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Faschingsumzug 2015 . . Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen

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Sicherheitsbestimmungen

bei

Faschingsumzügen

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Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen

• Grundlage für die Ausrüstung von Fahrzeugen für Brauchtumsveranstaltungen

abgedruckt im Verkehrsblatt 2000 Seite 680

Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Begutachtung der im Rahmen dieser Ausnahmeregelung eingesetzten Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sicherzustellen und den Betreibern und Benutzern dieser Fahrzeuge Hinweise für den sicheren Betrieb zu geben.

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Zulassungsvoraussetzungen

• Alle Fahrzeuge über 6 km/h.• Betriebserlaubnis (BE) muss erteilt sein• BE erlischt nicht, wenn die Verkehrssicherheit

nicht beeinträchtigt wird• Wesentlich veränderte Fzg.* und Fzg. auf

denen Personen befördert werden, müssen von einem amtl. anerk. Sachverständigen begutachtet werden.

*Wesentliche Veränderungen sind: Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung, An- und Aufbauten, Abmessungen, Gewichte und Achslasten

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Zulassungsvoraussetzungen

• Bremsen• Zugdeichsel• Abmessungen und Gewichte• Räder und Reifen

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Wann ist ein Gutachten erforderlich?

• wenn: • wesentliche Veränderungen vorliegen, • Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit

vorgeschrieben sind (Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung, An- oder Aufbauten durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gewichte überschritten werden),

• Personen befördert werden

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Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung

• Rutschfester Boden, sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Aussteigen (UVV)

• Brüstungshöhe mindestens: – stehende Personen 1000 mm – sitzende Personen oder Kinder 800 mm

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Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung

• Alle vorgenannten Einrichtungen müssen fest verbunden sein und den üblichen im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten.

• Bei Kindern muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein

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Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung

• Zulässige Höchstgeschwindigkeiten – 6 km/h bei Fahrzeugen ohne BE, mit

besonders kritischem Aufbau und Fahrzeugen auf denen Personen stehend befördert werden

– Maximal 25 km/h bei Fahrzeugen, auf denen Personen sitzend befördert werden, oder

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Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung

– Keine Ausstiege zwischen zwei miteinander verbunden Fahrzeugen

– Ausstieg sollte hinten angeordnet sein

– Mindestalter für Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre

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Regelung über Benutzung roter

Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen kann grundsätzlich nicht für Karnevalsumzüge verwendet werden!

(Ausnahmegenehmigung ist erforderlich)

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Weitere Empfehlungen• Seitenverkleidungen und Räderverkleidungen

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Dringende Empfehlungen

• Festwagen (Anhänger) sind immer seitlich zu verkleiden

• Bei großen Zugmaschinen, d.h. Zugmaschinen mit großen Rädern, sind die Hinterräder zu verkleiden

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Bitte beachten:

• Bei kleineren Fahrzeugen (Schmalspurschlepper) kann auf eine Verkleidung verzichtet werden, wenn diese Fahrzeuge beidseitig durch Ordner begleitet werden

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Dringende Empfehlungen

• Festwagen, • den Süßigkeiten in die Zuschauer

geworfen werden, • grundsätzlich immer beidseitig

durch Ordner zu begleiten.

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Dringende Empfehlungen

• Dem Festzug ist ein „Räumer“ vorne anzustellen. Der Abstand zwischen Räumer und Zugspitze darf 25 Meter nicht überschreiten.

25 Meter

Ordner

Ordner

Räum

er

Sicherungsposten Fahrzeug

Sicherungsposten Fahrzeug

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Fragen?Fragen?Fragen?Fragen?

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Und jetzt………

„ Zauber, Geister und Orakel Ganz Strinks ein Schloss - Spektakel “

Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit und wünschen uns einen schönen und

unfallfreienFaschingsumzug!

STREHLAER CARNEVALS Club e.V.

HELLA – HELLO - HELLAU