24
WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG SICHER MONTIEREN UND DEMONTIEREN NACHTSCHICHT WANN IST MEDIZINISCHE BERATUNG NÖTIG? RECHT FÜRSORGEPFLICHT UND IMMUNITÄT 04/16 Dezember 2016

WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG

SICHER MONTIEREN UND DEMONTIEREN

NACHTSCHICHTWANN IST MEDIZINISCHE

BERATUNG NÖTIG?

RECHTFÜRSORGEPFLICHT UND

IMMUNITÄT

04/16 Dezember2016

Page 2: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Rund um die Uhr sicher

Schlafen

IchgönnemirgenügendSchlaf.

Arbeit

IchhaltemichandieSicherheitsregelnundgehemitoffenenAugendurchdenBetrieb.

Im Haus

Ichimprovisierenicht.

BeimeinenTätigkeiten

kenneichdieGefahren.

Ums Haus/Garten

Strassen-verkehr

Ichbewegemichaufmerksam

undsicherimStrassenverkehr.

Sport

Ichüberschätzemichnicht.

Die Kampagne «Rund um die Uhr sicher» umfasst die-ses Plakat, vier Flyer zu den Themen Sport, Strassen-verkehr, Im Haus, Ums Haus/Garten sowie Fachartikel. Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz können das Infomaterial kostenlos bestellen oder in der Bibliothek auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch herunterladen.

Page 3: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

O Tannenbaum, o Tannenbaum, da liegst du nun in ganzer Pracht. Auf die Bank auf dem Dorfplatz bist du gekracht. Alle sagten, sie hätten dich gut festgemacht. Es musste aber schnell gehen, ohne Bedacht, denn die Lichter sollten brennen noch vor der ersten Adventsnacht. Doch die Kugeln sind zerbrochen, die Lichterkette gerissen. Ach, am liebsten hätt’ ich alles hingeschmissen.

Doch dann kommt mir dieses «magazin» in die Hand, von einer Branchenlösung für das ganze Land. Die Tipps für sichere Weihnachtsbeleuchtung kann ich gut gebrauchen, dann braucht der Gemeindepräsident nicht zu fauchen. Gut geplant und sicher aufgestellt, wird unser Dorf vom schönsten Baum erhellt.

Liebe Leserin, lieber Leser

Sie halten die diesjährig letzte Ausgabe des «magazin» von Arbeitssicher-heit Schweiz in den Händen. Es waren wiederum vier vollgepackte Ausgaben mit hilfreichen Tipps und Informationen, wie Sie Ihren Betrieb und vor allem Ihre Mitarbeitenden sicher und gesund durchs Jahr begleiten können.

Das Verantwortungsbewusstsein rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wächst zusehends. Wir stellen das am regen Interesse an unserer Branchenlösung, aber auch an Kursen und Publikationen fest. Umso mehr fühlen wir uns in unserer Aufgabe motiviert, Ihnen bei diesem wichtigen Thema mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Auf eine gute weitere Zusammenarbeit!

Das Team von Arbeitssicherheit Schweiz wünscht Ihnen schöne Festtage und einen sicheren und gesunden Start im neuen Jahr.

Bea LinderRedaktionsleitung

EDITORIAL Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 3

Page 4: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

INHALT 4

RUBRIKEN

5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand.

18 An der Front Der Brandschutzkontrolleur Ulrich Brunner

19 Markt

20 Kurse21 Anbieter

22 Cartoon, Impressum, Ausblick

SCHWERPUNKTE

08 Arbeitssicherheit Alle Jahre wieder: Weihnachtsbeleuchtungen erhellen die Gemeinden und Städte. Das Wichtigste für eine sichere Montage und Demontage im Überblick.

10 Gesundheitsschutz

Heime gewährleisten für ihre Bewohnenden einen 24-Stunden- Pflegebetrieb. Zum Schutz der Mitarbeitenden hält das Gesetz fest, in welchen Fällen ihnen eine medizinische Untersuchung angeboten werden muss.

12 Praxis

Die Mitarbeitenden im Seniorenzentrum Solino haben sich an zwei halben Tagen im Kontext des Unfallprävention-Programms «Augen auf» mit den Gefahren bei der Arbeit und in der Freizeit beschäftigt.

14 Jahresthema

Der letzte Beitrag zum Jahresthema «Rund um die Uhr sicher» beleuchtet die Prävention von Unfällen in den eigenen vier Wänden.

Emergency Services

Medical Intelligence

Corporate Health

Career & Workplace

Consultancy Services

Erste-Hilfe-Systememit ärztlichemSupport

Ausbildungen in Erster Hilfe

Kurse IVR ErsthelferStufen 1 bis 3

AED- Kurzschulungen

Verkauf und Verleihvon medizinischerAusrüstung

Realisation vonAED-Konzepten

Medizinische Lösungen,die Leben retten. www.jdmt.ch

Titelbild: Ümit Pehlivan, SpanSet AG

Page 5: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Schon vor 9 Uhr, wenn viele Arbeitnehmende in der Schweiz in die traditionelle Znüni-Pause gehen, haben Unfälle von Versicherten der Suva neben menschlichem Leid bereits Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Franken verursacht. Jeden Tag. Bis zum Mittag erhöht sich die Schadensumme auf fast 3,5 Millionen Franken. Alleine in der Stunde von 10 bis 11 Uhr kommen 700 000 Franken hinzu. Die teuers-te Stunde folgt ab 14 Uhr: Fast 800 000 Franken fallen alleine in dieser Zeit an. Bis um Mitternacht kumulieren sich die Unfallkosten auf 8,5 Millionen Franken. Bei diesen Beträgen handelt es sich um tägliche Durchschnittswerte. Sie umfassen Heil-, Taggeld- und Rentenkosten aller Unfälle der Suva-Versicherten. Wenn man die Schadensumme von 8,5 Millionen Franken pro Tag gleichmässig auf 24 Stunden verteilt, entspricht das 350 000 Franken pro Stunde, 6000 Franken pro Minute oder 100 Franken pro Sekunde.

In der Summe gleichaufAuffällig ist, dass die Schadensumme pro Tag mit 8,5 Millionen Franken während der Woche nur we-nig von den verursachten Kosten am Wochenende mit 8,2 Millionen abweicht. Grosse Unterschiede

AUF EINEN BLICK Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 5

1,5 Mio. Franken schon vor der Znüni-Pause Unfälle der Suva-Versicherten verursachen jeden Tag Kosten in Höhe von 8,5 Millionen Franken. Kostspielig ist vor allem die zweite Tageshälfte, mehrheitlich mit Freizeitunfällen.

Der technische und strukturelle Wandel bleibt auch in der Textilpflegebranche nicht stehen. Die Eidgenössische Koordi-nationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat daher beschlossen, die Bro-schüre «Unfall – kein Zufall! Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz, Betrie-be der Textilpflege» inhaltlich grundle-gend zu überarbeiten und auf den neusten Stand zu bringen sowie neu zu bebildern.

Wichtiges Arbeitsinstrument in der PräventionDie Broschüre enthält wichtige Informati-onen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Wäschereien, Textil-

reinigungen und verwandten Betrieben. Angesprochen sind in erster Linie Arbeit-geber, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbei-tende und Ausbildende. In thematischen Abschnitten werden in dieser Broschüre mögliche Gefähr-

dungen aufgelistet und gleichzeitig ge-eignete Massnahmen vorgeschlagen. Die EKAS leistet damit einen aktiven Beitrag zur Reduktion von unfall- oder krankheitsbedingten Ausfalltagen der Mitarbeitenden in der Textilpflege. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Absenzen, weniger Kosten, höhere Moti-vation und mehr Leistung. Kostenlose Online-BestellungUnter der Bestellnummer 6232.d kann die Broschüre kostenlos auf der EKAS-Webseite bestellt oder als PDF-Datei her-untergeladen werden: www.ekas.ch > Bestellservice

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzin Betrieben der Textilpflege

gibt es bezüglich Freizeit- und Berufsunfällen: Am Wochenende machen die Freizeitunfälle 93 Prozent der Kosten aus, während der Woche 51 Prozent. Auch an Wochentagen von 8 bis 17 Uhr entfällt ein Drittel der Kosten auf Freizeitunfälle. Abweichun-gen gibt es zudem im Tagesverlauf. Während sich am Wochenende bis 6 Uhr bereits fast 10 Prozent der Kosten angesammelt haben und über 63 Pro-zent nach dem Mittag anfallen, sind es während der Woche nur 4 Prozent bis 6 Uhr und 58 Prozent nach dem Mittag.

Prävention wirkt jetzt und für alleMit der aktuellen Kampagne «Unfälle kosten» will die Suva für den direkten Zusammenhang von Unfällen und Prämien sensibilisieren. Denn jeder verhinderte Unfall bedeutet weniger persönliches Leid. Es heisst aber auch weniger Kosten für das ganze Versicherungskollektiv. Jeder Fall zählt. Denn ein schwerer Unfall verursacht neben menschli-chem Leid nicht nur Heil- und Taggeldkosten, sondern im schlimmsten Fall auch Rentenkosten. Diese werden im Jahr der Rentensprechung zurück-gestellt, d. h. die Kosten fallen für die Versicherten in diesem Jahr an. Und die Kosten für eine einzige lebenslange Rente können 1 Million Franken über-steigen.

TV-Spot «Unfälle kosten» www.suva.ch (Im Suchfeld oben rechts «Unfälle kosten» eingeben)

Grafik: KEYSTONE, Quelle: Suva

Unfallkosten nach Tageszeit

Montag bis Freitag Samstag und SonntagTageszeit

00-0101-0202-0303-0404-0505-0606-0707-0808-0909-1010-1111-1212-1313-1414-1515-1616-1717-1818-1919-2020-2121-2222-2323-24

2004006008001000 200 400 600 800 1000

KostenDurchschnittskosten pro Tag und Stunde

und davon Berufsunfälle

(in 1000CHF proStunde)

Total 8,5Mio. CHFpro Tag

Total 8,2Mio. CHFpro Tag

840 000CHF proStunde

750 000CHF proStunde

Page 6: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 6

Im November fand erstmals ein Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz statt, bei dem der Betriebliche Gesundheits-schutz im Zentrum stand. Die Teilneh-menden eigneten sich Wissen an, um zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung unterscheiden zu können, Schnittstellen zwischen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung zu er- kennen und zu nutzen. Besonderes Augenmerk wird im Kurs auf die psychischen Belastungen gelegt, also die sogenannt «weichen» Faktoren. «Die Geschichte von Olivier Moos*

Betrieblicher Gesundheitsschutz

hat mich sehr berührt und mir wichtige Hintergrundinformationen geliefert», sagt Kursteilnehmer Johann Ritz, Leiter Arbeitssicherheit im Tiefbauamt des Kantons Grau-bünden. Er besuchte den Kurs aufgrund der zunehmenden krank-heitsbedingten Absenzen im Betrieb. Pia Steiner, HR-Verantwortliche in der Einwohnergemeinde Spiez, wurde durch den Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde auf den Kurs auf- merksam. Dieser besuchte vor kurzem die zweitägige Grundbildung zum Sicherheitsbeauftragten. «Mit dem

2. komplett überarbeitete Auflage

Handbuch Betriebliche Pandemieplanung

Betriebliche PandemieplanungWasistfüreineGemeindezutun,wennimFalleeinerEpidemieoderPandemie mehrere Mitarbeitende auszufallen drohen? Wie sollendie betrieblichen Funktionen sichergestellt werden? Die zweite,komplettüberarbeiteteAuflagedesHandbuchs«BetrieblichePande-mieplanung» bietet für diese Herausforderungen fachspezifischeundgutverständlicheUnterstützung.BisEndeJahrerhaltenKundendererstenAuflage50ProzentRabatt.InfosundBestellungen:www.arbeitssicherheitschweiz.ch

gemeinsamen Wissen gelingt es uns hoffentlich, unsere Schnittstellen zu organisieren und davon zu profi-tieren.» Pia Steiner empfiehlt den Kurs insbesondere Führungskräften: «Von der Unternehmenskultur hängt so vieles ab, was mit gesunden und motivierten Mitarbeitenden zu tun hat.»

*www.burnoutvoices.org

Der nächste Kurs findet am 25. April 2017 statt. Infos und Anmeldung auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch

Page 7: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 7

Nichtberufsunfälle im PREVITARIm Rahmen unseres Jahresthemas «Rund um die Uhr sicher» wurden alle Informationen und Anleitungen, wie Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit vermieden werden können, in unserer Branchenlösung überarbeitet. Bitte beachten Sie das Kapitel «Nichtberufs-unfälle» im entsprechenden Modulbuch im PREVITAR. Material zur Kampagne «Rund um die Uhr sicher» finden Sie in der Bibliothek (siehe auch Seite 2).

NEUER KURS

SichereInstandhaltungImRahmendesSuva-SchulungsnetzwerkesPräventionbietetArbeitssicherheitSchweizab2017halbtägigeKursefürsichereInstandhaltungan.MonikaMeboldKaufmann,SicherheitsingenieurinundBeraterinbeiArbeitssicherheitSchweiz,wirddenKursleiten.DiedreiwichtigstenFragenundAntwortenaufeinenBlick:

Um was geht es bei sicherer Instandhaltung?Instandhalten heisst: Regeln einhalten – konsequent. Hätten wir uns etwas mehr Zeit genommen, hätten wir die Regeln eingehalten, hätten wir informiert, hätten wir Profis engagiert, hätten wir – leider alles zu spät. Man kann einen Unfall nicht rückgängig machen. Aber es gibt gute Wege, das Richtige zu tun, damit es zu keinem Unfall kommt. So kann man Invaliditäts- und Todesfälle verhindern und ausser menschlichem Leid erst noch eine Menge Geld sparen.

An wen richtet sich der Kurs?Er richtet sich grundsätzlich an Führungspersonen. Angesprochen sind jedoch auch Mitarbeitende, die Anlagen, Geräte, Maschinen, Lüf-tungen etc. warten müssen. Der Kurs kann auch eine Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte und Bereichssicherheitsbeauftragte sein.

Was lernen die Teilnehmenden?Sie werden mit den «lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung» vertraut gemacht. In Kleingruppen üben sie praxisnah, wie sie Regeln im Betrieb instruieren und durchsetzen können und somit ihre Verant-wortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnehmen.

Der Kurs kann auch von Nichtmitgliedern besucht werden. Termine und Preise siehe Seite 20 und www.arbeitssicherheitschweiz.ch

JAHRESTHEMA 2017

Im Kern gesund Die psychosozialen Risiken gehören heute zu den grossen HerausforderungenimbetrieblichenGesundheitsschutzundstehen in Verbindung mit Problemen wie Stress, Gewalt, MobbingundBelästigungamArbeitsplatz.DasStaatssekreta-riatfürWirtschaft(Seco)lanciertdasThemagemeinsammitden kantonalen Arbeitsinspektoraten zum Vollzugsschwer-punktimZeitraum2014bis2018.

UnterdemTitel«ImKerngesund»schliesstsichdieBranchen-lösungvonArbeitssicherheitSchweiz2017anundunterstütztseine Betriebe mit Antworten und ArbeitsinstrumentenunteranderemzufolgendenFragen:WelchesWissensollteimBetriebvorhandensein?WiekannichArbeitsabläufeorgani-sieren,umMitarbeitendevorStresszuschützen?WiekannichpsychischeGefährdungenerkennenundMassnahmenablei-ten?Wiemesseich,obdieMassnahmenwirken?

Auf unserer Website und im Magazin werden Sie nächstes JahrArtikelundInformationenfürdieUmsetzungimBetrieberhalten.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unseren Kurs«BetrieblicherGesundheitsschutz»aufmerksammachen.InfosaufSeite6und20undaufwww.arbeitssicherheitschweiz.ch.

Am Mittwoch, 21. Juni 2017, findet in Winterthur die Mitgliederversammlung mit Fachtagung von Arbeitssicherheit Schweiz statt. Unser Jahres- thema «Im Kern gesund» wird im Zentrum stehen.

Page 8: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 8

Weihnachtsbeleuchtung montieren und demontieren

Ein geschmückter Tannenbaum auf dem Dorfplatz, Sterne als Strassen- beleuchtung oder Lichterketten an der Fassade: Dekorative Beleuchtungen aller Art sorgen derzeit für eine stimmungsvolle Vorweihnachtszeit in Gemeinden und Städten. Doch der Umgang mit ihnen hat manchmal Tücken. Das Wichtigste fürs sichere Montieren und Demontieren auf einen Blick.

— Text: Peter Stoll, Arbeitssicherheit Schweiz — Fotos: Center Solutions CS Swiss GmbH —

O TANNENBAUM

ut geplant und vorbereitet auf Nummer sicher: Das gilt für den Kauf von Weihnachtsgeschen- ken wie auch für das Montieren, Demontieren oder Überprüfen der Weihnachts-beleuchtung. Zu berücksichtigen sind folgende Aspekte:

• Gibt es einen Aufbauplan oder eine Arbeitsanweisung für die Montage und die Demontage?

• Wie viele Mitarbeitende werden für die Montage und Demontage benötigt?

• Welche Hilfsmittel werden eingesetzt? Habe ich Alternativen geprüft?

• Sind die Mitarbeitenden bezüglich Ar-beitsablauf, Sicherung des Arbeitsplat-zes und Anwendung der Hilfsmittel ins-truiert?

• Werden Elektroinstallationen durch aus-gewiesene Elektrofachleute ausgeführt?

• Sind Drittunternehmer instruiert?

• Wurden bestehende Installationen wie Verankerungen, Seile etc. kontrolliert?

Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) müssen die Mitarbeitenden ausgebildet, instruiert und informiert sein, wenn sie Weih-nachtsbeleuchtung montieren und demontie-ren (VUV Art. 6 und 7).

Sicherheit in grosser Höhe

Ob Bäume, feste Installationen oder Strassen-beleuchtung – meist beschränkt sich die Ar-beitshöhe nicht nur auf fünf Meter, sondern

G kann ein Mehrfaches davon überschreiten. Auch fest installierte Weihnachtsbeleuchtun-gen an gewachsenen Bäumen sind möglich. Dies ist für die Sicherheit und die entsprechen-de Wahl der Arbeitsmittel entscheidend.

Hubarbeitsbühnen

Meist werden Ausleger-Hubarbeitsbühnen des Typs 1B oder 3B eingesetzt, um bei der Instal-lation der Beleuchtung durch das Verschieben des Arbeitskorbes in der horizontalen wie auch in vertikaler Richtung eine grösstmögliche Flexibilität zu haben. Hubarbeitsbühnen wer-den häufig durch die Betriebe eingemietet. Der Vermieter ist verpflichtet, mit den Bedienern

eine dokumentierte, theoretische und prakti-sche Grundausbildung für die verwendete Hubarbeitsbühnen-Kategorie durchzuführen. Ist der Bediener mit dem eingesetzten Modell nicht vertraut, so hat die Instruktion vor Ort zu erfolgen. Den Betrieben mit einer eigenen Hubarbeitsbühne steht es jedoch frei, Mitar-beitende auszubilden, wenn sie über einen fach-kundigen Ausbildner verfügen. Die fachlichen Anforderungen für Instruktion und Ausbildung sind in den Empfehlungen des Verbands Schwei-zer Arbeitsbühnenanbieter (VSAA) festgehalten (www.verbandvsaa.ch). Da auf Ausleger-Hubarbeitsbühnen des Typs 1B oder 3B durch die Katapultwirkung durch ruckartiges Verschieben eine erhöhte

HubarbeitsbühnensindeinsicheresArbeitsmittel,soferndieBenützerinderHandhabunggeschultsindundeinepersönlicheSchutzausrüstungtragen.

Page 9: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 9

Absturzgefahr besteht, muss für jeden Mitar-beiter auf der Arbeitsbühne eine persönliche Schutzausrüstung mit einer Seilsicherung und Rückhaltesystem, bestehend aus Auf-fanggurt und einstellbares Verbindungsmittel von max. 1,8 Meter Länge, und ein Schutz-helm mit Kinnriemen zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er seine Mitarbeitenden bezüglich An-wendung der persönlichen Schutzausrüstung mit Seilsicherung durch ausgewiesene Schu-lungsanbieter hat ausbilden lassen.

Leitern

Werden beim Montieren und Demontieren an gewachsenen Bäumen mobile Leitern einge-setzt, ist bei einer Arbeitshöhe von bis drei Metern Standhöhe keine Sicherung notwendig. Bei Arbeiten ab drei bis fünf Metern braucht es jedoch eine Sicherung mit Sitz- oder Auffang-gurt sowie einen Kletter- oder Industrieschutz-helm mit Kinnriemen. Für Arbeiten mit der Seil-sicherung, wie sie bei Arbeiten mit besonderen Gefahren zum Einsatz kommt, sind die Mitar-beitenden speziell auszubilden (VUV Art. 8). Eine Ausnahme besteht, wenn die Sicherungs-massnahmen länger als die eigentliche Auf-gabe dauern. Das tritt beim Anschlagen von Seilen besonders häufig auf. Das Arbeiten ohne Sicherungsmassnahmen ist in diesem Fall zu-lässig. Dafür sind geeignete Leitern einzuset-zen wie beispielsweise Leitern mit Sicherheits-geländer, breitem Leiterfuss, Gleitschutzschuh oder Metallspitzen. Müssen Mitarbeitende ge-wachsene Bäume besteigen, benötigen sie eine Ausbildung als Baumkletterer.

Arbeitsplatz sichern

Weihnachtsbeleuchtungen befinden sich oft in Fussgängerzonen oder an Gemeinde- und Kan-tonsstrassen. An solchen Orten müssen die Mitarbeitenden sich und ihren Arbeitsplatz besonders gut schützen. Deshalb müssen Mit-arbeitende, die auf öffentlichen Strassen arbei-ten, immer Warnkleider der Klasse 3 tragen. In Fussgängerzonen ist beim Aufstellen des Bau-mes oder beim Montieren der Weihnachtsbe-leuchtung der Arbeitsbereich so abzusichern, dass sich Passanten nicht in den Gefahrenbe-reich begeben können. Auf Gemeinde- und Kantonsstrassen ist die Gefahrenstelle mit dem Signal «Baustelle» 1.14 innerorts max. 50 Meter und ausserorts 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle gut sicht-bar an der rechten Strassenseite zu markieren, z. B. mit Triopan-Signalen. An Hauptstrassen

Relevante Vorschriften und Normen: – SR 832.30 VUV Verordnung über die Unfallverhütung– SR 832.311.141 BauAV Bauarbeiterverordnung– SR 734.27 NIV Niederspannungs- Installationsverordnung– SN 640886 – Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen– SN EN 20471 Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderung– SN EN 640710 Warnkleidung bei Arbeiten im Strassenbereich

Merkblätter und Check-listen von der Suva: – Nr. 67064_1 Hubarbeitsbühnen T1 Planung Einsatz– Nr. 67064_2 Hubarbeitsbühnen T2 Kontrolle Einsatzort– Nr. 44026 Tragbare Leitern – Tipps für Ihre Sicherheit– Nr. 33072 Arbeiten auf der Leiter an Bäumen– Nr. 33076 Warnkleidung für Arbeiten im Bereich von Strassen und Baustellenverkehr

NahanderAbsturzkante,abergutgesichert:SolcheInstallationenwerdenambestenvonprofessionellenIndustriekletterernausgeführt.

und Strassen mit dichtem Verkehr müssen beide Strassenseiten signalisiert werden. Der Arbeitsbereich, in welchem sich Personen auf-halten, ist mit Leitkegeln abzusichern.

Umgang mit Elektrizität

Die Weihnachtsbeleuchtung wird entweder direkt an die Strassenbeleuchtung oder mit bestehenden Stromanschlüssen (Steckdo-sen) an Gebäuden oder der Strassenbeleuch-tung angeschlossen. Grundsätzlich gilt:

• Elektrische Installationen dürfen nurdurch ausgewiesene Elektrofachleute ausgeführt werden (NIV Art. 6)

• Elektrische Elemente oder Geräte überFI-Schutzschalter betreiben, besonders im Freien wegen der Feuchtigkeit

• Das Anschliessen der Weihnachtsbe-leuchtung an fest installierte Stroman-schlüsse wie Steckdosen darf durch einen fachfremden Mitarbeitenden er-folgen

• Wartung und Unterhalt der Stroman-schlüsse (Steckdosen) an Gebäuden und der Strassenbeleuchtung sind durch ausgewiesene Elektrofachleute durch-zuführen

Vor der Montage und nach der Demontage soll-te man prüfen, ob Kabel- oder Beleuchtungs-elemente beschädigt sind. Gelagert wird die Weihnachtsbeleuchtung am besten an einem trockenen Ort. So ist sie im nächsten Jahr wieder einsatzbereit, um die dunkle Jahreszeit mit glitzernden Lichtern zu erhellen.

Page 10: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 10

D

Nachtarbeit in Heimen

Heime gewährleisten für ihre Bewohnenden einen 24-Stunden-Pflegebetrieb. In der Nacht zu arbeiten ist aber mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Um die Arbeitnehmenden zu schützen, hält das Gesetz deshalb fest, in welchen Fällen ihnen eine medizinische Untersuchung angeboten werden muss.

— Text: Evelyn Gfeller —

REGELN ZUR MEDIZINISCHENUNTERSUCHUNG

as Arbeitsgesetz definiert die Zeit der Nachtarbeit auf 23.00 bis 06.00 Uhr. Jeder Betrieb kann aber nach Zustimmung der Ar-beitnehmenden diese Zeitspanne für das ge-samte Personal eine Stunde nach vorne oder hinten verschieben (Art. 10 Abs. 2 ArG). Wäh-rend dieser Zeit besteht ein Arbeitsverbot, sofern keine Ausnahmeregelung besteht. Für Heime erlauben die in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz festgehaltenen Regelungen die Beschäftigung ohne explizite Bewilligung, um die Betreuung über 24 Stunden abzudecken. Dies bedingt aber, dass die betroffenen Mitar-beitenden sich mit Nachtarbeit einverstanden erklären. Zudem ist die Erlaubnis für Jugendli-che und Schwangere stark eingeschränkt.

Geltung für öffentlich- rechtliche HeimeFür öffentlich-rechtliche Anstellungen sind die-se im Arbeitsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen festgehaltenen Regeln grund-sätzlich nicht anwendbar. An deren Stelle gel-ten die Personalgesetze und Personalverord-nungen von Kanton oder Gemeinde. Vielfach sind darin aber sehr ähnliche Rege-lungen zur Nachtarbeit vorgesehen. Dies deshalb, weil Kantone und Gemeinden den Ge-sundheitsschutz seit 2005 nicht mehr ganz frei selber definieren dürfen: Artikel 71 des Arbeitsgesetzes schreibt ihnen vor, dass öf-

fentliche Betriebe mindestens die für private Betriebe geltenden Schutzbestimmungen ein-halten müssen. Die Personalgesetze dürfen den Gesundheitsschutz also nur ausdehnen, nicht aber einschränken – auch was die Nacht-arbeit betrifft. Für öffentlich-rechtliche Anstel-lungen empfiehlt sich eine Information über die Inhalte der anwendbaren Gesetze/Verordnun-gen, welche immer mindestens die Vorgaben des Arbeitsgesetzes einhalten müssen – also auch nachfolgende Mindestvorschriften.

Wer braucht eine medizinische Untersuchung?Gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen kann die Arbeit in den Nachtstunden besonders bei längerer Dauer gesundheitliche Beeinträchti-gungen verursachen. Deshalb sollen Personen mit einem grösseren Pensum an Nachtarbeit regelmässig von einem Facharzt untersucht und beraten werden. Zu unterscheiden ist dabei die obligatorische von der freiwilligen medizini-schen Untersuchung.

Eine obligatorische Untersuchung besteht für folgende Personengruppen:

• Jugendliche bis 18 Jahre, die pro Jahr während mind. 25 Nächten beschäftigt werden.

• Erwachsene mit 25 und mehr Nachtein-sätzen pro Jahr, welche mit besonderen

Belastungen und Gefahren verbundene Nachtarbeit leisten (vgl. EKAS-Richtli-nie Nr. 6508); dazu gehört gemäss Ver-ordnung und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) namentlich die allei-nige Nachtarbeit, die Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit sowie Nacht-arbeit in Heimen mit dem auf 12 Stun-den verlängerten Zeitrahmen*.

Eine freiwillige Untersuchung besteht für folgende Personengruppen:

• Arbeitnehmende vom 19. bis 44. Alters-jahr mit mindestens 25 Einsatznächten pro Jahr haben alle zwei Jahre Anrecht auf eine Untersuchung.

• Arbeitnehmende ab dem 45. Altersjahrmit mindestens 25 Einsatznächten pro Jahr haben jedes Jahr Anrecht auf eine Untersuchung.

Bei der obligatorischen Untersuchung muss diese vor dem ersten Nachteinsatz abgeschlos-sen sein. Erst wenn der Facharzt grünes Licht gegeben hat, dürfen diese Personengruppen in der Nacht beschäftigt werden. Der Betrieb ist dafür verantwortlich und muss bei Nichtein-haltung mit Sanktionen rechnen. Gleiches gilt auch für die danach jedes zweite Jahr stattzu-findende obligatorische Nachuntersuchung. Die freiwillige Untersuchung müssen betrof-fene Arbeitnehmende nicht wahrnehmen – aber sie dürfen dieses Recht geltend machen. Auch in diesem Fall muss der Betrieb für die

Page 11: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 11

gesamten Kosten aufkommen, soweit sie nicht von einer Versicherung bezahlt werden. Unter-suchungen in dieser Kategorie kosten in der Regel zwischen 100 und 200 Franken.

Inhalt und Folgen dermedizinischen UntersuchungFür die Untersuchung ist ärztliches Personal zu beauftragen, welches sich mit dem Arbeitspro-zess, den Arbeitsverhältnissen und den arbeits-medizinischen Grundlagen vertraut gemacht hat. Die Aufgabe besteht einerseits darin, eine Basiskontrolle des Gesundheitszustandes je nach Umfang der Tätigkeit vorzunehmen, z. B. über Herzinfarkte, Suchtproblematiken, Blut-druck, Verdauungs-/Schlafstörungen etc. An-dererseits erfolgt eine individuelle Beratung mit Hinweis auf die Gesundheitsrisiken, die Bedeutung von Erholungs- und Ruhezeit und die Problematik der kumulativen Belastungs-faktoren, sei es durch Nebenbeschäftigung, soziale Verpflichtungen oder Betreuungsauf-gaben. Für die Arbeitgeber ist das Resultat der Eignungsabklärung bedeutend. Die Ärztinnen und Ärzte können folgende Ergebnisse mittei-len: «geeignet», «vorübergehend nicht geeig-

net» (mit neuer Untersuchung in X Monaten), «bedingt geeignet» (mit Angabe der Einschrän-kungen) oder «nicht geeignet». Dabei stellt sich natürlich die Frage, was mit explizit für die Nachtarbeit eingegangenen Arbeitsverhältnissen passiert, wenn keine Eig-nung zur Nachtarbeit besteht. In diesem Fall bestimmt Art. 17d ArG, dass die Betriebe davon betroffene Mitarbeitende «nach Möglichkeit zu einer ähnlichen Tagesarbeit versetzen, zu der sie tauglich sind». Ist keine solche Ersatzlösung möglich, liegt ein typischer Fall von unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit vor, was zu Lohnfortzahlung analog anderen Krank-heiten führt. Weil ein negativer Entscheid auch der zuständigen Behörde mitgeteilt wird und dessen Nichtbeachtung sogar zu persönlichen Strafen führen kann, sollte ab dessen Kenntnis die Nachtarbeit sofort eingestellt werden.

Empfehlungen an die BetriebeWer Personal in der Nacht beschäftigt, sollte sich der besonderen gesundheitlichen Belas-tung und den deshalb existierenden Schutzvor-schriften bewusst sein. Vorab empfiehlt es sich, die ausdrückliche Einwilligung zur Nacht-

arbeit – mit möglichst genauer Angabe des Umfangs – bereits im Vorstellungsgespräch zu diskutieren und anschliessend im Arbeitsver-trag an prominenter Stelle zu verankern. An-schliessend müssen die Betriebe gewährleis-ten, dass bei Vorliegen einer Untersuchungs-pflicht diese vor dem ersten Nachteinsatz erfolgreich abgeschlossen wurde. Zu den frei-willigen Untersuchungen können betroffene Mitarbeitende zwar nicht gezwungen werden, aber zur Gewährleistung einer möglichst lang-fristigen Arbeitsfähigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen empfiehlt es sich, diese Thematik in den Jahresgesprächen zu integrie-ren und besonders bei Personen mit gehäuften Krankheitsabsenzen den für sie selbst unent-geltlichen Arztbesuch zu empfehlen.

* Sonderregelung in Art. 10 Abs. 2 der ArGV2: Nachtarbeit darf in einem Zeitraum von 12 Stunden geleistet werden, wenn darauf mindestens 12 Stunden Ruhezeit folgen, eine Gelegenheit besteht, sich hinzulegen, und wenn:

a) die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden beträgt und ein grosser Teil davon reine Präsenzzeit ist; oder

b) während höchstens 8 Stunden tatsächlich gearbeitet wird, wobei die gesamten 12 Stunden als Arbeitszeit gelten.

Zur Autorin:Rechtsanwältin Evelyn Gfeller ist Spezialistin für Arbeitsrecht im Centre Patronal und recht-liche Beraterin der Mitglieder von Curaviva.

WerregelmässiginderNachtarbeitet,istvomGesetzbesondersgeschützt.JenachArbeitsfeldkannodermussdanneinemedizinischeBeratunginAnspruchgenommenwerden. Bild: panthermedia.net/photographee.eu

Page 12: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 12

M

NBU-Aktion im Betrieb Teil 2/2

Das Seniorenzentrum in Bütschwil SG setzte sich zum Ziel, die Absenzen seiner Mitarbeitenden aufgrund von Freizeitunfällen zu senken. Arbeitssicherheit Schweiz und bfu schulten die Mitarbeitenden an je einem halben Tag zur Unfallprävention. War die Aktion ein Erfolg? Die Beteiligten ziehen Bilanz und planen weitere Schritte.

— Text und Fotos: Bea Linder, Redaktionsleitung «magazin» —

AUGEN AUF – IM BETRIEB UND IN DER FREIZEIT

itarbeitende aus der Pflege, der Hauswirtschaft, der Gastronomie und der Verwaltung, aber auch Mit-glieder des Kaders aus allen Bereichen und der Geschäftsleitung: Die bunt gemischte Gruppe wurde eingeteilt, im ersten von drei Workshops an diesem heissen August-Nachmittag zum Thema «Augen auf» teilzunehmen. Franziska Enderle, Sicherheitsingenieurin und Beraterin von Arbeitssicherheit Schweiz, möchte die Teil-nehmenden sensibilisieren, gefährliche Situati-onen zu erkennen – unabhängig ob im Betrieb oder in der Freizeit – und eine entsprechende Reaktion zu bewirken. In einem kurzen Theorie-Input zeigte Franziska Enderle auf, dass Mitar-beitende gemäss der Verordnung 3 zum Ar-beitsgesetz zur Mitwirkung bezüglich Arbeits-sicherheit verpflichtet sind, d. h. dass Arbeit-nehmende Mängel beheben oder melden müs-sen. Aber was ist denn überhaupt eine Gefähr-dung? Die Suva hat 13 Gefährdungskategorien bezeichnet, darunter beispielsweise mechani-sche Gefährdungen oder gesundheitsgefähr-dende Stoffe. Die Workshop-Teilnehmenden analysierten in Gruppen, wo sie solchen Gefähr-dungen im Alltag ausgesetzt sind. Mit anschau-lichen Bildern machte Franziska Enderle auf den entscheidenden Faktor Umgebungsbedingun-gen aufmerksam. Ein Gehweg stellt bei gutem Wetter meist keine Gefahr dar, wenn er vereist oder voller nasser Blätter ist, hingegen schon.

sie die Gefährdungen beheben wollen. Rasch zeigte es sich, dass die zur Verfügung stehende Stunde von den Solino-Mitarbeitenden intensiv genutzt wurde.

Welche Ausrüstungbraucht ein Velo?Mit einer Leiter, Flyer und einem Gleichge-wichts-Parcours im Gepäck erschien Jeannette Jufer, bfu-Beraterin, Anfang September im Solino zum zweiten Teil der Schulung. Es war Freitagnachmittag, wiederum heiss und kurz

MitoffenenAugendurchdenBetrieb:Solino-MitarbeitendeschulenihreWahrnehmung.

Hinschauen, erkennen und handeln Im zweiten Teil ging es darum, aufgrund von Fotos aus anderen Betrieben Gefährdungen zu erkennen. «Sind die Fotos wirklich echt?», erkundigt sich eine Teilnehmerin entsetzt. «Aber das ist doch ein Notausgang, das Wägel-chen versperrt den Fluchtweg!» «Und die Brandschutztüre, öffnet diese in die richtige Richtung?» Es wurde angeregt diskutiert und Beobachtetes notiert. Am Schluss stellte jede Gruppe die Erkenntnisse vor und wie

Page 13: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 13

nach dem Mittagessen, so dass einige gegen das Einnicken ankämpfen mussten. Passend dazu erzählte Jeannette Jufer, dass bei rund 10 bis 20 Prozent aller Verkehrsunfälle Müdigkeit im Spiel ist. Umso bedeutsamer ist die Tatsa-che, dass ein am Steuer eingenickter Fahrer während zweier Sekunden bei einer Geschwin-digkeit von 50 km/h eine Strecke von fast 30 Meter ohne Kontrolle zurücklegt. Dass ein offenes Fenster und laute Musik kaum gegen Müdigkeit wirken, schien eigentlich allen logisch. Doch Hand aufs Herz: Wer hält tat-sächlich an und gönnt sich 15 Minuten Schlaf?Die Vorbereitung auf die zwei halben Aktions-tage (siehe «magazin» 1/16) hat gezeigt, dass die Solino-Mitarbeitenden vermehrt mit dem E-Bike unterwegs sind. Jeannette Jufer machte deshalb auf die hier oft unterschätzten Risiken aufmerksam: Andere Verkehrsteilnehmende sehen den Unterschied zu einem gewöhnli-chen Velo nicht und schätzen die Distanz und Geschwindigkeit falsch ein. Das Gleiche pas-siert aber auch den E-Bike-Fahrenden. Wich-tig ist deshalb auch, dass das E-Bike korrekt ausgerüstet ist. Und was damit gemeint ist, mussten die Workshop-Teilnehmenden an einem Velo auf einem Blatt Papier einzeichnen. In der gleichen Zeit versuchten sich einige auf einem Parcours, der mit drei Schwierigkeits-graden das Gleichgewicht trainiert, was ein effektives Mittel gegen Stürze bedeutet. Nach anfänglichem Zögern stiegen das Selbstver-trauen und der Ehrgeiz, auch den schwierigs-ten Teil auf den Balance-Pads zu schaffen. Am abschliessenden Wettbewerb konnten die Solino-Mitarbeitenden ihr erworbenes Wissen testen und nützliche Preise gewinnen. Favorit war eine solide Leiter für den Haushalt.

Was hat es gebracht?

Pro Halbtag nahmen um die 86 Mitarbeitende an den Workshops teil. Knapp die Hälfte gab anschliessend ein Feedback. 68 Prozent sind der Meinung, dass der Workshop «Augen auf» bewirkt hatte, dass sie im Alltag bei Gefährdun-gen nun genauer hinschauen. Mit dem E-Bike und Velo sicherer unterwegs fühlen sich nach dem Workshop 86 Prozent der Befragten. Kommentare wie «Theorie mit Praxisbeispielen gut verknüpft», «guter Refresher» und «kompe-tente, aufs Wesentliche gebündelte Informati-onen» zeigten, dass die Aktionstage bei den Solino-Mitarbeitenden positiv aufgenommen wurden. Und auch die Dozentinnen sind zufrie-den: «Die Teilnehmenden waren sehr motiviert und brachten sich ein. Und dies obwohl einige extra aus der Freizeit kommen mussten», sagte

GleichgewichtlässtsichtrainierenundhilftStürzezuvermeiden.

Jeannette Jufer. Jasmin Meyer, Leiterin Haus-wirtschaft, stellte nach den Workshops fest: «Meine Hartnäckigkeit bezüglich Sicherheits-regeln stösst nun auf mehr Verständnis bei den Mitarbeitenden.» Für den Leiter des Senioren-zentrums, Markus Brändle, ist klar: «Die Aktion hat sich gelohnt. Sie war zwar organisatorisch nicht ganz ohne, aber was man in nur einer Stunde zu diesem Thema machen kann, ist er-staunlich.» Entscheidend sei nun, welche Aufmerksam-keit man den Themen künftig schenke. An-sonsten hält der Erfolg ein zwei Wochen an und danach kehrt man zum Ausgangszustand zurück. Franziska Enderle schlägt darum vor, dass Mitarbeitende im Sinne eines internen Sicherheitsrundganges jeweils einen anderen Arbeitsbereich hinsichtlich Gefährdungen an-schauen. Zudem wäre wünschenswert, wenn Arbeitssicherheit ein fixes Traktandum an allen Teamsitzungen darstellen würde. Thomas Glünz, Leiter Pflege, nimmt sich vor, einzelne Themen im Rahmen einer innerbetrieblichen Fortbildung wieder aufzunehmen. Bruno Breiten-moser, Sicherheitsbeauftragter und Mitarbei-

ter Technischer Dienst, bemerkt, dass er gerne regelmässig Flyer und ähnliches ans Anschlag-brett hängen würde, dieses aber immer voll sei mit anderen Informationen. So wird spontan beschlossen, künftig einen Platz für Sicher-heitstipps freizuhalten. Jeannette Jufer rät, diese der Saison angepasst aufzuhängen oder aufzulegen. Geeignet dafür sind die kosten-losen «Safety Kits» der bfu, die jeweils auch ein kleines Geschenk enthalten.

Rund um die Uhr sicher – Kampagne gegen Freizeitunfälle Im Rahmen des Jahresthemas 2016 hat Arbeitssicherheit Schweiz Infoma-terial entwickelt, um in Betrieben auf die Nichtberufsunfälle aufmerk-sam zu machen. Details auf der Umschlagseite 2. Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter: 044 388 71 91.

Page 14: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

JAHRESTHEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 14

Jahresthema 2016: Im Haus

Häufig geschehen Unfälle in vertrautem Umfeld, also auch zu Hause. Darum zählt auch hier die «persönliche Schutzausrüstung» zu den wichtigsten Helfern. Im letzten Beitrag zu unserem Jahresthema «Rund um die Uhr sicher» geht es unter anderem um übersichtliche Treppen und raumhohe Fenster aus Sicherheitsglas in den eigenen vier Wänden.

— Text: Beatrix Jeannottat und Tobias Jakob —

KLEINE ANPASSUNG,GROSSE WIRKUNG

uf nassen Bodenplatten ausrut- schen, über Teppiche stolpern oder sich beim Gemüserüsten mit dem Messer schneiden: Die Unfallge-fahren in der Freizeit sind vielfältig. Mit gut sitzenden Schuhen auch für drinnen sind Sie sicher auf dem richtigen Weg. Denken Sie auch an das Tragen Ihrer Brille und daran, dass diese regelmässig an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden sollte. Im Zentrum steht auch immer wieder die Haus-haltleiter. Ist sie in Griffweite, solide, besitzt sie Gummifüsse und einen Griff, damit Sie

sich daran festhalten können? Der folgende «Rundgang» durch die Wohnumgebung gibt Ihnen grundlegende Empfehlungen und stellt Fragen, die Ihrem Aktionsplan für ein sichere-res Zuhause dienen. Die Massnahmen wur-den so ausgewählt, dass alle Generationen davon profitieren können.

VOR DER WOHNUNGSTÜR• Funktioniert das Licht vor der Wohnungtüre über einen Bewegungs- melder?• Ist Ihr Klingelschild gut beleuchtet und Ihr Name leicht lesbar?• Liegt die Fussmatte vor der Wohnungstüre flach und hat einen rutschhemmenden Rücken?

TREPPEN IN DER WOHNUNGSchön und sicher gestaltete Treppen laden zu täglicher Bewegung ein; Treppensteigen trägt wesentlich zur Erhaltung der Gesundheit und zur Erhöhung der Lebensqualität bei. Über-prüfen Sie folgende Punkte:• Ist die Treppen frei von abgestellten Gegenständen?• Ist die Treppe ausreichend hell beleuchtet?• Gibt es – möglichst auf beiden Seiten der Treppe – einen Handlauf?

Beim Betreten und Verlassen einer Treppe stellt der Mensch von der ebenen Gangart auf das

ATreppensteigen um. Kognitiv ist dies eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ursachen für Stürze sind hier u. a. Ablenkung, fehlende Handläufe und unzureichende Beleuchtung. Schon der kur-ze Blick auf das Smartphone kann fatal sein. Folgende Punkte können Sie überprüfen:• Kann die Sichtbarkeit der Stufen- vorderkanten mit Markierungen von Hell-Dunkel-Kontrasten verbessert werden?• Können Stufen mit rutschigem Belag mit rutschhemmenden Stufenvorderkanten ausgestattet werden?

Bei jedem Treppengang sollte immer eine Hand am Handlauf sein. Nur Handläufe, welche von allen Nutzern bei jedem Treppengang benutzt werden, können die Zahl der Sturzunfälle auf Treppen deutlich senken. Folgende Punkte können Sie überprüfen:• Sind diese Handläufe rund oder oval, damit sie gut umgriffen werden können?• Gibt die Farbe des Handlaufs einen deutlichen Farb- und Helligkeits- kontrast zur Wand?• Sind die Enden des Handlaufs so geformt, dass Sie nicht daran hängen bleiben können?

BAD/DUSCHE/WCStolpern und Ausrutschen stehen im Privatbe-reich an erster Stelle der Unfallursachen. Dar-

Rund um die Uhr sicher

Sport

Im Haus

Ums Haus/Garten

Strassen-verkehr

Schlafen

Arbeit

Mit Fachartikeln, Flyern, einem Plakat und Messestand machen Arbeitssicherheit Schweiz und bfu dieses Jahr gemeinsam auf Freizeitsicherheit-Themen aufmerksam.

Infos und Bestellung auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch

Page 15: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

15JAHRESTHEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016

• Sind alle Wohnbereiche hell aus- geleuchtet?• Sind am Boden liegende Kabel zusammengebunden und den Wänden entlang geführt?• Ist der Lichtschalter vom Bett und Sofa aus gut bedienbar, so dass Sie nachts Licht machen können, wenn Sie aufstehen müssen?

BALKONSicherheitsglas verhindert Schnittverletzun-gen bei Glasbruch an Türen sowie den Absturz durch raumhohe Fenster und Balkonbrüstun-gen. Sicherheitsglas erkennen Sie meist am Stempel in der Scheibenecke. Überprüfen Sie:• Sind Glastüren in Ihrer Wohnung und zum Balkon hin aus Sicherheitsglas?• Sind raumhohe Fenster aus Verbund- sicherheitsglas?• Sind die Glasgeländer aus Verbund- sicherheitsglas?

Geländer und Brüstungen schützen vor allem Kinder vor dem Abstürzen. Bei Bedenken soll-ten Sie Schutzelemente – auch aus rechtlichen Gründen – auf ihre Stabilität und andere Be-schädigungen prüfen lassen. Folgende Punkte können Sie selbst überprüfen:• Kann zwischen dem Bodenbelag Ihres

Balkons und dem Geländer keine Kugel mit einem Durchmesser von 12 Zentimeter durch Öffnungen hindurch-gestossen werden?

• Sind Pflanzentröge, Stühle und Tische mindestens 100 Zentimeter von der Absturzsicherung entfernt aufgestellt, damit sie nicht als Aufstiegshilfe benutzt werden?

IHRE NÄCHSTEN SCHRITTEErstellen Sie eine Liste mit den festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten und besprechen Sie diese mit den Personen, die auch davon profitieren werden. Setzen Sie sich einen Termin, bis wann Sie die Massnahmen umset-zen wollen. Gönnen Sie sich immer eine Be-lohnung, wenn Sie eine Verbessung in Ihrem Zuhause realisiert haben.* Quelle: bfu-Statusbericht 2016

Zu den Autoren:Beatrix Jeannottat, dipl. Ing. Arch. HdK, ist bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Beraterin für Haus und Freizeit.

Tobias Jakob, dipl. Bauingenieur HTL, leitet die Abteilung Haus und Freizeit bei der bfu.

Raufundrunter:WersichsicheraufTreppenbewegenwill,hältsichamHandlauffest.Foto: bfu

um sollen bei Umbau oder Sanierung rutsch-hemmende Bodenbeläge ausgewählt werden. Um die Sicherheit in Ihrem Bad, der Dusche und dem WC zu erhöhen, können Sie folgende Punkte überprüfen:• Sind Badewanne und Dusche mit Antirutschstreifen oder -matten aus- gestattet?• Hat der Badezimmerteppich einen rutschfesten Rücken?• Sind Haltegriffe als Ein-/Ausstiegs- hilfe in Badewanne/Dusche und zum Aufstehen von der Toilette montiert?

KÜCHE Eine dem Arbeitsablauf angepasste Anordnung der Küchenelemente, kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit aller Utensilien sind aus-schlaggebend für sicheres Arbeiten in der Küche. Ausserdem soll die Oberfläche der Arbeitsfläche zum Rüsten hell, einfarbig und reflexionsarm sein.• Entspricht die Höhe der Arbeitsflächen Ihrer Körpergrösse?• Ist die Arbeitsfläche für Rüstarbeiten gut ausgeleuchtet?• Können Sie die Utensilien, die Sie oft brauchen, ohne Hilfe erreichen?

Jährlich ereignen sich in der Schweiz rund 4000* Verbrühungsunfälle mit Wasser, Wasserdampf, Tee und Kaffee. Die Haut von Kindern ist beson-ders schutzbedürftig. Darum empfehlen wir:

• Stellen Sie heisse Flüssigkeiten für Kinder unerreichbar hin.• Kontrollieren Sie die Wassertempe- ratur, bevor Sie Ihr Kind beim Spülen helfen lassen.• Bringen Sie einen Herdschutz an und drehen Sie Pfannenstiele nach hinten.

Pro Jahr ereignen sich in der Schweiz rund 56 000* Schnitt- und Stichverletzungen. Viele dieser Unfälle ereignen sich aufgrund eines unsachgemässen oder unvorsichtigen Umgangs mit Scherben und Blech.• Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn Sie mit Blech oder zerbrochenem Glas hantieren.• Lassen Sie Scherben und Blech nicht herumliegen.• Reinigen Sie die Umgebung gründlich, wenn Glas zerbrochen ist.

SCHLAF- UND WOHNRÄUME, ARBEITSZIMMERLicht, Kontrast und Farbe unterstützen die Ori-entierung und das Erkennen von Hindernissen. Das Sicherheitsgefühl verbessert sich subjek-tiv durch eine gute Ausleuchtung von Räumen. Selbst ältere Menschen, die bei bester Ge-sundheit sind, brauchen für eine Sehaufgabe deutlich mehr Licht als junge. Mit zunehmen-dem Alter verschlechtert sich einerseits die Kontrastwahrnehmung, andererseits steigt die Empfindlichkeit für Blendung. Folgende Punkte können Sie überprüfen:

Page 16: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

RECHT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 16

MANGELNDE ARBEITSSICHERHEIT

IM ÖFFENTLICHEN SEKTORAuch öffentliche Institutionen müssen die Sicherheit im Betrieb gewährleisten. Problematisch wird es, wenn der dafür verantwortliche Sicherheitsbeauftragte (SIBE) die notwendigen Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz mangels finanzieller Ressourcen nicht umsetzen kann. Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung bei einem Schadensereignis? Spielt die Immunität bei Behördenmitgliedern in solchen Fällen eine Rolle?

— Text: Markus Güdel —

sen. So sichert er ab, dass er seine arbeits-rechtlichen Pflichten – die Beaufsichti-gung von Sicherheitsbelangen und Ab-gabe von Empfehlungen – entsprechend wahrnimmt und der Treuepflicht nach-kommt.

• Weigert sich die Behörde oder der Vorge-setzte, die Empfehlungen des SIBE umzu-setzen, sollte dieser darauf drängen, diese Haltung in Form eines formellen Entschei-des festhalten zu lassen. Behördliche Entscheide betreffend Sicherheitsbelange sind personalrechtlicher Natur und sind anfechtbar (in Luzern mit Verwaltungs-beschwerde, § 70 PG). Somit steht es nach Erlass des Entscheides dem SIBE sowie den betroffenen Mitarbeitenden frei, diesen Entscheid auf dem Verfah-rensweg anzufechten und somit auf die Situation aufmerksam zu machen.

• Eine weitere Möglichkeit besteht darin,dass betroffene Angestellte bei Streitig-keiten aus einem öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnis die Schlichtungsstelle anrufen. Die Schlichtungsstelle berät die Angestellten wie auch die zuständige Behörde und versucht eine Einigung her-beizuführen.

• Der betroffene Arbeitnehmende kann sich gestützt auf Art. 51 ArG an das kantona-

as Arbeitsverhältnis ist geprägt von einer Vielzahl von gesetzlichen Rechten und Pflichten – ungeachtet seiner jeweiligen Grundlage im öf-fentlichen oder privaten Recht. Ein zentrales Element im Beziehungsfeld zwischen Arbeitge-ber und Arbeitnehmer ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat – ge-stützt auf Art. 328 Obligationenrecht – die er-forderlichen Massnahmen zum Schutz von Le-ben und Gesundheit seiner Angestellten zu treffen. Diese Fürsorgepflicht ist auch in ver-schiedenen, kantonal teilweise unterschiedli-chen Personalrechtserlassen zu finden. Über-dies hat das Bundesgericht festgehalten, dass Art. 328 OR auch für öffentlichrechtliche Ar-beitsverhältnisse Geltung hat. Weiterführend gelten für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber eine Reihe von arbeits-gesetzlichen und unfallversicherungsrechtli-chen Bestimmungen. Zum Beispiel alle Mass-nahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz, welche zum Schutz der physischen und psychi-schen Gesundheit sowie der persönlichen Inte-grität nach der Erfahrung nötig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den betrieb-lichen Verhältnissen angemessen sind. Arbeit-geber, welche die oben erwähnten Sorgfalts- und Fürsorgepflichten missachten, haben im

Schadenfall die zivilrechtlichen, verwaltungs-rechtlichen und strafrechtlichen Konsequen-zen zu tragen.

Rolle des Sicherheits- beauftragtenTrotz seiner Stellung als Verantwortlicher für Sicherheitsfragen ist ein SIBE also nicht vor-derhand verantwortlich für Schäden, welche aus mangelhafter Arbeitssicherheit hervorge-hen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur dann für entstandene Schäden selber ver-antwortlich machen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden widerrechtlich und vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat (sog. Re-gressanspruch).

Missachtung der gesetzlichenSchutzpflichtenWie kann sich ein Sicherheitsbeauftragter wehren, wenn die von ihm aufgezeigten man-gelhaften Schutzanforderungen durch den Vor-gesetzten zwar ernst genommen, aber nicht umgesetzt werden?

• In erster Linie hat der Sicherheitsbeauf-tragte schriftlich zu melden, welche Mass-nahmen aus seiner Sicht zwingend um-gesetzt werden müssen. Er sollte auch auf die sonst entstehenden Risiken hinwei-

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

D

Page 17: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

RECHT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 17

Lass dich nicht ablenken.Hände weg von Handy, Navi und Co.

Weniger Unfälle, weniger Ausfälle: Von Unfällen in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg kann auch Ihr Unternehmen betroffen sein. Ausfälle führen zu organisatorischen Umtrieben und höheren Kosten. Mit den SafetyKits der bfu können Sie sofort Unfälle verhüten. Die SafetyKits sind kostenlos, aber garantiert nicht umsonst. Bestellung und weitere Informationen: safetykit.bfu.ch

Neues SafetyKit

«Ablenkung beim Autofahren»

mit Gratis-Sonnenblenden bestellen

solange Vorrat

le Arbeitsinspektorat wenden, um eine Verwaltungsverfügung zur Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen zu erwirken. Hier sei jedoch auf die allfälligen Amtsge-heimnisvorgaben hinzuweisen.

• Als letzte Möglichkeit bieten diverseKantone Whistleblower-Stellen an. Je nach Kanton ist deren Tätigkeit jedoch eher auf Mediationstätigkeit ausgerichtet. Whistle-blower laufen jedoch immer noch Gefahr, dass sie Repressionen unterliegen. Hier sei angemerkt, dass zumindest die Ange-stellten des Bundes umfassenden Kündi-

gungsschutz erhalten, wenn sie Miss-stände bei der Eidgenössischen Finanz-kontrolle (EFK)* melden.

Immunität von Magistrats- personenWeigert sich ein Vorgesetzter, die Empfehlun-gen des SIBE umzusetzen, ist die Erwirkung und Anfechtung eines Entscheides der formell beste Weg, dieser Einstellung entgegenzuwir-ken. Zusammen mit diesem Entscheid kann eine entsprechende Meldung bei der Personal-

abteilung oder dem Arbeitsinspektor dazu füh-ren, dass die Vorgesetzten an ihre arbeitsrecht-lichen Pflichten erinnert werden. Andernfalls könnte der Fokus der Regressansprüche des Arbeitgebers wohl auf den Vorgesetzten schwen-ken, welcher die Gefahr kannte und nicht einge-schritten ist (Missachtung der Treuepflicht). Bei Magistratspersonen sei aber die Immu-nitätsproblematik erwähnt. Die Regelung der Immunität ist Sache der Kantone, als Beispiel wird der Kanton Luzern herangezogen, wo die Immunität weitreichend gehandhabt wird: Wird in Luzern gegen ein Mitglied des Regie-rungsrates oder gegen einen Richter des Kantonsgerichtes im Zusammenhang mit sei-ner Amtstätigkeit ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, kann ihnen Rechtsschutz gewährt werden.

LINKS *www.efk.admin.ch>EFK>Whistleblowing;PlattformderEFKfürBundesangestellte.

www.sichermelden.ch;vom«Beobachter»betriebenePlattformfürWhistleblower.Achtung:AngestelltedesBundessowiederKantonever-letzendasAmtsgeheimnisoderverstossengegenihreTreuepflicht,wennsiemitderartigenInfor-mationen/MeldungenandieÖffentlichkeitbzw.andieMediengelangen.

Zum Autor:Rechtsanwalt Markus Güdel ist Licht- designer für Theater- und Musicalprojekte, Geschäftsleiter der light.vision Lichttechnik GmbH in Luzern und berät und vertritt als Rechtsanwalt Kulturschaffende rund um Rechtsfragen im Kulturbereich (www.kulturjurist.ch/www.guedel.info).

Sorgfaltspflichtabsichern:SicherheitsbeauftragtesolltenimmerihrenVorgesetzteninformieren,wennsiediegesetzlichgefordertenMassnahmenzurArbeitssicherheitnichtumsetzenkönnen,undzwarschriftlich.

Foto

: Pix

abay

Page 18: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Der Brandschutzkontrolleur

ch habe telefonisch den Termin ver- einbart. Das Verhältnis zu den Verant- wortlichen in den Betrieben ist unkom- pliziert. Meistens sind es Sicherheits-beauftragte, die sogenannten SIBEs, die mich bei den Besichtigungen begleiten. Doch diese Besuche erfordern einiges an Vorbereitung. Bereits im Vorfeld vertiefe ich mich in das Dossier – jeder Betrieb hat eine eigne Vorge-schichte. Hat es seit dem letzten Besuch irgendwelche Bautätigkeiten gegeben? Was hat sonst geändert? Der vielleicht noch unbe-kannte Betrieb nimmt vor meinem geistigen Auge dadurch Gestalt an. Und was ist mit den Plänen? Sicherheitshalber besorge ich mir den aktuellsten Satz Brandschutzpläne.

Der Rundgang

Der Sicherheitsbeauftragte des Betriebes er-wartet mich. Aufgrund der Grösse des Betriebes habe ich die Dauer der Besichtigung auf eine Stunde geschätzt und dies meiner Kontaktper-son bereits bei der Terminvereinbarung mitge-teilt. In einem kurzen Gespräch wird der Rund-gang festgelegt. Ich informiere, welche Bereiche ich sehen möchte, und mein Gegenüber trägt dazu bei, dass dank kurzen Wegen die Besichti-gung zügig durchgeführt werden kann. Beim Rundgang schaue ich besonders dar-auf, ob die vorhandenen Brandschutzeinrich-tungen auch noch Wirkung zeigen. Wie leicht lässt sich doch eine teure Brandschutztüre mit einem kleinen Holzkeil ausser Gefecht setzen! Der Sicherheitsbeauftragte nimmt die Anregun-gen dankbar auf. Sie dienen ihm als Argumen-tarium gegenüber der Geschäftsleitung beim

Umsetzen von Verbesserungsvorschlägen. Die Sprinkleranlage interessiert mich auch. Ein Blick ins Kontrollbuch zeigt, dass die Anlage regelmässig kontrolliert und gewartet wird. Der Sicherheitsbeauftragte erfährt im Gespräch die eine oder andere Hintergrundinformation, die es im erleichtert, seine Aufgabe kompetent wahrzunehmen. Wie soll er sonst durchsetzen, dass weder Installationen noch sonstwas an Sprinklerleitungen befestigt werden dürfen, wenn er nicht begründen kann, warum? Am Schluss des Rundgangs fasse ich das Gesehene kurz zusammen. Der Brandschutz in

Der Brandschutzkontrolleur besucht regelmässig Betriebe mit einem erhöhten Brandrisiko, beispielsweise Heime und Spitäler, aber auch industrielle und gewerbliche Betriebe. Mit diesen Besuchen unterstützt er sie bei der Wahrnehmung ihrer Eigen-verantwortung. Vor Ort braucht der Brandschutzkontrolleur kompetente Partner. Erste und wichtigste Ansprechpersonen sind hier die Sicherheitsbeauftragten.

I

EIGENVERANTWORTUNG LEICHT GEMACHT

AN DER FRONT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 18

diesem Betrieb macht einen guten Eindruck. Wegen Elektroinstallationen sind jedoch diver-se Abschottungen verletzt worden. Gemein-sam legen wir fest, bis wann dies durch eine spezialisierte Firma wieder in Ordnung ge-bracht werden kann. Dieser Auftrag kostet jedoch Geld. Der Sicherheitsbeauftragte ist deshalb froh, dass ich meine Beobachtungen sowie die vereinbarte Frist noch schriftlich festhalten werde.

Die Nacharbeit

Ich verarbeite die Notizen des Besuches mög-lichst bald, solange die Erinnerungen noch frisch sind. Es sind alltägliche Mängel, die ich festge-stellt habe. Trotzdem würden sie bei einem Brandereignis zu einem wesentlich grösseren Schaden führen. Mit dem Schreiben erfährt der Betrieb detailliert, welche Massnahmen er noch umsetzen muss. Das Schreiben entlastet auch den Sicherheitsbeauftragten, er kann sich auf die Umsetzung der Massnahmen konzentrieren. Ich habe mit meinem Begleiter des Rundgangs vereinbart, dass er mir mitteilt, wenn die Mängel behoben sind. Mir genügt diese Rückmeldung; der Eigenverantwortung des Betriebes muss ich vertrauen können.

Der Gewinn

Ich bekomme Einblick in die unterschiedlichs-ten Betriebe. Meine Begleiter erzählen mir von den spannenden Betriebsabläufen. Viele wer-de ich lange nicht mehr sehen, aber gelegent-lich haben wir telefonischen Kontakt, wir ken-nen uns jetzt.

Zum Autor:

Ulrich Brunner leitet die Abteilung Brand-schutz der Aargauischen Gebäude- versicherung (AGV) und ist unter anderem Vizepräsident der Technischen Kommission Brandschutz (TKB) der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

Nonprofit-Label www.bsoft-brandschutz.ch, eine Seite für Brandschutzinteressierte mit Infor-mationen und Publikationen.

«Wie leicht lässt sich doch eine teure Brandschutz-türe mit einem kleinen Holzkeil ausser Gefecht setzen! » UlrichBrunner

Page 19: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

MARKT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 19

Wer sich mit Sicherungsseil und Auffanggurt gegen Ab-sturz sichert, braucht das richtige Material und eine gute Ausbildung für die richtige Anwendung. Ein unsachge-mässer Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstunggegen Absturz (PSAgA) kann fatale Folgen haben. Das Arbeiten mit PSAgA fällt unter «Arbeiten mit be-sonderen Gefahren». Dies bedeutet, dass PSAgA nur von nachweislich geschultem und trainiertem Personal benutzt werden darf. Die von der SUVA geforderte minimale Aus-bildungsdauer beträgt einen Tag. Als Experten im Bereich der Absturzsicherung bietet SpanSet diesen anerkannten eintägigen Grundkurs an. Qualifizierte und erfahrene Dozenten garantieren mit ih-rem Know-how und Praxiswissen, dass das angestrebte Ausbildungsziel praxisnah erreicht wird und bietet aus-serdem die Chance, Antworten auf individuelle Fragen zu bekommen.

www.spanset.ch

Sind Sie als Ersthelfer auf das Ereignis eines Herz-Kreislauf-Still-standes vorbereitet? Mit dem neuen Defibtech Lifeline VIEW Trainer sind Sie dafür gewappnet: Er ist das 3-in-1-Schulungsge-rät für alle Defibtech AED-Geräte. Er simuliert nach Wunsch den Einsatz der Defibrillatoren Lifeline VIEW, ECG oder Lifeline PRO. Sechs vorprogrammierte Trainingsszenarien lassen sich mittels Fernsteuerung einfach abrufen. Der Lifeline VIEW Trainer lässt keinerlei Schockabgabe zu, deshalb ist er absolut sicher in der Anwendung. Die Trainings-elektroden und die wieder aufladbare Trainingsbatterie können beliebig oft wiederverwendet werden. So können möglichst viele potenzielle Anwender kostengünstig geschult werden.

www.allenspachmedical.ch www.medtrade.ch

REANIMATION SICHER ÜBEN

Absturz-

sicherungs-

Schulung

Page 20: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die GeschäftsleitungArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 23. März 2017 (Donnerstagvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

SIBE-KurseGrundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 12./13. Januar 2017 (Donnerstag/Freitag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 23./24. Februar 2017 (Donnerstag/Freitag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 29./30. März 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Bildungszentrum Wallierhof, Riedholz (SO)

Datum 27./28. April 2017 (Donnerstag/Freitag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder)(Suva Schulungsnetzwerk Prävention)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 18./19. Januar 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 15./16. Februar 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 08./09. März 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 05./06. April 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort NbW, Zürich-Altstetten

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte Veterinäre

Datum 28./29. März 2017 (Dienstag/Mittwoch)Ort Olten Anmeldung unter www.gstsvs.ch «Veranstaltungen»

PREVITARDauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 23. Januar 2017 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

Datum 13. März 2017 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

Datum 08. Mai 2017 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

BESIBE-Kurse (nur für Mitglieder) Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Soziale InstitutionenDatum 31. Januar 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 23. Mai 2017 (Dienstag)Ort NbW, Zürich-Altstetten

Werkhof/GrünanlagenDatum 26. April 2017 (Mittwoch)Ort Werkhof Aarau

ARA/WasserversorgungDatum 26. April 2017 (Mittwoch)Ort ARA Aarau

Facility Management, Bäder, EisbahnenDatum 14. März 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Schulen, SportanlagenDatum 07. März 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

VerwaltungDatum 28. Februar 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

KirchgemeindenDatum 16. Mai 2017 (Dienstag)Ort Wallierhof, Riedholz (SO)

Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 390.– bzw. 490.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 21. März 2017 (Dienstag) Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Neu: Betrieblicher Gesundheitsschutz(Mitglieder und Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– bzw. 590.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 25. April 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Neu: Sichere Instandhaltung(Mitglieder und Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 03. Mai 2017 (Mittwochvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 13. September 2017 (Mittwochvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 20

Page 21: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

ANBIETER Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 21

Absturzsicherung

Bornack SchweizTel. 062 886 30 [email protected]

Hofer DS GmbH-LUX-top ASP + PSAgA Absturzsicherun-gen für Steil- + FlachdachGermanenstrasse 2, 4313 MöhlinTel. 062 873 20 17www.luxtop.ch

SpanSet AGPersönliche & Kollektive Absturzsicherung & Schulung8618 Oetwil am SeeTel. 044 929 70 70www.spanset.ch

Antirutschbeläge

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Arbeitsplatz-Gestaltung,Ergonomie

Me-First.chErgonomie am ComputerBüromöbel, Eingabegeräte, HilfsmittelTel. 0800 0800 00www.me-first.ch

M. Scherrer AGErgonomische Bodenmatten9524 Zuzwil/[email protected]

Augenduschen

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe,öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Büroeinrichtung, Mobiliar

Me-First.chErgonomie am ComputerBüromöbel, Eingabegeräte, HilfsmittelTel. 0800 0800 00www.me-first.ch

Flucht- und Rettungs-wegpläne/-markierungen

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Gesundheitsschutz undPrävention

JDMT Medical Services AGFührender Schweizer System-anbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführtwww.jdmt.ch

SIZ Care AGGesundheits- und Absenzen-managementwww.sizcare.ch

YourPower GewaltpräventionTraining und Konzeptwww.yourpower.ch

Handwerkzeuge,Sicherheitswerkzeuge

Meier Arbeitssicherheit GmbHSicherheitsmesser5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Notfallorganisation/-planung

JDMT Medical Services AGFührender Schweizer System-anbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführtwww.jdmt.ch

Reinigungsgeräte

STRATO AGfür Glas/Fassaden/Storenwww.hoch-reinigen.ch

Sanität, Erste Hilfe

Allenspach Medical AGNotfallprodukte + AEDwww.medtrade.ch

heinz stampfli agNotfall- und MedizinaltechnikMédecine et techniqued’urgenceTel. 056 667 93 33Tel. 021 648 28 82www.heinzstampfli.ch

JDMT Medical Services AGFührender Schweizer System-anbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführtwww.jdmt.ch

SanArena RettungsschuleInterne und externe SchulungenTel. 044 461 61 61www.sanarena.ch

Schutzausrüstung (PSA)

Bornack SchweizTel. 062 886 30 [email protected]

Di Dio SafetyArbeitsschutz von Kopf bis Fuss5074 Eikenwww.ddsafety.ch

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

REINDL Gesellschaft m.b.HBerufsbekleidung & PSATel. +43 7762 2841, Fax 3400www.reindl.at, [email protected]

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Thomi + Co AGPersönliche Schutzausrüstungen4932 LotzwilTel. 062 919 83 83www.thomi.com

Unico Graber AGIhr Augenschutz am Arbeitsplatzwww.unicograber.com

uvex Arbeitsschutz (Schweiz) AGMarkensystemanbieter mit Herstellungskompetenz4019 Basel061 638 84 44www.uvex-safety.ch

Schutzbekleidung

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

REINDL Gesellschaft m.b.HBerufsbekleidung & PSATel. +43 7762 2841, Fax. 3400www.reindl.at, [email protected]

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Signalisationen/Schilder/ Markierungen

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Jetzt Platz sichern für 2017

IhrEintragimAnbieterverzeichniswirdauchonline

undmitLogopubliziert.DieMediadatenfindenSieauf

www.arbeitssicherheitschweiz.ch(RubrikMagazin).

Kontakt:[email protected]

Page 22: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Ausblick

LETZTE SEITE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2016 22

HerausgeberSchweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz)Mainaustrasse 30Postfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.chinfo@arbeitssicherheitschweiz.ch

RedaktionundInserateBea LinderTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.ch/[email protected]

INSTANDHALTUNGLebenswichtige Regeln

ERGONOMIEArbeitsplätze gesund einrichten

IM KERN GESUNDWas ein Betrieb über psychosoziale

Risiken wissen muss

LektoratMüllerkommunikation, Thalwil

GestaltungskonzeptundLayoutgreen design für branding und publishing

DruckDruckerei Albisrieden AG, Zürich

Auflage2993 (Beglaubigung WEMF/SW)

ErscheintvierMaljährlich:(März, Juni, September, Dezember)Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt.Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten.Mediadaten unter www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe.

Kreatives Baumschmücken beschränkt sich auf die Art der Dekoration, nicht aber aufs Montieren und Demontieren.

Page 23: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Manchmal entscheidenSekunden . . .. . . bereiten Sie sich jetzt mit unseren Kursenauf den Notfall vor!

BetriebssanitäterErsthelfer Stufen 1–3 nach IVR

Reanimationskurse

und weitere Angeboteunter: www.sanarena.ch

SanArena RettungsschuleZentralstrasse 12, 8003 Zürich Telefon 044 461 61 61

. . . die mit dem einzigartigen Nothilfe-Parcours!

Ersthelfer Stufe 1auch in St. Gallen

NEU

Etiketten / Schilder PSA und Betriebsausrüstung Beschriftungssysteme Individuelle Anfertigungen

Kennzeichnen Sie immer nach den neuestenVorschriften und Normen, zur Erfüllung dergesetzlichen Anforderungen.Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitermit den geeigneten Sicherheitskennzeichnungen. Wir beraten Sie gerne.

Alle Norm-Produkte

immer aktuell

Die Schwerkraft,die Absturzgefahrund dieGelassenheitAls Experten im Bereich der Absturz- sicherung bieten wir Ihnen Gesamt- lösungen für die Personensicherung bei Höhenarbeit an. So zum Beispiel Beratung, Planung, Verkauf, Vermietung, Montage und Schulung von permanenten Horizontal-Seilsicherungssystemen, persönlichen Schutzausrüstungen sowie von Personenauffangnetzen und Seitenschutzsystemen.

SpanSet – Certified Safety

www.spanset.ch

Page 24: WEIHNACHTS- BELEUCHTUNG NACHTSCHICHT · INHALT 4 RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht Fragen zur Fürsorgepflicht und Immunität bei der öffentlichen Hand. 18 An

Angebote von Arbeitssicherheit Schweiz

Dienstleistungen und Beratungen

AnschubberatungMehr Sicherheit: Wo und wie anfangen? Welche ersten Schritte führen zum Erfolg und wo sind die Stolperfallen? Mit Hin-weisen und Tipps erleichtern Ihnen unsere erfahrenen Fachkräfte den Einstieg in die unterschiedlichsten Belange und Themen der Arbeitssicherheit und des Gesund-heitsschutzes.

Kick-offWie sensibilisiere und motiviere ich meine Mitarbeitenden zu mehr Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Eigenverantwor-tung? Mit unserem bewährten Kick-off er-zielen Sie nachhaltige Wirkung.

Beratung/CoachingGut gestartet? Herzliche Gratulation. Doch wie bleibt man auf Kurs? Wir geben Ihnen wertvolle Impulse und stehen Ihnen beglei-tend zur Seite, damit Sie erfolgreich sein können.

Gefahren ermitteln/ Massnahmen planenSpezialfragen oder Aufgabenbereiche, die in der Branchenlösung nicht abgedeckt sind? Dann sind Sie bei unseren Sicherheits-ingenieuren an der richtigen Adresse. Wir erarbeiten für Sie eine individuelle Gefah-renanalyse und empfehlen die richtigen Massnahmen.

SIBE-MandatKaum Kapazitäten und auch noch wenig Fachwissen? Dann lagern Sie die Funktion des Sicherheitsbeauftragten (SIBE) aus. Un-sere Spezialisten übernehmen für Sie die Aufgabe. Effizient und kompetent.

NotfallkonzeptDie Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse schafft Sicherheit und hilft in der konkreten Situation. Arbeitssicherheit Schweiz stützt Ihre Notfallkonzepte auf die bestehende Fach-literatur ab. Individuell und aktuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten, bietet es im Notfall alle wesentlichen Informationen.

Qualitätskontrolle

BetriebsbegehungWo liegen mögliche Risiken in Ihrem Be-trieb? Unsere Fachleute schauen genau hin, damit Sie sicher sein können, die wesentli-chen Gefahren und Risiken zu kennen und die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

SystemauditIst die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb auf dem aktuellen Stand? Mit einem Systemau-dit prüfen unsere Spezialisten den aktuellen Stand der Umsetzung. Und Sie erhalten eine fundierte Standortbestimmung zu Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz.

Begleiten eines externen Audits Wird Ihr Betrieb von einem Durchführungs-organ (Bund, Kanton, Suva oder Fachorga-nisation) bezüglich der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auditiert? Gerne begleiten wir Sie dabei und verknüpfen allfällige Massnahmen mit un-serer Branchenlösung.

Kontakt: 044 388 71 [email protected]

Aus- und Weiterbildung

Grundwissen für Geschäftsleitungs-mitgliederDie Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes kennen. Sie können die notwendigen Entscheidungen treffen, um sichere und gesunde Arbeitsplätze in den Betrieben einzurichten und weiterzu-führen.

SIBE- und BESIBE-KurseIn über 30 Kursen pro Jahr bilden die Spe-zialisten von Arbeitssicherheit Schweiz Sicherheitsbeauftragte (SIBE) und Bereichs-sicherheitsbeauftragte (BESIBE) aus. Nicht-mitgliedern steht der zweitägige Grundkurs für SIBE im Rahmen des «Suva-Schulungs-netzwerk Prävention» offen. Für alle gibt es den eintägigen Refresher-Kurs, in dem sich SIBE und BESIBE auf den neusten Stand bringen und von den Erfahrungen der ande-ren Kursteilnehmenden profitieren können. Auf Wunsch werden diese Kurse auch direkt bei unseren Kunden durchgeführt.

FachkurseWir bilden Ihre Mitarbeitenden direkt im Be-trieb aus und sorgen für die Weiterbildung. Vertieftes Wissen über von Ihnen gewünsch-te Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befähigt zu sicherheits-bewusstem Verhalten und Handeln.

SicherheitsparcoursSelber machen hält fit. Bewusstsein und Verhalten lassen sich am besten durch eige-nes Erleben verändern. Im Sicherheitspar-cours üben sich die Teilnehmenden in aus-gewählten Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, haut- und praxisnah. Das sensibilisiert sie, auf Gefah-ren und Risiken zu achten.

Wir offerieren unseren Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen und Beratungen. Der folgende Überblick beschreibt die wichtigsten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.