Beginn des dritten Teils dieser Arbeit
gezeigt, stand die internationale Gemeinschaft in beiden Fällen vor der Aufgabe,
105
Meiers, Franz-Josef (2011): „Made in Berlin“. Wohin steuert die deutsche Außen- und
Sicherheitspolitik?, S. 669–692 106
Westerwelle, Bundestag, 22.04.2011: S. 11178–11179). 107
Kinkel, Bundestag, 16.10.1998: „Er ist der Hauptverantwortliche für die Tragödie im Kosovo.“,
S.23129; Westerwelle, Bundestag, 18.03.2011: „Wir verurteilen die Verbrechen des Diktators
Gaddafi. Mit diesem Mann kann nicht mehr zusammengearbeitet werden. Er muss gehen.“,
S.11137
24
eine humanitäre Katastrophe abzuwenden und schutzlose Bürger in eine sicherere
Lage zu versetzen. Sowohl im Kosovo als auch in Libyen kam man letztendlich
zu dem Schluss, diese Aufgabe nur mit Hilfe militärischer Mittel bewältigen zu
können. Der einzige Unterschied bestand darin, dass der Einsatz im Kosovo, an
dem Deutschland aktiv teilnahm, nicht durch ein UN-Mandat legitimiert war, der
ohne deutsche Soldaten stattfindende Einsatz in Libyen hingegen schon. Vor
diesem Hintergrund erscheint die deutsche Außenpolitik also erst recht
inkonsistent.
Hat sich also das Selbstverständnis, die Identität Deutschlands so verändert, dass
konsequenterweise auch die Außenpolitik eine andere geworden ist? Auch dieser
Erklärungsansatz scheint nicht zielführend zu sein. Der Außenpolitikexperte
Hanns Maull bezeichnet die aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges
erwachsene „Kultur der Zurückhaltung“ als Zentrum der deutschen
außenpolitischen Identität und verweist darauf, dass diese im Zuge der
Jugoslawienkriege modifiziert wurde.108
Diese Modifizierung bezeichnet
Bernhard Stahl als „bedingte Zurückhaltung“109
. Generell wird versucht ein
militärisches Eingreifen zu vermeiden. Sind aber bestimmte Bedingungen wie
beispielsweise eine schutzlose Bevölkerung und das erfolglose Ausschöpfen aller
diplomatischen Mittel erfüllt, wird der Einsatz von Soldaten als notwendig
erachtet und akzeptiert. Wie im dritten Abschnitt dieser Arbeit durch die
Argumentation der Bundestagsabgeordneten und die positive Reaktion der
deutschen Bevölkerung gezeigt, hat sich während der Kosovokrise genau diese
Akzeptanz der Notwendigkeit eines Militärschlages eingestellt. Die Tatsache, dass
sowohl deutsche Medien unabhängig ihrer politischen Orientierung als auch
Außenpolitikexperten sich über die Enthaltung Deutschlands zur Intervention in
Libyen im UN-Sicherheitsrats empörten110
, deutet eindeutig auf ihre
Unzufriedenheit mit der Entscheidung der Bundesrepublik hin. Diese
Unzufriedenheit mit der Zurückhaltung liegt darin begründet, dass die
Bedingungen für diese Zurückhaltung laut der Kritiker nicht erfüllt waren. Sie
forderten eine im Bündnis verankerte, militärische Beteiligung Deutschlands zum
Schutz der Menschenrechte. Das Verhalten, das die politische Führung gewählt
108
Vgl. Maull, Hanns (2012): Außenpolitische Entscheidungs-prozesse in Krisenzeiten, S.36 109
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.584 110
Vgl. Stahl, Bernhard (2012): S.59
25
hatte, entsprach den Vorstellungen der Öffentlichkeit, der bedingten
Zurückhaltung, also kaum. Zwar lehnten es direkt nach der Entscheidung 65% der
Befragten ab, deutsche Soldaten nach Libyen zu schicken.111
Weniger als einen
Monat später stimmten jedoch 50% für die Beteiligung deutscher Soldaten an
einem humanitären, von der Europäischen Union (EU) geführten Einsatz in
Libyen.112
Dass sich dieser Wandel hin zur bedingten Zurückhaltung erst später
einstellte, ist darauf zurückzuführen, dass der meinungsbildende Diskurs zur
Libyenintervention in Deutschland erst nach der Enthaltung der Bundesrepublik
stattfand.
Hierin, so wird in dieser Arbeit argumentiert, liegt auch der Auslöser für die
inkonsistente deutsche Außenpolitik. Der diskursgebundenen Identitätstheorie
liegt es zwar fern, ein bestimmtes Verhalten zu erklären, dennoch kann sie einen
Beitrag dazu leisten, das abweichende Verhalten Deutschlands zu verstehen.
Während im Falle des Kosovo vor der Entscheidung über einen Militärschlag
unter deutscher Beteiligung ein ausgiebiger Diskurs stattfand, blieb dieser vor
einer solchen Entscheidung im Falle Libyens fast vollständig aus. Das hatte der
Theorie nach zur Folge, dass sich die nationale Identität Deutschlands nicht auf
das außenpolitische Verhalten auswirken konnte, da der Diskurs nicht als
Bindeglied zwischen diesen beiden Faktoren fungierte. Die politische Führung
hatte somit einen sehr weiten Möglichkeitsrahmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass
die aus der Vielzahl der Möglichkeiten gewählte Handlung nicht der Identität
entspricht und sich ein inkonsistentes Verhalten ergibt, steigt durch diese
Umstände enorm. Genau diese Situation ist bei der Libyenintervention
eingetreten. Die Entscheidungsträger wählten mit der Entscheidung, sich nicht an
einem Luftangriff auf Libyen zu beteiligen, ein Verhalten, das der dominanten
Diskursformation der bedingten Zurückhaltung nicht entsprach.
Als Handlungsempfehlung für eine konsistente, der Identität entsprechende,
deswegen aber nicht unbedingt objektiv richtige Außenpolitik kann deshalb das
ausgiebige und rechtzeitige Führen von Diskursen gegeben werden.
111
Emnid Umfrage vom 18. März 2011: http://www.welt.de/politik/deutschland/article12893939/62-Prozent-der-Deutschen-fuer-Militaerschlag.html 112
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