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__________________________________________________________________ Aufgabenpaket ME19C | Wirtschaftskunde | 10.02.-17.02.21 Liebe ME19C, anbei erhaltet ihr folgendes Material zur selbstständigen Bearbeitung für den laufenden Block: Betriebsvereinbarungen LB 187-188 AB 75 Interessenvertretungen für AN LB 189-192 AB 76-77 Arbeitsgericht LB 196-197 AB 79 Wenn ihr Fragen zu den Aufgaben habt, schreibt mir bitte eine E-Mail an: [email protected] oder [email protected] Wichtige Hinweise: Ihr könnt die Arbeitsblätter direkt am Rechner innerhalb der Textfelder bearbeiten. Die Aufgaben sind bitte bis spätestens 17.02. zu erledigen, da die Inhalte in der Leistungskontrolle am 18.02. vorausgesetzt werden. Wir sehen uns am 11.02. um 09:00 Uhr in der Edudip-Konferenz. Viel Erfolg und bis übermorgen! Herzliche Grüße Herr Wallußek

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Aufgabenpaket ME19C | Wirtschaftskunde | 10.02.-17.02.21

Liebe ME19C, anbei erhaltet ihr folgendes Material zur selbstständigen Bearbeitung

für den laufenden Block:

Betriebsvereinbarungen LB 187-188 AB 75 Interessenvertretungen für AN LB 189-192 AB 76-77 Arbeitsgericht LB 196-197 AB 79 Wenn ihr Fragen zu den Aufgaben habt, schreibt mir bitte eine E-Mail an:

[email protected] oder [email protected]

Wichtige Hinweise:

• Ihr könnt die Arbeitsblätter direkt am Rechner innerhalb der Textfelder

bearbeiten.

• Die Aufgaben sind bitte bis spätestens 17.02. zu erledigen, da die Inhalte in

der Leistungskontrolle am 18.02. vorausgesetzt werden.

• Wir sehen uns am 11.02. um 09:00 Uhr in der Edudip-Konferenz.

Viel Erfolg und bis übermorgen!

Herzliche Grüße Herr Wallußek

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Datum: 187–188Betriebsvereinbarungen

Betriebsverordnungen für Hamburger Amtsstuben und Comptoirs 1863 – 1872Zur Beachtung des Personals

Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Vor-aussetzungen für ein ordentliches Geschäft.

Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwi-schen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbüro das Gebet gesprochen.

Es wird von jedermann Ableistung von Überstunden er-wartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen lässt.

Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit des Büros verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluss zur Verfügung.

Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen im Büro nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.

Während der Bürostunde darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter, der Zigarren raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlass, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.

Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11.30 und 12.00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.

Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst An-gehörigen ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.

Jedes Personalmitglied hat die Pf licht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfalle wird die Lohn-zahlung eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, dass jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseite legt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.

Zum Abschluss sei die Großzügigkeit dieser neuen Büroordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.

1. Ein Arbeitgeber, der in der heutigen Zeit eine solche Betriebsordnung einführen wollte, hätte damit sicherlich Prob-leme. Denn sie würde gegen zahlreiche Arbeitsschutzgesetze verstoßen. Außerdem werden Betriebsvereinbarungen heute nicht allein vom Arbeitgeber beschlossen, sie werden zwischen zwei Beteiligten vereinbart. Ergänzen Sie dem-entsprechend das Schaubild; soweit erforderlich mit Hilfe des untenstehenden Gesetzestextes.

Betriebs-verein-barung

Merkmale

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 77 Betriebsvereinbarungen […] (2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu be­schließen und schriftlich niederzulegen. […](4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwin­gend. Werden Arbeitnehmern durch Betriebsvereinba­rungen Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig. […]

• Betriebsvereinbarungen müssen abgefasst und im Betrieb ausgehängt werden.

• Betriebsvereinbarungen dürfen die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen nur

nicht jedoch .

• Betriebsvereinbarungen regeln z. B.

2. Wegen schlechter Auftragslage streicht ein Arbeitgeber ein-seitig seinen Beschäftigten das in der Betriebsvereinbarung zusätzlich gewährte Urlaubsgeld. Ist dies zulässig?

(als Vertreter der Arbeitnehmer)

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Datum: 189–192, 194

Betriebsrat

Interessenvertretung der Arbeitnehmer

§ 1 Errichtung von Betriebsräten In Betrie­ben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. […]

§ 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Le­bensjahr vollendet haben. […]

§ 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahl­berechtigten, die sechs Monate dem Betrieb an­gehören […].

§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder Der Be­triebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, […].

§ 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrates beträgt vier Jahre. […]

1. Beantworten Sie folgende Fragen mit Hilfe des Gesetzestextes:

a) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden kann?

b) Wer kann zum Betriebsrat gewählt werden?

c) Die Großbäckerei Zwerger hat 75 Arbeitnehmer. Wie viele Betriebsratsmitglieder hat der Betrieb?

d) Antonio Rigatoni hat die italienische Staatsangehörigkeit. Ist er wahlberechtigt bei den Betriebsratswahlen?

2. Im sozialen, im personellen und im wirtschaftlichen Bereich hat der Betriebsrat ein unterschiedliches Mitbestimmungsrecht. Ergänzen Sie die Übersicht durch passende Beispiele.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein echtes Mitbestimmungsrecht, d. h. ohne seine Zustimmung können die Maßnahmen nicht beschlossen werden.

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn er schwerwiegende Gründe hat. Die letzte Entscheidung trifft dann das Arbeitsgericht.

Der Betriebsrat muss über anste-hende Maßnahmen informiert werden. Er hat ein Beratungs-recht. Verweigert er die Zustim-mung zu den geplanten Maßnah-men, bleibt dies ohne Wirkung.

Beispiele: Beispiele: Beispiele:

sozialer Bereich personeller Bereich wirtschaftlicher Bereich

Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

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Datum: 189–192, 194Interessenvertretung der Arbeitnehmer

3. In der Großbäckerei Zwerger soll ein Mitarbeiter entlassen werden. Ohne den Betriebsrat zu informieren, kündigt die Geschäftsleitung dem betroffenen Arbeitnehmer fristgerecht. Überprüfen Sie anhand des Gesetzestextes:

Ist die Kündigung wirksam? Welche Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat bei einer Kündigung?

Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebs­rats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. […] (3)Der Betriebsrat kann […] der ordentlichen Kündigung wider­sprechen, wenn1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitneh­

mers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend be­rücksichtigt hat, […]

3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh­mens weiter beschäftigt werden kann, […]

5. eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingun­gen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hier­mit erklärt hat. […]

Betriebsversammlung

4. Wen lädt der Betriebsrat zur Betriebsversammlung ein?

5. Wie oft finden Betriebsversammlungen statt?

• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gewählt werden, wenn mindes-

tens Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt werden.

• Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die noch keine Jahre alt sind.

• Die Amtszeit der JAV beträgt Jahre.

• Die JAV verhandelt nicht direkt mit dem Arbeitgeber. Sie muss ihre Interessen über den

durchsetzen.

• Die Hauptaufgabe der JAV ist es

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

6. Ergänzen Sie die folgenden Aussagen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung.

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Datum: 196–197Arbeitsgericht

1. Ergänzen Sie das Schaubild über den Aufbau der Arbeitsgerichte.

instanz

instanz

1. Instanz

Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten

zwischen

und

aus dem Arbeitsvertrag.

zwischen den

aus dem

Tarifvertrag.

zwischen dem

und dem

aus dem Ausbildungs-

vertrag.

zwischen dem

und dem

aus

dem Betriebs-

verfassungsrecht.

2. Ergänzen Sie fehlenden Textstellen über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.

3. Weshalb sind die Arbeitsgerichte mit ehrenamtlichen Richtern besetzt?

4. Nach einer Klageeinreichung wird zunächst eine Güteverhandlung angesetzt. Erläutern Sie, weshalb.

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