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Tarifvertrag 2010: Was Sie wissen müssen
Der Tarifvertrag 2010 bringt inhaltlich keine grossen Veränderungen. Die Tariflimiten der Geräte-
tarifstufen 1 bis 3 sind um rund einen Drittel gesenkt worden. Hinsichtlich der Arbeit der Akus-
tikerinnen und Akustiker beginnt aber eine neue Zeitrechnung. Wir wollen Sie mit den
wichtigsten Informationen darauf vorbereiten. Nehmen Sie die Herausforderung an.
Es gibt keine Preislisten mehr
Bis anhin waren Sie sich gewohnt, BSV-Preislisten zu
verwenden. Diese Preislisten wurden für zuzahlungsfreie wie
zuzahlungspflichtige Hörgeräte erstellt. Viele Akustiker haben
sich an diese veröffentlichten Preise gehalten. Das ist ab
2010 nicht mehr so. Die Branche hat sich in den Tarifverhand-
lungen dafür eingesetzt, dass es diese Preis- listen nicht
mehr gibt. Sie sind sozialversicherungsrechtlich unzulässig,
denn der Tarifvertrag regelt nur die „einfache und zweck-
mässige“ Versorgung wie es im Gesetz heisst.
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Der Akustiker macht den Preis
Das hat Folgen für Sie und Ihre Arbeit. Im zuzahlungs-
freien Bereich sind die Preise weiterhin durch den Tarif-
vertrag fix geregelt. Bei allen anderen Hörgeräten sind die
Abgabestellen in der Preisgestaltung frei. Sie müssen also
Ihre Preise selber berechnen. Manche Unternehmen machen
das schon seit Jahren, für andere ist diese Situation neu.
Nehmen Sie dies als Chance für Ihr Unternehmen wahr. Die
individuelle Kalkulation bringt Ihnen Handlungsspielraum bei
den Preisen. Dadurch wird es unterschiedliche Preise im
Hörgerätemarkt geben.
Kalkulation von Endverkaufspreisen
Jeder Betrieb muss sich zu den Preisen Gedanken machen. Es
gibt verschiedene Berechnungen. Ausgangspunkt sind die
Wareneinstandspreise (Listenpreise), die Sie den Herstellern
bezahlen und die Betriebskosten gemäss Erfolgsrechnung. Sie
können auf Ihre Einkaufspreise einen fixen Betrag berechnen
oder mit einem Prozentsatz arbeiten. Die Preise von 2009 oder
die unverbindlichen Preisempfehlungen einfach zu übernehmen
ist keine gute Idee – sie bewusst gestalten und transparent
offerieren hingegen schon. Seien Sie sich bewusst: Sie sind in
einem Markt tätig, in dem die Preise verglichen werden.
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Transparenz über die Preise
Dazu braucht es Transparenz für die Kunden. Alle Kunden
haben das Recht, Preise zu vergleichen und sich eine eigene
Meinung zu bilden. Sie als Anbieter müssen dafür sorgen, dass
Ihre Kunden rasch und unkompliziert den gewünschten Preis
erfahren. Das beginnt mit dem Schaufenster: Ausgestellte Pro-
dukte müssen mit einem Preisschild versehen sein. Im Ladenlo-
kal und in den Besprechungszimmern empfehlen wir, einen
Katalog aufzulegen. Dort sind die Dienstleistung, Zusatzleis-
tungen und alle Geräte mit Preis verzeichnet. Auch Informationen
zu den Zahlungsmodalitäten oder den Garantieleistungen
gehören in eine solche Preisliste. Auslagen von Zubehör sind
vollständig mit dem jeweiligen Preis zu beschriften. Auf telefo-
nische Anfragen sollen alle Akustiker rasch und unkompliziert
Auskunft geben. Bei Unklarheiten stehen die Sekretariate von
HZV und Akustika gerne zur Verfügung und klären Fragen mit
den zuständigen Stellen ab.
Offerten ausstellen
Um die Kunden rasch und transparent über Leistungen und
Preise zu informieren, empfehlen wir die Einführung eines
eigentlichen Offertwesens. Besprechen Sie in Ihrem Betrieb,
wie sie Offerten ausstellen. Wie informieren Sie am Telefon?
Wie erstellen Sie schriftliche Offerten? Wie stellen Sie Ihre
Dienstleistungen darauf dar und wie informieren Sie über die
offerierten Geräte, die Zahlungsmodalitäten und die Garantie-
leistungen? Wie erstellen Sie Offerten am Kundendesk?
Welche Kompetenzen hat der Akustiker? Wir empfehlen bei
allen Offerten: Machen Sie statt eines prozentualen Rabattes
einen tieferen Nettopreis des Hörgerätes.
Dienstleistung ist unser Mehrwert
Die Stärke unserer Branche liegt in der Beratung und der
individuellen Dienstleistung. Sorgen Sie für hohe
Qualitätsstandards in Ihrer Beratungstätigkeit. Sehen Sie in
jedem Kunden eine einzigartige Person mit einem einzigartigen
Hörproblem. Stellen Sie diese Stärken in allen Ihren
Marketingmassnahmen dar. Ganz wichtig: offerieren Sie allen
Kunden immer auch ein zuzahlungsfreies Gerät – das verlangt
der Tarifvertrag und schafft Vertrauen in Sie und Ihr
Unternehmen. Ihr Kunde hat die Wahl.
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Mehrkostenformular korrekt ausfüllen
Achten Sie auf die korrekte Verwendung des Mehrkosten-
formulars. Das Formular ist Teil des Tarifvertrages. Sie dürfen
das Formular gestalten wie Sie wollen. Es müssen aber alle
Informationen gemäss Musterformular enthalten sein. Wenn
Sie wie empfohlen statt eines Rabattes einen tieferen
Nettopreis machen, ist dieser hier zu vermerken. Bei
Unklarheiten, geben Ihnen die Sekretariate von Akustika und
HZV gerne das Musterformular ab und stehen für Erläute-
rungen zur Verfügung.
Wir überprüfen unsere Leistungen
Ungenauigkeiten und Fehler kommen vor. Zum Problem
werden sie erst, wenn man sie nicht erkennt. Die Unter-
nehmen der Branche überprüfen auf verschiedene Art und
Weise regelmässig ihre Leistungen, gehen Fehlerquellen
offensiv an und versuchen sich so ständig zu verbessern –
zum Wohle ihrer Kunden. Dazu werden auch Testeinkäufe
durch Betroffene gehören.
Der Tarifvertrag ist die Grundlage
Mit dem neuen Tarifvertrag müssen sich einige Firmen neu
orientieren und im Markt positionieren. Einige müssen zum
ersten Mal Preise berechnen, Abläufe einüben und Standards
festlegen. Das benötigt Schulung und Information. Der
Tarifvertrag ist dabei unsere Leitlinie. Wenn es Unklarheiten
hinsichtlich des Tarifvertrages gibt, besprechen wir diese mit
unseren Tarifpartnern. Die Sekretariate der Verbände beraten
und unterstützen Sie gerne.
Weitere Informationen erteilen
jederzeit die Sekretariate des
Hörzentralen-Verbandes der
Schweiz (HZV) und des
Schweizerischen Fachverbandes
für Hörgeräte-Akustik (Akustika):
Akustika
Postfach 25
6314 Unterägeri
041 750 90 00
Hörzentralen-Verband
Postfach 5853
3001 Bern
031 310 20 31
Transparente Leistungen: Wir legen unseren Kundinnen
und Kunden beim ersten Besuch dar, was sie von uns
erwarten können: erstklassige Anpassung durch eine
bestens ausgebildete und geprüfte Fachperson, erfahrene
Beratung bei der Auswahl des Geräts und lebenslanger
Service für das Hörsystem.
Transparente Preise: In unseren Verkaufsstellen sind die
Preise an den ausgestellten Hörgeräten gut sichtbar
gekennzeichnet. Die Preisliste der Geräte ist im Laden
jederzeit leicht einsehbar und aktuell. Wir unterstützen die
Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), ein
Benchmarking von Preisen einzuführen.
Freier Wettbewerb: Die Anbieter von Leistungen der
Hörgerätebranche – seien es Hersteller von Hörsystemen oder
Akustiker – stehen in freiem Wettbewerb miteinander um
bestmögliche Qualität zum besten Preis. Wir lehnen Monopole,
Kartelle, Preisbindungen und -absprachen ab und setzen uns
aktiv für die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden ein.
Vergleich von Qualität, Gerät und Preisen: Unsere
Patienten sind mündige Kunden. Wir helfen ihnen, das
richtige Hörsystem für ihre Hörprobleme zu finden. Unsere
Kunden sollen Leistungen, Service, Geräte und Preise
vergleichen können. Wir stellen bei konkreten Anfragen
rasch und kompetent Kostenvoranschläge aus.
Anbieter wechseln: Wir setzen uns für die Wahlfreiheit der
Kundinnen und Kunden ein und erleichtern den Wechsel des
Leistungserbringers nach Möglichkeit. Wir setzen uns
weiterhin für einen Tarifvertrag ein, der den Wechsel
erleichtert.
Ombudsstelle Hörprobleme: Wir bekennen uns zur Arbeit
der Ombudsstelle für Hörprobleme und unterstützen diese
weiterhin fachlich und finanziell. Deren Arbeit ist wichtig, um
bei Fragen, Unklarheiten und Missverständnissen kompetent
und kostenlos zu beraten – und wenn nötig zu vermitteln.
Diese Information wurde von der Medienstelle «hörenschweiz»
(www.hoerenschweiz.ch) im Auftrag des Hörzentralen-Verbandes der Schweiz
(HZV), des Fachverbandes für Hörgeräteakustik (Akustika) und der Hearing
systems manufacturers GmbH (HSM) erstellt. Sie will alle Mitarbeitenden der
Branche auf den Tarifvertrag 2010 vorbereiten. Die Weiterverbreitung ist
ausdrücklich erwünscht.
Unser Bekenntnis zum Markt