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Radio 24 Tarife 2010

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DESCRIPTION

Zürcherinnen und Zürcher setzen seit 30 Jahren auf das erste Privatradio der Schweiz. Kein Wunder, denn gerade bei News und Informationen sind wir in Sachen Kompetenz und Aktualität konkurrenzlos. Unsere Spezialsendungen und die richtige Mischung aus Pop- und Rockmusik machen uns im wichtigsten Wirtschaftsraum der Schweiz definitiv zur Nummer 1. Und zur Nummer 1 auch bei Ihrer Zielgruppe. Werben Sie auf Radio 24 und das Millionen-Zürich wird Sie hören!

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Inhaltsverzeichnis

Verkauf/Disposition

Telefon +41 44 448 25 25Telefax +41 44 448 25 90E-Mail [email protected]

Postadresse

Belcom AGRadio 24Limmatstrasse 183Postfach8031 Zürich

www.radio24.chwww.belcom.ch

Kontakt

Empfangsgebiet/Konditionen/Technische Informationen

Sendungen

Programmraster

Tarife

Packages

Weitere Werbeformen

Internet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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10/11

Page 3: Radio 24 Tarife 2010

RafzWil

Stadel

Bülach

RegensdorfRümlang Illnau-

Effretikon

Winterthur

Kloten

Wetzikon

HinwilGossauEgg

Urdorf Zürich

Horgen

Meilen

MaurUster

Pfäffikon

Hittnau

Wald

RütiStäfa

WädenswilHirzel

Affoltern am Albis

KnonauRapperswil-Jona

Altendorf

Freienbach Tuggen

Goldingen

Eglisau Andelfingen

Dietikon

Wettingen

Niederweningen

Schaffhausen

Muri

Stein am Rhein

Glarus

ElmLinthal

Näfels

Schänis

Uznach

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KG 23 (Zürich-Glarus)Universum: Personen 15+: 1 308 400 Personen 15-49: 762 000 Quelle: Radiocontrol/2009

Konditionen

SozialtarifPauschal 50 % Rabatt auf Radiower-bung gemeinnütziger Institutionen, welche durch die ZEWO anerkannt sind. Kein Abschlussrabatt und keine Beraterkommission.

Beraterkommission10 % Beraterkommission.

MehrwertsteuerAlle Tarife gelten exklusive7,6 % Mehrwertsteuer.Unsere MwSt.-Register-Nr.: 578 039.

Sendeunterlagen

Anlieferung3 Arbeitstage vorher.Material: CD/MP3/MP2.

LieferadresseBelcom AGDispositionLimmatstrasse 183PostfachCH-8031 Zürich

E-Mail [email protected]

Frequenzen

Stadt & Agglomeration Zürich 102.8 MHz.Weitere Frequenzen finden Sie immer aktuell unter www.radio24.ch.

Kabelfrequenzen

Radio 24 ist zudem auf vielen Kabel-netzen aufgeschaltet. Die Kabelfre-quenzen sind in der Regel nicht mit der Frequenz für den drahtlosen Empfang identisch. Um die für Ihren Wohnort gültige Frequenz von Radio 24 zu fin-den, besuchen Sie unsere Homepage. Zudem kann Radio 24 auch über das Internet auf www.radio24.ch empfan-gen werden.

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Ufsteller – Die Morgenshow von ZürichEs gibt keinen besseren Start in den Tag: Die wichtigsten News, die spannendsten Hintergründe, die frechsten Sprüche und die intelligenteste Comedy, gespickt mit den gefragtesten Hits. Die Morgenshow-Crew serviert täg-lich das reichhaltigste Radiofrühstück inklusiv dem Radio 24-Morgenspiel «Toast Hässig», in welchem Ufsteller-Moderator Patrick Hässig gegen einen seiner Hörer antritt. Alles andere ist kalter Kaffee.

Montag bis Freitag 05.00 bis 10.00 Uhr

FridayNiteDie Partyshow von Zürich für Zürich mit den ange-sagtesten DJs und Szenentrends. Keiner lebt Zürichs Nightlife intensiver als FridayNite-Moderator Pea Weber. Sehr zur Freude der partyhungrigen Fans! Abgesehen davon hat Pea Weber wohl das glücklichste Händchen in der Radiolandschaft, wenn es darum geht, den Freitag musikalisch zu veredeln.

Freitagvon 19.00 bis 02.00 Uhr

Top24 – Die Chartshow von ZürichDie Show der Superlative! Wer hier gespielt wird, gehört zu den 50 besten Hits der Woche! Alle anderen müssen draussen bleiben. Selbstverständlich sind die Superstars auch persönlich in der Show zu Gast und nicht selten gibt es für die grössten Fans ein Meet&Greet zu gewinnen. Marco Müller heisst euer Schlüssel in die Welt der Stars!

Sonntagvon 13.00 bis 17.00 Uhr

CH-SzeneDie Schweizer Musik in all ihren Facetten und Zwischen-tönen, von Ast bis Eicher, von Hofer bis Lauener, und alles, was sonst gut tönt. Die Musiker geben sich bei CH-Szene Moderator Christoph Brunner die Klinke der Studiotür in die Hand. Ein Muss für alle, die sich für Schweizer Musik interessieren.

Sonntagvon 19.00 bis 20.00 Uhr

Info24Die besten Radiojournalisten von Zürich fragen, recher-chieren, hinterfragen, decken auf und bringen Fakten und Hintergründe den Radio 24 Hörerinnen und Hörern näher. Egal ob Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport: Wenn in Zürich oder auf der Welt etwas passiert, erfährt man es zuerst auf Radio 24.

Montag bis Freitag07.00/12.00/16.00 Uhr

On The RocksDie wöchentliche Rocksendung für Zürich: Von Aerosmith bis ZZ Top und von Def Leppard bis Gavin DeGraw! Dazu gibt es in jeder Stunde On The Rocks Hintergrundge-schichten, Hitlisten aus vergangenen Zeiten, Songver-gleiche, Gitarrensoli und Tickets für Konzerte der grossen Rockbands unserer Zeit. Einzigartig rockig mit Karin Müller.

Montag von 19.00 bis 21.00 Uhr

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05.00 Ufsteller

10.00 Vormittag

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

16.00 Info24

19.00 On The Rocks

21.00 Abend

23.00 Nacht

Montag

05.00 Ufsteller

10.00 Vormittag

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

16.00 Info24

19.00 Abend

21.00 Abend

23.00 Nacht

Dienstag

05.00 Ufsteller

10.00 Vormittag

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

16.00 Info24

19.00 Abend

21.00 Abend

23.00 Nacht

Mittwoch

05.00 Ufsteller

10.00 Vormittag

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

16.00 Info24

19.00 Abend

21.00 Abend

23.00 Nacht

Donnerstag

05.00 Ufsteller

08.00 Ufsteller

10.00 Vormittag

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

16.00 Info24

18.00 Info24

19.00 FridayNite

20.00 FridayNite

23.00 FridayNite

Freitag

05.00 Nacht

08.00 Morgen

10.00 Morgen

12.00 Info24

13.00 Nachmittag

17.00 Info24

18.00 Abend

19.00 Abend

20.00 Abend

23.00 Nacht

Samstag

05.00 Nacht

08.00 Morgen

10.00 Morgen

12.00 Info24

13.00 Top24

17.00 Info24

18.00 Abend

19.00 CH-Szene

20.00 Abend

23.00 Nacht

Sonntag

WerbezeitenBei den Werbeblock-Platzierungen handelt es sich um Richtzeiten. Abhängig von Programmänderungen und Werbe-volumen können Abweichungen auftreten. Je nach Anzahl Werbeblöcke pro Stunde unterscheiden wir nach folgenden Sendezeiten:

3 Werbeblöcke xx.20 Uhr xx.40 Uhr xx.58 Uhr

2 Werbeblöcke xx.28 Uhr xx.58 Uhr

1 Werbeblock xx.58 Uhr

Die Belcom AG/Radio 24 behält sich Verschiebungen der Werbespots innerhalb einer Stunde vor.

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Montag bis Freitag

Zeitfenster Tarif

06.00 – 07.00 33.–

07.00 – 08.00 36.–

08.00 – 09.00 36.–

09.00 – 10.00 33.–

10.00 – 11.00 32.–

11.00 – 12.00 32.–

12.00 – 13.00 36.–

13.00 – 14.00 33.–

14.00 – 15.00 33.–

15.00 – 16.00 30.–

16.00 – 17.00 30.–

17.00 – 18.00 34.–

18.00 – 19.00 31.–

19.00 – 20.00 21.–

20.00 – 21.00 16.–

21.00 – 06.00 12.–

Samstag Sonntag

Kleinfirmentarif: CHF 22.–/Sek.Definition Kleinfirmentarif: Tarif für Handel und Gewerbe im Empfangsgebiet von Radio 24 mit einem maximalen Jahres-umsatz von CHF 1 Million. Keine Filial- und Dienstleistungsbetriebe. Keine Beraterkommission.

Zeitfenster Tarif

06.00 – 07.00 26.–

07.00 – 08.00 31.–

08.00 – 09.00 33.–

09.00 – 10.00 34.–

10.00 – 11.00 34.–

11.00 – 12.00 38.–

12.00 – 13.00 39.–

13.00 – 14.00 33.–

14.00 – 15.00 33.–

15.00 – 16.00 31.–

16.00 – 17.00 29.–

17.00 – 18.00 34.–

18.00 – 19.00 26.–

19.00 – 20.00 17.–

20.00 – 21.00 16.–

21.00 – 06.00 12.–

Zeitfenster Tarif

06.00 – 07.00 19.–

07.00 – 08.00 20.–

08.00 – 09.00 22.–

09.00 – 10.00 27.–

10.00 – 11.00 31.–

11.00 – 12.00 33.–

12.00 – 13.00 33.–

13.00 – 14.00 28.–

14.00 – 15.00 25.–

15.00 – 16.00 26.–

16.00 – 17.00 25.–

17.00 – 18.00 23.–

18.00 – 19.00 22.–

19.00 – 20.00 18.–

20.00 – 21.00 12.–

21.00 – 06.00 12.–

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Sekunden Prozent

ab 200 Sek. 2 %

ab 500 Sek. 4 %

ab 1 000 Sek. 8 %

ab 1 500 Sek. 10 %

ab 2 000 Sek. 11 %

ab 3 000 Sek. 12 %

Jahresabschlussrabatte

Sekunden Prozent

ab 4 000 Sek. 14 %

ab 5 000 Sek. 16 %

ab 6 000 Sek. 18 %

ab 7 000 Sek. 20 %

ab 8 000 Sek. 22 %

ab 9 000 Sek. 24 %

Sekunden Prozent

ab 10 000 Sek. 25 %

ab 11 000 Sek. 26 %

ab 12 000 Sek. 27 %

ab 13 000 Sek. 28 %

ab 14 000 Sek. 29 %

ab 15 000 Sek. 30 %

Gerne produzieren wir Ihre Werbespots anhand einfacher Textvorlage. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Swiss Radio PoolMöchten Sie, dass Ihre Werbung auch in der gesamten Schweiz gehört wird? Dann buchen Sie den Swiss Radio Pool und sichern Ihrer Werbebotschaft eine nationale Aufmerksamkeit. Alles Wissenswerte finden Sie unter www.swissradiopool.ch. Buchungen direkt über Belcom AG.

Alle Tarife in CHF pro Sekunde (exklusiv MwSt.).

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Wochenpackage SMALL

Zeitfenster Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

06.00 – 09.00 8 8 809.00 – 11.00 811.00 – 14.00 8 814.00 – 16.00 8 816.00 – 18.00 8 818.00 – 20.00 8 8

12 Einschaltungen à 20 Sek.: SMALL-Package inkl. Spotproduktion CHF 7720.—

Wochenpackage MEDIUM

Zeitfenster Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

06.00 – 09.00 8 8 8 809.00 – 11.00 8 8 8 811.00 – 14.00 8 814.00 – 16.00 8 8 816.00 – 18.00 8 8 818.00 – 20.00 8 8 8 8

20 Einschaltungen à 20 Sek.: MEDIUM-Package inkl. Spotproduktion CHF 11 400.—

Wochenpackage LARGE

Zeitfenster Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

06.00 – 09.00 8 8 8 8 809.00 – 11.00 8 8 8 8 811.00 – 14.00 8 8 8 8 814.00 – 16.00 8 8 8 8 816.00 – 18.00 8 8 8 8 818.00 – 20.00 8 8 8 8 8

30 Einschaltungen à 20 Sek.: LARGE-Package inkl. Spotproduktion CHF 15 400.—

Weekendpackage (Die ideale Plattform für Gastronomie, Events und Nightlife)

Zeitfenster Freitag Samstag/Sonntag

06.00 – 09.00 809.00 – 11.00 811.00 – 14.00 8 814.00 – 16.00 8 8 816.00 – 18.00

18.00 – 20.00 88 Einschaltungen à 20 Sek.: WEEKEND-Package inkl. Spotproduktion CHF 4680.—

Alle Packages sind exklusive für Direktkunden bestimmt und buchbar. Keine Beraterkommission.Alle Preise exkl. 7.6 % MwSt.

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Neben dem klassischen Werbespot bieten wir Ihnen auch Sonderwerbeformen ausserhalb des Werbeblocks an. Wählen Sie zwischen einem Programm-/Rubriksponsoring oder entscheiden Sie sich für eine Promotion bzw. Gewinnspiel – wir sichern Ihnen einen starken Auftritt und binden Ihre Marke noch näher ans Programm.

SponsoringAls Sponsor einer Sendung oder Rubrik verbinden Sie Ihre Marke oder Produkt optimal mit dem Programm. Ihre Präsenz erfolgt in Form von Signeten mit Nennungen jeweils vor und nach der gesponserten Sendung.

Beispiel: «Das Wetter wird/wurde Ihnen präsentiert von …»

PromotionenMit einer Promotion bekommt Ihre Marke über einen gewissen Zeitraum eine dauerhafte Präsenz in einem redaktionellen Umfeld. Durch den gemeinsamen Auftritt mit Radio 24 bekommt Ihre Botschaft eine hohe Glaubwürdigkeit. Machen Sie Ihre Aktion bei Ihrer Zielgruppe bekannt und schaffen Sie durch attraktive Wettbewerbspreise einen zusätzlichen Anreiz. So motivieren Sie Ihre Zielgruppe, sich aktiv mit Ihrem Produkt auseinanderzusetzen. Von der Idee bis zur Durchführung - die gesamte Promotion wird mit dem Radio 24-Programm erarbeitet.

Geeignet für: Produktlancierungen, Ladeneröffnungen, Veranstaltungen, Gewinnspiele usw.

PackagesMit einem Radio 24-Package profitieren Sie von einem attraktiven Preisvorteil und einer garantiert hohen Reichweite. Unsere attraktiven Package-Varianten finden Sie auf Seite 7.

City-LineRadio 24 bietet ein neues Werbeangebot für Kleinkunden und KMUs an. In Form von Kurzdurchsagen im Informations- und Nachrichtenstil haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aktivitäten wie Tag der offenen Tür, Sonderverkäufe oder Ausstel-lungen bei Radio 24 bekannt zu machen. Dank einer einfachen Abwicklung können Sie von heute auf morgen bereits ab CHF 1995.– (7 Durchsagen) Ihre Zielgruppe ansprechen.

Weitere Informationen zu City-Line erhalten Sie bei Silverspot Recording Studios, Uster unter Telefon +41 44 905 21 21 oder per E-Mail an [email protected].

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Unsere aktuellen Internettarife finden Sie unter www.radio24.ch

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Quelle: Net AUDIT, Ø 1 HJ. 2009

Reichweite

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WebradiopoolRadio wird vermehrt auch über Internet genutzt. Der Webradiopool besteht aus 14 Radiostationen, die wöchentlich zusam-men rund 150 000 Kontakte erreichen. Ihre Werbebotschaft wird als Singlespot exklusiv vor dem Einstieg ins gewünschte Programm ausgestrahlt. Der Pool ist als Ganzes zu belegen und kann im Wochenangebot (7 Tage) gebucht werden.

Mehr Infos unter www.webradiopool.ch oder Buchungen direkt bei Belcom AG.

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Allgemeines

1. GegenstandDiese allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Belcom AG (Belcom) und Dritten (Werbetrei-bende) über die Ausstrahlung von Werbesendungen im Programm von Radio 24 (Ausstrahlungsvertrag). Neben diesen AGB gelten die Preis-bestimmungen und die Technischen Richtlinien sowie die schriftliche Auftragsbestätigung von Belcom. Besondere und ergänzende Regeln gelten für das elektronische Kunden-buchungssystem und für das Spon-soring. Allfällige Belcom zugestellte allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden sind unwirksam, soweit sie in einer für Belcom nachtei-ligen Weise von diesen AGB oder vom Gesetz abweichen.

2. VertragsabschlussDer Vertrag kommt mit der schrift-lichen Bestätigung des Sendeauftra-ges durch Belcom, spätestens aber mit der Ausstrahlung der Werbesendung auf Radio 24 zu Stande.

3. WerbevermittlerPersonen, welche den Ausstrahlungs-vertrag im Namen des Werbetrei-benden abschliessen, garantieren den Bestand des Auftrages und händigen Belcom auf Verlangen die Ermächti-gung oder die schriftliche Auftrags-erteilung/-bestätigung des Werbe-treibenden aus. Belcom bezahlt keine Vermittlungsgebühren.

Pflichten des Werbetreibenden

4. Inhalt der WerbesendungDie Werbesendung des Werbe-treibenden darf keine gesetzlichen Bestimmungen, namentlich des RTVG und keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzen. Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des zur Verfü-gung gestellten Sendematerials, sowie für die Freiheit von Rechten Dritter, die der Verwertung des Sendemate-rials entgegen stehen könnten, liegt allein beim Werbetreibenden. In der Werbesendung haben Anlehnungen an und Hinweise auf Mitarbeiter sowie auf das Programm von Radio 24 zu unterbleiben.

5. Lieferung des Sendematerials Der Werbetreibende hat Belcom das Sendematerial (CD, E-Mail) spätestens 3 Arbeitstage vor der ersten geplanten Ausstrahlung abzuliefern.

6. Ankündigung der Werbesen-dungWerbesendungen dürfen – nament-lich über andere Werbeträger – nur angekündigt werden, wenn ausdrück-lich darauf hingewiesen wird, dass die Werbung im Werberadio erfolgt. Hin-weise auf das redaktionelle Programm von Radio 24 sind unzulässig.

7. Vergütung der AusstrahlungDer Werbetreibende hat für die Aus-strahlung der Werbesendung den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis in Schweizer Franken – zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) – innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto zu vergüten. Belcom ist berechtigt, die Ausstrahlungen monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Diesfalls ist die Rechnung eine Woche vor dem ersten Sendetermin zu begleichen. Die Werbesendungen wer-den nach der exakten zeitlichen Länge bemessen. Als Grundlage gilt die

erste und letzte Modulation des Tons. Angebrochene Sekunden werden auf die Sekunde aufgerundet. Auftragsjahr ist immer das Kalenderjahr.

8. HaftungVerletzt der Werbetreibende seine vertraglichen Pflichten, so haftet er Belcom und deren Mitarbeitern für den daraus entstehenden Schaden kausal, d.h. ohne Nachweis des Verschuldens. Wird Belcom gerichtlich belangt, ist der Werbetreibende verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Pro-zess beizutreten.

9. GegendarstellungsrechtGegendarstellungsbegehren zu Werbesendungen werden von Radio 24 AG behandelt, soweit möglich in Absprache mit dem Werbetreibenden. Der Werbetreibende hat sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegen-darstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Wird Radio 24 oder Belcom gerichtlich belangt, ist der Werbetreibende verpflichtet, nach er-folgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten.

Pflichten von Belcom

10. Ausstrahlung der WerbesendungBelcom strahlt auf Radio 24 die Werbesendung zu den vereinbarten Konditionen aus, unter Vorbehalt nach-folgender Bestimmungen.

11. ProgrammänderungenProgrammänderungen bleiben vorbe-halten und berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.

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12. VerschiebungenDie vereinbarte Sendezeit gilt als Richtzeit und wird von Radio 24 nach Möglichkeit eingehalten; ein Anspruch auf eine bestimmte Sendezeit besteht aber nicht. Dem Werbetreibenden wird eine solche Verschiebung mitgeteilt. Ist weder die Vorverlegung noch das Nachholen zugleichen oder ähnlichen Bedingungen möglich, so hat Belcom den Preis der ausgefallenen Werbe-sendung angemessen zu reduzieren. Weitergehende Ansprüche des Werbe-treibenden sind ausgeschlossen.

13. Zurückweisung von Sende-aufträgenBelcom ist nicht verpflichtet, das Sendematerial vor Erstausstrahlung zu prüfen. Daher behält sich Belcom das Recht vor, die Werbesendung auch nach der Bestätigung des Ausstrah-lungsauftrags aus rechtlichen, sitt-lichen, programmlichen, technischen oder ähnlichen Gründen abzulehnen. Die Ablehnung einer Werbesendung wird dem Werbetreibenden umge-hend mitgeteilt. Dieser hat alsdann die Möglichkeit, eine geänderte oder neue Werbesendung zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt eine rechtzeitige Ersatzlieferung oder trifft auf diese ebenfalls ein Ablehnungsgrund zu, so kann Belcom die Ausstrahlung ablehnen und die Sendezeit ander-weitig belegen. Bei Nichtausstrahlung der Werbesendung hat der Werbe-treibende höchstens das Recht auf Rückzahlung resp. Nichterstattung des Preises. Hat der Werbetreibende die Zurückweisung zu vertreten, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.

14. Haftung der BelcomBelcom, deren Organe und Hilfsper-sonen haften dem Werbetreibenden nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit. Die Haftung von Belcom und deren Organen für ihre Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

Änderungen und Aufhebung des Ausstrahlungsvertrages

15. Änderung des Ausstrahlungsvertrages Belcom ist berechtigt, die AGB, Tarife und andere Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen finden auch auf laufende Ausstrah-lungsverträge Anwendung, wenn der Werbetreibende ihnen nicht innert 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ände-rungsmeldung schriftlich widerspricht.

16. Verzug des WerbetreibendenBei Nichterfüllung der Liefer- oder Zahlungspflichten durch den Werbe-treibenden ist Belcom berechtigt, ohne weitere Mahnung von einer Ausstrah-lung der Werbesendung abzusehen. Der Werbetreibende bleibt zur Bezah-lung der Vertragssumme verpflichtet, inkl. 6 % Verzugszins, und haftet für allen weiteren Schaden von Belcom.

17. Rücktritt des WerbetreibendenDer Werbetreibende kann bis 4 Wochen vor der geplanten ersten Aus-strahlung der Werbesendung mittels schriftlicher Erklärung an Belcom vom Ausstrahlungsvertrag ohne Kosten-folge zurücktreten. Danach ist kein Rücktritt mehr möglich. Für Werbesen-dungen von 2 Minuten oder längerer Dauer besteht kein Rücktrittsrecht.

Schlussbestimmungen

18. Archivierung und weitereVerwendung des SendematerialsBelcom schickt das Sendematerial auf Verlangen des Werbetreibenden an diesen zurück. Nach vier Monaten ab der letzten Ausstrahlung ist Belcom berechtigt, das Material zu entsorgen.Belcom behält sich vor, das Sendema-terial nach erfolgter Erstausstrahlung Dritten für nichtkommerziellen Zweck zugänglich zu machen.

19. Übertragung desAusstrahlungsvertragesDie Übertragung des Ausstrahlungs-vertrages durch den Werbetreibenden auf eine andere Person bedarf der schriftlichen Zustimmung von Belcom.Belcom kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen anderen Veranstalter von Programmen auf dem Sender von Radio 24 übertragen.

20. Schriftform für VertragsänderungenÄnderungen oder Ergänzungen der AGB, einschliesslich dieser Bestim-mungen, sind nur in Schriftform gültig.

21. Anwendbares Rechtund GerichtsstandFür alle Vereinbarungen zwischen den Werbetreibenden und Belcom gilt aus-schliesslich das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Belcom ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Werbetreibenden zu klagen.

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