Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009

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Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009. Abgeltungsteuer. Abgeltungsteuer Der Countdown läuft… Tage Std Min Sek 45 05:18:43 Sprechen Sie uns an!. Agenda. Gründe für die Einführung Grundlegendes zur Abgeltungsteuer Kapitalerträge - PowerPoint PPT Presentation

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Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009

Abgeltungsteuer

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009

AbgeltungsteuerDer Countdown läuft…

Tage Std Min Sek 45 05:18:43

Sprechen Sie uns an!

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009Agenda

1. Gründe für die Einführung2. Grundlegendes zur Abgeltungsteuer3. Kapitalerträge

3.1 Laufende Erträge 3.2 Veräußerungsgewinne 3.3 Erträge aus Investmentfonds

4. Einbehalt der KapESt

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009Agenda

5. Abgeltungswirkung

6. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren 6.1 Veranlagungspflicht

6.2 Veranlagungsoption

6.3 Veranlagungswahlrecht

7. Fazit

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20091. Gründe für die Einführung

Stärkung Finanzplatz Deutschland

Langfristige Sicherung der Steuerbasis

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

Umfassende Besteuerung privater Kapitaleinkünfte

Verwaltungsvereinfachung

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20091. Gründe für die Einführung

Vergleich mit anderen Ländern

Zinsen Dividenden Veräußerungsgewinne

Österreich 25 % 25 %

Luxemburg - 20 % nach ½ Jahr steuerfrei

Frankreich 27 % - bis 20.000 jährlich steuerfrei

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20092. Grundlegendes zur Abgeltungsteuer

Verselbständigung der Kapitaleinkünfte Kreditinstitut behält von Kapitalerträgen

KapESt in Höhe von 25 % ein Abgeltungswirkung für Einkünfte aus

Kapitalvermögen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

andere Einkunftsarten Kapitalvermögen□ Betriebsvermögen □ WK-Abzugsverbot □ Sonderfall § 17 □ Sparer-PB□ Vermietung und □ Wegfall Halb- Verpachtung einkünfteverfahren

keine Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Dividenden und Gewinnausschüttungen

Einnahmen als typisch stiller Gesellschafter

3.1 Laufende Erträge

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Versicherungserträge

Altverträge Neuverträge

(vor 2005) (ab 2005)

Grds. stfrei 50 % stpfl voll stpfl

3.1 Laufende Erträge

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Beispiel: Lebensversicherung,

Abschluss 2005,

entrichtete Beiträge 15.000 €, Auszahlungsbetrag 20.000 €

3.1 Laufende Erträge

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

a) Stpfl. ist 50 Jahre alt

Kapitalerträge in Höhe von 5.000 € zu versteuern

b) Stpfl. ist 63 Jahre alt und der Vertrag lief 13 Jahre

nur die Hälfte des Ertrags, also 2.500 € zu versteuern

3.1 Laufende Erträge

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Aktien, GmbH-Anteile

Lebensversicherungen

Sonstige Kapitalforderungen

3.2 Veräußerungsgewinne

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Gewinnermittlung:

Veräußerungserlös

― Anschaffungskosten

― Veräußerungsnebenkosten

═ Veräußerungsgewinn

3.2 Veräußerungsgewinne

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Anpassung an die Abgeltungsteuer

Wegfall Fondsprivileg Fondsprivileg bleibt bestehen bei

Anschaffung des Anteils und des WG durch den Fonds vor 2009

3.3 Erträge aus Investmentfonds

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20093. Kapitalerträge

Gewinn aus Veräußerung eines ab 2009 angeschafften Anteils unterliegt der Abgeltungsteuer

Gewinne aus Grundstücksveräußerungen sind nach einer Haltedauer durch den Fonds von 10 Jahren steuerfrei

3.3 Erträge aus Investmentfonds

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009

ESt-liche Einkunftsart unbeachtlich

Anrechnung ausl. Quellensteuern

Wahlrecht zur Berücksichtigung der Kirchensteuer

Bank Finanzamt

4. Einbehalt KapESt

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20094. Einbehalt KapESt

Verlustverrechnung

Aktienver-käufe

Übrige Kapitalerträge

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20094. Einbehalt KapESt

Besonderheit bei Depotübertragungen

Vater TochterDepot

Bank A Bank B

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20094. Einbehalt KapESt

Abstandnahme vom Steuerabzug Freistellungsauftrag NV-Bescheinigung Abschaffung der Bagatellregelungen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20095. Abgeltungswirkung

Soweit KapESt einbehalten ESt abgegolten

Gilt nicht: Soweit andere Einkunftsart Veranlagungspflichten

Aufhebung der Abgeltungswirkung bei Veranlagungsoption und -wahlrecht

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Einbeziehung der Kapitalerträge bei: Einkünften aus GewBetr., V+V … Spendenabzug auf Antrag AgB Kinderfreibeträge Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung Unterhalt bedürftiger Personen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Bei Kapitalerträgen ohne KapESt Einbehalt

Nachholung KapESt

6.1 Veranlagungspflicht

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Besteuerung mit individuellem Steuersatz Gläubiger und Schuldner nahestehende

Person Kapitalgesellschaft zahlt Kapitalerträge an

10% Beteiligten Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

Kapitalüberlassung

6.1 Veranlagungspflicht

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Besteuerung mit individuellem Steuersatz Allgemeine Verlustverrechnung Abzug der tatsächlichen Aufwendungen

LV mit hälftiger Besteuerung Allgemeine Verlustverrechnung

Beteiligung an KapGes zu 25 % oder 1 % und berufliche Tätigkeit

6.1 Veranlagungspflicht

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Nicht ausgeschöpfter Sparer-PB Verlustverrechnung unter verschiedenen

Banken Berücksichtigung von Altverlusten aus

§ 23 EStG Nicht berücksichtigte ausl. Steuer Überprüfung Steuereinbehalt

6.2 Veranlagungsoption

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20096. Kapitalerträge im Veranlagungsverfahren

Persönlicher Steuersatz < 25 % Versteuerung zum individuellen Steuersatz Prüfung auf Antrag Einheitlich für alle Kapitalerträge Anrechnung KapESt WK-Abzugsverbot Allgemeine Verlustverrechnung

6.3 Veranlagungswahlrecht

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 20097. Fazit

Guter Ansatz, leider viele Ausnahmen

Banken haben bereits legale Schlupflöcher entdeckt

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Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne

zur Verfügung

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