Haushaltssanierungsplan
2012 – 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2011 hat der Landtag NRW das „Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ (Stärkungspakt-gesetz) beschlossen. Das zum 01.12.2011 in Kraft getretene Gesetz soll zu einer nachhalti-gen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation beitragen und sieht u.a. eine temporäre Unterstützung der Kommunen mit einer besonders problematischen Haushalts- und Finanz-lage vor. Durch die Entscheidung des Rates der Stadt Recklinghausen im März 2012, dem Stär-kungspakt Stadtfinanzen beizutreten, war die Verwaltung aufgefordert, in kürzester Zeit eine Strategie in Form eines Haushaltssanierungsplanes gegen die drohende Überschuldung zu entwickeln, die in einer nie da gewesenen Verbindlichkeit in einem Sanierungszeitraum von 2012 bis 2021 letztendlich eine strukturelle Lücke von ca. 60 Millionen Euro schließen soll. Auf über 200 Seiten präsentiert Ihnen die Verwaltung einen Haushaltsanierungsplan, der in der zeitlichen Perspektive aller bisherigen Sparbemühungen einen schon nahezu histori-schen Meilenstein setzt. Der Haushaltssanierungsplan beschreibt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen sowohl auf der Aufwandsseite als auch auf der Ertragsseite. Neben den Maßnahmen mit großem Ein-sparvolumen sind auch die vielen „kleinen“ Bausteine mit geringerem Potenzial von großer Bedeutung. Nur in der Summe aller Handlungsansätze lässt sich das große Ziel erreichen. Eine gewaltige Aufgabe, vor allem wenn man berücksichtigt, wie intensiv bereits in den zu-rückliegenden Jahren konsolidiert wurde. Aber in dieser Aufgabe liegt für unsere Stadt auch eine große Chance, die Chance mit zumindest temporärer Unterstützung des Landes die kommunale Selbstverwaltung für uns und kommende Generationen zu sichern. Wir wollen es selbst in der Hand haben, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige, familien- und kinderfreundliche, gepflegte, wirtschaftlich und kulturell attraktive Stadt zu er-halten. „Bürger tragen ihre Stadt!“ Unsere Bürgerinnen und Bürger werden mittragen müssen, was in den nächsten Jahren an struktureller Veränderung umzusetzen sein wird. Der ein oder andere schmerzliche Ein-schnitt wird dabei leider nicht zu vermeiden sein. Alles in allem aber ist der Sanierungsplan aus Sicht der Verwaltung vertretbar und berücksichtigt drei wichtige Attribute: Ausgewogenheit, Verbindlichkeit, Seriosität. Nicht zuletzt das rege Interesse der Bürgerschaft während der Entstehung dieses Sanie-rungskonzeptes hat gezeigt, dass es richtig war, die Chance jetzt zu ergreifen. Die Verwal-tung hat sich mit allen Vorschlägen intensiv beschäftigt. Auf gut zusätzlichen 90 Seiten des Planwerkes wird dieses belegt. Es darf aber nicht verkannt werden, dass die Belastung der Bürgerschaft nicht endlos fortge-setzt werden kann und seine Grenzen hat.
Vorwort
Strukturelle Fehlbeträge aufgrund steigender Soziallasten und einer permanenten Steuer-schwäche können dauerhaft von der Stadt Recklinghausen alleine nicht geschlossen wer-den. Hier sind und bleiben der Bund und das Land NRW in der Verantwortung. All denen, die an diesem Haushaltssanierungsplan mitgewirkt haben und noch mitwirken werden, sei es durch konstruktive Vorschläge, durch inhaltliche Aufbereitung oder durch Übernahme von Verantwortung, gilt an dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank. Wir hoffen, mit dem auf den Weg gebrachten Werk einen breiten Konsens in der Politik zu erreichen und auf eine hohe Akzeptanz bei der Bürgerschaft und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Verwaltung.
Wolfgang P a n t f ö r d e r Christoph T e s c h e Bürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
2
Inhaltsverzeichnis
1 Gesetzliche Grundlage und Anforderungen an einen Haushaltssanierungsplan.... 3
2 Rahmenbedingungen für die Stadt Recklinghausen ................................................. 5
2.1 Sozioökonomische Rahmenbedingungen ............................................................... 5
2.2 Haushaltswirtschaft ................................................................................................. 5
3 Finanzprojektion 2012 - 2021 ....................................................................................... 7
3.1 Einführung ............................................................................................................... 7
3.2 Steuern und ähnliche Abgaben ..............................................................................10
3.3 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................................17
3.4 Sonstige Transfererträge ........................................................................................19
3.5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ...................................................................19
3.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte ..........................................................................20
3.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ................................................................21
3.8 Sonstige ordentliche Erträge ..................................................................................21
3.9 Aktivierte Eigenleistungen ......................................................................................22
3.10 Personal- und Versorgungsaufwendungen .............................................................22
3.11 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ......................................................23
3.12 Bilanzielle Abschreibungen ....................................................................................25
3.13 Transferaufwendungen ..........................................................................................26
3.14 Sonstige ordentliche Aufwendungen ......................................................................29
3.15 Finanzerträge .........................................................................................................31
3.16 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ............................................................31
3.17 Zusammenfassung der Finanzprojektion ................................................................32
3.18 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals vor HSP (ohne
Stärkungspaktmittel) .........................................................................................................32
4 Maßnahmen zur Haushaltssanierung ........................................................................35
4.1 Vorgehen bei der Erarbeitung des HSP..................................................................35
4.2 Beratung durch die Gemeindeprüfungsanstalt........................................................37
4.3 Auswirkungen der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen ....................................38
4.4 Voraussichtliche Eigenkapitalentwicklung nach HSP ..............................................38
5 Schnellübersicht .........................................................................................................49
6 Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung ...............................52
7 Risiken des vorgelegten Haushaltssanierungsplanes ........................................... 151
8 Auswirkungen des vorgelegten Haushaltssanierungsplanes ................................ 152
9 Baustein Personal ..................................................................................................... 152
Haushaltssanierungsplan 2012
Gesetzliche Grundlage und Anforderungen an einen Haushaltssanierungsplan
3
1 Gesetzliche Grundlage und Anforderungen an einen Haushaltssanierungsplan
Am 08.12.2011 hat der Landtag NRW das „Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ - Stärkungspakt-gesetz – beschlossen (LT-Drucksache 15/3418). Das Gesetz ist zum 01.12.2011 in Kraft getreten und soll zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation, die in NRW seit Jahren durch eine strukturelle Unterfinanzierung mit fortwährendem Eigenkapitalverzehr und einem permanenten Anwachsen der Liquiditätskredite gekennzeichnet ist1, beitragen. Die Mittel werden an Kommunen mit einer besonders problematischen Haushalts- und Finanzlage ge-leistet. Die Stadt Recklinghausen hat entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.03.2012 (Drucksa-che Nr. 0168/2012) die Teilnahme an der Stufe 2 des Stärkungspaktes gem. § 4 Stär-kungspaktgesetz beantragt. Mit Bescheid vom 29.05.2012 der Bezirksregierung Münster ist die Teilnahme der Stadt Recklinghausen an der Konsolidierungshilfe festgesetzt worden. Der Bescheid enthält keine Festsetzung zur Höhe der jährlich zu erwartenden Konsolidierungshil-fen. Der Presseinformation der Landesregierung vom 29.05.2012 (Presseinformation 534/2012) ist zu entnehmen, dass auf die Stadt Recklinghausen eine jährliche Konsolidie-rungshilfe in Höhe von 11,6 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2018 entfällt. Für die Jahre 2012 und 2013 ergibt sich anteilig gem. § 5 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz ein Betrag von 2,44 Mio. € bzw. 4,29 Mio. €. In den Jahren 2019/2020 wird die Konsolidierungshilfe schrittweise de-gressiv zurückgefahren. Ab dem Jahr 2021 wird keine Hilfe mehr gezahlt. Derzeit werden landesseitig die Datengrundlagen, die zur Berechnung der Konsolidierungshilfe für die ein-zelnen Gemeinden dienen, durch IT.NRW und das MIK überprüft (Berechnung der sog. „strukturellen Lücke“). Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die oben ge-nannten Zahlen für die jährlichen Konsolidierungshilfen noch verändern werden. Insgesamt nehmen 34 Städte an der Stufe 1 (= pflichtige Teilnahme) und 27 Städte an der Stufe 2 (= freiwillige Teilnahme) des Stärkungspaktes teil. Für die Städte, die wie die Stadt Recklinghausen an der Stufe 2 des Stärkungspaktes teil-nehmen, gilt als verpflichtende Vorgabe, dass der Haushaltsausgleich
� zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum Haushaltsjahr 2018 mit Konsolidierungshilfe und
� spätestens zum Haushaltsjahr 2021 aus eigener Kraft ohne Konsolidierungs-hilfe erreicht werden muss.
Weiterhin wird gefordert, dass nach erstmaligem Erreichen des Haushaltsausgleichs auch in den Folgejahren der Haushalt durchgängig ausgeglichen sein muss. Dies schließt aus, dass bspw. Im Jahr 2018 erstmals der Haushaltsausgleich erreicht wird, in den Folgejahren 2019/2020 der Haushaltsausgleich verfehlt wird, und im Jahr 2021 dann erstmals ohne Lan-deshilfe der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Der Haushaltsanierungsplan (HSP), der die Umsetzung dieser gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen darstellt, ist vom Rat zu beschließen und der Bezirksregierung bis zum 30.9.2012 vorzulegen. Der Bürgermeister hat der Bezirksregierung jährlich über den Stand der Umsetzung des HSP zu berichten.
1 Vgl. Gemeindefinanzbericht 2012 des Städtetages NRW, S. 27
Haushaltssanierungsplan 2012
Gesetzliche Grundlage und Anforderungen an einen Haushaltssanierungsplan
4
Der HSP muss bis zum erstmaligen Erreichen des Haushaltsausgleichs grundsätzlich eine Konsolidierung in gleichmäßigen Schritten darstellen. Ein Abweichen von dieser Vorgabe bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung (§ 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz). Eine Anpas-sung des HSP in Folgejahren ist mit Genehmigung der Bezirksregierung zulässig, wenn nicht absehbare und von der Gemeinde nicht zu beeinflussende erhebliche Veränderungen der finanziellen Situation eintreten sollten. Der HSP wird grundsätzlich nur dann Aussicht auf Genehmigung haben, wenn er einen Haushaltsausgleich, wie zuvor beschrieben, spätestens für die Jahre 2018 und 2021 dar-stellt. Der genehmigte HSP tritt gem. § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushalts-sicherungskonzeptes nach § 76 GO NW und unterliegt als Teil des Haushaltsplans grund-sätzlich auch den Vorschriften über die Haushaltssatzung. Ein genehmigter HSP hätte folgende wichtige Konsequenzen für die Haushaltswirtschaft der Stadt Recklinghausen:
- Die Haushaltssatzung einschließlich des HSP wäre genehmigungsfähig und könn-te rechtswirksam werden.
- Die Stadt könnte damit mit einer rechtskräftigen Haushaltssatzung arbeiten und das Stadium der sog. vorläufigen Haushaltsführung verlassen. Sie würde nicht mehr den Restriktionen des § 82 GO NW („Nothaushaltsrecht“) unterliegen. Dies gilt um so mehr, als das MIK in einem Erlass vom 25.05.2012 angekündigt hat, den Leitfaden des Landes „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 kurzfristig aufzuheben. Dieser Leitfaden sieht in den Kapiteln 4 und 5 für Nothaushaltskommunen landeseinheitliche Regelungen vor, die den Kommunen bei Beschränkung auf das absolut Notwendige und Beachtung des sog. Kreditdeckels zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungssicherheit, u. a. für Investitionen, geben. Dies wäre künftig nach Aufheben des Leitfadens und Verfehlen des Haushaltsausgleichs im HSP nicht mehr gegeben.2
- Die Stadt könnte in den gesetzten, engen Grenzen des genehmigten HSP ein gewisses Maß an Handlungsfreiheit erhalten bzw. zurück gewinnen. Es könnte für den umgekehrten Fall, dass der HSP nicht genehmigungsfähig ist, die Bestellung eines Beauftragten durch das Land nach § 124 GO NW vermieden werden (§ 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz).
- Die Abkehr vom Nothaushaltsrecht und die Rückkehr in das Stadium einer rechts-kräftigen Haushaltssatzung wären wichtige positive Signale gegenüber Dritten, insbesondere der Bürgerschaft, den Aufsichtsbehörden und den kreditgebenden Banken.
2 Vgl. auch Stellungnahme des Städtetages NRW vom 02.03.2012 (Az. 20.06.44) an das MIK zum Entwurf eines neuen Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“.
Haushaltssanierungsplan 2012
Rahmenbedingungen für die Stadt Recklinghausen
5
2 Rahmenbedingungen für die Stadt Recklinghausen
2.1 Sozioökonomische Rahmenbedingungen
In einer Analyse sozioökonomischer und –demografischer Rahmenbedingungen, die die Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für die NRW-Städte erstellt hat, wird die Stadt Recklinghausen dem sog. „Cluster 2“ zugeordnet. Kenn-zeichnend für Städte dieses Clusters sind u. a. folgende Faktoren:
- Gruppe mit vergleichsweise hohem Niveau sozialer Problemlagen, - hohe Arbeitslosigkeit und unterdurchschnittliche Erwerbseinbindung der Bevölke-
rung am Wohnort, - eher arme Städte und Gemeinden mit eher armer Bevölkerung sowie niedriger
Kaufkraft. Diese sozioökonomischen Rahmenbedingungen sind neben anderen Faktoren in erhebli-chem Maße bestimmend für die langfristige Haushaltsentwicklung in vergangenen wie auch in künftigen Jahren und werden auch von der GPA im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfungen zu Grunde gelegt.
2.2 Haushaltswirtschaft
Die Stadt Recklinghausen ist seit dem Jahr 1996 in der Haushaltssicherung. Seit dem Jahr 2004 wurden die Haushaltssicherungskonzepte von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2008 konnte der Haushaltsausgleich auf Grund der NKF-Umstellung zum 01.01.2008 nur nach der rechtlichen Fiktion des § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NW (= Inan-spruchnahme der Ausgleichsrücklage) erreicht werden. Sowohl der Haushaltsplan 2008 als auch der Jahresabschluss 2008 weisen demgegenüber weiterhin ein hohes strukturelles Defizit aus. Die Ausgleichsrücklage wurde im Haushaltsjahr 2009 bereits vollständig aufge-braucht. Die bilanzielle Überschuldung ist nach den gegenwärtigen Daten aus dem beschlossenen Haushalt 2012, die Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sind (Rats-beschluss vom 26.03.2012 zum Haushalt 2012, Drucksache-Nr. 0167/2012), im Jahr 2016/2017 zu erwarten. Der beschlossene Haushaltsplan 2012 weist folgende mittelfristige Ergebnisplanung aus:
2012 2013 2014 2015
Ergebnis - 59,5 Mio. € - 50,1 Mio. € - 41,8 Mio. € - 34,9 Mio. € Diese Daten stellen die gegenwärtige Beschlusslage für das laufende Haushaltsjahr 2012 und die mittelfristige Ergebnisplanung dar und sind insofern von den Daten der Finanzprojek-tion 2012 – 2021 zu trennen. Diese oben dargestellte Entwicklung, die die verfestigte strukturelle Lücke im Haushalt der Stadt Recklinghausen unterstreicht, konnte durch die zahlreichen, umfassenden Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen der Vergangenheit zwar abgemildert, jedoch nicht unterbunden
Haushaltssanierungsplan 2012
Rahmenbedingungen für die Stadt Recklinghausen
6
werden. Sie ist konkreter Beleg für die strukturelle Unterfinanzierung kommunaler Haushalte, insbesondere auch durch vor Ort kaum steuerbare Transferleistungen. Die Stadt Recklinghausen führt derartige Maßnahmen seit dem Jahr 1999 verstärkt durch. Neben umfangreichen Beschlüssen des Rates im Jahre 2002 (Handreichungsliste mit 127 Punkten) wurde 2004 eine gesonderte Finanzkommission aus Vertretern der Politik und der Verwaltung gebildet, die weitere Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen hat. Zusätzlich werden seit 2005 jährlich verwaltungsintern Zielgespräche mit allen Fachbereichsleitungen geführt, die insbesondere mögliche Einsparpotentiale beim Personalaufwand durch Nutzung von Personalfluktuationen zum Gegenstand haben. Im Jahr 2010 hat der Rat ein mit exter-ner Beratung erarbeitetes Haushaltssicherungskonzept beschlossen (Ratsbeschluss vom 28.06.2010, Drucksache-Nr. 0320/2010), das über die bis dahin beschlossenen und umge-setzten Maßnahmen hinaus weitere Konsolidierungsschritte festschreibt.
Das Gesamtvolumen der durch diese verschiedenen Maßnahmen erzielten bzw. zu erzie-lenden Einsparungen beläuft sich für den Zeitraum 1999-2012 auf rd. 132,1 Mio. €. Die fol-gende Abbildung zeigt die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Haushaltsjahre und die einzelnen Maßnahmenbausteine. 0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mio
€
4,5
12,011,5
9,2
7,6
3,0
4,34,9
7,67,9
ab 2002: Handreichungsliste mit 127 Punkten
ab 2006: Finanzkommission13,2
Konsolidierungsumfang insgesamt 132,1 Mio €
ab 2005: Zielgespräche14,4
ab 2010: HSK (Prognose)
15,816,2
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
7
3 Finanzprojektion 2012 - 2021
3.1 Einführung
Die Grundlage der Finanzprojektion, die den Konsolidierungsbedarf des Haushaltssanie-rungsplanes 2012 ermittelt, basiert auf folgenden Grunddaten:
1. Haushaltsplan der Stadt Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2012 Beschluss des Rates vom 26.03.2012 und 24.09.2012 *)
2. Orientierungsdaten 2013 bis 2016 Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2012
3. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.08.2011 zum Gesetz zur Änderung des § 76 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom 09.05.2012 zum Stärkungspaktgesetz und Haushaltssicherungskonzept
*) Mit Beschluss des Rates vom 24.09.2012 wurde die Haushaltssatzung geändert. Die Erträge aus dem Stär-kungspaktgesetz senken den Fehlbedarf um 2.436.000 € auf 57.033.724 €.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
8
Personal-aufwendungenVersorgungs-
aufw.
Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transfer-aufwendungen
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Haushaltsplan 2012
Gesamtaufwendungen 331.631.845 €
Personalaufwendungen 66.306.478 €
Versorgungsaufw. 5.416.922 €
Sach- undDienstleistungen 60.854.153 €
Bilanzielle Abschreibungen 30.733.569 €
Transferaufwendungen 135.311.744 €
Sonstige ordentl. Aufwendungen 33.008.979 €
Der Haushaltsplan 2012 weist ordentliche Aufwendungen in Höhe von 331.631.845 € und ordentliche Erträge in Höhe von 289.987.407 € sowie ein Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von -41.644.438 € aus. Zusammen mit dem Finanzergebnis von - 15.389.286 € beläuft sich der Fehlbedarf 2012 auf - 57.033.724 €
Steuern
Zuwendungen
Transfererträge
Öffentl.-rechtl. Entgelte
Privatrechtl. Entgelte
Kosten-erstattungen
Sonstige ordentl. Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Ordentliche Erträge
Haushaltsplan 2012
Gesamterträge 289.987.407€
Steuern undähnliche Abgaben 103.761.000 €
Zuwendungen undallgem. Umlagen 97.881.012 €
Sonstige Transfererträge 1.874.200 €
Öffentl.-rechtl.Leistungsentgelte 60.146.816 e
PrivatrechtlicheLeistungsentgelte 5.028.045 €
Kostenerstattungen undKostenumlagen 7.056.468 €
Sonstige ordentlicheErträge 12.189.616 €
Aktivierte Eigenleistungen 2.050.250 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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Die Fehlbedarfe der Jahre 2013 bis 2015 sinken kontinuierlich bis auf rd. 31 Mio. €.
Mittelfristige Finanzplanung für 2013: 53,6 Mio. € Mittelfristige Finanzplanung für 2014: 37,6 Mio. € Mittelfristige Finanzplanung für 2015: 30,7 Mio. €
Die Projektion für das Jahr 2018 weist unter Einschluss der Mittel aus dem Stärkungspakt einen Fehlbedarf von rd. 27,1 Mio. € aus. Im Jahr 2021 ist (ohne Stärkungspaktmittel) ein Fehlbedarf von 34,1 Mio. € auszugleichen. Grund für die ab 2016 nur noch flach verlaufende Kurve der Absenkung der Fehlbedarfe ist die vom Ministerium vorgegebene Berechnungsmethode der Wachstumsraten insbesondere bei den Erträgen. Hier wachsen die ordentlichen Erträge im Durchschnitt um rd. 1,0 % p.a. Die Wachstumsrate bei den ordentlichen Aufwendungen liegt bei rd. 1,3 %. Hierbei ist be-rücksichtigt, dass die Kreisumlage sowie die Beteiligungsaufwendungen für die Kosten der Optionskommune mit einem Aufwandsblock von rd. 90 Mio. € aufgrund der Vorgaben des Kreises überdurchschnittlich ansteigen. Das Eigenkapital (Stand testierte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 = 422.132.046,96 €) wird unter Berücksichtigung der Jahresabschlüsse 2008 und 2009, der Haushaltsansätze 2010 bis 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung selbst unter Berücksichtigung der Mittel aus dem Stärkungspakt zum Jahresende 2016 bis auf einen Betrag von rd. 18,7 Mio. € reduziert sein. Im Haushaltsjahr 2017 tritt danach die Überschuldung ein. Die Berechnung der Finanzprojektion wird auf den folgenden Seiten dokumentiert.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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3.2 Steuern und ähnliche Abgaben
Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben teilen sich wie folgt auf:
Summe: 103.761.000
Grundsteuer A 75.000 €
Grundsteuer B 17.244.000 €
Gewerbesteuer 38.550.000 €
Vergnügungssteuer 900.000 €
Hundesteuer 540.000 €
Bordellsteuer 5.000 €
Einkommensteuer-, Umsatzsteueranteil,
Familienleistungsausgleich46.447.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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3.2.1 Grundsteuer A Die Grundsteuer A ist im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 75.000 € veranschlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 wurde grundsätzlich eine 2%ige Erhöhung be-rücksichtigt. Aufgrund der Rundung der Haushaltsansätze ergeben sich in einzelnen Jahren abweichende Prozentsätze.
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
2,4 1,9 1,9 1,8
Steuerschätzung Mai 2012
0,0 0,0 0,0 0,0
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
78.307 € 0,978910305
76.469 € 0,976537844
61.278 € 0,801342474
72.947 € 1,190418468
71.791 € 0,984158954
71.091 € 0,990248084
71.669 € 1,008132684
70.694 € 0,986388551
67.199 € 0,950572018
71.935 € 1,070473927
104,91
93,83
1,248%
Grundsteuer A
N
N
N
H
N
H
H
H
N
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
12
3.2.2 Grundsteuer B Die Grundsteuer B ist im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 17.244.000 € veran-schlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 wurden die Orientierungsdaten über-nommen.
Mittelfristige Finanzplanung bis 2016 auf der Grundlage der Orientierungsda-ten 2013 (Zeitraum 2012 bis 2016) Nachrichtlich: Steuerschätzung Mai 2012
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
2,4 1,9 1,9 1,8
Steuerschätzung Mai 2012
2,4 1,9 1,9 1,8
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommuna-les vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
14.509.275 € 0,989202083
14.894.044 € 1,026518829
15.006.463 € 1,007547885
15.367.967 € 1,024089937
15.447.087 € 1,005148378
15.627.532 € 1,011681484
15.928.370 € 1,019250514
16.049.034 € 1,007575399
16.089.681 € 1,00253269
16.707.621 € 1,038405988
102,40
100,24
0,237%
Grundsteuer B
N
H
N
H
N
H
H
N
N
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
13
3.2.3 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 38.550.000 € veran-schlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 wurden die Erhöhungen lt. Orientie-rungsdaten berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung bis 2016 auf der Grundlage der Orientierungsda-ten 2013 (Zeitraum 2012 bis 2016) Nachrichtlich: Steuerschätzung Mai 2012
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
4,0 4,2 3,9 3,4
Steuerschätzung Mai 2012
4,0 4,2 3,9 3,4
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommuna-les vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
29.488.737 € 1,001011893
26.339.671 € 0,893211216
18.699.698 € 0,709944257
26.262.612 € 1,404440436
21.151.789 € 0,805395469
27.410.180 € 1,295879995
26.373.926 € 0,962194549
34.719.165 € 1,316420056
41.745.397 € 1,202373286
36.935.022 € 0,884768743
124,40
85,11
4,308%
Gewerbesteuer
H
N
N
H
N
H
N
H
H
N
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
14
3.2.4 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 37.800.000 € veranschlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 wurden die Erhöhungen lt. Orientierungsdaten berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung bis 2016 auf der Grundlage der Orientierungsda-ten 2013 (Zeitraum 2012 bis 2016) Nachrichtlich: Steuerschätzung Mai 2012
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
6,2 5,5 5,3 5,2
Steuerschätzung Mai 2012
6,5 5,5 5,3 5,2
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommuna-les vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
34.005.043 € 0,975105207
33.304.190 € 0,979389733
30.884.165 € 0,92733572
30.364.066 € 0,983159687
32.287.436 € 1,063343625
36.585.278 € 1,133111901
40.012.098 € 1,093666638
35.584.833 € 0,889351841
33.625.422 € 0,944936906
36.290.497 € 1,079257741
107,05
94,32
1,416%
Einkommensteueranteil
N
N
N
H
H
H
H
N
N
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
15
3.2.5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 4.457.000 € veranschlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 wurden die Erhöhun-gen lt. Orientierungsdaten berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung bis 2016 auf der Grundlage der Orientierungsda-ten 2013 (Zeitraum 2012 bis 2016) Nachrichtlich: Steuerschätzung Mai 2012
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
3,5 3,1 3,2 3,2
Steuerschätzung Mai 2012
3,5 3,2 3,2 3,1
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maßgabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kom-munales vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
3.235.380 € 0,983169859
3.225.487 € 0,996942245
3.231.504 € 1,001865455
3.291.480 € 1,018559779
3.443.671 € 1,046237863
3.856.746 € 1,119951935
4.010.845 € 1,039955704
4.040.419 € 1,007373509
4.110.052 € 1,017234104
4.351.430 € 1,058728697
105,67
100,13
0,600%
Umsatzsteueranteil
N
N
N
H
H
H
H
N
N
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
16
3.2.6 Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen Die sonstigen Steuern und ähnlichen Abgaben (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Familien-leistungsausgleich) sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 5.635.000 € veranschlagt. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2016 wurden keine Erhöhungen be-rücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung bis 2016 auf der Grundlage der Orientierungsda-ten 2013 (Zeitraum 2012 bis 2016) Nachrichtlich: Steuerschätzung Mai 2012
2013 2014 2015 2016 Orientierungsdaten
0,0 0,0 0,0
Steuerschätzung Mai 2012
0,0 0,0 0,0 0,0
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2017 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommuna-les vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
4.107.262 € 0,985290667
4.164.861 € 1,014023608
4.256.083 € 1,021902863
4.311.585 € 1,013040693
4.008.620 € 0,929732303
4.732.597 € 1,180604943
4.416.636 € 0,933237401
5.325.726 € 1,205833043
5.778.466 € 1,085010081
5.935.991 € 1,027260665
110,41
97,51
1,391%
Sonst. Steuern und ähnliche EZ
N
N
H
N
N
H
N
H
H
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
17
3.3 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3.3.1 Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von 71.007.390 € veranschlagt. Dieser Wert wurde bei der ersten Modellrechnung für das Gemeindefinanzie-rungsgesetz 2012 ermittelt. Der für 2013 veranschlagte Betrag der Schlüsselzuweisungen entspricht der 1. Modellrechnung zum GFG 2013. Die Folgejahre sind mit den Orientie-rungsdaten 2013 (+ 5,2% für 2014, +4,4% für 2015 und 2016)hochgerechnet.
Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2016 nach Maß-gabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommuna-les vom 09.08.2011 anhand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
53.280.659 € 0,94336426
42.765.934 € 0,802653999
46.875.636 € 1,096097562
45.418.974 € 0,968924966
48.132.268 € 1,059739218
61.761.269 € 1,283157257
72.262.078 € 1,170022559
71.560.996 € 0,990298065
64.809.614 € 0,905655561
67.426.249 € 1,04037418
112,99
92,22
2,283%
Schlüsselzuweisungen
N
N
H
N
H
H
H
N
N
H
H
N
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
18
3.3.2 Übrige Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die übrigen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (Zuweisungen vom Land z. B. für Kin-dertagesstätten, U3, konsumtiver Anteil der Schul- und Sportpauschale, Auflösung von Son-derposten) sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 24.437.622 € veran-schlagt. In der Finanzplanung verändert sich dieser Betrag
2013 auf 26.864.217 € (+ 9,9 %) 2014 auf 24.729.006 € (- 7,9 %) 2015 auf 22.931.589 € (- 7,3 %).
Der Grund für die Schwankungen liegt in erster Linie an der berücksichtigten Landeszuwen-dung (insgesamt 5,9 Mio. € Ertrag) für die Maßnahme „Gewerbliche Mitte Blumenthal“. Um diese Beträge bereinigt entwickeln sich die Ansätze wie folgt: 2013: 23.070.496 € (- 5,59 %) 2014: 22.760.112 € (- 1,35 %) 2015: 22.779.992 € (+ 0,09 %) In den Jahren 2016 bis 2021 sind keine Steigerungen der Ansätze vorgesehen.
3.3.3 Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz Lt. Presseinformation der Landesregierung vom 29.05.2012 (Presseinformation 534/2012) erhält die Stadt Recklinghausen in den Jahren 2014 bis 2018 eine jährliche Konsolidierungs-hilfe in Höhe von 11,6 Mio. €. Für die Jahre 2012 und 2013 ergibt sich anteilig gem. § 5 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz ein Betrag von 2,4 Mio. € bzw. 4,3 Mio. €. In den Jahren 2019/2020 wird die Konsolidierungshilfe schrittweise degressiv zurückgefahren.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
19
3.4 Sonstige Transfererträge
Die sonstigen Transfererträge (Unterhaltsvorschussgesetz, Leistungen von Sozialleistungs-trägern) sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 1.874.200 € veran-schlagt. Für die Zeit bis 2021 sind keine Steigerungen berücksichtigt.
3.5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 60.146.816 € veranschlagt. Dieser Betrag steigt um durchschnittlich 0,1 % p. a. bis 2015 auf rd. 60,4 Mio. €
Summe: 60.146.816
Benutzungsgebühren 25.571.743 €
Schmutzwasser-, Niederschlagswassergebühren 27.188.260 €
Auflösung von Sonderposten 5.391.600 €
Verwaltungsgebühren 1.982.973 €
Abfallbeseitigung * 10.216.853 €
Grabnutzung * 3.032.567 €
Straßenreinigung * 2.224.309 €
Rettungsdienst 3.553.001 €
Parkgebühren 2.192.200 €
Elternbeiträge KiTa 1.700.000 €
Übergangsheime 460.007 €
Frei- und Hallenbäder 385.291 €
VHS 300.000 €
Theater 233.000 €
Personalgestellung 222.090 €
Sondernutzungen 180.000 €
Wochenmärkte 167.514 €
Palmkirmes 135.473 €
Sportstätten 130.000 €
Konzerte 84.000 €
* abgeführt an KSR
Im Planungszeitraum bis 2021 wird lediglich eine moderate Steigerung von 0,5 % ange-nommen. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Personalaufwendungen als Kostenblock in den Gebühren steigen. Darüber hinaus wird im Bereich der Abwasserbeseitigung mit einer Erhö-
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
20
hung der Abwasserverbandsumlage (+ 2,5%) gerechnet. Siehe hierzu auch Punkt Transfer-aufwendungen.
3.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insge-samt 5.028.045 € veranschlagt. Dieser Betrag sinkt in 2013 um 250.000 € (einmaliger Betrag in 2012) und wird auf dieser Basis unverändert bis 2021 fortgeschrieben.
Summe: 5.028.045 €
Mieten und Pachten 2.197.071 €
Verkaufserlöse 1.961.040 €
Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte 850.547 €
Verwaltungsgebühren 1.982.973 €
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Musikschule (Musikunterricht) 373.397 €
einm. Entgelt Grundstücksverwaltung 200.000 €
Musikschule (Projekte, Veranstaltungen) 189.620 €
Stadtmarketing 86.000 €
Sonstige insgesamt 2.530 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
21
3.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Kostenerstattungen (insbesondere die Erstattungen von verbundenen Unternehmen) sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 7.056.468 € veranschlagt. Die-ser Betrag sinkt in 2013 um rd. 790.000 € und wird auf dieser Basis unverändert bis 2021 fortgeschrieben.
3.8 Sonstige ordentliche Erträge
Die sonstigen Erträge sind im Haushaltsplan 2012 mit einen Ansatz von insgesamt 12.189.616 € veranschlagt. Dieser Betrag wird bis 2021 fortgeschrieben.
Summe: 12.189.616
Konzessionsabgaben 8.530.100 €
Bußgelder 1.154.266 €
Säumniszuschläge 1.192.305 €
Erträge aus Grundstücksveräußerungen 500.000 €
Periodenfremde Erträge 157.166 €
Ersatzleistungen von Versicherungen 105.141 €
Mehrwertabgabe aus Umlegungsverfahren 188.000 €
Spenden 13.394 €
Auflösung passive Rechnungsabgrenzungsposten u. a.
rd. 350.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
22
3.9 Aktivierte Eigenleistungen
Die zu aktivierenden Eigenleistungen sind mit einem Betrag von jeweils 2.050.250 € bis 2021 berücksichtigt.
3.10 Personal- und Versorgungsaufwendungen
3.10.1 Personalaufwand Im Tarifbereich wurden die für 2013 bereits beschlossen linearen Erhöhungen von 2,8 % (auf Basis der Tariferhöhung für 2012 von 3,5 %) berücksichtigt. Im Beamtenbereich wird für 2013 eine Anpassung in Höhe von 2 % der Besoldungsaufwendungen angenommen. Im Zeitraum ab 2014 wird sowohl im Tarif- wie auch im Beamtenbereich mit einer Steigerung von 2 % gerechnet. Dieser Prozentsatz weicht von den Orientierungsdaten für die mittelfristi-ge Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen ab. In Anbetracht der tariflichen und besoldungsrechtlichen Steigerun-gen der zurückliegenden Jahre wird diese Größe als zu niedrig bewertet. Die durchschnittli-che Steigerung im Tarifbereich lag in den letzten sechs Jahren bei 2,76 %, im Beamtenbe-reich betrug die Besoldungsanpassung in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 2,32 %, so dass ein Steigerungsfaktor von 2 % realistisch erscheint. Für die Beihilfeaufwendungen gelten die o. a. Steigerungsraten ebenfalls.
3.10.2 Versorgungsaufwand Die Versorgungs- und Beihilferückstellungen wurden auf der Grundlage des Gutachtens der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe vom 31.12.2011 gebildet.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
23
3.11 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Haushaltsplan 2012 mit insgesamt 60.854.153 € veranschlagt.
Summe: 60.854.153 €
Unterhaltung
Grundstücke/bauliche Anlagen 8.709.876 €
Energie- und Betriebskosten
(Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) 6.100.016 €
KSR-Leistungen
(Grünpflege, Fuhrpark, Bauhof ua.) 12.163.196 €
Grundbesitzabgaben
(Eigene Grundstücke und
Gebäude)5.360.853 €
Erstattungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände 12.051.105 €
Fahrzeugunterhaltung 605.189 €
Schülerbeförderungskosten 1.165.800 €
Datenverarbeitung 1.620.988 €
Sonstige Sachleistungen 3.173.636 €
Sonstige Dienstleistungen 3.314.216 €
Beschaffung bewegl. Vermögen
(Festwerte) 2.267.093 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
24
Bereinigt um
• die nicht beeinflussbaren Aufwendungen (Optionskommune, Finanzierungsanteil),
• in speziellen HSP-Maßnahmen berücksichtigte Mittel (KSR, GKD) bzw.
• nur in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Mittel (Blumenthal)
• mit betragsgleichen Ertragspositionen korrespondierende Aufwendungen (Grundbesitzabga-
ben eigene Grundstücke)
ergibt sich folgendes Bild:
Gesamtergebnis-plan
Plan2012
Fi-Planung2013
Fi-Planung2014
Fi-Planung2015
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
(Finanzprojektion)
60.854.153 € 13,3 68.945.199 € -2,8 66.999.098 € -3,6 64.573.754 €
Blumenthal - € 5.506.250 € 2.800.000 € 92.000 €
KSR 11.954.811 € 0,5 12.014.585 € 0,5 12.074.658 € 0,5 12.135.031 €
Finanzierungsanteil 1.776.269 € 0,5 1.785.150 € 0,5 1.794.076 € 0,5 1.803.046 €
Optionskommune 9.301.000 € 27,6 11.872.000 € 4,7 12.429.000 € 0,6 12.502.000 €
Datenverarbeitung (GKD) 1.620.988 € -0,2 1.617.332 € 0,2 1.620.384 € 0,5 1.628.492 €
Grundbesitzabgaben eigene
Grundstücke5.360.658 € 0,5 5.387.658 € 0,5 5.414.595 € 0,5 5.441.669 €
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
(ohne Sondermaßnahmen)
30.840.427 € -0,3 30.762.224 € 0,3 30.866.385 € 0,3 30.971.516 €
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden generell um 1% gesteigert. Auf der Basis der bereinigten Aufwendungen errechnet sich ein durchschnittlicher Steigerungs-satz von 0,6 %. Die Orientierungsdaten geben einen Richtwert von + 1% für die Jahre 2012 bis 2015 vor.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
25
3.12 Bilanzielle Abschreibungen
Die Ansätze der bilanziellen Abschreibungen bis 2015 basieren auf einer Hochrechnung der Finanzsoftware KIRP mit Stand von Ende 2009. Hinzugerechnet wurden pauschalierte Be-träge für die Investitionen der Folgejahre unter Berücksichtigung verschiedener Abschrei-bungsdauern (Straßen, Inventar, Hochbau, Kanalbau usw.).
Summe: 30.733.569 €
Unrentierliche Anlagegüter 22.477.074 €
Kanalbaumaßnahmen (rentierlich) 7.624.264 €
Geringwertige Wirtschaftsgüter 632.231 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
26
3.13 Transferaufwendungen
Summe: 135.311.744 €
Kreisumlage,
ÖPNV-Umlage 80.337.000 €
Gewerbesteuerumlage 5.740.000 €
Krankenhausumlage 1.400.000 €
Abwasserverbandsumlage(refinanziert durch Gebühren) 9.129.708 €
Soziale Leistungen an natürl. Personen 9.762.690 €
Zuschüsse an verbundene Unternehmen 4.384.560 €
Zuschüsse an übrige Bereiche 20.330.277 €
Kinder- , Jugend- und Familie 18,3 Mio. €
Schule 0,8 Mio. €
Verbraucherberatung 0,1 Mio. €
Soziale Hilfen 0,6 Mio. €
Sport 0,2 Mio. €
Kultur 0,1 Mio. €
Tierheim 0,1 Mio. €
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
27
3.13.1 Kreisumlage
2013 2014 2015 2016 Angenommene Steigerungsrate
-1,5 -4,2 -0,9 1,4
Die angenommen Steigerungsrate beruht auf der vom Kreis Recklinghausen erstellten Be-rechnung der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnisplanes 2012 bis 2022. Der Kreistag hat den Haushaltsplan 2012 in seiner Sitzung am 18.06.2012 beschlossen. Nach dieser Prognose sinkt die Kreisumlage von 371,8 Mio. € (2012) in den Folgejahren um 1,47% (2013), 4,17% (2014) und 0,87% (2015) und steigt anschließend um rd. 1,4% pro Jahr. Die Berechnung der Wachstumsraten für die Finanzprojektion ab 2016 nach Maßgabe des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.08.2011 an-hand der Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2011 ergäbe folgende Steigerungsrate:
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert
Höchstwerte
Mittelwert
Niedrigstwerte
Prognosewert
2017 - 2021:
AOS v. H.
45.469.926 € 0,989533691 N
46.338.173 € 1,019094963 N
45.228.191 € 0,976046062 N
57.297.868 € 1,266861807 H
58.974.305 € 1,029258285 H
55.383.267 € 0,939108428 N
63.917.761 € 1,154098781 N
65.946.074 € 1,031733178 N
77.124.286 € 1,16950534 N
77.629.017 € 1,006544384 H
113,03 H
98,61 N
1,528%
Kreisumlage
Abweichend von der Vorgabe zur Berechnung der Wachstumsraten wird folgende Entwick-lung der Kreisumlage nach dem Beschluss des Kreistages vom 18.06.2012 angenommen. Die von der Stadt zu veranschlagende Kreisumlage ist aufgrund der Umlagegrundlagen des GFG 2012 bzw. GFG 2013 errechnet.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
28
2012 2013 2014 2015 2016
Kreisumlage insgesamt 309,232 314,726 299,245 295,995 299,928
in v. H. 1,78 -4,92 -1,09 1,33
SGB II (Kreisanteil) 60%/50% 62,561 51,609 51,820 52,033 53,073
371,793 366,334 351,065 348,028 353,001
in v. H. -1,47 -4,17 -0,87 1,43
Anteil RE Kreisumlage 2012 21,034% 78,203 77,055 73,843 73,204 74,250
Anteil RE Kreisumlage ab 2013 20,899% 78,203 76,561 73,370 72,735 73,775
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Kreisumlage insgesamt 303,922 307,977 312,095 316,276 320,522 324,834
in v. H. 1,33 1,33 1,34 1,34 1,34 1,35
SGB II (Kreisanteil) 60%/50% 54,135 55,217 56,322 57,448 58,597 59,769
358,056 363,194 368,416 373,724 379,119 384,603
in v. H. 1,43 1,43 1,44 1,44 1,44 1,45
Anteil RE Kreisumlage 2012 21,034% 75,314 76,394 77,493 78,609 79,744 80,897
Anteil RE Kreisumlage ab 2013 20,899% 74,831 75,905 76,996 78,106 79,233 80,379
3.13.2 ÖPNV-Umlage Die angenommen Steigerungsrate beruht auf der vom Kreis Recklinghausen erstellten Be-rechnung der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnisplanes 2012 bis 2022. Der Kreistag hat den Haushaltsplan 2012 in seiner Sitzung am 18.06.2012 beschlossen. Die Stadt Recklinghausen hat die ÖPNV-Umlage bei 2 Mio. € gedeckelt. Bei Fortschreibung auf der Basis der Kreisprognose bis 2021 ergeben sich Mehrbedarfe in Höhe von rd. 40.000 € (2012) bis rd. 320.000 € in 2021. Vergleiche hierzu auch Maßnahme A.24 des HSP.
3.13.3 Abwasserverbandsumlage Die Aufwendungen für die Abwasserverbandsumlage sind im Haushaltsplan 2012 mit 9.129.708 € veranschlagt. Aufgrund der laufenden Maßnahmen für die Renaturierungen von ehemals Reinwasserläufen im Zuge der Renaturierung der Emscher wird mit erhöhten Auf-wendungen von 2,5 % gerechnet. Diese Beträge fließen in die Gebührenbedarfsberechnun-gen für Abwasserkanäle ein und sind damit rentierlich.
3.13.4 Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage wurde mit 70/470 der in der Projektion ausgewiesenen Gewerbe-steuererträge errechnet. Ab 2020 wird mit dem Wegfall des Solidarpaktes lediglich eine Ge-werbesteuerumlage von 35/470 angenommen.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
29
3.13.5 Übrige Transferaufwendungen Die übrigen Transferaufwendungen in Höhe von 32,8 Mio. € (insbesondere Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen, Zuschüsse an übrige Bereiche, soziale Leis-tungen) reduzieren sich auf rd. 30 Mio. € bis 2015. Anschließend wurde eine geringe Steigerung von 0,3 % angenommen.
3.14 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2012 mit insgesamt rd. 33 Mio. € veranschlagt.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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Summe: 33.008.979 €
Honorare 3.995.146 €
Mieten und Pachten 2.267.022 €
Fortbildung 854.062 €
Geschäftsaufwendungen 878.423 €
Steuern, Versicherungen 1.620.234 €
Wertberichtigungen 1.776.218 €
Weiterleitung an KSR 17.034.536 €
Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung , Friedhöfe
Anteil öffentliches Grün (Friedhöfe)
Anteil Straßenbaulastträger
In der mittelfristigen Planung sinkt dieser Betrag bis 2015 auf rd. 31,9 Mio. €. Die anschlie-ßend angenommene Steigerungsrate beträgt 1%.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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3.15 Finanzerträge
Die Finanzerträge sind im Haushaltsplan 2012 mit rd. 2 Mio. € veranschlagt und verändern sich bis zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraumes nur geringfügig. Ab 2016 sind kei-ne Änderungen berücksichtigt.
3.16 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
3.16.1 Haushaltsplan 2012 Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2012 mit rd. 17,76 Mio. € veranschlagt. In diesem Betrag sind auch die Zinsaufwendungen für Erstattungszinsen Gewerbesteuer und Zinsaufwand an verbundene Unternehmen enthalten. Der Zinsaufwand für Liquiditäts- und Investitionskredite beläuft sich auf rd. 17,3 Mio. €. Die Zinsbelastung aus lfd. Investitionskrediten wurde anhand der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne errechnet. Für Zinsen aus Liquiditätskrediten ist ein Betrag von 5,4 Mio. € ver-anschlagt. Dieser Gesamtbetrag teilt sich wie folgt auf: Zinsaufwand für Liquiditätskredite, die mit festen Zinssätzen aufgenommen wurden: 3,5 Mio. € Zinsaufwand für Liquiditätskredite mit täglich schwankendem Zinssatz: 1,7 Mio. € Zinsaufwand zur Abdeckung des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit: 0,2 Mio. € 5,4 Mio. € Dieser Berechnung liegt die Prognose zu Grunde, dass der Zinssatz für Liquiditätskredite mit variablem Zinssatz im Durchschnitt bei 1,5% liegt. Beim Zinsaufwand für Liquiditätskredite mit festen Zinssätzen wurden die tatsächlichen Zinsbelastungen berücksichtigt.
3.16.2 Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2015 Die Zinsaufwendungen steigen bei gleicher Berechnungsmethode wie 2012 auf 19,97 Mio. € (2013), 21,82 Mio. € (2014) und 22 Mio. € (2015). Die Zinsaufwendungen für Erstattungszinsen Gewerbesteuer und der Zinsaufwand an ver-bundene Unternehmen sind gegenüber 2012 unverändert geblieben. Bei der Zinserwartung ist ein um jährlich 0,25%-Punkte gestiegenes Zinsniveau unterstellt. Der Zinsbedarf für Liquiditätskredite steigt zusätzlich durch die jährlich abzudeckenden Fehl-bedarfe (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit) von 8,3 Mio. € (2013) auf 12,2 Mio. € in 2015.
3.16.3 Finanzplanung 2016 bis 2021 Die Zinsaufwendungen des Jahres 2015 werden pauschal mit einer Steigerung von 2% er-höht. Damit wird sowohl das Risiko steigender Zinssätze als auch der Zinsaufwand für neue Investitionskredite abgedeckt.
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
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3.17 Zusammenfassung der Finanzprojektion
Aus der Prognose der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum bis 2021 ergeben sich folgende Fehlbedarfe:
JahrOrdentliche
ErträgeOrdentliche
Aufwendungen
Ergebnis lfd. Verwaltungs-
tätigkeitFinanzergebnis
PrognoseJahresergebnis
2012 289.987.407 € 331.631.845 € 41.644.438 €- 15.389.286 €- 57.033.724 €- 2013 305.184.272 € 341.156.976 € 35.972.704 €- 17.663.264 €- 53.635.968 €- 2014 318.976.735 € 337.039.204 € 18.062.469 €- 19.554.421 €- 37.616.890 €- 2015 325.015.153 € 335.843.278 € 10.828.125 €- 19.873.805 €- 30.701.930 €- 2016 333.383.033 € 340.296.519 € 6.913.486 €- 20.313.846 €- 27.227.333 €- 2017 338.484.655 € 344.877.416 € 6.392.761 €- 20.762.688 €- 27.155.449 €- 2018 343.728.541 € 349.611.129 € 5.882.588 €- 21.220.507 €- 27.103.095 €- 2019 346.799.499 € 354.429.372 € 7.629.873 €- 21.687.482 €- 29.317.356 €- 2020 350.486.520 € 355.383.007 € 4.896.487 €- 22.163.797 €- 27.060.285 €- 2021 348.762.783 € 360.207.436 € 11.444.653 €- 22.649.638 €- 34.094.292 €-
3.18 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals vor HSP (ohne Stärkungspaktmittel)
422378 351
282226
169116
7847 20 -7
-16,9
-63-90
-125
43,926,8
69,2
55,9
57,0
53,6
37,6
30,727,2
27,2 27,1 29,3 27,1 34,1
-200 Mio. €
-100 Mio. €
0 Mio. €
100 Mio. €
200 Mio. €
300 Mio. €
400 Mio. €
500 Mio. €
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandsarten bis zum Haushaltsjahr 2021:
Haushaltssanierungsplan 2012
Finanzprojektion 2012 - 2021
33
Gesamtergebnisplannachrichtlich:
Plan 2011Plan2012
Plan2013
Plan2014
Plan2015
€ % € % € % € % €
1 Steuern und ähnliche Abgaben (Summe) 40 96.102.660 8,0 103.761.000 4,3 108.219.000 4,0 112.591.000 3,9 116.960.000Grundsteuer B 16.906.000 2,0 17.244.000 2,4 17.658.000 1,9 17.994.000 1,9 18.336.000Grundsteuer A 73.660 1,8 75.000 2,4 77.000 1,9 78.000 1,9 79.000Gewerbesteuer 34.450.000 11,9 38.550.000 4,0 40.092.000 4,2 41.776.000 3,9 43.405.000Einkommensteueranteil 34.918.000 8,3 37.800.000 6,2 40.144.000 5,5 42.352.000 5,3 44.597.000Umsatzsteueranteil 4.157.500 7,2 4.457.000 3,5 4.613.000 3,1 4.756.000 3,2 4.908.000Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen 5.597.500 0,7 5.635.000 0,0 5.635.000 0,0 5.635.000 0,0 5.635.000
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 41 29.014.525 -15,8 24.437.622 9,9 26.864.217 -7,9 24.729.006 -7,3 22.931.589Schlüsselzuweisungen 64.550.000 10,0 71.007.390 10,2 78.272.762 5,2 82.343.000 4,4 85.966.000
Stärkungspakt 2.436.000 4.292.000 11.600.000 0,0 11.600.0003 Sonstige Transfererträge 42 817.200 129,3 1.874.200 0,0 1.874.200 0,0 1.874.200 0,0 1.874.2004 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 43 55.860.140 7,7 60.146.816 0,4 60.384.984 0,3 60.563.370 -0,3 60.407.2055 Privatrechtliche Leistungsentgelte 441-445 3.951.835 27,2 5.028.045 -5,0 4.778.045 0,0 4.778.045 0,0 4.778.0456 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 448 6.145.665 14,8 7.056.468 -11,2 6.263.414 0,0 6.263.414 0,0 6.263.4147 Sonstige ordentliche Erträge 45 12.328.733 -1,1 12.189.616 0,0 12.185.400 0,0 12.184.450 0,0 12.184.4508 Aktivierte Eigenleistungen 4711 2.313.195 -11,4 2.050.250 0,0 2.050.250 0,0 2.050.250 0,0 2.050.2509 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0
10 Ordentliche Erträge 271.083.953 7,0 289.987.407 5,2 305.184.272 4,5 318.976.735 1,9 325.015.153
11 Personalaufwendungen 50 65.845.688 0,7 66.306.478 7,5 71.289.126 1,2 72.155.248 1,4 73.156.39912 Versorgungsaufwendungen 51 5.265.824 2,9 5.416.922 0,2 5.429.645 2,0 5.538.030 2,0 5.648.58313 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52 55.348.300 9,9 60.854.153 13,3 68.945.199 -2,8 66.999.098 -3,6 64.573.75414 Bilanzielle Abschreibungen 57 25.492.852 20,6 30.733.569 -3,9 29.542.220 -1,8 29.011.579 0,2 29.082.57215 Transferaufwendungen ohne ... 53 42.542.847 -22,9 32.804.036 -7,5 30.351.923 -1,4 29.921.429 0,2 29.980.010
Abwasserabgabe 8.505.071 7,3 9.129.708 2,5 9.357.951 2,5 9.591.899 2,5 9.831.697Gewerbesteuerumlage 5.130.000 11,9 5.740.000 4,0 5.970.000 4,2 6.220.000 3,9 6.460.000Beteiligungsanteil Optionskommune 0 9.301.000 27,6 11.872.000 4,7 12.429.000 0,6 12.502.000Kreisumlage 72.000.000 8,8 78.337.000 -2,3 76.561.000 -4,2 73.370.000 -0,9 72.735.000
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 54 32.160.195 2,6 33.008.979 -3,5 31.837.912 -0,1 31.802.921 0,2 31.873.263
17 Ordentliche Aufwendungen 312.290.777 6,2 331.631.845 2,9 341.156.976 -1,2 337.039.204 -0,4 335.843.278
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -41.206.824 -41.644.438 -35.972.704 -18.062.469 -10.828.125
19 Finanzerträge 46 2.017.180 17,5 2.371.168 -2,8 2.305.737 -1,8 2.264.697 -6,0 2.128.25720 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 55 16.714.441 6,3 17.760.454 12,4 19.969.001 9,3 21.819.118 0,8 22.002.062
21 Finanzergebnis -14.697.261 4,7 -15.389.286 14,8 -17.663.264 10,7 -19.554.421 1,6 -19.873.805
22 Ordentliches Ergebnis -55.904.085 2,0 -57.033.724 -6,0 -53.635.968 -29,9 -37.616.890 -18,4 -30.701.930
25 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0
26 Jahresergebnis -55.904.085 2,0 -57.033.724 -6,0 -53.635.968 -29,9 -37.616.890 -18,4 -30.701.930
Haushaltssanierungsplan 2012
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Gesamtergebnisplan Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021% € % € % € % € % € % €
1 Steuern und ähnliche Abgaben (Summe) 40 121.243.340 123.995.150 126.841.051 129.784.780 132.830.233 135.981.468Grundsteuer B 1,80 18.666.048 0,24 18.710.287 0,24 18.754.630 0,24 18.799.078 0,24 18.843.632 0,24 18.888.292Grundsteuer A 1,80 80.422 1,25 81.426 1,25 82.442 1,25 83.471 1,25 84.512 1,25 85.567Gewerbesteuer 3,40 44.880.770 4,31 46.814.234 4,31 48.830.991 4,31 50.934.630 4,31 53.128.894 4,31 55.417.686Einkommensteueranteil 5,20 46.916.044 1,42 47.580.375 1,42 48.254.113 1,42 48.937.392 1,42 49.630.345 1,42 50.333.111Umsatzsteueranteil 3,20 5.065.056 0,60 5.095.446 0,60 5.126.019 0,60 5.156.775 0,60 5.187.716 0,60 5.218.842Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen 0,00 5.635.000 1,39 5.713.383 1,39 5.792.856 1,39 5.873.435 1,39 5.955.134 1,39 6.037.970
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 41 0,00 22.931.589 0,00 22.931.589 0,00 22.931.589 0,00 22.931.589 0,00 22.931.589 0,00 22.931.589Schlüsselzuweisungen 4,40 89.748.504 2,28 91.794.770 2,28 93.887.691 2,28 96.028.330 2,28 98.217.776 2,28 100.457.141
Stärkungspakt 11.600.000 11.600.000 11.600.000 9.280.000 7.424.0003 Sonstige Transfererträge 42 0,00 1.874.200 0,00 1.874.200 0,00 1.874.200 0,00 1.874.200 0,00 1.874.200 0,00 1.874.2004 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 43 0,50 60.709.241 0,50 61.012.787 0,50 61.317.851 0,50 61.624.440 0,50 61.932.563 0,50 62.242.2255 Privatrechtliche Leistungsentgelte 441-445 0,00 4.778.045 0,00 4.778.045 0,00 4.778.045 0,00 4.778.045 0,00 4.778.045 0,00 4.778.0456 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 448 0,00 6.263.414 0,00 6.263.414 0,00 6.263.414 0,00 6.263.414 0,00 6.263.414 0,00 6.263.4147 Sonstige ordentliche Erträge 45 0,00 12.184.450 0,00 12.184.450 0,00 12.184.450 0,00 12.184.450 0,00 12.184.450 0,00 12.184.4508 Aktivierte Eigenleistungen 4711 0,00 2.050.250 0,00 2.050.250 0,00 2.050.250 0,00 2.050.250 0,00 2.050.250 0,00 2.050.2509 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0
10 Ordentliche Erträge 333.383.033 1,53 338.484.655 1,55 343.728.541 0,89 346.799.499 1,06 350.486.520 -0,49 348.762.783
11 Personalaufwendungen 50 1,9 74.541.622 1,88 75.946.339 1,98 77.449.133 1,98 78.981.882 1,98 80.545.183 1,98 82.139.64912 Versorgungsaufwendungen 51 2,0 5.761.346 2,00 5.876.365 2,00 5.993.685 2,00 6.113.350 2,00 6.235.410 2,00 6.359.91013 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52 1,0 65.219.492 1,00 65.871.686 1,00 66.530.403 1,00 67.195.707 1,00 67.867.664 1,00 68.546.34114 Bilanzielle Abschreibungen 57 0,5 29.227.985 0,50 29.374.125 0,50 29.520.995 0,50 29.668.600 0,50 29.816.943 0,50 29.966.02815 Transferaufwendungen ohne ... 53 0,3 30.069.950 0,30 30.160.160 0,30 30.250.640 0,30 30.341.392 0,30 30.432.416 0,30 30.523.714
Abwasserabgabe 2,5 10.077.489 2,50 10.329.427 2,50 10.587.662 2,50 10.852.354 2,50 11.123.663 2,50 11.401.754Gewerbesteuerumlage 3,4 6.679.640 4,31 6.967.399 4,31 7.267.554 4,31 7.580.641 4,31 3.953.607 4,31 4.123.929Beteiligungsanteil Optionskommune 12.752.000 2,00 13.007.000 2,00 13.267.000 2,00 13.532.000 2,00 13.803.000 2,00 14.079.000Kreisumlage 73.775.000 1,43 74.831.000 1,44 75.905.000 1,44 76.996.000 1,44 78.106.000 1,44 79.233.000
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 54 1,0 32.191.996 1,00 32.513.916 1,00 32.839.055 1,00 33.167.445 1,00 33.499.120 1,00 33.834.111
17 Ordentliche Aufwendungen 340.296.519 1,35 344.877.416 1,37 349.611.129 1,38 354.429.372 0,27 355.383.007 1,36 360.207.436
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -6.913.486 -6.392.761 -5.882.588 -7.629.873 -4.896.487 -11.444.653
19 Finanzerträge 46 0,0 2.128.257 0,00 2.128.257 0,00 2.128.257 0,00 2.128.257 0,00 2.128.257 0,00 2.128.25720 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 55 2,0 22.442.103 2,00 22.890.945 2,00 23.348.764 2,00 23.815.739 2,00 24.292.054 2,00 24.777.895
21 Finanzergebnis -20.313.846 2,21 -20.762.688 2,21 -21.220.507 2,20 -21.687.482 2,20 -22.163.797 2,19 -22.649.638
22 Ordentliches Ergebnis -27.227.333 -0,26 -27.155.449 -0,19 -27.103.095 8,17 -29.317.356 -7,70 -27.060.285 25,99 -34.094.292
25 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
26 Jahresergebnis -27.227.333 -0,26 -27.155.449 -0,19 -27.103.095 8,17 -29.317.356 -7,70 -27.060.285 25,99 -34.094.292
Haushaltssanierungsplan 2012
Maßnahmen zur Haushaltssanierung
35
4 Maßnahmen zur Haushaltssanierung
4.1 Vorgehen bei der Erarbeitung des HSP
Die Finanzprojektion für die Jahre 2012 bis 2021, die im Abschnitt 3 mit den jeweiligen Pa-rametern für die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten dargestellt worden ist, weist folgende negative Jahresergebnisse für die Jahre 2018 und 2021 aus:
2018: -27,10 Mio. €
2021: -34,09 Mio. €
59,5 57,9
49,2
42,338,8 38,8 38,7 38,6
34,5 34,1
53,637,6
30,7 27,2 27,2 27,6 27,022,9
34,1
57,0
45,8
30,2
23,320,2 18,6 17,0 17,6 18,2 18,9
0,0 Mio. €
10,0 Mio. €
20,0 Mio. €
30,0 Mio. €
40,0 Mio. €
50,0 Mio. €
60,0 Mio. €
70,0 Mio. €
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Bruttobetrachtung Stärkungspakt Nettobetrachtung
„Bruttobetrachtung“
Unterstellt:Kreisumlagebedarf 2012: 372 Mio. €Beteiligungsanteil 2012: 41,7Mio. €Stand: 06.03.2012Stärkungspaktmittel: 11,6 Mio. €Stand: 30.05.2012
Bruttobetrachtung:Personal- und Versorgungsaufwand + 2%Sach- und Dienstleistungsaufwand + 1%
Nettobetrachtung:Personal- und Versorgungsaufwand +0,75%Sach- und Dienstleistungsaufwand + 0,5%Stadt Recklinghausen Fachbereich Finanzen /
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Christoph Tesche
Spätestens in den Haushaltsjahren 2018 (mit Landeshilfen) bzw. 2021 (ohne Landeshilfen) ist der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NW zu erreichen.
Haushaltssanierungsplan 2012
36
Ein derartiges Konsolidierungsvolumen kann nicht ausschließlich über Aufwandsreduzierungen erbracht werden, ohne in erheblichem Umfang Strukturen insbesondere in sozial-, kultur-, bildungs- und sportpolitischen Lebensbereichen der Stadt zu zerschlagen.
Bisher war es erkennbarer politischer Wille, eine solche Zerschlagung von Strukturen möglichst zu vermeiden. Nach der Finanzprojektion 2012-2021 weist der städtische Haushalt im Jahr 2018 Gesamt-aufwendungen von rd. 373 Mio. € und im Jahr 2021 von rd. 385 Mio. € auf. Dies würde bei ausschließlicher Konsolidierung über die Aufwandsseite eine Einsparquote von 7,5% (2018) bzw. 9,0 % (2021) bei allen Aufwandspositionen bedeuten, unabhängig davon, inwieweit sie überhaupt beeinflussbares Potential enthalten. Blendet man die Positionen aus, die seitens der Stadt Recklinghausen nicht eigenverant-wortlich beeinflussbar sind oder die als Gebührenhaushalt eine Kostendeckung von 100% aufweisen (eine Aufwandsreduzierung würde somit betragsgleich die Erträge verringern und damit keinen Konsolidierungseffekt bringen), ergibt sich folgendes grundsätzlich steuerbare Aufwandsvolumen für mögliche Einsparungen für das Jahr 2018 (gerundete Werte): 373,0 Mio. € Gesamtaufwendungen ./. 75,9 Mio. € Kreisumlage ./. 2,0 Mio. € ÖPNV-Umlage ./. 12,3 Mio. € Beteiligungsanteil Optionskommune ./. 7,3 Mio. € Gewerbesteuerumlage ./. 23,4 Mio. € Zinsaufwendungen abhängig vom Kapital- bzw. Geldmarkt ./. 46,0 Mio. € Gebührenhaushalte mit 100% Kostendeckung
= 206,1 Mio. € maximal steuerbares Aufwandsvolumen Legt man diese Zahlen zu Grunde, würde eine ausschließliche Konsolidierung über die Auf-wandsseite eine Kürzung aller übrigen, steuerbaren Aufwandspositionen um rd. 13% im Jahr 2018 bedeuten, und zwar sowohl für pflichtige als auch für freiwillige Leistungen. Zudem sind die zahlreichen, in den Vorjahren seit 1999 intensiv verfolgten und umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, die bereits ein erhebliches Sparpotential abgegriffen haben und das nun verbliebene Potential deutlich reduzieren.
Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass allein Reduzierungen auf der Auf-wandsseite die o. g. Lücke für die Jahre 2018 und 2021 nicht zu schließen vermögen. Der Haushaltsausgleich wird nur durch ein ausgewogenes Inei-nandergreifen von Konsolidierungsmaßnahmen, die auf Aufwandsreduzie-rungen und Ertragssteigerungen abzielen, erreicht werden können. Es ist daher das Ziel, die ausgewiesenen Haushaltslücken für die Jahre 2018 und 2021 etwa hälftig durch Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen zu schließen.
Richtschnur für die zu beschließenden Konsolidierungsmaßnahmen muss daher sein, einerseits bei Einsparungen auf der Aufwandsseite bis an die Grenze des Vertretbaren zu gehen, andererseits auf der Ertragsseite, bspw. bei der Erhöhung von Steuern oder Gebühren, ebenso an die für den Bürger zumutbare Grenze heranzugehen, diese aber nicht zu überschreiten.
Haushaltssanierungsplan 2012
37
Dabei sind alle Aufgaben- und Produktbereiche in die Überprüfung und Benennung von Konsolidierungspotentialen einzubeziehen. Es ist zwingend geboten, auch beste-hende Leistungen und Standards in Frage zu stellen. Dies gilt sowohl für die Leis-tungsbereiche, die freiwillige Aufgaben wahrnehmen, als auch für die Bereiche, die gesetzlich vorgegebene pflichtige Leistungen erbringen. Bei den letztgenannten Berei-chen ist der Leistungsstandard (das „Wie“) zu hinterfragen. Bei den ausschließlich oder teilweise auf freiwilliger Basis erbrachten Leistungen sind die Leistungen als solche (das „Ob“) und der Ausführungsstandard (das „Wie) zu überprüfen. Die Konsolidierungsmaßnahmen müssen grundsätzlich auch alle städtischen Beteiligungen einbeziehen, um Möglichkeiten zur Zuschussreduzierung oder zur angemessenen Gewinn-abführung für den kommunalen Haushalt auszuschöpfen. § 6 Abs. 2 Nr. 3 Stärkungspaktge-setz sieht die Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche der Gemeinde aus-drücklich vor. Insofern sind auch auf die Beteiligungen die zuvor beschriebenen Maßstäbe zur Erschließung von Konsolidierungspotentialen anzuwenden.
4.2 Beratung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
§ 9 Stärkungspaktgesetz eröffnet die Möglichkeit, dass sich die am Stärkungspakt teilneh-menden Kommunen bei der Erarbeitung und Umsetzung des HSP von der Gemeindeprü-fungsanstalt (GPA) unterstützen lassen. Die Stadt Recklinghausen hat von dieser Möglich-keit Gebrauch gemacht und die Beratung der GPA bei der Erarbeitung des HSP in Anspruch genommen. Ein erstes Vorgespräch dazu wurde bereits im Vorfeld einer möglichen Teilnah-me am Stärkungspakt im März 2012 geführt. Die eigentliche inhaltliche Beratungstätigkeit begann am 11.06.2012 und erstreckte sich im wesentlichen auf die folgenden Punkte:
- Auswertung und Plausibilitätsprüfung des von der Stadt erarbeiteten Personalkonso-lidierungskonzeptes,
- Auswertung des städtischen Haushaltes (ABC-Analyse, Szenarioberechnungen), - Beratung zur weiteren Vorgehensweise zur Einführung eines elektronischen Doku-
mentenmanagementsystems, - Themenfelder der Sanierungsplanung aus bisherigen Beratungsprojekten der GPA, - Bereitstellung eines Kommunalprofils Recklinghausen.
Anregungen und Hinweise der GPA wurden geprüft und ggf. in den HSP übernommen.
Haushaltssanierungsplan 2012
38
4.3 Auswirkungen der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen
Entsprechend der nachfolgenden Beschreibung und Zusammenstellung der einzelnen Kon-solidierungsmaßnahmen sind deren haushaltswirksame Effekte noch einmal in der Übersicht dargestellt, unter der Voraussetzung, dass alle Maßnahmen beschlossen und zeitgerecht umgesetzt werden:
Haushalts-Jahresergebnis vor HSP-Maßnahmen
bereitsberücksichtigt:
jahr(=
Finanzprojektion) Stärkungspaktmittel
2012 - 57.033.724 € 2.436.000 € - € - 57.033.724 € 2013 - 53.635.968 € 4.292.000 € 12.501.899 € - 41.134.069 € 2014 - 37.616.890 € 11.600.000 € 15.454.092 € - 22.162.798 € 2015 - 30.701.930 € 11.600.000 € 20.567.033 € - 10.134.897 € 2016 - 27.227.333 € 11.600.000 € 22.515.537 € - 4.711.796 € 2017 - 27.155.449 € 11.600.000 € 26.310.682 € - 844.767 € 2018 - 27.103.095 € 11.600.000 € 27.789.543 € 686.448 € 2019 - 29.317.356 € 9.280.000 € 29.772.025 € 454.669 € 2020 - 27.060.285 € 7.424.000 € 31.801.668 € 4.741.383 € 2021 - 34.094.292 € - € 34.923.278 € 828.986 €
Verbesserung durch HSP-Maßnahmen
Jahresergebnis nach HSP-
Maßnahmen
4.4 Voraussichtliche Eigenkapitalentwicklung nach HSP
422378
351
282
226
169128
106 96 91 90 91 92 96 97
43,9
26,8
69,2
55,9
57,0
41,1
22,210,1 4,7 0,9
-0,9 -0,4 -4,7 -0,8
-50 Mio. €
0 Mio. €
50 Mio. €
100 Mio. €
150 Mio. €
200 Mio. €
250 Mio. €
300 Mio. €
350 Mio. €
400 Mio. €
450 Mio. €
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Erwartete Überschüsse
Haushaltssanierungsplan 2012
Maßnahmen zur Haushaltssanierung
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2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
1 Steuern und ähnliche Abgaben 40 103.761.000 2.955.400 4.583.700 9.567.100 9.858.600 12.774.900 13.037.000 13.309.100 13.577.100 15.358.200
2 Zuw endungen und allgmeine Umlagen 41 95.445.012 1.203.900 2.776.400 2.942.600 2.869.500 2.957.100 2.987.700 3.018.300 3.048.900 3.079.700
3 Sonstige Transfererträge 42 1.874.200
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 43 60.146.816 1.428.750 1.986.222 2.346.731 2.461.784 2.563.624 2.660.135 2.734.569 2.805.575 2.865.809
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 441-445 5.028.045 172.000 172.000 172.000 172.000 204.000 204.000 204.000 204.000 204.000
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 448 7.056.468 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
7 Sonstige ordentliche Erträge 45 12.189.616 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000
8 Aktivierte Eigenleistungen 4711 2.050.250
9 Bestandsveränderungen
10 Ordentliche Erträge 287.551.407 5.930.050 9.688.322 15.198.431 15.531.884 18.669.624 19.058.835 19.435.969 19.805.575 21.677.709
11 Personalaufw endungen 50 66.306.478
12 Versorgungsaufw endungen 51 5.416.922
13 Aufw endungen für Sach- u. Dienstleistungen 52 60.854.153 1.199.459 2.031.513 2.298.142 2.657.362 2.654.761 2.611.012 3.146.267 3.638.525 3.839.787
14 Bilanzielle Abschreibungen 57 30.733.569 608.000 -55.800 -623.000 -317.000 -318.000 -320.000 -322.000 -323.000 -325.000
15 Transferaufw endungen 53 135.311.744 225.897 157.397 161.950 139.281 142.287 118.686 110.779 88.558 77.972
16 Sonstige ordentliche Aufw endungen 54 33.008.979 -413.682 -2.157.690 -3.005.340 -3.308.340 -3.910.340 -4.111.340 -4.411.340 -4.611.340 -4.909.340
17 Ordentliche Aufw endungen 331.631.845 6.539.674 5.585.420 4.941.752 6.231.303 6.598.708 7.398.358 8.713.706 10.112.743 11.153.419
18 Ergebnis der laufenden Verw altungstätigkeit -44.080.438 12.469.724 15.273.742 20.140.183 21.763.187 25.268.332 26.457.193 28.149.675 29.918.318 32.831.128
19 Finanzerträge 46 2.371.168 0 0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
20 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen 55 17.760.454 32.175 180.350 426.850 702.350 992.350 1.282.350 1.572.350 1.833.350 2.042.150
21 Finanzergebnis -15.389.286 32.175 180.350 426.850 752.350 1.042.350 1.332.350 1.622.350 1.883.350 2.092.150
22 Ordentliches Ergebnis -59.469.724 12.501.899 15.454.092 20.567.033 22.515.537 26.310.682 27.789.543 29.772.025 31.801.668 34.923.278
23 Außerordentliche Erträge 0
24 Außerordentliche Aufw endungen 0
25 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
26 Ergebnis -59.469.724 12.501.899 15.454.092 20.567.033 22.515.537 26.310.682 27.789.543 29.772.025 31.801.668 34.923.278
27 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28 Aufw endungen aus internen Leistungsbez.
29 Jahresergebnis (=Einsparung) -59.469.724 12.501.899 15.454.092 20.567.033 22.515.537 26.310.682 27.789.543 29.772.025 31.801.668 34.923.278
Gesamtdarstellung der Maßnahmen aus dem HSP 2012
Ertrags- und Aufw andsarten Ansatz 2012G e p l a n t e K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e (Meilensteine)
9.100.000 10.190.000 11.320.000 12.470.0004.920.000 5.610.000 6.110.000 7.060.000 8.030.000
Haushaltssanierungsplan 2012
40
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
1 Steuern und ähnliche Abgaben 40 111.174.400 117.174.700 126.527.100 131.101.940 136.770.050 139.878.051 143.093.880 146.407.333 151.339.668
2 Zuw endungen und allgmeine Umlagen 41 110.632.879 121.448.406 123.440.189 127.149.593 129.283.459 131.406.980 131.258.219 131.622.265 126.468.430
3 Sonstige Transfererträge 42 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200 1.874.200
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 43 61.813.734 62.549.592 62.753.936 63.171.025 63.576.411 63.977.986 64.359.009 64.738.138 65.108.034
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 441-445 4.950.045 4.950.045 4.950.045 4.950.045 4.982.045 4.982.045 4.982.045 4.982.045 4.982.045
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 448 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414 6.313.414
7 Sonstige ordentliche Erträge 45 12.305.400 12.304.450 12.304.450 12.304.450 12.304.450 12.304.450 12.304.450 12.304.450 12.304.450
8 Aktivierte Eigenleistungen 4711 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250 2.050.250
9 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10 Ordentliche Erträge 311.114.322 328.665.057 340.213.584 348.914.917 357.154.279 362.787.376 366.235.468 370.292.095 370.440.492
11 Personalaufw endungen 50
12 Versorgungsaufw endungen 51
13 Aufw endungen für Sach- u. Dienstleistungen 52 67.745.740 64.967.585 62.275.612 62.562.130 63.216.925 63.919.391 64.049.440 64.229.139 64.706.554
14 Bilanzielle Abschreibungen 57 28.934.220 29.067.379 29.705.572 29.544.985 29.692.125 29.840.995 29.990.600 30.139.943 30.291.028
15 Transferaufw endungen 53 133.886.977 131.374.931 131.346.757 133.214.798 135.152.698 137.159.171 139.191.608 137.330.129 139.283.425
16 Sonstige ordentliche Aufw endungen 54 32.251.594 33.960.611 34.878.603 35.500.336 36.424.256 36.950.395 37.578.785 38.110.460 38.743.451
17 Ordentliche Aufw endungen 334.617.302 331.453.784 330.901.526 334.065.216 338.278.708 342.212.771 345.715.666 345.270.264 349.054.017
18 Ergebnis der laufenden Verw altungstätigkeit -23.502.980 -2.788.727 9.312.058 14.849.701 18.875.571 20.574.605 20.519.802 25.021.831 21.386.475
19 Finanzerträge 2.305.737 2.264.697 2.128.257 2.178.257 2.178.257 2.178.257 2.178.257 2.178.257 2.178.257
20 Zinsen und sonstige Finanzaufw endungen 19.936.826 21.638.768 21.575.212 21.739.753 21.898.595 22.066.414 22.243.389 22.458.704 22.735.745
21 Finanzergebnis -17.631.089 -19.374.071 -19.446.955 -19.561.496 -19.720.338 -19.888.157 -20.065.132 -20.280.447 -20.557.488
29 Jahresergebnis nach HSP -41.134.069 -22.162.798 -10.134.897 -4.711.796 -844.767 686.448 454.669 4.741.383 828.986
74.342.818 74.905.232 75.460.593 76.029.55971.798.771 72.083.278 72.694.982 73.242.968 73.792.704
Ertrags- und Aufw andsartenErrechnete Jahresergebnisse nach HSP
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
A.01 allePersonal- und Versorgungsaufwand
4.920.000 5.610.000 6.110.000 7.060.000 8.030.000 9.100.000 10.190.000 11.320.000 12.470.000
A.02 18 Bauunterhaltung 400.000 600.000 800.000 1.000.000 800.000 600.000 600.000 600.000 500.000
A.03 versch.Unterhaltungsaufwand KSR
90.000 180.000 270.000 360.000 450.000 540.000 590.000 640.000 690.000
A.04 10 GKD-Umlage 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000
A.05 versch. Zuschüsse an Dritte 126.897 227.397 292.950 306.281 325.287 338.686 347.779 362.558 368.972
A.06 20Zuschüsse an Beteiligungen
310.000 260.000 210.000 210.000 210.000 210.000 210.000 210.000 210.000
A.07 alleSach- und Dienstleistungs-aufwendungen
111.000 140.000 168.000 195.000 219.000 242.000
A.08 versch.Korrektur bilanzieller Buchwerte
A.09 51Einsparungen FB Kinder, Jugend und Familie
130.008 136.050 157.350 157.350 157.350 157.350 157.350 157.350 157.350
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
A.10 15 Stadtmarketing 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
A.11 10 DMS -214.131 -212.501 -274.822 -336.602 -278.203 -279.952 -271.697 -273.439 -265.177
A.12 30 Sachaufwand Rat 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500
A.13 40Betriebsoptimierung Bäder
A.14 51/62Aufwendungen für Festwerte
165.000 165.000 165.000 165.000 165.000 165.000 165.000 165.000 165.000
A.15 62Optimierung Plotmanagement
6.474 6.474 6.474 6.474 6.474 6.474 6.474 6.474
A.16 30 Fraktionszuwendungen 1.000 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200
A.17 30 Verringerung des Rates 8.300 8.300 8.300 8.300 8.300 8.300 8.300 8.300
A.18 62 Software-Servicevertrag 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
A.19 20 Krankenhausumlage 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
A.20 40Reduzierung Schulstandorte
400.000 800.000 1.000.000
A.21 18Optimierung Gebäudeinfrastruktur
10.000 32.400 32.400 32.400 32.400 62.400 92.400 92.400 92.400
A.22 20alt:Kreisumlage
A.23 50Beteiligungssatzung Optionskommune
360.000 870.000 900.000 920.000 940.000 950.000 970.000 990.000 1.010.000
A.24 20 ÖPNV-Umlage -111.000 -210.000 -221.000 -237.000 -253.000 -270.000 -287.000 -304.000 -321.000
A.25 alleSonstige ordentliche Aufwendungen
57.000 115.000 174.000 234.000 294.000 356.000
A.26 alle Fortbildung 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000
A.27 20Zinsersparnis Stärkungspaktmittel
32.175 180.350 426.850 702.350 992.350 1.282.350 1.572.350 1.833.350 2.042.150
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
A.28 20Wertberichtigungen auf Forderungen
-600.000 -700.000 -1.300.000 -1.400.000 -1.800.000 -1.800.000 -1.900.000 -1.900.000 -2.000.000
A.29 20Zinsen Darlehn Wohnungsgesellschaft
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
A.30 20Bilanzielle Abschreibungen
608.000 -55.800 -623.000 -317.000 -318.000 -320.000 -322.000 -323.000 -325.000
A.31 51Lfd. Aufwand U3-Ausbau
-45.000 -1.706.000 -1.966.000 -2.226.000 -2.486.000 -2.746.000 -3.006.000 -3.266.000 -3.526.000
A.32 50Asylbewerber-leistungsgesetz
-200.000 -220.000 -220.000 -240.000 -240.000 -260.000 -260.000 -280.000 -280.000
E.01 20 Grundsteuer A 13.400 13.700 25.100 25.600 29.900 30.000 30.100 30.100 30.200
E.02 20 Grundsteuer B 3.020.000 3.080.000 5.730.000 5.830.000 7.545.000 7.560.000 7.585.000 7.600.000 7.615.000
E.03 20 Gewerbesteuer -1.260.000 -180.000 2.280.000 2.410.000 3.592.000 3.819.000 4.047.000 4.282.000 6.030.000
E.04 20 Hundesteuer 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
E.05 20 Vergnügungssteuer 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000
E.06 62, 40 Parkgebühren 730.000 990.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000
E.07 20 Einkommensteueranteil 822.000 1.310.000 1.172.000 1.233.000 1.248.000 1.268.000 1.287.000 1.305.000 1.323.000
E.08 62 Winterdienstgebühr 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000
E.09 62Umlage Aufwand der Oberflächengewässer
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000
E.10 62Gebühr Entwässerungs-genehmigungen
100.000 102.500 105.063 107.689 110.381 113.141 113.141 113.141 113.141
E.11 40 Schulpauschale 100.000 200.000 300.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000
E.12 62Erhöhung Straßenbaubeiträge
2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000
E.13 61 Baulandmanagement 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
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E.14 31Überwachung im fließenden Verkehr
120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000
E.15 62 Gebühr Stadtgrundkarte 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800
E.16 62 Gebühr Vorkaufsrechte 1.250 1.281 1.313 1.346 1.380 1.414 1.414 1.414 1.414
E.17 62Gebühr Grundwasser-einleitungen
40.000 80.000 120.000 160.000 200.000 200.000 200.000 200.000
E.18 40 Sportpauschale 200.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
E.19 31Sondernutzungs-gebühren
40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
E.20 41Entgelte Theater und Konzerte
3.360 25.360 25.360 25.360 39.308 53.256 53.256
E.21 41 Entgelte Sternwarte 7.100 7.100 7.100 7.100 7.100 7.100 7.100 7.100 7.100
E.22 41 Entgelte VHS 6.086 12.325 18.719 25.273 31.990 38.876 45.934 53.168
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E.23 41 Entgelte Ikonenmuseum 4.560 4.560 4.560 4.560 4.560
E.24 41 Entgelte Kunsthalle 1.600 1.600 1.600 1.600 3.200 3.200 3.200
E.25 41 Entgelte Musikschule 32.000 32.000 32.000 32.000 64.000 64.000 64.000 64.000 64.000
E.26 41 Entgelte Bücherei 6.455 10.170 10.170 10.170 10.170 10.170 10.170 10.170
E.27 15 Erbbauzinsen, Pachten 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000
E.28 15UfergeldStadthafen
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
E.29 50Gebühren Wohnberechtigungs-scheine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
E.30 51 Lfd. Erträge U3-Ausbau 673.000 2.123.000 2.153.000 2.183.000 2.213.000 2.243.000 2.273.000 2.303.000 2.333.000
E.31 51 Elternbeiträge KiTa 37.600 78.000 119.000 161.000 207.000 252.000 302.000 350.000 401.000
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K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g eMaßnahmenübersicht
E.32 20Auflösung von Sonderposten
230.900 303.400 339.600 136.500 194.100 194.700 195.300 195.900 196.700
Summe der Konsolidierungsbeiträge 12.501.899 15.454.092 20.567.033 22.515.537 26.310.682 27.789.543 29.772.025 31.801.668 34.923.278
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Schnellübersicht
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5 Schnellübersicht
Nr. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahresergebnis
ohne Stärkungspakt-59,47 -57,93 -49,22 -42,30 -38,83 -38,76 -38,70 -38,60 -34,48 -34,09
Stärkungspaktmittel vom Land 2,44 4,29 11,60 11,60 11,60 11,60 11,60 9,28 7,42 0,00
Jahresergebnis
vor HSP-57,03 -53,64 -37,62 -30,70 -27,23 -27,16 -27,10 -29,32 -27,06 -34,09
Mio.€ Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Kategorie 1: Aufwandsreduzierungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen A.01 4,92 5,61 6,11 7,06 8,03 9,10 10,19 11,32 12,47
davon VV/Repräsentationen 0,02 0,05 0,19 0,23
Sach- und Dienstleistungen
Bauunterhaltung A.02 0,40 0,60 0,80 1,00 0,80 0,60 0,60 0,60 0,50
KSR A.03 0,09 0,18 0,27 0,36 0,45 0,54 0,59 0,64 0,69
GKD-Recklinghausen A.04 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27
Stadtmarketing A.10 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
FB 51 (nur Sach- und Dienstl.) A.09 0,09 0,09 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10
Sachaufwand Rat A.12 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Fraktionszuwendungen u. a. A.16 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Verringerung Ratsmandate A.17 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Betriebsoptimierung Bäder A.13
Plotmanagement A.15 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Servicevertrag A.18 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Reduzierung auf 0,5% A.07 0,11 0,14 0,17 0,20 0,22 0,24
Zuschüsse
� Beteiligungen A.06
- Stadtbetriebe 0,20 0,15 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10
- VCC 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
- Seniorenzentrum 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
� Freiwillige Zuschüsse A.05 0,14 0,24 0,31 0,33 0,35 0,36 0,36 0,38 0,38
Krankenhausumlage A.19 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10
Schließung Schulstandorte A.20
2 Standorte 2019 0,40 0,40 0,40
2 Standorte 2020 0,40 0,40
1 Standort 2021 0,20
Gebäudeinfrastuktur A.21
Friedrich-Ebert-Str 0,03 0,06 0,06 0,06
Fatz-Gebäude 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
ÜH Herner Str. 100 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Königschule
sonstige
Sonstige ordentl. Aufwendungen
FB 51 sonst. ordentl. Aufw. A.09 0,04 0,04 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Fortbildung A.26 0,18 0,18 0,18 0,18 0,18 0,18 0,18 0,18 0,18
Reduzierung auf 0,5% A.25 0,06 0,12 0,17 0,23 0,29 0,36
Beteiligungssatzung A.23 0,36 0,87 0,90 0,92 0,94 0,95 0,97 0,99 1,01
Geringw. Wirtschaftsgüter A.30 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Festwerte A.14
Verkehrsschilder 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Kinderspielplätze 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14 0,14
Zinsen Stärkungspaktmittel A.27 0,03 0,18 0,43 0,70 0,99 1,28 1,57 1,83 2,04
Zinsen Darlehn Wohnungsges. A.29 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Haushaltssanierungsplan 2012
50
Nr. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahresergebnis
ohne Stärkungspakt-59,47 -57,93 -49,22 -42,30 -38,83 -38,76 -38,70 -38,60 -34,48 -34,09
Stärkungspaktmittel vom Land 2,44 4,29 11,60 11,60 11,60 11,60 11,60 9,28 7,42 0,00
Jahresergebnis
vor HSP-57,03 -53,64 -37,62 -30,70 -27,23 -27,16 -27,10 -29,32 -27,06 -34,09
Mio.€ Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Kategorie 2: Mehraufwendungen und Aufwandsreduzierung mittels Gebührenanpassung etc.
ÖPNV-Umlage A.24 0,04 0,11 0,21 0,22 0,24 0,25 0,27 0,29 0,30 0,32
Umschichtung
SchulpauschaleE.11 -0,10 -0,20 -0,30 -0,40 -0,40 -0,40 -0,40 -0,40 -0,40
Umschichtung
SportpauschaleE.18 -0,20 -0,15 -0,15 -0,15 -0,15 -0,15 -0,15 -0,15 -0,15
Lfd. Aufwand
FB 51 U3-AusbauA.31 0,05 1,71 1,97 2,23 2,49 2,75 3,01 3,27 3,53
FB 51 U3-Ausbau
(LZ, Konnex-Mittel usw.)E.30 -0,67 -2,12 -2,15 -2,18 -2,21 -2,24 -2,27 -2,30 -2,33
DMS-Einführung A.11 0,21 0,21 0,28 0,34 0,28 0,28 0,27 0,27 0,27
Asylbewerberleistungsgesetz A.32 0,20 0,22 0,22 0,24 0,24 0,26 0,26 0,28 0,28
Erträge aus
Oberflächengewässerunterhaltg.E.09 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20
Erträge aus
EntwässerungsgenehmigungE.10 -0,10 -0,10 -0,11 -0,11 -0,11 -0,11 -0,11 -0,11 -0,11
Gebühren für
WohngeldberechtigungsscheineE.29 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01
Straßenbaubeitragssatzung E.12 0,00 0,00 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,01 -0,02
Winterdienstgebühr E.08 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50 -0,50
Gebühren für
Kultureinrichtungen
E.20
-
E.26
-0,04 -0,05 -0,07 -0,09 -0,14 -0,14 -0,17 -0,19 -0,20
Elternbeiträge Kita dynamisiert E.31 -0,04 -0,08 -0,12 -0,16 -0,21 -0,25 -0,30 -0,35 -0,40
Wertberichtigungen Forderungen A.28 0,60 0,70 1,30 1,40 1,80 1,80 1,90 1,90 2,00
Erträge aus
Auflösung von SonderpostenE.32 -0,23 -0,30 -0,34 -0,14 -0,19 -0,20 -0,20 -0,20 -0,20
Mehraufwand
Bilanzielle Abschreibungen
A.08
A.30-0,61 0,06 0,62 0,32 0,32 0,32 0,32 0,32 0,33
Summe Kategorie 2 0,04 -1,33 -0,61 0,66 0,81 1,25 1,46 1,73 1,92 2,20
Nachrichtlich:
In der Finanzplanung ist die
Maßnahme "Gewerbliche Mitte
Blumenthal" mit folgenden Beträgen
enthalten:
1,96 1,01 0,08
Hinweis:
In der Kategorie 2 sind Aufwendungen und Erträge gemischt dargestellt.
Rote Zahlen bedeuten Mehraufwand bzw. Minderertrag (Haushaltsbelastung).
Grüne Zahlen stehen für Minderaufwand bzw. Mehrertrag (Haushaltsentlastung).
Haushaltssanierungsplan 2012
51
Nr. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahresergebnis
ohne Stärkungspakt-59,47 -57,93 -49,22 -42,30 -38,83 -38,76 -38,70 -38,60 -34,48 -34,09
Stärkungspaktmittel vom Land 2,44 4,29 11,60 11,60 11,60 11,60 11,60 9,28 7,42 0,00
Jahresergebnis
vor HSP-57,03 -53,64 -37,62 -30,70 -27,23 -27,16 -27,10 -29,32 -27,06 -34,09
Mio.€ Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Kategorie 3: Ertragssteigerungen
Grundsteuer A E.01 0,01 0,01 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Grundsteuer B E.02 3,02 3,08 5,73 5,83 7,55 7,56 7,59 7,60 7,62
Gewerbesteuer E.03 1,74 1,82 3,78 3,91 5,09 5,32 5,55 5,78 6,03
Risikoabschlag Gewerbesteuer E.03 -3,00 -2,00 -1,50 -1,50 -1,50 -1,50 -1,50 -1,50 0,00
Hundesteuer E.04 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09
Vergnügungssteuer E.05 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27 0,27
Einkommensteueranteil E.07 0,82 1,31 1,17 1,23 1,25 1,27 1,29 1,31 1,32
Gebühren
Parkgebühren E.06
- Großparkplätze (3 auf 4 €) 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22
- übrige Parkpl. + 0,5 € 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
- Ausweitung Parkzeit 0,26 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52 0,52
- Parkraumbew. Schulen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Sondernutzungsgebühr E.19 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Verkehrsüberwachung E.14 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12
Stadtgrundkarte, Vorkaufsrechtbesch.E.15
E.160,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Grundwassereinleitung E.17 0,04 0,08 0,12 0,16 0,20 0,20 0,20 0,20
privatrechtl. Entgelte
Mieten, Erbbauzinsen E27 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12
Stadthafen E28 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
Baulandmanagement E.13 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Summe Kategorie 3 0,00 4,04 5,97 11,25 11,58 14,54 14,84 15,12 15,39 17,16
0,10 7,19 8,93 10,04 11,81 13,08 14,47 16,45 18,40 20,02
*) 0,2% 13,4% 23,7% 32,7% 43,4% 48,2% 53,4% 56,1% 68,0% 58,7%
0,04 -1,33 -0,61 0,66 0,81 1,25 1,46 1,73 1,92 2,20
*) 0,1% 2,5% 1,6% -2,1% -3,0% -4,6% -5,4% -5,9% -7,1% -6,5%
0,00 4,04 5,97 11,25 11,58 14,54 14,84 15,12 15,39 17,16
*) 0,0% 7,5% 15,9% 36,6% 42,5% 53,5% 54,8% 51,6% 56,9% 50,3%
Jahresergebnisnach Sanierungsplan
-57,0 -41,1 -22,1 -10,1 -4,7 -0,8 0,8 0,5 4,8 0,9
*) in v. H. des Jahresergebnisses vor HSP
Mehraufwendungen und
Aufwandsreduzierung mittels
Gebührenanpassung etc.
Aufwandsreduzierungen
Ertragssteigerungen
Zusammenfassung
Haushaltssanierungsplan 2012
52
6 Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
Ausgehend von der oben beschriebenen Festlegung, die notwendigen Maßnahmen zur Haushaltssanierung jeweils etwa hälftig durch Aufwandsreduzierungen und Ertragssteige-rungen zu erbringen, sind die Einzelmaßnahmen diesen beiden Kategorien zugeordnet wor-den. Im Folgenden werden zunächst die Maßnahmen, die zu Aufwandsreduzierungen füh-ren, und anschließend die Maßnahmen, die Ertragssteigerungen erbringen, dargestellt. Für jede Maßnahme ist ein gesondertes Maßnahmenblatt angelegt. Sofern notwendig, ist diesem Maßnahmenblatt eine ausführliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und der errechneten Beträge je Haushaltsjahr vorangestellt.
Haushaltssanierungsplan 2012
53
Haushaltssanierung:
Maßnahmen zur Reduzierung
der Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan 2012
54
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
10
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 Personalaufwand: 66.306.478 €
Haushaltsansatz 2012 Versorgungsaufwand: 5.416.922 €
Personal und Organisation
Ertrags-/
Aufwands-
art
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.01 Reduzierung Personal- und Versorgungsaufwand
Produkt
5011000 u. a.
verschiedene
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
8.030.000 €
4.920.000 € 9.100.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf den Baustein 1 des Haushaltssanierungsplanes wird verwiesen.
5.610.000 € 10.190.000 €
6.110.000 € 11.320.000 €
7.060.000 € 12.470.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
55
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stellen mit rd. 21% der ordentlichen Aufwen-dungen einen wesentlichen Aufwandsblock im städtischen Haushalt dar, so dass dieser Po-sition hohe Bedeutung im Zuge der Haushaltskonsolidierung zukommt. Auf der Grundlage einer differenzierten Altersstruktur- und Fluktuationsanalyse können konkrete Potentiale zur Haushaltssanierung ermittelt und in den Prozess einer aufgabenkritischen Betrachtung ein-gebracht werden. Im Baustein 1 ist das Konzept zur Konsolidierung der Personal- und Versorgungs-aufwendungen detailliert beschrieben.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.01 Reduzierung Personal- u. Versorgungsaufwand alle
Haushaltssanierungsplan 2012
56
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 118 001 18
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 3.521.955 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Auf die nachstehenden Ausführungen wird verwiesen.
600.000 € 600.000 €
800.000 € 600.000 €
1.000.000 € 500.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 800.000 €
400.000 € 600.000 €
Gebäudewirtschaft
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.02 Bauunterhaltung
Produkt
5211000/5211200
Haushaltssanierungsplan 2012
57
Um eine ordnungsgemäße, werterhaltende Bauunterhaltung sicherzustellen, wird in Literatur und Wissenschaft ein Mindestansatz von 1,2 % des Gebäudewertes als an-gemessen angesehen. Auf dieser Basis hat der FB 18 für 2013 sein Bauunterhal-tungsbudget in Höhe von rd. 4 Mio. € (bilanzieller Gesamtwert: ca. 330 Mio. €) an-gemeldet. Darin enthalten sind bereits Mittel für feste Wartungsverträge in Höhe von 300.000,00 bis 400.000,00 €. Auf Grund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre mit Mitteln des KP II (ab 2010) sowie aus dem Bereich der unterlassenen Instandhaltung (ab 2008) ist eine stufenweise, vorübergehende Absenkung des prozentualen Anteils in einer Bandbreite von 1,2 % auf bis zu 1,0 % vertretbar. Allerdings sollte diese Kür-zung auch mit dem Ziel verbunden werden, den Gebäudebestand mittelfristig zu-rückzufahren und somit wieder langfristig den o. g. Richtwert von 1,2 % zu erreichen.
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
€ € € € € € € € €
Bauunterhaltung alt 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000 4.300.000
Bauunterhaltung neu 3.900.000 3.700.000 3.500.000 3.300.000 3.500.000 3.700.000 3.700.000 3.700.000 3.800.000
400.000 600.000 800.000 1.000.000 800.000 600.000 600.000 600.000 500.000
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.02 Bauunterhaltung 001 – Innere Verwaltung
Haushaltssanierungsplan 2012
58
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 Gesamtaufwand KSR-Konten : 12.422.196 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Die geplanten Einsparungen wirken sich im Haushalt in erster Linie bei der Grün- und
Bauunterhaltung aus.
180.000 € 590.000 €
270.000 € 640.000 €
360.000 € 690.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 450.000 €
90.000 € 540.000 €
verschiedene
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
verschiedene
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.03 Reduzierung Aufwand gegenüber KSR
Produkt
5281333/5292333 u.a.
Haushaltssanierungsplan 2012
59
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) erbringt zum Einen Leistungen für durch Gebühren finanzierte Aufgabenbereiche (sog. ren-tierliche Bereiche, z. B. Abfallbeseitigung, Straßenreinigung). Zum Anderen erbringt sie auf der Grundlage von jährlich zu schließenden Kontrakten Leistungen für zahlreiche Fachberei-che der Verwaltung (sog. nicht-rentierlicher Bereich, z. B. Grünpflege auf Sport- und Spielflä-chen, Bauhof- und Transportleistungen). Diese erbrachten Leistungen werden als Sach- und Dienstleistungsaufwendungen gegenüber KSR im städtischen Haushalt abgebildet. Im Zuge der anstehenden Personalfluktuation, bspw. durch Ausscheiden von Mitarbeitern in den Ruhestand, soll durch ein Zusammenspiel von angemessener Produktivitätssteigerung und vertretbarer Standardabsenkung der Leistungen der Personalaufwand bei den KSR ver-ringert werden. Dies bewirkt entsprechende Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistun-gen gegenüber KSR im städtischen Haushalt. Bei der Berechnung der einzusparenden Aufwendungen werden allerdings die Einsparun-gen, die sich durch die Personalfluktuation ergeben können, nicht in voller Höhe als Konsoli-dierung berücksichtigt, sondern mit einem durchschnittlichen Wert von 39%, da nicht davon auszugehen ist, dass jede frei werdende Stelle bei den KSR auf Grund der z. T. fachspezifi-schen Ausbildung ersatzlos eingespart werden kann.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.03 Reduzierung Aufwand gegenüber KSR verschiedene
Haushaltssanierungsplan 2012
60
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 114 003 10
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 1.438.470 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Aus der mittelfristigen Finanzplanung der GKD Recklinghausen ergeben sich
Kosteneinsparungen, die anteilig für die Stadt Recklinghausen eine jährliche
Aufwandsreduzierung von 270 T€ bedeutet.
270.000 € 270.000 €
270.000 € 270.000 €
270.000 € 270.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
270.000 €
270.000 € 270.000 €
Personal und Organisation
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sach- und
Dienstleistungsaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.04 GKD-Umlage
Produkt
5293 000
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
61
Beitrag der GKD zum StärkungspaktStand: 18.06.2012
Maßnahmen Bemerkungen
Betrag 2012 Betrag ab 2013 Betrag 2012 Betrag ab 2013
Preissenkung EVB-IT-Verträge 670.000 € 670.000 € 90.000 € 90.000 € Volumen RE EVB-IT-Verträge ca. 900.000 €
Nichtbesetzung Stelle EG 11 im GTIS-Bereich 45.290 € 90.580 € 8.605 € 17.210 €
Preisreduzierung Netze 67.420 € 67.420 € 12.810 € 12.810 €
Vorauszahlung auf Überschüsse 520.000 € 780.000 € 98.800 € 148.200 €
Auszahlung Eigenkapital 198.473 € 0 € 37.710 € 0 €
Rückzahlung von Entwicklungskosten 130.000 € 0 € 24.700 € 0 €
Einhaltung des Entwicklungskostenbudgets sehr
unterschiedlich (mal Überschüsse, mal
Nachforderungen) - sollte nicht berücksichtigt
werden
SUMME 1.631.183 € 1.608.000 € 272.625 € 268.220 €
Gesamt GKD Anteil Stadt RE
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
62
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
diverse
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.05 Zuschüsse an Dritte (außer Beteiligungen)
Produkt
53 …
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
325.287 €
126.897 € 338.686 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die Ausführungen auf der folgenden Seite wird verwiesen.
227.397 € 347.779 €
292.950 € 362.558 €
306.281 € 368.972 €
Haushaltssanierungsplan 2012
63
Die Zuschüsse an Dritte (außer Beteiligungen) sind in der Regel freiwillige Aufwendungen. Diese sollen generell ab 2013 um 2,5% gesenkt werden und ab 2018 auf dem dann erreich-ten Niveau (6 x 2,5% = 15%) stabil gehalten werden.
Verwendungszweck/EmpfängerLandes- / Bundeszuschuss?
Allgemeine HinweiseAusgangswert
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
FB 15Kleingärtner: 2,5% Absenkung
(Basis: Ansatz 2012)- 43.508 € 1.080 € 2.170 € 3.260 € 4.350 € 5.430 € 6.520 € 6.520 € 6.520 € 6.520 €
FB 20Verbraucherberatung: 2,5% Absenkung
(Basis: Ansatz 2014)
LZ in Höhe des städt.
Zuschusses, sonst Spenden110.000 € - - 2.750 € 5.500 € 8.250 € 11.000 € 13.750 € 16.500 € 16.500 €
Aktiver Tierschutz e. V. Recklinghausen 3.000 €
Tierheim und Tierschutz
Recklinghausen e. V.
Der Zuschuss ist gekoppelt an
den bestehenden
Unterbringungsvertrag für
Fundtiere. Die Verringerung
des Zuschusses erfolgt aus
Gründen der
Haushaltssanierung.
134.910 € 3.000 € 6.000 € 9.000 € 12.000 € 15.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 €
an Caritasverband für Raphaelschule
Hinweis: Anpassung Vertrag, im Falle
Übernahme durch Stadt keine
Zuschussreduzierung sinnvoll
kein freiwilliger Zuschuss/
gesetzliche Verpflichtung zur
"Vorhaltung" einer Schule für
behinderte Kinder;
vertragliche Verpflichtung mit
CV, den
Betriebskostenzuschuss zu
zahlen (wird nach Anzahl der
Schüler auf die Städte verteilt,
die Schüler dort beschulen
lassen)
210.000 €
Übungsleiterförderung für Nicht-Sportvereine
(gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen)
keine 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 €
Zuschüsse an Sportvereine
z.T. gedeckt durch
Sportpauschale (jährlich neue
Planung; in 2013: 25.000 €);
Betrag ohne Zuschuss an SSV
für Verwaltungskosten (7.700
€); Reduzierung ggf.ab 2016
möglich, wenn "Pakt für den
Sport" ausläuft
175.000 € - € - € - € 4.000 € 8.000 € 12.000 € 16.000 € 20.000 € 24.000 €
FB 412,5% Kürzung Zuschüsse an Vereine auf Basis
2012- 82.041 € 2.051 € 4.102 € 4.102 € 4.102 € 6.153 € 6.153 € 6.153 € 8.204 € 8.204 €
Brücke2,5% Kürzung
Schüleraustausch/Konzertreihen- 10.000 € 250 € 500 € 750 € 1.000 € 1.250 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 €
FB 50
PGr. 331/Förderung von anderen Trägern
Wohlfahrtspflege: nicht vertraglich
gebundene freiwillige Ausgaben (- 2,5%)
Auf der Basis des
Haushaltsplanes 2012 wird der
Zuschuss für vertraglich nicht
gebundene freiwillige
Ausgaben um 2,5 % verringert.
144.000 € 3.600 € 7.200 € 7.200 € 7.200 € 10.800 € 10.800 € 10.800 € 14.400 € 14.400 €
Kinderschutzbund - 43.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 €
SkF: Flüchtlingsbetreuung Landeszuschuss 70.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 €
an CV: Beratung Ziegelgrund - 75.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
ab 2015: Förderung Pestalozzistr. und Time-out Landeszuschuss 615.000 € 50.005 € 50.005 € 50.005 € 50.005 € 50.005 € 50.005 € 50.005 €
Absenkung Trägeranteile durch Verschiebung
der Angebote in TEK(Mehr 25-Stunden-Plätze)Landeszuschuss 16.750.644 € 60.416 € 147.175 € 149.383 € 151.624 € 153.899 € 156.208 € 158.551 € 160.929 € 163.343 €
ab 2015: JBH Leonhard: Zahlung
Anerkennungsbeiträgen und Fahrtkosten an
Teilnehmer (in 2014: 3.750 €)
- 10.000 € - 3.750 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
18.479.603 € 126.897 € 227.397 € 292.950 € 306.281 € 325.287 € 338.686 € 347.779 € 362.558 € 368.972 €
FB 51
FB 40
Reduzierung der Zuschüsse an Dritte (außer Beteiligungen)
FB 31
Einige der Maßnahmen sollen sofort eingestellt werden. Andere sind noch durch Verträge vereinbart. Die Absenkung beginnt dann nach dem Ende der Vertragslaufzeit.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.05 Zuschüsse an Dritte verschiedene
Haushaltssanierungsplan 2012
64
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 117 2 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.06 Zuschüsse an Beteiligungen
Produkt
5315000/5315300/5315500
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
210.000 €
310.000 € 210.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.
260.000 € 210.000 €
210.000 € 210.000 €
210.000 € 210.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
65
Die Stadt Recklinghausen leistet bislang die folgenden Zuschüsse an die ausgegliederten städtischen Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform: Beteiligung 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Plan 2012
Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH 1.087.100 € 1.180.100 € 1.180.100 € 1.180.100 € 1.180.100 € 1.180.100 € 1.180.100 €
WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur
Strukturverbesserung 49.692 € 38.762 € 36.100 € 26.595 € 25.599 € 24.621 € 26.510 €
VCC Vestisches Cultur- und
Congresszentrum Recklinghausen
GmbH 1.890.000 € 1.779.059 € 1.790.310 € 1.871.000 € 1.856.000 € 1.905.000 € 1.696.000 €
Stadtbetriebe Recklinghausen GmbH 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 200.000 € 120.000 € 200.000 €
Neue Philharmonie Westfalen e.V. 998.614 € 998.614 € 998.614 € 1.098.614 € 1.081.950 € 1.081.950 € 1.081.950 €
Seniorenzentrum Grullbad GmbH 0 € 0 € 0 € 0 € 200.000 € 100.000 € 200.000 €
gesamt 4.275.406 € 4.246.535 € 4.255.124 € 4.426.309 € 4.543.649 € 4.411.671 € 4.384.560 €
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH, die treuhänderisch und projektbe-zogen zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Maybacher Heide“ für die Stadt Recklinghausen tätig ist, ist auf Grund dieser zeitlich begrenzten Tätigkeit und des absehbaren Projektendes außen vor gelassen. Die wirtschaftlich günstige Entwicklung bei der Stadtbetriebe Recklinghausen GmbH lässt eine vollständige Streichung des Zuschusses für 2013 und eine anschließende Festschrei-bung des Zuschusses auf 50 T€ (2014) bzw. 100 T€ (2015-2021) zu. Daraus ergibt sich eine jährliche Einsparung von 200 T€ (2013), 150 T€ (2014) und 100 T€ (2015 ff.) Ebenso ist nach den aktuellen Daten des Jahresabschlusses 2011 eine dauerhafte Reduzie-rung des Zuschusses für die Seniorenzentrum Grullbad GmbH um jährlich 50 T€ auf 150 T€ ab dem Jahr 2013 vertretbar. Mit der VCC GmbH ist im Zuge der Umsetzung des vom Rat am 28.06.2010 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes eine Reduzierung des Zuschusses um 60 T€ ab dem Jahr 2013 vereinbart worden. Der vom Aufsichtsrat der VCC GmbH am 24.10.2011 beschlossene Finanzplan 2012 berücksichtigt diese Absenkung sowohl für das Jahr 2013 als auch für die Jahre 2014-2016. Für den Folgezeitraum bis 2021 wird dieser reduzierte Zuschuss zu Grun-de gelegt. Die Höhe der Zuschüsse bei der Ruhrfestspiele Recklinghausen GmbH, der WiN Emscher-Lippe GmbH und der Neue Philharmonie Westfalen e. V. korrespondiert mit den Zuschüssen anderer Träger.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.06 Zuschüsse an Beteiligungen 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
66
Danach ergeben sich für die genannten Beteiligungen folgende Zuschüsse bzw. Einsparun-gen für 2013 ff.:
2013 2014 2015 2016 ff.
Stadtbetriebe Recklinghausen GmbH Zuschuss - € 50.000 € 100.000 € 100.000 €
Einsparung 200.000 € 150.000 € 100.000 € 100.000 €
Seniorenzentrum Grullbad GmbH Zuschuss 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 €
Einsparung 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
VCC GmbH Zuschuss 1.636.000 € 1.636.000 € 1.636.000 € 1.636.000 €
Einsparung 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 €
∑ Einsparung 310.000 € 260.000 € 210.000 € 210.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
67
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
alle
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Haushaltsplan 2012 mit rd. 60,9 Mio. €
veranschlagt. In den folgenden drei Planungsjahren bis 2015 schwankt dieser Betrag erheblich,
weil rd. 8,4 Mio. € für die Entwicklung der Fläche "Gewerbliche Mitte Blumenthal" veranschlagt
wurden.
Darüber hinaus sind die Ansätze für Leistungen der KSR, der kommunale Finanzierungsanteil sowie
die Kosten lt. Beteil igungssatzung des Kreises (Optionskommune) hier nicht zu berücksichtigen.
Siehe hierzu unten: Ergänzende Informationen.
Ohne Sondermaßnahmen verbleibt noch ein Sockel von rd. 32,6 Mio. €, der ab 2016 in der
Finanzprojektion mit 1% pauschal gesteigert wurde. Eine Absenkung dieser Rate auf 0,5% stellt den
ursprünglichen Beschluss des Rates zum Haushaltssicherungskonzept wieder her und erbringt die
o. a. Konsolidierungsbeiträge.
Siehe auch Maßnahmen:
A.15 (Plotmanagement),
A.18 (Software-Servicevertrag), Haushaltsansatz 2012 Sach-und Dienstleistungen: 60.854.153 €
A.3 (KSR), A.4 GKD-Umlage
A. 23 (Beteil igungssatzung)
- € 195.000 €
- € 219.000 €
111.000 € 242.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 140.000 €
- € 168.000 €
alle
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.07 Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
Produkt
52 ...
Haushaltssanierungsplan 2012
68
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
diverse div.
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Abschreibungen auf Sachanlagen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.08 Reduzierung Abschreibungen durch Korrektur bilanzieller Buchwert
Produkt
5711 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung von
Sachanlagen in der Bilanz anzusetzen. Die Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der
Grund für die Rückstellung entfallen ist. In der städtischen Eröffnungsbilanz waren
derartige Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung i. H. v. rd. 18 Mio. € gebildet
worden, die in den Folgejahren grundsätzlich sukzessive abgearbeitet werden. Es kann
davon ausgegangen werden, dass bei einzelnen Objekten die Maßnahmen, für die
Rückstellungen gebildet worden sind, aus verschiedenen Gründen nicht ausgeführt
werden. Die Rückstellungen wären insofern ergebniswirksam aufzulösen und i. d. R.
müsste betragsgleich der bilanzielle Buchwert des Objektes reduziert werden. Die führt
dann in den Folgejahren zu geringeren jährlichen Abschreibungen, die die
Aufwandsseite entlasten. Diese Tendenz ist absehbar, lässt sich derzeit jedoch noch
nicht konkret beziffern und fließt daher auch nicht mit konkreten Beträgen in den
Sanierungsplan mit ein.
Haushaltssanierungsplan 2012
69
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
006 alle alle 51
Sachkonten
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 für Sach- und Dienstleistungen: 1.752.186 €
Haushaltsansatz 2012 für sonstige ordentl. Aufwendungen: 1.101.529 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die Erläuterungen wird verwiesen.
136.050 € 157.350 €
157.350 € 157.350 €
157.350 € 157.350 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
157.350 €
130.008 € 157.350 €
Kinder, Jugend und Familie
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sach- und Dienstleistungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.09 Einsparungen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Produkt
52 ...
54 ...
Haushaltssanierungsplan 2012
70
Geplant sind folgende Maßnahmen:
- Kündigung Mitgliedschaft Jugendherbergsverband 422 € - Reduzierung der Aufwendungen für Bike- und Skatepark 650 € - Aufgabe Königsschule (ab 2015) und
Einstellung des Angebotes Südkap 12.000 € - Einsparungen bei der JBH Quellberg, Leonhard und der
Jugendberatungsstelle Süd 12.300 € - Schließung der JBH Leonhard ab 2015 21.125 € - Verlegung der Räume für den TREFF Blumenthal sowie
Reduzierung der Honorare, Geschäftsaufwendungen und sonstigen Dienst- und Sachleistungen in allen Produktgruppen des Fachbereiches um 2,5% 110.853 € 157.350 €
Die Einsparungen bei den Zuwendungen in der einrichtungsbezogenen Kinder- und Jugend-arbeit sowie die Einstellung der Förderung Pestalozzistr. und Time-Out können erst ab 2015 erfolgen, da der Kinder- und Jugendförderplan 2009-2014 die Angebote bis 2014 fest-schreibt. Die Einsparungen im Zusammenhang mit der Schließung der JBH Leonhard können nur schrittweise erfolgen. Zunächst werden die Ausgaben reduziert. Da die dort tätige Fachkraft Mitte 2014 in die passive Phase der Altersteilzeit eintritt, wird das Angebot ab 2015 einge-stellt, wodurch weitere Einsparungen erzielt werden.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.09 Einsparungen FB Kinder, Jugend und Familie 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Haushaltssanierungsplan 2012
71
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
015 571 002 15
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansätze 2012 Gesamtaufwendungen Produkt "Stadtmarketing": 443.816 €
Wirtschaftsförderung und Liegens chaften
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.10 Stadtmarketing
Produkt
Ertrags-/
Aufwands-
art
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
20.000 €
20.000 € 20.000 €
20.000 € 20.000 €
20.000 € 20.000 €
20.000 € 20.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Pauschale Kürzung des Haushaltsansatzes um 20.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
72
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 114 003 10
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Personal und Organisation
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.11Weiterentwicklung von E-Government und Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems (DMS)
Produkt
52 ...
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 278.203 €-
214.131 €- 279.952 €-
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die vorangestellten Erläuterungen wird verwiesen.
Haushaltsansatz 2012: 127.113 €
212.501 €- 271.697 €-
274.822 €- 273.439 €-
336.602 €- 265.177 €-
Haushaltssanierungsplan 2012
73
1. Beschreibung der Maßnahme Die Umsetzung der Haushaltssanierung erfordert ein Bündel verschiedener Maß-nahmen, um die angestrebten Konsolidierungsziele erreichen zu können. Insbeson-dere im Bereich der Personalkostenreduzierung bedarf es – neben einer unvermeid-baren Leistungsverdichtung – einer Verschlankung der Arbeitsprozesse. Diese wiederum erfordert eine umfassende IT-Unterstützung der Arbeitsabläufe, um Effizienzpotenziale in den Arbeitsabläufen heben und somit nennenswert Arbeitsauf-wände einsparen zu können. Die allgemein als E-Government bezeichnete IT-Unterstützung von Verwaltungsprozessen bedarf dabei einer ganzheitlichen Umset-zung, um im Sinne einer Prozessoptimierung wirken zu können. Ziel muss eine medienbruchfreie elektronische Bearbeitung von Vorgängen von der Entstehung bis zur Archivierung sein. Hierfür ist eine E-Government-Basis-Infrastruktur erforderlich – also IT-Verfahren, die keine Fachverfahren zur fachlichen Bearbeitung von Vorgängen darstellen, sondern fachübergreifende Verfahren zur elektronischen Kommunikation, Vorgangsbearbeitung, Aktenführung und Archivie-rung. Dies sind insbesondere eine Portalsoftware als Interaktionsschnittstelle zu Bürgern, Wirtschaft und Institutionen und ein Dokumentenmanagement- und Vorgangsbear-beitungssystem (DMS) für die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung innerhalb der Verwaltung. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist bereits weit fortgeschritten und lässt sich nicht mehr aufhalten. E-Mail ist zum Haupt-Kommunikationsmedium auch innerhalb der Verwaltung geworden und verdrängt zunehmend das klassische papiergebundene Schreiben. Dies hat zu einem ungeordneten Umgang mit Dokumenten und erheblicher Auswei-tung der Speicherkapazitäten geführt. Neben den klassischen Papierakten wird eine Vielzahl von elektronischen Dokumenten auf Servern und im E-Mail-System abgelegt – aufgrund der bestehenden Strukturen und Abläufe sowohl bei Papier- als auch bei digitalen Dokumenten in unterschiedlichsten Ablagesystematiken und vielfachen Ko-pien. Die verwaltungsweite Einführung und stringente Nutzung eines DMS zur elektroni-schen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung – in Verbindung mit einer systemati-schen Digitalisierung von Bestandsakten – ermöglicht es, den Umgang mit Doku-menten in der Verwaltung effizient zu organisieren und dabei Personalaufwände ins-besondere im Bereich Ablage und Recherche einzusparen. Dateiredundanzen kön-nen aufgelöst und teurer Speicherplatz eingespart werden. Hinzu kommt der Wegfall von Transportzeiten und in Verbindung mit Portalen und anderen rechtssicheren Kommunikationsmedien die Einsparung weiterer Postdienste.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.11 Einführung Dokumentenmanagementsystem 001 – Innere Verwaltung
Haushaltssanierungsplan 2012
74
2. Einführungsszenario • 2007: Ratsbeschluss zur Einführung eines DMS bei der Stadtverwaltung
• 2008: Europaweites Ausschreibungsverfahren einer DMS-Software
• 2009 – 2011: Vorbereitung der Einführung und Pilotbetrieb
• Seit 2011 bzw. 2012: Produktivbetrieb digitales Rechnungseingangsbuch und digitale Belegablage Fachbereich Finanzen im DMS (Auszahlungsanordnungen, Kontierungen, Rechnungen)
• 2012: Pilotierung der elektronischen Rechnungseingangsbearbeitung im DMS und Schaffung von Programmschnittstellen zu den Fachverfahren KIRP (Finan-zen) und Speedikon (Auftragsbearbeitung Gebäudewirtschaft)
• 2013/ 2014: Aufnahme des Produktivbetriebs elektronische Rechnungsbearbei-tung und fachbereichsweises Ausrollen in der Verwaltung
• Ab 2015: Erweiterung des DMS-Einsatzes über die elektronische Rechnungsbe-arbeitung hinaus – hierfür weiteres Ausrollen des DMS in der Verwaltung
3. Kosten Die entstehenden Kosten sind in der anliegenden Tabelle detailliert dargestellt. Die Zeilen a – l stellen den Gesamtaufwand für DMS in seinen vertraglichen Einzelpositi-onen dar. Hinweis zu Zeile b in 2013: Das Ausrollen der DMS-Benutzer in 2013 wird über das gesamte Jahr gestreckt, weshalb die Kosten nicht ganzjährig anfallen (137.641 €). Eine ganzjährige Finanzierung der 430 Benutzer würde Kosten in Höhe von 187.000 € verursachen. Das Ausrollen weiterer DMS-Benutzer in den Folgejahren ist jeweils ganzjährig angegeben. Sollte es auch hier zu einem gestreckten Ausrollen innerhalb des Jahres kommen, werden die Kosten tatsächlich geringer sein. Im Haushaltsansatz 2012 sind bereits Finanzmittel für DMS vorgesehen, um den be-stehenden Produktiveinsatz finanzieren zu können. Dieser Ansatz wird in den Folge-jahren fortgeschrieben (Zeile m). Eine Beibehaltung des Status quo ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da bei der bestehenden Benutzerzahl und -verteilung in der Verwal-tung keine weitere Nutzung über Rechnungseingangsbuch und Digitale Belegablage FB 20 hinaus möglich wäre und nur für diese Einsatzbereiche der DMS-Betrieb nicht wirtschaftlich ist. Ein Ausrollen ist aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht erforder-lich. Im Rahmen des Haushaltssanierungsplans sind daher die durch das Ausrollen be-dingten Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz 2012 zu betrachten (Zeile n). Der durchschnittliche laufende Mehraufwand (Durchschnitt der Jahre 2013-2021) gegenüber dem Haushaltsansatz 2012 beträgt ca. 250.000 €.
Haushaltssanierungsplan 2012
75
Alternativ zum Ausrollen käme nur ein vollständiger Ausstieg aus dem DMS in Be-tracht (Zeilen o und p). Die Kosten für die Digitalisierung von Bestandsakten sind in Zeile q aufgeführt, die Gesamtaufwände im Rahmen des Haushaltssanierungsplans in Zeile r. Die Digitali-sierung der Bestandsakten führt ebenfalls zur Beschleunigung von Arbeitsprozessen und führt insbesondere zu Einsparungen beim Raumbedarf für Archive. 4. Konsolidierungspotenziale Prozessoptimierung mit Hilfe von E-Government bietet verschiedene Konsolidierungspoten-
ziale:
• Einsparung von Personalaufwänden aufgrund der Optimierung von Arbeitspro-zessen, der digitalen Verfügbarkeit von Dokumenten am Arbeitsplatz (Ablage, Recherche) und technischen Unterstützungen im Arbeitsablauf (Automatisierung von Routinetätigkeiten)
• Einsparung von Sachaufwänden aufgrund der Verringerung des Papierver-brauchs (Papier, Toner, Aktenordner, Archivraum) und der Einsparung von Spei-cherplatz (Verringerung von digitalen Kopien auf Servern und im E-Mail-System)
• Durch die Weiterentwicklung der bereits in 2011 begonnenen Einführung der digi-talen Rechnungsbearbeitung entfällt ab 2013 schrittweise der Aufwand in den bisherigen Rechnungsstellen der Fachbereiche. Insgesamt ist bei dieser Pro-zessoptimierung eine Einsparung von mindestens 6 Stellen zu erwarten. Hinzu kommen die Einsparungen im Sachaufwand (Einsparvolumen insgesamt ca. 300.000 € jährlich ab 2014/2015). Alleine aus dieser Maßnahme kann der oben dargestellte Mehraufwand für das Ausrollen des DMS kompensiert werden. Durch die vorgesehene Einbeziehung weiterer Prozessabläufe sind darüber hinaus er-hebliche zusätzliche Einsparungen zu erwarten.
Die Hebung dieser Konsolidierungspotenziale stellt eine Voraussetzung für die Rea-lisierung der vorgesehenen Einsparungen in den Bausteinen Personalkostenkonsoli-dierung und Sachkostenkonsolidierung des Haushaltssanierungsplans dar. Auf die entsprechenden Konzepte wird verwiesen. 5. Risiken Die Einführung eines DMS und somit die Umstellung auf eine digitale Vorgangsbearbeitung und Aktenführung ist mit Risiken verbunden. Hier ist insbesondere die Abhängigkeit von Drit-ten (Softwarefirmen) zu nennen, insbesondere in den Bereichen Kostenentwicklung der ein-gesetzten Softwareprodukte und der weiteren technologischen Entwicklung und deren Fol-gen, wie bspw. die Gefährdung einer dauerhaften Lesbarkeit von proprietären Dateiformaten. Diesen Risiken soll auf verschiedenen Ebenen begegnet werden. Zunächst befindet sich die Stadt Recklinghausen in einer Risikogemeinschaft mit der GKD und allen
Haushaltssanierungsplan 2012
76
zugehörigen Zweckverbandskommunen, wobei diese Gemeinschaft durch verstärkte Kooperation mit dem Systemhaus der Stadt Dortmund ihren Stand gegenüber den Softwarefirmen noch stärken möchte. Das Risiko der Kostenentwicklung soll zusätzlich durch möglichst langfristige Verträ-ge mit den Softwarefirmen reduziert werden. Der Ende 2014 auslaufende DMS-Rahmenvertrag soll bis mindestens zum Ende der Laufzeit des Stärkungspakts ver-längert werden. Dem Risiko einer etwaigen Gefährdung der dauerhaften Verfügbarkeit digitaler Do-kumente soll durch die Verwendung des Archivformats pdf/a für alle abgeschlosse-nen Vorgänge (keine dauerhafte Nutzung proprietärer Dateiformate), der Erarbeitung einer Strategie zur Langzeitarchivierung und dem Vorhalten physischer Redundan-zen wichtiger Dokumente (keine umfassende Papiervernichtung) begegnet werden. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass auch ein Verzicht auf die DMS-Einführung Ri-siken birgt. Der Verzicht auf die Optimierung von Arbeitsprozessen angesichts des Zwangs zur Haushaltssanierung und der zukünftigen demographischen Entwicklung birgt gleichfalls Kostenrisiken, der Verzicht auf eine Ordnung des bestehenden „Digi-talisierungschaos“ birgt ebenso Verlustgefahren – sei es durch echten Verlust auf-grund unsicherer Speicherung oder aufgrund einer Nicht-Wiederauffindbarkeit. Inso-weit müsste bei einem DMS-Ausstieg in eine andere Alternative investiert werden, deren Kostenvolumen nicht abschätzbar ist. Um Chancen und Risiken im Auge zu behalten und ggf. nachsteuern zu können, soll die Ei-führung des DMS und deren Auswirkungen darüber hinaus begleitend evaluiert werden.
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
77
Sachaufwand DMS und Digitalisierung bis 2021 Stand: 19.07.2012
Stand: Entw urf 2013 Aufwa nd Aufwand Aufw and Aufw and Aufw and Aufw and Aufwand Aufwand Aufwand Aufwand
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
laufende Kosten
a. Anzahl Benutzer zum 31.12. 115 430 500 615 730 730 730 730 730 730
b. Lizenz-, Betriebs- und Wartungskosten DMS (435,-€ pro Benutzer) 50.025 € 137.641 € 217.500 € 267.525 € 317.550 € 317.550 € 317.550 € 317.550 € 317.550 € 317.550 €
c. Zusätzlicher Plattenplatz (5 GB pro Benutzer enthalten) - - 9.600 € 12.000 € 14.400 € 16.800 € 19.200 € 21.600 € 24.000 € 26.400 €
d. Lizenz-, Betriebs- und Wartungskosten Scan-Arbeitsplätze 2.088 € 2.088 € 2.088 € 4.176 € 4.176 € 4.176 € 4.176 € 4.176 € 4.176 € 4.176 €
e. Support-Kosten 2nd-Level-Support GKD 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
f. Wartungskosten GekoS-Schnittstelle - - 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
g. Wartungskosten KIRP-Schnittstelle - 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
h. Wartungskosten Speedikon-Schnittstelle - 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
i. Wartungkosten w eitere Schnittstelle - - - - 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Schulungen
j. Schulungen (410,- € pro Benutzer) 52.000 € 129.150 € 28.700 € 47.150 € 47.150 € - - - - -
Allgemeine Beratungs-, Support und Programmierleistungen
k. Beratungs-, Support- und Programmierungsleistungen GKD 18.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € 18.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
l. DMS-Aufwand (brutto) 127.113 € 311.879 € 310.888 € 383.851 € 446.276 € 388.526 € 390.926 € 393.326 € 395.726 € 398.126 €
m. Fortgeschriebener Haushaltsansatz für DMS auf Basis 2012 127.113 € 127.749 € 128.387 € 129.029 € 129.674 € 130.323 € 130.974 € 131.629 € 132.287 € 132.949 €
n. DMS-Mehraufwand bei Ausrollen gegenüber Haushaltsansatz (brutto) - 184.131 € 182.501 € 254.822 € 316.602 € 258.203 € 259.952 € 261.697 € 263.439 € 265.177 €
o. Aufwände aufgrund bestehender Vertragsbindungen 127.113 € 52.113 € 52.113 € - - - - - - -
p. Einsparungen gegenüber Haushaltsansatz bei DMS-Ausstieg - 75.636 € 76.274 € 129.029 € 129.674 € 130.323 € 130.974 € 131.629 € 132.287 € 132.949 €
q. Kosten für Digitalisierung von Bestandsakten 30.000 € 30.000 € 30.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 10.000 € 10.000 € -
r. Summe der Mehraufwände (DMS + Digitalisierung) 30.000 € 214.131 € 212.501 € 274.822 € 336.602 € 278.203 € 279.952 € 271.697 € 273.439 € 265.177 €
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
78
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 112 007 30
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? ⌧ Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz Druckkosten Gesamtverwaltung: 74.100 €
davon für Produkt "Rats- und Ausschussangelegenheiten": 13.350 €
Bürgermeister-, Rechts- und Ratsangeleg.
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.12 Sachaufwand Rat
Produkt
54…
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
12.500 €
12.500 € 12.500 €
wird noch ermittelt
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, Kommissionen etc. werden
Sitzungsunterlagen in gedruckter Form bereitgestellt. Allein die Druckkosten belaufen
sich auf rd. 12.500 € / Jahr.
Bei Umstellung auf ein ausschließlich elektronisches Sitzungsdienstverfahren werden
diese Kosten eingespart. Voraussetzung ist die Ausstattung aller Ratsmitglieder mit
entsprechender Technik.
Weitere Sparpotentiale sind in der neuen Ratsperiode durch die Zusammenlegung und
Verkleinerung von Ausschüssen und Kommissionen möglich.
12.500 € 12.500 €
12.500 € 12.500 €
12.500 € 12.500 €
Haushaltssanierungsplan 2012
79
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
008 424 003 40
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 für Sach- und Dienstleistungen: 1.155.623 €
Haushaltsansatz 2012 für sonstige ordentl. Aufwendungen: 39.406 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Maßnahmen zur Betriebsoptimierung werden geprüft und ggf. in der Fortschreibung
des Haushaltssanierungsplanes berücksichtigt
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
Schule und Sport
Ertrags-/
Aufwands-
art
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.13 Betriebsoptimierung Bäder
Produkt
Haushaltssanierungsplan 2012
80
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
006 362 001 51
012 541 003 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Kinder-, Jugend- und Familie
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.14 Reduzierung der Aufwendungen für Festwerte
Produkt
5299 …
Ingenieurwesen
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
165.000 €
165.000 € 165.000 €
Festwerte können nach § 34 GemHVO gebildet werden.
Haushaltsansatz 2012 Festwert Spielplätze: 256.000 €
Haushaltsansatz 2012 Festwert Verkehrsschilder: 54.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die investiven Auszahlungen für Verkehrsschilder sollen um 25.000 €,
die für Kinderspielplätze um 140.000 € reduziert werden.
165.000 € 165.000 €
165.000 € 165.000 €
165.000 € 165.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
81
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
009 513 003 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 für Sach-und Dienstleistungen insgesamt: 114.120 €
davon für o. g. Wartungsvertrag: 6.474 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Der bestehende Softwarewartungsvertrag wird zum 31.12.2013 gekündigt und durch
eine optimierte Plottersteuerung i. V. m. Support durch FB 62.12 (Abt.
Geoinformationssysteme) ersetzt.
6.474 € 6.474 €
6.474 € 6.474 €
6.474 € 6.474 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 6.474 €
- € 6.474 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.15 Optimierung Plotmanagement
Produkt
5291 000
Haushaltssanierungsplan 2012
82
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 112 007 30
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 Fraktionszuwendungen: 301.241 €
Anteil an Sach- und Dienstleistungen sowie sonstigen ordentl. Aufwendungen: 23.762 €
Bürgermeister-, Rechts- und Ratsangeleg.
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.16 Fraktionszuwendungen u. a.
Produkt
5492 000 Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
33.000 €
1.000 € 33.000 €
1.000 € 33.000 €
17.000 € 33.000 €
33.000 € 33.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Gemäß Ratsbeschluss vom 21.10.2009 erhalten die Fraktionen Zuschüsse zu den
sächlichen (rd. 28.000 €) und personellen (rd. 292.000 €) Aufwendungen. Mit Beginn der
neuen Legislaturperiode sollen die sächlichen Zuwendungen um 15 v. H. (=4.200 € p. a.)
gekürzt werden.
Auf die Kostenübernahme für auswärtige Sitzungen soll ab 2013 verzichtet werden (ca.
1.000 € pro Jahr).
Haushaltssanierungsplan 2012
83
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 112 007 30
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 224.000 €
Bürgermeister-, Rechts- und Ratsangeleg.
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.17 Verringerung der Ratsmandate
Produkt
5421 000 Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
8.300 €
8.300 €
8.300 € 8.300 €
8.300 € 8.300 €
8.300 € 8.300 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die zu zahlenden Aufwandsentschädigungen für die z. Z. 54 Mitglieder des Rates
belaufen sich auf rd. 224.000 €/ Jahr. Eine Reduzierung des Rates um 2 Mandate auf 52
Mitglieder verringert die Aufwandsposition um rd. 8.300 €. Die Einsparung soll zur
nächsten Wahlperiode wirksam werden.
Haushaltssanierungsplan 2012
84
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
009 514 001 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 7.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.18 Wegfall Software-Service-Vertrag im Bereich 62/2
Produkt
5291 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 6.400 €
6.400 € 6.400 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Kündigung des bestehenden Software-Service-Vertrags über jährliche Updates für
fachspezifische Zeichenprogramme bei FB 62/2 (Landschaftsarchitektur und
Grünordnung).
6.400 € 6.400 €
6.400 € 6.400 €
6.400 € 6.400 €
Haushaltssanierungsplan 2012
85
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
007 411 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 1.400.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.19 Krankenhausumlage
Produkt
5311 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
100.000 € 100.000 €
100.000 € 100.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes NRW wird
jährlich der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes festgelegt. Der
Finanzierungsbeitrag für 2012 liegt rd. 100.000 € unter dem Ansatz 2012. Der
Haushaltsansatz wird für die Folgejahre auf 1,3 Mio. € festgeschrieben.
100.000 € 100.000 €
100.000 € 100.000 €
100.000 € 100.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
86
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
003 diverse 40
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Schule und Sport
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.20 Reduzierung Schulstandorte
Produkt
52 …
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
400.000 €
800.000 €
1.000.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
87
Die Stadt Recklinghausen ist Träger von18 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Gesamtschulen und 3 Förderschulen. An diesen Schulen wurden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 13.866 Schülerinnen und Schü-ler beschult. Davon entfielen auf Grundschulen 4.111 Schülerinnen und Schüler auf weiterführende Schulen 9.321 Schülerinnen und Schüler und auf Förderschulen 434 Schülerinnen und Schüler. Bereits seit einigen Jahren ist der demografische Wandel bei den Schülerzahlen an den Schulen der Stadt Recklinghausen festzustellen. Auf der Grundlage der Auswertung der be-stehenden Einwohnerdatei kann ein weiterer Rückgang in den Folgejahren prognostiziert werden. Für den Bereich der Grundschulen ist bis zum Jahr 2018 mit einem Rückgang der Schüler-zahlen um rd. 13 Prozent zu rechnen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Grund-schulen wird sich ab diesem Jahr dann längerfristig bei rd. 3.550 stabilisieren. An den Grundschulen der Stadt Recklinghausen sinkt die Schülerzahl bis zum Jahr 2018 um vo-raussichtlich rd. 560. Stärker noch wird der demografische Wandel im Bereich der weiterführenden Schulen deut-lich. Hier ist mit einem Rückgang der Zahl der Schülerinnen und Schüler bis zum Jahr 2018 um 20 % auf rd. 7.450 zu rechnen. Danach stabilisiert sich die Zahl, so dass bis zum Jahr 2021 mit einem weiteren Rückgang um 5 % auf rd. 7.000 Schülerinnen und Schüler zu rech-nen ist. Prognosen zum möglichen Einsparpotential: Für Grundschulen gilt z. Zt. in Nordrhein-Westfalen ein Klassenfrequenzrichtwert von 24. Ginge man von einer durchschnittlichen Klassenstärke in dieser Größe aus, so könnte auf Grund der vorliegenden Zahlen bis zum Jahr 2018 auf die Einrichtung von dann rd. 23 Klas-sen verzichtet werden. Bricht man dies auf die gleiche Anzahl von Unterrichtsräumen um, ergäbe das rechnerische Freiziehen von 23 Räumen dauerhaft einen Verzicht auf 2 - 3 Schulstandorte. Dabei blieben allerdings die Folgen des Raumbedarfs für folgende Fragen unberücksichtigt:
- die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW für die nächsten Jahre angestrebte Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes, die unmittelbare Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Raumbedarf auslöste,
- der wachsende Raumbedarf an Teilnehmerplätzen für die Offenen Ganztagsschule (z. Zt. Teilnehmerquote von 37% , an einigen Standorten bereits 50%....), zudem die gesonderten Bedarfe bei einer Einbindung von „Inklusion“ auch im OGS-Bereich,
- das Ausmaß des zusätzliche Raumbedarfs, der sich durch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf „Inklusion“ an den einzelnen Schulstandorten ergeben wird [Räume für Binnendifferenzierung, partiell getrennte Förderung, Spezialräume, zu-sätzliche Bedarfe durch Personal (Integrationshelfer, Sonderpädagogen....)].
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.20 Reduzierung von Schulstandorten 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
88
An den weiterführenden Schulen der Stadt Recklinghausen sinkt die Schülerzahl in der Sekundarstufe I bis zum Jahr 2018 voraussichtlich um rd. 1350, bis zum Jahr 2021 um vo-raussichtlich weitere 350. In der Sekundarstufe II sinkt die Schülerzahl bis zum Jahr 2018 um 550, bis zum Jahr 2021 um voraussichtlich weitere 100. Hier sind verlässliche Prognosen wegen des differenzierten Angebots auch an Schulen außerhalb der städt. Trägerschaft. Für die weiterführenden Schulen gilt z. Zt. ein Klassenfrequenzrichtwert in der Sekundarstufe I von 28 und in der Sekundarstufe II von 19,5. Legte man diese Zahlen zu Grunde, so müss-te sich bis zum Jahr 2021 im Bereich der Sekundarstufe I der Bedarf an reinen Klassenräu-men voraussichtlich um rd. 60 Räume reduzieren. Im Bereich der Sekundarstufe II müsste er sich um voraussichtlich rd. 23 Räume verringern. Damit ergäbe sich rein hier rechnerisch die Möglichkeit, in diesen Stufen ebenfalls auf zwei Schulstandorte zu verzichten, wobei wegen der Wahlmöglichkeiten eine technische Betrachtung quer über alle Standorte theoretisch ist. Auch in diesem Fall gibt es offene Fragen bzgl. der Folgen für den Raumbedarf:
- Frage nach Stabilität/Veränderungen im Klassenfrequenzwert, - ständig wachsende räumliche Bedarf für Betreuungsmaßnahmen (OGS) auch an den weiterführenden Schulen, - Folgen bei der angekündigten Ausweitung der gebundenen Ganztagsschulen (bisher
nur 3 Gesamtschulen, HS Wasserbank u. Hittorf-Gymnasium) incl. der Frage nach Lehrerarbeitsplätzen,
- zusätzlicher Raumbedarf für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf „Inklusion“ an den weiterführenden Schulen.
Eine sichere schulenwicklungsplanerische Beurteilung der Schülerzahlentwicklung an den Förderschulen kann zur Zeit nicht erstellt werden. Die derzeitige Praxis im Vorfeld der in den Ländern ausstehenden Schulgesetze oder auch nur Eckpunkte ist unübersichtlich und nicht koordiniert. Die Umsetzung eines durch die Landesregierung angekündigten „Rechtsan-spruchs auf Inklusion“ – verstanden als Beschulung im „Regelschulbereich“ - wird gravieren-de Auswirkungen auf die Förderschulen mit sich bringen. Bereits seit zwei Schuljahren zeigen sich erste Veränderungen; So ist z. B. seit dem Schul-jahr 2009/10 die Schülerzahl an den Förderschulen der Stadt Recklinghausen um rd. 22 % zurückgegangen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Stadt Recklinghau-sen in Folge dieses Umsetzungsprozesses auf mindestens einen der drei bestehenden Schulstandorte wird verzichten können. Der konkrete Zeitpunkt für diese Möglichkeit wird sich bis 2021 alleine aus der Vorgabe des Zeitrahmens für die Umsetzung der „Inklusion“ ergeben. Zusammenfassung: Die Schulentwicklung ist in ihren wesentlichen Grundlagen von Landesentscheidungen ab-hängig. Planungen sind nur auf der Basis dieser Grundlagen und unter der Annahme der Stabilität dieser Rahmenbedingungen möglich. Mit diesen Einschränkungen kann man auf der Grundlage des demografischen Wandels und der bereits jetzt vorliegenden Daten davon ausgehen, dass die Stadt Recklinghausen vo-raussichtlich bis zum Jahr 2021 – zusätzlich zur jetzt anstehenden endgültigen Aufgabe des Schulstandorts an der Paulusstraße und der befristeten Vermietung des Schulgebäudes am Kurfürstenwall an den Kreis - auf
o zwei Grundschulstandorte, o ein bis zwei Standorte von weiterführenden Schulen und o ein bis zwei Förderschulen verzichten kann.
Haushaltssanierungsplan 2012
89
Für die Berechnung werden fünf aufzugebende Schulstandorte zu Grunde gelegt. Es ist da-von auszugehen, dass in den Jahren 2019/2020 jeweils zwei Schulstandorte pro Jahr sowie in 2021 ein weiterer Schulstandort aufgegeben werden. Durch die Aufgabe eines Schulstandortes ergeben sich für die Stadt Recklinghausen Mög-lichkeiten zu Kosteneinsparungen in unterschiedlicher Höhe. Sie sind im konkreten Einzelfall abhängig von der Größe und der Art der Gebäude. Auch innerhalb der Schulen des gleichen Schultyps ergibt sich eine Bandbreite möglicher Einsparvolumina. Aus den vorliegenden Daten des Gebäudeinformationssystems lassen sich hierzu folgende durchschnittliche Werte für die einzelnen Schultypen ableiten (Energiekosten, Bauunterhal-tung, Versicherungen, Grundbesitzabgaben, Abschreibungen; schulstandortbezogen Kosten, z. B. Schulgirokonto):
o Grundschulen rd. 150 T€
o Schulen Sekundarstufe I rd. 270 T€
o Schulen mit Sekundarstufe II rd. 580 T€
Einsparungen bei den Personalkosten (z. B. Hausmeister, Reinigungspersonal, Schulsekre-tärin) sind in den genannten Werten nicht enthalten und werden im Zuge der Einsparungen aus Personalfluktuation (vgl. Maßnahme A.01) berücksichtigt. Als durchschnittliche, sachkos-tenbezogene Einsparung wird daher ein Wert von 200 T€ je aufgegebenem Schulstandort zu Grunde gelegt. Dieser Wert liegt eher in der unteren Hälfte der o. g. Durchschnittswerte und unterstellt daher eher einen Schwerpunkt bei den Schultypen mit vergleichsweise gerin-geren Durchschnittswerten. Bei der Aufgabe von Gebäuden ergeben sich grundsätzlich außerplanmäßige bilanzielle Ab-schreibungen gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO NW. Nach dem Entwurf zum NKF-Fortentwicklungsgesetz (NKFFG) ist nach § 43 Abs. 3 GemHVO (neu) vorgesehen, dass künftig Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die für die kommunale Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, unmittelbar mit der allge-meinen Rücklage verrechnet werden können. Diese Geschäftsvorfälle würden somit künftig nicht mehr der laufenden Verwaltungstätigkeit zugerechnet und sich daher auch nicht mehr auf das Jahresergebnis und den jährlichen Haushaltsausgleich auswirken. Dieser Gesetz-entwurf wurde dem Landtag im März 2012 vorgelegt, auf Grund der Auflösung des Landtags aber nicht beschlossen. Auch in dem nunmehr vorgelegten überarbeiteten Gesetzentwurf, der den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegt worden ist, ist dieser Änderungsvorschlag enthalten, so dass nach gegenwärtigem Stand davon ausgegangen werden darf, dass das Gesetz mit der beschriebenen Änderung im § 43 Abs. 3 beschlossen werden dürfte.3 Insofern werden Aufwendungen durch außerplanmäßige Abschreibungen durch die Aufgabe von Schulstandorten nicht berücksichtigt. Ebenso werden evtl. Erträge aus der Umnutzung (z. B. Mieteinnahmen) oder der Veräußerung der Gebäude bzw. der Vermarktung der Flächen nicht einbezogen.
3 Vgl. LT-Drucksache-Nr. 16/47 vom 12.06.2012, Gesetzentwurf zum 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG)
Haushaltssanierungsplan 2012
90
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 118 001 18
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansätze 2012 für:
Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen: 3.521.955 €
Energie- und Betriebskosten, Versicherungen 4.137.600 €
Grundbesitzabgaben 1.672.346 €
Mieten 599.800 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verwiesen.
32.400 € 92.400 €
32.400 € 92.400 €
32.400 € 92.400 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 32.400 €
10.000 € 62.400 €
Gebäudewirtschaft
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen/sonstige
ordentliche Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.21 Optimierung Gebäudeinfrastruktur
Produkt
diverse
Haushaltssanierungsplan 2012
91
Im Zuge eines aufgabenkritischen Flächenmanagements ist u. a. auf Grund der demografi-schen Entwicklung festzustellen, dass die Gebäudeauslastung an vielen Standorten rückläu-fig ist und dass es daher zu einer Gebäudereduzierung kommen muss. Insbesondere in der Aufgabe von kostenträchtigen Gebäuden mit anschließender Vermarktungsperspektive liegt erhebliches Einsparpotenzial. Auf der Grundlage differenzierter Daten zu Mitarbeiterbelegungen in den Büro- und sonsti-gen Gebäuden, Darstellung des spezifischen Flächenverbrauchs und der Flächenkosten sowie der gesamtstädtischen Personalentwicklung sind in einer Standortanalyse die einzel-nen Gebäudestandorte zu überprüfen. Im Folgenden sollte dann eine Grundsatzentschei-dung über die Aufgabe einzelner Objekte und die weitere Entwicklung des Bestandes, auch unter Berücksichtigung baulicher und energetischer Aspekte, getroffen werden. Auf Grund der Komplexität des Gesamtthemas mit den vielfältigen Wechselwirkungen inner-halb des politischen Stadtgeschehens und der Notwendigkeit zur Identifizierung der Potentia-le mit den effektivsten Wirkungshebeln soll eine Projektgruppe mit externer fachlicher Beglei-tung konkrete Vorschläge mit folgender Zielrichtung erarbeiten:
• Identifizierung von Einsparpotenzial bei den Flächenressourcen der Stadt Reckling-hausen,
• Handlungsempfehlung zur Flächenreduzierung für den Rat der Stadt Recklinghausen im Rahmen des Sanierungsplans bis 2021,
• Organisationskonzeption zur nachhaltigen Optimierung des Flächenmanagements bei der Stadt Recklinghausen.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Herangehensweise lassen sich bereits jetzt folgende konkrete Einsparpotentiale aus der geplanten Aufgabe von Gebäudestandorten benennen:
Standort 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Friedr.-Ebert-Str.- € - € - € - € - € - € 30.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 €
Herner Str. 13
(FATZ) 22.400 € 22.400 € 22.400 € 22.400 € 22.400 € 22.400 € 22.400 € 22.400 €
Herner Str. 100
(Übergangsheim) 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
Königschule
Summe - € 10.000 € 32.400 € 32.400 € 32.400 € 32.400 € 62.400 € 92.400 € 92.400 € 92.400 €
Einsparungen werden noch ermittelt
Die genannten Beträge berücksichtigen die unmittelbar in der Gebäudewirtschaft wirksamen Budgetreduzierungen, wie z. B. Bauunterhaltung, Energiekosten, Versicherungen, Abschrei-bungen bzw. Miete sowie Grundbesitzabgaben. Mittelbar wirkende Einsparungen wie z. B. Grünpflege, Reinigung sind nicht berücksichtigt oder werden an anderer Stelle berücksichtigt (z. B. Ziffer A.01 - Personalaufwand).
Über die genannten Objekte hinaus werden sich auch bei weiteren Liegenschaften durch Standortveränderungen Einsparungen ergeben, die sich derzeit allerdings noch nicht ver-
lässlich beziffern lassen und daher auch nicht in den HSP einfließen. Insbesondere werden
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.21 Optimierung Gebäudeinfrastruktur 001 – Innere Verwaltung
Haushaltssanierungsplan 2012
92
sich aus der Arbeit der o. g. Projektgruppe weitere Einsparpotentiale konkretisieren, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden können.
Haushaltssanierungsplan 2012
93
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Maßnahme entfällt.
Die Entwicklung der Kreisumlage ist in die Prognoseberechnung einbezogen worden
5372 000 Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwand
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.22 Kreisumlage
Produkt
Finanzen
Haushaltssanierungsplan 2012
94
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
005 312 001 50
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 9.301.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Der Kreistag hat am 18.06.2012 die Haushaltssatzung 2012 und das
Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 für den Kreis Recklinghausen beschlossen.
Gegenüber den bisherigen Entwurfszahlen ergibt sich eine Verringerung der von der
Stadt Recklinghausen zu tragenden anteiligen Kosten der Optionskommune.
870.000 € 970.000 €
900.000 € 990.000 €
920.000 € 1.010.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 940.000 €
360.000 € 950.000 €
Soziales und Wohnen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.23 Beteiligungssatzung (Optionskommune)
Produkt
5232 000
Haushaltssanierungsplan 2012
95
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Im Jahr 2012 werden 17,68% der vom Kreis errechneten ÖPNV-Umlage von der Stadt
Recklinghausen getragen. Dieser Wert wurde für die gesamte Planungszeit bis 2021
unterstellt.
In der bisherigen Finanzplanung war die ÖPNV-Umlage mit einem konstanten Betrag
von 2 Mio. € bis 2015 und anschließend mit einer Steigerungsrate von 0,3%
berücksichtigt.
Aufgrund der Finanzplanung des Kreises muss mit den oben ausgewiesenen
Mehraufwendungen gerechnet werden.
Haushaltsansatz 2012: 2.000.000 €
210.000 €- 287.000 €-
221.000 €- 304.000 €-
237.000 €- 321.000 €-
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
40.322 €- 253.000 €-
111.000 €- 270.000 €-
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.24 ÖPNV-Umlage
Produkt
5372 100
Haushaltssanierungsplan 2012
96
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
alle
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Weitere Einsparung bei den sonsTgen ordentl ichen Aufwendungen siehe auch Fortbi ldung
(Maßnahme A.26)
Haushaltsansatz 2012: 33.008.979 €
alle
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.25 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Produkt
54 ...
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 115.000 €
- € 174.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die sonstigen ordentl ichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2012 mit rd. 33 Mio. €
veranschlagt.Ein großer Teil dieser Aufwendungen entfäl lt auf Leistungen, die der KSR im Auftrag
der Stadt erbringt. Absprachgemäß werden hierfür die Gebühren in Höhe von rd. 15,5 Mio. €
weitergeleitet.
Von den übrigen Aufwendungen sind die Abwasserabgabe für Haus- und Gewerbetreibende
(Gebührenhaushalt) sowie andere Aufwendungen (Wertberichtigungen, Auflösung aktive
Rechnungsabgrenzungsposten usw.) zu neutralisieren.
Ohne diese Sonderfaktoren bleibt ein Sockel von rd. 11,4 Mio. €, der ab 2016 in der
Finanzprojektion mit 1% pauschal gesteigert wurde. Eine Absenkung dieser Rate auf 0,5% stellt den
ursprünglichen Beschluss des Rates zum Haushaltssicherungskonzept wieder her und erbringt o. a.
Konsolidierungsbeiträge, die in der Fortschreibung der Haushaltsadten ab 2013 zu berücksichtigen
sind.
- € 234.000 €
- € 294.000 €
57.000 € 356.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
97
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
alle
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Reduzierung aller Fortbildungssachkonten auf Basis der Inanspruchnahme der Jahre
2009 bis 2012
180.000 € 180.000 €
180.000 € 180.000 €
180.000 € 180.000 €
Haushaltsansätze 2012 insgesamt rd. 850.000 €, davon rd. 570.000 € in Fachbudgets und rd.
280.000 € für zentrale Fortbildungsmaßnahmen.
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.26 Fortbildung
Produkt
5412 ...
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
180.000 €
180.000 € 180.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
98
Wie im Baustein 1 (Personalkonsolidierung) dargestellt, werden bis zum Jahr 2021 voraussichtlich ca. 550 Mitarbeiter/innen aus Altersgründen ausscheiden. Hinzu kommt eine nicht vorhersehbare Fluktuation aus anderen unterschiedlichen Grün-den. Diese Entwicklung durch eine sofort einsetzende quantitative Gegensteuerung aufzu-fangen, indem weit über den Bedarf ausgebildet wird und darüber hinaus im großen Umfang neue Beschäftigte eingestellt werden, wird in dem vor uns liegenden Zeit-raum der Haushaltssanierung nicht möglich sein. Es müssen folglich Instrumente und Maßnahmen greifen, die auf einer qualitativen Ebene dieser Entwicklung begegnen. Die Fortbildung leistet als ein zentrales Instrument der Personalentwicklung einen Beitrag zur Sicherung eines modernen, leistungsfähigen und kundenfreundlichen Dienstleistungsunternehmens „Stadt Recklinghausen“. Sie muss in ihrer globalen Zielrichtung die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Füh-rungskräfte im Hinblick auf Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz forcieren, um mit gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben- und Problemstellungen angemessen um-gehen zu können. Die demografische Entwicklung verlangt in erster Linie eine an formalen Berufsab-schlüssen und Kompetenzen ausgerichtete Personalbedarfsplanung, die konzeptio-nelle Aufarbeitung der Fortbildungsplanung und eine permanente Qualifizierung der Führungskräfte und des Führungskräftenachwuchses. Ohne diese Ziele nachhaltig aufzugeben ist es möglich und vertretbar, die zentralen und dezentralen Fortbildungsmittel im Rahmen der Haushaltssanierung um insge-samt ca. 180.000 € zu kürzen. Die in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 dezentral veranschlagten Fortbildungsmit-tel in den verschiedenen Produktsachkonten sind von den Fachbereichen tatsächlich nur zu 45 % ausgeschöpft worden. Der im HSP vorgesehene durchschnittliche Kür-zungsfaktor liegt in der dezentralen Fortbildung bei ca. 24 % (ca. 140.000 €), so dass mit den gekürzten Mitteln eine umfassende fachliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden kann. Zum Teil wurden damit auch die Spar-vorschläge aus den Fachbereichen aufgegriffen. Die im zentralen Aus- und Fortbildungsetat veranschlagten Mittel wurden in den letzten drei Jahren zu 53 % ausgeschöpft und werden im Rahmen der Haushaltssanierung um ca. 18 % gekürzt. Die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Rahmen der strategi-schen Personalentwicklung notwendigen und beabsichtigten Qualifizierungs-maßnahmen, insbesondere die Maßnahmen der Führungskräfte- und der Führungskräftenachwuchsquali-fizierung, und die notwendigen Ausbildungskosten werden durch die Kürzung nicht gefähr-det. In dem Einsparvolumen der zentralen Fortbildung in Höhe von ca. 40.000 € wurde u.a. auch die Streichung der Fahrtkostenzuschüsse für die künftigen Teilnehmer/innen an den Angestelltenlehrgängen I und II in Höhe von ca. 8.000 € berücksichtigt. Durch eine mit dem Haushaltssanierungskonzept einhergehende Neuausrich-tung der Fortbildungsstrategie beeinträchtigt die Kürzung die Fortbildungsak-tivitäten weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.26 Fortbildung alle Fachbereiche
Haushaltssanierungsplan 2012
99
Fortbildung ist eine Investition in die Potenziale der Beschäftigten und muss sich für die Stadt Recklinghausen „rechnen“. Daher kann künftig in Fortbildung nur vor dem Hintergrund berechtigter Bedarfe investiert werden und muss sich in wirtschaftliche-ren und effektiveren Arbeitsabläufen amortisieren. Fortbildung muss in diesem Zusammenhang auch nicht zwingend mit Reise- und Übernach-tungsaufwand in externen Präsenzveranstaltungen stattfinden. Durch selbst konzeptionierte interne Veranstaltungen sowie verstärkt internes Coaching ist eine Qualitätssteigerung trotz Aufwandsreduzierung zu erreichen.
Haushaltssanierungsplan 2012
100
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 612 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
2013: 1,5%
2014: 2,0%
Haushaltsansatz 2012: 17.388.844 € (Summe aller Zinsaufwendungen)
Folgende Zinssätze für kurzfristige Liquiditätskredite wurden zu Grunde gelegt:
2016 ff.: 2,5%
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die zufließenden Landeshilfen verbessern die Liquiditätslage der Stadt und reduzieren
somit den Zinsaufwand für Liquiditätskredite. Nach derzeitigem Informationsstand ist
von Landeshilfen von 11,6 Mio. € jewiels für die Jahre 2014 bis 2018 sowie anteilige
Beträge für 2012/2013 sowie 2019/2020 auszugehen. Für die Liquiditätsvorteile, die sich
aus den einzelnen Sanierungsmaßnahmen des HSP ergeben, werden keine Ersparnisse
bei den Zinsaufwendungen eingerechnet, um so im Sinne einer vorsichtigen
Kalkulation im Falle von Abweichungen von den Prognosewerten noch entsprechendes
Ausgleichspotential zu haben.
2015: 2,25%
180.350 € 1.572.350 €
426.850 € 1.833.350 €
702.350 € 2.042.150 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
992.350 €
32.175 € 1.282.350 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Zinsaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.27 Zinsersparnis Stärkungspaktmittel
Produkt
55 …
Haushaltssanierungsplan 2012
101
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
EWB/PWB auf Forderungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.28 Wertberichtigungen auf Forderungen
Produkt
5473110/5473120
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 1.800.000 €-
600.000 €- 1.800.000 €-
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Haushaltsansatz 2012 Einzelwertberichtigungen: 296.522 € (produktscharf geplant)
Haushaltsansatz 2012 Pauschalwertberichtigungen: 1.479.696 €
700.000 €- 1.900.000 €-
1.300.000 €- 1.900.000 €-
1.400.000 €- 2.000.000 €-
Haushaltssanierungsplan 2012
102
Im Jahresabschluss ist es im Sinne einer periodengerechten Zuordnung der Aufwendungen erforderlich, die Werthaltigkeit der Forderungen zu überprüfen und ggf. Wertberichtigungen durchzuführen. Dies geschieht im Wege der Einzel- oder Pauschalwertberichtigung. Es ist davon auszugehen, dass von den geplanten Mehrerträgen auf Grund von Steuer- oder Gebührenerhöhungen ein gewisser Anteil sich als uneinbringlich erweisen wird. Insofern sind im Sinne einer vorsichtigen Planung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung neben den Mehrerträgen auch entsprechende Aufwendungen aus Wertberich-tigungen auf Forderungen einzuplanen. Dies gilt insbesondere für die beabsichtigten Erhö-hungen der Realsteuern. Grundlage für die Berechnung der notwendigen Wertberichtigungen sind die lokalen Erfah-rungswerte der Vorjahre, hier insbesondere in bezug auf die Grundsteuer B und die Gewer-besteuer. Die Grundsteuer A wird wegen Geringfügigkeit nicht gesondert betrachtet. Ebenso werden nicht für weitere beabsichtigte Erhöhungen im Gebührenbereich gesonderte Berech-nungen angestellt, sondern mit einem Aufschlag auf die für die Grundsteuer B und die Ge-werbesteuer ermittelten Wertberichtigungen berücksichtigt. Für die Grundsteuer B ergibt sich für eine durchschnittliche Wertberichtigungsquote von 3,8%.. Für die Gewerbesteuer liegt diese Quote bei 21,1%. Diese Quoten berücksichtigen die insgesamt durchgeführten Wertberichtigungen, also sowohl für Forderungen des lfd. Jah-res als auch für Vorjahre. Bezogen auf die Mehrerträge auf Grund der beabsichtigten Hebesatzerhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ergeben sich folgende Beträge:
GewSt + GrSt für HSP
Mehrertrag WB Mehrertrag WB WB WB
2013 1.740.000 € 367.140 € 3.020.000 € 114.760 € 481.900 € 600.000 €
2014 1.820.000 € 384.020 € 3.080.000 € 117.040 € 501.060 € 700.000 €
2015 3.780.000 € 797.580 € 5.730.000 € 217.740 € 1.015.320 € 1.300.000 €
2016 3.910.000 € 825.010 € 5.830.000 € 221.540 € 1.046.550 € 1.400.000 €
2017 5.092.000 € 1.074.412 € 7.545.000 € 286.710 € 1.361.122 € 1.800.000 €
2018 5.319.000 € 1.122.309 € 7.560.000 € 287.280 € 1.409.589 € 1.800.000 €
2019 5.547.000 € 1.170.417 € 7.585.000 € 288.230 € 1.458.647 € 1.900.000 €
2020 5.782.000 € 1.220.002 € 7.600.000 € 288.800 € 1.508.802 € 1.900.000 €
2021 6.030.000 € 1.272.330 € 7.615.000 € 289.370 € 1.561.700 € 2.000.000 €
GewSt GrSt
WB = Wertberichtigung
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.28 Wertberichtigung auf Forderungen 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
103
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 612 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.29 Zinsen Darlehen Wohnungsgesellschaft
Produkt
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
50.000 €
50.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Lt. Darlehnsvertrag ist ein von der Stadt gewährtes Darlehn ab dem 01.01.2016 zu
verzinsen.
50.000 €
50.000 €
50.000 € 50.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
104
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
alle 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 30.733.569 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Neuberechnung der bilanziellen Abschreibungen auf der Basis der vorläufigen
Schlussbilanz 2009 und einer Abschreibungsvorausschau der Finanzsoftware erbringt
Verschiebungen zu den bislang auf unsicherer Datenbasis geschätzten Zahlen.
Ingleichem Zuge sind auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten neu
berechnet worden. Im Saldo werden die Jahre 2013 und 2014 um rd. 1 Mio. € entlastet.
Das Jahr 2015 wird mit rd. 280.000 € belastet. Diese Belastung verringert sich auf rd.
180.000 € in 2016. Aufgrund der vom Land vorgegebenen geometrischen
Mittelwertberechnung verbleibt ab 2017 eine Nettobelastung von rd. 124.000 € bis
128.000 €.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern sollen pauschal 50.000 € eingespart werden.
55.800 €- 322.000 €-
623.000 €- 323.000 €-
317.000 €- 325.000 €-
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
318.000 €-
608.000 € 320.000 €-
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Bilanzielle Abschreibungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.30 Bilanzielle Abschreibungen
Produkt
57 …
Haushaltssanierungsplan 2012
105
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
51
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
1.706.000 €- 3.006.000 €-
1.966.000 €- 3.266.000 €-
2.226.000 €- 3.526.000 €-
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
2.486.000 €-
45.000 €- 2.746.000 €-
Kinder, Jugend und Familie
Ertrags-/
Aufwands-
art
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.31 Lfd. Aufwand U3-Ausbau
Produkt
Haushaltssanierungsplan 2012
106
Gegenüber den bislang in der Finanzplanung abgebildeten Aufwendungen für den U3-Ausbau auf Basis einer 32%igen Bedarfsabdeckung ergeben sich Mehraufwände, die insbe-sondere auf folgenden Faktoren basieren:
- Erhöhung der Zuschüsse an die freien Träger - Steigerung der Betriebskosten der städt. TEK - Zusätzliche Übernahme von Trägeranteilen - 1,5%ige Steigerung der Pauschalen - Verlagerung der Betreuungszeiten zu 45 Stunden
Im Saldo werden folgende Mehrbelastungen erwartet:
JahrMehraufwand
Betriebskosten
Mehrertrag Landeszuwendungen,
Elternbeiträge und Konnex-Mittel
Saldo
2013 45.000 € 673.000 € 628.000 €2014 1.706.000 € 2.123.000 € 417.000 €2015 1.966.000 € 2.153.000 € 187.000 €2016 2.226.000 € 2.183.000 € -43.000 €2017 2.486.000 € 2.213.000 € -273.000 €2018 2.746.000 € 2.243.000 € -503.000 €2019 3.006.000 € 2.273.000 € -733.000 €2020 3.266.000 € 2.303.000 € -963.000 €2021 3.526.000 € 2.333.000 € -1.193.000 €
32% Versorgungsquote
0 €
500.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
2.000.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.500.000 €
4.000.000 €
2013 2015 2017 2019 2021
BetriebskostenLZ, Eltern, Konnex-Mittel
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
A.31 Lfd. Aufwand U3-Ausbau 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Haushaltssanierungsplan 2012
107
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
005 313 001 50
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 2.250.000 €
Soziales und Wohnen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Transferaufwendungen
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
A.32 Asylbewerberleistungsgesetz
Produkt
5336 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
240.000 €-
200.000 €- 260.000 €-
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
220.000 €- 260.000 €-
220.000 €- 280.000 €-
240.000 €- 280.000 €-
Haushaltssanierungsplan 2012
108
Haushaltssanierung:
Maßnahmen zur Erhöhung
der Erträge
Haushaltssanierungsplan 2012
109
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Erhöhung Grundsteuer A
zum 01.01.2013 von 285% auf 335%
zum 01.01.2015 von 335% auf 375%
zum 01.01.2017 von 375% auf 390%
Haushaltsansatz 2012: 75.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Es ist eine Erhöhung in den unten genannten Schritten vorgesehen. Zur
rechtswirksamen Umsetzung ist die "Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Realsteuern in der Stadt Recklinghausen" (zuletzt geändert durch Satzung vom
15.02.2011) entsprechend durch Ratsbeschluss zu ändern. Die o. g. Mehrerträge
berücksichtigen sowohl den originären Effekt aus der Hebesatz-Änderung als auch den
durch Anwendung der Wachstumsraten (Erlasse des MIK vom 11.08.2011 und 27.03.2012)
auf die erhöhten Plandaten entstehenden Folgeeffekt.
13.700 € 30.100 €
25.100 € 30.100 €
25.600 € 30.200 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 29.900 €
13.400 € 30.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.01 Erhöhung der Grundsteuer A
Produkt
4011 000
Haushaltssanierungsplan 2012
110
Die Grundsteuer A wird für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 2 Nr. 1 Grund-steuergesetz (GrStG) erhoben. Sie wurde in Recklinghausen letztmals mit Wirkung zum 01.01.1996 von 185% auf 285% erhöht. Die Erträge aus der Grundsteuer A für die Jahre 2008-2012 stellen sich wie folgt dar:
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012
71.669 € 69.868 € 70.694 € 71.935 € 75.000 € Es ist eine Erhöhung in folgenden Schritten analog zur Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vorgesehen:
zum 01.01.2013 von 285% auf 335% = + 17,5%
zum 01.01.2015 von 335% auf 375% = +12,0%
zum 01.01.2017 von 375% auf 390% = + 4,0%
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.01 Erhöhung der Grundsteuer A 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
111
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Erhöhung Grundsteuer B
zum 01.01.2013 von 495% auf 580%
zum 01.01.2015 von 580% auf 650%
zum 01.01.2017 von 650% auf 695%
Haushaltsansatz 2012: 17.244.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Es ist eine Erhöhung in den unten genannten Schritten vorgesehen. Zur
rechtswirksamen Umsetzung ist die "Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Realsteuern in der Stadt Recklinghausen" (zuletzt geändert durch Satzung vom
15.02.2011) entsprechend durch Ratsbeschluss zu ändern. Die o. g. Mehrerträge
berücksichtigen sowohl den originären Effekt aus der Hebesatz-Änderung als auch den
durch Anwendung der Wachstumsraten (Erlasse des MIK vom 11.08.2011 und 27.03.2012)
auf die erhöhten Plandaten entstehenden Folgeeffekt.
3.080.000 € 7.585.000 €
5.730.000 € 7.600.000 €
5.830.000 € 7.615.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 7.545.000 €
3.020.000 € 7.560.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.02 Erhöhung der Grundsteuer B
Produkt
4012 000
Haushaltssanierungsplan 2012
112
Die Grundsteuer B wird für sonstige bebaute und bebaubare Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftliche Flächen sind, gem. § 2 Nr. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) erhoben. Sie wurde in Recklinghausen letztmals mit Wirkung zum 01.01.2011 von 475% auf 495% erhöht. Die Erträge aus der Grundsteuer B für die Jahre 2008-2012 stellen sich wie folgt dar:
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012
15.928.370 € 15.854.013 € 16.049.034 € 16.707.621 € 17.244.000 € Es ist eine Erhöhung in folgenden Schritten analog zur Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A vorgesehen:
zum 01.01.2013 von 495% auf 580% = + 17,2%
zum 01.01.2015 von 580% auf 650% = +12,1%
zum 01.01.2017 von 650% auf 695% = + 6,9%
Der Anteil der veranlagten eigenen städtischen Grundstücke am Gesamtaufkommen der Grundsteuer liegt bei ca. 1% und kann daher bei der Fortschreibung vernachlässigt werden.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.02 Erhöhung der Grundsteuer B 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
113
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Erhöhung Gewerbesteuer
zum 01.01.2013 von 470% auf 490%
zum 01.01.2015 von 490% auf 510%
zum 01.01.2017 von 510% auf 520%
Haushaltsansatz 2012: 38.550.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.03 Erhöhung der Gewerbesteuer
Produkt
4013 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 3.592.000 €
1.260.000 €- 3.819.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Es ist eine Erhöhung in den unten genannten Schritten vorgesehen. Zur rechtswirksamen Umsetzung
ist die "Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt
Recklinghausen" (zuletzt geändert durch Satzung vom 15.02.2011) entsprechend durch
Ratsbeschluss zu ändern. Die o. g. Mehrerträge berücksichtigen sowohl den originären Effekt aus
der Hebesatz-Änderung als auch den durch Anwendung der Wachstumsraten (Erlasse des MIK vom
11.08.2011 und 27.03.2012) auf die erhöhten Plandaten entstehenden Folgeeffekt. Eine Erhöhung
der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aus der Hebesatz-Änderung nicht, da nach § 6 Abs. 2 GFRG
das Istaufkommen der Gewerbesteuer durch den jeweiligen Hebesatz geteilt - insofern also
nivelliert - und anschließend mit dem Vervielfältiger nach § 6 Abs. 3 und 5 multipliziert wird.
180.000 €- 4.047.000 €
2.280.000 € 4.282.000 €
2.410.000 € 6.030.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
114
Die Gewerbesteuer wurde in Recklinghausen letztmals mit Wirkung zum 01.01.2011 von 450% auf 475% erhöht. Die Erträge aus der Gewerbesteuer für die Jahre 2008-2012 stellen sich wie folgt dar:
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012
25.709.858 € 35.383.233 € 41.745.397 € 36.935.022 € 38.550.000 € Es ist folgende Erhöhung vorgesehen:
zum 01.01.2013 von 470% auf 490% = + 4,3%
zum 01.01.2015 von 490% auf 510% = +4,1%
zum 01.01.2017 von 510% auf 520% = +2,0% Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurden von den hochgerechneten Ansätzen, die ne-ben den Hebesatzerhöhungen auch die Orientierungsdaten 2012 berücksichtigen, folgende Abschläge vorgenommen: 2013: 3 Mio. € 2014: 2 Mio. € 2015 bis 2020: jeweils 1,5 Mio. € Die Vorgehensweise entspricht den Erlassen für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzpla-nung der Gemeinden und Gemeindeverbände, die in den Erläuterungen jeweils darauf hin-weisen, dass insbesondere bei der Gewerbesteuer die Orientierungsdaten angesichts der starken Unterschiede in der örtlichen Aufkommensentwicklung nur eine generalisierende Orientierungshilfe sein kann. Die konkreten Ansätze einer einzelnen Gemeinde sind von den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten abhängig und entsprechend in der Ergebnis- und Finanzplanung zu veranschlagen.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.03 Erhöhung der Gewerbesteuer 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
115
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Erhöhung Hundesteuer
1 Hund von 92 € auf 108,00 €
2 Hunde von 104 € auf 124,00 € je Hund
3 Hunde von 116 € auf 140,00 € je Hund
Haushaltsansatz 2012: 540.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.04 Erhöhung der Hundesteuer
Produkt
4032 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 90.000 €
90.000 € 90.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Mit der u. g. Erhöhung der Steuersätze zum 01.01.2013 erfolgt eine Angleichung an das
Niveau, das von anderen Städten des Kreises RE bereits erhoben wird bzw. beabsichtigt
ist. Auf der Basis der aktuellen Ist-Zahlen angemeldeter Hunde (Stand: 01.05.2012)
ergibt sich ein zu erwartender Mehrertrag von 93.747 € (s. Anlage). Unter
Berücksichtigung eines Riskoabschlages von rd. 4% (bspw. für Zahlungsausfälle) ist von
einem jährlichen Mehrertrag von 90.000 € auszugehen. Die Tatbestände für
Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen (z. B. Sozialtarif) bleiben unverändert.
90.000 € 90.000 €
90.000 € 90.000 €
90.000 € 90.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
116
Die Hundesteuer wurde in Recklinghausen letztmals 1996 erhöht. Im Zuge der Euro-Umstellung 2002 erfolgte eine Glättung der Beträge. Die Erträge aus der Hundesteuer für die Jahre 2008-2012 stellen sich wie folgt dar:
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012
519.079 € 519.482 € 533.359 € 538.153 € 540.000 €
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.04 Erhöhung der Hundesteuer 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
117
Derzeit gültige Tarife
Halter 1
HundTarif Steuer gesamt
Halter 2
HundeTarif Steuer gesamt
Halter 3
Hunde u.
mehr
Tarif Steuer gesamt Hunde gesamtHundesteuer
gesamt
Normaltarif 4.571 92,00 € 420.532,00 € 752 104,00 € 78.208,00 € 87 116,00 € 10.092,00 € 5.410 508.832,00 €
steuerfrei 19 - € - € 6 - € - € 0 - € - € 25 - €
steuerbefreit 76 - € - € 8 - € - € 0 - € - € 84 - €
ermäßigt 50% 16 46,00 € 736,00 € 6 52,00 € 312,00 € 3 58,00 € 174,00 € 25 1.222,00 €
ermäßigt 25% 15 23,00 € 345,00 € 10 26,00 € 260,00 € 0 29,00 € - € 25 605,00 €
Sozialtarif 25% 452 23,00 € 10.396,00 € 90 65,00 € 5.850,00 € 12 87,00 € 1.044,00 € 554 17.290,00 €
gesamt 5.149 432.009,00 € 872 84.630,00 € 102 11.310,00 € 6.123 527.949,00 €
Tarifklasse
Erhöhte Tarife ab 01.01.2013
Halter 1
HundTarif Steuer gesamt
Halter 2
HundeTarif Steuer gesamt
Halter 3
Hunde u.
mehr
Tarif Steuer gesamt Hunde gesamtHundesteuer
gesamt
Normaltarif 4.571 108,00 € 493.668,00 € 752 124,00 € 93.248,00 € 87 140,00 € 12.180,00 € 5.410 599.096,00 €
steuerfrei 19 - € - € 6 - € - € 0 - € - € 25 - €
steuerbefreit 76 - € - € 8 - € - € 0 - € - € 84 - €
ermäßigt 50% 16 54,00 € 864,00 € 6 62,00 € 372,00 € 3 70,00 € 210,00 € 25 1.446,00 €
ermäßigt 25% 15 27,00 € 405,00 € 10 31,00 € 310,00 € 0 35,00 € - € 25 715,00 €
Sozialtarif 25% 452 27,00 € 12.204,00 € 90 77,50 € 6.975,00 € 12 105,00 € 1.260,00 € 554 20.439,00 €
gesamt 5.149 507.141,00 € 872 100.905,00 € 102 13.650,00 € 6.123 621.696,00 €
Veränderung: 93.747,00 €
Tarifklasse
Haushaltssanierungsplan 2012
Beschreibung der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung
118
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Erhöhung Vergnügungssteuer
zum 01.01.2013 von 13% auf 16%
des Einspielergebnisses
Haushaltsansatz 2012: 900.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Zur rechtswirksamen Umsetzung ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt
Recklinghausen (zuletzt geändert durch Satzung vom 27.09.2011 zur Einführung der sog.
Bordellsteuer) entsprechend durch Ratsbeschluss zu ändern. Die Erhöhung auf 16% des
Einspielergebnisses lässt auf der Basis der Einspielergebnisse 2011 einen Mehrertrag
von rd. 295.000 € erwarten (s. Anhang). Unter Berücksichtigung eines Riskoabschlages
von rd. 9% (bspw. für Zahlungsausfälle) ist von einem jährlichen Mehrertrag von
270.000 € auszugehen.
270.000 € 270.000 €
270.000 € 270.000 €
270.000 € 270.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 270.000 €
270.000 € 270.000 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.05 Erhöhung der Vergnügungssteuer
Produkt
4031 000
Haushaltssanierungsplan 2012
119
Die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte wird gem. § 5 Abs. 2 der Vergnügungssteuer-satzung der Stadt Recklinghausen nach der Höhe des Einspielergebnisses berechnet. Seit 2011 beträgt die Steuer je angefangenen Kalendermonat 13 v.H. des Einspielergebnisses. Die Erträge aus der Vergnügungssteuer für die Jahre 2008-2012 stellen sich wie folgt dar:
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012
426.076 € 999.558 € 960.303 € 1.389.602 € 900.000 € Die Ist-Werte 2009 bis 2011 sowie die Entwicklung im Laufe des Jahres 2012 belegen, dass für die Jahre ab 2013 ff. eine höhere Basiszahl als die 900 T€ des Planwertes 2012 zu Grunde gelegt werden könnten. Im Sinne einer vorsichtigen Prognose ist diese Erhöhung in der Finanzprojektion und auch in der Berechnung der HSP-Maßnahmen nicht enthalten. Vor einer Erhöhung des Prozentsatzes ist zu überprüfen, ob durch die Erhebung der Ver-gnügungssteuer in der festgesetzten Höhe keine erdrosselnde Wirkung und damit kein Ein-griff in die Berufsfreiheit festgestellt werden kann. Das OVG NRW hält nach der bisher vorliegenden Rechtsprechung Steuersätze in Höhe von 16 v.H., das VG Münster in mehreren Entscheidungen sogar einen Steuersatz von 19.v.H. des Einspielergebnisses für zulässig. In einem Einzelfall wurde sogar ein Steuersatz von 20 v.H. vom VG Münster für zulässig gehalten, was vom OVG NRW zwischenzeitlich auch be-stätigt wurde. Für die Feststellung, ob eine solche erdrosselnde Wirkung vorliegt, stellt das OVG NRW nach wie vor auch in seinen aktuellen Entscheidungen immer auf die Bestandsentwicklung der Anzahl der Spielhallen sowie der dort aufgestellten Spielgeräte vor und nach Einführung der Vergnügungssteuer mit dem erhöhten Satz ab. Für die Darstellung der Bestandsentwick-lung genügt in diesen Entscheidungen die Angabe der Anzahl der Spielhallen, die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen und an sonstigen Orten in dem jeweiligen Jahr (seit Erhebung der Vergnügungssteuer nach dem neuen Steuermaßstab, hier: Einspielergebnis). Sollte diese Bestandsentwicklung zeigen, dass sowohl die Anzahl der Spielhallen als auch die Anzahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit konstant geblieben ist bzw. sogar angestiegen ist, zieht das OVG NRW auch in den aktuellen Entscheidungen hieraus den Schluss, dass dieser Steuermaßstab und Steuersatz zu keiner erdrosselnden Wirkung geführt hat und eine weitere Aufklärung durch ein Sachverständigengutachten wird abgelehnt. Das BVerwG hat im Nachgang bestätigt, dass wenn bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung den hinreichend sicheren Rückschluss darauf zulässt, dass die Er-hebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, bedürfe es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlung zur Ertragslage der Aufsteller im Satzungsgebiet. Eine solche Bestandsentwicklung wurde letztmalig in 2010 durchgeführt, als der Steuersatz ab 2011 von 11 auf 13 v.H. erhöht werden sollte. Dabei wurden die Jahre 2005 und 2009
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.05 Erhöhung der Vergnügungssteuer 016 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltssanierungsplan 2012
120
gegenübergestellt. Eine Erdrosselungswirkung konnte dabei nicht festgestellt werden, und die Erhöhung wurde ab 2011 realisiert. Vor einer erneuten Erhöhung des Steuersatzes ab 2013 wurden nun aktuell die Jahre 2009 (11%) und 2011 (13%) gegenübergestellt. Als Ergebnis ist festzustellen:
1. Die Anzahl der Spielhallen ist trotz der Erhöhung des Steuersatzes konstant (23).
2. Die Anzahl der sonstigen Aufsteller ist weiterhin rückläufig (von 47 auf 36 = -23,4 %), was aber wohl eher den strukturellen Veränderungen im Gaststättengewerbe (u.a. Rauchverbot) zuzurechnen ist.
3. Die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen hat sich um 4 Geräte von 366 auf 370 erhöht (+ 1,09 %).
4. Obwohl die Anzahl der sonstigen Aufsteller um 23,4 % abgenommen hat, hat sich die Anzahl der Geldspielgeräte um 23 von 119 auf 142 erhöht (+19,33 %)
5. Das der Vergnügungssteuerberechnung zugrundeliegende Einspielergebnis hat sich von 2009 bis 2011 von 7.543.964 € auf 9.853.823 € (+2.309.859 € = +30,62%) erhöht.
6. Das Vergnügungssteueraufkommen hat sich von 2009 bis 2011 für Spielhallen um 401.296 € (55,19 %) von 727.174 € auf 1.128.470 € erhöht, was allerdings nicht nur auf das höhere Einspielergebnis, sondern auch auf den von 11 auf 13% er-höhten Steuersatz zurückzuführen ist.
7. Das Vergnügungssteueraufkommen hat sich von 2009 bis 2011 für sonstige Auf-steller um 49.865 € (48,57%) von 102.662 € auf 152.527 € erhöht, was nicht nur auf das höhere Einspielergebnis, sondern auch auf den von 11 auf 13% erhöhten Steu-ersatz zurückzuführen ist.
Die obige Bestandsentwicklung von 2009 zu 2011 lässt nicht erkennen, dass die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes von 11 auf 13% zu einer erdrosselnden Wirkung geführt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Weder die Anzahl der Spielhallen noch die Anzahl der aufgestell-ten Geldspielgeräte ist in diesem Zeitraum zurückgegangen, sondern ist gleich geblieben oder hat sich sogar erhöht. Bei der Gegenüberstellung wurden die Zahlen zum 31.12.2009 und 2011 zugrundegelegt. Schwankungen in der Anzahl der Spielgeräte sowie der Spielhallen und sonstigen Aufsteller ergeben sich immer im Laufe eines Jahres, wenn Spielhalleninhaber wechseln oder Geräte ausgetauscht, ab- oder aufgebaut werden. So sind in einigen Monaten auch mal mehr oder weniger Betriebe sowie zu versteuernde Geräte angemeldet. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung im Jahr 2012 wieder. Derzeit ist eine Spielhalle geschlossen, ein Nachfolger ist aber bereits in Aussicht, und ein Spielhallenbetreiber hat die Konzession für ein weiteres Objekt beantragt. Somit lässt sich auch im laufenden Jahr keine Änderung der bestehenden Tendenz erken-nen. Es ist eine Erhöhung von 13% auf 16% des Einspielergebnisses ab 01.01.2013 vorge-sehen. Die sog. Bordellsteuer, die bei der Stadt Recklinghausen zum 01.10.2011 eingeführt wurde, ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Haushaltssanierungsplan 2012
121
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
012 546 001 62
003 243 001 40
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 2.216.200 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
990.000 € 1.250.000 €
1.250.000 € 1.250.000 €
1.250.000 € 1.250.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
1.250.000 €
730.000 € 1.250.000 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.06 Parkgebühren
Produkt
4321 000
Schule und Sport
Haushaltssanierungsplan 2012
122
Die Erhöhung der Parkgebühren gliedert sich in folgende Teilmaßnahmen:
a. Erhöhung der Ganztagesgebühren auf Großparkplätzen (z. B. Konrad-Adenauer-Platz) von z. Zt. 3 € auf 4 €.
b. Erhöhung der Parkgebühr auf den Parkplätzen der Zonen 1 – 3 von z. Zt. 1 € auf 1,50 €.
c. Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeiten.
Auf der Basis der aktuellen Gebühreneinnahmen von rd. 1,8 Mio. € ergibt sich mit den Maß-nahmen a. – c. rechnerisch eine Erhöhung auf insgesamt rd. 3,2 Mio. €. Unter Berücksich-tigung bevorstehender Bebauung von derzeitigen Parkflächen (z. B. Saalbau, Kemnastraße) ist von einer Erhöhung um 1.240 T€ auf rd. 3,0 Mio. € auszugehen.
Zudem wird eine Parkraumbewirtschaftung an Schulen eingeführt, wenn im umliegenden Wohngebiet Parkraum bewirtschaftet wird. Neben dem Gymnasium Petrinum sollen auch das Hittorf-Gymnasium und das Marie-Curie-Gymnasium einbezogen werden. Hierdurch sind zusätzliche Erträge in Höhe von 10 T€ jährlich zu erwarten.
Insgesamt ergeben sich aus dieser Maßnahme somit Mehrerträge von 1.254 T€ pro Jahr.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.06 Erhöhung der Parkgebühren 012 – Verkehrsflächen und –anlagen/
003 - Schulträgeraufgaben
Haushaltssanierungsplan 2012
123
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
016 611 001 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Steuern und ähnliche Abgaben
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.07 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Produkt
4021 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
1.248.000 €
822.000 € 1.268.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Der Einkommensteueranteil wurde auf der Basis der Ist-Einzahlungen 2011 (rd. 36,3
Mio. €) für den Zeitraum 2012 bis 2015 auf der Basis der Orientierungsdaten geschätzt.
Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung (Mitteilung des Städte- und
Gemeindebundes NRW vom 19.06.0212) ergab insbesondere für das Jahr 2012 eine
deutliche Anhebung des zu erwartenden Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Aufgrund der dadurch gestiegenen Basis wird auch unter Berücksichtigung der neuen
Schlüsselzahlen für 2012 und eines Abschlages für den neuen Verteilungsschlüssel in
2015 mit den o. a. Mehrerträgen gerechent.
Orientierungsdaten 2012 bis 2015 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2011
Haushaltsansatz 2012: 37.800.000 €
1.310.000 € 1.287.000 €
1.172.000 € 1.305.000 €
1.233.000 € 1.323.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
124
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
012 541 002 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
500.000 € 500.000 €
500.000 € 500.000 €
500.000 € 500.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
500.000 €
500.000 € 500.000 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.08 Einführung einer Winterdienstgebühr
Produkt
43 …
Haushaltssanierungsplan 2012
125
003 - Schulträgeraufgaben
Die vom Rat gebildete Winterdienst-Kommission hat sich mit Maßnahmen zur Optimierung der städtischen Winterdienstleistungen, die von den KSR erbracht werden, beschäftigt und sich in diesem Zusammenhang u. a. auf die Einführung einer Winterdienstgebühr zum 01.01.2013 verständigt. Diese Winterdienstgebühr soll analog der Straßenreinigungsgebühr berechnet werden und künftig Bestandteil der Straßenreinigungssatzung sein. Hierzu ist noch ein entsprechender Satzungsbeschluss des Rates notwendig. Die Gebühr verringert künftig die Aufwendungen, die bislang aus dem städtischen Haushalt durch das Budget des Fachbereiches 62 (Produkt 012 541 002, Sachkonto 5291333) finan-ziert wurden. Nach dem Durchschnittswert der Jahre 2008-2011 ist von einem Kostenblock, der über Ge-bühren zu finanzieren wäre, zwischen rd. 800 T€ und 950 T€ auszugehen. Dabei entfallen ca. 200 T€ auf Fixkosten, die unabhängig von der Intensität des Winters anfallen. Im Sinne einer vorsichtigen Schätzung für die künftigen Jahre wird von einem jährlichen Ge-bührenaufkommen von 500 T€, das den städtischen Haushalt ab 2013 entsprechend entlas-tet, ausgegangen.
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.08 Einführung einer Winterdienstgebühr 012 – Verkehrsflächen und –anlagen
Haushaltssanierungsplan 2012
126
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
013 552 001 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.09 Umlage des Aufwandes der Oberflächengewässer
Produkt
43…
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 200.000 €
- € 200.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Der gesamt Aufwand der Gewässerunterhaltung (Beiträge an Wasser- und
Bodenverbände, Emschergenossenschaft, eigenes Personal und Fremdaufträge) kann
gem. § 92 LWG auf alle Grundstückseigentümer (sog. seitliches Einzugsgebiet) umgelegt
werden. Von dieser Möglichkeit soll künftig Gebrauch gemacht werden. Das jährliche
Potential wird auf 350 T€ geschätzt. Da auch städtische Grundstücke davon betroffen
sind, werden für die HSP-Berechnung 200 T€ an zusätzlichen Erträgen ab 2014 zu Grunde
gelegt.
200.000 € 200.000 €
200.000 € 200.000 €
200.000 € 200.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
127
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
011 538 002 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Analog zu Baugenehmigungen soll künftig auch für erteilte
Entwässungsgenehmigungen eine Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes
erhoben werden.
102.500 € 113.141 €
105.063 € 113.141 €
107.689 € 113.141 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 110.381 €
100.000 € 113.141 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.10 Einführung einer Gebühr für Entwässerungsgenehmigungen und -dienstleistungen
Produkt
4311...
Haushaltssanierungsplan 2012
128
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 118 001 18
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Schulpauschale in Höhe von rd. 3,3 Mio. € wird jährlich auf investive / konsumtive
Maßnahmen aufgeteilt.
Der Anteil der im Ergebnisplan für Unterhaltungsaufwendungen (konsumtiv) gebuchten
Schulpauschale soll schrittweise von 1,1 Mio. € (2012) auf 1,5 Mio. € (2016) erhöht
werden.
Haushaltsansatz 2012: 1.080.407 €
200.000 € 400.000 €
300.000 € 400.000 €
400.000 € 400.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
400.000 €
100.000 € 400.000 €
Gebäudemanagement
Ertrags-/
Aufwands-
art
Allgemeine Zuweisungen vom Land
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.11 Schulpauschale
Produkt
4131 100
Haushaltssanierungsplan 2012
129
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? � Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentl ich-rechtliche Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.12 Erhöhung Straßenbaubeiträge
Produkt
4371 ...
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 8.000 €
- € 10.000 €
im Investitionsplan enthalten
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom
21.12.2010 soll geändert werden. Die Anliegerbeiträge erhöhen sich.
Für die gezahlten Anliegerbeiträge werden Sonderposten gebildet, die in gleichem
Rhythmus wie die Abschreibungen für Gemeindestraßen aufgelöst werden. Die
Abschreibungensraten belasten das jeweilige Haushaltsjahr, die Auflösung der
Sonderposten wirkt ergebnisverbessernd.
Es wird mit jährlich rd. 120.000 € investive Mehreinzahlungen (=Sonderposten)
gerechnet. Hiervon werden im 1. Jahr 1/60 ertragswirksam aufgelöst.
Die Erhöhung der Beitragssätze betrifft alle Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, die
nach Inkrafttreten der Änderungssatzung begonnen werden und alle laufenden, bei
denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung noch keine
Schlussabnahme erfolgt ist.
Haushaltsansatz 2012: 3.000.000 €
2.000 € 12.000 €
4.000 € 14.000 €
6.000 € 16.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
130
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
009 512 004/005 61
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? � Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
im Investitionsplan enthalten
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Zukünftig sollen im Rahmen des Baulandmanagements die Vorhabenträger durch
städtebauliche Verträge neben der Übernahme der einen Planungskosten auch zur
Übernahme der umlegbaren Verfahrens- und Verwaltungskosten verpflichtet werden.
Für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum können dadurch jährliche Erträge zwischen
100 T€ (bauplanersiche Bearbeitung vollständig durch die Stadt Recklinghausen) und 50
T€ (Bearbeitung teilweise durch Stadt, teilweise durch Externe) erzielt werden. Auf die
gesonderte Sitzungsvorlage wird verwiesen.
50.000 € 50.000 €
50.000 € 50.000 €
50.000 € 50.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- € 50.000 €
50.000 € 50.000 €
Planen, Bauen, Umwelt
Ertrags-/
Aufwands-
art
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.13 Baulandmanagement
Produkt
4461...
Haushaltssanierungsplan 2012
131
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
002 122 007 31
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Voraussichtlich Anfang Juli 2012 wird der 3. Radarwagen zur Verbesserung der
Überwachung des fließenden Verkehrs in Betrieb genommen.
Fachbereich31 (Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr) rechnet mit einer
Erhöhung der Einnahme in einer Größenordnung von 120.000,- € jährlich.
120.000 € 120.000 €
120.000 €
120.000 € 120.000 €
120.000 €
120.000 € 120.000 €
Bürger- u. Ordnungsangelegenheiten
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige ordentliche Erträge
Haushaltsansatz 2012: 1.059.200 € (Bußgelder der Überwachung des fließenden und
ruhenden Verkehrs)
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.14 Überwachung im fließenden Verkehr (3. Radarwagen)
Produkt
4561 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 120.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
132
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
009 513 003 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 37.000 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.15 Erhöhung der Gebühren für die Abgabe der Stadtgrundkarte
Produkt
4311 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 4.800 €
4.800 € 4.800 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Aufgrund der neuen VermWertGebO NRW musste mit dem Katasteramt ein neuer
Kooperationsvertrag ausgehandelt werden. Die Gebühren für die Abgabe der
Stadtgrundkarte an Dritte stehen hiermit zwingend in Abhängigkeit zur
Liegenschaftskarte (Steigerung 44 %).
4.800 € 4.800 €
4.800 € 4.800 €
4.800 € 4.800 €
Haushaltssanierungsplan 2012
133
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
009 513 005 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 20.400 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Die Gebühren werden um 2,5 % erhöht. Die Gebühren liegen damit kreisweit sowie im
Vergleich zu umliegenden kreisfreien Städten weiterhin am oberen Limit.
1.281 € 1.414 €
1.313 € 1.414 €
1.346 € 1.414 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 1.380 €
1.250 € 1.414 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Verwaltungsgebühren
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.16 Erhöhung der Gebühren für die Bescheinigung über Vorkaufsrechte
Produkt
4311 000
Haushaltssanierungsplan 2012
134
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
011 538 002 62
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? ⌧ Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Die Höhe möglicher Einnahmen kann nur im Wege der Schätzung ermittelt werden. Den
Einnahmen stehen künftige Investitionen der Grundwasserregulierung gegenüber. Der
Facharbeitskreis Grundwasser-bewirtschaftung im Emschergebiet rechnet mit Kosten
von 27. Mio. in den nächsten 30 bis 40 Jahren (also ca. 1,0 Mio./a). Die dargestellten
zusätzlichen Einnahmen resultieren aus der geschätzten Differenz zwischen dem
tatsächlichen und dem kalkulatorischen Zinssatz.
40.000 € 200.000 €
80.000 € 200.000 €
120.000 € 200.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 160.000 €
- € 200.000 €
Ingenieurwesen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.17 Einführung einer Gebühr für Grundwassereinleitungen
Produkt
4321...
Haushaltssanierungsplan 2012
135
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
008 421 001 40
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Schule und Sport
Ertrags-/
Aufwands-
art
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.18 Sportpauschale
Produkt
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
150.000 €
200.000 € 150.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Sportpauschale in Höhe von rd. 320.000 € wurde bislang in erster Linie investiv
veranschlagt. Mit dem GFG 2011 wurde die Verwendungsmöglichkeit auch auf
"Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten"
ausgedehnt.
150.000 € 150.000 €
150.000 € 150.000 €
150.000 € 150.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
136
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
002 122 003 31
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 180.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.19 Sondernutzungsgebühren
Produkt
4321 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 40.000 €
40.000 € 40.000 €
Bürger- u. Ordnungsangelegenheiten
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Mit dem Beschluss über eine neue Sondernutzungssatzung können Mehrerträge von
etwa 20% erzielt werden. Ausgehend von einem derzeitigen Gebührenaufkommen von
rd. 200 T€ ergeben sich jährliche Mehrerträge von rd. 40 T€.
40.000 € 40.000 €
40.000 €
40.000 € 40.000 €
40.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
137
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 261 001 41
004 262 001
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 317.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.20 Entgelterhöhung Theater und Konzerte
Produkt
4321 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 25.360 €
- € 25.360 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Benutzungsgebühren/ähnl. Entgelte
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Im Rahmen einer Sonderprüfung durch die Fa. Rödl & Partner wurde die Tarifstruktur im
Bereich Theater und Konzerte überprüft. Mit Drucksache 0046/2011 wurde eine neue
Entgeltordnung beschlossen, wonach durch Entgelterhöhungen Mehreinnahmen i. H. v.
24.000 € im Theater- und Konzertbereich zu erwarten waren. Durch diese Anpassung der
Entgeltstruktur erscheint es sinnvoll, erst zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende
Anpassungen durchzuführen.
Ab der Saison 2015/2016 könnte eine Erhöhung der Entgelte um 10 % vorgesehen
werden. Eine weitere Erhöhung um 10 % könnte ab der Saison 2019/2020 eingeplant
werden. Die beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem Abschlag von
20%, somit zu 80% als Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und
Doppelerfassungen (Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Entgelte in der
Finanzprojektion) zu vemeiden.
- € 39.308 €
3.360 € 53.256 €
25.360 € 53.256 €
Haushaltssanierungsplan 2012
138
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 251 001 41
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 18.362 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.21 Entgelterhöhung Sternwarte
Produkt
Kultur und Weiterbildung
7.100 €
4321 000 Ertrags-/
Aufwands-
art
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 7.100 €
7.100 € 7.100 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Für die einzelnen Veranstaltungen werden Benutzungsgebühren erhoben. Derzeit müssen Kinder
und Jugendliche 1,50 € sowie Erwachsene 2,50 € bezahlen. Eine jährl iche lineare Anhebung der
Benutzungsgebühren ist auf Grund der geringen Beträge nicht sinnvoll. Denkbar ist eine Erhöhung
der Benutzungsgebühren um einen festen Betrag.
Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für Veranstaltungen um 33 % wäre denkbar, so dass
zukünftig die Staffelung der Benutzungsgebühren 2 € / 4 € betragen würde. Derzeit besteht noch
eine gemeinsame Entgeltordnung VHS und Sternwarte (Stand 2001). Es ist beabsichtigt, für die
Sternwarte eine eigene Entgeltordnung zu entwickeln. Sofern die Beiträge erhöht werden sol len,
müsste bis spätestens Anfang November 2012 die Entgeltordnung earbeitet sein und vom
Ausschuss beschlossen werden.
Die jährl ichen finanziellen Verbesserungen betragen ca. 7.000 €. Die beabsichtigten
Gebührenerhöhungen werden mit einem Abschlag von 20%, somit zu 80% als Mehrertrag
eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und Doppelerfassungen (Fortschreibung der öffentlich-
rechtlichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu vemeiden.
7.100 € 7.100 €
7.100 € 7.100 €
7.100 €
Haushaltssanierungsplan 2012
139
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 271 001 41
004 271 002
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 300.000 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.22 Entgelterhöhung VHS
Produkt
4321 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 25.273 €
- € 31.990 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Benutzungsgeb./ähnliche Entgelte
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Die Erhöhung der VHS-Gebühren ist nur in vereinzelten Bereichen sinnwoll. Die
fehlende Kosten- und Leistungsrechnung erschwert eine betriebswirtschaftliche
Analyse. Ziel muss es sein, durch die Gebührenerhöhung entsprechende
Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Die ersten Vorareiten zur Analyse des
Gesundheitsbereiches haben bereits begonnen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten
und könnten frühestens ab dem zweiten Semester 2012/2013 umgesetzt werden. Die
beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem Abschlag von 20%, somit zu
80% als Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und Doppelerfassungen
(Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu
vemeiden.
6.086 € 38.876 €
12.325 € 45.934 €
18.719 € 53.168 €
Haushaltssanierungsplan 2012
140
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 252 003 41
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 17.500 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Im Rahmen der Prüfung der städtischen Museen durch Rödl & Partner wurde als
Maßnahme eine Erhöhung der Eintrittsgelder für das Ikonenmuseum um 1,- € auf 6,- €
beschlossen. Die Maßnahme wird bereits in diesem Jahr umgesetzt, so dass eine
erneute Erhöhung im nächsten Jahr nicht sinnvoll erscheint. Es wird bei der beigefügten
Berechnung davon ausgegangen, dass die nächste Erhöhung um 1,- € im Jahr 2017
vorgenommen wird. Ggf. könnte der Zeitpunkt auch vorgezogen werden. Die
beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem Abschlag von 20%, somit zu
80% als Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und Doppelerfassungen
(Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu
vemeiden.
- € 4.560 €
- € 4.560 €
- € 4.560 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 4.560 €
- € 4.560 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Benutzungsgeb./ähnliche Entgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.23 Entgelterhöhung Ikonenmuseum
Produkt
4321 000
Haushaltssanierungsplan 2012
141
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 252 004 41
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 6.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Eintrittsgelder der Kunsthalle wurden ebenfalls im Zuge der Prüfung durch Rödl & Partner ab
diesem Jahr auf 3,- € festgesetzt. In der beigefügten Berechnung wird von einer Erhöhung der
Eintrittsgelder jeweils um 1,- € in den Jahren 2015 und 2019 ausgegangen. Ggf. könnten die
Zeitpunkte auch vorgezogen werden. Die beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem
Abschlag von 20%, somit zu 80% als Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und
Doppelerfassungen (Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu
vemeiden.
- € 3.200 €
1.600 € 3.200 €
1.600 € 3.200 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 1.600 €
- € 1.600 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Benutzungsgeb./ähnliche Entgelte
Kunsthalle
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.24 Entgelterhöhung Kunsthalle
Produkt
4321 091
Haushaltssanierungsplan 2012
142
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 263 001 41
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Für den Projektbereich der Musikschule (Produkt 004.263.002) sind für das Jahr 2013
Leistungsentgelte in Höhe von 200.000,- € eingeplant. Da es sich hierbei um die Schülerentgelte für
das durch das Land geförderte und jährlich befristete Jeki-Projekt handelt, können zur Zeit keine
Prognosen zur Einnahmeentwicklung dieses Projektes erstellt werden, so dass diese Entgelte in der
Berechnung keine Berücksichtigung finden.
Haushaltsansatz 2012: 373.397 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Bei den Einnahmeberechnungen für den Kernbereich der Musikschule wird bei einer Erhöhung des
Kostendeckungsgrades im Jahr 2013 auf 50 % (bei gleichbleibenden Kosten) mit zusätzlichen
Einnahmen von ca. 40.000,- € gerechnet. Dies entspricht einer Erhöhung der Musikschulentgelte
von ca. 10 %. Die detail l ierte Kalkulation hierzu wird erst im Herbst 2012 erfolgen können.
Eine erneute Erhöhung der Entgelte um ca. 10 % im Kernbereich der Musikschule ist für die Jahre
2017 und 2021 berechnet worden. Hierbei ist wiederum mit einer Einnahmesteigerung von jeweils
40.000,- € zu rechnen. Allerdings ist bei dieser Berechnung eine Kompensation möglicher
Kostensteigerungen durch zusätzl iche Erhöhung der Entgelte nicht berücksichtigt, so dass die
tatsächliche Entgelterhöhung zu denjeweil igen Zeitpunkten durchaus mehr als 10 % betragen
könnte, um den Kostendeckungsgrad von 50 % halten zu können. Zur Vermeidung von zu großen
Entgeltsprüngen müsste ggf. eine Entgeltanpassung dann zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die
beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem Abschlag von 20%, somit zu 80% als
Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und Doppelerfassungen (Fortschreibung der
öffentlich-rechtl ichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu vemeiden.
32.000 € 64.000 €
32.000 € 64.000 €
32.000 € 64.000 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 64.000 €
32.000 € 64.000 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.25 Entgelterhöhung Musikschule
Produkt
4461 000
Haushaltssanierungsplan 2012
143
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
004 272 001 41
004 272 002
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 46.700 €
Kultur und Weiterbildung
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.26 Entgelterhöhung Bücherei
Produkt
432 100
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 10.170 €
- € 10.170 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Für den Büchereibetrieb wird in den nächsten Jahren eine Veränderung der Entgeltstruktur
angestrebt. Eine Analyse der Gebührentarife vergleichbarer Bibliotheken wird zur Zeit erstellt. Eine
erste Auswertung der bislang vorhandenen Daten hat ergeben, dass Anpassungen in verschiedenen
Bereichen der Gebührenstruktur erfolgen können (z.B. Erhöhung der Gebühr für Medienausweise für
Erwachsene, Einführung einer geringen Ausleihgebühr für Kinder und Jugendliche, Veränderung der
Ermäßigungen). Die Gebührenveränderungen müssen allerdings mit den Verbundbüchereien Marl
und Haltern abgestimmt werden. Die beabsichtigten Gebührenerhöhungen werden mit einem
Abschlag von 20%, somit zu 80% als Mehrertrag eingeplant, um Ausfallrisiken abzudecken und
Doppelerfassungen (Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen Entgelte in der Finanzprojektion) zu
vemeiden.
6.455 € 10.170 €
10.170 € 10.170 €
10.170 € 10.170 €
Haushaltssanierungsplan 2012
144
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
001 116 001 15
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 1.077.542 €
Wirtschaftsförd./Liegenschaften
Ertrags-/
Aufwands-
art
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.27 Erbbauzinsen und Pachten für städt. Grundstücke
Produkt
4411 …
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
120.000 €
120.000 € 120.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Erträge aus Erbbauzinsen und Pachtgeldern für städtische Grundstücke haben sich
stabil erhöht, so dass von einer Erhöhung des Ansatzes um 120 T€ von 1,077 Mio. € auf
1,197 Mio. € ausgegangen werden kann.
120.000 € 120.000 €
120.000 € 120.000 €
120.000 € 120.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
145
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
012 549 001 15
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 20.402 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.28 Ufergeld Stadthafen
Produkt
4411 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 20.000 €
20.000 € 20.000 €
Wirtschaftsförd./Liegenschaften
Ertrags-/
Aufwands-
art
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Seit Inbetriebnahme der neuen Mühle am Stadthafen haben sich die Ufergelder stabil
erhöht, so dass für die Folgejahre von einem um 20.000 € erhöhten Ansatz ausgegangen
werden kann.
20.000 € 20.000 €
20.000 €
20.000 € 20.000 €
20.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
146
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
010 522 001 50
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 12.120 €
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.29 Gebühren für Wohnberechtigungsscheine und Zinsbescheinigungen
Produkt
4321 000
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
- 8.000 €
8.000 € 8.000 €
Soziales und Wohnen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungsaufwand dargestellt.
Erhöhung der Gebühren für Wohnberechtigungsscheine (WBS) und
Zinsbescheinigungen unter Ausschöpfung der Höchstbeträge
8.000 € 8.000 €
8.000 €
8.000 € 8.000 €
8.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
147
Die Änderung der Gebühren ist wie folgt vorgesehen:
Gebühr
aktuell
Gebührenrahmen der
Verw.geb.ordnung
NRW
Gebühr
neu
vorgeschlagen
e Erhöhung
um
kalkulierte
Mehreinnahme
jährlich
AAllgemeiner Wohnberechtigungsschein
(WBS)berechtigt zum Bezug einer Sozialw ohnung in NRW
10,00 € 5,00 € - 20,00 € 20,00 € 100,00%
Bgezielter WBSberechtigt zum Bezug einer bestimmten Sozialw ohnung (ortsgebunden)
10,00 € 5,00 € - 20,00 € 20,00 € 100,00%
C
Freistellung Wohnungsgröße oder Bergbauunter bestimmten Voraussetzungen w ird eine Sozialw ohnung von der Belegungsbindung oder der Einhaltung der Wohnungsgröße freigestellt (Nichtberechtigten w ird der Bezug ermöglicht, Antrag durch den Vermieter)
15,00 € 10,00 € - 30,00 € 30,00 € 100,00%ca.
1500,00 €
DZinssenkungEigentümer von öff. geförderten Eigentumsmaßnahmen können nach Ablauf der zinsfreien Darlehenslaufzeit eine w eitere, dann einkommensabhängige, Zinssenkung beantragen
5,00 € 5,00 € - 20,00 € 20,00 € 300,00%ca.
1500,00 €
ESelbstnutzungsgenehmigungw ird eine Sozialw ohnung in eine Eigentumsw ohnung umgew andelt benötigt der Eigentümer diese Genehmigung, um die Wohnung selbst beziehen zu dürfen (einkommensabhängig)
15,00 € 5,00 € - 20,00 € 20,00 € 33,33%ca.
15,00 €
Begründung der vorgeschlagenen
Erhöhungen:
zu B: Der Antragsteller erhält die von ihm gewünschte Wohnung.
zu C: Der Eigentümer kann eine Wohnung eher vermieten und die Dauer des Leerstandes verkürzen.
zu D: Es besteht ein deutlicher wirtschaftlicher Vorteil durch die geringeren Zinsen für Wohnungsbauförderungsdarlehen.
zu E: Die bisherige Gebühr entspricht nicht dem Verwaltungsaufwand.
ca.
5.000-6.000 €
zu A: Gemäß § 3 Abs 1. AVerwGebO NRW wird zur Vermeidung sozialer Härten empfohlen, die Regelung zur Gebührenbefreiung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Inhaberinnen und Inhabern des Recklinghausen-Passes beizubehalten.
Hinsichtlich der Bemessung der Gebührensätze ist § 3 Abs.1 des Gebührengesetzes NRW zu beachten. Danach hat zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Kostenschuldner andererseits ein angemessenes Verhältnis zu bestehen.
Gebühren für einen Ausnahme-WBS, Bergbau-WBS und eine Freistellung sind nicht in der Übersicht aufgeführt, da die Gebühr hierdem Höchstbetrag entspricht
Nr. / Bezeichnung der Maßnahme Produktbereich
E.29 Gebühren für Wohnberechtigungsscheine
und Zinsbescheinigungen 010 – Bauen und Wohnen
Haushaltssanierungsplan 2012
148
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012 Landeszuwendungen : 9.642.877 €
Haushaltsansatz 2012 Konnex-Mittel: 350.000 €
Haushaltsansatz 2012 Elternbeiträge: 1.700.000 €
Haushaltsansatz 2012 Ausgleichszahlung Land Elternbeiträge : 1.100.000 €
Ertrags-/
Aufwands-
art
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.30 Lfd. Erträge U3-Ausbau
Produkt
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
2.213.000 €
673.000 € 2.243.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Auf die Ausführungen zu Punkt A.31 - Lfd. Aufwand U3-Ausbau wird verwiesen.
Die Mehrerträge resiltieren aus Erhöhungen der Landeszuschüsse, der Erhöhung der
Konnex-Mittel und erhöhten Elternbeiträgen aufgrund gestiegener Platzzahlen.
2.123.000 € 2.273.000 €
2.153.000 € 2.303.000 €
2.183.000 € 2.333.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
149
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
006 365 002 51
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Hauhaltsansatz 2012: 1.700.000 €
Kinder, Jugend und Familie
Ertrags-/
Aufwands-
art
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.31 Elternbeiträge KiTa
Produkt
4321 100
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
207.000 €
37.600 € 252.000 €
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Dynamisierung der Elternbeiträge um jährlich 2 v. H.
78.000 € 302.000 €
119.000 € 350.000 €
161.000 € 401.000 €
Haushaltssanierungsplan 2012
150
Maßn.-Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme
-bereich -gruppe Produkt Zuständiger Fachbereich
alle 20
Sachkonto
2012 2017
2013 2018
2014 2019
2015 2020
2016 2021
Sind Investitionen erforderlich ? Betrag
Durch diese Maßnahme werden auch
Personalaufwendungen reduziert
Beschreibung der Maßnahme
Ergänzende Informationen
Haushaltsansatz 2012: 9.337.037
Die Auswirkungen werden zentral imBaustein Personal- und Versorgungs-aufwand dargestellt.
Die Neuberechnung der Auflösung von Sonderposten auf der Basis der vorläufigen
Schlussbilanz 2009 und einer Abschreibungsvorausschau der Finanzsoftware erbringt
Verschiebungen zu den bislang auf unsicherer Datenbasis geschätzten Zahlen.
Auf die Erläuterungen zu der Neuberechnung der bilanziellen Abschreibungen wird
verwiesen
437 …
303.400 € 195.300 €
339.600 € 195.900 €
136.500 € 196.700 €
Konsolidierungsbeiträge(positiver Wert: Ergebnisverbesserung; negativer Wert: Ergebnisverschlechterung)
194.100 €
230.900 € 194.700 €
Finanzen
Ertrags-/
Aufwands-
art
Zuwendungen
sonst. Öffentliche
Leistungsentgelte
Haushaltssanierungsplan Stadt RecklinghausenMaßnahmenbeschreibung
E.32 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Produkt
416 …
Haushaltssanierungsplan 2012
151
7 Risiken des vorgelegten Haushaltssanierungsplanes
Der vorliegende Haushaltssanierungsplan stellt unter den gegenwärtig geltenden Rahmen-bedingungen und absehbaren Entwicklungen einen Weg dar, um ab dem Haushaltsjahr 2018 den Haushaltsausgleich erreichen zu können. Gleichwohl muss auf Risiken hingewiesen werden, die bei einem annähernd zehnjährigen Prognosezeitraum nahezu systemimmanent sind und bei deren Eintreten sich erhebliche belastende Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan ergeben können:
� Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Wesentliche Ertragspositionen des städtischen Haushalts wie Gewerbesteuer und Einkommensteueranteil sind sehr konjunkturreagibel. Bei negativen Entwicklungen auf gesamtwirtschaftlicher oder auch lokaler Ebene sind daher entsprechende Min-dererträge bei den genannten Positionen zu erwarten.
� Geld- und Kapitalmarkt Der vorgelegten Prognose des Zinsaufwandes liegt die Erwartung einer moderaten Zinssteigerung für kurzfristige Liquiditätskredite von 1,5% in 2012 auf 2,25% in 2015 sowie auf 2,50% in den Folgejahren zu Grunde. Spürbare Zinserhöhungen über die-se Prognosewerte hinaus würden zu entsprechenden Erhöhungen der Zinsaufwen-dungen und damit Belastungen des städtischen Haushaltes führen.
� Zusätzliche Aufgaben Die Zuweisung zusätzlicher Aufgaben auf die Kommunen ohne adäquate Kosten-übernahme durch den Bund oder das Land birgt ebenso wie die Festschreibung von Mindeststandards Risiken, die das Erreichen des Haushaltsausgleichs erschweren oder auch gefährden können. Dazu gehören u. a.
- Aufwendungen der Kinderbetreuung (Kibiz/KiföG) im Rahmen der sog. U3-Betreuung, deren letztendliche Belastungen für den städtischen Haushalt noch nicht abschließend ermittelt werden können;
- künftige Tarifabschlüsse, die sich sowohl unmittelbar auf den städtischen Per-sonalaufwand als auch mittelbar durch Übertragung auf die Leistungsentgelte freier Träger auf den von der Stadt zu tragenden Dienstleistungsaufwand auswirken;
- Kosten der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, konkret im schuli-schen Bereich im Rahmen der Inklusion;
- neue Hilfsfristen und Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst;
- Aufgabenzuweisungen im Umwelt- und Klimaschutz.
� Änderungen bestehender Rechtsgrundlagen durch höchstrichterliche Entscheidungen (u. a. EuGH)
� Verhalten der Umlageverbände bei der Weitergabe von Erstattungen
(z. B. vom Bund)
Haushaltssanierungsplan 2012
152
Um ein grundsätzliches, gleichwohl begrenztes Ausgleichspotential vorhalten zu können, um eintretende Abweichungen in der realen Entwicklung von den prognostizierten Daten auffan-gen oder zumindest abmildern zu können, werden die durch die einzelnen Sanierungsmaß-nahmen bewirkten Einsparungen bei den Zinsaufwendungen nicht explizit in den HSP mit eingerechnet.
8 Aus wirkungen des vorgelegten Haushaltssanierungsplanes
Im Abschnitt 1 war bereits die Stellung des HSP im haushaltswirtschaftlichen Gesamtgefüge erläutert worden. Die wichtigen Auswirkungen eines genehmigten HSP sind nachfolgend noch einmal kurz dargestellt:
- Rechtskraft der Haushaltssatzung,
- Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung und Abkehr vom Nothaushaltsrecht nach § 82 GO NW ,
- Vermeidung einer restriktiven Auslegung des § 82 GO NW durch die Aufsichtsbe-hörden nach Aufhebung des Leitfadens des Landes „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 mit der Folge, dass bisherige Duldungen nicht mehr zugestanden werden,
- Vermeidung eines vermutlich vollständigen Verlustes der eigenen politischen Ge-staltungs- und Handlungsfreiheit, insbesondere im Falle der Bestellung eines Be-auftragten durch das Land nach § 124 GO NW,
- Erhalt bzw. Rückgewinnung eines gewissen Maßes eigener Handlungs- und Ge-staltungsmöglichkeiten in den gesetzten, engen Grenzen des genehmigten HSP,
- Beginn einer Phase deutlicher Defizitreduzierung und mit kurz- bis mittelfristig ein-setzendem Abbau der Liquiditätskredite,
- Rückkehr in das Stadium einer rechtskräftigen Haushaltssatzung und insbeson-dere Abbau der Liquiditätskredite als wichtige positive Signale gegenüber Dritten, insbesondere der Bürgerschaft, den Aufsichtsbehörden und den kreditgebenden Banken.
9 Baustein Personal
153
Haushaltssanierungsplan
2012 – 2021
Baustein Personal
154
Konzept zur Konsolidierung des Personalaufwandes im Zeitraum 2012 bis 2021 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Personalaufwandes ......................................................155
1.1 Begriff Personalaufwand ............................................................................155
1.2 Abgrenzungen zur Betrachtungsgröße ......................................................155
2. Entwicklung des Personalaufwandes im Rückblick 2005 bis 2011 ............155
3. Ermittlung der Basiszahlen für den Konsolidierungszeitraum ....................158
3.1 Grundlage Stellenplan 2012 mit Durchschnittswerten für alle Stellen ........159
3.2 Tarifliche Steigerungen/Besoldungsanpassungen .....................................159
4. Differenzierte Altersstrukturanalyse bis 2021 .............................................160
4.1 Grundlage Stellenplan/Anforderungsprofile................................................160
4.2 Grundparameter der Altersstrukturanalyse ................................................161
4.3 Altersstrukturanalyse in Zahlen ..................................................................161
5. Grundsätzliche Konsolidierungsvorgaben ..................................................163
5.1 Genereller Einstellungsstopp .....................................................................163
5.2 Stellenwiederbesetzungssperre .................................................................163
5.3 Verzögerte interne Wiederbesetzungen .....................................................164
5.4 Vorgezogene Altersteilzeit..........................................................................165
5.5 Reduzierung des Ausbildungsangebotes bis 2018 ....................................165
6. Ermittlung des Konsolidierungsvolumens ..................................................166
6.1 Maßnahmen aus dem Stellenplan 2012 .....................................................167
6.2 Umsetzung der Maßnahmen aus den Zielgesprächen 2005 bis 2011 .......169
6.3 Begrenzung auf eine pauschale Stellenbesetzungsquote ..........................169
6.4 Beabsichtigte Einsparungen aus der Altersfluktuation im Verwaltungsbereich ....................................................................................170
6.5 Aussetzung LoB für Beamte .......................................................................171
6.6 Zusätzliche Einsparungen aus den Zielgesprächen 2012 bis 2020 ...........171
6.6.1 Digitalisierung und Dokumentenmanagementsystem ................................171
6.6.2 Aufgabenkritische Reduzierungen .............................................................172
6.6.3 Senkung von Standards .............................................................................172
6.7 Auswirkungen des Konsolidierungsvolumens auf die Stellenentwicklung ..173
7. Einflussfaktoren und Risiken ......................................................................174
7.1 Tatsächliche Tarifsteigerungen/Besoldungserhöhungen ...........................175
7.2 Entwicklung LoB für den Tarifbereich .........................................................175
7.3 Rückstellungen Beamtenversorgung .........................................................175
7.4 Strukturelle Veränderungen des Tarif-/Besoldungssystems ......................176
7.5 Unabweisbare Stelleneinrichtungen (nach gesetzlicher Vorgabe) .............176
8. Jährliche Fortschreibung ............................................................................176
Anlagen ................................................................................................................. 178
155
1. Beschreibung des Personalaufwandes Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird den Personalaufwendungen ein großes Konsolidierungspotenzial zugeschrieben. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind in 2012 mit 71,7 Mio. € im Haushalt (66,3 Mio. € Personalaufwand; 5,4 Mio. € Versorgungsaufwand) veranschlagt. Das entspricht ca. 21,6 % des gesamten ordentlichen Aufwandes. 1.1 Begriff Personalaufwand Der Begriff der Personalaufwendungen wird in den Handreichungen für Kommunen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement beschrieben: Unter dem Begriff „Personalaufwendungen“ sind alle anfallenden Aufwendungen für die aktiven gemeindlichen Beamtinnen und Beamten sowie für die tariflich Beschäftigten und für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen von der Gemeinde beschäftigt werden, zu veranschlagen. Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B. Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Aber auch Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten sind unter dieser Position zu veranschlagen. Ebenso gehören gewährte Leistungsbezüge dazu (vgl. § 6 LBesG NRW). Zu den gemeindlichen Personalaufwendungen gehören aber auch die Beiträge zu den Versorgungskassen, z.B. als Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse. Auch die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die noch tätigen Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben sind unter dieser Haushaltsposition zu veranschlagen. 1.2 Abgrenzungen zur Betrachtungsgröße Neben den vorgenannten Aufwandsgrößen werden im Folgenden auch die Aufwendungen für die Versorgungsempfänger/innen in die Konsolidierungs-betrachtung mit einbezogen. Insoweit fließt neben der Kontengruppe 50 auch die Kontengruppe 51 in die Haushaltsanierungsplanung ein. Honorare, z. B. für Musikschul- oder VHS-Lehrer/innen, werden über Sachkonten bewirtschaftet und bleiben daher im Rahmen der Konsolidierung des Personalaufwandes unberücksichtigt. 2. Entwicklung des Personalaufwandes im Rückblick 2005 bis 2011 Seit der Budgetierung der Personalausgaben bzw. des Personalaufwandes werden die Haushaltsansätze auf der Grundlage des jeweils gültigen Stellenplanes und des für das Folgejahr zu beschließenden Stellenplanes ermittelt. Die ausgewiesenen Planstellen werden mit Durchschnittswerten, die die tariflichen und besoldungsrechtlichen Steigerungen berücksichtigen, gerechnet. Ausgehend von einer Stellenbesetzungsquote von ca. 97 bis 98 % in den letzten Jahren konnten die im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung mit einer Konsolidierungsquote von 0,75 % fortgeschriebenen Haushaltsansätze weitestgehend auch in den Rechnungsergebnissen erreicht werden.
156
Der durch die Konsolidierungsvorgaben eng begrenzte Personaletat konnte in erster Linie durch die seit dem Jahre 2005 vom Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer mit allen Fachbereichen geführten jährlichen Zielgesprächen, die unter Berücksichtigung gesetzlicher, tarifvertraglicher sowie gesellschaftlicher Veränderungen und sich daraus ergebender politischer Zielsetzungen zu Vereinbarungen führen, und die insbesondere Potenziale einer nachhaltigen Personalkosten-Konsolidierung aufzeigen, erreicht werden. Die Konsolidierungspotenziale ergeben sich aus konkret vereinbarten Stelleneinsparungen bzw. Stundenreduzierungen. Zum Teil konnten aus den Zielgesprächen im Rahmen aktueller Personalfluktuation Stelleneinsparungen kurzfristig realisiert werden. Zum überwiegenden Teil jedoch wurden und werden die Sparpotenziale an kw-Vermerken festgeschrieben, die erst in einer mittel- bis langfristigen Umsetzungsphase vollzogen werden können. Auf der Grundlage der Stellenpläne hat sich der Umfang der Planstellen in den Jahren 2005 bis 2012 wie folgt verändert:
1.4381.451
1.7661.744
1.714
1.490 1.489 1.470
1.529,86
1.230,671.239,48
1.511,921.485,52
1.273,08 1.273,65 1.256,93
1.200
1.300
1.400
1.500
1.600
1.700
1.800
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Stellen Vollzeit-Stellen
Der starke Stellenabbau 2007/2008 ist auf die Ausgliederung von 201 Stellen (200,52 Vollzeitstellen) vom ehemaligen Fachbereich 63 zu den Kommunalen Servicebetrieben Recklinghausen zurück zu führen. Blendet man die Ausgliederung des ehemaligen Fachbereichs 63 aus, stellt sich die Stellenentwicklung wie folgt dar:
157
1.6381.6511.670
1.6901.6911.714
1.7441.766
1.529,86
1.431,181.439,99
1.511,921.485,52 1.473,60 1474,17
1.474,17
1.200
1.300
1.400
1.500
1.600
1.700
1.800
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Stellen Vollzeit-Stellen
Seit 2005 wurden - ohne die Ausgliederung der Stellen zu den KSR - 128 Stellen (= 7,25 %) bzw. 98,68 vollzeitverrechnete Stellen (= 6,45 %) abgebaut. In der Gesamtbetrachtung wäre der Stellenabbau noch wesentlich höher, wenn nicht in den Stellenplänen seit 2009 insgesamt 46 Stellen (44,3 VZ-Stellen) im Rahmen des KiBiz, im feuerwehrtechnischen Dienst, für die Durchführung des Zensus 2011 und für das Bildungs- und Teilhabepaket hätten eingerichtet werden müssen. Ohne diese Stellen hätten seit 2005 174 Stellen bzw. 9,85 % (142,98 VZ-Stellen; 9,35 %) eingespart werden können. Die sich aus Stelleneinsparungen und kw-Vermerken insgesamt ergebenden Veränderungspotenziale der Zielgespräche seit 2005 sind in der folgenden Grafik dargestellt:
- 128 Stellen
seit 2005 (= 7,25 %)
- 98,68 Stellen seit 2005 (= 6,45
%)
0
28
378
354
326
289
214
31
70
97
131
155
187
246265265265264
26
75
98
131
172
211
237
263
22182 8 13
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Ste
lle
n
Fluktuation Einsparungen durch Zielgespräche Stelleneinrichtungen
158
Im Rahmen einer überschlägig prognostizierten Altersstrukturanalyse werden bezogen auf das Jahr 2005 bis zum Jahr 2016 insgesamt 378 Stellen durch Altersfluktuation frei. In den Zielgesprächen 2005 bis 2011 wurden bis 2016 insgesamt 265 Stelleneinsparungen sowie 28 Stelleneinrichtungen vereinbart. In welchem Umfang durch die Zielgespräche im laufenden Personalaufwand tatsächlich gespart wurde, ergibt sich aus der folgenden Grafik.
Bis zum Jahr 2016 kann bezogen auf das Jahr 2005 ausschließlich aus den Ergebnissen der Zielgespräche ein tatsächliches Konsolidierungsvolumen von ca. 5,1 Mio € im Personalaufwand realisiert werden. Hinter den abgebildeten Säulen des Konsolidierungspotenzials gem. Stellenplan verbergen sich die bereits vereinbarten und durch kw-Vermerke verbindlich festgemachten Einsparungen, die erst in dem Zeitraum nach 2016 über die absehbare bzw. feststehende Fluktuation erreicht werden können.
3. Ermittlung der Basiszahlen für den Konsolidierungszeitraum Für die Kalkulation des Personalaufwandes bieten sich zwei Alternativen an:
die Beschäftigten werden mit ihren individuellen Entgelten berücksichtigt (= Kalkulation mit Ist-Werten auf der Basis des Ist-Stellenplanes)
aus den individuellen Entgelten aller Beschäftigten einer Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe wird ein Durchschnittswert für diese Gruppe gebildet (= Kalkulation mit Durchschnittswerten auf der Basis des Soll-Stellenplanes).
Die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen wurden bereits Ende der neunziger Jahre insbesondere vor dem Hintergrund der Einbeziehung der Personalausgaben in die Budgetierung diskutiert. Seitens der Budgetverantwortlichen wurde zunächst die Kalkulation mit Ist-Werten präferiert, da eine ausreichende Ausgestaltung der Fachbereichsbudgets bei einer Kalkulation mit Durchschnittswerten bezweifelt wurde. Beide Methoden wurden getestet. Im Ergebnis konnten die Zweifel der Budgetverantwortlichen ausgeräumt werden, da die Abweichungen in der Budgetplanung nur marginal waren und der geringere Aufwand bei der Kalkulation auf der Basis von Durchschnittswerten letztlich den Ausschlag zu Anwendung der dieser Alternative führte.
Konsolidierungspotenzial aus Zielgesprächen
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
€
reale Aufwandsreduzierung Konsolidierungspotenzial gem. Stellenplan
159
3.1 Grundlage Stellenplan 2012 mit Durchschnittswerten für alle Stellen Wie in den Vorjahren bildet der Stellenplan des Vorjahres grundsätzlich die Bezugsgröße für das zu beplanende Haushaltsjahr. Die ausgewiesenen Planstellen werden in Abhängigkeit von Stellenwertigkeit und Stellenumfang mit Durchschnittswerten unter Berücksichtigung der im eigenen Hause tatsächlich vorhandenen Personalstruktur beplant. Daneben werden Personalaufwendungen, die durch zeitlich befristete und refinanzierte Projekte verursacht werden (z.B. Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabegesetz, Schulsozialarbeit, Hauswirtschaftskräfte in den Tageseinrichtungen für Kinder), berücksichtigt. Stellen in der Personalreserve für beurlaubte Beschäftigte und Beschäftigte im Personalpool, die in der Regel aushilfsweise in den Fachbereichen oder in Projekten eingesetzt werden, fließen nicht in die Planung ein. Die Versorgungs- und Beihilferückstellungen wurde auf der Grundlage des Gutachtens der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) vom 31.12.2011 beplant. In die Rückstellungen für Altersteilzeit fließen die zur Zeit bewilligten Altersteilzeiten im Tarif- und Beamtenbereich ein. 3.2 Tarifliche Steigerungen/Besoldungsanpassungen Die jährliche Steigerung im Tarifbereich berücksichtigt für 2013 die tatsächlichen Steigerungswerte von 2,8 % (einschließlich der für 2012 relevanten Steigerung von 3,5 %). Im Beamtenbereich wird für 2013 eine Anpassung in Höhe von 2 % der Besoldungs- und Versorgungsaufwendungen angenommen. Für den Konsolidierungszeitraum ab 2014 fließt sowohl im Tarifbereich wie auch im Beamtenbereich eine Steigerung von 2 % in die Planung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ein. Die angenommene Steigerung weicht von den Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Steigerung von 1 % empfehlen, ab. In Anbetracht der tariflichen und besoldungsrechtlichen Steigerungen der zurückliegenden Jahre wird diese Größe als zu niedrig bewertet. Die durchschnittliche Steigerung im Tarifbereich lag in den letzten sechs Jahren bei 2,76 %, im Beamtenbereich betrug die Besoldungsanpassung in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 2,32 %, so dass ein Steigerungsfaktor von 2 % gegenüber der Empfehlung der Orientierungsdaten realistischer erscheint.
Lineare tarifliche Steigerungen / Besoldungsanpassungen
Jahr Tarifliche Steigerungen
Besoldungs-anpassungen
2008 5,18 % * 2,90 % 2009 2,80 % 3,56 % * 2010 1,20 % 1,20 % 2011 1,10 % 1,50 % 2012 3,50 % 2,37 % * 2013 2,80 % Durchschnitt 2,76 % 2,32 %
* lineare Steigerung zzgl. Erhöhung Tabellenentgelt
160
Für die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen gelten die vorgestellten Ausführungen sinngemäß. Mangels individueller Erkenntnisse über die hier realistisch anzulegenden Parameter wird wie bei den Personalaufwendungen eine Steigerungsrate von 2 % angenommen. Im Übrigen kann im Rahmen der Haushaltssanierung auf die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen kein Einfluss genommen werden. Ihre Entwicklung muss als Risikofaktor beschrieben und letztlich als solcher in Kauf genommen werden. Ein weiteres Risiko stellen die nicht von hier zu beeinflussenden Vereinbarungen zur Ausgestaltung der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) dar. Für das Jahr 2013 sind 2 % der ständigen Jahresentgelte der Tarifbeschäftigten eingeplant. In der Tarifrunde 2012/2013 sind keine weiteren Steigerungen ab 2014 vereinbart worden, so dass die für 2013 eingeplanten Aufwendungen für LoB im Konsolidierungszeitraum bis 2021 mit einem Steigerungsfaktor von 2 % fortgeschrieben werden.
4. Differenzierte Altersstrukturanalyse bis 2021
Parallel zu den Bemühungen der Haushaltskonsolidierung wurde bei der Stadt Recklinghausen ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, mit dem die sich abzeichnenden Veränderungen des demografischen Wandels analytisch aufgegriffen und strategisch umgesetzt werden. Neben der erforderlichen Gegensteuerung des dramatischen altersbedingten Personalrückganges ab ca. 2018 bietet das Konzept aufgrund der differenzierten Betrachtung der unterschiedlichen Personalstrukturen auch die Gelegenheit, den aufgabenkritischen Prozess der Haushaltsanierung mit detaillierten Fluktuations- und Qualifikationsanalysen zu steuern.
4.1 Grundlage Stellenplan/Anforderungsprofile
Im Gesamtkontext der Personalentwicklung nehmen Anforderungsprofile eine zentrale Bedeutung ein. Sie zeigen die notwendigen Qualifikationen, Kenntnisse und Kompetenzen auf, die für eine bestimmte Stelle und die damit verbundene Aufgabenerledigung erforderlich sind. Anforderungsprofile sind daher zwingende Voraussetzung für die Ermittlung des qualitativen Personalbedarfs, des Personalentwicklungsbedarfs und für die Ermittlung der Beschäftigtenpotenziale und bilden damit die Grundlage für alle weiteren Instrumente der Personalentwicklung sowie für eine verantwortliche Bewertung vertretbarer Konsolidierungsansätze. Mit Anforderungsprofilen wird seit Ende 2008 gearbeitet. Seit 2009 sind Anforderungsprofile Voraussetzung für die interne und externe Besetzung vakanter Stellen. Mit der flächendeckenden Erfassung aller Stellen im Laufe des Jahres 2012 steht die Grundlage für eine qualifizierte Altersstrukturanalyse. In einer Kombination aus den im Abrechnungsverfahren LOGA gespeicherten Personal-Ist-Daten und den mit dem Abrechnungsverfahren verknüpften Stellenplandaten wird der künftige Stellenbedarf in qualitativer und zeitlicher Hinsicht bestimmbar.
161
4.2 Grundparameter der Altersstrukturanalyse Auf der Grundlage der Geburtsdaten des vorhandenen Personalbestandes wird für alle Beschäftigten die Vollendung des 65. Lebensjahres als Beginn der Altersrente/-versorgung und damit als geplanter Austrittszeitpunkt zu Grunde gelegt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die gesetzliche Altersgrenze für den bis 2021 in Frage kommenden Personenkreis nach Monaten gestaffelt in Richtung 67. Lebensjahr verschoben wurde. Dem gegenüber scheiden erfahrungsgemäß viele Beschäftigte aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus (Altersteilzeit, Schwerbehinderung, auf Antrag unter Inkaufnahme einer Renten-/Versorgungskürzung). Insoweit bietet das 65. Lebensjahr eine pauschale Austrittsprognose, die nach Erfahrungswerten eher „pessimistisch“ zu beurteilen ist und damit bei realistischer Betrachtung durchaus noch Spielräume lässt, Konsolidierungspotenziale früher als geplant verwirklichen zu können. Bereits feststehende Austritte (vorliegende Anträge, Bescheide, Gutachten sowie feststehende Daten aus aktuelle Altersteilzeitfällen) wurden bereits eingearbeitet.
4.3 Altersstrukturanalyse in Zahlen Insgesamt sind zur Zeit (Stand Juni 2012) 1.453 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in der Kernverwaltung der Stadt Recklinghausen (ohne KSR) beschäftigt. Weitere 161 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich zur Zeit in einem passiven Beschäftigungsverhältnis; sie sind beurlaubt, befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, befinden sich aufgrund einer länger andauernden Erkrankung außerhalb der Lohnfortzahlung oder beziehen Zeitrenten. Bei der weiteren Betrachtung wird der Fokus auf die aktiv Beschäftigten, also die Beschäftigten, die ursächlich für den entstehenden Personalaufwand sind, gelegt.
Stellen / Anforderungen
- Ausbildung und Qualifikationen - Funktionen - Kompetenzen - etc.
LOGA
Stellenplan
Personaldaten / Potenziale
- Ausbildung und Qualifikationen - Alter - Potenziale - etc.
LOGA
Abrechnung
Stellenbedarf
Qualitativ und zeitlich bestimmbar
benötigte Qualifikationen und Kompetenzen
vorhandene / fehlende Qualifikationen und Potenziale
162
Das durchschnittliche Alter der aktiven Beschäftigten beträgt ca. 45,7 Jahre. Ihre Altersstruktur gestaltet sich wie folgt: Im Haushaltssanierungszeitraum ergeben sich gegenüber dem Basisjahr 2012 in den Folgejahren unter den aktiv Beschäftigten folgende Fluktuationskennzahlen: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Verwaltung hD 31 -2 0 0 -2 -1 0 0 -3 -2 -10 Verwaltung gD 242 -5 -1 -6 -3 -4 -1 -11 -7 -10 -48 Verwaltung mD 226 -11 -4 -2 -6 -4 -4 -3 -5 -3 -42 Schulsekreträrinnen 33 0 -1 0 0 -1 -1 -1 -3 -1 -8 Bibliothek/Archiv/Museen 21 -1 -1 0 0 -1 -1 0 -1 0 -5 Erzieher/innen 167 -3 0 -2 0 -4 -1 -4 -1 -5 -20 Musikschullehrer/innen 34 0 -2 -1 0 -2 0 0 -2 -1 -8 Soz.Wissensch./Soz.Päd./ Soz.Arb. 90 0 -3 -2 0 -6 -3 -4 -5 -6 -29
Dipl.Ing. hD 16 -1 0 -1 0 0 0 -1 -1 0 -4 Dipl.Ing. gD 92 -1 0 0 -1 0 -2 -2 -5 -2 -13 Feuerwehr 80 -5 -1 0 -1 -1 -4 -3 -4 -1 -20 Techniker/Handwerker 67 -2 -1 -1 -1 -2 -2 -2 -4 -4 -19 Haustechnische Dienste 99 -13 -2 -6 -2 -6 -5 -4 -5 -4 -47 Reinigungs-/fachkraft 185 -14 -6 -2 -5 -7 -7 -7 -6 -6 -60 Arbeiter 24 0 -1 0 -1 0 0 0 -1 0 -3 Summen -58 -23 -23 -22 -39 -31 -42 -53 -45 -336
-180 -160 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100
16-20 Jahre
21-25 Jahre
26-30 Jahre
31-35 Jahre
36-40 Jahre
41-45 Jahre
46-50 Jahre
51-55 Jahre
56-60 Jahre
61-65 Jahre
180 160 140 120 100 80 60 40 20 20 40 60 80 100
Frauen Männer
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Bis zum Jahr 2018 werden 196 Beschäftigte und bis zum Jahr 2021 336 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden. Ausschließlich bezogen auf die Verwaltungsberufe (ohne Schulsekretärinnen), die in der nachfolgende Konsolidierungsbetrachtung eine zentrale Rolle spielen, sind es 56 Beschäftigte bis 2018 bzw. 100 Beschäftigte bis 2021. 5. Grundsätzliche Konsolidierungsvorgaben Die Altersfluktuation lässt sich relativ sicher prognostizieren und liefert damit die Grundlage, Einsparungen weitgehend konkret und verbindlich festzulegen (vgl Ziff. 6.4). Schwieriger und wesentlich unverbindlicher ist die Verwertbarkeit der darüber hinaus gehenden Fluktuation (Vorgezogene Rente/Versorgung, Kündigung, Mutterschutz, Beurlaubungen, pp.). Stelleneinsparungen, kw-Vermerke, Wiederbesetzungssperren, Verzögerungen bei Wiederbesetzung, pp. wirken sich nicht unmittelbar auf den Personalaufwand aus. Einsparungen im Personalaufwand sind nur zu erreichen, wenn die tatsächliche Zahl der Beschäftigten reduziert wird, d.h. Mitarbeiter/innen von der „Lohnliste“ gestrichen werden. Insoweit steht die Fluktuation im Fokus Betrachtungen, wenn es darum geht Sparpotenziale real umzusetzen. Gleichwohl sind grundsätzliche Konsolidierungsvorgaben unerlässlich, um die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, die Veränderungen in der laufenden Personalwirtschaft für Konsolidierungszwecke nutzen zu können. 5.1 Genereller Einstellungsstopp Ein genereller Einstellungsstopp verhindert, dass Einsparungen aufgrund von Personalabgängen durch Neueinstellungen kompensiert werden. Insoweit ist die konsequente Einhaltung des Einstellungsstopps unabdingbare Voraussetzung, um Einsparungen aus der Personalfluktuation zu realisieren. Über Ausnahmen entscheidet der Veraltungsvorstand. 5.2 Stellenwiederbesetzungssperre Wenn Stellen frei werden, ist zunächst vom zuständigen Fachbereich in Abstimmung mit dem Fachdezernenten zu prüfen, ob eine Wiederbesetzung zwingend erforderlich ist. Dabei sind sowohl aufgabenkritische Ansätze als auch Maßnahmen zur Absenkung von Bearbeitungsstandards zu berücksichtigen. Auch bei sog. Pflichtaufgaben ist der Standard der Aufgabenerledigung zu hinterfragen. Bei Stellen, die zu 100 % aus Gebühren oder durch Förderung refinanziert sind, gilt die Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre als erteilt. In diesem Fall ist jedoch zu prüfen, ob eine vorzeitige Verwirklichung von kw-Vermerken auf nicht refinanzierten Stellen durch interne Umsetzung ermöglicht werden kann. Im Übrigen ist die Ausnahme mit einem speziellen Vordruck zu beantragen. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsvorstand.
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5.3 Verzögerte interne Wiederbesetzungen Bei konsequenter Umsetzung des Einstellungsstopps ist eine vom Verwaltungsvor-stand genehmigte Wiederbesetzung von Stellen nur durch interne Umsetzung zu erreichen. Dabei sind zunächst die eigenen Ressourcen im jeweiligen Zuständig-keitsbereich auszuschöpfen. Grundsätzlich gilt folgendes abgestuftes Verfahren: Wiederbesetzung innerhalb Arbeitsbereich Sachgebiet Abteilung Fachbereich Dezernat Wiederbesetzung verwaltungsweit Wird durch die Wiederbesetzung in der Folge die freiwerdende Stelle eingespart, ist eine Ausschreibung im Rahmen des Besetzungsverfahrens entbehrlich. Der Konsolidierung wird während des Sanierungszeitraumes der Vorrang eingeräumt. Die Ziele des Personalentwicklungskonzeptes sollen jedoch so weit wie möglich dabei berücksichtigt werden. Sofern eine notwendige Wiederbesetzung innerhalb eines Fachbereiches bzw. Dezernates nicht mit eigenen Ressourcen möglich ist, erfolgt seitens Fachbereich Personal und Organisation die Prüfung, ob die Stelle mit „bevorrechtigten“ Personen besetzt werden kann. Als „bevorrechtigte“ Personen sind Beschäftigte zu berücksichtigen, deren Stellen entfallen können (kw-Vermerke), die planmäßig aus Beurlaubungen / Zeitrenten zurückkehren, deren Stellen/-inhalte sich bewertungsrelevant verändert haben (ku-
Vermerke), die aus Ausgliederungen mit Rückkehranspruch zurückkehren
Wiedereingliederungen), welche aus zwingenden persönlichen Gründen umgesetzt werden müssen, die sich für eine Weiterbeschäftigung bewährt haben (insbesondere:
Nachwuchskräfte). Bei der Besetzungsauswahl sind erforderliche Einarbeitungszeiten und Qualifizierungsbedarfe entsprechend zu berücksichtigen und seitens der aufnehmenden Fachbereiche hinzunehmen. Auch bisherige Fehlzeiten begründen keine Ablehnung. Erst wenn nach intensiver Prüfung aus dem vorgenannten Personenkreis eine Stellenbesetzung nicht möglich ist, kann die Stelle verwaltungsweit intern ausgeschrieben werden. Bei der dann freiwerdenden Stelle schließt sich das vorstehende Verfahren an.
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Das Verfahren der internen Wiederbesetzung unter Ausschöpfung der vorhandenen Ressourcen wird in der Regel einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass eine zeitlich nahtlose Besetzung nicht erwartet werden kann. 5.4 Vorgezogene Altersteilzeit Vorzeitige Altersteilzeit wird ausschließlich zum Zwecke der Konsolidierung zugelassen, d.h., entsprechenden Anträgen aus dem allgemeinen Verwaltungs-bereich wird nur entsprochen, wenn die Stelle vom Zeitpunkt der Freistellungsphase an auf Dauer unbesetzt bleibt bzw. die vorgegebene Konsolidierung aus Altersfluktuation (vgl. Ziff. 6.4) eingehalten wird. Soweit eine Kompensation erforderlich wird, gilt das abgestufte Verfahren gemäß Ziff. 5.3 bis zur Dezernatsebene. Kein Fachbereich darf erwarten, dass Altersteilzeit im eigenen Fachbereich durch Einsparungen anderer Fachbereiche außerhalb des eigenen Dezernates kompensiert werden. Bei den anderen Beschäftigten außerhalb des allgemeinen Verwaltungsbereiches muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine Reduzierung des stellenbezogenen Personalaufwandes dauerhaft erreicht wird. Das wird in der Regel nur durch Einsparung der Stelle (keine Wiederbesetzung ab Freistellungsphase) zu erreichen sein, da Kompensationspotenziale aus anderen Zuständigkeitsbereichen wegen spezifischer Qualifikationsanforderungen nicht oder nur selten herangezogen werden können. Für die Tarifbeschäftigten dürften die aktuellen tariflichen Grundlagen keinen Anreiz bieten, Anträge auf Altersteilzeit zu stellen. Insoweit müssten mit dem Personalrat im Rahmen einer Dienstvereinbarung u.a. sog. Aufstockungsbeträge vereinbart werden, wodurch die ursprünglichen Regelungen der Altersteilzeit wieder hergestellt würden. Eine entsprechende Initiative des Personalrates steht im Raum und würde unter Berücksichtigung der vorstehenden Konsolidierungsmaßgabe nach Beschluss-fassung des Rates über den Haushaltssanierungsplan dienststellenseitig aufgegriffen. 5.5 Reduzierung des Ausbildungsangebotes bis 2018 Ausbildung verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Das Angebot für junge Menschen, nach ihrem Schulabschluss die
Gelegenheit zu einer qualifizierten Berufsausbildung zu erhalten. Den eigenen Personalbedarf zeitlich und qualitativ gesteuert zu befriedigen.
Beide Zielsetzungen sollen auch unter den Vorgaben der Haushaltssanierung grundsätzlich weiter verfolgt werden. Die Stadt Recklinghausen hat in den Verwaltungsberufen in der Vergangenheit bedarfsorientiert ausgebildet. Dadurch war es möglich, die Auszubildenden nach der Abschlussprüfung unter der Voraussetzung der Bewährung zunächst befristet und anschließend, ebenfalls unter der Voraussetzung der Bewährung, unbefristet zu übernehmen.
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Diese Praxis wird im Konsolidierungszeitraum beibehalten. Allerdings wird das Angebot aus Ausbildungsplätzen für Verwaltungsberufe ab 2013 reduziert und für die Folgejahre festgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird auf Ziff. 6.4 und die entsprechende Anlage (Zusätzlicher Personalaufwand für die Übernahme der Auszubildenden im Verwaltungsbereich ab 2013) verwiesen. Für die Auszubildenden in den gewerblich-technischen und anderen speziellen Berufen soll ebenfalls die bisherige Praxis beibehalten werden, nach Ausbildungsabschluss befristet für 3 Monate zu übernehmen. Eine weitergehende Übernahme scheidet in hier grundsätzlich aus. Sollte sich in diesen Bereichen jedoch ein unabweisbarer Personalbedarf ergeben, wird vorrangig geprüft, ob ein/e Auszubildende/r die Qualifikation für eine Übernahme besitzt. Grundsätzlich gilt: Die eigene Ausbildung und Übernahme hat, soweit die qualitativen Anforderungen bei Stellenbesetzungen erfüllt werden, grundsätzlich den Vorrang gegenüber der Einstellung bereits ausgebildeter Kräfte von anderen Arbeitgebern! Der entsprechende Personalaufwand für die Ausbildungszeit und die befristete Übernahme ist im Brutto-Basisaufwand des Jahres 2012 (vgl. Ziff. 3) enthalten und führt insoweit nicht zu einer zusätzlichen Belastung. Durch die Reduzierung des Ausbildungsangebotes in den Verwaltungsberufen könnte eine Aufwandsreduzierung (geringere Ausbildungsvergütungen) vorgenommen werden. Mit Rücksicht auf das geringfügige finanzielle Volumen wurde im Haushaltssanierungsplan darauf verzichtet, was dem Konsolidierungsvolumen im Verwaltungsbereich einen kleinen finanziellen „Puffer“ bietet.
Einstellung von Auszubildenden in der Kernverwaltung
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Verwaltungsberufe (bedarfsorientierte Ausbildung, daher Einstellung mit grundsätzlicher Übernahmeabsicht)
Bachelor of Arts/of Laws 0 2 5 2 2 2 2 2 2 2 2 2 25
Sekretäranwärter/innen 2 2 7 2 2 2 2 2 2 2 2 2 29
Verwaltungsfachangestellte 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5
Summen 5 6 12 4 4 4 4 4 4 4 4 4 59
Überbedarfliche Ausbildung in der Kernverwaltung (keine Übernahmeabsicht, 3-monatiger Zeitvertrag nach Ausbildung) *
Fachangestellte für Medienberufe 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 13
Fachangestellte für Bäderbetriebe 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 11
Technische Zeichner/ Bauzeichner 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 22
Vermessungstechniker 2 2 2 2 8
Immobilienkauffrau/-mann 1 1 1 1 1 5
Summen 5 3 6 4 4 7 4 4 7 4 4 7 59
* Die oben abgebildeten Einstellungen in der überbedarflichen Ausbildung bilden den derzeitigen Planungsstand ab. Sie werden jährlich mit den Fachbereichen abgestimmt und können daher im Sanierungszeitraum in Abhängigkeit von sich abzeichnenden künftigen Bedarfen und zur Verfügung stehender Ausbilderkapazitäten variieren.
6. Ermittlung des Konsolidierungsvolumens Ausgehend vom Bruttoaufwand 2012 (vgl. Ziff.1 und 3) werden die prognostizierten Konsolidierungsbeiträge in thematisch zusammengefassten Bausteinen über den Zeitraum bis zum Jahre 2021 dargestellt (Anlage 1).
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Dabei werden auch Entwicklungen berücksichtigt, die erwartungsgemäß mit höherem Personalaufwand die Gesamtrechnung beeinflussen. Insgesamt wird mit dem gewählten Verfahren eine Entwicklung fortgeschrieben, die ungeachtet von Orientierungsdaten und absehbar strukturellen Veränderungen eine Steigerung des Personalaufwandes von jährlich 0,75 % vorsieht. Unter Zugrun-delegung einer linearen Steigerung von 2 % jährlich (vgl. Ziff. 3.2) ergibt sich somit auf den gesamten Bruttoaufwand bezogen ein Konsolidierungszwang von 1,25 %. Insbesondere der Blick auf den zurückliegenden Konsolidierungszeitraum seit 2005 lässt die Erwartung zu, dass die Umsetzung dieser Vorgaben machbar und vertretbar ist. Dabei darf nicht verkannt werden, dass mit zunehmender Verdichtung die Umsetzung im Verlauf des Konsolidierungsprozesses immer schwieriger wird. Die nachfolgende Beschreibung der einzelnen Bausteine des Konsolidierungsplanes nennt weitgehend konkret und verbindlich die Einzelmaßnahmen, die zur Erreichung der o.a. Konsolidierungsvorgabe führen. Auch diese Konkretisierung lässt erkennen, dass die Ausschöpfung der Sparpotenziale durchaus realistisch vorgenommen wurde. In der Kontinuität der bisherigen Sparbemühungen beim Personalaufwand kann die Erreichung der in Anlage 1 dargestellten Einsparungen nach heutigem Erkenntnisstand unterstellt werden. 6.1 Maßnahmen aus dem Stellenplan 2012 Gemäß § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter/innen auszuweisen. Er bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft im laufenden Haushaltsjahr. Gegenüber dem Stellenplan 2012 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2013 Veränderungen, die sich aus
Stellenfortfällen bzw. kw-Verwirklichungen, ku-Verwirklichungen, Anpassungen des notwendigen Stellenumfangs (Ausweitungen/
Einschränkungen), Stellenumwandlungen und notwendigen Stelleneinrichtungen
ergeben. Die nachfolgende Auflistung beschreibt den Stand des Stellenplanentwurfes 2013 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes. Unter Berück-sichtigung der bereits eingearbeiteten Vorgaben aus dem Sanierungsplan errechnet sich ein Konsolidierungsvolumen von 1.703.220 € (vgl. Zeile b. in Anlage 1):
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FB Organisationseinheit Stellennummer Stellen-wert
Stellen-umfang
Maßnahme Konsolidierungs-volumen
10 Vorzimmer 1100000001010 06 1,00 0,15 Stellenreduzierung 6.765
10 Abt. Organisation und Steuerungsunterstützung (10.1) 1100100000110 A11 1,00 Umwandlung nach E10 -15.749
10 Reisebüro 1100406001010 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715 10 Stadtentwicklungsgesellschaft 1100406003010 12 1,00 Stellenfortfall 78.343 10 Stadtentwicklungsgesellschaft 1100406003020 09 1,00 Stellenfortfall 55.112 10 Stadtentwicklungsgesellschaft 1100406003030 05 1,00 Stellenfortfall 42.435 18 Entwurfs- und Ausführungsplanung 0180101001020 11 0,00 0,5 Stelleneinrichtung -35.262 18 Entwurfs- und Ausführungsplanung 0180101001020 12 1,00 0,5 Stellenreduzierung 39.172 18 Entwurfs- und Ausführungsplanung 0180101001040 10 1,00 Stellenfortfall 62.007
18 Entwurfs- und Ausführungsplanung 0180101001050 11 1,00 kw-Verwirklichung 70.523
18 Schadensmeldestelle 0180103001010 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715
18 Abt. Kaufmännische Gebäudewirtschaft (18.2) 0180200000070 08 1,00 0,5 kw-Verwirklichung 24.358
18 SG Gebäudeservice (18.3.1) 0180301000030 09 1,00 0,5 kw-Verwirklichung 27.556 18 Reinigungsbezirk 2 0180301020050 02 0,68 ku nach EG 1 3.515 18 Reinigungsbezirk 3 0180301030010 02 0,65 ku nach EG 1 3.361 18 Reinigungsbezirk 5 0180301050060 02 0,62 ku nach EG 1 3.205 18 Reinigungsbezirk 6 0180301060160 02 0,38 ku nach EG 1 1.966 18 Reinigungsbezirk 12 0180301120070 02 0,71 ku nach EG 1 3.671 18 Reinigungsbezirk 12 0180301120150 02 0,40 ku nach EG 1 2.069 18 Reinigungsbezirk 12 0180301120360 02 0,49 ku nach EG 1 2.534
30 Stabsstelle Koordination zentraler Projekte 0300000002020 11 1,00 kw-Verwirklichung 70.523
30 Stabsstelle Koordination zentraler Projekte 0300000002030 11 0,50 kw-Verwirklichung 35.262 31 SG Gefahrenvorbeugung (31.3.1) 3310301000030 A9 mD 1,00 Stellenfortfall 39.174 50 Zentrale Aufgaben 2500000002060 A12 0,50 kw-Verwirklichung 25.063 50 Leistungen nach dem SGB XII 2500101000010 A11 0,50 Stellenfortfall 23.129
50 Team 4 - Hilfen für Berechtigte nach AsylbLG und sonstige soziale Leistungen (50.1.4)
2500104000050 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102
50 Team Wohngeld (50.1.5) 2500105000120 06 1,00 Stellenfortfall 45.102 50 SG Sozialer Dienst (50.2.1) 2500201000100 S12 1,00 kw-Verwirklichung 59.912
50 Abt. FS Arbeit / Ü 25 2520102000010 A11 1,00 Umwandlung nach E10 -15.749
51 SG Grundsatzangelegenheiten (51.1.2) 2510102000010 A12 1,00 kw-Verwirklichung 50.125
51 Allgemeiner Sozialer Dienst Team Neumarktturm (51.2.2) 2510202000040 S12 1,00 kw-Verwirklichung 59.912
62 SG Vermessung / Bodenordnung / Stadterneuerung (62.1.1) 4620101000080 08 1,00 Stellenfortfall 48.715
62 SG Vermessung / Bodenordnung / Stadterneuerung (62.1.1) 4620101000110 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102
DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009010 13 1,00 kw-Verwirklichung 80.615
DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009020 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715
DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009030 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009040 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009050 08 1,00 kw-Verwirklichung 48.715 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009060 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009070 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009080 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009090 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009100 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009110 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009120 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ III Projekt Zensus 2011 3010000009130 06 1,00 kw-Verwirklichung 45.102 DEZ IV Projekt Umweltmanagement 4010000009010 A14 1,00 Stellenfortfall 62.546 1.703.220
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Bei linearer Fortschreibung der angenommenen zweiprozentigen jährlichen Steigerungsrate ergibt sich zum Ende des Haushaltssanierungszeitraumes ein Konsolidierungsvolumen von 1.995.594 €.
6.2 Umsetzung der Maßnahmen aus den Zielgesprächen 2005 bis 2011 Aus den bereits erfolgten Zielgesprächen der Jahre 2005 bis 2011 (vgl. oben Ziff. 2) können im Sanierungszeitraum noch 44 vereinbarte Stellenfortfälle realisiert werden, die zu einer unmittelbaren Senkung des Personalaufwandes führen und die in ihrer Gesamtheit im Jahr 2021 ein Konsolidierungsvolumen von 2.062.864 € ausmachen. Bezogen auf die einzelnen Jahre werden sich die Vereinbarungen wie folgt auswirken (vgl. Zeile d. in Anlage 1):
Stellen Reduzierung des Personalaufwandes
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
14 465.546 576.688 588.223 599.986 611.986 624.225 636.711 649.445 662.433 8 0 131.872 308.989 315.169 321.473 327.902 334.460 340.529 347.972 3 0 0 119.099 135.175 137.878 140.636 143.448 146.317 149.244 4 0 0 0 87.541 143.690 146.565 149.495 152.484 155.535 5 0 0 0 0 148.831 307.461 313.610 319.882 326.280 5 0 0 0 0 0 146.375 229.531 234.122 238.804 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 53.062 102.564 3 0 0 0 0 0 0 0 0 80.032
44 465.546 708.560 1.016.311 1.137.871 1.363.858 1.693.164 1.807.255 1.895.841 2.062.864
Bei der Ermittlung des Konsolidierungspotenzials aus Altersfluktuation im Verwaltungsbereich wurden diese Einsparungen nicht mit gerechnet und sind in der Übersicht (Anlage 1.1) und bezogen auf die Fachbereiche (Anlage 1.2) gesondert dargestellt. Die vorstehenden Einsparungen wurden bei den Konsolidierungsbeträgen aus dem Entwurf des Stellenplanes 2013 nicht berücksichtigt.
6.3 Begrenzung auf eine pauschale Stellenbesetzungsquote Mit der Einbeziehung der Personalausgaben in die Budgetierung wurden die Haushaltsansätze mit einer pauschalen Stellenbesetzungsquote beplant (vgl. Ziff. 2). Die in den letzten Haushaltsjahren zugrunde gelegten Quoten von 97 bis 98 % waren im Großen und Ganzen ausreichend bemessen. Die im Rahmen der Haushaltssanierung notwendigen Konsolidierungsanstrengungen erfordern jedoch die Anwendung einer 96 %-igen Stellenbesetzungsquote. In Anbetracht der unter Ziffer 5 beschriebenen grundsätzlichen Konsolidierungsvorgaben, die im Vergleich mit den zurück liegenden Konsolidierungsprozessen eine deutliche Ausweitung der bisher von den Fachbereichen zu erbringenden Einsparungen, insbesondere durch die Verhängung eines generellen Einstellungsstopps und die Einhaltung von verbindlichen Verfahren bei der Wiederbesetzung von Stellen, bedingen, können die in der Zeile c. in Anlage 1 ausgewiesenen Konsolidierungsvolumina erreicht werden.
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Im Einzelnen sollen die folgenden Maßnahmen die erwarteten Einsparvorgaben im Rahmen der pauschalen Stellenbesetzungsquote realisieren: Genereller Einstellungsstopp (vgl. Ziff. 5.1) Stellenwiederbesetzungssperren (vgl. Ziff. 5.2) Verzögerte interne Wiederbesetzungen (vgl. Ziff. 5.3) Vorgezogene Altersteilzeit (vgl. Ziff. 5.4) Großzügige Gewährung von Beurlaubungen und Arbeitszeitreduzierungen Keine Vertretungsbeschäftigung bei länger andauernder Erkrankung Kein Widerruf von Beurlaubungen und/oder Teilzeitbefristungen Keine Verlängerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen
Die oben genannten Maßnahmen müssen stets von aufgabenkritischen Überlegungen begleitet werden. Über Ausnahmen von den grundsätzlichen Konsolidierungsvorgaben entscheidet der Verwaltungsvorstand. 6.4 Beabsichtigte Einsparungen aus der Altersfluktuation im
Verwaltungsbereich Die Zeile e. in Anlage 1 weist jährliche Konsolidierungsbeträge aus, die sich ausschließlich aus der Altersfluktuation im allgemeinen Verwaltungsbereich ergeben. Die zugrunde gelegte Alterstrukturanalyse ist in Anlage 1.1 und 1.2 nachzuvoll-ziehen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen Verwaltungsbereich, die im Sanierungszeitraum bis 2021 das 65. Lebensjahr vollenden, wurde der Personalaufwand von diesem Zeitpunkt an als Konsolidierungsbetrag erfasst und jährlich fortgeschrieben. Das 65. Lebensjahr wurde als Durchschnittswert zugrunde gelegt, obwohl das Eintrittsalter zum Bezug von Altersrente/-versorgung inzwischen schrittweise auf das 67. Lebensjahr verschoben wurde. Die Erfahrungen aus der laufenden Personalwirtschaft zeigen jedoch, dass relativ wenig Beschäftigte bis zum Erreichen der Altersgrenze im Beschäftigungsverhältnis bleiben. In der Praxis liegt der tatsächliche Zeitpunkt des Ausscheidens zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr. Insoweit ist das 65. Lebensjahr als Planungsgröße durchaus geeignet, wobei die Abweichungen nach oben und unten insgesamt etwas Spielraum für höhere Konsolidierungsvolumen zulassen. Soweit in Einzelfällen zum Zeitpunkt der Erstellung des Sanierungsplanes ein Austrittszeitpunkt bereits verbindlich feststand, wurde für die Berechnung des Einsparvolumens dieser Zeitpunkt berücksichtigt. Geplante Einsparungen aus den Ergebnissen der Zielgespräche der vorangegangenen Jahre wurden bei der Ermittlung des Konsolidierungsvolumens aus Altersfluktuation nicht mit gerechnet und mit entsprechender Kennzeichnung nachrichtlich ausgewiesen. Diese Beträge wurden gemäß Ziff. 6.2 in Zeile d bereits berücksichtigt.
171
Dem so ermittelten Konsolidierungsvolumen wurde der zusätzliche Personalaufwand für die Übernahme von Auszubildenden in Verwaltungsberufen gegen gerechnet (s. Anlagen 1.1 und 1.3. Unter der Vorgabe, dass die Ausbildungsquote im dargestellten Umfang begrenzt wird und dass im allgemeinen Verwaltungsbereich darüber hinaus keine Stellen durch externe Einstellungen besetzt werden, ergibt sich in den Jahren des Sanierungszeitraumes ein sehr differenziertes, aber im Detail nachvollziehbares Einsparvolumen. Um in diesem „geschlossenen System“ einen Großteil der freiwerdenden Stellen durch Nachwuchskräfte zu besetzen, ist es erforderlich, einen zusätzlichen Aufwand für die Personalentwicklung gegenzurechnen (s. Zeile f. in Anlage 1). Die jährlich fortgeschriebenen Pauschalbeträge ergeben sich aus durchschnittlichen Erfahrungswerten zurückliegender Jahre. 6.5 Aussetzung LoB für Beamte Im Rahmen der Dienstvereinbarung Leitungsorientierte Bezahlung (LoB) wurden die Beamtinnen und Beamten in das LoB-System mit aufgenommen. Die Auszahlung der Leistungskomponente stand in den letzten Jahren stets unter dem Vorbehalt, dass ein auskömmliches Budget für Personalaufwendungen zur Verfügung stand und stellt sich im Alimentationszusammenhang als freiwillige Leistung dar. Im Leistungsjahr 2008 nahmen ca. 83 % der Beamtinnen und Beamten am System teil. In den Folgejahren sank die Teilnahmequote auf ca. 34 %. Die Auszahlung der leistungsorientierten Besoldung wird in Anbetracht der geringen Teilnahmequote der letzten drei Jahre für die Zeit des Haushaltssanierungsplanes ausgesetzt (vgl. Zeile g. in Anlage 1). 6.6 Zusätzliche Einsparungen aus den Zielgesprächen 2012 bis 2020 Die über die Altersfluktuation im allgemeinen Verwaltungsbereich hinausgehende unvorhersehbare Fluktuation sowie die Fluktuation in den anderen Berufsgruppen bietet ein zusätzliches Konsolidierungsvolumen, das über die Fortsetzung der jährlichen Zielgespräche des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers mit den Fachbereichen zu konkreten Einsparungen umgesetzt werden soll (Anlage 1, Zeile h und i). Grundlage liefern dafür insbesondere die aufgaben- und standardkritischen Ansätze aus den Fachbereichen sowie zentrale Ansätze der Prozessoptimierung und Erwartungen aus dem demografischen Strukturwandel. Beispielhaft und nach dem aktuellen Erkenntnisstand noch nicht abschließend können folgende Maßnahmen angeführt werden: 6.6.1 Digitalisierung und Dokumentenmanagementsystem Mit dem geplanten Ausrollen des Dokumentenmanagementsystems (DMS) ist im Jahre 2013 die Zentralisierung des Rechnungswesens mit deutlich schlankeren Prozessabläufen geplant. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen bereits und befinden sich in ersten pilotierten Projektphasen. Als Ziel steht u.a. die Reduzierung des bisherigen Rechnungsstellen-Personals in einer zurzeit geschätzten Größenordnung von 5 bis 6 Vollzeitstellen. Weitere Sparpotenziale bieten sich bei den zentralen Postdiensten, die jedoch zurzeit noch nicht kalkulierbar sind.
172
Durch den weiteren Einsatz des DMS und die zunehmende Digitalisierung bei den Postein- und -ausgängen, der Vorgangsbearbeitung sowie insbesondere bei der Archivierung ergeben sich in der gesamten Verwaltung Optimierungen bei unterschiedlichsten Prozessabläufen, die zu strukturellen Personalreduzierungen führen müssen. Im Einzelnen wird auf das im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes zu diesem Themenfeld erarbeitete Grundsatzpapier verwiesen, in dem inhaltlich ebenfalls auf die Verknüpfung zum Personalaufwand verwiesen wird. Es ist Aufgabe der Zielgespräche, die Sparpotenziale in Abstimmung mit den Fachbereichen auf konkrete Aufwandsreduzierungen zu konzentrieren. 6.6.2 Aufgabenkritische Reduzierungen Sowohl aus dem Zwang zur Haushaltskonsolidierung als auch aus den Prognosen zur demografischen Entwicklung stellen sich Aufgabenbereiche dar, existenziell oder im Umfang hinterfragt werden können. Beispielhaft werden angeführt:
Reduzierung Schulstandorte, Verwaltungsstandorte, pp. Reduzierung einer Stelle im VV mit Sekretariat Zusammenlegung von Fachbereichen (Abbau von Leitungsfunktionen) Zentralisierung des Sitzungsdienstes Reduzierung Vorzimmer-/Schreibdienste in den Fachbereichen Reduzierung zentrale Dienste (Post, Druckerei, Hausmeister, pp.) Reduzierung Fahrdienste Optimierung Bäderbereich
Entsprechende Impulse werden in den Zielgesprächen aufgegriffen und über Vereinbarungen zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen überführt. Zum Teil bedarf es bei Einzelmaßnahmen einer Beschlussfassung des Rates, so dass hier die „Zuständigkeit“ der Zielgespräche bei einer entscheidungsreifen Beschlussvorlage endet. 6.6.3 Senkung von Standards Standardkritische Ansätze dürfen sich nicht nur auf die freiwilligen Aufgaben beschränken. Auch bei den sog. Pflichtaufgaben bieten sich Möglichkeiten Standards zu reduzieren, ohne die Aufgabenerledigung zu gefährden oder zu einer Unzumutbarkeit im Bürgerservice zu führen. Dabei sind insbesondere mögliche Kooperationsansätze, veränderte Prozessabläufe, der Einsatz technischer Hilfsmittel zu berücksichtigen. Gewisse zumutbare Einschränkungen im Bürgerservice werden dabei nicht völlig zu vermeiden sein. Über die Abstimmung und Vereinbarung im Zielgespräch sind die Standardreduzierungen mit Unterstützung der Organisationsabteilung des Fachbereichs 10 zu dokumentieren und ablauforganisatorisch umzusetzen.
173
6.7 Auswirkungen des Konsolidierungsvolumens auf die Stellenentwicklung Ausgehend von einem Gesamtkonsolidierungsvolumen von 12.471.559 € wirken sich 8.793.558 € (Summe der Zeilen b., d., e. und h. der Anlage 1) auf die Entwicklung der Stellenpläne im Sanierungszeitraum aus. Der restliche Konsolidierungsbetrag in Höhe von 3.678.001 € betrifft die Aussetzung LoB Beamte (Zeile g. in Anlage 1), den zusätzlichen Aufwand für strukturelle Änderungen (Zeile f. in Anlage 1) sowie die sich aus der Stellenbesetzungsquote ergebenden Einsparvorgaben (vgl. Ziff. 6.3 und Zeile c. in Anlage 1). Zum Ende des Sanierungszeitraumes sind insgesamt 150 vollzeitverrechnete Stellen abzubauen. Davon sind 69 Stellen durch den Stellenplanentwurf 2013 und die bereits im Rahmen der bisherigen Zielgespräche (2005 bis 2011) vereinbarten Stellenfortfälle realisiert (vgl. Ziff. 6.1 und 6.2). Der Abbau weiterer 81 Stellen muss im Sanierungszeitraum durch die Ausschöpfung der Fluktuationspotenziale und weiterer Maßnahmen in den Zielgesprächen ab 2012 noch vereinbart und umgesetzt werden (vgl. Ziff. 6.4 und 6.6). Die nachfolgende Projektion der Stellenentwicklung bis 2021 orientiert sich an den in der Anlage 1 ausgewiesenen Konsolidierungsbeiträgen in den jeweiligen Jahren. Ausgehend von einem Stellenvolumen von 1.231 Stellen in 2012 (vgl. Ziff. 2) wird die Stellenanzahl zum Ende des Sanierungszeitraums auf 1.081 Stellen sinken müssen. Der nachfolgend angenommene Verlauf in den einzelnen Jahren ist eine Orientierungsgröße, da sich in der Regel ein unterjährig stattfindender Stellenabbau erst in den Folgejahren in den jeweiligen Stellenplänen niederschlägt, was aber auf die Einsparung des tatsächlichen Personalaufwandes zum Zeitpunkt der Entstehung keine Auswirkung hat.
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Stellenentwicklung 2005 - 2012 Stellenplanentwurf 2013 + bisherige Zielgespräche
Altersfluktuation + Zielgespräche ab 2013
- 98,68 Stellen
(ohne Aus-gliederung
KSR)
- 69
Stellen
- 81 Stellen
Ausgliederung FB 63 zum KSR:
- 200,52 VZ-Stellen
174
Im Zeitraum 2012 bis 2021 werden 366 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden (vgl. Ziff. 4.3). Bezogen auf den Beginn der Zielgespräche im Jahre 2005 beträgt zum Ende des Sanierungszeitraums das Fluktuationspotenzial 550 Beschäftigte. Davon sind bereits in den bisherigen Zielgesprächen mit den Fachbereichen 265 konkrete Vereinbarungen zur Senkung des Personalaufwandes geschlossen worden, so dass für weitere Konsolidierungsvereinbarungen im Rahmen der Zielgespräche ab 2012 noch ein Fluktuationspotenzial von 285 Beschäftigten zur Verfügung steht.
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Vereinbarungen durch Zielgespräche bis 2011 Altersfluktuation
Stelleneinrichtungen Differenz Fluktuation - Einsparungen
7. Einflussfaktoren und Risiken Der Haushaltssanierungsplan wurde unter Zugrundelegung von weitestgehend realistischen, bereits vorliegenden bzw. angenommenen Veränderungsgrößen aufgestellt. Soweit die Prognosedaten nicht bzw. nicht signifikant von den tatsächlich eintretenden Veränderungsgrößen abweichen werden, ist das aufgezeigte Konsolidierungspotenzial, wie unter Ziff. 6 dargestellt, erreichbar. Die Erreichung der Konsolidierungsziele ist jedoch, insbesondere mit Blick auf die von den handelnden Personen nicht beeinflussbaren Größen, mit Risiken behaftet, die unter Umständen das Erreichen der geplanten Einsparungen bei den Personalaufwendungen, und somit auch den Haushaltssanierungsplan in seiner Gänze in Frage stellen.
175
7.1 Tatsächliche Tarifsteigerungen/Besoldungserhöhungen Bei der Ermittlung der Basisgrößen wurden die unter 3.2. beschrieben Steigerungsfaktoren im Tarif- und im Beamtenbereich berücksichtigt. Die Planungssicherheit im Tarifbereich endet in 2013. Bei der Besoldungsanpassung wurde bereits ab 2013 mit einer Annahme von 2 % gerechnet. Im Tarifbereich wurde diese Größe ab 2014 zugrunde gelegt. Diese Annahme weicht erheblich von den tatsächlichen Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen der letzten Jahre ab, so dass höhere Abschlüsse im Sanierungszeitraum durch zusätzlich Konsolidierungsbemühungen kompensiert werden müssen. Insbesondere die Vermutung, dass bereits die am Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Landesbediensteten gekoppelte Besoldungsanpassung in etwa die Ergebnisse der zurückliegenden Tarifabschlüsse für die kommunalen Beschäftigten widerspiegeln wird, wird bereits frühzeitig einen zusätzlichen Konsolidierungsdruck auslösen. 7.2 Entwicklung LoB für den Tarifbereich Bis zum Jahr 2013 ist die leitungsorientierte Bezahlung (LoB) von anfänglich 1 % der Tabellenentgelte auf 2 % in 2013 angestiegen. Die Planung geht in 2013 von einem Finanzierungsvolumen von ca. 1 Mio. € aus. In den letzten Tarifverhandlungen war LoB nicht Gegenstand der Verhandlungen. Im Haushaltssanierungsplan ist eine weitere Steigerung nicht vorgesehen. Es wurde nur die angenommene tarifliche Steigerung der Tabellenentgelte in Höhe von 2 % berücksichtigt. Sofern bei den Tarifverhandlungen in 2014 wieder eine Steigerung des LoB-Anteils vereinbart werden sollte, werden zusätzliche Einsparungen im Personalaufwand notwendig. So wird eine Steigerung um einen weiteren Prozentpunkt auf 3 % einen Anstieg der Aufwendungen um ca. 0,5 Mio. € auslösen. 7.3 Rückstellungen Beamtenversorgung Die Rückstellungen für die Beamtenversorgung werden sowohl in der Kontengruppe 50 Personalaufwendungen als auch in der Kontengruppe 51 Versorgungsaufwendungen abgebildet. Für 2013 sind insgesamt 8,3 Mio. € Zuführungen zur Versorgungsrückstellung beplant worden. Insgesamt sind zum Stichtag 31.12.2011 Rückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten und für die Versorgungsempfänger in Höhe von ca. 119 Mio. € gebildet. Die Besoldungsanpassung für 2012 wurde bei der Berechnung der Rückstellungen zum vorgenannten Stichtag bereits berücksichtigt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird eine Besoldungsanpassung von ca. 2 % von den Planungsgrößen gedeckt. Eine Besoldungsanpassung über 2 % führt unweigerlich zu einer Ausweitung der Zuführungsaufwendungen. Da die Besoldungsanpassung auf die gesamten Rückstellungsbeträge bezogen wird, wird jeder Prozentpunkt über 2 % zu einer Erhöhung der Zuführungsaufwendungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. € führen.
176
7.4 Strukturelle Veränderungen des Tarif-/Besoldungssystems Das Modell des Haushaltssanierungsplanes ist auf der Grundlage der derzeitig gültigen Strukturen des Tarif- und Besoldungssystems aufgebaut worden. Sofern sich Veränderungen aufgrund von Tarif- und/oder Gesetzesänderungen ergeben sollten oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere mit Blick auf anstehend zu entscheidende Klagen zum Besoldungsdienstalter, entwickelt werden, stellen sie ebenfalls ein Risiko dar, dass ein Erreichen der Konsolidierungsziele unter Umständen gefährden kann. 7.5 Unabweisbare Stelleneinrichtungen (nach gesetzlicher Vorgabe) Durch Bundes- und Landesgesetze und der Festlegung von verbindlichen Standards werden den Kommunen Aufgaben zugewiesen, die eine seriöse Planung der Personalaufwendungen für die Gesamtlaufzeit des Haushaltssanierungsplanes unmöglich machen und als Risiko zu beschreiben sind, sofern eine 100 %-ige Refinanzierung der dadurch zusätzlich verursachten Aufwendungen durch Bund und/oder Land nicht sichergestellt ist. Die bereits jetzt absehbaren Risiken betreffen beispielhaft Maßnahmen nach Kibiz / KiföG (Stichwort: Ausbau U-3-Betreuung), die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Stichwort:
Integrationshelfer im Rahmen der Inklusion), Vorgaben im Brandschutz und Rettungsdienst (Stichworte: 48 Std. Woche,
neue Hilfsfristen und Schutzziele), Aufgabenzuweisung im Klimaschutz.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sie erfasst zum Beispiel nicht die Ausweitung von verbindlichen Standards im Rahmen der pflichtigen Aufgabenerledigung. Sollten aus den vorgenannten oder anderen Positionen zusätzliche Belastungen für den Haushalt resultieren, müsste der Haushaltssanierungsplan angepasst werden. 8. Jährliche Fortschreibung Gemäß § 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz ist der Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens am 1. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans wird von der Bezirksregierung überwacht. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen (§ 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz). Die im Mai 2012 zur Erarbeitung des Haushaltssanierungsplanes eingerichtete Arbeitsgruppe der Verwaltung wird die Umsetzung des Sanierungsplanes auch künftig begleiten. Mit dessen Verabschiedung wird sich der Aufgabenschwerpunkt von der Erarbeitung der Planungsgrundlagen auf das Controlling und die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes verlagern.
177
Um den Berichtspflichten nachvollziehbar nachkommen zu können, ist es erforderlich die Entwicklung des Personalaufwandes monatlich zu evaluieren und die Veränderungen zu dokumentieren. Alle Personalveränderungen werden im Personalservice zentral erfasst. Im Abgleich mit den monatlichen Besoldungs- und Gehaltszahlungen erfolgt eine Bewertung der umgesetzten personalwirtschaftlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan. Die monatlich erfassten Daten werden in einem vierteljährlichen Bericht aggregiert und für das jeweilige Haushaltsjahr hochgerechnet. Der Hochrechnung wird eine Abweichungsanalyse beigefügt und gegebenenfalls bei einem negativen Abweichen von den im Haushaltssanierungsplan formulierten Zielen um einzuleitende Gegensteuerungsmaßnahmen ergänzt. Aus den im Haushaltsjahr gewonnenen Daten wird ein Jahresbericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans erstellt, der der Bezirksregierung zum 15. April des Folgejahres vorgelegt wird.
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