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Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich soll ja neuer Wein oftmals in alten Schläuchen an- geboten werden. Diese Metapher kommt mir bei dem derzeit doch sehr häufig kommunizierten Be- griff „Nachhaltigkeit“ in den Sinn. Dies deshalb, weil wohl keine andere Branche wie die Unsrige tagtäglich ihre Dienstleistungs- aufgaben mit nachhaltigen Leist- ungsergebnissen zu erbringen und erwirtschaften hat. Vor der Leistungserbringung steht be- kanntlich das Leistungsangebot, bei dem zu unserem Bedauern zunehmend das Ende – nämlich die nachhaltige Leistungserbrin- gung – nicht berücksichtigt wird. Nachhaltige Dienstleistung be- deutet auch: Faires Angebotswe- sen. In diesem Sinne ... Herzlichst Euer Martin Lutz Der Begriff Nachhaltigkeit ist in den letzten Jah- ren immer populärer geworden. Je nachdem in welchem Zusammenhang der Begriff fällt, gibt es unterschiedliche Interpretationen, was unter Nachhaltigkeit alles zu verstehen ist. Nicht selten wird der Begriff Nachhaltigkeit ein- fach auf ökologisch oder ressourcenschonend reduziert. Selbstverständlich ist ökologisches, ressourcenschonendes Handeln essenziell für Nachhaltigkeit, doch hinter nachhaltigem Wirtschaften verbirgt sich weit mehr. Der ur- sprüngliche Wortsinn steht für „über längere Zeit anhaltend bzw. andauernd oder bleibend“. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen Nutzen für alle Beteiligten. Dies wird auch durch das sogenannte Drei-Säulen-Modell der nach- haltigen Entwicklung ausgedrückt. Demnach stützt sich eine nachhaltige Entwicklung auf das gleichzeitige Umsetzen von ökologischem, ökonomischem und sozialem Handeln, wobei sich diese drei Aspekte gegenseitig bedingen. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert also immer eine ganzheitliche Betrachtung. Bezogen auf die Reinigungsbranche reicht dazu beispielsweise allein die Verwendung von Reinigungsprodukten mit Umweltzeichen bei weitem nicht aus. Das Ziel der Reinigung ist eine rationelle und mög- lichst vollständige Schmutzbeseitigung bzw. eine Keiminaktivierung ohne Schäden für Gesundheit, Umwelt und Oberflächen. Analysiert man diesen Satz, stellt man fest, wie viele Aspekte bei der Reinigung und Aufrechterhaltung der Hygiene zu beachten sind. Nachhaltiges Wirtschaften in der Reinigungsbranche bedeutet eine kontinuier- liche Prozessoptimierung unter Berücksichti- gung all dieser Aspekte, wodurch letztendlich eine optimale Wertschöpfung für alle Beteilig- ten erzielt wird. Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung Foto: Michael Öttl Foto: © bluedesign - Fotolia.com 6. Jahrgang Herbst 2014 Obermeister Michael Öttl Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg

GebäudeDienstleister Herbst 2014

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Innungszeitschrift der Gebäudereiniger-Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg. Ausgabe: Herbst 2014 Titelthema: Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung

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Page 1: GebäudeDienstleister Herbst 2014

Liebe

Kolleginnen und Kollegen,

bekanntlich soll ja neuer Wein

oftmals in alten Schläuchen an-

geboten werden. Diese Metapher

kommt mir bei dem derzeit doch

sehr häufi g kommunizierten Be-

griff „Nachhaltigkeit“ in den Sinn.

Dies deshalb, weil wohl keine

andere Branche wie die Unsrige

tagtäglich ihre Dienstleistungs-

aufgaben mit nachhaltigen Leist-

ungsergebnissen zu erbringen

und erwirtschaften hat. Vor der

Leistungserbringung steht be-

kanntlich das Leistungsangebot,

bei dem zu unserem Bedauern

zunehmend das Ende – nämlich

die nachhaltige Leistungserbrin-

gung – nicht berücksichtigt wird.

Nachhaltige Dienstleistung be-

deutet auch: Faires Angebotswe-

sen. In diesem Sinne ...

Herzlichst Euer

Martin Lutz

Der Begriff Nachhaltigkeit ist in den letzten Jah-

ren immer populärer geworden. Je nachdem in

welchem Zusammenhang der Begriff fällt, gibt

es unterschiedliche Interpretationen, was unter

Nachhaltigkeit alles zu verstehen ist.

Nicht selten wird der Begriff Nachhaltigkeit ein-

fach auf ökologisch oder ressourcenschonend

reduziert. Selbstverständlich ist ökologisches,

ressourcenschonendes Handeln essenziell

für Nachhaltigkeit, doch hinter nachhaltigem

Wirtschaften verbirgt sich weit mehr. Der ur-

sprüngliche Wortsinn steht für „über längere

Zeit anhaltend bzw. andauernd oder bleibend“.

Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen

Nutzen für alle Beteiligten. Dies wird auch durch

das sogenannte Drei-Säulen-Modell der nach-

haltigen Entwicklung ausgedrückt. Demnach

stützt sich eine nachhaltige Entwicklung auf

das gleichzeitige Umsetzen von ökologischem,

ökonomischem und sozialem Handeln, wobei

sich diese drei Aspekte gegenseitig bedingen.

Nachhaltiges Wirtschaften erfordert also immer

eine ganzheitliche Betrachtung. Bezogen auf die

Reinigungsbranche reicht dazu beispielsweise

allein die Verwendung von Reinigungsprodukten

mit Umweltzeichen bei weitem nicht aus. Das

Ziel der Reinigung ist eine rationelle und mög-

lichst vollständige Schmutzbeseitigung bzw. eine

Keiminaktivierung ohne Schäden für Gesundheit,

Umwelt und Oberfl ächen. Analysiert man diesen

Satz, stellt man fest, wie viele Aspekte bei der

Reinigung und Aufrechterhaltung der Hygiene zu

beachten sind. Nachhaltiges Wirtschaften in der

Reinigungsbranche bedeutet eine kontinuier-

liche Prozessoptimierung unter Berücksichti-

gung all dieser Aspekte, wodurch letztendlich

eine optimale Wertschöpfung für alle Beteilig-

ten erzielt wird.

Nachhaltigkeitin der Gebäudereinigung

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6. Jahrgang Herbst 2014

ObermeisterMichael Öttl

Herzlichst Euer

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg

Page 2: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 2 -

Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung

beginnt bei der Auswahl der verschiede-

nen Werkstoffe und Bodenbeläge, mit

denen ein Objekt ausgestattet werden

soll. Problematisch hierbei ist, dass der

Gebäudereiniger vor Ort diesbezüglich

wenig Einfl uss hat, da eine gegebene

Situation angetroffen wird. Werkstof-

fe sollten so ausgewählt werden, dass

keine umweltbelastenden und gesund-

heitsgefährdenden Inhaltsstoffe ent-

halten sind. Bei der Auswahl von Bo-

denbelägen empfi ehlt es sich außerdem

darauf zu achten, dass möglichst keine

Einpfl ege notwendig ist, so kann eine

umweltbelastende und kostenintensive

Grundreinigung vermieden werden.

Durch entsprechende Umweltzeichen

auf dem Etikett von Behandlungsmittel-

fl aschen wird deutlich, ob es sich um ein

nachhaltiges Produkt handelt oder nicht.

Die beiden wichtigsten Umweltzeichen

stellen das ECO-Label (Euroblume) und

das Nordic-Swan-Label dar. Bei beiden

Umweltzeichen erfolgt die Bewertung

des Produkts anhand eines festgeleg-

ten Kriterienkatalogs, der nicht nur die

Eigenschaften des fertigen Produkts be-

rücksichtigt, sondern den gesamten Pro-

duktlebenszyklus, von der Herstellung

bis zur Entsorgung, auf Nachhaltigkeit

durchleuchtet.

Auf aggressive und somit umwelt- und

gesundheitsgefährdende Chemikalien

sollte wenn möglich verzichtet werden.

Häufi g eignet sich schon allein der Ein-

satz von entmineralisiertem Wasser,

ohne zusätzliche Reinigungschemie für

ein einwandfreies Reinigungsergebnis.

Beispielsweise kann entmineralisiertes

Wasser für die maschinelle Reinigung

mittels Scheuersaugmaschine ein-

gesetzt werden. Auch Griffspuren auf

glänzenden Oberfl ächen wie Glas oder

Edelstahl lassen sich optimal chemiefrei,

mit einem feuchten Mikrofasertuch be-

seitigen.

Ganz ohne Behandlungsmittel geht es

nicht! Wenn Reinigungs- und Pfl ege-

mittel eingesetzt werden, empfi ehlt sich

der Einsatz von umweltverträglichen

Behandlungsmitteln wie tensidfreie

Reiniger auf Komplexbildnerbasis, Alko-

holreiniger oder Wischpfl egen auf Basis

wasserlöslicher Polymere.

Eine gute Unterhalts- und Zwischenrei-

nigung verlängert das Intervall bis zur

(meist) umweltbelastenden Grundreini-

gung. Einen wertvollen Beitrag zur nach-

haltigen Gebäudereinigung stellt der

verstärkte Einsatz von staubbindenden

Wischverfahren dar. Neben dem Verzicht

auf Reinigungsfl otte werden bei diesem

Verfahren optimal lose aufl iegende Ver-

schmutzungen beseitigt und dadurch

bedingt eine höhere technische Lebens-

dauer von Fußbodenbelägen erreicht.

Haftende Verschmutzungen, die durch

staubbindende Verfahren nicht beseitigt

werden, können durch lediglich punk-

tuelles Nasswischen optimal beseitigt

werden.

Bei der Inventarreinigung stellt der Ein-

satz von Sprühfl aschen bzw. innovativen

Schaumdispensern eine umweltfreund-

liche Alternative zur klassischen Eimer-

methode dar, da die Ausschussfl otte

deutlich reduziert werden kann. Auch

der Einsatz von präparierten Wischtexti-

lien begünstigt eine nachhaltige Gebäu-

dereinigung.

Durch Zwischenreinigungsverfahren

wie das Cleanern mit Wischpfl egen auf

Basis wasserlöslicher Polymere oder

die Faserpadmethode für textile Beläge

können umweltbelastende Grundreini-

gungen hinausgezögert werden. Ist die

Grundreinigung unumgänglich sollten

innovative Verfahren wie die Trockene

Pfl egefi lmsanierung oder das Top Strip-

ping einer klassischen chemischen Nass-

grundreinigung vorgezogen werden.

Wissen

Der ursprüngliche Wortsinn von „Nachhaltigkeit“ steht für „über längere Zeit anhaltend bzw. andauernd oder blei-bend“. Nachhaltigkeit enthält in seiner Grundidee einen Nutzen für alle Beteiligten.

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Autor:

Martin Lutz

• Staatl. gepr. Reinigungs-

und Hygienetechniker

• Gebäudereinigermeister

• Ö.b.u.v. Sachverständiger

für das Gebäudereiniger-

Handwerk

Page 3: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 3 -Wissen

Ludwig Weber

Die Novellierung des Infektionsschutz-

gesetzes wurde am 08. Juli 2011 im Bun-

desrat verabschiedet. Diese Änderungen

bzw. Weiterentwicklungen beziehen

sich ausschließlich zum einen auf die

sich ständig verändernden Situationen

resistenter Erreger in medizinischen Ein-

richtungen. Zum anderen auf die hygie-

nischen und infektionspräventiven Maß-

nahmen, um eben diese Infektionen zu

minimieren. In dieser Novellierung wird

der externe Dienstleister explizit, wie

häufi g, leider nicht erwähnt. Gleichwohl

gibt es Änderungen die direkt und indi-

rekt auf den Reinigungsdienst in medi-

zinischen Einrichtungen zutreffen.

Folgende Änderungen können auf den

externen Dienstleister zutreffen:

◊ Die Verbindlichkeit der KRINKO

Empfehlungen wird deutlicher her-

vorgehoben.

Das bedeutet, dass die Empfehlungen

der KRINKO zwar per se kein Gesetz

sind, aber bei einem Rechtsstreit er-

langen die Empfehlungen Gesetzes

Charakter. So ist die hervorgehobene

Verbindlichkeit zu verstehen. Diese

KRINKO Empfehlungen fi nden nach

wie vor im Hygieneplan jeder medizi-

nischen Einrichtung ihren Niederschlag.

Der Inhalt des Hygieneplans ist zu

einem nicht unerheblichen Teil (Reini-

gung und Desinfektion) das Gebets-

buch des externen Dienstleisters. Auch

die verbindlichen Regeln der TRBA 250,

BiostoffV u.a.m. sind vom Reinigungs-

dienst zu beachten.

◊ „§ 23 Die Leiter folgender Einrich-

tungen (Krankenhäuser, Vorsorge-

oder Rehabilitationseinrichtungen …)

haben sicherzustellen, dass die nach

dem Stand der medizinischen Wis-

senschaft erforderlichen Maßnah-

men getroffen werden, um nosoko-

miale Infektionen zu verhüten und

die Weiterverbreitung von Krank-

heitserregern, insbesondere solcher

mit Resistenzen, zu vermeiden“.

Das heißt, die Leitungen von Kranken-

häusern und anderen medizinischen Ein-

richtungen sind ausdrücklich dazu ver-

pfl ichtet alles zu tun, was dem neuesten

Stand der Wissenschaft entspricht, no-

sokomiale Infektionen zu vermeiden.

Eine vorausschauende Geschäftsführung

einer medizinischen Einrichtung wird in

allen Bereichen – auch im Reinigungs-

dienst – nur einem externen Dienst-

leister den Auftrag vergeben, der sich

wirklich auf dem aktuellen Niveau des

infektionspräventiven Arbeitens bewegt.

Die Wichtigkeit eines guten externen

Dienstleisters im Reinigungsdienst wird

unterstrichen durch Aussagen der Deut-

schen Gesellschaft für Krankenhaushygi-

ene DGKH auf dem 12. Kongress für Kran-

kenhaushygiene in Berlin im April 2014:

„Die DGKH stellt klar, dass im Sinne

der Bündelstrategie Hausreinigung und

Flächendesinfektion neben der Hände-

desinfektion, Instrumentenaufbereitung

und persönlichen Schutzmaßnahmen,

Grundpfeiler der Basishygiene sind,

ohne die die Patientensicherheit nicht

zu gewährleisten ist“.

„Hygienefachpersonal muss bei Neu-

strukturierung, Neuvergaben oder Pro-

blemen der Hausreinigung die Quali-

tätskriterien des internen oder externen

Dienstleisters aus hygienischer Sicht

beurteilen“.

„Der sachgerechten Reinigung und Des-

infektion kommt aus infektionsprophy-

laktischen Gründen ein erheblicher und

derzeit absolut unterschätzter Stellen-

wert zu…“.

Solche Statements über die Wichtigkeit

eines Dienstleisters im Segment Kran-

kenhausreinigung wären noch vor we-

nigen Jahren undenkbar gewesen. Es

ist sehr erfreulich, dass der Reinigungs-

dienst eine Aufwertung erfährt.

Fazit: Wenn in Zeiten von 4 MRGN* ein

schlecht aufgestellter Reinigungsdienst

seiner Verantwortung nicht nachkommt,

kann das Krankenhaus schnell in die

Schlagzeilen kommen.

* Mit 4 MRGN (Multiresistende Gramne-

gative Erreger – Darmbakterien) ist ge-

meint, dass zahlreiche Krankheitserreger

gegen vier der am häufi gsten benutzten

Antibiotika resistent sind.

Maschinelle Fußbodenreinigung mit HEPA-Filter in einem MRSA-OP.

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Novelliertes InfektionsschutzgesetztAuswirkungen auf die Tätigkeiten der Dienstleister im Krankenhaus

Page 4: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 4 -Wissen

4 MRGN bedeutet für den Patienten die

Belastung der Isolierung und für den

behandelten Arzt den Beginn der Suche

nach einem Antibiotika, mit welchem er

den Patienten therapieren kann. Ein 4

MRGN bedeutet derzeit der Super Gau

der Krankenhaushygiene. Wenn z.B.

Isolierzimmer von nicht oder schlecht

geschultem Reinigungsdienst täglich

desinfi ziert werden, kann das zu einer

Keimverschleppung und damit für wei-

tere Patienten zum Problem werden.

Auch die Gesetzgebung unterstreicht

unabhängig, aber im Sinne der Novellie-

rung bzw. § 23 in ihren Aussagen die

Wichtigkeit der Hygiene und damit indi-

rekt die Notwendigkeit eines hygienisch

gut geschulten Reinigungsdienstes.

„Die Geschäftsführung kann sich nicht

ohne weiteres durch Delegation voll-

ständig der Aufgabe entledigen. Da

das Gesetz an die Sicherstellung der

Umsetzung der Kommissionsempfeh-

lung anknüpft, wird man hier erhebli-

che organisatorische Anforderungen an

die kaufmännisch-organisatorische und

die ärztliche Leitung zu stellen haben.

Der gesetzlich eindeutig formulierte

Sicherstellungsauftrag führt durch die

entsprechende Aufgabenzuweisung zu

gesteigerten Haftungsrisiken für die

Führungsebene. Hierbei wird man gut

beraten sein, eindeutige Qualitätssiche-

rungsvorgaben sowohl auf der Ebene

der ärztlichen als auch auf der Ebene der

kaufmännisch-organisatorischen Leitung

umzusetzen“. (1)

„Auf Grund der an Bedeutung gewin-

nenden Infektionsproblematik ist mit

einer Erweiterung der Beweiserleich-

terungen und damit vor allem des ‚voll

beherrschbaren Risikos‘ zu rechnen. Die

Rechtsprechung scheint bestrebt, den

Beweisnachteil der Patienten im Hygi-

enebereich über Beweiserleichterungen

auszugleichen“ Die Hygiene zählt zu den

voll beherrschbaren Risiken (2).

Die Leitungen von Krankenhäusern und

anderen medizinischen Einrichtungen

werden zunehmend die veränderte

Sichtweise der Gesetzeslage beachten.

Mit anderen Worten: Die Geschäftsfüh-

rungen und ärztlichen Leiter von Kran-

kenhäusern und anderen medizinischen

Einrichtungen werden in Zukunft bei der

Vertragsvergabe auf den Nachweis über

infektionspräventives Arbeiten für die

Krankenhausreinigung achten. Der An-

bieter, der das preiswerteste Angebot

abgibt, wird nicht mehr automatisch

den Zuschlag erhalten.

Die KRINKO hat die Thematik bereits

seit Jahren entsprechend formuliert: 4.1

Verhinderung der Keimverbreitung durch

Reinigungs- und Desinfektionslösungen,

-Geräte, -Utensilien, Tücher und Wisch-

bezüge: Bei Häufung von durch Pseudo-

monaden, Acinetobacter spp. oder be-

stimmten Enterobacteriaceae (Serratia,

Klebsiella, Enterobacter) wie auch durch

Staphylococcus aureus, insbesondere

MRSA, und Vancomycin-resistenten En-

terokokken oder Clostridium diffi cile be-

dingte nosokomialen Infektionen muss

auch nicht sachgerecht durchgeführte

Reinigungs- und Desinfektionsverfahren

als Infektionsquelle erwogen werden.

Der Reinigungsdienst steht also bei

Auftreten von Infektionen in medizi-

nischen Einrichtungen durchaus im Fo-

kus. In der Vergangenheit wurden bei

Krankenhausinfektionen in der Presse

und in TV- Nachrichten refl exhaft die

Ärzte und die Pfl ege als Schuldige ver-

dächtigt. Dieses „Verdächtigenschema“

ist inzwischen sehr abgenutzt. Es ist

nicht die Frage ob, sondern wann die

Medien die Reinigungsdienste in Kran-

kenhäusern in den Fokus nehmen. Die-

se Berufsgruppe arbeitet täglich eben-

so wie Ärzte und Pfl ege zwar nicht mit,

aber in unmittelbarer Umgebung des

Patienten.

In meiner Tätigkeit als Hygienefachkraft

habe ich häufi g erfahren, dass gute Ge-

bäudedienstleister nicht automatisch

auch das Fachwissen besitzen, ein Kran-

kenhaus hygienisch korrekt zu betreuen.

Bei sehr vielen Reinigungsdiensten wäre

80% der Infektionen werden über die Hände übertragen.

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Page 5: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 5 -

es wünschenswert wenn diese den Mut

hätten zuzugeben, dass auf dem Gebiet

des infektionspräventiven Arbeitens im

Krankenhaus Wissenslücken bestehen.

Diese Reinigungsdienste wären gut be-

raten, sich in der Thematik: Infektions-

präventives Reinigungen und Desinfi zie-

ren in medizinischen Einrichtungen von

professioneller Seite schulen zu lassen.

(1) M. Middendorf: Haftungsrechtliche

Aspekte der Krankenhaushygiene nach

der Reform des Infektionsschutzgeset-

zes. Thieme Ökonomie und Recht, Kran-

kenhaushygiene up2date 6; 312 – 319, 201

(2) Anschlag M. Krankenhaushaftung –

Beweiserleichterungen bei Hygienemän-

geln MedR (2009) 27: 513 – 516

Wissen

n

72%

22%6%

Händetrocknen: Ein wichtiger Bestandteil der Händehygiene.

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Fingerballen

Hand�ächeERMITTLUNG DER

KEIMZAHL AUF DEN HÄNDEN

AUSBREITUNGVON KEIMEN

Was erwarten Sie von einem Händetrockner?

hygienisch

trocknet schnell

vermittelt trocknes Gefühl

Mehr als die Hälfte der Jet-Lufttrockner war mit Kolibakterien infiziert, während an den Papierhandtuchspendern keine Kolibakterien gefunden wurden.

GESAMTKEIMZAHLSTAPHYLOCOCCEN

-77%-76%

KEINEsigni�kanteAusbreitung25cm 200cm

+254%+194%

+15%+42%

PapierhandtuchWarmlufttrockner Jet-Lufttrockner

x 800 x 1000

Die Stiftung möchte auf die besondere Stellung der Reini-

gungskräfte im Krankenhaus aufmerksam machen und für eine

bessere Kommunikation zwischen Reinigungspersonal und

Klinikmitarbeitern werben. Ziel der Kampagne ist es, sich für

mehr Qualität und Zufriedenheit im Bereich Hygiene und Reini-

gung einzusetzen. Dafür ist Fachwissen des Reinigungsdiens-

tes unabdingbar. Viamedica bietet ein 3-tägiges Schulungspa-

ket zu den Themen Hygiene, strukturierte Reinigungsabläufe

und Qualitätsmanagement in der Klinikreinigung an.

Informationen unter: www.viamedica-handinhand.de

Kontakt unter: [email protected]

Viamedica Hand in HandFür mehr Qualität und Zufriedenheit in der Klinikreinigung

Die Handtrocknung entscheidet darüber, wie viele Keime auf den Händen verbleiben.

Autor:

Ludwig C. Weber

• Hygienefachkraft

• viamedica Hand in Hand

• Referent für Hygieneschulungen

Literatur: Reinigungsdienste und Hy-

giene in Krankenhäusern und Pfl ege-

einrichtungen, Springer-Verlag, 2013.

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Annerkanntes Fortbildungsseminar im Sinne des

„Qualitätsverbund Gebäudedienste“.

Seminarinhalte:

1. Rechtsgrundlagen, Anforderungen an die Gebäude-

dienstleister

2. Verfahren und Methoden zur Reinigung und Desinfektion

3. Aufbereitung von Reinigungstextilien

4. Personalhygiene, PSA, Hautschutz

Eine Teilnahme ist auch ohne Prüfung möglich. Teilnehmer

erhalten dann eine Teilnahmebestätigung.

Informationen unter: www.gebäudereiniger-südbayern.de

Innungsgeprüfte/r Objektleiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Page 6: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 6 -Digital

Klaus Schröder

Wir alle kennen dieses Problem nur zu

gut: In der Hektik des Alltags stellen

sich Aufl agen des Gesetzgebers und an-

dere Vorschriften häufi g als Hemmnisse

dar, die jegliche Dynamik im Tagesge-

schäft unterbinden, weil umfassende

Dokumentations- und Aufzeichnungs-

pfl ichten in vielen Bereichen verlangt

werden. Auf der anderen Seite werden

selbst geringfügige Versäumnisse und

Verstöße gegen diese Pfl ichten konse-

quent und hart bestraft. Daher kommt

„smarten“ Lösungen hier eine beson-

dere Bedeutung zu, sind diese doch äu-

ßerst hilfreich, wenn es darum geht, die

einschlägigen Vorschriften einzuhalten,

ohne die Ergebnisse der eigentlichen Ar-

beit zu beeinträchtigen.

Beispiel 1: Sofortmeldung

In § 28a Absatz 4 SGB IV schreibt

der Gesetzgeber den Arbeitgebern im

Gebäudereiniger-Handwerk zwingend

vor, dass sie „den Tag des Beginns eines

Beschäftigungsverhältnisses spätestens

bei dessen Aufnahme an die Datenstelle

der Träger der Rentenversicherung nach

Satz 2 zu melden“ haben. Diese, gewiss

mit der besten Absicht in das Sozialge-

setzbuch formulierte Textpassage, ist al-

lerdings in der alltäglichen Praxis eines

Gebäudereinigungsbetriebes wenig hilf-

reich. Während der zufriedene Kunde die

Flexibilität seines Dienstleisters, insbe-

sondere bei der Vertretung von kurzfris-

tigen Ausfällen zu schätzen weiß, steht

der vorgenannte Gesetzestext dem dia-

metral entgegen.

Der Normalfall ist nämlich, dass neue

Mitarbeiter sich bereits im Objekt vor-

stellen, den Arbeitsvertrag dort unter-

schreiben und dann, bei entsprechender

Eignung, auch gleich mit der Arbeit be-

ginnen. Eine Sofortmeldung vor Arbeits-

aufnahme stellt dabei den Arbeitgeber,

wie auch den Arbeitnehmer, vor beson-

dere Herausforderungen. Der klassische

Weg über papiergestützte Dokumente

ist umständlich, zeitraubend und teu-

er. Bereits heute sind leistungsfähige

Smartphones im privaten wie im be-

rufl ichen Umfeld sehr weit verbreitet.

Was also liegt näher, als die Möglich-

keiten der mobilen Kommunikation auch

für diese Zwecke zu nutzen und die für

eine Sofortmeldung und den Arbeits-

vertrag benötigten Daten, einschließlich

Foto des neuen Mitarbeiters und Kopien

seiner Dokumente in Echtzeit zu erfas-

sen und zu übermitteln. Dies spart jede

Menge Zeit, unnötige Wege und Geld.

Für viele Dienstleister ist die papierlose

Sofortmeldung über Smartphones schon

heute Realität.

Beispiel 2: BGV A3 - Prüfungen

Immer wieder stellen die jährlichen

Überprüfungen der elektrischen Anla-

gen und Betriebsmittel (insbesondere

die Prüfung der ortsveränderlichen Be-

triebsmittel) die Gebäudereiniger vor

große Probleme. Häufi g sind die Stand-

orte von Maschinen und Geräten nicht

bekannt, es fehlen geeignete Checklis-

ten oder ein einheitlicher Dokumentati-

onsrahmen mit dezentralem Zugriff auf

alle Daten ist nicht vorhanden. Auch in

diesem Fall ist das in der Regel bereits

vorhandene Smartphone ein willkom-

mener Helfer.

Alle prüfpfl ichtigen Geräte werden mit

einem QR-Code-Aufkleber inventari-

siert. So können alle Gerätedaten je-

derzeit online abgerufen werden, z.B.

ob sich das Gerät tatsächlich im rich-

tigen Objekt befi ndet, ob und wann

die letzte Überprüfung stattgefun-

den hat oder allgemeine technische

Daten und Dokumente des Gerätes

stehen online zur Verfügung. Die dif-

ferenzierten Checklisten für die BGV

A3-Prüfungen sind ebenfalls hinterlegt.

Somit ist die papierlose Vorgangs-

bearbeitung in Echtzeit gewährleistet

und der erhebliche Aufwand für die Do-

kumentation der durchgeführten Prüfun-

gen wird auf ein Minimum reduziert.

Mobile Geräte können auch die Abwicklung von Sofortmeldungen und Arbeitsverträgen erleichtern.

Smarte ArbeitsweltDigitales Management für Gebäudedienstleister

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Page 7: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 7 -Innung Inside

Hohe WürdigungVerdienstkreuz am BandeWolf-Rüdiger Schwarz

Friedrich Greitner, stv. Obermeister

der Gebäudereiniger-Innung Südbay-

ern & Stadtkreis Regensburg, wurde

auf Vorschlag des Bayerischen Minis-

terpräsidenten Horst Seehofer, vom

Bundespräsidenten Joachim Gauck

das „Verdienstkreuz am Bande“ des

Verdienstordens der Bundesrepublik

Deutschland, verliehen. Die Ordensinsig-

nien wurden in einem feierlichen Staats-

akt von Franz Josef Pschierer, Baye-

rischer Staatssekretär für Wirtschaft

und Medien, Energie und Technologie,

in München überreicht. In der Laudatio

wurde nicht nur der unternehmerische

Erfolgsweg von Friedrich Greitner nach-

gezeichnet, sondern seine zahlreichen

Aktivitäten für das Gebäudereiniger-

Handwerk insgesamt und besonders

seine ehrenamtlichen Engagements

innerhalb der Gebäudereiniger-Innung

Südbayern & Stadtkreis Regensburg

gewürdigt. Unternehmerisch ist er seit

1985 in der Geschäftsführung des tra-

ditionsreichen Familienunternehmens

„A. Greitner Gebäudereinigung und Ser-

vice“ tätig. Das Dienstleistungsunter-

nehmen wurde 1929 als „Reinigungsan-

stalt München Süd“ gegründet und zählt

somit zu den ältesten Unternehmen

seiner Branche in Deutschland. Franz

Josef Pschierer: „Sie haben das Unter-

nehmen Greitner zu einem modernen

Dienstleister im Reinigungs- und Servi-

cemanagement mit Niederlassungen in

München, Ulm und Dresden entwickelt.“

Ausschlaggebend für die außergewöhn-

liche Ehrung von Friedrich Greitner wa-

ren aber seine ehrenamtlichen Aktivitä-

ten für das Gebäudereiniger-Handwerk.

So wurde er parallel zu seiner Meister-

prüfung 1980 Beisitzer und gehört seit

1994 dem Vorstand der Innung an,

wobei er auch schon zwischen 1998 bis

2004 die Aufgabe als stv. Obermeister

übernommen hatte. In den Jahren 1999

bis 2001 hatte er das Amt des Landesin-

nungsmeisters wahrgenommen.

Weitere Meilensteine waren:

◊ Leitung des Meisterprüfungsaus-

schusses für das Gebäudereiniger-

Handwerk über einen Zeitraum von

rund 12 Jahren bis 2006.

◊ 1994 bis 2000 Mitglied im Wider-

spruchs- und Einspruchsausschuss

der Bau-Berufsgenossenschaft Bay-

ern und Sachsen.

◊ Seit 1995 Verantwortung als Kas-

senprüfer im Bundesinnungsver-

band (BIV).

◊ Seit 2011 stv. Vorstandsmitglied der

BG Bau in Berlin.

Ergänzend dazu Franz Josef Pschierer

aus der Laudatio: „Besonders hervor-

heben möchte ich lhr Wirken in der

Tarifkommission des Landesinnungsver-

bandes Bayern über nunmehr zwanzig

Jahre. Für lhr soziales Einfühlungsver-

mögen und lhr Verständnis für die Be-

lange sowohl der Arbeitgeber- wie der

Arbeitnehmerseite genießen Sie als

ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsge-

richt München seit 1994 großes Anse-

hen.“ Geschäftsführer Michael Zwisler

ergänzt: „Wir freuen uns, einen solch’

engagierten Kollegen in unseren Rei-

hen zu haben!“ n

Mit familiärer Unterstützung (v.l.): Ingrid Greitner, Gesellschafterin der Fa. Greitner, Eva Greitner, Ehefrau, Fried-rich Greitner, Geschäftsführer Fa. Greitner, Franz Josef Pschierer, Bayerischer Staatssekretär.

Fotos: Innung

Oben: Die Ehrung erfolgte im festlichen Rahmen.Unten: Verdienstkreuz am Bande.

Page 8: GebäudeDienstleister Herbst 2014

- 8 -

Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:

Impressum +++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++

Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ [email protected] +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++

Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

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Wissen

JubiläenWir danken folgenden Dienstleistungs-Unternehmen für ihr langjäh-

riges Engagement und Mitgliedschaft in der Innung Südbayern und

Stadtkreis Regensburg:

Firmenverbund MensingKatharina Mensing89446 Ziertheim-Dattenhausen

Müller GmbHGlas- und Gebäudereinigung92421 Schwandorf

Werner Companies GmbHGebäudereinigung84030 Ergolding

Klaus D. WillbergGebäudereinigung82067 Ebenhausen/Schäftlarn

30

Dienstleistungs-ServiceChristian Wimmer81737 München

MGSGebäudemanagement GmbH85221 Dachau

Phönix Skeljo GmbHGebäudereinigung81369 München

S.I.S. Süd-Industrie-Anlagen-Service-GmbH85757 Karlsfeld

Zirbelnuß Gebäudereinigung GmbH & Co. KG86391 Stadtbergen

Doros Gebäudereinigung82178 Puchheim

Donau-RiesGebäudereinigung GmbH86609 Donauwörth

Daily Shine GmbHGebäudereinigung82166 Gräfelfi ng

I+SPfafffenwinkel GmbH86971 Peiting

Luna Glanz GmbH & Co. KGLuigi Diano81737 München

GRG ServicesMünchen GmbH80798 München

M + DDienstleistungs GmbH85521 Ottobrunn

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Münchner Putzdienste GmbH85757 Karlsfeld

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