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FLÜCHTLINGE, ASYLSUCHENDE UND MIGRANTINNEN – WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE?

FLÜCHTLINGE, ASYLSUCHENDE UND MIGRANTINNEN – WAS …...kommen sie max. 365 Euro pro Person für Aus-gaben wie Miete, Heizung und Essen. Der ver-gleichbare Betrag aus der Sozialhilfe

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FLÜCHTLINGE, ASYLSUCHENDE UND MIGRANTINNEN – WAS SIND DIE

UNTERSCHIEDE?

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FLÜCHTLINGE, ASYLSUCHENDE UND MIGRANTINNEN – WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE?

Flüchtlinge und MigrantInnen in einen Topf zu werfen, kann für Flüchtlinge lebensgefährlich sein.

Asylsuchende sind Menschen, die um Asyl – also um Schutz vor Verfolgung – ansuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Mit Hilfe des Asylverfahrens wird festgestellt, wer ein Flüchtling ist und somit ein Recht auf Asyl hat.

Flüchtlinge können aufgrund von Verfolgung oder Furcht vor Verfolgung, z.B. weil sie eine an-dere politische Meinung vertreten oder zu einer verfolgten Minderheit gehören, nicht in ihr Her-kunftsland zurückkehren.

MigrantInnen verlassen ihr Land, um ihr Leben zu verbessern, zu arbeiten oder aus familiären Grün-den. Sie können meist jederzeit in ihre Heimat zurückkehren.

Österreich und viele andere Länder haben sich verpflichtet, Flüchtlingen Schutz zu geben.

Wie viele MigrantInnen sie jedoch aufnehmen, können sie weitgehend frei entscheiden.

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WIE VIELE FLÜCHTLINGE KOMMEN NACH EUROPA?

142.000 ANKÜNFTE IN DER EUEU: 513 MIO. EINWOHNERINNEN

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WIE VIELE FLÜCHTLINGE KOMMEN NACH EUROPA?

2015 & 2016 gab es eine größere Fluchtbewegung Richtung Europa, seither sind die

Ankünfte wieder sehr stark gesunken.

2015/16 gab es erstmals seit vielen Jahren wieder verstärkte Fluchtbewegungen Richtung Europa, insgesamt sind ca. eine Million Menschen in Eu-ropa angekommen. In den vergangenen Jahren sind die Ankünfte wieder stark gesunken, so sind 2018 nur rund 142.000 Asylsuchende und MigrantInnen in der EU angekommen, die Meis-ten kamen über die gefährliche Mittelmeerroute. Im Vergleich dazu: Allein in den EU-Staaten leben rund 513 Millionen Menschen.

Die allermeisten Vertriebenen finden nach wie vor in ihrem eigenen Land oder in den Nachbar-ländern Zuflucht. Viele harren jahrelang unter schwierigsten Bedingungen aus und wollen so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren. Vier von fünf Flüchtlingen weltweit leben derzeit in den ärmsten Ländern in Afrika und Asien. Oft-mals ist dort aber die Versorgungs- und Schutz-situation sehr schlecht. Deshalb setzen manche ihre Flucht fort, häufig unter sehr großen Gefahren.

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WARUM WOLLEN VIELE FLÜCHTLINGE NACH ÖSTERREICH KOMMEN?

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WARUM WOLLEN VIELE FLÜCHTLINGE NACH ÖSTERREICH KOMMEN?

Menschen kommen aus unterschiedlichen Gründen. Familienangehörige, Sicherheit und Schutz

spielen dabei wichtige Rollen.

Es gibt vielerlei Gründe, warum Menschen in Ös-terreich um Asyl ansuchen. Einer ist sicherlich, dass es ein solides Asylsystem gibt.

Noch nicht überall in Europa wird Asylsuchenden und Flüchtlingen ausreichend Schutz geboten. Viele Menschen versuchen auch in Länder zu flüchten, wo bereits Familienmitglieder oder Be-

kannte leben oder von denen sie gehört haben, dass sie dort Sicherheit finden können.

Über 80 Prozent aller Flüchtlinge leben aber in Entwicklungsländern. Es ist daher wichtig, dass sich Österreich und andere wohlhabendere Län-der solidarisch mit jenen Ländern zeigen, die in viel größerem Maß Flüchtlinge beherbergen.

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DÜRFEN STAATEN MENSCHEN AUF DER FLUCHT AN DEN GRENZEN ABWEISEN?

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DÜRFEN STAATEN MENSCHEN AUF DER FLUCHT AN DEN GRENZEN ABWEISEN?

Menschen auf der Flucht haben das Recht, in einem anderen Land Schutz zu suchen und als Asylsuchende damit das Recht auf ein faires Asylverfahren. Diese grundlegenden Rechte sind in internationalen Abkommen wie in der Genfer Flüchtlingskonvention oder in EU-Regelungen festgelegt. Diese Regelungen stellen sicher, dass Asylsuchende nicht von einem Land ins nächste geschoben werden.

Die Grenzen dicht zu machen, könnte für diese Menschen ein Leben in Gefangenschaft und Ver-folgung bedeuten, im schlimmsten Fall sogar ein Todesurteil. Weder die Genfer Flüchtlingskonven-tion, noch das EU-Recht sehen vor, dass Staaten nur eine begrenzte Zahl an Schutzsuchenden aufnehmen.

Internationale und nationale Regelungen stellen sicher, dass alle Schutzsuchenden Zugang

zu einem Asylverfahren erhalten.

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KOMMEN FLÜCHTLINGE

„ILLEGAL“ NACH

ÖSTERREICH?

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KOMMEN FLÜCHTLINGE „ILLEGAL“ NACH ÖSTERREICH?

Für Menschen auf der Flucht ist die irreguläre Aus- und Einreise (die umgangssprachlich oft auch als „illegal“ bezeichnet wird) oft die einzige Möglichkeit, überhaupt in ein anderes Land zu kommen. Häufig ist es in Krisengebieten nicht möglich, Reisedokumente ausgestellt zu bekom-men. Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt wer-den, müssen das Land auch oft unbemerkt von den Behörden verlassen.

Viele können deshalb nicht auf „legalem“ Weg in ein sicheres Land flüchten. Oftmals ist das nur mit Schleppern möglich, was sehr teuer und gefähr-lich sein kann. Sobald Schutzsuchende um Asyl angesucht haben, erhalten sie in Österreich eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung und sind so-mit legal in Österreich.

Asylsuchende erhalten eine vorläufige Aufenthalts-berechtigung und sind somit legal in Österreich.

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WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABEN FLÜCHTLINGE?

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WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABEN FLÜCHTLINGE?

Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in ei-nem anderen Land. Anerkannte Flüchtlinge sind ÖsterreicherInnen weitgehend gleichgestellt und haben somit dieselben Rechte und Ansprüche auf Hilfsleistungen. Dazu zählen Meinungsfrei-heit, Bewegungsfreiheit, aber auch wirtschaftli-che und soziale Rechte, wie Anspruch auf finan-zielle Unterstützung. In Österreich wurde aber im Widerspruch zu diesen international verankerten

Rechten die Sozialhilfe für Flüchtlinge einge-schränkt.

Flüchtlinge haben auch das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Schulbildung und zum Arbeitsmarkt. Flüchtlinge haben aber auch Pflichten und müssen selbstverständlich die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes einhalten.

Anerkannte Flüchtlinge sind ÖsterreicherInnen weitgehend gleichgestellt.

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WIRD UNSER ASYLSYSTEM MISSBRAUCHT?

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WIRD UNSER ASYLSYSTEM MISSBRAUCHT?

Im Asylverfahren wird ganz genau geprüft, wer Schutz vor Verfolgung braucht.

Jeder Mensch hat das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Im Asylverfahren wird ganz ge-nau geprüft, ob jemand Schutz vor Verfolgung braucht. Wird eine Person als Flüchtling aner-kannt, ist Österreich durch internationale Abkom-men verpflichtet, diesem Menschen Schutz zu ge-währen. Wird der Asylantrag abgelehnt, muss der oder die Asylsuchende Österreich verlassen. Ge-schieht das nicht freiwillig, kann diese Person in

ihr Heimatland abgeschoben werden. In den letz-ten Jahren waren insgesamt über 60 Prozent der Menschen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, aus den kriegsgebeutelten Ländern Syri-en, Afghanistan und dem Irak.

Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Österreich kommen, erhalten kein Asyl.

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WOLLEN ASYLSUCHENDE NICHT ARBEITEN?

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WOLLEN ASYLSUCHENDE NICHT ARBEITEN?

Viele Asylsuchende wollen während ihres Asyl-verfahrens arbeiten, um für ihren eigenen Lebens-unterhalt zu sorgen und um einer Beschäftigung nachzugehen. Aufgrund der rechtlichen Lage ist es für Asylsuchende in Österreich jedoch kaum möglich, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen und sie dürfen auch keine Lehre machen.

Die Gefahr ist groß, dass sie es dadurch später schwerer haben, im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen und sich zu integrieren. Viele Asylsuchen-de fühlen sich nutzlos, weil sie sich nicht selbst erhalten und zur Gesellschaft beitragen können.

Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende kaum Zugang zum Arbeitsmarkt.

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WIEVIEL GELD BEKOMMEN ASYLSUCHENDE IM MONAT?

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WIEVIEL GELD BEKOMMEN ASYLSUCHENDE IM MONAT?

Asylsuchende, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, erhalten die so ge-nannte Grundversorgung, aber keine Sozialhilfe. Wenn Asylsuchende selbstständig wohnen, be-kommen sie max. 365 Euro pro Person für Aus-gaben wie Miete, Heizung und Essen. Der ver-gleichbare Betrag aus der Sozialhilfe für eine/n ÖsterreicherIn liegt bei max. 885 Euro.

Wenn Asylsuchende in organisierten Unterkünf-ten leben, wird das Geld für Unterbringung und Verpflegung direkt an die QuartiergeberInnen ausbezahlt. Wenn auch für Essen gesorgt ist, be-kommen Asylsuchende ausschließlich monatlich 40 Euro Bargeld pro Person.

Asylsuchende bekommen eine bescheidene Grundversorgung, aber keine Sozialhilfe.

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WIE KÖNNEN WIR MENSCHEN AUF DER FLUCHT BESSER SCHÜTZEN?

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WIE KÖNNEN WIR MENSCHEN AUF DER FLUCHT BESSER SCHÜTZEN?

Für Menschen auf der Flucht gibt es kaum legale Möglichkeiten, sichere Länder zu erreichen. Zu-meist müssen sie sich Schleppern anvertrauen, das ist sehr gefährlich und häufig auch sehr teuer.

Durch Familienzusammenführung können ge-trennte Familien wieder zusammenfinden. Die Vorgaben dafür sind aber sehr streng und führen dazu, dass manche Familien jahrelang oder auch für immer getrennt bleiben.

Über Resettlement können Staaten besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie z.B. Überleben-de von Folter oder gefährdete Frauen und Mäd-chen aufnehmen, die sich bereits in einem Erstauf-nahmeland befinden. Österreich hat aktuell kein Resettlement-Programm.

Andere Möglichkeiten für eine sichere Aufnahme wären z.B. die Ausstellung von Studierenden- oder Arbeitsvisa für Flüchtlinge.

Österreich und andere Staaten können zusätzliche legale und sichere Wege für Flüchtlinge schaffen.

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WAS SIND DIE AUFGABEN VON UNHCR?

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WAS SIND DIE AUFGABEN VON UNHCR?

UNHCR ist das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen. UNHCR bietet weltweit Hilfe und Schutz für Menschen, die vor Krieg, Verfol-gung und Menschenrechtsverletzungen flüchten mussten. UNHCR ist in rund 130 Ländern aktiv und arbeitet eng mit Regierungen, (Hilfs-)orga-nisationen und der Zivilgesellschaft zusammen. Staatenlose Personen fallen ebenfalls unter das Mandat von UNHCR.

In Österreich beobachtet und kontrolliert UNHCR die Umsetzung der österreichischen Gesetze, die Flüchtlinge und Asylsuchende be-treffen. Eine wesentliche Aufgabe liegt in der Si-cherstellung fairer Asylverfahren. Zusätzlich bietet UNHCR umfassende Materialien zu den Themen Flucht und Asyl, mit dem Ziel, Menschen und Or-ganisationen in Österreich zu informieren.

UNHCR schützt und unterstützt Menschen, die auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg und Gewalt sind.

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WOZU BRAUCHEN WIR MENSCHENRECHTE UND FLÜCHTLINGSSCHUTZ?

GENFER FLÜCHTLINGS- KONVENTION

ALLGEMEINE

ERKLÄRUNG DER

MENSCHENRECHTE

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WOZU BRAUCHEN WIR MENSCHENRECHTE UND FLÜCHTLINGSSCHUTZ?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wur-den von der internationalen Staatengemeinschaft nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges beschlossen. Diese und andere Konventionen sollen verhindern, dass jemals wieder solch ein massives Unrecht geschieht.

Die meisten Staaten haben die Menschenrechte und den Flüchtlingsschutz fest in ihren natio-nalen Gesetzen verankert. Sie haben sich damit

rechtlich dazu verpflichtet, allen Menschen die gleichen, grundlegenden Rechte zuzusprechen, Flüchtlinge aufzunehmen und ihnen Schutz zu gewähren.

Auch wenn Menschenrechte für uns fast selbst-verständlich erscheinen, kann es zu Situationen kommen, in denen auch wir uns auf sie berufen müssen – um unsere Rechte zu verteidigen oder Unrecht an Anderen zu vermeiden.

Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die für alle Menschen gelten. Besonders in

schwierigen Lebenslagen ist es für uns alle wichtig, uns auf diese Rechte verlassen zu können.

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SIND FLÜCHTLINGE KRIMINELL UND MACHEN ÖSTERREICH UNSICHER?

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SIND FLÜCHTLINGE KRIMINELL UND MACHEN ÖSTERREICH UNSICHER?

Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende in Ös-terreich strafrechtlich verurteilt werden, geht aus keiner Statistik hervor. Lediglich die Zahl der Anzeigen bei der Polizei wird erhoben, die gegen Personen wegen des Verdachts einer Straftat ein-gebracht wurden.

Asylsuchende und Flüchtlinge müssen sich an österreichische Gesetze halten, wie alle anderen

auch. Wer eine kriminelle Tat begeht, wird nach den österreichischen Gesetzen bestraft, ganz gleich ob es sich um TouristInnen, österreichische StaatsbürgerInnen oder Asylsuchende handelt.Flüchtlinge mussten ihre Heimat aufgrund von Krieg und Terror verlassen und die Meisten wün-schen sich nichts sehnlicher als Frieden und die Chance auf ein neues Leben.

Statistiken zeigen, dass weder Nationalität, Religion noch Flüchtlingsstatus Einfluss auf die

Kriminalität von Menschen haben.