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Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen Bezirksamt Mitte von Berlin Integrationsbeauftragter 27.02.2015 [email protected]

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Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Bezirksamt Mitte von Berlin

Integrationsbeauftragter

27.02.2015

[email protected]

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1 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

27.02.2015

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

weltweite Konflikte und Krisen führen dazu, dass

Flüchtlinge und Asylsuchende zunehmend eine

neue Heimat in Deutschland suchen.

Die Organisation des Zuzugs von Flüchtlingen und

Asylsuchenden ist eine große Herausforderung, der

wir uns auch in Berlin-Mitte stellen wollen, die wir

aber nicht ohne Ihre Mithilfe meistern können.

Uns erreichen viele Fragen. Woher kommen die

Flüchtlinge? Wer darf bleiben? Wie ist die

Unterbringung geregelt? Und viele mehr.

Wir möchten Sie über die Hintergründe zum Asylverfahren informieren, Ihnen zeigen, wie die

Flüchtlingsarbeit im Bezirk organisiert ist, was das Bezirksamt tut und welche

Herausforderungen wir noch angehen müssen.

Wir stellen allerdings auch viel Bereitschaft zur Unterstützung durch die Bevölkerung fest. Das

freut uns. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten auch Informationen zu den Unterkünften

und Kontaktdaten für Ihr Engagement.

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Stephan Winkelhöfer

Integrationsbeauftragter

Wir heißen Flüchtlinge und Asylsuchende willkommen in Mitte!

Wir sind stolz auf unser Grundgesetz und auf das Asylrecht, das darin verankert ist.

Wir sehen es als unsere Pflicht als StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge aufzunehmen.

Wir streben es perspektivisch an, dass Flüchtlinge in möglichst kleinen Gruppen oder in Mietwohnungen in allen Teilen Berlins leben.

Wir erwarten von den Flüchtlingen, dass diese die Grundsätze des Zusammenlebens

respektieren. Dazu gehören religiöse Toleranz und die Emanzipation der Frau. Fremdenfeindliche, rassistische und neofaschistische Äußerungen lehnen wir ab.

“Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind in Mitte willkommen” Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Entschließung vom 24.10.2013 (Auszug)

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2 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

27.02.2015

Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................... 1

Inhaltsverzeichnis ........................................................... 2

Hintergründe und Allgemeines ...................................... 3

Situation im Bezirk Mitte ................................................ 7

Häufige Fragen ............................................................... 9

Was tut der Bezirk? Was fordern wir? ......................... 11

Herausgeber: Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin Redaktion: Integrationsbeauftragter E-Mail: [email protected] Tel.: (030) 9018 32961 Fotonachweise: Bild S. 0: AMATHIEU/Fotolia.com, Bild S. 1: coramax/Fotolia.com, Bild S. 3: Bobo/Fotolia.com, Bild S. 5 fotomek/Fotolia.com, Bild S. 4: vege/Fotolia.com, Bild S. 8: azertii02/Fotolia.com, Bild S. 9 (oben): Art3D/Fotolia.com, Bild . 9 (unten): SenBJW, Bild S. 10 (oben): Christian Jung/Fotolia.com, Bild S. 10 (unten): ©DOC RABE MEDIA/Fotolia.com, Bild S. 11: Marco2811/Fotolia.com, Bild S. 12 (oben): Bezirksamt Mitte, Bild S. 12 (unten): PhotoSG/Fotolia.com, Bild S. 13 (oben): Anatoly Maslennikov/Fotolia.com, Bild S. 13 (unten): VRD/Fotolia.com, Bild S. 14 (oben): N-Media-Images/Fotolia.com, Bild S. 14 (unten): Web Buttons Inc/Fotolia.com Grafiken: Bezirksamt Mitte

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3 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

27.02.2015

Art 16a (1) GG

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

2011 2012 2013 2014

53.347

77.651

127.023

202.834

Hintergründe und Allgemeines

Was ist Asyl?

Das Recht aus Asyl ist ein Menschenrecht und im

deutschen Grundgesetz in Art. 16a geregelt. Es ist das

einzige Grundrecht, das nur ausländischen

Staatsangehörigen zusteht.

Politisch Verfolgte können in Deutschland einen

Antrag auf Asyl stellen. Politisch ist eine Verfolgung

dann, wenn sie dem Einzelnen aufgrund der

politischen oder religiösen Überzeugung gezielt

Rechtsverletzungen zufügt. Personen aus sog.

sicheren Drittstaaten – z.B. EU-Länder – haben in der Regel keinen Asylanspruch.

Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder

Notsituationen wie Armut gelten nicht als

Asylgrund. Betroffene genießen jedoch häufig

Flüchtlingsschutz (siehe S. 4).

Wie läuft das Asylverfahren ab?

Asylsuchende können ihr Grundrecht bei jeder Aufnahmeeinrichtung oder Polizeidienststelle

geltend machen. Zuständig für die Prüfung des Asylbegehrens sind die jeweiligen Außenstellen

des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese hören den Asylsuchenden an und

entscheiden über die Anerkennung. Die Verteilung auf die 16 Bundesländer erfolgt im

Onlineverfahren EASY. Bei einer Verteilentscheidung für ein anderes Bundesland erhalten die

Asylsuchenden Fahrkarten zum sog. Verteilort. Für die Dauer der Prüfung erhalten die

Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung. Das Verfahren ist im Asylverfahrensgesetz geregelt.

Ein Asylantrag bereits im Ausland – etwa bei einer deutschen Botschaft – ist nicht möglich.

Asylanträge

bundesweit

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4 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

27.02.2015

22,7

9,9

7,6 5,3

4,5

53,3

Syrien

Serbien

Eritrea

Afghanistan

Albanien

Sonstige

Was ist Flüchtlingsschutz?

Nur wenige Asylsuchende erhalten eine Anerkennung als Asylberechtigte. Bei begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung können Ausländer_ innen jedoch als Flüchtlinge anerkannt werden. Asylberechtigte und Flüchtlinge erhalten dann eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis und im Anschluss eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Oftmals erhalten Asylsuchende und Flüchtlinge, die keine Anerkennung erhalten haben, ebenfalls einen befristeten Aufenthalt, wenn im Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“, z.B. Folter, Todesstrafe, willkürliche Gewalt, droht. Dies nennt man subsidiären Schutz.

Wo kommen die Flüchtlinge her und wie kommen sie nach Deutschland?

Ein Großteil der Flüchtlinge kommt aus Regionen, die politisch instabil oder durch Bürgerkriege belastet sind, etwa Syrien, Ukraine, Irak, Afghanistan, Somalia oder Eritrea. Viele Menschen – etwa aus Staaten des Balkans wie Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien – flüchten auch aufgrund der prekären Lebensumstände. Jeder Antrag wird jedoch individuell geprüft.

Viele Asylbegehrende halten sich bereits legal in Deutschland auf (Visum). Häufig erfolgt die Einreise jedoch nicht legal. Die EU-Außengrenzen sind sehr stark überwacht. Mit Hilfe organisierter Fluchthelfer_innen ist es möglich, über verschiedene Fluchtrouten – z.B. über das Mittelmeer nach Italien oder auf dem Landweg über die Türkei – nach Europa einzureisen. Die

Zuständigkeit für einen Asylantrag in der EU richtet sich nach der „Dublin-III-Verordnung“. Dies ist in der Regel der erste EU-Mitgliedstaat, den eine Person betreten hat. Für das Asylverfahren ist es allerdings unerheblich, ob der Grenzübertritt legal oder illegal erfolgt ist.

2,7 37,12

6,19 2,49

51,49

0 10 20 30 40 50 60

Ablehnung

Abschiebeverbot

subsidiärer Schutz

Anerkennung Flüchtling

Anerkennung Asyl

Hauptherkunftsländer

2014 in %

Sachentscheidungen 2014 in %

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5 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

27.02.2015

Welche Unterstützung erhalten Asylsuchende?

Zuständig für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind die Bundesländer. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in der Turmstraße (Moabit).

Da viele Menschen ihren Asylanspruch in Großstädten geltend machen - etwa 25% der in Deutschland Schutzsuchenden kommen in Berlin an - erfolgt eine Verteilung auf die einzelnen Bundesländer nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“. Dieser bemisst anhand der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen und unterbringen muss. Berlin ist danach für ca. 5% der Flüchtlinge zuständig.

Das LAGeSo besteht aus einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) und einer Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA).

Die Aufnahmeeinrichtung:

nimmt die Personalien auf

berät zum Asylverfahren

klärt die Zuständigkeit und organisiert ggf. die Fahrt in ein anderes Bundesland

Die Leistungsstelle

gewährt Leistungen zum Lebensunterhalt (Unterkunft, Ernährung, Krankenhilfe, Bekleidung)

Der Anspruch und die Leistungshöhe bemessen sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

(AsylbLG).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des

Landesamtes: http://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl/

Die Verteilung auf die einzelnen Berliner Bezirke ist nicht geregelt und richtet sich nach den verfügbaren Unterkünften. In Berlin gibt es derzeit 54 Unterkünfte unterschiedlicher Größe und Qualität. Hierzu zählen neben Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften, Containerdörfern und den Traglufthallen im Poststadion auch Einrichtungen für besondere Zielgruppen – Schutzbedürftige und unbegleitete Minderjährige.

Können Asylsuchende auch eigenen Wohnraum

anmieten?

Ja. Asylsuchende sind allerdings verpflichtet bis zu drei Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung

und danach in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu wohnen. Finden Sie eine eigene

Wohnung, können Sie diese anstelle der GU beziehen. Dies ist i.d.R. auch kostengünstiger für

das Land Berlin. In Berlin sind ca. 10.000 Berechtigte nach dem AsylbLG in eigenen Wohnungen

untergebracht. Leider finden viele Asylsuchende und Flüchtlinge keine bezahlbaren Wohnungen

und müssen auch nach der Anerkennung häufig in GU wohnen bleiben.

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27.02.2015

6 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Wer organisiert die Unterbringung?

Die Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge

organisiert die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) beim

LAGeSo. Die BUL schließt mit geeigneten Betreiber_innen

Belegungsverträge ab. Die Betreiber_innen erhalten für die

Unterbringung Pauschalen je Person, die vertraglich

festgelegt sind. Die Betreiber_innen organisieren mit

einem Team von Sozialarbeiter_innen,

Kinderbetreuer_innen, Verwaltungskräften und

Wachleuten das Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner. Das Team achtet auf die

Einhaltung der Heimordnung, stellt die Essensversorgung sicher und unterstützt im Alltag. Da es

kaum geeignete Objekte für die Unterbringung gibt, hat das LAGeSo eine sog. TaskForce2

eingerichtet, die leerstehende Immobilien der Bezirke sowie des Landes und des Bundes auf ihre

Eignung als Flüchtlingsunterkunft prüft.

Was sind Gemeinschaftsunterkünfte?

Gemeinschaftsunterkünfte (GU) sind ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen und

Asylsuchenden hergerichtete Objekte. Die Familien organisieren ihren Tagesablauf

weitestgehend selbstbestimmt und verpflegen sich auch selbst. Für GU gelten feste

Qualitätsstandards für den Bau, Betrieb und das eingesetzte Personal. Hier sind z.B. die

Mindestgröße der Zimmer und deren Ausstattung geregelt.

Die ausführlichen Qualitätsanforderungen finden sie hier:

http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungsleitstelle/vertragsgebunden.html

Was sind Notunterkünfte?

Eine Notunterkunft soll die vorübergehende und sichere Unterbringung von Asylsuchenden und

Flüchtlingen gewährleisten. Notunterkünfte sollen Qualitätsanforderungen, die auch für

Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten, erfüllen, jedoch können die

Standards nicht immer in vollem Umfang gewährleistet werden. Die Unterkünfte sind baulich

häufig nicht für die dauerhafte Unterbringung von Personen geeignet und daher als

Übergangslösung anzusehen.

Dürfen die Anwohner_innen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften

mitbestimmen?

Leider nein. Das Land Berlin ist gesetzlich zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verpflichtet. Wenn Obdachlosigkeit droht, können auch sehr kurzfristig Objekte beschlagnahmt und als Unterkunft hergerichtet werden. Der Bezirk ist bemüht, bei der Einrichtung von Unterkünften die Nachbarschaft frühzeitig einzubinden und zu informieren.

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27.02.2015

7 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Situation im Bezirk Mitte

Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?

Im Bezirk Mitte gibt es derzeit zehn Einrichtungen in den vier Prognoseräumen. Dabei handelt es

sich um eine klassische Gemeinschaftsunterkunft, zwei Gemeinschaftsunterkünfte für besonders

Schutzbedürftige, ein Hostel, fünf Notunterkünfte und die Traglufthallen als Notaufnahme.

Die Gesamtkapazität der zehn Einrichtungen beläuft sich auf 1.935 Plätze.

Artikel 2

Die Notunterkünfte und die Traglufthallen sind zeitlich befristet eingerichtet.

Die Kontaktdaten der Einrichtungen entnehmen sie bitte der nachfolgenden Seite.

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27.02.2015

8 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Welche Einrichtungen gibt es im Bezirk?

Bei Fragen können Sie sich innerhalb der Bürozeiten an die

jeweilige Einrichtung wenden.

Gemeinschaftsunterkünfte

Einrichtung Apartmenthaus am Potsdamer Platz

Refugium Haus Leo I + II City 54 Hotel & Hostel Berlin

Anschrift Schöneberger Ufer 75-77,

10785 Berlin

Müllerstraße 56-58, 13349 Berlin

Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Chausseestraße 54, 10115 Berlin

Prognoseraum 1 - Zentrum 4 - Wedding 2 - Moabit 1 - Zentrum

Status Gemeinschafts-unterkunft

Gemeinschafts-unterkunft (besonders

Schutzbedürftige)

Gemeinschafts-unterkunft (besonders

Schutzbedürftige)

Hostel

Betreiber_in PeWoBe Paul Gerhardt Stift Berliner Stadtmission

City 54 Hotel & Hostel Berlin

Ansprechpartner_in

Herr Bleich (Heimleitung)

Frau Vogl (Heimleitung)

Herr Neugebauer (Heimleitung)

Frau Degirmenci (Heimleitung)

E-Mail dennis.bleich @pewobe-berlin.de

regine.vogl @paulgerhardtstift.de

neugebauer @berliner-

stadtmission.de

j.degirmenci @city54hotel.de

Telefon (030) 26 55 89 66 (030) 45 00 51 03 (030) 69 03 34 35 (030) 20 07 36 440

Notunterkünfte Einrichtung Pankstr.

(ehem. OS am

Brunnenplatz)

Gotenburger Str.

(ehem. Wilhelm-Busch-

Schule)

Alt-Moabit (ehem.

Vermessungs-amt)

Levetzowstr. (ehem.

Heinrich von Kleist

Gymnasium

Elisabethhaus Poststadion (Traglufthallen)

Anschrift Pankstraße 70,

13357 Berlin

Gotenburger Straße 7-9,

13359 Berlin

Alt-Moabit 82b,

10555 Berlin

Levetzowstraße 3-5,

10555 Berlin

Gr. Hamburger Straße 5-11, 10115 Berlin

Kruppstr. 16 10557 Berlin

Prognose-raum

4 - Wedding 3 – Gesund-brunnen

2 - Moabit 2 - Moabit 1 - Zentrum 2 - Moabit

Status Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft Notunterkunft (bis 30.06.15)

Notunterkunft (bis 30.06.15)

Notunterkunft (bis 30.05.15)

Betreiber _in

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mitte

ASB Gierso Boardinghaus

Caritas Berliner Stadtmission

Ansprech-partner_in

Herr Nadolny (koord. Leitung)

Herr Radzkowski

(Heimleitung)

Herr Öge (Heimleitung)

Frau Vettraino (Heimleitung)

Herr Hamann (Heimleitung)

E-Mail nadolny@ awo-mitte.de

u.radzkowski@asb-

berlin.de

[email protected]

F.Vettraino @caritas-berlin.de

hamann@ berliner-

stadtmission.de

Telefon 0176 34 03 50 53 (030) 39 83 95 95

(030) 75 54 50 24

0177 52 02 958 (030) 32 30 43 33

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9 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Rund um die Einrichtungen im Bezirk erreichen uns immer wieder

Fragen. Eine Auswahl der häufigsten Fragen haben wir Ihnen

zusammengestellt.

Ist mit einem erhöhten Müllaufkommen oder

Lärmbelästigungen zu rechnen?

Geräusch- oder Müllaufkommen, welches über das übliche Maß einer

normalen Wohnsituation hinausgeht, ist nicht zu erwarten. Im

Einzelfall kann es durch bauliche Maßnahmen zu erhöhten Emissionen

kommen. Im Umfeld von regulären Flüchtlingsunterkünften in Mitte konnte bisher auch keine

Erhöhung der Kriminalität festgestellt werden.

Wie wird in der Wohngegend die Sicherheit sowohl von Anwohner_innen als auch

Heimbewohner_innen gewährleistet?

Es liegen derzeit keinerlei Sicherheitsbedenken rund um die Einrichtungen vor. Die jeweiligen

Betreiber_innen, das LAGeSo und der Bezirk Mitte stehen in einem engen Austausch mit der

Polizeidirektion 3 und den verschiedenen Polizeiabschnitten.

Warum wurden Unterkünfte in Schulgebäuden eingerichtet?

Die Schulgebäude in der Gotenburger Str., Levetzowstr. und Pankstr. werden für den

Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Gleiches gilt für das ehem. Vermessungsamt Alt-Moabit. Auch

hier ist eine Nutzung durch die Verwaltung nicht weiter vorgesehen.

Gehen die Kinder und Jugendlichen zur Schule?

Ja. Bildung und Spracherwerb haben höchste Priorität.

Alle Kinder haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus

einen Anspruch auf Beschulung. Für Kinder und

Jugendliche im Asylverfahren besteht zudem auch eine

Schulpflicht. Für neu zugezogene Schülerinnen und

Schüler ohne Deutschkenntnisse werden gesonderte

Lerngruppen an den Grund- und Sekundarschulen des

Bezirkes eingerichtet. Zuvor sind ein Anmeldeverfahren

sowie die schulärztliche Untersuchung zu durchlaufen. In

der Regel erfolgt eine Beschulung bereits innerhalb von

drei Monaten nach der Ankunft.

Das Verfahren ist im Leitfaden zur schulischen

Integration von neu zugewanderten Kindern und

Jugendlichen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschrieben.

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27.02.2015

10 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Sind Sachspenden – etwa Kleidung – erwünscht?

Ja. Die Unterstützung der Flüchtlinge und

Asylsuchenden durch Spenden oder persönliches

Engagement ist richtig und wichtig. Vor allem ist es

auch ein schönes Signal an die Geflüchteten. Für einige

Einrichtungen liegen bereits Bedarfslisten vor.

Interessierte werden gebeten, sich an das Landesamt

für Gesundheit und Soziales, das Bezirksamt Mitte/

Integrationsbüro oder direkt an die Heimleitungen zu

wenden.

Kontakt:

Wo kann ich mich melden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren will? Im Bezirk Mitte von Berlin haben sich verschiedene Initiativen etabliert, die das Ankommen der Flüchtlinge im Bezirk aktiv gestalten. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der Essensausgabe in der Traglufthalle, Willkommensfesten, Sprachkursen, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe bis zum gemeinsamen Kochen. Falls Ihr Interesse geweckt ist, sind Sie herzlich eingeladen, sich an das Bezirksamt Mitte von Berlin, an die Einrichtungen oder direkt an eine der Initiativen zu wenden.

Nachbarschaftsinitiativen:

https://neuenachbarschaft.wordpress.com/

http://moabit-hilft.com/

http://wedding-hilft.de/

Nutzen Sie auch das Internetportal „bürgeraktiv Berlin“ der Berliner Senatskanzlei: http://www.berlin.de/buergeraktiv/ (Ehrenamtssuche: Stichwort „Flüchtling“)

Bezirksamt Mitte von Berlin/ Integrationsbüro Tel.: (030) 9018 33035

E-Mail: integrationsbuero@ba-

mitte.berlin.de

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zentrale Kontakt- und Auskunftsstelle

Tel.: (030) 90229 1001 E-Mail:

[email protected]

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11 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

0

500

1.000

1.500

2.000

2013 2015

1.231

1.867

415

801

Betreuung/Beratungvon Familien inFlüchtlings-einrichtungen

sozialpädiatrischeUntersuchungen vonFlüchtlingen

Fallaufkommen im Jugendamt und Gesundheitsamt

(ausgewählte Kennzahlen zum Stichtag)

Was tut der Bezirk Mitte für die Flüchtlinge und Asylsuchenden? Die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden ist nicht Aufgabe der Bezirke. Dennoch sind sie Bewohnerinnen und Bewohner von Mitte, werden hier beschult, nutzen Angebote des Jugend- und Gesundheitsamtes oder nehmen an Sprachkursen der VHS Berlin Mitte teil. Wir werden daher zu Recht häufig gefragt, was das Bezirksamt Mitte unternimmt, um das Willkommen aktiv zu gestalten (siehe Entschließung der BVV Mitte, S. 1). Zu den folgenden Themen möchte ich Ihnen exemplarisch zeigen, wo der Bezirk bereits aktiv ist und wo wir Nachbesserungsbedarf sehen.

Integration und Rahmenbedingungen - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Wir richten unsere sozialintegrativen Angebote – z.B. das Integrationslotsen-projekt „Die Brücke“ – verstärkt an den Bedarfen der Flüchtlinge aus. Wir werden zudem in den nächsten Wochen zwei Stellen für die Koordinierung der Flüchtlingsarbeit besetzen können. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Alle Fachämter benötigen zusätzliche personelle Ressourcen und Fortbildungen. Die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden bedarf sprachlicher und fachlicher Kompetenzen, die erst erworben werden müssen. Wir fordern weiter einen zentralen Datenpool zu den in Einrichtungen, aber auch in Hostels oder privat untergebrachten Flüchtlingen, um unsere Fachplanungen daran ausrichten zu können.

Bildung und Schule - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Der Bezirk hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bisher 57 Lerngruppen an 21 Schulen einrichten können. Das SprachFörderZentrum Mitte bietet neue Fortbildungsmodule Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Lehrkräfte an. In der Erwachsenenbildung fungiert die Volkshochschule Mitte als Leitstelle für Sprachkurse für Flüchtlinge.

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27.02.2015

12 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Diese Angebote müssen ausgebaut und verstetigt werden, da die Nachfrage konstant hoch ist. Wir fordern zudem geeignete Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Angebote im frühkindlichen Bereich. (Bild oben rechts: Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat und die Bezirksstadträtin für Weiterbildung und Kultur, Umwelt und Natur, Sabine Weißler bei der Übergabe der Sprachenzertifikate für Flüchtlinge)

Deutschkurse: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 011/2015 vom 09.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.249844.php

Kinder- und Jugendhilfe - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Frühkindliche Bildung ist für uns ein wesentlicher Baustein, um nachhaltige Teilhabe zu ermöglichen. Die Schaffung von Kitaplätzen für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache ist notwendig, um den Übergang in den schulischen Alltag zu erleichtern.

In Kitas in Berlin können Kinder von der achten

Lebenswoche bis zum Schuleintritt betreut

werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

gilt – nach Beendigung des Aufenthalts in der

Aufnahmeeinrichtung (nach ca. 6 Wochen bis zu

max. 3 Monaten) – auch für Kinder von

Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die Gewährung

eines Kita-Gutscheins vor Ablauf dieser Frist liegt

im Ermessen der Bezirke.

Kinder- in Not- und Sammelunterkünften haben

unabhängig von ihrem Alter und ohne weitere

Bedarfsprüfung einen Anspruch auf Teilzeitförderung in einer Kita. Der Gutschein kann beim

zuständigen Jugendamt (Kita-Gutscheinstelle) beantragt werden.

Wichtige Informationen zur Betreuung neu zugewanderter Kinder in Kindertageseinrichtungen

hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einer Fachinformation

zusammengestellt.

Der Bezirk hält zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung

vor. Die geförderten Kinder- und Jugendfreizeitzentren und Familienzentren im Bezirk Mitte

stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Flüchtlingseinrichtungen. Ihre Angebote stehen auch

für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien offen. Die bedarfsgerechte Ausstattung der

Angebote der Jugendarbeit und Familienförderung muss jedoch weiter verbessert werden.

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27.02.2015

13 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Wussten Sie

schon?

Information und Transparenz –

Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Wir sehen die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern als unsere vorrangige Aufgabe an. Sobald uns neue Einrichtungen bekannt sind, informieren wir in geeigneter Form. Für die zuletzt eröffneten Einrichtungen in der Kruppstraße, in der Pankstraße, in der Gotenburger Straße und in Alt-Moabit haben wir Anwohnerinnen und Anwohner, Eltern, Nachbarn und soziale Partner im Kiez über Pressemitteilungen, Aushänge, Informations-veranstaltungen und Infobriefe informiert. Wir erwarten jedoch von den Landesbehörden, dass die Bezirke frühzeitig in Planungen eingebunden werden. Wir organisieren einen monatlichen Fachaustausch mit allen zehn Einrichtungen und unterstützen das Land Berlin bei der Suche geeigneter Objekte für die Unterbringung, indem wir leer stehende Objekte an die TaskForce2 melden. Wir lehnen allerdings eine Unterbringung in Sporthallen oder anderweitig bereits genutzten Objekten ab. Wir fordern vom Senat eine schnelle Umsetzung des in der Klausur am 08.01.2015 beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und engagieren uns in den vier landesweiten Arbeitsgruppen Bildung, Gesundheit, Unterbringung und Arbeit zur Neuausrichtung der Flüchtlingsarbeit in Berlin. Willkommenskultur: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 052/2015 vom 02.02.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.260947.php

Sporthallen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 012/2015 vom 12.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.250131.php

Was können Sie tun, wenn Sie doch einmal Kenntnis von rassistisch, rechtsextrem oder rechtspopulistisch motivierten Vorfällen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden erhalten? Auch der Bezirk Mitte von Berlin hat hierzu eine Registerstelle zur Dokumentation von diskriminierend motivierten Vorfällen im Bezirk eingerichtet: www.berliner-register.de

Bürger_innen können Vorfälle direkt bei der Koordinierungsstelle melden: [email protected]

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27.02.2015

14 Flüchtlinge und Asylsuchende – Häufig gestellte Fragen

Gesundheitliche Versorgung - Was tut der Bezirk? Was fordern wir? Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist eine große fachliche, aber auch organisatorische Herausforderung. Insbesondere Infektionskrankheiten wie Masern oder Windpocken können sich in Gemeinschaftsunterkünften sehr schnell ausbreiten. Wir sind jedoch vorsichtig optimistisch, dass die vom Bezirk seit langem geforderte zentrale Impfstelle als Basisprävention und eine zentrale Röntgeneinheit für die Tuberkuloseprävention noch 2015 Gestalt annehmen. Viele Geflüchtete kommen in Familienverbänden, häufig mit Kleinkindern. Im Rahmen der

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 bis 2015 setzt der

Bezirk Familienhebammen auch in Gemeinschafts- und Notunterkünften ein.

Der Bezirk Mitte von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlung setzen sich gegenüber der Hauptverwaltung für die Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten für Flüchtlinge und Asylsuchende ein. Wir sind der Auffassung, dass der hohe Verwaltungsaufwand für die quartalsweise Ausgabe von Krankenscheinen reduziert und die gesundheitliche Versorgung verbessert werden kann. Chipkarte: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes Nr. 028/2015 vom 19.01.2015: http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.254088.php

Teilhabe von Flüchtlingen und Asylsuchenden - Was tut der Bezirk? Was fordern wir?

Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, nur über Flüchtlinge und Asylsuchende und nicht

mit ihnen zu reden. Flüchtlinge brauchen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Nöte direkt

artikulieren zu können. Wir fordern daher die Einrichtung von sog. Flüchtlingsfürsprecher_innen

für alle Einrichtungen in Berlin. Eine entsprechende Initiative des Bezirkes wurde am 06.11.2014

im Rat der Bürgermeister beschlossen

Flüchtlingsfürsprecher_innen: siehe Pressemitteilungen des Bezirkes vom 31.10.2014:

http://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.242364.php

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