12
GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum 07-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 22.10.2013 Rundschreiben 7/2013 Themen 1. Gesundheitspolitischer Frühschoppen 2 2. Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages 3 3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) genehmigt 3 4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER 4 Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze 4 Krankenhausplanung in NRW 4 5. Wichtig! Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte durch die Hintertür? 5 6. „Grundsätzliche Konstruktionsfehler des deutschen DRG-Systems“ 6 7. Fallpauschalenkatalog 2014 veröffentlicht 6 8. Veränderungsrate, Orientierungswert und Veränderungswert 6 9. Entwicklung eines neuen Instruments zur Einschätzung des Unterstützungsbedarfs kranker Kinder und ihrer Eltern 7 10. Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit auf 7 11. Bundesauswertung 2012 und Qualitätsreport 2012 veröffentlicht 7 12. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern 8 Charité bietet mehr Hilfe für Familien mit Frühchen 8 Sterben im Westen tatsächlich mehr Säuglinge? 8 Pädiater seit Mitte Oktober ärztlicher Vorstand am Uniklinikum Greifswald 8 Hildesheimer Kinderkrankenpfleger verurteilt 8 Staatsanwaltschaft ermittelt 8 UKE erweitert Perinatalzentrum 9 13. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 9 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 9 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 9 Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 9 14. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen 10 KIND & SICHERHEIT: Prävention von Verletzungen bei kleinen Kindern 10 Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Rundschreiben 7/2013 Themen - GKind · Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze 4 Krankenhausplanung in NRW 4 ... Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit

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Page 1: Rundschreiben 7/2013 Themen - GKind · Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze 4 Krankenhausplanung in NRW 4 ... Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit

GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

07-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 22.10.2013

Rundschreiben 7/2013

Themen

1. Gesundheitspolitischer Frühschoppen 2 2. Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages 3 3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) genehmigt 3 4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER 4

Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze 4 Krankenhausplanung in NRW 4

5. Wichtig! Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte durch die Hintertür? 5

6. „Grundsätzliche Konstruktionsfehler des deutschen DRG-Systems“ 6 7. Fallpauschalenkatalog 2014 veröffentlicht 6 8. Veränderungsrate, Orientierungswert und Veränderungswert 6 9. Entwicklung eines neuen Instruments zur Einschätzung des

Unterstützungsbedarfs kranker Kinder und ihrer Eltern 7 10. Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit auf 7 11. Bundesauswertung 2012 und Qualitätsreport 2012 veröffentlicht 7 12. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern 8

Charité bietet mehr Hilfe für Familien mit Frühchen 8 Sterben im Westen tatsächlich mehr Säuglinge? 8 Pädiater seit Mitte Oktober ärztlicher Vorstand am Uniklinikum Greifswald 8 Hildesheimer Kinderkrankenpfleger verurteilt 8 Staatsanwaltschaft ermittelt 8 UKE erweitert Perinatalzentrum 9

13. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 9 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 9 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 9 Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 9

14. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen 10 KIND & SICHERHEIT: Prävention von Verletzungen bei kleinen Kindern 10

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 2

Liebe Mitglieder,

Entscheidung im Koalitionspoker? Es sieht ganz danach aus. Zumindest stehen die Weichen auf

„Große Koalition“. Was bedeutet das für die Krankenhäuser und für die Kinderkliniken? Worin un-

terscheiden sich die Parteiprogramme zur Gesundheitspolitik von CDU/CSU und SPD?

Natürlich: die Bürgerversicherung versus Erhalt des Status Quo. Aber die Bürgerversicherung stand

auch vor der letzten großen Koalition vor 8 Jahren im Programm der SPD. Als Kompromiss wurde

der Gesundheitsfonds geboren. Warten wir ab, welcher Kompromiss uns in den kommenden Jah-

ren droht.

In den Parteiprogrammen der beiden Volksparteien findet sich ansonsten wenig Zündstoff, was die

Krankenhauspolitik betrifft. Man könnte beide Programme in diesem Punkt durchaus als inhalts-

arm bezeichnen. Während man im Programm der CDU/CSU leider zur Krankenhausfinanzierung

gar keine Aussagen findet, will die SPD sich für die Berücksichtigung von Qualität und Patienten-

sicherheit bei der Finanzierung, eine Anpassung der Krankenhausfinanzierung bei besserer Perso-

nalausstattung und höherer Versorgungsqualität und die Beseitigung von Über- und Unterdeckun-

gen von Fallpauschalen einsetzen.

Mehr findet sich zur Finanzierungsthematik nicht.

Die Förderung von Mindestpersonalstandards hat sich die SPD ebenfalls auf die Fahne geschrie-

ben, aber auch die gemeinsame Alten- und Krankenpflegeausbildung. Auch, wenn die Kinderkran-

kenpflege nicht ausdrücklich genannt wird, ist nach aktuellem Diskussionstand doch zu befürch-

ten, dass sie ebenfalls gemeint ist. Hier droht also eindeutig Konfliktpotential mit den Kinderkran-

kenhäusern und Kinderabteilungen.

Warten wir die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen ab. Wir werden Sie informieren, sobald es

Vereinbarungen zur Krankenhauspolitik gibt.

Wir beginnen den Dialog mit der Politik frühzeitig. Es startet mit dem „Gesundheitspolitischen

Frühschoppen“ am 30.11.2013, setzt sich fort mit dem Parlamentarischen Abend am 05.12.2013

und mündet Ende Januar/Anfang Februar 2014 in einen Workshop mit Entscheidern aus Politik und

Verbänden zu den Themen der Kinder- und Jugendmedizin.

1. Gesundheitspolitischer Frühschoppen

Es ist zwar nicht mehr lange hin, aber Sie können sich noch beteiligen an der Aktion

Gesundheitspolitischer Frühschoppen zum Thema

„Nachhaltige Gesundheitspolitik für Kinder und Jugendliche“

am 30. November 2013

Sie können weiterhin alle Unterlagen zur Vorbereitung abrufen. Wir stellen Ihnen

Kurzbeschreibung der Aktion

Themen/Statements als Textfassung

Ergänzende Powerpoint-Präsentation

Muster Anschreiben an den/die Moderator/in

Synopse der Aussagen zur Gesundheitspolitik in den Wahlprogrammen der im neuen

Bundestag vertretenen Parteien

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 3

Muster Anschreiben an die Diskussionsteilnehmer

Presseleitfaden

Muster Einladungsschreiben Presse

zur Verfügung.

Inhaltlich wurden die 3 Themenblöcke ausgewählt, die gemeinsam mit der DGKJ und weiteren

Verbänden konsentiert wurden (s. dazu auch Rundschreiben 5/2013):

Gute stationäre Versorgung für Kinder und Jugendliche sicherstellen

Spezialärztliche Betreuung sichern durch pädiatrische Institutsambulanzen

Kompetente und altersgerechte Pflege durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfle-

ger/innen erhalten

Melden Sie sich noch an! Nutzen Sie dazu das in der Anlage beigefügte Teilnahmeformular.

2. Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Natürlich gibt es wegen der aktuell noch laufenden Koalitionsverhandlungen noch keinen neu-

en Gesundheitsausschuss. Trotzdem lohnt es sich, einen Blick auf die erneut im Bundestag

vertretenen ehemaligen Mitglieder des Ausschusses zu werfen:

Zehn von bisher 14 CDU-Ausschuss-Mitgliedern sind erneut in den Bundestag eingezogen.

Dies sind i.E. Rudolf Henke, Michael Hennrich, Karin Maag, Maria Michalk, Dietrich Monstadt,

Lothar Riebsamen, Erwin Rüddel, Jens Spahn, Stephan Stracke und Max Straubinger.

Für die SPD sind es Bärbel Bas, Edgar Franke, Karl Lauterbach, Steffen-Claudio Lemme, Hilde

Mattheis, Mechthild Rawert und Carola Reimann.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg

und Harald Terpe wieder dabei.

Von den bisherigen Abgeordneten der Fraktion Die Linke im Gesundheitsausschuss sind Kath-

rin Vogler und Harald Weinberg erneut im Bundestag vertreten.

3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) genehmigt

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Genehmigung für die neue Qualitätssicherungs-

Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des G-BA erteilt – zwar mit Auflagen, aber diese

beziehen sich lediglich auf unklare Formulierungen im Text und in der Begründung zur Richt-

linie. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.

Das BMG hat deutlich gemacht, dass sich die Prüfung von G-BA-Beschlüssen nicht auf Finan-

zierungsfragen erstreckt. Dafür bestehe keine Rechtsgrundlage. Auf diese Regelungslücke

hatten wir in unserem Schreiben an das BMG bereits hingewiesen.

Dass die Selbstverwaltung (DKG und GKV-Spitzenverband) sich auf eine Finanzierungsrege-

lung für die aufgrund der neuen Qualitätssicherungs-Richtlinie zu erwartenden Mehrkosten im

Pflegedienst bis 2017 einigen, ist eher unwahrscheinlich. Das Krankenhausfinanzierungsrecht

gibt nichts her, um in solchen Fällen mehr Mittel ins System zu bringen.

Umso wichtiger ist es, dass wir den zusätzlichen Finanzierungsbedarf z.B. für ein Pflegförder-

programm möglichst exakt bestimmen können.

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 4

Dazu benötigen wir die Daten aus möglichst vielen Perinatalzentren Level 1 und Level 2. Un-

terstützen Sie unsere Argumentation und stellen Sie die mit Sonderrundschreiben 3/2013 an-

geforderten Daten Ihres Perinatalzentrums zur Verfügung.

4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER

Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze

Rund 170 Checklisten sind bisher zur 3. bundesweiten Bewertungsrunde für das Gütesiegel

„Ausgezeichnet. FÜR KINDER“ eingegangen. Die Frist zur Einreichung der Checklisten endet

am 01.11.2013.

Falls Sie also Ihre Checkliste noch nicht abgegeben haben, können Sie dies jetzt noch tun. Auf

der Internetseite www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de finden Sie die aktuelle Version als Down-

load.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Krankenhausplanung in NRW

Aspekte der Strukturqualität der Kliniken sollen bei der zukünftigen Krankenhausplanung im

Land Nordrhein-Westfalen entscheidende Bedeutung erlangen. Im neuen Krankenhausplan

NRW finden sich daher zum Thema Strukturqualität diverse Regelungen.

Aus diesem Grunde fand Anfang September 2013 ein Gespräch mit Vertretern des zuständi-

gen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-

Westfalen (MPEGA) statt, in dem wir auf das Strukturpapier aus dem Jahre 2007

(http://www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de/images/stories/downloads/Strukturpapier.pdf)

und unser darauf aufbauendes Gütesiegel Ausgezeichnet. FÜR KINDER hingewiesen haben.

Ziel des Gespräches war, zu erreichen, dass in Nordrhein-Westfalen auf unser Strukturpapier

zurückgegriffen wird, statt eigene neue Strukturqualitätskriterien für die stationäre Kinder und

Jugendmedizin zu entwickeln.

Aus einem Mitgliedshaus wurden wir nun aktuell informiert, dass auf Anregung des MPEGA

bereits die Bezirksregierungen bei einigen Krankenhausträgern mit Kinderabteilungen nach-

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 5

fragen, ob und ggf. warum Kinderkrankenhäuser und –abteilungen die Kriterien von Ausge-

zeichnet. FÜR KINDER möglicherweise nicht erfüllen.

Damit ist das Land Nordrhein-Westfalen nach Sachsen bereits das zweite Bundesland, das sich

bei der Überprüfung der Strukturqualität „seiner Häuser“ an dem zwischen allen Verbänden in

der Kinder- und Jugendmedizin konsentierten Strukturpapier orientiert.

5. Wichtig! Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte

Ärzte durch die Hintertür?

Über ein Mitgliedshaus wurden wir auf eine Neuregelung im Bundesmanteltarif Ärzte (BMV-Ä)

aufmerksam gemacht, die von nicht zu unterschätzender Bedeutung für ermächtigte ärztlich

geleitete Einrichtungen, wie zum Beispiel Sozialpädiatrische Zentren oder kinder- und jugend-

psychiatrische Institutsambulanzen und ermächtigte Ärzte von großer Bedeutung sein könnte.

Im neuen § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä wird nämlich festgelegt, dass ab 01.10.2013 Überwei-

sungen durch ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte nur noch

zulässig sind, soweit die Ermächtigung dies vorsieht. In der Ermächtigung sind die von der

Überweisungsbefugnis umfassten Leistungen festzulegen.

Die erst kürzlich veröffentlichte Regelung ist also bereits in Kraft, wurde aber von vielen be-

troffenen Einrichtungen und ermächtigten Ärzten noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Aus

diesem Grunde möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Betroffenen un-

mittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Eine erste Kommentierung der neuen Regelung haben Seufert Rechtsanwälte, München, in ih-

rer Mandanteninformation vorgenommen. Wir erhielten freundlicherweise die Genehmigung,

auf diese Mandanteninformation zu verlinken:

http://seufert-

law.de/media/files/mandanteninformationen_pdf/Mandanteninformation_1310_Gesund-

heitsrecht_Aenderung_BMV_Ae_Ueberweisungsbefugnis.pdf

Die Kanzlei hält die neue Regelung für rechtswidrig, da sie eindeutig gegen Bundesrecht ver-

stößt. Es wird auf die einschlägige Rechtsprechung zum Thema Überweisungsverbot hinge-

wiesen, aber trotzdem ausdrücklich empfohlen, alle Ermächtigungsbescheide daraufhin zu

überprüfen, ob bereits spezielle Überweisungsbefugnisse im Ermächtigungsbescheid des Zu-

lassungsausschusses enthalten sind.

Dies wird normalerweise nicht der Fall sein. Deshalb wird dringend geraten, rein vorsorglich

an den zuständigen Zulassungsausschuss heranzutreten und – mit Verweis die neue Regelung

- die Aufnahme einer umfassenden Überweisungsbefugnis schriftlich zu beantragen. Sofern

Ermächtigungen wegen ablaufender Befristung ohnehin neu zu beantragen sind, sollte ein

entsprechender Verlängerungsantrag um einen Antrag auf Erteilung einer umfassenden Über-

weisungsbefugnis ergänzt werden.

Die unverzügliche aktive Beantragung einer solchen Ergänzung im Ermächtigungsbescheid ist

so wichtig, weil die Durchsetzung eines Anspruches entgegen der Regelung im BMV-Ä mög-

licherweise nur auf dem Klagewege zu erreichen sein wird.

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 6

6. „Grundsätzliche Konstruktionsfehler des deutschen DRG-Systems“

Ein Aufsatz von Prof. Dr. Michael Simon, Hochschule Hannover, mit dem Titel „Das deutsche

DRG-System: Grundsätzliche Konstruktionsfehler“ erschien kürzlich im Ärzteblatt:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/146774/Das-deutsche-DRG-System-Grundsaetzliche-

Konstruktionsfehler

Der Aufsatz greift auch einige Themen auf, die in Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilun-

gen von Bedeutung sind, wie beispielsweise das Thema Sicherstellung: „Die gemäß der Kran-

kenhausplanung eines Landes als bedarfsgerecht und ausreichend leistungsfähig festgestell-

ten Krankenhäuser haben Anspruch auf ihre wirtschaftliche Sicherung.“

Weitere Konstruktionsfehler im derzeitigen Krankenhaus-Finanzierungssystem werden leicht

verständlich aufgeführt - eine wunderschöne To-Do-Liste für die neue Bundesregierung und

den neuen Bundestag.

7. Fallpauschalenkatalog 2014 veröffentlicht

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken-

versicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich mit

leichter Verspätung auf den Fallpauschalenkatalog 2014 verständigt.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2014 wurden insbeson-

dere Diagnosen hinsichtlich ihrer Abbildung in der CCL-Matrix verändert. Die Übersicht dieser

Änderungen kann beim InEK abgerufen werden. Wie sich diese Änderungen konkret auf das

einzelne Haus auswirken, kann erst nach Überprüfung mit aktueller Grouper-Software abge-

schätzt werden.

Auch der Katalog mit allen Anlagen und Informationen steht - wie gewohnt - auf der InEK-

Homepage für den Download bereit.

8. Veränderungsrate, Orientierungswert und Veränderungswert

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mitte September die durchschnittliche Verände-

rungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied

bekannt gegeben.

Die Veränderungsrate beträgt im gesamten Bundesgebiet + 2,81%.

Das Statistische Bundesamt hat Ende September den Orientierungswert für 2014 veröffent-

licht. Er beträgt + 2,02 %.

Da der Orientierungswert die Veränderungsrate unterschreitet, gilt die Veränderungsrate als

Veränderungswert für das Jahr 2014. Der Veränderungswert bildet die Obergrenze für die

Entwicklung der Landesbasisfallwerte, die Entwicklung des Gesamtbetrages für Einrichtungen

der Psychiatrie und Psychosomatik, die bereits in das neue Vergütungssystem eingestiegen

sind, und für die Einrichtungen, die weiterhin tagesgleiche Pflegesätze abrechnen.

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 7

9. Entwicklung eines neuen Instruments zur Einschätzung des Unterstützungsbedarfs kranker

Kinder und ihrer Eltern

Seit Juni 2013 fördern der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) und

die GKinD gemeinsam ein Projekt zur Entwicklung eines neuen Einschätzungsinstruments für

die Kinderkrankenpflege. Das Instrument soll dazu dienen, sowohl den Pflegebedarf von Kin-

dern als auch den Beratungs- und Anleitungsbedarf ihrer Eltern einzuschätzen. Es ist vorran-

gig für den Einsatz im Akutkrankenhaus vorgesehen, soll aber in Teilen auch in der ambulan-

ten Pflege nutzbar sein und Informationen für die Patientenüberleitung bei der Kranken-

hausentlassung bereitstellen. Innerhalb eines Jahres soll ein Prototyp des neuen Instruments

verfügbar sein.

Das Projekt wird seit Juni 2013 vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld

(IPW) in enger Zusammenarbeit mit dem BeKD und der GKinD durchgeführt. Ein Projektbeirat,

in dem Experten aus verschiedenen Versorgungsbereichen, Fachgesellschaften und Verbänden

mitwirken, begleitet die Entwicklungsarbeiten. Im Anschluss an das Projekt soll das Instru-

ment unter den Bedingungen des Versorgungsalltags praktisch erprobt werden.

10. Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit auf

Aufgrund von Anfragen aus unserem Mitgliederkreis zu allgemeinen rechtlichen Fragen und

Fragen des Medizinrechts hat der GKinD-Vorstand beschlossen, eine neue Arbeitsgruppe Me-

dinzinrecht ins Leben zu rufen. Diese AG soll sich mit den praktischen rechtlichen Problemen

im Alltag einer Kinderklinik / Kinderabteilung auseinandersetzen, Empfehlungen erarbeiten

und ggf. Seminare zu den erarbeiteten Inhalten durchführen.

Dabei wollen wir uns nicht nur auf haftungs- und strafrechtliche Fragen beschränken. Als ein

erster Schwerpunkt sind beispielsweise das neue Patientenrechtegesetz und die Konsequen-

zen für die Praxis vorgesehen.

Neben Praktikern aus der Ärzteschaft, der Pflege und der Verwaltung wird ein Fachanwalt für

Medizinrecht ständiges Mitglied der AG sein. Darüber hinaus werden ggf. weitere Fachanwälte

zu einzelnen Fragen hinzugezogen.

Vorschläge für Themen rechtlicher Art, die Ihnen im praktischen Alltag „unter den Nägeln

brennen“, nehmen wir gerne entgegen.

11. Bundesauswertung 2012 und Qualitätsreport 2012 veröffentlicht

Die Bundesauswertung 2012 zur Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Kran-

kenhäusern (QSKH-RL) wurde im August 2013 zur Veröffentlichung auf der Internetseite des

AQUA-Institutes freigegeben. Die Auswertung beschreibt jeden einzelnen Qualitätsindikator

und stellt die Auswertung grafisch dar, enthält aber keine Kommentierungen oder Bewertun-

gen. Die Auswertung zur Neonatologie finden Sie hier:

https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2012/bu_Gesamt_NEO_2012.pdf

Konkrete Ergebnisse u.a. für die Neonatologie (ab Seite 121) finden sich aber im Qualitätsre-

port 2012, der kürzlich anlässlich der 5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA vorgestellt

wurde. Auch der Qualitätsreport ist inzwischen als Download verfügbar:

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 8

https://www.sqg.de/sqg/upload/CONTENT/Qualitaetsberichte/2012/AQUA-Qualitaetsreport-

2012.pdf

12. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern

Charité bietet mehr Hilfe für Familien mit Frühchen

Mehr Unterstützung sollen Familien mit frühgeborenen oder schwerkranken Säuglingen beim

Übergang in den häuslichen Alltag erhalten. Eine Kooperation der Charité mit dem Kinderge-

sundheitshaus e.V. soll dies gewährleisten.

Ein interdisziplinäres Team aus Sozialpädagogen, Ärzten, Psychologen und Pflegekräften be-

gleitet zukünftig die Familien bis ins häusliche Umfeld. Das Angebot soll den Übergang zwi-

schen stationärer und ambulanter Betreuung besser sicherstellen.

Sterben im Westen tatsächlich mehr Säuglinge?

Im Westen Deutschlands sollen lt. Bericht des Focus in den vergangenen Jahren deutlich mehr

Neugeborene gestorben sein als im Osten. Das Magazin beruft sich auf eine Untersuchung

von Prof. Dr. Gerhard Jorch aus Magdeburg. So seien in den Jahren 2010 bis 2012 die meisten

Säuglinge in Bremen gestorben, und zwar 36 auf 10.000 Neugeborene. In Niedersachsen seien

es 30, in Nordrhein-Westfalen 28 gewesen. Die niedrigsten Sterberaten unter Neugeborenen

hätten Berlin mit 18, Mecklenburg-Vorpommern mit 17, Thüringen und Sachsen-Anhalt mit

15 und Sachsen mit 14 je 10.000 Neugeborene.

Aus anderen Quellen war dazu zu hören, eine wesentliche Ursache für die Unterschiede könne

eher die unterschiedliche Zählweise bei Totgeborenen sein.

Pädiater seit Mitte Oktober ärztlicher Vorstand am Uniklinikum Greifswald

Der bisherige Ärztliche Direktor der Regio Kliniken, Dr. Thorsten Wygold, wurde zum Ärztli-

chen Vorstand der Uni Greifswald berufen. Herr Dr. Wygold ist Kinder- und Jugendarzt und als

solcher Mitglied in diversen pädiatrischen Fachgesellschaften.

Laut Mitteilung der Regio-Kliniken war Dr. Thorsten Wygold dort seit dem 1. November 2010

Ärztlicher Direktor: „In dieser Zeit baute er ein umfassendes Hygienemanagement auf und

setzte Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Behandlungsqualität um.

Dazu zählen unter anderem die für alle sichtbaren Patientenarmbänder. Die Zusammenarbeit

der Krankenhausstandorte wurde unter seiner Ägide weiter vertieft.“

Hildesheimer Kinderkrankenpfleger verurteilt

Serienweise hatte der 36-Jährige Kinderkrankenpfleger während der Nachtschicht junge Pati-

entinnen betäubt und sich an ihnen vergangen. Nun wurde er zu neuneinhalb Jahren Haft ver-

urteilt, berichtet die Ärztezeitung:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/845730/urteil-neuneinhalb-

jahre-haft-serien-vergewaltiger-pflegekittel.html

Staatsanwaltschaft ermittelt

Das Landgericht Bielefeld hatte kürzlich im Berufungsverfahren das Urteil wegen fahrlässiger

Tötung gegen einen Studenten im Praktischen Jahr bestätigt. Der Beklagte hatte eine für die

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 9

orale Gabe bestimmte Spritze einem Säugling intravenös gegeben. Das Kind war daraufhin ge-

storben.

Nach der Verurteilung des Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt nun die

Staatsanwaltschaft Bielefeld auch gegen die Klinik wegen des Verdachts auf Sorgfaltspflicht-

verletzung.

UKE erweitert Perinatalzentrum

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat sein Perinatalzentrum wegen steigen-

der Nachfrage kräftig aufgestockt.

Seit 2003 stieg laut Pressemitteilung des Hauses die Zahl der Geburten von rund 700 auf

nunmehr annähernd 2.600, jedes dritte Hamburger Zwillingspaar wird im UKE geboren. "Wir

halten für normale wie auch für Risiko-Geburten alle Leistungen von der Pränataldiagnostik

und -therapie über Geburtshilfe und neonatologische Intensivmedizin bis zur Nachsorge unter

einem Dach vor", sagt Prof. Dr. Kurt Hecher, Leiter des Universitären Perinatalzentrums und

Direktor der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin.

Hierfür hat das UKE jetzt das Angebot rund um Schwangerschaft und Geburt um zwei weitere

Einzelzimmer auf der Pränatalstation, einen fünften Kreißsaal, acht weitere Betten auf der Wo-

chenstation, zwei weitere Familienzimmer, drei weitere Beatmungsplätze auf der Neuge-

borenen-Intensivstation und um rund 20 zusätzliche ärztliche und pflegerische Fachkräfte

erweitert.

13. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen

Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klini-

schen Alltag

Datum: 22. und 23. Mai 2014

Ort: Eisenach, STEIGENBERGER Hotel Thüringer Hof

Schwerpunktthemen werden neben den Berichten zur Arbeit der GKinD der G-BA-Beschluss

Früh- und Reifgeborene, ein Modellprojekt sektorenübergreifendes Case-Management, Prü-

fungsschwerpunkte und Auffälligkeiten bei MDK-Prüfungen in Kinderkliniken/-abteilungen

sowie Ethikkommission in der Kinderklinik sein.

Das Programm finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.

„Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl

Datum: 30. November 2013

Siehe dazu unser Sonderrundschreiben 2/2013 vom 27.06.2013. Wir haben bereits einige

Rückmeldungen erhalten. Machen Sie mit! In der Anlage finden Sie noch einmal das Teil-

nahmeformular.

Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“

Datum: 13. November 2013

Ort: Siegen, Medien- und Kulturzentrum LYZ

Das Programm nebst Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: www.GKinD.de .

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GKinD-Rundschreiben 7/2013, Seite 10

14. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen

KIND & SICHERHEIT: Prävention von Verletzungen bei kleinen Kindern

Datum: 15. und 16.11.2013

Veranstalter: Deutsche Akademie für Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und

Jugendalter e.V.

Ort: Bochum

Kontakt: Deutsche Akademie für Prävention und Gesundheitsförderung im Kindes- und

Jugendalter e.V.

Geschäftsstelle Sylvia Meier

Blankensteiner Straße 256

44797 Bochum

Jochen Scheel

Geschäftsführer

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Anlage

zum GKinD-Rundschreiben 7/2013

Page 12: Rundschreiben 7/2013 Themen - GKind · Frist zur Abgabe für 2014/2015 endet in Kürze 4 Krankenhausplanung in NRW 4 ... Neue GKinD-Arbeitsgruppe Medizinrecht nimmt im Dezember Arbeit

Bitte zurücksenden, gerne per Fax:

(030) 60984283

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Teilnahme an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am

30.11.2013

Ja, wir wollen an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am 30.11.2013

teilnehmen.

Bitte senden Sie Unterlagen, Hinweise, Pressetexte etc. an folgende/n Ansprechpartner/in:

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