16
Seite 1 BR - NEWS BETRIEBSRAT LKH VILLACH Ausgabe 81 März 2015 Aus dem Inhalt PVA Beratung Mittwoch, 22. April 2015 Donnerstag, 23. April 2015 Seite 16 Gardaland Sa, 30. Mai 2015 Seite 2 Mörbisch Kultur 11. Juli - 13. Juli 2015 Seite 8 Herzlich willkommen, Fahrt ins Gardaland Seite 2 Auf ein Wort Seite 3 Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 Kompetenter Partner für IT Lösungen, Sadmir Mujesic Seite 8 Mörbisch Kultur, Fun with English Seite 8+9 Antragstellung für begünstigt Behinderte Seite 10 Hätten Sie gewusst Seite 11 Verschwiegenheitspflicht Seite 12 Pensionskonto Seite 13 Steuerlich begünstigte Vorsorge Seite 14 Neues zur Pflegefreistellung Seite 15 Trödelmarkt Seite 16 Das Jahr 2015 hat mit vielen Neuerungen begonnen und so wie es aussieht haben wir auch noch viele Herausforde- rungen zu bewältigen. Neue Direktoren werden das Haus im wahrsten Sinne des Wortes neu gestalten. Vom großen Bauvorhaben, die Baustufe I inklusive der Psychiatrie zu erneuern und zu erbauen bis hin zur Herausforderung gesetzliche Vorgaben im täglichen Arbeitsablauf zu integrieren, wird es viele Veränderungen geben. Nach den vie- len kalten Tagen erfreuen wir uns schon jetzt an den Frühlingsvorboten und an dem Mehr an Sonnenstunden und hoffen, dass diese so manches Licht ins Dunkel bringen. Auch heuer haben wir für Sie wieder ein Reiseprogramm erstellt. Mörbisch und Gardaland sind im Programm, sowie zusätzlich ein Angebot an Wandertagen. Des Weiteren planen wir für das Frühjahr ein Schinkenfest ein. Nutzen Sie die Gelegenheit ein paar Stunden der Entspannung und Abwechslung zu haben, um für Ihre täglich verantwortungsvolle und anstrengende Arbeit einen Ausgleich zu erlangen.

BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

  • Upload
    hadung

  • View
    219

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 1

BR - NEWSBETRIEBSRAT

LKH VILLACH

Ausgabe 81 � März 2015

Aus dem Inhalt PVA BeratungMittwoch, 22. April 2015

Donnerstag, 23. April 2015 Seite 16

Gardaland Sa, 30. Mai 2015

Seite 2

Mörbisch Kultur11. Juli - 13. Juli 2015

Seite 8

Herzlich willkommen, Fahrt ins Gardaland Seite 2

Auf ein Wort Seite 3

Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5

BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7

Kompetenter Partner für IT Lösungen, Sadmir Mujesic Seite 8

Mörbisch Kultur, Fun with English Seite 8+9

Antragstellung für begünstigt Behinderte Seite 10

Hätten Sie gewusst Seite 11

Verschwiegenheitspfl icht Seite 12

Pensionskonto Seite 13

Steuerlich begünstigte Vorsorge Seite 14

Neues zur Pfl egefreistellung Seite 15

Trödelmarkt Seite 16

Das Jahr 2015 hat mit vielen Neuerungen begonnen und so wie es aussieht haben wir auch noch viele Herausforde-rungen zu bewältigen. Neue Direktoren werden das Haus im wahrsten Sinne des Wortes neu gestalten. Vom großen Bauvorhaben, die Baustufe I inklusive der Psychiatrie zu erneuern und zu erbauen bis hin zur Herausforderung gesetzliche Vorgaben im täglichen Arbeitsablauf zu integrieren, wird es viele Veränderungen geben. Nach den vie-len kalten Tagen erfreuen wir uns schon jetzt an den Frühlingsvorboten und an dem Mehr an Sonnenstunden und hoffen, dass diese so manches Licht ins Dunkel bringen. Auch heuer haben wir für Sie wieder ein Reiseprogramm erstellt. Mörbisch und Gardaland sind im Programm, sowie zusätzlich ein Angebot an Wandertagen. Des Weiteren planen wir für das Frühjahr ein Schinkenfest ein. Nutzen Sie die Gelegenheit ein paar Stunden der Entspannung und Abwechslung zu haben, um für Ihre täglich verantwortungsvolle und anstrengende Arbeit einen Ausgleich zu erlangen.

Page 2: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 2 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

Herzlich wilkommen!Wir haben neue

Kollegen bekommen:Barbara Mischkot, Abtei-lungssekretärin, UChir.-Amb. Aloisia Engelmeier, DGKS, Med. Abt. Stat. AB, Susanne Karnberger, PH, NeuroMagdalena Kowarik, DGKS, Chr.Kr.-StatBer.Nathalie Demarle, HW HD Cornelia Brenter, Abt.Sekr.,Kdr./Jgd.-Allg. Christine-Beatrice Her-mann, DGKS ID-Palliat. Ger., Dr. Dejan Recek, TA in Fach-ausbildung, UChir-Allg., Dr. Corinna Simonini, TÄ, UChir-Allg., Dr. Eva-Maria Ertl, OÄ, MedGer. StatBer, Suzanne Van der Donk, DGKS, Neuro/P-Stat., Annika Schumi,DGKS,Neuro/P-Stat., Sabrina Oizinger, DGKS, Neuro/P-Stat.,Christina Steiner, DGKS, MedGer. Interne, Manuela Ruppitsch, Hand-werkl. Hilfsdienst, Kdr/Jgd.-StatBer, Dr. Karin Hopfgartner, TÄ in Fachausbildung, Patho.-Zen-tral, Patricia Winkler, KABEG Re-Abt.Katrin Berger, DGKS, UChir-Stat.D, Dr. Beatrice Paulitsch, TÄ, MedGer. Dr. Birgit Krenn,AÄ Anästh.ID-Aufw., Sabine Kellenc, Abt. Sekr., UChir-Amb, Dr. Iris Brachmaier, Ass.Ärz-tin, Kdr/Jgd.-Allg., Christina Struger, DGKS, UChir-Amb, Natascha Fortschegger, DGKS, Ortho.Chir., Brunner Andrea, DGKS, Chir. Stat. KL Dr. Lasic Martin, OA, Anästh. Int. BStat.Kienberger Stefan, FA, Elek-trowerkst.Ilias Alexandra, DGKS, Neu-ro, P-Stat.

am Samstag, den 30. Mai 2015

Einer der größten Unterhaltungsparks in Mitteleuropa erwar-tet unseren Besuch.

Wir fahren um 5 Uhr mit bestelltem Bus an der Bushaltestelle in der Dreschnigstraße ab. Etwa um 9.30 Uhr werden wir in Castelnuovo del Garda ankommen.

Wir bleiben bis zum Schließen des Parks um 18 Uhr im Gardaland. Etwa um 23 Uhr werden wir wieder zurück in Villach sein.

Preise:Euro 53,-- BediensteteEuro 58,-- für Angehörige u. PensionistenEuro 64,-- für GästeEuro 44,-- für Kinder (bis 14 Jahre)Euro 20,-- für Kinder unter 1m

Im Preis inkl.: Gardaland Tageskarte inkl. „Sea Life“ Eintritt u. Busfahrt

Anmeldungen ab sofort unter Einzahlung des Reisepreises im BR-Büro.Telefonische Anmeldungen werden ausnahmslos nicht entgegengenommen.

KinderferienaktionenFür GÖD-Mitglieder gibt es einen Zuschuss

von 8 €/Tag für Ferienaufenthalte und die Aktionen Summerlife und Fun with English

Ihrer Kinder

Das bedeutet, Sie erhalten bei der Teilnahme eines Kindes einen Zuschuss in der Höhe von

1 Woche 40,-- Euro2 Wochen 80,-- Euro

von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Unterstützungsformulare nach der Ferienaktion im BR Büro erhältlich oder auf der Homepage der GÖD.

Es lohnt sich in allen Fällen Gewerkschaftsmitglied zu sein!

Fahrt ins Gardaland

Page 3: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 3

Auf ein Wort

ImpressumHerausgeber und Medieninha-ber: Gewerkschaft öffentlicher Dienst Sektion 9 (Landesanstalten und Betriebe), Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt. Für den Inhalt verantwortlich: Betriebsratsvorsit-zender des LKH Villach, Karl Binder, Nikolaigasse 43, 9500 Villach. Blattlinie: periodische Zeit-schrift zur Information der Mitar-beiter des LKH Villach Redaktion und Layout: Stv. Betriebsratsvor-sitzende Waltraud Rohrer Druck: Druckerei ,Paul Gerin 9501 Villach Erscheinungsweise: vierteljährlich und nach Bedarf zusätzlich.

Der heurige eigenartige Win-ter neigt sich Gott sei Dank

dem Ende zu.

Für jene, die dem Skisport fröh-nen, ist in den höheren Lagen noch genügend Schnee, um bis Ostern Skifahren zu kön-nen.

All jene KollegInnen, die Urlaub mit Skifahren oder anderen Wintersportarten verbracht ha-ben, hoffe ich, dass Sie gesund und unfallfrei sowie erholt wie-der an Ihren Arbeitsplatz zu-rückgekehrt sind.

Viele KollegInnen haben den Vorsatz gefasst, sich in der Fastenzeit heil und gesund zu fasten, um Energie und neue Lebenskraft für den Frühling zu tanken.

Für alle, die ein paar Kilo ab-nehmen wollen, wünsche ich viel Kraft für dieses Vorhaben, denn es bedarf sehr viel an Selbstdisziplin, um dies durch-zuführen.

Die heurige Lohnerhöhung wird Ihnen mit dem Märzge-halt ausbezahlt.

Ich darf noch einmal in Erinne-rung bringen, dass die Lohn-erhöhung 1,77 % für 2015 beträgt. Sie werden vom Be-triebsrat in den nächsten Wo-chen Ihr neues K-Schema an die Wohnadresse zugesandt bekommen.

In den letzten Wochen und Monaten wurde seitens der Pfl ege der Wunsch an uns he-rangetragen, für die neu über-nommenen Aufgaben des § 15

(Übernahme ärztl. Tätigkeiten) einen fi nanziellen Ausgleich für die diplomierten Berufe zu schaffen.

Ich darf den betroffenen Kol-legInnen mitteilen, das Koll. Auer sowie meine Person mit dem Vorstand Gespräche ge-führt haben und es zugesi-chert wurde, in einem Arbeits-kreis über diese Problematik zu verhandeln. Sollten erste Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe resultieren wird Sie der Vorsitzende unmittelbar davon informieren.

Wie alle Jahre wieder wird der Betriebsrat in einigen Wochen (Ostern) Sie wieder als „Hase“ auf den Abteilungen und Sta-tionen mit einem Osterkorb überraschen.

Ich darf meine Freude zum Ausdruck bringen, bei dieser Aktion mit einigen KollegIn-nen ein paar Worte wechseln zu können und Ihnen und Ihrer Familie ein frohes gesegnetes Osterfest zu wünschen!

Ich wünsche viel Spass beim Lesen dieser Ausgabe und ver-bleibe

mit freundlichen Grüßen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Page 4: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 4 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

Informationstage PVA

Mittwoch, 22. April 2015 Donnerstag, 23. April 2015

jeweils von 7.30 h bis 12.00 h

Der BR hat in Zusammenarbeit mit der Pen-sionsversicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte wieder zwei Beratungstermine

für die Mitarbeiter organisiert. Es stehen folgende Termine zur Auswahl:

Die Termine werden viertelstündlich verge-ben. Interessenten werden gebeten, sich unbedingt im BR Büro zur Terminvergabe telefonisch zu melden.

Anmeldung unter DW 62772 oder 62205

Ort: Gemeinschaftshaus

Informationstage

Page 5: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 5

Herr Direktor, 30 Jahre im Kärnt-ner Gesundheitswesen, was war da alles dabei?

Ich habe meine Ausbildung im Klini-kum Klagenfurt begonnen und bin dann für die Facharztausbildung ins LKH Wolfsberg gewechselt.Meinen Abschluss habe ich aber im Klinikum Klagenfurt gemacht, wo ich dann auch als Oberarzt an der 2. Medizinischen Abteilung mit den Schwerpunkten Gastroenterologie und Hepatologie, internistische In-tensivmedizin und Kardiologie ge-arbeitet habe.

Danach folgten leitende Positionen in der internistischen Notaufnahme, der Abteilung für Notfallmedizin und der internistischen Intensivsta-tion.

Was hat Sie dazu bewogen, sich als Direktor zu bewerben?

Mein Interesse galt immer schon auch jener Seite der Medizin, die sich mit Management und Organi-sation beschäftigt.

Die Position hier gibt mir die Möglichkeit, mein in vielen Jah-ren erworbenes medizinisches Er-fahrungspotential mit modernen Managementmethoden in einem der größten Krankenhäuser Kärn-tens zu verbinden.

Seit 1. Februar diesen Jahres hat das LKH Villach mit Dr. Dietmar Alberer, MBA, einen neuen medi-zinischen Direktor. Dr. Alberer ist seit 30 Jahren im Kärntner Gesund-heitswesen tätig, zuletzt war er stationsführender Oberarzt an der internistischen Intensivstation der 2. Medizinischen Abteilung des Klinikums Kla-genfurt.

Wir haben uns mit ihm unterhalten, um etwas mehr über ihn zu erfahren.

Ihr Start am LKH Villach ist ja zeitgleich mit den Turbulenzen um das Arbeitszeitgesetz erfolgt. Ist diese Situation einer Feuertau-fe gleichzusetzen?

Es war sicher nicht der Start, den man sich unbedingt wünscht. Es ist jetzt aber natürlich an der Zeit, möglichst rasch das AZG mit Stel-lenerweiterungen umzusetzen.

Wo sehen Sie Ihre strategischen Schwerpunkte?

Der Schwerpunkt muss natürlich eine patientenorientierte Medizin sein – hier die Versorgung und Be-treuung im Oberkärntner Raum zu verbessern und den Standort Villach zu sichern und auszubauen ist das Hauptziel. Das heißt Verbesserung und Stär-kung der Akutmedizin und die Etablierung einer gemeinsamen Notaufnahme sowie ein Ausbau des tagesklinischen Angebots im Bereich der Augenheilkunde, HNO, Urologie und Geriatrie. Auch der stationäre Bereich in den Fachge-bieten Urologie und HNO soll aus-gebaut werden.

Eine Kompetenzerweiterung im Bereich der Gefäßchirurgie, in der interventionellen Radiologie und Angiologie in Kooperation mit Kla-genfurt ist geplant.

Wo sehen Sie den wichtigsten Be-reich, der Sie und das LKH Villach in den nächsten Jahren beschäfti-gen wird?

Der Umbau der Baustufe 1 ist ein Bereich, der die gesamte Führung in den nächsten Jahren beschäfti-gen wird. Im medizinischen Bereich geht es vor allem um die Suche nach nachhaltigen Lösungen für die im Laufe der Zeit veränderten bauli-chen Anforderungen, speziell in der inneren Medizin, in der Geriatrie, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Neurologie, um hier tragfähigere und für alle bessere Bedingungen zu schaffen. Auch die mittelfristigen Folgen des AZG auf den Krankenhausalltag werden sicher thematisch sehr wichtig werden.

Können Sie uns zum Abschluss noch etwas über den Privatmen-schen Dietmar Alberer sagen?

Musik ist sicher eines der bestim-menden Elemente meines Privat-lebens. Meine Frau, meine beiden Töchter und ich sind eine „musika-lische Familie“ – meine Kinder spie-len Geige und Klavier, meine Frau Geige, Cello, Gitarre, Hackbrett und Klavier und ich bin ein Querflötist. Wenn es dann einmal ruhiger wird, möchte ich mich auch verstärkt der Literatur widmen.

Ein herzliches Willkommen - dem Med. Dir. Dr. Alberer im LKH- Villach

Page 6: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 6 BR - NEWS ❘ Ausgabe 81 / März 2015

Zielvorgabe: 4 Wanderungen – 2x im Frühjahr und 2x im Herbst

Leistungsgruppe: Keine! Wer zu schnell am Ziel ist, ist selber schuld! Er/Sie kann schon mal den Platz in der Hütte reservieren!

Höhendiagramm: „?? was ?? Ah so !!“ Wir sind ja keine Leistungssportler!

Kilometeranzahl:„Na ja“ eine Hütte für den Einkehrschwung sollt schon irgendwo stehen!

Gesetzte Ziele: Nr. 1= „Spaßfaktor“ und Nr.2 = „etwas für die Gesundheit zu tun“

Wer Lust und Laune hat sich uns anzuschließen, bitte im BR Büro melden. Die erste Wanderung wird im Mai stattfinden. Bitte sich bis Ende März bei uns zu melden, da-

mit wir etwaige Reservierungen vornehmen können. Die erste Wanderung wird wahrscheinlich in Villach - Wollanig stattfinden und als Abschluss im Herbst wäre gedacht, auf den Lussari zu

gehen. Wir sind für Anregungen jederzeit offen.Wir würden uns sehr freuen, wenn du uns begleitest - bis dahin- Berg heil!!!

BR Wandergruppe

Der Betriebsrat lädt Sie ein,bei unserer illustren Wandergruppe mitzumachen!

!!!!!!! !!!!

Page 7: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS ❘ Ausgabe 81 / März 2015 Seite 7

Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage des Betriebsrates bzw. im BR-Büro

Page 8: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 8 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

von 11.7. bis 13.7.2015

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns kommen! Hier ist un-ser Programm:

1.Tag: Abfahrt um 7.00 Uhr an der Bushaltestelle Dreschnigstr. Um 10.00 Uhr erwartet uns eine kulinarische Erlebnis-Führung durch den „Franz-Leopold-Stollen“. Im außergewöhnlichen Ambiente des Silberbergwerks erfahren Sie alles über den Almenland Stollenkäse. Im gemütlichen Gru-benhaus werden im Anschluss die erlesenen Käsesorten verkostet. Weiter-fahrt nach Jois und am Abend die Vorstellung von Giacomo Puccinis Oper „Tosca“ im Römersteinbruch.2.Tag: 8.45 Uhr Abfahrt nach Wien, wo uns eine Besichtigung des Wie-ner Zentralfriedhofs erwartet. Am Weg zurück nach Jois erwartet uns ein kleiner Imbiss und der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Am Abend steht der Besuch der Seefestspiele Mörbisch mit „Eine Nacht in Venedig“, eine Operette von Johann Strauß, am Programm.3.Tag: Abfahrt um ca. 9.45 Uhr nach Wien und Führung durch das Geld-museum. Weiterfahrt über Leoben Donawitz, wo Sie in Leypold’s 3 Raben ein reichhaltiges Mittagsmenü erwartet.

Im Preis inbegriffen sind alle oben genannten Leistungen – exkl. Getränke zum Essen, die Eintrittskarten zu den beiden Abendvorstellungen sowie die Unterbringung im Hotel „Pasler Bäck“ auf Basis HP, Meldungen ohne Bekanntgabe eines Zimmerpartners werden von uns in Doppelzimmern gereiht, ansonsten EZZ € 20,-- / Tag.

Bei Stornierung keine Kostenrückerstattung der Eintrittskarte, 30 % Stornogebühren auf die restlichen Kosten. Keine Stornokosten bei Ersatzmitreisenden.

Preise:Bedienstete € 333,--ÖGB-Mitglieder Bedienstete € 306,--

Angehörige/PensionistInnen € 351,--

Gäste € 360,--

Kinder (bis 13 Jahre) € 250,--

Anmeldungenab sofort im BR Büro: DW 62772 oder DW 62205

Samstag bis Montag

Als neuen Partner für techni-sche Herausforderungen konnten wir Sadmir Mujesic gewinnen. Sein Unternehmen IT-DOC in der Seebacher Allee 27 übernimmt individuelle IT-Lösungen für Fir-men und Privatkunden.

Der gelernte Informationstech-nologie-Techniker mit jahrelan-

ger Praxis findet für alle KundInnen die optimale Lösung, sowohl bei Reparaturen als auch bei Neuan-schaffungen.

Mujesic zeichnet sich vor allem durch seinen persönlichen Kon-takt, die umfassende Beratung und transparente Preise aus. Sein professionelles Auftreten und schnelle Abwicklung schaffen Ver-trauen und sorgen für langfristige Kundenbeziehungen.

Es ist uns gelungen einen Partnerra-batt von 10 % auf Dienstleistungen und Produkte für alle LKH-Mitarbei-ter bei IT-DOC auszuverhandeln.

Sie erreichen ihn unter Tel. +43 (0) 664 750 50154 oder im Internet unter itdoc.eu.

Page 9: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS ❘ Ausgabe 81 / März 2015 Seite 9

Page 10: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 10 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

Antragstellung für begünstigt Behinderte

Einige Kolleginnen u. Kollegen ha-ben in der Vergangenheit beim ös-

terreichischen Zivilinvaliden-verband (ÖZIV) einen Antrag gestellt. Der ÖZIV überprüft mit Hilfe des Bundesministe-riums Ihren An-spruch kann je-doch, da es nur

ein Verein ist, lediglich den Invali-denpass ausstellen. Um zu einem Bescheid zu kommen, ist es daher notwendig, beim Bundesministeri-um um den Bescheid zu ersuchen. Diesen benötigen Sie, um beim AG die Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

Was muss ich tun, um zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen zu gehören? Menschen die eine Behinderung oder ein körperliches Gebrechen (Krankheit) haben, können einen Antrag bei der zuständigen Lan-desstelle des Bundessozialamtes stellen. Beträgt der Grad der Behin-derung mind. 50%, wird Ihnen der Begünstigtenstatus zuerkannt. An wen kann ich mich wenden? Die Feststellung des Grades der Be-hinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozial-amtes in Klagenfurt oder dem Zi-vilinvalidenverband in Villach. Es ist allerdings darauf zu achten, dass man beim Zivilinvalidenverband nur einen Behindertenpass und keinen Bescheid erhält. Dieser Bescheid ist allerdings notwendig, um die An-sprüche beim Arbeitgeber geltend zu machen. Was ist bei der Antragstellung mit-zubringen? • ein ausgefüllter Antrag

• ärztliche Befunde und• der Staatsbürgerschaftsnachweis.Was mache ich wenn ich nur einen Behindertenpass habe? Unbedingt beim Bundessozialamt den Antrag stellen, um bezugneh-mend auf Ihren Behindertenpass, auch einen Bescheid zu erhalten. Anträge im Internet oder bei mir BVP Michael Orasch erhältlich.Wer kann diese Leistungen in An-spruch nehmen? Jeder Mensch hat die Möglichkeit, bei körperlichen Gebrechen oder Krankheit solch einen Antrag zu stellen, auch wenn das Gebrechen oder die Erkrankung in absehbarer Zeit ausgeheilt ist, da auch befriste-te Einstufungen möglich sind (z.B. Unfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankun-gen oder Krebserkrankungen).Selbstverständlich bin ich gerne be-reit, Sie genauer über die o. a. Leis-tungen zu informieren sowie Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

Michael OraschBehindertenvertrauensperson

Aus gegebenen Anlässen möchten wir Sie nochmals über die Mög-lichkeiten der Feststellung der Zi-vilinvalidität informieren.

Page 11: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 11

Hätten Sie gewusst, dass...?H..., wie … die Medizin im Mit-telalter entstanden ist?H..., dass … im Mittelalter die Entwicklung einer einheitlichen medizinischen Theorie begann, die weitgehend auf den Schriften griechischer Ärzte über Physiolo-gie, Hygiene, Diätetik, Pathologie und Pharmakologie basierte. Man erkannte die Funktion des Rücken-marks als Steuerorgan bestimmter Muskeln. Mit dem Aufkommen der Obduktion entdeckte man die Funktion der Herzventile und die Bedeutung von Blase und Nieren.H..., dass … Galenos von Perga-mon, der einfl ussreichste aus der Antike stammende Arzt, die vier klassischen Symptome einer Ent-zündung (Rötung, Schmerz, Hitze und Schwellung) beschrieb, und dass er viel zum Wissen über Infekti-onskrankheiten und Pharmakologie beitrug.H..., dass … seine Theorie war, dass das Blut seine rote Farbe durch

den Lebensgeist erhalte, mit der irrigen Vorstellung gekoppelt, es werde durch eine poröse Wand zwischen den Herzkammern trans-portiert, behinderte das Verständnis des Kreislaufs und die physiologi-sche Forschung allgemeinH..., dass … sich sein wichtigs-tes Werk jedoch mit der Form und Funktion der Muskeln und der Funktion des Rückenmarks befasste. Galenos Werk ist von unschätzbarer Bedeutung, durch seine Schriften wurde die Kenntnis der griechi-schen Medizin über die Araber bis in die westliche Welt übertragen.H..., dass …sich mit der Grün-dung von Universitäten wie der in Paris, Bologna, Oxford, Montpellier und Padua die Arbeiten über ganz Europa ausbreiteten. Um sich als Doktor der Medizin zu qualifi zieren, bedurfte es zehn Jahre inklusive der klassischen Ausbildung, so dass die Zahl der voll qualifi zierten Ärzte ver-gleichsweise gering blieb.

H..., dass … der mittelalterlichen Medizin die Theorie der Humoral-pathologie zugrunde lag. Abgeleitet von antiken medizinischen Werken beherrschte sie die gesamte westli-che Medizin bis ins 19. Jahrhundert. Der Theorie zufolge verfügte jedes Individuum über vier Launen, deren Hauptfl üssigkeiten - schwarze Galle, gelbe Galle, Schleim und Blut - von verschiedenen Organen im Körper produziert würden. Ihre Balance sei ausschlaggebend für die Gesund-heit einer Person. So verursache zu viel Schleim im Körper Probleme der Atemwege und der Körper ver-suche, durch Husten ein Gleichge-wicht des Körpers wiederherzustel-len. Das Gleichgewicht der Säfte im Menschen könne durch Diät, Medi-kamente und Aderlass mit Blutegeln wieder hergestellt werden. H..., dass …man die 4 Säfte mit den 4 Jahreszeiten, schwarze Galle-Herbst, gelbe Galle-Sommer, Schleim-Winter und Blut-Frühling verband.

Page 12: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 12 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

Tagtäglich ist man im Krankenhausalltag auch mit Themen wie Anzeigepflicht, Meldepflicht, Datenschutz und Dienstrecht konfrontiert. Die Verschwiegenheitspflicht der Gesundheitsberufe wird im Alltag immer sen-sibler auszulegen sein. Hinzu kommen rechtliche Unterschiede zu Ärzten und eine Vielzahl an Rechtsnormen, die eine Verschwiegenheit normieren.

VerschwiegenheitspflichtAbgrenzung der Pflegeberufe zu anderen Berufsgruppen

Hauptaussage durch GUKG:Die zentrale Bestimmung für Pflege-berufe ist §6 GuKG: „Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind zur Ver-schwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheim-nisse verpflichtet. […]“.

Anwendung des DSG, K-DRG:Dies ist aber nicht die einzige anzu-wendende Rechtsnorm. Parallel an-zuwenden sind §15 Datenschutz-gesetz (DSG 2000), das Kärntner Dienstrechtsgesetz (K-DRG), sowie je nach Situation relevante straf- und bzw. oder zivilrechtliche Normen.

Fraglich ist allerdings, welche gesetz-liche Grundlage gilt, wenn eine Pfle-gekraft als Hilfsperson eines Arztes tätig wird. Hier wird eher nicht §54 ÄrzteG anzuwenden sein, sondern vielmehr §6 GuKG, da diese als die speziellere (auf Pflegepersonen zu-geschnittene) Rechtsnorm anzusehen ist und damit die ärzterechtliche Re-gelung verdrängt (lex spezialis). Fakt ist allerdings, dass so oder so die Ver-pflichtung zum Datenschutz besteht.

Bedeutung des Geheimnisses:Die zentrale Bedeutung der Ver-schwiegenheitspflicht nimmt das Geheimnis ein.

Davon sind jene Tatsachen erfasst, die nur dem Geheimnisträger selbst oder einem beschränkten Personen-kreis bekannt sind und an deren Ge-heimhaltung ein berechtigtes Inter-esse besteht.

Dadurch ergeben sich 3 Elemente, die ein Geheimnis definieren: mangelnde Offenkundigkeit,Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungswille.

Geheimhaltungswille:Vom Geheimhaltungswillen sollte man in der Praxis so lange ausgehen, bis eine gegenteilige Absicht des Pflegenden deutlich erkennbar ist. Im Zweifel ist immer von einem be-stehenden Geheimhaltungswillen auszugehen. Selbstverständlich erfasst dies auch nicht einsichts- und urteilsfähige Pa-tienten. Hier hat man ebenfalls von einem vorhandenen Geheimhal-tungswillen auszugehen.

Drittgeheimnisse: Gleichermaßen sind auch Drittge-heimnisse (der zu Pflegende berich-tet über schützenswerte Geheimnis-se einer dritten Person wie z.B. eines Verwandten) zu berücksichtigen.Der Schutz eines Geheimnisses ist auf jene Geheimnisse beschränkt, die „in Ausübung des Berufes“ anvertraut oder bekannt geworden sind. Allerdings stellt sich dies nicht so eindeutig dar, wie es sich zunächst anhört. Abzustellen ist gewiss auf eine faktische Beziehung zwischen Pflegekraft und Pflegeperson und ein damit einhergehendes Vertrau-ensverhältnis. Dies muss sich aber nicht unbedingt im Krankenhaus zutragen, es genügt auch ein Ge-spräch im Supermarkt, wo der Pati-ent z.B. von einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes erzählt. Dadurch sind die Grenzen zwi-schen beruflichem und privatem Bereich schwer auszumachen und die Bereiche fließen stark ineinander. Beginn einer solchen Geheimnis-verpflichtung ist der Moment der Kenntnisnahme.

Begrenzung der Geheimhaltung:Die Verpflichtung unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung, selbst der Tod des Patienten stellt kein Ende der Geheimnisverpflichtung dar (Art 8 EMRK – Grundrecht auf Achtung

des Privat- und Familienlebens und das Datenschutzgesetz sind hier re-levante Rechtsnormen).

Ausnahmen der Verschwiegenheit:Dennoch gibt es auch Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.Die Pflicht endet, wenn der Betroffe-ne den Geheimnisverpflichteten von der Verschwiegenheit entbindet. Da dies bei einer mündlichen Regelung oft zu Schwierigkeiten in der Beweis-führung führen kann, ist es ratsam, dies schriftlich zu erledigen. Auch die Anzeige- und Meldepflich-ten der §§ 7 und 8 GuKG stellen eine Ausnahme der Verschwiegenheits-pflicht dar. Grundsätzlich sind alle Situationen zu melden, bei denen der Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Hand-lung, die eine schwere Körperverlet-zung oder den Tod eines Menschen herbeiführen kann, besteht.

Ausgenommen davon sind jene Fäl-le, die eine Tätigkeit der Gesund-heits- und Krankenpflege beein-trächtigen, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf. Diese sind allerdings an Op-ferschutzeinrichtungen zu melden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich der Datenschutz zu einem im-mer diffizileren Thema entwickelt.Wesentlich dabei ist, es sich immer wieder bewusst zu machen, dass der Umgang mit Daten und Informatio-nen ein überdachter sein sollte.Im Zweifelsfalle empfiehlt es sich, dieses Thema lieber restriktiv als lo-cker auszulegen. Bei unklaren Situationen stehen Ih-nen aber Ihre Vorgesetzten und der Betriebsrat jederzeit für Auskünfte und Informationen zur Verfügung.

(Mag. Johann Rauter)

Page 13: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 13

Wie bereits im ersten Teil der Pen-sionskontoinformation erwähnt, muß man zwischen den einzelnen Pensionsarten unterscheiden. Die Abschläge für die Schwerarbeiter-pension betragen lediglich 1,8%/Jahr. Aus diesem Grunde wird die-se auch oft für den Pensionsantritt in Anspruch genommen.

Bei der Anerkennung von Nacht-schwerarbeit ist es möglich, ab-schlagsschonend früher in Pension zu gehen. Damit man aber die Nacht- Schwer-arbeit zugesprochen bekommt, ist es notwendig, in die festgelegten Be-rufsgruppen zu fallen. In unserem Bereich trifft dies auf die der Pflege zugehörigen Berufe zu. Des Weiteren muss eine festgelegte Kalorienzahl erreicht werden, oder eine durchschnittliche Nachtdiens-tanzahl. Auch muss in den letzten 20 Jahren 10 Jahre Schwerarbeit ge-leistet worden sein. Einen Antrag zu stellen, macht nur dann Sinn, wenn Sie nicht mehr als 3 Jahre von Ihrem Pensionsantritt entfernt sind.

Beispiel für Vorteil einer Beschäftigung bis zum 4Lj

Bei einem Zuverdienst von 1.000 €/Mo. und der Anrechnung der Kinder-erziehungszeiten (1649,84 € bis z. 4Lj des Kindes).

Kindererziehungszeiten (KEZ): [(1649,84:100x1,78):14]= 24,20€/MoZuverdienst (ZV): [(1000:100x1,78):14]= 17,80€/MoGesammtbemessung (GB): 42,00€/Mo

Fiktive Pensionsberechnung:KEZ 24,20 €/Mo Pensionshöhe bei gleichbleib. Verdienst von 1.089,00 €ZV 17,80 €/Mo Pensionshöhe bei gleichbleib. Verdienst von 801,00 €GB 42,00 €/Mo Pensionshöhe bei gleichbleib. Verdienst von 1.890,00 €

Daraus resultiert: Eine Teilzeitbeschäftigung wirkt sich bis zum vierten Lebensjahr des Kin-des äußerst positiv aus. Mit Humor betrachtet würde dies bedeuten, Frauen sollten alle vier Jahre Kinder bekommen. Anders ausgedrückt könnte man als weiteres Beispiel anführen:Sollte eine Frau auf brutto 500 € auf Grund von Teilzeit auf Dauer (fiktiv 45J) verzich-

ten entspräche dies einer Pensions-einbuße von 400,50€. Teilzeit (TZ) ist wie gesagt ein Pen-sionsfresser. Aus diesem Grund soll-ten TZ so lange wie gewünscht und notwendig, aber so kurz wie möglich gewählt werden. Die Altersteilzeit hat auf die Pension keine negative Auswirkung, da die Abgaben der So-zialleistungen gleich wie für Vollbe-schäftigte einbezahlt werden.

Pensionskonto - Infos aus den VeranstaltungenWie bereits in der BR-News Nr.80 be-schrieben gibt es auf Grund des neu-en Pensionskontos viele Neuerungen und Informationen, welche Sie bei Entscheidungen unbedingt berück-sichtigen sollten.

Auf alle Fälle sollten Sie einen Antrag stellen, wenn Sie die Regelungen der Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen.

Voraussetzungen für die Anerken-nung der Nacht- Schwerarbeit:

Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht – mindestens an sechs Arbeitstagen im Kalender-monat - zwischen 22 - 6h - jeweils im Ausmaß von 6 Std keine überwie-gende Nachtbereitschaft.

Schwere körperliche Arbeit Männer Verbrauch von 2000 Ar-beits-Kilokalorien (Kcal) oder mehr / Arbeitstag bei Normalarbeitszeit = vollbeschäftigt. Frauen bei Verbrauch von 1400 Ar-beitskilokalorien (Kcal) oder mehr / Arbeitstag bei Normalarbeitszeit = vollbeschäftigtBerufsliste Schwerarbeit: Pflegebe-rufe sind angeführt sowie Kcal-Zahl oder ND. Entweder ND oder Kcal-Verbrauch muss zutreffen, damit An-erkennung möglich ist.

Wesentliches für Frauen:

Für Frauen wird offensichtlich, dass lange Zeiten in Teilzeit sich gravie-rend pensionsmindernd auswirken. Speziell trifft dies auf Teilzeitformen unter 60% zu. Da die Kindererzie-hungszeiten mit 1.649,84 (2014) für vier Jahre berechnet werden und viele Frauen unter dieser Einkom-mensgrenze arbeiten kann man die-sen Teil als annehmbar abgegolten ansehen. Sollte die Frau früher als in vier Jahren wieder zu arbeiten be-ginnen schlägt sich das auf ihr Pen-sionskonto sehr positiv durch, da der Pensionsanspruch zu den Kinderer-ziehungszeiten zugerechnet wird.

In der Liste sind zum Beispiel:DGKS (1400Kcal Frauen) / Ge-sundheitshilfsdienst SHD (2000Kcal Männer/1400Kcal Frauen) / Köchin, Küchengehilfin (1400Kcal Frau-en), Masseurin (1400Kcal/ Frauen) OP Gehilfe, OP Gehilfin (2000Kcal Männer/1400Kcal Frauen) / Pflege-helferin (1400Kcal/Frauen) / Physio-therapeutin MTF in Physiotherapie (1400Kcal/Frauen).Diese Beispiele wurden aus der Liste der SV (Sozialversicherung) entnom-men mit ebendiesen Bezeichnungen. Diese dient nur der Orientierung, ob Antrag gestellt werden und in welcher Form er entschieden werden kann. Wenn nur Frauen angeführt sind, gilt die Kcal-Zahl auch nur bei Frauen als Schwerarbeit.Berufsbedgte. Pflg. n. §1 Abs.1, Z5. Darunter fallen Pflegetätigkeiten in Geriatrie, Hospiz, Palliativ unabhän-gig von Kalorienzahl und somit Be-schäftigungsausmaß.Berufstätige behinderte Menschen ab der Pflegestufe 3

(Fortsetzung auf Seite 14)

Wichtiges zum Thema Pensionskonto und Nacht- Schwerarbeit:

Page 14: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Seite 14 BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015

Sie profitieren, wenn Sie die gesetzliche Regelung des §3 Abs.1,Zi.15a Einkommenssteuergesetz ausnützen, denn Sie genießen nicht nur ein Höchstmaß an Sicherheit durch die Veranlagung in eine klassische Le-bensversicherung, Sie sparen auch noch Steuern. Voraussetzung ist al-lerdings ein Vertrag zwischen der Versicherung und Ihrem Arbeitgeber. Alle maßgeblichen Versicherungsgesellschaften haben einen solchen mit der KABEG geschlossen. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihre Auszah-lung absolut steuerfrei – ohne Abzüge.

Es ist ganz einfach: Sie müssen sich nur bei ihrer Versicherung mel-

den, alles Weitere erledigt Ihr Arbeit-geber für Sie.

Ihre Ersparnis ergibt sich bei der Lohnsteuer. 25 € p. Monat werden direkt vom Gehalt für die Zukunfts-sicherung aufgewendet. Je nach Progressionsstufe verringert sich die Lohnsteuer, so dass der tatsächliche Aufwand wesentlich geringer ist.

Das bedeutet da Sie die 25 € ein-zahlen, brauchen Sie für diese keine Lohnsteuer zu bezahlen. Die angeführten Beispiele zeigen Ihnen, dass Sie in Wirklichkeit nicht 25 € aufwenden, da Sie bei Nicht-einzahlung diese versteuern müssten und somit nicht netto 25 € erhalten würden. Es verhält sich gleich wie bei Ihrem Gewerkschaftsbeitrag, dieser wird ebenso vom Bruttogehalt abge-zogen.

Steuerlich begünstigte VorsorgeBeispiele: (Cirkawerte)Bei einem Bruttogehalt von:€1.100 - €2.500 = 36,5%LST = tatsächl. Nettoaufwand €15,88Einzahlg. d. Steuerersparnis €9,12 €2.500 - €5.700 = 43,2% LST = tatsächl. Nettoaufwand €14,20Einzahlg. d. Steuerersparnis €10,80 Über - €5.700 = 50,0%LST = tatsächl. Nettoaufwand €12,50 Einzahlg. d. Steuerersparnis €12,50

Alles Nähere erfahren Sie auch auf der Homepage der jeweiligen Versi-cherungsgesellschaft. Ebenso kann Ihnen die Personalab-teilung und der Betriebsrat bei Fra-gen dabei sicher behilflich sein.

Zu unterscheiden ist auf alle Fälle, um welche Art der Schwerarbeit es sich handelt:

Schwerarbeitsregelung I ab 2007 unbefristet

45 VersicherungsjahrePensionsantritt 60In den letzten 20 Jahren 10 Jahre der Schwerarbeit

Schwerarbeitsregelung II (Für Frauen Jahrgang 1959-1963

relevant)

45 bzw. 40 BeitragsjahrePensionsantritt 60 (Männer)Pensionsantritt 55 (Frauen)In den letzten 20 Jahren 10 Jahre der Schwerarbeit

Resümee:

Sollten Sie in den nächsten drei Jah-ren in Pension gehen, wenden Sie sich an den BR und erkundigen Sie sich über die Möglichkeit einen An-trag auf Zuerkennung auf Nacht- Schwerarbeit zu stellen.

Anträge erhalten Sie im BR Büro und können im Internet auf der HP der Pensionsversicherung heruntergela-den werden.

Achtung Anträge auf zuerken-nung einer Schwerarbeitsrege-lung stellen noch keinen Pensi-onsantrag dar.

Nicht alle Bereiche der Schwerarbeit sind klar definiert. Es ist auch davon auszugehen, dass sich im Laufe der Zeit Änderungen dahin gehend er-geben werden. Offen bleibt zum Beispiel die Frage, ob in der Pflege bei einem Dienstaus-maß von über 75% bei Frauen, eben-so die Kalorienzahl erreicht wird.

In solch einem Fall sollte man auf alle Fälle einen Antrag stellen. Sollte die-ser negativ ausfallen, kann man ihn beeinspruchen.

Diese Vorgehensweise müssen wir wählen, damit wir zukünftig einen Bescheid haben um zu erkennen, ob ein Antrag mit der Aussicht auf Erfolg gestellt werden kann.

Fortsetzung zur Info - Pensionskonto von S.13Schwerarbeit u. Zivilinvalidität

Sollten Sie eine Zivilinvalidität von über 80% haben und die Pflegestufe 3 beziehen können Sie unabhängig von ihrem Beruf einen Antrag auf Nacht-Schwerarbeit stellen. Auch in solch einem Fall kontaktieren Sie bit-te den Betriebsrat um dafür zu sor-gen, dass Sie die günstigste Berech-nung erreichen.

Wesentliches für Männer:

Für Männer sind Abschläge der Kor-ridorpension und bei Pensionen auf Grund der Langzeitversicherungs-regelung erheblich. Pensionsantrit-te unter dem Alter von 65 bringen gravierende Geldeinbußen mit sich. Lediglich Pensionen auf Grund von Nacht-Schwerarbeit sind nicht bzw. kaum pensionsmindernd. Nacht Schwerarbeit ist jedoch für Männer schwerer geltend zu machen. Eine Altersteilzeit kann jedoch von Män-nern ohne Risiko angenommen wer-den, da bei dieser keine Minimierung der Pension zutrifft. Außerdem sind Männer zuvor zumeist durchgehend in Vollbeschäftigung.

Page 15: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

BR - NEWS � Ausgabe 81 / März 2015 Seite 15

Pflegefreistellung

Bisher und weiterhin unveränderte Ansprüche Neue erweiterte Ansprüche

Pflegefreistellung für:

- im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Ange-hörige (Ehegatte, Ehegattin und in gerader Linie Verwandte, Geschwister) oder Personen in Lebens-gemeinschaft welche erkrankt sind- im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kin-der, Wahl- Pflege- Stiefkinder - oder für Kinder des Ehegatten, oder eingetrage-nen Partners, Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt

- leibliche Kinder, Wahl-, Pflege-, StiefkinderKein gemeinsamer Haushalt mehr erforderlich.

Bei Krankenhausaufenthalt der Kinder:

-Kein Anspruch bei Krankenhausaufenthalt der Kin-der

- bis zum 12. Geburtstag des Kindes- für leibliches Kind, Wahl,- Pflege-, Stiefkind - für Kinder des Ehegatten oder des eingetragenen Partners, Lebensgefährten im gem. Haushalt.

Betreuungsfreistellung (=Ausfall der eigentlichen Betreuungsperson)

- für im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kinder, Wahl- Pflege- Stiefkinder - oder für Kinder des Ehegatten oder eingetrage-nen Partners, Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt

- für leibliche Kinder, Wahl-, Pflege-, StiefkinderKein gemeinsamer Haushalt mehr erforderlich.

Pflegefreistellungswoche bei neuerlicher Erkrankung um eine Woche

- im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kin-der, Wahl- Pflege- Stiefkinder - oder für Kinder des Ehegatten oder eingetrage-nen Partners, Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt

- für leibliche Kinder, Wahl-, Pflege-, StiefkinderKein gemeinsamer Haushalt mehr erforderlich.

Einseitiger Urlaubsantritt bei Ausschöpfung sämtlicher Dienstverhinderungsgründe

- im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kin-der, Wahl- Pflege- Stiefkinder - oder für Kinder des Ehegatten oder eingetrage-nen Partners, Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt

- für leibliche Kinder, Wahl-, Pflege-, Stiefkinderkein gemeinsamer Haushalt mehr erforderlich.Ü

bers

icht

zur

Pfle

gefr

eist

ellu

ng b

ishe

r un

d er

wei

tert

Neues zur Pflegefreistellung § „Gut Ding braucht Weile!“

Wie schon im März 2013 be-richtet gab es für Bedienstete des öffentlichen Dienstes in Kärnten Nachteile bei der Betreuung ihrer kranken Kinder. Verbessert wurde der Anspruch für Eltern, welche mit ihren leibli-chen Kindern nicht im gemeinsa-men Haushalt leben. Ebenso wur-de für die Begleitung von Kindern bei stationären Aufenthalten ein Anspruch auf Pflegefreistellung sichergestellt.Folgende Änderungen wurden im K-LVBG und K-DRG angepasst.

Im §75 K-LVBG, welcher die Pflege-freistellung regelt, wurde folgendes angefügt:§75 Abs. 1 lit. c.:c.) wegen der Begleitung seines er-krankten Kindes, Wahl- oder Pflege-kindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Vertragsbe-dienstete in eingetragener Partner-schaft oder in Lebensgemeinschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, so-fern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.§ 75 Abs. 66.) Im Fall der notwendigen Pflege

seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jener Ver-tragsbedienstete Anspruch auf Pflege-freistellung nach Abs. 1 lit a. Abs. 4, der nicht mit seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsa-men Haushalt lebt.

Dies bedeutet:Ansprüche für Angehörige bedür-fen eines gemeinsamen Haushaltes.Der Notwendigkeit Kinder ins Kran-kenhaus zu begleiten und dem An-spruch für Patchworkfamilien, wur-de Rechnung getragen. (Siehe schematische Darstellung)

Page 16: BR - NEWSbr.lkh-vil.or.at/wp-content/uploads/2015/03/Ausgabe81.pdf · Herzlich Willkommen Herr Direktor Seite 5 BR Wandergruppe, Summerlife for you Seite 6+7 ... Herzlich wilkommen!

Der Trödelmarkt

Verlagspostamt 9020 KlagenfurtAufgabepostamt 9500 Villach / P.b.b.Zulassungsnummer: GZ 02Z03543

Bei Unzustellbarkeit bitte zurück anLKH Villach BetriebsratNikolaigasse 43, 9500 Villach

Der TrödelmarktDer TrödelmarktDer TrödelmarktDer Trödelmarkt

Sanierte Wohnung zu verkaufen

167 m2 + 1 Garagenabstellplatz und Lift

Bahnhofplatz, Villach

Als Ordination für alle Fachrichtungen

oder Büro geeignet

Anfragen unter 0680/2429025

Krankenbett + Nachttisch

günstig abzugeben

Mechanisch zu betätigen,

mit Gitter links und rechts

Selbstabholung!!!

Telefon ab 18 Uhr:

0664/1843578

Altbauwohnungin ruhigem Privathaus in Villach/Hausergasse

Erdgeschoß, 90 m2, 3 Zimmer, mö-blierte Küche, Bad, separates WC, Kellerabteil, Gas-Etagenheizung

Miete:€ 600,-- + BK

langfristiger Mietvertrag möglich!!!

Ab sofort beziehbar!

Anfragen unter: 066473028225

4 Jahre alte WOHNUNG in sehr ruhiger Lage ZU VERMIETEN

Rennsteinerstraß e 43, Villach/Lind

Wohnnutzfl äche: 51,66 m2, Terrasse: 13,20 m2, Grünfl ä-che: 23 m2, Tiefgaragen-Abstellplatz vorhanden,Kellerabteil gemauert mit Stahltüre: 8m2, Parkettboden, exquisite Küche ablösefrei, Vormieter vom Haus,

verfügbar ab Mitte April 2015,

Miete: € 500,--, Betriebskosten: € 140,--

Kontakt: Dr. Gerald Himmel DW 63840

Wohnnutzfl äche: 51,66 m2, Terrasse: 13,20 m2, Grünfl ä-