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Veranstaltung am 18.11.2015 im Klinikum Lichtenfels
Dr. med. Anja Grottker, Landratsamt Lichtenfels Folie 1
Wie können wir die
Gesundheitsversorgung von
Flüchtlingen gewährleisten?
Veranstaltung am 18.11.2015 im Klinikum Lichtenfels
Dr. med. Anja Grottker, Landratsamt Lichtenfels Folie 2
Gesetzliche Grundlagen
Bayerisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (Art. 13
GDVG):
Verpflichtung, die Bevölkerung in Fragen der Gesundheit in körperlicher, psychischer und
sozialer Hinsicht aufzuklären, über Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung zu beraten
sowie über Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention zu informieren.
Besondere Beachtung von sozial benachteiligten, besonders belasteten oder
schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern.
Weitere gesetzliche Grundlagen
• Asylverfahrensgesetz
• Asylbewerberleistungsgesetz
• Infektionsschutzgesetz
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Asylsuchende in Oberfranken
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Verteilung Städte/Landkreise
Stand: 06.11.2015
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Herkunftsländer
Quelle: BAMF
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
1. Inaugenscheinnahme am Tag der Ankunft:
• Abklärung ob akute, sofort behandlungsbedürftige Erkrankung besteht
• Zuführung zur ambulanten oder stationären Versorgung
2. Medizinisches Erstscreening (darf seit 9/15 auch durch andere medizinische Fach-
berufe, z. B. durch Rettungsdienst oder Pflegeberufe durchgeführt bzw. an diese delegiert
werden):
• Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige (Infektions-) Erkrankung vorliegt
Maßnahmen im Rahmen des Medizinischen Erstscreenings:
• Anamneseerhebung einschließlich Fluchtroute
• Messung von Körpertemperatur
• Zuführung zur ambulanten oder stationären Versorgung
Vor dem Erstscreening:
Registrierung über EASY
Nach dem Erstscreening:
Verlegung in andere Bundesländer oder Aufnahme in eine Erstaufnahmeeinrichtung
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Dokumentationsbogen Asylbewerber
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
Wenn klar ist, dass Asylsuchende im LK Lichtenfels verbleiben erfolgt die
Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz
→ dient der Diagnose bzw. dem Ausschluss von Infektionskrankheiten
→ verpflichtende ärztliche Untersuchung für Asylsuchende, die in einer Aufnahme-
einrichtung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind
Inhalte der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz:
→ körperliche Untersuchung nach Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
→ Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane
→ Blutuntersuchung auf Hepatitis B sowie HIV I und II (ab dem 10. Lebensjahr)
→ allgemeine Impfaufklärung, wenn möglich!
Nach der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz:
→ Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
Untersuchungen nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Altersabhängige Untersuchungen:
< 10 Jahre: keine Blut-/Röntgenuntersuchung
10-15 Jahre: IGRA-Test (Quantiferon-TB Gold)
(im Landkreis Lichtenfels auch HIV I und II und Hepatitis B)
> 15 Jahre: Serum: HIV und Hepatitis B
Röntgen-Thorax
Schwangere: IGRA-Test anstelle von Röntgen-Thorax
Serum: Titer auf Masern, Röteln und Varizellen
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
4. Impfen (Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach
Ankunft in Deutschland (Epidemiologisches Bulletin 41/2015))
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 41
# Die hier genannten Impfstoffe können
zeitgleich verabreicht werden
1 Es kann auch ein Fünffach-Impfstoff
verwendet werden, Altersangaben
der Zulassung in Anlage 2 beachten.
2 Bei Kindern unter 5 Jahren kann
erwogen werden, statt des MMR-V-
Kombinationsimpfstoffs zum 1.
Impftermin MMR- und Varizellen-
Impfstoff getrennt zu verabreichen.
3 Schwangerschaft stellt keine
Kontraindikation dar
4 Nicht in der Schwangerschaft.
5 Bei unklarer Anamnese großzügige
Indikationsstellung zur Impfung.
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 41
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 41
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen nach Ankunft
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 41
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Allgemeine kurative Versorgung
Die kurative Versorgung liegt nicht in der Zuständigkeit, aber im Interesse der Abteilung
Gesundheit des Landratsamtes Lichtenfels.
Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung,
Grundlage: §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Es gilt der Grundsatz der freien Arztwahl.
Leistungsumfang:
→ medizinische Versorgung bei akuter Krankheit bzw. akutem Behandlungsbedarf
→ ärztliche Schwangerschaftsvorsorge, Hebammenleistungen, Entbindungen
→ sonstige zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Behandlungen
→ benötigte Medikamente (Befreiung von der Rezeptgebühr)
→ Vorsorgeleistungen, wie z.B. (von der STIKO empfohlene) Impfungen
Bereich der Erstaufnahme / NUK / Gemeinschaftsunterkünfte
Grundsatz der freien Arztwahl, Vor-Ort-Angebote
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Allgemeine kurative Versorgung
Akut behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektions-
krankheiten:
Für alle Erkrankungen gilt:
Ausbreitung in der Allgemeinbevölkerung sehr unwahrscheinlich!
Bei Herkunft aus einem Malaria-Endemiegebiet ist bei Personen mit Fieber ohne andere
ermittelbare Ursache unter diesen Erkrankungen die Diagnose Malaria bei weitem am
Wahrscheinlichsten und eine entsprechende Diagnostik
-> dicker Tropfen -> Blutausstrich und gegebenenfalls Therapie vordringlich!
Ansonsten treten bei Asylsuchenden häufig
Gastroenteritiden => bedingt durch Trinkwasser und Lebensmittel aus unsicheren Quellen,
Atemwegserkrankungen => bedingt durch Unterkühlung und dicht gedrängte Reise- und
Lebensbedingungen,
Parasitäre Erkrankungen => z. B. Krätze (Skabies) => Besiedlung mit Kleiderläusen
auf, d.h. sie leiden unter den gleichen Erkrankungen wie die ansässige Bevölkerung.
Viel wichtiger in dem Zusammenhang sind die epidemiologisch relevanten Infektions-
erkrankungen !
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Infektionskrankheiten
Asylsuchende sind für epidemiologisch relevante Infektionserkrankungen vulnerabler als die
Normalbevölkerung. Deshalb sollten hier frühzeitig Impfungen angeboten werden.
Es wird auf Infektionskrankheiten hingewiesen, die aufgrund ihres Übertragungsweges, ihrer Prävalenz
in den Herkunftsländern, ihres gehäuften Vorkommens in Gemeinschaftsunterkünften oder ihres
Ausbruchspotentials als relevant erscheinen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 42, 16.10.2015
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Quelle: RKI, Epidemiologisches Bulletin Nr. 38
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Erkrankungen, auf die wir besonders eingehen wollen:
• Tuberkulose
• Skabies
• Läuserückfallfieber
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Tuberkulose
Untersuchungen nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Altersabhängige Untersuchungen zum Ausschluss Tuberkulose:
< 10 Jahren: keine Blut-/Röntgenuntersuchung
10 – 15 Jahre: IGRA-Test (Quantiferon-TB Gold)
> 15 Jahre: Röntgen Thorax (gem. § 36 Abs. 4 IfSG verpflichtend)
Mit symptom- bzw. interviewbasiertem Screening gemäß WHO durchgeführten Reviews liegen
Sensitivität und Spezifität der Thorax-Röntgen-Untersuchungen bei kulturpositiver
Lungentuberkulose bezüglich Detektion von Befunden, die für aktive Tuberkulose sprechen,
bei 87% bzw. 89%!
Schwangere: IGRA-Test anstelle von Röntgen-Thorax, nach Geburt noch Rö-
Thorax nachholen
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Tuberkulose
Auszug § 36 Einhaltung der Infektionshygiene
Personen, die .... in eine Gemeinschaftsunterkunft für …., Flüchtlinge, Asylbewerber oder in
eine Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes für Spätaussiedler aufgenommen werden sollen,
haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis
darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Bei Aufnahme ….. muss sich
das Zeugnis bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf eine im
Geltungsbereich des Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der Lunge stützen ….
§ 62 AsylVfG Gesundheitsuntersuchung
Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben,
sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten
einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste
Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der
Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
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Tuberkulose
Die gesetzlichen Meldedaten zeigen 2014 einen leichten Anstieg der Tuberkulosefälle und der
Tuberkuloseinzidenz sowie einen Anstieg der Anzahl von Tuberkulosen, die bei der
Untersuchung anlässlich der Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende
bzw. Flüchtlinge diagnostiziert werden.
Angesichts der aktuellen Situation ist anzunehmen, dass diese Zahlen weiter
steigen.
Auch unsere Zahlen – des Landkreises Lichtenfels – bestätigen dies!
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Tuberkulose im Landkreis Lichtenfels
2015 5 Neuerkrankungen:
Alle bei Asylbewerbern (Stand: 06.10.2015)
Herkunftsland:
Somalia, Äthiopien, Kamerun, Afghanistan
Alter:
17 – 30 Jahre
Geschlecht:
4 männlich, 1 weiblich
Ansteckungsfähigkeit:
1 x säurefeste Stäbchen im Sputum nachweisbar, 2 x nur kulturell nachweisbar, 2 x ohne
Bakteriennachweis
2014: 2 Neuerkrankungen: davon eine mit Migrationshintergrund, beides Urogenital-
Tuberkulosen.
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Tuberkulose weltweit
Aktuelle Tuberkulose-Situation weltweit:
Die epidemiologische Lage nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
für 2013: Übersicht
TB-Neuerkrankungen weltweit 2013 9,0 Millionen Fälle
TB-Inzidenz weltweit 2013 126/100.000
HIV-Koinfektionen weltweit 2013 1,1 Millionen Fälle
(13% aller neuen TB-Fälle)
Neuerkrankungen bei
Kindern <15 Jahren weltweit 2013 0,55 Millionen
Verstorben an Tuberkulose
weltweit 2013 1,5 Millionen
Mortalität weltweit 2013 15 Todesfälle pro 100.000 Einwohner
Multiresistente Tbc 480.000
Quelle: www.pneumologie.de/dzk
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Tuberkulose
Aktuelle TB-Situation in der BRD (Stand 2013)
2013 4318 Erkrankungen
146 Verstorbene
102 multiresistente Form
Was macht es so schwer, Tbc zu eliminieren?
• Auftreten von HIV/AIDS und seine Ko-Epidemie mit Tuberkulose
• Resistenzen gegenüber Antituberkulotika
Das Risiko an einer Tuberkulose zu erkranken ist bei Menschen, die oft unter schwierigen
Umständen aus Regionen mit hoher Tuberkulose-Inzidenz und ungenügender
Gesundheitsversorgung nach Deutschland immigrieren, besonders hoch.
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Tuberkulose
Länder mit hoher Tuberkulose-Inzidenz:
• besonders die afrikanischen Länder, die südlich der Sahara liegen
• Situation aufgrund der hohen HIV-Infektionsraten besonders problematisch, da durch hohe
HIV-Infektionsraten der Tbc-Epidemie besonderer Vorschub geleistet wird!
Quelle: www.weltatlas.de
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Tuberkulose
In Osteuropa ist die Situation aufgrund der Resistenzsituation sehr schwierig.
Hier spielen insbesondere die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten eine Rolle
(GUS) bzw. (NUS).
Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Republik Moldau,
Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Ukraine (ausgetreten).
Westeuropa < 15 Erkrankte / 100.000 Einwohner
Balkanstaaten ~ 20 Erkrankte / 100.000 Einwohner
Osteuropa > 100 Erkrankte / 100.000 Einwohner
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Scabies (Krätze)
Was ist Krätze?
Die Krätze, medizinisch Scabies, ist eine ansteckende Hauterkrankung, die von Milben
verursacht wird. Die Parasiten und deren Abfallprodukte lösen in der Haut eine allergische
Reaktion aus, die mit Ausschlägen und starkem Juckreiz verbunden ist. Mit der richtigen
Therapie lässt sich die Krätze aber gut behandeln.
Erreger: Die Krätzmilbe Sarcoptes scabiei
Wirt: Der Mensch
Sonderformen der Krätze nach Ausprägung und Art der Symptome:
• Krätze bei Neugeborenen und Säuglingen
• gepflegte Scabies
• nodöse Scabies
• bullöse Scabies
• Scabies norvegica (crustosa), auch Borkenkrätze genannt: hochkontagiös, auch
indirekte Übertragung möglich (z.B. über Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, unbelebte
Gegenstände, Plüschtiere)
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Scabies (Krätze)
Vorkommen:
Bei sporadischen Erkrankungen sind hauptsächlich jüngere Erwachsene betroffen.
Im Rahmen von Häufungen (in der Familie oder in Gemeinschaftseinrichtungen): alle
Altersgruppen, auch Kleinkinder und Säuglinge betroffen.
Die Ausbreitung wird durch beengte Wohnverhältnisse und Hygienemängel begünstigt.
Die Skabies kommt weltweit vor. In vielen Herkunftsländern, aus denen Asylsuchende
stammen, ist Skabies endemisch. In Nordeuropa ist die Ausbreitungsgefahr der Krätze im
Herbst und im Winter größer als zu den anderen Jahreszeiten.
Übertragung:
Von Mensch zu Mensch, nach längerem Körperkontakt beispielsweise:
• gemeinsames Schlafen in einem Bett
• Körperreinigung von Kleinkindern durch die Eltern oder von Kranken durch das
Pflegepersonal
• Liebkosen und Kuscheln
• gemeinsames Spielen
• Geschlechtsverkehr
Kurze Berührungen wie etwa Händeschütteln reichen dafür in der Regel nicht aus.
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Scabies (Krätze)
Übertragung über unbelebte Gegenstände (z.B. über Bettwäsche, Handtücher,
Kleidung, Plüschtiere etc.) ist möglich, spielt jedoch eine untergeordnete Rolle.
Bei Scabies crustosa:
Möglichkeit einer indirekten Übertragung, z.B. durch Kleidung oder Matratzen, da viele
Milben in verkrusteten Hautarealen (bis zu 4700 Milben / Gramm Hautschuppen) stecken.
Diese sind daher hochinfektös.
Inkubationszeit:
Bei einer Erstinfektion/Infestation (1. Phase) 2-6 Wochen, asymptomatische aber infektiöse
Phase.
Bei Reinfektion/-infestation (2.Phase): Symptome spätestens nach 1-2 Tagen.
Krankheitsbild: verläuft in zwei Phasen
• 1. Phase: leichtes Brennen bis heftiger Juckreiz (bei Bettwärme vor allem nachts wird
als besonders quälend empfunden) Vesikel, erythematöse Papeln bis hin zu Pusteln
• 2. Phase: generalisierter Hautausschlag (Sekundärexanthem)
• krustige Effloreszenzen (bei Scabies crustosa)
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Scabies (Krätze)
Prädilektionsstellen:
In der 1. Phase:
Hände (v.a. die Zwischenfingerräume), Beugeseiten der Handgelenke, vordere Achselhöhlen,
Mammae, Leistenregion und Penis.
In der 2. Phase:
Sekundärexanthem perimamillär und am Handrücken durch eine allergische Reaktion auf die
Ausscheidungen der Milben oder deren nach Absterben zerfallende Körper.
Krustige Effloreszenzen bei Scabies crustosa:
Finger, Handrücken und -wurzel, Ellenbogen, Fissuren an den Streckseiten der Extremitäten
auf.
Eine spätere Ausbreitung in Richtung Kopfhaut, Ohren, Zehen, Fußsohlen und Rücken
ist möglich. Bei Säuglingen und Kleinkindern hingegen findet man typische
Hauterscheinungen auch im Bereich von Kopfhaut und Gesicht sowie palmoplantar.
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Scabies (Krätze)
So entsteht Krätze:
Die Krätzmilben pflanzen sich auf der menschlichen Haut fort. Nach der Begattung sterben die
Männchen, während die Weibchen mit ihren kräftigen Mundwerkzeugen kleine Tunnel in die
äußerste Hautschicht (Stratum corneum) bohren. In diesen Gängen verweilen die Milben
einige Wochen, legen ihre Eier und scheiden viele Kotballen aus, die man auch als Skybala
bezeichnet. Nach einigen Tagen schlüpfen aus den Eiern Larven, die nach weiteren zwei
Wochen geschlechtsreif werden. Somit beginnt der Zyklus von vorne.
Zu den Symptomen kommt es lediglich deshalb, weil das körpereigene Immunsystem auf die
Milben und deren Abfallprodukte reagiert.
Diagnose:
V.a. Scabies bei o.g. Hauterscheinungen und unerklärlich starkem (nächtlichen) Juckreiz.
Sicherstellung der Diagnose:
Durch die Suche nach Bohrgängen in der Haut (Lupe), Milbennachweis aus einem
Hautgeschrabsel. Im Zweifel sollte stets ein Hautarzt zu Rate gezogen werden.
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Scabies (Krätze)
Therapie:
Permethrin 5%-Creme, außer bei Neugeborenen, Säuglingen unter 2 Monaten, während
Schwangerschaft und Stillzeit.
Option: Ivermectin (Makrolid) per os.
Obwohl zur Scabies-Behandlung in Deutschland nicht zugelassen, aus Sicht des LGL
aufgrund der einfachen, einmaligen Anwendung in Tablettenform, der hohen Wirksamkeit
und der guten Verträglichkeit eine weitere Option, eine Eliminierung der Skabies in
Asylbewerberunterkünften zuverlässig zu erreichen.
Ivermectin wird in einer Dosierung von 0,2 mg/kg Körpergewicht verabreicht (2 Tabletten á
6 mg bei 60 kg Körpergewicht). Mit Ivermectin wurden bereits mehrfach Krätze-Epidemien
erfolgreich bekämpft.
Neugeborene und Säuglinge unter 2 Monaten sollten stationär behandelt werden.
Zugelassen ist z.B. Crotamiton Lotion.
Über die Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden
Erfahrungen vor, deshalb: Permethrin 5%-Creme während Schwangerschaft und Stillzeit nur
anwenden, wenn unbedingt erforderlich.
Stillende Mütter sollten aus Sicherheitsgründen nach der Anwendung von Permethrin 5%-
Creme eine Stillpause von fünf Tagen einhalten.
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Scabies (Krätze)
Prinzip der synchronen Massentherapie bei einem Skabies-Ausbruch in Gemeinschafts-
einrichtungen:
Familienmitglieder von Patienten und Pflegepersonal am selben Tag (0. Tag), sowie
nachgewiesene oder zweifelhafte Fälle erneut an den Tagen 1 und 14.
Die Creme muss für 8-12 Stunden auf den ganzen Körper aufgetragen werden, danach wird
abgeduscht.
Wichtige allgemeine Maßnahmen:
In Gemeinschaftseinrichtungen:
• Isolierung der an Skabies erkrankten Personen (Einzelisolierung, Kohortenisolierung) bis
zum Abschluss einer effektiven Behandlung (§ 28 ff IfSG). Innerhalb der Gemeinschafts-
einrichtung ist eine Isolierung bis zum Wirksamwerden der Behandlung (10-24 Stunden
nach Beginn) zu sichern
• Ermittlung aller Personen mit engem körperlichen Kontakt
• Alle erkrankten Personen und Personen, die mit Erkrankten in engem körperlichen Kontakt
stehen, sind möglichst schnell einem erfahrenen Arzt vorzustellen
(Anmerkung: Aushändigung eines Merkblattes in jeweiliger Sprache)
• Konsequente Kontrolle und prophylaktische Mitbehandlung aller ungeschützten
Personen mit engem körperlichen Kontakt, auch wenn noch keine Symptome vorliegen
• Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Personen.
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Scabies (Krätze)
• Tragen von Schutzkleidung und Einmalhandschuhen bei engem körperlichen Kontakt
mit den Betroffenen.
• Wäschewechsel (Körperkleidung, Unterwäsche, Bettwäsche, Bettdecken, Handtücher)
mindestens 1 x täglich bis nach Behandlung und Kontrolle beim Betroffenen keine
lebenden Krätzmilben mehr nachgewiesen werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
• Gleichzeitige, synchrone Behandlung von allen Erkrankten und ungeschützten
Kontaktpersonen (u.a. auch das betreuende Personal)
• Bei dermatologischen Nachuntersuchungen erkrankter Personen konsequent darauf
achten, dass keine vitalen Milben mehr nachzuweisen sind. Ist das nicht der Fall, muss die
Behandlung wiederholt bzw. weiter fortgesetzt werden
• Die unten beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich Wäsche, Polstermöbel, Matratzen etc.
sind konsequent und unter Berücksichtigung der Situation vor Ort einzuhalten
• Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, Leitung der betroffenen Einrichtung und
dem behandelnden Arzt ist notwendig
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Scabies (Krätze)
Zusätzliche Maßnahmen bei Scabies crustosa:
• 14-tägige Isolierung der an Skabies erkrankten Personen (Einzel- bzw.
Kohortenisolierung) sowie die nachfolgende Entwesung sind bei der hochkontagiösen
Scabies crustosa obligat.
Hinweise zum Vorgehen bei einer evtl. notwendigen Entwesung
• Milben sterben ohne Wirt bei üblicher Raumtemperatur und Luftfeuchte (21°C und 40-80%
rel. Luftfeuchte) in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen ab. Bei niedrigeren Temperaturen
und/oder höheren Luftfeuchten können sie jedoch mehrere Wochen überleben. Unter
20°C werden sie bewegungs- und vermehrungsunfähig. Bei mehr als 50°C sterben die
Milben innerhalb von 10 Minuten ab
• Soweit möglich, sämtliche Wäsche bei 60°C waschen, anschließend trocknen (Trockner
über 50°C für mindestens 10 Minuten)
• Chemische Reinigung: z.B. empfindliche Oberbekleidung
• Alternativ trockene Gegenstände luftdicht verschließen und für mindestens 4 Tage bei
Raumtemperatur aufbewahren
• Einfrieren: in Plastiktüte für mindestens 24 Stunden in Tiefkühlschrank, z.B.
Hausschuhe/Plüschtiere
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Scabies (Krätze)
• Zur Entwesung von Matratzen, Polstermöbeln und Fußbodenbelägen gründliches und
wiederholtes Absaugen mit einem starken Staubsauger mit HEPA-Filter, ggf.
Einschweißen kontaminierter, trockener Gegenstände (Matratzen, Polsterstühle etc.) in
dicke Ein- oder Zweischichtfolie und Abstellen in einem gesonderten Raum (4 Tage bei
Zimmertemperatur)
• Matratzen können auch einer Matratzendesinfektionsanlage zugeführt werden (90°C, 5
Minuten)
• Eine Entwesung der Räume mit chemischen Mitteln ist in der Regel nicht erforderlich
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Scabies (Krätze)
Hygieneplan
Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachungspflicht durch die Gesundheitsämter
(§36 IfSG) ist im Hygieneplan festzulegen, dass Ausbrüche an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden sind, und dass die oben beschriebenen wichtigen allgemeinen
Maßnahmen einzugehen sind.
Transportmittel (Bus, Taxi, Zug)
Die Übertragung über Flächen und Gegenstände spielt eine untergeordnete Rolle.
Hinsichtlich des geeigneten Transportes von Asylbewerbern mit Skabiesbefall muss zwischen
verschiedenen Szenarien unterschieden werden:
Beim Asylbewerber ist eine Skabies nicht bekannt oder nachgewiesen:
Der Transport des Asylbewerbers ist möglich, zusätzliche Schutzmaßnahmen sind nicht
erforderlich. Bei Unsicherheit: Absaugen der gepolsterten Sitzen durch leistungsstarken
Staubsaugers, feuchte Reinigung von abwischbaren Sitzbezügen.
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Scabies (Krätze)
Beim Asylbewerber wurde durch einen Arzt ein Befall mit Krätzmilben nachgewiesen
(keine Scabies crustosa):
Nach mindestens einem Behandlungszyklus und einer Wartezeit von 10-24 Stunden kann der
Asylbewerber transportiert werden.
Beim Asylbewerber wurde durch den Arzt eine Scabies crustosa festgestellt:
Es darf solange kein Transport des Asylbewerbers stattfinden, bis vom zuständigen Arzt eine
nicht (mehr) ansteckende Infektion und damit einhergehend die Transportfähigkeit des
Asylbewerbers festgestellt wurde.
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Läuse-Rückfallfieber
Beim Rückfallfieber handelt es sich um eine Infektionserkrankung, die durch Erreger der
Gattung Borrelia verursacht wird. Dabei kann man die folgenden Spezies unterscheiden:
Borrelia duttonii, Borrelia hispanica, Borrelia latyschewii, Borrelia persica, Borrelia mazottii etc.
– Erreger des Zeckenrückfallfieber bzw. des Endemischen Rückfallfiebers
Borrelia recurrentis – (Läuserückfallfieber) Erreger des Europäisches Rückfallfiebers,
epidemischen Rückfallfiebers. Endemiegebiete: Ostafrika (Horn von Afrika).
Erreger und Vektor: die Spirochäte Borrelia recurrentis.
Übertragung auf den Menschen:
durch die Kopf- oder Kleiderlaus (Pediculus humanus humanus)
Wirt: der Mensch
Infestation/Lokalisation der Läuse und deren Eier: auf der Kleidung (Nähte).
Mensch zu Mensch Übertragung: keine direkte Übertragung, in der Regel über
Textilkontakt (Kleidung, Bettwäsche).
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Läuse-Rückfallfieber
Infektionsweg:
Die Bakterien Borrelia recurrentis werden über Läuse (auf Textilien/Kleider) auf den
Menschen übertragen. Eine Weiterübertragung erfolgt nur dann, wenn Kleiderläuse, welche
Borrelia recurrentis in sich tragen, zerdrückt oder gequetscht werden und dabei
erregerhaltiges Sekret auf die Haut gelangt. Über kleine Verletzungen der Haut, zum Beispiel
feine Kratzer, aber auch über intakte Haut oder Schleimhaut können die Erreger in den
Körper gelangen und zur Infektion führen.
Inkubationszeit: 5-15 Tagen
Typische Symptome:
• Fieber > 38°C, Juckreiz
• Kopfschmerzen
• Gliederschmerzen
• Ikterus
• Schüttelfrost
• petechiales Exanthem oder auch neurologische Symptome
• Hepatosplenomegalie
• Immunität: typspezifische, zeitlich begrenzte
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Läuse-Rückfallfieber
Diagnose:
Mikroskopischer Nachweis von Spirochäten im Blutausstrich/dicken Tropfen (EDTA-Blut).
Bestätigung der Diagnose durch (NRZ) für Borrelien am Bayerischen Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Therapie:
Klinische/stationäre Behandlung mit Antibiotika (z.B. Tetracyclin, Doxycyclin) wegen der
Jarisch-Herxheimer-Reaktion mit den folgenden Symptomen:
Hohes Fieber, Übelkeit, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen sowie Hautausschläge, selten
Kreislaufschock.
Meldepflicht:
Der direkte und indirekte Nachweis von Borrelia recurrentis ist nach § 7 Abs. 1
Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
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Läuse-Rückfallfieber
Empfehlungen zu allgemeinen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen
bei Kleiderläusen in Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge, für
Gemeinschaftseinrichtungen:
• Ausreichende Möglichkeiten zur persönlichen Hygiene und zum Waschen und Trocknen
von Kleidung, Handtüchern sowie der Bettwäsche
• Speziell Asylbewerbern mit Herkunft Horn von Afrika (Hauptendemiegebiet) soll direkt bei
Aufnahme in die Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten werden, ihre Kleidung zu
wechseln und wie unten beschrieben zu waschen
• Bettwäsche ist nur personenbezogen zu verwenden
• Zu enge Unterbringungs- bzw. Wohnverhältnisse, insbesondere bei der Erstaufnahme,
sollten nach Möglichkeit aus Infektionsschutzgründen generell vermieden werden
• Bei medizinischen Untersuchungen sollte auf Symptome des Befalls mit Kleiderläusen
geachtet werden. Läuse oder deren Eier sind in der Kleidung nur selten detektierbar.
• Bei befallenen Personen sollen Kleidung, Handtücher und Bettwäsche bei mindestens
60°C gewaschen und nach Möglichkeit im Wäschetrockner heiß getrocknet und
mindestens einmal pro Woche gewechselt werden
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Läuse-Rückfallfieber
Bei Bekanntwerden von Fällen von Läuserückfallfieber
Ziel:
Elimination und Verhinderung der Weiterverbreitung von Läusen.
Quellen- und aktive Fallsuche weiterer Fälle oder infestierter Personen sowie die Kontrolle der
hygienischen Verhältnisse in der betroffenen Unterkunft wird empfohlen.
Auch für engere Kontaktpersonen ohne sichtbare Infestation wird Kleiderwechsel und das
Waschen von Kleidung, von Handtüchern und Bettwäsche empfohlen. Gegenstände, die
engem Körperkontakt ausgesetzt waren, sollten für 3 Tage (nicht textile Gegenstände) bzw.
für 14 Tage (textile Gegenstände) luftdicht verschlossen aufbewahrt werden.
In großen Gemeinschaftsunterkünften ohne Separierungsmöglichkeiten bzw. ohne räumliche
oder funktionale Trennung der Bewohner, z. B. in Turnhallen, bei denen mögliche
Kontaktpersonen nicht eingegrenzt werden können, wird empfohlen, bei allen Bewohnern
entsprechend zu verfahren.
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Läuse-Rückfallfieber
Für Personal und Helfer in Asylbewerbereinrichtungen besteht bei Einhaltung der üblichen
Basishygienemaßnahmen im Regelfall keine Infestationsgefahr.
Beim Umgang mit Wäsche oder Bettwäsche betroffener Personen ist besondere Sorgfalt und
das Tragen von Schutzkleidung geboten.
Sollte es sich bei der Schutzkleidung nicht um Einmalkleidung handeln, so muss die
Aufbereitung/Wäsche der Schutzkleidung auch bei mindestens 60°C erfolgen.
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Wichtige Internetseiten
www.rki.de
RKI – Empfehlungen STIKO
RKI – Ratgeber für Ärzte
RKI – Gesundheit A-Z – Asylsuchende und Gesundheit
www.landkreis-lichtenfels.de
Landratsamt – Gesundheit – Information für Ärzte und Fachpersonal
www.pneumonologie.de/dzk
www.dstig.de (Deutsche Gesellschaft zur Förderung der sexuellen Gesundheit)
www.lgl.bayern.de
Infektionsschutz
Merkblätter
https://missioklinik.de
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Literatur
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Asylsuchende und Infektionskrankheiten
Quelle: www.rki.de
Welttuberkulosetag 2015: Tuberkulose aktuell
Quelle: RKI – Epidemiologisches Bulletin 16. März 2015 – Nr. 11/12
Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in
Deutschland
Quelle: RKI – Epidemiologisches Bulletin 05. Oktober 2015 – Nr. 41
Für medizinisches Personal: Akut behandlungsbedürftige, für Deutschland
ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können (Stand:
14 September 2015)
Quelle: RKI – Epidemiologisches Bulletin 21. September 2015 – Nr. 38
Thorax-Röntgenuntersuchungen bei Asylsuchenden gemäß § 36 Absatz 4 IfSG
Quelle: www.rki.de
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Literatur
Management von Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende
Hinweise des Robert Koch-Instituts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und
die Ärzteschaft
Quelle: RKI – Stand 09.10.2015
Leitfaden STI-Therapie 2. Auflage Version 2.1 2014/2015
Quelle: Deutsche STI-Gesellschaft e.V.– Gesellschaft zur Förderung der sexuellen
Gesundheit
Webseite: www.dstig.de
Läuserückfallfieber
Quelle: RKI – Epidemiologisches Bulletin – Nr. 33/2015 und 44/2000
Überblick über epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Jg. 112 Heft 42, 16. Oktober 2015
„Sicherstellung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen“
Quelle: Arbeitskreis „Internationales Europa“, Health Care Bayern e.V., Dr. Werner Schimana,
Vreni Steinack
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Dr. med. Anja Grottker, Landratsamt Lichtenfels Folie 48
Literatur
www.rki.de
RKI – Empfehlungen STIKO
RKI – Ratgeber für Ärzte
RKI – Gesundheit A-Z – Asylsuchende und Gesundheit
www.pneumonologie.de/dzk
www.dstig.de (Deutsche Gesellschaft zur Förderung der sexuellen Gesundheit)
www.lgl.bayern.de
Infektionsschutz
Merkblätter
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