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Niedersächsischer Fußballverband e.V.
NFV Kreise
Vechta
Oldenburg-Land/Delmenhorst
-Jugendausschuss-
G E M E I N S A M E A U S S C H R E I B U N G
J U N I O R I N N E N
Spieljahr 2017/2018
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Inhaltsverzeichnis:
1. Durchführung
2. Spielleiter / Staffelleiter
3. Schiedsrichteransetzer 4. Spielpläne
5. Mannschaftsstärken auf Kreisebene
6. Spielbetrieb/Staffeln/Auf- und Abstiegsregeln
7. Anstoßzeiten
8. Sonderspielgenehmigungen
9. Bespielbarkeit der Plätze
10. Begrüßungskultur
11. Spielbestimmungen
12. Einsatz von Juniorinnen in jüngeren Juniorenmannschaften
13. Nichtantreten einer Mannschaft
14. Spielberichte, Spielerpässe und Spielberechtigungen
15. Feldverweise
16. Schiedsrichteransetzungen
17. Ergebnismeldungen
18. Pokalspiele
19. Rechtsprechnung
20. Protest
21. Ordnungsstrafen
22. Hinweise
23. Zurückziehen von Mannschaften
24. Eltern-/Fan-/Coaching Zonen
25. Einsprüche
26. Kreissportgericht
Anlage zur Jugendordnung Anhang Modalitäten für den Spielbetrieb
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1. Durchführung Diese Ausschreibung ist bestimmt für die Punkt- und Freundschaftsspiele der E- bis B-Juniorinnen im kreisübergreifenden Spielbetrieb der NFV Kreise Vechta und Oldenburg-Land/Delmenhorst.
Für die Durchführung der Punkt- und Freundschaftsspiele sind die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie diese Ausschreibung maßgebend.
Die Spielinstanz kann von den nachstehenden Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen!
2. Staffelleiter
B-Juniorinnen
Peter Schulze
Tel.: 04441/4300
Fax.: 04441/977310
C-Juniorinnen
Tanja Kröger
Tel.: 04445/9668615
Mobil: 0171/5272996
D-Juniorinnen
Olaf Hansch
Tel.: 04431/942791 Mobil: 0172/4568900 [email protected]
E-Juniorinnen
Knut Hinrichs
Mobil: 0171/2805882
Spielleiter Martin Bothe
Tel.: 04441-83527
Fax: 04441-937052
3. Schiedsrichteransetzer
Oldenburg-Land
Andre Bakenhus, Tel. 0151/50659798, [email protected]
Delmenhorst
Alrich Sprung, Tel.: 04221-13373, [email protected]
Vechta Franz Beuse, Tel.: 04442/8878011 Mobil.: 0160/1860191 ,[email protected]
4. Spielpläne Die jeweiligen Spielpläne der Staffeln sind im DFBnet abzurufen.
5. Mannschaftsstärken auf Kreisebene
Altersklasse Anzahl Feldspieler Anzahl Auswechselspieler
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B-Juniorinnen (Jg. 2001-2002) 11 / 9 / 7 unbegrenzt
C-Juniorinnen (Jg. 2003-2004) 11 / 9 / 7 unbegrenzt
D-Juniorinnen (Jg. 2005-2006) 9 / 7 unbegrenzt
E-Juniorinnen (Jg. 2007-2008) 7 unbegrenzt
6. Spielbetrieb/Staffeln/Auf- und Abstiegsregelungen Die Sollstärken werden in Abhängigkeit von den Mannschaftsmeldungen wie folgt festgelegt: A-, B-, und C-Junioren - max. 10 Mannschaften D- und E-Junioren - max. 10 Mannschaften Die Einteilung und Aufteilung in die einzelnen Staffeln erfolgt grundsätzlich nach geografischen Gesichtspunkten durch die zuständige Spielinstanz. In den Kreisligen darf pro Verein nur eine Mannschaft spielen. Der Spielplan wird durch die zuständige Spielinstanz / Spielleiter erstellt. Nachholspiele werden von den Staffelleitern neu angesetzt. Bei Terminschwierigkeiten werden auch Werktage als Spieltage herangezogen. Ein Antrag auf Spielverlegung muss mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin mit Begründung über das Modul DFBnet SpielPlus beim Staffelleiter –mit Zustimmung des Gegners- eingegangen sein. Für jede genehmigte Spielverlegung, unterhalb der Frist von 14 Tagen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben. Sollte ein Verein auf einen elektronischen Spielverlegungsantrag innerhalb von 10 Tagen nicht reagieren, wird die Zustimmung als erteilt angesehen und das Spiel verlegt. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, soll die anreisende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen. Die Spielfeldgrößen der Kleinfeldmannschaften D- bis E- Juniorinnen sind einzuhalten. Die Herbstrunde wird zunächst als Qualifikationsrunde gespielt. Die Einzelheiten für jede Altersklasse sind den nachfolgenden Regularien bzw. den Regeln über die Zusammenführung von Staffeln zu entnehmen. In den Staffeln der B-, C- und D-Juniorinnen kann die Anzahl der Spielerinnen flexibel gehandelt werden. Es kann auch mit 11 gegen 11, 9 gegen 9 oder 7 gegen 7 gespielt werden, bei den D-Juniorinnen mit 9 gegen 9 oder 7 gegen 7. Dies ist grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Mannschaftsmeldung (7er, 9er oder 11er). Spielt zum Beispiel eine 9er-Mannschaft gegen eine 11er-Mannschaft, hat die 11er-Mannschaft die Anzahl der Spielerinnen auf 9 zu reduzieren. Um jedoch nicht benachteiligt zu werden, darf die 11er-Mannschaft in diesem Fall insgesamt 6 Auswechselungen vornehmen (B- und C-Juniorinnen). Sollte eine 9er-Mannschaft mit mehr als 12 Spielerinnen zu einem Spiel antreten, ist mit 11 gegen 11 zu spielen. Für eine 7er-Mannschaft gilt oben beschriebenes entsprechend. Sollte eine 7er-Mannschaft mit mehr als 10 Spielerinnen antreten, ist mit 9 gegen 9 zu spielen. Die Feldgrößen sind in solchen Fällen gem. dem Anhang anzupassen.
B–Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte
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Mannschaft über.
C–Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über.
D–Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich jeweils die ersten drei Mannschaften je Staffel aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über.
E–Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über.
Zusatz: gilt nur für die B- und C-Juniorinnen Nach der Qualifikationsrunde werden neue Staffeln durch die Spielinstanz festgelegt. In den Kreisklassen erfolgt die Eingliederung grundsätzlich wieder nach geografischen Gesichtspunkten. Die neu zu bildende Kreisliga wird eine 6er-Staffel, in der die Kreismeister jedes einzelnen Kreises in einer Hin- und Rückrunde ermittelt wird. Für die Kreisliga qualifizieren sich die beiden jeweils bestplatzierten Mannschaften (Staffelsieger und Gruppenzweiter) aus der Hinrunde. Die beiden verbleibenden Plätze werden für den NFV Kreis Cloppenburg bereitgehalten, damit dieser zur Rückrunde in den gemeinsamen Spielbetrieb integriert werden kann. Sofern der NFV Kreis Cloppenburg auf eine Teilnahme verzichtet, rücken die jeweils drittplatzierten Mannschaften der Hinrunde in die Kreisliga auf. Bei Verzicht auf einen Aufstieg geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über.
7. Anstoßzeiten Die Anstoßzeiten werden grundsätzlich wie folgt festgelegt: E-Juniorinnen Samstags um 14:00 Uhr D-Juniorinnen Samstags um 10:30 Uhr C-Juniorinnen Samstags um 10:30 Uhr B-Juniorinnen Freitags um 19:00 Uhr Die Vereine können sich nach Herausgabe der Spielpläne auf andere Anstoßzeiten einigen.
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Diese sind nach Einigung der spielleitenden Instanz über das NFV-Postfach mitzuteilen und werden kostenfrei geändert. Die Kostenfreiheit gilt nur bei Einhaltung der Frist von 14 Tagen.
8. Sonderspielgenehmigungen Für den Einsatz von Spielerinnen in den einzelnen Altersklassen der Juniorinnen gibt es im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der NFV Kreise Oldenburg Land/Delmenhorst
und Vechta grundsätzlich keine Sonderregelungen. (Ausnahme: § 3 Abs. 4 der Jugendordnung (Behinderung bzw. ärztliches Gutachten). In begründeten Einzelfällen entscheidet auf Antrag die gemeinsame für den Juniorinnen zuständige Spielinstanz der beiden Fußballkreise. Bei Genehmigung
nimmt die Mannschaft „außer Wertung“ am Spielbetrieb teil.
9. Bespielbarkeit der Plätze und Ausfall von Spielen
9.1
Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung
des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht benutzbar sein oder voraussichtlich
nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel so früh wie möglich
gemäß § 28 (1) SpO abzusagen.
In diesem Fall sind unbedingt und sofort zu benachrichtigen:
Staffelleitung (per Email)
Gegner (Telefonisch)
Schiedsrichter(in) (Telefonisch) + SR-Ansetzer(in) (per Email)
Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der platzbauende Verein den Spielausfall
sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über
die Spielabsage zu informieren.
9.2 Nach § 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten
unter Angabe der Gründe der Staffelleitung innerhalb von 10 Tagen im Original vorzulegen.
9.3 Gemäß § 28 (5) SpO hat ein Missbrauch dieser Bestimmungen eine Spielwertung gem. § 37 (4)
SpO zur Folge. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen gem. 8.2 nicht
fristgerecht vorgelegt werden.
9.4 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn im
Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist.
9.5 Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen. Die Gastmannschaft hat sich auf
das Spielen auf einem Kunstrasen- bzw. Hartplatz einzustellen. Dazu gehört insbesondere
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entsprechendes Schuhmaterial. Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen,
haben sicher zu stellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben wird, mindestens 30 Minuten
zusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten.
10. Begrüßungskultur Für ein faires Miteinander wird bei den E – bis B-Juniorinnen eine gemeinsame
Begrüßungskultur eingeführt, die am Spieltag nachfolgend ablaufen soll:
Begrüßung der gegnerischen Trainer und Mannschaft
Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters
falls angeordnet, ca. 10 Minuten vor Spielbeginn „Gesichtskontrollen“ in den
Umkleidekabinen
Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter
Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der UEFA-Spiele (Mittelkreis)
Platzwahl durch Mannschaftsführerinnen und Schiedsrichter (Mittelkreis)
Teamritual und Spielbeginn
Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im
Mittelkreis,
Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten.
11. Spielbestimmungen Die Spielzeiten und die Altersklasseneinteilung sind der NFV Jugendordnung zu entnehmen.
Anhänge dieser Ausschreibung sind ebenfalls zu beachten.
12. Einsatz von Juniorinnen in jüngeren Juniorenmannschaften (Kreis OLL-DEL)
Laut Beschluss des Jugendausschusses vom 12.06.2017 dürfen auf Kreisebene maximal 2
(zwei) Spielerinnen aus dem jüngeren Jahrgang der nächsthöheren Altersklasse in Anwendung
des Anhang 1 / § 6 Abs. 2 SpO in jüngeren gemischten Mannschaften im Juniorenbereich
eingesetzt werden. Dies Regellung gilt nicht für den Kreis Vechta.
13. Nichtantreten einer Mannschaft Wenn eine Mannschaft nicht zum Spiel antritt, ist dieses mittels Spielbericht anzuzeigen.
Mannschaften, die in einer Halbserie 3-mal nicht antreten, können vom weiteren Spielbetrieb
ausgeschlossen werden. Die Wertung bei Nichtantreten erfolgt mit 3 Punkten und 5:0 Toren für
den Gegner.
14. Spielberichte, Spielerpässe und Spielberechtigungen
Zum 01.07.2017 kommt die DFBnet-Anwendung ‚Spielbericht Online‘ (SBO) in allen
Altersklassen verpflichtend zur Anwendung.
Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Mannschaften ist bei Bedarf die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen. Die Freigabe des SBO hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen.
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Kann die Anwendung SBO nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular in
Papierform zu verwenden.
Wird die Anwendung SBO nicht eingesetzt, sind nur noch die neuen Spielformulare zu benutzen,
die eine vollständige Eintragung der Passnummern erlauben. Die Spielformulare sind
vollständig, in leserlicher Blockschrift oder mit der Schreibmaschine auszufüllen, und vom
Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag (mit der richtigen Anschrift der zuständigen
Staffelleitung versehen!) sowie die Pässe der Spieler sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel
auszuhändigen.
14.1
Die Spielerpässe sind – auch bei Nutzung des SBO – vom Verein mitzuführen und dem
Schiedsrichter unaufgefordert vor dem Spiel auszuhändigen.
14.2
Alternativ zu den „alten“ Spielerpässen kann auch der SBO ‚online‘ genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass für jeden Spieler in der Spielberechtigungsliste ein aktuelles Foto
gespeichert ist. Bei Anwendung des mobilen SBO ist dem Schiedsrichter ein mobiles Gerät
(Smartphone bzw.Tablet) zur Durchführung der Passkontrolle zur Verfügung zu stellen.
14.3
Fehlende Pässe (oder deutliche Kopien davon) sind innerhalb von drei Tagen der zuständigen
Staffelleitung einzusenden. Ein Freiumschlag, versehen mit der Anschrift des Vereins, ist bei
Einreichung des Originalpasses beizufügen. Spieler, die keinen Spielerpass vorlegen können
haben auf dem Spielbericht ihren Einsatz durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.
Der Einsatz des elektronischen Spielberichts entbindet nicht die Vorlage der Spielerpässe. Der Nachweis der Spielerlaubnis kann durch Vorlage eines Ausdrucks aus Pass-Online erfolgen. Ein amtlicher Lichtausweis ist in diesem Fall vorzulegen. 14.4 Sollten keine Schiedsrichter angesetzt warden, erfolgt die Nacherfassung des SBO durch den Trainer (Verein). Die Person, die das Spiel als Schiedsrichter geleitet hat, ist namentlich im SBO zu vermerken! 14.5 Juniorinnen dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder
Turnier teilnehmen. Maßnahmen der Auswahl- und Lehrarbeit sind von dieser Regelung
ausgenommen.
15. Feldverweise Bei einem Feldverweis verbleibt der Spielerpass beim Verein. Für die Einhaltung der Sperren ist
der Verein selbst verantwortlich.
Eine auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin ist vorgesperrt.
16. Schiedsrichteransetzungen Die Ansetzungen der Schiedsrichter auf der Kreisebene erfolgen nach den Gegebenheiten,
welche im jeweiligen Kreis bestehen (B- und C-Juniorinnen im Kreis OLL-DEL / B-Juniorinnen im
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Kreis Vechta ). Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt jeweils durch den Kreis, wo das Spiel
stattfindet.
Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter ist der Heimverein für die Gestellung der
Schiedsrichter verantwortlich.
Erscheint zu einem Spiel der Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein verpflichtet, für
einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Steht weder ein anerkannter neutraler
Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter eines der beiden beteiligten Vereine zur
Verfügung, so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine Person (ggf. durch
Losentscheid) einigen.
17. Ergebnismeldungen Die gastgebenden Vereine sind gemäß § 27 (6) SpO verpflichtet, Spielergebnisse unverzüglich,
spätestens 1 Stunde nach Spielende – ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet – in das
DFBnet zu melden. Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle/-absagen am Spieltag.
Sollte kein Schiedsrichter angesetzt sein oder nicht antreten ,muss der Spielbericht vom
Heimverein bis 18 Uhr des Folgetages, mit sämtlichen Angaben (Tore, Spielerwechsel, Beginn
und Ende des Spieles usw.) ausgefüllt und freigegeben werden.
18. Pokalspiele
Für die Pokalspiele wird eine gesonderte Ausschreibung als Zusatz zu dieser Ausschreibung
erstellt.
19. Rechtsprechung Ordnungsstrafen und Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Austragung von Spielen stehen,
werden durch die staffelleitende Stelle gem. den Satzungen und Ordnungen des NFV verfolgt
und geahndet. Für Entscheidungen zu Vorfällen, welche die spielleitende Stelle nicht treffen
kann, erfolgt die Anrufung des Kreissportgerichtes.
20. Protest Gem. der Rechts-und Verfahrensordnung kann gegen die Wertung eines Spieles innerhalb von 3
Tagen nach dem Spiel beim zuständigen Sportgericht Protest eingereicht werden. Das Recht zur
Einlegung des Protestes steht nur den beiden am Spiel beteiligten Vereinen zu.
Der Protest kann sich nur auf einen den Spielausgang nachteilig beeinflussenden Regelverstoß
des Schiedsrichters stützen, wenn dieser die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit
hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.
21. Ordnungsstrafen Verhängte Ordnungsstrafen werden grundsätzlich durch den Kassenwart des zuständigen
Kreises (Sitz des Vereins) eingezogen. Es gelten die Gebühren und Verwaltungsstrafen gemäß
der Jugendordnung.
Strafbestimmungen (Sperren) gegen Spieler nach § 24 Absatz 3 a) der Jugendordnung
Zif. 1 wegen Beleidigung 1 bis 4 Wochen
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2 wegen rohen Spiels 1 bis 6 Wochen
3 wegen Bedrohung 2 bis 6 Wochen
4 wegen Unsportlichkeit 1 bis 6 Wochen
5 Tätlichkeiten in leichteren Fällen während des Spiels, auf dem Weg zum oder vom Spielfeld oder in der Kabine bis zum Verlassen der Sportanlage
2 bis 6 Wochen
6 Verlassen des Spielfeldes ohne Genehmigung des Schiedsrichters
1 bis 4 Wochen
7 An Stelle der in Nr. 1 bis 6 genannten Strafen kann auch auf Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen erkannt werden. Die Sperre für ein Pflichtspiel entspricht einer Zeitstrafe von einer Woche. Bei Sperren für Pflichtspiele ist eine zeitliche Begrenzung festzulegen. Während des Laufes dieser Sperrstrafe ist der Spieler auch für jeden anderen Spielverkehr gesperrt.
Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Vereine § 24 Absatz 3 b) der
Jugendordnung
Zif. 1 Fehlender oder nicht vollständiger Nachweis der Spielerlaubnis 5,- Euro
2 Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis 50,- Euro
3 Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung 25,- Euro
4 Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers
100,- Euro
5 Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft 5,- Euro
6 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel Wiederholte Nichtantretung Nichtantretung an einem der letzten beiden Spieltage:
20,- Euro 40,- Euro 40,- Euro
7 Nicht ordnungsgemäßer Platzaufbau, a) wenn Spielausfall die Folge war b) in allen anderen Fällen
25,- Euro 10,- Euro
8 Spielen gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören oder gegen gesperrte Mannschaften bzw. Vereine
75,- Euro
9 Spielen trotz Spielverbot des zuständigen Jugendausschusses 25,- Euro
10 Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5,- Euro
11 Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichtes - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen
6,- Euro 15,- Euro
12 Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen oder Turnieren
5,- Euro
13 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen
5,- Euro
14 Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 25,- Euro
15 Spielverlegung ohne Genehmigung pro Verein 25,- Euro
16 Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung
25,- Euro
17 Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen ohne Entschuldigung
25,- Euro
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18 Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse - in schwerwiegenden Fällen & Wiederholungsfällen
8,- Euro 15,- Euro
Strafbestimmungen (Ordnungsstrafen) gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre §
24 Absatz 3 c) der Jugendordnung
Zif. 1 Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis 250,- Euro
2 Unsportliches Verhalten bis 50,- Euro
3 Beleidigung bis 150,- Euro
4 Bedrohung bis 150,- Euro
5 Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten
bis 100,- Euro
6 Tätlichkeiten bis 150,- Euro
7 Diskriminierendes Verhalten bis 250,- Euro
Verwaltungskosten nach § 24 Absatz 4 der Jugendordnung
1 Gebühren für Feldverweis 15,- Euro
2 Verwaltungsgebühren pro Bescheid 5,- Euro
3
Verwaltungsgebühr für das Zurückziehen einer Mannschaft nach Veröffentlichung der Spielpläne
40,- Euro
4 Spielverlegungsgebühr unterhalb der Frist von 14 Tagen 15.- Euro
Die Strafgelder und Verwaltungskosten im gemeinsamen Spielbetrieb der Saison 2017/2018, die gegenüber den Vereinen durch Verwaltungsentscheid festgesetzt werden, verbleiben immer in dem Kreis, dem der jeweilige Verein zugehörig ist. Die Strafgelder und Verwaltungs- kosten werden daher aufgrund der vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate vom jeweils zuständigen Kassenwart eingezogen. Wird der Einzug der Forderungen im Laufe der Saison durch die Verbandsgeschäftsstelle in Barsinghausen übernommen. Sollte dies der Fall sein, werden die Vereine hierüber gesondert informiert.
22. Hinweise Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern.
Die Tore sind mit Netzen zu versehen.
Die gesamte Spielordnung/Jugendordnung kann unter www.nfv.de abgerufen werden.
Die Anschriften der Jugendobleute der Vereine sind aus dem DFBnet Meldebogen abzurufen.
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23. Zurückziehen von Mannschaften Werden Mannschaften in der Qualifikationsrunde zurückgezogen, so können diese zur
Meisterrunde im darauf folgenden Frühjahr wieder gemeldet werden. Die Mannschaften werden
in der Kreisklasse eingegliedert.
Diese rein sportliche Regelung setzt die Spielordnung des NFV nicht außer Kraft.
24. Eltern-/Fan-/Coaching Zonen Zur Förderung des Fair Play-Gedankens insgesamt ist im Spielbetrieb der E- bis D-Juniorinnen
die sogenannte Eltern-Fan- und Coaching Zone verpflichtend einzurichten.
Beispiel:
Mindestens 5 m Abstand vom Spielfeld für Eltern/Fans. Die Kennzeichnung ist vorgeschrieben
Eltern/Fanzone außerhalb des Großfeldes, hinter den Werbebanden bzw. hinter den Laufbahnen
etc.
25. Einsprüche Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind bis 7 Tage nach der Zustellung/Veröffentlichung
über die Homepage schriftlich und begründet beim zuständigen Kreissportgericht einzureichen.
Wird der Einspruch gegen einen oder bestimmte Punkte der Ausschreibung eingelegt, so verliert
dadurch der weitere Inhalt nichts an seiner Bedeutung.
26. Kreissportgerichte Oldenburg-Land: Torsten Dreesmann, Grevskamp 12, 26197 Großenkneten
Goldenstedt/Vechta, 29.06.2017
NFV Kreis Oldenburg-Land/Delmenhorst NFV Kreis Vechta
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Anlage der Jugendordnung –teilweise angepasst-
Betr.: Modalitäten für den Spielbetrieb der E- bis B-Juniorinnen
Flexibler Spielbetrieb
B) Sonderausschreibung zur Bildung von 7er- und 9er-Mannschaften auf Kreisebene für B- und C-Juniorinnen:
In den B-Juniorinnen und C-Juniorinnen-Staffeln können sowohl 9er- als auch 7er-Mannschaften spielen. Spielt eine 7er Mannschaft gegen eine 9er-Mannschaft, dann hat die 9er-Mannschaft mit 7 Spielern zu spielen.
Bei der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, ob es sich um eine 9er- oder 7er-Mannschaft handelt. Dies wird in den Spielplänen vermerkt.
1. Spielfeld Spielfeld generell von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinien werden (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien werden eingerückt (Darstellung durch Hütchen). Die Seitenlinien sollen auf beiden Seiten des Großfeldes soweit eingerückt werden, bis eine Gesamtbreite von ca. 50 m erreicht ist. Spielfeldgrößen: B-Juniorinnen: 11 gegen 11 Großfeld 9 gegen 9 Großfeld, jedoch eine Seite zum 16er eingerückt mit einem transportablem Großfeldtor 9 gegen 7 bzw. 7 gegen 7 von 16er zu 16er, eine Seite eingerückt auf 5 x 2 mtr. Jugendtore C-Juniorinnen: 9 gegen 9 von 16er zu 16er auf 5 x 2 mtr. Jugendtore 7 gegen 7 dto. jedoch eine Seitenlinie eingerückt
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Spielfeldaufbau s. nachstehende Abbildung:
Es werden Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Die 5 x 2-m-Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den
Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12m – Tor – 12 m) Strafstoß 8
E-Juniorinnen Spielzeit: 2 x 25 Minuten, Spielerzahl: bis zu 7 (inkl. TW), Spielfeldgröße: ca. 55 x 35 Meter. Die Strafraumlängsbegrenzung wird auf einer Seite (parallel zur Seitenauslinie) in Richtung Mittellinie (gedanklich) verlängert. Auf dieser (gedachten) Linie wird mittig das 5 x 2-Meter-Tor platziert. Das zweite Tor steht gegenüber auf der ursprünglichen Seitenauslinie. Die Längsbegrenzungen werden durch Mittellinie bzw. der auf der einen Seite (gedanklich) verlängerten Strafraumlinie markiert. Spielball: Leichtspielball (Größe 4 oder 5 – Gewicht 290 g). Strafraum 10 m – jeweils links bzw. rechts vom Tor und 10 m in das Spielfeld. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseitsregel ist aufgehoben dagegen kommt die Rückpassregel zur Anwendung. Wechselbestimmungen: Alle Spieler einer Mannschaft können während einer Spielpause beliebig oft gewechselt werden. Die Anzahl der Spieler in den Kreisklassen ist beliebig. D-Juniorinnenen (9er-Mannschaften) Spielzeit: 2 x 30 Minuten, Spielerzahl: 9 (inkl.TW), Spielfeldgröße: ca. 70 x 50 Meter, Spielfeld von 16m-Strafraum zu 16m-Strafraum. Die Strafraumlinie wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die Seitenlinien sollten auf beiden Seiten des Großfeldes
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soweit eingerückt werden, bis die Gesamtbreite von 50m erreicht ist. Die beiden 5 x 2-Meter-Tore werden mittig auf den Strafraumlinien platziert. Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 – Gewicht 350 g. Der zuständige Ausschuss kann in Ausnahmefällen auf Spielfeldern mit mehr als 70m Breite das Spielen in einer Spielfeldhälfte gestatten. Dabei dient die Verlängerung des 5m-Torraumes als Seitenlinie. Strafraum 12 m – jeweils links bzw. rechts vom Tor und 12 m in das Spielfeld. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseits- und Rückpassregel kommt zur Anwendung. Wechselbestimmungen: Alle Spieler einer Mannschaft können während einer Spielpause beliebig oft gewechselt werden. Die Anzahl der Spielerinnen in den Kreisklassen ist beliebig.
D-Juniorinnenen (7er-Mannschaften) Spielzeit: 2 x 30 Minuten, Spielerzahl: bis 7 (inkl. TW), Spielfeldgröße: ca. 65 x 50m, höchstens halbes Großfeld. Die Strafraumbegrenzung wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert. Die zweite Längsbegrenzung stellt die Mittellinie dar. Die beiden 5 x 2-Meter-Tore werden jeweils mittig auf die ursprünglichen Seitenlinien platziert. Strafraum 12 m – jeweils links bzw. rechts vom Tor und 12 m in das Spielfeld. Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 – Gewicht 350 g. Der Strafstoß wird vom 8-Meterpunkt ausgeführt. Die Entfernung bei Freistößen wird auf 5 m festgelegt. Die Abseitsregel und Rückpassregel kommt zur Anwendung.
Einige nützliche Hinweise bezüglich des Platzaufbaus > siehe auch NFV Jugendordnung
Spielfelder der E– und D–Juniorinnen in der Saison 2017/2018
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