DIE AUFGABENÜBERTRAGUNG DER ABWASSERBESEITIGUNG AUF DEN LIPPEVERBAND
DIE AUFGABENÜBERTRAGUNG DER ABWASSERBESEITIGUNG AUF DEN LIPPEVERBAND
Thomas Fock, Joachim Krause, Christof Illigen (Lippeverband)
Bürgerinformationsveranstaltung in Havixbeck am 26.09.2019
AGENDA
TOP 1:
Vorstellung des Lippeverbandes
TOP 2:
Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Gemeinde Havixbeck auf den Lippeverband
(öffentlich-öffentliches Partnerschaftsmodell)
Top 3:
Umsetzungsbeispiele und häufig gestellte Fragen
… EIN FLUSSMANAGERSTELLT SICH VOR… EIN FLUSSMANAGERSTELLT SICH VOR
Top 1:
18. Januar 1926DAS LAND PREUßEN GRÜNDET DEN LIPPEVERBAND
§ 1 RECHTSFORM
Für das oberirdische Einzugsgebiet der Lippe unterhalb Lippborg(Lippe-km 142,44) bis zur Mündung und angrenzende Gebiete (Verbandsgebiet, § 5) wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen “LIPPEVERBAND” gebildet. (...)
Er dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder.
Non-Profit – Organisation
LIPPEVERBANDSGESETZ
Aufgaben nach § 2 Lippeverbandsgesetz
INTEGRIERTE WASSERWIRTSCHAFT RUND UM DEN WASSERKREISLAUF
RenaturierungHochwasser-schutz
Abwasser-beseitigung
Gewässer-unterhaltung
Wasserabfluss
Regenwasser-management
Polderbe-wirtschaftung
Reststoff-verwertung
Grundwasser-bewirtschaftung
WAS UNS BEWEGT
FAKTEN
− Wir bewirtschaften das natürliche Flussgebiet der Lippe
− Wir arbeiten rund um den Wasserkreislauf
− Wir sind gemeinsam mit der Emschergenossenschaft der größte Abwasserentsorger in der Bundesrepublik
− Wir sind Wasserwirtschaftsunter-nehmen in Form von Körper-schaften des öffentlichen Rechts
− Wir bilden ein Gemeinschafts-unternehmen (Verwaltungs-gemeinschaft) seit fast 100 Jahren
ORGANE / GREMIEN
Emschergenossenschaft Lippeverband
Genossenschafts-versammlung
Verbands-versammlung
Widerspruchs-ausschuss
Widerspruchs-ausschuss
Genossen-schaftsrat Verbandsrat
Genossen Mitglieder
Vorstand
AUFSICHTSBEHÖRDE:
MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MULNV)
MITGLIEDERSTRUKTUR DES LIPPEVERBANDES
4
107
45
1
0 50 100 150
Bergwerke
GewerblicheinfrastrukturelleUnternehmen
Kommunen
Land NRW*
Anzahl Mitglieder
24
10
130
15
0 50 100 150
Bergwerke
GewerblicheinfrastrukturelleUnternehmen
Kommunen
Land NRW*
Beiträge in Mio. Euro/Jahr
Lippeverband (inkl. Stadtentwässerung Hamm) 2018WASSERWIRTSCHAFTLICHE KENNGRÖßEN
Wasserläufe 431 km
Abwasserkanäle 1013 km
Pumpwerke 211
Polderflächen 515 km²
Kläranlagen 54
Ausbaugröße 2,32 Mio. EW
Abwasserentsorgung 189 Mio. m3/a
Regenwasserbehandlung
Anlagen (inkl. Regenüberlauf) 309
Volumen 633.495 m3
Hochwasserschutz
Hochwasserrückhaltebecken 32
Rückhaltevolumen 2,2 Mio. m3
Deiche 76 km
Emschergenossenschaft
Lippeverband
verantwortlich für den LippeflussDER LIPPEVERBAND
VERBANDSGEBIET
Wasserlauf
Entwässerungspumpwerke
Kläranlage
Coesfeld
LüdinghausenDren-
steinfurt
Werne
Hamm
Werl
Bönen
Unna
Kamen
Berg-kamen
Lünen
Dortmund
Datteln
Reckling-hausen
Ahlen
Lippborg
Soest
Herten
Marl
Wesel
Waltrop
Borken
Dorsten
Haltern
Dülmen
Dinslaken
LIPPE
RHEINGebiet (km²) Einwohner (Mio.) Einwohner/km²
Lippeverband 3.280 1,4 427
Integrierte Wasserwirtschaft im Lippe-EinzugsgebietDER LIPPEVERBAND
Verknüpfung der verschiedenen Aufgaben rund um den Wasserkreislauf
Gemeinsame Konzeptentwicklung und abgestimmte Vorgehensweise des Lippeverbandes sowie seiner kommunalen und industriell-gewerblichen Mitglieder Zusammenhängende Bewirtschaftung in einem Flussgebiet
1,5 Milliarden Euro in den vergangenen 20 Jahren
LIPPEVERBAND: UNSERE INVESTITIONEN IN DIE INFRASTRUKTUR:
Abwasserkanal Lippe in Wesel
Schermbeck
Die Gewässerentwicklung
UNSER ARBEITSSCHWERPUNKT IN DEN NÄCHSTEN JAHREN
Uferentfesselung
Auenentwicklung
Renaturierung der letzten Schmutzwasserläufe
Mehrwert für Mensch und Natur
NACHHALTIGER MEHRWERT FÜR MENSCH UND REGION
Ökonomie
Gesundheit
Ökologie Bildung Kunst & Kultur
Stadtentwicklung Tourismus Partizipation
Mitgliedskommune im VerbandsgebietGEMEINDE HAVIXBECK
KLÄRANLAGEN IN HAVIXBECK
Kläranlage TilbeckKläranlage Havixbeck
Stand: September 2019INVESTITIONEN DES LV IN HAVIXBECK
Neubau- und EntflechtungsmaßnahmenGeplante Anlagen
Fertiggestellte Anlagenbis zum
30.06.2018
Geplante Investitionen
Angaben in Mio. EUR
Bisherige*)
InvestitionenAngaben in Mio. EUR
Abwasserkanäle und
Regenwasserbehandlung0 km
730 m³
0 km
730 m³
6 5Wasserlaufumgestaltung
und Rückhaltung0 km
8.500 m³
0 km
8.500 m³
Kläranlagen 18.500 EW
Pumpwerke - - 0 0
Summe - - 6 5
Reinvestition - - 0 0
*) Investitionen bis November 2018
Beitragsentwicklung 2008 bis 2019GEMEINDE HAVIXBECK
FINANZWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTEBestandteile der Gebührenberechnung vor einer Aufgabenübertragung
Schmutzwasser-Gebühr
Niederschlagswasser-Gebühr
Versiegelte Fläche
Wasser-verbrauch
Ges
amte
r G
ebü
hre
nb
edar
f
Gesamter Verbandsbeitrag
Gebührenanteil der Kommune
AbwasserabgabeSonderinteresse
Allgemeiner Verbandsbeitrag
FINANZWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTEBestandteile der Gebührenberechnung nach einer Aufgabenübertragung
Ges
amte
r G
ebü
hre
nb
edar
f
Gesamter Verbandsbeitrag
Neuer geringerer Gebührenanteil der Kommune
Abwasserabgabe
Neues Sonderinteresse ab
AufgabenübertragungAllgemeiner
Verbandsbeitrag
Schmutzwasser-Gebühr
Niederschlagswasser-Gebühr
Versiegelte Fläche
Wasser-verbrauch
Gebührenentwicklung 2008 bis 2019GEMEINDE HAVIXBECK
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Abwassergebühren eines 4-Personen-Musterhaushalts der Gemeinde Havixbeck
(200 m³ Frischwasser, Vollanschluss, 130 m² Fläche)
Abwassergebühr Gemeinde Havixbeck
Schmutzwassergebühr 2019= 2,07 €
Niederschlagswassergebühr 2019 = 0,46 €
AGENDA
TOP 1:
Vorstellung des Lippeverbandes und seiner Aufgaben
TOP 2:
Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Gemeinde Havixbeck auf den Lippeverband
(öffentlich-öffentliches Partnerschaftsmodell)
Top 3:
Umsetzungsbeispiele und häufig gestellte Fragen
Wasserwirtschaftliche Herausforderungen in den KommunenKANALNETZÜBERTRAGUNG
STEIGENDE ANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS
− Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), inkl. Revision 2019
− Weitergehende Anforderungen aufgrund der LWG-Novelle von Juli 2016
− Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK)
− Erstellen von Fremdwasserbeseitigungskonzepten
− Einhaltung der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw)
− Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser in der Landwirtschaft
− Nitrat im Abwasser
− Spurenstoffe im Abwasser (4. Reinigungsstufe)
− Mikroplastik im Abwasser
− Diskussion um Breitband im Kanal
− U.v.w.m. UND DAS VOR DEM HINTERGRUND DER UNZUREICHENDEN FINANZAUSSTATTUNG DER KOMMUNEN, DES FACHKRÄFTEMANGELS UND
WACHSENDER ANSPRÜCHE DER BÜRGERSCHAFT
Veranlassung
NOVELLIERUNG DES LWG UND DER VERBANDSGESETZE AM 08.07.2016
Bis 2007 öffentlich-öffentliches Partnerschaftsmodell
Aufgabenübertragung auf verbandsrechtlicher Grundlage (Hamm, Meschede und Zülpich)
Gesetzesänderung der damaligen Landesregierung – „Privat vor Staat“
Untersagung der Aufgabenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
Kommunen wollen jedoch weiterhin die Möglichkeit des öffentlich-öffentlichen Partnerschaftsmodells nutzen
Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge
In 2016 LWG-Novelle:
Nach Anhörung von Interessensgruppen und eingehender politischer Diskussion im Landtag
Aufgabenübertragung auf Grundlage des Landeswassergesetzes
Neue Gesetzeslage
NOVELLIERUNG DES LWG UND DER VERBANDSGESETZE AM 08.07.2016
NEUER § 52 LWG
− „Übergang gemeindlicher Pflichten auf juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts“
ABS. 2: ÜBERTRAGUNG AUF EINEN SONDERGESETZLICHEN WASSERVERBAND
− „Die Mitgliedsgemeinde eines sondergesetzlichen Wasserverbandes kann ihre Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers nach § 46 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 für das gesamte Gemeindegebiet auf den Verband mit dessen Zustimmung übertragen....“
WICHTIG:
− GESETZLICHE AUFGABENÜBERTRAGUNG UND KEIN VERKAUF!
− KEINE PRIVATISIERUNG! KEIN CROSS BORDER LEASE!
− DIE GEBÜHREN-, SATZUNGS- UND PLANUNGSHOHEIT SOWIE DIE AUFSTELLUNG DES ABK VERBLEIBEN BEI DER KOMMUNE!
− KEINE VERGABE-, GEBÜHREN- UND STEUERRECHTLICHEN HINDERNISSE!
Aufgaben der Wasserverbände mit Schnittstelle zur Kommune
INTEGRIERTE WASSERWIRTSCHAFT RUND UM DEN WASSERKREISLAUF
RenaturierungHochwasser-schutz
Abwasser-beseitigung
Gewässer-unterhaltung
Wasserabfluss
Regenwasser-management
Polderbe-wirtschaftung
Reststoff-verwertung
Grundwasser-bewirtschaftung
Sammeln und Fortleiten
Aufgaben der Wasserverbände ohne Schnittstelle zur Kommune
INTEGRIERTE WASSERWIRTSCHAFT RUND UM DEN WASSERKREISLAUF
RenaturierungHochwasser-schutz
Abwasser-beseitigung
Gewässer-unterhaltung
Wasserabfluss
Regenwasser-management
Polderbe-wirtschaftung
Reststoff-verwertung
Grundwasser-bewirtschaftung
VORTEILE FÜR DIE KOMMUNE
AUFLÖSUNG DER SCHNITTSTELLE BEI DER ABWASSERBESEITIGUNG ZWISCHEN KOMMUNE UND VERBAND U. A. MIT DER FOLGE:
− Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung geht auf den Wasserverband über
− Verbindliche Investitionen in das Kanalnetz lt. von der Kommune beschlossenem ABK
− Bestmöglicher Erhalt der Infrastruktur
− Anbindung an das Lager- und Einkaufsystem des Verbandes
− Synergieeffekte bei der IT-Nutzung und Cyber-Sicherheit
− Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes außerhalb der regulären Dienstzeiten und der Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
− Anbindung an die verbandliche Betriebsüberwachungszentrale (24h / 7d)
KOMMUNE NUTZT MIT DER ÜBERTRAGUNG DAS GESAMTE TECHNISCHE,
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE UND JURISTISCHE FACHWISSEN DES WASSERVERBANDES
− Die Abwasserbeseitigung als Teil der Daseinsvorsorge bleibt in öffentlicher Hand
− Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch LV als öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen und Non-Profit-Organisation
− Die Aufgabenerfüllung erfolgt somit weiterhin ohne Steuer- und Gewinnaufschläge
− Stärkung des Verbandes durch Wasserwirtschaft aus einer Hand bei Auflösung der gesetzlichen Schnittstelle
− Der Verband übernimmt mehr Verantwortung in der Region und stärkt somit auch seine Position als öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen
− Der Verband erfüllt seine gesetzlich festgelegten Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und zum Nutzen der Mitgliedskommune
− Mitgliedskommunen als geborene Mitglieder des LV sollen
− im Sinne des „Verbandsprinzips“ von der effizienten und nachhaltigen Erbringung der Aufgaben für das Gemeinwohl
− und von dem umfassenden wasserwirtschaftlichen Know-how des Verbandes partizipieren
MOTIVATION DES LV§ 1 LippeVG: Wohl der Allgemeinheit und Nutzen der Mitglieder
VORTEILE FÜR DEN LV
− Kanalnetzübernahme erweitert das Aufgabenspektrum des Verbandes
− Bewirtschaftung aller Abwasseranlagen aus einer Hand (nachhaltigere Aufgabenerledigung)
− Maximale Nutzung der im Gesamtsystem verfügbaren Kapazitäten
− Übergreifendes Bewirtschaftungskonzept aller Abwasseranlagen inkl. Regenwasserbehandlung und Hochwasserschutz
− Optimierung wasserwirtschaftlicher Planungsprozesse durch übergreifende Nutzung von Grundlagendaten und Modelltechnik
− Synergien im Bereich von Planung, Bau und Unterhaltung der Abwasseranlagen
− Nutzung der bestehenden Anlagen durch den Verband
− Bindung zwischen Mitglied und Verband wird durch die Aufgabenübertragung gestärkt
DIE HOHEITLICHE AUFGABENERLEDIGUNG ERFOLGT
VOLLUMFÄNGLICH IM SINNEDER DASEINSVORSORGE!
GRUNDSÄTZE:
− Keine umstellungsbedingten Gebührensteigerungen auf Grund der Organisationsänderung
− Keine neuen Gebührentatbestände einführen (OVG Münster)
− Keine Zukunftskosten auf vollständig abgeschriebene Anlagenteile (OVG Münster) => damit keine Schlechterstellung des Gebührenzahlers!
− Beitrags- und Gebührenerhöhungen auf Grund allgemeiner Kostensteigerungen oder neuer Anforderungen an die Abwasserwirtschaft bzw. wegen notwendiger Reinvestitionen in die Abwasseranlagen sind nicht ausgeschlossen
RAHMENBEDINGUNGEN:
− Kommune erhält Ausgleichsbetrag für die weitere Nutzung der vorhandenen Abwasseranlagen durch den Lippeverband
− Verband gibt als Non-Profit-Organisation nur die tatsächlichen Kosten weiter!
− Mit der Organisationsänderung kommt es weder zu Steuer- noch zu Gewinnaufschlägen!
− Die Zielvereinbarung mit dem Verbandsrat zur Beitragsentwicklung/a für verbandliche Maßnahmen wird eingehalten!
FINANZWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE EINER KANALNETZÜBERTRAGUNG
AGENDA
TOP 1:
Vorstellung des Lippeverbandes und seiner Aufgaben
TOP 2:
Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Gemeinde Havixbeck auf den Lippeverband
(öffentlich-öffentliches Partnerschaftsmodell)
Top 3:
Umsetzungsbeispiele und häufig gestellte Fragen
Eine über 10-jährige ErfolgsgeschichteSTADTENTWÄSSERUNG HAMM
− Wesentliche Steigerungen bei der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
− Langjährige Gebührenverstetigung
GEMEINDE NORDKIRCHENBürgerinformationsveranstaltung in Nordkirchen
GEMEINDE NORDKIRCHENAufgabenübertragung zum 01.01.2019 beschlossen und umgesetzt
https://www.eglv.de/wasserportal/
aktuelles/kanalnetz-faq/
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Der Lippeverband steht der Gemeinde Havixbeck
sehr gerne für eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft
zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der Lippeverband steht der Gemeinde Havixbeck
sehr gerne für eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft
zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!