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UmlegungGeschäftsstelle Kreis Borken

neues

Bauland

wird

geschaffen

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Überblick Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze der Umlegung Bewertung der Grundstücke Welche Vorteile bietet die Umlegung? Verfahrensablauf

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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:

überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:

überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:

überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:

überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich

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Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Aktueller Zustand:

überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)

Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich

Abhilfe schafft eine Bodenordnung durch Umlegung

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Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen

aufzuheben

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Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen

aufzuheben

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Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen

aufzuheben ... und neue Grenzen

sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)

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Umlegung bedeutet ... ... alte Grenzen

aufzuheben ... und neue Grenzen

sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)

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Wer führt die Umlegung durch?

Der Rat der Gemeinde ordnet die Umlegung an.

Der Rat wählt den Umlegungsausschuss.

ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt besteht aus fünf Mitgliedern

(3 Sachverständige und 2 Ratsmitglieder) die Geschäftsstelle ist beim Kreis Borken eingerichtet

Der Umlegungsausschuss:

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Wer führt die Umlegung durch?

Geschäftsstelle desUmlegungsausschusses

beim Kreis Borken

Ansprechpartner füralle Beteiligten

Erörterungsgesprächemit den Beteiligten

Führung derVerwaltungsgeschäfte

Vorbereitung der Entscheidungen

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Wer ist beteiligt?

Grundstücks-eigentümer

Rechtsinhabernach Grundbuch,

z.B. Bank mit Grund-schuld, Person mit

Wohnrecht

Gemeinde,Bedarfs- und

Erschließungsträger

Rechtsinhaberaußerhalb des

Grundbuchsz.B. Pächter, Mieter

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Grundsätze der Umlegung Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland

Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen...) werden von allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht

Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der Umlegung (z.B. Eigentümer hat vor Umlegung 8% des Wertes des Gesamtgebietes, nach Umlegung erhält er 8% des gesamten Baulandwertes)

Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage

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Grundsätze der Umlegung Der Bodenwert vor Umlegung wird ermittelt und beschlossen

z.B. 120,00 EUR/m²

z.B. 120,00 EUR/m²z.B. 2.000 m² 240.000 EURX =

- Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland -

Der Wert der einzelnen Einwurfsgrundstücke wird ermittelt (Einwurfswert)

Mindestens in dieser Höhe erhält der oder die Beteilige Baugrundstücke

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Grundsätze der Umlegung vom Gesamtgebiet (Umlegungsmasse) werden

die geplanten Straßen, Ausgleichsflächen... abgezogen und der Gemeinde zugeteilt

die verbleibende Fläche - das Bauland – erhaltendie Beteiligten (Verteilungsmasse)

die Verteilungsmasse wird nach dem Verhältnis der Einwurfswerte vor der Umlegung verteilt

- Straßen, öffentliche Grünflächen usw. werden zu gleichen Teilen aufgebracht -

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Grundsätze der Umlegung Berechnung des Gesamtwertes

der Flächen vor der Umlegung 120 EUR/m² x100.000 m²

12.000.000 EUR=

180 EUR/m² x70.000 m² 12.600.000 EUR=

120 EUR/m² x2.000 m²

240.000 EUR=

180 EUR/m² x??? m² 252.000 EUR=

+ 5%

- Verhältnis der Grundstückswerte vor der Umlegung -

Berechnung des Baulandwertes nach der Umlegung(Wertsteigerung!)

Wert eines Einwurfsgrundstücks (Einwurfswert)

Anspruch auf Zuteilung (Sollanspruch)

+ 5%

Beispiel

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Grundsätze der Umlegung- Zusammenfassung der finanziellen Grundsätze -

240.000 EUR

252.000 EUR

Anspruch auf mindestens wertgleiche Zuteilung

Anspruch auf weitere Zuteilungbis maximal zum Sollanspruch

Wert der zugeteilten Flächen = Zuteilungswert

Die Differenz zwischen Einwurfswert und Zuteilungswert erhalten oder zahlen Sie, im Bsp.: Zahlung von

180,00 EUR/m²1.375 m² 247.500 EURX =

7.500 EUR

Beispiel

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Grundsätze der Umlegung- Beispielberechnung -

Zuteilungswert:

wertgleicher Anspruch:

Einwurfswert:

Sollanspruch:

tatsächliche Zuteilung:

Ausgleichsleistung:

240.000 EUR=2.000 m² x 120 EUR/m²

1.333 m²=240.000 EUR : 180 EUR/m²

247.500 EUR=1.375 m² x 180 EUR/m²

1.375 m²

7.500EUR=247.500 EUR – 240.000 EUR

1.400 m²252.000 EUR : 180 EUR/m²=

=240.000 EUR x 1,05 252.000 EUR

Beispiel

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Wie kommt die Bewertung zustande?

Beschluss desUmlegungsausschusses

Zuteilungswerte fürfertiges Bauland

Einwurfswerte fürRohbauland

abgeleitet aus vergleichbaren Bodenrichtwerten /

Vergleichspreisen für Bauland, z.B. 180 EUR/m²

abgeleitet durch Abzug der geldlichen Vorteile, die die Umlegung bringt / aus Ver-

gleichspreisen, z.B. 120 EUR/m²

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Wie kommt die Bewertung zustande? Einwurfswert für Rohbauland = Baulandpreis

minus geldliche Vorteile, die die Umlegung bringt (Umlegungsvorteil):

- Ausgleichsflächenvorteil- Straßenlandvorteil

- Abzinsung wegen zeitlicher Verkürzung und früherer Aufschließung

- eingesparte Kosten(Grundbuch, Vermessung,

Notar)

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Welche Vorteile bietet die Umlegung? Bildung von nach Lage, Form und Größe

bebaubaren Grundstücken Gleichbehandlung aller Beteiligten frühzeitige Bebauungsmöglichkeit Umlegungsstelle = „neutrale“ Stelle, da sie

nicht an Weisungen der Gemeinde gebunden ist keine Enteignung sondern Tauschverfahren wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette

Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, ...)

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VerfahrensablaufPlanung

AufstellungB-Plan

Anordnung (Rat)

Umlegungsbeschluss durch

Umlegungsausschuss

Bestandskarte undBestandsverzeichnis

Sperre

U-Vermerk

Beschluss Verteilungs-maßstab und Werte

B-Planrechtskräftig

Erörterungsgespräche

Vermessung und Ausarbeitung

Aufstellung desUmlegungsplans

§ 76-Regelung

VorzeitigeBesitzeinweis.

musskann

Eintritt Unanfechtbarkeit,gleichbedeutend mit

Inkrafttreten

Berichtigung deröffentlichen Bücher

Vollziehung desUmlegungsplans

Erschließung

Baubeginn

kann

Einleitung

Durchführung

Abschluss

Umsetzung

Gemeinde

U-Ausschuss und

GeschäftsstelleAnhörung der Eigentümer

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EinleitungPlanungsabsichten

Aufstellungsbeschlussfür Bebauungsplan

Umlegungsanordnung (Rat)

Umlegungsbeschluss(Umlegungsausschuss UA)

ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt oder

in der Tageszeitung

Bestandskarte und Bestands-Verzeichnis erstellen

öffentliche Auslegung im Rathaus, zuvor öffentliche Bekanntmachung über

Ort und Dauer der Auslegung

Verfügungs- und Veränderungssperre

Eintrag desUmlegungsvermerks in

Grundbuch und Kataster

Anhörung der Eigentümer

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DurchführungAufstellungsbeschluss

für BebauungsplanBeschluss des UA

über Verteilungsmaßstab undFestsetzung der

Einwurfs- und Zuteilungswerte

Bebauungsplanrechtsverbindlich

Erörterungsgesprächemit allen Beteiligten

Vermessungdes Umlegungsgebietes und

Ausarbeitung der Vermessungssachen durch den Fachbereich

Geoinformation und Liegenschaftskatasterdes Kreises Borken

Freiwillige Vorwegregelunggem. § 76 BauGB

für einzelne Grundstücke

Vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt/Gemeinde in die Verkehrs- und Grünflächen

musskann

kann

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AbschlussVermessung und

Ausarbeitung

Aufstellung des Umlegungsplans(Beschluss des UA)

Einsichtnahme ist möglichZustellung an alle Beteiligten

ortsübl. Bekanntmachung des Beschlusses

Eintritt der UnanfechtbarkeitOrtsübliche Bekanntmachung

des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit bedeutet Inkrafttreten

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UmsetzungInkrafttreten

Berichtigung der öffentl. BücherGrundbuch und

Liegenschaftskataster

Vollziehung des Umlegungsplans- Verschaffung der Besitz- und Nutzungsrechte- Finanzielle Abwicklung durch Stadt/Gemeinde

Erschließung des Baugebietesdurch Stadt/Gemeinde

(sofern nicht vorzeitig erfolgt)

Baubeginn

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Noch Fragen?Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Ansprechpartner

Jochen Hansens (Geschäftsführer)Tel. 02861/822509Zimmer 2509 (Etage 5A)E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle beim Kreis BorkenFachbereich Geoinformation und LiegenschaftskatasterBurloer Straße 8246325 Borken Fax:02861/821143

Georg FeldmannTel. 02861/822507Zimmer 2507 (Etage 5A)E-Mail: [email protected]