Upload
duongkhanh
View
220
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
KITU – erfolgreiches Modell
interkommunaler Zusammenarbeit
Dr. Michael Wandersleb
Vorstandsvorsitzender
Kommunale IT-UNION eG (KITU)
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
1
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
2
Vor-Geschichte
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
1990 Beitritt LH Magdeburg zur KDSON
1991 Arbeitsbeginn IT-Gruppe im Hauptamt LH MD
(Koordination/Beschaffung)
1993 Planung/Realisierung städtisches Netz
1995 Informatikstrategie
1996 Zusammenführung IT und TK
1999 Ausgliederung – Gründung KID
1999 KID-Gesellschafter: LH MD 70 %, KGRZ KS 15 %,
KIV Hessen 15 %
2002 KID-Gesellschafter: LH MD 100 %
2003 KID-Gesellschafter: LH MD 90 %, icubic AG 10 %
2006 KID-Gesellschafter: LH MD 100 %
2010 KID-Gesellschafter: LH MD 99 %, KITU 1 %
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
3
Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
122 gemeindliche Verwaltungseinheiten, davon
o 104 Einheitsgemeinden
o 18 Verbandsgemeinden mit 115 Gemeinden
11 Landkreise
2 Großstädte á 232.000 Ew. (Magdeburg, Halle)
Nr. 3: Dessau-Roßlau mit 86.000 Ew.
Nr. 4: Lutherstadt Wittenberg mit 49.000 Ew.
…
Stadt Falkenstein/Harz mit 5.800 Ew.
Größte Flächengemeinden
o Gardelegen mit 632 km² und 24.000 Ew.
o Möckern mit 544 km² und 14.000 Ew.
o (Frankfurt am Main: 248 km²)
Situation in den Kommunen
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
4
Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015 VG Obere Aller = 7 Gemeinden mit 17 Ortsteilen
Situation in den Kommunen
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
5
Motivation
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Die Genossenschaft
– eine bewährte Rechtsform wieder ganz modern
Traditionelle Idee der Bündelung der Kräfte.
Kein kurzfristiges „shareholder value“, sondern
langfristig „membership value“ Selbsthilfeorganisation
Idee der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
Gleichberechtigte Mitwirkung.
Ausrichtung an den Interessen der Genossenschaftsmitglieder.
Beispiele:
Banken (Volksbank, Sparda), Dienstleister (Datev, Denic,
ProVitako), usw.
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
6
Was heißt „Inhouse“?
Zur Beauftragung einer Organisation/Einheit durch eine öffentliche Stelle ist keine
Ausschreibung/Vergabe erforderlich.
Bedingungen
Die auftraggebende Stelle muss an der zu beauftragenden Organisation beteiligt sein.
Die zu beauftragende Organisation muss zu 100 % in öffentlichem Eigentum sein.
Die zu beauftragende Organisation darf keinen wesentlichen Umsatz mit Nicht-
Anteilseignern machen.
Die zu beauftragende Organisation muss durch die auftraggebenden Stellen wie eine
eigene Dienststelle gesteuert werden können.
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
7
Genossenschaft versus Inhouse
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
8
Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per
Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt.
Die kommunale Genehmigung
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
22.12.2009
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
9
Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per
Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt.
Die kommunale Genehmigung
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
22.12.2009
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
10
Vorteile der Genossenschaft
Beteiligung mehrerer Kommunen mit einfacher Beitrittsmöglichkeit bei
öff. Rechtsformen nicht in gleicher Weise möglich wie bei der
Genossenschaft.
Nachteil des Zweckverbands: Die Aufgabe oder Teilaufgabe geht von der
Gemeinde auf den Zweckverband mit allen Rechten und Pflichten über.
D.h.: „entweder-oder“.
Genossenschaft: umfangreiches Mitwirkungsrecht jedes Mitglieds.
Keine Zahlungsverpflichtung außer Mitgliedsbeitrag 600-6.000 € p.a.
Möglichkeit, das wirtschaftliche Ergebnis der Leistungsbeziehungen als
sogenannte Rückvergütungen auszukehren und als Betriebsausgaben
steuerlich abzuziehen; auf die Rückvergütung ist keine Ertragssteuer zu
zahlen.
Recht
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
11
Geschäftsanteil 5.000 €; Rückerstattung bei Ausscheiden ohne
Abschlag. (KITU-Satzung § 36 (1))
Jedes Mitglied hat eine Stimme (mehrere Geschäftsanteile mehrere
Stimmen). (§ 25 (2))
Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 600 – 6.000 € (i.d.R. 1.200 €). (§ 11 c)
Keine weiteren Nachschusspflichten. (§ 39)
Finanzielle Verpflichtungen
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
12
In den Organen der Genossenschaft („Selbstorganschaft“) können nur Mitglieder
vertreten sein.
Private Unternehmen etc. sind nicht zugelassen. (§ 3)
Jedes Mitglied hat das Recht, „dem Vorstand im Einvernehmen mit der Mehrheit der
Mitglieder generell oder im Einzelfall Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der
Geschäftsführung zu erteilen.“ (§ 10 d)
„… sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich die Abwicklung
eines mit der Genossenschaft geschlossenen Dienstvertrages eines Mitglieds
betreffen, (…) dem Vorstand im Rahmen der Ausübung seiner Mitgliedsrechte
jederzeit (…) Weisungen im Hinblick auf die Erledigung der Dienstvertragspflichten zu
erteilen…“ (§ 10 e)
Einflussnahme einzelner Mitglieder
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
13
KITU – eine starke Gemeinschaft
aus ganz Sachsen-Anhalt
36 Kommunen (incl. 1 Zweckverband)
KITU
KID als
Betriebsgesellschaft
Aufsichtsrat
Klaus Zimmermann, Bürgermeister
Magdeburg, Vorsitzender
Robby Risch, Oberbürgermeister
Weißenfels
Dennis Loeffke, Bürgermeister Ilsenburg
Axel Kleefeldt, stv. Oberbürgermeister
Stendal
Michael Hoffmann, Stadtrat Magdeburg
Vorstand
Dr. Michael Wandersleb, Vorsitzender, KID
Marcel Pessel, Barleben
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
14
Aktueller Stand KITU-Mitglieder
5 Landkreise
30 Städte/Gemeinden/VG
1 Zweckverband
1 Betriebsgesellschaft KID
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
15
Bevölkerungsanteil der KITU-Kommunen
in Sachsen-Anhalt
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen werden
Städte in Trägerlandkreisen nicht berücksichtigt.
51,1
48,9
Einwohnerzahlen in %
KITU
offen
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
16
Außenbeziehungen
Aufnahme weiterer
Kommunen
Leistungsbezug aus der
Privatwirtschaft
Assoziierung
weiterer
IT-DL/LSA
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
17 Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
18
KITU vom Land anerkannt
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
19
Gemeinsame Willensbildung
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
HVB-Tag „Strategie ist
Chefsache“
Arbeitskreis
„Strategie und
Steuerung“
08.04.2015
(Wolmirstedt)
Diverse
Facharbeitskreise
(Finanzwesen/Dop-
pik, Standesamt,
SEPA, Personal-
abrechnung, …)
„Interkommunale Zusammenarbeit“
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
20 Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
KITU – eine starke Gemeinschaft
„Verwaltungskooperation ohne IT nicht denkbar.“
Zentraler Betrieb
Gemeinsamer dezentraler
Betrieb
Gemeinsame
Fachanwendungen
Gemeinsame Beschaffung
Beratung/
Erfahrungsaustausch
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
21
Resümee
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
Der Genossenschaftsgedanke kommt an – in den kommunalen
Verwaltungen und Räten.
Die Idee, dass es sich bei dem IT-Dienstleister nicht um einen
fremden Lieferanten, sondern um einen besonderen Teil der
eigenen Organisation handelt, den man mitgestaltet und für den
man Verantwortung übernimmt, wird durch die Rechtsform der
Genossenschaft stark unterstützt.
Die Idee macht Schule.
Mitteldeutscher IT-Fachtag
für Kommunen
KITU – erfolgreiches Modell
interkommunaler Zusammenarbeit
Dr. Michael Wandersleb
Vorstandsvorsitzender
Kommunale IT-UNION eG (KITU)
Dr. Michael Wandersleb
26.11.2015
22