Faschingsumzug 2016Faschingsumzug 2016
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Sicherheitsbestimmungenbei
Faschingsumzügen
Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen
• Grundlage für die Ausrüstung von Fahrzeugen für Brauchtumsveranstaltungen
abgedruckt im Verkehrsblatt 2000 Seite 680
Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Begutachtung der im Rahmen dieser Ausnahmeregelung eingesetzten Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sicherzustellen und den Betreibern und Benutzern dieser Fahrzeuge Hinweise für den sicheren Betrieb zu geben.
Zulassungsvoraussetzungen
• Alle Fahrzeuge über 6 km/h.• Betriebserlaubnis (BE) muss erteilt sein• BE erlischt nicht, wenn die Verkehrssicherheit
nicht beeinträchtigt wird• Wesentlich veränderte Fzg.* und Fzg. auf
denen Personen befördert werden, müssen von einem amtl. anerk. Sachverständigen begutachtet werden.
*Wesentliche Veränderungen sind: Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung, An- und Aufbauten, Abmessungen, Gewichte und Achslasten
Zulassungsvoraussetzungen
• Bremsen• Zugdeichsel• Abmessungen und Gewichte• Räder und Reifen
Wann ist ein Gutachten erforderlich?
• wenn: • wesentliche Veränderungen vorliegen, • Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit
vorgeschrieben sind (Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung, An- oder Aufbauten durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gewichte überschritten werden),
• Personen befördert werden
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung
• Rutschfester Boden, sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Aussteigen (UVV)
• Brüstungshöhe mindestens: – stehende Personen 1000 mm – sitzende Personen oder Kinder 800 mm
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung
• Alle vorgenannten Einrichtungen müssen fest verbunden sein und den üblichen im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten.
• Bei Kindern muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung
• Zulässige Höchstgeschwindigkeiten – 6 km/h bei Fahrzeugen ohne BE, mit
besonders kritischem Aufbau und Fahrzeugen auf denen Personen stehend befördert werden
– Maximal 25 km/h bei Fahrzeugen, auf denen Personen sitzend befördert werden, oder
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung
– Keine Ausstiege zwischen zwei miteinander verbunden Fahrzeugen
– Ausstieg sollte hinten angeordnet sein
– Mindestalter für Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre
Regelung über Benutzung roter
Kennzeichen Ein rotes Kennzeichen kann
grundsätzlich nicht für Karnevalsumzüge verwendet werden!
(Ausnahmegenehmigung ist erforderlich)
Weitere Empfehlungen• Seitenverkleidungen und Räderverkleidungen
Dringende Empfehlungen
• Festwagen (Anhänger) sind immer seitlich zu verkleiden
• Bei großen Zugmaschinen, d.h. Zugmaschinen mit großen Rädern, sind die Hinterräder zu verkleiden
Bitte beachten:• Bei kleineren Fahrzeugen
(Schmalspurschlepper) kann auf eine Verkleidung verzichtet werden, wenn diese Fahrzeuge beidseitig durch Ordner begleitet werden
Dringende Empfehlungen
• Festwagen, • den Süßigkeiten in die Zuschauer
geworfen werden, • grundsätzlich immer beidseitig
durch Ordner zu begleiten.
Dringende Empfehlungen
• Dem Festzug ist ein „Räumer“ vorne anzustellen. Der Abstand zwischen Räumer und Zugspitze darf 25 Meter nicht überschreiten.
25 Meter
Ordner
Ordner
Räum
er
Sicherungsposten Fahrzeug
Sicherungsposten Fahrzeug
Fragen?Fragen?
Und jetzt………„ Ganz Strinks - Ein Kessel Buntes“
Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit und wünschen uns einen schönen und
unfallfreienFaschingsumzug!
STREHLAER CARNEVALS Club e.V.
HELLA – HELLO - HELLAU