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Liebe Leserinnen und Leser, Fachkompetenz, verbunden mit hoher Qualität und Zuverläs- sigkeit, machen den Standort Deutschland im Wettbewerbs- vergleich so erfolgreich. Dieser Anspruch ist auch tagtäglicher Leitsatz und Motivation für unsere bundesweit mehr als 600.000 Beschäftige im Gebäu- dereiniger-Handwerk. Unsere hohen Ausbildungsstandards gewährleisten, dass die zu rei- nigenden Flächen werkstoff- gerecht gepflegt und somit im Wert erhalten und nicht vorzei- tig mit hohem Kostenaufwand saniert oder erneuert werden müssen. Unsere Innungsbe- triebe reinigen somit nicht nur, sondern sichern Investitionen zu wirtschaftlichen Konditio- nen, die ihren Preis wert sind. Michael Öttl Dass die öffentlichen Haushalte auch zu- künftig verstärkt unter Kostendruck stehen werden, ist unbestritten. Grund genug die Gebäudereinigung – eines der kostenin- tensivsten Faktoren, die einen Haushalt be- lasten – nicht mit heißem Herzen, sondern mit kühlem Kopf und spitzem Bleistift per- manent zu prüfen. Insofern liefert die Studie „Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffent- lichen Hand am Beispiel der Kommunen“ der kontroversen Diskussion neue Fakten und Zahlen. Die Ergebnisse der sogenannten „Rödl Studie“, erstellt im Auftrag des Bun- desinnungsverbands des Gebäudereiniger- Handwerks, sollen die örtlichen Diskussi- onen um das richtige Reinigungskonzept unterstützen und mit neuen Fakten versor- gen. Dies deshalb, weil in den kommunalen Gebietskörperschaften oftmals kontrovers diskutiert wird, ob kommunale Liegenschaf- ten durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Gebäudedienstleister gerei- nigt werden sollen. Dabei spielen insbeson- dere folgende Aspekte eine Rolle: Kosten Qualität Soziale Faktoren Die Studie beleuchtet die benannten Fakto- ren und stellt Folgerungen für die Entschei- dung einer Kommune zwischen Eigen- und Fremdreinigung dar. Neben den Kosten für Eigen- oder Fremdreinigung wurden hin- sichtlich der für die Kommunen besseren Reinigungskonzepte die Organisation und Qualität, sowie Steuerung, Flexibilität, Personaleinsatz und Effizienz der Gebäu- dereinigung hinterfragt. Reinigungseffizienz und Qualität Wirtschaftliche Analyse von Fremd- vs. Eigenreinigung Olympiastadion Berlin – Foto: Gegenbauer/Steffen Pletl 7. Jahrgang Sommer 2015 Obermeister Michael Öttl Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg

GebäudeDienstleister Sommer 2015

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Innungszeitschrift der Gebäudereiniger-innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg. Externe Ausgabe (Öffentliche Hand, -Einrichtungen, Health Care, Einzelhandel und Bauwesen).

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Page 1: GebäudeDienstleister Sommer 2015

Liebe

Leserinnen und Leser,

Fachkompetenz, verbunden mit

hoher Qualität und Zuverläs-

sigkeit, machen den Standort

Deutschland im Wettbewerbs-

vergleich so erfolgreich. Dieser

Anspruch ist auch tagtäglicher

Leitsatz und Motivation für

unsere bundesweit mehr als

600.000 Beschäftige im Gebäu-

dereiniger-Handwerk. Unsere

hohen Ausbildungsstandards

gewährleisten, dass die zu rei-

nigenden Flächen werkstoff-

gerecht gepfl egt und somit im

Wert erhalten und nicht vorzei-

tig mit hohem Kostenaufwand

saniert oder erneuert werden

müssen. Unsere Innungsbe-

triebe reinigen somit nicht nur,

sondern sichern Investitionen

zu wirtschaftlichen Konditio-

nen, die ihren Preis wert sind.

Michael Öttl

Dass die öffentlichen Haushalte auch zu-

künftig verstärkt unter Kostendruck stehen

werden, ist unbestritten. Grund genug die

Gebäudereinigung – eines der kostenin-

tensivsten Faktoren, die einen Haushalt be-

lasten – nicht mit heißem Herzen, sondern

mit kühlem Kopf und spitzem Bleistift per-

manent zu prüfen. Insofern liefert die Studie

„Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im

Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffent-

lichen Hand am Beispiel der Kommunen“ der

kontroversen Diskussion neue Fakten und

Zahlen. Die Ergebnisse der sogenannten

„Rödl Studie“, erstellt im Auftrag des Bun-

desinnungsverbands des Gebäudereiniger-

Handwerks, sollen die örtlichen Diskussi-

onen um das richtige Reinigungskonzept

unterstützen und mit neuen Fakten versor-

gen. Dies deshalb, weil in den kommunalen

Gebietskörperschaften oftmals kontrovers

diskutiert wird, ob kommunale Liegenschaf-

ten durch eigene Reinigungskräfte oder

durch private Gebäudedienstleister gerei-

nigt werden sollen. Dabei spielen insbeson-

dere folgende Aspekte eine Rolle:

• Kosten

• Qualität

• Soziale Faktoren

Die Studie beleuchtet die benannten Fakto-

ren und stellt Folgerungen für die Entschei-

dung einer Kommune zwischen Eigen- und

Fremdreinigung dar. Neben den Kosten für

Eigen- oder Fremdreinigung wurden hin-

sichtlich der für die Kommunen besseren

Reinigungskonzepte die Organisation und

Qualität, sowie Steuerung, Flexibilität,

Personaleinsatz und Effi zienz der Gebäu-

dereinigung hinterfragt.

Reinigungseffi zienz und QualitätWirtschaftliche Analyse von Fremd- vs. Eigenreinigung

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7. Jahrgang Sommer 2015

ObermeisterMichael Öttl

nen, die ihren Preis wert sind.

Michael Öttl

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg

Page 2: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 2 -

Die verschiedenen, die Wirtschaft-

lichkeit beeinfl ussenden Faktoren

wurden dargestellt und erläutert.

Die Studie soll damit die Grundlagen

für eine sachliche, politische Diskus-

sion liefern sowie Hinweise zur örtli-

chen Umsetzung bieten.

Vorgehensweise

Für die Untersuchung wurden öf-

fentlich zugängliche Informationen,

ergänzt um Projekterfahrungen und

-erkenntnisse von Rödl & Partner,

verwendet. Dabei fl ossen Daten

und Erkenntnisse aus Kommunen

jeder Größenklasse in die Studie ein.

Darunter sind auch Kommunen, die

ausschließlich entweder Eigen- oder

Fremdreinigung aufweisen. Für den

monetären Wirtschaftlichkeitsver-

gleich wurden nur Kommunen ein-

bezogen, die sowohl Eigen- als auch

Fremdreinigung aufweisen und bei

denen die verfügbaren Daten be-

lastbar waren. Dafür wurde eine Be-

reinigung um nicht plausible sowie

durch temporäre Sondersituationen

beeinfl usste Werte vorgenommen,

insbesondere wenn

◊ der Aufwand für die Fremdreini-

gung unrealistisch niedrig war,

◊ der Aufwand der Eigenreini-

gung überhöht war, weil es

sich um eine auslaufende Ei-

genreinigung handelte, welche

die Kommune auf überdurch-

schnittlich aufwendige Objekte

konzentriert hatte.

Management Summary

Ziel der Studie ist es, die Wirtschaft-

lichkeit von Eigen- und Fremdreini-

gung bei Kommunen zu vergleichen.

Die Untersuchung ist in ihren Kern-

aussagen unmittelbar übertragbar

auf Einrichtungen der Länder und

des Bundes. Die Ergebnisse sol-

len die Diskussion um das richtige

Reinigungskonzept unterstützen.

Neben der reinen wirtschaftlichen

Analyse werden Faktoren wie Reini-

gungseffi zienz und -qualität sowie

Steuerungsaspekte behandelt.

Kostenvorteile: Im Durchschnitt

liegen die empirisch ermittelten

Kostenvorteile der Fremdreinigung,

trotz deren Belastung mit Umsatz-

steuer, bei rund 34 %. Ausgehend

von einem durchschnittlichen An-

teil der Eigenreinigung von 53 %

über alle betrachteten Kommunen

führt die Umstellung von Eigen-

auf Fremdreinigung zu einem Ein-

sparpotenzial von durchschnittlich

4,27 € je Einwohner, sodass für eine

Kommune mit 100.000 Einwohnern

ein Einsparpotenzial von jährlich

427.000 € besteht. Allein bei den rei-

nen Lohnkosten besteht ein Kosten-

nachteil der Eigen- gegenüber der

Fremdreinigung von 18 % im Tarif-

gebiet West und 32 % im Tarifge-

biet Ost. Höhere Lohnnebenkosten

der Eigenreinigung erhöhen den Un-

terschied bei den Personalkosten.

Transparenz: Die Kosten der

Fremdreinigung sind transparent. Da-

gegen erfolgt bei der Eigenreinigung

oftmals keine Vollkostenrechnung,

sodass die tatsächlich entstehenden

Kosten nicht vollständig vorliegen.

Wirtschaftlichkeitsrechnungen der

Kommunen bei Pilotprojekten sind

aufgrund besonders günstig ausge-

wählter Rahmenbedingungen nicht

fl ächendeckend übertragbar und

damit als Entscheidungsgrundlage

nicht geeignet. Mindestens ebenso

bedeutsam wie Kostenvorteile und

Kostentransparenz der Fremdrei-

nigung sind für die Kommunen ver-

schiedene Steuerungsvorteile.

Planungssicherheit: Durch Vergabe

der Gebäudereinigungsleistungen

wird langfristige Planungssicher-

heit für den kommunalen Haushalt

erreicht.

Sanktionsmöglichkeiten: Die Kom-

mune verfügt bei Fremdreinigung

über wirksame Sanktionsmechanis-

men gegenüber den privaten Reini-

gungsunternehmen bei Nichterfül-

lung der vertraglich vereinbarten

Leistungen.

Wissen

Der Dienstleister verfügt über modernste Betriebsmittel.

Foto

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bH

Page 3: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 3 -

Flexibilität:

Ein wesentlicher Vorteil der

Fremdreinigung liegt in der größeren

Flexibilität für die Kommune. Durch

begrenzte Vertragslaufzeiten und

die vertragliche Vereinbarung von

Zu- und Abbestellmöglichkeiten

kann die Kommune die Reinigungs-

leistungen zeitnah einem veränder-

ten Bedarf bzw. einer geänderten

Haushaltssituation anpassen, was

in der Eigenreinigung aufgrund des

festen Personalbestandes praktisch

ausgeschlossen ist.

Markt und Wettbewerb:

Durch regelmäßige Neuausschrei-

bungen stellen sich die Unter-

nehmen des Gebäudereiniger-

Handwerks im Gegensatz zur

Eigenreinigung kontinuierlich dem

Wettbewerb, was zu Effizienzstei-

gerungen führt.

Die erzielten Optimierungseffekte

kommen über die Ausschreibungen

unmittelbar den Kommunen zugute.

Reinigungseffizienz: Die höhere

Effizienz des privaten Gebäude-

reiniger-Handwerks erhöht den

Kostenvorteil der Fremdreinigung

erheblich.

Reinigungsqualität: Ein qualita-

tiver Vorteil der Eigenreinigung

gegenüber der Fremdreinigung ist

objektiv nicht feststellbar.

Soziale Absicherung:

Für alle Mitarbeiter im Gebäude-

reiniger-Handwerk einschließlich

der geringfügig Beschäftigten gel-

ten staatlich kontrollierte Mindest-

löhne und ein allgemeinverbind-

licher Rahmentarifvertrag.

Sämtliche übrigen Arbeitnehmer-

schutzgesetze finden ohnehin auf

alle Beschäftigten Anwendung.

Meinung

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lung

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min 24,6 %

Reinigungskosten

Kostenvorteil der Fremdreinigung gegenüber Eigenreinigung 34,2 %

Mittelwert

Entgeltstrukturen in der kommunalen Eigenreinigung und Reinigungsauf-wendungen je m2 Reinigungsfläche

Lohnkostennachteil der Eigenreinigung in Abhängigkeit vom automati-schen Stufenaufstieg in Entgeltgruppe 1 TVöD

40%

20%

30%

10%

Ost

West

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5

Lohn

kost

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teil

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%

Entgeltstufen in Entgeltgruppe 1

Krankenquote kommunaler Reinigungskräfte

25

15

520%

40%

60%

80%

100%

GK1 GK1 GK1 GK1 GK1 GK1

Ant

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Reinigungsaufwendungen je m

2 in EUR

EG1

EG2

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EG4

Kosten/m2 in EUR

17,05

26,36

15,12

19,9922,49

10,02

Kommunen

Kommunen GK1

21,3 %

Kommunen GK2

10,1 %

Kommunen GK2

8,9 %

Kommunen GK5

8,7 %

Die „Rödl Studie“ können Sie anfordern unter: [email protected]

Page 4: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 4 -Wissen

Dr. Stephan Porten

400.000 bis 600.000 Patienten erkran-

ken nach Angaben des Bundesgesund-

heitsministerium jährlich an Infektio-

nen, die im Zusammenhang mit einer

medizinischen Maßnahme auftreten.

Zwischen 7.500 und 15.000 Patienten

sterben jährlich daran. Hygienemängel

haben in der Vergangenheit gerade

in Krankenhäusern leider für Skanda-

le gesorgt. In der Gesundheitspolitik

sind daher die Themen Hygiene und

Qualität zu Recht ganz weit oben an-

gesiedelt.

Rechtslage

„Die Reinigungs- und Serviceunter-

nehmen müssen aufpassen“, meint

der Medizinrechtsanwalt Dr. Stephan

Porten von BDO Legal. „Auch wenn

Patienten nur mit dem Krankenhaus

einen Behandlungsvertrag schließen,

kann es wegen Hygienemängel auch

zu einer Haftung von Reinigungsun-

ternehmen gegenüber geschädigten

Patienten oder deren Erben kommen.“

Eine solche Haftung kann sich dann

ergeben, wenn von den Unternehmen

Verkehrssicherungspfl ichten nicht be-

achtet werden. Verkehrssicherungs-

pfl ichten (im Sinne von § 823 BGB)

bestehen für jeden, der eine Gefahren-

quelle schafft oder unterhält.

Reinigungsunternehmen können Ge-

fahrenquellen eröffnen, wenn Sie

bei der Reinigung und Desinfektion

schlampen oder bei der Müllentsor-

gung unsachgemäß vorgehen. Ob

daraus ein Haftungsfall werden kann,

hängt davon ab, ob der Reinigungs-

dienst notwendige und zumutbare Vor-

kehrungen treffen konnte, um Schäden

zu verhindern und dies schuldhaft un-

terlassen hat.

Zwar gilt Hygiene im Krankenhaus oder

der Arztpraxis nicht als für die Ein-

richtung vollbeherrschbares Risiko. So

kann – auch wenn alles richtig läuft

– nicht ausgeschlossen werden, dass

sich Keime ausbreiten. Andererseits

geht das Bundesgesundheitsminis-

terium davon aus, dass zwanzig bis

dreißig Prozent der in Krankenhäusern

entstandenen Infektionen durch die

Einhaltung der Hygienemaßnahmen

vermeidbar gewesen wären. Kann der

Patient einen solchen Fall nachwei-

sen und beruht der Hygienemangel

auf Schlampigkeit beim Dienstleister,

haftet auch dieser (in der Regel neben

dem Krankenhaus)“, meint Porten.

Hygienemängel vermeiden

Reinigungsdienstleister im Kranken-

haus sollten das Thema Ernst neh-

men. Gerade bei Hygiene-Fragen sollte

das Personal gründlich angeleitet und

regelmäßig überprüft werden. Auch

sollte auf eine aussagefähige Reini-

gungsdokumentation geachtet werden,

um den Vorwurf von Hygienemängel

frühzeitig entkräften zu können.

Dienstleister sollten im Übrigen aktiv

den Austausch mit den Hygienebeauf-

tragten der Einrichtung suchen und

idealerweise gemeinsam Hygiene-

risiken der Einrichtung defi nieren.

„Wenn Patienten aufgrund von Hygiene-

mängeln Schäden davontragen, stellen

sich viele unangenehme Fragen für

den Reinigungsdienstleister. Wenn

Fälle an die Öffentlichkeit dringen,

kann das nicht nur das ein juristisches

Nachspiel, sondern auch das wirt-

schaftliche Ende bedeuten.“

KrankenhaushygienePatienten können bei Hygienemängeln auch Reinigungsdienstleister verklagen

Auch geschlossene OPs können mit HEPA-Filtern ausgerüsteten Reinigungsmaschinen maschinell gereinigt werden.

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Page 5: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 5 -Wissen

n

Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kommen neue Arbeitgeberpflichten zum Einsatz.

RA Dr. Franziska Hügel

Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebs-

sicherheitsverordnung (BetrSichV) in

Kraft getreten. Sie führt zu einer Ver-

schärfung des rechtlichen Rahmens der

Arbeitssicherheit und einer Erweite-

rung der Arbeitgeberpflichten bei zum

Einsatz kommenden Arbeitsmitteln.

Was Arbeitgeber insbesondere beach-

ten sollten:

Ist die BetrSichV für alle Arbeitgeber

relevant?

Ja. Sie gilt unter anderem für alle Ar-

beitgeber, deren Mitarbeiter Arbeits-

mittel verwenden.

Was sind Arbeitsmittel?

Dies sind Werkzeuge, Geräte, Ma-

schinen oder Anlagen, die für die Ar-

beit verwendet werden, und überwa-

chungsbedürftige Anlagen. Der Begriff

ist weit zu verstehen und umfasst

Gegenstände vom Locher bis zur kom-

plexen Produktionsanlage, so auch Ge-

genstände, die nahezu in jedem Unter-

nehmen zu finden sind; z.B. Computer,

Drucker, Telefone.

Welche Pflichten bestehen?

Die neue BetrSichV enthält zahlreiche

Arbeitgeberpflichten. Zentrale Verpflich-

tung ist die Gefährdungsbeurteilung

durch fachkundige Personen. Zu prüfen

ist, welche Gefährdungen bei der Ver-

wendung von Arbeitsmitteln auftreten.

Neu ist vor allem, dass sich die Gefähr-

dungsbeurteilung auf physische und

psychische Belastungen sowie auf Ge-

brauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln,

einschließlich ergonomische, alters-

und alternsgerechte Gestaltung erstre-

cken muss. Hieraus hat der Arbeitgeber

geeignete Schutzmaßnahmen abzulei-

ten. Das Ergebnis der Gefährdungsbe-

urteilung hat der Arbeitgeber vor der

erstmaligen Verwendung der Arbeits-

mittel zu dokumentieren. Die Verord-

nung regelt die Mindestinhalte einer

solchen Dokumentation. Auch normiert

die BetrSichV konkrete Anforderungen

an Arbeitsmittel, die Arbeitgeber zu

beachten haben; Arbeitsmittel müs-

sen z.B. für die Art der auszuführenden

Arbeit geeignet und den Einsatzbe-

dingungen angepasst sein. Schließlich

sind die Beschäftigten ausreichend und

angemessen, in verständlicher Form

und Sprache über die Verwendung der

Arbeitsmittel zu unterweisen und über

bestehende Gefährdungen zu informie-

ren. Diese Verpflichtung obliegt dem

Arbeitgeber vor der ersten Verwen-

dung der Arbeitsmittel und danach in

regelmäßigen Abständen, mindestens

einmal jährlich. Die BetrSichV enthält

zudem weitere Einzelheiten über die

Art und Weise der notwendigen Unter-

weisung der Beschäftigten.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Einhaltung der

Pflichten nach der BetrSichV ist der

Arbeitgeber. Ist eine juristische Per-

son Arbeitgeber, so trifft die Verant-

wortung deren vertretungsberechtig-

tes Organ, z.B. den Geschäftsführer

einer GmbH. Es besteht zudem eine

entsprechende Verantwortlichkeit von

Personen, die mit der Leitung eines

Unternehmens oder Betriebs beauf-

tragt sind, im Rahmen der ihnen über-

tragenen Aufgaben und Befugnisse.

Welche Sanktionen drohen?

Verstöße gegen die BetrSichV können

Ordnungswidrigkeiten, die mit einer

Geldbuße von bis zu Euro 5.000, oder

sogar Straftaten, die mit Freiheitsstra-

fe von bis zu einem Jahr geahndet

werden können, darstellen. Bei einer

Geldbuße von mehr als 200 Euro droht

zudem ein Eintrag in das Gewerbe-

zentralregister.

ArbeitsschutzErweiterte Arbeitgeberpflichten seit dem 01. Juni 2015

Foto

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Page 6: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 6 -Wissen

Durch den Wandel in der Branche treffen Reinigungskräfte immer häufi ger auf Büroangestellte.Die gesamte Studie fi nden Sie auf: www.gebäudereiniger-südbayern.de

n

Katrin Ferge

„Reinigungsunternehmen sorgen Tag

für Tag überall in Deutschland und Eu-

ropa für Hygiene und Sauberkeit, zum

Beispiel in Bereichen mit hohem Pub-

likumsverkehr wie Büros, Krankenhäu-

sern, Flughäfen und Bahnhöfen. Wir

glauben, dass die Menschen die Arbeit

der Reinigungskräfte besser verstehen

und wertschätzen, wenn sie das Per-

sonal bei der Arbeit sehen – und so

erkennen, dass die Sauberkeit mit Auf-

wand verbunden ist. Wir haben über

viele Jahre daran gearbeitet, dass die

Gesellschaft den Wert der Reinigungs-

tätigkeiten erkennt. Es ist eine Genug-

tuung, dass die Studie ein so hohes

Maß an Achtung und Wertschätzung

zeigt“, sagt Andreas Lill, Geschäftsfüh-

rer EFCI.

Vielen Dank für die Leistung

Keine Dankbarkeit, kein Respekt und

kein Verständnis für die Reinigungs-

kräfte – Gebäudedienstleister beklagen

häufi g die mangelnde Wertschätzung

für ihre Arbeit. Hier setzt die aktuelle

Umfrage ein positives Zeichen: 80% der

Befragten begegnen den Reinigungs-

kräfte am Arbeitsplatz mit Respekt,

75,2% zeigen diese Wertschätzung

im direkten Kontakt. Und die Mehrzahl

weiß um die Bedeutung einer sauberen

Arbeitsumgebung. Zwei Drittel (60,3%)

glauben, dass die Arbeit des Reini-

gungspersonals sich positiv auf das Un-

ternehmensimage auswirkt, ein Drittel

(32,5%) ist der Meinung, dass sie die

Profi tabilität steigert.

Auf den ersten Blick scheint es unspek-

takulär, wenn das Reinigungspersonal

nicht mehr nachts, sondern tagsüber

arbeitet. Tatsächlich aber verändert

diese Umstellung das Verhältnis von

Reinigungskräften und Büroangestell-

ten enorm. Um herauszufi nden, wor-

auf die Büroangestellten im direkten

Kontakt mit dem Reinigungspersonal

Wert legen, haben SCA und die globale

Hygienemarke Tork eine Umfrage unter

Büroangestellten in Deutschland durch-

geführt. Die Studie zeigt, wie die Ange-

stellten die Arbeit der Servicekräfte se-

hen, wo eine Begegnung irritierend ist,

welche Tätigkeiten stören und welche

Eigenschaften eine gute Reinigungs-

kraft mitbringen sollte.

Ergebnisse der aktuellen Umfrage

• 83,1% begrüßen die Servicekraft

mit einem freundlichen „Hallo“.

• 52,2% unterhalten sich mit der

Servicekraft.

• 46,5% kennt den Namen seines

Gegenübers.

• 35,9% wünschen eine kollegiale

Ebene.

• 31,4% favorisieren ein neutrales

Verhältnis.

• für 14,6% ist dagegen der eigene

Schreibtisch persönliche Tabuzone.

• 11,2% stört die Anwesenheit im

Waschraum.

• Für 47% ist das Nachfüllen von

Verbrauchsmaterial vollkommen in

Ordnung.

• 36,3% stört das Reinigen der

Waschräume nicht.

• Am störendsten fi nden Büroange-

stellte das Reinigen des eigenen

Arbeitsplatzes (44,1%) und Staub-

saugen (41,5%).

Was zeichnet eine gute Reinigungs-

kraft aus?

Auf die Frage nach den wichtigsten Ei-

genschaften einer Reinigungskraft ga-

ben 40,6% Geschwindigkeit und Effi zi-

enz an. „Sorgfältig und akkurat“ brachte

es mit 24,9% auf den zweiten Platz.

Jedem Zehnten sind darüber hinaus

die Hilfsbereitschaft (11,6%) sowie die

Freundlichkeit und eine unkomplizierte

Gesprächsbasis (10,8%) wichtig.

Wertschätzung durch SichtbarkeitAktuelle Studie zum Verhältnis Büroangestellte vs. Reinigungskräfte

Foto

: TORK

Page 7: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 7 -Wissen

TÜV Rheinland

Die internationale Norm ISO 14001 wird

derzeit überarbeitet. und tritt voraus-

sichtlich im Herbst 2015 in Kraft. Die

Vereinheitlichung der Struktur für eine

bessere Integration des Umweltma-

nagementsystems in andere Systeme

spielt dabei ebenso eine Rolle wie die

Themen „Lebensweg- und Risikobe-

trachtung“ sowie die „Bewertung der

Umweltleistung.“ Ab Veröffentlichung

haben Unternehmen drei Jahre Zeit,

ihr Umweltmanagementsystem umzu-

stellen. Danach werden alle Zertifi kate

gemäß ISO 14001:2004 ungültig. TÜV

Rheinland empfi ehlt Unternehmen, sich

bereits aktuell mit den Neuerungen zu

befassen, um einen reibungslosen Über-

gang zu gewährleisten.

Managementsysteme mit Struktur

Die Revision ISO 14001:2015 wird in

ihrem Aufbau der so genannten „High

Level Structure“ folgen. Dies soll die

Basis für eine identische Struktur aller

Managementsysteme sowie für einen

einheitlichen Gebrauch von Kerntexten

und Begriffen schaffen. Dadurch ent-

halten auch andere Normen, die sich

derzeit in Revision befi nden wie die ISO

9001, einen einheitlichen Rahmen. Für

Gebäudedienstleister, die verschiedene

Normen (bspw. die ISO 9001 und 14001)

einsetzen, bedeutet dieses: Es wird

einfacher, die Managementsysteme in

ein einziges zu integrieren. Auch eine

anschließende Kombi-Zertifi zierung, bei

der mehrere Managementsysteme zu-

gleich auf dem Prüfstand stehen, ge-

staltet sich damit effi zienter.

Umweltaspekten

Das Thema „Risikobetrachtung“ spielt

bei der neuen ISO 14001:2015 – ähn-

lich wie bei der neuen ISO 9001:2015

– ebenfalls eine wichtigere Rolle. Un-

ternehmen sind zukünftig gefordert, das

Risiko in Verbindung mit Gefahren und

Chancen zu analysieren. Dieses bedeu-

tet, dass ein Unternehmen Umweltas-

pekte bewerten muss. Unternehmen

stellen sich dabei die Frage, inwiefern

aus bestehenden oder potentiellen Um-

weltauswirkungen eine Gefahr (negativ)

oder eine Chance (positiv) resultieren

kann. Als hilfreiches Mittel zur Bewer-

tung des Risikos dienen zum Beispiel

sogenannte „black lists“ oder „white

lists“. Gebäudereinigungsunternehmen

können hier kritische beziehungsweise

unproblematische Reinigungsmittel und

Stoffe aufführen. Zertifi zierungen wie

der Blaue Engel dürfen bei der Erstel-

lung dieser Listen ebenfalls berücksich-

tigt werden.

Kennzahlen für das Messen

Neben einer intensiveren Risikobetrach-

tung stellt die neue ISO 14001:2015

höhere Ansprüche an die Bewertung

der Umweltleistung. Damit verbunden

halten Leistungskennzahlen Einzug

in das Umweltmanagement und for-

dern zukünftig von Unternehmen, dass

sie Leistungskennzahlen entwickeln,

welche die Umwelt betreffen. Auf Ba-

sis dieser Zahlen sollen Unternehmen

die Verbesserung der Umweltleistung

systematisch belegen können. Für Ge-

bäudedienstleister wären Bereiche wie

Wasser, Energie, Logistik, Abfall und

Einsatz von Reinigungsmitteln relevant.

Mögliche Leistungskennzahlen für diese

Themenfelder wären z.B.:

• Liter Wasser/Mitarbeiter; Liter

Wasser/m² zu reinigende Fläche

• Liter Reinigungsmittel/ m² zu reini-

gende Fläche

• Anteil Gefahrstoffeinsatz

• Anteil besonders umweltschonen-

der Reinigungsmittel

• Durchschnittsverbrauch (in Liter

Kraftstoff/100 km; bzw. Energiever-

brauch/Arbeitsstunde bei Geräten)

• Energieverbrauch für Gebäudehei-

zung in kWh/m² (Verwaltung)

Einen guten und kostenlosen Einstieg gibt auch der Leitfaden vom Umweltbundesamt „Betriebliche Umwelt-kennzahlen“.

UmweltmanagementWichtige Anforderungen der neuen ISO 14001:2015

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: TÜV

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Page 8: GebäudeDienstleister Sommer 2015

- 8 -

Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:

Impressum +++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++

Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ [email protected] +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++

Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

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Innung Inside

Die Internationale Fachmesse für Reinigungssysteme, Gebäu-

demanagement und Dienstleistungen im September 2015 ist der

wichtigste Treffpunkt der europäischen Reinigungsbranche in die-

sem Jahr. Sie bietet eine qualitativ hochwertige Marketingplattform

für neue Kontakte, Imagepfl ege und Geschäftspotentiale im inter-

nationalen Reinigungsmarkt. Mit 360 Ausstellern aus 20 Ländern

und einem einzigartigen Spektrum an Produkten, Systemen und

Verfahren hat sich die CMS Berlin als wichtiger Branchentreff im eu-

ropäischen Reinigungsmarkt etabliert.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)

ist die Spitzenvereinigung der Betriebe des Gebäudereiniger-Hand-

werks in Deutschland. Er vertritt die Interessen von seinen 34 an-

geschlossenen Innungen und deren etwa 2.500 Mitgliedsbetrieben.

Der BIV ist Aussteller auf der CMS Berlin 2015:

CMS Berlin 2015