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Inhalt
Geltungsbereich 5 Grundsätzliches zum Hausanschluss 5
Hausanschluss STROM 6 GAS 6 WASSER 8 NAHWÄRME 8
Telekommunikation 10
Mehrspartenhausanschluss 10
Baustromanschluss/Bauwasseranschluss Normaler Bauwasseranschluss 11 Reduzierter Bauwasseranschluss 11 Standrohr 11
Angebotserstellung/Beauftragung 11
Inbetriebnahme/Verbrauchszähler 11
Checkliste Hausanschluss 12
Allgemeine Info zur Trinkwasserversorgung 13
Allgemeine Info zur Regenwassernutzung 13
Planauskunft und Ansprechpartner 14
Informationen für den Umzug 15
Anlagen
Vorwort
Die ENCW als Ihr Energie- und Wasserversorger möchte
Sie gerne aus einer Hand versorgen und damit einen Bei-
trag leisten, der Ihnen das Bauen erleichtert.
Als Ihr örtliches Versorgungsunternehmen bieten wir Ihnen
an: Strom, Erdgas, Nahwärme und Wasser.
Als weitere Dienstleistung bieten wir Ihnen auf Ihren
Wunsch Telekommunikationsanschlüsse in Kooperation
mit der Deutschen Telekom an.
Zusätzlich möchten wir Bauherren, Architekten und Pla-
nern, die sich mit dem Bau von Gebäuden oder Bauwer-
ken mit Energie- und Trinkwasseranschluss beschäftigen,
ausreichend informieren. Somit können Hausanschlüsse
kostengünstig erstellt werden, ein reibungsloser Bauab-
lauf wird möglich, die Belange der Energie Calw werden
berücksichtigt und allen Beteiligten wird Ärger und Zeit-
verlust erspart.
Grundsätzliches zum Hausanschluss In neu erschlossenen Baugebieten sind in der Regel für je-
des Baugrundstück die Strom- und Gasleitungen (Gaslei-
tungen nur wenn im Baugebiet verfügbar) und Leerrohre
für die Wasserleitungen bereits an/bis in das Baugrund-
stück vorverlegt. Bitte erkundigen Sie sich schon in der
Planungsphase bei der ENCW über die Lage der vorver-
legten Leitungen, denn nur so haben Sie die Möglichkeit,
Einfluss auf die Kosten für die spätere Hausanschlusser-
stellung zu nehmen. Sie können dies, indem Sie z.B. den
Anschlussraum so nah wie möglich an die vorgestreckten
Leitungen platzieren.
Wir legen, mit Ihnen gemeinsam, den Anschluss in seiner
Lage (Trasse) fest.
Die Stärke der Anschlussleitungen werden von uns fest-
gelegt.
Überbauungen sind im Ausnahmefall bei Einbau von
Schutzrohren (nicht bei Gas) erlaubt, jedoch nach Mög-
lichkeit zu vermeiden. Solche Überbauungen sind schon
in der Planungsphase mit der ENCW abzustimmen und
zu genehmigen.
Der Anschlussraum muss mit dem Wasseranschluss frost-
frei, ansonsten zugänglich und ausreichend groß sein.
Bitte informieren Sie uns ob die Hausanschlussleitung/
Hauseinführung gegen drückendes Wasser ausgeführt
werden soll (Mehraufwand/Mehrkosten).
Grundsätzlich werden die Hausanschlussleitungen (Strom,
Wärme, Gas, Wasser) von der ENCW erstellt, unterhalten,
erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Hinweise und Verfahrensweisen gel-
ten für Baustellen von Ein- und Zweifamilienhäusern des
individuellen Wohnungsbaus. Diese gelten nicht für Haus-
anschlüsse, die nach Art, Dimension und Lage wesentlich
von üblichen Hausanschlüssen abweichen. Die Gültigkeit
erstreckt sich auf das Versorgungsgebiet der ENCW.
Im Einzelnen sind dies die Kernstadt Calw mit den Stadt-
teilen:
Altburg (inkl. Speßhardt, Weltenschwann, Spind-
lershof und Oberriedt)
Alzenberg
Heumaden
Hirsau mit Ernstmühl
Holzbronn
Stammheim
Wimberg
Altburg
Speßhardt
Weltenschwann
Spindlershof
OberriedtAlzenberg
Heumaden
Hirsau mit Ernstmühl
Holzbronn
CALW
Stammheim
Wimberg
4 5
Hausanschluss
STROM
Die Errichtung eines Hausanschlusses für das Gebäude
oder sonstige Anlagen setzt die Anmeldung durch einen
Elektroinstallateur voraus. Der Hausanschluss beginnt an
der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet
an der Hausanschlusssicherung.
Das nachfolgende Stromnetz gehört in den Verantwor-
tungsbereich des Kunden und darf aus sicherheitstech-
nischen Gründen nur von einem Elektrofachbetrieb
installiert, verändert und gewartet werden.
Hausanschlüsse werden entsprechend der in diesem Be-
reich vorhandenen Netzinfrastruktur als Kabelanschlüsse
(Erdkabel) oder Freileitungsanschlüsse ausgeführt.
Für den Strom-Hausanschluss, den Zählerplatz und
die Strom-Hausinstallation gelten die „Technischen An-
schlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder-
spannungsnetz“ und die ergänzenden Bedingungen der
ENCW zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elek-
trizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“. Für die
Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw.
der Stromzählerschränke ist die gültige DIN 18013 maß-
geblich.
Alle Regelwerke, Bedingungen und Richtlinien für einen
Strom-Hausanschluss stehen Ihnen unter www.encw.de
zum Download bereit.
Allgemeine Hinweise
Bei größeren Objekten sollten Sie die Art der
Stromversorgung frühzeitig mit unserer Abtei-
lung Stromversorgung abstimmen.
Den Anschluss Ihres Hauses an unser Strom-
netz können Sie mit dem beigefügten Vordruck
bei uns beantragen. Sie erhalten dann von uns umgehend
eine Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den
Strom-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser An-
schlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zu-
rück zu senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung
kann kein Strom-Hausanschluss verlegt werden.
Hausanschluss
GAS
Für den Bau, die Erweiterung und die Unterhaltung der
Gasanlagen sind die baurechtlichen Bestimmungen der
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), die
Feuerungsverordnung, die anerkannten Regeln der Tech-
nik (TRGI, DVGW Regelwerk, bei Flüssiggas TRF) und die
Ergänzenden Bedingungen der ENCW zur „Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
(Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ maßgebend.
Alle Regelwerke, Bedingungen und Richtlinien für einen
Gas-Hausanschluss stehen Ihnen unter www.encw.de
zum Download bereit.
Allgemeine Hinweise
Die Planauskunft der ENCW sagt Ihnen, ob Ihr Grund-
stück im Erdgas-Versorgungsgebiet liegt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass neue Erd-
gasleitungen nur dann gebaut werden können,
wenn genügend Interessenten für einen wirt-
schaftlichen Betrieb vorhanden sind.
Einen Erdgas-Hausanschluss beantragen Sie mit dem
beigefügten Antrag. Für eine schnelle Be-
arbeitung fügen Sie dem Antrag einen
amtlichen Lageplan (Maßstab 1:500)
und einen Grundriss des Kellergeschos-
ses bei. Sie erhalten dann von uns um-
gehend eine Anschlussvereinbarung, auf der die Kosten
für den Anschluss in Form eines Kostenvoranschlages er-
sichtlich sind.
Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist
unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne
diese Anschlussvereinbarung kann kein Erdgas-
Hausanschluss verlegt werden.
Gerne beraten Sie die Mitarbeiter der EnBW im Auftrag
der ENCW kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen
der Erdgasversorgung:
Herr Raißle, Tel. 07051/7903-45231
Herr Jauer, Tel. 07051/7903-45232
Die Anschlusskosten Erdgas setzen sich aus den Kosten
für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für
das vorgelagerte Netz zusammen.
Inbetriebnahme Ihrer Gasheizung
Aus Sicherheitsgründen dürfen Gasfeuerstätten generell
erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Be-
zirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die
sichere Abführung der Abgase bescheinigt hat (Landes-
bauordnung Baden-Württemberg LBO § 50, §67).
NOTIZENVersor-
gungs antrag
im Anhang
Versor-
gungsantrag
im Anhang
6 7
Hausanschluss
WASSER
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Ver-
teilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers.
Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und
endet mit der ersten Hauptabsperrvorrichtung (in der Re-
gel im Anschlussraum) im Grundstück. Ausnahme sind
private Anschlussleitungen.
Die Wasserverteilungsanlage hinter der Hauptabsperr-
einrichtung, mit Ausnahme der Zähleinrichtung, gehört
in den Verantwortungsbereich des Kunden und darf aus
Sicherheits- und Hygienegründen nur von einem zuge-
lassenen Installationsunternehmen eingebaut, verändert
und gewartet werden.
Die Versorgung Ihres neuen Hauses mit Trinkwasser be-
antragen Sie mit dem beigefügten Antrag.
Für eine schnelle Bearbeitung fügen Sie dem Antrag bitte
einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 und einen
Grundriss des Kellergeschosses bei. Sie erhalten dann
von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung, auf der
die Kosten für den Anschluss in Form eines Kostenvoran-
schlages ersichtlich sind.
Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist
unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne
diese Anschlussvereinbarung kann kein Wasser-
Hausanschluss verlegt werden. Die
Kosten für den Trinkwasseranschluss wer-
den nach dem angefallenen Aufwand be-
rechnet.
Hausanschluss
NAHWÄRME
Die ENCW betreibt die Nahwärmeversorgung im Wesent-
lichen in den Bereichen des Galgenwasens in Heumaden,
Gänsäcker und Lunkteile in Stammheim.
In diesen Bereichen ist auch ein Nahwärme-Hausan-
schluss für Ihr Bauvorhaben möglich. Bei Bedarf wenden
Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.
Die Anschlusskosten Nahwärme setzen sich aus Kosten
für den Hausanschluss, sowie Kosten für das vorgelagerte
Netz, dem Baukostenzuschuss zusammen.
In Calw sind die Nahwärmevorranggebiete ausgewiesen.
Um eine Doppelberohrung und somit unnötige Netzkos-
ten zu vermeiden, bieten wir in diesen Gebieten entweder
Gas oder Nahwärme an. Die Vorranggebiete können Sie
selbstverständlich bei der Planauskunft erfragen.
Den Anschluss Ihres Hauses an unser Nahwärmenetz
können Sie mit dem beigefügten Vordruck bei uns be-
antragen. Sie erhalten dann von uns umgehend eine
Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den Nahwär-
me-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser Anschluss-
vereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu
senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung kann
kein Nahwärme-Hausanschluss verlegt werden.
Allgemeine Informationen zu den Hausan-
schlusskosten
Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Kosten der
Zuleitung und den Kosten der primärseitigen Übergabe-
station zusammen. Die Größe dieser Übergabestation
variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Die Nahwär-
me-Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem
Nahwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels
eines Wärmetauschers.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärme-
bedarf und der Leistung der Brauchwarmwasserbereitung.
Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermit-
telt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsins-
tallateur. Steht dieser Wert fest, erstellt die
ENCW ein Angebot für die Herstellung des
Hausanschlusses.
NOTIZEN
Versor-
gungsantrag
im Anhang
Versor-
gungsantrag
im Anhang
8 9
Telekommunikation
Die ENCW und die Deutsche Telekom arbeiten bei der
Aufgrabung zusammen. Ihr Vorteil: Sie können pünktlich
zum Einzugstermin Ihre telekommunikationstechnischen
Dienste nutzen und sparen gleichzeitig Kosten, weil Ihr
Grundstück nur einmal aufgegraben werden muss. Wenn
Sie neu bauen, übersenden wir Ihnen mit unserem An-
gebot für Hausanschlüsse gleichzeitig auch ein Angebot
von der Telekom. Darin befindet sich unter anderem eine
Grundstücks-Eigentümer-Erklärung. Übergeben Sie uns
die bestätigten Unterlagen zusammen mit den unterzeich-
neten Angeboten für den Strom-, Wasser-, und Gasan-
schluss (oder Nahwärmeanschluss). Wir erledigen alles
Weitere in Zusammenarbeit mit der Telekom.
Baustrom- und Bauwasseranschluss
Für beide Anschlüsse muss in der Regel das auf dem
Grundstück bereits vorverlegte Hausanschlusskabel bzw.
die Wasseranschlussmöglichkeit freigegraben werden.
Dies erfolgt durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl.
Bei Baustrom erfolgt die Anmeldung durch Ih-
ren Elektroinstallateur. Bauwasser kann durch
Sie selbst oder durch Dritte beantragt werden.
Nach schriftlicher Beantragung des Bauanschlusses, muss
die Herstellung bzw. der Anschluss telefonisch ein paar
Tage vorher angefordert werden. Bitte stellen Sie sicher,
dass zum Anschlusstermin die notwendigen Grabarbei-
ten erfolgt sind und ein Baustromverteiler vorhanden ist.
Baustrom und Bauwasser werden immer über Zähler ab-
gerechnet.
Baustromanschluss
Die Montage des Baustromverteilers erfolgt durch Ihren
Elektroinstallateur, der Anschluss an das Stromnetz durch
die ENCW.
Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das
Gebäude bezugsfertig ist und die Installationsanlage des
Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen wer-
den kann.
Normaler Bauwasseranschluss
Durch das bauseitig freigelegte Leerrohr-Ende im Grund-
stück wird ein Bauwasserschlauch eingezogen und je nach
zu erwartender Witterung ein Bauwasserzähler frostfrei
im Wasserschacht, oder einfach vor dem Entnahmehahn
im Grundstück, montiert. Dieser Anschluss wird von der
ENCW bei Erstellung der eigentlichen Hausanschlusslei-
tung wieder zurückgebaut.
Bitte schützen Sie Ihren Bauwasseranschluss vor Frostein-
wirkung, er könnte dadurch beschädigt oder unbrauch-
bar werden.
Reduzierter Bauwasseranschluss
Dieser Anschluss ist nur möglich, wenn die Hausan-
schlussleitung schon erstellt ist oder mit Einrichtung des
Bauwasseranschlusses erstellt und der Bauwasserzähler
auf dem Hauptabsperrventil im Gebäude montiert wer-
den kann.
Standrohr
Wenn Sie nur kurzfristig einen Wasseranschluss benöti-
gen und in der Nähe eine geeignete Anschlussmöglich-
keit vorhanden ist, dann können Sie bei der ENCW auch
ein Standrohr ausleihen. Die Verkehrs-Sicherungspflicht
obliegt Ihnen.
Angebotserstellung Beauftragung
Der Bauherr oder sein Architekt beauftragt die ENCW
schriftlich zur Erstellung eines Gas-, Strom- oder Wasser-
anschlusses. Dieses erfolgt durch beiliegende Anträge,
notwendig hierzu ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab
1:500) und ein UG-Plan mit gekennzeichnetem Hausan-
schlussraum.
Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie ein entspre-
chendes Angebot mit Auftragsschreiben. Erst nach Ein-
gang des unterschriebenen Auftrags kann die ENCW mit
den Arbeiten beginnen.
Inbetriebnahme/ VerbrauchszählerNach Fertigstellung Ihrer Baumaßnahme, aber
allerspätestens vor Erstbezug, ist über Ihre Ins-
tallationsfirma die jeweilige Fertigstellungsan-
zeige für Gas, Strom und Wasser bei der ENCW
einzureichen und der Einbau der Verbrauchszäh-
ler zu beantragen.
Mit dieser Fertigstellungsanzeige bestätigt Ihr Installateur,
dass Ihre Installationen den technischen Regeln und Vor-
schriften entsprechen.
Bitte halten Sie ein paar Tage vor dem geplanten Einbau-
termin der Verbrauchszähler, Rücksprache mit der ENCW,
bezüglich genauer Terminfestlegung und Zugänglichkeit
der Anlage.
Mehrspartenhausanschluss
mit Einführung im Keller
Mehrspartenhausanschluss
mit Einführung ohne Keller
Beispiele für die Montage
Installationsbeispiel
Erdgleiche
Wasserzähler
Gaszähler
Hausan-schlusskasten
Futterrohr oderKernbohrungØi = 200 mm
Überdeckung1m bis 1,2m
nach Angabe des Versorgungs-unternehmens
0,00
Telefon/Kabel TV
150 mm
Mehrspartenhausan-schluss
Mit einem Anschluss komplett versorgt
Sparen Sie mit dem Mehrspartenhausanschluss Zeit und
Kosten beim Anschluss an das Gas-, Wasser-, Strom-
und Kommunikationsnetz. Mit einem Mehrsparten-
hausanschluss sind alle Versorgungssparten kompakt
zusammengefasst. Der Vorteil für Sie ist, dass nur ein
Wanddurchbruch benötigt wird und die Anschlüsse sehr
kompakt ausgeführt werden können. Mit einem Arbeits-
gang und nur einer Trasse auf Ihrem Grundstück ist Ihr
Haus angeschlossen.
Ihre Vorteile im Überblick
• Kürzere Bauzeiten
• Geringer Platzbedarf im Außenbereich
• Keine wiederholte Aufgrabung bei späterem Anschluss-
wechsel
• Kompakte Einführung durch nur eine Mauereinführung
• Platzsparende Installation, alle Versorgungsleitungen in
einem Raum
• Schnelle Abwicklung, alles aus einer Hand
Auch für Neubauten ohne Keller sind die Mehr-
spartenhausanschlüsse optimal geeignet:
Vor dem Betonieren der Bodenplatte wird ein spezielles
Durchführungsbauteil eingebaut.
Siehe hierzu das Beispiel für die Montage der Mehrspar-
tenhausanschlüsse ohne Unterkellerung.
10 11
Allgemeine Info zur Trinkwasserversorgung
Wasserqualität
Aufgrund der Lage und historischen Entwicklung von
unserem Versorgungsgebiet bezieht die ENCW ihr Trink-
wasser von drei Zweckverbänden (ca. 20%) und zwei
Eigenwassergewinnungen (ca. 80%). Genauere Informa-
tionen zur Topographie und zur Wasserhärte können Sie
unter www.encw.de finden.
Allgemeine Info zur RegenwassernutzungRegenwassernutzung
Grundsätzlich kann die Regenwassernutzung für die Gar-
tenbewässerung uneingeschränkt befürwortet und genutzt
werden. Bei weitergehender Nutzung als Brauchwasser
wie z.B. für Toilettenspülung sind Fehlanschlüsse unbe-
dingt zu vermeiden, da diese negative Auswirkungen auf
das Trinkwassernetz haben.
Eine Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch die Re-
genwassernutzung (Zisternenwasser) stellt eine ernsthafte
Gesundheitsgefährdung dar. Eine notwendige Reinigung
bzw. Desinfektion kann für den Verursacher schnell finan-
ziell ruinöse Auswirkungen haben.
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage zu
gewährleisten und um immer qualitativ einwandfreies
Wasser zu erhalten, sollten Sie die Planung und den Bau
dieser Anlage auf jeden Fall einer Fachfirma überlassen.
Checkliste Hausanschluss
Infos über Anschlussmöglichkeiten Strom, Gas, Wasser und Wärme bei der ENCW sowie der Telekom einholen.
Festlegen der Anzahl der Wohneinheiten im Endausbau.
Den Raum für den Hausanschluss und Zählerplatz be-stimmen.
Anträge für gewünschte Sparten bei der ENCW mit Un-tergeschoss- und Lageplan (Maßstab 1:500) einreichen.
Sie erhalten dann umgehend ein Angebot von der ENCW.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie es uns un-terschrieben zurück. Sie erteilen uns damit den Auftrag, den Hausanschluss zu erstellen.
Sobald die Baugenehmigungen vorliegen, sollte vor Bau-beginn eine Bauablaufbesprechung mit Teilnahme eines ENCW-Mitarbeiters stattfinden.
Festlegen des Ausführungstermins für die Herstellung des Hausanschlusses.
Wir kümmern uns um alles weitere (Tiefbau und Leitungs-bau Hausanschluss).
Nachdem uns die Fertigstellungsanzeige durch Ihr Ins-tallationsunternehmen vorliegt, kann ein Termin für die Montage der Verbrauchszähler vereinbart werden.
Zählermontage und Beginn mit Belieferung von Energie und Wasser.
In der Planungsphase
Angebotseinholung / Beauftragung
Bauphase
Inbetriebnahme / Verbrauchszahler
WAS MUSS NOCH GETAN WERDEN?
12 13
AM ENDE . . .
. . . dieser Informationen und allen darauf basierenden Arbeitsabläufe steht hoffentlich ein zufriedener Kun-de, der stets mit Fragen und Anregun-gen ein gern gesehener Gast unseres Hauses ist – wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Ihre Ansprechpartner Baustrom:
Herr Stöhr (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45262)
Strom:
Herr Jauer (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45232)
Bauwasser:
Herr Vetter (ENCW – Tel. 07051/1300-24)
Wasser:
Herr Vetter (ENCW – Tel. 07051/1300-24)
Planauskunft:
Frau Strahlheim (ENCW – Tel. 07051/1300-13)
Frau Ritter (ENCW – Tel. 07051/1300-15)
Gas:
Herr Raißle (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45231)
Telekom:
Herr Jauer (EnBW* – Tel. 07051/7903-45232)
Herr Raißle (EnBW* – Tel. 07051/7903-45231)
Nahwärme:
Wärmeteam (ENCW – Tel. 07051/1300-83)
Grundsätzliche Fragen für Ihr Bauvorhaben:
Herr Rüger (ENCW – Tel. 07051/1300-400)
Herr Mantel (ENCW – Tel. 07051/1300-402)
Herr Auer (ENCW – Tel. 07051/1300-403)
Fragen zur Bauherrenmappe:
Frau Peters (ENCW – Tel. 07051/1300-12)
Vor-Ort-Service:
STROM: Netze BW* – Tel. 07051/7903-45262
GAS: Netze BW* – Tel. 07051/7903-45261
WASSER: ENCW – Tel. 07051/1300-24
WÄRME: ENCW – Tel. 07051/1300-83
Planauskunft
Grundsätzlich sind vor Grabungsbeginn im öffentlichen,
sowie auch im privaten Bereich, die Leitungspläne der je-
weiligen Versorgungsträger einzusehen.
Bei der ENCW können Sie die Pläne für Gas, Strom, Was-
ser, Nahwärme und ENCW-Steuerkabel anfordern.
Planauskünfte erhalten Sie bei:
Frau Strahlheim, Tel. 07051/1300-13
Frau Ritter, Tel. 07051/1300-15
Am besten ist es, wenn Sie die Pläne schon einige Wochen
vor Beginn der Baumaßnahme anfordern, wir werden Ih-
nen dann die betreffenden Leitungspläne zusenden. Bei
kurzfristigen Anfragen haben wir nur die Möglichkeit die
Pläne zu faxen, wobei es vorkommen kann, dass diese
im Detail unleserlich werden. In diesem Fall können Sie
die Pläne auch persönlich in der technischen Abteilung
abholen.
Dann denken Sie doch bitte daran, uns folgende
Angaben zu geben:
Angaben zu Ihrer „alten“ Wohnung:
1. Kunden- und Zählernummer (Strom / Wasser)
2. Anschrift der Wohnung
3. Datum der Wohnungsübergabe
4. Nachmieter (falls bekannt)
5. Zählerstand (Strom HT, bei Bedarf auch NT/Wasser)
6. Ihre neue Anschrift (für die Endabrechnung)
Angaben zu Ihrer „neuen“ Wohnung:
1. Zählernummer (Strom/Wasser)
2. Anschrift der neuen Wohnung
3. Datum der Wohnungsübergabe
4. Vormieter (falls bekannt)
5. Zählerstand (Strom HT, bei Bedarf auch NT/Wasser)
6. Wir benötigen diese Angaben um Ihre Abschläge mög-
lichst exakt zu berechnen.
7. Name und Anschrift Ihres Wohnungsvorgängers oder
Ihres Vermieters helfen uns, den Schriftverkehr zu Ih-
rem Umzug komplett abzuwickeln.
Sie planen Ihren Umzug?
Ihre
* im Auftrag der ENCW
14 15
Energie Calw GmbHRobert-Bosch-Str. 2075365 Calw
Tel. 0 70 51/13 00-0Fax 0 70 51/13 00-19