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Andreas Volkart Steinmaur, den 19.07.2010 Salenstr. 20 8162 Steinmaur CH Einschreiben Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Herr Regierungsrat Dr. Hans Hollenstein Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Dienstaufsichtsbeschwerde Migrationsamt Zürich, wegen: Ausstellung von urkundengefälschter CH-Aufenthaltsausweisen bei Staatsangehörigen des Deutschen Reiches Sehr geehrter Herr Regierungsrat Hollenstein, Aufgrund von Staatsaufbaumängeln in der Bundesrepublik Deutschland und einer mir verweigerten schriftlichen Bestätigung und Begründung des Migrationsamtes Zürich (Signatur: lic. iur. Valerie Kaeser, Zürich vom 22.6.2010), wende ich mich an den Vorsteher der Sicherheitsdirektion. Ich lege den bis anhin vom Migrationsamt Zürich nicht gewussten oder vielleicht ignorierten Gesetzesstand in der Schweiz und im Völkerrecht offen und vor, damit die gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausstellung von CH-Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige des Deutschen Reiches wieder eingehalten werden können, und keine Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz statt finden. Eine schriftliche Bestätigung an eine anfragende Frau Schäfer aus dem Landkreis Demmin z.B. besagt, dass es die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ nicht gibt. Dies ist auch der Grund dafür, dass in DE-Personalausweisen eine amtliche Täuschung statt findet, und im DE-Personalausweis und DE-Reisepass Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ angegeben wird. Eine schriftliche Bestätigung eines Angehörigen des Deutschen Reiches, der als Zürcher inzwischen die Aufenthaltsbewilligung B hat, wurde mir inzwischen kürzlich vorgelegt, so dass ich Einsicht hatte, dass das Migrationsamt Zürich ihm eine Begründung verweigere, warum man ihm die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ in der CH-Aufenthaltsbewilligung B vorenthalte, obwohl laut UN-Menschenrechts-Charta Art. 15 jede Person ein Anrecht auf eine Staatsangehörigkeit habe, und niemandem diese entzogen werden kann. Brisantes Detail: Der Mann ist noch nicht Schweizer, ist also auf eine korrekte Staatsan gehöri gkeitsan gabe angewiesen! Ferner bemängle ich folgende Punkte, die sich mir in der Korrespondenz mit dem Migrationsamt Zürich in den Weg stellten, um die Wahrheit heraus zu finden: - Auf die schriftliche Anfrage vom 25.6.2010 an das Migrationsamt Zürich, warum das Migrationsamt Zürich in den CH-Aufenthaltsausweisen als 1

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit

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Eine Beschwerde an das kantonale und nationale Migrationsamt wegen falsch ausgestellten Personalausweisen/Aufenthaltsausweisen, die nichts über die Staatsangehörigkeit aussagen. Die BRD ist kein Staat, und wer einen Personalausweis besitzt, sollte kein Personal der BRD sein!

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Page 1: Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit

Andreas Volkart Steinmaur, den 19.07.2010Salenstr. 20 8162 Steinmaur CH

Einschreiben Vorsteher der Sicherheitsdirektiondes Kantons Zürich,

Herr Regierungsrat Dr. Hans HollensteinNeumühlequai 10Postfach 8090 Zürich

Dienstaufsichtsbeschwerde Migrationsamt Zürich, wegen:

Ausstellung von urkundengefälschter CH-Aufenthaltsausweisen bei Staatsangehörigen des Deutschen Reiches

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Hollenstein,

Aufgrund von Staatsaufbaumängeln in der Bundesrepublik Deutschland und einer mir verweigerten schriftlichen Bestätigung und Begründung des Migrationsamtes Zürich (Signatur: lic. iur. Valerie Kaeser, Zürich vom 22.6.2010), wende ich mich an den Vorsteher der Sicherheitsdirektion.

Ich lege den bis anhin vom Migrationsamt Zürich nicht gewussten oder vielleicht ignorierten Gesetzesstand in der Schweiz und im Völkerrecht offen und vor, damit die gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausstellung von CH-Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige des Deutschen Reiches wieder eingehalten werden können, und keine Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz statt finden.

Eine schriftliche Bestätigung an eine anfragende Frau Schäfer aus dem Landkreis Demmin z.B. besagt, dass es die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ nicht gibt. Dies ist auch der Grund dafür, dass in DE-Personalausweisen eine amtliche Täuschung statt findet, und im DE-Personalausweis und DE-Reisepass Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ angegeben wird. Eine schriftliche Bestätigung eines Angehörigen des Deutschen Reiches, der als Zürcher inzwischen die Aufenthaltsbewilligung B hat, wurde mir inzwischen kürzlich vorgelegt, so dass ich Einsicht hatte, dass das Migrationsamt Zürich ihm eine Begründung verweigere, warum man ihm die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ in der CH-Aufenthaltsbewilligung B vorenthalte, obwohl laut UN-Menschenrechts-Charta Art. 15 jede Person ein Anrecht auf eine Staatsangehörigkeit habe, und niemandem diese entzogen werden kann. Brisantes Detail: Der Mann ist noch nicht Schweizer, ist also auf eine korrekte Staatsangehörigkeitsangabe angewiesen!

Ferner bemängle ich folgende Punkte, die sich mir in der Korrespondenz mit dem Migrationsamt Zürich in den Weg stellten, um die Wahrheit heraus zu finden:

− Auf die schriftliche Anfrage vom 25.6.2010 an das Migrationsamt Zürich, warum das Migrationsamt Zürich in den CH-Aufenthaltsausweisen als

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Staatsangehörigkeit von den DE-Personalausweisen nicht den Eintrag „Deutsch“ übernehme (siehe Anhang), wurde mir keine schriftliche Antwort gegeben, und ich wurde an die Deutschen Behörden weiter verwiesen (Antwort von der ersten Anfrage 14.6.2010/22.6.2010). Die BRD-Behörden antworten mir jedoch nicht, und bestätigen weder, dass „Deutsch“ keine Staatsangehörigkeit ist, noch wofür „Deutsch“ stehen soll.

− Aus dem mündlichen Telefongespräch mit Frau Valerie Kaeser, am 15.7.2010 um 11:05 Uhr, ging aus dem Gespräch hervor, dass man über diesen Widerspruch bereits Bescheid wisse, selber schon erkannt habe, dass „DEUTSCH“ in den DE-Personalausweisen keine Staatangehörigkeit sein kann, und dass man deswegen einfach den Titel oder Aussteller des Personalausweises in das Feld der Staatsangehörigkeit übertrage, um hier eine „Logik“ herein zu bringen. Diese Aussage, dass man einfach den Aussteller des DE-Personalausweises für die Gleichsetzung der „Staatsangehörigkeit“ übernehme, wollte mir aber Frau Kaeser weder schriftlich, noch per Email bestätigen, so dass ich mich damit gezwungen sah, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde den Verantwortlichen im Migrationsamt oder der Amtskette heraus zu finden, der diese Anweisung, die nur auf einer Annahme ohne rechtliche Abklärung beruht, in Auftrag gegeben hat.

− Die Eintragung „Bundesrepublik Deutschland“ als Staatsangehörigkeit in den CH-Aufenhaltsausweis ist aber aus mehreren Gründen unzulässig: Würde das Migrationsamt in den CH-Aufenthaltsbewilligungen für Deutsche einfach in das Feld Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (gem. BRD-Personalausweis/-Reisepass) hinein schreiben, wäre die Aufenthaltsbewilligung eine Falschbeurkundung und dazu rechtlich unsinnig.

− Gleichzeitig wäre diese Falschbeurkundung keine gültige CH-Aufenthaltsbewilligung, da die völkerrechtlich einwandfreie Staatsangehörigkeit fehlen würde, und der betreffende Ausländer danach faktisch staatenlos wäre, was aber nach UN-Menschenrechts-Charta nicht hinzunehmen ist (=Völkerrecht).

− Fakt ist, dass das Migrationsamt Zürich aber in das Feld der Staatsangehörigkeit einfach „Bundesrepublik Deutschland“ schreibt. Damit liegt ganz offenkundig Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB) vor, die gesetzlich geahndet werden müssen. Es ist mir daher verständlich, warum Frau Kaeser mir hier nichts schriftlich bestätigen wollte, da Sie sich sonst evtl. noch haftbar machen würde.

− Daraus ergibt sich zusammenfassend, dass weder „DEUTSCH“, noch „Bundesrepublik Deutschland“ für einen gültigen CH-Aufenthalts-Ausweis verwendet werden dürfen, und dass eine Person nach Art. 15 UN-Menschenrechts-Charta, Anspruch auf eine völkerrechtlich einwandfreie Staatsangehörigkeit hat.

− Da aus geschichtlichen Gründen die BRD niemals ein Staat im völkerrechtlichen Sinne war, bzw. geworden ist, und damit auch nie befugt war, eine eigene Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ in Personalausweisen und Reisepässen anzugeben, ist nach wie vor die alte Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ aus der Deutschen Kaiserzeit und nicht etwa aus dem Dritten Reich in Kraft, welche nach dem Reichs- und

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Staatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen Reichs (RuStAC) vom 22. Juli 191.3(RCBI. S. 583) zu regeln ist.

- Obwohl das Deutsche Reich noch vorhanden und mehrfach gerichtl ichbestätigt nicht untergegangen ist, ist es juristisch nur korrekt, dass einDeutscher nicht ,,Persona[", sondern ein ..Bürger des Deutschen Reiches"sein muss, da a[[e anderen Bezeichnungen amtlicher Betrug und Verweigerungder echten Staatsangehörigkeit sind.

lch erwarte daher bis zum 5.8.2010 eine Stetl.ungnahme zu diesen Mängetn undeine Veröffentl ichung im Zürcher Amtsblatt für die Monate August undfolgend, dass Exildeutsche und Personen aus Deutschland, die ihre echteStaatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz des DeutschenReichs (RuStAC) vom 22. Juti 1913 (RGBI. S. 583) nachweisen können, die Möglichkeitanalog Art. i5 UN-Menschenrechts-Charta erhalten, ihre CH-Aufenthaltsbewittigung auf,,Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich" in a[[en CH-Migrationsämtern ändern a)lassen. Es wird daher nötig sein, diese Amter Schweizweit neu zu instruieren.Wie mir Frau Kaeser zu erklären versuchte, warum ein einzelner Deutscher nichtseinen Ausweis auf Antrag beim Migrationsamt ändern lassen könne, sagte sie mir,dass dies nicht möglich sei, weiI sonst atte CH-Aufenthaltsbewittigungen bei Antragum Anderung zu ändern seien, um Gteichbehandlung und Einhei t t ichkei tdurchzusetzen.

Dem widerspreche ich nicht, und fordere daher den Regierungsrat von Zürich aulhier nach erfolgter juristischer Prüfung zu handeln.Atte anderen Ausflüchte oder Ausreden des Migrationsamtes Zürich, warum in derCH-Aufenthaltsbewitl igung immer noch ,,Bundesrepubtik Deutschland" stehe, sindsomit nichtig, und widersprechen in eklatanter Weise dem Vötkerrecht, demSchweizer Recht, und der Haager Landkriegsordnung von 1907.

Anlagen

- Behördenschreiben vom 1.3.2006 Landkreis Demmin zu BRD-Staatsangehörigkeit an eine Bürgerrn.- Meine Anfrage vom 1,4.6.2010 an das Migrationsamt Zürich mit Antworl vom22.6.201,0.

- Meine Nachfrage vom 25.6.2010 an das Migrationsamt zürich zurKonkretisierung der widersprüche im BRD-Personatausweis/cH-Aufenthaltsausweis. Hinweis: Hier erhiett ich keine Antwort mehr!- Beispie[ eines BRD-Personalausweises

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Charta der UN-Menschenrechte Art. 15:

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Quelle: http://www.humanrights.ch/home/?idcat=7

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Andreas VolkartSalenstr. 20 8162 Steinmaur CH Steinmaur, den 14.06.2010

Migrationsamt des Kantons ZürichPostfach 8090 Zürich

Auskunft zu widersprüchlichen BRD-Ausweisen/CH-Ausländeraufenthaltsbewilligungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mir ist kürzlich beim Ausländerausweis eines ehemaligen Schulkollegen beim Autofahren aufgefallen, dass dessen deutscher Pass (BRD-Personalausweis) nicht mit der Schweizer Aufenthaltsbewilligung übereingestummen hatte. Und zwar wurde im BRD-Personalausweis als Staatangehörigkeit „Deutsch“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angegeben, und beim Aufenthaltsbewilligungsausweis C des Kantons Zürichs, wurde ihm eine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ in diesen Ausweis notiert.

Was ich nicht verstehe, ist, warum bei allen BRD-Personalausweisen die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ in den Personalausweis gedruckt wird, obwohl es genügend Platz im Ausweis hätte, hier „Bundesrepublik Deutschland“ oder „Deutschland“ zu schreiben. Und dies ist bei allen Ausweisen so, ich habe auch andere Ausweise so gesehen. „Deutsch“ ist jedoch kein Staat, sondern eine „Muttersprache“. Dies hat also soviel ich weiss, nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun...Könnten Sie mir hier weiter helfen?Aus Datenschutzgründen möchte ich den Namen meines Kollegen hier aber nicht angeben.

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Volkart

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Adresse

Telefon

Sicherheitsd irektion Kanton ZürichMigrationsamt

Berninastrasse 458090 Zürich

043 259 88 00

Zürich,22. Juni2010

Andreas VolkartSalenstrasse 208162 Steinmaur

Auskunft zu widersprüchlichen BRD-Ausweisen /Aus ländera ufenthaltsbewi ll ig u ngen

Sehr geehrter Herr Volkart

Besten Dank für thre-Anfrage=vom-14. Jüni-20+0. Leider. können wir+hnen-bei der-Beant=wortung lhrer Frage nicht weiterhelfen, da wir für die Eintragungen in deutschen Pässennicht zuständig sind. Das Migrationsamt Zürich stellt unter anderem Aufenthaltsbewilligun-gen aus, hat jedoch auf die Eintragung in ausländischen Pässen oder Personalausweisenkeinerlei Einfluss. Sie müssten sich diesbezüglich an die deutschen Behörden wenden.

Besten Dank und freundliche GrüsseMigrationsamt des Kantons Zürich

lic. iur. Valerie KaeserJuristische Sekretärin

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Andreas VolkartSalenstr. 20 8162 Steinmaur CH Steinmaur, den 25.06.2010

Valerie KaeserMigrationsamt ZürichBerninastr. 458090 Zürich

Widersprüche in der Nationalität bei der Übertragung von BRD-Personalausweisen in Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz

Sehr geehrte Frau Kaeser,

Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Schreiben vom 22.6.2010. Ich habe mich allerdings gewundert, ob Sie meine damalige Frage auch wirklich richtig verstanden haben. Ich wollte wissen, warum das Migrationsamt Zürich (und auch andere Ämter), einfach in die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz die Staatangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ übernimmt, obwohl dies in den Personalausweisen der BRD gar nicht drin steht, sondern die Nationalität „Deutsch“ angegeben wird. Da ja jeder Personalausweis auch der Bundesrepublik Deutschland gehört, verwundert es auch nicht, warum die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ auch auf dem Personalausweis erwähnt wird, aber nicht für die Nationaltät oder Staatsangehörigkeit steht.

Trotzdem hat jede Person nach der UN-Menschenrechts-Charta Artikel 15 das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, welche aber in der Aufenthaltsbewilligung bei der BRD nicht vorliegt, und quasi von Schweizer Behörden verweigert wird. Ich habe mich nun im Internet erkundigt, und heraus gefunden, dass es keine Staatsangehörigkeit „Deutsch“ gibt, und dass die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist. Warum also ändert das Migrationsamt Zürich die neu erstellten Aufenthaltsbewilligungen bei Personen, die aus der BRD kommen, nicht die Staatsangehörigkeit konsequent auf Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ oder dann „Deutsch“ um? Woher weiss das Migrationsamt, dass eine Person mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ plötzlich in der Aufenthaltsbewilligung die Staatangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ haben soll, obwohl das nirgends wo belegt ist?Könnten Sie hierzu bitte noch Stellung beziehen?

Mit freundlichen Grüssen

Andreas Volkart

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Aufenthaltsbewilligung CH und Personalausweis BRD Muster

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Sicherheitsdirektion Kanton ZürichDirektor

HerrnAndreas VolkartSalenstr. 208162 Steinmaur

Zürich, 22. Jul i 2Q1Q

lhre Beschwerde vom 19. Juli 2010

Sehr geehrter Herr Volkart

Wir beziehen uns auf lhr Schreiben vom 19. Juli 2010.

Jede ausländische Person, welcher der Jahresaufenthalt in der Schweiz bewill igt wird,erhält von der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde als Beleg für diese Bewill igungeinen Ausländerausweis. Dieser wird mittels des vom Bundesamt für Migratio_n Lgtt!gbe-nen Zentralen Migrations-lnfomations-System ZEMIS aus- und hergestellt. ln diesemSystem sind die Zulassungscodes, die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit etc. vomBundesamt für Migration programmiert und damit für die kantonalen Behörden vorgege-ben. Die Aufgabe der kantonalen Migrationsbehörde beschränkt sich bei der Herstellungdes Ausländerausweises auf die Eingabe der Personalien (Name, Vorname, Geburtsda-tum), der Wohnadresse und der kantonalen Referenznummer. Die anderen Daten bzw.Aufdrucke auf dem Ausländerausweis können von den kantonalen Behörden nicht verän-dert werden.

Entsprechend können wir lhrem Anliegen auf kantonaler Ebene keine Folge leisten undmüssen Sie damit an die zuständigen Bundesbehörden (Bundesamt für Migration) ver-weisen.

Mit freundlichen GrüssenSicherheitsdirektion Kanton Zürich

Dr. Hans HollensteinRegierungspräsident

Kopie an Migrationsamt

Neumühlequai 10, Postfach, 8090 ZürichTelefon 043 259 2l Ot, Fax 043 259 51 36, hans.hol [email protected] Andreas Volkan doc

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