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Inhaltsverzeichnis b Direktion für Arbeit Mai 2004 Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung Jahresbericht 2003

Direktion für Arbeit

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Page 1: Direktion für Arbeit

Inhaltsverzeichnis

b

Direktion für Arbeit

Mai 2004

Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung

Jahresbericht 2003

Page 2: Direktion für Arbeit

Inhaltsverzeichnis Seite I

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ........................................................................ I

Abkürzungsverzeichnis ...............................................................IV

I. Allgemeines ......................................................................... 1

A. Einleitung................................................................................................................. 1

B. Parlamentarische Vorstösse................................................................................... 2

C. Kommissionen / Arbeitsgruppen............................................................................. 2

D. Controlling ............................................................................................................... 5 E. ISM .......................................................................................................................... 7

F. Revision................................................................................................................... 8

G. Ausblick TC ............................................................................................................. 9

II. Grundlagen und Analysen .................................................... 12

A. Einleitung............................................................................................................... 12 B. Aufgaben ............................................................................................................... 12

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 17

D. Ausblick ................................................................................................................. 17

III. Finanzen........................................................................... 18

A. Einleitung............................................................................................................... 18

B. Aufgaben ............................................................................................................... 18 C. Personelle Mittel .................................................................................................... 21

D. Ausblick ................................................................................................................. 21

IV. Rechtsvollzug ................................................................... 22

A. Einleitung............................................................................................................... 22

B. Aufgaben ............................................................................................................... 22 C. Personelle Mittel .................................................................................................... 26

D. Ausblick ................................................................................................................. 26

V. Arbeitsmarktmassnahmen................................................... 28

A. Einleitung............................................................................................................... 28

B. Aufgaben ............................................................................................................... 28 C. Personelle Mittel .................................................................................................... 31

D. Ausblick ................................................................................................................. 31

Page 3: Direktion für Arbeit

Inhaltsverzeichnis Seite II

VI. Inspektorat....................................................................... 32

A. Einleitung............................................................................................................... 32

B. Aufgaben ............................................................................................................... 32

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 35

D. Ausblick ................................................................................................................. 35

VII. Informationssystem AVAM ................................................. 36

AVAM-Betrieb ................................................................................................................. 36

A. Einleitung............................................................................................................... 36

B. Aufgaben ............................................................................................................... 36

C. Personelle Mittel Team AVAM Betrieb ................................................................. 37

D. Ausblick ................................................................................................................. 38 Neukonzeption AVAM .................................................................................................... 38

A. Einleitung............................................................................................................... 38

B. Projektstand und Ergebnisse................................................................................ 39

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 40

D. Ausblick ................................................................................................................. 41

AVAM-Mediamatik .......................................................................................................... 41

A. Einleitung............................................................................................................... 41 B. Aufgaben ............................................................................................................... 41

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 43

D. Ausblick ................................................................................................................. 43

VIII. RAV-Koordination........................................................... 44

A. Einleitung............................................................................................................... 44 B. Aufgaben ............................................................................................................... 44

D. Personelle Mittel .................................................................................................... 50

E. Ausblick ................................................................................................................. 50

IX. LAM-Koordination.............................................................. 52

A. Aufgaben ............................................................................................................... 52 B. Personelle Mittel .................................................................................................... 54

C. Ausblick ................................................................................................................. 54

X. ASAL-Applikationen und ALK ............................................... 55

A. Einleitung............................................................................................................... 55

B. Aufgaben ............................................................................................................... 57

C. Personelle Mittel per Ende 2003........................................................................... 62 D. Ausblick ................................................................................................................. 62

Page 4: Direktion für Arbeit

Inhaltsverzeichnis Seite III

XI. Systembetrieb und Technik................................................ 64

A. Einleitung............................................................................................................... 64

B. Aufgaben ............................................................................................................... 66

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 69

D. Ausblick ................................................................................................................. 69

XII. Arbeitsmarktstatistik ........................................................ 71

A. Einleitung und Übersicht ....................................................................................... 71

B. Aufgaben ............................................................................................................... 72

C. Personelle Mittel .................................................................................................... 78

D. Ausblick ................................................................................................................. 78

Page 5: Direktion für Arbeit

Abkürzungsverzeichnis Seite IV

Abkürzungsverzeichnis

AELE (EFTA) Association européenne de libre-échange AHVV Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ALK Arbeitslosenkasse ALV Arbeitslosenversicherung AM/ALV-Praxis Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherungs-Praxis (Publikationsorgan) AMM arbeitsmarktlichen Massnahmen ASAL Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen ASW Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige ASW-85 Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige, 1985 / Dénomination

générale des activités économiques, 1985 ATSG Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts AUCO Ausbildungscontrolling AVAM Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarkt / Informationssystem für die Ar-

beitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik AVG Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Ar-

beitsvermittlungsgesetz) AVIG Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und In-

solvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz) AVIV Verordnung (VO) über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und

Insolvenzentschädigung AZ Ausbildungszuschüsse BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BeM Beschäftigungsmassnahmen BFF Bundesamt für Flüchtlinge BiM Bildungsmassnahmen BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT/ILO Bureau International du Travail BN-2000 Berufsnomenklatur 2000 / Nomenclature des professions, 2000 BP Berufspraktika BSV Bundesamt für Sozialversicherung BVG Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge BVO Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer DAIN Internationale Arbeitsfragen der Direktion für Arbeit DAIR Interne Revision der Direktion für Arbeit DMS Data Management System EAZ Einarbeitungszuschüsse eduQua Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen EDV Elektronische Datenverarbeitung EFK Eidgenössische Finanzkontrolle EG Europäische Gemeinschaft EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement ELSA Employment, Labour and Social Affairs

Page 6: Direktion für Arbeit

Abkürzungsverzeichnis Seite V

Erfaa Erfahrungsaustauschgruppe der Arbeitslosenkassen der Arbeitnehmer-organisationen

EU Europäische Union EURES European Employment Service, gesamteuropäisches EDV-System EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement FsE Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit FZG Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinter-

lassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz) IAO Internationale Arbeitsorganisation IIZ Interinstitutionelle Zusammenarbeit IKG TC Informatikkoordinationsgremium TC IMES Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IT Informatik-Technologie IV Invaliden-Versicherung IZ ASAL Informatikzentrum ASAL KAST Kantonale Amtsstellen LAM Logistikstellen der arbeitsmarktlichen Massnahmen LAMDA Labor Market Data Analysis LEA IZ ASAL Lenkungsausschuss Informatikzentrum ASAL LEED Local employment and economic development LOTA Umstellung von Lohn auf Taggeldzahlungen NACE Rev.1 Nomenclature générale des Activités économiques dans les Commu-

nautés européennes. Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäi-schen Gemeinschaften, revidierte Fassung

NBU Nichtbetriebs Unfall NOGA Nomenclature Générale des Activités économiques / Neue schweizeri-

sche Wirtschaftszweignomenklatur NOGA-2002 Wirtschaftszweigsystematik NOGA 2002 / Nomenclature générale des

activités économiques, 2002 NPR Neue interne Produktionsreihe MABIS Material- und Beschaffungssystem OCDE Organisation de coopération et de développement économiques OECD Organisation für Wirtschaft und Entwicklung OR Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilge-

setzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) ORTE Observatoire Romand et Tessinois de l‘Emploi Passages Private Arbeitslosenkassen Schweiz (Arbeitgeber) PeWo Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträge PPMS Projektportfoliomanagementsystem PvB Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung QMS Qualitätsmanagementsystem RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum seco Staatssekretariat für Wirtschaft SEMO Motivationssemester SBN (Schweiz.) Berufsnomenklatur SKOS Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

Page 7: Direktion für Arbeit

Abkürzungsverzeichnis Seite VI

SMTC Ressort Arbeitsmarktstatistik des seco SSI Self Service Information-Terminals SUNET Elektronische Unfallmeldung (SUVA) TC Travail Chômage TCAM Arbeitsmarktliche Massnahmen Travail Chômage TCAR Ressort Arbeitsvermittlung und LAM-Koordination (AVAM/RAV/LAM) TCAS ASAL-Applikationen Travail Chômage TCFI Finanzen Travail Chômage TCGA Grundlagen und Analysen Travail Chômage TCIN Inspektorat Travail Chômage TCnet Extranet des Leistungsbereichs TC für die Vollzugsstellen des AVIG und

AVG TCRV Ressort Rechtsvollzug Travail Chômage TCSB Systembetrieb und Technik Travail Chômage TCSM Arbeitsmarktstatistik Travail Chômage UE Union européenne UFO Unternehmer Informationsbewirtschaftung UNO United Nations Organisation UVAL Unfallversicherung für Arbeitslose (SUVA) VAK Verband öffentlicher Arbeitslosenkassen VKE Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung an die Kantone

für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes VSAA Verband Schweizerischer Arbeitsämter VZ Volkszählung WAB Weiterbildungsangebots-Börse WAK Kommission für Wirtschaft und Abgaben WPAP Arbeitsmarktpolitik/Wirtschaftspolitik WTO World Trade Organisation ZAS Zentrale Ausgleichsstelle ZDB Zentrale Datenbank

Page 8: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 1

I. Allgemeines

A. Einleitung

Die seit Mitte 2001 beobachtete Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt und die gleichzeitige Erhöhung der Arbeitslosenzahlen setzte sich leider auch im Berichts-jahr 2003 in starkem Ausmass fort. Betrug die Arbeitslosenzahl im Dezember 2002 noch 129'809, was einer Quote von 3,6 % entsprach, war bis Ende Dezember 2003 ein Anstieg auf 162'835 zu verzeichnen, was einer Quote von 4,1 % ent-spricht.

Selbstverständlich ist auch weiterhin diese negative Entwicklung auf dem Arbeits-markt eine Folge der rezessiven Tendenzen, welche in der Wirtschaft seit mehre-ren Monaten zu beobachten waren. Im Verlauf des Jahres 2003 stellte sich glück-licherweise eine Verbesserung der konjunkturellen Situation ein. Die amerikani-sche Wirtschaft, die als „Lokomotive“ der Weltwirtschaft angesehen werden kann, verzeichnete gegen Ende 2003 wiederum starke Zuwachsraten, die Krisen- und Kriegsängste waren weit weniger bedeutend als noch ein Jahr zuvor und auch die internationalen Börsenmärkte verzeichneten ein gutes Jahr. Die per Ende Jahr sinkenden Zahlen zur Kurzarbeit bestätigen denn auch diese Eindrücke. In der Tat kann die Kurzarbeit als guter Indikator für die Arbeitslosenzahlen angesehen wer-den. Die Aussichten für das Jahr 2004 dürften somit positiv sein.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (mehr als 1 Jahr) betrug im Jahr 2003 durch-schnittlich 23'200 (2002:12’548). Gemessen am Gesamtbestand der Arbeitslosen waren 16.5 % mehr als ein Jahr ohne Arbeit (2002: 12.5 %). Dieser Anstieg der Langzeitarbeitslosen erklärt sich mit der anhaltend schlechten konjunkturellen La-ge. Der Wert liegt jedoch nach wie vor deutlich unter jenem der ausklingenden 90er Jahre, was die Effizienz der Politik im Bereich der Bekämpfung der Arbeitslo-sigkeit unterstreicht.

In der Population der Arbeitslosen sind im Gegensatz zu früher die Frauen nicht mehr übervertreten. Dies hat statistische Gründe. Die Volkszählung 2000 weist ei-nen stark gestiegenen Wert an erwerbstätigen Frauen aus, so dass sich die Quote logischerweise reduziert hat. Der stark gestiegene Wert an erwerbstätigen Frauen dürfte wohl auch damit zusammen hängen, dass für die Volkszählung 2000 neu al-le Erwerbstätigen ab einer Stunde pro Woche erfasst worden sind (früher ab sechs Wochenstunden). Frauen und Männer wiesen im Berichtsjahr im Jahresdurch-schnitt eine Quote von 3,7 % aus. Weiterhin stark übervertreten sind jedoch die Ausländer (6.9 %) im Vergleich zu den Schweizern (2.8 %). Selbstverständlich hat die Volkszählung 2000 auch auf diese Quoten einen Einfluss gehabt, der jedoch geringer ist als bei den Frauen.

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit hat auch höhere Ausgaben nach sich ge-zogen. Bei Ausgaben von 7'190.3 Mio. Franken und Einnahmen von 6'383.1 Mio. Franken resultierte im Jahr 2003 ein negativer Saldo von 807.2 Mio. Franken.

Am 1. Juli 2003 wurde die am 22. März 2002 durch das eidgenössische Parlament verabschiedete AVIG-Revision 2003 in Kraft gesetzt. Eckpunkte dieser Revision sind die Verlängerung der erforderlichen Beitragszeit auf 12 Monate (früher 6), die Reduktion der Taggeldbezugsdauer auf grundsätzlich 400 Tage (über 55-jährige sowie IV/UV-Bezüger können weiterhin 520 Taggelder beziehen), und die Reduk-

Page 9: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 2

tion des ALV-Beitragssatzes auf 2 % des versicherten Verdienstes. Ziel dieser Re-vision war es, eine konjunkturresistente Finanzierung der ALV bei einem durch-schnittlichen Arbeitslosenbestand von 100'000 zu ermöglichen. Im Laufe des ers-ten Halbjahres 2003 sind die Verordnungsbestimmungen im Sinne der Revision angepasst worden. Dabei wurde u.a. präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Kantone oder Teilgebiete derselben eine Verlängerung der Entschädigungsdauer auf 520 Tage beantragen können (u.a. 5 % Arbeitslosigkeit in den letzten sechs Monaten). Als erster Kanton hat Genf von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Das EURES-Netz Schweiz, die Verbindung unseres Arbeitsmarktes zu den euro-päischen Partnerländern, wurde 2003, wie geplant, weiter ausgebaut. Die beste-henden fünf EURES-Berater sind, mit Verleihung des europäischen Diploms, auf dem transnationalen Arbeitsmarkt aktiv. Sechs weitere EURES-Berater konnten aus den RAV-Reihen gewonnen werden. Damit ist auch die Einbindung der West-schweiz erreicht - was uns besonders freut. Mit der zur Verfügungsstellung des Wissens auf zwei Wegen (national und international), haben Bürgerinnen und Bür-ger aus der EU und der CH die Möglichkeit, sich über mannigfache Themen in den verschiedensten Bereichen zu informieren. Lesen Sie mehr unter www.treffpunkt-arbeit.ch und www.europa.eu.int/eures. Bei letzterer Web-Seite wählen Sie bitte pro Bereich das Stichwort "Schweiz". Alles in allem konnte das Netz EURES-Schweiz gefestigt werden. Beim nächsten Schritt gilt es unter anderem, dieses Netz noch mehr in den Vollzug zu integrieren.

Zwei gewichtige Informatikprojekte wurden auch im Jahr 2003 voran getrieben. Dabei handelt es sich einerseits um die Neukonzeption AVAM. Mit dem Ziel der Einführung per 1. Januar 2008 wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Be-nutzern des AVAM Arbeiten im Rahmen der Grobkonzeption weiter geführt. An-derseits konnte im Berichtsjahr eine erste Anwendung der Informatikplattform LAMDA in Betrieb genommen werden kann. Eine zweite Anwendung wird im Feb-ruar 2004 eingeführt. LAMDA stellt Daten sowie statistische Auswertungen im Be-reich des Arbeitsmarktes zur Verfügung.

B. Parlamentarische Vorstösse

Im Jahre 2003 ist im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der eingereichten parla-mentarischen Vorstösse (ANHANG 2) wiederum gestiegen. Im Berichtsjahr betra-fen 10 parlamentarische Vorstösse den Bereich Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversi-cherung (Vorjahr: 5). Diese Entwicklung dürfte vor allem auf das Inkrafttreten des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 1. Juli 2003 zurückzuführen sein, das u.a. nebst tieferen Beitragssätzen auch eine Reduktion der Taggeldbe-zugsdauer zur Folge hatte. Vor diesem Hintergrund und infolge der verschlechter-ten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage befassten sich die Vorstösse vor allem mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung und der Höchstentschädigungs-dauer sowie mit der Jugendarbeitslosigkeit.

C. Kommissionen / Arbeitsgruppen

1. Eidg. Kommission für Arbeitsmarktfragen (EKAMF)

Der Mitgliederbestand der Eidg. Kommission für Arbeitsmarktfragen blieb 2003 konstant.

Page 10: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 3

Die EKAMF ist eine vom Bundesrat bestellte beratende Kommission zur Begutach-tung grundsätzlicher Fragen des Arbeitsmarktes. Bund, Kantone, Wissenschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Kommission vertreten. Die Mitglieder werden vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement ernannt. Die EKAMF besteht aus fünf Vertretern der Arbeitgeberverbände, fünf Vertretern der Arbeitnehmerverbän-de und acht Vertretern des Bundes, der Kantone, der Frauenorganisationen und der Wissenschaft.

Die Kommission befasste sich an ihrer jährlichen Sitzung vom 27. Oktober 2003 unter anderem mit folgenden Themen:

l Lage und Aussichten von Wirtschaft und Arbeitsmarkt

l Jugendliche und Arbeitsmarkt (Taskforce Lehrstellen)

l Ältere Personen und Arbeitsmarkt

l Ausländerpolitik und Arbeitsmarkt.

2. Aufsichtskommission

Der Mitgliederbestand der Aufsichtskommission des Ausgleichsfonds der Arbeits-losenversicherung blieb 2003 konstant. Als Nachfolgerin von Herrn Xavier Schny-der von Wartensee wurde Frau Deborah Walton, Schweizerischer Baumeisterver-band, als Vertreterin der Arbeitgeber gewählt. Die Aufsichtskommission übernimmt im Bereich der Arbeitslosenversicherung Überwachungs-, Beratungs-, und Ent-scheidfunktionen. Sie ist im Berichtsjahr zu insgesamt 4 Sitzungen (Vorjahr: 4) zu-sammengetreten.

Die Kommission befasste sich unter anderem mit den folgenden Themen:

l IT-Strategie der Ausgleichsstelle ALV

l Neukonzeption/Detailkonzeption AVAM/ASAL

l Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ

l LAMDA (Datawarehouse AVAM/ASAL)

l Leistungsvereinbarung der Arbeitslosenkassen

l Arbeitsmarktbeobachtung (ORTE, AMOSA)

l Forschungsprojekte

l Budgets 2004 (Ausgleichsstelle; Arbeitsmarktliche Massnahmen; ALV-Kassen; RAV/LAM/KAST)

3. Subkommission Finanzen der Aufsichtskommission der Ar-beitslosenversicherung

Die Subkommission Finanzen berät die Aufsichtskommission in finanziellen Fra-gen der Arbeitslosenversicherung. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Aufga-ben der Aufsichtskommission in diesem Bereich wahrgenommen werden.

Die Subkommission Finanzen tagte im Berichtsjahr vier Mal:

Am 25. Februar, am 2. Mai, am 15. September und am 28. November 2003.

Page 11: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 4

Die Subkommission Finanzen bearbeitete im Berichtsjahr schwergewichtig folgen-de Themen:

l Jahresrechnung 2002

l Voranschläge 2004

l Umsetzung IT-Strategie

l Rechnungsführungsprüfung: Erkenntnisse 2001 und Schwerpunkte 2002

l Anlagestrategie der Arbeitslosenversicherung

l Leistungsvereinbarung 2004 der Arbeitslosenversicherung

l Projekt-Portfolio-Management-System (PPMS)

l Lamda

4. Arbeitsgruppe Beschäftigung - Ausbildung - Ausländische Ar-beitskräfte (AGBA)

Das Mandat EVD/EJPD vom 22. Dezember 2000 und 22. Januar 2002 stützt sich auf die Empfehlung von Frau Ständerätin Ch. Langenberger (00.3133 Schaffung eines Pools "Beschäftigung/Ausbildung" im EVD), welche bereits am 24. Mai 2000 zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe geführt hat, sowie auf den Entscheid des Bun-desrats vom 6. September 2000 in Sachen Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), wonach das Mandat und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe erweitert werden soll.

Aufgabe der Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des seco-DA steht und der Ver-treter der Direktion für Arbeit des seco, der Direktion des Bundesamtes für Bildung und Technologie/BBT sowie der Direktion des IMES und weiterer interessierter Bundesstellen angehören, ist die Koordinierung der Tätigkeit der beteiligten Ämter, namentlich in den Bereichen: Weiterbildung, Beschäftigung und Ausbildung, Aus-ländische Arbeitskräfte und Arbeitsmarkt, Informationsgesellschaft und Arbeits-markt sowie Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und Ausbildung. Die Ar-beitsgruppe AGBA hat im Jahr 2003 dreimal getagt.

5. Zusammenarbeit TC - Vollzugsstellen

Im Bereich des Vollzuges der Arbeitslosenversicherung bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, deren Aufgabe es ist, verschiedene vor allem technische Fragen des Vollzugs der ALV zu regeln:

l ASAK (Ausschuss der Schweizer Arbeitslosenkassen, Dachverband der Ver-bände der öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen)

l Verschiedene Arbeitsgruppen innerhalb des Verbandes der Schweizerischen Arbeitsämter (VSAA)

l Kommission der Arbeitslosenkassen (KALK) mit verschiedenen Unterkommissionen für die Bereiche Informatik, Ausbildung, Finanzen

l Die Kom-jur (Kommission für juristische Fragen) umfasst Vertreter aller vor-stehend genannten Arbeitsgruppen.

Der Bereich Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung (TC) ist in den verschiedenen Arbeitsgruppen ständig vertreten.

Page 12: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 5

D. Controlling

1. Einleitung

Das Controlling erarbeitet die für die operative Controllingtätigkeit erforderlichen konzeptionellen Grundlagen. Es setzt die Controllingfunktionen systematisch um und konsolidiert Führungsinformationen zu Handen verschiedener interner und ex-terner Anspruchspartner. Das Controlling begleitet weiter die interne Projektbear-beitung, bearbeitet organisatorische Fragestellungen und ist Koordinationsstelle gegenüber der Internen Revisionsstelle der Direktion für Arbeit. Das Controlling ist seit dem 01.01.2000 operationell.

2. Aufgaben

a) Projektportfoliosystem PPMS

Das per Ende 2002 eingeführte PPMS konnte im Jahr 2003 erfolgreich betrieben werden. Aus den laufend gewonnenen Erkenntnissen wurden kleine Anpassungen vorgenommen. Die Datenbasis aus dem PPMS bildet die Grundlage für die Pro-jektsteuerung auf Stufe TC und in den geschaffenen Gremien im Rahmen der In-formatikstrategie TC. In diesem Zusammenhang hat eine intensive Zusammenar-beit mit dem Informatikservicemanager stattgefunden.

Das PPMS wird nach wie vor als sehr benutzerfreundlich beurteilt. Die Praxis hat gezeigt, dass die disziplinierte Anwendung des Systems von den Projektleitenden noch gewöhnungsbedürftig ist. Die Sitzungen im PPG verliefen gut. Die Führung aufgrund der gemachten Projektpriorisierungen kam bisher noch nicht zur Anwen-dung, weil es die Ressourcensituation nicht erforderte.

b) Projektcontrolling

Durch das Controlling wurden folgende Projekte begleitet und periodische Berichte erstellt:

l AVAM / ASAL Neukonzeption

l Data Warehouse LAMDA

l Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ

c) Beschaffungswesen TC

Das Beschaffungswesen TC besteht aus den Komponenten Beschaffungshand-buch (BHB) und Beschaffungsinformationsystem (BIS).

Beschaffungshandbuch (BHB)

Per 01.05.2003 wurde das Beschaffungshandbuch, welches auf den Grundlagen des Beschaffungsleitfadens Bund und den Empfehlungen von DAIR erarbeitet wurde, eingeführt.

Beschaffungsinformationssystem (BIS)

Im Anschluss an das Beschaffungshandbuch wurde das Beschaffungsinformati-onssystem mit folgender Zielsetzung entwickelt:

Page 13: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 6

l Statistische Auswertung der getätigten und anstehenden Beschaffungen als Grundlage für die finanzielle Mehrjahresplanung des TC zur Verfügung stel-len.

l Revisionstauglichkeit erlangen

l Unterstützung der Bedürfnisträger in den Abläufen des BHB

l Monitoring über die Beschaffungen des TC

l Controlling und Führung des Beschaffungswesens wird durch das BIS ermög-licht.

l Einfache Handhabung des BIS

l Lieferantenbewirtschaftung und Vertragsbewirtschaftung

d) Sicherstellen der Schnittstelle zwischen TC und der Internen Revisionsste lle der Direktion für Arbeit (DAIR)

Die Zusammenarbeit mit der DAIR wurde intensiviert. Die Abläufe wurden in einem Review abgestimmt und dokumentiert.

3. Personelle Mittel Das Controlling verfügt über folgende personellen Mittel: Funktionen Stellenprozente

Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Controllings

180

4. Ausblick l Die Weiterführung des Projektcontrollings für die beiden Informatikprojekte

AVAM-ASAL-Neukonzeption und LAMDA ist sicherzustellen.

l Das Projektportfoliomanagementsystem PPMS ist zu betreiben. Die IT- Gre-mien sind mit den entsprechenden Projektberichten zu bedienen.

l Das Projektcontrolling für das Informatikprojekt FABASOFT ist aufzubauen.

l Das Beschaffungsinformationssystem ist zu betreiben. l Die Ressorts TC sind bei der Definition ihrer Prozesse zu unterstützen und die

Messpunkte für das Bereichscontrolling festzulegen. l Im Zusammenhang mit den neu geschaffenen Controllinginstrumenten wird

eine intensive Unterstützung der Anwender erforderlich sein.

Um den tatsächlichen Nutzen der aufgebauten Controllinginstrumente auszu-schöpfen, wird im Jahr 2004 der zu erbringende Aufwand bezüglich Ausbildung, Unterstützung und Verankerung dieser Instrumente hoch sein.

Page 14: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 7

E. ISM

1. Einleitung

Der IT-Service Manager ist zuständig für die Steuerung, Abstimmung, Koordinati-on und Überwachung der eigenen und der an die Outsourcing Partner ausgelager-ten Informatikaktivitäten des TC, mit dem Ziel, die von den Leistungsbezügern be-nötigten IT Serviceleistungen bedarfsgerecht und auf wirtschaftliche Art und Weise zu erbringen. Die Stelle wurde im Rahmen der IT-Strategie neu geschaffen und ab dem 1. Februar 2003 mit Urs Meier besetzt.

2. Aufgaben

a) Informatikplanung

Das Informatikbudget sowie die Informatikmehrjahresplanung wurden 2003 das erste Mal gemäss den Richtlinien der IT-Strategie erstellt. Dies bewirkte eine bes-sere Transparenz der Informatikkosten, indem neu zwischen Systembetrieb, War-tung und Unterhalt und Innovation unterschieden wird.

b) Informatikführung

Die Führung der Informatik erfolgte durch die Leitung des Lenkungsausschusses IZ ASAL (LEA IZ ASAL) und des Informatikoordinationsgremiums TC (IKG TC).

In diesen Gremien wurden die folgenden wichtigen Entscheide gefällt:

l Plausibilisierung des Budgets 2003 des IZ ASAL.

l Einführung der dezentralen Beschaffung von Hard- und Software durch die Kassen.

l Definition der Grundinfrastruktur der Datennetze.

l Definition der Standardsoftware der Kassen PCs.

l Genehmigung des Budgets 2004 und der Informatikmehrjahresplanung des IZ ASAL.

l Erstellen von TC-internen Richtlinien für den Gebrauch der Werkzeuge.

l Start eines Benchmarking der Informatikkosten.

l Die Prozesse des IT-Service Managers wurden dokumentiert.

Weiter wirkte der IT-Service Manager auch in den Informatiklenkungsausschüssen ASAL und AVAM mit.

c) Strategie- und Zieldefinition

Die folgenden Strategien und Ziele wurden von oder unter Mithilfe des IT-Service Managers 2003 erstellt oder begonnen:

l Neukonzeption ASAL (ab Einführung des neuen AVAM)

l Neukonzeption Datennetze (bis zur Einführung des Dokumentenmanagementsystems)

Page 15: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 8

l Outsourcingstrategie für den Bereich Wartung und Unterhalt (in Arbeit)

d) Übergeordnetes Service Level Management

Die Zusammenarbeit mit dem Outsourcingpartner CSC wurde ab Frühling über ei-ne Balanced Scorecard monatlich bewertet.

3. Personelle Mittel

Der IT-Service Manager verfügt über die folgenden personellen Mittel: Funktionen Stellenprozente

IT-Service Management 100

4. Ausblick l 2004 wird die Neukonzeption AVAM ASAL in die IT-Strategie überführt und

die Realisierung freigegeben.

l Das Service Level des IZ ASAL wird regelmässig an der Sitzung des LEA IZ ASAL gemessen.

F. Revision

1. Prüfung der Jahresrechnung 2002 des ALV-Ausgleichsfonds

Gemäss Artikel 118 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversiche-rung und die Insolvenzentschädigung (AVIV) ist die Eidgenössische Finanzkontrol-le (EFK) Kontrollstelle des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. Sie prüft die Jahresrechnung des Ausgleichsfonds und gibt die Prüfungsergebnisse dem Bundesrat bekannt.

Die Prüfungsschwerpunkte der Rechnungsführungsprüfungen ALK/RAV/LAM/KAST wurden von TCFI in Zusammenarbeit mit der EFK, der von dieser beauftragten Treuhandgesellschaft und DAIR definiert. Die Prüfungen er-folgten in den Monaten März bis Juni 2003. Die Prüfung der Fondsbuchhaltungs-konten durch die EFK und die Treuhandgesellschaft fand in den Monaten Septem-ber bis Oktober 2003 statt.

Die Jahresrechnung 2002 sowie die Buchführung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung entsprachen laut EFK den gesetzlichen Vorschriften. Der Bundesrat genehmigte die Jahresrechnung am 04. Dezember 2003 auf der Basis der Empfehlungen der EFK und der ALV-Aufsichtskommission.

2. Prüfung der AHV-Abrechnung

Gemäss Artikel 35 Absatz 4 AVIV überprüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung zuhanden der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV erstellte AHV-Abrechnung sowie die Beitrags-

Page 16: Direktion für Arbeit

I. Allgemeines Seite 9

überweisungen. Sie kontrolliert ausserdem die Meldungen, welche die Ausgleichs-stelle der Arbeitslosenversicherung der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV zur Führung der individuellen Konti liefert.

Die Prüfung der AHV-Abrechnung für das Rechnungsjahr 2002 erfolgte im Juli 2003 und bezog sich schwerpunktmässig auf die Prüfung der AHV-Abrechnung über die von der Arbeitslosenversicherung ausgerichteten Entschädigungen, mit Ausnahme der Insolvenzentschädigungen, welche nicht durch den ALV-Fonds ab-zurechnen sind.

Aufgrund der Prüfungen stellte die EFK unter Berücksichtigung der zeitlichen Ver-schiebungsposten die Übereinstimmung zwischen der AHV-Abrechnung und der Buchhaltung des ALV-Fonds fest.

3. Interne Revision der Direktion für Arbeit

Die im Jahr 2001 aufgebaute Interne Revision der Direktion für Arbeit (DAIR) dient der Sicherstellung einer unabhängigen internen Finanzaufsicht über den ALV-Ausgleichsfonds. DAIR ist direkt dem Leiter der Direktion für Arbeit unterstellt und arbeitet eng mit der EFK und dem TC zusammen.

Die Zusammenarbeit mit dem TC wurde im Berichtsjahr weiter verfeinert und die Abläufe können als „eingeschliffen“ betrachtet werden. Die Revisionen basieren auf der durch DAIR erstellten Risikobeurteilung. Die Revisionstätigkeiten wurden mit dem TC abgestimmt und sind im Jahresprüfprogramm 2003 festgehalten.

Es wurden Revisionen in folgenden Bereichen durchgeführt:

l Jahresrechnung ALV-Fonds

l Rechnungsführungsprüfung ALV-Fonds

l Arbeitsmarktliche Massnahmen

l Arbeitsvermittlung

l Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung

l Projektbegleitung AVAM ASAL / NK

G. Ausblick TC für 2004

Im Bereich der Grundlagenarbeiten wird eine erste Zwischenbilanz der AVIG Revi-sion 2003 erstellt. Auch das Anfang der 90er Jahre revidierte Arbeitsvermittlungs-gesetz (AVG) soll im nächsten Jahr evaluiert werden. Im weiteren ist die Überar-beitung des VZAVG (Informationssystem zur Bewirtschaftung der privaten Vermitt-ler und Verleiher) und des IIZ Handbuches vorgesehen. Schliesslich soll das Pro-jekt „EURES“ und mit Unterstützung des Leistungsbereiches TC die Verhandlun-gen mit der EG Kommission zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zum Abschluss kommen.

Das Tagesgeschäft im Rechtsvollzug wird geprägt von verschiedene Arbeiten in den Bereichen Rechtsetzung, Rechtspflege und Rechtsvollzug. Die Unterstützung der Durchführungsstellen im Zusammenhang mit Fragen bezüglich des ATSG und die Anpassung des Kreisschreibens über die Rückforderungen wird ein weiteres Schwergewicht bilden. Der Rechtsvollzug und das Inspektorat werden zusammen

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I. Allgemeines Seite 10

die Kreisschreiben über die Kurzarbeits- und über die Schlechtwetterentschädi-gung einer Totalüberarbeitung unterziehen. Zudem werden die Mitarbeitenden dieser beiden Ressorts weiterhin als Referenten in den Ausbildungsmodulen für Kassenmitarbeitende gefordert sein.

Bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen wird in der Fortsetzung eines Pilotprojek-tes die Finanzierung der AMM geprüft und der Entscheid über die Einführung einer Pauschalregelung auf nationalem Niveau ist nach Berücksichtigung einer externen Evaluation zu fällen. Eine Studie zum Thema Professionalisierung der AMM soll helfen diesen Bereich weiter zu optimieren. Mitte 2004 werden neu externe Kon-trollen der Beschäftigungsmassnahmen durchgeführt, welche die bisherigen Kon-trollen der Bildungsmassnahmen ergänzen. Zusätzlich ist in zwei Kantonen die Kontrolle der LAM-Stellen (Logistik Arbeitsmarktmassnahmen) vorgesehen.

Aufgrund des laufenden Projektes AVAM Neukonzeption, welches per Ende 2007 das jetzige System ablösen soll, wird das heutige System AVAM nicht mehr weiter entwickelt. Die Benutzer werden jedoch auch im 2004 aktiv unterstützt und der lau-fende Betrieb sichergestellt. Daneben wird viel Aufwand für die Neukonzeption an-fallen. Parallel wird das Projekt eGovernment weiter bearbeitet. Der Betrieb und Ausbau des Internet Auftrittes „Treffpunkt Arbeit“ wird aktiv dazu beitragen die Kantone in ihren Anliegen zu unterstützen.

Im Bereich der Steuerung der AVIG-Vollzugsstellen der RAV/LAM/KAST gilt es, die 2003 begonnenen Umsetzungsarbeiten der seit dem 1.1.2003 geltenden Ver-einbarung mit den Kantonen weiter zu führen. Schwerpunkte bilden dabei die erstmalige Durchführung der Lagebeurteilung, der Aufbau von Führungskennzah-len, die Auswertung der Kundenbefragung sowie der Erfahrungsaustausch unter den Kantonen.

Im Bereich Finanzen wird die Anlagestrategie des ALV-Ausgleichsfonds zusam-men mit der ALV-Aufsichtskommission und der EFV erarbeitet. Die Begleitmass-nahmen zur Umsetzung der neuen Leistungsvereinbarung 2004 der ALK stehen ebenfalls auf dem Programm. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt bildet das Projekt „ALV-Finanzanwendung“, welches in die Realisierungsphase übergeht. Schliesslich gilt es, die Umsetzung der Bilateralen Abkommen im finanziellen Be-reich (Retrozession Beiträge) abzuschliessen.

Der einwandfreie Support der BB und ZDB inkl. Changemanagement, gehört auch im Jahr 2004 zusammen mit der Sicherstellung des Betriebes zu den Kernaufga-ben im Bereich der IT-ASAL. Die Fusion der ALK VHTL, GBI, Commis und SMUV zur ALK UNIA ist EDV-technisch umzusetzen. Die Projekte Prüfspur Verfügungen, Datenbankzusammenlegung, DMS und Sunet sind weitere wesentliche Vorhaben in diesem Bereich.

Im Systembetrieb ASAL werden QMS Verbesserungen angestrebt und die ISO Rezertifizierung ist zu bestehen. Gegenüber den Kassen ist die Überführung und Unterstützung des Modul 3 durchzuführen. Zudem soll die Softwareverteilung mit „Remote Control“ eingeführt werden.

Im Rahmen des Data Warehouse LAMDA ist vorgesehen, neben der Realisie-rungseinheit 2 zur Arbeitsmarktstatistik zwei weitere Anwendungen produktiv zu setzen: es sind dies Daten zu den Auszahlungen an Bezüger sowie Statistiken zur Leistungsmessung der RAV. Weiter ist geplant, auf die neuen Nomenklaturen im Bereich der Berufe und Wirtschaftszweige umzustellen sowie die Anpassung der Arbeitslosenquoten an die Ergebnisse der Volkszählung 2000 zu den Erwerbstäti-genzahlen nach Wirtschaftszweigen zu vollziehen.

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Das Projektportfolio wird als Controllinginstrument weiter betrieben. In einem Re-lease soll das PPMS durch ein Bewertungssystem ergänzt und die Hilfsdokumente gegenüber den Projektleitern ausgeweitet werden. Im Beschaffungswesen gilt es das aufgebaute System einzuführen und zu verankern. Weiter ist geplant die Hauptprozesse des Leistungsbereichs als Grundlage für den Ausbau der Control-lingfunktionen zu erfassen.

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II. Grundlagen und Analysen Seite 12

II. Grundlagen und Analysen

A. Einleitung

Das Ressort Grundlagen und Analysen (TCGA) bedient einerseits den gesamten Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung (TC) mit juristischen und volkswirtschaftlichen Grundlagenarbeiten aus dem gesamten Leistungsbe-reich, anderseits betreut es den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsver-mittlung und den Personalverleih (AVG). Die Behandlung spezieller Arbeitsmarkt-massnahmen und der Pilotprojekte ist ein weiteres, wichtiges Tätigkeitsfeld. Zu-sätzlich ist das Ressort auch für die migrationsrelevanten Aspekte und die interna-tionalen Beziehungen im Bereich Arbeitsmarkt zuständig (Stichwort „Freier Perso-nenverkehr“/"EURES") und koordiniert die internationalen Aktivitäten des Leis-tungsbereichs. Schliesslich ist es auch für die allgemeinen Dienste (Sekretariat, Registratur, Übersetzungen) verantwortlich.

B. Aufgaben

1. Gesetzgebung

Im Rahmen der Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) an die AVIG-Revision 2003 beteiligte sich TCGA an den Arbeiten der internen Ar-beitsgruppe unter Führung TCRV.

Ebenfalls beteiligte sich TCGA an den Arbeiten der internen Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der LAMDA-Verordnung unter der Führung TCRV.

2. Vollzug Arbeitslosenversicherung (AVIG)

Im Jahr 2003 stand die Aufsicht über den Gesetzesvollzug im Zusammenhang mit dem Abkommen über die Freizügigkeit im Vordergrund. Zahlreiche Anfragen der Vollzugsbehörden und von Privaten mussten behandelt werden. Auch wurde bei der Ausarbeitung von verschiedenen Kreisschreiben (AM und RAV) mitgewirkt. Im weiteren waren in beiden Bereichen grundlegende Fragen zuhanden der Leitung des Leistungsbereichs zu beurteilen. Ebenfalls mussten kantonale Erlasse ge-nehmigt werden. Schliesslich wurden wiederholt Behörden und Privaten gegen-über Rechtsauskünfte, insbesondere zu internationalen Fragestellungen, erteilt.

3. Vollzug AVG

Im Vordergrund stand die Wahrnehmung der Oberaufsicht über die Kantone, aber auch der Vollzug im Bereich der grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Verleih-tätigkeit. Wie jedes Jahr bedeutete auch die Erarbeitung des Verzeichnisses der bewilligten Betriebe einen grösseren Arbeitsanfall.

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Daneben wurde das Ressort TCGA durch Anfragen im Nachgang an die Veröffent-lichung der neuen Weisungen und Erläuterungen zum AVG auf Anfang 2003 stark beschäftigt. Auch nahm TCGA an Arbeitstreffen der kantonalen Vollzugsbehörden teil. Zudem mussten zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU im Bereich der pri-vaten Vermittlung und des Personalverleihs behandelt werden.

Neben den Vollzugsaufgaben wurde TCGA auch durch die Einführung des neuen Informationssystems VZAVG, welches auf Intranet zum Einsatz gelangt, stark be-lastet. Die Schaffung einer zentralen Datenbank ermöglicht neu auch den Kanto-nen die online-Nutzung derselben, womit eine Verbesserung und Optimierung der Bewirtschaftung der Betriebe erreicht wird. Aufgrund der Rückmeldungen wurde im Laufe des Jahres auch an den Vorgaben für den Release 2.3 gearbeitet, der festgestellte Mängel beheben sollte.

Da etliche Kantone den Vollzug des AVG neben dem Vollzug des AVIG eher als untergeordnet behandeln, muss das Ressort viele Aufgaben, die der Gesetzgeber eigentlich den Kantonen zugewiesen hat, erfüllen, und muss damit auch Anfragen aus der ganzen Schweiz behandeln.

4. Migrationspolitik

Das Ressort TCGA stand der Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung des IMES für die arbeitsmarktliche Prüfung beim Verleih von ausländischen Arbeitnehmern in der Schweiz in etlichen Fällen beratend zur Seite. Zudem hatte TCGA alle migrati-onsrelevanten Geschäfte aus der Bundesverwaltung auf ihre arbeitsmarktlichen Auswirkungen hin zu untersuchen, namentlich im Zusammenhang mit der Revision des Ausländergesetzes und des Asylgesetzes. Im weiteren ist TCGA auch nach wie vor für alle Fragen im Bereich des Dossiers Freier Personenverkehr für das EVD federführend.

2003 wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG Migration) gebildet, um unter der Leitung des EJPD neue Verhaltenslinien im Bereich Migrationsmanage-ment zu definieren. Im Dezember wurde ein Ad-hoc-Bericht vorgelegt, der vom Bundesrat noch nicht gutgeheissen wurde.

5. Internationales

Ausweitung des Abkommens über den freien Personenverkehr auf die 10 neuen Mitgliedsländer der EU: TCGA vertritt in der Schweizer Delegation, welche das Abkommen mit der Europäischen Kommission aushandelt, die Interessen der Di-rektion für Arbeit. Von Juli bis Dezember 2003 fanden fünf Sitzungen statt.

Ausweitung der EFTA-Konvention: TCGA begleitet die Schweizer Delegation, wel-che die Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen zum freien Personenverkehr mit Liechtenstein zu regeln hat.

EURES:

l TCGA nahm an Sitzungen der EURES-Arbeitsgruppe der EG-Kommission und Mitgliedstaaten als Vertreter der DA/seco teil.

l TCGA ist vertreten in der Arbeitgruppe zur Schaffung einer neuen EURES-Grenzregion „Arc jurassien“.

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l Via TCGA wurde die EURES Datenbank in Brüssel mit statistischen Angaben über den schweizerischen Arbeitsmarkt beliefert, um einen guten Datenaus-tausch mit der Schweiz sicher zu stellen

OECD – ELSA-Ausschuss: TCGA begleitete die Arbeiten des Ausschusses und übernahm die Vizepräsidentschaft der Arbeitsgruppe über die Beschäftigung (zu der auch DPAS gehört). Das Ressort organisierte und koordinierte in der Schweiz die Vorbereitung für die OECD-Arbeitsministerkonferenz vom 29. und 30. Septem-ber 2003 in Paris. Die Schweizer Delegation wurde von J.-L- Nordmann geleitet.

LEED-Ausschuss (Stellenschaffung und wirtschaftliche Entwicklung auf lokaler Ebene): Teilnahme an den halbjährlichen Sitzungen des Steuerungsausschusses.

Im Übrigen stehen die Aktivitäten des Ressorts TCGA in diesem Bereich im Zu-sammenhang mit der Weiterführung spezifischer Aktivitäten der IAO (tripartites Treffen über die Zukunft der Beschäftigung im Tabaksektor), des Europarats und der UNO sowie mit bilateralen Kontakten mit verschiedenen europäischen Län-dern, meist in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren des Bereichs TC sowie den Abteilungen Internationale Arbeitsfragen (DAIN) sowie Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik (DPAS).

Allgemeine wirtschaftliche Fragen

TCGA führte in Zusammenarbeit mit TCFI, TCAR, TCSM und TCAS ein Projekt zur Beobachtung der Arbeitslosenversicherung im Rahmen des freien Personen-verkehrs durch und legte einen ersten Bericht und eine Analyse dazu vor.

Ferner wurde mit dem BFS und in Zusammenarbeit mit AB, DPAS und IMES ein statistisches Entwicklungsprojekt durchgeführt und abgeschlossen. Es ging darum, die Qualität der Daten zu verbessern, um, sobald der freie Personenverkehr reali-siert ist, die Entwicklung der Löhne und Bestände von EU-/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz besser erfassen zu können.

TCGA beteiligt sich an einem Netzwerk, mit dem in Projekten des Bundes die Be-dürfnisse der Agglomerationen berücksichtigt werden soll, sowie an einer triparti-ten Arbeitsgruppe (Bund, Kantone, Gemeinden) über die Sozialpolitik. Das Ressort beteiligte sich ferner aktiv an der Task Force Swissair Personal und Swiss Perso-nal.

Auch die Begleitung verschiedener Studien im Zusammenhang mit dem Arbeits-markt war 2003 Teil der Aktivitäten dieses Sektors.

6. Projekte / Spezialaufgaben l Bearbeitung von nationalen arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), an de-

nen Teilnehmer aus der ganzen Schweiz partizipieren können. Die Betreuung ist aufwändig, da das Konzept einiger dieser Projekte vom Kreisschreiben ab-weicht und die Organisatoren direkt durch TC betreut werden. Die Nachfrage der Kantone für die Einsatzplätze ist für das Jahr 2003 in Vergleich zu 2002 um ca. 30 % gestiegen. Die entsprechenden Projekte sind im ANHANG 3 aufgeführt.

l Pilotprojekte dienen dazu, Erfahrungen mit neuen, vom Gesetz abweichen-den, arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen, die Wiedereingliederung zu fördern und bestehende Arbeitsplätze zu zu erhalten. Bereits bei der Aus-

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arbeitung und Vorbereitung werden interessierte Stellen beraten und unter-stützt sowie während der Realisierung betreut. In diesem Jahr wurden keine Anträge eingereicht, obwohl an mehreren Projekten gearbeitet wurde. Die lau-fenden Projekte wurden intensiv betreut. Die Bearbeitung der Pilotprojekte ist aufwändig, da aufgrund ihres Pilotcharakters nicht auf frühere Erfahrungen zu-rückgegriffen werden kann. (vgl. ANHANG 4).

l Massnahmen für von Arbeitslosigkeit Bedrohte können von Arbeitgebern, die eine grössere Anzahl von Arbeitnehmenden entlassen, vorgeschlagen und gemeinsam mit der kantonalen Amtsstelle für eine Mitfinanzierung eingereicht werden. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine neue Stelle zu vermitteln bevor sie arbeitslos werden (vgl. ANHANG 5). Für das letzte Jahr ist speziell die Massenentlassung bei Alstom zu erwähnen

l Die Spezialaufgaben umfassen ausserordentliche Aufträge und können daher nicht allgemein umschrieben werden. Dazu gehört die Betreuung des Kredites zur Subventionierung der Heimarbeit, Transferorganisationen im Falle von be-deutenden Massenentlassungen, die konzeptionelle Mitarbeit an verschiede-nen Fragen des Arbeitsmarktes, der Arbeitslosenversicherung und der Sozial-versicherungen im Allgemeinen, die Vertretung in mehreren Gremien und die Betreuung von verschiedenen Evaluationen und Studien. Im Jahr 2003 haben wir zudem eine Broschüre herausgegeben, welche allgemein die Arbeitslo-senversicherung in der Schweiz sowie die Aufgaben der Ausgleichsstelle und der Vollzugsorganen in den Kantonen darstellt, um interessierte Kreise, v.a. auch im Ausland, entsprechend dokumentieren zu können.

l Letztes Jahr hat uns die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) in Form der Realisierung des IIZ-Handbuches beschäftigt (siehe auch Kap. IX LAM-Koordination). Zudem werden zwei der Feldversuch-Projekte im TCGA betreut und abgeschlossen.

Die Gesamtkosten für das Jahr 2003 der durchgeführten Massnahmen setzen sich wie folgt zusammen (Schätzung).

Nationale Projekte Fr. 18’000‘000.00

Pilotprojekte Fr. 1’300'000.00

Massnahmen für von Arbeitslosigkeit Bedrohte Fr. 1’300’000.00

Studien und Evaluationen Fr. 250'000.00

Total Fr. 20’850'000.00

7. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung wurden Anfragen der Kantone bearbeitet.

Ebenfalls wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe an der neuen LAMDA-Verordnung, welche primär Datenschutzfragen behandelt, mitgearbeitet.

8. Forschung / Studien

Sämtliche Pilotprojekte werden durch Evaluationsstudien begleitet (s. ANHANG 4).

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9. Allgemeine Dienste

Der Zugriff auf die Publikationen (des Ressorts) im TCnet wird - sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für externe Personen - durch die Allge-meinen Dienste zur Verfügung gestellt.

Die Allgemeinen Dienste erledigen das ganze Jahr über die Post (Ein- und Aus-gang) sowie weitere Dienstleistungen für das ganze Ressort und zum Teil für den Leistungsbereich.

Diverse Dokumentationen im Zusammenhang mit Grossversänden wurden wie-derum termingerecht bereitgestellt und rechtzeitig zugestellt. Die Verwaltung und zur Verfügung Stellung der Formulare, Broschüren und Publikationen war zu je-dem Zeitpunkt durch die Allgemeinen Dienste sichergestellt.

Übersetzungsdienst:

Wie üblich betrafen die Arbeiten des Übersetzungsdiensts die gesamten Aktivitä-ten des Leistungsbereichs. Der Entwurf des neuen Konzepts PLASTA nahm er-neut einen vorrangigen Platz ein (Beschreibung des Prozesses und detaillierter Bericht über die Konzeptionsphase). Zu den weiteren wichtigen Arbeiten gehörten die Übersetzung von Leitfäden und Handbüchern (Führungstabellen für das Sys-tem zur Verwaltung des Projektportefeuilles, Leitfaden für die Einkäufe) für das TC-Controllingorgan, von Dokumenten über das EURES-Netzwerk, über die Kon-ferenzen der RAV und der LAM-Stellen sowie der IIZ.

10. EURES (European Employment Services)

Der Aufbau von EURES-Schweiz ist im Jahre 2003 weiter fortgeschritten. Erstens konnten – neben den fünf bereits ausgebildeten EURES-Beratern – weitere vier Kandidatinnen bei der EG-Kommission für die Ausbildung zur EURES-Beraterin angemeldet werden. Zweitens konnten die Arbeiten zu EURES-AVAM im BIT so-weit vorangetrieben werden, dass die Einführung Anfang 2004 Realität werden sollte. Drittens haben sich die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solo-thurn und Jura an der bereits bestehenden EURES Grenzpartnerschaft „Ober-rhein“ beteiligt. Gleichzeitig haben sich die Kantone Waadt, Neuenburg, Bern und Jura sowie die regionalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände mit Frankreich geeinigt, eine Grenzpartnerschaft „Arc jurassien“ zu gründen. Viertens schliesslich wurde in Zusammenarbeit mit dem IMES „EURES-Info“ realisiert, welches auf dem Internet – www.treffpunkt-arbeit.ch Rubrik „Rund um die Welt“ - Informationen über die Arbeitsmarktsituation sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz anbietet.

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II. Grundlagen und Analysen Seite 17

C. Personelle Mittel

Zur Bewältigung obiger Aufgaben standen 1700 Stellenprozente zur Verfügung:

Bereich Stellenprozente

Leitung 100

Koordination TC -Geschäfte 100

Projekte/Spezialaufgaben 270

Grundlagen/AVG 670

Analysen und internationale Fra-gen

200

Allgemeine Dienste 230

Übersetzungen 130

Total 1700

D. Ausblick

Im Zusammenhang mit der AVIG-Revision soll im 2004 eine erste Zwischenbilanz gezogen werden. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von TCGA wird sich die-sem Thema annehmen.

Im Zusammenhang mit dem Abkommen über die Freizügigkeit wird die Aufsicht und Instruktion der Vollzugsbehörden betreffend der Durchführungsbestimmungen für die Koordination der Arbeitslosenversicherung weitergeführt werden. Diese Ar-beiten werden das Ressort weiterhin sehr fordern. Ausserdem ist eine Verbin-dungsstellentagung mit Italien geplant. Im weiteren soll das Projekt EURES zu ei-nem Abschluss gebracht werden.

Im Bereich AVG wird die Überarbeitung des Informationssystems VZAVG im Vor-dergrund stehen. Gleichzeitig wird die Aufsicht über die kantonalen Vollzugsstellen TCGA weiterhin stark in die Pflicht nehmen. Zudem soll im 2004 auch für das AVG eine Zwischenbilanz vorgenommen werden, für deren Realisierung TCGA die Hauptverantwortung trägt.

Im Jahr 2004 wird TCGA die Überarbeitung des IIZ-Handbuches sicherstellen. Zu-dem werden wir zu Handen der Kantone ein standardisiertes und somit vereinfach-tes Vorgehen für kollektive Massnahmen bei Massenentlassungen einführen. Wir werden im Jahr 2004 auch an der AVAM-Neukonzeption stark mitarbeiten.

Die Verhandlungen mit der EG-Kommission zur Ausdehnung des Freizügigkeits-abkommens aufgrund der EU-Erweiterung sollen im 2004 abgeschlossen werden. TCGA wird in dieser Angelegenheit die DA/seco vertreten.

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III. Finanzen

A. Einleitung

Gemäss Artikel 83 Abs. 1 des AVIG führt das seco - DA als Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV) die Rechnung des Fonds, verbucht die eingegan-genen Lohnbeiträge, entscheidet über die Anrechenbarkeit von Verwaltungskosten und prüft die Geschäftsführung der Durchführungsorgane der ALV. Diese Aufga-ben bilden zusammen mit der Verwaltung der Finanzanwendungen den Tätig-keitsbereich des Ressorts Finanzen (TCFI).

B. Aufgaben

1. Rechnungsführung des Ausgleichsfonds

Das Ressort Finanzen führt die Rechnung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosen-versicherung, welche durch die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle jährlich überprüft wird. Die Bilanz und Erfolgsrechnung 2003 des Ausgleichsfonds sind im Anhang 6 aufgeführt.

Die Finanzbuchhaltungen der Arbeitslosenkassen (ALK) werden monatlich (spä-testens per 10. des Folgemonates) elektronisch in die konsolidierte Rechnung des ALV-Fonds übertragen. Im Gegensatz zu den Arbeitslosenkassen zählen die Re-gionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen Arbeitsmarktlicher Massnahmen (LAM) und die teilweise durch die Arbeitslosenversicherung finan-zierten kantonalen Amtsstellen (KAST) nicht zum Konsolidierungskreis des ALV-Fonds. Sie werden auf der Basis des Subventionsgesetzes durch die Arbeitslo-senversicherung entschädigt. Die von den ALK automatisch übermittelten Perio-denumsätze werden von TCFI geprüft und um jene Geschäftsfälle ergänzt, die zentral bei der Ausgleichsstelle anfallen (Bsp. interkantonale Arbeitsmarktliche Massnahmen, Teilzahlungen der Verwaltungskosten RAV/LAM/KAST, Beitrags-rückerstattungen für Grenzgänger, Retrozessionen von Kurzaufenthaltern, Ab-rechnungen mit dem Ausland betreffend Export und Vorschüsse im Zusammen-hang mit den bilateralen Abkommen, AHV-/SUVA- und BVG-Abrechnungen sowie sämtliche Verwaltungskosten des Fonds).

Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle die Revision der Jahresrechnung 2002 Ende Oktober 2003 abgeschlossen hatte, wurde diese am 4. Dezember 2003 ohne Vorbehalt durch den Bundesrat genehmigt.

Der Jahresrechnung 2003 liegt im März 2004 vor. Somit sollte diese im Dezember 2004 durch den Bundesrat genehmigt werden können.

2. Sicherstellung des Finanzbedarfs

Das Inkasso der ALV-Beiträge (2003 rund 5.62 Milliarden Franken) wird von den AHV-Ausgleichskassen im Auftrag des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversiche-

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III. Finanzen Seite 19

rung durchgeführt. Die Zentrale Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) rechnet die ein-gegangenen Zahlungen zweimal monatlich (Teilzahlung und Schlussabrechnung) ab und überweist die ALV-Beiträge an TCFI.

Das Ressort Finanzen verbucht die eingegangenen ALV-Beiträge und verteilt die-se auf der Basis des Liquiditätsplanes hauptsächlich in Form von Vorschüssen an die Arbeitslosenkassen, damit die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigungen und die Verwaltungskosten der Kassen zeitgerecht erfolgen kann (Zahlungsläufe der Kassen durchschnittlich ein- bis zweimal pro Woche).

Reichen die ALV-Beiträge zusammen mit den Reserven des ALV-Ausgleichsfonds nicht aus, um die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen, gewährt der Bund dem Ausgleichsfonds Tresorerie-Darlehen zu einem angemessenen Zins. Das Ressort Finanzen verwaltet diese Darlehen treuhänderisch (2003 wurden keine Darlehen aufgenommen).

Die ausgezahlten Entschädigungen und deren Entwicklung sind aus den Anhän-gen 7 und 8 ersichtlich.

3. Verwaltungskostenentschädigung

Die Träger der Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung werden für die anfallenden Aufgaben unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen für den entstandenen Aufwand von TCFI entschädigt. Diese sehen im Einzelnen wie folgt aus:

l der Arbeitslosenkassen Fr. 135 Mio.

l der RAV/LAM/KAST Fr. 361 Mio.

l der ZAS und der AHV-Ausgleichskassen Fr. 15 Mio.

l die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung Fr. 39 Mio.

Das Ressort Finanzen ist auf den Gebieten Budgetierung, Abrechnung von Ver-waltungskosten und Inventar primärer Ansprechpartner sämtlicher Durchführungs-stellen der Arbeitslosenversicherung.

4. Rechnungsführungsprüfungen

a) Allgemeine Revisionsgrundsätze

Nach den vorgegebenen Standards der Schweizerischen Treuhandkammer (SVIR), den Erfahrungen der Vorjahre und den Verordnungen und Weisungen des seco wurden die entsprechenden Prüfschwerpunkte durch die EFK, DAIR, BDO Visura und der Rechnungsführungsprüfung des seco festgelegt.

In diesem Zusammenhang wurde besonders darauf geachtet, dass bei der Festle-gung des Programms Prioritäten aufgrund von Risikopotentialen und einer Mehr-jahresplanung definiert wurden. Gleichzeitig wird auf die Eigenverantwortung und die Transparenz hingewiesen.

Die Durchführung der Revision des Rechnungsjahres 2002 im Jahr 2003 bedingte wiederum Unterstützung von anerkannten Treuhandgesellschaften.

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III. Finanzen Seite 20

b) Arbeitslosenkassen / Regionale Arbeitsvermittlungszentren / Logistikstellen Arbeitsmarktlicher Massnahmen / Kantonale Amtsstellen

Sämtliche Arbeitslosenkassen, kantonale RAV, die LAM-Stellen sowie jener Teil der Kantonalen Amtsstellen, welche die Arbeitslosenversicherung finanziert, wur-den 2003 durch das TCFI in Zusammenarbeit mit externen Revisionsgesellschaf-ten geprüft.

Im Berichtsjahr wurden bei sechs Arbeitslosenkassen zusätzlich eine Informatikre-vision vorgenommen. Dies entspricht einem festgelegten Durchschnitt von sechs Prüfungen pro Jahr.

5. Finanzanwendungen

Die Arbeitslosenkassen arbeiten auf dem Gebiet der Verwaltungskosten, des In-ventars und des Rechnungswesens mit den gleichen EDV-Anwendungen wie das Ressort Finanzen. Die Betreuung dieser Programme durch TCFI beinhaltet die Benutzerunterstützung, die Applikationsplanung und -koordination. Die Program-mierung der Anwendungen wird von externen Softwarelieferanten durchgeführt.

Die RAV, LAM und Kantonalen Amtsstellen benutzen für die Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten, dem Inventar und z.T. der Buchhaltung die gleichen Finanzanwendungen wie TCFI und die Arbeitslosen-kassen. Für die EDV-Benutzerunterstützung, die Applikationsplanung und -koordination der RAV, LAM und Kantonalen Amtsstellen ist ebenfalls TCFI zustän-dig. Die Buchhaltungen der RAV, LAM und Kantonalen Amtsstellen wurden per 1.1.2003 fusioniert. Somit wird ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Buchhaltung pro Kanton geführt.

Übersicht der Changeanträge 2003 (beinhalten i.d.R. mehrere Änderungen)

ALK RAV LAM KAST

FINANZ/400 10 10 - -

Verwaltungskosten 3 3 - -

MABIS 9 9 - -

Vorschusszahlungen - - - -

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III. Finanzen Seite 21

C. Personelle Mittel

Zur Bewältigung obiger Aufgaben stand dem Ressorts Finanzen im Berichtsjahr ein Sollbestand von 17.6 Vollzeitstellen zur Verfügung:

Funktion Stellenprozente

Leitung 100

Rechnungsführung 380

Finanzbedarf 80

Verwaltungskosten 300

Rechnungsführungsprüfung 500

Finanzanwendungen

400

Total 1760

D. Ausblick

Zu den wichtigsten auf TCFI zukommenden Herausforderungen zählen:

l Anlagestrategie der Arbeitslosenversicherung

l Umsetzung Leistungsvereinbarung 2004 der ALK

l ALV-Finanzanwendung (Beginn Realisierung)

l Umsetzung der bilateralen Abkommen im finanziellen Bereich

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IV. Rechtsvollzug Seite 22

IV. Rechtsvollzug

A. Einleitung

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 145’687 (Vorjahr 100’504) Personen ar-beitslos gemeldet und durch die rund 340 Durchführungsstellen (Arbeitslosenkas-sen, Regionale Arbeitsvermittlungszentren und kantonale Amtsstellen) zu betreu-en. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit die Arbeitslosenquote von 2.8 auf 3.7 % angestiegen.

Die Sicherstellung eines gesamtschweizerisch einheitlichen Rechtsvollzugs durch Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion gehört zu den zentralen Aufgaben des Res-sorts Rechtsvollzug (TCRV, ehemals Rechtsdienst). Sie erfolgt durch Erlass von Weisungen und Kreisschreiben, Publikation und Verarbeitung wichtiger höchstrich-terlicher Rechtsprechung und weiterer konzeptioneller Arbeiten wie bspw. die In-formationsschrift "Umsetzung von ATSG und ATSV in der Arbeitslosenversiche-rung". Andererseits wird die Aufsichtsfunktion durch Prüfung und - bei Nichteinhal-tung der Weisungen - Beanstandung der Entscheide der Durchführungsstellen und Gerichte wahrgenommen. Im Bereich der Rechtspflege hat das Ressort Rechts-vollzug überdies die Aufgabe, Vernehmlassungen zuhanden der kantonalen Re-kurs- und Beschwerdeinstanzen, sowie Rechtsschriften für Durchführungsstellen und andere Ressorts, insbesondere für das Inspektorat im Zusammenhang mit Rückforderungs-, Straf- und Trägerhaftungsverfahren sowie Arbeitgeberkontrollen, zu verfassen.

Daneben kommt der rechtlichen Unterstützung der Mitarbeitenden der verschiede-nen Durchführungsstellen in Einzelfällen sowie der Beratung von Versicherten, Verbänden und Arbeitgebern eine grosse Bedeutung zu. Häufig ist dabei auch rechtlicher Support ausserhalb des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu leisten, bspw. in Bereichen des Arbeitsrechts, des Ausländerrechts, des Strafrechts, des Gesellschaftsrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des Daten-schutzrechts und in sämtlichen Schnittstellenbereichen mit anderen Sozialversi-cherungen.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr über 8'000 Anfragen durch das Ressort Rechts-vollzug beantwortet. Nicht zu unterschätzen waren die zahlreichen Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern namentlich im Zusammenhang mit der durch das revidierte AVIG eingeführten Kürzung der Taggelder und der Aussteuerung. Allein im Ressort Rechtsvollzug wurden kurz vor und nach der Inkraftsetzung des AVIG mehr als 1000 Anfragen beantwortet.

Die weiteren Hauptakzente des Ressorts Rechtsvollzug lagen im Berichtsjahr ins-besondere auf dem Gebiet der Rechtsetzung.

B. Aufgaben

1. Rechtsetzung

Im Berichtsjahr fielen folgende Arbeiten im Bereich der Rechtsetzung an:

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IV. Rechtsvollzug Seite 23

l Mit der Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) vom 22. März 2002 wurde eine Anpassung der entsprechenden Verordnung (AVIV) erforderlich. Diese Anpassung wurde unter der Leitung von TCRV in Zusam-menarbeit mit TCAM vorgenommen. Sie zog sehr viel Arbeit nach sich, so-wohl während der Phase vor der Verabschiedung des AVIV am 28. Mai 2003 wie danach. Vor der Verabschiedung war die Arbeitsbelastung vor allem mit den Auswirkungen des Revisionsausmasses, der Art des anschliessenden Verfahrens und der vom Bundesrat für die Ausarbeitung des Entwurfs vorge-gebenen Fristen zu erklären. Insbesondere zu diesen Punkten ist Folgendes zu präzisieren:

1. Ausmass der Revision

Die Revision betraf insgesamt gut hundert Artikel. Einige wurden zwar nur formell angepasst, zahlreiche andere dagegen sind neu oder waren Gegens-tand ziemlich grosser materieller Änderungen.

2. Umfang der Vernehmlassung

Der AVIV-Entwurf durchlief intern wie extern eine grosse Vernehmlassung. Dieses schwerfällige Verfahren wurde nicht nur zur Sicherung der Qualität des Entwurfs durchgeführt, sondern auch, um dessen Legitimität auf politischer Ebene zu gewährleisten, denn die AVIG-Revision wurde von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung angefochten, so dass ein Referendum dagegen zustande kam. Der Entwurf wurde auf deren Verlangen auch der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) vorgelegt.

3. Die Fristen

Die vorgegebenen Fristen waren äusserst kurz, sollten doch AVIG und AVIV schon auf den 1. Juli 2003 in Kraft treten. Bis zu diesem Datum musste die AVIV-Revision unter Dach und Fach sein, gleichzeitig mussten alle Begleit-massnahmen gefasst sein, unter anderem die Aufarbeitung der Broschüren für die Versicherten und die Schulung der Vollzugsorgane. Die letztgenannte Aufgabe wurden in Zusammenarbeit mit TCIN durchgeführt.

l Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vom 22. März 2002, die am 1. Juli 2003 in Kraft trat, führte neue Regeln für die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung ein (Art. 90 bis 92 des neuen AVIG). Bei den neuen Bestimmungen des AVIG geht es um die Definition der Quellen für die Grundfinanzierung für die Versicherung (Art. 90 AVIG), die Festlegung der Be-teiligung des Bundes an den Kosten für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen (Art. 90 AVIG), die Gewährung von Tresoreriedarlehen durch den Bund (Art. 90b AVIG), die Verpflichtung des Bundesrates zur Ergreifung von Massnahmen im Fall einer Verschlechterung oder Verbesserung der Situ-ation (Art. 90c AVIG) sowie um die Festlegung der Beteiligung der Kantone an den Kosten für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen (Art. 92 Abs. 7bis AVIG). Solche grundlegenden materiellen Änderungen erforderten eine Totalrevision der Verordnung über die Finanzierung der Arbeitslosenversiche-rung (AVFV). Die entsprechende - im Dezember 2002 eingeleitete - Revision wurde namentlich bei den Kantonen in eine externe Vernehmlassung ge-schickt. Da es schwierig war, mit diesen einen Konsens insbesondere über die Frage der Berechnungsmodalitäten für ihre in Art. 92 Abs. 7bis festgelegte Be-teiligung an den Kosten zu finden, verzögerte sich die Verabschiedung dieser Verordnung. Sie wurde schliesslich am 19. November 2003 vom Bundesrat gutgeheissen und am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das mit der Ausarbei-tung der Verordnung betraute Ressort TCFI wurde von Mitarbeitenden der Ressorts TCRV und TCAM unterstützt. Die Unterstützung wurde insbesonde-re bei der Erarbeitung des Vorentwurfs zuhanden des Bundesrats, einschliesslich eines detaillierten Kommentars der Bestimmungen, ferner bei

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IV. Rechtsvollzug Seite 24

schliesslich eines detaillierten Kommentars der Bestimmungen, ferner bei Fragen zur Gesetzgebung, bei der Überarbeitung des Schlussvorschlags zu-handen des Bundesrats sowie beim Kontrollieren der Vorschläge der Redakti-onskommission der Bundeskanzlei, dem Herunterladen der Bestimmungen aus dem Informatiksystem der Bundeskanzlei usw. gewährt.

l Mit Verordnungsänderung vom 28. Mai 2003, welche durch TCRV federfüh-rend begleitet wurde, verlängerte der Bundesrat erneut die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung um sechs Abrechnungsperioden und trug damit der anhaltend schwachen Konjunktur und der damit einhergehenden schwachen Auslastung der Unternehmen Rechnung. Zudem wurden mit Verordnungsän-derung vom 19. September 2003 die Karenztage reduziert für Zeiten in denen die KAE-Bezugsdauer auf 18 Monate erhöht ist.

2. Bearbeitung parlamentarischer Vorstösse & Geschäfte

Im Berichtsjahr wurden einige der im ANHANG 2 vermerkten parlamentarischen Vorstösse vom Ressort Rechtsvollzug bearbeitet oder beratend begleitet.

Als Antwort auf das Postulat "Erwerbausfallsversicherung für Arbeitslose im Krankheitsfall" (WAK NR 01.3643) legte TCRV einen entsprechenden Bericht vor. Das Postulat verlangte, dass die Einführung einer Erwerbsausfallsversicherung für kranke Arbeitslose geprüft werde. Bei Krankheit während der Arbeitslosigkeit ist der Erwerbsausfall während der ersten 30 Krankheitstage von der Arbeitslosen-versicherung abgedeckt. Danach ist die arbeitslose Person von keiner Er-werbsausfallversicherung mehr gedeckt, es sei denn, sie habe selber eine ent-sprechende Versicherung abgeschlossen.

Für jene, die vor der Arbeitslosigkeit versichert waren (Kollektivversicherung des früheren Arbeitgebers), sieht das KVG die Möglichkeit vor, ihre bisherige Versiche-rung in eine Versicherung umzuwandeln, welche ab dem 31. Tag Leistungen zahlt, unter Garantie der vorherigen Tagesansätze und ohne den Gesundheitszustand im Zeitpunkt der Umwandlung zu berücksichtigen.

Im Bericht betreffend Erwerbsausfallversicherung für Arbeitslose im Krankheitsfall wird unter anderem aus Kostengründen von der Einführung einer solchen Versi-cherung abgeraten. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2003 vom Bericht Kenntnis und betrachtet das Postulat als erfüllt.

3. Rechtspflege

Im Berichtsjahr fielen 383 Urteile des Eidgenössischen Versicherungsgerichts an, die in manchen rechtlichen Grundfragen zu einer Klärung oder Präzisierung führ-ten. Diese grosse Anzahl Streitfälle liess im Berichtsjahr nur in beschränktem Ausmass, d.h. in Fällen von grösserer Bedeutung, die Einreichung einer Vernehm-lassung seitens des Ressorts Rechtsvollzug zu.

Beim Eidgenössischen Versicherungsgericht und bei kantonalen Rekursinstanzen wurden 47 Eingaben gemacht, und zwar 15 vor dem Eidgenössischen Versiche-rungsgericht und 32 vor kantonalen Rekursinstanzen. Die seit dem 1.1.2003 be-stehende Einsprachemöglichkeit musste von TCRV 34 mal in Anspruch genom-men werden. Überdies wurden 7 Strafanzeigen eingereicht.

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IV. Rechtsvollzug Seite 25

Daneben waren 5280 Entscheide kantonaler Sozialversicherungsgerichte zu über-prüfen (vgl. ANHANG 9). Die Zahl der von den Kassen, den kantonalen Amtsstel-len und der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren erlassenen Verfügungen und Einspracheentescheide liess nur eine stichprobenweise Prüfung zu.

4. Vollzug

TCRV war im Berichtsjahr mit aufwändigen Umsetzungsarbeiten im Zusammen-hang mit der Inkraftsetzung der AVIG/AVIV-Revision 2003 beschäftigt. In der kur-zen zur Verfügung stehenden Zeit waren u.a. die folgenden Arbeiten zu bewälti-gen:

l AVIV-Änderungen;

l Vorbereitung der Schulung für die Durchführungsstellen mit den entsprechen-den Schulungsunterlagen;

l Erarbeiten von Weisungen;

Die durch den Bundesrat um ein halbes Jahr vorgezogene Inkraftsetzung des AVIG 2003 per 1.7.2003 verkürzte auch die Zeit für die Anpassungen der Info-Service "Arbeitslosigkeit", "Leistungsansprüche für Auslandschweizer und -schweizerinnen", "Kurzarbeitsentschädigung" und "Schlechtwetterentschädigung". Das Info-Service "Versicherungsdeckung bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft" wurde in das Info-Service "Arbeitslosigkeit" integriert. Diese Überarbeitungen erfolgten zudem erstmals gemäss dem Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen.

Nach Inkrafttreten der AVIV im zweiten Halbjahr 2003 musste sich TCRV mit zahl-reichen Fragen befassen, die durch die neuen und komplexen Bestimmungen des AVIG und der AVIV bei den Vollzugsbehörden und den Versicherten auftauchten. Die neue Regelung über die Berücksichtigung der Abgangsentschädigungen oder jene über die Rahmenfristen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und in der Ausbildungsphase oder auch das Fehlen von Übergangsbestimmungen in der AVIV in Bezug auf den Rückgang von 520 auf maximal 400 Taggelder ab dem 1. Juli 2003 lösten eine grosse Zahl von Fragen aus.

Hinzu kamen die schlechte Wirtschaftslage und die damit einhergehende Erhö-hung der Arbeitslosenzahlen, was insbesondere in zwei Bereichen zu erhöhten Anfragen führte:

l Im Bereich Kurzarbeit war neben zwei parlamentarischen Initiativen (03.3055 Postulat Robbiani und 03.3531 Motion Berberat) im Berichtsjahr eine grosse Anzahl Anfragen zu verzeichnen. Es besteht ein starker Druck, die Kurzar-beitsentschädigung als Mittel zur Subventionierung von schweizerischen Un-ternehmen zu gebrauchen. TCRV hat in diesem Zusammenhang eine erneute Überprüfung vorgenommen und bei den kantonalen Amtsstellen insistiert, dass das Gesetz und die entsprechenden Weisungen dazu eingehalten wer-den.

l Gleiches gilt für den Bereich Insolvenzentschädigung. TCRV hat deshalb die nötigen Bestimmungen dazu vorbereitet und die wichtigsten Punkte im Be-reich Insolvenz auf den neusten Stand gebracht.

Im Bereich ATSG antwortete TCRV auf zahlreiche Fragen zum Vollzug, haupt-sächlich in Bezug auf das Verfahren und die Gesuche um Rückerstattung und Er-lasse. TCRV schickte spezifische Richtlinien über das Rückerstattungsverfahren in

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IV. Rechtsvollzug Seite 26

die Vernehmlassung, das Formular für das Gesuch um Erlass wurde auf den neusten Stand gebracht und das entsprechende Kreisschreiben ist in Vorberei-tung.

Auch die Notwendigkeit der Koordination mit anderen Bereichen (Vollzug des ATSG, IV-Koordination usw.) sowie die Notwendigkeit der Ausbildung von Voll-zugsorganen für das AVIG erfordern eine grössere Beteiligung des Ressorts Rechtsvollzugs.

Im Übrigen begleitet das Ressort Rechtsvollzug sämtlich TC-Projekte mit Auswir-kungen auf den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, insbesondere das Projekt AVAM-Neukonzeption.

5. Schulung

In den Monaten April und Mai 2003 wurden die Bildungsverantwortlichen der Durchführungsstellen (Kassen, KAST und RAV) von TCRV und TCIN während 3 bzw. 2 Tagen eingehend über die AVIG/AVIV-Revision geschult. Trotz des engen Zeitplanes konnte dank dieser Schulung, den umfassenden Schulungsunterlagen und dem Einsatz der Bildungsverantwortlichen, welche ihrerseits die zahlreichen Gesetzesänderungen im Schneeballprinzip weitergeschult haben, die AVIG-Revision rechtzeitig und erfolgreich umgesetzt werden.

Die Erstausbildung von Kassenmitarbeitenden wurde auch im Berichtsjahr wieder angeboten. Das Ressort Rechtsvollzug hat dabei acht dreitägige Module „Arbeits-vertragsrecht“, „Subrogation (Art. 29 AVIG)“ und „Sanktionen (Art. 30 AVIG)“ vor-getragen. Daneben wurden 3 Lehrlinge begleitet.

C. Personelle Mittel

Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen dem Ressort Rechtsvollzug folgende Per-sonaleinheiten zur Verfügung:

Funktionen Stellenprozente

Leitung 100

Juristen/-innen 1190 (ab Nov. 1140)

Sekretariat (TCRV, TCIN, TCAM) 260

Total 1550

D. Ausblick

Ende des Berichtsjahres 2003 zeichneten sich für das Ressort Rechtsvollzug vor allem folgende Aufgaben ab:

l Anpassung der Kreisschreiben über die Kurzarbeits- und Schlechtwetterent-schädigung sowie des Kreisschreibens über die Rückforderung;

l Laufende Unterstützung der Durchführungsstellen im Zusammenhang mit Fragen bezüglich der Durchführung des ATSG;

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IV. Rechtsvollzug Seite 27

l Ausbildung von Kassenmitarbeitenden;

l Schaffung einer Verordnung über das Informationssystem des seco für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA);

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V. Arbeitsmarktmassnahmen Seite 28

V. Arbeitsmarktmassnahmen

A. Einleitung

Im Jahr 2003 ist die Arbeitslosigkeit weiterhin angestiegen. Die Zahl der Teilneh-menden an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) hat denn auch gegenüber dem Vorjahr um 41 % zugenommen. Die starke Zunahme spiegelt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wider. Die Ausgaben für AMM erhöhten sich um 37 % auf rund 582,71 Millionen Franken. Weitere Zahlen zur Entwicklung der AMM sind im Anhang 10 zu finden.

B. Aufgaben

1. Die Bildungsmassnahmen

Seit drei Jahren werden bei den Organisatoren von Bildungsmassnahmen externe Kontrollen durchgeführt. Durch diese Kontrollen soll verhindert werden, dass An-bieter sowie Vollzugsorgane Leistungen in Rechnung stellen, die sie nicht erbracht haben. Die Einhaltung von rechtlichen Auflagen (Gesetz, Verordnung, Kreisschrei-ben) sowie der zweckgebundene Einsatz der ALV-Gelder werden vor Ort kontrol-liert. Bei Mängeln wird die kantonale Behörde angewiesen, entsprechende Mass-nahmen zu treffen.

Seit Anfang 2001 wurden insgesamt 59 Anbieter kontrolliert. Von den total 362 Or-ganisatoren von kollektiven Bildungsmassnahmen in der Schweiz sind dies 16 %. Im Jahr 2003 wurden 14 Bildungsmassnahmen vor Ort kontrolliert. Das sind 4 % der insgesamt 362 Anbieter von kollektiven Bildungsmassnahmen.

Insgesamt ist das Bild, das durch die Kontrollen vor Ort erlangt wurde, positiv. Die Qualität der Bildungsmassnahmen hat sich in den letzten drei Jahren deutlich ver-bessert. Sie waren in der Regel gut organisiert und entsprachen den Erwartungen. Die Kurse sind professioneller geworden; das Know-how bei Organisatoren und Kursleitenden ist gestiegen. In vielen Fällen waren allerdings Verbesserungen möglich.

Am meisten Anlass zu Kritik gaben lückenhafte oder unpräzise Kurskonzepte so-wie Fehler oder Unklarheiten bei der Darstellung und Teilnehmererfassung im An-wendersystem. In mehreren Fällen fehlte eine Leistungsvereinbarung zwischen Organisator und Kanton. Auch mussten wir intervenieren, weil die Anbieter mit den Massnahmen ab und zu Gewinne erzielten.

Das Risiko, dass ALV-Gelder im Bereich AMM unzweckmässig eingesetzt werden, schätzen wir auf einer Skala von 1 – 6 auf 4,5 (wobei 6 das Beste ist). Es gibt un-serer Erfahrung nach sehr selten Massnahmen, die völlig ungenügend und daher nicht subventionierbar sind. Hingegen sind wir immer wieder mit Lösungen kon-frontiert, die nicht optimal sind, den gesetzlichen Anforderungen aber entsprechen.

1 Davon sind rund 53,2 Mio. Franken Reise-/Unterkunfts - und Verpflegungsspesen.

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V. Arbeitsmarktmassnahmen Seite 29

In solchen Fällen empfehlen wir den Kantonen, Massnahmen einzuleiten. Zahlrei-che unserer Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität wurden bereits umge-setzt, andere sind noch hängig.

2. Die Beschäftigungsmassnahmen

a) Motivationssemester (SEMO)

Die ALV organisiert seit 1996 sogenannte Motivationssemester (semo), spezielle Beschäftigungsprogramme für Jugendliche, welche eine Schule beendet oder ab-gebrochen oder eine Lehre abgebrochen haben und sich über ihre berufliche Aus-richtung noch nicht im Klaren sind. Diese Massnahme fördert die Sozialkompetenz der Jugendlichen und gibt ihnen auch die Chance, gewisse Bildungslücken (z.B. mangelnde Sprachkenntnisse) zu schliessen. Ziel des semos ist aber vor allem das Finden einer Ausbildung resp. Lehrstelle. Selbstverständlich wird auch bei den Motivationssemestern die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) angestrebt.

b) Neues Finanzierungsmodell

Zur Zeit läuft mit den Kantonen Waadt, Luzern, Basel-Land und Fribourg ein Pilot-projekt um die Machbarkeit eines sogenannten Globalbudgets zu prüfen. Durch die Gesetzesrevision vom 1. Juli 2003 wurde die Entscheidkompetenz für kollekti-ve arbeitsmarktliche Massnahmen mit Projektkosten unter 5 Mio. Franken neu an die Kantone übertragen. Das Globalbudget ist ein weiterer Schritt in diese Rich-tung. Anstatt die Massnahmen einzeln mit der ALV abzurechnen, erhalten die Pi-lotkantone Fr. 4000.-- pro Stellenlose und Jahr. Den Kantonen obliegt die Aufgabe, die entsprechenden Massnahmen zu organisieren und die Gelder sinnvoll zu ver-teilen. Das Ziel ist eine bessere Angebotsplanung, ein besseres Finanzierungs-modell sowie eine tragbare Risikoübernahme. Eine erste vorsichtige Beurteilung durch einen externen Evaluator hat gezeigt, dass das Echo mehrheitlich positiv ausfiel und das Globalbudget somit auf dem richtigen Weg ist.

c) Externe Kontrollen

Im Zuge der oben erwähnten Verlagerung der Entscheidkompetenz sollen neu auch bei den Beschäftigungsmassnahmen Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Das Projekt ist zur Zeit in Arbeit und die ersten externen Kontrollen werden Ende Frühling 2004 durchgeführt.

3. Die speziellen Massnahmen

Die Gruppe, welche sich mit den speziellen Massnahmen befasst, hat auch die Aufgabe, alle juristischen Fragen im Zusammenhang mit den AMM zu regeln. Das sind jährlich rund 300 Fälle, dazu kommen noch verschiedene einfache Auskünfte. Vor allem die am 1. Juli 2003 in Kraft getretene Gesetzesrevision warf eine grosse Zahl von juristischen Fragen auf.

a) Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

Diese Massnahme hat zum Zweck, Versicherten, deren Vermittlung erschwert ist, während normalerweise sechs Monaten (ausnahmsweise bis zu zwölf Monaten)

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V. Arbeitsmarktmassnahmen Seite 30

die Einarbeitung in einen Betrieb zu ermöglichen. Dabei übernimmt die Arbeitslo-senversicherung durchschnittlich 40 % des Salärs.

Im Jahre 2003 nahm die Zahl der Gesuche stark zu und erhöhte sich um 1'223 Personen (von 2'445 auf 3'668 Personen).

b) Ausbildungszuschüsse (AZ)

Das Instrument der Ausbildungszuschüsse hilft Versicherten, die über 30 Jahre alt sind und keine Grundausbildung haben oder deren Beruf es nicht mehr gibt, eine Ausbildung zu machen, welche mit einem anerkannten Fähigkeitszeugnis ab-schliesst und den Anforderungen des Arbeitsmarkts entspricht.

Hier war gegenüber 2002 eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der 2003 gewährten AZ belief sich auf 293 gegenüber 238 im Vorjahr.

Es ist anzumerken, dass diese Massnahme mit der Einführung des revidierten Ar-beitslosenversicherungsgesetzes am 1. Juli 2003 verbessert wurde. Der Arbeitge-ber muss die Sozialabgaben nur noch für jenen Teil des Lohns bezahlen, den er effektiv ausbezahlt, und nicht mehr für den gesamten Lohn, wie es bis zum 30. Ju-ni 2003 der Fall war.

c) Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit

Die Förderung der Selbstständigkeit soll, wie es der Name schon sagt, den Wech-sel vom Status des Lohnbezügers zu jenem des selbstständig Erwerbenden er-leichtern. Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Versicherte, welche diesen Schritt wagen möchten, durch Ausrichtung von höchstens 90 Taggeldern (seit dem 1. Juli können neu 90 statt der vorherigen 60 Taggelder gewährt werden) während der Vorbereitungsphase. Ferner kann die Arbeitslosenversicherung, wenn der Versicherte von einer Bürgschaftsgenossenschaft unterstützt wird, eine zusätzli-che Verlustrisikogarantie von 20 % gewähren.

2003 wurden 2'885 Gesuche um Taggelder für die Ausarbeitungsphase eines Pro-jekts gutgeheissen, was gegenüber den 2'135 Gesuchen vom Vorjahr eine Erhö-hung darstellt.

Im 2003 begann eine Zusammenarbeit mit zwei Stiftungen, die im Bereich des Mikrokredits aktiv sind. Hierbei handelt es sich um eine Testphase, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist.

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V. Arbeitsmarktmassnahmen Seite 31

C. Personelle Mittel

2003 waren 20 Personen im Ressort Arbeitsmarktmassnahmen tätig. Die Stellen waren wie folgt aufgeteilt : Funktion Stellenprozente

Leitung 100

Bildungsmassnahmen 640

Beschäftigungsmassnahmen 750

Grundsatzfragen und spezielle Massnahmen

300

Total 1790

D. Ausblick

Für das Jahr 2004 budgetierten die Kantone rund 31'000 Jahresplätze für cirka 645 Millionen Franken. Im Ressort TCAM stehen die Weiterführung bisheriger Ar-beiten, aber auch einige Neuorientierungen an.

Zu erwähnen ist die Evaluation des Pilots Finanzierung AMM. Der Schlussbericht wird per Mitte 2004 erwartet. Der Entscheid über die Einführung des Globalbud-gets auf gesamtschweizerischem Niveau wird in den folgenden Monaten fallen.

Als Folge der am 1.7.2003 in Kraft gesetzten AVIG Revision wird das Ressort TCAM das Kreisschreiben über die arbeitsmarktlichen Massnahmen per 1.1.2005 einer technischen Revision unterziehen.

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VI. Inspektorat Seite 32

VI. Inspektorat

A. Einleitung

Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insol-venzentschädigung (AVIG) sieht folgende Entschädigungsarten vor:

l Arbeitslosenentschädigung (ALE)

l Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

l Schlechtwetterentschädigung (SWE)

l Insolvenzentschädigung (IE)

l Leistungen für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslo-sigkeit (arbeitsmarktliche Massnahmen)

Gestützt auf Art. 83 Abs. 1 AVIG prüft das Inspektorat in regelmässigen Abständen die mit dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung beauftragten Stellen. Am 1. Ja-nuar 2003 waren 25 öffentliche und 18 private Arbeitslosenkassen mit 162 Zahl-stellen sowie 130 regionale Arbeitsvermittlungszentren im Vollzug der Arbeitslo-senversicherung tätig.

B. Aufgaben

1. Revision der Arbeitslosenkassen

Anlässlich der Kassenrevision werden stichprobenweise Auszahlungen an Versi-cherte und Arbeitgeber auf ihre Gesetzmässigkeit hin überprüft. Die Kassenrevisi-on dient der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung, der rechtmässi-gen Verwendung der finanziellen Mittel des Ausgleichsfonds und der Verhütung von Missbräuchen. Die Kassenrevision beinhalten aber nebst dem kontrollieren-den auch ein beratendes Element. Anlässlich unseres Besuches bietet sich den Kassenmitarbeitern die Möglichkeit, Vollzugsfragen mit dem Revisor zu bespre-chen und ihn auf besondere Schwierigkeiten oder mögliche Schwachstellen im Gesetzesvollzug aufmerksam zu machen.

Statistische Angaben zu den Kassenrevisionen

Jahr Anzahl kontrol-lierte Kassen

Auszahlungssumme im Revisionszeitraum

Geprüfte Summe Revisionsquote

2001 83 3'480'355’077 81'846’737 2,4 %

2002 81 1'871'738'866 74'273'490 4,0 %

2003 73 3'626161'402 109'543620 3,0 %

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VI. Inspektorat Seite 33

Beanstandungen

Rückforderbar Nicht rückforderbar Total Jahr

Geprüfte Fälle

Fälle Betrag Fälle Betrag Fälle Betrag

2001 3’583 205 1'296'296 57 196'091 262 1'492'388

2002 3'177 196 1'229'191 83 303'833 279 1'533'024

2003 4'033 307 2'448'585 85 228'692 392 2'677'277

2. Gesuche um Befreiung von der Ersatzpflicht

Hat die Kasse Leistungen unrechtmässig ausbezahlt und erweist sich die Rückfor-derung als uneinbringlich, kann sie bzw. der Kassenträger bei der Ausgleichsstelle ein Gesuch um Befreiung von der Ersatzpflicht einreichen. Dem Gesuch wird ent-sprochen, wenn das Verschulden der Kasse an der unrechtmässigen Auszahlung leicht wiegt.

Gesuche um Befreiung von der Ersatzpflicht

Anzahl Entscheide Abschreibungen zu Lasten Jahr

Anzahl Gesuche

Entsprochen Teilw. ent -sprochen Abgewiesen Fonds Trägers

2001 1’269 1’197 2 69 8'544'665 539'708

2002 1'281 1'191 4 86 12'447'321 322'936

2003 1'106 987 7 112 7'155'268 559'610

Von den 119 abgewiesenen Gesuchen ergaben sich deren 39 aus uneinbringli-chen Rückforderungen aufgrund von Revisionsbeanstandungen im Gesamtbetrag von Fr. 192'311. Wegen der auf Fr. 10'000 pro Schadenfall begrenzten Trägerhaftung verminderte sich die Haftungssumme von Fr. 683'361 um Fr. 123'751 auf Fr. 559'610.

3. Arbeitgeberkontrollen

In den Bereichen Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung lassen die Kas-senakten jeweils keine abschliessende Beurteilung über den rechtmässigen Leis-tungsbezug durch die Arbeitgeber zu. Um sicherzustellen, dass die Ausfallstunden auch tatsächlich im geltend gemachten Umfang entstanden sind, führen wir stich-probenweise Kontrollen bei den leistungsempfangenden Arbeitgebern durch.

Kurzarbeitsentschädigung

Rückforderungen Nachzahlungen Jahr Geprüfte Betriebe Anzahl Fr. Anzahl Fr.

2001 95 48 1'044'876 1 1'884

2002 86 56 1'254'063 1 241

2003 84 56 1'954'220 0 0

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VI. Inspektorat Seite 34

Schlechtwetterentschädigung

Rückforderungen Nachzahlungen Jahr

Geprüfte Be-triebe Anzahl Fr. Anzahl Fr.

2001 16 10 315'654 0 0

2002 22 15 421'532 0 0

2003 28 22 378'211 1 458

21 Arbeitgeberkontrollen wurden von Treuhandfirmen durchgeführt. Die Fertigstel-lung und Eröffnung der Kontrollergebnisse an die Arbeitgeber erfolgt jeweils durch uns.

Bei den Arbeitgeberkontrollen wird der Missbrauchsproblematik besondere Auf-merksamkeit geschenkt. Im Berichtsjahr musste in 7 Fällen auf einen missbräuch-lichen Leistungsbezug erkannt werden. In 24 Fällen war der Vorsatz zu einem missbräuchlichen Bezug nicht klar nachzuweisen und in 50 Fällen handelte es sich um ein „Fehlverhalten“ des Arbeitgebers infolge Unkenntnis der Gesetzesbestim-mungen. Bei einem missbräuchlichen Leistungsbezug erheben wir gegen den schuldhaften Arbeitgeber Strafanzeige, sobald die Rückforderungsverfügung in Rechtskraft erwachsen ist.

Seit 1992 wurden 69 Strafanzeigen eingereicht. Von den 60 rechtskräftig ent-schiedenen Anzeigen endeten

l 27 mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung unter Kostenauferlegung,

l 8 mit Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 8'000 Franken.

l 25 mit Verurteilungen zu bedingten Gefängnisstrafen bis zu 12 Monaten und Bussen zwischen 350 und 8'000 Franken,

4. Revision der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

Die Aufgaben und Pflichten der RAV liegen in den Bereichen Kontrolle, Beratung, Arbeitsvermittlung, Zuweisung von arbeitsmarktlichen Massnahmen und im Sank-tionswesen. Mit unserer Dossierrevision soll sichergestellt werden, dass die RAV ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform erfüllen.

RAV - Revision

Ergebnis Jahr

Kontrollierte RAV

Geprüfte Fälle

Bemerkungen Beanstandungen Betrag Revisions-

quote

2003 25 1'024 32 58 72'050 1,3 %

5. AVIG-/AVIV-Revision

Die per 1.7.2003 in Kraft getretene Gesetzes- und Verordnungsrevision hat uns in der ersten Jahreshälfte zeitlich stark beansprucht. Die Ausgestaltung einzelner Verordnungsartikel erwies sich als weit schwieriger als angenommen. Daneben galt es Weisungen, Übergangsbestimmungen und Schulungsunterlagen zu erar-beiten sowie die Vollzugsformulare anzupassen.

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VI. Inspektorat Seite 35

6. Schulung

Im Berichtsjahr wurden wiederum Erstausbildungskurse für Kassenmitarbeiter an-geboten. Wir haben in sechs zwei- bzw. dreitägigen Kursen die Module An-spruchsvoraussetzungen und Entschädigung unterrichtet.

Für die Bildungsbeauftragten der Kassen und der kantonalen Amtsstellen stand zudem eine Schulung über die AVIG-/AVIV-Revision in den Sprachen deutsch und französisch auf dem Programm.

C. Personelle Mittel

Das Inspektorat verfügte über folgende Personaleinheiten:

Funktionen Stellenprozente

Kassen- und RAV-Revisionen / Arbeitgeberkontrollen 800

Arbeitgeberkontrollen 150

Kontrollmandate an Externe 30

Anfragen von Vollzugsstellen, Befreiungsgesuche, Schulung 90

Leitung und Grundlagenarbeiten 150

Total 1220

D. Ausblick

Überarbeiten der Kreisschreiben Kurzarbeitsentschädigung und Schlechtwetter-entschädigung.

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VII. Informationssystem AVAM Seite 36

VII. Informationssystem AVAM

AVAM-Betrieb

A. Einleitung

Das seco betreibt im Auftrag des Bundes zur Unterstützung der AVG/AVIG-Vollzugsstellen neben dem Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen (ASAL) ein elektronisches Informationssystem für die öffentliche Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (AVAM) zur Wiedereingliederung arbeitsloser Personen (Ad-ministration, Beratung, Auslösen von Zahlungen). Die auszahlungsrelevanten Da-ten aus AVAM werden zur Weiterbearbeitung über eine elektronische Schnittstelle an das Auszahlungssystem ASAL transferiert.

AVAM bietet auch Dienstleistungen zu Gunsten des Bereiches der interinstitutio-nellen Zusammenarbeit an. Beispiele sind hier die Weiterbildungsangebotsbörse WAB der Berufsberatungsstellen sowie die Weitergabe von Stellensuchendenda-ten via Internet an die private Arbeitsvermittlung oder von Stellenangeboten an www.treffpunkt-arbeit.ch. Das System wurde 1993 eingeführt und seither laufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt.

B. Aufgaben

Die Gruppe AVAM-Betrieb stellt den fachlichen und organisatorischen Betrieb des Systems AVAM sicher und realisiert in Zusammenarbeit mit Benutzervertretern und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Systemerweite-rungen, -Anpassungen und -Verbesserungen.

Wie in den letzten Jahren üblich geworden, wies AVAM auch 2003 eine sehr hohe Verfügbarkeit auf. Die Service-Vereinbarung BIT – seco konnte eingehalten wer-den (siehe unten). Die Performance, d.h. die Antwortzeit bei Systemabfragen war ausgezeichnet.

Folgende Service-Vereinbarungen (Service Level Agreement, SLA) konnten mit dem BIT abgeschlossen werden:

• Support

• Betrieb Kundenapplikation & Server-Hostling

Zwischen BFA, BIT und seco:

• Betrieb BUR2000 inkl. AVAM/ASAL-Schnittstelle zu BUR2000

Page 44: Direktion für Arbeit

VII. Informationssystem AVAM Seite 37

1. AVAM-Release 3.1: Systemanpassungen an die AVG/AVIG-Revision

Die Systemanpassungen an die AVIG/AVIV-Revision konnten erfolgreich abge-schlossen werden. Die Einführung in die Produktion erfolgte am 5./6. Juli 2003.

Die wichtigsten Anpassungen erfolgten im Bereich „Arbeitsmarktliche Massnah-men“ (kantonale Kompetenz, Schnupperlehre/Eignungsabklärung, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit).

2. AVAM-Release 3.0: Anschluss an das Vermittlungssystem der Europäischen Union EURES

Das Projekt EURES-AVAM ist ein Teil des Gesamtprojektes „EURES“ und befasst sich mit dem Anschluss und dem Datenaustausch zwischen dem nationalen und internationalen Informationssystem für die EU-weite Vermittlung von interessierten Personen.

Nach der Einführung des AVAM-Releases 3.1 konnten die Arbeiten fortgesetzt werden. Nach Abschluss der Tests mit Brüssel im Oktober/November 2003 wird die Einführung in die Produktion anfangs 2004 erfolgen.

C. Personelle Mittel Team AVAM Betrieb Bereich Stellenprozente

AVAM Betrieb 550

1. Einige Eckwerte zum System AVAM

Kriterium Anzahl

Anzahl aktive Benutzerstellen AVAM in der ganzen CH 418

Anzahl angemeldete Benutzer 4‘489

Parallel arbeitende Benutzer im System 2’500–2‘900

Benutzeranmeldungen am System pro Tag 5‘000

Durchschnittliche Anzahl Datensatzzugriffe/Tag 60'000‘000

Durchschnittliche Antwortzeit auf dem Rechner gemes-sen

0,05 sek.

Durchschnittliche Verfügbarkeit des Systems (Host) 99.9 %

System in Betrieb seit 1993

Geplante Ablösung ca. ab 2007

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VII. Informationssystem AVAM Seite 38

D. Ausblick

1. Unterhalt AVAM im Jahr 2004

Das Informationssystem AVAM wird nicht mehr weiterentwickelt. Bis zur Ablösung voraussichtlich per Ende 2007 werden die Benutzer weiterhin aktiv unterstützt (Support über Hotline, Benutzeradministration), Fehler in der Applikation bereinigt und Auswirkungen laufender Gesetzes- und Vollzugsänderungen in das System implementiert. Änderungsanträge werden vom ILA AVAM beurteilt (Kosten – Nut-zen) und entschieden. Neben der Sicherstellung des laufenden AVAM-Betriebes wird prioritär das Projekt Neukonzeption AVAM unterstützt.

2. EURES

Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU schafft das seco mit AVAM die technischen Voraussetzungen, damit ausgewählte Stellenangebote mit den EU-Staaten ausgetauscht werden können. Die Einführung wird in der zweiten Woche 2004 erfolgen.

3. AVAM-Release 3.2

Ein voraussichtlich letzter Release wurde vom ILA AVAM im Jahre 2003 bewilligt. Er umfasst ausgewählte Änderungsanträge vorwiegend aus dem Bereich der „Un-ternehmer-Informationsbewirtschaftung Funktion „UFO“ und dient in erster Linie der Verbesserung der Nutzbarkeit bestehender Funktionalitäten. Die Einführung ist für das 4. Quartal 2004 vorgesehen.

Neukonzeption AVAM

A. Einleitung

Das zukünftige AVAM wird vollständig neu konzipiert. Ausgehend von den Ge-schäftsprozessen und den bekannten Schwachstellen im bestehenden System AVAM werden die Anforderungen der Benutzer an die zukünftige Informatiklösung festgelegt. In mehreren Arbeitsteams wird vom AVAM-Team gemeinsam mit Be-nutzervertretern und dem BIT (Bundesamt für Informatik und Telekommunikation) das Konzept erarbeitet. Mit verschiedenen Prototypen und deren Auswertung wird unter anderem die technische Machbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit geprüft.

Das Projekt befindet sich in der Projektphase ‚Detailkonzeption'. Sie wird vor-aussichtlich Ende März 2004 abgeschlossen.

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VII. Informationssystem AVAM Seite 39

Der starke Einbezug von Benutzervertretern bei der Erarbeitung des Konzepts ist dem Leistungsbereich TC ein starkes Anliegen. Die Zusammenarbeit mit den über 30 Kantonsvertretern, welche zum Teil zu rund 50 % ihrer Arbeitszeit im Projekt eingebunden sind, sowie mit den vielen sporadisch involvierten Vertretern der Kantone wird vom Projektteam als sehr positiv empfunden und deren Engagement im Projekt sehr geschätzt. Diese enge Zusammenarbeit wird auch in der Realisie-rung fortgeführt.

Die anschliessende Termin- und Meilensteinplanung zeigt auf, welche Projekt-schritte 2003 in Angriff genommen wurden und wie die Phase Detailkonzeption abgeschlossen wird.

Mit der Erhebung eines Geschäftsprozessmodells wurden die Prozesse visuali-siert, die neu durch das System zu unterstützen sind.

B. Projektstand und Ergebnisse

Das Geschäftsprozessmodell wurde von den Prozessteams erarbeitet und TC-intern sowie von den Prozesseignern abgenommen und akzeptiert. Die BUC

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VII. Informationssystem AVAM Seite 40

Teams haben die Beschreibung der Business Use Case (Geschäftsfälle, die durch IT unterstützt werden) abgeschlossen.

In einem nächsten Schritt (Realisierung) werden die Teams unter Leitung des BIT (Bundesamt für Informatik und Telekommunikation) mit der Beschreibung der Sys-tem Use Case (weitere Konkretisierung der Business Use Use Cases) beginnen.

Sämtliche fachlichen und technischen Anforderungen sind erhoben und beschrie-ben, Lösungen oder zumindest Lösungsansätze sind in Konzepten festgelegt und von allen Beteiligten akzeptiert, offene Punkte sind ausgewiesen.

Die wesentlichen Entscheidungsunterlagen sind erstellt, der Bericht Detailkonzep-tion AVAM liegt in einer abgabebereiten Fassung vor, die Planung, Kosten und Wirtschaftlichkeit sind erhoben.

Konzepte, erarbeitete Resultate und wichtige Entscheide können im TCNet einge-sehen und abgerufen werden.

Link: http://tcnet.seco.admin.ch/neukonzeption/nkstart.html

Übersicht zukünftiges Gesamtsystem

C. Personelle Mittel Bereich Stellenprozente

Neukonzeption 690

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VII. Informationssystem AVAM Seite 41

D. Ausblick

Zur Zeit erfolgen die Phasenabschlussarbeiten und Vorbereitungen für die Phase „Realisierung“. Wie Sie ebenfalls aus der Termin- und Meilensteinplanung ent-nehmen können, stehen zu Beginn der nächsten Phase (Realisierung und Einfüh-rung) die Modellierung der „System Use Case“ (Anwendungsfall) und eine oder mehrere WTO-Ausschreibungen für Teilbereiche oder Systeme im Vordergrund.

Die vollständige Ablösung der bestehenden Applikation erfolgt voraussichtlich En-de 2007.

AVAM-Mediamatik

A. Einleitung

Die Gruppe Mediamatik befasst sich mit der Aufbereitung von AVAM-Daten für die Öffentlichkeit. Sie verfolgt dabei die Zielsetzungen, den Aktoren auf dem Arbeits-markt zu einer besseren Arbeitsmarkttransparenz zu verhelfen, die Eingeninitiative der Stellensuchenden zu fördern, die interinstitutionelle Zusammenarbeit sowie die Vollzugsarbeiten der RAV und LAM zu unterstützen. Sie setzt dazu eMedien wie Teletext, Internet, Intranet (TCnet), SSI (Self Service Information-Terminals) ein. Zusammen mit dem Ressort TCSB ist die Gruppe Mediamatik für den Betrieb, die Weiterentwicklung und Wartung der Internet- und Intranetserver zuständig. Die Gruppe Mediamatik bildet Informatiklernende aus.

B. Aufgaben

1. Informatiklehre

Im letzen Sommer schloss ein weiterer von uns ausgebildeter Lehrling seine Lehre als eidg. dipl. Informatiker mit Erfolg ab. Bis jetzt haben 5 Lehrlinge erfolgreich die Lehre als Informatiker abgeschlossen. Der Lehr- und Einsatzplan der Informatik-lehre wurde in der Version 6 gutgeheissen. Dieser beinhaltet eine Beschreibung der Rollen in der Ausbildung der Informatiklehrlinge.

2. Betrieb

Die nachfolgend beschriebenen Server konnten im letzten Jahr ohne Probleme be-trieben und die entsprechenden Dienstleistungen der breiten Öffentlichkeit zur Ver-fügung gestellt werden:

l offene Stellen (Teletext, SSI; Internet www.treffpunkt-arbeit.ch), als Plattform des Bereichs Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung);

l AVAMSTS, Stellensuchende, die ihre Daten an die private Arbeitsvermittlung weiterleiten wollen (Internet, passwortgeschützter Bereich, Betrieb im BIT);

l Weiterbildungsangebotsbörse WAB ( www.w-a-b.ch, SSI);

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VII. Informationssystem AVAM Seite 42

l Lehrstellen (Internet www.lehrstellen.ch, SSI); Das Upload der Lehrstellen mit der französischen Schweiz und dem Kanton Bern.

3. Projekt eGovernment Die Phase der Detailkonzeption des Teilprojekts eGovernment als Teil des Projek-tes „Detailkonzeption AVAM-ASAL“ wurde im Herbst abgeschlossen und von der POL gutgeheissen. Darin wird die im nachfolgenden Schema skizzierte Lösung beschrieben:

Lösungsbeschreibung eGovernment:

Es sind insbesondere zwei Hauptteile des Projektes hervorzuheben:

l Anpassung aller Umsysteme eGovernment, der Schnittstellen und der Funkti-onalität an die Gegebenheiten des neuen AVAM

l Erstellung (Anpassung, Erweiterung) des JobRooms (Anmeldung, Verwaltung und Suchen von Stellen)

Das Teilprojekt ist somit abgeschlossen. Für die nächste Phase (Realisierung) wird das Projekt als eigenständiges Projekt gestartet und dem ILA-AVAM überge-ben.

Internet (Portale)

AVAM

SSI Teletext

LENA www.treffpunkt-arbeit.ch

www.admin.ch/avamsts

www.w-a-b.ch

Jobschnittstelle

WAB

System eGovernment

JobRoom*

WAB*

Daten-dreh-schei-be* Hilfsdaten

ASAL

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VII. Informationssystem AVAM Seite 43

C. Personelle Mittel Bereich Stellenprozente

Mediamatik 290

Informatiklernende 500

D. Ausblick

Neben der Sicherstellung des laufenden Betriebes im Bereich Intranet, Internet, SSI und Teletext sowie der Ausbildung der Informatiklernenden stehen drei Tätig-keitsfelder im Mittelpunkt:

l Mitarbeit bei der Realisierung der Neukonzeption AVAM;

l Antrag auf Freigabe zur Realisierung einer ersten Phase aus dem Konzept eGovernment an den ILA AVAM;

l Realisierung dieser freigegebenen Phase eGovernment (Aufbau der nötigen Infrastruktur; Softwareentwicklungsumgebung; Anwendung „Jobroom-Matching-Pilot“; Architekturkonzept).

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VIII. RAV-Koordination Seite 44

VIII. RAV-Koordination

A. Einleitung

Die im Berichtsjahr vorgenommenen Auswertungen der Daten für das Jahr 2002 zeigen, dass ausnahmslos alle Kantone die in der Vereinbarung festgelegten vier Ziele konsequent verfolgt und die erwarteten positiven Wirkungen erreicht haben.

So darf festgestellt werden, dass die Wirkungen im Vergleich zum Vorjahr noch besser erfüllt worden sind, indem eine Abnahme von insgesamt 1.68 Millionen Be-zugstagen oder einer Einsparung von 250 Millionen Franken erzielt worden ist.

Mit der per 1. Januar 2003 in Kraft getretenen neuen Vereinbarung 2003 wird wei-terhin der Grundsatz der wirkungsorientierten Steuerung mit den vier bekannten Wirkungszielen verfolgt. Hingegen wurde die Messung der Wirkung geändert, in-dem neu auch nicht korrigierte Daten (= Rohdaten) miteinbezogen werden. Auch wurde das Bonus-/Malussystem abgeschafft. Flankierend wurden verschiedenste Projekte initiiert und in einem Massnahmenkatalog festgehalten (z.B. Kundenbe-fragung, Führungskennzahlen).

Mit den Erfahrungsaustausch-Tagungen soll den Kantonen eine Plattform gege-ben werden, um die Ausrichtung der Vollzugstätigkeit auf die Wirkungsziele zu för-dern. Eine erste Tagung wurde im Dezember 2003 durchgeführt. Weitere werden folgen.

Die Finanzierung der Vollzugskosten konnte im Rahmen der neuen VKE problem-los gewährleistet werden, wurde doch auch dieses Jahr der von der VKE vorgege-bene Plafonds nicht ausgeschöpft. Dagegen haben sich die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr infolge der stark gestiegenen Zahl der gemeldeten Stellensuchenden als RAV-Kunden massiv von Fr. 292.8 Mio. auf Fr. 366 Mio erhöht.

B. Aufgaben

1. Wirkungsorientierte Vereinbarung RAV/LAM/Kantonale Amts-stelle

a) Vereinbarung mit den Kantonen 2000

Die von Anfang 2000 bis Ende 2002 geltende Vereinbarung zwischen dem Eidge-nössischen Volkswirtschaftsdepartement und den kantonalen Regierungen gibt den Kantonen vier Wirkungsziele vor: Die rasche Wiedereingliederung Arbeitslo-ser, die Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit, die Verringerung der Anzahl Aus-steuerungen und die Vermeidung von Wiederanmeldungen bei den regionalen Ar-beitsvermittlungszentren.

Die im Berichtsjahr vorgenommenen Auswertung der Daten für das Jahr 2002 zei-gen, dass ausnahmslos alle Kantone die in der Vereinbarung festgelegten vier Zie-le konsequent verfolgt und die erwarteten positiven Wirkungen erreicht haben. Da-

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bei ist es den RAV gelungen, die Hauptaufgabe der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der gemeldeten Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr noch besser zu erfüllen. Die Anzahl der Bezugstage von Arbeitslosentaggeld pro Leistungsbezüger konnte von 140 Tagen im Jahr 2001 auf 129 Tage im Jahr 2002 gesenkt werden. Dies entspricht einer Abnahme im Be-richtsjahr von insgesamt 1.68 Millionen Bezugstagen oder einer Einsparung von 250 Millionen Franken. Mit ihrer sachkundigen Vermittlungstätigkeit und dem zweckmässigen Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen konnten die RAV somit die gemeldeten Stellensuchenden trotz steigender Arbeitslosigkeit und einem im-mer kleiner werdenden Stellenangebot im Durchschnitt rascher wieder in den Ar-beitsmarkt integrieren.

Die abgerechneten Verwaltungskosten RAV/LAM/KAST haben im Jahr 2002 rund 319.8 Millionen Franken (2001: 229.1 Mio. Fr.) betragen, was 6.1 Prozent (7,6 %) des Gesamtaufwands der Arbeitslosenversicherung entspricht. Zu Beginn des Jahres 2002 starteten die RAV mit 129’849 (115’732) gemeldeten Stellensuchen-den. Zusammen mit den Neuanmeldungen im Verlaufe des Jahres von 259’494 (199’351) belief sich die Zahl der kostenrelevanten Kunden der RAV auf 389’343 (315’083). Legt man die Vollzugskosten auf diese Zahl um, ergibt sich im Durch-schnitt ein Verwaltungskostenanteil pro betreutem Stellensuchendem von Fr. 821.4 (867.3).

Bei einer Taggeldhöhe von Fr. 149.6 für das Jahr 2002 müssen die RAV die ge-meldeten Stellensuchenden 14 Tage (2001: 12.7 Tage) früher wieder in den Ar-beitsmarkt integrieren, um die Verwaltungskosten abzudecken. Jeder weitere Tag reduzierter Stellensuche und Arbeitslosigkeit kann als „RAV-Rendite“ zugunsten der ALV und der schweizerischen Volkswirtschaft betrachtet werden.

Die Vereinbarung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Wirkungen der Kantone nicht nur von der Qualität ihrer Leistung, sondern auch von nicht beeinflussbaren äusseren Rahmenbedingungen abhängen. Um einen gesamtschweizerischen Vergleich zu ermöglichen, werden mit Hilfe eines ökonometrischen Modells die exogenen Einflüsse auf die Wirkungen der einzelnen Kantone ermittelt und die Wirkungen der Kantone entsprechend korrigiert. Daraus resultiert der sogenannte korrigierte Wirkungsindex, der als Massstab für das Benchmarking und die Bonus-zuteilung dient. Damit die Kantone einen Anreiz haben, die Wirkungen zu optimie-ren, erhalten sie – falls ihr korrigierter Wirkungsindex gleich oder grösser ist als der schweizerische Mittelwert – einen Bonus ausbezahlt. Auf einen Malus wurde wie-derum verzichtet.

Die korrigierte Wirkungsmessung für das Jahr 2002 (Anhang 11) zeigt folgendes Bild: 17 Kantone lagen auf oder über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 100 Punkten (100 bis 128), 9 Kantone darunter (84 bis 99). Der höchste Bo-nus betrug 1'122’708 Franken, der kleinste 2’291 Franken, die Summe aller Boni belief sich auf rund 5.62 Millionen Franken.

b) Vereinbarung mit den Kantonen 2003

Am 1. Januar 2003 ist die Vereinbarung RAV/LAM/KAST 2003 in Kraft getreten (gültig bis 31. Dezember 2005). Der Grundsatz der wirkungsorientierten Steuerung bildet weiterhin der Grundpfeiler der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftdepartement und den kantonalen Regierungen. Die vier Wirkungs-ziele bleiben unverändert; die Definition der Wirkungsindikatoren zwecks Messung der Wirkungsziele sind geringfügig angepasst worden. Ebenfalls unverändert bleibt die bisherige Gewichtung der Wirkungsziele. Die Messung der Wirkungen erfolgt

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VIII. RAV-Koordination Seite 46

nun auf der Ebene der exogen nicht korrigierten Daten (= Rohdaten) und der exo-gen bereinigten Daten. Und zwar als gemessene Wirkung an sich wie auch je als Veränderungsrate zum Vorjahr innerhalb des betrachteten Kantons. Das ökono-metrische Modell tritt damit in den Hintergrund.

Mit der Vereinbarung 2003 ist der Wettbewerb zwischen den Kantonen gemildert und der Aspekt des Lernens von einander („best practice“) aufgewertet worden. Die bisherige monetäre Ausgestaltung des Anreizsystems ist in der Vereinbarung 2003 durch die Lagebeurteilung ersetzt worden. Unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Rahmenbedingungen beschreibt und beurteilt die Ausgleichsstelle in einem jährlichen Bericht Allgemeine Lagebeurteilung die Wirkungen und Leistun-gen der kantonalen AVIG-Vollzugsstellen. Mit jenen Kantonen, welche wiederholt negative oder einmalig stark abweichende Entwicklungstendenzen aufweisen, wird von der Ausgleichstelle eine Besondere Lagebeurteilung durchgeführt. Die betref-fenden Kantone müssen Optimierungsmassnahmen in die Wege leiten, welche anschliessend mit einer Evaluation überprüft werden. (vgl. hierzu Anhang 12).

Um die Kantone bei ihrer Ausrichtung der Vollzugstätigkeit auf die Wirkungsziele zu unterstützen, ist im Dezember 2003 durch die Ausgleichsstelle der erste inter-kantonaler Erfahrungsaustausch organisiert worden. Nachdem zwei Experten prä-sentiert haben, wie Organisationen von einander lernen können, ist den anwesen-den Amtsleitern, RAV-Koordinatoren und RAV-Leitern während eines Tages eine Plattform geboten worden, um zu den beiden Themen „Sanktionsverhalten der RAV“ und „Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen“ ihre Erfahrungen austauschen zu können.

Mit den halbjährlich von der Ausgleichsstelle zur Verfügung gestellten Interpretati-onshilfen erhalten die Kantone schliesslich seit Mitte des Berichtsjahres ein Hilfs-mittel, mit dem sie ihre Wirkungs- und Leistungsdaten besser beurteilen und Opti-mierungsmöglichkeiten aufdecken können.

2. Finanzierung der RAV/LAM/KAST

Konnte im Jahre 2001 noch eine starke Abnahme der Anzahl bei den RAV gemel-deten Stellensuchenden registriert werden, kehrte der Trend bereits im Jahr 2002 wieder um und setzte sich im Berichtsjahr fort. Für das Jahr 2003 musste wieder-um ein bedeutender Anstieg verzeichnet werden.

Die Vollzugskosten stiegen daher auch beträchtlich. Dank der Flexibilität der Voll-zugskostenentschädigungs-Verordnung VKE, die der Finanzierung zugrunde liegt, konnten die Kantone diese Herausforderung gut meistern.

Auch in diesem Berichtsjahr musste kein Kanton Art. 7 VKE beanspruchen und um ausserordentliche Finanzmittel nachsuchen. Eine Bevorschussung von Investiti-onskosten nach Art. 5 haben 3 Kantone beantragt.

Konnte im Jahre 2001 noch eine starke Abnahme der Anzahl der gemeldeten Stel-lensuchenden festgestellt werden, musste bereits für das Jahr 2002 wieder ein bedeutender Anstieg registriert werden. Das gleiche Szenario war auch für das laufende Jahr bezeichnend.

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Die Entwicklung der Vollzugskosten:

Jahr

Gesamtkosten RAV/LAM/KAST

in Mio.

Anteil der Kosten an den Gesamtausgaben des ALV-Fonds

1996 (Aufbaujahr) 143,6 2.71 %

1997 (Aufbaujahr) 269,9 5.32 %

1998 303,7 5.76 %

1999 339,2 6.36 %

2000 345,9 8.24 %

2001 280,9 7.80 %

2002 292,8 5.58 %

2003 361 5,8 %

3. Ausbildung

Zusammenarbeit mit dem VSAA

Die Zusammenarbeit zwischen dem VSAA und der Ausgleichsstelle in der Direkti-on für Arbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung wurden bereits im Jahre 2002 in einer Rahmenvereinbarung definiert. Die Ausgleichsstelle konzentriert sich auf strategische Themen im Bereich AVIG und AVG sowie auf spezielle Gebiete, wie u.a. Rechtsfragen, AVAM, Personenverkehrsabkommen etc.). Im Berichtsjahr wurde von der Ausgleichsstelle eine umfassende Ausbildung für die Änderungen der AVIG Revision durchgeführt.

Ein Schwerpunkt und Sorgenkind des VSAA wie der Ausgleichsstelle ist die be-rufsbegleitende Ausbildung zum Personalberater mit eidgenössischem Fachaus-weis. Leider ist in der Westschweiz das Angebot noch sehr beschränkt, weshalb viele Personalberatende die Ausbildung zum/r Personalfachmann/frau besuchen. Aber auch in der Deutschschweiz sind zu wenige Kandidaten an der Ausbildung interessiert, was sich letztendlich auf die Kostenstruktur bei den Anbietern wie beim VSAA auswirkt. Im Berichtsjahr haben nur 40 Personen aus der ganzen Schweiz die Ausbildung erfolgreich absolviert. Dabei handelte es sich um 38 RAV-Mitarbeiter und 2 Privatpersonen. 8 haben nicht bestanden.

Seit mehr als einem Jahr steht der VSAA in Verhandlungen mit fünf Verbänden, welche die Ausbildung zum/r Personalfachmann/frau mit eidgenössischen Fach-ausweis, Fachrichtung Personalberatung (nicht modularer Ausbildungsgang) initi-iert haben. Das Ziel ist, die beiden Fachausweise ab 2006 zusammenzuführen.

Das Ausbildungsmonitoring wird leider noch immer nicht von allen Kantonen ge-nutzt. Daher ist es der Ausgleichsstelle nicht möglich, eine Übersicht über die ab-solvierten Ausbildungen zu erhalten. Der VSAA hat sich verpflichtet, für das Jahr 2004 bei den Kantonen zu intervenieren und sie aufzufordern, Transparenz im Ausbildungsbereich mittels diesem Instrument zu schaffen.

Mit der AVIG-Revision 2003 wurde in Artikel 85b Abs. 4 AVIG eine neue Bestim-mung in Kraft gesetzt. Danach hat der Bundesrat die beruflichen Anforderungen für die mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung betrauten Personen fest zu legen. Gemäss Konkretisierung auf Verordnungsstufe (Artikel 119b AVIV) müssen dem-nach die entsprechenden RAV-Mitarbeitenden innerhalb von fünf Jahren im Besitz

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des Eidgenössichen Fachausweises Personalberatung oder einer vom VSAA als gleichwertig anerkannten Ausbildung oder Berufserfahrung sein.

4. EURES

Das EURES-Netz konnte weiter konsolidiert werden. Merkbare Präsenz konnte man im Arbeitsmarkt erkennen. Im März 2003 haben Vertreter aller Kantone an ei-ner Informationstagung zum Thema Umsetzung in den Kantonen über EURES teilgenommen.

Die fünf EURES-Berater nahmen an der transnationalen Grundausbildung teil. Im September 2003 wurde ihnen das europäische Diplom verliehen. Damit konnte die Schweiz die fünf Berater offiziell dem Markt vorstellen. Mit den regelmässig statt-findenden EURES-Berater Sitzungen und dem Erfahrungsaustausch im Rahmen von Grenzregionstreffen wurde der Austausch von Marktinformationen verbessert. Die Rekrutierung der sechs neuen EURES-Berater wurde vorangetrieben und war plangemäss im September abgeschlossen. Wie vereinbart führte das seco vor En-de des Jahres eine Vorausbildung (Pre-Training) aller Kandidaten durch.

In die Grenzregion Oberrhein wurde die Schweiz als Mitglied aufgenommen. Dar-an beteiligt sind die Kantone BS, BL, AG, JU und SO.

EURES-AVAM konnte so weit vorbereitet werden, dass die Tests im Jahre 2003 zum Abschluss kamen. Wichtige Informationen rund um EURES sowie zu den Themen Leben und Arbeiten in der Schweiz für Ausländer sind im Internet unter unserer Homepage „www.treffpunkt-arbeit“ und unter www.europa.int/eures zur Verfügung gestellt worden.

5. Kommunikation

a) Zusammenarbeit unter den kantonalen Beauftragten für Kommunikation und Information

Mitte Mai fand die Jahrestagung der Kommunikationsbeauftragten der Kantone statt. Sie diente dem Erfahrungsaustausch, der Absprache künftiger gemeinsamer Kommunikationsmassnahmen und der Weiterbildung der Teilnehmenden.

Den Kommunikationsbeauftragten der Kantone wurde im November zudem in ei-nem zweitägigen Kurs die Möglichkeit geboten, die erfolgreiche Planung und Um-setzung von öffentlichen Anlässen zu lernen und zu üben.

b) Fachmesse „Personal Swiss“

Zusammen mit dem Verband schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) hat die Aus-gleichstelle im Mai wiederum an der in Zürich durchgeführten Fachmesse für das Personalwesen „Personal Swiss“ unter dem Logo „Service public“ an einem viel-besuchten Stand die Dienstleistungen der RAV vorgestellt. Diese Veranstaltung darf als Erfolg für das Image der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Fachwelt gewertet werden.

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c) Internet

www.treffpunkt-arbeit.ch wird immer mehr genutzt. Im Jahr 2003 wurden rund 2,1 Mio. Besuche auf unserer Website registriert. Pro Monat sind es im Schnitt etwa 170'000. www.treffpunkt-arbeit.ch bietet umfassende Informationen für Arbeitslose über die ersten Schritte, finanzielle Leistungen, Gesetze und Broschüren. Stellen-suchende finden neben Links zu privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitsämtern ei-ne Datenbank mit mehreren Tausend offenen Stellen. 2003 wurden über 3,8 Mio. offene Stellen auf unserer Website gesichtet, das heisst im Schnitt rund 10'400 pro Tag. Arbeitgebern dient die Website unter anderem als Plattform für die Meldung von offenen Stellen. Im Schnitt wurden 2003 auf unserer Website pro Monat rund 900 offene Stellen von Arbeitgebern angemeldet. Die Website liefert zudem aus-führliche Informationen zum Thema Arbeit, wie zum Beispiel über den freien Per-sonenverkehr, EURES, Arbeitsmarktstatistiken oder die Adressen von RAV und Arbeitslosenkassen. 2003, hat der TC-Bereich 1'365 Mails von Besuchern der Website beantwortet.

d) Teletext

Seit 1993 nutzen wir die Technik des Teletexts, um arbeitsmarktlich relevante In-formationen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Insbe-sondere mit der Verbreitung von Stellenangeboten soll dabei wiederum die Eigen-initiative der Stellensuchenden unterstützt werden. Die Informationen sind auf dem zweiten Fernsehprogramm (SF2 und TSR2 – Rollseiten 501-526).

e) Zusammenarbeit mit anderen Medien

Die RAV-Koordination arbeitet seit mehreren Jahren eng zusammen mit der Zeit-schrift Panorama und mit der Schweizerische Gewerbezeitung SGZ. Auch im Jah-re 2003 wurde von der RAV-Koordination und dem ganzen TC-Bereich viel Infor-mationsmaterial an die Journalisten dieser Zeitungen geliefert. Mehrere Beiträge wurden von TC-Mitarbeitern geschrieben.

6. Optimierung der Organisation der Vollzugsstellen

a) RAV-Tagung unter dem Motto „Vom Feuer noch die Glut?

Die tägliche Arbeit der RAV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ist anspruchsvoll. Die raschen und tiefgreifenden Arbeitsumfeldveränderungen verstärken die Belastun-gen und erhöhen die Herausforderungen an ihre Anpassungsfähigkeit. Auf die Dauer sind dadurch Burn-out Erscheinungen zu befürchten, die zu Krankheiten und zu längerdauernden Ausfällen führen können. Um die ersten Anzeichen einer solchen emotionalen Erschöpfung rechtzeitig erkennen zu können und um die Prävention zu verbessern, hat die RAV-Koordination des seco eine Sensibilisie-rungstagung für die RAV-Leitungen im Jahre 2002 organisiert. Im Anschluss daran hat das seco den Kantonen die Gelegenheit gegeben, das Thema Burn-out mit den RAV Personal weiterzuführen. Zwölf Kantone haben eigene Folgeveranstal-tungen durchgeführt. Dabei wurden mehrere Präventionsmassnahmen erarbeitet.

Im Jahre 2003 fand die Ergebnisveranstaltung statt. Acht Kantone haben dabei den 125 Anwesenden ihre Lösungsansätze vorgestellt, die sie in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Die Themen waren: Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsbelastung, Führung, Personalsaufwertung und Autonomie/Kompetenzen. Mit dieser zweiten

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Tagung hat die RAV-Koordination des seco einen weiteren Impuls für die Präven-tion des Burn-out gegeben. Die Verankerung in der täglichen Arbeit ist nun den Kantone übergeben.

b) Internet-Jobsuchmaschinen

Das Internet hat sich als Marktplatz für Stellensuchende und –Anbieter fest etab-liert und ist weiterhin im Wachsen begriffen. Das steigende Angebot erhöht den Suchaufwand enorm. Zur Unterstützung sind spezialisierte Jobsuchmaschinen auf dem Markt, die eine Informationsselektion vornehmen und diese benutzerfreund-lich aufbereiten. Mit zwei Anbietern wurde in 4 RAV ein Pilotbetrieb durchgeführt und mittels Evaluation überprüft, ob diese Instrumente für den Alltagseinsatz in den RAV geeignet sind.

Der Evaluationsbericht stellt fest, dass beide Produkte die an sie gestellten Anfor-derungen erfüllen. Die angebotenen Informatiklösungen vermag die Personalbera-ter in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren in Beratung und Vermittlung zu unterstützen. Sowohl für die schnelle Aufbereitung der Stellenlage im Rahmen ei-nes Beratungsgespräches mit den Stellensuchenden als auch für die gezielte Stel-lenakquisition eignen sich die getesteten Jobsuchdienste und bilden damit eine sinnvolle Ergänzung zum AVAM. Mit den beiden Anbietern wurden Rahmenverträ-ge abgeschlossen. Den Kantonen haben wir diese Instrumente zum Einsatz emp-fohlen.

D. Personelle Mittel

Die Ressourcen wurden wie folgt auf die einzelnen Aufgabengebiete aufgeteilt: Bereich Stellenprozente

Leitung 40

Wirkungsorientierte Steuerung der Vollzugsstellen / Vereinbarung 2003

220

Grundsatzfragen/ Qualitätssicherung für die Voll-zugsstellen

80

Unterstützungsprozesse für die Vollzugsstellen 10

Zusammenarbeit mit Verbänden/Förderung

Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

20

Kommunikation/Berichtswesen 150

Internationales/EURES 100

Verschiedene Aufgaben 80

Total 720

E. Ausblick

Die Fortsetzung der Projekte und Massnahmen im Zusammenhang mit der wir-kungsorientierten Vereinbarung werden uns auch im Jahre 2004 weiterhin stark

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beschäftigen. Insbesondere gilt es, die angefangenen Projekte „Kundenbefragung“ und „Führungskennzahlen“ abzuschliessen und umzusetzen.

Im Zentrum stehen die Beurteilung der allgemeinen und der besonderen Lage der Kantone sowie die zweite Erfahrungsaustausch-Tagung mit den Kantonen. Eben-so ist es eine permanente Aufgabe, das ökonometrische Modell und die Interpreta-tionshilfen weiterzuentwickeln.

Das für die Schweiz immer noch ziemlich neue Netzwerk für den Arbeitsmarkt der europäischen Union EU, EURES, ist weiter auszubauen und zu konsolidieren. Die Eures-Berater müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiter für gut organisierte Prozesse sorgen.

Auch ist traditionellerweise geplant, für die RAV-Koordinatoren eine interessante Tagung zu einem aktuellen Thema zu organisieren.

Unser Internetauftritt „Treffpunkt-Arbeit“ gilt es, permanent aktuell, interessant und nutzbringend zu halten. Neue Themenfelder und Informationen werden laufend in-tegriert. Für das Jahr 2004 ist zudem vorgesehen, den Auftritt einem Redesign zu unterziehen, um noch flexibler auf neue Anforderungen reagieren zu können.

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IX. LAM-Koordination

A. Aufgaben

1. Bildungsnetzwerk

Die im Tagungsbericht 2002 von Ascona vorgeschlagene Idee der Weiterarbeit in Denkwerkstätten haben alle Kantone gutgeheissen. Die Kantone Bern, Neuen-burg, Wallis, Schwyz und das seco wurden im Rahmen einer LAM-Denkwerkstatt im Jahr 2003 aktiv.

Als erstes hat diese Gruppe eine LAM-Themensammlung erstellt mit allen zentra-len Themen im LAM-Umfeld. Diese Liste wird laufend aktualisiert und ist im TCNet verfügbar.

Weiter hat sich die LAM-Denkwerkstatt auf Wunsch aus Ascona zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit der AVIG-Vollzugsstellen, der Berufsbildung, der Berufs-/Laufbahnberatung und der Arbeitgeber zu fördern. Die institutionalisierte Zusam-menarbeit dieser vier Partner wird als Bildungsnetzwerk bezeichnet und soll mittels einem Positionspapier und kantonalen Tagungen realisiert werden. Erste konkrete Schritte wurden Ende 2003 eingeleitet.

2. eduQua, das schweizerische Qualitätszertifikat für Weiterbil-dungsinstitutionen

Die eduQua-Zertifizierung, ein gemeinsames Projekt seco / BBT mit Unterstützung EDK, VSAA, SVEB wurde anfangs 2001 eingeführt. Seither wurden über 430 Zerti-fizierungen an Weiterbildungsinstitutionen in allen Landesteilen und Kantonen er-teilt.

Im Verlauf des Jahres 2003 wurde das Verfahren überarbeitet. Die neue Version tritt am 01.01.2004 in Kraft. Unverändert geblieben sind die sechs Qualitätskrite-rien und die Überprüfung deren Einhaltung durch fünf unabhängige Zertifizie-rungsstellen. Das Handbuch wurde grundlegend überarbeitet: die Kriterien wurden zum Teil besser definiert und in einem allgemeinen Qualitätszyklus eingebettet, die Anleitungen konkreter und leserlicher formuliert und besondere Verhältnisse der AMM besser berücksichtigt (z.B. in bezug auf die Auswahl der Teilnehmenden etc.). Neu sind ein Audit vor Ort sowie jährliche Zwischenaudits obligatorisch (Ein-haltung der Norm EN45012). Mehr Leistung bedeutet aber auch einen höheren Preis. Die Zertifizierung kostet neu CHF 3'050.- für drei Jahre. Davon gehen CHF 300.- an die Geschäftsstelle, die ab 2004 finanziell selbsttragend wird.

Das Echo in der Tagespresse und in den Medien (z.B. im Kassensturz), wie auch bei den zertifizierten Institutionen und den Kantonen war im Jahr 2003 sehr positiv. Die Anerkennung von eduQua ist weiterhin gestiegen und steht allen interessierten Kantonen zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich unter www.eduqua.ch.

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IX. LAM-Koordination Seite 53

3. Arbeitsmarktbeobachtung

Was die Arbeitsmarktbeobachtung betrifft, haben sich die Anstrengungen der LAM-Koordinination auf die Konsolidierung der Struktur und der Organisation der zwei operationellen regionalen Arbeitsmarktbeobachtungen konzentriert, nämlich AMOSA (Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau und Zug) und ORTE (Ob-servatoire Romand et Tessinois de l’Emploi).

Im Jahre 2003 hat AMOSA eine Studie über den Bank- und Finanzsektor durchge-führt (siehe unter www.amosa.net). Die Ergebnisse dieser Studie haben zu kon-kreten Präventivaktionen seitens der RAV gegenüber der Stellensuchenden, die aus diesem Wirtschaftsektor stammen, geführt. Die Zusammenarbeit zwischen den RAV und den wichtigen Banken der Region wurde beträchtlich verstärkt.

ORTE hat eine Studie über den Industriesektor veröffentlicht (siehe unter www.treffpunkt-arbeit.ch ).

4. Interinstitutionelle Zusammenarbeit - IIZ

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit bezweckt, durch koordinierte Bemühungen aller Institutionen, das bestehende Optimierungs- und Koordinationspotenzial der Vollzugsstellen zu nutzen. Dies im gemeinsamen Bestreben, den wirtschaftlichen und sozialen Ausschluss einer stetig wachsenden Zahl Menschen und den da-durch verbundene Kostenanstieg durch eine rasche und nachhaltige Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt zu verhindern. In 18 Kantonen sind 20 IIZ-Projekte mit unterschiedlichen Kooperationsformen angelaufen und dies immer mit dem Ziel, die Feldversuche in den operativen Alltag zu überführen.

Die gesammelten Erfahrungen wurden im IIZ-Handbuch mit Toolbox zusammen-gefasst und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (siehe auch TCnet oder www.treffpunkt-arbeit.ch oder www.iiz.ch ). Aus- und Weiterbildungsangebote die-nen der Konsolidierung von IIZ.

5. Interpretationshilfen

Die Messung der in der Vereinbarung RAV/LAM/KAST festgelegten Wirkungsziele und deren Ergebnisse vermag nicht zu erklären, weshalb ein Kanton, ein RAV oder ein RAV-Personalberater im Vergleich mit den anderen gute oder weniger gu-te Wirkungen erzielt. Hierzu wurden sogenannte Interpretationshilfen entwickelt und den Vollzugsstellen zur Verfügung gestellt.

Die erstmalige Verbreitung der Interpretationshilfen am 2. Juli 2003 an rund 1700 Personalberatende und RAV-Leitende mittels Serien-Email verlief ohne wesentli-che Probleme. Negative Rückmeldungen seit dem Massenversand der Interpreta-tionshilfeergebnisse blieben weitgehend aus. Verschiedene Adressaten haben sich unaufgefordert positiv zum neuen Instrument geäussert. Da es sich um ein lernendes System handelt, sind die Tests laufend zu verbessern und zu erweitern. Es ist daher wichtig, die Interpretationshilfen halbjährlich zu verbreiten. Mit jeder Verbreitung sind (kleinere) Optimierungen vorzunehmen. Umfassendere (konzep-tionelle) Arbeiten werden sich im Rahmen der geplanten Überführung der Interpre-tationshilfen per 2005 in die LAMDA-Umgebung des seco ergeben. Für das Jahr 2004 ist je ein Versand im Februar und September vorgesehen.

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IX. LAM-Koordination Seite 54

B. Personelle Mittel

Im Berichtsjahr wurden die Ressourcen wie folgt auf die einzelnen Aufgabengebie-te aufgeteilt: Bereiche Stellenprozente

Leitung der LAM-Koordination 30

Vereinbarung 2000 80

Qualität der AMM / Arbeitsmarktbeobachtung 120

IIZ / Förderung des Erfahrungsaustausches 120

Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen 90

Verschiedene weitere Aufgaben 30

Total 470

C. Ausblick

Eine der Hauptaktivitäten der LAM-Koordination wird sein, die Kantone in ihrem Anliegen zu unterstützen, die an der LAM-Tagung 2003 erarbeiteten Ideen zu kon-kretisieren und eine gezielte Umsetzung zu planen.

Zu erwähnen sind insbesondere:

Führungskennzahlen AMM: Erste interne Abklärungen mit den Projekten „Global-budget“ und „Führungskennzahlen“ haben stattgefunden. Es folgt eine Bedarfsab-klärung bei den Kantonen.

Bildungsnetzwerk konkretisieren: Das Positionspapier Bildungsnetzwerk steht. Erste konkrete Schritte wurden Ende 2003 eingeleitet.

Wirkung der AMM: Bis Mitte Jahr wird durch die Firma Interface eine Studie zum Thema Professionalisierung der AMM erstellt. Dabei stehen die beiden Fragen im Zentrum:

l Wie haben sich die arbeitsmarktlichen Massnahmen bezüglich Umfang und Art seit 1997 entwickelt?

l Wie haben sich die arbeitsmarktlichen Massnahmen betreffend der Ziele, Zielgruppen und Qualität entwickelt?

Wie jedes Jahr wird die LAM-Koordination an verschiedenen Projekten und Ar-beitsgruppen mitarbeiten, sowohl intern als auch extern.

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X. ASAL-Applikationen und ALK

A. Einleitung

Unser Ressort beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Auszahlungssystem der Ar-beitslosenkassen (ASAL) und den Arbeitslosenkassen (ALK). Die Aufgaben sind jedoch vielfältiger als der Ressortname vermuten lässt: Betreuung, Support der rund 1200 Benutzer, Changemanagement/Weiterentwicklung ASAL, Abrechnung der Sozialversicherungen für alle Bezüger, Bewirtschaftung der Zentralen Daten-bank (ZDB), KV-Lehrlingswesen TC, Schulung der Kassenmitarbeiter, Erstellen von Handbüchern, Mitwirken in zahlreichen Projekten und Arbeitsgruppen, Über-setzungen für das eigene sowie für die Ressorts TCSB, TCFI.

1. Personelles

Der langjährige Mitarbeiter Bruno Gyr konnte im Dezember seinen wohlverdienten Ruhestand antreten. An dieser Stelle sei nochmals für seine guten Dienste ge-dankt.

Wie schon im letzten Jahr hatten wir glücklicherweise keine Personalabgänge zu verzeichnen.

Um den anfallenden Arbeiten im Bereich des freien Personenverkehrs gerecht zu werden, haben wir drei jungen Personen ermöglicht, via Berufspraktikum (max. für 6 Monate) Berufserfahrungen zu sammeln. Anschliessend haben wir zwei dieser Absolventen für eine Festanstellung im Rahmen von je 50 % für die gleiche Tätig-keit gewinnen können.

2. Projekte

Revision AVIG 2003: Im August 2002 eröffneten wir die Konzeptarbeiten zur An-passung des EDV-Auszahlungssystems, um damit eine allfällige Inkraftsetzung per 1. Juli 2003 sicherstellen zu können. Der Souverän hat sich im November 2002 positiv zur Revision geäussert. Dank guter und intensiver Zusammenarbeit sowie kompetenten Programmieren auf Seite der CSC Switzerland GmbH, ist der Programmrelease rechtzeitig in guter Qualität ausgeliefert worden.

Im Projekt Neukonzeption AVAM/ASAL sind Ergebnisse zu folgenden Themen erarbeitet worden:

l Gesamtarchitektur (Datenhoheit)

l Schnittstellen zu ZAS / BUR und AVAM

l Optimierung/Entschlackung der Bezügerbewirtschaftung

l Dokumentenmanagement

Sunet: Dieses Projekt stellt die gesamte Erfassung der Unfallmeldungen und de-ren elektronischen Weiterleitung an die SUVA sicher. Der Pilot mit 3 Kassen wurde gestartet. Ziel 2004: Ausbreitung und korrekter Betrieb in der ganzen Schweiz.

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SAL (Schützen, Archivieren, Löschen von Daten): Das Ziel des Projektes SAL beinhaltet das Verfassen einer einheitlichen, allgemeingültigen Weisung in der Form eines Kreisschreibens, wie das Schützen, das Archivieren und das Löschen von Daten beim Vollzug des AVIG und zu handhaben ist. Ziel 2004: Löschen der nicht mehr benötigten Daten auf ASAL.

Prüfspur Verfügungen: Mit diesem Projekt soll sichergestellt werden, dass zu-künftig der Geschäftsverlauf einer Verfügung/Erlass transparent nachvollzogen werden kann. Ziel 2004: Einführung der Prüfspur.

Fabasoft seco: Das Projekt beabsichtigt, per 2005 das Dokumentenmanage-mentsystem Fabasoft für die Geschäftsverwaltung einzuführen. An folgenden Er-gebnissen haben die verschiedenen Teams gearbeitet: Geschäftsablauf, Vorlagen, Organisationsvorschriften, Metadaten, Registraturplan.

3. Kerngeschäft TCAS

Das Ressorts hat auch in diesem Jahr die Kernaufgaben korrekt und terminge-recht ausgeführt. Das sogenannte daily business ist erfahrungsgemäss nicht sehr prestigeträchtig, aber mehrheitlich sind es genau diese Aufgaben, die einen effi-zienten und korrekten Vollzug gewährleisten.

l Changemanagement (Analyse/Spezifikation)

l Testen von neuen/geänderten Programmteilen

l Sicherstellung Datentransfer zwischen AVAM und ASAL

l AHV/SUVA/BVG Abrechnungen

l Support Applikationen

l Wahrnehmung der TC-KV-Lehrlingsverantwortung / Lehrlingsbetreuung

l Organisation und Durchführung von Schulungen (Erstausbildung)

l Kontrollfunktionen (Doppelbezüger)

l Aufgaben im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr

4. Besonderes l Konstituierung der verschiedenen Gremien gemäss IT-Strategie

l Organisation und Durchführung der Kassentagung (12.02.2003) in Bern

l Bearbeiten der Interpellation sowie der Anfrage Berberat zum Thema Ausge-steuerte infolge AVIG Revision

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B. Aufgaben

1) Unterhalt ASAL-ALK

Allgemeiner Support und neue Programmteile

Die erste Hälfte des Jahres 2003 stand ganz im Zeichen der AVIG-Revision wel-che per 1.7.2003 umgesetzt werden musste. Dieser Release war erheblich um-fangreicher als seine Vorgänger (Konzept umfasste 400 Seiten). Die Tatsache, dass der Bundesrat die Verordnung erst zwei Monate vor der Einführung verab-schiedete, führte dazu, dass Anforderungen bis zur Auslieferung der Programme (Juni 2003) instabil waren: Erziehungszeiten, Insolvenzentschädigung nach Kon-kursdatum, usw.

Kurz nach erfolgreicher Installation liefen auch bereits wieder die Vorbereitungen für ein Change-Paket an.

Änderungspakete Inhalt / Schwerpunkte Installationen bei ALK

Release 7.0 Einführung der Neuerungen im Zu-sammenhang mit der AVIG-Revision

Juli 2003

1. Change-Paket zu R7.0 Kleine Verbesserungen aus der AVIG-Revision. Diverse Anpassungen an Bildschirmen und Listen

Dezember 2003

2) Unterhalt ASAL-ZDB

a) Datentransfer

Täglich werden gewaltige Mengen von Daten zwischen den verschiedenen Sys-temen übermittelt. So fliessen beispielsweise die Personendaten, die von den Re-gionalen Arbeitsvermittlungen auf ihrem System (AVAM) erfasst werden, auf das Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen bzw. auf die verschiedenen Daten-banken. Innerhalb des Jahres 2003 erhielt das Auszahlungssystem der Arbeitslo-senkassen rund 6,5 Mio. Datensätze (Neuzugänge, Mutationen, Abmeldungen und Beratungsgespräche) zur Weiterverarbeitung, während das Auszahlungssys-tem rund 7 Mio. Datensätze auf den zentralen Rechner des Bundesamtes für In-formatik und Telekommunikation transferierte. Die zentrale Datenbank (ASAL-ZDB) wird für die Abrechnung der Sozialversicherungen, statistische Auswertun-gen, Inspektorats- und Kontrollaufgaben benötigt.

b) Personenregister

Jede für die Arbeitsvermittlung eingeschriebene Person erhält aus dem zentralen Personenregister eine nichtsprechende Personennummer. Zusammen mit der AHV-Nummer – die ebenfalls im Personenregister gespeichert ist – wird eine Per-son eindeutig identifiziert. Pflege und Unterhalt dieses Registers erfordern nach wie vor einen grossen Aufwand. Im Jahre 2003 wurden durch Unachtsamkeit der Vollzugsstellen in 1805 Fällen Personen doppelt erfasst, aus welchen jeweils eine Personennummer-Kollision entstand.

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In 50 Fällen wurden die Personendaten von den Vollzugsstellen mit den Daten ei-ner anderen Person überschrieben. Diese Korrekturen und das Erstellen von fall-bezogenen Weisungen sind äusserst zeitintensiv.

c) AHV-Abrechnung

Jährlich im Frühjahr wird die AHV-Abrechnung für die Auszahlungen des Vorjahres durchgeführt. Die AHV-Abrechnung 2003 für das Geschäftsjahr 2002 (01.01.2002 bis 31.12.2002) umfasste ein AHV-pflichtiges Einkommen von über 3,1 Mia. Fran-ken.

Der Datenträger mit den IK-Einträgen wird der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV in Genf zugestellt, welche anschliessend die Aufteilung auf die verschiedenen AHV-Ausgleichskassen vornimmt. Die Ausgleichskassen schreiben die überliefer-ten Daten den einzelnen Versicherten auf dem Individuellen Konto (IK) gut. Es wurden total über 2 Mio. Auszahlungsdatensätze verarbeitet und 332'361 IK-Meldungen erstellt.

Die Eidg. Finanzkontrolle prüfte im Juli 2003 die AHV-Abrechnung des Jahres 2002 und hielt im Schlussbericht die Übereinstimmung mit der Buchhaltung des ALV-Fonds fest.

d) SUVA-Abrechnung

Mit Einführung der AVIG Revision per 1. Juli 2003 stieg der NBU-Prämiensatz von 2.94 % auf 4.39 % wovon der ALV-Fonds einen Drittel (1,46 %) übernimmt. Es wurden total 170 Mio. Franken NBU-Prämien mit der SUVA abgerechnet. 137 Mio. Franken übernahmen die Bezüger und 33 Mio. Franken übernahm der ALV-Fonds.

Für die Berufsunfallversicherung (Kurse und Beschäftigungsmassnahmen) betrug die Abrechnung mit der SUVA 14.9 Mio. Franken. Diese Prämien trägt der ALV-Fonds (Arbeitgeber).

e) BVG-Abrechnungen und Auskünfte

Die auf den 1. Juli 1997 eingeführte Unterstellung der arbeitslosen Personen unter das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge konnte auch im Jahr 2003 ohne nennenswerte Probleme durchgeführt werden. Der Stiftung Auffangeinrichtung BVG wurden monatlich BVG-Beiträge in der Höhe zwischen 3 - 4 Mio. abgeliefert (Total 44 Mio.).

Für die Regionaldirektionen der Auffangeinrichtung BVG hat unser Ressort im Hinblick auf die Rentenberechnungen 604 Anfragen bearbeitet. TCAS ist bestrebt diese Anfragen jeweils rasch zu beantworten, damit die Begünstigten im Falle ei-nes Todes oder bei Invalidität möglichst rasch in den Genuss der Rente kommen.

f) Sunet UVAL

Im Herbst 2003 erfolgte die Pilot-Installation der Applikation ’Sunet UVAL’ für die elektronische Unfallmeldung an die Suva bei drei Arbeitslosenkassen. Ein Teil der jährlich bis zu 12'000 Unfallmeldungen gelangt nun elektronisch an den Versiche-rer.

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X. ASAL-Applikationen und ALK Seite 59

Die Ausbreitung des Systems bei allen Arbeitslosenkassen ist bis Ende 2004 ge-plant.

3) TCAS-Schulung

Die Gruppe Schulung befasst sich mit der Erst- und Weiterbildung der Kassenmi-tarbeiterInnen. Das Aufgabengebiet ist umfassend: Schulungsbedarf eruieren, ge-eignete Referenten evaluieren, Konzepte erstellen, Umsetzungen begleiten, Schu-lungen selber durchführen, Pflege des Ausbildungscontrollings (AUCO) usw.

Die Schwerpunkte 2003:

a) Ausbildungskonzept

In Zusammenarbeit mit dem ASAK haben wir ein umfassendes Schulungskonzept erarbeitet. Die Umsetzungsarbeiten des Konzepts sind gestartet und verlaufen bisher termingerecht.

b) Erstausbildung

TCAS-Schulung wurde im Jahr 2003 durch die Zunahme bei den Neuanstellungen in den ALK und der damit verbundenen Nachfrage nach Lehrgängen der Erstaus-bildung überschwemmt. Die Anzahl Teilnehmer an Modulen der Erstausbildung hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 382 Personen im 2002 auf 844 Personen im Jahr 2003 mehr als verdoppelt.

In der zweiten Hälfte 2003 starteten wir auch mit den Vorbereitungen und der Pla-nung, um die Erstausbildung im 2004 in italienischer Sprache in Lugano anzubie-ten. Ein entsprechender Vertrag mit der ALK Familia wurde unterzeichnet.

c) Crashkurse

Erstmals führten wir den in diesem Jahr konzipierten Crashkurs als Pilot-Schulung durch. Das Feedback der Teilnehmer war sehr positiv – im Jahr 2004 wird der Kurs monatlich angeboten.

Ziel des Kurses ist, bei grossem Personalbedarf bei den Kassen, den neuen Mit-arbeiterInnen innerhalb von 2 Tagen die Organisation der ALV, die wichtigsten Begriffe sowie die technischen Hilfsmittel (ASAL, TC-Net, CBT, usw.) rasch zu vermitteln.

d) AVIG Revision

Die Schulungen bezüglich AVIG 2003 erteilten grösstenteils die Ressorts Rechts-vollzug (TCRV) und Inspektorat (TCIN). TCAS-Schulung erarbeitete im Anschluss daran in Zusammenarbeit mit den ALK-Bildungsverantwortlichen noch zusätzliche Folien und Fallbeispiele.

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e) Daten zur Erstausbildung 2003

Lehrgang Erstausbildung / deutsch Durchführungsort: Bern

An-zahl Kurse

Anzahl Teil-nehmende

Modul 1: Strukturen 5 77

Modul 2: Anspruchsvoraussetzungen 5 131

Modul 3: Entschädigungen 5 124

Modul 4: Personendaten/Anspruch/EntschädigungenASAL 10 107

Modul 5: Arbeitsvertragsrecht/Artikel 29/Sanktionen 7 108

Modul 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen ASAL 10 106

Modul 7: Sozialversicherungen 6 91

Modul 8: Kommunikationskurs 4 49

Modul 8: Kommunikationskurs für Frauen 4 38

Crash-Kurs: Einführungskurs 1 13

Total 57 844

Lehrgang Erstausbildung / französisch Durchführungsort: EC La-Chaux-de-Fonds

Anzahl Kurse

Anzahl Teilnehmende

Modul 1: Strukturen 2 25

Modul 2: Anspruchsvoraussetzungen 2 35

Modul 3: Entschädigungen 2 36

Modul 4: Arbeitsvertragsrecht/Artikel 29 / Sanktionen 2 26

Modul 5: Personendaten/Anspruch/EntschädigungenASAL 3 29

Modul 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen ASAL 2 23

Modul 7: Sozialversicherungen 2 16

Modul 8: Kommunikationskurs 1 12

Modul 8: Kommunikationskurs für Frauen 1 12

Total 17 214

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X. ASAL-Applikationen und ALK Seite 61

AVIG Revision 2003 Anzahl Kurse

Anzahl Teil-nehmende

Folgeschulung mit Bildungsverantwortlichen ALK 1 21

f) AUCO (Ausbildungscontrolling):

Im Jahr 2003 verzeichneten wir 432 Zugriffe auf die verschiedenen Themen, was gegenüber dem letzten Jahr eine klare Reduktion bedeutet. Die Gründe liegen ei-nerseits daran, dass der Zugriff auf die meisten Themenmodule seit dem 1. Juli 2003 infolge der AVIG-Revision 2003 nicht mehr verfügbar war und andererseits die ALK-Mitarbeitenden aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit, wahrscheinlich kaum Zeit fanden, das AUCO zu nutzen.

Seit dem 7. Juli 2003 liegt ein von seco-DA-TC und ASAK unterschriebenes War-tungs- und Unterhaltkonzept AUCO vor.

4) KV-Lehrlinge / KV-Reform

Auch in diesem Jahr haben unsere zwei KV-Lehrlinge die Abschlussprüfung be-standen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für die Ausbildung unserer Jugendlichen engagieren!

Im August haben zwei Lehrlinge ihre Ausbildung zur Kauffrau bzw. Kaufmann im Rahmen der revidierten Ausbildung (KV-reform) begonnen. Dank guter Vorberei-tung waren die Ausbildungsverantwortlichen mit den neuen Anforderungen ver-traut und die Ausbildungen sind bisher erfolgreich verlaufen. Eindeutig und nicht überraschend zeigt sich, dass der Aufwand für die „Lehrmeister“ mit der KV-reform gestiegen ist.

5) Übersetzung

Die Ressorts TCFI, TCSB und TCAS erstellen Handbücher, Schulungsunterlagen, technische Beschreibungen, Berichte, etc., die der Mehrsprachigkeit unseres Lan-des entsprechend in die französische und sehr häufig auch in die italienische Sprache zu übersetzen sind. Der Übersetzungsdienst war denn auch in diesem Jahr wieder vollständig ausgelastet. Einige grosse Aufträge mussten deshalb zu-sätzlich an Externe vergeben werden.

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X. ASAL-Applikationen und ALK Seite 62

6) Projekte im Überblick

Projekte Ziel/Zweck Bemerkungen

AVAM/ASAL Neukonzeption

Teilprojekt “Weiterentwick-lung ASAL BB”

Ergebnisse: - Geschäftsprozesse im Bereich

ZDB - Entscheid keine graphische

Oberfläche, keine neues Entwicklungstool

- Offerte für Optimierung der BB - Bewertung DMS Pilot Wallis - Anforderungen (konsolidiert mit

Team AVAM) - Konzeptbericht

Prüfspur Verfügungen Der Geschäftsprozess einer Verfü-gung kann jederzeit konkret nac h-vollzogen werden.

Einführung 2004

Sunet Elektronisches Ausfüllen der Unfall-meldungen zH. Suva.

Einführung 2004

Fabasoft seco Im ganzen seco wird das Dokumen-tenmanagementsystem für die Ge-schäftverwaltung eingeführt.

Einführung per 1.1.2005 geplant

SAL (Schützen, Archivieren, Löschen)

Klare Richtlinien (und Bereitstellen der nötigen Instrumente) betreffend Schutz, Archivierung und Löschung der Daten.

Einführung 2004

C. Personelle Mittel per Ende 2003

Funktion Stellenprozente

Unterhalt ASAL-ALK 400

Unterhalt ASAL-ZDB 400

Schnittstellen BB/Finanz 100

Schulung 180

Übersetzung 120

Lehrlingsverantwortung/Bilaterale 220

Lehrlinge 600

Leitung/Projekte 180

Total 2200

D. Ausblick

Die wichtigsten Themen für das Jahr 2004:

l Sicherstellen eines einwandfreien Supports im Bereich BB und ZDB

l Changemanagement und Weiterentwicklung der BB (Optimierung)

l Projekt Unia (Fusion VHTL, GBI, Commis und SMUV)

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X. ASAL-Applikationen und ALK Seite 63

l Projekt Datenbankzusammenlegung

l Projekt Fabasoft: Wahrnehmung/Umsetzung der Interessen TC

l Projekt DMS: Evaluation des gemeinsamen Produkts (AVAM und ASAL)

l Projekt SAL: Einführung

l Projekt Sunet: Einführung

l Prüfspur Verfügungen: Einführung

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XI. Systembetrieb und Technik Seite 64

XI. Systembetrieb und Technik

A. Einleitung

Die personelle Situation (Vakanzen) konnte im vergangenen Jahr bereinigt und al-le offenen Stellen konnten durch Fachspezialisten besetzt werden. Dadurch konn-ten vermehrt intern anstehende Projekte bearbeitet und erledigt werden. Durch stete Überprüfung unserer Prozesse und des QMS wurden einige der wichtigsten Prozesse verbessert. Solche Verbesserungen wirken sich letztendlich positiv auf den gesamten IZ ASAL-Betrieb und das Umfeld aus.

Schema: Prozessstruktur (Hauptprozesse)QMS/ISO

GeschäftsführungTCSBR03

QM-SystemPOR04

Umweltplanung(entfällt momentan)

R05

Notfallvorsorge und MassnahmenPOR06

VerbesserungswesenPOR07

Management-Prozesse

100

Markt- / ProduktmanagementSNS-SWS

R08

AuftragswesenSNS-SWS

R09

KundenbetreuungSNS-SWS

R10

Kundenbeziehungs-Prozesse

200

BeschaffungSNS-SWS

R11

LagerbewirtschaftungSNS-SWS

R12

PersonalTCSBR13

RessourcenProzesse

300

ProjektlenkungPOR14

AuftragsvorbereitungPOR15

AuftragsausführungPOR16

Projekt-/AuftragscontrollingPOR17

AuftragsabschlussPOR18

Leistungserbringungs-Prozesse

400

AdministrationPOR19

SBTC FinanzcontrollingPOR20

ITSNS-SWS

R21

FührungskennzahlenTCSBR22

UnterstützendeProzesse

500

seco TCSB

a) HelpDesk TCSB

Damit die Supportqualität innerhalb TCSB verbessert werden konnte, wurde per Mitte Jahr das HelpDesk-TCSB eingeführt. Es werden neu sämtliche Supportan-fragen im System registriert und dokumentiert. Dadurch kann die Rückverfolgbar-keit einer Supportanfrage sichergestellt werden. Jede Anfrage wird im System er-fasst (Ticket) und terminiert. Der Kunde erhält automatisch Kenntnis von der Ti-cketnummer. Dieses System lässt auch Auswertungen nach x-beliebigen Kriterien zu. Über die Supportdienste informiert TCSB periodisch den LEA IZ ASAL (Len-kungsausschuss IZ ASAL).

Nachfolgend wird aufgezeigt, wie die Organisation für die Helpdesk SBTC be-stimmt ist. Es ist sehr wichtig, dass man nur eine Anlaufstelle (Dispatching) für den Benutzer der Helpdesk implementiert. Die Erreichbarkeit der Helpdesk wird über 3 verschiedene technische Hilfsmittel/-lösungen sichergestellt:

Helpdesk Mailadresse à [email protected]

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XI. Systembetrieb und Technik Seite 65

Helpdesk Fax à 031 / 300 71 93

helpdesk Telefonnummer à 031 / 300 71 71

Die Betriebszeiten: Montag bis Freitag ab 07:00 – 1200 und 13:00 – 17:00 Uhr

b) Neues MS-Office-Paket

Nachdem im Frühsommer die neue Office-Version MS Office-xp vom LEA IZ ASAL freigegeben worden ist, haben bereits ein paar wenige Kassen von der Umstel-lungsmöglichkeit (Office-97 auf Office-xp) profitiert und die Ablösung vollzogen. Weitere werden bestimmt im 2004 im Zusammenhang mit der Ablösung der Be-triebssystemplattform noch folgen.

c) iServer-Ablösung (AS/400: Produktionsrechner)

Die iServer-Ablösung wurde im Sommer geplant und mit dem WTO-Verfahren ein-geleitet. Seit Jahresbeginn laufen die Auswertungen der Offerten und der Nach-verhandlungen. Anschliessend erfolgt die Antragsstellung der Beschaffung durch den Evaluationsbericht (Anbieterentscheid) beim BBL. Der Abschluss wird im Frühjahr 2004 erfolgen.

d) Service Level Agreement (SLA)

Im Auftrag des LEA IZ-ASAL wurden die neuen SLA-Modelle 1 und 3 ausgearbei-tet. Es geht dabei darum, dass Kassen ab 1.1.2004 ihren IT-Dienstleistungserbringer für die zentrale IT-Infrastruktur selber wählen können. Konkret heisst das, dass eine Kasse mit SLA-Modell 3 diese Dienste von externer Stelle beziehen kann. TCSB ist in diesen Fällen noch für die Schnittstellen und den zentralen IT-Betrieb verantwortlich. Bis Ende Dezember hatten sich 4 Kassen der 43 Kassen für das neue SLA-Modell 3 entschieden.

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XI. Systembetrieb und Technik Seite 66

B. Aufgaben

1. Systems and Network Services (SNS)

Die seit längerer Zeit vakante Stelle in der Gruppe konnte im Oktober durch Herrn François Collardot besetzt werden. Seine Aufgaben sind vor allem der Betrieb und Unterhalt der Unix-Systeme und der Netzwerke.

Unsere wichtigste Aufgabe war auch im vergangenen Jahr der Unterhalt und Be-trieb unserer Plattformen (IBM iServer und IBM pServer) und der Netzwerke, wel-che uns mit unseren Leistungsbezügern verbinden. Da wir unsere Leistungen nun über SLA (Service Level Agrements) geregelt haben, können auch entsprechende Auswertungen der Dienstleistungen erstellt werden.

Im Betrieb und Unterhalt der Hauptanwendungen Bezügerbewirtschaftung, Fi-nanz400 und MAVK haben wir in der Zeitspanne zwischen 01. März 2003 bis 31.12.2003 im Ganzen 235 Korrekturen und Änderungen an den Applikationen in-stalliert (Ressorts TCAS: 115 und TCFI: 120).

Unser produktives System CHBWA001 muss im 2004 dringend ausgebaut/ersetzt werden. Dazu wurde im Herbst 2003 eine WTO-Ausschreibung gemacht. Die Auswertung der termingerecht eingereichten Offerten wurde im Novem-ber/Dezember begonnen und wir hoffen, diese im Frühling abschliessen zu kön-nen. Anschliessend erfolgt dann die Installation des neuen Systems, welches massiv bessere Leistungsdaten ausweist. Mit diesem Schritt hoffen wir, die Anfor-derungen unserer Kunden besser erfüllen zu können.

Im Umfeld der Unix-Systeme wurde ein neues Sicherungsverfahren mit Hilfe der Software Tivoli Storage Managers (TSM) definiert und eingeführt. Damit werden alle IBM pServer auf einem einzigen Taperoboter gesichert.

Auf dem von uns betreuten Frame-Relay Netzwerk LAN-I der Swisscom konnten wir einige Verbesserungen und Ausbauten vornehmen. So wurden z.B. die An-schlüsse der Arbeitslosenkassen mit Zahlstellen überdacht und nun mit einer 3-stufigen Netztopologie neu definiert.

… und noch ein paar weitere Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf die Zeitspan-ne 01.2003 – 01.2004) …

Zuwachs der registrierten Benutzer auf dem CHBWA001 ( +14.5 %) +215 (1699)

Zuwachs auf den ASAL-Datenbanken (+ 20 %) + 129.1 GB (773.8 GB)

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XI. Systembetrieb und Technik Seite 67

Grobübersicht: Systeme und Netze:

2. Server and Workstation Services (SWS)

Im ersten Quartal 2003 konnte TCSB die 2 vakanten Stellen bei SWS besetzen. Die Stelle des „Gruppenleiters SWS“ konnte mit Herrn Luis Núñez und die zweite vakante Stelle „IC-Berater III SWS“ konnte durch Herrn René Hausser besetzt werden.

Die für die Bereiche Betrieb, Unterhalt und Beschaffungswesen relevanten Pro-zesse konnten TCSB-SWS im zweiten Quartal optimieren. Einerseits wurde das Helpdesk für den Benutzersupport bei TCSB eingeführt. Andererseits konnten die Beschaffungsabläufe gemeinsam mit den Lieferanten besprochen und im Bereich Hardware-Lieferung (PCs und Server) relevante Optimierungen erzielt werden.

Im dritten Quartal hat TCSB-SWS ein neues Verrechnungsmodell für die Installati-on von neuen PCs ausgearbeitet und erfolgreich eingeführt. Das neue Verrech-nungsmodell sieht vor, das starre Pauschalmodell für die Installation von neuen PCs zu flexibilisieren. Der Installationsaufwand von neuen PCs wird neu nach den Kriterien „Installationsvolumen“ definiert und verrechnet. Mit dieser Massnahmen konnten die externen Installationskosten gesenkt werden.

Eine der Kernaufgaben im Jahr 2003 lag darin, den Know-How-Transfer zwischen den externen und internen Mitarbeiter zu planen und umzusetzen. In einer ersten Phase konnte TCSB-SWS den Know-How-Transferplan zwischen dem externen

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XI. Systembetrieb und Technik Seite 68

Partner und den internen Notwendigkeiten/Prioritäten abstimmen und konsolidie-ren. Der erste Ausbildungsblock hat bereits im letzten Quartal 2003 stattgefunden. So konnten SWS-Mitarbeiter in den Bereichen Softwareverteilung, Softwarepake-tierung und Server-Backupbetreuung eingeführt werden. Weitere Ausbildungsblö-cke werden im Laufe des Jahres 2004 stattfinden.

Zusätzlich zur Sicherstellung des Supportbetriebes konnte die SWS-Gruppe eine Reihe von Projektarbeiten starten bzw. erledigen. Nachfolgend eine Aufzählung der wichtigsten Projektarbeiten der SWS-Gruppe im Jahre 2003:

l Insgesamt wurden 140 Investitionsanträge (F12 und ALK) bearbeitet und die erforderlichen Aktivitäten gemäss Beschaffungsablauf ausgeführt. Dies ent-spricht einem Durchschnitt von 15 Anträgen im Monat.

l Hardwareausbau/Ablösung xServer im F12

l Schulungsräume F12, Hardware abgelöst und Office XP installiert

l Abschluss Betriebsversuch OfficeXP mit der ALK17

l Installation OfficeXP im F12 und auf der Arbeitslosenkasse Bern

l Überarbeitung sämtlicher Vorlagen im F12

l Umsetzung Softwareverteilung im F12

l Einführung Helpdesk TCSB

l Inbetriebnahme SUNET

l Einführung elektronischer Briefpostverteilung bei TCSB (Scanning und elektronische Verteilung der Briefpost).

l Umsetzung neues BackUp-Konzept im F12

l Diverse Hardware-Ablösungen bei den Kassen (PC)

l Projekt Umstellung des Windows NT im ASAL-Umfeld gestartet. Initialisierung, Voranalyse, Konzept realisiert.

l Umsetzung Antiviruskonzept E-Trust im F12 und der ALK02

3. Project and Organization (PO)

Die im Jahre 2002 neu gebildete Gruppe PO wurde im 2003 durch zwei Mitarbeiter erweitert. Im März fand ein interner Wechsel von André Schaad aus der Gruppe LOG in die Gruppe PO statt. Seine Hauptfunktionen (Inventarisierung der IT-Beschaffungen IZ-ASAL und der Arbeitslosenkassen, internes Projekt- und Investi-tionscontrolling, sowie Gebäudesicherheit im F12) wurden somit der Gruppe PO unterstellt.

Im August wurde ein neuer Mitarbeiter (Philipp Gfeller) für die Aufgaben TestDirec-tor angestellt. Seine Hauptaufgaben liegen im neu aufgebauten Tätigkeitsbereich Planung, Aufbau und Koordination von SW-Tests im ASAL-Umfeld.

QMS/ISO

Das im Jahre 2002 erhaltene ISO-Zertifikat unseres Qualitätsmanagementsystems (ISO 9001:2000) wurde im Juli erstmals erfolgreich durch ein Wiederholungsaudit der Firma KPMG kontrolliert. Zwischen den jährlichen ISO-Audits wurden interne

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Zwischenaudits und ISO-Workshops abgehalten, welche zur ständigen Kontrolle und Verbesserung unseres Qualitätsmanagements beigetragen haben.

Neben der Sicherstellung des gesamten IZ ASAL-Betriebes haben Mitarbeiter von TCSB an unterschiedlichen TCSB-Projekten und TC-Projekten mitarbeiten. Nach-folgend eine Aufzählung der wichtigsten TCSB- und TC-Projektarbeiten im Jahr 2003:

l Mitarbeit in der Detailkonzeptphase des Projektes Neukonzeption AVAM und Weiterentwicklung ASAL

l Überarbeitung des Datensicherungskonzeptes für die Standorte F12 und LW10

l Pilotbetrieb der Umstellung Office 97 auf Office xp in der ALK St. Gallen

l Konzepterstellung für die Umstellung des Betriebssystems WIN NT4.0

l Aufbau und Einführung der Applikation ASAL-Testtool

4. Logistic (LOG)

Bedingt durch den Wechsel des Gruppenleiters in die Gruppe PO wurden die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Gruppe vorübergehend direkt der TCSB-Leitung unterstellt. Die Hauptaufgaben der Gruppe (Informatikbudget und Control-ling, Kurier- und Materialwesen, Kursverwaltung und Sekretariat/Empfang) haben im Rahmen eines geordneten Infrastrukturbetriebes grosse Bedeutung. Sie waren einmal mehr Garant für das reibungslose Funktionieren der Logistik, Kundenemp-fang, Kursadministration und Kurierwesen.

C. Personelle Mittel

Funktion Stellenprozente

System an Network Support (SNS) 600

Server and Workstations Support (SWS) 500

Project and Organization (PO) 300

Logistic (LOG) 300

Leitung SBTC 100

Total 1800

D. Ausblick

Die Zielsetzungen für das Jahr 2004:

l Sicherstellung des gesamten IZ ASAL-Betriebes gemäss SLA;

l Überführung/Unterstützung der Kassen mit SLA-Modell 3;

l Einhalten der vereinbarten Service Level Agreements (SLA);

l Bestehen der jährlichen Rezertifizierung ISO 9001:2000 durch die KPMG;

l Verbesserung QMS;

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l Ablösung iServer (AS/400);

l Ablösung NT-4.0 durch Windows-xp (Client) und Windows-2003 (Server;

l Einführung Softwareverteilung und Remote-Control;

l Mitarbeit in den Projekten Gesamtarchitektur und Datennetze AVAM/ASAL;

l Installation und Betrieb der neuen ALV-Finanzapplikation.

Im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung der IZ ASAL-Betriebsfunktionen werden weitere interne Projekte eingeplant.

l Ausbau und Verbesserung der Prozesse gemäss IT-Strategie TC;

l Stabilisierung des Notfallbetriebes (alle Server);

l Erweiterung der Netzwerksicherheit in Zusammenarbeit mit dem Dienst Infor-matikstrategie Bund (ISB) und dem Bundesamt für Informatik und Telekommu-nikation (BIT)

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XII. Arbeitsmarktstatistik Seite 71

XII. Arbeitsmarktstatistik

A. Einleitung und Übersicht

Im Ressort Arbeitsmarktstatistik konnten im abgelaufenen Jahr in diversen Projek-ten wichtige Meilensteine erreicht werden. Dabei hat insbesondere das Projekt LAMDA im Jahr 2003 die personellen Ressourcen im Ressort Arbeitsmarktstatistik stark gebunden.

• Produktivsetzung der Data Warehouse-Realisierungseinheit 1 zu den Wirkungsindikatoren: Im April 2003 wurde die erste Realisierungseinheit, der DataMart zu den Wirkungsindikatoren, produktiv gesetzt. Sie bietet die Mög-lichkeit, die Wirkungsmessung der kantonalen Vollzugstellen den betreffenden Stellen schneller und flexibler zur Verfügung zu stellen. Für die Produktivset-zung dieser ersten Realisierungseinheit war es neben der eigentlichen Ent-wicklung der Applikation auch nötig, die technische Infrastruktur vollständig in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören neben der Installation der Hardware die In-stallation der Software-Tools und der Datenbanken und der Aufbau der Orga-nisation für Datensicherungen, Systemsteuerungen, Systemüberwachungen und ähnliches. Das Zusammenspiel aller Komponenten musste sich in erster Linie im Alltag bewähren und konnte nicht nur im Trockenen geübt werden. Mit der erfolgreichen Inbetriebnahme der Realisierungseinheit zu den Wirkungsin-dikatoren wurde die Alltagstauglichkeit der Konzepte validiert.

• Entwicklung der Data Warehouse-Realisierungseinheit 2 zur Arbeits-marktstatistik: Im Verlauf des Jahres 2003 wurde die zweite Realisierungs-einheit im Data Warehouse-Projekt LAMDA, der DataMart zur Arbeitsmarktsta-tistik, entwickelt. Diese ist mit den offiziellen Arbeitslosenzahlen (den Monats-statistiken zu den Stellensuchenden, den Arbeitslosen und den gemeldeten of-fenen Stellen) die bei weitem wichtigste Realisierungseinheit. Am Ende des Jahres wurde mit der Umstellung der Arbeitsmarktstatistik von der bisherigen Produktion tausender Papiertabellen auf die rein elektronische Produktion und Verteilung der Daten via LAMDA begonnen. Ende Januar 2004 werden die Zahlen der schweizerischen Arbeitsmarktstatistik dann erstmals mittels der neuen Datenbank berechnet und mit webbasierten Technologien an die inte-ressierten Stellen verteilt werden können.

• Schulung der Statistikverantwortlichen aus den Kantonen hinsichtlich der Benutzung der neuen Datenbank LAMDA.

• Anpassung der Arbeitslosenquoten in der Arbeitsmarktstatistik des seco an die Ergebnisse der Volkszählung 2000: Durch Verschiebungen in der Be-völkerungs- und Erwerbstätigenstruktur werden alle 10 Jahre Anpassungen in der Berechnung der Arbeitslosenquoten notwendig. Die Zahl der Erwerbsper-sonen fliesst über den Nenner in die Berechnung der Arbeitslosenquoten ein und tangiert über deren Feingliederung nach Regionen, Kantonen, Nationalitä-ten, Altersklassen, Funktionen diverse Tabellen in der Arbeitsmarktstatistik des seco. Die Anpassung der Quoten an die aktuelle Datenlage wurde im Juni 2003 vollzogen.

• Abschluss umfangreicher Vorarbeiten hinsichtlich der Umschlüsselung abzulösender Nomenklaturen auf das neue Berufsverzeichnis BN-2000 und die neue Wirtschaftszweignomenklatur NOGA.

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B. Aufgaben

1. Analyse, Entwicklung und Programmierung

a) Starke Bindung der personellen Ressourcen im Data Warehouseprojekt LAMDA

Die personellen Ressourcen aus den Bereichen Analyse, Entwicklung und Pro-grammierung des Ressorts Arbeitsmarktstatistik wurden durch das Data Warehou-seprojekt LAMDA stark gebunden. Die Mitarbeit konzentrierte sich dabei neben der

l Entwicklung und Modellierung der beiden DataMarts Wirkungsindikato-ren und Arbeitsmarktstatistik vor allem auf die

l Arbeiten zur fachlichen Qualitätssicherung und der

l Durchführung der Qualitätstests im Bereich der Daten, der Verarbe i-tungsregeln sowie der Schnittstellen. Die fachliche Qualitätssicherung wur-de dabei vom Ressort Arbeitsmarktstatistik wahrgenommen, die technische Qualitätssicherung von saracus, die zusätzlich aber die fachliche unterstützte.

Durch die starke Auslastung mussten die Aufgaben und Aktivitäten in anderen Gebieten entsprechend reduziert werden.

b) Diverse weitere Bereiche

l AVIG-Revision 2003: Implementierung der Gesetzesänderungen in der Sta-tistik.

l Projekt EURES: Einbringen und Testen erwünschter Änderungen in die aktu-elle Statistikproduktion sowie das Data Warehouse LAMDA. (Der Bundesrat fordert regelmässige Informationen über den Stand der Migration der von den bilateralen Verträgen betroffenen Arbeitslosen. Dem Ressort Arbeitsmarktsta-tistik unterliegt die Entwicklung und regelmässige Produktion von Tabellen, welche die Zahlen zur Entwicklung der Migration und den Zahlungen im Rah-men der Arbeitslosenentschädigungen dokumentieren).

l Neukonzeption AVAM : Vertretung der Interessen der Statistik in der Neu-konzeption AVAM, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Verzeichnisse von Berufen, Gemeinden, Wirtschaftszweigen etc.

l Arbeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung RAV/LAM/Amtsstelle: Mit Datenlieferungen involviert war die Statistik in die Projekte der Firma Eg-ger & Dreher. Diese betrafen, wie schon im Vorjahr, die Neuberechnung des Gesamtindexes (Wirkungsindikatoren und exogene Variablen), sowie die Ak-tualisierung der Datenlieferung im Zusammenhang mit dem Projekt Interpreta-tionshilfe zur Umsetzung der Wirkungen der RAV und der LAM. Im Zusam-menhang mit der Vereinbarung 2003 mit den Kantonen war beschlossen wor-den, die Wirkungsindikatoren nur noch mit ASAL-Daten zu berechnen. Auf-grund dieser Neudefinition der Wirkungsindikatoren wurden diverse Variablen geliefert, die auf ihre Tauglichkeit als exogener Einflussfaktor im ökonometri-schen Modell überprüft wurden.

l Begleitung von Studien / Spezialauswertungen: Das Ressort Arbeitsmarkt-statistik unterstützte auch im Jahr 2003 wiederum diverse Studien und Analy-sen durch Beiträge in Form von Datenaufbereitungen, Datenlieferungen und

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Datenauswertungen. Die Thematiken und Inhalte waren wie gewohnt weit ge-streut.

l Hervorzuheben sind: - Erstellung von Spezialauswertungen für die Kantone, die am Pilotprojekt

Globalbudget zur Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen teilge-nommen haben.

- Bereitstellung von Auswertungen zur Zahlungsgeschwindigkeit der Kassen - Jahresbericht zu den Aussteuerungen aus der Arbeitslosigkeit - Datenlieferung zur Dauer der Arbeitslosigkeit und zur Qualifikation für eine

Analyse im Bereich Banken und Versicherungen - Daten zur Jugendarbeitslosigkeit - Erstellung mehrerer repräsentativer Stichproben für ein Projekt der Firma

LINK - Beantwortung parlamentarischer Anfragen (Postulat Robbiani (03.3457); Ein-

fache Anfrage Strahm (03.1119) - Lieferung von Stromdaten ausgewählter Arbeitsmarktmassnahmen für eine

Untersuchung der OECD - Beantwortung von Anfragen bezüglich Saisonbereinigungsverfahren.

c) Wartung, Programmierarbeiten und Erstellung von Referenzgrössen für die Qualitätssicherung in LAMDA:

Kaum sichtbar für Aussenstehende, aber wesentlich für ein reibungsloses Funktio-nieren der Statistikproduktion, sind die sich im Hintergrund vollziehende Wartung und Durchführung technischer Anpassungen und Programmierarbeiten an den Statistikdateien der Informationssysteme der Arbeitsvermittlung (AVAM) und der Auszahlungssysteme der Arbeitslosenkassen (ASAL). Diese Arbeiten wurden al-lerdings infolge der starken Belastung durch das Data-Warehouseprojekt auf das Notwendige beschränkt. Die auf dem Hostrechner des BIT berechneten Werte dienten in einem weiteren Schritt als Referenzgrösse für die Qualitätssicherung der mit dem Data Warehouse berechneten Statistik- und Wirkungsindikator-Resultate.

d) Anpassung der Arbeitslosenquoten an die Resultate der Volkszählung 2000:

Die Ergebnisse der Volkszählung 2000 zu den Erwerbspersonen wurden anfangs 2003 durch das Bundesamt für Statistik verfügbar gemacht. Damit war für uns die Grundlage gegeben, die Berechnung der Arbeitslosenquoten der neuen Basis an-zupassen. Die Veröffentlichung der revidierten Arbeitslosenquoten und deren Rückrechnung auf den 1. Januar 2000 wurde im Rahmen der Abgabe der Presse-dokumentation ‚Die Lage auf dem Arbeitsmarkt’ auf den 6. Juni 2003 vollzogen. Die Zahl der Erwerbspersonen fliesst über den Nenner in die Berechnung der Ar-beitslosenquoten ein und tangiert über deren Feingliederung nach Regionen, Kan-tonen, Nationalitäten, Altersklassen und Funktionen diverse Tabellen in der Ar-beitsmarktstatistik des seco. Die Vorarbeiten dazu wurden in der zweiten Jahres-hälfte 2002 angegangen, sodass die Anpassung dieser Zeitreihen auf der Grund-lage der Neuberechnung der Arbeitslosenquoten im Frühling 2003 rasch erfolgen konnte. Die Anpassung der Arbeitslosenquoten nach Wirtschaftszweigen wird in der ersten Jahreshälfte 2004 erfolgen, da die Aufgliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen per Juni 2003 noch nicht verfügbar war.

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e) Neue Nomenklaturen in den Bereichen Wirtschaftszweige und Berufe:

Die Vorarbeiten für die Einführung der neuen Wirtschafts- und Berufsverzeichnisse bildeten einen weiteren Schwerpunkt in der Tätigkeit des Ressorts. Ziel ist, dass die Arbeitsmarktstatistik des seco durch die Aktualisierung seiner Nomenklaturen weiterhin national und international vergleichbare statistische Kennziffern liefern kann.

l Neue Wirtschaftszweignomenklatur (NOGA 2002): Die in unserer Statistik bisher verwendete Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (ASW) stammt aus dem Jahr 1985. Die neue Wirtschaftszweignomenklatur (NOGA) des Bundesamtes für Statistik hat bereits im Jahr 1995 die ASW abgelöst, wurde jedoch in der Arbeitsmarktstatistik des seco noch nicht implementiert. Das Pendant zur NOGA ist auf europäischer Ebene die NACE Rev.1, welche seit Januar 1993 von den Mitgliedstaaten der EU angewendet wird. NOGA und NACE sind in den ersten vier Stellen identisch. Den schweizerischen Be-sonderheiten wird in der fünften Stelle durch einen Buchstaben Rechnung ge-tragen. Um weiterhin nationale und internationale Zahlenvergleiche liefern zu können, ist eine Gliederung unserer Arbeitsmarktstatistik nach der NOGA und damit eine Übernahme dieser neuen Systematik wichtig. Auch wird die Er-werbsbevölkerung, welche die Basis für die Berechnung der diversen Arbeits-losenquoten bildet, mit der Volkszählung 2000 nicht mehr nach der ASW 85, sondern ausschliesslich nach der neuen NOGA aufgeschlüsselt. Damit drängt sich die Übernahme und Implementierung der neuen Wirtschaftszweignomen-klatur NOGA auf.

l Neues Berufsverzeichnis (BN 2000): Aufgrund der Erkenntnisse aus der Volkszählung 2000 wurde das Berufsverzeichnis durch das Bundesamt für Statistik erweitert. Dieses erweiterte Verzeichnis wird in die Arbeitsmarktstatis-tik des seco eingebunden werden. Dazu waren Vorarbeiten nötig, die die Ver-bindung des von uns verwendeten AVAM-Berufsverzeichnisses (welches rund 4'500 Berufsbezeichnungen enthält) mit jenem der Volkszählung 2000 (mit rund 16'000 Bezeichnungen) gewährleisten.

Die Umstellung auf die neuen Nomenklaturen in den Bereichen Berufe und Wirt-schaftszweige bedingte umfangreiche und aufwändige Umschlüsselungsarbeiten, da grösstenteils nicht auf bestehende Umschlüssel zurückgegriffen werden konn-te. Weil die Verwendung der Nomenklaturen im Vermittlungssystem AVAM und im Auszahlungssystem ASAL anderen Bedürfnissen genügen muss als in der Ar-beitsmarktstatistik, wurden eine intensive Untersuchung der Daten und eine auf-wändige Umprogrammierung notwendig. Davon betroffen waren die Daten zu den Stellensuchenden, den offenen Stellen sowie der Kurzarbeit. Auch in den Quell-systemen AVAM und ASAL wurden Ergänzungen notwendig.

Die Implementierung der neuen Verzeichnisse und der entsprechenden Umschlüsseltabellen wurden mit dem AVAM-Release 3.0 im Herbst 2003 vollzo-gen. In der Arbeitsmarktstatistik können die neuen Nomenklaturen voraussichtlich auf Anfang 2004 eingeführt werden, der Zeitpunkt dürfte mit jenem der Einführung der LAMDA-Realisierungseinheit 2 (Arbeitsmarktstatistik) zusammenfallen.

2. Data Warehouse / Projekt LAMDA

Ausgangslage: Mit den Systemen AVAM und ASAL verfügt das Staatssekretariat für Wirtschaft über grosse Mengen zu wenig genutzter Rohdaten. Die darauf auf-setzende Technik zur Statistikproduktion ist veraltet und die Verfügbarkeit der Da-

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ten stark eingeschränkt, was dazu führt, dass nur bedingt nachfragegerecht pro-duziert werden kann. Auf Initiative des Ressorts Arbeitsmarktstatistik wird deshalb im Staatssekretariat für Wirtschaft ein Data Warehouse aufgebaut. Das Data Wa-rehouse soll ermöglichen, dass die in den Quellsystemen gespeicherten Daten für Führung, Forschung, Politik und Öffentlichkeit effizienter nutzbar gemacht werden können. Die heute vorherrschende Informationsversorgung mittels Push-Prinzip (Produktion von Statistiken und Verteilung an die interessierten Kreise) wird im Wesentlichen durch ein Pull-Prinzip abgelöst, in welchem der Benutzer mittels ein-facher Werkzeuge selbständig das zur Verfügung stehende Datenmaterial ent-sprechend seinen individuellen Bedürfnissen analysieren kann. Dabei wird es das Data Warehouse ermöglichen, Kostensparpotentiale in der Arbeitslosenversiche-rung nutzen zu können. Im Weiteren bestehen sowohl das Bedürfnis als auch ein gesetzlicher Auftrag nach einem Steuerungsinstrument als Grundlage für ein Cont-rolling des Vollzugs. Das Data Warehouse soll den Bedürfnissen von Bund, Kan-tonen und Arbeitslosenkassen dienen. Es handelt sich insbesondere um den Be-darf an Kennzahlen und Auswertungsmöglichkeiten für die Unterstützung des leistungs- und wirkungsorientierten Controllings. Das Data Warehouse soll mit modernen, zukunftsweisenden Technologien realisiert werden.

Vorgehen: Das Projekt wird nach dem Phasenmodell HERMES (Vorgehensme-thode für die Abwicklung von Informatikprojekten in der Bundesverwaltung) abge-wickelt. Einige Ergebnisse können dabei leicht abweichen, weil Data Warehouse Projekte spezielle Anforderungen stellen (Tailoring des Phasenmodells HERMES). Das konkrete Vorgehen wird durch das Vorgehensmodell der saracus consulting (DWTec) bestimmt. Aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems, des erforderli-chen Zeitaufwandes und der Dringlichkeit des Projektes muss für die Umsetzung ein iteratives Vorgehen gewählt werden, wonach die einzelnen Anwendungsgebie-te entsprechend den Prioritäten als eigenständige Realisierungseinheiten sequen-tiell implementiert und ausgerollt werden. Da den einzelnen Realisierungseinheiten eine auf die jeweilige Applikation zugeschnittene Konzeptphase vorausgehen muss, werden im Projekt LAMDA die einzelnen Realisierungseinheiten um eine vorgeschaltete Phase Detailkonzept erweitert. In diesen Detailkonzeptphasen werden die notwendigen Ergebnisdokumente detailliert für die einzelnen Realisie-rungseinheiten erarbeitet.

Erreichte Meilensteine im Projekt LAMDA: Im abgelaufenen Jahr wurden mit dem vollständigen Aufbau und der Inbetriebnahme der technischen Infrastruktur, der Einführung der Realisierungseinheit zu den Wirkungsindikatoren per April 2003 und dem Beginn der Einführung der Realisierungseinheit zur Arbeitsmarktstatistik die gesetzten und hauptsächlichen Ziele erreicht:

l Produktivsetzung der Realisierungseinheit Wirkungsindikatoren:

Mit der Produktivsetzung der Realisierungseinheit 1 zu den Wirkungsindikato-ren im April 2003 konnte ein wesentlicher Meilenstein erreicht werden. Für die Produktivsetzung dieser ersten Realisierungseinheit war es neben der eigent-lichen Entwicklung der Applikation auch nötig, die technische Infrastruktur vollständig in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören neben der Installation der Hardware, die Installation der Software-Tools und der Datenbanken und der Aufbau der Organisation für Datensicherungen, Systemsteuerungen, System-überwachungen und ähnliches. Das Zusammenspiel aller Komponenten musste sich in erster Linie im Alltag bewähren und konnte nicht nur im Tro-ckenen geübt werden. Mit der Inbetriebnahme der Realisierungseinheit zu den Wirkungsindikatoren wurde die Alltagstauglichkeit der Konzepte validiert.

Die Ergebnisse sind äusserst ermutigend und von den Benutzern erhalten wir sehr positive Rückmeldungen. Es gab keine grösseren Systemunterbrüche

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und die Benutzerfreundlichkeit ermöglichte den Anwendern ein schnelles Ein-arbeiten. Die Veröffentlichung der Daten zu den Wirkungsindikatoren erfolgt im Normalfall fast drei Wochen früher als mit der alten Methode. Zudem er-höht sich die Flexibilität, weil die Benutzer sich die Informationen gemäss ih-ren individuellen Bedürfnissen selber zusammenstellen können.

Die Auswahl der Technik in der WTO-Ausschreibung hat sich bewährt, sie hat sich als zuverlässig und benutzerfreundlich erwiesen. In einigen Bereichen konnten bereits Aufgaben vom externen Partner übernommen werden.

l Entwicklung der Realisierungseinheit Arbeitsmarktstatistik2:

Im weiteren Verlauf des Jahres 2003 wurde die zweite Realisierungseinheit im Data Warehouse-Projekt LAMDA, der DataMart zur Arbeitsmarktstatistik, entwickelt. Diese ist mit den offiziellen Arbeitslosenzahlen (den Monatsstatistiken zu den Stellensuchenden, den Arbeitslosen, den gemeldeten offenen Stellen) die bei weitem wichtigste Realisierungseinheit. Dank grossem Einsatz aller Beteiligten gelang es, auf den Jahreswechsel 2003/2004 die Produktivsetzung dieser Realisierungseinheit zu ermöglichen. Per Anfang 2004 wurde mit der Umstellung der Arbeitsmarktstatistik von der bisherigen Produktion tausender Papiertabellen auf die rein elektronische Produktion und Verteilung der Daten via LAMDA begonnen. Ende Januar 2004 werden die Zahlen der schweizerischen Arbeitsmarktstatistik dann erstmals mittels der neuen Datenbank berechnet und mit webbasierten Technologien an die interessierten Stellen verteilt werden können.

Zukünftiges Vorgehen: Nach den Wirkungsindikatoren und der Arbeitsmarktsta-tistik sollen weitere Realisierungseinheiten entwickelt werden. Im Vordergrund ste-hen dabei eine Realisierungseinheit mit Zahlen zu den Auszahlungen an Stellen-suchende (Bezügerstatistiken) sowie eine Realisierungseinheit mit den Leistungs-indikatoren der RAV-Personalberater.

3. Statistikproduktion: Erstellung – Präsentation – Distribution

Personelles: Der Einsatz von KV-Lehrlingen in SMTC hat sich wiederum bewährt und soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Allgemeines: Laufende Änderungen erwirken eine permanente Vornahme von Anpassungen in der Statistikproduktion:

l Dies wirkt sich insbesondere in einem stetigen Anpassungsbedarf in den Ver-sionen von EXCEL, Acrobat Reader, Illustrator und Word aus.

l Seit 10. März 2003 wird nur noch eine einzige Pressemitteilung zu Arbeitslo-sigkeit, Kurzarbeit und Aussteuerungen produziert (statt deren drei). Gleich-zeitig wurde der detaillierte Pressetext über die Arbeitslosigkeit auf ein Mini-mum reduziert. Durch Modernisierung der Produktion sind wir in der Lage, alle Detailinformationen gleichzeitig und zu einem früheren Zeitpunkt an unsere Kunden weiterzugeben. Auf der anderen Seite bedeutet das für uns zu Beginn eines Monats einen erheblichen Arbeitsaufwand, der innert kürzester Zeit er-ledigt sein muss. Häufig mussten daher Teile der Produktion sowie die Daten-kontrolle bereits über das Wochenende erfolgen, um die Pressedokumentati-on termingerecht veröffentlichen zu können.

2 http://www.lamda.admin.ch

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XII. Arbeitsmarktstatistik Seite 77

l Auch die Handbücher für unsere Tätigkeiten wurden und werden stetig ange-passt.

a) Die Arbeitsmarktstatistik in Internet und TC-Net

Verfügbar im Rahmen des Internet-Auftritts3 der Arbeitsmarktstatistik ist ein abge-rundetes Angebot mit Pressemitteilungen, detaillierten statistischen Tabellen, Ver-öffentlichungskalender, einem graphischen Überblick über das statistische System der registrierten Arbeitslosigkeit (Stellensuchende, Arbeitslose, nichtarbeitslose Stellensuchende) sowie den in der Arbeitsmarktstatistik verwendeten Definitionen, die Beantwortung häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) sowie die Verbindung zu andern bekannten Statistikadressen wie zum Beispiel den standardisierten Arbeitslosenquoten der OECD für internationale Vergleiche.

Regelmässig im hauseigenen TC-Net aufgeschaltet wurden auch im Jahr 2003 die durch das Ressort Arbeitsmarktstatistik bereitgestellten statistischen Informatio-nen. Nicht nur die regelmässige Produktion der Tabellen zur Neuen internen Pro-duktionsreihe (NPR) wird hier monatlich zur Verfügung gestellt, auch Auswertun-gen zum Zwischenverdienst, Tabellen zum RAV-Monitoring, und Tabellen zu den Marktanteilen der Arbeitslosenkassen werden hier zugänglich gemacht.

b) Auswertung der Homepage:

Die statistische Auswertung unserer Homepage hat ergeben, dass die Anzahl der Besucher unserer Homepage im Jahresverlauf um knapp ein Prozent zugenom-men hat, dies, obwohl wir seit April 2003 nur noch eine monatliche Pressemittei-lung auf dem Internet veröffentlichen. Zieht man die Veränderungen zum Jahres-wechsel 2003/2004 in Betracht, ist das Interesse an unseren Arbeitslosenzahlen deutlich angestiegen: über 50 % mehr Visits, über 30 % mehr Hits, über 40 % mehr Besucher (+1087). Das grosse Interesse an den Durchschnittswerten der Arbeitslosenzahlen für das Jahr 2003 dürfte wesentlich zu dieser markanten Stei-gerung beigetragen haben.

c) Übergabe der Benutzeradministration LAMDA an die Gruppe Produktion

Im Herbst 2003 konnte die Benutzeradministration LAMDA durch die Gruppe Pro-duktion übernommen werden; diese beinhaltet das Anlegen neuer LAMDA-Benutzer, die Administration der Benutzerpasswörter sowie die Bearbeitung und Weiterleitung der Mailanfragen, die ans Helpdesk LAMDA gelangt sind.

3 http://ams.jobarea.ch

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XII. Arbeitsmarktstatistik Seite 78

C. Personelle Mittel

Bereich Stellenprozente

Leitung 100

Analyse 200

Data Warehouse / Entwicklung 400

Produktion/Distribution 400

Total 1100

D. Ausblick

Vorrangig im Jahr 2004 sind in der Arbeitsmarktstatistik folgende Aufgaben:

l Data Warehouse: Vorgesehen ist, neben der Realisierungseinheit 2 zur Ar-beitsmarktstatistik zwei weitere DataMarts produktiv zu setzen: die Realisie-rungseinheit 3 mit Zahlen zu den Auszahlungen an Stellensuchende (Bezü-gerstatistiken) und die Realisierungseinheit 4 mit den Leistungsindikatoren der Personalberater. Zudem soll es weiteren Benutzern ermöglicht werden, auf LAMDA zuzugreifen. Im Vordergrund stehen dabei die Arbeitslosenkassen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist zudem geplant, der Öffentlichkeit einen Internet-zugang zu den Arbeitslosenzahlen zu geben. Durch die mit der Einführung der Realisierungseinheit 2 erfolgte Umstellung auf eine tägliche Verarbeitung der Daten wird es zukünftig einmal möglich werden, diejenigen Auswertungen täg-lich durchzuführen, für die dies sinnvoll ist. Weitere Ausbauschritte stehen ebenfalls an und werden im Rahmen der Möglichkeiten und des Bedarfs in den nächsten Jahren in Angriff genommen.

l Durchführung der Qualitätstests sowie der Qualitätssicherung entsprechend der Fortschritte im Aufbau der LAMDA-Realisierungseinheiten.

l Einführung der neuen Nomenklaturen in den Bereichen Berufe und Wirt-schaftszweige (Frühjahr 2004).

l Anpassung der Arbeitslosenquoten im Bereich Wirtschaftszweige (Frühjahr 2004).

l Spezialauswertungen für die Evaluation des Pilotprojekts zur Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen mittels Globalbudgets (gemäss den Bedürf-nissen der Pilotkantone).

l Datenlieferungen für die Korrektur der Wirkungsindikatoren um die exogenen Einflüsse im ökonometrischen Modell sowie für die Berechnung der Gesamt-indizes des Jahres 2003.

l Einbringen der Bedürfnisse der Statistik in die Neukonzeption AVAM. Im Rahmen der Neukonzeption AVAM werden Detailspezifikationen entstehen, die einen Einblick in die künftigen Verarbeitungsmethoden geben. Auf den Da-ten aus diesen Verarbeitungen werden die Schnittstellen für LAMDA basieren. Dann werden auch konkret die Bedürfnisse der Statistik eingebracht werden müssen.

l Implementierung der Daten aus dem Projekt EURES in LAMDA wird möglich.

l Begleitung von Studien, die das seco in Auftrag gegeben hat.

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ANHANG ZUM JAHRESBERICHT 2003

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Anhangsverzeichnis Seite 1

Anhangsverzeichnis Anhangsverzeichnis..................................................................... 1

Anhang 1: Organigramm TC.......................................................... 2

Anhang 2: Parlamentarische Vorstösse 2003................................. 3

Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Massnahmen ..................... 4

Anhang 4: Pilotprojekte ............................................................... 8

Anhang 5: Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen................................................................................................ 10

Anhang 6: Bilanz und Erfolgsrechnung ........................................ 13

Anhang 7: Auszahlungen 2003.................................................... 15

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme)................ 27

Anhang 9: Entscheide 2003........................................................ 32

Anhang 10: Kosten AMM ............................................................ 36

Anhang 11: Wirkungsindex ......................................................... 38

Anhang 12: Vereinbarung RAV/LAM/KAST.................................... 39

Anhang 13: Einstellungen........................................................... 40

Anhang 14: Verfasser der Beiträge ............................................. 41

Page 88: Direktion für Arbeit

Anhang 1: Organigramm TC Seite 2

Anhang 1: Organigramm TC

Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung (TC)

D. Babey

Sekretariat

I. Jungo-Zosso

Controlling

H. Kolb

Stv.: TCRV, TCAM, TCIN H.-P. Egger

Stv.: TCAR, TCAS, TCSB, TCSM F. Imstepf

Grundla-gen und

Analysen

(TCGA) P. Gasser

Rechts-vollzug

(TCRV)

H.-P. Egger

Arbeits-

marktmass-nahmen

(TCAM)

T. Erb

Inspektorat

(TCIN)

U. Fankhau-ser

AVAM / RAV

/LAM

(TCAR)

F. Imstepf

ASAL -

Applikatio-nen und ALK

(TCAS)

F. Aspali

Systembe-trieb und Technik

ASAL - ALK

(TCSB)

B. Felber

Arbeits-markt-

statistik

(TCSM)

B. Burri

Finanzen

(TCFI)

R. Zahnd

IT-Service-Manager

U. Meier

Page 89: Direktion für Arbeit

Anhang 2: Parlamentarische Vorstösse 2003 Seite 3

Anhang 2: Parlamentarische Vorstösse 2003

Motion:

03.3531 Berberat: Kurzarbeitsentschädigung. Verlängerung der Leistungsdauer

Postulate:

03.3499.1 Herabsetzung der Referenzarbeitslosenquote nach Art. 41c Abs. 1 der Arbeitslo-senversicherungsverordnung

03.3457 Robbiani: Definition der Arbeitslosigkeit im Sinne von Artikel 27 AVIG

03.3055 Robbiani: Pauschalbeträge im AVIG

03.3053 Berberat: Kurzarbeit: Verlängerung der Entschädigungsfrist

03.3052 Arbeitslosenversicherung. Besitzstandwahrung

Interpellationen:

03.3283 Berberat: Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser am 1. Juli 2003

03.3274 Sozialdemokratische Fraktion: Die Schweiz in der Krise

03.3035 Rennwald: Privatisierung der Arbeitslosenversicherung?

Einfache Anfrage:

03.1119 Strahm: Jugendarbeitslosigkeit im Jahre 2003

Page 90: Direktion für Arbeit

Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Massnahmen Seite 4

Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Mass-nahmen Folgende nationale arbeitsmarktliche Massnahmen wurden im Jahr 2003 durchgeführt.

l Sprachkurse im Sprachgebiet

Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit den Sprachschulen Eurocentres und dem seco-DA erarbeitet. Die beiden Partner finanzieren das Projekt gemeinsam. Die Teilnehmenden beteiligen sich mit Fr. 1'600.-- an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Während 12 Wochen nehmen die Teilnehmenden an einem Intensiv-Sprachkurs in den Eurozentren Köln, London Lee Green, Bournemouth, Amboise und Firenze teil. Der Kurs umfasst 24 - 25 Lektionen pro Woche und beinhaltet im weiteren angeleitetes Selbststu-dium. Die Teilnehmer wohnen bei Gastfamilien, was den Sprachaufenthalt zusätzlich be-reichert. Die Kurse richten sich primär an Personen, in deren Beruf fundierte Sprach-kenntnisse von grosser Bedeutung sind. Die Besucher müssen bereits vor dem Kurs über gute Grundkenntnisse der gewählten Sprache verfügen, zwischen 18 und 40 Jahren alt sein und länger als vier Monate erwerbslos. In der Massnahme werden einerseits die Fremdsprachenkenntnisse vertieft und anderseits lernen die Teilnehmenden eine neue Kultur kennen und müssen in den manchmal ungewohnten Lebensumständen im Gast-land Flexibilität und Durchhaltewillen beweisen. Diese Anforderungen stärken das Selbst-bewusstsein und die Beteiligten kommen motiviert und mit neuem Elan für die Stellensu-che aus dem Gastland zurück.

l Vorübergehende Beschäftigung in Osteuropa (ehemalige Ostblockländer)

In diesen Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung werden ausschliesslich Ein-sätze in Osteuropa organisiert. Das Gastland und das Aufgabengebiet unterscheidet sich von Projekt zu Projekt. Das Ziel der Programme ist es, dass höherqualifizierte Versicherte mit einer langen Berufserfahrung ihr Know-how im Gastland den entsprechenden Stellen weitergeben und gleichzeitig durch die Leitung von oder Mitarbeit an Projekten ihre Ver-mittlungsfähigkeit erhöhen können. Die Einsätze dauern in der Regel 6 Monate. Die Teil-nehmenden sind für diese Zeit von der Kontrollpflicht befreit. Im Hinblick auf den gesamt-schweizerischen Charakter, die Grösse und die Komplexität der Massnahme, wurde die Social-Management-Services als Koordinationsorgan beauftragt. Ihre Aufgaben sind Auswahl und Beurteilung der Projekte, die Erarbeitung von Checklisten für das Personal, die Betreuung der Projektorganisatoren, Kontakte zu KIGA und RAV, Informationsveran-staltungen für Versicherte organisieren und das Bereitstellen einer effizienten, PC-unterstützten Administration (Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Formularwesen etc.).

l Berufspraktika in der allgemeinen Bundesverwaltung, SBB, POST und Swisscom

Gestützt auf Art. 64a Abs. 1 Bst. b AVIG kann der Versicherte für eine Dauer von 6 Mona-ten ein Praktikum in der allgemeinen Bundesverwaltung, SBB der POST oder bei Swiss-com absolvieren. Ziel dieser Massnahme ist die Förderung der beruflichen Erfahrung von jungen Leuten, die seit dem Abschluss der Ausbildung arbeitslos sind. Oberstes Ziel wäh-rend des Praktikums ist die Übung und Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse. Die Be-schäftigung ist somit nicht ausschliesslich produktiv sondern beinhaltet Aus- und Weiter-bildung. Diese Massnahme richtet sich an junge Arbeitslose und gibt ihnen die Möglich-keit, nach beendeter Ausbildung erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Am Ende erhalten die Teilnehmenden einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeiten.

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Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Massnahmen Seite 5

l Austausch zwischen Sprachregionen

Das Ziel der Massnahme besteht darin, Praktikumsplätze im Austausch mit Firmen in an-deren Sprachregionen der Schweiz zu ermöglichen. Die Massnahme richtet sich an Ju-gendliche, welche ihre Ausbildung beendet haben und keine Arbeitsstelle finden. Die Teil-nehmenden sind zu 80 % in einer Firma beschäftigt. Die restlichen 20 % (1 Tag pro Wo-che) absolvieren sie einen Sprachkurs in einer speziell ausgewählten Schule, wobei diese Zeit auch als Arbeitszeit angerechnet wird. Dieses Programm bietet den Vorteil, dass sich die Teilnehmenden Sprachkenntnisse im Sinne von learning by doing aneignen. Am Ende des Praktikums verfasst der Einsatzbetrieb einen Tätigkeitsbericht, welcher eine gute Grundlage für die Stellensuche darstellt. Die Jugendlichen können erste Berufserfahrun-gen sammeln und ihre Sprachkenntnisse zudem optimal vertiefen.

l MOE-POOL

Die Teilnehmenden des Programmes zur vorübergehenden Beschäftigung erarbeiten mit-tels eines klar strukturierten Projektes während 6 Monaten ein Beziehungsnetz zur Wirt-schaft in Osteuropa. Die tatsächlichen Gegebenheiten und Geschäftsmöglichkeiten in den MOE-Ländern werden erörtert. Die sozialen, interkulturellen und länderspezifischen Kom-petenzen werden durch Training on-the-job gefördert. Die Teilnehmenden lernen sich sel-ber zu managen, wie Partner in einem fremden Land motiviert werden, worauf es bei er-folgreiche Kommunikation ankommt, wie bei Situationsaufnahmen vorgegangen werden muss etc. Diese breite Palette von Berufserfahrung, Persönlichkeitsbildung sowie Erfah-rungen auf dem internationalen Markt sind auf dem heutigen Arbeitsmarkt wichtige Fähig-keiten für eine erneute Integration.

l Programm zur vorübergehenden Beschäftigung für Psychologinnen und Psycholo-gen (FSP)

Das Programm zur vorübergehenden Beschäftigung richtet sich an Psychologinnen und Psychologen mit Schweizer Universitätsabschluss und neu ab 01.01.2004 auch für dipl. Psychologinnen und Psychologen FH. Der Einsatz von Versicherten als Assistentinnen und Assistenten ist in gesetzlichen Institutionen wie Spitälern, Heimen, Verwaltungen, Be-rufsberatungen, Erziehungsberatungen und Sonderschulen vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Vorschriften für Programme zur vorübergehenden Beschäftigung. Ziel des Projektes ist es primär, die Berufsfähigkeit zu erhalten oder die Berufspraxis zu vertiefen respektive in einer längeren Phase wieder aufzufrischen und die Berufserfah-rung zu erweitern. Zudem kann die Stellung auf dem Arbeitsmarkt verbessert und Refe-renzen erworben werden.

l JobSys

Mit dem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung JobSys soll das gesamte Print-medienangebot an offenen Stellen im AVAM erfasst werden und so den Stellensuchen-den via SSI (Self-Service-Information) zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt be-schäftigt gut ausgebildete und sprachlich gewandte Personen. Jedes Inserat wird grund-sätzlich von drei Personen bearbeitet. Die Ausschreibungen müssen vorbereitet, erfasst und kontrolliert werden. Das Programm fordert qualitativ hochstehendes und sehr exaktes Arbeiten. Durch die anspruchsvolle Tätigkeit erlangen die Teilnehmenden erweiterte Fä-higkeiten, welche den Einstieg ins Erwerbsleben erleichtern.

l PRIMA Bern

Das Programm zur vorübergehenden Beschäftigung richtet sich an Hochschulabsolven-tinnen und Hochschulabsolventen, welche bereits sechs oder mehr Monate arbeitslos sind und aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Die Teilnehmenden müssen bereit sein, anspruchsvolle Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen und in neuen Bereichen, unabhängig von ihrer Ausbildung und den bisheri-gen Tätigkeiten, Erfahrungen sammeln wollen. Prima Inventar analysiert arbeitsmarktliche Massnahmen, welche zwischen 1990 und 1995 durchgeführt wurden. Das Ziel liegt darin,

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Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Massnahmen Seite 6

eine Bilanz über die Wirkung der bis anhin angebotenen Massnahmen zu erstellen und wichtige Informationen für die Zukunft zu gewinnen. Das Programm vereinigt praktische Arbeit und Ausbildung, wobei sich diese nach den jeweiligen Bedürfnissen und den zu er-füllenden Aufgaben und den Anforderungen des Arbeitsmarktes richten. Durch die selb-ständige Projektarbeit können die Teilnehmenden Fähigkeiten entwickeln, welche für eine Festanstellung von zentraler Bedeutung sind.

l PRIMA Genf

Die in Form einer Übungsfirma durchgeführte Massnahme richtet sich an Hochschulab-solventinnen und Hochschulabsolventen, welche bereits sechs oder mehr Monate arbeits-los sind und aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Die Teilnehmenden müssen bereit sein, anspruchsvolle Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen und in neuen Bereichen, unabhängig von ihrer Ausbildung und den bisheri-gen Tätigkeiten Erfahrungen sammeln wollen. Prima Impulsion beinhaltet die Ausarbei-tung von Forschungsprojekten über die aktuelle Wirtschaftslage sowie Marketing und praktische Verwaltung dieser Projekte. Die Teilnehmenden eignen sich praktische Fähig-keiten zur Durchführung solcher Projekte an. Anschliessend wird eine öffentliche oder pri-vate Institution gesucht, welche das Projekt unterstützt und die Projektmitarbeitenden übernimmt. Das Programm vereinigt praktische Arbeit und Ausbildung, wobei sich diese nach den jeweiligen Bedürfnissen und den zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderun-gen des Arbeitsmarktes richten. Durch die selbständige Projektarbeit können die Teil-nehmenden Fähigkeiten entwickeln, welche für eine Festanstellung von zentraler Bedeu-tung sind.

l Fachverein Arbeit und Umwelt (FAU) Ostschweiz

Das Projekt richtet sich grundsätzlich an arbeitslose AkademikerInnen im Umweltbereich aus der ganzen Schweiz und findet in erster Linie in den Kantonen AR, AI, LU, SG, TG und im östlichen Teil ZH statt. AkademikerInnen, die länger als ein halbes Jahr nicht in ih-rem sich schnell wandelnden Arbeitsgebiet tätig sein können, gelten bereits als schwer vermittelbar. Deshalb bietet das Projekt arbeitslosen StudienabgängerInnen und Studien-abgängern die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und gibt erfahrenen arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern Einblick in projektorientiertes Arbeiten im Bereich Umwelt und Naturschutz. Neben der praktischen Tätigkeit werden die Teilnehmenden in persönlichkeitsbildenden, ökonomischen sowie naturwissenschaftlichen und technischen Ausbildungsblöcken weitergebildet. Daraus ergibt sich eine solide Basis für den Wieder-einstieg in den Arbeitsmarkt.

l Biomedizinische und naturwissenschaftliche Forschung (Universität Bern)

Das Programm zur vorübergehenden Beschäftigung mit integrierter Weiterbildung ermög-licht den Teilnehmenden das Erarbeiten eines wissenschaftlichen Leistungsausweises anhand eines definierten Projekts von 6-monatiger Dauer. Ziel ist es, die erlernten und vorhandenen Fähigkeiten im sich schnell wandelnden Arbeitsumfeld zu erhalten und wenn nötig neu zu erwerben um den Ansprüchen des Marktes gerecht zu werden. Vor-handene Defizite werden aufgezeigt und mit konkreten Massnahmen (Weiterbildung, Um-schulung und Vertiefung) ausgemerzt. Am Ende der Massnahme erhalten die Teilneh-menden ein Arbeitszeugnis, worin die erworbenen Fähigkeiten belegt werden. Die Teil-nehmenden werden durch ausgebildetes Universitätspersonal, das in Forschung und Leh-re tätig ist, betreut. Die hochqualifizierten Einsatzplätze befinden sich in Forschungsan-stalten, Spitälern, Universitäten und Bundesämtern in der ganzen Schweiz.

l “der arbeitsmarkt“

Das Ziel ist es, fachliche Qualifikation im Journalismus (Recherche, Führen von Inteviews) sowie Kenntnisse mit aktuellen Textproben für Bewerbungen (Bewerbungscoaching) zu erwerben. Die Massnahme beinhaltet arbeitsmarktnahes Arbeiten (Produktionstermine), Entwickeln von Fragestellungen (Konzeptarbeit), Teamwork, Produktion von Textproben, Zusatzkenntnisse in Arbeitsmarktfragen und Einführung in den Fachjournalismus. („learn-

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Anhang 3: Nationale arbeitsmarktliche Massnahmen Seite 7

ing on the job“). Nach Bedarf und Möglichkeit, kann die Praxisarbeit durch Kurse in Jour-nalistik oder durch andere spezifische Kurse (Internet, QuarkExpress etc.) ergänzt wer-den.

l Atelier 93

Recycling von Schuhen, Lederwaren und Textilien. Richtet sich an schlecht oder gar nicht ausgebildete Personen. Es werden auch Personen aufgenommen, welche keine der Lan-dessprachen richtig beherrschen. Die Sprachgewandtheit der Teilnehmenden wird on the job und in speziellen Kursen gefördert. Die Massnahme bietet eine Tagesstruktur und ein realitätsnahes Umfeld. Arbeitszeitkontrollen; Zeit-, Mengen- und Qualitätsvorgaben; Ar-beitssicherheit; Zuweisung von Arbeit und Verantwortung; Teameingliederung und Kom-munikationsverhalten wird durch das Coaching von erfahrenen Betreuungspersonen ge-fördert und gepflegt.

l Innopark

Im Rahmen des Programms InnoPark der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) werden für stellensuchende Akademiker, Fachhochschulabgänger und Techniker mit höherer Ausbildung Einsatzplätze angeboten, bei denen sie Know-how sammeln und anwenden, aber auch unternehmerisch tätig werden können. Im Rahmen von InnoPark werden Inno-vationen und Erfindungen valorisiert. Als direkte Folge wird die regionale Wertschöpfung nachhaltig gesteigert, was wiederum zu Neugründungen von Unternehmen oder der Bil-dung von Spin-Offs führen kann. Weiter soll der InnoPark eine Inkubator-Funktion über-nehmen und zugleich für KMU ein kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Innovationsmanagements und -engineerings sein.

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Anhang 4: Pilotprojekte Seite 8

Anhang 4: Pilotprojekte Folgende Pilotprojekte wurden nach dem Inkrafttreten vom 01.01.1997 des Art. 75a AVIG bewilligt:

l „Rückkehrhilfe für Arbeitslose aus Ex-Jugoslawien“ (abgeschlossen)

Arbeitslose Personen aus Ex-Jugoslawien, die an einer Rückkehr in ihr Heimatland inte-ressiert sind, versuchen im Rahmen eines Programmes zur vorübergehenden Beschäfti-gung in ihrer Heimat eine Existenz aufzubauen. Die Teilnehmer werden aufgrund indivi-dueller Ziele vorbereitet und vor Ort periodisch betreut. Nach sechs Monaten entscheiden die Teilnehmer, ob sie in ihrer Heimat bleiben und sich folglich in der Schweiz abmelden oder ob sie in die Schweiz zurückkehren möchten.

l „ArbeitPlus“ (abgeschlossen)

In der Käppeli Holding AG, die 10 Betriebe umfasst, wird bei ungenügender Auftragslage die Jahresarbeitszeit der Mitarbeiter reduziert. Der Verdienstausfall wird nach Abzug der Karenztage bis zu 80 % von der Arbeitslosenversicherung getragen. Während der arbeits-freien Zeit nehmen die Mitarbeiter an einem Weiterbildungsprogramm teil.

l „Solidaritätsmodell“ der POST (abgeschlossen)

Drei Mitarbeiter, die aufgrund ihrer ähnlichen Tätigkeit eine Gruppe bilden, reduzieren ihre Arbeitszeit um je 25 %. Für die dadurch entstandene 75 %-Stelle wird eine arbeitslose Person angestellt. Die Arbeitslosenversicherung beteiligt sich während maximal 1.5 Jah-ren an den Lohnkosten des neuen Mitarbeiters. Die POST garantiert für den Betroffenen nach Ablauf dieser Zeit eine Anstellung bei sich oder bei einem anderen Arbeitgeber.

l „RETAVAL“ (abgeschlossen)

Im Bauausbaugewerbe des Kantons Wallis können sich Mitarbeiter mit 62 Jahren vorzei-tig pensionieren lassen. Die Finanzierung der Renten erfolgt in erster Linie aus einem Fonds, der durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 0.5 % der Lohnsumme geäuf-net wird. Der Betrag, der die Mittel des Fonds übersteigt, wird von der Arbeitslosenversi-cherung übernommen. In Gegenzug streben die Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung aller Lehrabgänger an, mindestens jedoch deren 90 %.

l „Altersteilzeit“

Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, die 60 Jahre oder älter sind, können ihre Arbeitszeit bis zur Pensionierung auf 50 % reduzieren. Sie verzichten auf 10 % Lohn. Weitere 10 % werden von den Arbeitgebern und die restlichen 30 % von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Arbeitgeber schaffen für zwei Arbeitszeitreduktionen eine neue Lehrstelle oder stellen für vier Arbeitszeitreduktionen eine arbeitslose Person ein. Um die Teilnahme von kleinen Betrieben zu ermöglichen, kann die Branche eine Pool-Lösung vorsehen.

l „KAJA“ Kurzarbeit im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells (abgeschlossen)

Die Arbeitszeit der Mitarbeiter in den betreffenden Ingenieur- und Architekturunternehmen ist in Jahresarbeitszeit definiert. Stellt sich im Laufe eines Monates beim einzelnen Mitar-beiter Kurzarbeit von mehr als 10 % ein, wird dieser als entschädigungsberechtigt gemel-det. Da jedoch die entstandene Kurzarbeit durch Mehrarbeit in den darauf folgenden Mo-naten ausgeglichen werden kann, erfolgt die Abrechnung erst Ende Jahr. Übersteigt die Kurzarbeit 20 %, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine, über die be-triebsübliche Schulung hinausgehende Weiterbildung zu finanzieren.

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Anhang 4: Pilotprojekte Seite 9

l „Jahresstellen für Stammpersonal des Baugewerbes im Kanton Graubünden“ (ab-geschlossen)

Das Stammpersonal des Baugewerbes im Kanton Graubünden soll während den Winter-monaten nicht entlassen werden, sondern an die Tourismusbranche „ausgeliehen“ wer-den. In vielen Fällen ist aber ein solcher Wechsel mit Lohneinbussen verbunden. Der Baumeister hat nun die Möglichkeit, seine Mitarbeiter mit deren Einverständnis in die Tou-rismusbranche zu schicken. Die Arbeitnehmer im Tourismusumfeld werden arbeitslosen-versicherungsrechtlich genau gleich behandelt wie jene Arbeitskräfte, welche vor den schwachen Wintermonaten in die Arbeitslosigkeit übertreten und in einem neuen Arbeits-verhältnis Zwischenverdienst geltend machen. Das verleihte Stammpersonal kommt demnach wie Zwischenverdiensttätige in den Genuss von Kompensationszahlungen der ALV. Die betreffenden Mitarbeiter sind jedoch überdies voll BVG-versichert und erhalten eine zusätzliche Ergänzung des Arbeitgebers.

l „InterNeb+, Neuenburg“ (abgeschlossen)

Der Arbeitnehmer bleibt im Angestelltenverhältnis bei seinem bisherigen Arbeitgeber an-gestellt, der weiterhin dessen Lohn inklusive Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Nimmt das Arbeitsvolumen ab, so kann der Arbeitnehmer an eine Stellenbörse vermittelt und in eine andere Arbeitsstelle ”verliehen” werden. Auf die Stellenbörse können nur Unterneh-men zurückgreifen, die Beiträge an den paritätischen Fond der Baubranche zahlen, die als solche am 31.8.99 erhoben wurden (keine rückwirkende Teilnahme möglich), und nur ihre Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag der betroffenen Branchen unterstellt sind. Falls trotz Stellenbörse keine adäquate Beschäftigung für einen Arbeitnehmer ge-funden werden kann, besteht die Möglichkeit, eine sinnvolle Weiterbildung (Arbeitssicher-heit, usw.) zu besuchen. Diese Weiterbildung ist jedoch auf 5 Kurstage beschränkt. Die Unternehmen verpflichten sich, weder klimabedingte, noch wirtschaftlich bedingte Kündi-gungen auszusprechen bis Ende April 2000. Eine tripartite Kommission prüft alle Kündi-gungen und hat zudem die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen. Die paritätische Kommission setzt sich aus Vertretern der kantonalen Arbeitsmarktbehörden, des Bureau Neuchâtelois des Métiers du Bâtiment, der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) und der Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleitungen (SMUV).

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Anhang 5: Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen Seite 10

Anhang 5: Massnahmen für von Arbeitslosig-keit bedrohte Personen Folgende Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen wurden für das Jahr 2003 bewilligt.

a) Kanton Aargau

Im Rahmen der Massenentlassungen der Firma Alstom AG in Baden, wurden diverse Be-werbungskurse für die gekündeten Arbeitnehmer durchgeführt.

Die diversen eingeleiteten Massnahmen der ELAN Florian Weber AG aus Menzikon konn-ten den massiven Markteinbruch nicht kompensieren. Um den Weiterbestand der Firma zu sichern, mussten 11 Personen entlassen werden.

b) Kanton Bern

Nach den vergangenen Geschäftsjahren drängte sich für die BIGLA AG im Jahr 2003 eine Sanierung auf, damit die Fortführung der Geschäftstätigkeit sichergestellt werden kann. Dies führte dazu, dass 29 Mitarbeitenden die Kündigung ausgesprochen werden musste.

Durch die schwierige konjunkturelle Lage sowie die dramatische Margenerosion im Druck-bereich konnte die Firma Buri Druck AG in Wabern langfristig nicht mehr über die wirt-schaftlich tragfähige Grösse im Markt bestehen. Rund 20 Mitarbeitende sowie die Lehrlinge konnten von einer anderen Firma übernommen werden. 31 Personen musste die Kündi-gung per Ende Februar 2003 ausgesprochen werden.

Der Standort Aarberg der Firma Feintool Automation AG war trotz Stärken in der Entwick-lung und im Engineering aufgrund relativ hoher Kosten ungenügend ausgelastet. Um Lohn-kosten einzusparen verlagert die Firma die Montage der Automationssysteme nun zu kos-tengünstigere Standorten in Deutschland. Deshalb haben per 31.03.2003 19 Mitarbeitende die Kündigung erhalten.

Die Aufträge der Firma Studer AG in Steffisburg sind gegenüber dem Jahr 2002 um 60 % zurückgegangen. Trotz einer Aufwertung durch die Mutterfirma in Deutschland mussten 44 Vollzeitstellen abgebaut werden. Um künftig vor Marktzusammenbrüchen besser gerüstet zu sein, wurde bei der Firma Studer AG die Fertigungstiefe reduziert. Ca. 140 Mitarbeiten-de erhielten per 30. September 2003 eine Änderungskündigung. Neuer Beschäftigungsgrad ab 01.01.2004 wird 85 % sein.

Die grosse Flaute des Inseratevolumens bei den Zeitungen schlug sich bei der Wifag AG in Bern stark auf die Investitionen nieder. Das Unternehmen war gezwungen, die Kapazitäten den Gegebenheiten des Marktes anzupassen, und kündete den Abbau von 25 Stellen an. Bereits in den vorhergegangenen Monaten wurden 30 Stellen durch Nichtbesetzung von Abgängen gestrichen.

Die angebotenen Produkte und Systeme der Firma Bystronic Laser AG , Niederönz sind von der herrschenden Investitionsflaute stark betroffen. Dadurch hat der Geschäftsgang im vergangenen Jahr unter der weltweit schlechten Wirtschaftslage gelitten. Der Stellenabbau betraf alle Hierarchiestufen und alle Bereiche mit Ausnahme der 23 Lehrlingsplätze.

Wegen ungenügender Auslastung bei der Porzellanfabrik AG, Langenthal wurde be-schlossen, die Kapazitäten in Administration und Produktion durch den Abbau von 22 Stel-

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Anhang 5: Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen Seite 11

len anzupassen. Der finanzielle Rückhalt und das breite Vertriebsnetz der neuen Mutterge-sellschaft ermöglichen es, den Betrieb in Langenthal mit 32 Mitarbeitenden weiterzuführen.

Die Usego AG , Verteilzentrum verlagerte die Logistikaktivitäten von Lyss nach Egerkingen, Winterthur und Bussigny. Die Geschäftstätigkeit in Lyss wurde bis im Oktober 2003 schritt-weise eingestellt. Per 31.07.2003 erhielten 77 Mitarbeitende die Kündigung.

Die aktuelle Wirtschaftssituation wie auch die mittelfristigen Aussichten liessen für die Fir-ma Robert Seckler AG , Pieterlen, keine wesentliche Veränderung gegenüber dem schlechten Geschäftsgang erwarten. Aus diesem Grund musste die Firma per 30.09.2003 16 Mitarbeitenden die Kündigung aussprechen.

Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Drucksachenmarkt konzentrierte die Impresso-marti AG , Ostermundigen die Druckaktivitäten bei der Muttergesellschaft der Merkur Druck AG in Langenthal. Aus diesem Grund musste sie per 30.09.2003 20 Mitarbeitenden die Kündigung aussprechen.

c) Kanton Neuenburg

Die Firma Antralux AG hat am 01.01.2003 die Firma Precel AG übernommen und die Pro-duktion umgestellt. Aus diesem Grund wurden 13 Mitarbeiter kollektive Einarbeitungszu-schüsse gewährt.

d) Kanton Waadt

Die Firma Nagravision AG , Chessaux ist im Bereich des digitalen Fernsehens tätig. Da der europäische Markt in einer Krise ist, musste die Firma an diesem Standort 46 Stellen strei-chen.

Die Firmen Unisim und Unisam mussten 24 Personen die Kündigung aussprechen. Um ei-nen grossen Teil der Tätigkeiten zu retten, konnte unter dem Namen der Unisam 15 Perso-nen wieder eingestellt werden. 6 Personen konnten von kollektiven Einarbeitungszuschüs-sen profitieren.

Im Jahr 2003 ist der Telekommunikationsmarkt weiter eingebrochen. Die Firma TranS-witch in Ecublens musste wiederholt Personal entlassen. Bei dieser Entlassungswelle musste 13 Personen die Kündigung ausgesprochen werden.

Die schwierige wirtschaftliche Situation hat auch die Firma Charles Veillon AG in Lau-sanne immer mehr zu spüren gekriegt; sie musste daraus personelle Konsequenzen zie-hen. Über 150 Personen erhielten die Kündigung.

e) Kanton Wallis

Gtec SA, Monthey konnte in der schlechten Wirtschaftslage und wegen ungenügenden Aufträgen nicht mehr existieren. Diese Lage bewirkte die Schliessung und die Entlassung von 86 Personen in einer ersten Phase. Die restlichen 108 Mitarbeiter mussten die Firma per Ende 2003 verlassen.

Das Unternehmen Alésia AG in Martigny, hat per 31.07.2003 die Betriebsschliessung an-gekündigt. Der Vorarbeiter beschloss, die Arbeiten per 01.08.2003 mit den entlassenen Mitarbeitenden weiter zu führen. Durch die Weiterführung der Unternehmung entstanden neue Tätigkeitsfelder, welche aber einen Produktivitätsverlust der Mitarbeitenden hervor gerufen habe. Diese Verluste konnten in der Anfangsphase mit kollektiven Einarbeitungs-zuschüssen kompensiert werden.

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Anhang 5: Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen Seite 12

f) Kanton Zug

Aufgrund eines starken wirtschaftlichen Einbruchs in der Halbleiter-Industrie, musste die Firma ESEC in Cham wiederholt Kündigungen aussprechen.

Die Fantastic Corporation in Zug hatte nach dem Zerfall des Internet-Booms unter den Kosteneinsparungen der Telekommunikationsunternehmen gelitten. Die Firma musste 21 Personen entlassen.

g) National

Bei den Schweizerischen Bundesbahnen wurden für den Bereich „Neuorientierung und Arbeit“ Weiterbildungs-, Umschulungs- und Beschäftigungsmassnahmen mitfinanziert. Die von der ALV mitfinanzierten Massnahmen haben zum Ziel, Mitarbeitende, die alle internen Möglichkeiten der im Sozialplan vorgesehenen Massnahmen ausgeschöpft haben, in Zu-sammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen arbeitsmarktlich zu integrieren.

Um Rekruten noch während ihres Dienstes eine erfolgreiche Arbeitssuche und somit nach Dienstende einen sofortigen Stellenantritt zu ermöglichen, wird in verschiedenen Rekruten-schulen in 5 tägigen Kursen die Bewerbungstechnik vermittelt und ein individuelles Coa-ching geboten.

Emmi kündigte die Verträge mit rund 80 Emmentaler-Dorfkäsereien der Deutschschweiz per Ende April 2003. Damit verloren viele Käser mit ihren Partnerinnen die Existenzgrund-lage. Zusammen mit Fromarte (Schweizerische Vereinigung der gewerblichen Käser) hat das Amt für Arbeit des Kantons SG einen Standortbestimmungs- und Bewerbungskurs für die betroffenen Käser mit ihren (Ehe-) Partnerinnen konzipiert. Für die selbständigen Käser konnte diese Massnahme gemäss Art. 60/4 AVIG (alt) bewilligt werden, da diese weder die Beitragszeit erfüllten noch von der Erfüllung befreit waren. Somit konnten sie Leistungen nach Art. 61/3 AVIG (alt) beanspruchen, wenn sie mit Zustimmung der kantonalen Amts-stelle den Kurs besuchten, um eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmende aufzunehmen.

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Anhang 6: Bilanz und Erfolgsrechnung Seite 13

Anhang 6: Bilanz und Erfolgsrechnung

2003 2002%

AKTIVEN 1'975.3 2'895.7 -920.4 -32

Geldmittel:Festgelder Ausgleichsstelle 0.0 0.0 0.0Flüssige Mittel Ausgleichsstelle 419.4 1'043.2 -623.8Flüssige Mittel Arbeitslosenkassen 214.8 231.8 -17.0

Kontokorrente/Debitoren 1'162.0 1'386.0 -224.0Transitorische Aktiven 171.0 224.9 -53.9Mobilien 8.1 9.8 -1.7

PASSIVEN 1'975.3 2'895.7 -920.4 -32

Nicht ausbezahlte Leistungen 0.7 1.2 -0.5Kreditoren 59.6 41.2 18.4Rückstellungen AVIG 29 69.8 59.1 10.7Rückstellungen Insolvenz 150.6 141.5 9.1Übrige kurzfristige Rückstellungen 71.2 106.9 -35.7Transitorische Passiven 148.4 262.9 -114.5Darlehen von Bund und Kantonen 0.0 0.0 0.0

Eigenkapital per 31.12. 1'475.0 2'282.9 -807.9

Nachweis Eigenkapital

Eigenkapital per 1.1 2'282.9 279.4 2'003.5Erfolg -807.9 2'003.5 -2'811.4 -140

Eigenkapital per 31.12 1'475.0 2'282.9 -807.9

BILANZ per 31. Dezember 2003AUSGLEICHSFONDS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Differenz

in Millionen CHF

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Anhang 6: Bilanz und Erfolgsrechnung Seite 14

Rechnung 1 Rechnung2003 2002 %

Arbeitslose / Jahresdurchschnitt 145'687 100'504Arbeitslosenquote 3.70 2.80

ERTRAG 6'384.8 7'124.7 -739.9 -10.4

Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber 5'626.5 6'762.0 -1'135.5 -16.8AHV/IV/EO-Beiträge auf ALE/AMM 234.7 157.2 77.5 49.3NBU-Beiträge auf ALE/AMM 136.6 91.7 44.9 49.0BVG-Beiträge auf ALE/AMM 21.7 14.3 7.4 51.7Beitragsrückerstattungen Grenzgänger 1.3 1.2 0.1 8.3Rückforderungen Insolvenzentschädigungen 14.7 15.0 -0.3 -2.0Bet. Kantone an den Kosten der AMM/Kantonsbeiträge 35.2 45.2 -10.0 -22.1Finanzielle Beteiligung des Bundes 172.3 0.0 172.3 -Finanzielle Beteiligung der Kantone 57.4 0.0 57.4 -Zinsertrag 17.2 24.0 -6.8 -28.3Übrige Erträge 1.5 1.7 -0.2 -11.8Periodenfremder Ertrag 65.7 12.4 53.3 429.8

AUFWAND 7'195.3 5'245.2 1'950.1 37.2

Arbeitslosenentschädigung 4'507.9 3'003.8 1'504.1 50.1Taggelder AMM 247.3 192.0 55.3 28.8Kurzarbeitsentschädigung 201.1 182.9 18.2 10.0Schlechtwetterentschädigung 51.3 23.7 27.6 116.5Insolvenzentschädigung 56.7 75.1 -18.4 -24.5Individuelle Arbeitsmarktliche Massnahmen 229.5 165.5 64.0 38.7Kollektive Arbeitsmarktliche Massnahmen 362.1 258.9 103.2 39.9AHV/IV/EO-Beiträge auf ALE/AMM 2) 469.4 314.5 154.9 49.3NBU-Beiträge auf ALE/AMM

2)169.8 91.7 78.1 85.2

BU-Beiträge auf AMM 3) 14.9 10.6 4.3 40.6BVG-Beiträge auf ALE/AMM 2) 44.6 29.6 15.0 50.7Abschreibungen von ALV-Beiträgen 16.4 16.5 -0.1 -0.6Beitragsrückerstattungen Grenzgänger 253.6 281.4 -27.8 -9.9Beitragsrückerstattungen Kurzaufenthalter 9.3 23.3 -14.0 -60.1VK-Entschädigung Ausgleichsstelle ALV 39.3 37.3 2.0 5.4VK-Entschädigung AHV-Kassen und ZAS 15.2 14.3 0.9 6.3VK-Entschädigung Arbeitslosenkassen 135.0 116.2 18.8 16.2VK-Entschädigung RAV/LAM/KAST 360.8 319.8 41.0 12.8Zinsaufwand 0.0 28.0 -28.0 -100.0Übriger Aufwand 1.6 1.2 0.4 33.3Periodenfremder Aufwand 9.5 58.9 -49.4 -83.9

Erfolg I -810.5 1'879.5 -2'690.0 -143.1

Nicht rückzahlbare Beiträge Bund 2.6 124.0 -121.4 -97.9

Erfolg Il -807.9 2'003.5 -2'811.4 -140.3

1) Vergleich mit Vorjahr nur beschränkt möglich (Neues AVIG per 1.7.03)2)

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile3)

nur Arbeitgeberanteile

RECHNUNGSERGEBNIS 1. JANUAR 2003 bis 31. DEZEMBER 2003

Differenz

in Millionen CHF

AUSGLEICHSFONDS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

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Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 15

Anhang 7: Auszahlungen 2003 a) Auszahlungen ALE 2003 (nach Kontroll- bzw. Abrechnungsperioden)

Kasse Bezüger* Taggelder Betrag brutto Total Abzüge Total Zulagen Auszahlung %Caisse Nbr. Bén.* Ind. Journ. Montant brut Déductions Allocations Paiement %Cassa Num. Ben.* Ind. Gior. Importo lordo Deduzioni Assegni Pagamento %

TOTAL 313'371 32'797'513 4'702'416'924 434'356'900 93'173'978 4'361'234'009 100.0060 GBI 58'804 6'266'373 905'528'139 80'507'048 19'159'270 844'180'362 19.3637 SMUV 24'040 2'564'825 366'570'995 32'846'275 7'299'957 341'024'676 7.8201 Kant. ZH 21'508 2'252'840 366'989'553 32'576'171 4'872'911 339'286'293 7.7822 Kant. VD 19'186 2'161'507 318'222'110 28'956'186 6'597'616 295'863'541 6.7802 Kant. BE 21'972 2'147'004 283'316'388 24'804'011 5'084'259 263'596'635 6.0425 Kant. GE 13'799 1'736'920 274'186'385 35'507'394 4'241'616 242'920'607 5.5719 Kant. AG 14'924 1'533'842 222'806'917 19'498'785 3'480'808 206'788'940 4.7457 SYNA 14'093 1'400'855 200'140'331 18'373'327 4'425'700 186'192'705 4.2717 Kant. SG 13'390 1'416'428 186'360'320 16'347'207 3'864'010 173'877'122 3.9903 Kant. LU 10'470 1'037'116 138'098'207 12'341'703 2'844'794 128'601'299 2.9513 Kant. BL 8'359 835'362 120'218'465 10'514'602 2'073'005 111'776'869 2.5620 Kant. TG 8'811 857'947 113'854'804 9'994'301 2'642'692 106'503'194 2.4412 Kant. BS 6'395 693'681 94'632'750 8'776'270 1'490'638 87'347'119 2.0011 Kant. SO 7'172 700'658 92'875'132 8'068'088 1'814'794 86'621'839 1.9947 Familia 7'024 709'468 90'642'743 7'786'212 1'845'479 84'702'009 1.9423 Kant. VS 6'552 568'917 73'230'344 6'341'521 2'741'469 69'630'291 1.6009 Kant. ZG 4'015 427'670 69'641'408 6'023'521 1'921'673 65'539'559 1.5044 SIT 4'012 506'496 71'635'071 9'805'431 1'766'901 63'596'541 1.4624 Kant. NE 3'680 419'370 59'915'968 5'416'086 1'164'452 55'664'333 1.2810 Kant. FR 4'152 437'481 57'107'282 5'088'505 1'704'483 53'723'260 1.2335 Comedia 3'331 358'654 55'747'433 5'056'985 713'462 51'403'911 1.1842 COMMIS 2'120 290'399 52'898'721 6'718'289 731'267 46'911'699 1.0818 Kant. GR 4'537 352'878 45'176'742 4'091'743 824'684 41'909'683 0.9650 AVIZO 2'134 232'652 38'237'090 3'295'220 698'369 35'640'239 0.8269 VHTL 2'583 264'996 36'985'827 3'308'525 654'782 34'332'083 0.7958 OCSV 3'398 269'800 35'300'920 3'105'599 1'786'659 33'981'981 0.7846 JC 2'237 263'890 35'262'182 3'119'103 569'271 32'712'351 0.7514 Kant. SH 2'718 266'244 34'643'009 3'101'371 913'637 32'455'275 0.7445 CVCI 1'588 189'569 34'198'581 3'061'558 625'661 31'762'684 0.7305 Kant. SZ 2'509 222'576 32'958'440 2'887'949 600'591 30'671'088 0.7021 Kant. TI 2'193 229'351 32'312'100 2'817'480 555'420 30'050'040 0.6955 IAW 1'436 172'600 24'600'524 2'128'831 445'791 22'917'484 0.5315 Kant. AR 1'442 147'464 21'142'059 1'863'467 384'281 19'662'874 0.4526 Kant. JU 1'465 152'894 19'468'390 1'721'100 682'915 18'430'205 0.4206 OW/NW 1'552 122'459 17'520'449 1'541'192 326'577 16'305'834 0.3708 Kant. GL 1'322 133'478 16'832'145 1'446'474 328'700 15'714'371 0.3652 ADU 1'145 122'409 16'430'907 1'434'774 294'213 15'290'346 0.3531 IHG 938 95'411 14'759'249 1'277'274 226'688 13'708'663 0.3149 IP 600 63'304 8'249'047 712'051 342'378 7'879'374 0.1839 IP 479 55'574 7'876'562 687'882 150'262 7'338'942 0.1704 Kant. UR 574 45'989 5'876'396 506'485 115'498 5'485'409 0.1332 Allg. 395 38'302 5'659'717 514'059 85'377 5'231'034 0.1216 Kant. AI 317 31'858 4'307'122 386'844 80'966 4'001'244 0.09

Total VAK 183'014 18'931'934 2'701'692'885 250'618'456 51'352'489 2'502'426'924 57.38Totel ERFAA 119'405 12'631'866 1'815'450'180 167'507'691 38'383'477 1'686'325'967 38.67Total Passages 10'952 1'233'711 185'273'859 16'230'752 3'438'010 172'481'117 3.95

* bei aktueller Kasse gezählt/ compté à la caisse actuelle/contato presso la cassa attuale

Page 102: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 16

0

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60 G

BI

37 SM

UV

01 Ka

nt. ZH

22 Ka

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23 Ka

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09 Ka

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18 Ka

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05 Ka

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16 Ka

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Mio

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7.82

7.78

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2.00

1.99

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10121416182022

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Page 103: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 17

b) Auszahlungen KAE (nach Kontroll- bzw. Abrechnungsperioden)

Kasse Anz. Betriebe Auszahlung Rückerstattung AHV Total %Caisse Nmbr. entrpr. Paiement Remboursement AVS Totale %Cassa No. Aziende Pagamento Rimborso AVS Totale %

TOTAL 4'821 186'776'118 9'805'746 196'581'864 100.00Kant. ZH 01 815 26'108'410 1'370'692 27'479'102 13.98Kant. BE 02 423 20'500'910 1'076'298 21'577'208 10.98Kant. SG 17 443 14'628'654 768'004 15'396'658 7.83Familia 47 124 9'964'361 523'129 10'487'490 5.33Kant. NE 24 156 9'908'874 520'216 10'429'090 5.31SMUV 37 183 9'654'445 506'858 10'161'303 5.17GBI 60 311 8'589'965 450'973 9'040'939 4.60IHG 31 135 6'411'929 336'626 6'748'555 3.43Kant. GE 25 81 5'903'636 309'941 6'213'577 3.16Kant. AG 19 204 5'339'530 280'325 5'619'855 2.86Kant. TG 20 151 5'309'976 278'774 5'588'750 2.84Kant. LU 03 172 5'187'151 272'325 5'459'477 2.78Kant. S0 11 130 5'129'133 269'279 5'398'412 2.75Kant. VD 22 139 4'525'714 237'600 4'763'314 2.42Kant. BL 13 114 3'952'107 207'486 4'159'593 2.12IP 49 106 3'845'174 201'872 4'047'045 2.06Kant. JU 26 65 3'780'320 198'467 3'978'787 2.02Kant. TI 21 87 3'713'788 194'974 3'908'762 1.99Kant. VS 23 83 3'577'441 187'816 3'765'256 1.92Kant. FR 10 76 3'358'578 176'325 3'534'903 1.80OW/NW 06 35 2'920'668 153'335 3'074'003 1.56Kant. ZG 09 103 2'724'972 143'061 2'868'033 1.46CVCI 45 83 2'651'493 139'203 2'790'696 1.42SYNA 57 78 2'523'999 132'510 2'656'509 1.35Kant. GL 08 58 2'432'056 127'683 2'559'739 1.30AVIZO 50 53 2'261'063 118'706 2'379'769 1.21Kant. SZ 05 79 1'875'412 98'459 1'973'871 1.00Kant. BS 12 60 1'815'219 95'299 1'910'518 0.97Kant. SH 14 46 1'466'425 76'987 1'543'412 0.79Kant. AR 15 47 1'445'132 75'869 1'521'002 0.77IAW 55 29 1'242'155 65'213 1'307'368 0.67Kant. GR 18 49 882'254 46'318 928'572 0.47IP 39 23 750'388 39'395 789'783 0.40Allg. 32 21 742'410 38'977 781'386 0.40Comedia 35 8 485'169 25'471 510'641 0.26Kant. UR 04 18 420'662 22'085 442'747 0.23Kant. AI 16 17 295'636 15'521 311'157 0.16OCSV 58 9 277'187 14'552 291'740 0.15ADU 52 2 106'160 5'573 111'734 0.06VHTL 69 4 43'272 2'272 45'544 0.02SIT 44 1 24'290 1'275 25'565 0.01

Total VAK 3'651 137'202'659 7'203'140 144'405'798 73.46Total ERFAA 718 31'562'689 1'657'041 33'219'730 16.90Total Passages 452 18'010'771 945'565 18'956'337 9.64

Page 104: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 18

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Page 105: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 19

c) Auszahlungen SWE (nach Kontroll- bzw. Abrechnungsperioden)

Kasse Anz. Betriebe Auszahlung Rückerstattung AHV Total %Caisse Nmbr. entrpr Paiement Remboursement AVS Totale %Cassa No. Aziende Pagamento Rimborso AVS Totale %

TOTAL 2'396 44'590'185 2'340'985 46'931'169 100.00GBI 60 513 12'311'016 646'328 12'957'344 27.61Kant. SG 17 209 4'117'221 216'154 4'333'375 9.23SYNA 57 176 3'975'102 208'693 4'183'795 8.91Familia 47 113 3'595'144 188'745 3'783'889 8.06Kant. ZH 01 145 2'390'022 125'476 2'515'498 5.36Kant. LU 03 108 1'896'052 99'543 1'995'595 4.25Kant. AG 19 137 1'817'311 95'409 1'912'720 4.08Kant. VD 22 102 1'322'213 69'416 1'391'629 2.97Kant. FR 10 88 1'213'092 63'687 1'276'779 2.72Kant. SZ 05 56 1'168'713 61'357 1'230'071 2.62Kant. BL 13 64 1'041'486 54'678 1'096'164 2.34Kant. BE 02 89 873'373 45'852 919'225 1.96Kant. GR 18 47 818'626 42'978 861'604 1.84IP 49 38 752'653 39'514 792'168 1.69OCSV 58 28 694'876 36'481 731'357 1.56Kant. ZG 09 39 685'037 35'964 721'001 1.54Kant. S0 11 62 683'627 35'890 719'517 1.53Kant. VS 23 37 646'610 33'947 680'557 1.45Kant. TI 21 41 595'333 31'255 626'588 1.34Kant. GL 08 25 547'727 28'756 576'483 1.23Kant. TG 20 42 465'060 24'416 489'475 1.04OW/NW 06 34 431'845 22'672 454'516 0.97IHG 31 21 370'550 19'454 390'004 0.83Kant. AR 15 13 350'161 18'383 368'544 0.79Kant. NE 24 21 269'327 14'140 283'466 0.60Kant. JU 26 23 242'552 12'734 255'286 0.54IAW 55 10 234'740 12'324 247'063 0.53Kant. BS 12 16 221'992 11'655 233'646 0.50Kant. GE 25 14 161'321 8'469 169'790 0.36Kant. AI 16 13 146'316 7'682 153'998 0.33Kant. SH 14 15 138'059 7'248 145'307 0.31SMUV 37 17 123'347 6'476 129'823 0.28Kant. UR 04 14 121'872 6'398 128'270 0.27AVIZO 50 13 111'481 5'853 117'334 0.25IP 39 9 29'510 1'549 31'060 0.07VHTL 69 3 20'607 1'082 21'689 0.05CVCI 45 1 6'214 326 6'540 0.01 Total VAK 1'454 22'364'945 1'174'160 23'539'105 50.16Total ERFAA 850 20'720'092 1'087'805 21'807'896 46.47Total Passages 92 1'505'148 79'020 1'584'168 3.38

Page 106: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 20

0.00

0.50

1.00

1.50

2.00

2.50

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4.50

5.00

5.50

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6.50

7.00

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8.50

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9.50

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13.00

13.50

14.00

GBI 60

Kant.

SG 17

SYNA

57

Familia

47

Kant.

ZH 01

Kant.

LU 03

Kant.

AG 19

Kant.

VD 22

Kant.

FR 10

Kant.

SZ 05

Kant.

BL 13

Kant.

BE 02

Kant.

GR 18

IP 4

9

OCSV 58

Kant.

ZG 09

Kant.

S0 11

Kant.

VS 23

Kant.

TI 21

Kant.

GL 08

Kant.

TG 20

OW/NW 06

IHG 31

Kant.

AR 15

Kant.

NE 24

Kant.

JU 26

IAW 5

5

Kant.

BS 12

Kant.

GE 25

Kant.

AI 16

Kant.

SH 14

SMUV

37

Kant.

UR 04

AVIZO

50IP

39

VHTL

69

CVCI 4

5

Mio

Fr.

%

27.6

1

8.91

8.06

5.36

4.25

4.08

2.97

2.72

2.62

2.34

1.96

1.84

1.69

1.56

1.54

1.53

1.45

1.34

1.23

1.04

0.97

0.83

0.79

0.60

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0.50

0.36

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0.31

0.28

0.27

0.25

0.07

0.05

0.01

9.23

0.02.04.06.08.0

10.012.014.016.018.020.022.024.026.028.030.0

GB

I 6

0

Kan

t. S

G 1

7

SY

NA

57

Fam

ilia

47

Kan

t. ZH

01

Kan

t. LU

03

Kan

t. A

G 1

9

Kan

t. V

D 2

2

Kan

t. FR

10

Kan

t. S

Z 0

5

Kan

t. B

L 13

Kan

t. B

E 0

2

Kan

t. G

R 1

8

IP

49

OC

SV

58

Kan

t. Z

G 0

9

Kan

t. S

0 11

Kan

t. V

S 2

3

Kan

t. T

I 21

Kan

t. G

L 08

Kan

t. T

G 2

0

OW

/NW

06

IHG

31

Kan

t. A

R 1

5

Kan

t. N

E 2

4

Kan

t. JU

26

IAW

55

Kan

t. B

S 1

2

Kan

t. G

E 2

5

Kan

t. A

I 16

Kan

t. S

H 1

4

SM

UV

37

Kan

t. U

R 0

4

AV

IZO

50

IP

39

VH

TL

69

CV

CI

45

%

Page 107: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 21

d) Auszahlungen IE (nach Kontroll- bzw. Abrechnungsperioden)

Kasse Anz. Betriebe Forderung der Arbeitnehmer %Caisse Nmbr. entrpr. Créances des employés %Cassa No. aziende Pretese degli impiegati %

TOTAL 1'538 62'479'032 100.00Kant. ZH 01 299 12'607'023 20.18Kant. BE 02 151 6'432'362 10.30Kant. VD 22 114 4'679'821 7.49Kant. TI 21 110 4'445'280 7.11Kant. TG 20 58 4'016'338 6.43Kant. GE 25 90 3'937'605 6.30Kant. ZG 09 93 3'784'930 6.06Kant. SG 17 121 3'234'674 5.18Kant. AG 19 97 2'992'982 4.79Kant. VS 23 51 2'702'148 4.32Kant. BS 12 39 2'690'064 4.31Kant. LU 03 62 2'504'932 4.01Kant. JU 26 18 1'290'570 2.07Kant. BL 13 43 1'247'306 2.00Kant. FR 10 37 1'142'177 1.83Kant. GR 18 34 1'066'760 1.71Kant. NE 24 29 1'015'542 1.63Kant. S0 11 41 798'131 1.28Kant. SZ 05 15 648'915 1.04OW/NW 06 7 607'619 0.97Kant. SH 14 15 244'428 0.39Kant. AR 15 5 194'823 0.31Kant. GL 08 6 124'038 0.20Kant. UR 04 2 60'234 0.10Kant. AI 16 1 10'330 0.02

Page 108: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 22

0.0

5.0

10.0

15.0

Kant.

ZH 01

Kant.

BE 02

Kant.

VD 22

Kant.

TI 21

Kant.

TG 20

Kant.

GE 25

Kant.

ZG 09

Kant.

SG 17

Kant.

AG 19

Kant.

VS 23

Kant.

BS 12

Kant.

LU 03

Kant.

JU 26

Kant. B

L 13

Kant. F

R 10

Kant.

GR 18

Kant.

NE 24

Kant. S

0 11

Kant.

SZ 05

OW/NW 06

Kant.

SH 14

Kant.

AR 15

Kant.

GL 0

8

Kant. U

R 04

Kant. A

I 16

Mio

Fr.

%

20.1

8

10.3

0

7.49

7.11

6.43

6.30

6.06

5.18

4.79

4.32

4.31

4.01

2.07

2.00

1.83

1.71

1.63

1.28

1.04

0.97

0.39

0.31

0.20

0

5

10

15

20

Kant.

ZH 01

Kant.

BE 02

Kant.

VD 22

Kant.

TI 21

Kant.

TG 20

Kant.

GE 25

Kant.

ZG 09

Kant.

SG 17

Kant.

AG 19

Kant.

VS 23

Kant.

BS 12

Kant.

LU 03

Kant.

JU 26

Kant.

BL 13

Kant.

FR 10

Kant.

GR 18

Kant.

NE 24

Kant.

S0 11

Kant.

SZ 05

OW/NW 06

Kant.

SH 14

Kant.

AR 15

Kant.

GL 08

%

Page 109: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 23

e) Auszahlungen AMM (nach Kontroll- bzw. Abrechnungsperioden)

Kasse Anzahl Bez. * Beso. Taggelder Kursauslagen EAZ AZ PE/WO TOTAL %Caisse Nombre bén. * Indem. spécifi. Frais des cours AIT AFO PE/SE TOTALE %Cassa Numero ben. * Indenn. speciali Spesi di corsi AIA AFO PE/SO TOTALE %

TOTAL 129'706 690'839'528 190'591'583 29'735'004 5'068'329 2'651'328 918'885'772 100.00GBI 60 22'481 116'136'086 42'127'000 3'380'120 683'594 299'113 162'625'913 17.70SMUV 37 10'280 54'787'144 12'566'859 3'106'926 415'254 243'949 71'120'132 7.74Kant. VD 22 8'145 53'163'616 12'290'415 4'217'023 448'464 242'993 70'362'511 7.66Kant. ZH 01 8'614 39'196'773 20'204'217 842'098 82'079 58'212 60'383'379 6.57Kant. BE 02 8'336 42'685'538 8'948'225 1'041'677 204'354 137'485 53'017'279 5.77Kant. GE 25 5'376 32'074'711 17'146'865 2'607'675 332'078 1'485 52'162'814 5.68SYNA 57 6'034 31'474'262 9'888'742 1'173'649 340'312 179'925 43'056'890 4.69Kant. AG 19 7'727 36'244'932 4'609'405 519'433 37'895 29'076 41'440'741 4.51Kant. SG 17 5'952 32'768'158 5'310'437 1'685'567 201'611 103'597 40'069'370 4.36Kant. LU 03 6'308 25'743'730 2'970'548 329'959 61'095 65'080 29'170'412 3.17Kant. TG 20 3'712 22'155'232 4'259'930 876'502 54'609 29'347 27'375'620 2.98Kant. BS 12 2'440 17'429'691 5'763'824 142'004 104'732 11'673 23'451'924 2.55Kant. FR 10 2'414 13'989'811 4'966'308 691'409 203'247 124'184 19'974'959 2.17Kant. BL 13 3'071 16'755'835 983'041 804'332 2'550 7'712 18'553'470 2.02Kant. S0 11 3'213 15'723'822 2'026'534 595'293 24'879 43'767 18'414'295 2.00Kant. VS 23 2'399 11'736'081 2'876'403 1'091'746 134'075 140'456 15'978'761 1.74SIT 44 1'469 9'190'657 4'548'888 578'802 140'369 14'443 14'473'159 1.58Kant. NE 24 1'784 10'628'596 1'219'222 673'091 315'567 39'980 12'876'456 1.40Familia 47 1'984 9'163'296 1'279'995 711'374 407'635 159'275 11'721'575 1.28Kant. SH 14 1'498 8'065'466 2'857'110 375'730 11'600 62'081 11'371'987 1.24Kant. ZG 09 1'700 8'558'252 2'381'840 98'982 52'938 2'895 11'094'907 1.21COMMIS 42 984 7'183'841 3'078'214 315'986 17'370 5'800 10'601'211 1.15Kant. GR 18 1'482 7'328'499 1'751'736 244'017 11'955 296'612 9'632'819 1.05Comedia 35 1'399 7'115'228 2'029'844 284'525 107'814 22'551 9'559'962 1.04Kant. SZ 05 1'125 7'201'579 1'751'152 359'686 0 20'957 9'333'374 1.02JC 46 981 5'767'293 1'278'912 437'960 37'200 9'839 7'531'204 0.82VHTL 69 1'061 5'371'560 1'417'656 76'518 44'577 5'856 6'916'167 0.75OCSV 58 1'023 4'856'582 999'770 455'949 139'169 79'563 6'531'033 0.71CVCI 45 682 4'546'435 1'026'095 476'256 60'480 8'807 6'118'073 0.67Kant. JU 26 673 3'927'233 1'229'201 463'757 151'155 35'658 5'807'004 0.63AVIZO 50 781 3'857'885 1'523'078 171'010 0 16'330 5'568'303 0.61Kant. TI 21 799 4'176'584 730'115 165'974 49'705 35'103 5'157'481 0.56IAW 55 573 2'971'051 1'372'441 15'960 13'770 3'352 4'376'574 0.48OW/NW 06 455 3'503'529 610'696 46'232 0 16'610 4'177'067 0.45Kant. GL 08 462 3'071'179 422'871 88'756 0 14'489 3'597'295 0.39IHG 31 477 2'311'155 244'672 27'640 4'264 1'324 2'589'055 0.28ADU 52 468 2'175'236 347'935 28'860 0 31'486 2'583'517 0.28Kant. UR 04 361 2'051'050 288'458 211'441 0 28'996 2'579'945 0.28Kant. AR 15 318 2'133'815 249'338 128'410 0 1'565 2'513'128 0.27IP 39 217 1'431'668 144'354 65'868 48'480 13'030 1'703'400 0.19IP 49 242 942'832 440'572 86'702 110'262 6'672 1'587'040 0.17Allg. 32 149 1'006'022 364'609 29'461 0 0 1'400'092 0.15Kant. AI 16 57 237'582 64'055 10'642 13'191 0 325'470 0.04

Total VAK 78'421 420'551'294 105'911'946 18'311'436 2'497'779 1'550'013 548'822'468 59.73Total ERFAA 46'715 245'278'656 77'936'968 10'083'849 2'296'094 1'010'475 336'606'042 36.63Total Passages 4'570 25'009'577 6'742'668 1'339'717 274'456 90'840 33'457'258 3.64

* bei aktueller Kasse gezählt/ compté à la caisse actuelle/contato presso la cassa attuale

Page 110: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 24

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SMUV

37

Kant.

VD 22

Kant.

ZH 01

Kant.

BE 02

Kant.

GE 25

SYNA

57

Kant.

AG 19

Kant.

SG 17

Kant.

LU 03

Kant.

TG 20

Kant.

BS 12

Kant.

FR 10

Kant.

BL 13

Kant.

S0 11

Kant.

VS 23

SIT 4

4

Kant.

NE 24

Familia

47

Kant.

SH 14

Kant.

ZG 09

COMMIS 42

Kant.

GR 18

Comed

ia 35

Kant.

SZ 05

JC

46

VHTL

69

OCSV 5

8

CVCI 4

5

Kant.

JU 26

AVIZO

50

Kant.

TI 21

IAW 5

5

OW/NW 06

Kant.

GL 08

IHG 31

ADU 5

2

Kant.

UR 04

Kant.

AR 15

IP

39IP

49All

g. 32

Kant.

AI 16

Mio

Fr.

%

17.7

0

7.74

7.66

6.57

5.77

5.68

4.69

4.51

4.36

3.17

2.98

2.55

2.17

2.02

2.00

1.74

1.58

1.40

1.28

1.24

1.21

1.15

1.05

1.04

1.02

0.82

0.75

0.71

0.67

0.63

0.61

0.56

0.48

0.45

0.39

0.28

0.28

0.28

0.27

0.19

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0.15

0.04

0

2

4

6

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16

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20

22

GB

I 6

0

SM

UV

37

Kan

t. V

D 2

2

Kan

t. Z

H 0

1

Kan

t. B

E 0

2

Kan

t. G

E 2

5

SY

NA

57

Kan

t. A

G 1

9

Kan

t. S

G 1

7

Kan

t. LU

03

Kan

t. T

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0

Kan

t. B

S 1

2

Kan

t. F

R 1

0

Kan

t. B

L 13

Kan

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0 11

Kan

t. V

S 2

3

SIT

44

Kan

t. N

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4

Fam

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47

Kan

t. S

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4

Kan

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9

CO

MM

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2

Kan

t. G

R 1

8

Com

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35

Kan

t. S

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5

JC

46

VH

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69

OC

SV

58

CV

CI

45

Kan

t. JU

26

AV

IZO

50

Kan

t. T

I 21

IAW

55

OW

/NW

06

Kan

t. G

L 08

IHG

31

AD

U

52

Kan

t. U

R 0

4

Kan

t. A

R 1

5

IP

39

IP

49

Allg

. 32

Kan

t. A

I 16

%

Page 111: Direktion für Arbeit

Anhang 7: Auszahlungen 2003 Seite 25

f) Auszahlungen für projektbezogene Kosten der öffentlichen Arbeitslosenkassen für 2003 (Abrechnungsperioden)

Auszahlungen für projektbezogene Kosten der öffentlichen Arbeitslosenkassen für 2003 (Abrechnungsperioden)Paiements pour des coûts afférents au projets des caisses publique d'assurance chômage pour 2003 (périodes de décompte)Pagamenti per costi inerenti al progetto delle casse publice di assicurazione contro la disoccupazione per 2003 (periodi di conteggio)

Kasse Anz. Organisat. Kurskosten Prozentanteil Anz. Organisat. Kosten VB Prozentanteil Anz. Organisat. * Kosten Total ProzentanteilCaisse Nmbre organis. Coûts de cours Pourcentage Nmbre organis. Coûts d'ET Pourcentage Nmbre organis. * Coûts total PourcentageCassa No organizzatori Costi di corsi Percentuale No organizzatori Costi d'OT Percentuale No organizzatori * Costi totale Percentuale

TOTAL 267 146'018'605 100.0% 153 193'401'708 100.0% 398 339'420'313 100.0%Kant. VD 22 32 19'622'132 13.4% 17 27'237'322 14.1% 47 46'859'454 13.8Kant. AG 19 28 22'140'857 15.2% 7 18'045'277 9.3% 34 40'186'135 11.8Kant. BE 02 35 19'216'993 13.2% 15 19'882'575 10.3% 48 39'099'569 11.5Kant. ZH 01 1 153'029 0.1% 24 36'898'159 19.1% 24 37'051'188 10.9Kant. LU 03 21 19'654'654 13.5% 7 5'859'028 3.0% 27 25'513'683 7.5Kant. SG 17 24 12'938'562 8.9% 1 11'466'994 5.9% 25 24'405'556 7.2Kant. S0 11 29 4'033'681 2.8% 12 13'815'238 7.1% 39 17'848'919 5.3Kant. TG 20 10 4'652'997 3.2% 3 12'337'871 6.4% 13 16'990'867 5.0Kant. BS 12 4 4'586'567 3.1% 10 9'229'269 4.8% 14 13'815'836 4.1Kant. VS 23 15 4'028'229 2.8% 7 8'119'129 4.2% 20 12'147'358 3.6Kant. FR 10 1 4'635'013 3.2% 1 6'711'169 3.5% 1 11'346'183 3.3Kant. TI 21 26 7'635'255 5.2% 11 3'264'985 1.7% 32 10'900'240 3.2Kant. NE 24 16 7'453'095 5.1% 1 2'427'960 1.3% 16 9'881'055 2.9Kant. BL 13 2 6'192'405 4.2% 8 2'655'561 1.4% 9 8'847'966 2.6Kant. SZ 05 5 2'130'979 1.5% 1 5'023'553 2.6% 6 7'154'532 2.1Kant. GE 25 6 2'833'836 1.9% 10 2'068'198 1.1% 15 4'902'034 1.4Kant. JU 26 4 2'591'739 1.8% 4 795'777 0.4% 7 3'387'516 1.0Kant. ZG 09 0 0 0.0% 1 2'780'068 1.4% 1 2'780'068 0.8Kant. GR 18 2 138'925 0.1% 4 2'332'952 1.2% 6 2'471'877 0.7Kant. UR 04 3 416'153 0.3% 2 703'823 0.4% 4 1'119'976 0.3Kant. GL 08 2 736'504 0.5% 2 379'893 0.2% 4 1'116'397 0.3OW/NW 06 1 227'000 0.2% 1 660'656 0.3% 2 887'656 0.3Kant. SH 14 0 0 0.0% 4 706'251 0.4% 4 706'251 0.2

* Organisatoren, welche Zahlungen für Kurse und für vorübergehende Beschäftigung erhalten haben, sind nur einmal gezählt.* Les organisateurs, qui ont recus des paiements pour des cours et pour d'emploi temporaire, sont comptés q'une fois. * Gli organizzatori, che hanno ricevuto pagamenti per corsi e per occupazione temporanea, sono contato una volta solo.

Page 112: Direktion für Arbeit

Seite 26

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

30

32

34

36

38

40

42

44

46

48

50

Kant.

VD 22

Kant.

AG 19

Kant.

BE 02

Kant.

ZH 01

Kant.

LU 03

Kant.

SG 17

Kant.

S0 11

Kant.

TG 20

Kant.

BS 12

Kant.

VS 23

Kant.

FR 10

Kant.

TI 21

Kant.

NE 24

Kant.

BL 13

Kant.

SZ 05

Kant.

GE 25

Kant.

JU 26

Kant.

ZG 09

Kant.

GR 18

Kant.

UR 04

Kant.

GL 08

OW/NW 06

Kant.

SH 14

Mio

Fr.

%

13.8

11.8

11.5

10.9

7.5

7.2

5.3

5.0

4.1

3.6

3.3

3.2

2.9

2.6

2.1

1.4

1.0

0.8

0.7

0.3

0.3

0.3

0.2

01

234

56789

101112131415

Kan

t. V

D 2

2

Kan

t. A

G 1

9

Kan

t. B

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2

Kan

t. ZH

01

Kan

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03

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G 1

7

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t. S

0 11

Kan

t. TG

20

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S 2

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t. FR

10

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t. TI

21

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t. N

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4

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t. B

L 13

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t. S

Z 05

Kan

t. G

E 2

5

Kan

t. JU

26

Kan

t. ZG

09

Kan

t. G

R 1

8

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t. U

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4

Kan

t. G

L 08

OW

/NW

06

Kan

t. S

H 1

4

%

Page 113: Direktion für Arbeit

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme) Seite 27

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme)

a) Übersicht der Auszahlungen der AL-Kassen seit 1984 (Beträge in Millionen SFr.) 51

7

379 1'12

3

3'04

0

5'41

3

5'10

6

4'47

2

5'29

8 6'81

5

4'94

7

3'92

8

2'71

6

2'48

6

3'90

2

5'65

6

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

84 - 89 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Auszahlungen der Arbeitslosenkassen seit 1984 (Beträge in Milionen CHF) Paiements effectués par les caisses de chômage (montant en millions de CHF)

Uebrige/AutresSWE/INTKAE/RHTALE/IC

+

Page 114: Direktion für Arbeit

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme) Seite 28

b) Arbeitslosenentschädigung ALE seit 1984 (Beträge in Millionen SFr.)

397

308 78

8

2'30

6

4'33

0

4'19

3

3'58

0 4'05

3 4'79

1

3'78

1

2'81

5

2'08

3

1'91

4

3'00

4

4'50

8

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

5000

84 - 89 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Arbeitslosenentschädigungen ALE seit 1984 (Beträge in Millionen)Indemnités de chômage IC (montants en millions)

ALE/IC

Page 115: Direktion für Arbeit

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme) Seite 29

c) Kurzarbeitsentschädigung KAE seit 1984 (Beträge in Millionen SFr.)

39 16

198

514

767

443

222 31

3

182

81 78

22 27

183

201

100

200

300

400

500

600

700

800

84 - 89 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Kurzarbeitsentschädigungen KAE seit 1984 (Beträge in Millionen)Réduction de l'horaire de travail RHT (montants en millions)

KAE/RHT

Page 116: Direktion für Arbeit

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme) Seite 30

d) Schlechtwetterentschädigung SWE seit 1984 (Beträge in Millionen SFr.)

60

28

87

107 11

4

88

110

58

35

25

67

24 21 24

51

20

40

60

80

100

120

84 - 89 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Schlechtwetterentschädigungen SWE seit 1984 (Beträge in Millionen)Intempéries INT (montants en millions)

SWE/INT

Page 117: Direktion für Arbeit

Anhang 8: Entwicklung der Auszahlungen (Diagramme) Seite 31

e) Insolvenzentschädigung IE sowie individuelle IAM und kollektive KAM Arbeitsmarktmassnahmen seit 1984 (Beträge in Millionen SFr.)

28

112

50

21

5846

66

101

36

61

155

167

6416

832

8

6819

561

0

7027

31'

459

57

243

760

50

205

712

3214

640

9

44

125

353

7516

625

9

57

230

362

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1000

84 - 89 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Insolvenz IE sowie individuelle IAM und kollektive KAM Arbeitsmarktmassnahmen seit 1984 (Beträge in Millionen)Insolvabilité ICI ainsi que mesures individuelles MMTI et collectives MMTC du marché du travail (montants en millions)

KAM/MMTCIAM/MMTIIE/ICI

Page 118: Direktion für Arbeit

Anhang 9: Entscheide 2003 Seite 32

Anhang 9: Entscheide 2003

Kantonale Rekursentscheide 2003 Kanton Total Gutheissung Teilweise

Gutheissung Abweisung 1) Abschreibung

Nichteintreten AG 177 40 16 109 12

AI 3 0 1 2 0

AR 4 1 1 2 0

BE 305 67 21 152 65

BL 180 62 60 58

BS 139 19 23 70 27

FR 282 20 34 182 46

GE 2) 512 108 37 287 80

GL 12 2 2 4 4

GR 66 9 5 39 13

JU 31 6 16 9

LU 69 7 1 45 16

NE 2) 41 7 3 30 1

NW 19 0 0 18 1

OW 20 2 1 16 1

SG 308 42 61 148 57

SH 46 1 4 31 10

SO 189 39 100 50

SZ 41 1 12 21 7

TG 191 17 13 97 64

TI 187 38 27 88 34

UR 2 0 0 2 0

VD 2) 1241 191 69 761 220

VS 295 39 35 198 23

ZG 27 0 5 13 9

ZH 893 96 81 500 216

CH 5280 814 452 2991 1023

% 100 15.42 8.56 56.65 19.35

Anmerkungen:

1) Gelegentlich auch blosse Rückweisung zur Neubeurteilung und Rückzüge 2) 1. + 2. Instanz

Page 119: Direktion für Arbeit

Anhang 9: Entscheide 2003 Seite 33

Einspracheentscheide KAST 2003 Kanton Total Gutheissung Teilweise

Gutheissung Abweisung 1) Abschreibung

Nichteintreten AG 225 32 18 160 15

AI2) 0 0 0 0 0

AR 13 0 0 9 4

BE 1077 3 84 683 307

BL 150 7 19 100 24

BS 160 16 17 107 20

FR 361 50 27 273 11

GE 435 79 31 275 68

GL 34 4 9 19 2

GR 154 8 2 114 30

JU 41 2 3 32 4

LU 184 51 27 105 1

NE 116 7 13 91 5

NW 37 0 3 34 0

OW 28 3 3 22 0

SG 364 77 59 222 6

SH 89 14 13 62 0

SO 259 51 22 177 9

SZ 84 11 4 63 4

TG 615 242 103 266 4

TI 111 19 4 86 2

UR 56 24 4 23 5

VD 1159 167 65 717 210

VS 230 20 13 169 28

ZG2) 112 17 10 79 6

ZH 1214 285 93 836

CH 7308 1189 646 4449 765

% 100 16.27 8.84 60.88 10.47

Anmerkungen:

1) Gelegentlich auch blosse Rückweisung zur Neubeurteilung und Rückzüge 2) keine getrennte Erfassung zwischen KAST und ALK

Page 120: Direktion für Arbeit

Anhang 9: Entscheide 2003 Seite 34

Einspracheentscheide ALK 2003 Kase Total Gutheissung Teilweise

Gutheissung Abweisung 1) Abschreibung

Nichteintreten 01 ZH 320 30 10 260 20

02 BE 413 77 21 241 74

03 LU 314 57 45 202 10

04 UR 20 5 2 10 3

05 SZ 29 2 4 21 0

06 OW/NW 21 3 1 17 0

08 GL 17 2 1 14 0

09 ZG2) 112 17 10 79 6

10 FR 142 54 18 63 7

11 SO 135 30 2 96 7

12 BS 110 37 13 60 0

13 BL 133 17 16 84 16

14 SH 154 53 18 74 9

15 AR 17 2 4 9 2

16 AI2) 0 0 0 0 0

17 SG 292 58 47 176 11

18 GR 48 11 3 31 3

19 AG 256 24 5 212 15

20 TG 88 8 19 56 5

21 TI 52 13 3 36 0

22 VD 0 0 0 0 0

23 VS 48 3 4 37 4

24 NE 47 3 0 35 9

25 GE 349 13 19 193 124

26 JU 9 2 0 7 0

31 IHG 30 8 2 20 0

32 Allg. ALK BS

10 2 0 8 0

35 Comedia 15 keine Erfassung

37 SMUV 288 54 71 163 0

39 Interprof. 20 0 1 19 0

42 acg -GE 27 4 . 19 1

44 SIT GE 15 2 2 11 0

Page 121: Direktion für Arbeit

Anhang 9: Entscheide 2003 Seite 35

45 VD comm. et l’industrie

0 0 0 0 0

46 Jeunes Commer-çants

0 0 0 0 0

47 OCST 25 6 6 11 2

49 CCI 1 0 0 1 0

50 AVIZO 20 3 5 12 0

52 ADU 21 1 2 18 0

55 IAW keine Erfassung

57 SYNA 133 19 19 95 0

58 OCS 22 1 0 17 4

60 GBI (Zen-trale)

126 7 4 93 4

69 VHTL 76 15 8 52 1

CH 3940 643 388 2552 337

% 100 16.32 9.85 64.77 8.55

Anmerkungen:

1) Gelegentlich auch blosse Rückweisung zur Neubeurteilung und Rückzüge 2) keine getrennte Erfassung zwischen KAST und ALK

Page 122: Direktion für Arbeit

Anhang 10: Kosten AMM Seite 36

Anhang 10: Kosten AMM Die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen wurden im Ressort Arbeitsmarktstatistik er-hoben. Es sind, mit Ausnahme der Projektkosten, jeweils alle Zahlungen der Arbeitslosen-kassen für arbeitsmarktliche Massnahmen berücksichtigt, welche im entsprechenden Jahr effektiv durchgeführt wurden (Auswertungen nach Kontrollperioden).

Erklärung: Beträge in Millionen Franken

BIM : Bildungsmassnahmen

(Kurse, Übungsfirma, Ausbildungspraktika) BEM : Beschäftigungsmassnahmen

(Motivationssemester Berufspraktika, Programme zur vorübergehenden Be-schäftigung)

EAZ : Einarbeitungszuschüsse AZ : Ausbildungszuschüsse FsE : Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit PeWo : Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträge

1) Per 1.1.2000 wurde vom Lohn- zum Taggeldsystem umgestellt. Es handelt sich somit um Taggelder und nicht um Projektkosten. Aus diesem Grund werden diese Beträge nicht mehr zu den Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen gezählt.

BEM1

LöhneTotalArbeitsmarktl.Massnahmen

1990 7.6 3.7 2.0 2.8 16.11991 12.6 3.5 1.9 3.4 21.41992 42.8 5.3 2.8 7.8 58.71993 93.8 17.0 9.2 12.9 2.3 135.21994 139.7 94.8 51.1 29.4 3.4 318.41995 165.2 213.4 114.9 32.1 4.0 529.61996 205.6 400.8 166.9 24.8 0.9 7.2 3.3 809.51997 296.8 503.5 309.6 32.1 4.0 24.4 4.0 1174.41998 251.2 405.2 345.7 35.8 7.3 31.1 4.3 1080.61999 204.6 312.6 284.7 27.4 5.8 25.3 3.4 863.82000 168.3 - 141.4 25.1 4.5 19.5 1.2 360.02001 153.3 - 117.5 16.3 3.8 16.7 1.2 308.72002 211.8 - 157.1 16.9 3.8 21.0 1.7 412.32003 314.3 - 190.0 29.7 5.1 32.0 2.7 573.7

AZ FsE PeWoJahr BIM BEM EAZ

Page 123: Direktion für Arbeit

Anhang 10: Kosten AMM Seite 37

Alle Arbeitsmarktmassnahmen 1)

1) Der steile Abfall der Kosten im Jahr 2000 erklärt sich durch den Wechsel von Lohn auf Taggeld (Löhne waren in den Projektkosten inbegriffen).

Bildungsmassnahmen

Beschäftigungsmassnahmen 1)

0

20000

40000

60000

80000

100000

120000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20030

60

120

180

240

300

360

Anzahl Personen (linke Skala) Kosten in Mio. CH (rechte Skala)

0

40000

80000

120000

160000

200000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20030

300

600

900

1200

1500

Anzahl Personen (linke Skala) Kosten in Mio. CH (rechte Skala)

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20030

150

300

450

600

750

900

Anzahl Personen (linke Skala) Kosten in Mio. CH (rechte Skala)

Page 124: Direktion für Arbeit

Anhang 11: Wirkungsindex Seite 38

Anhang 11: Wirkungsindex

Gesamt-Wirkungsindex für die Jahre 2000 bis 2002

Kantonunkorrigiert korrigiert 1) unkorrigiert korrigiert 1) unkorrigiert korrigiert 1)

ZH 91 95 97 99 106 104

BE 100 94 105 93 110 96

LU 107 104 110 105 113 105

UR 112 87 122 90 156 127

SZ 109 99 126 111 130 115

OW-NW 132 116 150 127 150 128

GL 107 96 120 104 144 124

ZG 107 105 116 114 107 105

FR 104 103 100 91 98 89

SO 98 98 104 100 113 99

BS 103 104 98 94 90 87

BL 108 105 101 99 96 92

SH 111 107 116 110 111 103

AR 112 104 125 113 123 109

AI 103 87 135 108 127 104

SG 99 96 96 90 102 94

GR 126 106 130 106 123 101

AG 103 103 106 104 107 101

TG 110 104 114 106 116 110

TI 104 97 98 96 92 96

VD 97 101 93 100 85 94

VS 118 102 117 106 111 108

NE 92 95 95 100 100 110

GE 92 104 80 99 70 84

JU 111 107 112 108 108 100

CH 100 100 100 100 100 100

RAV = Regionale Arbeitsvermittlungszentren KAST = Kantonale AmtsstelleLAM = Logistikstellen Arbeitsmarktlicher Massnahmen

1) Der Wirkungsindex „korrigiert“ ist das Ergebnis aus dem unkorrigierten Wirkungsindex, bereinigt um die sogenannten exogenen (d.h. nicht von den RAV beeinflussbaren) Faktoren. Das verwendete ökonometrische Modell berücksichtigt folgende exogene Faktoren: Anteil an den Leistungsbezügern der Arbeitslosenversicherung der Frauen, der Saisoniers, der Asylbewerber, der Stellensuchenden mit höherer Funktion in der letzten Beschäftigung, der Schweizer, der Ausländer mit Jahres- und Niederlassungsbe-willigung sowie die Bezügerquote und die städtisch/ländliche Struktur.

Wirkungsindex 2000 Wirkungsindex 2001 Wirkungsindex 2002

Page 125: Direktion für Arbeit

Anhang 12: Vereinbarung RAV/LAM/KAST Seite 39

WirkungsmessungWirkungsmessung

ST

EU

ER

UN

GS

TEU

ER

UN

GA

spek

t des

Wet

tbew

erb

s/V

erg

leic

hen

sA

spek

t des

Wet

tbew

erb

s/V

erg

leic

hen

sB

ES

T P

RA

CT

ICE

SA

spek

t des

Ler

nen

s

LerneffekteLerneffekte

ErfahrungsaustauschErfahrungsaustausch

EvaluationOrganisationsmodelle

EvaluationOrganisationsmodelle

FührungskennzahlenFührungskennzahlen

KantonaleRahmenbedingungen

KantonaleRahmenbedingungen

ErfahrungsaustauschErfahrungsaustausch

Optimierungökonometrisches

Modell

Optimierungökonometrisches

Modell

Lagebeurteilung (LB)Lagebeurteilung (LB)

Orientierung KantonOrientierung Kanton

Bericht KantonBericht Kanton

LagebesprechungLagebesprechung

Massnahmen-besprechung

Massnahmen-besprechung

MassnahmenvorschlägeMassnahmenvorschläge

ErfolgskontrolleErfolgskontrolle

KommunikationKommunikation

ProzesseKundenMitarbeiterFinanzen

WirkungszieleWirkungsziele

WirkungsindikatorenWirkungsindikatoren

Exogen korrigiertExogen korrigiert

BenchmarkBenchmark

ReportingReporting

RohdatenRohdaten

VeränderungVeränderung

Allgemeine Lagebeurteilung

Allgemeine Lagebeurteilung

Lagebeurteilung einzelne Kantone

Lagebeurteilung einzelne Kantone

SchlussbesprechungSchlussbesprechung

Überblick Massnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung RAV/LAM/KAST 2003-2005

WirkungsmessungWirkungsmessung

ST

EU

ER

UN

GS

TEU

ER

UN

GA

spek

t des

Wet

tbew

erb

s/V

erg

leic

hen

sA

spek

t des

Wet

tbew

erb

s/V

erg

leic

hen

sB

ES

T P

RA

CT

ICE

SA

spek

t des

Ler

nen

s

LerneffekteLerneffekte

ErfahrungsaustauschErfahrungsaustausch

EvaluationOrganisationsmodelle

EvaluationOrganisationsmodelle

FührungskennzahlenFührungskennzahlen

KantonaleRahmenbedingungen

KantonaleRahmenbedingungen

ErfahrungsaustauschErfahrungsaustausch

Optimierungökonometrisches

Modell

Optimierungökonometrisches

Modell

Lagebeurteilung (LB)Lagebeurteilung (LB)

Orientierung KantonOrientierung Kanton

Bericht KantonBericht Kanton

LagebesprechungLagebesprechung

Massnahmen-besprechung

Massnahmen-besprechung

MassnahmenvorschlägeMassnahmenvorschläge

ErfolgskontrolleErfolgskontrolle

KommunikationKommunikation

ProzesseKundenMitarbeiterFinanzen

WirkungszieleWirkungsziele

WirkungsindikatorenWirkungsindikatoren

Exogen korrigiertExogen korrigiert

BenchmarkBenchmark

ReportingReporting

RohdatenRohdaten

VeränderungVeränderung

WirkungsindikatorenWirkungsindikatoren

Exogen korrigiertExogen korrigiert

BenchmarkBenchmark

ReportingReporting

RohdatenRohdaten

VeränderungVeränderung

Allgemeine Lagebeurteilung

Allgemeine Lagebeurteilung

Lagebeurteilung einzelne Kantone

Lagebeurteilung einzelne Kantone

SchlussbesprechungSchlussbesprechung

Überblick Massnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung RAV/LAM/KAST 2003-2005

Anhang 12: Vereinbarung RAV/LAM/KAST

Page 126: Direktion für Arbeit

Anhang 13: Einstellungen Seite 40

Anhang 13: Einstellungen Übersicht über getilgte Einstelltage im Jahr 2003 (nach Kantonen)

Kantone Total Anzahl Verhältnis Total Anzahl getilgte Einstelltage nach SanktionsgrundBezüger Bezüger in getilgte Einstelltage der RAV Einstelltage der Kassen

mit Prozenten EinstelltageEinstelltagen Art 30 1c Art 30 1d Art 30 1e Art 30 1g Art 30 1a Art 30 1b Art 30 1c Art 30 1e Art 30 1f

TOTAL 313'370 61'154 19.5 1'093'836 254'218 234'839 6'116 59 574'771 16'692 613 4'012 2'626 Zürich 63'105 11'944 18.9 213'564 51'232 56'056 1'775 0 99'294 3'324 398 391 1'095Bern 34'414 6'599 19.2 123'240 34'608 22'917 10 0 63'907 1'380 0 403 15Luzern 12'410 3'018 24.3 51'637 13'122 6'740 6 0 31'134 436 31 141 27Uri 666 205 30.8 3'950 761 841 0 0 2'318 30 0 0 0Schwyz 4'106 971 23.6 19'748 4'449 4'653 43 0 10'411 91 38 39 23Obwalden 672 300 44.6 4'363 1'959 795 0 0 1'471 138 0 0 0Nidwalden 956 398 41.6 6'186 2'588 1'144 54 0 2'208 176 0 36 0Glarus 1'382 372 26.9 6'824 1'408 1'626 98 0 3'515 157 0 20 0Zug 4'165 1'066 25.6 17'912 5'004 3'927 10 0 8'676 163 0 85 48Freiburg 8'773 1'616 18.4 31'964 6'452 8'263 516 0 16'530 93 0 143 0Solothurn 9'471 1'891 20.0 35'559 6'243 8'526 435 10 19'949 280 0 64 52Basel-Stadt 9'237 2'716 29.4 38'519 14'566 7'301 143 0 16'218 86 0 74 132Basel-Land 8'998 1'714 19.0 33'050 2'242 8'554 7 0 21'972 244 0 30 0Schaffhausen 3'090 727 23.5 16'713 3'277 4'205 232 0 8'606 303 0 90 0Appenzell Au 1'532 434 28.3 7'454 2'272 377 26 0 4'771 8 0 0 0Appenzell In 317 31 9.8 915 25 130 0 0 757 0 0 3 0St. Gallen 16'984 3'853 22.7 77'238 19'703 16'554 754 0 38'018 2'021 11 147 30Graubünden 5'897 1'747 29.6 30'415 9'037 7'099 54 0 14'047 66 0 75 37Aargau 21'591 3'875 17.9 69'051 9'179 19'209 580 0 39'270 802 7 36 0Thurgau 9'478 2'496 26.3 41'973 8'892 10'916 125 0 21'885 71 2 40 63Tessin 16'048 2'772 17.3 38'100 11'605 5'472 573 0 18'808 1'237 16 230 161Waadt 30'308 5'997 19.8 110'478 29'149 16'846 76 49 61'149 1'528 66 1'091 528Wallis 14'879 1'920 12.9 32'143 4'274 7'251 357 0 19'239 463 0 438 121Neuenburg 8'304 1'416 17.1 22'609 5'426 3'761 210 0 12'746 406 9 52 0Genf 23'374 2'664 11.4 52'568 5'767 9'823 24 0 33'382 2'963 0 315 294Jura 3'213 412 12.8 7'664 980 1'853 9 0 4'491 227 35 70 0Sanktionsgrund gemäss AVIG:Art 30 1a : Arbeitslos, selbstverschuldetArt 30 1b : Verzicht auf Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber Art 30 1e : Auskunftspflicht verletztArt 30 1c : sich nicht genügend um Arbeit bemüht Art 30 1f : Arbeitslosenentschädigung zu Unrecht erwirkt Art 30 1d : Kontrollvorschriften/Weisungen des Arbeitsamts nicht befolgt Art 30 1g : Selbständige Erwerbstätigkeit nicht aufgenommen

Page 127: Direktion für Arbeit

Anhang 14: Verfasser der Beiträge Seite 41

Anhang 14: Verfasser der Beiträge Gesamtleitung:

Dominique Babey

Koordination:

Silvia Moser-Burri & Daniela Bigler

Autoren:

Aspali Fabio

Babey Dominique

Baer Cornelia

Benelli Elmar

Beuret Lydie

Burkhardt Monika

Brügger Hugo

Brügger Irène

Clerc Betrand

Ceppi Mario

Dematté Simona

Egger Hans-Peter

Erb Tony

Fankhauser Ueli

Felber Beat

Flück Hans-Peter

Friedli Claire

Gasser Peter

Gilgen Jürg

Greub Ueli

Häubi Robert

Hayoz Erich

Hug Reto

Imstepf Florian

Kolb Heinz

Kessler Marcel

Lagger Valentin

Lang Martin

Ludwig Alexander

Michel Heinz

Moser-Burri Silvia

Nuñez Luis

Peter Michael

Reimer Michael

Richard Pia

Robert Geneviève

Röthlisberger Simon

Rumo Pascal

Scherz Sylvain

Schilliger-Makausz Dora

Schöni Alfred

Schürch Daniel

Tepperwien Stefan

Wyss Marcel

Zahnd Roland

Zbinden Marianne