Beschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und ... · Geduldete und Asylsuchende, die vor...

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Beschäftigungsvoraussetzungen für

Asylsuchende und Flüchtlinge -

Potentiale nutzen, Integration fördern

Bernd Passier

Veranstaltung des Landkreises Harburg am 08.02.2016

Kreishaus Winsen/Luhe

Seite 2

Dem Sehnsuchtsort entgegen…

AA Lüneburg-Uelzen

Quelle:

FAZ,13.10.15

Seite 3

Agenda

AA Lüneburg-Uelzen

1. Der Weg in den Arbeitsmarkt …

...für anerkannte Asylbewerber

2. Der Weg in den Arbeitsmarkt …

… für Asylbewerber und Geduldete

3. Praktikum, Ausbildungsplatz, Arbeitsstelle…

… Was muss ich bei der Einstellung von Asylbewerbern/Geduldeten

beachten? Wie können Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen?

4. Wo kann ich Flüchtlinge „abholen“?

…. Fördermaßnahmen von Agentur und Jobcenter – Brücken zu den

Arbeitgebern

Seite 4

Die gute Botschaft zuerst …

AA Lüneburg-Uelzen

Sofern sie bedürftig sind, erhalten sie Hilfe

zum Lebensunterhalt vom Jobcenter.

Sie stehen für die Vermittlung auf Praktikums-,

Arbeits- und Ausbildungsstellen zur Verfügung.

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis haben

uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt!

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Wie groß ist das „Potential“ im Jobcenter?

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Jobcenter LK Harburg

gesamt mit Deutschkenntnissen kommen für die Aufnahme einer Ausbildung in Frage

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Syrien Afghanistan Eritrea Irak Iran Pakistan Somalia

Woher kommen die Flüchtlinge? (Stand 02.02.2016)

Seite 7 AA Lüneburg-Uelzen

können sich bei der Agentur für Arbeit

arbeitslos melden (Freiwilligkeit).

Für den Zugang zum Arbeitsmarkt besteht

eine Reihe von Sonderregelungen.

+

Asylbewerber

mit

Aufenthaltsgestattung

geduldete Ausländer*

* Liegt die Duldung länger als 18 Monate zurück, liegt die Zuständigkeit im Jobcenter

Der Weg in den Arbeitsmarkt für

Asylbewerber und Geduldete….

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Wie groß ist das „Potential“ in der Arbeitsagentur?

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Arbeitsagentur GSt Winsen/Buchholz

gesamt mit Deutschkenntnissen kommen für die Aufnahme einer Ausbildung in Frage

125 Teilnehmer an

„Einstiegskursen“

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Beschäftigungs-

verbot

(3 Monate)

Vorrangprüfung mit Arbeitsbedingungsprüfung

(12 Monate)*

durch die Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarktzugang

(nach 15 Mon.)

* entfällt bei Beschäftigungen in Engpassberufen oder bei ununterbrochenem Aufenthalt seit 15 Monaten

Arbeitsmarktzugang

für Asylbewerber und Geduldete

weiterhin:

Prüfung der

Beschäftigungs-

bedingungen

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Vorrangprüfung und Zustimmungsverfahren

AA Lüneburg-Uelzen

Asylbewerber und Geduldete

Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber

und trägt dies in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein

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Positivliste -

Mangelberufe im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen

AA Lüneburg-Uelzen

• alle Berufsbilder im Hotel- und Gaststättenbereich

• Altenpfleger/in und Pflegeassistent/in

• Anlagenmechaniker/in, FR Sanitär/Heizung u. Klima

• Bäcker/in

• Baggerfahrer/in (Baugeräteführerschein)

• Berufskraftfahrer/in

• Dachdecker/in

• Elektroinstallateur/in

• Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Bäckerei

• Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Fleischerei

• FK für Schutz und Sicherheit

• FK Lagerwirtschaft

• Fleischer

• Florist/in

• Friseur/in

• Gärtner/in im Garten-und Landschaftsbau

• KFZ-Mechatroniker/in

• Mechatroniker/in

• Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

• Zerspanungsmechaniker/in

• Zimmerer/in

Zustimmung zur Arbeitserlaubnis

wird erteilt

Asylbewerber und Geduldete

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Asylbewerber aus „Sicheren Drittländern“ –

Direkter Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt

Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015

einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies

gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt ist.

• Albanien

• Kosovo damit alle Balkanstaaten

• Montenegro

• Ghana

• Senegal

(Bosnien und Herzegowina, Mazedonien,

Serbien)

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Praktikum, Ausbildungsplatz, Arbeitsstelle

Was muss ich bei der Einstellung

von Asylbewerbern/Geduldeten

beachten?

Wie können Agentur für Arbeit

und Jobcenter unterstützen?

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I. Praktikum

Betriebliche Maßnahme bei

einem AG zur Aktivierung und

beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)

Dauer bis zu 6 Wochen

Berufsorientierendes

Praktikum (bis 3 Mon.)

Praktikum zur Vorbereitung

der Aufnahme einer

Beschäftigung (> 3 Mon.)

Achtung: Mindestlohn

Praktikum

Wer muss zustimmen?

Agentur für Arbeit Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

+

Asylbewerber und Geduldete

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II. Ausbildung

AA Lüneburg-Uelzen

Status Ausweis Zugang zur Ausbildung

Anerkannte Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis alle Ausbildungen

ohne Vorrangprüfung

Asylsuchende

ab 4. Monat Aufenthaltsgestattung

alle Ausbildungen

ohne Vorrangprüfung

Geduldete Duldung

alle Ausbildungen

ohne Vorrangprüfung

Geduldete und Asylsuchende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Ausbil-

dung begonnen haben oder beginnen, erhalten eine Duldung für ein Jahr, die bis zum

Ende der Ausbildung jeweils um ein Jahr verlängert wird (gilt nicht für Asylsuchende

aus sicheren Herkunftsländern).

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Empfehlung: Einstiegsqualifizierung (54a SGB III)

als Brücke zur Ausbildung anbieten

AA Lüneburg-Uelzen

Einstiegs-

qualifizierung

(EQ) Ausbildung

• sechs- bis zwölfmonatiges

betriebliches Praktikum

zur Vorbereitung auf einen

anerkannten Ausbildungsberuf

(Förderung nach § 54a SGB III)

• Zustimmung der Ausländerbehörde

erforderlich

• Zuschuss zur Vergütung an den

Arbeitgeber bis 216,- € + SV-Beitrag

Anmerkung: Schulpflicht muss erfüllt sein!

Empfehlung:

frühzeitige Kontaktaufnahme

mit dem Arbeitgeber-Service

der Agentur für Arbeit unter der

Rufnummer 0800 – 4 5555 20

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III. Arbeitsstelle

AA Lüneburg-Uelzen

Arbeitgeber

Aufgabe eines

Stellenangebotes (mit Auskünften insb. über

Arbeitsentgelt, Arbeitszeit

und Arbeitsbedingungen)

Asylbewerber und Geduldete

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Empfehlung: Betriebliche Maßnahme bei einem

Arbeitgeber (§ 45 SGB III) vorschalten

AA Lüneburg-Uelzen

Asylbewerber und Geduldete

Maßnahme

zur Aktivierung

und beruflichen

Eingliederung

Arbeitsstelle

• bis zu 6-wöchige Maßnahme

bei einem Arbeitgeber zur

Feststellung der vorhandenen

und Vermittlung berufsfachlicher

Kenntnisse

• Beantragung bei der Agentur für

Arbeit erforderlich

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Agentur und Jobcenter bereiten Flüchtlinge systematisch auf eine

Arbeitsaufnahme vor. Auf gemeldete Arbeits- und Ausbildungsstellen

können sie geeignet erscheinende Flüchtlinge vorschlagen.

Foto: Landeszeitung v. 14.01.16

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Kontaktdaten

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit

Rufnummer: 0800 – 4 5555 20

Teamleiter Arbeitgeber-Service Winsen/Buchholz

Marc Bleimeister

Rufnummer: 04171 / 7045-79

marc.bleimeister3@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zum Thema „Beschäftigung von geflüchteten Menschen“

finden Sie im Internet:

www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Arbeitskräftebedarf -> Beschäftigung ->

Geflüchtete Menschen

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Maßnahmeangebote von Agentur und Jobcenter –

Brücken in den Arbeitsmarkt

AA Lüneburg-Uelzen

Maßnahmetitel Personenkreis/

Zielgruppe

Ziele/Inhalte Beginn und Dauer

der Maßnahme

Sprachförderung

(Einstiegskurse)

Asylbewerber mit guter Bleibe-

perspektive aus den Herkunfts-

ländern Syrien, Eritrea, Irak,

Iran

Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen

Sprache

Beginn 01.11.2015

Dauer 8 Wochen,

befristet bis 31.12.2015

Perspektive für Flüchtlinge

(PerF)

Arbeitslose Asylbewerber,

Geduldete mit Arbeitsmarkt-

zugang sowie Asylberechtigte

und anerkannte Flüchtlinge

Feststellung von berufsfachlichen Kenntnissen,

Fähigkeiten und Fertigkeiten

Feststellung, Vermittlung und Erweiterung von

berufsfachlichen Sprachkenntnissen

inkl. sechswöchiger Kompetenzfeststellung im

„Echtbetrieb“

Beginn 02.11.2015

Dauer 3 Monate

Perspektive für junge

Flüchtlinge (PerjuF)

junge Menschen unter 25

Jahren, die ihre Schulpflicht

erfüllt haben

Motivation zur beruflichen Qualifizierung

Vermittlung von Berufsorientierung für das deutsche

Ausbildungssystem

Beginn: April 2016

Dauer: 4-6 Monate

Integrationsprojekt

Handwerkliche Ausbildung

(IHAFA)

Asylsuchende und Geduldete

mit Arbeitsmarktzugang sowie

Asylberechtigte und

anerkannte Flüchtlinge mit

vorrangigem Wunsch nach

einer abgeschlossenen Berufs-

ausbildung im Handwerk

Erstausbildung bzw. Umschulung im Handwerk

inkl. dreiwöchiger Kompetenzfeststellung und ca.

fünfwöchigem Praktikum

Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse

Beginn 01.02.2016

Dauer: 2 Monate

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Integrationsprojekt

Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und

Asylbewerber (IHAFA)

AA Lüneburg-Uelzen

Ansprechpartnerin:

Frau Katharina Deze

Kontakt:

Telefon: +49 4131 712-331

Telefax: +49 4131 712-400

Ort:

Technologiezentrum Lüneburg

Dahlenburger Landstr. 62

21337 Lüneburg

Seite 23

Süddeutsche Zeitung, 14.11.15

Fazit

AA Lüneburg-Uelzen

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