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Hinweise zur deutschen Staatsangehörigkeit 15.09.2015-1 Das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913 sagt: (von einer vom souveränen Volk gewählten Regierung verabschiedetes Gesetz) § 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt. § 3 Nr. 1 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1. durch Geburt (§ 4), § 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter. Das Grundgesetz sagt im Artikel 116 (1): „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ...“. Mit „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes“ ist die Person grundgesetzlicher „Deutscher“ der Verwaltung gemeint. Die Person „Verwaltungs-Deutscher“. Mit „anderweitiger gesetzlicher Regelung“ ist hier das RuStAG gemeint. Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit, sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes, welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist. Also eine Verordnung auf Grund eines Gesetzes. Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands gibt es seit dieser Zeit nur Verordnungen (von der Verwaltung „Gesetze" genannt), die eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung erstellt hat. Niemals steht eine Verordnung, die eine von den Alliierten eingesetze Verwaltung erstellt hat, (auch wenn sie Gesetz genannt wird) über einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit. Das gilt leider nicht, wenn man vertraglich etwas anderes vereinbart hat (Unterschrift Perso z.B.). Ein Nichtjurist würde den Artikel 116 (1) allerdings verständlich für jedermann so formuliert haben: Die Person „Verwaltungs-Deutscher“ ist die mit der Eigenschaft der „deutschen Verwaltungsgebietsangehörigkeit“ nach dem Grundgesetz, also die grundgesetzliche „deutsche Verwaltungsgebietsangehörigkeit“. Die Person „Deutscher“ ist die mit der Eigenschaft der „Staatenbundsangehörigkeit“ des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) (entspricht der Bundesangehörigkeit im „Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit" des Norddeutschen Bundes vom 01.06.1870), also die Bundesangehörigkeit im Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich). Und zu Artikel 116 (1) gäbe es zwei Urkunden: Den Verwaltungsgebietsangehörigkeitsausweis mit der Bescheinigung: „...ist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehörige(r) nach dem Grundgesetz (GG)“. und den Staatenbundsangehörigkeitsausweis mit der Bescheinigung: „...ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“ im Bundesstaat xxx gemäß § 3 Nr. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913. Ein halbwegs verständlicher Beitrag, den Unterschied der beiden Staatsangehörigkeiten darzustellen, ist dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern mit folgender Information gelungen (vielen Dank dafür): Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Oktober 1982 Az.: IA3-250/3, geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 1995 (AllMBl S. 867) Fundstelle: MABl 1982, S. 629 Begriff des Deutschen Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG 1 *). Doch nun zum Vorgang, wie unsere Vorfahren die Personen erworben haben. Wenn im Folgenden von Vorfahre, Großvater, Vater, Sohn oder Enkel die Rede ist, ist immer deren Person gemeint.

Hinweise zur deutschen Staatsangehörigkeit 15092015-1€¦ · „...ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“ im Bundesstaat xxx gemäß § 3 Nr. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

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Hinweise zur deutschen Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1 Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das Grundgesetz sagt im Artikel 116 (1) bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzesldquo ist die Person grundgesetzlicher bdquoDeutscherldquo der Verwaltung gemeint Die Person bdquoVerwaltungs-Deutscherldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung auf Grund eines Gesetzes Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands gibt es seit dieser Zeit nur Verordnungen (von der Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung erstellt hat Niemals steht eine Verordnung die eine von den Alliierten eingesetze Verwaltung erstellt hat (auch wenn sie Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit Das gilt leider nicht wenn man vertraglich etwas anderes vereinbart hat (Unterschrift Perso zB) Ein Nichtjurist wuumlrde den Artikel 116 (1) allerdings verstaumlndlich fuumlr jedermann so formuliert haben Die Person bdquoVerwaltungs-Deutscherldquo ist die mit der Eigenschaft der bdquodeutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo nach dem Grundgesetz also die grundgesetzliche bdquodeutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo Die Person bdquoDeutscherldquo ist die mit der Eigenschaft der bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) (entspricht der Bundesangehoumlrigkeit im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870) also die Bundesangehoumlrigkeit im Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Und zu Artikel 116 (1) gaumlbe es zwei Urkunden Den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis mit der Bescheinigung bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r) nach dem Grundgesetz (GG)ldquo und den Staatenbundsangehoumlrigkeitsausweis mit der Bescheinigung bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo im Bundesstaat xxx gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 Ein halbwegs verstaumlndlicher Beitrag den Unterschied der beiden Staatsangehoumlrigkeiten darzustellen ist dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern mit folgender Information gelungen (vielen Dank dafuumlr) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12 Oktober 1982 Az IA3-2503 geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

Fundstelle MABl 1982 S 629 Begriff des Deutschen Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 ndash RuStAG1) Doch nun zum Vorgang wie unsere Vorfahren die Personen erworben haben Wenn im Folgenden von Vorfahre Groszligvater Vater Sohn oder Enkel die Rede ist ist immer deren Person gemeint

Durch das Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) ist es moumlglich dass jeder Deutsche der einen Vorfahren hat der vor 1914 in einem der (25+1) Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde auf die Staatsangehoumlrigkeit dieses Vorfahrens zugreifen kann in dem er den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellt Das heiszligt Wenn einer unserer Vorfahren vor 1914 in einem der damaligen Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde hatte er (Richtig muss es heiszligen seine Person) die Staatsangehoumlrigkeit in diesem Bundesstaat gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Gesetzes erworben (im Beispiel die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit) Also war seine 1 erworbene Person die Person bdquoPreusseldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22071913 Seine Person bdquoPreusseldquo war im Besitz der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 Man kann auch sagen seine 1 erworbene Person bdquoPreusseldquo hatte die Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 Die 2 Person des Vorfahrens die unmittelbar nach Erwerb der 1 Person bdquoPreusseldquo erworben wurde war die Person bdquoDeutscherldquo nach sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 mit der Eigenschaft der bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 Man kann auch sagen seine 2 erworbene Person bdquoDeutscherldquo war im Besitz der bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Oder seine 2 erworbene Person bdquoDeutscherldquo ist die die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlrt und die Bundesangehoumlrigkeit besitzt Der Sohn des Vorfahrens (Vater des Antragstellers) der nach 1914 irgendwo in Deutschland geboren wurde erwirbt die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters durch die eheliche Geburt gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Das heiszligt auch er erwirbt praktisch auf einen Schlag nicht nacheinander wie beim Vorfahren die Person bdquoPreusseldquo und die Person bdquoDeutscherldquo gleichzeitig gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Der Enkel des Vorfahrens (der Antragsteller) der dann auch irgendwo in Deutschland geboren wurde erwirbt ebenfalls die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters wiederum durch die eheliche Geburt gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Das heiszligt auch er erwirbt gleichzeitig die Person bdquoPreusseldquo und die Person bdquoDeutscherldquo gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Dies wird durch die Zusammenstellung der Geburts- und Heiratsurkunden bis vor 1914 und durch die Uumlbertragung dieser Daten in den Antrag F und die Anlagen V durch den Antragsteller bewiesen Das heiszligt Der Antragsteller beweist durch seine Arbeit (das Sammeln der Geburts- und Heiratsurkunden bis vor 1914) dass die Bedingungen des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 zum Erwerb der Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo erfuumlllt sind Die Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo sind also schon latent vorhanden Der Antrag ist die Willenserklaumlrung des Antragstellers (der Person bdquoEinwohnerldquo mit Personalausweis) zur Bestaumltigung seiner Arbeit Er will dass das Ergebnis seiner Arbeit der Nachweis der Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo bestaumltigt wird Er selbst kann keinen Verwaltungakt (die Bestaumltigung in Form eines Ausweises) vornehmen Das kann nur die von den Alliierten eingesetzte (und fuumlr diesen Verwaltungsakt beauftragte und berechtigte) Verwaltung und sonst niemand Diese von den Alliierten eingesetzte (und fuumlr diesen Verwaltungsakt beauftragte und berechtigte) Verwaltung bestaumltigt also das Ergebnis der Arbeit des Antragstellers in Form einer Urkunde dem bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) Die Bestaumltigung auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) lautet bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Vollkommen in Ordnung (mit allerdings zwei Aussagen) Der Bundesstaat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten bescheinigt Um welchen Bundesstaat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich (und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren) Wuumlrde der jeweilige Bundesstaat auf dem Ausweis genannt werden koumlnnte man diesen Ausweis nicht auch fuumlr die urkundliche Bescheinigung der bdquodeutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo verwenden die von der Verwaltung (juristisch legal) ebenfalls als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird So kann man juristisch legal fuumlr zwei voumlllig unterschiedliche Aussagen die gleiche Urkunde verwenden ohne dass die Taumluschung (Betrug im Naturrecht) fuumlr die Unaufgeklaumlrten zu erkennen ist Der Begriff Staat wurde oben durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt wegen der Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl als Staaten bezeichnet werden

Die beiden Personen vom Opa erworben 1914 _zu_Hinweise zur deutschen Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1 06112015

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

Koumlnigreich Preuszligen

(Max Muster)

Die Person Nr 1 (Rechtspersoumlnlichkeit)

z B Preuszlige

durch Geburt in einem der

25 Bundesstaaten erworben

gemaumlszlig sect 3 Nr 1 RuStAG 1913

Person

Preuszlige

Person mit der Eigenschaft der

Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit

erworben durch sect 3 Nr 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) 1913 vom 22071913

Person Preuszlige des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Der Antrag enthaumllt die Daten aus den Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914 die der Antragsteller zusammengestellt hat

Hierzu siehe Hinweise zur deutschen

Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

1913 (vom 22071913)

sect 1

Deutscher ist wer die

Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

unmittelbare

Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

besitzt

sect 3

Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaate wird erworben

1 durch Geburt (sect 4)

sect 4

[1] Durch die Geburt erwirbt das

eheliche Kind eines Deutschen die

Staatsangehoumlrigkeit des

Vaters das uneheliche Kind eines

Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

der Mutter

Deutscher

Staatenbunds-

angehoumlrigkeitsausweis

[D R] (Kaiserreich)

(Max Muster)

Die Person Nr 2 (Rechtspersoumlnlichkeit)

Deutscher

gemaumlszlig sect 1 RuStAG 1913 erworben

Person

Deutscher

Person mit der Eigenschaft

der bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Bundesangehoumlrigkeit) des Staatenbundes

[Deutsches Reich] (Kaiserreich)

erworben durch sect 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22071913Die Angehoumlrigkeit des Staatenbundes [Deutsches Reich] ist die

unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG

Person Deutscher des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Voraussetzung fuumlr die Teilnahme an Friedensverhandlungen mit den 1914 am Krieg beteiligten Staaten (keine Firmen)

Preuszlige

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) wird bei Punkt 43 des

Antrags auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt

(BVA) und bei Punkt 43 in derden Anlage(n)

Vorfahren vom BVA eingetragen

Die korrekte Bezeichnung der Staatsangehoumlrigkeit

findet man im Gemeindeverzeichnis 1900

hinter dem jeweiligen Geburtsort

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) muss immer dann

angegeben werden wenn in irgendeinem

Formular danach gefragt wird

wie z B beim Rentenantrag

wegen SBG 4

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber

die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung

sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes

HH
Notiz
Beispiele fuumlr Staatsangehoumlrigkeitsausweise vor 1913 nach dem bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 010618701313
HH
Notiz
Mit dem13bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 0106187013werden die preuszligischen Regelungen von 1842 in der Substanz uumlbernommen13Die Freizuumlgigkeit gilt nunmehr innerhalb des Norddeutschen Bundes 13Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat begruumlndet die Bundesangehoumlrigkeit13Mit Ausnahme des Wahlrechts und der Wehrpflicht sind alle ndash maumlnnlichen ndash Bundesangehoumlrigen gleichgestellt13130106187013Gesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13sect 1 Die Bundesangehoumlrigkeit wird durch die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust1313bdquosect 2 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird fortan nur begruumlndet131) durch Abstammung132) durch Legitimation133) durch Verheirathung134) fuumlr einen Norddeutschen durch Aufnahme und135) fuumlr einen Auslaumlnder durch Naturalisationldquo
HH
Dateianlage
1898 Staatsangehoumlrigkeitsausweisjpg
HH
Dateianlage
3329_staatsangehoerigkeit 1893jpg
HH
Dateianlage
Ausweis 1906jpg
HH
Schreibmaschinentext
HH
Schreibmaschinentext
Nat Person Deutscher des Staatenbundes 13[D R] deutsches Kaiserreich (seit 1871) 13ist der nat Person Staatsbuumlrger des jeweiligen13(Bundes)staates gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt
    Dateianlage
    opa061115pdf

    Die beiden Personen Deutscher _zu_34Seiten_Teil1_29052014 06112015

    = =(Gelber-Schein-)

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig RuStAG 1913 sect 4 (1)

    Abstammung und GG 116 (1)vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

    mit Geburts- und Heiratsurkunden

    die Ius sanguinis (Recht des Blutes) bzw die Abstammung beweisen

    ist VoraussetzungGrundlage fuumlr den

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Die Person des Vorfahrens der vor 1914 geboren wurde

    liefert die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten

    im Staatenbund [D R] Kaiserreich

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Verwaltungs-Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig GG 116 (1)Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes

    Person

    Verwaltungs-Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Wenn keine Geburts- und Heiratsurkunden

    der Vorfahren vorhanden sind

    (bis zu dem Vorfahren der vor 1914 geboren wurde)

    ist nur der Erwerb der Person Verwaltungs-Deutscher moumlglich

    gleiches

    Erscheinungsbild

    des Ausweises

    damit die

    Taumluschung nicht

    bemerkt wird

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher

    Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Person Deutscher des Groszligvaters aus der

    Kaiserzeit wird nach guumlltigem Gesetz RuStAG

    1913 mittels Abstammung durch sein Kind und

    seinen Enkel in die heutige Zeit uumlbertragen

    durch

    Zusammenstellung der Geburts- und

    Heiratsurkunden bis vor 1914

    Urkundlicher Beweis der

    Staatsangehoumlrigkeitsausweisldquo

    (Person der BRD-Verwaltung)

    Bei dem Begriff Staat gilt es immer zu

    fragen

    Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich

    (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um einen

    tatsaumlchlich souveraumlnen Staat

    Im ersteren Fall muss das Wort Staat

    immer durch das Wort

    Verwaltungsgebiet

    ersetzt werden

    und das Wort Gesetz durch das Wort

    VerordnungAusweis fuumlr die Person

    Verwaltungs-Deutscher=

    Firmen-Ausweis

    Immer noch besser als nur der

    Besitz des Personalausweises

    weil mit der Moumlglichkeit des Zugriffs auf

    die Rechte der nat Person (Verwaltungs)-

    Deutscherldquo im Besatzungsgebiet

    Betonung liegt hier auf Schein im

    Sinne von es scheint so

    Hier ist Deutscher nur eine

    Bezeichnung analog der

    Bezeichnung Staat in der

    Proklamation Nr 2

    Hier verbindlicher

    Nachweis

    der Person Verwaltungs-

    Deutscher nach

    GG 116 (1) mit der

    grundgesetzlichen bzw

    verordnungslichen

    deutschen

    Verwaltungsgebiets-

    angehoumlrigkeit

    Verwaltungs-

    Deutscher

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

    1913 (vom 22071913)

    sect 1

    Deutscher ist wer die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

    unmittelbare

    Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

    besitzt

    sect 3

    Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaate wird erworben

    1 durch Geburt (sect 4)

    sect 4

    [1] Durch die Geburt erwirbt das

    eheliche Kind eines Deutschen die

    Staatsangehoumlrigkeit des

    Vaters das uneheliche Kind eines

    Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

    der Mutter

    =StaatsbuumlrgerVerwaltungsgebiets-

    buumlrger

    Nat Person Deutscher des Staatenbundes deutsches

    Kaiserreich (seit 1871) ist der nat Person

    Staatsbuumlrger des jeweiligen (Bundes)staates gemaumlszlig

    Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871

    gleichgestellt

    Die Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    hat zwei

    Bedeutungen

    Der Ausweis fuumlr die natuumlrliche Person Verwaltungs-Deutscher muumlsste korrekt

    (ohne Taumluschung)

    Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis

    heiszligen

    Die korrekte Bescheinigung auf diesem Ausweis muumlsste lauten

    bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo

    Hier verbindlicher Nachweis

    der Person Deutscher

    nach guumlltigem Gesetz

    RuStAG 1913

    Die Aussage auf dem

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    bdquoist deutsche(r)

    Staatsangehoumlrige(r)ldquo

    sagt nichts uumlber die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten im

    Staatenbund Kaiserreich aus

    Es wird grundsaumltzlich die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten

    bescheinigt

    Um welchen Bundesstaat es sich handelt

    dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird

    ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der

    deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des

    Bundesverwaltungsamtes (BVA)

    im Punkt 43 ersichtlich

    (und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren)

    RuStAG 1913

    Auf Art 116 (1) wird

    Bezug genommen in

    Gemeindeordnungen

    Wahlgesetzen und

    Verfassungen der

    Laumlnder

    Wahlgesetze in Deutschland

    Auf Wahlrechtde finden sich auch detaillierte Beschreibungen der Wahlsysteme fuumlr die Bundestagswahl die Europawahl die Landtagswahlen und Kommunalwahlen

    Bundesweite Wahlen

    Bundestagswahl Europawahl

    Bundeswahlleiter Grundgesetz | BWahlG | BWO | WPruumlfG | WStatG | BWahlGV | Uumlbersicht

    EuWG | EuWO | WPruumlfG | DWA | Uumlbersicht

    Wahlen in den Laumlndern

    Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

    Kommunalverfassungen

    Baden-

    Wuumlrttemberg

    LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

    KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

    Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

    Verf | GemO | LKrO | BezO

    Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

    Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

    BbgKWahlG | BbgKWahlV

    Verf | BbgKVerf

    Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

    Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

    BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

    Verf | BezVG

    Hessen

    LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | HGO | HKO

    Mecklenburg-

    Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

    Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

    NKWG | NKWO Verf | NKomVG

    Nordrhein-

    Westfalen

    LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

    Verf | GO | KrO

    Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

    Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

    KWG | KWO SVerf | KSVG

    Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

    KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

    Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

    Schleswig-

    Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

    Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

    ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

    Verf | ThuumlrKO

    Abkuumlrzungen

    bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

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    bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

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    wahlgesetze Dpdf

    httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

    Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

    (1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

    Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

    (3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

    sect 38 Ausgleich durch den Bund

    (3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

    Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

    (1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    (2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

    Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

    sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

    (2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

    2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

    3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

    (3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

    2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

    3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

    Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

    Hochschulrahmengesetz (HRG)

    sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

    Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

    sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

    (1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

    Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

    Hervorheben
    Hervorheben

    Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

    sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

    (1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

    Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

    sect 2 Versicherter Personenkreis

    (1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

    (1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

    Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

    (2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

    (3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

    Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

    (2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

    1Reisepass

    2Kinderreisepass

    3vorlaumlufiger Reisepass

    4amtlicher Passa)

    Dienstpassb)

    Diplomatenpassc)

    vorlaumlufiger Dienstpassd)

    vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

    (4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

    Sortenschutzgesetz (SortG)

    sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

    (1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

    1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

    2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

    3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

    Hervorheben

    Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

    sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

    (1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

    c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

    Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

    sect 2 Anlaszlig der Speicherung

    (1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    (2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

    9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

    sect 36 Loumlschung

    (2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

    Bundesbahngesetz (BbahnG)

    sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

    (1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

    Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

    sect 12 Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

    1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

    2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

    3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    sect 15 Waumlhlbarkeit

    (1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

    1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

    2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

    Deutsches Richtergesetz (DriG)

    sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

    In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

    3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

    4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

    sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

    (1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

    (2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

    1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

    2 (weggefallen)

    Hervorheben

    3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

    (3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

    Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

    sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

    4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

    Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

    Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

    sect 27 Begriffsbestimmung

    Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

    Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

    sect 1 Geltungsbereich

    Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

    Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

    sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

    2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

    3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

    Hervorheben

    sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

    sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

    Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

    1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

    25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

    Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

    3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

    25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
    • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
      • sect 3 Versagung
        • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
        • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
          • sect 37 Voraussetzung der Berufung
            • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
              • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
                • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                  • sect 2 Grundsatz
                    • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                      • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                        • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                          • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                            • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                              • sect 2 Versicherter Personenkreis
                                • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                  • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                    • Passgesetz (PassG)
                                      • sect 1 Passpflicht
                                        • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                          • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                            • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                              • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                                • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                  • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                  • sect 36 Loumlschung
                                                    • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                    • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                      • sect 12 Wahlrecht
                                                      • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                        • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                          • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                          • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                            • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                              • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                                • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                  • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                    • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                      • sect 1 Geltungsbereich
                                                                        • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                          • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                          • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                                1. Dateianlage
                                                                                  BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                  httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                  VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                  httpwwwgesetze-

                                                                                  bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                  VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                  httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                  bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                  VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                  102102102102----IIII

                                                                                  StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                  Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                  des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                  vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                  geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                  Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                  An die Regierungen

                                                                                  die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                  die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                  InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                  IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                  1 Begriff des Deutschen

                                                                                  I Allgemeines

                                                                                  1

                                                                                  Begriff des Deutschen

                                                                                  Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                  Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                  dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                  gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                  ndash RuStAG1

                                                                                  )

                                                                                  4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                  41

                                                                                  Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                  deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                  zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                  GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                  besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                  Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                  42

                                                                                  Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                  erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                  Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                  weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                  richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                  Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                  auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                  sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                  2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                  Verwaltung

                                                                                  43

                                                                                  Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                  Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                  Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                  der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                  Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                  uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                  Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Begriff des Deutschenpdf
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  notar_1161pdf
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    2 persdeutsch061115pdf

                                                                                    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                    seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    guumlltig weltweit

                                                                                    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                    ignorieren

                                                                                    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                    Staatsvolk gibt

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                    Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                    Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                    beruumlcksichtigen muss

                                                                                    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                    Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                    (jeder Verfassung)

                                                                                    verletzeschaumldige niemand

                                                                                    halte deine Vertraumlge ein

                                                                                    luumlge und betruumlge nicht

                                                                                    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                    Rechte beschuumltzen will

                                                                                    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                    funktionieren soll

                                                                                    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                    man auch Verfassung

                                                                                    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                    Im besonderen Fall kann

                                                                                    MannFrau (die Maske

                                                                                    abnehmen) und auch zu den

                                                                                    Personen sprechen

                                                                                    Spielfeld Recht

                                                                                    Die erdachte juristische Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    Welt der Rechtsordnungen

                                                                                    (Gesetze) mit ihren

                                                                                    zugehoumlrigen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    Reale Welt

                                                                                    (Wirklichkeit)

                                                                                    erlebbar mit den

                                                                                    5 Sinnen

                                                                                    die Welt der

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    realen Welt

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    juristischen Welt

                                                                                    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                    z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                    Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    Hier spricht und

                                                                                    schreibt nur der

                                                                                    Mann Max

                                                                                    oder die

                                                                                    Frau Maxilie

                                                                                    Hier gibt es keine

                                                                                    Personen sondern nur

                                                                                    Rollen wie z B die

                                                                                    Vater-Rolle oder die

                                                                                    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                    linke Seite

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                                                                                    rechte Seite

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                                                                                    RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                    dieBuumlhne

                                                                                    Kommunikation

                                                                                    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                    Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                    Kurz Personen

                                                                                    In der realen Welt gibt es die

                                                                                    lebendigen beseelten

                                                                                    Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                    und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                    Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                    voneinander zu unterscheiden

                                                                                    Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                    Die zwei parallelen Welten des

                                                                                    Rechts

                                                                                    Recht in der juristischen Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    mit den juristischen Menschen

                                                                                    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                    Recht in der realen Welt

                                                                                    der lebendigen

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Achtung

                                                                                    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                    des Begriffes

                                                                                    Mensch

                                                                                    lebendige

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    mit Maske (der Rolle) als

                                                                                    Schauspieler

                                                                                    auf der Buumlhne

                                                                                    Maumlnner und Frauen vom

                                                                                    Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    Verfassung

                                                                                    die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                    und

                                                                                    das sichtbare Dokument

                                                                                    (das Blatt Papier) sind die

                                                                                    natuumlrliche Person

                                                                                    eingebettet in der

                                                                                    realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    guumlltig auf der Erde

                                                                                    Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                    (Fiktion)

                                                                                    Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    (personae)

                                                                                    nur auf Papier existent

                                                                                    houmlheres Recht

                                                                                    niedrigeres Recht

                                                                                    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                    Rechtsordnungen

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                    deren Rechtsordnungen

                                                                                    gilt nur fuumlr

                                                                                    gilt fuumlr

                                                                                    mit ihren

                                                                                    mit ihren

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                    buumlrgerschaft)

                                                                                    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                    ausweis)

                                                                                    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Personalausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                    sect 8 HGO

                                                                                    Einwohner und Buumlrger

                                                                                    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30

                                                                                    Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                    Person moumlglich

                                                                                    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    nicht wahlberechtigt

                                                                                    nach HGO

                                                                                    (und darf auch nicht

                                                                                    gewaumlhlt werden)

                                                                                    Verwaltungsperson nach

                                                                                    HLKO

                                                                                    Ohne Person Buumlrger

                                                                                    keine Buumlrgerrechte

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                    Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                    immer zu fragen

                                                                                    Handelt es sich hier um eine

                                                                                    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                    Bezeichnung (siehe

                                                                                    Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                    Eisenhower Sept 1945)

                                                                                    oder handelt es sich hier um

                                                                                    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                    Staat

                                                                                    Im ersteren Fall muss das

                                                                                    Wort Staat immer durch

                                                                                    von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltung

                                                                                    ersetzt werden

                                                                                    bzw durch

                                                                                    Verwaltungsgebiet

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher Buumlrger

                                                                                    Staats

                                                                                    angehoumlrigkeits

                                                                                    ausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    gibt es leider nicht

                                                                                    also existiert auch keine

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Ohne Ausweis keine

                                                                                    nat Person Buumlrger

                                                                                    wahlberechtigter

                                                                                    Einwohner

                                                                                    nach HGO

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    Person

                                                                                    die wahlberechtigt ist

                                                                                    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                    und gewaumlhlt werden darf

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    sect 32 (1) HGO

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Buumlrgerausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                    Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                    Person Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlrger061115pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Buumlrgermeister

                                                                                    ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Staats-

                                                                                    angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                    spielen zu duumlrfen

                                                                                    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                    duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    1 Voraussetzung um

                                                                                    Person Buumlrgermeister

                                                                                    werden zu koumlnnen

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                    niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    Muss von Person Deutscher

                                                                                    gewaumlhlt worden sein

                                                                                    2 Voraussetzung um Person

                                                                                    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                    egal

                                                                                    ob Person

                                                                                    Deutscher nach RuStAG

                                                                                    oder Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach

                                                                                    StAG

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die

                                                                                    Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                    Grundgesetzes ist

                                                                                    vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                    gesetzlicher Regelung wer

                                                                                    die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                    vom 7 November 2006

                                                                                    Art 1

                                                                                    Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                    1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                    Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                    soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                    geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlmei06112015pdf

                                                                                    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                    Sensationell

                                                                                    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                    in Deutschland entdeckt

                                                                                    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                    Georgia Guidestones

                                                                                    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                    nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                    (jur) Menschheit

                                                                                    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    6a_sensationpdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Max Mustermann

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                    Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                    Die 2 Arten der

                                                                                    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                    Ja so ist es auch

                                                                                    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                    Rechtsgrundsatz

                                                                                    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    1 2

                                                                                    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                    Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Dateianlage
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                                                                                    Linien
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                                                                                      Dateianlage
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                                                                                        Dateianlage
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                                                                                        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                        HH
                                                                                        Schreibmaschinentext
                                                                                        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                          Dateianlage
                                                                                          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Durch das Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) ist es moumlglich dass jeder Deutsche der einen Vorfahren hat der vor 1914 in einem der (25+1) Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde auf die Staatsangehoumlrigkeit dieses Vorfahrens zugreifen kann in dem er den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellt Das heiszligt Wenn einer unserer Vorfahren vor 1914 in einem der damaligen Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde hatte er (Richtig muss es heiszligen seine Person) die Staatsangehoumlrigkeit in diesem Bundesstaat gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Gesetzes erworben (im Beispiel die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit) Also war seine 1 erworbene Person die Person bdquoPreusseldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22071913 Seine Person bdquoPreusseldquo war im Besitz der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 Man kann auch sagen seine 1 erworbene Person bdquoPreusseldquo hatte die Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo gemaumlszlig sect 3 Nr 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 Die 2 Person des Vorfahrens die unmittelbar nach Erwerb der 1 Person bdquoPreusseldquo erworben wurde war die Person bdquoDeutscherldquo nach sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 mit der Eigenschaft der bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 Man kann auch sagen seine 2 erworbene Person bdquoDeutscherldquo war im Besitz der bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo des Staatenbundes [Deutsches Reich] (Kaiserreich) nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Oder seine 2 erworbene Person bdquoDeutscherldquo ist die die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlrt und die Bundesangehoumlrigkeit besitzt Der Sohn des Vorfahrens (Vater des Antragstellers) der nach 1914 irgendwo in Deutschland geboren wurde erwirbt die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters durch die eheliche Geburt gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Das heiszligt auch er erwirbt praktisch auf einen Schlag nicht nacheinander wie beim Vorfahren die Person bdquoPreusseldquo und die Person bdquoDeutscherldquo gleichzeitig gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Der Enkel des Vorfahrens (der Antragsteller) der dann auch irgendwo in Deutschland geboren wurde erwirbt ebenfalls die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters wiederum durch die eheliche Geburt gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Das heiszligt auch er erwirbt gleichzeitig die Person bdquoPreusseldquo und die Person bdquoDeutscherldquo gemaumlszlig sect 4 (1) des Gesetzes Dies wird durch die Zusammenstellung der Geburts- und Heiratsurkunden bis vor 1914 und durch die Uumlbertragung dieser Daten in den Antrag F und die Anlagen V durch den Antragsteller bewiesen Das heiszligt Der Antragsteller beweist durch seine Arbeit (das Sammeln der Geburts- und Heiratsurkunden bis vor 1914) dass die Bedingungen des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913 zum Erwerb der Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo erfuumlllt sind Die Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo sind also schon latent vorhanden Der Antrag ist die Willenserklaumlrung des Antragstellers (der Person bdquoEinwohnerldquo mit Personalausweis) zur Bestaumltigung seiner Arbeit Er will dass das Ergebnis seiner Arbeit der Nachweis der Personen bdquoPreusseldquo und bdquoDeutscherldquo bestaumltigt wird Er selbst kann keinen Verwaltungakt (die Bestaumltigung in Form eines Ausweises) vornehmen Das kann nur die von den Alliierten eingesetzte (und fuumlr diesen Verwaltungsakt beauftragte und berechtigte) Verwaltung und sonst niemand Diese von den Alliierten eingesetzte (und fuumlr diesen Verwaltungsakt beauftragte und berechtigte) Verwaltung bestaumltigt also das Ergebnis der Arbeit des Antragstellers in Form einer Urkunde dem bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) Die Bestaumltigung auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) lautet bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Vollkommen in Ordnung (mit allerdings zwei Aussagen) Der Bundesstaat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten bescheinigt Um welchen Bundesstaat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich (und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren) Wuumlrde der jeweilige Bundesstaat auf dem Ausweis genannt werden koumlnnte man diesen Ausweis nicht auch fuumlr die urkundliche Bescheinigung der bdquodeutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo verwenden die von der Verwaltung (juristisch legal) ebenfalls als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird So kann man juristisch legal fuumlr zwei voumlllig unterschiedliche Aussagen die gleiche Urkunde verwenden ohne dass die Taumluschung (Betrug im Naturrecht) fuumlr die Unaufgeklaumlrten zu erkennen ist Der Begriff Staat wurde oben durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt wegen der Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl als Staaten bezeichnet werden

Die beiden Personen vom Opa erworben 1914 _zu_Hinweise zur deutschen Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1 06112015

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

Koumlnigreich Preuszligen

(Max Muster)

Die Person Nr 1 (Rechtspersoumlnlichkeit)

z B Preuszlige

durch Geburt in einem der

25 Bundesstaaten erworben

gemaumlszlig sect 3 Nr 1 RuStAG 1913

Person

Preuszlige

Person mit der Eigenschaft der

Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit

erworben durch sect 3 Nr 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) 1913 vom 22071913

Person Preuszlige des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Der Antrag enthaumllt die Daten aus den Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914 die der Antragsteller zusammengestellt hat

Hierzu siehe Hinweise zur deutschen

Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

1913 (vom 22071913)

sect 1

Deutscher ist wer die

Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

unmittelbare

Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

besitzt

sect 3

Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaate wird erworben

1 durch Geburt (sect 4)

sect 4

[1] Durch die Geburt erwirbt das

eheliche Kind eines Deutschen die

Staatsangehoumlrigkeit des

Vaters das uneheliche Kind eines

Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

der Mutter

Deutscher

Staatenbunds-

angehoumlrigkeitsausweis

[D R] (Kaiserreich)

(Max Muster)

Die Person Nr 2 (Rechtspersoumlnlichkeit)

Deutscher

gemaumlszlig sect 1 RuStAG 1913 erworben

Person

Deutscher

Person mit der Eigenschaft

der bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Bundesangehoumlrigkeit) des Staatenbundes

[Deutsches Reich] (Kaiserreich)

erworben durch sect 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22071913Die Angehoumlrigkeit des Staatenbundes [Deutsches Reich] ist die

unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG

Person Deutscher des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Voraussetzung fuumlr die Teilnahme an Friedensverhandlungen mit den 1914 am Krieg beteiligten Staaten (keine Firmen)

Preuszlige

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) wird bei Punkt 43 des

Antrags auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt

(BVA) und bei Punkt 43 in derden Anlage(n)

Vorfahren vom BVA eingetragen

Die korrekte Bezeichnung der Staatsangehoumlrigkeit

findet man im Gemeindeverzeichnis 1900

hinter dem jeweiligen Geburtsort

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) muss immer dann

angegeben werden wenn in irgendeinem

Formular danach gefragt wird

wie z B beim Rentenantrag

wegen SBG 4

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber

die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung

sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes

HH
Notiz
Beispiele fuumlr Staatsangehoumlrigkeitsausweise vor 1913 nach dem bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 010618701313
HH
Notiz
Mit dem13bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 0106187013werden die preuszligischen Regelungen von 1842 in der Substanz uumlbernommen13Die Freizuumlgigkeit gilt nunmehr innerhalb des Norddeutschen Bundes 13Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat begruumlndet die Bundesangehoumlrigkeit13Mit Ausnahme des Wahlrechts und der Wehrpflicht sind alle ndash maumlnnlichen ndash Bundesangehoumlrigen gleichgestellt13130106187013Gesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13sect 1 Die Bundesangehoumlrigkeit wird durch die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust1313bdquosect 2 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird fortan nur begruumlndet131) durch Abstammung132) durch Legitimation133) durch Verheirathung134) fuumlr einen Norddeutschen durch Aufnahme und135) fuumlr einen Auslaumlnder durch Naturalisationldquo
HH
Dateianlage
1898 Staatsangehoumlrigkeitsausweisjpg
HH
Dateianlage
3329_staatsangehoerigkeit 1893jpg
HH
Dateianlage
Ausweis 1906jpg
HH
Schreibmaschinentext
HH
Schreibmaschinentext
Nat Person Deutscher des Staatenbundes 13[D R] deutsches Kaiserreich (seit 1871) 13ist der nat Person Staatsbuumlrger des jeweiligen13(Bundes)staates gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt
    Dateianlage
    opa061115pdf

    Die beiden Personen Deutscher _zu_34Seiten_Teil1_29052014 06112015

    = =(Gelber-Schein-)

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig RuStAG 1913 sect 4 (1)

    Abstammung und GG 116 (1)vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

    mit Geburts- und Heiratsurkunden

    die Ius sanguinis (Recht des Blutes) bzw die Abstammung beweisen

    ist VoraussetzungGrundlage fuumlr den

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Die Person des Vorfahrens der vor 1914 geboren wurde

    liefert die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten

    im Staatenbund [D R] Kaiserreich

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Verwaltungs-Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig GG 116 (1)Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes

    Person

    Verwaltungs-Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Wenn keine Geburts- und Heiratsurkunden

    der Vorfahren vorhanden sind

    (bis zu dem Vorfahren der vor 1914 geboren wurde)

    ist nur der Erwerb der Person Verwaltungs-Deutscher moumlglich

    gleiches

    Erscheinungsbild

    des Ausweises

    damit die

    Taumluschung nicht

    bemerkt wird

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher

    Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Person Deutscher des Groszligvaters aus der

    Kaiserzeit wird nach guumlltigem Gesetz RuStAG

    1913 mittels Abstammung durch sein Kind und

    seinen Enkel in die heutige Zeit uumlbertragen

    durch

    Zusammenstellung der Geburts- und

    Heiratsurkunden bis vor 1914

    Urkundlicher Beweis der

    Staatsangehoumlrigkeitsausweisldquo

    (Person der BRD-Verwaltung)

    Bei dem Begriff Staat gilt es immer zu

    fragen

    Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich

    (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um einen

    tatsaumlchlich souveraumlnen Staat

    Im ersteren Fall muss das Wort Staat

    immer durch das Wort

    Verwaltungsgebiet

    ersetzt werden

    und das Wort Gesetz durch das Wort

    VerordnungAusweis fuumlr die Person

    Verwaltungs-Deutscher=

    Firmen-Ausweis

    Immer noch besser als nur der

    Besitz des Personalausweises

    weil mit der Moumlglichkeit des Zugriffs auf

    die Rechte der nat Person (Verwaltungs)-

    Deutscherldquo im Besatzungsgebiet

    Betonung liegt hier auf Schein im

    Sinne von es scheint so

    Hier ist Deutscher nur eine

    Bezeichnung analog der

    Bezeichnung Staat in der

    Proklamation Nr 2

    Hier verbindlicher

    Nachweis

    der Person Verwaltungs-

    Deutscher nach

    GG 116 (1) mit der

    grundgesetzlichen bzw

    verordnungslichen

    deutschen

    Verwaltungsgebiets-

    angehoumlrigkeit

    Verwaltungs-

    Deutscher

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

    1913 (vom 22071913)

    sect 1

    Deutscher ist wer die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

    unmittelbare

    Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

    besitzt

    sect 3

    Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaate wird erworben

    1 durch Geburt (sect 4)

    sect 4

    [1] Durch die Geburt erwirbt das

    eheliche Kind eines Deutschen die

    Staatsangehoumlrigkeit des

    Vaters das uneheliche Kind eines

    Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

    der Mutter

    =StaatsbuumlrgerVerwaltungsgebiets-

    buumlrger

    Nat Person Deutscher des Staatenbundes deutsches

    Kaiserreich (seit 1871) ist der nat Person

    Staatsbuumlrger des jeweiligen (Bundes)staates gemaumlszlig

    Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871

    gleichgestellt

    Die Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    hat zwei

    Bedeutungen

    Der Ausweis fuumlr die natuumlrliche Person Verwaltungs-Deutscher muumlsste korrekt

    (ohne Taumluschung)

    Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis

    heiszligen

    Die korrekte Bescheinigung auf diesem Ausweis muumlsste lauten

    bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo

    Hier verbindlicher Nachweis

    der Person Deutscher

    nach guumlltigem Gesetz

    RuStAG 1913

    Die Aussage auf dem

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    bdquoist deutsche(r)

    Staatsangehoumlrige(r)ldquo

    sagt nichts uumlber die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten im

    Staatenbund Kaiserreich aus

    Es wird grundsaumltzlich die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten

    bescheinigt

    Um welchen Bundesstaat es sich handelt

    dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird

    ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der

    deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des

    Bundesverwaltungsamtes (BVA)

    im Punkt 43 ersichtlich

    (und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren)

    RuStAG 1913

    Auf Art 116 (1) wird

    Bezug genommen in

    Gemeindeordnungen

    Wahlgesetzen und

    Verfassungen der

    Laumlnder

    Wahlgesetze in Deutschland

    Auf Wahlrechtde finden sich auch detaillierte Beschreibungen der Wahlsysteme fuumlr die Bundestagswahl die Europawahl die Landtagswahlen und Kommunalwahlen

    Bundesweite Wahlen

    Bundestagswahl Europawahl

    Bundeswahlleiter Grundgesetz | BWahlG | BWO | WPruumlfG | WStatG | BWahlGV | Uumlbersicht

    EuWG | EuWO | WPruumlfG | DWA | Uumlbersicht

    Wahlen in den Laumlndern

    Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

    Kommunalverfassungen

    Baden-

    Wuumlrttemberg

    LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

    KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

    Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

    Verf | GemO | LKrO | BezO

    Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

    Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

    BbgKWahlG | BbgKWahlV

    Verf | BbgKVerf

    Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

    Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

    BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

    Verf | BezVG

    Hessen

    LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | HGO | HKO

    Mecklenburg-

    Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

    Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

    NKWG | NKWO Verf | NKomVG

    Nordrhein-

    Westfalen

    LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

    Verf | GO | KrO

    Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

    Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

    KWG | KWO SVerf | KSVG

    Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

    KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

    Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

    Schleswig-

    Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

    Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

    ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

    Verf | ThuumlrKO

    Abkuumlrzungen

    bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

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    bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

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    wahlgesetze Dpdf

    httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

    Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

    (1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

    Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

    (3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

    sect 38 Ausgleich durch den Bund

    (3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

    Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

    (1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    (2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

    Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

    sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

    (2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

    2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

    3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

    (3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

    2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

    3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

    Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

    Hochschulrahmengesetz (HRG)

    sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

    Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

    sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

    (1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

    Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

    Hervorheben
    Hervorheben

    Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

    sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

    (1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

    Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

    sect 2 Versicherter Personenkreis

    (1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

    (1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

    Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

    (2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

    (3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

    Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

    (2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

    1Reisepass

    2Kinderreisepass

    3vorlaumlufiger Reisepass

    4amtlicher Passa)

    Dienstpassb)

    Diplomatenpassc)

    vorlaumlufiger Dienstpassd)

    vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

    (4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

    Sortenschutzgesetz (SortG)

    sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

    (1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

    1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

    2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

    3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

    Hervorheben

    Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

    sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

    (1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

    c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

    Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

    sect 2 Anlaszlig der Speicherung

    (1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    (2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

    9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

    sect 36 Loumlschung

    (2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

    Bundesbahngesetz (BbahnG)

    sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

    (1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

    Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

    sect 12 Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

    1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

    2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

    3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    sect 15 Waumlhlbarkeit

    (1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

    1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

    2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

    Deutsches Richtergesetz (DriG)

    sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

    In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

    3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

    4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

    sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

    (1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

    (2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

    1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

    2 (weggefallen)

    Hervorheben

    3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

    (3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

    Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

    sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

    4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

    Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

    Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

    sect 27 Begriffsbestimmung

    Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

    Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

    sect 1 Geltungsbereich

    Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

    Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

    sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

    2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

    3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

    Hervorheben

    sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

    sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

    Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

    1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

    25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

    Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

    3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

    25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
    • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
      • sect 3 Versagung
        • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
        • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
          • sect 37 Voraussetzung der Berufung
            • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
              • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
                • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                  • sect 2 Grundsatz
                    • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                      • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                        • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                          • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                            • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                              • sect 2 Versicherter Personenkreis
                                • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                  • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                    • Passgesetz (PassG)
                                      • sect 1 Passpflicht
                                        • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                          • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                            • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                              • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                                • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                  • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                  • sect 36 Loumlschung
                                                    • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                    • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                      • sect 12 Wahlrecht
                                                      • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                        • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                          • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                          • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                            • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                              • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                                • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                  • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                    • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                      • sect 1 Geltungsbereich
                                                                        • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                          • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                          • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                                1. Dateianlage
                                                                                  BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                  httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                  VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                  httpwwwgesetze-

                                                                                  bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                  VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                  httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                  bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                  VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                  102102102102----IIII

                                                                                  StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                  Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                  des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                  vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                  geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                  Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                  An die Regierungen

                                                                                  die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                  die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                  InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                  IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                  1 Begriff des Deutschen

                                                                                  I Allgemeines

                                                                                  1

                                                                                  Begriff des Deutschen

                                                                                  Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                  Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                  dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                  gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                  ndash RuStAG1

                                                                                  )

                                                                                  4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                  41

                                                                                  Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                  deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                  zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                  GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                  besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                  Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                  42

                                                                                  Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                  erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                  Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                  weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                  richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                  Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                  auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                  sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                  2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                  Verwaltung

                                                                                  43

                                                                                  Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                  Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                  Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                  der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                  Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                  uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                  Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Begriff des Deutschenpdf
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  notar_1161pdf
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    2 persdeutsch061115pdf

                                                                                    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                    seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    guumlltig weltweit

                                                                                    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                    ignorieren

                                                                                    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                    Staatsvolk gibt

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                    Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                    Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                    beruumlcksichtigen muss

                                                                                    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                    Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                    (jeder Verfassung)

                                                                                    verletzeschaumldige niemand

                                                                                    halte deine Vertraumlge ein

                                                                                    luumlge und betruumlge nicht

                                                                                    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                    Rechte beschuumltzen will

                                                                                    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                    funktionieren soll

                                                                                    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                    man auch Verfassung

                                                                                    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                    Im besonderen Fall kann

                                                                                    MannFrau (die Maske

                                                                                    abnehmen) und auch zu den

                                                                                    Personen sprechen

                                                                                    Spielfeld Recht

                                                                                    Die erdachte juristische Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    Welt der Rechtsordnungen

                                                                                    (Gesetze) mit ihren

                                                                                    zugehoumlrigen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    Reale Welt

                                                                                    (Wirklichkeit)

                                                                                    erlebbar mit den

                                                                                    5 Sinnen

                                                                                    die Welt der

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    realen Welt

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    juristischen Welt

                                                                                    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                    z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                    Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    Hier spricht und

                                                                                    schreibt nur der

                                                                                    Mann Max

                                                                                    oder die

                                                                                    Frau Maxilie

                                                                                    Hier gibt es keine

                                                                                    Personen sondern nur

                                                                                    Rollen wie z B die

                                                                                    Vater-Rolle oder die

                                                                                    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                    linke Seite

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                                                                                    rechte Seite

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                                                                                    RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                    dieBuumlhne

                                                                                    Kommunikation

                                                                                    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                    Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                    Kurz Personen

                                                                                    In der realen Welt gibt es die

                                                                                    lebendigen beseelten

                                                                                    Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                    und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                    Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                    voneinander zu unterscheiden

                                                                                    Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                    Die zwei parallelen Welten des

                                                                                    Rechts

                                                                                    Recht in der juristischen Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    mit den juristischen Menschen

                                                                                    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                    Recht in der realen Welt

                                                                                    der lebendigen

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Achtung

                                                                                    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                    des Begriffes

                                                                                    Mensch

                                                                                    lebendige

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    mit Maske (der Rolle) als

                                                                                    Schauspieler

                                                                                    auf der Buumlhne

                                                                                    Maumlnner und Frauen vom

                                                                                    Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    Verfassung

                                                                                    die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                    und

                                                                                    das sichtbare Dokument

                                                                                    (das Blatt Papier) sind die

                                                                                    natuumlrliche Person

                                                                                    eingebettet in der

                                                                                    realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    guumlltig auf der Erde

                                                                                    Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                    (Fiktion)

                                                                                    Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    (personae)

                                                                                    nur auf Papier existent

                                                                                    houmlheres Recht

                                                                                    niedrigeres Recht

                                                                                    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                    Rechtsordnungen

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                    deren Rechtsordnungen

                                                                                    gilt nur fuumlr

                                                                                    gilt fuumlr

                                                                                    mit ihren

                                                                                    mit ihren

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                    buumlrgerschaft)

                                                                                    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                    ausweis)

                                                                                    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Personalausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                    sect 8 HGO

                                                                                    Einwohner und Buumlrger

                                                                                    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30

                                                                                    Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                    Person moumlglich

                                                                                    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    nicht wahlberechtigt

                                                                                    nach HGO

                                                                                    (und darf auch nicht

                                                                                    gewaumlhlt werden)

                                                                                    Verwaltungsperson nach

                                                                                    HLKO

                                                                                    Ohne Person Buumlrger

                                                                                    keine Buumlrgerrechte

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                    Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                    immer zu fragen

                                                                                    Handelt es sich hier um eine

                                                                                    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                    Bezeichnung (siehe

                                                                                    Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                    Eisenhower Sept 1945)

                                                                                    oder handelt es sich hier um

                                                                                    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                    Staat

                                                                                    Im ersteren Fall muss das

                                                                                    Wort Staat immer durch

                                                                                    von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltung

                                                                                    ersetzt werden

                                                                                    bzw durch

                                                                                    Verwaltungsgebiet

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher Buumlrger

                                                                                    Staats

                                                                                    angehoumlrigkeits

                                                                                    ausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    gibt es leider nicht

                                                                                    also existiert auch keine

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Ohne Ausweis keine

                                                                                    nat Person Buumlrger

                                                                                    wahlberechtigter

                                                                                    Einwohner

                                                                                    nach HGO

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    Person

                                                                                    die wahlberechtigt ist

                                                                                    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                    und gewaumlhlt werden darf

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    sect 32 (1) HGO

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Buumlrgerausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                    Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                    Person Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlrger061115pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Buumlrgermeister

                                                                                    ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Staats-

                                                                                    angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                    spielen zu duumlrfen

                                                                                    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                    duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    1 Voraussetzung um

                                                                                    Person Buumlrgermeister

                                                                                    werden zu koumlnnen

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                    niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    Muss von Person Deutscher

                                                                                    gewaumlhlt worden sein

                                                                                    2 Voraussetzung um Person

                                                                                    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                    egal

                                                                                    ob Person

                                                                                    Deutscher nach RuStAG

                                                                                    oder Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach

                                                                                    StAG

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die

                                                                                    Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                    Grundgesetzes ist

                                                                                    vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                    gesetzlicher Regelung wer

                                                                                    die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                    vom 7 November 2006

                                                                                    Art 1

                                                                                    Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                    1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                    Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                    soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                    geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlmei06112015pdf

                                                                                    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                    Sensationell

                                                                                    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                    in Deutschland entdeckt

                                                                                    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                    Georgia Guidestones

                                                                                    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                    nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                    (jur) Menschheit

                                                                                    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    6a_sensationpdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Max Mustermann

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                    Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                    Die 2 Arten der

                                                                                    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                    Ja so ist es auch

                                                                                    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                    Rechtsgrundsatz

                                                                                    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    1 2

                                                                                    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                    Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Dateianlage
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                                                                                    Linien
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                                                                                      Dateianlage
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                                                                                        Dateianlage
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                                                                                        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                        HH
                                                                                        Schreibmaschinentext
                                                                                        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                          Dateianlage
                                                                                          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Die beiden Personen vom Opa erworben 1914 _zu_Hinweise zur deutschen Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1 06112015

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

Koumlnigreich Preuszligen

(Max Muster)

Die Person Nr 1 (Rechtspersoumlnlichkeit)

z B Preuszlige

durch Geburt in einem der

25 Bundesstaaten erworben

gemaumlszlig sect 3 Nr 1 RuStAG 1913

Person

Preuszlige

Person mit der Eigenschaft der

Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit

erworben durch sect 3 Nr 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) 1913 vom 22071913

Person Preuszlige des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Der Antrag enthaumllt die Daten aus den Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914 die der Antragsteller zusammengestellt hat

Hierzu siehe Hinweise zur deutschen

Staatsangehoumlrigkeit 15092015-1

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

1913 (vom 22071913)

sect 1

Deutscher ist wer die

Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

unmittelbare

Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

besitzt

sect 3

Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaate wird erworben

1 durch Geburt (sect 4)

sect 4

[1] Durch die Geburt erwirbt das

eheliche Kind eines Deutschen die

Staatsangehoumlrigkeit des

Vaters das uneheliche Kind eines

Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

der Mutter

Deutscher

Staatenbunds-

angehoumlrigkeitsausweis

[D R] (Kaiserreich)

(Max Muster)

Die Person Nr 2 (Rechtspersoumlnlichkeit)

Deutscher

gemaumlszlig sect 1 RuStAG 1913 erworben

Person

Deutscher

Person mit der Eigenschaft

der bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Bundesangehoumlrigkeit) des Staatenbundes

[Deutsches Reich] (Kaiserreich)

erworben durch sect 1 des

Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22071913Die Angehoumlrigkeit des Staatenbundes [Deutsches Reich] ist die

unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG

Person Deutscher des Groszligvaters aus der Kaiserzeit wird dank

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

nach sect 4 (1) des Gesetzes (Abstammung)in die heutige Zeit uumlbertragen

Voraussetzung fuumlr die Teilnahme an Friedensverhandlungen mit den 1914 am Krieg beteiligten Staaten (keine Firmen)

Preuszlige

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) wird bei Punkt 43 des

Antrags auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt

(BVA) und bei Punkt 43 in derden Anlage(n)

Vorfahren vom BVA eingetragen

Die korrekte Bezeichnung der Staatsangehoumlrigkeit

findet man im Gemeindeverzeichnis 1900

hinter dem jeweiligen Geburtsort

Diese Staatsangehoumlrigkeit (im Beispiel hier

Koumlnigreich Preuszligen) muss immer dann

angegeben werden wenn in irgendeinem

Formular danach gefragt wird

wie z B beim Rentenantrag

wegen SBG 4

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber

die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung

sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes

HH
Notiz
Beispiele fuumlr Staatsangehoumlrigkeitsausweise vor 1913 nach dem bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 010618701313
HH
Notiz
Mit dem13bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13des Norddeutschen Bundes vom 0106187013werden die preuszligischen Regelungen von 1842 in der Substanz uumlbernommen13Die Freizuumlgigkeit gilt nunmehr innerhalb des Norddeutschen Bundes 13Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat begruumlndet die Bundesangehoumlrigkeit13Mit Ausnahme des Wahlrechts und der Wehrpflicht sind alle ndash maumlnnlichen ndash Bundesangehoumlrigen gleichgestellt13130106187013Gesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit13sect 1 Die Bundesangehoumlrigkeit wird durch die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust1313bdquosect 2 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird fortan nur begruumlndet131) durch Abstammung132) durch Legitimation133) durch Verheirathung134) fuumlr einen Norddeutschen durch Aufnahme und135) fuumlr einen Auslaumlnder durch Naturalisationldquo
HH
Dateianlage
1898 Staatsangehoumlrigkeitsausweisjpg
HH
Dateianlage
3329_staatsangehoerigkeit 1893jpg
HH
Dateianlage
Ausweis 1906jpg
HH
Schreibmaschinentext
HH
Schreibmaschinentext
Nat Person Deutscher des Staatenbundes 13[D R] deutsches Kaiserreich (seit 1871) 13ist der nat Person Staatsbuumlrger des jeweiligen13(Bundes)staates gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt
    Dateianlage
    opa061115pdf

    Die beiden Personen Deutscher _zu_34Seiten_Teil1_29052014 06112015

    = =(Gelber-Schein-)

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig RuStAG 1913 sect 4 (1)

    Abstammung und GG 116 (1)vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

    mit Geburts- und Heiratsurkunden

    die Ius sanguinis (Recht des Blutes) bzw die Abstammung beweisen

    ist VoraussetzungGrundlage fuumlr den

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Die Person des Vorfahrens der vor 1914 geboren wurde

    liefert die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten

    im Staatenbund [D R] Kaiserreich

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Die Person

    (Rechtspersoumlnlichkeit)

    Verwaltungs-Deutscher

    durch Antrag erworben

    gemaumlszlig GG 116 (1)Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes

    Person

    Verwaltungs-Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Wenn keine Geburts- und Heiratsurkunden

    der Vorfahren vorhanden sind

    (bis zu dem Vorfahren der vor 1914 geboren wurde)

    ist nur der Erwerb der Person Verwaltungs-Deutscher moumlglich

    gleiches

    Erscheinungsbild

    des Ausweises

    damit die

    Taumluschung nicht

    bemerkt wird

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher

    Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Person Deutscher des Groszligvaters aus der

    Kaiserzeit wird nach guumlltigem Gesetz RuStAG

    1913 mittels Abstammung durch sein Kind und

    seinen Enkel in die heutige Zeit uumlbertragen

    durch

    Zusammenstellung der Geburts- und

    Heiratsurkunden bis vor 1914

    Urkundlicher Beweis der

    Staatsangehoumlrigkeitsausweisldquo

    (Person der BRD-Verwaltung)

    Bei dem Begriff Staat gilt es immer zu

    fragen

    Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich

    (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um einen

    tatsaumlchlich souveraumlnen Staat

    Im ersteren Fall muss das Wort Staat

    immer durch das Wort

    Verwaltungsgebiet

    ersetzt werden

    und das Wort Gesetz durch das Wort

    VerordnungAusweis fuumlr die Person

    Verwaltungs-Deutscher=

    Firmen-Ausweis

    Immer noch besser als nur der

    Besitz des Personalausweises

    weil mit der Moumlglichkeit des Zugriffs auf

    die Rechte der nat Person (Verwaltungs)-

    Deutscherldquo im Besatzungsgebiet

    Betonung liegt hier auf Schein im

    Sinne von es scheint so

    Hier ist Deutscher nur eine

    Bezeichnung analog der

    Bezeichnung Staat in der

    Proklamation Nr 2

    Hier verbindlicher

    Nachweis

    der Person Verwaltungs-

    Deutscher nach

    GG 116 (1) mit der

    grundgesetzlichen bzw

    verordnungslichen

    deutschen

    Verwaltungsgebiets-

    angehoumlrigkeit

    Verwaltungs-

    Deutscher

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

    1913 (vom 22071913)

    sect 1

    Deutscher ist wer die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

    unmittelbare

    Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

    besitzt

    sect 3

    Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

    Bundesstaate wird erworben

    1 durch Geburt (sect 4)

    sect 4

    [1] Durch die Geburt erwirbt das

    eheliche Kind eines Deutschen die

    Staatsangehoumlrigkeit des

    Vaters das uneheliche Kind eines

    Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

    der Mutter

    =StaatsbuumlrgerVerwaltungsgebiets-

    buumlrger

    Nat Person Deutscher des Staatenbundes deutsches

    Kaiserreich (seit 1871) ist der nat Person

    Staatsbuumlrger des jeweiligen (Bundes)staates gemaumlszlig

    Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871

    gleichgestellt

    Die Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    hat zwei

    Bedeutungen

    Der Ausweis fuumlr die natuumlrliche Person Verwaltungs-Deutscher muumlsste korrekt

    (ohne Taumluschung)

    Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis

    heiszligen

    Die korrekte Bescheinigung auf diesem Ausweis muumlsste lauten

    bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo

    Hier verbindlicher Nachweis

    der Person Deutscher

    nach guumlltigem Gesetz

    RuStAG 1913

    Die Aussage auf dem

    Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    bdquoist deutsche(r)

    Staatsangehoumlrige(r)ldquo

    sagt nichts uumlber die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten im

    Staatenbund Kaiserreich aus

    Es wird grundsaumltzlich die

    Staatsangehoumlrigkeit in einem der

    25 deutschen (Bundes)staaten

    bescheinigt

    Um welchen Bundesstaat es sich handelt

    dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird

    ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der

    deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des

    Bundesverwaltungsamtes (BVA)

    im Punkt 43 ersichtlich

    (und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren)

    RuStAG 1913

    Auf Art 116 (1) wird

    Bezug genommen in

    Gemeindeordnungen

    Wahlgesetzen und

    Verfassungen der

    Laumlnder

    Wahlgesetze in Deutschland

    Auf Wahlrechtde finden sich auch detaillierte Beschreibungen der Wahlsysteme fuumlr die Bundestagswahl die Europawahl die Landtagswahlen und Kommunalwahlen

    Bundesweite Wahlen

    Bundestagswahl Europawahl

    Bundeswahlleiter Grundgesetz | BWahlG | BWO | WPruumlfG | WStatG | BWahlGV | Uumlbersicht

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    Wahlen in den Laumlndern

    Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

    Kommunalverfassungen

    Baden-

    Wuumlrttemberg

    LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

    KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

    Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

    Verf | GemO | LKrO | BezO

    Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

    Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

    BbgKWahlG | BbgKWahlV

    Verf | BbgKVerf

    Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

    Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

    BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

    Verf | BezVG

    Hessen

    LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | HGO | HKO

    Mecklenburg-

    Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

    Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

    NKWG | NKWO Verf | NKomVG

    Nordrhein-

    Westfalen

    LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

    Verf | GO | KrO

    Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

    Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

    KWG | KWO SVerf | KSVG

    Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

    KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

    Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

    KWG | KWO | Uumlbersicht

    Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

    Schleswig-

    Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

    Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

    ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

    Verf | ThuumlrKO

    Abkuumlrzungen

    bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

    bull EuWG ndash Europawahlgesetz bull EuWO ndash Europawahlordnung bull GO ndash Gemeindeordnung bull KOKrO ndash Kreisordnung bull KV ndash Kommunalverfassung bull KWG ndash Kommunalwahlgesetz bull KWO ndash Kommunalwahlordung bull LKWG ndash Landes- und Kommunalwahlgesetz bull LWahlG ndash Landeswahlgesetz bull LWG ndash Landeswahlgesetz bull LWO ndash Landeswahlordung bull VerbGemG ndash Verbandsgemeindegesetz bull Verf ndash Verfassung bull WahlGV ndash Wahlgeraumlteverordnung bull WPruumlfG ndash Wahlpruumlfungsgesetz bull WStatG ndash Wahlstatistikgesetz

    Links

    bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

    Dateianlage
    wahlgesetze Dpdf

    httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

    Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

    (1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

    Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

    (3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

    sect 38 Ausgleich durch den Bund

    (3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

    Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

    (1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    (2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

    Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

    sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

    (2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

    2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

    3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

    (3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

    2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

    3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

    Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

    Hochschulrahmengesetz (HRG)

    sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

    Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

    sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

    (1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

    Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

    Hervorheben
    Hervorheben

    Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

    sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

    (1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

    Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

    sect 2 Versicherter Personenkreis

    (1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

    (1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

    Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

    (2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

    (3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

    Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

    (2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

    1Reisepass

    2Kinderreisepass

    3vorlaumlufiger Reisepass

    4amtlicher Passa)

    Dienstpassb)

    Diplomatenpassc)

    vorlaumlufiger Dienstpassd)

    vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

    (4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

    Sortenschutzgesetz (SortG)

    sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

    (1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

    1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

    2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

    3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

    Hervorheben

    Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

    sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

    (1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

    c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

    Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

    sect 2 Anlaszlig der Speicherung

    (1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

    (2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

    9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

    sect 36 Loumlschung

    (2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

    Bundesbahngesetz (BbahnG)

    sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

    (1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

    Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

    sect 12 Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

    1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

    2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

    3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    sect 15 Waumlhlbarkeit

    (1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

    1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

    2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

    Deutsches Richtergesetz (DriG)

    sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

    In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

    1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

    2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

    3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

    4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

    sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

    (1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

    (2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

    1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

    2 (weggefallen)

    Hervorheben

    3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

    (3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

    Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

    sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

    4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

    Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

    Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

    sect 27 Begriffsbestimmung

    Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

    Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

    sect 1 Geltungsbereich

    Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

    Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

    sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

    2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

    3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

    Hervorheben

    sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

    sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

    Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

    1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

    25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

    Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

    3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

    25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

    • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
    • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
      • sect 3 Versagung
        • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
        • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
          • sect 37 Voraussetzung der Berufung
            • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
              • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
                • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                  • sect 2 Grundsatz
                    • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                      • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                        • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                          • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                            • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                              • sect 2 Versicherter Personenkreis
                                • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                  • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                    • Passgesetz (PassG)
                                      • sect 1 Passpflicht
                                        • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                          • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                            • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                              • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                                • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                  • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                  • sect 36 Loumlschung
                                                    • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                    • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                      • sect 12 Wahlrecht
                                                      • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                        • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                          • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                          • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                            • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                              • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                                • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                  • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                    • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                      • sect 1 Geltungsbereich
                                                                        • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                          • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                          • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                                1. Dateianlage
                                                                                  BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                  httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                  VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                  httpwwwgesetze-

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                                                                                  102102102102----IIII

                                                                                  StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                  Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                  des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                  vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                  geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                  Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                  An die Regierungen

                                                                                  die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                  die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                  InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                  IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                  1 Begriff des Deutschen

                                                                                  I Allgemeines

                                                                                  1

                                                                                  Begriff des Deutschen

                                                                                  Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                  Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                  dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                  gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                  ndash RuStAG1

                                                                                  )

                                                                                  4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                  41

                                                                                  Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                  deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                  zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                  GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                  besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                  Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                  42

                                                                                  Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                  erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                  Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                  weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                  richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                  Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                  auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                  sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                  2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                  Verwaltung

                                                                                  43

                                                                                  Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                  Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                  Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                  der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                  Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                  uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                  Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  Unterstreichen
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Begriff des Deutschenpdf
                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  notar_1161pdf
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    2 persdeutsch061115pdf

                                                                                    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                    seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    guumlltig weltweit

                                                                                    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                    ignorieren

                                                                                    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                    Staatsvolk gibt

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                    Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                    Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                    beruumlcksichtigen muss

                                                                                    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                    Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                    (jeder Verfassung)

                                                                                    verletzeschaumldige niemand

                                                                                    halte deine Vertraumlge ein

                                                                                    luumlge und betruumlge nicht

                                                                                    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                    Rechte beschuumltzen will

                                                                                    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                    funktionieren soll

                                                                                    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                    man auch Verfassung

                                                                                    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                    Im besonderen Fall kann

                                                                                    MannFrau (die Maske

                                                                                    abnehmen) und auch zu den

                                                                                    Personen sprechen

                                                                                    Spielfeld Recht

                                                                                    Die erdachte juristische Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    Welt der Rechtsordnungen

                                                                                    (Gesetze) mit ihren

                                                                                    zugehoumlrigen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    Reale Welt

                                                                                    (Wirklichkeit)

                                                                                    erlebbar mit den

                                                                                    5 Sinnen

                                                                                    die Welt der

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    realen Welt

                                                                                    Hier gibt es das

                                                                                    Recht der

                                                                                    juristischen Welt

                                                                                    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                    z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                    Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    Hier spricht und

                                                                                    schreibt nur der

                                                                                    Mann Max

                                                                                    oder die

                                                                                    Frau Maxilie

                                                                                    Hier gibt es keine

                                                                                    Personen sondern nur

                                                                                    Rollen wie z B die

                                                                                    Vater-Rolle oder die

                                                                                    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                    linke Seite

                                                                                    Schaubild Recht

                                                                                    rechte Seite

                                                                                    Schaubild Recht

                                                                                    RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                    dieBuumlhne

                                                                                    Kommunikation

                                                                                    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                    Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                    Kurz Personen

                                                                                    In der realen Welt gibt es die

                                                                                    lebendigen beseelten

                                                                                    Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                    und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                    Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                    voneinander zu unterscheiden

                                                                                    Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                    Die zwei parallelen Welten des

                                                                                    Rechts

                                                                                    Recht in der juristischen Welt

                                                                                    Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                    mit den juristischen Menschen

                                                                                    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                    Recht in der realen Welt

                                                                                    der lebendigen

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    Achtung

                                                                                    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                    des Begriffes

                                                                                    Mensch

                                                                                    lebendige

                                                                                    Maumlnner und Frauen

                                                                                    mit Maske (der Rolle) als

                                                                                    Schauspieler

                                                                                    auf der Buumlhne

                                                                                    Maumlnner und Frauen vom

                                                                                    Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    Verfassung

                                                                                    die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                    und

                                                                                    das sichtbare Dokument

                                                                                    (das Blatt Papier) sind die

                                                                                    natuumlrliche Person

                                                                                    eingebettet in der

                                                                                    realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    guumlltig auf der Erde

                                                                                    Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                    (Fiktion)

                                                                                    Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                    (personae)

                                                                                    nur auf Papier existent

                                                                                    houmlheres Recht

                                                                                    niedrigeres Recht

                                                                                    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                    Rechtsordnungen

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                    deren Rechtsordnungen

                                                                                    gilt nur fuumlr

                                                                                    gilt fuumlr

                                                                                    mit ihren

                                                                                    mit ihren

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                    buumlrgerschaft)

                                                                                    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                    Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                    ausweis)

                                                                                    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Personalausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Einwohner

                                                                                    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                    sect 8 HGO

                                                                                    Einwohner und Buumlrger

                                                                                    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30

                                                                                    Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                    Person moumlglich

                                                                                    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    nicht wahlberechtigt

                                                                                    nach HGO

                                                                                    (und darf auch nicht

                                                                                    gewaumlhlt werden)

                                                                                    Verwaltungsperson nach

                                                                                    HLKO

                                                                                    Ohne Person Buumlrger

                                                                                    keine Buumlrgerrechte

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                    Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                    immer zu fragen

                                                                                    Handelt es sich hier um eine

                                                                                    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                    Bezeichnung (siehe

                                                                                    Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                    Eisenhower Sept 1945)

                                                                                    oder handelt es sich hier um

                                                                                    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                    Staat

                                                                                    Im ersteren Fall muss das

                                                                                    Wort Staat immer durch

                                                                                    von den Alliierten

                                                                                    eingesetzte Verwaltung

                                                                                    ersetzt werden

                                                                                    bzw durch

                                                                                    Verwaltungsgebiet

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher Buumlrger

                                                                                    Staats

                                                                                    angehoumlrigkeits

                                                                                    ausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    gibt es leider nicht

                                                                                    also existiert auch keine

                                                                                    Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Ohne Ausweis keine

                                                                                    nat Person Buumlrger

                                                                                    wahlberechtigter

                                                                                    Einwohner

                                                                                    nach HGO

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    Person

                                                                                    die wahlberechtigt ist

                                                                                    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                    und gewaumlhlt werden darf

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    sect 32 (1) HGO

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrger

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Buumlrgerausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                    Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                    Person Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlrger061115pdf

                                                                                    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                    Buumlrgermeister

                                                                                    ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Gelber-Schein-

                                                                                    Deutscher

                                                                                    Staats-

                                                                                    angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                    (Max Muster)

                                                                                    Person

                                                                                    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                    sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                    Das heiszligt

                                                                                    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                    spielen zu duumlrfen

                                                                                    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                    duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                    Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                    1 Voraussetzung um

                                                                                    Person Buumlrgermeister

                                                                                    werden zu koumlnnen

                                                                                    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                    niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                    Muss von Person Deutscher

                                                                                    gewaumlhlt worden sein

                                                                                    2 Voraussetzung um Person

                                                                                    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                    die Voraussetzungen

                                                                                    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                    egal

                                                                                    ob Person

                                                                                    Deutscher nach RuStAG

                                                                                    oder Person

                                                                                    Deutscher

                                                                                    der BRD-Verwaltung nach

                                                                                    StAG

                                                                                    Grundgesetz fuumlr die

                                                                                    Bundesrepublik Deutschland

                                                                                    vom 23 Mai 1949

                                                                                    A r t i k e l 116

                                                                                    (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                    Grundgesetzes ist

                                                                                    vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                    gesetzlicher Regelung wer

                                                                                    die deutsche

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                    vom 7 November 2006

                                                                                    Art 1

                                                                                    Wahlrecht

                                                                                    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                    1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                    Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                    soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                    geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                    Reichs- und

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                    (RuStAG) 1913

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    buumlmei06112015pdf

                                                                                    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                    Sensationell

                                                                                    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                    in Deutschland entdeckt

                                                                                    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                    Georgia Guidestones

                                                                                    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                    nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Mensch-Maske

                                                                                    unsichtbar

                                                                                    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                    (jur) Menschheit

                                                                                    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                    Dateianlage
                                                                                    6a_sensationpdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Max Mustermann

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                    Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                    (Jur)

                                                                                    Mensch [-Ausweis]

                                                                                    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                    Maxilie Muster

                                                                                    die im Besitz

                                                                                    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                    gemaumlszlig

                                                                                    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                    mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                    Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                    MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                    (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                    HH
                                                                                    Dateianlage
                                                                                    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                    Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                    Die 2 Arten der

                                                                                    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                    Ja so ist es auch

                                                                                    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                    Rechtsgrundsatz

                                                                                    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                    vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                    1 2

                                                                                    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                    Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                    Dateianlage
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                                                                                    Linien
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                                                                                      Dateianlage
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                                                                                        Dateianlage
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                                                                                        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                        HH
                                                                                        Schreibmaschinentext
                                                                                        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                          Dateianlage
                                                                                          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Die beiden Personen Deutscher _zu_34Seiten_Teil1_29052014 06112015

= =(Gelber-Schein-)

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Die Person

(Rechtspersoumlnlichkeit)

Deutscher

durch Antrag erworben

gemaumlszlig RuStAG 1913 sect 4 (1)

Abstammung und GG 116 (1)vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit

mit Geburts- und Heiratsurkunden

die Ius sanguinis (Recht des Blutes) bzw die Abstammung beweisen

ist VoraussetzungGrundlage fuumlr den

Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Die Person des Vorfahrens der vor 1914 geboren wurde

liefert die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten

im Staatenbund [D R] Kaiserreich

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Die Person

(Rechtspersoumlnlichkeit)

Verwaltungs-Deutscher

durch Antrag erworben

gemaumlszlig GG 116 (1)Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes

Person

Verwaltungs-Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

Wenn keine Geburts- und Heiratsurkunden

der Vorfahren vorhanden sind

(bis zu dem Vorfahren der vor 1914 geboren wurde)

ist nur der Erwerb der Person Verwaltungs-Deutscher moumlglich

gleiches

Erscheinungsbild

des Ausweises

damit die

Taumluschung nicht

bemerkt wird

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher

Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Person Deutscher des Groszligvaters aus der

Kaiserzeit wird nach guumlltigem Gesetz RuStAG

1913 mittels Abstammung durch sein Kind und

seinen Enkel in die heutige Zeit uumlbertragen

durch

Zusammenstellung der Geburts- und

Heiratsurkunden bis vor 1914

Urkundlicher Beweis der

Staatsangehoumlrigkeitsausweisldquo

(Person der BRD-Verwaltung)

Bei dem Begriff Staat gilt es immer zu

fragen

Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich

(clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um einen

tatsaumlchlich souveraumlnen Staat

Im ersteren Fall muss das Wort Staat

immer durch das Wort

Verwaltungsgebiet

ersetzt werden

und das Wort Gesetz durch das Wort

VerordnungAusweis fuumlr die Person

Verwaltungs-Deutscher=

Firmen-Ausweis

Immer noch besser als nur der

Besitz des Personalausweises

weil mit der Moumlglichkeit des Zugriffs auf

die Rechte der nat Person (Verwaltungs)-

Deutscherldquo im Besatzungsgebiet

Betonung liegt hier auf Schein im

Sinne von es scheint so

Hier ist Deutscher nur eine

Bezeichnung analog der

Bezeichnung Staat in der

Proklamation Nr 2

Hier verbindlicher

Nachweis

der Person Verwaltungs-

Deutscher nach

GG 116 (1) mit der

grundgesetzlichen bzw

verordnungslichen

deutschen

Verwaltungsgebiets-

angehoumlrigkeit

Verwaltungs-

Deutscher

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz RuStAG

1913 (vom 22071913)

sect 1

Deutscher ist wer die

Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die

unmittelbare

Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35)

besitzt

sect 3

Die Staatsangehoumlrigkeit in einem

Bundesstaate wird erworben

1 durch Geburt (sect 4)

sect 4

[1] Durch die Geburt erwirbt das

eheliche Kind eines Deutschen die

Staatsangehoumlrigkeit des

Vaters das uneheliche Kind eines

Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit

der Mutter

=StaatsbuumlrgerVerwaltungsgebiets-

buumlrger

Nat Person Deutscher des Staatenbundes deutsches

Kaiserreich (seit 1871) ist der nat Person

Staatsbuumlrger des jeweiligen (Bundes)staates gemaumlszlig

Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871

gleichgestellt

Die Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

hat zwei

Bedeutungen

Der Ausweis fuumlr die natuumlrliche Person Verwaltungs-Deutscher muumlsste korrekt

(ohne Taumluschung)

Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis

heiszligen

Die korrekte Bescheinigung auf diesem Ausweis muumlsste lauten

bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo

Hier verbindlicher Nachweis

der Person Deutscher

nach guumlltigem Gesetz

RuStAG 1913

Die Aussage auf dem

Staatsangehoumlrigkeitsausweis

bdquoist deutsche(r)

Staatsangehoumlrige(r)ldquo

sagt nichts uumlber die

Staatsangehoumlrigkeit in einem der

25 deutschen (Bundes)staaten im

Staatenbund Kaiserreich aus

Es wird grundsaumltzlich die

Staatsangehoumlrigkeit in einem der

25 deutschen (Bundes)staaten

bescheinigt

Um welchen Bundesstaat es sich handelt

dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird

ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der

deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des

Bundesverwaltungsamtes (BVA)

im Punkt 43 ersichtlich

(und in den Anlagen V fuumlr die Vorfahren)

RuStAG 1913

Auf Art 116 (1) wird

Bezug genommen in

Gemeindeordnungen

Wahlgesetzen und

Verfassungen der

Laumlnder

Wahlgesetze in Deutschland

Auf Wahlrechtde finden sich auch detaillierte Beschreibungen der Wahlsysteme fuumlr die Bundestagswahl die Europawahl die Landtagswahlen und Kommunalwahlen

Bundesweite Wahlen

Bundestagswahl Europawahl

Bundeswahlleiter Grundgesetz | BWahlG | BWO | WPruumlfG | WStatG | BWahlGV | Uumlbersicht

EuWG | EuWO | WPruumlfG | DWA | Uumlbersicht

Wahlen in den Laumlndern

Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

Kommunalverfassungen

Baden-

Wuumlrttemberg

LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

Verf | GemO | LKrO | BezO

Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

BbgKWahlG | BbgKWahlV

Verf | BbgKVerf

Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

Verf | BezVG

Hessen

LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | HGO | HKO

Mecklenburg-

Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

NKWG | NKWO Verf | NKomVG

Nordrhein-

Westfalen

LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

Verf | GO | KrO

Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

KWG | KWO SVerf | KSVG

Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

Schleswig-

Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

Verf | ThuumlrKO

Abkuumlrzungen

bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

bull EuWG ndash Europawahlgesetz bull EuWO ndash Europawahlordnung bull GO ndash Gemeindeordnung bull KOKrO ndash Kreisordnung bull KV ndash Kommunalverfassung bull KWG ndash Kommunalwahlgesetz bull KWO ndash Kommunalwahlordung bull LKWG ndash Landes- und Kommunalwahlgesetz bull LWahlG ndash Landeswahlgesetz bull LWG ndash Landeswahlgesetz bull LWO ndash Landeswahlordung bull VerbGemG ndash Verbandsgemeindegesetz bull Verf ndash Verfassung bull WahlGV ndash Wahlgeraumlteverordnung bull WPruumlfG ndash Wahlpruumlfungsgesetz bull WStatG ndash Wahlstatistikgesetz

Links

bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

Dateianlage
wahlgesetze Dpdf

httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

sect 38 Ausgleich durch den Bund

(3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

(1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Wahlgesetze in Deutschland

Auf Wahlrechtde finden sich auch detaillierte Beschreibungen der Wahlsysteme fuumlr die Bundestagswahl die Europawahl die Landtagswahlen und Kommunalwahlen

Bundesweite Wahlen

Bundestagswahl Europawahl

Bundeswahlleiter Grundgesetz | BWahlG | BWO | WPruumlfG | WStatG | BWahlGV | Uumlbersicht

EuWG | EuWO | WPruumlfG | DWA | Uumlbersicht

Wahlen in den Laumlndern

Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

Kommunalverfassungen

Baden-

Wuumlrttemberg

LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

Verf | GemO | LKrO | BezO

Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

BbgKWahlG | BbgKWahlV

Verf | BbgKVerf

Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

Verf | BezVG

Hessen

LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | HGO | HKO

Mecklenburg-

Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

NKWG | NKWO Verf | NKomVG

Nordrhein-

Westfalen

LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

Verf | GO | KrO

Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

KWG | KWO SVerf | KSVG

Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

Schleswig-

Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

Verf | ThuumlrKO

Abkuumlrzungen

bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

bull EuWG ndash Europawahlgesetz bull EuWO ndash Europawahlordnung bull GO ndash Gemeindeordnung bull KOKrO ndash Kreisordnung bull KV ndash Kommunalverfassung bull KWG ndash Kommunalwahlgesetz bull KWO ndash Kommunalwahlordung bull LKWG ndash Landes- und Kommunalwahlgesetz bull LWahlG ndash Landeswahlgesetz bull LWG ndash Landeswahlgesetz bull LWO ndash Landeswahlordung bull VerbGemG ndash Verbandsgemeindegesetz bull Verf ndash Verfassung bull WahlGV ndash Wahlgeraumlteverordnung bull WPruumlfG ndash Wahlpruumlfungsgesetz bull WStatG ndash Wahlstatistikgesetz

Links

bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

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httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

sect 38 Ausgleich durch den Bund

(3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

(1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
                                                                                  Dateianlage
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Wahlen in den Laumlndern

Landeswahlleiter Landtagswahlen Kommunalwahlen Landes- und

Kommunalverfassungen

Baden-

Wuumlrttemberg

LWG | LWO | LWPrG | Uumlbersicht

KomWG | KomWO LV | GemO | LKrO

Bayern LWG | LWO GLKrWG | GLKrWO | BezWG

Verf | GemO | LKrO | BezO

Berlin LWG | LWO | Uumlbersicht Verf

Brandenburg BbgLWahlG | BbgLWahlV

BbgKWahlG | BbgKWahlV

Verf | BbgKVerf

Bremen BremWahlG | BremLWO | Uumlbersicht Verf | OrtsbeiraumlteG | VerfBrhv

Hamburg BuumlWG | BuumlWO | WPruumlfG

BezVWG | BezVWO | WPruumlfG

Verf | BezVG

Hessen

LWG | LWO | WPruumlfG | WahlGV | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | HGO | HKO

Mecklenburg-

Vorpommern LKWG M-V | LKWO M-V | Uumlbersicht Verf | KV M-V

Niedersachsen NLWG | NLWO | WahlPrG

NKWG | NKWO Verf | NKomVG

Nordrhein-

Westfalen

LWahlG | LWahlO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWahlG | KWahlO | Uumlbersicht

Verf | GO | KrO

Rheinland-Pfalz LWahlG | LWO KWG | KWO Verf | GemO | LKO

Saarland LWG | LWO | Uumlbersicht

KWG | KWO SVerf | KSVG

Sachsen SaumlchsWahlG | LWO | SaumlchsWprG

KomWG | KomWO Verf | SaumlchsGemO | SaumlchsLKrO

Sachsen-Anhalt LWG | LWO | WPruumlfG | Uumlbersicht

KWG | KWO | Uumlbersicht

Verf | GO | LKO | VerbGemG | Uumlbersicht

Schleswig-

Holstein LWahlG | LWO GKWG ndash GKWO Verf | GO | KrO

Thuumlringen ThuumlrLWG | ThuumlrLWO

ThuumlrKWG | ThuumlrKWO

Verf | ThuumlrKO

Abkuumlrzungen

bull BezWG ndash Bezirkswahlgesetz bull BezWO ndash Bezirkswahlordnung bull BezVG ndash Bezirksverwaltungsgesetz bull BWahlG ndash Bundeswahlgesetz bull BWahlGV ndash Bundeswahlgeraumlteverordnung bull BWO ndash Bundeswahlordnung bull DWA ndash Direktwahlakt

bull EuWG ndash Europawahlgesetz bull EuWO ndash Europawahlordnung bull GO ndash Gemeindeordnung bull KOKrO ndash Kreisordnung bull KV ndash Kommunalverfassung bull KWG ndash Kommunalwahlgesetz bull KWO ndash Kommunalwahlordung bull LKWG ndash Landes- und Kommunalwahlgesetz bull LWahlG ndash Landeswahlgesetz bull LWG ndash Landeswahlgesetz bull LWO ndash Landeswahlordung bull VerbGemG ndash Verbandsgemeindegesetz bull Verf ndash Verfassung bull WahlGV ndash Wahlgeraumlteverordnung bull WPruumlfG ndash Wahlpruumlfungsgesetz bull WStatG ndash Wahlstatistikgesetz

Links

bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

Dateianlage
wahlgesetze Dpdf

httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

sect 38 Ausgleich durch den Bund

(3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

(1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
                                                                                  Dateianlage
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

bull EuWG ndash Europawahlgesetz bull EuWO ndash Europawahlordnung bull GO ndash Gemeindeordnung bull KOKrO ndash Kreisordnung bull KV ndash Kommunalverfassung bull KWG ndash Kommunalwahlgesetz bull KWO ndash Kommunalwahlordung bull LKWG ndash Landes- und Kommunalwahlgesetz bull LWahlG ndash Landeswahlgesetz bull LWG ndash Landeswahlgesetz bull LWO ndash Landeswahlordung bull VerbGemG ndash Verbandsgemeindegesetz bull Verf ndash Verfassung bull WahlGV ndash Wahlgeraumlteverordnung bull WPruumlfG ndash Wahlpruumlfungsgesetz bull WStatG ndash Wahlstatistikgesetz

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bull Uumlbersicht der Landeswahlleiter bull Uumlbersicht der Landtage bull Uumlbersicht der Landesverfassungsgerichte

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httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

sect 38 Ausgleich durch den Bund

(3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

(1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

httpwwwbuzerdegesetz3904a54415htm

Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

(1) Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen wenn der Antragsteller

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Angehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates dem Deutschland und die EuropaumlischeUnion vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeraumlumt haben oder heimatloser Auslaumlnder im Sinne des Gesetzes uumlber die Rechtsstellung heimatloser Auslaumlnder ist

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)sect 3 Versagung

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 desGrundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt die entweder nicht nach deutschem Recht gegruumlndet ist oder die weder ihren satzungsmaumlszligigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )

sect 38 Ausgleich durch den Bund

(3) Die Absaumltze 1 und 2 sind auf Geschaumldigte die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind und die ihren gewoumlhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben nicht anzuwenden soweit der Heimatstaat im Zeitpunkt des nuklearen Ereignisses imVerhaumlltnis zur Bundesrepublik Deutschland eine nach Art Ausmaszlig und Houmlhe gleichwertige Regelung nicht sichergestellt hat

Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

(1) In das Dienstverhaumlltnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden wersect 37 Voraussetzung der Berufung

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfaumlllen Ausnahmen von Absatz 1 Nr1 zulassen wenn dafuumlr ein dienstliches Beduumlrfnis besteht

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

sect 42 Antrag auf Sortenzulassung(1) Die Sortenzulassung kann beantragen wer hierzu von der Sache und der Person her befugt ist

(2) Von der Sache her ist befugt1 bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschuumltzten Sorte der Sortenschutzinhaber

2 bei einer Sorte fuumlr die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr 210094 uumlber den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist der Antragsteller im Sortenschutzverfahren

3 bei einer anderen Sorte wer die Sorte nicht nur voruumlbergehend nach den Grundsaumltzen systematischer Erhaltungszuumlchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten laumlsst

(3) Von der Person her sind befugt1 Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland[was ist bdquoinlandldquo]

2 Angehoumlrige eines anderen Vertragsstaates sowie natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat

3 andere natuumlrliche und juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewaumlhrleistet ist

Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)sect 2 Grundsatz(3) Auslaumlnder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind

Hochschulrahmengesetz (HRG)

sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit

Die Zulassung eines Studienbewerbers der Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist darf nicht davon abhaumlngig gemacht werden in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Geburtsort oder der Wohnsitz des Studienbewerbers oder seiner Angehoumlrigen liegt oder in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Studienbewerber die Qualifikation fuumlr das Hochschulstudiumerworben hat sect32 Abs3 Nr1 Satz 4 bis 6 bleibt unberuumlhrt

sect 27 Allgemeine Voraussetzungen

(1) Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist zu dem von ihm gewaumlhlten

Hochschulstudium berechtigt wenn er die fuumlr das Studium erforderliche Qualifikation nachweist Staatsangehoumlrige eines anderen Mitgliedstaats der Europaumlischen Union sind Deutschen gleichgestellt wenn die fuumlr das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden Zugangshindernisse die in der Person des Studienbewerbers liegen ohne sich auf die Qualifikation zu beziehen regelt das Landesrecht

Hervorheben
Hervorheben

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)

sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt

(1) Oumlffentliche Stellen duumlrfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fuumlr eine zu schuumltzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer voruumlbergehend geaumlnderten Identitaumlt (Tarndokumente) mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen oder voruumlbergehend veraumlndern sowie die geaumlnderten Daten verarbeiten Sie sollen dem Ersuchen entsprechen soweit entgegenstehende oumlffentliche Interessen oder schutzwuumlrdige Interessen Dritter nicht uumlberwiegen Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maszlignahme durch die Zeugenschutzdienststelle ist fuumlr die ersuchte Stelle bindend Fuumlr Zwecke des Satzes 1 duumlrfen Eintragungen in Personenstandsregister nicht vorgenommen werden Personalausweise und Paumlsse duumlrfen nicht fuumlr Personen ausgestellt werden die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)

sect 2 Versicherter Personenkreis

(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind

(1a) Deutsche im Sinne der Vorschriften uumlber die Sozialversicherung und die Arbeitsfoumlrderung sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder ohne ihr zu unterliegen sich uumlberwiegend in Deutschland aufhalten Sie muumlssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identitaumlt berechtigten Behoumlrde vorlegen Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben Dies gilt nicht fuumlr zur Identitaumltsfeststellung berechtigte Behoumlrden sowie in den Faumlllen der Einziehung und Sicherstellung

(2) Die Ausweispflicht gilt auch fuumlr Personen die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen Sie gilt nicht fuumlr Personen gegen dieeine Freiheitsstrafe vollzogen wird Personen die einen guumlltigen Pass im Sinne des sect1 Abs2 des Passgesetzesbesitzen koumlnnen die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfuumlllen

(3) Die zustaumlndige Personalausweisbehoumlrde nach sect7 Abs1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Passgesetz (PassG)sect 1 Passpflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die aus dem Geltungsbereich diesesGesetzes aus- oder in ihn einreisen sind verpflichtet einen guumlltigen Pass mitzufuumlhren und sich damit uumlber ihre Person auszuweisen Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genuumlgt

(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten

1Reisepass

2Kinderreisepass

3vorlaumlufiger Reisepass

4amtlicher Passa)

Dienstpassb)

Diplomatenpassc)

vorlaumlufiger Dienstpassd)

vorlaumlufiger Diplomatenpass(3) Niemand darf mehrere Paumlsse der Bundesrepublik Deutschland besitzen sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Paumlsse nachgewiesen wird

(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes ausgestellt werden er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

Sortenschutzgesetz (SortG)

sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich

(1) Die Rechte aus diesem Gesetz stehen nur zu

1 Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland [wer sind denn die obengenannten nat u jur Personen gemaumlszlig Definition Ist der bdquoEinwohnerldquo eine solche nat o Jur Person]

2 Angehoumlrigen eines anderen Vertragsstaates oder Staates der Verbandsmitglied ist sowie natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Wohnsitz oder Niederlassung in einem solchen Staat und

3 anderen natuumlrlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften soweit in dem Staat dem sie angehoumlren oder in dem sie ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung haben nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums fuumlr Ernaumlhrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt deutschen Staatsangehoumlrigen oder Personen mit Wohnsitz oder Niederlassung im Inland ein entsprechender Schutz gewaumlhrt wird (2) Wer in einem Vertragsstaat weder Wohnsitz noch Niederlassung hat kann an einem in diesem

Hervorheben

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

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                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Palandt_Auflage 38_pdf
                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
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                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Gesetz geregelten Verfahren nur teilnehmen und Rechte aus diesem Gesetz nur geltend machen wenn er einen Vertreter mit Wohnsitz oder Geschaumlftsraumlumen in einem Vertragsstaat (Verfahrensvertreter) bestellt hat

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern(Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)

sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses

(1) In das Beamtenverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehoumlrigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates dem Deutschland und die Europaumlische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeraumlumt habenbesitzt

Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]

sect 2 Anlaszlig der Speicherung

(1) Die Speicherung von Daten eines Auslaumlnders ist zulaumlssig wenn er seinen Aufenthalt nicht nur voruumlbergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat

(2) Die Speicherung ist ferner zulaumlssig bei Auslaumlndern [siehe AufenthG sect2 (1) ]

9 deren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit oder der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes abgelehnt worden ist

sect 36 Loumlschung

(2) Die Daten sind auch unverzuumlglich zu loumlschen wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehoumlrigkeit erworben hat oder die Registerbehoumlrde nach der Speicherung seiner Daten erfaumlhrt daszlig er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes ist Eine Loumlschung erfolgt ferner wenn die Registerbehoumlrde auf Grund einer Mitteilung nach sect 8 Abs 1 Satz 2 Nr 2 davon ausgehen kann daszlig auch andere oumlffentliche Stellen die Daten fuumlr ihre Aufgabenerfuumlllung nicht mehr benoumltigen

Bundesbahngesetz (BbahnG)

sect 8 Zusammensetzung und Rechtsstellung des Vorstands

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzer und weiteren Mitgliedern Uumlber die Zahl der Mitglieder beschlieszligt die Bundesregierung Ein Mitglied hat insbesondere die personellen und sozialen Aufgaben wahrzunehmen Die Vorstandsmitglieder muumlssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und duumlrfen dem Verwaltungsrat nicht angehoumlren Sie sollen hervorragende Kenner des Verkehrswesens und der Wirtschaft sein

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

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                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Palandt_Auflage 38_pdf
                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Palandt_Auflage 38pdf
                                                                                    Dateianlage
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                                                                                      Dateianlage
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                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)

sect 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs1 des Grundgesetzes die am Wahltage

1 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

2 seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewoumlhnlich aufhalten

3 nicht nach sect13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

sect 15 Waumlhlbarkeit

(1) Waumlhlbar ist wer am Wahltage

1 Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs1 des Grundgesetzes ist und

2 das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Deutsches Richtergesetz (DriG)

sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen

In das Richterverhaumlltnis darf nur berufen werden wer

1 Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist

2 die Gewaumlhr dafuumlr bietet dass er jederzeit fuumlr die freiheitliche demokratische Grundordnung im SinnedesGrundgesetzes eintritt

3 die Befaumlhigung zum Richteramt besitzt (sectsect5 bis 7) und

4 uumlber die erforderliche soziale Kompetenz verfuumlgt

sect 18 Nichtigkeit der Ernennung

(1)1Eine Ernennung ist nichtig wenn sie von einer sachlich unzustaumlndigen Behoumlrde ausgesprochen wurde2Die Ernennung kann nicht ruumlckwirkend bestaumltigt werden

(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung

1 nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder

2 (weggefallen)

Hervorheben

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

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                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
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                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
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                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

3 nicht die Faumlhigkeit zur Bekleidung oumlffentlicher Aumlmter hatte

(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden nachdem ein Gericht sie rechtskraumlftig festgestellt hat

Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz- FFG)

sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen

4 die Regisseurin oder der Regisseur Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des

Grundgesetzes ist oder dem deutschen Kulturbereich angehoumlrt oder die Staatsangehoumlrigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europaumlischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uumlber den Europaumlischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besitzt

Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )

sect 27 Begriffsbestimmung

Der Begriff Deutscher bestimmt sich nach Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes

Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)

sect 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt fuumlr Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und fuumlr Angehoumlrige der in sect7Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Staaten die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Befaumlhigung fuumlr eine Laufbahn im Bundesdienst auf Grund der Richtlinie 200536EGd es Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 3092005 S22 L 271 vom 16102007 S18 L 93 vom 442008 S28 L 33 vom 322009 S49) die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr 2792009 (ABl L 93 vom 742009 S11) geaumlndert worden ist anstreben wenn ihre Berufsqualifikation in einem dieser Staaten erworben oder anerkannt worden ist (Qualifikationsstaat) und dort fuumlr den unmittelbaren Zugang zu einer Taumltigkeit im oumlffentlichen Dienst erforderlich ist die der angestrebten Laufbahn vergleichbar ist

Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)

sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde

2 die Bescheinigung der Staatsangehoumlrigkeit nach Artikel 116 Abs2 Satz 2 des Grundgesetzes

3 der Verzicht nach a) sect 26 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes

Hervorheben

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

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                                                                                httpwwwgesetze-

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                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Palandt_Auflage 38_pdf
                                                                                  Linien
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                                                                                  Dateianlage
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                                                                                    Dateianlage
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                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch

sect 3a hat 1 fruumlhere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Gebuumlhr betraumlgt fuumlr

1 den Widerruf oder die Ruumlcknahmeeiner Amtshandlung soweit derBetroffene dazu Anlaszlig gegebenhat

25 EUR bis zu dem Betrag derals Gebuumlhr fuumlr die Vornahme derwiderrufenen oder zuruumlckgenommenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

2 die Ablehnung oder die Ruumlcknahmeeines Antrages auf Vornahme einerAmtshandlung

Betrag der fuumlr die Vornahme derAmtshandlung vorgesehenen Gebuumlhrunter Beruumlcksichtigung von sect 15des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14 August 2013 geltenden Fassung

3 die Zuruumlckweisung des Widerspruchsoder die Ruumlcknahme des Widerspruchsnach Beginn der sachlichenBearbeitung

25 EUR bis zu dem Betrag der fuumlr dieVornahme der angefochtenenAmtshandlung vorgesehen ist oderzu erheben waumlre

  • Gesetz uumlber das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmeruumlberlassung (Arbeitnehmeruumlberlassungsgesetz - AUumlG)
    • sect 3 Versagung
      • Gesetz uumlber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ndash AtG )
      • Gesetz uumlber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
        • sect 37 Voraussetzung der Berufung
          • Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
            • sect 42 Antrag auf Sortenzulassung
              • Gesetz uumlber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
                • sect 2 Grundsatz
                  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
                    • sect 35 Unabhaumlngigkeit der Zulassung von der Landeszugehoumlrigkeit
                      • Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefaumlhrdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
                        • sect 5 Voruumlbergehende Tarnidentitaumlt
                          • Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften fuumlr die Sozialversicherung - (SGB IV)
                            • sect 2 Versicherter Personenkreis
                              • Gesetz uumlber Personalausweise und den elektronischen Identitaumltsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
                                • sect 1 Ausweispflicht Ausweisrecht
                                  • Passgesetz (PassG)
                                    • sect 1 Passpflicht
                                      • Sortenschutzgesetz (SortG)
                                        • sect 15 Persoumlnlicher Anwendungsbereich
                                          • Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Laumlndern (Beamtenstatusgesetz ndash BeamtStG)
                                            • sect 7 Voraussetzungen des Beamtenverhaumlltnisses
                                              • Gesetz uumlber das Auslaumlnderzentralregister (AZR-Gesetz ndash AZRG) [ merke Jeder ist Auslaumlnder bis Staatsangehoumlrigkeitsausweis vorliegt ]
                                                • sect 2 Anlaszlig der Speicherung
                                                • sect 36 Loumlschung
                                                  • Bundesbahngesetz (BbahnG)
                                                  • Bundeswahlgesetz (BWahlG kaAbk)
                                                    • sect 12 Wahlrecht
                                                    • sect 15 Waumlhlbarkeit
                                                      • Deutsches Richtergesetz (DriG)
                                                        • sect 9 Voraussetzungen fuumlr die Berufungen
                                                        • sect 18 Nichtigkeit der Ernennung
                                                          • Gesetz uumlber Maszlignahmen zur Foumlrderung des deutschen Films (Filmfoumlrderungsgesetz - FFG)
                                                            • sect 15 Allgemeine Foumlrderungsvoraussetzungen
                                                              • Gesetz uumlber die Konsularbeamten ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG )
                                                                • sect 27 Begriffsbestimmung
                                                                  • Verordnung uumlber die Anerkennung europaumlischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefaumlhigung (Laufbahnbefaumlhigungsanerkennungsverordnung - LBAV)
                                                                    • sect 1 Geltungsbereich
                                                                      • Staatsangehoumlrigkeits-Gebuumlhrenverordnung (StAGebV)
                                                                        • sect 1 Gebuumlhrenpflichtige Tatbestaumlnde
                                                                        • sect 3a Gebuumlhren fuumlr Widerruf Ruumlcknahme Ablehnung und Widerspruch
                                                                              1. Dateianlage
                                                                                BUZER_Gesetze mit 116_juni15_pdf

                                                                                httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

                                                                                httpwwwgesetze-

                                                                                bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

                                                                                bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

                                                                                VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

                                                                                102102102102----IIII

                                                                                StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

                                                                                Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

                                                                                des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

                                                                                vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

                                                                                geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

                                                                                Fundstelle MABl 1982 S 629

                                                                                An die Regierungen

                                                                                die Kreisverwaltungsbehoumlrden

                                                                                die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

                                                                                InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

                                                                                IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

                                                                                1 Begriff des Deutschen

                                                                                I Allgemeines

                                                                                1

                                                                                Begriff des Deutschen

                                                                                Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

                                                                                Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

                                                                                dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

                                                                                gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

                                                                                Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

                                                                                ndash RuStAG1

                                                                                )

                                                                                4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

                                                                                41

                                                                                Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

                                                                                deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

                                                                                zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

                                                                                GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

                                                                                besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

                                                                                Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

                                                                                42

                                                                                Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

                                                                                erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

                                                                                Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

                                                                                weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

                                                                                richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

                                                                                Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

                                                                                auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

                                                                                sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

                                                                                2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

                                                                                Verwaltung

                                                                                43

                                                                                Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

                                                                                Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

                                                                                Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

                                                                                der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

                                                                                Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

                                                                                uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

                                                                                Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

                                                                                Unterstreichen
                                                                                Unterstreichen
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                Begriff des Deutschenpdf
                                                                                HH
                                                                                Dateianlage
                                                                                notar_1161pdf
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  2 persdeutsch061115pdf

                                                                                  Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

                                                                                  seit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  guumlltig weltweit

                                                                                  Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

                                                                                  Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

                                                                                  ignorieren

                                                                                  Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

                                                                                  Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

                                                                                  Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

                                                                                  Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

                                                                                  Staatsvolk gibt

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  natuumlrliche Personen (Fiktionen)

                                                                                  Im Staat in der realen Welt gibt es keine

                                                                                  Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

                                                                                  logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

                                                                                  Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

                                                                                  Volkes und Frauen des Volkes

                                                                                  Alle ohne Schein oder Ausweis

                                                                                  Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

                                                                                  Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

                                                                                  Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

                                                                                  verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

                                                                                  beruumlcksichtigen muss

                                                                                  Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

                                                                                  Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

                                                                                  (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

                                                                                  nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

                                                                                  natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

                                                                                  Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

                                                                                  Alle mit den entsprechenden Ausweisen

                                                                                  Grundlage jedes Zusammenlebens

                                                                                  (jeder Verfassung)

                                                                                  verletzeschaumldige niemand

                                                                                  halte deine Vertraumlge ein

                                                                                  luumlge und betruumlge nicht

                                                                                  Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

                                                                                  seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

                                                                                  selbst organisierenverwalten und seine Natur-

                                                                                  Rechte beschuumltzen will

                                                                                  Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

                                                                                  auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

                                                                                  funktionieren soll

                                                                                  Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

                                                                                  man auch Verfassung

                                                                                  Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

                                                                                  Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

                                                                                  juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

                                                                                  der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

                                                                                  Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

                                                                                  Im besonderen Fall kann

                                                                                  MannFrau (die Maske

                                                                                  abnehmen) und auch zu den

                                                                                  Personen sprechen

                                                                                  Spielfeld Recht

                                                                                  Die erdachte juristische Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  Welt der Rechtsordnungen

                                                                                  (Gesetze) mit ihren

                                                                                  zugehoumlrigen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  Reale Welt

                                                                                  (Wirklichkeit)

                                                                                  erlebbar mit den

                                                                                  5 Sinnen

                                                                                  die Welt der

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  realen Welt

                                                                                  Hier gibt es das

                                                                                  Recht der

                                                                                  juristischen Welt

                                                                                  Hier spricht und schreibt (normalerweise)

                                                                                  z B nur die Person X mit Namen Max

                                                                                  Muster oder z B die Person X mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  Hier spricht und

                                                                                  schreibt nur der

                                                                                  Mann Max

                                                                                  oder die

                                                                                  Frau Maxilie

                                                                                  Hier gibt es keine

                                                                                  Personen sondern nur

                                                                                  Rollen wie z B die

                                                                                  Vater-Rolle oder die

                                                                                  Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

                                                                                  linke Seite

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                                                                                  rechte Seite

                                                                                  Schaubild Recht

                                                                                  RegierungRegierungRegierungRegierung

                                                                                  (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

                                                                                  mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

                                                                                  Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

                                                                                  Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

                                                                                  das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

                                                                                  dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

                                                                                  (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

                                                                                  ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

                                                                                  aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

                                                                                  des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

                                                                                  deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

                                                                                  unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

                                                                                  Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

                                                                                  Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

                                                                                  Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

                                                                                  schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

                                                                                  und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

                                                                                  BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

                                                                                  dieBuumlhne

                                                                                  Kommunikation

                                                                                  Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

                                                                                  Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

                                                                                  uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

                                                                                  immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

                                                                                  unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

                                                                                  Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

                                                                                  innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

                                                                                  wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

                                                                                  Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

                                                                                  unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

                                                                                  und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

                                                                                  ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

                                                                                  Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

                                                                                  kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

                                                                                  Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

                                                                                  Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

                                                                                  und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

                                                                                  Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

                                                                                  Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

                                                                                  werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

                                                                                  Stones mit Menschheit gemeint sind

                                                                                  Kurz Personen

                                                                                  In der realen Welt gibt es die

                                                                                  lebendigen beseelten

                                                                                  Menschen aus Fleisch und Blut

                                                                                  und 5 Sinnesorganen Haut

                                                                                  Auge Ohr Nase und Mund

                                                                                  und der Faumlhigkeit gut und boumlse

                                                                                  voneinander zu unterscheiden

                                                                                  Kurz Maumlnner und Frauen

                                                                                  Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

                                                                                  unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

                                                                                  Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

                                                                                  unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

                                                                                  die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

                                                                                  Die zwei parallelen Welten des

                                                                                  Rechts

                                                                                  Recht in der juristischen Welt

                                                                                  Welt der Personen (Fiktionen)

                                                                                  mit den juristischen Menschen

                                                                                  (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

                                                                                  Recht in der realen Welt

                                                                                  der lebendigen

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  Achtung

                                                                                  Taumluschung durch zweifache Bedeutung

                                                                                  des Begriffes

                                                                                  Mensch

                                                                                  lebendige

                                                                                  Maumlnner und Frauen

                                                                                  mit Maske (der Rolle) als

                                                                                  Schauspieler

                                                                                  auf der Buumlhne

                                                                                  Maumlnner und Frauen vom

                                                                                  Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  Verfassung

                                                                                  die unsichtbare Maske (die Rolle)

                                                                                  und

                                                                                  das sichtbare Dokument

                                                                                  (das Blatt Papier) sind die

                                                                                  natuumlrliche Person

                                                                                  eingebettet in der

                                                                                  realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  guumlltig auf der Erde

                                                                                  Recht (grobe Uumlbersicht)

                                                                                  Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

                                                                                  (Fiktion)

                                                                                  Maske = identischer Gesichtsabdruck

                                                                                  ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

                                                                                  mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

                                                                                  zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeiten

                                                                                  (personae)

                                                                                  nur auf Papier existent

                                                                                  houmlheres Recht

                                                                                  niedrigeres Recht

                                                                                  Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

                                                                                  parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

                                                                                  Rechtsordnungen

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen erschaffen

                                                                                  Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

                                                                                  Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

                                                                                  die als Papierstuumlcke existieren (leben)

                                                                                  eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

                                                                                  Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

                                                                                  lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

                                                                                  und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

                                                                                  deren Rechtsordnungen

                                                                                  gilt nur fuumlr

                                                                                  gilt fuumlr

                                                                                  mit ihren

                                                                                  mit ihren

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

                                                                                  Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

                                                                                  ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

                                                                                  oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

                                                                                  bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

                                                                                  Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

                                                                                  Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

                                                                                  buumlrgerschaft)

                                                                                  Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

                                                                                  Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

                                                                                  Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

                                                                                  Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

                                                                                  Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

                                                                                  Einbuumlrgerung erworbenldquo

                                                                                  ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

                                                                                  Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

                                                                                  Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

                                                                                  Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

                                                                                  ausweis)

                                                                                  Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

                                                                                  Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

                                                                                  Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

                                                                                  Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  anhang einbuuml04112015pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Personalausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Einwohner

                                                                                  Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

                                                                                  sect 8 HGO

                                                                                  Einwohner und Buumlrger

                                                                                  (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

                                                                                  (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

                                                                                  Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30

                                                                                  Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

                                                                                  1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

                                                                                  Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

                                                                                  werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

                                                                                  hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

                                                                                  Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

                                                                                  Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

                                                                                  Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

                                                                                  Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

                                                                                  Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

                                                                                  den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

                                                                                  Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

                                                                                  weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

                                                                                  und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

                                                                                  Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

                                                                                  Person moumlglich

                                                                                  Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

                                                                                  Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

                                                                                  dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

                                                                                  fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

                                                                                  z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

                                                                                  gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  nicht wahlberechtigt

                                                                                  nach HGO

                                                                                  (und darf auch nicht

                                                                                  gewaumlhlt werden)

                                                                                  Verwaltungsperson nach

                                                                                  HLKO

                                                                                  Ohne Person Buumlrger

                                                                                  keine Buumlrgerrechte

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

                                                                                  Bei dem Begriff Staat gilt es

                                                                                  immer zu fragen

                                                                                  Handelt es sich hier um eine

                                                                                  willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

                                                                                  Bezeichnung (siehe

                                                                                  Proklamation Nr 2 Dwight D

                                                                                  Eisenhower Sept 1945)

                                                                                  oder handelt es sich hier um

                                                                                  einen tatsaumlchlich souveraumlnen

                                                                                  Staat

                                                                                  Im ersteren Fall muss das

                                                                                  Wort Staat immer durch

                                                                                  von den Alliierten

                                                                                  eingesetzte Verwaltung

                                                                                  ersetzt werden

                                                                                  bzw durch

                                                                                  Verwaltungsgebiet

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher Buumlrger

                                                                                  Staats

                                                                                  angehoumlrigkeits

                                                                                  ausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  gibt es leider nicht

                                                                                  also existiert auch keine

                                                                                  Rechtspersoumlnlichkeit

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Ohne Ausweis keine

                                                                                  nat Person Buumlrger

                                                                                  wahlberechtigter

                                                                                  Einwohner

                                                                                  nach HGO

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  Person

                                                                                  die wahlberechtigt ist

                                                                                  gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

                                                                                  und gewaumlhlt werden darf

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  sect 32 (1) HGO

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrger

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

                                                                                  anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Buumlrgerausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

                                                                                  Person Deutscher nach RuStAG oder

                                                                                  Person Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach StAG

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlrger061115pdf

                                                                                  Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

                                                                                  Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

                                                                                  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

                                                                                  httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

                                                                                  Buumlrgermeister

                                                                                  ArbeitsvertragUrkunde

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Gelber-Schein-

                                                                                  Deutscher

                                                                                  Staats-

                                                                                  angehoumlrigkeitsausweis

                                                                                  (Max Muster)

                                                                                  Person

                                                                                  Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

                                                                                  1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

                                                                                  sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

                                                                                  (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

                                                                                  fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

                                                                                  sect 30Aktives Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

                                                                                  Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

                                                                                  Das heiszligt

                                                                                  1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

                                                                                  Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

                                                                                  spielen zu duumlrfen

                                                                                  2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

                                                                                  Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

                                                                                  duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

                                                                                  gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

                                                                                  Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  gemaumlszlig GG 116 (1)

                                                                                  1 Voraussetzung um

                                                                                  Person Buumlrgermeister

                                                                                  werden zu koumlnnen

                                                                                  Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

                                                                                  niemals Maumlnner oder Frauen

                                                                                  Muss von Person Deutscher

                                                                                  gewaumlhlt worden sein

                                                                                  2 Voraussetzung um Person

                                                                                  Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

                                                                                  Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

                                                                                  die Voraussetzungen

                                                                                  zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

                                                                                  egal

                                                                                  ob Person

                                                                                  Deutscher nach RuStAG

                                                                                  oder Person

                                                                                  Deutscher

                                                                                  der BRD-Verwaltung nach

                                                                                  StAG

                                                                                  Grundgesetz fuumlr die

                                                                                  Bundesrepublik Deutschland

                                                                                  vom 23 Mai 1949

                                                                                  A r t i k e l 116

                                                                                  (1) Deutscher im Sinne dieses

                                                                                  Grundgesetzes ist

                                                                                  vorbehaltlich anderweitiger

                                                                                  gesetzlicher Regelung wer

                                                                                  die deutsche

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeit besitzt

                                                                                  Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

                                                                                  Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

                                                                                  Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

                                                                                  (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

                                                                                  vom 7 November 2006

                                                                                  Art 1

                                                                                  Wahlrecht

                                                                                  (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

                                                                                  1 Unionsbuumlrger sind

                                                                                  2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

                                                                                  3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

                                                                                  Lebensbeziehungen aufhalten

                                                                                  4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

                                                                                  (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

                                                                                  die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

                                                                                  Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

                                                                                  juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

                                                                                  soll muss das die Person belebende Organ (der

                                                                                  Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

                                                                                  die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

                                                                                  ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

                                                                                  Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

                                                                                  muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

                                                                                  geben sonst Exsistenz der Person

                                                                                  Unionsbuumlrger nicht moumlglich

                                                                                  Reichs- und

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

                                                                                  (RuStAG) 1913

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  buumlmei06112015pdf

                                                                                  Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

                                                                                  Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

                                                                                  Sensationell

                                                                                  Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

                                                                                  in Deutschland entdeckt

                                                                                  Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

                                                                                  Georgia Guidestones

                                                                                  unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

                                                                                  nun endlich juristisch korrekt beginnen

                                                                                  Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

                                                                                  (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

                                                                                  MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Mensch-Maske

                                                                                  unsichtbar

                                                                                  Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

                                                                                  (jur) Menschheit

                                                                                  und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  6a_sensationpdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Max Mustermann

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  des Mannes Max Mustermann sind Max

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Max Mustermann entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  Max Mustermann Max Mustermann

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxmuster_pdf

                                                                                  Nachweis der Person (Fiktion)

                                                                                  (Jur)

                                                                                  Mensch [-Ausweis]

                                                                                  gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

                                                                                  Maxilie Muster

                                                                                  die im Besitz

                                                                                  der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

                                                                                  gemaumlszlig

                                                                                  BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

                                                                                  Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick

                                                                                  1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

                                                                                  Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

                                                                                  Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

                                                                                  Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

                                                                                  mit Namen Maxilie Muster entsteht

                                                                                  Unterschrieben am xxyyzzzz

                                                                                  MaxilieMuster Maxilie Muster

                                                                                  (jur) Person bdquoMenschldquo

                                                                                  entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

                                                                                  Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

                                                                                  Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

                                                                                  -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

                                                                                  Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

                                                                                  Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

                                                                                  Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

                                                                                  Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

                                                                                  HH
                                                                                  Dateianlage
                                                                                  ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

                                                                                  Symbole fuumlr juristische Personen

                                                                                  Die 2 Arten der

                                                                                  MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

                                                                                  1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

                                                                                  daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

                                                                                  2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

                                                                                  Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

                                                                                  Dieser Grund heiszligt Taumluschung

                                                                                  Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

                                                                                  1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

                                                                                  Achtung Juristensprache = Fremdsprache

                                                                                  Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

                                                                                  Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

                                                                                  Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

                                                                                  erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

                                                                                  heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

                                                                                  Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

                                                                                  Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

                                                                                  Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

                                                                                  Ja so ist es auch

                                                                                  Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

                                                                                  Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

                                                                                  Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

                                                                                  Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

                                                                                  (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

                                                                                  Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

                                                                                  von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

                                                                                  zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

                                                                                  Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

                                                                                  dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

                                                                                  Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

                                                                                  die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

                                                                                  Rechtsgrundsatz

                                                                                  Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

                                                                                  Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

                                                                                  Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

                                                                                  Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

                                                                                  vom Schoumlpfer erschaffen

                                                                                  1 2

                                                                                  Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

                                                                                  einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

                                                                                  Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

                                                                                  Papier) in der Hand dem Menschenausweis

                                                                                  Das sind die juristischen Menschen die auf den

                                                                                  Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

                                                                                  und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

                                                                                  Dateianlage
                                                                                  Palandt_Auflage 38_pdf
                                                                                  Linien
                                                                                  Linien
                                                                                  Dateianlage
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                                                                                    Dateianlage
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                                                                                      Dateianlage
                                                                                      personen max muster_pdf

                                                                                      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

                                                                                      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

                                                                                      HH
                                                                                      Schreibmaschinentext
                                                                                      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

                                                                                      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

                                                                                      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

                                                                                        Dateianlage
                                                                                        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

httpwwwgesetze-bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmldocid=VVBY-

VVBY000022607ampst=vvampshowdoccase=1ampparamfromHL=truefocuspoint

httpwwwgesetze-

bayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY-

VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

httpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetzehttpwwwgesetze----

bayerndejportbayerndejportbayerndejportbayerndejportalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBYalportalpagebsbayprodpsmlshowdoccase=1ampst=vvampdocid=VVBY----

VVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bsVVBY000022607ampdocpart=Xampdocorigin=bs

102102102102----IIII

StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

Fundstelle MABl 1982 S 629

An die Regierungen

die Kreisverwaltungsbehoumlrden

die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

1 Begriff des Deutschen

I Allgemeines

1

Begriff des Deutschen

Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

ndash RuStAG1

)

4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

41

Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

42

Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

Verwaltung

43

Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

Unterstreichen
Unterstreichen
HH
Dateianlage
Begriff des Deutschenpdf
HH
Dateianlage
notar_1161pdf
    Dateianlage
    2 persdeutsch061115pdf

    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

    seit uumlber 1000 Jahren

    guumlltig weltweit

    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

    ignorieren

    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

    Staatsvolk gibt

    Maumlnner und Frauen

    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

    Volkes und Frauen des Volkes

    Alle ohne Schein oder Ausweis

    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

    beruumlcksichtigen muss

    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

    Grundlage jedes Zusammenlebens

    (jeder Verfassung)

    verletzeschaumldige niemand

    halte deine Vertraumlge ein

    luumlge und betruumlge nicht

    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

    Rechte beschuumltzen will

    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

    funktionieren soll

    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

    man auch Verfassung

    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

    Im besonderen Fall kann

    MannFrau (die Maske

    abnehmen) und auch zu den

    Personen sprechen

    Spielfeld Recht

    Die erdachte juristische Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    Welt der Rechtsordnungen

    (Gesetze) mit ihren

    zugehoumlrigen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    Reale Welt

    (Wirklichkeit)

    erlebbar mit den

    5 Sinnen

    die Welt der

    Maumlnner und Frauen

    Hier gibt es das

    Recht der

    realen Welt

    Hier gibt es das

    Recht der

    juristischen Welt

    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

    z B nur die Person X mit Namen Max

    Muster oder z B die Person X mit Namen

    Maxilie Muster

    Hier spricht und

    schreibt nur der

    Mann Max

    oder die

    Frau Maxilie

    Hier gibt es keine

    Personen sondern nur

    Rollen wie z B die

    Vater-Rolle oder die

    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

    linke Seite

    Schaubild Recht

    rechte Seite

    Schaubild Recht

    RegierungRegierungRegierungRegierung

    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

    dieBuumlhne

    Kommunikation

    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

    Stones mit Menschheit gemeint sind

    Kurz Personen

    In der realen Welt gibt es die

    lebendigen beseelten

    Menschen aus Fleisch und Blut

    und 5 Sinnesorganen Haut

    Auge Ohr Nase und Mund

    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

    voneinander zu unterscheiden

    Kurz Maumlnner und Frauen

    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

    Die zwei parallelen Welten des

    Rechts

    Recht in der juristischen Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    mit den juristischen Menschen

    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

    Recht in der realen Welt

    der lebendigen

    Maumlnner und Frauen

    Achtung

    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

    des Begriffes

    Mensch

    lebendige

    Maumlnner und Frauen

    mit Maske (der Rolle) als

    Schauspieler

    auf der Buumlhne

    Maumlnner und Frauen vom

    Schoumlpfer erschaffen

    Verfassung

    die unsichtbare Maske (die Rolle)

    und

    das sichtbare Dokument

    (das Blatt Papier) sind die

    natuumlrliche Person

    eingebettet in der

    realen Welt (Wirklichkeit)

    guumlltig auf der Erde

    Recht (grobe Uumlbersicht)

    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

    (Fiktion)

    Maske = identischer Gesichtsabdruck

    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    (personae)

    nur auf Papier existent

    houmlheres Recht

    niedrigeres Recht

    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

    Rechtsordnungen

    vom Schoumlpfer erschaffen

    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

    deren Rechtsordnungen

    gilt nur fuumlr

    gilt fuumlr

    mit ihren

    mit ihren

    Dateianlage
    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

    buumlrgerschaft)

    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

    ausweis)

    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

    Dateianlage
    anhang einbuuml04112015pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Einwohner

    Personalausweis

    (Max Muster)

    Person

    Einwohner

    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

    sect 8 HGO

    Einwohner und Buumlrger

    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30

    Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

    Person moumlglich

    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

    Person

    Deutscher

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

    nicht wahlberechtigt

    nach HGO

    (und darf auch nicht

    gewaumlhlt werden)

    Verwaltungsperson nach

    HLKO

    Ohne Person Buumlrger

    keine Buumlrgerrechte

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

    Bei dem Begriff Staat gilt es

    immer zu fragen

    Handelt es sich hier um eine

    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

    Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um

    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

    Staat

    Im ersteren Fall muss das

    Wort Staat immer durch

    von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltung

    ersetzt werden

    bzw durch

    Verwaltungsgebiet

    Gelber-Schein-

    Deutscher Buumlrger

    Staats

    angehoumlrigkeits

    ausweis

    (Max Muster)

    gibt es leider nicht

    also existiert auch keine

    Rechtspersoumlnlichkeit

    Buumlrger

    Ohne Ausweis keine

    nat Person Buumlrger

    wahlberechtigter

    Einwohner

    nach HGO

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Person

    die wahlberechtigt ist

    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

    und gewaumlhlt werden darf

    gemaumlszlig

    sect 32 (1) HGO

    Person

    Buumlrger

    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Buumlrgerausweis

    (Max Muster)

    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

    Person Deutscher nach RuStAG oder

    Person Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach StAG

    Dateianlage
    buumlrger061115pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Buumlrgermeister

    ArbeitsvertragUrkunde

    (Max Muster)

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Person

    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

    spielen zu duumlrfen

    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

    duumlrfen

    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    1 Voraussetzung um

    Person Buumlrgermeister

    werden zu koumlnnen

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

    niemals Maumlnner oder Frauen

    Muss von Person Deutscher

    gewaumlhlt worden sein

    2 Voraussetzung um Person

    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

    egal

    ob Person

    Deutscher nach RuStAG

    oder Person

    Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach

    StAG

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist

    vorbehaltlich anderweitiger

    gesetzlicher Regelung wer

    die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 7 November 2006

    Art 1

    Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

    1 Unionsbuumlrger sind

    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

    Lebensbeziehungen aufhalten

    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

    soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

    geben sonst Exsistenz der Person

    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Dateianlage
    buumlmei06112015pdf

    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

    Sensationell

    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

    in Deutschland entdeckt

    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

    Georgia Guidestones

    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

    nun endlich juristisch korrekt beginnen

    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

    (jur) Menschheit

    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

    Dateianlage
    6a_sensationpdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Max Mustermann

    die im Besitz

    des Mannes Max Mustermann sind Max

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Max Mustermann entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    Max Mustermann Max Mustermann

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxmuster_pdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Maxilie Muster

    die im Besitz

    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Maxilie Muster entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    MaxilieMuster Maxilie Muster

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

    Symbole fuumlr juristische Personen

    Die 2 Arten der

    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

    Ja so ist es auch

    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

    Rechtsgrundsatz

    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

    vom Schoumlpfer erschaffen

    1 2

    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

    Das sind die juristischen Menschen die auf den

    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38_pdf
    Linien
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    Palandt_Auflage 38pdf
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        Dateianlage
        personen max muster_pdf

        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

        HH
        Schreibmaschinentext
        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

          Dateianlage
          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

102102102102----IIII

StaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrechtStaatsangehoumlrigkeitsrecht

Bekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen StaatsministeriumsBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

des Innerndes Innerndes Innerndes Innern

vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3vom 12 Oktober 1982 Az IA3----2503250325032503

geaumlndert geaumlndert geaumlndert geaumlndert durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)durch Bekanntmachung vom 6 November 1995 (AllMBl S 867)

Fundstelle MABl 1982 S 629

An die Regierungen

die Kreisverwaltungsbehoumlrden

die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

InhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersichtInhaltsuumlbersicht

IIII AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines

1 Begriff des Deutschen

I Allgemeines

1

Begriff des Deutschen

Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt oder als Fluumlchtling oder

Vertriebener deutscher Volkszugehoumlrigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkoumlmmling in

dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31 Dezember 1937 Aufnahme

gefunden hat (Art 116 Abs 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt (sect 1 des Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetzes vom 22071913

ndash RuStAG1

)

4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

41

Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

42

Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

Verwaltung

43

Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

Unterstreichen
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HH
Dateianlage
Begriff des Deutschenpdf
HH
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notar_1161pdf
    Dateianlage
    2 persdeutsch061115pdf

    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

    seit uumlber 1000 Jahren

    guumlltig weltweit

    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

    ignorieren

    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

    Staatsvolk gibt

    Maumlnner und Frauen

    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

    Volkes und Frauen des Volkes

    Alle ohne Schein oder Ausweis

    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

    beruumlcksichtigen muss

    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

    Grundlage jedes Zusammenlebens

    (jeder Verfassung)

    verletzeschaumldige niemand

    halte deine Vertraumlge ein

    luumlge und betruumlge nicht

    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

    Rechte beschuumltzen will

    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

    funktionieren soll

    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

    man auch Verfassung

    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

    Im besonderen Fall kann

    MannFrau (die Maske

    abnehmen) und auch zu den

    Personen sprechen

    Spielfeld Recht

    Die erdachte juristische Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    Welt der Rechtsordnungen

    (Gesetze) mit ihren

    zugehoumlrigen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    Reale Welt

    (Wirklichkeit)

    erlebbar mit den

    5 Sinnen

    die Welt der

    Maumlnner und Frauen

    Hier gibt es das

    Recht der

    realen Welt

    Hier gibt es das

    Recht der

    juristischen Welt

    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

    z B nur die Person X mit Namen Max

    Muster oder z B die Person X mit Namen

    Maxilie Muster

    Hier spricht und

    schreibt nur der

    Mann Max

    oder die

    Frau Maxilie

    Hier gibt es keine

    Personen sondern nur

    Rollen wie z B die

    Vater-Rolle oder die

    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

    linke Seite

    Schaubild Recht

    rechte Seite

    Schaubild Recht

    RegierungRegierungRegierungRegierung

    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

    dieBuumlhne

    Kommunikation

    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

    Stones mit Menschheit gemeint sind

    Kurz Personen

    In der realen Welt gibt es die

    lebendigen beseelten

    Menschen aus Fleisch und Blut

    und 5 Sinnesorganen Haut

    Auge Ohr Nase und Mund

    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

    voneinander zu unterscheiden

    Kurz Maumlnner und Frauen

    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

    Die zwei parallelen Welten des

    Rechts

    Recht in der juristischen Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    mit den juristischen Menschen

    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

    Recht in der realen Welt

    der lebendigen

    Maumlnner und Frauen

    Achtung

    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

    des Begriffes

    Mensch

    lebendige

    Maumlnner und Frauen

    mit Maske (der Rolle) als

    Schauspieler

    auf der Buumlhne

    Maumlnner und Frauen vom

    Schoumlpfer erschaffen

    Verfassung

    die unsichtbare Maske (die Rolle)

    und

    das sichtbare Dokument

    (das Blatt Papier) sind die

    natuumlrliche Person

    eingebettet in der

    realen Welt (Wirklichkeit)

    guumlltig auf der Erde

    Recht (grobe Uumlbersicht)

    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

    (Fiktion)

    Maske = identischer Gesichtsabdruck

    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    (personae)

    nur auf Papier existent

    houmlheres Recht

    niedrigeres Recht

    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

    Rechtsordnungen

    vom Schoumlpfer erschaffen

    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

    deren Rechtsordnungen

    gilt nur fuumlr

    gilt fuumlr

    mit ihren

    mit ihren

    Dateianlage
    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

    buumlrgerschaft)

    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

    ausweis)

    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

    Dateianlage
    anhang einbuuml04112015pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Einwohner

    Personalausweis

    (Max Muster)

    Person

    Einwohner

    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

    sect 8 HGO

    Einwohner und Buumlrger

    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30

    Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

    Person moumlglich

    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

    Person

    Deutscher

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

    nicht wahlberechtigt

    nach HGO

    (und darf auch nicht

    gewaumlhlt werden)

    Verwaltungsperson nach

    HLKO

    Ohne Person Buumlrger

    keine Buumlrgerrechte

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

    Bei dem Begriff Staat gilt es

    immer zu fragen

    Handelt es sich hier um eine

    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

    Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um

    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

    Staat

    Im ersteren Fall muss das

    Wort Staat immer durch

    von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltung

    ersetzt werden

    bzw durch

    Verwaltungsgebiet

    Gelber-Schein-

    Deutscher Buumlrger

    Staats

    angehoumlrigkeits

    ausweis

    (Max Muster)

    gibt es leider nicht

    also existiert auch keine

    Rechtspersoumlnlichkeit

    Buumlrger

    Ohne Ausweis keine

    nat Person Buumlrger

    wahlberechtigter

    Einwohner

    nach HGO

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Person

    die wahlberechtigt ist

    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

    und gewaumlhlt werden darf

    gemaumlszlig

    sect 32 (1) HGO

    Person

    Buumlrger

    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Buumlrgerausweis

    (Max Muster)

    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

    Person Deutscher nach RuStAG oder

    Person Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach StAG

    Dateianlage
    buumlrger061115pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Buumlrgermeister

    ArbeitsvertragUrkunde

    (Max Muster)

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Person

    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

    spielen zu duumlrfen

    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

    duumlrfen

    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    1 Voraussetzung um

    Person Buumlrgermeister

    werden zu koumlnnen

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

    niemals Maumlnner oder Frauen

    Muss von Person Deutscher

    gewaumlhlt worden sein

    2 Voraussetzung um Person

    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

    egal

    ob Person

    Deutscher nach RuStAG

    oder Person

    Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach

    StAG

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist

    vorbehaltlich anderweitiger

    gesetzlicher Regelung wer

    die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 7 November 2006

    Art 1

    Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

    1 Unionsbuumlrger sind

    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

    Lebensbeziehungen aufhalten

    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

    soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

    geben sonst Exsistenz der Person

    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Dateianlage
    buumlmei06112015pdf

    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

    Sensationell

    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

    in Deutschland entdeckt

    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

    Georgia Guidestones

    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

    nun endlich juristisch korrekt beginnen

    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

    (jur) Menschheit

    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

    Dateianlage
    6a_sensationpdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Max Mustermann

    die im Besitz

    des Mannes Max Mustermann sind Max

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Max Mustermann entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    Max Mustermann Max Mustermann

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxmuster_pdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Maxilie Muster

    die im Besitz

    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Maxilie Muster entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    MaxilieMuster Maxilie Muster

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

    Symbole fuumlr juristische Personen

    Die 2 Arten der

    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

    Ja so ist es auch

    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

    Rechtsgrundsatz

    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

    vom Schoumlpfer erschaffen

    1 2

    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

    Das sind die juristischen Menschen die auf den

    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38_pdf
    Linien
    Linien
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    Palandt_Auflage 38pdf
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      2 mensch_pdf
        Dateianlage
        personen max muster_pdf

        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

        HH
        Schreibmaschinentext
        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

          Dateianlage
          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

4 Zustaumlndigkeiten Verfahren

41

Die Antraumlge und Erklaumlrungen haben die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften in

deren Bereich der Antragsteller oder Erklaumlrungsberechtigte sich gewoumlhnlich aufhaumllt oder

zuletzt aufgehalten hat entgegenzunehmen (Art 58 Abs 4 Satz 1 der Gemeindeordnung ndash

GO) Wenn amtliche Vordrucke vorgeschrieben sind sind diese zu verwenden Soweit nicht

besondere Vorschriften im Staatsangehoumlrigkeitsrecht bestehen gelten die Vorschriften des

Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ndash BayVwVfG ndash

42

Die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft leitet den Antrag oder die Erklaumlrung mit den

erforderlichen Unterlagen an die zustaumlndige Kreisverwaltungsbehoumlrde ggf an das

Bundesverwaltungsamt in 5000 Koumlln Habsburgerring 94

weiter Die oumlrtliche Zustaumlndigkeit

richtet sich nach sect 17 in Verbindung mit sect 27 des 1 StARegG und nach Art 3 Abs 1 Nr 3

Buchst a und Nummer 4 BayVwVfG fuumlr Verfahren auszligerhalb des RuStAG soweit dort nicht

auf sect 17 des 1 StARegG verwiesen wird Bei Antraumlgen auf Ermessenseinbuumlrgerung aumluszligert

sich die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zu den Erfordernissen des sect 8 Abs 1 Nrn

2 bis 4 RuStAG Dabei handelt es sich regelmaumlszligig um ein Geschaumlft der laufenden

Verwaltung

43

Die Kreisverwaltungsbehoumlrde legt die Antraumlge auf Ermessenseinbuumlrgerung und auf

Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nach Abschluss der

Ermittlungen der Regierung zur Entscheidung vor (sect 2 der Verordnung uumlber die Zustaumlndigkeit

der Staatsangehoumlrigkeitsbehoumlrden vom 04081978) In Einbuumlrgerungsfaumlllen erstellt sie ein

Einbuumlrgerungsverzeichnis (Anlage 1) in vierfacher Fertigung (weiszlig rosa gruumln und gelb) und

uumlbersendet es mit den Auslaumlnder- und Einbuumlrgerungsakten der Regierung in dreifacher

Fertigung (weiszlig rosa gruumln)

Unterstreichen
Unterstreichen
HH
Dateianlage
Begriff des Deutschenpdf
HH
Dateianlage
notar_1161pdf
    Dateianlage
    2 persdeutsch061115pdf

    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

    seit uumlber 1000 Jahren

    guumlltig weltweit

    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

    ignorieren

    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

    Staatsvolk gibt

    Maumlnner und Frauen

    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

    Volkes und Frauen des Volkes

    Alle ohne Schein oder Ausweis

    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

    beruumlcksichtigen muss

    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

    Grundlage jedes Zusammenlebens

    (jeder Verfassung)

    verletzeschaumldige niemand

    halte deine Vertraumlge ein

    luumlge und betruumlge nicht

    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

    Rechte beschuumltzen will

    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

    funktionieren soll

    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

    man auch Verfassung

    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

    Im besonderen Fall kann

    MannFrau (die Maske

    abnehmen) und auch zu den

    Personen sprechen

    Spielfeld Recht

    Die erdachte juristische Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    Welt der Rechtsordnungen

    (Gesetze) mit ihren

    zugehoumlrigen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    Reale Welt

    (Wirklichkeit)

    erlebbar mit den

    5 Sinnen

    die Welt der

    Maumlnner und Frauen

    Hier gibt es das

    Recht der

    realen Welt

    Hier gibt es das

    Recht der

    juristischen Welt

    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

    z B nur die Person X mit Namen Max

    Muster oder z B die Person X mit Namen

    Maxilie Muster

    Hier spricht und

    schreibt nur der

    Mann Max

    oder die

    Frau Maxilie

    Hier gibt es keine

    Personen sondern nur

    Rollen wie z B die

    Vater-Rolle oder die

    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

    linke Seite

    Schaubild Recht

    rechte Seite

    Schaubild Recht

    RegierungRegierungRegierungRegierung

    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

    dieBuumlhne

    Kommunikation

    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

    Stones mit Menschheit gemeint sind

    Kurz Personen

    In der realen Welt gibt es die

    lebendigen beseelten

    Menschen aus Fleisch und Blut

    und 5 Sinnesorganen Haut

    Auge Ohr Nase und Mund

    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

    voneinander zu unterscheiden

    Kurz Maumlnner und Frauen

    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

    Die zwei parallelen Welten des

    Rechts

    Recht in der juristischen Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    mit den juristischen Menschen

    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

    Recht in der realen Welt

    der lebendigen

    Maumlnner und Frauen

    Achtung

    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

    des Begriffes

    Mensch

    lebendige

    Maumlnner und Frauen

    mit Maske (der Rolle) als

    Schauspieler

    auf der Buumlhne

    Maumlnner und Frauen vom

    Schoumlpfer erschaffen

    Verfassung

    die unsichtbare Maske (die Rolle)

    und

    das sichtbare Dokument

    (das Blatt Papier) sind die

    natuumlrliche Person

    eingebettet in der

    realen Welt (Wirklichkeit)

    guumlltig auf der Erde

    Recht (grobe Uumlbersicht)

    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

    (Fiktion)

    Maske = identischer Gesichtsabdruck

    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    (personae)

    nur auf Papier existent

    houmlheres Recht

    niedrigeres Recht

    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

    Rechtsordnungen

    vom Schoumlpfer erschaffen

    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

    deren Rechtsordnungen

    gilt nur fuumlr

    gilt fuumlr

    mit ihren

    mit ihren

    Dateianlage
    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

    buumlrgerschaft)

    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

    ausweis)

    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

    Dateianlage
    anhang einbuuml04112015pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Einwohner

    Personalausweis

    (Max Muster)

    Person

    Einwohner

    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

    sect 8 HGO

    Einwohner und Buumlrger

    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30

    Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

    Person moumlglich

    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

    Person

    Deutscher

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

    nicht wahlberechtigt

    nach HGO

    (und darf auch nicht

    gewaumlhlt werden)

    Verwaltungsperson nach

    HLKO

    Ohne Person Buumlrger

    keine Buumlrgerrechte

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

    Bei dem Begriff Staat gilt es

    immer zu fragen

    Handelt es sich hier um eine

    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

    Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um

    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

    Staat

    Im ersteren Fall muss das

    Wort Staat immer durch

    von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltung

    ersetzt werden

    bzw durch

    Verwaltungsgebiet

    Gelber-Schein-

    Deutscher Buumlrger

    Staats

    angehoumlrigkeits

    ausweis

    (Max Muster)

    gibt es leider nicht

    also existiert auch keine

    Rechtspersoumlnlichkeit

    Buumlrger

    Ohne Ausweis keine

    nat Person Buumlrger

    wahlberechtigter

    Einwohner

    nach HGO

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Person

    die wahlberechtigt ist

    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

    und gewaumlhlt werden darf

    gemaumlszlig

    sect 32 (1) HGO

    Person

    Buumlrger

    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Buumlrgerausweis

    (Max Muster)

    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

    Person Deutscher nach RuStAG oder

    Person Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach StAG

    Dateianlage
    buumlrger061115pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Buumlrgermeister

    ArbeitsvertragUrkunde

    (Max Muster)

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Person

    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

    spielen zu duumlrfen

    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

    duumlrfen

    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    1 Voraussetzung um

    Person Buumlrgermeister

    werden zu koumlnnen

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

    niemals Maumlnner oder Frauen

    Muss von Person Deutscher

    gewaumlhlt worden sein

    2 Voraussetzung um Person

    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

    egal

    ob Person

    Deutscher nach RuStAG

    oder Person

    Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach

    StAG

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist

    vorbehaltlich anderweitiger

    gesetzlicher Regelung wer

    die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 7 November 2006

    Art 1

    Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

    1 Unionsbuumlrger sind

    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

    Lebensbeziehungen aufhalten

    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

    soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

    geben sonst Exsistenz der Person

    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Dateianlage
    buumlmei06112015pdf

    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

    Sensationell

    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

    in Deutschland entdeckt

    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

    Georgia Guidestones

    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

    nun endlich juristisch korrekt beginnen

    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

    (jur) Menschheit

    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

    Dateianlage
    6a_sensationpdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Max Mustermann

    die im Besitz

    des Mannes Max Mustermann sind Max

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Max Mustermann entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    Max Mustermann Max Mustermann

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxmuster_pdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Maxilie Muster

    die im Besitz

    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Maxilie Muster entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    MaxilieMuster Maxilie Muster

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

    Symbole fuumlr juristische Personen

    Die 2 Arten der

    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

    Ja so ist es auch

    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

    Rechtsgrundsatz

    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

    vom Schoumlpfer erschaffen

    1 2

    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

    Das sind die juristischen Menschen die auf den

    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38_pdf
    Linien
    Linien
    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38pdf
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      2 mensch_pdf
        Dateianlage
        personen max muster_pdf

        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

        HH
        Schreibmaschinentext
        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

          Dateianlage
          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf
HH
Dateianlage
notar_1161pdf
    Dateianlage
    2 persdeutsch061115pdf

    Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

    seit uumlber 1000 Jahren

    guumlltig weltweit

    Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

    Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

    ignorieren

    Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

    Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

    Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

    Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

    Staatsvolk gibt

    Maumlnner und Frauen

    natuumlrliche Personen (Fiktionen)

    Im Staat in der realen Welt gibt es keine

    Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

    logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

    Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

    Volkes und Frauen des Volkes

    Alle ohne Schein oder Ausweis

    Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

    Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

    Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

    Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

    verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

    beruumlcksichtigen muss

    Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

    Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

    (Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

    nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

    natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

    Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

    Alle mit den entsprechenden Ausweisen

    Grundlage jedes Zusammenlebens

    (jeder Verfassung)

    verletzeschaumldige niemand

    halte deine Vertraumlge ein

    luumlge und betruumlge nicht

    Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

    seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

    selbst organisierenverwalten und seine Natur-

    Rechte beschuumltzen will

    Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

    auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

    funktionieren soll

    Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

    man auch Verfassung

    Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

    Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

    juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

    der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

    Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

    Im besonderen Fall kann

    MannFrau (die Maske

    abnehmen) und auch zu den

    Personen sprechen

    Spielfeld Recht

    Die erdachte juristische Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    Welt der Rechtsordnungen

    (Gesetze) mit ihren

    zugehoumlrigen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    Reale Welt

    (Wirklichkeit)

    erlebbar mit den

    5 Sinnen

    die Welt der

    Maumlnner und Frauen

    Hier gibt es das

    Recht der

    realen Welt

    Hier gibt es das

    Recht der

    juristischen Welt

    Hier spricht und schreibt (normalerweise)

    z B nur die Person X mit Namen Max

    Muster oder z B die Person X mit Namen

    Maxilie Muster

    Hier spricht und

    schreibt nur der

    Mann Max

    oder die

    Frau Maxilie

    Hier gibt es keine

    Personen sondern nur

    Rollen wie z B die

    Vater-Rolle oder die

    Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

    linke Seite

    Schaubild Recht

    rechte Seite

    Schaubild Recht

    RegierungRegierungRegierungRegierung

    (gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

    mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

    Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

    Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

    das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

    dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

    (fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

    ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

    aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

    des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

    deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

    unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

    Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

    Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

    Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

    schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

    und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

    BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

    dieBuumlhne

    Kommunikation

    Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

    Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

    uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

    immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

    unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

    Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

    innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

    wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

    Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

    unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

    kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

    und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

    ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

    Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

    kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

    Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

    Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

    und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

    Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

    Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

    werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

    Stones mit Menschheit gemeint sind

    Kurz Personen

    In der realen Welt gibt es die

    lebendigen beseelten

    Menschen aus Fleisch und Blut

    und 5 Sinnesorganen Haut

    Auge Ohr Nase und Mund

    und der Faumlhigkeit gut und boumlse

    voneinander zu unterscheiden

    Kurz Maumlnner und Frauen

    Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

    unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

    Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

    unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

    die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

    Die zwei parallelen Welten des

    Rechts

    Recht in der juristischen Welt

    Welt der Personen (Fiktionen)

    mit den juristischen Menschen

    (von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

    Recht in der realen Welt

    der lebendigen

    Maumlnner und Frauen

    Achtung

    Taumluschung durch zweifache Bedeutung

    des Begriffes

    Mensch

    lebendige

    Maumlnner und Frauen

    mit Maske (der Rolle) als

    Schauspieler

    auf der Buumlhne

    Maumlnner und Frauen vom

    Schoumlpfer erschaffen

    Verfassung

    die unsichtbare Maske (die Rolle)

    und

    das sichtbare Dokument

    (das Blatt Papier) sind die

    natuumlrliche Person

    eingebettet in der

    realen Welt (Wirklichkeit)

    guumlltig auf der Erde

    Recht (grobe Uumlbersicht)

    Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

    (Fiktion)

    Maske = identischer Gesichtsabdruck

    ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

    mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

    zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

    Rechtspersoumlnlichkeiten

    (personae)

    nur auf Papier existent

    houmlheres Recht

    niedrigeres Recht

    Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

    parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

    Rechtsordnungen

    vom Schoumlpfer erschaffen

    von Maumlnnern und Frauen erschaffen

    Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

    Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

    die als Papierstuumlcke existieren (leben)

    eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

    Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

    lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

    und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

    deren Rechtsordnungen

    gilt nur fuumlr

    gilt fuumlr

    mit ihren

    mit ihren

    Dateianlage
    Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

    Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

    ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

    oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

    bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

    Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

    Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

    buumlrgerschaft)

    Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

    Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

    Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

    Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

    Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

    Einbuumlrgerung erworbenldquo

    ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

    Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

    Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

    Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

    ausweis)

    Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

    Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

    Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

    Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

    Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

    Dateianlage
    anhang einbuuml04112015pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Einwohner

    Personalausweis

    (Max Muster)

    Person

    Einwohner

    Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

    sect 8 HGO

    Einwohner und Buumlrger

    (1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

    (2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

    Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30

    Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

    1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

    Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

    werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

    hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

    Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

    Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

    Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

    Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

    Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

    den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

    Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

    weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

    und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

    Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

    Person moumlglich

    Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

    Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

    dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

    fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

    z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

    Person

    Deutscher

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

    gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

    nicht wahlberechtigt

    nach HGO

    (und darf auch nicht

    gewaumlhlt werden)

    Verwaltungsperson nach

    HLKO

    Ohne Person Buumlrger

    keine Buumlrgerrechte

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

    Bei dem Begriff Staat gilt es

    immer zu fragen

    Handelt es sich hier um eine

    willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

    Bezeichnung (siehe

    Proklamation Nr 2 Dwight D

    Eisenhower Sept 1945)

    oder handelt es sich hier um

    einen tatsaumlchlich souveraumlnen

    Staat

    Im ersteren Fall muss das

    Wort Staat immer durch

    von den Alliierten

    eingesetzte Verwaltung

    ersetzt werden

    bzw durch

    Verwaltungsgebiet

    Gelber-Schein-

    Deutscher Buumlrger

    Staats

    angehoumlrigkeits

    ausweis

    (Max Muster)

    gibt es leider nicht

    also existiert auch keine

    Rechtspersoumlnlichkeit

    Buumlrger

    Ohne Ausweis keine

    nat Person Buumlrger

    wahlberechtigter

    Einwohner

    nach HGO

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    Person

    die wahlberechtigt ist

    gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

    und gewaumlhlt werden darf

    gemaumlszlig

    sect 32 (1) HGO

    Person

    Buumlrger

    Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

    anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Buumlrgerausweis

    (Max Muster)

    Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

    Person Deutscher nach RuStAG oder

    Person Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach StAG

    Dateianlage
    buumlrger061115pdf

    Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

    Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

    httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

    Buumlrgermeister

    ArbeitsvertragUrkunde

    (Max Muster)

    Gelber-Schein-

    Deutscher

    Staats-

    angehoumlrigkeitsausweis

    (Max Muster)

    Person

    Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

    1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

    sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

    (2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

    fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

    2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

    sect 30Aktives Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

    Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

    Das heiszligt

    1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

    Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

    spielen zu duumlrfen

    2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

    Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

    duumlrfen

    Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

    gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

    Person

    Deutscher

    gemaumlszlig GG 116 (1)

    1 Voraussetzung um

    Person Buumlrgermeister

    werden zu koumlnnen

    Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

    niemals Maumlnner oder Frauen

    Muss von Person Deutscher

    gewaumlhlt worden sein

    2 Voraussetzung um Person

    Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

    Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

    die Voraussetzungen

    zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

    egal

    ob Person

    Deutscher nach RuStAG

    oder Person

    Deutscher

    der BRD-Verwaltung nach

    StAG

    Grundgesetz fuumlr die

    Bundesrepublik Deutschland

    vom 23 Mai 1949

    A r t i k e l 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses

    Grundgesetzes ist

    vorbehaltlich anderweitiger

    gesetzlicher Regelung wer

    die deutsche

    Staatsangehoumlrigkeit besitzt

    Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

    Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

    Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

    (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 7 November 2006

    Art 1

    Wahlrecht

    (1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

    1 Unionsbuumlrger sind

    2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

    3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

    Lebensbeziehungen aufhalten

    4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

    (2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

    die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

    Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

    juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

    soll muss das die Person belebende Organ (der

    Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

    die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

    Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

    ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

    Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

    muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

    geben sonst Exsistenz der Person

    Unionsbuumlrger nicht moumlglich

    Reichs- und

    Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

    (RuStAG) 1913

    Dateianlage
    buumlmei06112015pdf

    Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

    Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

    Sensationell

    Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

    in Deutschland entdeckt

    Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

    Georgia Guidestones

    unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

    nun endlich juristisch korrekt beginnen

    Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

    (z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

    MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Mensch-Maske

    unsichtbar

    Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

    (jur) Menschheit

    und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

    Dateianlage
    6a_sensationpdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Max Mustermann

    die im Besitz

    des Mannes Max Mustermann sind Max

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Max Mustermann entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    Max Mustermann Max Mustermann

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxmuster_pdf

    Nachweis der Person (Fiktion)

    (Jur)

    Mensch [-Ausweis]

    gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

    Maxilie Muster

    die im Besitz

    der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

    gemaumlszlig

    BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

    Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick

    1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

    Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

    gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

    Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

    Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

    ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

    mit Namen Maxilie Muster entsteht

    Unterschrieben am xxyyzzzz

    MaxilieMuster Maxilie Muster

    (jur) Person bdquoMenschldquo

    entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

    Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

    Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

    -Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

    Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

    Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

    Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

    Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

    HH
    Dateianlage
    ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

    Symbole fuumlr juristische Personen

    Die 2 Arten der

    MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

    1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

    daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

    2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

    Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

    Dieser Grund heiszligt Taumluschung

    Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

    1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

    Achtung Juristensprache = Fremdsprache

    Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

    Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

    Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

    erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

    heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

    Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

    Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

    Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

    Ja so ist es auch

    Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

    Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

    Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

    Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

    (vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

    Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

    von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

    zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

    Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

    dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

    Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

    die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

    Rechtsgrundsatz

    Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

    Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

    Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

    Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

    vom Schoumlpfer erschaffen

    1 2

    Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

    einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

    Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

    Papier) in der Hand dem Menschenausweis

    Das sind die juristischen Menschen die auf den

    Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

    und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38_pdf
    Linien
    Linien
    Dateianlage
    Palandt_Auflage 38pdf
      Dateianlage
      2 mensch_pdf
        Dateianlage
        personen max muster_pdf

        Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

        Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

        HH
        Schreibmaschinentext
        Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

        Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

        Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

          Dateianlage
          Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Fuumlr alle die den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo des BVA nicht korrekt ausgefuumlllt haben indem sie z B die Benennung des Gesetzes RuStAG 1913 unterlassenvergessen haben oder keine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen konntenkoumlnnen bedeutet die Aussage bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo auf der Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo (gelber Schein) ohne Taumluschung korrekt uumlbersetzt bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo Diese Aussage gilt auch fuumlr Auslaumlnder die hier geboren sind und den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo gestellt haben oder stellen der korrekt ohne Taumluschung fuumlr sie ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitldquo heiszligen muumlsste Es gibt aber noch einen anderen Grund weshalb nur die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit der Person bdquoDeutscherldquo bescheinigt wird In Seminaren und in Videos im Internet wird zu falschen Eintragungen unter dem Punkt 43 des Antrags bzw in den Anlagen V aufgefordert Man solle in der Spalte bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo (Punkt 43) bdquoin Preussenldquo oder nur bdquoPreussenldquo eintragen Wer auf solche Taumluschungen hereinfaumlllt erwirbt nur die Person deutscher bdquoVerwaltungsgebietsangehoumlrigerldquo die nicht an Friedensverhandlungen teilnehmen kann Solche Aktionen sind der Versuch den Frieden auf der Welt zu verhindern Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 wird die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeit bezeichnet Im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit unter Punkt 42 steht bdquoIch besitzebesaszlig neben der bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo Der Satz im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des BVA unter Punkt 42 bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Staatsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeitenldquo lautet (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich bdquoIch besitzebesaszlig neben der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit noch folgende weitere Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 Bundesstaaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreiches) Wobei Ich besitzebesaszlig ebenfalls nicht richtig ist denn auch der Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist mit urkundlicher Beweiskraft nur mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis dokumentiert Wenn kein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gestellt wurde ist auch niemand im Besitz der deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit bzw nicht im Besitz der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquonach GG 116 (1) und somit Auslaumlnder gemaumlszlig sect 2 (1) Aufenthaltgesetz (AufenthG) ohne die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet AufenthG sect 2 (1) Begriffsbestimmungen bdquoAuslaumlnder ist jeder der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs 1 des Grundgesetzes istldquo Jedes Kind das in Deutschland geboren wird (geboren wurde) ist im Naturrecht ein deutscher Mann bzw eine deutsche Frau (besser ein deutsches Weib) die Person kann aber mangels Vorfahren (vor 1914 in einem der Bundesstaaten geboren) niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Bundesstaaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz vom 22071913 erwerben Also liebe auslaumlndischen Freunde Solltet Ihr den ldquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo stellen koumlnnt Ihr (Richtig muss es heiszligen Eure Person) nur die sogenannte bdquogewerbliche deutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo (die deutsche Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit) bekommen niemals eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [D R] nach dem Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 (es gibt Ausnahmen) Ihr bleibt (Richtig muss es heiszligen Eure Person bdquoEinwohnerldquo und latent vorhandene Person bdquoVerwaltungs-Deutscher) weiterhin bdquoPersonalldquo der ermaumlchtigten VerwaltungldquoFirmaldquo die ihre Zugehoumlrigkeit als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet jedoch mit einem entscheidenden Unterschied Die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet Und Ihr seid nicht mehr bdquostaatenlosldquo (eigentlich bdquoverwaltungsgebietslosldquo)

seit uumlber 1000 Jahren

guumlltig weltweit

Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

ignorieren

Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

Staatsvolk gibt

Maumlnner und Frauen

natuumlrliche Personen (Fiktionen)

Im Staat in der realen Welt gibt es keine

Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

Volkes und Frauen des Volkes

Alle ohne Schein oder Ausweis

Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

beruumlcksichtigen muss

Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

(Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

Alle mit den entsprechenden Ausweisen

Grundlage jedes Zusammenlebens

(jeder Verfassung)

verletzeschaumldige niemand

halte deine Vertraumlge ein

luumlge und betruumlge nicht

Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

selbst organisierenverwalten und seine Natur-

Rechte beschuumltzen will

Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

funktionieren soll

Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

man auch Verfassung

Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

Im besonderen Fall kann

MannFrau (die Maske

abnehmen) und auch zu den

Personen sprechen

Spielfeld Recht

Die erdachte juristische Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

Welt der Rechtsordnungen

(Gesetze) mit ihren

zugehoumlrigen

Rechtspersoumlnlichkeiten

Reale Welt

(Wirklichkeit)

erlebbar mit den

5 Sinnen

die Welt der

Maumlnner und Frauen

Hier gibt es das

Recht der

realen Welt

Hier gibt es das

Recht der

juristischen Welt

Hier spricht und schreibt (normalerweise)

z B nur die Person X mit Namen Max

Muster oder z B die Person X mit Namen

Maxilie Muster

Hier spricht und

schreibt nur der

Mann Max

oder die

Frau Maxilie

Hier gibt es keine

Personen sondern nur

Rollen wie z B die

Vater-Rolle oder die

Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

linke Seite

Schaubild Recht

rechte Seite

Schaubild Recht

RegierungRegierungRegierungRegierung

(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

dieBuumlhne

Kommunikation

Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

Stones mit Menschheit gemeint sind

Kurz Personen

In der realen Welt gibt es die

lebendigen beseelten

Menschen aus Fleisch und Blut

und 5 Sinnesorganen Haut

Auge Ohr Nase und Mund

und der Faumlhigkeit gut und boumlse

voneinander zu unterscheiden

Kurz Maumlnner und Frauen

Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

Die zwei parallelen Welten des

Rechts

Recht in der juristischen Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

mit den juristischen Menschen

(von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

Recht in der realen Welt

der lebendigen

Maumlnner und Frauen

Achtung

Taumluschung durch zweifache Bedeutung

des Begriffes

Mensch

lebendige

Maumlnner und Frauen

mit Maske (der Rolle) als

Schauspieler

auf der Buumlhne

Maumlnner und Frauen vom

Schoumlpfer erschaffen

Verfassung

die unsichtbare Maske (die Rolle)

und

das sichtbare Dokument

(das Blatt Papier) sind die

natuumlrliche Person

eingebettet in der

realen Welt (Wirklichkeit)

guumlltig auf der Erde

Recht (grobe Uumlbersicht)

Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

(Fiktion)

Maske = identischer Gesichtsabdruck

ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

Rechtspersoumlnlichkeiten

(personae)

nur auf Papier existent

houmlheres Recht

niedrigeres Recht

Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

Rechtsordnungen

vom Schoumlpfer erschaffen

von Maumlnnern und Frauen erschaffen

Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

die als Papierstuumlcke existieren (leben)

eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

deren Rechtsordnungen

gilt nur fuumlr

gilt fuumlr

mit ihren

mit ihren

Dateianlage
Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

seit uumlber 1000 Jahren

guumlltig weltweit

Die Verfassung ist der Arbeitsvertrag fuumlr die verwaltende Regierung

Nichts steht uumlber ihr niemand kann sie auszliger Kraft setzen niemand kann sie

ignorieren

Sie wird von Maumlnnern und Frauen in der realen Welt geschrieben und durch die

Personen der Verwaltung in der juristischen Welt umgesetzt

Sie steht gewissermaszligen auf der Grenze zwischen der realen und der juristischen Welt

Die Verfassung ist guumlltig bis sie vom Staatsvolk geaumlndert wird und solange es das

Staatsvolk gibt

Maumlnner und Frauen

natuumlrliche Personen (Fiktionen)

Im Staat in der realen Welt gibt es keine

Staatsbuumlrger (obwohl sie hier eigentlich

logischerweise so heiszligen muumlssten) sondern nur

Staatsmaumlnner und Staatsfrauen bzw Maumlnner des

Volkes und Frauen des Volkes

Alle ohne Schein oder Ausweis

Von der Regierung (von den Maumlnnern und Frauen gewaumlhlte Vertreter des

Volkes) erlassene Gesetze sind Rechtsordnungen (z B BGB) fuumlr

Rechtspersoumlnlichkeiten (Staatsbuumlrger) denen sich die natuumlrliche Person

Staatsbuumlrger freiwillig unterworfen hat

Weil von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung

verabschiedeterlassen die immer die Vorgaben der Verfassung

beruumlcksichtigen muss

Die juristische Welt ist die Welt der natuumlrlichen

Personen und der ihnen gleichgestellten Menschen

(Achtung Gefahr der Taumluschung) Ebenso die Welt der

nicht natuumlrlichen Personen Hier gibt es z B die

natuumlrliche Person Einwohner und die natuumlrliche Person

Staatsbuumlrger bzw die Buumlrger eines Staates

Alle mit den entsprechenden Ausweisen

Grundlage jedes Zusammenlebens

(jeder Verfassung)

verletzeschaumldige niemand

halte deine Vertraumlge ein

luumlge und betruumlge nicht

Was macht ein freies verantwortungsvolles Volk auf

seinem Land wenn es sich in idealer Art und Weise

selbst organisierenverwalten und seine Natur-

Rechte beschuumltzen will

Es schreibt grundsaumltzliche Regeln und Hinweise

auf nach denen diese OrganisationVerwaltung

funktionieren soll

Diese grundsaumltzlichen Regeln und Hinweise nennt

man auch Verfassung

Erst mit der vom Volk (people) geschriebenen

Verfassung ist die Grundlage zur Erschaffung der

juristischen Welt vorhanden die zur Verwaltung

der Personen (Fiktionen) gedacht ist bzw die eine

Verwaltung der Personen erst moumlglich macht

Im besonderen Fall kann

MannFrau (die Maske

abnehmen) und auch zu den

Personen sprechen

Spielfeld Recht

Die erdachte juristische Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

Welt der Rechtsordnungen

(Gesetze) mit ihren

zugehoumlrigen

Rechtspersoumlnlichkeiten

Reale Welt

(Wirklichkeit)

erlebbar mit den

5 Sinnen

die Welt der

Maumlnner und Frauen

Hier gibt es das

Recht der

realen Welt

Hier gibt es das

Recht der

juristischen Welt

Hier spricht und schreibt (normalerweise)

z B nur die Person X mit Namen Max

Muster oder z B die Person X mit Namen

Maxilie Muster

Hier spricht und

schreibt nur der

Mann Max

oder die

Frau Maxilie

Hier gibt es keine

Personen sondern nur

Rollen wie z B die

Vater-Rolle oder die

Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

linke Seite

Schaubild Recht

rechte Seite

Schaubild Recht

RegierungRegierungRegierungRegierung

(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

dieBuumlhne

Kommunikation

Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

Stones mit Menschheit gemeint sind

Kurz Personen

In der realen Welt gibt es die

lebendigen beseelten

Menschen aus Fleisch und Blut

und 5 Sinnesorganen Haut

Auge Ohr Nase und Mund

und der Faumlhigkeit gut und boumlse

voneinander zu unterscheiden

Kurz Maumlnner und Frauen

Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

Die zwei parallelen Welten des

Rechts

Recht in der juristischen Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

mit den juristischen Menschen

(von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

Recht in der realen Welt

der lebendigen

Maumlnner und Frauen

Achtung

Taumluschung durch zweifache Bedeutung

des Begriffes

Mensch

lebendige

Maumlnner und Frauen

mit Maske (der Rolle) als

Schauspieler

auf der Buumlhne

Maumlnner und Frauen vom

Schoumlpfer erschaffen

Verfassung

die unsichtbare Maske (die Rolle)

und

das sichtbare Dokument

(das Blatt Papier) sind die

natuumlrliche Person

eingebettet in der

realen Welt (Wirklichkeit)

guumlltig auf der Erde

Recht (grobe Uumlbersicht)

Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

(Fiktion)

Maske = identischer Gesichtsabdruck

ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

Rechtspersoumlnlichkeiten

(personae)

nur auf Papier existent

houmlheres Recht

niedrigeres Recht

Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

Rechtsordnungen

vom Schoumlpfer erschaffen

von Maumlnnern und Frauen erschaffen

Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

die als Papierstuumlcke existieren (leben)

eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

deren Rechtsordnungen

gilt nur fuumlr

gilt fuumlr

mit ihren

mit ihren

Dateianlage
Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Im besonderen Fall kann

MannFrau (die Maske

abnehmen) und auch zu den

Personen sprechen

Spielfeld Recht

Die erdachte juristische Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

Welt der Rechtsordnungen

(Gesetze) mit ihren

zugehoumlrigen

Rechtspersoumlnlichkeiten

Reale Welt

(Wirklichkeit)

erlebbar mit den

5 Sinnen

die Welt der

Maumlnner und Frauen

Hier gibt es das

Recht der

realen Welt

Hier gibt es das

Recht der

juristischen Welt

Hier spricht und schreibt (normalerweise)

z B nur die Person X mit Namen Max

Muster oder z B die Person X mit Namen

Maxilie Muster

Hier spricht und

schreibt nur der

Mann Max

oder die

Frau Maxilie

Hier gibt es keine

Personen sondern nur

Rollen wie z B die

Vater-Rolle oder die

Mutter-Rollealle ohne Schein alle mit Schein

linke Seite

Schaubild Recht

rechte Seite

Schaubild Recht

RegierungRegierungRegierungRegierung

(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)(gewaumlhlte Volksvertreter)

mit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassungmit Arbeitsvertrag Verfassung

Staat Staat Staat Staat das freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Landdas freie Volk auf seinem Land

Die Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der FreiheitDie Hand der Freiheitseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahrenseit uumlber 1000 Jahren

das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker das Prinzip der Selbstverwaltung der Voumllker

dieser Erdedieser Erdedieser Erdedieser Erde

(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)(fuumlr jedermann leicht zu verstehen)

ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und ist der Ausgangspunkt fuumlr alles Folgende und

aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten aus ihr ruumlhren auch die beiden parallelen Welten

des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch des Rechts von denen die juristische Welt auch

deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht deswegen erfunden wurde um die im Naturrecht

unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei unbegrenzte Haftung zu vermeiden und bei

Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur Vertragsverletzungen uumlber Regelungen zur

Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen Heilung zur verfuumlgen

Volk Volk Volk Volk in Freiheitin Freiheitin Freiheitin Freiheit

schreibtschreibtschreibtschreibt Verfassung Verfassung Verfassung Verfassung

und ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Weltund ersinnt die juristische Welt

BeamtentumBeamtentumBeamtentumBeamtentum

dieBuumlhne

Kommunikation

Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im Die juristische Welt ist fast deckungsgleich mit der realen Welt (im

Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir Bild so nicht dargestellt) weil wir Maumlnner und Frauen sobald wir

uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen uns einer Verwaltung gemaumlszlig Verfassung freiwillig unterwerfen

immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt immer auch in der dann allgegenwaumlrtigen juristischen Welt

unterwegs sindunterwegs sindunterwegs sindunterwegs sind

Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige Die der juristischen Welt zugehoumlrige BuumlhneBuumlhneBuumlhneBuumlhne entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann entsteht nur dann

innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt) innerhalb der juristischen Welt (und somit auch in der realen Welt)

wenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizierenwenn Rechtspersoumlnlichkeiten miteinander kommunizieren

Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die Je nach Situation muumlssen also die Maumlnner und Frauen die

unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten unsichtbare Maske aufsetzen um als Rechtspersoumlnlichkeiten

kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner kommunizieren zu koumlnnen und sind dann als maskierte Maumlnner

und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) und Frauen (Schauspieler) auf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhneauf der Buumlhne mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig mit ihren Personen taumltig

ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)ohne als MannFrau wahrgenommen zu werden (im Normalfall)

Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform Die reale Welt des Rechts sozusagen in Reinform

kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den kommt nur im Weltall und auszligerhalb der Hoheitsgewaumlsser in den

Weltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vorWeltmeeren vor

Auf der Buumlhne in der juristischen Welt gibt es nur Fiktionen natuumlrliche

und nicht natuumlrliche Personen als Phantasiegeschoumlpfe Die natuumlrlichen

Personen sind gleich den juristischen Menschen die ebenfalls reine

Phantasiegeschoumlpfe sind und zum Zwecke der Taumluschung eingesetzt

werden Das sind die Menschen (Fiktionen) die auf den Georgia Guide

Stones mit Menschheit gemeint sind

Kurz Personen

In der realen Welt gibt es die

lebendigen beseelten

Menschen aus Fleisch und Blut

und 5 Sinnesorganen Haut

Auge Ohr Nase und Mund

und der Faumlhigkeit gut und boumlse

voneinander zu unterscheiden

Kurz Maumlnner und Frauen

Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit Maumlnner und Frauen mit

unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung unbegrenzter Haftung

Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

Die zwei parallelen Welten des

Rechts

Recht in der juristischen Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

mit den juristischen Menschen

(von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

Recht in der realen Welt

der lebendigen

Maumlnner und Frauen

Achtung

Taumluschung durch zweifache Bedeutung

des Begriffes

Mensch

lebendige

Maumlnner und Frauen

mit Maske (der Rolle) als

Schauspieler

auf der Buumlhne

Maumlnner und Frauen vom

Schoumlpfer erschaffen

Verfassung

die unsichtbare Maske (die Rolle)

und

das sichtbare Dokument

(das Blatt Papier) sind die

natuumlrliche Person

eingebettet in der

realen Welt (Wirklichkeit)

guumlltig auf der Erde

Recht (grobe Uumlbersicht)

Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

(Fiktion)

Maske = identischer Gesichtsabdruck

ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

Rechtspersoumlnlichkeiten

(personae)

nur auf Papier existent

houmlheres Recht

niedrigeres Recht

Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

Rechtsordnungen

vom Schoumlpfer erschaffen

von Maumlnnern und Frauen erschaffen

Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

die als Papierstuumlcke existieren (leben)

eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

deren Rechtsordnungen

gilt nur fuumlr

gilt fuumlr

mit ihren

mit ihren

Dateianlage
Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Hier kommunizieren Rechtspersoumlnlichkeiten=Personen miteinander

unter Beruumlcksichtigung der Rechtsordnungen des Staates

die auf Grundlage einer Verfassung beruhen

Die zwei parallelen Welten des

Rechts

Recht in der juristischen Welt

Welt der Personen (Fiktionen)

mit den juristischen Menschen

(von Maumlnnern und Frauen erschaffen)

Recht in der realen Welt

der lebendigen

Maumlnner und Frauen

Achtung

Taumluschung durch zweifache Bedeutung

des Begriffes

Mensch

lebendige

Maumlnner und Frauen

mit Maske (der Rolle) als

Schauspieler

auf der Buumlhne

Maumlnner und Frauen vom

Schoumlpfer erschaffen

Verfassung

die unsichtbare Maske (die Rolle)

und

das sichtbare Dokument

(das Blatt Papier) sind die

natuumlrliche Person

eingebettet in der

realen Welt (Wirklichkeit)

guumlltig auf der Erde

Recht (grobe Uumlbersicht)

Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

(Fiktion)

Maske = identischer Gesichtsabdruck

ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

Rechtspersoumlnlichkeiten

(personae)

nur auf Papier existent

houmlheres Recht

niedrigeres Recht

Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

Rechtsordnungen

vom Schoumlpfer erschaffen

von Maumlnnern und Frauen erschaffen

Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

die als Papierstuumlcke existieren (leben)

eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

deren Rechtsordnungen

gilt nur fuumlr

gilt fuumlr

mit ihren

mit ihren

Dateianlage
Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
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Palandt_Auflage 38pdf
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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

guumlltig auf der Erde

Recht (grobe Uumlbersicht)

Recht der realen Welt Recht der juristischen Welt

(Fiktion)

Maske = identischer Gesichtsabdruck

ohne Maske in juristischer Welt nur bedingt wahrnehmbar (nicht erwuumlnscht)

mit Maske in realer Welt wahrnehmbar aber Luft

zum Betreten der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske aufsetzen zum Verlassen der Buumlhne in der juristischen Welt die unsichtbare Maske abnehmen

Rechtspersoumlnlichkeiten

(personae)

nur auf Papier existent

houmlheres Recht

niedrigeres Recht

Rechtsordnungen Maumlnner und Frauen

parallele Welten des Rechtsvon Land zu Land unterschiedlich

Rechtsordnungen

vom Schoumlpfer erschaffen

von Maumlnnern und Frauen erschaffen

Recht in der Welt der lebendigen Maumlnner und Frauen

Recht in der Welt der totenjuristischen Personen (der jur Menschen)

die als Papierstuumlcke existieren (leben)

eingebettet in der realen Welt (Wirklichkeit)

Blick auf das Spielfeld Recht mit den Beteiligten

lMaumlnner und Frauen und deren Rechtsordnungen

und den Rechtspersoumlnlichkeiten (Fiktionen) und

deren Rechtsordnungen

gilt nur fuumlr

gilt fuumlr

mit ihren

mit ihren

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Uumlbersicht Welten+Hand der Freiheit_21072015pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Was bedeutet eigentlich bdquoEinbuumlrgerungldquo (die der eine oder andere bekannte Sportler aus dem Ausland schon beantragt hat) In der Einbuumlrgerungsurkunde steht hat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung erworben) Der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo wird nicht erwaumlhnt in der Einbuumlrgerungsurkunde Wie heiszligt das Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt Wie ist das mit unserer Staatsbuumlrgerschaft und unserer Staatsangehoumlrigkeit Die Frage nach dem Gesetz das die Staatsangehoumlrigkeit regelt ist an anderer Stelle schon beantwortet worden Ergaumlnzung zur Einbuumlrgerung Nach Rechtswoumlrterbuch bdquoCreifeldsldquo 10 Auflage 1990 Seite 320 Die deutsche Staatsangehoumlrigkeit wird nach dem Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

sect 3 Nr 5 sectsect 8 ff unter anderem durch die Einbuumlrgerung (Naturalisation) erworben Die sectsect die die Staatsangehoumlrigkeit regeln sind nicht vollstaumlndig genannt sowie das Jahr und Datum nicht genannt sind (sectsect 1 + 2 und 4 ndash 7 1913 22071913) Zu finden aber auf der Seite 1044 im Rechtswoumlrterbuch unter bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo Zur Erinnerung Bei dem Begriff bdquoStaat gilt es immer zu fragen Handelt es sich hier um eine willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte Bezeichnung (siehe Proklamation Nr 2 Dwight D Eisenhower Sept 1945) bdquoInnerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet die von jetzt

ab als Staaten bezeichnet werden jeder Staat wird eine Staatsregierung habenldquo

oder handelt es sich hier um einen tatsaumlchlich souveraumlnen Staat (denn nur von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung koumlnnen bdquorichtigeldquo Gesetze verabschiedet werden) im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Im ersten Fall muss das Wort bdquoStaat immer durch bdquoVerwaltungsgebietldquo ersetzt werden um die Taumluschung zu erkennen Denn Verwaltungsgebiete bleiben Verwaltungsgebiete egal als was man sie bezeichnet Sie koumlnnen niemals zu Staaten im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo werden Deutlicher wird die uumlble Taumluschung jedoch wenn der Begriff bdquoStaatldquo durch

bdquovon den Alliierten eingesetzte Verwaltung (VDAEV ) ersetzt wird

Die VDAEV gibt es zum ersten mal 1919 bekannt als Weimarer Republik bzw Bundesrepublik Deutschland Die bdquozweiteldquo VDAEV die sich allerdings nicht an vertragliche Abmachungen gehalten hat war die Einmann-Firma AH bis 1945 die 1934 anordnete Die Staatsangehoumlrigkeit in den deutschen Laumlndern (hier sind die 25 Bundesstaaten gemeint die von der Verwaltung in der weimarer Zeit als Laumlnder bezeichnet wurden) faumlllt fort Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehoumlrigkeit (Reichsangehoumlrigkeit) Die bdquodritteldquo VDAEV der bdquoStaatldquo BRD wurde per Befehl 1949 von einem General Eisenhower inrsquos Leben gerufen die ab 1990 nicht mehr so ganz bdquokorrektldquo verwaltet

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
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Palandt_Auflage 38pdf
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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Durch die seit 1918 andauernde Unterwerfung und Besetzung Deutschlands (siehe und houmlre z B Aussagen von Herrn Gysi usw) gibt es seit dieser Zeit keine Gesetze mehr sondern nur noch Verordnungen (von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung bdquoGesetze genannt) die eine VDAEV ausgegeben hat Also alle bdquoGesetze saumlmtlicher VDAEV nach 1918 sind nur Verordnungen die von der VDAEV als bdquoGesetzeldquo bezeichnet werden Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung kann sich zwar als bdquoStaatldquo bezeichnen ist aber niemals ein souveraumlner Staat im Sinne der bdquoHand der Freiheitldquo Dass sich eine Verwaltung als Staat bezeichnet ist aus juristischer Sicht genauso legal wie wenn per Befehl ein Elefant als Maus bezeichnet wird Juristisch Unbedarfte koumlnnten dies aber als Verarschung auffassen Im Naturrecht wird eindeutig gegen die Regel bdquoLuumlge und betruumlge nichtldquo verstossen Ebenso wird gegen Artikel 56 (5) der Verfassung des Landes Hessen verstossen bdquoDer Geschichtsunterricht muszlig auf getreue unverfaumllschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet seinldquo Wir wissen dass es fuumlr die Worte Staat und Gesetz jeweils zwei Bedeutungen gibt und schauen uns die Worte Staatsbuumlrgerschaft und Staatsbuumlrger mit dieser neuen Erkenntnis nochmal an Das was von der von den Alliierten eingesetzten Verwaltung als bdquodeutsche Staatsbuumlrgerschaftldquobezeichnet wird muumlsste dann korrekt heiszligen bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-buumlrgerschaftldquo (oder Verwaltungsgebiets-

buumlrgerschaft)

Das was von der Verwaltung als bdquodeutsche Staatsangehoumlrigkeitldquo bezeichnet wird ist dann korrekterweise die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo (oder deutsche

Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeit) Staatsangehoumlrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Staatsbuumlrgerschaft Der Staatsbuumlrger lebt irgendwo in seinem Staat (Der Buumlrger lebt in seiner Gemeinde) nimmt sozusagen am Staatsbuumlrgerleben teil und beteiligt sich an den Kosten die in einem Staat anfallen Der Staatsangehoumlrige kann in der Welt unterwegs sein oder auch in einem anderen Land leben Als Buumlrger steht er seinem Staat dann nicht mehr zur Verfuumlgung Erst dann wenn er wieder in seinen Staat zuruumlckkehrt Allerdings muss er sich in dem Gast-Land (Gast-Staat) indem er lebt auch an den Kosten seines Gast-Staates beteiligen Frage Welche der beiden bdquodeutschen Staatsangehoumlrigkeitenldquo hat ein Antragsteller (Antrag auf Einbuumlrgerung) denn nun erworben und warum Die bdquoverordnung-sliche (grundgesetzliche) deutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo oder die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit nach dem guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Antwort Natuumlrlich nur die bdquodeutsche von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeitldquo

Denn die gesetzliche deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch Einbuumlrgerung zu erwerben ist aufgrund des guumlltigen Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 unmoumlglich Hierzu der Gesetzestext sect 8 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden Mit Bundesstaat ist hier einer der 25 souveraumlnen Bundesstaaten des Kaiserreiches gemeint Diese Bundesstaaten des Kaiserreiches existieren noch als Grund und Boden jedoch ohne eigene Verwaltung Diese gibt es seit bdquoKriegsendeldquo 1918 nicht mehr (Kriegsende in Anfuumlhrungszeichen weil der 1 Weltkrieg immer noch nicht beendet ist und wir bis heute nur einen Waffenstillstand haben)

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
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Palandt_Auflage 38pdf
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    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Dafuumlr gibt es die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung (Nr 3) deren Arbeit ein Verein (EU) uumlbernehmen soll der so tut als waumlre er die legitime Vertretung der europaumlischen Voumllker Da es keine bdquoechteldquo staatliche Verwaltung aus dieser Zeit mehr gibt (nur die koumlnnte in den Bundesstaat bdquoeinbuumlrgernldquo) ist grundsaumltzlich jegliche Einbuumlrgerung in diese Bundesstaaten der Kaiserzeit unmoumlglich (Erst nach einem Friedensvertrag wenn das deutsche Volk wieder souveraumln ist ist eine Einbuumlrgerung so wie im RuStAG vorgesehen wieder moumlglich) Dennoch ist die Aussage auf der Einbuumlrgerungsurkunde juristisch korrekt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

Denn hier ist mit deutsche Staatsangehoumlrigkeit die Zugehoumlrigkeit zur Verwaltung gemeint (juristisch legal) und durch die Definition von bdquoEinbuumlrgerungldquo des Hessischen Ministeriums des Innern und fuumlr Sport bdquoEinbuumlrgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit an eine Auslaumlnderin oder einen Auslaumlnderldquo ist erklaumlrt was die VDAEV unter Einbuumlrgerung versteht

Wenn Einbuumlrgerung als Verleihung bezeichnet wird muss nicht angegeben werden in was denn eigentlich eingebuumlrgert wird und die Leihgabe kann auszligerdem jederzeit zuruumlck gefordert werden Also juristisch alles in Ordnung mit der Einbuumlrgerungsurkunde Super (getaumluscht) gemacht oder Wenn es nicht so super gemacht waumlre muumlsste allerdings folgendes auf der Einbuumlrgerungsurkunde stehen Statt Einbuumlrgerungsurkunde Verleihungsurkunde Statt bdquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehoumlrigkeit durch

Einbuumlrgerung erworbenldquo

ldquohat mit dem Zeitpunkt der Aushaumlndigung dieser Urkunde die bdquodeutsche von den Alliierten

eingesetzte Verwaltungs-angehoumlrigkeit durch Verleihung erworbenldquo Wie ist das eigentlich mit der bdquoVerleihungldquo Verliehen fuumlr wie lang Uumlbrigens Die durch die VDAEV vorgenommene Ergaumlnzung des RuStAG als StAG ist nichts anderes als der Versuch von einem guumlltigen Gesetz aus der Kaiserzeit durch eine Verordnung (die als Gesetz bezeichnet wird) abzulenken Niemals steht eine Verordnung die eine VDAEV erstellt hat (auch wenn sie von der VDAEV Gesetz genannt wird) uumlber einem staatlichen Gesetz aus der Kaiserzeit wie z B das Reichs-und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 Wie lautet der Text im RuStAG von 1913 (guumlltiges Gesetz) der die Einbuumlrgerung regelt und was steht im StAG (als Gesetz bezeichnet) sect 8 RuStAG 1913 [1] Ein Auslaumlnder der sich im Inland niedergelassen hat kann von dem Bundesstaat in dessen Gebiete der

Niederlassung erfolgt ist auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden sect 8 StAG (1) Ein Auslaumlnder der rechtmaumlszligig seinen gewoumlhnlichen Aufenthalt im Inland hat kann auf seinen Antrag eingebuumlrgert werden wenn er Was fehlt im StAG Die Angabe von wem und in was der Auslaumlnder eingebuumlrgert werden kann

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Der bdquoStaatsbuumlrgerldquo im Sinne der Einbuumlrgerung heiszligt somit korrekterweise von den Alliierten eingesetzte Verwaltungs-buumlrger (oder Verwaltungsgebiets-buumlrger)

Der bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo muumlsste korrekt heiszligen von den Alliierten eingesetzte Verwaltung-angehoumlrigkeits-ausweis (Verwaltungsgebiets-angehoumlrigkeits-

ausweis)

Frage Ist die Einbuumlrgerungsurkunde dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis gleichzusetzen bzw was ist der Unterschied in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit der Person Um das mit den bdquoPersonenldquo zu verstehen ist leider noch das Studium einer anderen Lektuumlre erforderlich bei der es um die beiden parallelen Welten des Rechts geht uumlber die man uns absichtlich nie informiert hat (siehe hierzu httpwwwchemtraildep=7277) Wie an anderer Stelle schon beschrieben werden mit dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bis zu 3 Personen erworben Mit der Einbuumlrgerungsurkunde kann die Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nur latent erworben werden denn der korrekte Nachweis der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo ist nur durch den Besitz des Staatsangehoumlrigkeitsausweises gegeben Im Grunde ist die Einbuumlrgerungsurkunde praktisch der Nachweis fuumlr den Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit analog zu den Geburts- und Heiratsurkunden bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit Wenn der Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist kann ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit (besser waumlre Antrag auf Feststellung und Ausstellung) gestellt werden Siehe Vorlaumlufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern - 17 April 2009 - 14 Staatsangehoumlrigkeitsausweis

Ein Staatsangehoumlrigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden wenn der

Besitz der deutschen Staatsangehoumlrigkeit nachgewiesen ist

Heiszligt mit anderen Worten Wer keinen Antrag stellt (und den Ausweis nicht bekommt) ist nicht im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Auch hier haben wir es wieder mal mit einer Taumluschung zu tun denn mit der Einbuumlrgerungsurkunde wird dem Erwerber vorgegaukelt die Einbuumlrgerungsurkunde (eine Leihgabe) haumltte die gleiche juristische Bedeutung wie der Staatsangehoumlrigkeitsausweis Alle bdquoEingebuumlrgertenldquo meinen sie waumlren im Besitz der Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Leider gefehlt denn ohne das Dokument welches die Person identifiziert bzw genau beschreibt (wo steht bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo) existiert diese natuumlrliche Person nicht Bleibt die grundsaumltzliche Frage Was sollen diese ganzen Taumluschungen in bezug auf die Staatsangehoumlrigkeit bdquoDieldquo machen sowas weil ein Friedensvertrag mit den im 1 Weltkrieg (es gibt keinen Friedensvertrag es herrscht nur Waffenstillstand) beteiligten souveraumlnen Staaten unter allen Umstaumlnden verhindert werden soll Wenn alle im bdquoPersonal-Modusldquo ohne Recht auf das Recht eines bdquoechtenldquo Staates weiter verwaltet werden kann die Ausbeutung und Schlimmeres ungehindert juristisch legal weiter gehen All die vielen Schauspieler die ihr eigenes Volk Jahrzehnte lang bewuszligt fuumlr viel Geld (juristisch legal) getaumluscht [moumlglicherweise verraten] haben waumlren nach einem Friedensvertrag ploumltzlich arbeitslos

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Das wird jedoch niemand jemals zugeben Genauso wie sie uns niemals bdquoApolideldquo nennen wuumlrden Das deutsche Volk waumlre nach einem Friedensvertrag wieder souveraumln und die VDAEV sammt UNO gaumlbe es nicht mehr Eine neue Verwaltung diesmal nach bdquoechtldquo staatlichen Gesetzen aufgrund einer vom souveraumlnen Volk geschriebenen Verfassung wuumlrde entstehen Die Verfassung koumlnnte z B die Verfassung von 1871 sein die an die heutige Zeit angepasst wurde Alle Laumlnder um uns herum die ebenfalls noch besetzt sind haumltten die Grundlage zur Wiedererlangung ihrer Souveraumlnitaumlt erlangt

Dateianlage
anhang einbuuml04112015pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Linien
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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrger

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Einwohner

Personalausweis

(Max Muster)

Person

Einwohner

Was ist der Unterschied zwischen Einwohner und Buumlrger

sect 8 HGO

Einwohner und Buumlrger

(1) Einwohner ist wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

(2) Buumlrger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner

Wer darf waumlhlen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30

Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag

1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

Wenn also die Rolle Buumlrger in der juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt

werden soll muss das die Person belebende Organ (der Mann oder die Frau

hinter der Maske) im Besitz der Person Einwohner und im Besitz der Person

Deutscher sein um die Bedingungen fuumlr die Person Buumlrger zu erfuumlllen

Es gibt aber noch keine Person Buumlrger

Es sind nur die Bedingungen fuumlr die Erschaffung der Person Buumlrger erfuumlllt

Die Person Buumlrger ist erst dann kreiertgeboren wenn auch das zugehoumlrige

Dokument in der Hand existiert So lange das nicht der Fall ist gibt es zwar

den Begriff Buumlrger aber juristisch (mangels Buumlrger-Ausweis) gibt es die

Person Buumlrger leider nicht vollstaumlndig

weil die Person immer aus der Maske (Begriff)

und dem zugehoumlrigen Dokument besteht

Ohne Dokument (in der Hand der Person) keine spezifische Identitaumlt der

Person moumlglich

Somit existiert auch keine Rechtspersoumlnlichkeit mit Namen Buumlrger

Wenn es keine Rechtspersoumlnlichkeit Buumlrger gibt

dann kann diese nicht existente Person auch nicht auf eine

fuumlr sie geschaffene Rechtsordnung

z B das Buumlrgerliches Gesetzbuch zugreifen und Buumlrgerrechte einfordern

Person

Deutscher

Wenn hier von Deutschen Buumlrgern Einwohnern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen

gemeint niemals Maumlnner oder Frauen

nicht wahlberechtigt

nach HGO

(und darf auch nicht

gewaumlhlt werden)

Verwaltungsperson nach

HLKO

Ohne Person Buumlrger

keine Buumlrgerrechte

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrger aufgezeigt

Bei dem Begriff Staat gilt es

immer zu fragen

Handelt es sich hier um eine

willkuumlrlich (clever) gewaumlhlte

Bezeichnung (siehe

Proklamation Nr 2 Dwight D

Eisenhower Sept 1945)

oder handelt es sich hier um

einen tatsaumlchlich souveraumlnen

Staat

Im ersteren Fall muss das

Wort Staat immer durch

von den Alliierten

eingesetzte Verwaltung

ersetzt werden

bzw durch

Verwaltungsgebiet

Gelber-Schein-

Deutscher Buumlrger

Staats

angehoumlrigkeits

ausweis

(Max Muster)

gibt es leider nicht

also existiert auch keine

Rechtspersoumlnlichkeit

Buumlrger

Ohne Ausweis keine

nat Person Buumlrger

wahlberechtigter

Einwohner

nach HGO

gemaumlszlig GG 116 (1)

Person

die wahlberechtigt ist

gemaumlszlig sect 30 (1) HGO

und gewaumlhlt werden darf

gemaumlszlig

sect 32 (1) HGO

Person

Buumlrger

Grundgesetz fuumlr die Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich

anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Buumlrgerausweis

(Max Muster)

Einwohner der BRD-Verwaltung Buumlrger der BRD-Verwaltung

Person Deutscher nach RuStAG oder

Person Deutscher

der BRD-Verwaltung nach StAG

Dateianlage
buumlrger061115pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
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Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Voraussetzungen zur Erlangung der Person Buumlrgermeister

Das Gesetz bestimmtHessische Gemeindeordnung (HGO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 Maumlrz 2005

httpwwwwahlrechtdegesetzehtmde-btw

Buumlrgermeister

ArbeitsvertragUrkunde

(Max Muster)

Gelber-Schein-

Deutscher

Staats-

angehoumlrigkeitsausweis

(Max Muster)

Person

Buumlrgermeisterder BRD-Verwaltung

1 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 39 (2)

sect 39Wahl und Amtszeit des Buumlrgermeisters

(2) Waumlhlbar zum Buumlrgermeister sind Deutsche im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes und Unionsbuumlrger die am Wahltag das

fuumlnfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben

2 Voraussetzung fuumlr das Amt des Buumlrgermeisters nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sect 30 (1)

sect 30Aktives Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt ist wer am Wahltag1 Deutscher im Sinne des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes oder

Staatsangehoumlriger eines der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbuumlrger) ist

Das heiszligt

1 Wenn also die Rolle Buumlrgermeister in der juristischen Welt (auf der

Buumlhne) gespielt werden soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um die Rolle Buumlrgermeister

spielen zu duumlrfen

2 Und die Person Buumlrgermeister muss von der Person

Deutscher gewaumlhlt worden sein um die Rolle Buumlrgermeister spielen zu

duumlrfen

Wenn diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfuumlllt sind

gibt es auch keine Person Buumlrgermeister

Person

Deutscher

gemaumlszlig GG 116 (1)

1 Voraussetzung um

Person Buumlrgermeister

werden zu koumlnnen

Wenn hier von Deutschen Buumlrgermeistern Staatsangehoumlrigen usw die Rede ist sind immer Personen gemeint

niemals Maumlnner oder Frauen

Muss von Person Deutscher

gewaumlhlt worden sein

2 Voraussetzung um Person

Buumlrgermeister werden zu koumlnnen

Stellvertretend fuumlr alle Bundeslaumlnder werden anhand der Gesetzeslage in Hessen

die Voraussetzungen

zur Erlangung der Person Buumlrgermeister aufgezeigt

egal

ob Person

Deutscher nach RuStAG

oder Person

Deutscher

der BRD-Verwaltung nach

StAG

Grundgesetz fuumlr die

Bundesrepublik Deutschland

vom 23 Mai 1949

A r t i k e l 116

(1) Deutscher im Sinne dieses

Grundgesetzes ist

vorbehaltlich anderweitiger

gesetzlicher Regelung wer

die deutsche

Staatsangehoumlrigkeit besitzt

Wer ist denn eigentlich Unionsbuumlrger

Siehe z B Datenbank BAYERN-RECHT

Gesetz uumlber die Wahl der Gemeinderaumlte der Buumlrgermeister der Kreistage und der Landraumlte

(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 7 November 2006

Art 1

Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen die am Wahltag

1 Unionsbuumlrger sind

2 das 18 Lebensjahr vollendet haben

3 sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer

Lebensbeziehungen aufhalten

4 nicht nach Art 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

(2) Unionsbuumlrger sind alle Deutschen im Sinn des Art 116 Abs 1 des Grundgesetzes sowie

die Staatsangehoumlrigen der uumlbrigen Mitgliedstaaten der Europaumlischen Union

Wenn also die Rolle Unionsbuumlrger in der

juristischen Welt (auf der Buumlhne) gespielt werden

soll muss das die Person belebende Organ (der

Mann) im Besitz der Person Deutscher sein um

die Rolle Unionsbuumlrger spielen zu duumlrfen

Wenn diese gesetzliche Bedingung nicht erfuumlllt

ist gibt es auch keine Person Unionsbuumlrger

Wenn diese gesetzliche Bedingung erfuumlllt ist

muss es auch fuumlr diese Person einen Ausweis

geben sonst Exsistenz der Person

Unionsbuumlrger nicht moumlglich

Reichs- und

Staatsangehoumlrigkeitsgesetz

(RuStAG) 1913

Dateianlage
buumlmei06112015pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Der bdquogelbe Scheinldquo bescheinigt also 3 juristische Personen (3 natuumlrliche Personen) auf einmal wenn Vorfahren bis vor 1914 nachgewiesen wurden 1Die nat Person bdquoPreuszligeldquo 2 die nat Person bdquoDeutscherldquo und 3 die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo Ohne Vorfahren bis vor 1914 wird allerdings bdquonurldquo die nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo bescheinigt Auf jeden Fall sinnvoll da somit die Moumlglichkeit des Zugriffs auf die Rechte der nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo im Besatzungsgebiet besteht Nach Erwerb der Person bdquoPreuszligeldquo (hier als Beispiel fuumlr eine der 25 moumlglichen zu erwerbenden Personen) durch Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit koumlnnte der Uumlberblick uumlber die somit gleichzeitig erworbenen nat Personen wie folgt zusammengefasst sein (Nur die nat Person bdquoMenschldquo wird anschlieszligend hergestelltkreiert) Unus homo plures personas sustinct (Frauen besser bdquoWeiberldquo selbstverstaumlndlich auch) Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoPreuszligeldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der deutschen Koumlnigreich Preuszligen-Staatsangehoumlrigkeit Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz auf dem urkundlich bescheingt wird bdquoist deutsche(r) Staatsangehoumlrige(r)ldquo Der (Bundes)staat dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist auf dem Ausweis nicht benannt Es wird grundsaumltzlich die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten bescheinigt Um welchen (Bundes)staat es sich handelt dessen Angehoumlrigkeit bescheinigt wird ist nur im bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen

Staatsangehoumlrigkeitldquo des Bundesverwaltungsamtes im Punkt 43 (BVA) ersichtlich Staatsangehoumlrigkeit im Bundesstaat Koumlnigreich Preuszligen des deutschen Kaiserreiches gemaumlszlig Punkt 43 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA bzw gemaumlszlig Punkt 43 in der Anlage Vorfahren zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom BVA Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) mit ihrer Eigenschaft der Staatenbundsangehoumlrigkeit im Staatenbund deutsches Kaiserreich (der 1871 vollzogene Zusammenschluss der 25 + 1 einzelnen (Bundes)staaten zum Staatenbund [D R]) und mit ihrer Eigenschaft der deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Mit bdquoanderweitiger gesetzlicher Regelungldquo ist hier das RuStAG gemeint Nachgewiesen durch Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren (bis vor 1914) und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz EStA Register-Nr xxxxxxx Im EStA Register-Auszug steht unter der Rubrik Sachverhalt Erworben durch Geburt (Abstammung) sect 4 Abs1 (Ru)StAG Register EStA - Entscheidungen in Staatsangehoumlrigkeitsangelegenheiten - gefuumlhrt vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Koumlln Als Mann Max Muster im Besitz der natuumlrlichen Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo mit Vorname Max und Familienname Muster mit ihrer Eigenschaft der grundgesetzlichen bzw verordnungslichen (Verwaltung nennt ihre Verordnungen bdquoGesetzeldquo) deutschen Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Grundgesetz (GG) Artikel 116 (1) in dem es heiszligt bdquoDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehoumlrigkeit besitzt ldquo Das Grundgesetz ist kein Gesetz im Sinne der Hand der Freiheit sondern ein Konstrukt zur Verwaltung eines besetzten Gebietes welches aus einem Gesetz (Haager Landkriegsordnung (HLKO) hervorgegangen ist Also eine Verordnung mit gesetzlichem Charakter Nat Person bdquo(Verwaltungs)-Deutscherldquo nachgewiesen durch den bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo vom xxyyzzzz der eigentlich korrekt fuumlr diese natuumlrliche Person Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis heiszligen muumlsste (Das ist die nat Person mit dem verwaltungstechnischen Merkmal bdquodeutschldquo) Der Begriff Staat ist in diesem Fall durch den Begriff bdquoVerwaltungsgebietldquo zu ersetzen bewiesen durch die Proklamation Nr 2 von General Eisenhower am 19091945 in der Verwaltungsgebiete von bdquojetzt abldquo per Befehl (juristisch legal) als Staaten bezeichnet werden Somit muumlsste (ohne Taumluschung) richtig uumlbersetzt und verstaumlndlich die Bescheinigung auf diesem Ausweis heiszligen bdquoist deutsche(r) Verwaltungsgebietsangehoumlrige(r)ldquo die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit ist die Deutsche Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig Punkt 42 des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit vom Bundesverwaltungsamt Nat Person Deutscher des deutschen Kaiserreiches (seit 1871) ist der nat Person Staatsbuumlrger des des Bundesstaates Koumlnigreich Preuszligen gemaumlszlig Art 3 der guumlltigen Verfassung vom 16 April 1871 gleichgestellt Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Staatsbuumlrger (=Verwaltungsgebietsbuumlrger) gemaumlszlig Artikel 75 (2) der Verwalter-Verfassung von Rheinland-Pfalz gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Nat Person (Verwaltungs)-Deutscher ist der nat Person Buumlrger gemaumlszlig Artikel 3 (1) der Verwalter-Verfassung von Brandenburg gleichgestellt (gilt fuumlr alle Bundeslaumlnder aufgrund Artikel 33 (1) GG) Waumlhlbar zum Gemeindevertreter (Gemeindevertretung oberstes Organ der Gemeinde) gemaumlszlig sect 9 HGO zwecks Uumlberwachung der gesamten Verwaltung und Treffen der wichtigen Entscheidungen Als Mann Max Muster im Besitz der nat Person Menschldquo mit Vorname Max und Familienname Muster gemaumlszlig Palandts BGB 1956 1 Buch Personen Uumlberblick mit Nachweis [Ausweis] vom xxyy2015 Nach GG berechtigt Jedermannsrechte (als Menschenrechte bezeichnet) in Anspruch zu nehmen

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

Dateianlage
6a_sensationpdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxmuster_pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
Dateianlage
ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Dateianlage
Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
Linien
Dateianlage
Palandt_Auflage 38pdf
    Dateianlage
    2 mensch_pdf
      Dateianlage
      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Sensationell

Die erste (jur) Menschheit (die Papierstuumlcke ) der Welt

in Deutschland entdeckt

Als Teil der (jur) Menschheit (HUMANITY) die laut den

Georgia Guidestones

unter 500 Millionen gehalten werden sollen

Das MAINTAIN HUMANITY ( ) UNDER 500000000 kann dank dieser Entdeckung

nun endlich juristisch korrekt beginnen

Das unter 500 Millionen halten der Maumlnner und Frauen ( ) durch BetrugTaumluschung

(z B durch Fukushima Chemtrails Fracking Impfen Mobilfunk Gentechnik usw) muss damit aufhoumlren

MAINTAIN HUMANITY UNDER 500000000 IN PERPETUAL BALANCE WITH

Mensch-Maske

unsichtbar

Mensch-Maske

unsichtbar

Symbol fuumlr natuumlrliche Personen

(jur) Menschheit

und HUMANITYSymbol fuumlr Maumlnner und Frauen

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Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
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    2 mensch_pdf
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      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

        Dateianlage
        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Max Mustermann

die im Besitz

des Mannes Max Mustermann sind Max

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Max Mustermann geb am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Max Mustermann entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

Max Mustermann Max Mustermann

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift des Mannes Max Mustermann fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Max Mustermann

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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Nachweis der Person (Fiktion)

(Jur)

Mensch [-Ausweis]

gilt fuumlr alle natuumlrlichen Personen mit Namen

Maxilie Muster

die im Besitz

der Frau Maxilie Muster sind Maxilie

gemaumlszlig

BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet von

Bassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas

1 Abschnitt Personen Uumlberblick

1) Natuumlrliche Personen [Fiktionen Rechtspersoumlnlichkeiten] sind die Menschen

Maxilie Muster geb am am xxyyzzzz in Musterhausen als Person bdquoDeutscherldquo

gemaumlszlig RuStAG 1913 (Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz) sectsect 1 3 Nr 1 und 4 (1) und somit im Besitz der gesetzlichen deutschen Staatsangehoumlrigkeit gemaumlszlig GG (Grundgesetz) Artikel 116 (1)

Nachgewiesen durch Vorfahren (bis vor 1914) mittels Geburts- und Heiratsurkunden und Staatsangehoumlrigkeitsausweis vom xxyyzzzz

Mit Bestehen der oben genannten natuumlrlichen Person bdquoDeutscherldquo

ist durch die Gleichsetzung bdquonatuumlrliche Personldquo = bdquoMenschldquo gleichzeitig die Person bdquoMenschldquo latent vorhanden die durch die nachfolgende Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo

mit Namen Maxilie Muster entsteht

Unterschrieben am xxyyzzzz

MaxilieMuster Maxilie Muster

(jur) Person bdquoMenschldquo

entstanden durch die Unterschrift der Frau Maxilie Muster fuumlr die Person bdquoDeutscherldquo mit Namen Maxilie Muster

Mit der Inschrift bdquoHalte die Menschheit unter 500 Millionenldquo auf den Georgia Guide Stones sind die (juristischen) Menschen gleich allen natuumlrlichen Personen (Fiktionen) gemeint Die Fiktionen (alle AusweiseScheine bzw Papierstuumlcke) duumlrfen gern unter 500 Millionen gehalten werden

Maumlnner und Frauen sind nicht gemeint

-Homo est vocabulum naturae persona juris civilis- Sagen Sie nie bdquoIch bin ein Mensch oder ich bin Deutscherldquo

Wenn Sie das sagen sind Sie mit bdquoMenschheitldquo gemeint und haben sich in dieses Stuumlck

Papier verwandelt welches Sie hier sehen und duumlrfen bdquounter 500 Mio gehalten werdenldquo

Richtig muss es heiszligen bdquoIch bin im Besitz der Person bdquoMenschldquo bzw bdquoDeutscherldquo

Niemals sind wir eine Person Wir haben bzw besitzen nur welche

HH
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ausweis mensch_maxiliemuster_pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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Palandt_Auflage 38_pdf
Linien
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    2 mensch_pdf
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      personen max muster_pdf

      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf

Symbole fuumlr juristische Personen

Die 2 Arten der

MenschheitWer das Wort Mensch benutzt muss folgendes wissen bzw beachten

1 Es gibt den Begriff Mensch als Uumlberbergiff fuumlr Maumlnner Frauen und Kinder unabhaumlngig vom Geschlecht So kennen wir es von Kind auf Wir houmlren diesen Begriff jeden Tag in den Medien und haben uns

daran gewoumlhnt Maumlnner und Frauen benutzen ihn staumlndigDas ist fuumlr uns der Mann die Frau oder ein Kind lebendig beseelt aus Fleisch und Blut und den 5 Sinnesorganen Haut Auge Ohr Nase und Mund mit der Faumlhigkeit gut und boumlse voneinander zu unterscheiden

2 Was man uns nicht beigebracht hat ist die 2 Bedeutung dieses Begriffes

Das ist der Begriff des juristischen Menschens der aus einem bestimmten Grund eingefuumlhrt wurde

Dieser Grund heiszligt Taumluschung

Im BGB Palandts 38 Auflage bearbeitet vonBassenge Diederichsen Heinrichs Heldrich Keidel Putzo Thomas heiszligt es im

1 Abschnitt Personen Uumlberblick1) Natuumlrliche Personen sind die Menschen

Da sind schon wieder fuumlr Nichtjuristen 3 Taumluschungen eingebaut

Achtung Juristensprache = Fremdsprache

Natuumlrlich - hat in diesem Fall nichts mit der Natur zu tunPerson - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als nette bzw fuumlrchterliche Person bezeichnen

Mensch - ist nicht der Mann oder die Frau von nebenan den oder die wir als netten bzw fuumlrchterlichen Mensch bezeichnen

Da es in der juristischen Welt nur erdachte Figuren gibt (wie auf der Buumlhne im Theater oder in einem Buch) muumlsste es klar und unmissverstaumlndlich anstatt Natuumlrliche Personen sind die Menschen

erdachte und erfundene Gedankenkonstrukte mit Namen natuumlrliche Personen sind gleich den ebenso erdachten und erfundenen Gedankenkonstrukten mit Namen Menschen

heiszligenDa wuumlrde allerdings jeder Normale Mensch (nach 1) fragen was das eigentlich soll

Man hat doch schon ein Gedankenkonstrukt mit Namen natuumlrliche Personen was soll denn eine 2 Bezeichnung mit dem anderen Namen MenschWarum sollte man einem Auto den 2 Namen Pferd geben

Und was heiszligt es dann fuumlr das Auto wenn es nun Pferderechte bekommtVollkommen uumlberfluumlssig wenn nicht dumm

Da Juristen houmlchst intelligente Menschen (nach 1) sind kann es sich hier nicht um ein Versehen oder um Dummheit handelnEs muss also eine bestimmte Absicht mit der Einfuumlhrung dieser 2 Bezeichnung Mensch dahinter stehen

Ja so ist es auch

Im BGB von 1900 wird das Wort bdquoMenschldquo erstmals von bestimmten eingeweihten Juristen in die Rechtsordnung eingefuumlhrtDas duumlrfte wohl einer der hinterhaumlltigsten Tricks aller Zeiten gewesen sein den selbst die hoch intelligenten nicht eingeweihten Juristen bis heute nicht durchschaut haben

Was dieser Trick fuumlr Auswirkungen hat siehe Seite 20 in Die Bedeutung des uns vorenthaltenen Wissens vom Recht_29052014_

Das Aufsetzen der unsichtbaren Maske ist die symbolhafte

Handlung dafuumlr dass ab jetzt in der juristischen Welt agiert wird

(vergleichbar wie auf der Buumlhne im Theater)

Menschen = natuumlrliche Personen = Maske mit Dokument

von Maumlnnern und Frauen (Psychopathen)

zum Zwecke der Taumluschung erschaffen

Nur die unsichtbare Maske (Bezeichnung der zu spielenden Rolle) zusammen mit

dem sichtbaren Ausweis ist die natuumlrliche Person

Das Organ das die natuumlrliche Person belebt (fuumlr sie handelt) also der Mann oder

die Frau (hinter der Maske unsichtbar) gehoumlrt nicht zur natuumlrlichen Person

Rechtsgrundsatz

Homo vocabulum est naturae Persona juris civilis

Man (homo) is a term of nature ldquopersonrdquo (persona) of the civil law

Dieser Rechtsgrundsatz erklaumlrt dass der lebende aus Fleisch und Blut bestehende Mann ein Begriff aus der Natur ist (der realen Welt der Wirklichkeit)

Person ist ein Begriff auf den sich alle Gesetzestexte beziehen indem von z B jeder niemand keiner Mensch Einwohner Buumlrger Staatsbuumlrger u Deutscher gesprochen wird Die Person hat nichts mit der Natur zu tun sie ist reine Fiktion von Maumlnnern und Frauen nur fuumlr die juristische Welt erschaffen (erdacht)

vom Schoumlpfer erschaffen

1 2

Der juristische Mensch (nach 2) besteht also aus

einer unsichtbaren Maske auf der unsichtbar

Mensch steht und dem Dokument (das Stuumlck

Papier) in der Hand dem Menschenausweis

Das sind die juristischen Menschen die auf den

Georgia Guidestones mit HUMANITY gemeint sind

und die unter 500 Millionen gehalten werden sollen

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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
      Schreibmaschinentext
      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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        Was steht im Merkblatt vom BVA 15092015-1pdf
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      Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

      Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

      HH
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      Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

      Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

      Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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Was steht im Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit des Bundesverwaltungsamtes unter Punkt 4

Der Hinweis bdquoder vor 1914 in Deutschland geboren wurdeldquo ist der Beweis dafuumlr dass es sich hier um die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen Staaten im Staatenbund [D R] (Kaiserreich) handelt und nicht um die Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeit Bewiesen durch die Geburtsurkunde des Vorfahrens der vor 1914 geboren ist

HH
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Dem Gesetz (RuStAG) ist es egal ob der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeit aus dem Ausland oder im Inland gestellt wird

Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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Das guumlltige Reichs- und Staatsangehoumlrigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22071913 sagt (von einer vom souveraumlnen Volk gewaumlhlten Regierung verabschiedetes Gesetz) sect 1 Deutscher ist wer die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (sectsect 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt sect 3 Nr 1 Die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1 durch Geburt (sect 4) sect 4 (1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit des Vaters das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehoumlrigkeit der Mutter Das heiszligt dass erst die Staatsangehoumlrigkeit in einem Bundesstaat (durch Geburt in diesem Bundesstaat) erworben werden muss um unmittelbar danach Deutscher zu werden Alle die eine Bundesstaatsangehoumlrigkeit besitzen sind Deutsche bdquoDeutscherldquo ist keine Staatsangehoumlrigkeit bdquoDeutscherldquo ist die Bezeichnung fuumlr eine juristische Person genauer gesagt fuumlr eine natuumlrliche Person (die der jur Person bdquoMenschldquo gleichgestellt ist) bdquoDeutscherldquo ist die Person die dem Staatenbund [Deutsches Reich] (Kaiserreich) angehoumlrt Die Staatsangehoumlrigkeit ist die des Bundesstaates also z B die Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit oder die Groszligherzogtum Hessen-Staatsangehoumlrigkeit Anders ausgedruumlckt Die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen oder die Staatsangehoumlrigkeit im Groszligherzogtum Hessen Wie lautet der Text auf den alten Staatsangehoumlrigkeitsausweisen in den Bundesstaaten bdquowird bescheinigt dass derselbe und zwar durch -Abstammung- die Eigenschaft als bdquoBraunschweigerldquo besitzt Somit ist also die juristische Person die zur Staatsangehoumlrigkeit gehoumlrt die natuumlrliche Person bdquoBraunschweigerldquo Bzw im Koumlnigreich Preussen die nat Person bdquoPreusseldquo und im Groszligherzogtum Hessen die nat Person bdquoHesseldquo Nicht wir sind Preusse wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoPreusseldquo Nicht wir sind Deutscher wir haben bzw wir besitzen eine nat Person mit der Bezeichnung bdquoDeutscherldquo Es gibt keine Deutsche-Staatsangehoumlrigkeit anders ausgedruumlckt Keine Staatsangehoumlrigkeit im bdquoDeutscheldquo Es gab 1871 den Zusammenschluss der 25+1 deutschen (Bundes)staaten zum bdquoBundesstaatldquo [Deutsches Reich] (Kaiserreich) Nur Juristen sind in der Lage (koumlnnte das Absicht sein) an sich verstaumlndliche Konstellationen durch Einfuumlhrung zusaumltzlicher Begriffe unverstaumlndlich zu machen (z B mit dem Begriff bdquoJuristische Personenldquo Verwendung des Begriffes als Uumlberschrift und dann noch als Unterkapitel) So hier auch denn wenn sich Bundesstaaten zusammentun kann das Ergebnis des Zusammentuns nicht auch Bundesstaat heiszligen Es waumlre so einfach Die 25+1 deutschen Staaten haben sich per Vertrag zu einem Staatenbund [Deutsches Reich] verbunden Ab jetzt nennt man sie auch Bundesstaaten oder Staaten des Bundes und alle zusammen nennt man [Deutsches Reich] Dessen Angehoumlrigkeit (die des Staatenbundes [Deutsches Reich]) ist die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit gemaumlszlig sect 1 RuStAG (bestimmt durch das neue Gesetz RuStAG vom 22071913) Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit (sectsect 3 bis 35) besitzt Diese macht Sinn wenn der Sohn eines Deutschen (in einer der damaligen Kolonien geboren) diese unmittelbare Reichsangehoumlrigkeit bekam weil er ja nicht in einem der 25 Bundesstaaten geboren wurde Da der Staatenbund kein Staat im Sinne der Hand der Freiheit ist (sonst gaumlbe es keine souveraumlnen Einzelstaaten in diesem Buumlndnis) kann es auch keine gleichwertige Staatsangehoumlrigkeit wie bei einem Einzelstaat geben Im bdquoGesetz uumlber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehoumlrigkeit des Norddeutschen Bundes vom 01061870 wird die Angehoumlrigkeit zum Staatenbund bdquoBundesangehoumlrigkeitldquo genannt

Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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Stellen wir gegenuumlber Staat Staatenbund (Bund) Koumlnigreich Preussen [Deutsches Reich] Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeit [Deutsche Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen Staatsangehoumlrigkeit im [Deutschen Reich] (Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich) der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo der Person bdquoStaatsangehoumlrigerldquo mit Namen Max Muster wird bescheinigt mit Namen Max Muster wird bescheinigt dass sie die Eigenschaft als Preusse besitzt dass sie die Eigenschaft als Deutscher besitzt Person bdquoPreusseldquo mit der Eigenschaft der Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Koumlnigreich Preussen-Staatsangehoumlrigkeitldquo [Deutschen Reichs]-Staatsangehoumlrigkeit Person bdquoDeutscherldquo mit der Eigenschaft der Staatsangehoumlrigkeit im Kaiserreich Also gibt es in Wirklichkeit nicht die deutsche Staatsangehoumlrigkeit sondern nur eine Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches] (Kaiserreich) Es gibt die Staatsangehoumlrigkeit im Koumlnigreich Preussen (Person bdquoPreusseldquo)und die bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo im Staatenbund (die Bundesangehoumlrigkeit) [Deutsches Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Wenn der Begriff bdquoStaatsangehoumlrigkeitldquo nur fuumlr die Staatsangehoumlrigkeit in einem souveraumlnen Staat benutzt werden darf dann muumlsste es heiszligen die bdquoStaatenbundsangehoumlrigkeitldquo im [Deutschen Reich] (Person bdquoDeutscherldquo) Die Personen bdquoDeutscherldquo sind diejenigen die dem Staatenbund [Deutsches Reich] angehoumlren Die Bescheinigung auf dem Staatsangehoumlrigkeitsausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo ist nur deswegen richtig weil die Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 (Bundes)staaten im [Deutschen Reich] bestaumltigt wird Der bdquoAntrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehoumlrigkeitldquo muumlsste korrekt heiszligen bdquoAntrag auf Feststellung der Staatsangehoumlrigkeit in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Und auf dem Ausweis bdquoist deutscher Staatsangehoumlrigerldquo in einem der 25 deutschen (Bundes)staaten des [Deutschen Reiches]ldquo Dann koumlnnte man allerdings die Urkunde bdquoStaatsangehoumlrigkeitsausweisldquo nicht auch fuumlr den Verwaltungsgebietsangehoumlrigkeitsausweis verwenden

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