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Eine Information des FVLR Fachverband
Lichtkuppel, Lichtband und RWA e. V.
Rauch- undWärmeabzugsanlagen
Inhalt
Vorwort
Warum Brandschutz?
Aufgaben von RWA
Vorschriften zur Wartung von RWA
Wie wird gewartet?
Wartungsvertrag
Heft 7
Aktualisierte
NeuauflageWartung und Instandhaltung
zum Schutz von Leben und Werten
Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V.
■ Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es,
durch geeignete Maßnahmen das Auftreten eines
Schadenfeuers zu verhindern. Sollte es dennoch zu
einem Brand kommen, sollen die Brandschutzmaß-
nahmen Menschen und Sachwerte vor Brandfolge-
schäden schützen, Flucht und Rettung sicherstellen,
eine gezielte und schnelle Brandbekämpfung ermög-
lichen und das Brandgeschehen in überschaubaren
Grenzen halten. Aus vielen Einzelkomponenten, die
unter anderem von der Nutzung, der Bauart und der
Lage des Gebäudes bestimmt werden, entsteht eine
Brandschutzkette, deren Leistungsfähigkeit aber
letztlich vom schwächsten Glied abhängt.
Der Rauch muss raus
Erst die Verbindung von Brandmeldeanlage,
Sprinklersystem und Rauch- und Wärmeabzugs-
anlage (RWA) bietet bestmöglichen Schutz von
Gebäuden und Menschen. Eine wichtige Kompo-
nente der Brandschutzmaßnahmen sind die
Rauchabzüge, da vor allem durch das Abführen
der Rauchgase Leben und Gesundheit von Perso-
nal und Rettungskräften geschützt werden.
Außerdem werden hohe Schäden an Maschinen
und gelagerten Gütern vermieden oder reduziert.
Eine Sprinkleranlage allein kann Rauchschäden
nicht verhindern, da sie zwar Feuer eindämmt,
Rauch und Brandgase jedoch nicht ableitet.
■ 2 ■
■ Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
(RWA) können Leben retten – aber
nur, wenn sie im Brandfall einwandfrei
funktionieren. Doch bereits im Rah-
men der normalen Gebäudenutzung
und durch Umwelteinflüsse wie
Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und Wind kann es nach zwei bis
drei Jahren ohne Wartung zu Funktionsbeeinträchtigungen an
den RWA kommen. In Gewerbe- und Industriegebäuden sind die
Anlagen oftmals aggressiven Produktionsdämpfen, Stäuben, Öl-
nebeln und Fetten ausgesetzt. Regelmäßige Kontrollen und eine
fachgerechte Wartung sind daher unabdingbar, um die ständige
Funktionstüchtigkeit der RWA zu gewährleisten.
Mindestanforderungen hinsichtlich der Prüfung, Wartung und
Instandhaltung von natürlichen Rauchabzügen (NRA) sind u. a. in
der DIN 18 232-2 aufgeführt.
Gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartungen
können im Brandfall fatale Folgen haben, die Menschenleben
kosten und das betroffene Unternehmen sogar in die Insolvenz
führen. Menschen sind an Leib und Leben gefährdet, Maschinen
und Lagergüter kommen zu Schaden, aufgrund von Produktions-
ausfällen gehen Kunden verloren. Außerdem verliert der Betrei-
ber der nicht gewarteten RWA unter Umständen seinen Versi-
cherungsschutz und macht sich ggf. auch noch strafbar.
Die fachgerechte Wartung der RWA trägt erheblich dazu bei, die
Schadensauswirkung und damit zugleich das rechtliche Haf-
tungsrisiko für den Gebäudeinhaber zu verringern. Daher kann ich
nur empfehlen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen regelmäßig
und von einer anerkannten Fachfirma warten zu lassen.
Dipl.-Ing. Michael Scherrers,
Brandoberamtsrat bei der Feuerwehr Neuss
Bereit sein für den
Ernstfall
Warum Brandschutz?
Warnhinweise
feuerbeständige Baustoffe
Brandmeldeanlagen
Rauchabschnitte
RauchverbotFeuerlösch-anlagen
Rauch- und Wärme-abzugsanlagen
Feuerschutz-abschlüsse
Vorwort Warum Brandschutz? Aufgaben von RWA Vorschriften zur Wartung von RWA Wie
Brand-abschnitte
■ 3 ■
Raucharme Schicht
Mit einer RWA kann im Brandfall eine raucharme
Schicht über dem Boden gebildet werden. Rauchar-
me Schichten dienen unter anderem dazu
• es den Nutzern von Gebäuden zu ermöglichen, sich
in Sicherheit zu bringen,
• es den Rettungsmannschaften zu ermöglichen,
Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten,
• eine wirksame Brandbekämpfung durch die
Löschangriffskräfte zu ermöglichen und
• Brandfolgeschäden durch Brandgase und thermi-
sche Zersetzungsprodukte herabzusetzen.
Brandfolge Insolvenz
Viele Unternehmen unterschätzen mögliche Brandfol-
gen durch Rauchschäden und Produktionsausfälle.
Nach einer statistischen Untersuchung des FVLR
führen aber schon mehr als 30 Prozent aller Industrie-
brände zu Sachschäden von über 500.000 Euro. Der
Unterschied zwischen Brand- und Rauchschäden
kann dabei erheblich sein. Selbst wenn das Feuer nur
einen Brandschaden von mehreren Tausend Euro ver-
ursacht, übersteigen die Kosten zur Behebung der
Rauchschäden nicht selten die Millionen-Grenze.
Nicht alle Schäden sind versicherbar: Eine Industrie-
feuerversicherung ersetzt zwar nach einem Brand
den Schaden an Gebäuden und Maschinen, und eine
Betriebsunterbrechungsversicherung deckt über den
versicherten Zeitraum fortlaufende Kosten und ent-
gangene Gewinne. Obwohl die unmittelbaren Schä-
den von Versicherungen meist ersetzt werden, droht
den betroffenen Unternehmen aber nicht selten die
Insolvenz aufgrund abgewanderter und in der Folge
dann dauerhaft fehlender Kunden. Ob frühere Kun-
den nach behobenem Brandschaden zu einer betrof-
fenen Firma zurückkehren, ist nicht sichergestellt.
Durch vorbeugenden Brandschutz können solche
drohenden Ertragsausfälle gemindert und erheblich
bessere Voraussetzungen für einen Erfolg versprech-
enden Neuanfang geschaffen werden.
Hätten Sie’s gewusst?
Im Jahr 2000 verursachten Brände in Deutschland
einen Gesamtschaden von ca. 4,5 Milliarden Euro.
Doch nicht das Feuer allein ist die zerstörerische
Kraft: Im Brandfall gefährdet vor allem Rauch Men-
schenleben, verhindert gezielte Löschangriffe und
vernichtet Sachwerte in weit höherem Maße als die
Flammen selbst. Laut einer Brandschadenstatistik,
die im Auftrag des FVLR auf der Basis von Presse-
und Medienbeobachtungen erstellt wurde, ist Rauch-
gasvergiftung mit 73 Prozent die mit Abstand häufig-
ste Verletzungsursache bei Bränden. Fast jeder dritte
Brand in Industriegebäuden hat Sachschäden im
Wert von mehr als 500.000 Euro zur Folge, und in 55
Prozent aller Brandfälle in der Industrie entstehen
Schäden in Höhe von über 250.000 Euro.
wird gewartet? Wartungsvertrag
Anhand der Beispiele wird deutlich, dass Rauch wesentlich höhere Schäden verursachen
kann als Feuer: Ein Brandschaden in einer Kunststofffensterfabrik (1) wurde dabei mit 25.000
Euro angegeben, der Rauchschaden selbst bezifferte sich auf über 1.250.000 Euro. In einer
Polstermöbelfirma (2) wurde der Brandschaden mit 10.000 Euro ausgewiesen, der Rauch-
gasschaden mit über einer Million Euro. Im Berliner Europa-Center (3) entstand durch das
Feuer ein Schaden von 25.000 Euro, 1,9 Millionen Euro Schaden verursachte der Rauch. Und
in einem Einkaufszentrum (4) lag der Brandschaden bei 135.000 Euro, der Rauchgasschaden
aber bei über 3,4 Millionen Euro.
(Quelle: Eckhard Steinicke)
Brandschaden
Rauchschaden
(1) Kunststofffabrik
1 2 3 4
Millionen Euro
(2) Polstermöbelfabrik
(3) Berliner Europa-Center
(4) Einkaufszentrum
Rauchschäden oft teuer
■ 4 ■
■ Im Brandfall steigen Rauchgase in einer Rauch-
säule – Plume genannt – nach oben. Sind keine
Rauchabzüge vorhanden, wird auch der untere
Raumbereich kom-
plett verraucht. Flüch-
tende verlieren da-
durch die Orientierung
und sind der Gefahr
einer Vergiftung durch
Rauchgase ausgelie-
fert. Außerdem kön-
nen die Einsatzkräfte
mangels Orientierung
den Brandherd oft
nicht frühzeitig lokali-
sieren und werden
so bei ihren Löscharbeiten behindert. Zur Ret-
tung von Menschen und Sachwerten sind daher
individuell auf jedes Gebäude abgestimmte
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unerlässlich.
Durch Rauchabzugsgeräte im Dach oder im obe-
ren Teil der Wand in Verbindung mit entspre-
chenden Zuluftöffnungen im bodennahen
Bereich des Raumes können Rauch, Hitze sowie
lebensbedrohliche Rauchgase und explosive Zer-
setzungsprodukte zügig und gezielt nach außen
abgeführt werden. Über dem Boden bildet sich
dadurch eine ausreichend hohe raucharme
Schicht, in der sich Flüchtende sowie Einsatz-
und auch Rettungskräfte bewegen können.
Die RWA schafft die Voraussetzung zur beschleu-
nigten Bekämpfung eines Schadenfeuers. Die RWA
• sichert die Fluchtwege,
• hilft, Menschenleben zu retten,
• ermöglicht den schnellen und gezielten Einsatz
der Feuerwehr,
• verhindert oder verzögert wesentlich die explo-
sionsartige Durchzündung (Flash over),
• bewirkt eine thermische Entlastung für die Ge-
bäudekonstruktion und verringert so die Gefahr
eines Gebäudekollapses,
• vermeidet die vollständige Verrauchung des Ge-
bäudes, reduziert so Brandfolgeschäden und in
der weiteren Folge auch die Gefahr der Insolvenz.
Die durch eine RWA im Brandfall abzuführende
Rauch- und Brandgasmenge ergibt sich aus der im
Gebäude befindlichen Brandlast, der zu erwarten-
den Brandentwicklungsdauer, der Decken- bzw.
Lagerhöhe und der angestrebten Höhe der rauch-
armen Schicht.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer RWA ist
jedoch, dass sich die Rauch- und Wärmeabzugs-
geräte (RWG) im Ernstfall rechtzeitig öffnen. Die
uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit dieser im
Normalfall ruhenden Sicherheitseinrichtung setzt
eine regelmäßige Prüfung sowie fachmännische
Wartung und Instandhaltung voraus.
Aufgaben von RWA
Vorwort Warum Brandschutz? Aufgaben von RWA Vorschriften zur Wartung von RWA Wie
gen instand zu halten sind, damit Menschen
gerettet und wirksame Löscharbeiten durchge-
führt werden können.
4. Nach der Muster-Prüfverordnung
(MPrüfVO), § 1
...technische Anlagen und Einrichtungen müssen,
wenn sie der Erfüllung bauordnungsrechtlicher
Anforderungen dienen, vor der ersten Inbetriebnah-
me der baulichen Anlagen, unverzüglich nach einer
wesentlichen Änderung sowie jeweils innerhalb
einer Frist von 3 Jahren durch nach Bauordnungs-
recht anerkannte Sachverständige [Anmerkung des
FVLR: bei NRA auch z. T. Sachkundige] auf ihre Wirk-
samkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.
■ 5 ■
■ Die Wartung von Brandschutzeinrichtungen ist
als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn
oder des Betreibers in unterschiedlichen Gesetzen,
Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vor-
geschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen
dem Verantwortlichen neben Bußgeldern oder
Betriebsschließungen durch die Behörden auch der
Verlust von Gewährleistungsansprüchen und – bei
Versagen der natürlichen Rauch- und Wärmeab-
zugsanlage im Brandfall – unter Umständen weite-
re zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.
Gesetze
1. Nach dem Grundgesetz der Bundes-
republik Deutschland, Artikel 2, Absatz 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit.
2. Nach dem Strafgesetzbuch § 319 (StGB)
Wer bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb
von Gebäuden Leib und Leben von Menschen ge-
fährdet, kann mit Geld- und Freiheitsstrafe be-
langt werden.
3. Nach der Musterbauordnung (MBO),
§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errich-
ten, zu ändern und instand zu halten, dass der
Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorge-
beugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren sowie wirksame Löschar-
beiten möglich sind.
Um der Rauchausbreitung vorzubeugen, ist also
schon in der grundsätzlichen Gesetzgebung fest-
gelegt, dass auch Rauch- und Wärmeabzugsanla-
Vorschriften zur Wartung
von RWA
wird gewartet? Wartungsvertrag
Technische Normen
Neben diesen gesetzlichen Vorgaben findet man
Vorschriften zur Wartung unter anderem auch in
den folgenden technischen Normen. Diese tech-
nischen Normen gelten zumeist als allgemein
anerkannte Regeln der Technik. Wer sie missach-
tet, verstößt damit auch gegen bauordnungs-
rechtliche Auflagen. Solche Verstöße können da-
rüber hinaus einerseits zivilrechtlich als Gewähr-
leistungsansprüche aus Mangelhaftigkeit (siehe
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB) bzw. Haftpflichtansprüche wegen mangel-
hafter Verkehrssicherung nach BGB geahndet
werden oder andererseits strafrechtliche Konse-
quenzen nach sich ziehen (strafrechtliche Vor-
werfbarkeit gemäß § 319 StGB).
1. Nach DIN 18 232 Teil 2, Kapitel 10.2, Wartung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall ein-
mal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabstän-
den NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungs-
elementen, Öffnungsaggregaten, Energiezulei-
tungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit
und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und
gegebenenfalls instand gesetzt werden. War-
tungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifi-
zierten Fachfirmen durchgeführt werden.
5. Nach den Grundsätzen für die Prüfung
technischer Anlagen und Einrichtungen
entsprechend MPrüfVO
Teil C, Artikel 2
Bereitzustellende Unterlagen
[Anmerkung des FVLR: durch den
Bauherrn/Betreiber]
- …
- Wartungsnachweis
Teil C, Artikel 3.2
Prüfungen der Bauteile
- …
- Nachweis der Wartung
Teil C, Artikel 4
Prüfbericht
- …
- Wartungszustand
- Durchgeführte Funktionsprüfungen
Die MPrüfVO schreibt für die in ihr festgelegten
Gebäude vor, dass die Bauaufsicht zu überprüfen
hat, ob regelmäßige Wartungen und Funktions-
kontrollen durchgeführt worden sind.
■ 6 ■
Vorwort Warum Brandschutz? Aufgaben von RWA Vorschriften zur Wartung von RWA Wie
■ 7 ■
Vom Betreiber ist zwischen diesen Wartungsin-
tervallen mindestens eine in einem Prüfbuch zu
dokumentierende Sichtkontrolle durchzuführen.
(Anmerkung 1: Bei besonders schmutz- oder
staubbelasteten Betriebsstätten sollen die War-
tungsintervalle entsprechend verringert werden.)
Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatztei-
len ist darauf zu achten, dass das ordnungs-
gemäße und störungsfreie Zusammenwirken der
Anlagenteile (Systemkompatibilität) sichergestellt
ist. Es dürfen nur Verbrauchs- oder Ersatzteile mit
entsprechender Anerkennung (gelistet im allge-
meinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ABP nach
DIN 18 232) oder Originalteile verwendet werden.
2. Nach DIN 57 833 Teil 1
Wartungen für elektrische Gefahrenmeldeanla-
gen, darunter fallen zum Beispiel auch elektri-
sche NRA oder Rauchmelder, sind nach Herstel-
lerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich
durchzuführen.
Versicherungsrichtlinien
Damit im Brandfall der Feuerversicherer den Scha-
den reguliert, müssen vom Versicherungsnehmer
die in den Versicherungsverträgen relevanten Ver-
einbarungen über die Wartung eingehalten sein.
1. Nach der VdS Schadenverhütung/CEA-Richt-
linie 4020, Abschnitt 12.2, Wartung
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens je-
doch jährlich, müssen nach den Angaben des Er-
richters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die
Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluft-
öffnungen sowie Energiezuleitungen und Zubehör
auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gege-
benenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen
sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
2. Nach den Allgemeinen Bedingungen für
Feuerversicherungen (AFB)
Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer
verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder
sonst noch auferlegten und vereinbarten Vor-
schriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Ver-
pflichtungen kann der Versicherer den Vertrag
kündigen und sich von der Regulierungszusage
befreien.
Bauherr und Betreiber von Gebäuden müssen
demnach installierte Rauch- und Wärmeabzugs-
anlagen regelmäßig warten lassen. Sonst riskie-
ren sie den Verlust ihres Versicherungsschutzes.
Verdingungsordnung für Bauleistungen
1. Nach (VOB) § 13
Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektro-
nischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die
Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktions-
fähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Män-
gelansprüche abweichend von Absatz 1 zwei Jahre
[Anmerkung des FVLR: sonst länger], wenn der
Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auf-
tragnehmer die Wartung für die Dauer der Ver-
jährungsfrist nicht zu übertragen.
Zur Sicherstellung seiner ungeschmälerten
Gewährleistungsansprüche sollte der Bau-
herr bzw. der Betreiber den Wartungsvertrag
mit dem Errichter der Anlage abschließen.
Somit wird auch die Gewährleistungsfrist einer
installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlage
von der Wartung berührt, wenn sie beispiels-
weise gar nicht oder nicht durch den Errichter
oder z.B. eine von diesem autorisierte Fachfirma
übernommen wird.
wird gewartet? Wartungsvertrag
Achtung! Wichtig für
Gewährleistung!
■ 8 ■
Wie wird gewartet?
■ Die Wartung umfasst die Pflege und Überprüfung
aller Komponenten einer RWA, also der Grundgeräte
wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Dop-
pelklappen, Lichtbandklappen oder Fensterflügel,
der Öffnungsmechanismen und Steuerleitungen
sowie der Bedien- und Auslösegeräte. Den genau-
en Umfang der Arbeiten kann die mit der Wartung
beauftragte Firma der jeweiligen Wartungsanlei-
tung des Herstellers bzw. des Errichters entneh-
men. Meist sind alle erforderlichen Tätigkeiten und
Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähig-
keit und Betriebsbereitschaft der RWA in umfas-
senden Checklisten zusammengefasst.
Reibungsloses Zusammenwirken
Zunächst prüft der Wartungsfachmann die Gesamt-
anlage auf eventuell zwischenzeitlich vorgenomme-
ne Veränderungen – zum Beispiel Verbauungen der
Eintritts- bzw. Zuluftöffnungen oder Einziehen neuer
Trennwände. Um die Funktionsfähigkeit der kom-
pletten RWA und das reibungslose Ineinandergreifen
aller Systemkomponenten zu kontrollieren, betätigt
er danach die Gruppenauslösung. Dabei verbrauchte
Materialien wie Kohlendioxidpatronen (CO2-Patro-
nen oder -Flaschen) sind später gegen neue Origi-
nalteile auszutauschen. Beim Austausch von Ver-
brauchs- oder Ersatzteilen ist generell darauf zu
achten, dass das ordnungsgemäße und störungs-
freie Zusammenwirken der Anlagenteile (System-
kompatibilität) sichergestellt ist. Daher dürfen nur
Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender
Anerkennung (gelistet im allgemeinen bauaufsicht-
lichen Prüfzeugnis ABP nach DIN 18 232-2 für die-
ses System) oder Originalteile verwendet werden.
Anschließend wird jedes Gerät der Anlage einer
Sichtkontrolle auf eventuelle Beschädigungen und
Beeinträchtigung seiner Funktion unterzogen. Be-
sonderes Augenmerk gilt der zuverlässigen Funk-
tion der Öffnungszylinder bzw. der Scharniere, die
durch Korrosion, Schmutz oder aggressive Indus-
trieatmosphäre schwergängig oder sogar funkti-
onsunfähig werden können. Die Kolbenstangen
der Pneumatikzylinder werden gereinigt und mit
Gleitmittel eingesprüht. Dichtungen und Gasdruck-
federn sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen
und gegebenenfalls instand zu setzen. Auch die
Dämpfung und Endlagenverriegelung sowie die
Befestigung der Windleitführung (Spoiler) werden
in die Wartung mit einbezogen.
Funktionsfristen
Bei den thermischen Auslösegeräten ist zu kon-
trollieren, ob das Branderkennungselement –
meist Glasfass oder Schmelzlot – noch unbeschä-
digt und sauber ist und die richtige Temperatur-
klasse hat. Wichtig in diesem Zusammenhang ist,
dass einige Anlagenteile nach bestimmten Zeitin-
tervallen ausgetauscht werden müssen. Ver-
brauchte Materialien wie CO2-Patronen muss die
Fachfirma gegen neue ersetzen, sobald sie einen
Vorwort Warum Brandschutz? Aufgaben von RWA Vorschriften zur Wartung von RWA Wie
■ 9 ■
auch nur geringen Gewichtsverlust oder eine
Oberflächenkorrosion feststellt. Integrierte elektri-
sche Auslöser (Druckgasauslöser) sind auf Strom-
durchgang und das Ablaufdatum der Funktionsfrist
zu überprüfen. Nach den Rauchabzügen werden
die Steuerleitungen kontrolliert. Dabei sind z.B.
auch die Entlüftungsbutzen pneumatischer Syste-
me zu säubern.
An der Alarmstation prüfen die Wartungsmonteu-
re die CO2-Steuerflaschen und tauschen die Fla-
schen eventuell aus. Einmal benutzte CO2-Fla-
schen sind nicht mehr funktionsfähig, lassen sich
aber unter Umständen neu füllen. Auch die
Anstechnadel im CO2-Ventil wird überprüft. Alle
Funktionen der elektrischen RWA-Auslösezentra-
le wie Netzstörung, Batteriestörung, Drahtbruch-
anzeige und Anzeige des Öffnungszustandes
werden kontrolliert, außerdem der zulässige Ge-
samtwiderstand des Auslösekreises, die integrier-
te Notstromversorgung sowie Akkus und Batte-
rien. Der FVLR empfiehlt, die Akkus alle drei Jahre
auszutauschen.
Bedienstellen für manuelle Be- und Entlüftung
müssen mitgewartet werden, sobald diese mit
einem Rauchabzug kombiniert sind. Auch die War-
tungseinheiten in der Druckluftanlage, die Druck-
minderer sowie die Einstellparameter sind zu über-
prüfen. Die vor den Bedienstellen angeordneten
Wartungseinheiten konditionieren und regulieren
die bauseitige Druckluft. Ist eine Einheit defekt,
können Öl und Wasser in die Pneumatikleitungen
gelangen und die Aggregate von innen korrodie-
ren. Das vollständige Öffnen der Zuluftöffnungen
und auch das vollständige Abrollen von bewegli-
chen Rauchschürzen ist je nach Anlagenaus-
führung eine weitere Wartungsaufgabe.
wird gewartet? Wartungsvertrag
Dokumentation
Letzter Schritt der Prüfung und Wartung ist das Ein-
tragen aller Ergebnisse und Maßnahmen in ein
Kontrollbuch. Dessen Führung wird sowohl in der
DIN 18 232-2 als auch von VdS Schadenverhütung
gefordert, in vielen Fällen zudem von der Bauauf-
sicht. Der Betreiber kann so jederzeit dokumentie-
ren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA einsatz-
und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.
Dieses Kontrollbuch erhält der Betreiber von den
FVLR-Wartungsfirmen bei Abschluss eines War-
tungsvertrages.
■ 10 ■
Vorwort Warum Brandschutz? Aufgaben von RWA Vorschriften zur Wartung von RWA Wie
Intervalle
Die Intervalle für die durchzuführenden Wartungen sind unter anderem vorgegeben
• in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (ABP) der eingesetzten NRA-
Systeme, in denen in der Regel die mindestens jährliche Wartung vorgeschrieben ist
• in der DIN 18 232-2
- nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr
- bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die
Wartungsintervalle entsprechend verringert werden
• in der DIN 57 833 Teil 1
- nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, durchzuführen
• in den VdS/CEA-Richtlinien 4020
- in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich
Wer darf warten?
Für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der bau-
lichen Anlagen von der besonderen Sachkenntnis
des ausführenden Unternehmens abhängt, wie
es bei RWA der Fall ist, muss der Wartungsun-
ternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbe-
hörden seine Eignung nachweisen. Dies gilt ne-
ben der Wartung auch für die Instandsetzung
einer RWA. Diese Arbeiten sollten deshalb z. B.
nur solchen Unternehmen anvertraut werden, die
• über das erforderl iche Know-how, über
geschultes Fachpersonal und die zur Aus-
führung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen
Werkzeuge verfügen,
• die in den Prüfzeugnissen gelisteten Original-
austausch- und Zubehörteile verwenden,
• nach VdS und ISO 9000 zertifiziert sowie vom
Systemhersteller bzw. Errichter autorisiert
sind und
• für einen eventuellen Versagensfall eine ent-
sprechende Rückgriffdeckung (Haftpflicht-
versicherungssumme und ausreichend hohes
Stammkapital) bieten können.
Damit sich die Betreiber von RWA auf ihre eigent-
lichen Aufgaben konzentrieren können, empfiehlt
sich der Abschluss eines Wartungsvertrages z. B.
mit einer VdS-zertifizierten Fachfirma. Eingebaute
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind grund-
sätzlich zu warten.
Mit Abschluss eines solchen Vertrages ist für den
Betreiber nicht nur die ständige Funktionssicher-
heit gewährleistet, es wird auch kein vorgeschrie-
bener Wartungstermin vergessen. Veränderungen
an der Anlage fallen sofort auf, werden umgehend
nachgebessert und der Werterhalt des gesamten
Systems wird somit entscheidend verlängert. Die
jährlichen Wartungskosten sind transparent und kal-
kulierbar, da sie im Vertrag genau festgelegt sind.
Der Betreiber kann außerdem jederzeit Dritten
gegenüber – beispielsweise bei Kontrollen der
Bauaufsichtsbehörde oder der Versicherung –
belegen, dass er seiner Verpflichtung, die RWA
ständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, ord-
nungsgemäß nachgekommen ist. Und nicht zu-
■ 11 ■
Wartungsvertrag
letzt kann der im Brandfall Verantwortliche die
Schadensauswirkung und sein eigenes Haftungs-
risiko Behörden und Versicherungen gegenüber
verringern.
Im Wartungsvertrag wird unter anderem festge-
legt, wann und wie oft die Wartung zu erfolgen hat
und welche Leistungen durchgeführt werden.
Dazu gehören auch bei pneumatischen Systemen
die Entwässerung der Anlage sowie Maßnahmen,
um Störungen vorzubeugen. Im Vertrag stehen
die genauen Rahmenbedingungen der Arbeit: Der
Auftraggeber hat für die Sicherheit der Dach-
flächen zu sorgen, die im Rahmen der Wartung
begangen werden, wie etwa durch Auflegen von
Laufbohlen und den Einsatz von Sicherheitsleinen.
Ferner muss eine Person innerhalb des Betriebs
benannt werden, die außerhalb der offiziellen
Wartungen die Beaufsichtigung und Pflege der
Anlage übernimmt und die von der Fachfirma ent-
sprechend eingewiesen wird. Jede Störung der
Anlage ist der Wartungsfirma innerhalb von zwei
Tagen schriftlich zu melden.
wird gewartet? Wartungsvertrag
Der FVLR stellt sich vor
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■ Der FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e. V. wurde 1982
gegründet. Er repräsentiert die deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbän-
dern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Langjähriges Know-how und tech-
nisch qualifizierte Mitarbeiter bilden die Grundlage für umfassende und aktive Bera-
tung von Architekten, Planern und Anwendern bei der Projektierung, Ausführung
und Wartung von Dachoberlichtern und RWA. Lichtkuppeln und Lichtbänder erfül-
len vielfältige Aufgaben in der Architektur. RWA sind unverzichtbare Bestandteile
des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Der FVLR leistet europaweit produkt-
neutrale und fundierte Forschungs- und Informationsarbeit. Er ist aktives Mitglied
in Eurolux, der Vereinigung der europäischen Hersteller von Lichtkuppeln, Licht-
bändern und RWA, und wirkt seit vielen Jahren an der internationalen und europäi-
schen Normungsarbeit mit.
Bildnachweis: Aus dem Archiv des FVLR und seiner Mitgliedsunternehmen
Eine Haftung oder Gewährleistung aus dieser und anderen Veröffentlichungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit freundlicher Empfehlung:
FVLR-Publikationen zum Thema
vorbeugender Brandschutz können
als Einzelexemplare kostenlos
angefordert werden unter
www.fvlr.de/publikationen.htm
Heft 2: Praxis der Projek-
tierung von RWA mit der
Neufassung der DIN 18
232-2 als der allgemein
anerkannten Regel der
Technik zur Rauch- und
Wärmefreihaltung.
Heft 4: Erkenntnisse zur
Verbesserung des
Brandschutzes an
Dachöffnungen. Wichti-
ge Detailinformationen
für Planer und Bauleiter.
Heft 5: Tipps und Hinweise
für die Planung und Aus-
führung von Lichtkuppeln
und Lichtbändern. Eine
detaillierte Übersicht über
Dachanschlüsse für alle
am Dach Beteiligten.
Heft 12: Rauchabzug im
modernen Brandschutz.
Experten berichten aus
Wissenschaft und Praxis
und stellen integrierte
Brandschutzkonzepte
vor.
Heft 14: Eine kritische Aus-
einandersetzung mit der
Industriebau-Richtlinie.
Heft 16: Ergebnis eines
Forschungsprojektes
zur Entrauchung von
Räumen über Rauch-
abzüge in Wänden.
Ernst-Hilker-Straße 2
32758 Detmold
Telefon 0 52 31/3 09 59-0
Telefax 0 52 31/3 09 59-29
www.fvlr.de
info@fvlr.de
Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V.
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