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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de Wir machen Deutschland zur Bildungsrepublik! Die christlich-liberale Koalition ist im Herbst des letzten Jahres angetreten, um die Bundesrepublik auf den Weg zur Bildungsrepublik zu bringen. Die Investitionen in Bildung und Forschung steigern wir deshalb massiv: Bis 2013 werden wir zusätzlich 12 Mrd. Euro bereitstellen. Die berufliche Bildung ist ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses. Der Berufsbildungsbericht 2010, den das Kabinett beschlossen hat, macht deutlich, dass sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise auch die Ausbildungssituation für Jugendliche nicht wesentlich verschlechtert hat. Im vergangenen Jahr waren erneut mehr freie Lehrstellen zu verzeichnen als unversorgte Bewerber. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion dankt allen Ausbildungsbetrieben für ihr Engagement und appelliert an die Wirtschaft, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen. Zugleich zeigt der Berufsbildungsbericht aber auch, dass eine große Zahl junger Menschen nicht ausbildungsreif ist und ihnen damit der Übergang von der Schule in den Beruf schwer fällt. Insgesamt verfügen 15 % der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren und fast 40 % der ausländischen Jugendlichen über keinen Berufsabschluss. Mit dieser hohen Zahl finden wir uns nicht ab. Dabei geht es nicht nur um „Fachkräftemangel“ und „Negativeffekte“ auf unsere Wirtschaft, sondern insbesondere um die Lebenschancen unserer jungen Menschen. Wir wollen deshalb eine Ausbildungsoffensive starten. Anlässlich der Vorlage des Berufsbildungsberichtes 2010 hat Bundesministerin Annette Schavan eine neue Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ vorgeschlagen, mit der der Übergang in die berufliche Ausbildung gefördert werden kann. In Zusammenarbeit mit den Ländern und Sozialpartnern sollen im Rahmen dieser Initiative bildungsgefährdete Jugendliche von der 7. Klasse an bis zum Ausbildungsabschluss durch Bildungslotsen begleitet werden. Politik für die Beitragszahler – Reform der Arzneimittelversorgung Um die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem zu begrenzen, fordern wir auch von den Pharmaunternehmen einen solidarischen Beitrag ein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im März ein Maßnahmenbündel erarbeitet, das einen weiteren Anstieg der überproportional angewachsenen Arzneimittelausgaben verhindern soll. Entsprechende Eckpunkte hat das Kabinett nun beschlossen. Kurzfristig wollen wir die Ausgabenzuwächse bei den Arzneimitteln durch ein Preismoratorium und durch eine Erhöhung des Rabatts begrenzen, den Pharmaunternehmen für eine bestimmte Arzneimittelgruppe den gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen. Langfristig wollen wir durch ein neues Instrumentarium sicher stellen, dass bei der Erstattung neuer und besonders teurer Arzneimittel die Versicherten nur für einen tatsächlichen Zusatznutzen, nicht aber für eine Scheininnovation zahlen. Brief aus dem Bundestag Heike Brehmer MdB Ausgabe 6 - 2010 Hilfen für Griechenland – Stabilität des Euro sichern Im Deutschen Bundestag wurde intensiv über die Situation in Griechenland beraten. Dabei ist deutlich geworden, dass es zu dem jetzt eingeschlagenen Weg keine verantwortbare Alternative gibt. Mit mit den Stimmen von Union, FDP und der Grünen hat der Bundestag das Gesetz zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion verabschiedet. Eine ausführliche Dokumentation zu diesem Thema finden Sie diesem Brief beigefügt. Im Gespräch Landrat Frank Bannert (Saalekreis) und Landrat Harry Reiche (Burgenlandkreis) Auf dem Deutschen Sparkassentag in Stuttgart

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Berlin Brief Nr. 6

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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de

Wir machen Deutschland zur Bildungsrepublik!

Die christlich-liberale Koalition ist im Herbst des letzten Jahres angetreten, um die Bundesrepublik auf den Weg zur Bildungsrepublik zu bringen. Die Investitionen in Bildung und Forschung steigern wir deshalb massiv: Bis 2013 werden wir zusätzlich 12 Mrd. Euro bereitstellen. Die berufliche Bildung ist ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses. Der Berufsbildungsbericht 2010, den das Kabinett beschlossen hat, macht deutlich, dass sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise auch die Ausbildungssituation für Jugendliche nicht wesentlich verschlechtert hat. Im vergangenen Jahr waren erneut mehr freie Lehrstellen zu verzeichnen als unversorgte Bewerber. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt allen Ausbildungsbetrieben für ihr Engagement und appelliert an die Wirtschaft, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen. Zugleich zeigt der Berufsbildungsbericht aber auch, dass eine große Zahl junger Menschen nicht ausbildungsreif ist und ihnen damit der Übergang von der Schule in den Beruf schwer fällt. Insgesamt verfügen 15 % der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren und fast 40 % der ausländischen Jugendlichen über keinen Berufsabschluss. Mit dieser hohen Zahl finden wir uns nicht ab. Dabei geht es nicht nur um „Fachkräftemangel“ und „Negativeffekte“ auf unsere Wirtschaft, sondern insbesondere um die Lebenschancen unserer jungen Menschen. Wir wollen deshalb eine Ausbildungsoffensive starten.

Anlässlich der Vorlage des Berufsbildungsberichtes 2010 hat Bundesministerin Annette Schavan eine neue Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ vorgeschlagen, mit der der Übergang in die berufliche Ausbildung gefördert werden kann. In Zusammenarbeit mit den Ländern und Sozialpartnern sollen im Rahmen dieser Initiative bildungsgefährdete Jugendliche von der 7. Klasse an bis zum Ausbildungsabschluss durch Bildungslotsen begleitet werden.

Politik für die Beitragszahler – Reform der Arzneimittelversorgung

Um die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem zu begrenzen, fordern wir auch von den Pharmaunternehmen einen solidarischen Beitrag ein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im März ein Maßnahmenbündel erarbeitet, das einen weiteren Anstieg der überproportional angewachsenen Arzneimittelausgaben verhindern soll. Entsprechende Eckpunkte hat das Kabinett nun beschlossen.

Kurzfristig wollen wir die Ausgabenzuwächse bei den Arzneimitteln durch ein Preismoratorium und durch eine Erhöhung des Rabatts begrenzen, den Pharmaunternehmen für eine bestimmte Arzneimittelgruppe den gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen. Langfristig wollen wir durch ein neues Instrumentarium sicher stellen, dass bei der Erstattung neuer und besonders teurer Arzneimittel die Versicherten nur für einen tatsächlichen Zusatznutzen, nicht aber für eine Scheininnovation zahlen.

Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Ausgabe 6 - 2010

Hilfen für Griechenland – Stabilität des Euro sichern

Im Deutschen Bundestag wurde intensiv über die Situation in Griechenland beraten. Dabei ist deutlich geworden, dass es zu dem jetzt eingeschlagenen Weg keine verantwortbare Alternative gibt. Mit mit den Stimmen von Union, FDP und der Grünen hat der Bundestag das Gesetz zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion verabschiedet. Eine ausführliche Dokumentation zu diesem Thema finden Sie diesem Brief beigefügt.

Im Gespräch Landrat Frank Bannert (Saalekreis) und Landrat Harry Reiche (Burgenlandkreis)

Auf dem Deutschen Sparkassentag in Stuttgart

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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de

Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die Themen im Parlament

In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ver-abschiedet. Mit ihm wird der Ausbau der Photovoltaik weiter vorangetrieben, etwa durch die Verdoppelung des Ausbauzieles. Zugleich wollen wir die im Koaliti-onsvertrag vereinbarte Senkung der Überförderung der Photovoltaik infolge stark gesunkener Modulpreise umsetzen. Neben differenzierten Vergütungsabsen-kungen wird die Förderung von Freiflächenanlagen auf Anlagen ausgerichtet, die auf versiegelten Flächen, Konversionsstandorten und entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Eine Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die zum 25. März 2010 bereits einen Bebauungsplan vorweisen konnten und bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb genommen werden.

Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wurde das Aus-führungsgesetz zur EU-Ratingverordnung verabschie-det, das zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen soll. Den Ratingagenturen wird in der Finanz-marktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicher-heit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt.

In erster Lesung debattierten wir das Gesetz zur Wei-terentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit dem die Aufgabenwahrneh-mung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst und zukunftssicher gestaltet wird. Es ist vorgesehen, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcen-tern, zusammen arbeiten und ihre Leistungen aus einer Hand erbringen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zu-gelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grund-sicherungsstellen werden Jobcenter sein, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichts-beziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene.

Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine

Neuorganisation und Weiterentwicklung der Aufgaben-wahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchen-de geschaffen werden.

Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Umset-zung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Ra-tes vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Ver-einfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungs-hilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbu-ßen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen han-delt es sich um das vierte Rechtsinstrument, welches auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.

In erster Lesung debattierten wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgeset-zes (BAföGÄndG), mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individu-elle Bildungsfinanzierung weiter-entwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um 2 % angehoben, die Freibeträge um 3 %. Auch wird die Ver-einbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungs-planung verbessert. Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendien-programms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individuel-ler Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden, die ein vitales Interesse an der Ausbildung hoch qualifizierter Nachwuchskräfte und an einer engen Vernetzung mit den Hochschulen hat. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendien-kultur in Deutschland beizutragen.

Besuch der KERH Aschersleben

Am 6. Mai berichtete Heike Brehmer MdB in der Kameradschaft des Bundeswehrver-bandes Ascherslebenüber ihre Tätigkeit im Bundestag.

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Wahlkreisbüro in HalberstadtFischmarkt 12 b38820 Halberstadt

E-Mail: [email protected]

Tel: (0 39 41) 62 06 14Fax: (0 39 41) 67 82 29

Aktuelle Termine im Mai

10. Mai 2010- 08:00 Uhr Sitzung des geschäftsführenden CDU-Kreisvorstandes Harz - 10:00 Uhr Gespräch mit Frau Bürgermeisterin Meyer, VG Seeland- 13:00 UhrGespräch mit Herrn Bürgermeister Dr. Brecht, Quedlinburg

11. Mai 2010- 13.00 Uhr Fraktionssitzung Berlin- 17:00 Uhr20-jähriges Bestehen des Verbandes der Kaufleute Sachsen-Anhalt, Maritim Hotel Magdeburg- 17:30 Uhr Landesvorstand CDU Sachsen-Anhalt in Magdeburg

12. Mai 2010- 08:00 Uhr Besuch Grundschule Ströbeck mit Frauke Weiß MdL- 10:00 Uhr Geburtstag von Dr. Schnellhardt MdEP, Halberstadt- Wahlkreisbesuche- 19:00 Uhr Vorstandssitzung Stiftung Staßfurter Waisenhaus

14. Mai 2010- 15:00 Uhr Ausstellungseröffnung 4. Landesverbandsbriefmarken-ausstellung, Freizeit und Sportzentrum Halberstadt

15. Mai 2010- 14:00 Uhr

Interessante Daten und Fakten

Konjunkturbe-dingte Ver-besserung am Arbeitsmarkt

Die Zahl der Er-werbslosen ist im April um 162.000 auf 3,406 Milli-onen gesunken. Im Vergleich zum April des Vorjah-res waren 178.000 Menschen weniger ohne Arbeit. Die Arbeitslosenquote ging damit auf 8,1 % zurück. Dass die Zahl der Arbeitslosen auch saisonberei-nigt um 68.000 sank, macht deutlich, dass der Rückgang der Arbeitslosigkeit seine Ursache nicht allein in der üblichen Frühjahrsbelebung, sondern darüber hinaus auch in einer konjunkturellen Aufhellung hat.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Wirtschaftskrise wirkt sich kaum auf Zahl der Unternehmensgründer aus

2009 betrug die Rate der gesamten neuen unternehmeri-schen Aktivität in Deutschland 4,1 % und unterschied sich damit nicht deutlich von den Vorjahren. So standen im vergangenen Jahr 2,2 % der 18- bis 64-Jährigen im Begriff, ein Unternehmen zu gründen. Weitere 1,9 % hatten sich während der vergangenen dreieinhalb Jahre selbständig gemacht. Im internationalen Vergleich mit 20 hoch entwi-ckelten Ländern belegt Deutschland jedoch nur Platz 15. Deutlich vor Deutschland lagen u.a. Norwegen, Schweiz und die USA.

(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)

Soziale Marktwirtschaft hilft durch die Krise

Dank der sozialen Marktwirtschaft ist Deutschland ver-gleichsweise gut durch die weltweite Finanz- und Wirt-schaftskrise der Jahre 2008/2009 gekommen. Die sozialen Sicherungssysteme wirken stabilisierend und helfen, die Krisenfolgen abzufedern. Zu diesem Ergebnis kommt eine international vergleichende Untersuchung der Bertelsmann Stiftung über das Krisenma-nagement in 14 Staaten. Einrichtungen wie Kurzarbeit oder Arbeitszeitkonten, die zu Beginn der Krise bereits existierten und nur angepasst werden mussten, stellen einen klaren Vorteil gegenüber anderen Ländern dar. Sie erweisen sich als eine neue Form von automatisch wirkenden Stabilisatoren.

(Quelle: Bertelsmann Stiftung)

Deutscher Fußballmeister 2009/2010:Bayern München

6. Sommerfest der CDU Sachsen-Anhalt

24. Juni 2010 Blankenburg

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | [email protected] | www.cdu.de | Stand: 7. Mai 2010

Die Mitte.

Euro

In der aktuellen Finanzkrise geht es um die Zukunft der Europäischen Union – nicht allein umGriechenland. Diese Krise hat Handlungsbedarf bei der Europäischen Währungsunion und auf denFinanzmärkten deutlich gemacht. Grundlage für die Hilfe ist daher eine Stärkung und Verschärfungdes Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

� Deutschland hilft in einer extrem ernsten Situation. Es geht dabei um die Zukunft Europas – und damitum die Zukunft Deutschlands in Europa. Das Hilfspaket für Griechenland ist notwendig, um dieStabilität des Euro zu sichern. Es ist eine „ultima ratio“, also ein äußerstes Mittel.

� Die CDU ist sich in dieser Situation der Verantwortung für Europa und Deutschland bewusst. Wir handeln.

� Die SPD stiehlt sich mit ihrer Enthaltung zu den Euro-Hilfen aus der Verantwortung für unsere gemein-same Währung. Zugleich flieht sie vor der eigenen Verantwortung dafür, dass sie sich im Jahr 2000 imDeutschen Bundestag für den Euro-Beitritt Griechenlands stark gemacht hatte.

� Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mehrfach deutlich gemacht, dass wir in Europa gemeinsam Lehrenaus der Krise ziehen müssen: Es muss ein effektiver Frühwarn mechanismus eingerichtet werden.Sanktionen müssen früher greifen – und nicht erst, wenn ein Staat am Rande der Zahlungsunfähigkeitsteht. Dazu gehört auch die Nicht bewilligung von EU-Mitteln oder die Aussetzung der Stimmrechte.

� Die CDU-geführte Bundesregierung wird sich einsetzen für ein Verbot „ungedeckter Leerverkäufe“ vonFinanzmarktinstrumenten, die Schaffung einer unabhängigen europäischen Rating-Agentur, dieRegulierung von Rating-Agenturen sowie von Finanzprodukten und Finanzmarktteilnehmern (BeispielHedge Fonds). Zudem soll der Kauf von Kreditausfallversicherungen (CDS), die nicht zur Absicherungeigener oder mandatierter Risiken dienen, umgehend verboten und die Erhebung einer am Risiko aus-gerichteten Bankenabgabe vorangetrieben werden, damit der Finanzsektor bei Krisen selbst gewappnetist. Deutschland wird sich in Europa und in der G 20 Gruppe für die Umsetzung der jetzt vomInternationalen Währungsfonds vorgelegten Vorschläge zur Beteiligung des Finanzsektors anKrisenkosten einsetzen.

Deutschland braucht Europa und den Euro. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die richtigen Lehrenaus der Griechenland-Krise zu ziehen und die Stabilität des Euro zu sichern.

Stabilität erhalten – Aus Verantwortungfür Deutschland und Europa handeln

V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | [email protected] | www.cdu.de | Stand: 7. Mai 2010

Die Mitte.

Euro

In der aktuellen Finanzkrise geht es um die Zukunft der Europäischen Union – nicht allein umGriechenland. Diese Krise hat Handlungsbedarf bei der Europäischen Währungsunion und auf denFinanzmärkten deutlich gemacht. Grundlage für die Hilfe ist daher eine Stärkung und Verschärfungdes Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

� Deutschland hilft in einer extrem ernsten Situation. Es geht dabei um die Zukunft Europas – und damitum die Zukunft Deutschlands in Europa. Das Hilfspaket für Griechenland ist notwendig, um dieStabilität des Euro zu sichern. Es ist eine „ultima ratio“, also ein äußerstes Mittel.

� Die CDU ist sich in dieser Situation der Verantwortung für Europa und Deutschland bewusst. Wir handeln.

� Die SPD stiehlt sich mit ihrer Enthaltung zu den Euro-Hilfen aus der Verantwortung für unsere gemein-same Währung. Zugleich flieht sie vor der eigenen Verantwortung dafür, dass sie sich im Jahr 2000 imDeutschen Bundestag für den Euro-Beitritt Griechenlands stark gemacht hatte.

� Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mehrfach deutlich gemacht, dass wir in Europa gemeinsam Lehrenaus der Krise ziehen müssen: Es muss ein effektiver Frühwarn mechanismus eingerichtet werden.Sanktionen müssen früher greifen – und nicht erst, wenn ein Staat am Rande der Zahlungsunfähigkeitsteht. Dazu gehört auch die Nicht bewilligung von EU-Mitteln oder die Aussetzung der Stimmrechte.

� Die CDU-geführte Bundesregierung wird sich einsetzen für ein Verbot „ungedeckter Leerverkäufe“ vonFinanzmarktinstrumenten, die Schaffung einer unabhängigen europäischen Rating-Agentur, dieRegulierung von Rating-Agenturen sowie von Finanzprodukten und Finanzmarktteilnehmern (BeispielHedge Fonds). Zudem soll der Kauf von Kreditausfallversicherungen (CDS), die nicht zur Absicherungeigener oder mandatierter Risiken dienen, umgehend verboten und die Erhebung einer am Risiko aus-gerichteten Bankenabgabe vorangetrieben werden, damit der Finanzsektor bei Krisen selbst gewappnetist. Deutschland wird sich in Europa und in der G 20 Gruppe für die Umsetzung der jetzt vomInternationalen Währungsfonds vorgelegten Vorschläge zur Beteiligung des Finanzsektors anKrisenkosten einsetzen.

Deutschland braucht Europa und den Euro. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die richtigen Lehrenaus der Griechenland-Krise zu ziehen und die Stabilität des Euro zu sichern.

Stabilität erhalten – Aus Verantwortungfür Deutschland und Europa handeln

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Stabilität des Euro sichern - Lehren aus der Krise ziehen

1. Welche europäischen und internationalen Vereinbarungen wurden getroffen, um

Griechenland zu helfen?

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe haben am 25. März 2010 erklärt, dass sie

Griechenland freiwillige, bilaterale Kredite gewähren, wenn das Land auf dem freien Markt

keine neuen Kredite mehr aufnehmen kann und damit eine Gefahr für die Stabilität des

Euro droht. Hinzu kommen auf Betreiben der CDU-geführten Bundesregierung

Finanzhilfen des Internationalen Währungsfonds (IWF), mit denen die bilateralen Kredite

zu einem Hilfspaket gebündelt werden. Am 23. April 2010 hat die griechische Regierung

offiziell den Hilfsmechanismus ausgelöst und am 2. Mai 2010 einem drastischen Spar- und

Reformprogramm zugestimmt. Das Hilfsprogramm hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Griechenland erhält 30 Milliarden Euro vom IWF und 80 Milliarden Euro von den anderen

15 Euro-Ländern.

2. Wie sieht der deutsche Anteil des Hilfspakets für Griechenland aus?

Die deutsche KfW-Bank gibt in diesem Jahr einen Kredit von bis zu 8,4 Milliarden Euro, in

den nächsten zwei Jahren bis zu 14 Milliarden Euro. Diese Kredite werden vom Bund

lediglich verbürgt, d. h. es gibt keine direkten deutschen Haushalts- und Steuermittel für

Griechenland. Das Ausfallrisiko ist gering. Mit einer Ausnahme wurden alle bisherigen

Kredite mit IWF-Beteiligungen zurückgezahlt. Griechenland muss die Kredite mit Zinsen

von etwa fünf Prozent zurückzahlen. Deutschland muss derzeit etwa drei Prozent für

Schulden zahlen. Es ist sogar denkbar, dass der Kredit am Schluss zu einem Überschuss

führt.

3. Verletzt die Griechenlandhilfe nicht den EU-Vertrag?

Im EU-Vertrag gibt es eine Bestimmung, dass kein Euro-Land gezwungen werden kann, für

die Schulden eines anderen Euro-Landes einzutreten („No Bailout-Klausel“). Das ist bei der

nun beschlossenen Nothilfe für Griechenland auch nicht der Fall. Wir übernehmen keine

Schulden von Griechenland. Diese Vertragsklausel verbietet aber nicht, dass wir freiwillig

einem in Not geratenen Euro-Mitglied helfen können. Der Vertrag verpflichtet die EU-

Mitglieder vielmehr zu einer stabilen Währungsgemeinschaft. Ohne diese Hilfen wäre die

Stabilität des Euro in Gefahr geraten. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass die

Eigenverantwortung der Euro-Mitgliedstaaten erhalten bleibt.

Stabilität des Euro sichern - Lehren aus der Krise ziehen

1. Welche europäischen und internationalen Vereinbarungen wurden getrof-

fen, um Griechenland zu helfen?

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe haben am 25. März 2010 er-

klärt, dass sie Griechenland freiwillige, bilaterale Kredite gewähren, wenn das

Land auf dem freien Markt keine neuen Kredite mehr aufnehmen kann und

damit eine Gefahr für die Stabilität des Euro droht. Hinzu kommen auf Betrei-

ben der CDU-geführten Bundesregierung Finanzhilfen des Internationalen

Währungsfonds (IWF), mit denen die bilateralen Kredite zu einem Hilfspaket

gebündelt werden. Am 23. April 2010 hat die griechische Regierung offiziell

den Hilfsmechanismus ausgelöst und am 2. Mai 2010 einem drastischen Spar- und Reformpro-

gramm zugestimmt. Das Hilfsprogramm hat eine Laufzeit von drei Jahren. Griechenland erhält

30 Milliarden Euro vom IWF und 80 Milliarden Euro von den anderen 15 Euro-Ländern.

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4. Warum hat die CDU-geführte Bundesregierung eine europäische Vereinbarung nicht

schon früher abgeschlossen?

Erst am 23. April 2010 hat Griechenland um Hilfe nachgefragt. Vorher konnte

Griechenland selbst am freien Kapitalmarkt Geld aufnehmen. Erst dann drohten die

Zahlungsunfähigkeit Griechenlands und die Instabilität des Euro.

Hätte die CDU-geführte Bundesregierung schon früher eine Vereinbarung mit

Griechenland geschlossen, wäre das Land nicht bereit gewesen, den wirklich harten, aber

notwendigen Sparkurs einzuschlagen, dem es jetzt zugestimmt hat. Er wäre nicht

abschreckend für andere Euro-Mitgliedstaaten gewesen, die auch eine hohe Verschuldung

aufweisen. Die Finanzmärkte hätten auf einen Dominoeffekt spekuliert, der auch die

Bonität Deutschlands beeinträchtigt hätte.

5. Wie sieht das griechische Spar- und Reformprogramm aus?

Die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale

Währungsfonds (IWF) werden die griechischen Haushaltspläne streng und laufend

überwachen. Die griechische Regierung verpflichtet sich, das Haushaltsdefizit von

13,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr um 6,5 Prozent zu senken.

Zum Vergleich: In Deutschland entspräche das einem Sparpaket von 170 Milliarden Euro.

2014 muss Griechenland wieder die Drei-Prozent-Grenze bei der Neuverschuldung

einhalten. Griechenland hat Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst und bei Pensionen

im zweistelligen Bereich sowie eine erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen,

die damit in diesem Jahr insgesamt von 19 auf 23 Prozent steigt. Das Renteneintrittsalter

wird schrittweise angehoben. Langfristig sind die beschlossenen Strukturreformen zur

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Volkswirtschaft im EU-Binnenmarkt

noch wichtiger. Beim Besuch des griechischen Ministerpräsidenten Papandreou in Berlin

im März 2010 wurde eine enge bilaterale Zusammenarbeit vereinbart, um Griechenlands

Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

6. Können wir unser Darlehen einbehalten, wenn Griechenland seinen Verpflichtungen

nicht nachkommt?

Die Umsetzung des griechischen Spar- und Reformprogramms wird streng und laufend

überwacht. Der IWF erstellt vierteljährlich einen Bericht. Hält Griechenland seine

vertraglich niedergelegten Verpflichtungen nicht ein, dann sind auch der IWF und die

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Euro-Länder nicht verpflichtet, die nächsten Kreditzahlungen auszuführen. Diese strengen

Auflagen werden auch in der Begründung des deutschen Gesetzes für die Ermächtigung

des KfW-Kredites explizit genannt.

7. Ist damit zu rechnen, dass Griechenland seine Kredite zurückzahlt?

Entscheidend ist, dass Griechenland den politischen Willen aufbringt, das Spar- und

Reformprogramm umzusetzen. Die Mehrheit der griechischen Bevölkerung unterstützt die

ergriffenen Maßnahmen. Die Griechen haben erkannt, dass sie notwendig sind, damit das

Land wieder aus der Krise herauskommt. Griechenland ist sich bewusst, dass es seine

Pflichten erfüllen muss, um weiter der Eurozone angehören zu können.

Hinzu kommt, dass durch eine gemeinsame Vergabe von Krediten zusammen mit den

anderen 14 Mitgliedstaaten der Eurozone die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme

auf Griechenland besonders groß sind.

Zusätzlich treffen die harten Kreditkonditionen des IWF für die Rückzahlungsfähigkeit

Griechenlands Vorsorge. Die IWF-Kredite können grundsätzlich nicht umgeschuldet

werden. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die vom IWF vergebenen Kredite

mit Ausnahme des Falls Argentinien zu 100 Prozent zurückgezahlt wurden.

8. Warum überhaupt ein Hilfspaket? Was haben wir davon?

Wir helfen Griechenland nicht aus Großzügigkeit, sondern weil die Stabilität des Euro in

unserem eigenen Interesse ist. Wir wollen, dass auch in Zukunft das Versprechen

eingehalten werden kann, dass der Euro mindestens so stabil wie die D-Mark ist. So wie die

Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers das Weltfinanzsystem an den Rand des

Abgrunds gebracht hatte, würde eine Insolvenz Griechenlands den gesamten Euro-

Währungsraum destabilisieren und durch einen möglichen Dominoeffekt politische und

wirtschaftliche Krisen auslösen, die wir nicht mehr beherrschen könnten. Selbst das

Friedenswerk der europäischen Einigung geriete ins Wanken. Deshalb betonte

Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 5. Mai 2010: „Europa

steht am Scheideweg!“

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9. Wäre eine Umschuldung Griechenlands nicht die bessere Alternative?

Deutsche Banken und Versicherungen halten griechische Staatskredite im Wert von

42,6 Milliarden Euro. Sie müssten Milliardenbeträge dieser Forderungen abschreiben. Dies

käme dem deutschen Steuerzahler teuer zu stehen, denn ohne öffentliche Unterstützung

würde der Konkurs systemrelevanter Banken drohen.

In Griechenland würde eine Herabstufung des Ratings der Staatsanleihen auch den

Zugang griechischer Geschäftsbanken zum Kapitalmarkt weitgehend verriegeln. Eine

Bankenkrise in Griechenland wäre nicht auszuschließen. Eine massive Kreditklemme für

griechische Unternehmen und Haushalte sowie ein möglicher Zusammenbruch der

gesamten griechischen Volkswirtschaft wären die Folgen.

10. Werden private Gläubiger und Banken am Hilfspaket beteiligt?

Eine Teilnahme in Form einer nicht-freiwilligen Umschuldung kommt nicht in Frage, weil

sie gleichbedeutend mit einer Insolvenz Griechenlands wäre mit all den genannten Folgen,

die wir mit dem IWF-Paket vermeiden möchten. Allerdings haben die Finanzminister der

Euro-Gruppe vereinbart, dass sie mit den Banken sprechen, damit diese Griechenland

freiwillig helfen. Die deutsche Finanzwirtschaft hat in einem Spitzengespräch am

4. Mai 2010 mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zugesichert, zusammen mit

ihren europäischen Kollegen einen spürbaren, positiven Beitrag leisten zu wollen.

Insbesondere wollen sie die bestehenden Kredite gegenüber Griechenland für die Dauer

des IWF-Programms verlängern und soweit es geht erweitern.

11. Was sind die Vorteile des Euro für Deutschland?

Deutschland profitiert als Vize-Exportweltmeister enorm vom Euro. Der Euro und der EU-

Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Konsumenten sind wesentliche Voraussetzungen

für unsere Exporterfolge. Rund zwei Drittel unserer Exporte gehen in den EU-Binnenmarkt.

Hätten wir keinen Euro, hätten wir wieder Wechselkurskrisen wie in alten Zeiten. Unfaire

Abwertungen würde die Gefahr von protektionistischen Vergeltungsmaßnahmen nach

sich ziehen. Damit wäre auch der EU-Binnenmarkt mit seiner Bedeutung für den

deutschen Wohlstand und die Arbeitsplätze in Gefahr. Der Deutsche Industrie- und

Handelstag (DIHT) hat errechnet, dass der EU-Binnenmarkt rund 5,5 Millionen

Arbeitsplätze in Deutschland sichert. Innerhalb der Eurozone gibt es keine

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

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Wechselkursschwankungen mehr. Die deutschen Unternehmen können damit rund

zehn Milliarden Euro einsparen, die sie sonst für Kurzsicherungsgeschäfte ausgeben

müssten.

12. Welche Lehren ziehen wir aus der Griechenland-Krise?

Damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, wollen wir, dass der Euro-Stabilitätspakt

in Zukunft konsequent durchgesetzt und verschärft wird. Dazu können Kürzungen der EU-

Strukturmittel und ein Stimmrechtsentzug für chronische Defizitsünder genauso gehören

wie ein geordnetes Insolvenzverfahren für betroffene Staaten, bei dem insbesondere

Spekulanten auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen.

Die CDU-geführte Bundesregierung wird sich einsetzen für ein Verbot „ungedeckter

Leerverkäufe“ von Finanzmarktinstrumenten, die Schaffung einer unabhängigen

europäischen Rating-Agentur, die Regulierung von Rating-Agenturen sowie von

Finanzprodukten und Finanzmarktteilnehmern (Beispiel Hedge Fonds). Zudem soll der

Kauf von Kreditausfallversicherungen (CDS), die nicht zur Absicherung eigener oder

mandatierter Risiken dienen, umgehend verboten und die Erhebung einer am Risiko

ausgerichteten Bankenabgabe vorangetrieben werden, damit der Finanzsektor bei Krisen

selbst gewappnet ist. Deutschland wird sich in Europa und in der G 20 Gruppe für die

Umsetzung der jetzt vom Internationalen Währungsfonds vorgelegten Vorschläge zur

Beteiligung des Finanzsektors an Krisenkosten einsetzen.