23
Genehmigungsanträge Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime, Lärm Emissionserklärungen Umweltverträglichkeitsstudien Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz Barth & Bitter GmbH . An der Feldmark 16 . 31515 Wunstorf Tel. 05031-913507 . Fax 05031-913508 . e-mail: [email protected] . www.barth-bitter.de Einzelfalluntersuchung nach Artikel 4 Abs. 2a der UVP-Richtlinie Auftraggeber : Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt Marktbreiter Straße 74 97199 Ochsenfurt Art der Anlage : Anlage zur Vermahlung von Weizen zu Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anlage zur Stärkeherstellung und einer GuD-Anlage Standort : 06712 Zeitz Albrechtstraße 54 __________________________________________________________ Bearbeiter : Dipl.-Met. S. Barth Unser Zeichen : Ba Seitenzahl : 29 Projekt-Nr. : 13 039.EFU Datum : 16.07.2013

Einzelfalluntersuchung nach Artikel 4 Abs. 2a der UVP ... · keitsprüfung (UVPG), Ziffer 7.23.1, Spalte 2 sowie Ziffer 1.1.2, Spalte 2. Gemäß Anlage 1 des Gemäß Anlage 1 des

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Genehmigungsanträge Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime, Lärm

Emissionserklärungen Umweltverträglichkeitsstudien

Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz

Barth & Bitter GmbH . An der Feldmark 16 . 31515 Wunstorf

Tel. 05031-913507 . Fax 05031-913508 . e-mail: [email protected] . www.barth-bitter.de

E i n z e l f a l l u n t e r s u c h u n g

n a c h A r t i k e l 4 A b s . 2 a d e r U V P - R i c h t l i n i e

Auftraggeber : Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt Marktbreiter Straße 74 97199 Ochsenfurt Art der Anlage : Anlage zur Vermahlung von Weizen

zu Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anlage zur Stärkeherstellung und einer GuD-Anlage

Standort : 06712 Zeitz Albrechtstraße 54

__________________________________________________________

Bearbeiter : Dipl.-Met. S. Barth Unser Zeichen : Ba Seitenzahl : 29 Projekt-Nr. : 13 039.EFU Datum : 16.07.2013

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 2

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ..................................................................................................... 3

2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung......................................................................... 5

3 Einzelfalluntersuchung ........................................................................................... 12

3.1 Projektmerkmale ........................................................................................... 14

3.2 Standortmerkmale ......................................................................................... 18

3.3 Merkmale der potentiellen Auswirkungen ...................................................... 21

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 3

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

1 Aufgabenstellung

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt plant am Standort Zeitz die Errichtung und den Be-

trieb einer Mühle zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anla-

ge zur Herstellung von Stärke. Die tägliche Vermahlkapazität für Weizen liegt bei 1.600 t/d

Mehl. Die geplante Anlage steht im Verbund mit der vorhandenen Zuckerfabrik und den vor-

handenen beiden Bioethanolanlagen. Dabei können Synergieeffekte genutzt werden, so dass

der gewählte Standort viele Vorteile mit sich bringt.

Bei der Mühle mit ihren Nebenanlagen handelt es sich um eine Anlage, die gemäß Ziffer 7.21

der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung genehmigungsbedürftig ist. Die nachgeschaltete

Anlage zur Herstellung von Stärke ist gemäß Ziffer 7.22.1 der 4. BImSchV genehmigungsbe-

dürftig. Die GuD-Anlage ist nach Ziffer 1.1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Die Verfah-

rensart für alle Anlageteile ist G, die Anlagen unterliegen der Industrie-Emissions-Richtlinie. Das

Gesamtvorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglich-

keitsprüfung (UVPG), Ziffer 7.23.1, Spalte 2 sowie Ziffer 1.1.2, Spalte 2. Gemäß Anlage 1 des

UVPG ist für diese Anlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. In dieser

Einzelfallprüfung können

• Projektmerkmale

• Standortmerkmale

• Merkmale der potentiellen Auswirkungen

einer Bewertung durch die Genehmigungsbehörde unterzogen werden.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 4

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Die Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH wurde damit beauftragt, die

entsprechenden Daten und Unterlagen zusammenzustellen. Das Ergebnis der Einzelfallunter-

suchung wird hiermit vorgelegt.

Barth & Bitter

Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH

Barth

(Dipl.-Met.)

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 5

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt plant am Standort Zeitz die Errichtung und den Be-

trieb einer Mühle zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln in Verbindung mit einer Anla-

ge zur Herstellung von Stärke unter Verwendung von Weizen. Die tägliche Vermahlkapazität

liegt bei 1.600 t Mehl, es werden 1.200 t/d Stärke hergestellt. Die Feuerungswärmeleistung der

GuD-Anlage liegt bei > 50 MW.

Die Anlage soll ganzjährig betrieben werden. Anlieferungen und Abholungen finden, mit Aus-

nahmen, jedoch nur tagsüber an Werktagen statt.

Die Anlage kann in die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Betriebseinheiten eingeteilt wer-

den:

Getreidevermahlung

Nassstärkeprozess

Stärkeverzuckerung

Endproduktkonfektionierung und Verladung

Glutentrocknung.

Als Nebenanlagen sind zu nennen: Kesselanlage, Frischwasseraufbereitung, Hilfsstofflager.

Getreidevermahlung

Der Eingangsstoff Weizen wird in Anlagen der Bioethanolanlage der CropEnergies AG angelie-

fert und gelagert. Über entsprechende Transporteinrichtungen wird der Weizen über das Bahn-

gelände zum Betriebsgelände der geplanten Anlage transportiert.

Der Weizen wird zunächst von Fremdkörnern, wie z.B. Steinen und Staub, befreit. Diese abge-

trennten Stoffe werden in Containern gesammelt und entsorgt. Im Folgeschritt wird Kleinkorn

abgetrennt. Das Kleinkorn wird vermahlen und zurück zur Getreide-Bioethanolanlage gefördert.

Der von Kleinkorn befreite Weizen wird noch einmal entstaubt und anschließend wird in der

Netzung eine gleichmäßige Feuchte eingestellt und anschließend vermahlen. Bei der mehrstu-

figen Vermahlung fallen Mehl und Kleie an. Das Mehl wird in Silos (sog. Mehlzellen) zur weite-

ren Verarbeitung zwischengelagert.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 6

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Die abgetrennte Kleie wird von Nachmehl befreit und anschließend pelletiert. Die Kleie wird als

Futtermittel verkauft. Das Nachmehl wird entweder mit dem vermahlenen Kleinkorn zur Getrei-

de-Bioethanolanlage transportiert oder mit dem Mehl zur Weiterverarbeitung gegeben.

Als Einsatzstoff wird Weizen verwendet, als Zuschlagstoff Wasser für die Netzung des Getrei-

des. Das Zwischenprodukt „Mehl“ wird in der nachfolgenden Anlage zur Herstellung von Stärke

weiterverarbeitet. Als Produkt fallen Kleiepellets an, die als Futtermittel vermarktet werden. An-

gefallenes Kleinkorn und Nachmehl werden in der Getreide-Bioethanolanlage verarbeitet und

ersetzen dort entsprechende Mengen an Getreiderohstoffen. Als Abfall fallen Steine und Metal-

le an. Abwasser entsteht nicht. Es kommt zu Staub- und Geruchsemissionen. Ebenso sind mit

dem Betrieb Lärmemissionen verbunden.

Nassstärkeanlage

In der Nassstärkeanlage wird das Mehl mit Frisch- und Prozesswasser vermischt und der Teig

homogenisiert. In einem Dreiphasendecanter wird der Teig in die drei Fraktionen A-Stärke, B-

Stärke mit Gluten und wässrige C-Stärke getrennt.

Die A-Stärke wird von den Fasern getrennt und wird entweder zusammen mit B- und C-Stärke

verzuckert oder geht zur Sirupherstellung in einen eigenen Verzuckerungsprozess. Die verzu-

ckerte A-/B-/C-Stärke dient als Einsatzstoff in der Annex-Anlage und/oder zusammen mit über-

schüssiger C-Stärke und Fasern als Einsatzstoff in der Getreide-Bioethanolanlage. Dadurch

werden dort die entsprechenden Mengen an Rohstoffen ersetzt.

Durch Glutenwaschung wird der Gluten von der B-Stärke getrennt und anschließend entwäs-

sert. Das Produkt geht in die Glutentrocknung.

Als Einsatzstoff dient das Weizenmehl. Als Zuschlagstoff wird Wasser benötigt. Die benötigte

Frischwassermenge wird durch die Verwendung von prozessintern anfallendem Prozesswasser

minimiert. Als Zwischenprodukt fällt der zu trocknende Gluten an sowie die zu verzuckernde A-

Stärke. Anfallende verzuckerte A-/B-/C-Stärke dient als Einsatzstoff in der Dicksaft-

Bioethanolanlage. C-Stärke- und Fasern dienen als Einsatzstoff in der Getreide-

Bioethanolanlage. Bei dem Prozessschritt in der Nassstärkeanlage werden keine Luftschadstof-

fe freigesetzt, es werden jedoch Lärmemissionen freigesetzt. Überschüssiges Prozesswasser

wird der Abwasserbehandlungsanlage der Bioethanolanlage zugeführt.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 7

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Glutentrocknung und –vermahlung

In einem Ringtrockner wird der entwässerte Gluten zusammen mit trockenem Gluten bei maxi-

mal 65 °C getrocknet. In einem Schlauchfilter wird das Produkt von der Luft getrennt. Der ge-

trocknete Gluten wird anschließend in einer Feinprallmühle gemahlen. Der vermahlene Gluten

wird in einem speziellen Luftkühler/Filter, dessen Abluft über das Dach ausgetragen wird, abge-

schieden. Der Gluten wird anschließend pneumatisch in die jeweiligen Silos verbracht.

Für die Glutentrocknung wird Dampf benötigt. Bei der Glutentrocknung und Glutenvermahlung

ist von Geruchs- und Staubemissionen auszugehen. Aufgrund der pneumatischen Förderung ist

auch in dem Bereich Glutenlagerung von Staubemissionen auszugehen. Es entstehen Lärm-

emissionen.

Stärkeverzuckerung

Die reine A-Stärke als Rohstoff für Sirup wird zunächst verzuckert. Die Zuckerlösung wird über

Mikrofiltration, Ionenaustausch und Aktivkohlebehandlung gereinigt und in einer 1. Eindampfung

zu Rohsirup eingedampft. Im Bereich der Verzuckerung existieren 21 Silos, in die abwechselnd

Zuckerlösungen eingefüllt und abgefüllt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein

Tank mit etwa 60 m3/h befüllt wird und dass 4 Tanks gleichzeitig befüllt werden.

Für die einzelnen Prozesse bzw. für die 1. Eindampfung wird Dampf benötigt. Zudem werden

Enzyme, wie z.B. Alpha-Amylase, verdünnte Natronlauge oder Kalkmilch, Aktivkohle, ggfs. auch

verdünnte Schwefelsäure eingesetzt. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um warme (60 °C)

Zuckerlösungen handelt, ist von Geruchsemissionen auszugehen. Es werden Lärmemissionen

freigesetzt. Der Dampfbedarf wird durch die Mehrfachnutzung von Abwärme minimiert.

Die bei den Filtrationsschritten anfallenden kohlenhydrathaltigen Abströme (Retentat) werden

zusammen mit den A-/B- und C-Stärken zu den Bioethanolanlagen gefördert.

Für die Reinigung der Membrananlage existiert eine der Membrananlage zugehörige CIP-

Reinigungsanlage. Die Reinigungsmittel verdünnte Natronlauge, Natriumhypochlorit und Salpe-

tersäure werden mit partikelfreiem Wasser jeweils frisch angesetzt. Die filtrierten Sirupe weren

mit Ionenaustauscherharzen entmineralisiert und entfärbt. Die Regenierierung der Ionenaustau-

scherkolonnen erfolgt mit verdünnter Schwefelsäure und verdünntem Ammoniumhydroxid bzw.

Salzsäure und Natronlauge. Beladene Aktivkohle wird von einem externen Dienstleister regene-

riert und wieder angeliefert.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 8

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Endproduktkonfektionierung und Verladung

Der Rohsirup wird konditioniert und über Mischtanks zur eigentlichen Eindampfung verbracht.

Hier wird an den Vakuumpumpen Geruch freigesetzt. Der Sirup wird zwischengelagert und an-

schließend verladen. Der Sirup wird hauptsächlich in der industriellen Lebensmittelproduktion

verwendet.

Für die Eindampfung wird Dampf benötigt. Der Dampfbedarf wird durch die Mehrfachnutzung

von Abwärme minimiert. Der pH-Wert wird mit verdünnter Natronlauge oder verdünnter Schwe-

felsäure eingestellt. Das Produkt, der Fertigsirup wird auf Lkw-Tanklastzüge verladen. Es ist von

Geruchs- und Lärmemissionen auszugehen.

Als Nebenanlagen sind zu nennen:

Kesselanlage

Bei der geplanten Kesselanlage handelt es sich um ein gasbefeuertes GuD-Kraftwerk mit einer

Feuerungswärmeleistung von > 50 MW. Die GuD-Anlage ist aufgeteilt auf 2 Linien. Eine Linie

besteht aus einer Gasturbine, einem Abhitzekessel zur Dampferzeugung und einer nachge-

schalteten Dampfturbine. Die Anlage unterliegt der 13. BImSchV, so dass eine NOx-

Konzentration, angegeben als NO2 von 100 mg/m3 für den Abhitzekessel als Tagesmittelwert

bei einem Bezugs-Sauerstoffgehalt von 3 % einzuhalten ist. Für die Gasturbine gilt ein Emissi-

onsgrenzwert von 50 mg/m3 NOx, angegeben als NO2 als Tagesmittelwert bei einem Bezugs-

Sauerstoffgehalt von 3 %. Die Anlage kann im reinen Abhitzebetrieb oder als Kombibetrieb be-

trieben werden. Für den reinen Abhitzebetrieb sind die Emissionsbegrenzungen für die Gastur-

bine einzuhalten. Für den Kombibetrieb ist ein zulässiger Emissionswert bezogen auf 3 Vol.-%

Sauerstoffgehalt zu ermitteln, wobei die Sachsen-Anhalt-Formel anzuwenden ist.

Die neue Kesselanlage wird auf dem Gelände der Zuckerfabrik neben der bestehenden Ener-

giezentrale III (CropEnergies AG) errichtet werden und eine Grundfläche von ca. 30 m auf 40 m

bedecken. Das Grundstück ist derzeit mit Rasen bestanden und ist nicht in Landschaftspflegeri-

schen Begleitplänen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aufgeführt.

Für den Betrieb der Kesselanlage wird Erdgas benötigt sowie Wasser zur Dampferzeugung und

Wasser für die Nasskühltürme. An Luftschadstoffen sind bei dem Brennstoff Erdgas im Wesent-

lichen die Stickoxide und Kohlenmonoxid und Kohlendioxid zu nennen. Es entstehen Lärm-

emissionen. Die GuD-Anlage ist durch einen hohen Wirkungsgrad gekennzeichnet, so dass der

Brennstoffeinsatz minimiert ist.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 9

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Frischwasseraufbereitung

Das benötigte Oberflächenwasserwasser der Frischwasseraufbereitungsanlage der Stärkean-

lage wird mit den vorhandenen Entnahmebauwerken der Zuckerfabrik der Weißen Els-

ter/Mühlgraben entnommen und durch die Entnahmegenehmigung der Zuckerfabrik bereitge-

stellt. Durch die Verfahrensschritte der Fällung, Flockung, Filtration, Umkehrosmose wird das

Rohwasser entsprechend den benötigten Prozessanforderungen aufbereitet.

Anfallender Schlamm aus der Flockung wird entsprechend entwässert und unter dem Abfall-

schlüssel 19 09 02 (Schlämme aus der Wasserklärung) entsorgt. Spülabwässer aus der

Frischwasseraufbereitung werden der bestehenden Betriebskläranlage der CropEnergies zuge-

führt.

Kühlwassersystem – Nasskühltürme

Das im Prozess verwendete Kühlwasser wird in einem offenen Kreislauf geführt. Das erwärmte

Kühlwasser wird gesammelt und den Nasskühltürmen zugeführt. Die Verdunstungsmenge von

ca. 1 bis 2,5 % muss ergänzt werden. Im Bereich der Kühltürme ist von Lärmemissionen aus-

zugehen.

Hilfsstoff- und Chemikalienlager

Nachfolgend sind beispielhaft einzelne Hilfsstoffe und Chemikalien aufgelistet:

Natronlauge für CIP-Anlage und pH-Wert-Einstellung in der Nassstärkeanlage, für Konditionie-

rung in der Verzuckerung, für Regenerierung der Ionenaustauscher in der Verzuckerung, für die

pH-Wert-Einstellung in der Glucoseverdampfung

Kalkmilch für Konditionierung in der Verzuckerung

Schwefelsäure für Konditionierung in der Verzuckerung, für Regenerierung Kationenaustau-

scher, für pH-Wert-Einstellung in der Glucoseverdampfung

Ammoniumhydroxid für Regenerierung Anionenaustauscher

Natriumhyprochlorit für CIP-Anlage Membrananlage

Salpetersäure für CIP-Anlage Membrananlage

Enzyme

Salzsäure für Regenerierung der Ionenaustauscher in der Verzuckerung

Peressigsäure

Metallsalze (z.B. FeCl3) als Koagulationsmittel in der Wasseraufbereitung

Flockungsmittel (Polymer) in der Wasseraufbereitung

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 10

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Viele der Chemikalien werden in bis zu 120.000 l fassenden Tanks in eigenen Auffangräumen

gelagert. Die übrigen Chemikalien werden in Kleingebinden in dem Chemikalienlager, Enzyme

in einem eigenen gekühlten Lager, gelagert.

CIP-Station

Der Prozess wird ca. 1mal pro Monat durch CIP (CleaningInPlace) gereinigt. Als Waschlauge

wird 5%ige Natronlauge verwendet. Dazu wird NaOH (technische Qualität) über eine

Dosierpumpe in die CIP-Tanks gepumpt. Je nach Verschmutzungsgrad können die CIP-

Flüssigkeiten wiederverwertet werden. Verbrauchte CIP-Lösung wird über die Abwasserbe-

handlungsanlage der CropEnergies AG geführt und fachgerecht abgeleitet.

Lkw-Parkplatz/Mitarbeiterparkplatz

Der Lkw-Parkplatz wird auf einem Gelände errichtet, das derzeit als Ackerfläche genutzt wird.

Die Fläche wird vollversiegelt. Der Lkw-Parkplatz dient insbesondere dazu, den fließenden Ver-

kehr auf der Kreisstraße/Albrechtstraße aufrechtzuerhalten. Der Mitarbeiterparkplatz für etwa

120 Mitarbeiter soll auf dem Gelände der Zuckerfabrik auf der gegenüberliegenden Straßensei-

te errichtet werden. Das Gelände ist derzeit z.T. vollversiegelt, z.T. mit Vegetation bestanden.

Hier soll die Befestigung mit Öko-Pflaster erfolgen.

Die Lage der jeweiligen Anlageteile ist dem „Lageplan“ im Anhang zu entnehmen.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 11

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Die Umweltauswirkungen können wie folgt zusammengefasst werden:

• Zusätzliche Staub- und Geruchsemissionen.

• Die Lärmimmissionen liegen an den Immissionsorten mindestens 6 dB(A) unter den ent-

sprechenden Richtwerten.

• Die Anlagen werden auf z.T. bereits versiegeltem Gelände errichtet. Es werden aber

auch unbebaute Flächen, teilweise mit Gehölzbewuchs (in Gruppen, in Reihe oder als

Einzelgehölz) in Anspruch genommen.

• Der Hasselbach muss umgelegt und teilverbaut werden (Gegenstand einer eigenen

UVP-Vorprüfung).

• Gefährdungen des Bodens und des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe

werden durch die Lagerung in Auffangwannen bzw. doppelwandigen Behältern gemäß

WHG sicher ausgeschlossen.

• Die anfallenden Nebenprodukte können in den benachbarten Bioethanolanlagen einge-

setzt werden. Es entfallen dadurch die entsprechenden Anlieferungen für die Einsatz-

stoffe.

• Die Versorgung mit Wasser aus der Weißen Elster / dem Mühlgraben erfolgt über die

bestehende Genehmigung der Zuckerfabrik. Diese wird hierzu in einem separaten was-

serrechtlichen Verfahren angepasst.

• Anfallendes Abwasser wird in der Abwasserbehandlungsanlage der Bioethanolanlage

gereinigt werden. Die Einleitgenehmigungen werden in einem separaten wasserrechtli-

chen Verfahren angepasst.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 12

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

3 Einzelfalluntersuchung

Bezeichnung, Art und Umfang des Vorhabens:

• Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Vermahlung von Weizen zu Nahrungs-

und Futtermitteln

• Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stärke

• Errichtung und Betrieb einer GuD-Anlage zur Erzeugung von Strom und Dampf

Flächenbedarf:

• ca. 35.000 m2 auf z.T. bereits versiegeltem Gelände und auf unversiegeltem Ge-

lände z.T. mit Busch- und Baumbestand

• ca. 50 m * 50 m für die GuD-Anlage (2.340 m2 Anlage zzgl. kleine Nebenanlagen

und Verkehrsflächen

• ca. 150 m * 75 m (ca. 8.500 m2 vollversiegelt) für einen Lkw-Parkplatz sowie ca.

50 * 50 m2 (1.000 m2) für einen Mitarbeiterparkplatz

• temporär: ca. 16.500 m2 für Vormontage- und Lagerplätze sowie ca. 1.575 m2 für

Baustellenparkplatz und Containerdorf

UVPG Anhang 1 Nr.: 7.23.1 Spalte 2 und 1.1.2 Spalte 2

Anhang der 4. BImSchV: Ziffer 7.21 i.V.m. 7.22.1 und 1.1, Verfahrensart G, Industrie-

Emissions-Richtlinien-Anlagen

Beurteilungsgebiet:

Gemäß dem „Prüfschema für Einzelfalluntersuchung nach Artikel 4 Absatz 2a) der UVP-RL“ ist

das Beurteilungsgebiet entsprechend der TA Luft festzulegen. Gemäß 4.6.5.2 TA Luft ist das

Beurteilungsgebiet die Fläche, die sich vollständig innerhalb eines Kreises mit dem Radius be-

findet, der dem 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe entspricht und in der die Zusatzbe-

lastung mehr als 3,0 vom Hundert des Langzeitkonzentrationswertes beträgt.

Von den geplanten Anlagen gehen Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden und Gerüchen ge-

mäß TA Luft aus. Die höchsten Quellen haben Schornsteinhöhen von bis zu 56 m. Das Beurtei-

lungsgebiet wird deshalb analog TA Luft mit einem Mindestradius von 2,8 km angesetzt.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 13

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

In den Jahren 2001 bis 2007 erfolgten im Rahmen der Beurteilung der Auswirkungen der

Bioethanolanlagen und der Zuckerfabrik inclusive der Energiezentralen Untersuchungen im

Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit, auf die im Weiteren Bezug genommen wird.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 14

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

3.1 Projektmerkmale

1.1 Inwieweit liegen für das Projekt Schwellenwerte im Anhang der 4. BImSchV vor?

7.21: Anlagen zum Mahlen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder ähnlichen nicht

als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen (Mühlen) mit einer

Produktionskapazität von 300 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag oder

600 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr

als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist;

7.22.1: Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen mit einer Produktions-

kapazität von 300 Tonnen oder mehr Hefe oder Stärkemehlen je Tag oder 600 Ton-

nen Hefe oder Stärkemehlen oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als

90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist.

1.1: Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder

erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrich-

tung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage,

sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feue-

rungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr.

1.2 Liegen im Beurteilungsgebiet andere Projekte mit relevanten Umweltauswirkungen?

Anlagen mit relevanten Emissionen sind die benachbarte Zuckerfabrik und die

Bioethanolanlagen.

1.3 Besteht eine Vorbelastung hinsichtlich Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen ?

Von der geplanten Anlage gehen Lärmemissionen sowie Emissionen an Luftschad-

stoffen wie Staub und Stickstoffoxiden sowie Gerüchen aus.

Lärmsituation: In der Umgebung der Bioethanolanlage und der Zuckerfabrik sind die

Immissionswerte der TA Lärm insbesondere in der Nacht an einzelnen Immissions-

orten erreicht.

Luftschadstoffe: Die Auswertung der vorliegenden Gutachten und Einzelfalluntersu-

chungen hat ergeben, dass im Fall der Zuckerfabrik die 2001 letztmalig durchgeführ-

te Immissionsprognose irrelevante Zusatzbelastungen ergeben hat. Für die Bioetha-

nolanlage wurden Werte von bis zu 5 µg/m3 als Schwebstaub ermittelt. Die Werte für

Staubniederschlag waren irrelevant. Für die Energiezentralen I und III wurden eben-

falls Ausbreitungsrechnungen nach TALuft 2000 durchgeführt. Die Immissionsbei-

träge beider Anlagen lagen jeweils unter 1 % der Immissionswerte. Die Hintergrund-

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 15

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

belastung kann über die Messwerte der LÜSA-Station in Zeitz abgeschätzt werden.

Die Jahresmittelwerte an Staub und Stickstoffoxiden liegen deutlich unter den

zugrundezulegenden Immissionswerten.

Die Geruchsssituation ist durch die Zuckerfabrik und die beiden Bioethanolanlagen

vorbelastet.

1.4 Energieverbrauch

Die erforderliche Strom- und Dampfzufuhr wird durch die neu zu errichtende und mit

Erdgas betriebene GuD-Anlage gewährleistet. Der Brennstoffeinsatz ist durch den

hohen Wirkungsgrad der GuD-Anlage minimiert.

1.5 Wird Wasser benötigt? Wie wird der Wasserbedarf gedeckt? Nutzung von Oberflä-

chenwasser? Nutzung von Grundwasser?

Für den Betrieb der Weizenstärkeanlage wird insbesondere im Nassstärkebereich

Wasser benötigt. Der Einsatz wird durch die Nutzung von Prozesswasser minimiert.

Zudem wird in der gesamten Anlage Wasser für die CIP-Reinigung benötigt. Das

Wasser wird von der Zuckerfabrik aus der Weißen Elster / dem Mühlgraben ent-

nommen und in der Frischwasseraufbereitungsanlage der Weizenstärkeanlage auf-

bereitet.

1.6 Fällt Bodenaushub an?

Die Anlage wird z.T. auf bereits versiegeltem Gelände errichtet, z.T. handelt es sich

auch um mit Büschen und Bäumen bestandenen Boden. Bodenaushub bei der Er-

richtung der Fundamente sowie der Verkehrsflächen wird wieder eingebaut oder

ordnungsgemäß entsorgt.

1.7 Entstehen beim Betrieb

• gefährliche Abfälle

• nicht gefährliche Abfälle

• Abfälle (Siedlungs- und Gewerbeabfälle) ?

Bei der Reinigung des Weizens fallen Steine und Metalle an, die ordnungsgemäß

entsorgt werden. Der in der Frischwasseraufbereitungsanlage anfallende Schlamm

wird entsorgt. Aktivkohle wird durch einen externen Dienstleister aufbereitet und

wieder eingesetzt.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 16

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

1.8 Entsteht Abwasser? Abwasserreinigung und Einleitung

Anfallende Prozessabwässer aus der Weizenstärkeanlage werden in geschlossenen

Tanks homogenisiert und der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage der

CropEnergies AG zugeführt.

1.9 Werden Luftverunreinigungen beim Betrieb hervorgerufen?

Durch den Betrieb der Weizenstärkeanlage werden Staubemissionen und Geruchs-

emissionen hervorgerufen. Des Weiteren werden beim Betrieb des Kesselhauses

Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid emittiert.

1.10 Werden Lärmemissionen hervorgerufen?

Die Lärmemissionen werden vom Anlagenbetrieb und vom anlagenbezogenen

Transportverkehr hervorgerufen.

1.11 Sonstige Umwelteinwirkungen ?

Keine.

1.12 Können Einwirkungen auf den Boden und das Grundwasser auftreten?

Die eingesetzten Chemikalien, die zum Teil als wassergefährdend eingestuft sind,

werden entsprechend den Vorgaben der VAwS gelagert und eingesetzt. Die Anlagen

entsprechen dem Stand der Technik.

1.13 Wird das Verkehrsaufkommen steigen?

Täglich sollen etwa 1.600 t Weizenmehl vermahlen werden. Hierfür fahren etwa 78

Lastkraftwagen das Betriebsgelände der CropEnergies AG von Montag bis Freitag

zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr an. Es werden Gluten, Futtermittel und Sirup ab-

gefahren. Hierfür sind noch einmal 54 Laster täglich erforderlich, davon ca. 3 wäh-

rend der Nachtzeit. Zusätzlich fahren noch einmal ungefähr 13 Lkw die Weizenstär-

keanlage an. In der Weizenstärkeanlage anfallende Stoffe für die Bioethanolanlage

werden über Rohrbrücken transportiert. Da die Kapazität der Bioethanolanlagen

nicht erhöht wird, und ein Teil der Einsatzstoffe über die Weizenstärkeanlage gelie-

fert wird, entfallen entsprechende Antransporte für die Bioethanolanlagen.

1.14 Werden durch das Vorhaben Umweltauswirkungen verringert?

Durch den Einsatz von Nebenprodukten der Weizenstärkeanlage in den

Bioethanolanlagen entfallen entsprechende Antransporte von Einsatzstoffen.

1.15 Werden Gefahrstoffe eingesetzt, erzeugt oder können sie entstehen?

Bei den Einsatzstoffen handelt es sich um Getreide und Wasser. Bei den Hilfs- und

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 17

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Zuschlagstoffen handelt es sich in der Regel um Gefahrstoffe. Bei den Produkten

und Nebenprodukten handelt es sich nicht um Gefahrstoffe. Erdgas ist ein Gefahr-

stoff.

1.16 Werden wassergefährdende Stoffe eingesetzt oder erzeugt?

Einsatzstoffe, Produkte und Nebenprodukte: keine,

Hilfsstoffe: Wassergefährdungsklasse 1 und 2.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 18

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

3.2 Standortmerkmale

2.1 Standort liegt im Geltungsbereich nach BauGB:

• Flächennutzungsplan § 5

• Bebauungsplan §§ 30, 31

• B-Plan während der Planaufstellung § 33

• Unbeplanter Innenbereich § 34

• Außenbereich

• Vorhaben- und Erschließungsplan?

Das Gelände der Weizenstärkeanlage kann in drei Bereiche eingeteilt werden.

Der westliche Teil befindet sich in einem Bereich, der in dem Vorhabens- und Er-

schließungsplan der Gemeinde Grana Nr. 1 in der 1. Änderung 1992 als bereits aus-

gewiesenes GI-Gebiet dargestellt war.

Der mittlere Teil befindet sich in einem Bereich, der in dem Vorhabens- und Er-

schließungsplan der Stadt Zeitz Nr. 5 in der 2. Änderung als Erweiterungsflächen GI-

Gebiet dargestellt ist.

Der östliche Teil ist noch in keinem Vorhabens- und Erschließungsplan enthalten.

Für den gesamten Bereich liegt bereits ein Entwurf einer Flächennutzungsplanände-

rung der Stadt Zeitz vor, der das gesamte Betriebsgelände als GI-Gebiet ausweist.

Nach Angaben der Stadt Zeitz wird derzeit ein Bebauungsplanverfahren durchge-

führt, welches noch in 2013 abgeschlossen sein soll.

Der Standort der GuD-Anlage neben der Energiezentrale III ist als GI-Gebiet ausge-

wiesen. Dies gilt ebenfalls für die Flächen für den Lkw-Parkplatz und den Mitarbei-

terparkplatz.

2.2 Besteht bereits eine Vorbelastung des Bodens oder des Grundwassers?

Der Standort befindet sich auf bereits jetzt versiegeltem oder teilversiegeltem Gelän-

de. Teilweise gibt es Vegetation (Busch- und Baumbestand, z.T. Ruderalvegetation).

Die Baugrunduntersuchungen auf dem Betriebsgelände der Weizenstärkeanlage

haben ergeben, dass hier Aufschüttungen mit Bauschutt vorliegen. Zudem wurden

anthropogene Beimengungen von Gleisschotter, Schlacke, Kohle, Eisenstangen,

Plastikfolie, Holzreste gefunden.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 19

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

2.3 Liegt der Standort innerhalb oder angrenzend zu:

• FFH-Gebiet

• Vogelschutzgebiet

• Naturschutzgebiet

• Nationalpark

• Landschaftsschutzgebiet

• Naturparks

• Geschützte Landschaftsbestandteile

• Geschützte Biotope

• Biosphärenreservate

• Waldgebiete

• Wasserschutzgebiete

• Feuchtgebiete?

Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzes befinden sich nicht auf oder unmittelbar

angrenzend an dem Vorhabensstandort für die Errichtung und den Betrieb der Stär-

keanlage. Fernwirkungen in die weit entfernt liegenden schützenswerten Gebiete lie-

gen nicht vor.

2.4 Liegen im Beurteilungsgebiet des Vorhabens

• FFH-Gebiet

• Vogelschutzgebiet

• Naturschutzgebiet

• Nationalpark

• Landschaftsschutzgebiet

• Naturparks

• Geschützte Landschaftsbestandteile

• Geschützte Biotope

• Biosphärenreservate

• Waldgebiete

• Wasserschutzgebiete

• Feuchtgebiete?

Innerhalb des Stadtgebietes von Zeitz befinden sich einzelne geschützte Biotope in-

nerhalb eines 1 km-Radius um den Standort der Weizenstärkeanlage. Weitere

Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzes sind weiter als 2,5 km entfernt.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 20

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Demgegenüber beginnt in etwa 640 m Entfernung westlich des Betriebsgeländes der

Naturpark „Saale-Unstrut- Triasland“. In diesem Gebiet sind die Immissionsbeiträge

der Weizenstärkeanlage jedoch als irrelevant einzustufen. Der Immissionsbeitrag der

GuD-Anlage ist gemäß TA Luft als irrelevant einzustufen. Aus naturschutzfachlicher

Sicht wurde die Stickstoffdeposition der GuD-Anlage ermittelt. Flächen mit mindes-

tens 0,1 kg N/(ha*a) liegen auf dem Betriebsgelände bzw. auf garten- und ackerbau-

lich genutzten Flächen.

2.5 Kommen innerhalb oder in der Umgebung des Standortes besonders geschützte

Tier- und Pflanzenarten vor?

Vorliegende Biotopuntersuchungen der Stadt Zeitz (1998) zeigen untersuchte Bioto-

pe nördlich und südlich des Betriebsgeländes der Weizenstärkeanlage, nicht aber

auf dem Betriebsgelände. In der „Fachkarte der für den Naturschutz besonders wert-

vollen Bereiche im Land Sachsen-Anhalt“ aus dem Jahr 2001 ist das Betriebsgelän-

de nicht aufgeführt. Aufgrund der Ausstattung des Betriebsgeländes sind besonders

geschützte Tier- und Pflanzenarten nicht sehr wahrscheinlich. Jedoch ist auf den be-

festigten Freiflächen das Vorkommen von Reptilien möglich. An die Gehölzflächen

gebunden ist das Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögeln möglich.

2.6 Liegen im Beurteilungsgebiet

• Wohngebiete – ja

• Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte – nein

2.7 Werden im Beurteilungsgebiet Umweltqualitätsnormen überschritten ?

Angaben über die Immissionssituation können dem Immissionsschutzbericht 2012

des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt entnommen werden. Zur Beur-

teilung wird die Stadtstation Zeitz herangezogen. Die Auswertung der vorliegenden

Immissionsschutzberichte hat ergeben, dass in den letzten drei Jahren die Vorgaben

an der Messstation sicher eingehalten wurden.

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 21

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

3.3 Merkmale der potentiellen Auswirkungen

3.1 Änderung der Bodennutzung

Die geplante Weizenstärkeanlage wird z.T. auf bereits versiegeltem Gelände errich-

tet und betrieben. Es gibt aber auch teilversiegelte Flächen bzw. unversiegelte Flä-

chen, z.T. mit Baum- und Buschbestand. Das Betriebsgelände wird zukünftig durch

Gebäude und Verkehrsflächen überwiegend voll versiegelt sein. Der Mitarbeiter-

parkplatz liegt z.T. auf einer bereits jetzt versiegelten Fläche, der Standort des Lkw-

Parkplatzes wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Für die GuD-Anlage werden Ra-

senflächen auf dem Betriebsgelände der Zuckerfabrik beansprucht.

3.2 Änderung des Landschaftsbildes

Die geplante Weizenstärkeanlage wird auf einem Gelände westlich der

Bioethanolanlagen und nördlich der Zuckerfabrik errichtet. Durch die umliegenden

Siedlungsstrukturen ist das Landschaftsbild bereits stark vorbelastet.

3.3 Einfluss auf den Wasserhaushalt ?

Das Betriebsgelände der Weizenstärkeanlage ist derzeit z.T. versiegelt, z.T. aber

auch unversiegelt, das Gelände für die GuD-Anlage ist derzeit mit Rasen bestanden.

Diese Flächen sollen vollversiegelt werden, so dass die Verbindung Niederschlags-

wasser/Grundwasser nicht mehr gegeben ist.

3.4 Einfluss auf Grund-/Oberflächenwasser durch ?

Anfallendes Niederschlagswasser soll entweder versickert oder in geringen Mengen

in den Hasselbach eingeleitet oder in der Abwasserbehandlungsanlage der

CropEnergies AG behandelt werden.

3.5 Einfluss auf die Luftbelastung ?

Durch ein Lufttechnisches Gutachten konnte ermittelt werden, dass der Geruchsim-

missionsbeitrag der Weizenstärkeanlage als irrelevant einzustufen ist. Bezüglich der

Staubimmissionen konnte festgestellt werden, dass die Staubbelastung auch unter

Berücksichtigung der Vorbelastung durch die allgemeine Hintergrundbelastung, die

Zuckerfabrik und die Bioethanolanlagen sowie der Energiezentralen die vorgegebe-

nen Immissionswerte der TA Luft sicher einhält. Die Stickoxidimmissionen der GuD-

Anlage sind nicht geeignet, Schäden an schützenswerter Vegetation hervorzurufen.

3.6 Änderung der Lärmimmissionen ?

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 22

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

Bezüglich der Lärmsituation wurde von der Firma Uppenkamp + Partner ein Lärm-

gutachten erstellt. Die Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der un-

günstigsten vollen Nachstunde an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten

bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 18 dB und

nachts mindestens 7 dB. Unter Berücksichtigung von Ruhezeitenzuschlägen werden

die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten. Die Immissionsbeiträge sind somit

gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm als nicht relevant zu betrachten. Bezüglich der Ver-

kehrsbelastung ist festzustellen, dass aufgrund der Einrichtung eines Lkw-

Parkplatzes die an- und abfahrenden Lkw über ein Hofleitsystem so gesteuert fahren

können, dass es zu keinen Staus auf der Kreisstraße/Albrechtstraße kommt.

3.7 Auswirkungen auf den Menschen (Wohngebiete) ?

Die Weizenstärkeanlage wird in einem als Industriegebiet ausgewiesenen Gebiet er-

richtet und betrieben. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich nordwestlich

in Grana bzw. jenseits der Weißen Elster in Zeitz. Die Vorhabensflächen sind derzeit

nicht genutzt bzw. durch Gewerbetriebe gekennzeichnet. Die Nutzung der beiden

Wohnhäuser an der Kreisstraße ist bereits aufgegeben.

3.8 Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse ?

• Entstehen von Wärmeinseln – vernachlässigbar, da das Gelände bereits jetzt

versiegelt ist bzw. überwiegend durch Rasen- und Ruderalflächen bestanden

ist (die Gehölzflächen sind zu klein um als Frischluftentstehungsgebiet wirken

zu können)

• Zerstörung von Kalt- oder Frischluftschneisen – nein

• Verriegelung von Kalt- oder Frischluftschneisen – nein

• Veränderung der relativen Luftfeuchte – nein.

3.9 Auswirkungen auf Kulturgüter ?

Das Bergbaumuseum bleibt als Industriemuseum bestehen.

3.10 Auswirkungen auf Flora und Fauna ?

Das Betriebsgelände ist derzeit in großen Teilen bereits befestigt. Hinzu kommen

großflächige meist vegetationslose Lager- und Betriebsflächen. Die betroffenen ve-

getationsbestandenen Flächen sind durch Mischbestände von Laubholz mit sowohl

heimischen als nichtheimischen Arten gekennzeichnet. Die sonstigen Flächen,

Grünanlagen, Ruderalfluren, eine stillgelegte Gleisanlage und Scherrasenflächen

Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Projekt-Nr.: 03 038.EFU Seite: 23

Datum:16.07.2013 __________________________________________________________________________

tragen Siedlungsbiotopcharakter. Der Hasselbach wird von heimischen Gehölzen

überschirmt. Gesetzlich geschützte Biotope sind nicht betroffen.

Die Analyse der tatsächlichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit von besonders

und streng geschützten Arten erfolgt im Rahmen der speziellen artenschutzrechtli-

chen Prüfung anhand des Artenschutzbeitrages. Hier werden erforderliche Vermei-

dungsmaßnahmen und ggf. vorzuziehende Ausgleichsmaßnahmen benannt.

Die neue Kesselanlage wird auf dem Gelände der Zuckerfabrik neben der bestehen-

den Energiezentrale III (CropEnergies AG) errichtet werden und eine Grundfläche

von ca. 30 m auf 40 m bedecken. Das Grundstück ist derzeit mit Rasen bestanden

und ist nicht in Landschaftspflegerischen Begleitplänen als Ausgleichs- und Ersatz-

maßnahme aufgeführt.

3.11 Auswirkungen auf die Erholungsfunktion von Landschaft oder Gewässer ?

Nicht gegeben.