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Wie funktioniert Bonn? Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt © Christiane Overmans, 2012

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Wie funktioniert Bonn?

Kommunale Selbstverwaltung in der Bundesstadt

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Wer darf wählen und gewählt werden?

Ab dem vollendeten 16ten Lebensjahr darf man wählen,ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr gewählt werden

Wählen: Erstwohnsitz mindestens 16 Tage vor der Wahl, mindestens drei Monate um gewählt zu werden

Deutsche Staatangehörigkeit oder EU-Bürger.(EU-Bürger prüfen am besten, ob sie in der Wählerliste sind)

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Die Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden

- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung

- ein gemeinsamer Stadtrat für die ganze Stadt

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Für diese Gremien gilt:

- die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig- es gibt keine Sperrklausel- die Wahlperiode dauert 5 Jahre

- Ein(e) direkt gewählte(r) OberbürgermeisterIn Wappen des Stadtbezirks Alt-Bonn

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BezirksvertretungBezirksvertretung Bonn

– 19 Mitglieder ausschließlich über Listenwahl (Personen hier)– zum Stadtbezirk Alt-Bonn, gehören die Orteile:

• Endenich, Dransdorf, Buschdorf, Tannenbusch, Auerberg, Graurheindorf, Castell, Nordstadt, Innenstadt, Südstadt, Poppelsdorf, Venusberg, Ippendorf, Röttgen, Ueckesdorf, Kessenich, Dottendorf und Gronau

– wählt aus eigenen Reihen einen Vorsitzende(n): den/die BezirksbürgermeisterIn

– ca 8 Sitzungen pro Jahr + Fraktionssitzungen

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Zuständigkeiten der Bezirksvertretung

Sie ist zuständig soweit die Angelegenheit nur für den Stadtbezirk Bedeutung hat, inbesondere bei

- Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege, Denkmalschutz- Unterhaltung und Ausstattung der Schulen

und sonstigen öffentlichen Einrichtungen - Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine,

Verbände und Initiativen. - kulturelle Angelegenheiten.– Information, Dokumentation und Repräsentation- Festlegung der Reihenfolge von Unterhaltungs- und

Instandsetzungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen

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Neben den Entscheidungsbefugnissen haben die Bezirksvertretungen aber auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Zu Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, können sie Anregungen an den Rat, einen Ausschuss oder den/die

Oberbürgermeister/in richten.

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Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden

- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung

- Ein gemeinsamer Stadtrat

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Für diese Gremien gilt:

- die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig- es gibt keine Sperrklausel- die Wahlperiode dauert 5 Jahre

• Ein/e direkt gewählte(r) Oberbürgermeister/InWappen der

Bundesstadt Bonn

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Der Bonner Stadtrat

Normalerweise 66 Stadtverordnete, derzeit 80 Stadtverordnete (Personen hier) + Oberbürgermeister/In - 33 Direktwahlkreise, 33 Listenplätze Bei der letzten Wahl 2009 hat es aufgrund der vielen CDU-Direkt-Mandate Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben, so dass der Bonner Stadtrat nun 80 Mitglieder plus Oberbürgermeister hatDie Wahl erfolgt mit gemeinsamer Stimme für Direktkandidat und ParteilisteIm derzeitigen Stadtrat sind die Stadtverordneten zusammengeschlossen in 1 Gruppe und 6 Fraktionen, die je nach Größe unterschiedlich mit Personal, Räumen und Mitteln ausgestattet sind.

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19

15

3 3 2 1 10CDUSPDGrüneBBBLinkeBIGPro NRWFDP

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Aufgaben des Rates

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• Allzuständigkeit des Rates: Auch Entscheidungen, die normalerweise die Verwaltung im „laufenden Geschäft“ regelt, kann der Rat an sich ziehen.

• Wahl der Dezernenten und Bürgermeister: Die hauptamtlichen Dezernenten werden auf 8 Jahre, die ehrenamtlichen Bürgermeister/in-nen für die Dauer der Ratsperiode gewählt

• Den Haushalt der Bundesstadt Bonn beschließt der Rat jedes Jahr oder alle zwei Jahre (Doppelhaushalt) auf Vorlage der Verwaltung. Damit gibt er vor, welche finanziellen Mittel für welche Bereiche zur Verfügung stehen.

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Rechte und Pflichten von Stadtverordneten

Recht auf Auskunft und KontrolleStadtverordnete haben auf Antrag, die Möglichkeit, die städtischen Akten

einzusehen. Wenn die Verwaltung sie nicht rechtzeitig und vollständig über alle einer Entscheidung zugrunde liegenden Fakten informiert, können sie auf Nichtigkeit

des entsprechenden Ratsbeschlusses klagen.

Treuepflicht gegenüber der StadtStadtverordnete dürfen insbesondere in Rechtsangelegenheiten nicht gegen die Interessen der Stadt handeln bzw entgegen gerichtete Interessen vertreten. Zum

Beispiel dürfen sie keinen Prozess gegen die Stadt als Rechtsanwalt führen

Ehrenordnung und BefangenheitUm die Uneigennützigkeit des Handelns zu gewährleisten, dürfen kommunale Mandatsträger sich bei Dingen, die sie selbst, einen nahen Angehörigen u.ä.

betreffen weder mitdiskutieren noch mit abstimmen. Die Stadt Bonn hat darüber hinaus eine Ehrenordnung, die unter anderem die Annahme von Annehmlichkeiten begrenzt und dazu verpflichtet Einkünfte aus aus der Ratstätigkeit resultierenden

Aufwandsentschädigungen dritter (Aufsichtsräte) zu spenden.

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Was macht ein(e) Stadtverordnete(r)

Zum Beispiel in 2013 für mich• ca.210 Gremiensitzungen

Fraktion, Stadtrat, Ausschüsse, sonstige Gremien

• ca. 190 sonstige politische Terminevon Gesprächen mit Verwaltungsmitarbeitern über Fachtagungenbis zu Nachbarschaftstreffen und Bürgerversammlungen

• Über 100 Präsenztermine im vorpolitischen Raumvon Jahresempfängen, Schulfesten und Aufführungen bis hin zu Karnevalssitzungen

Das sind pro Jahr über 1.000 Stunden nur für Termine. Hinzu kommen Emails, Telefonate, Recherche, Fachlektüre, Antragsformulierung, Newsletter, DOWNTOWN, Adresspflege, Archivierung, Verteilen, Plakatieren, Vorträge und und und

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Und wie wird man Stadtverordnet(r)

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Wer stellt auf?Wählervereinigungen und Parteien stellen Listen und Direktbewerber für die Wahlen auf. Es gibt auch für Einzelkandidaten die Möglichkeit, zu kandidieren – Neue Listen und Einzelkandidaten müssen erst ausreichend Unterschriften bekommen, um kandidieren zu können.

Wie geht das mit dem Beruf?Arbeitgeber müssen Mitarbeiter für Sitzungen freistellen und das Gehalt weiterzahlen bzw. es ich von er Stadt erstatten lassen. Freiberufler und Hausfrauen erhalten eine Entschädigung für die Zeit bis 19 Uhr, falls die Zeit nicht nachgearbeitet werden kann. Alle erhalten einen Aufwandsentschädigung, von der aber meisten ein relevanter Teil an die Partei für deren Dienstleistungen z.B. im Wahlkampf abgetreten wird.

WahlkampfDie Parteien und Gruppierungen stellen meist die zentralen Kampagnen für die Wahlkämpfe. Den Wahlkampf vor Ort müssen die Kandidaten und die Aktiven selbst stemmen - finanziell und hinsichtlichder notwendigen Arbeitsleistungen.

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Wie kommen Entscheidungen zustande?

„Dries dich op dinge Oper, ich bruch minge Kanal“

Natürlich gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, was vordringlich und was richtig ist bei Kommunalpolitikern. Für die Entscheidungen gibt es daher einen formalen Rahmen, damit nicht alles kreuz und quer geht:

- Zuständigkeiten: In welchen Ausschüssen eine Entscheidung vor dem Rat vorberaten wird regelt die Zuständigkeitsordnung des Rates, Diese wird in der Regel zu Beginn einer Wahlperiode überarbeitet.

- Sitzungsabläufe: Ebenfalls zu Beginn einer Ratsperiode überarbeitet der Rat seine Geschäftsordnung. Darin wird z.B. geregelt in welcher Reihenfolge was wie behandelt wird.

- Einfluß der Parteien: Parteien bestimmen die Aufstellung der Bewerber und haben somit einen großen Einfluß auf die personell Zusammensetzung. Im Rat treten sie als Fraktionen auf, die besondere Rechte und auch eine eigene Ausstattung haben.

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Aufgabenverteilung Stadtrat / Verwaltung

Idealiter gibt der Stadtrat, also die Politik, die Arbeitsziele und die verfügbaren Finanzmittel vor, diese werden durch die Stadtverwaltung erledigt, was wiederum vom Stadtrat auf den Erfolg hin kontrolliert wird. In der Realität sieht es aber meist anders aus. Die Oberbürgermeisterin bestimmt z.B. den Mitarbeitereinsatz und kann daher auch die Abarbeitung der Ratsbeschlüsse steuern.

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Meist müssen sich aber die Stadtverordneten um die alltäglichen Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern kümmern, die eigentlich in den Aufgabenbereich der Verwaltung fallen.

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Gremien, die vom Stadtrat besetzt werden

Ratsausschüsse

Stadtverordnete im Integrationsrat

Mitglieder des Verwaltungsvorstandes

Vertreter in Aufsichtsgremien städtischer Firmen und Stiftungen ua.

Mitglieder von Vertreterversammlungen- im Regierungsbezirk und im Landschaftsversammlung- auf Landesebene- auf Bundesebene- auf internationaler Ebene

(hier finden Sie Beteiligungsgremien und Verbandsorgane mit städtischer Beteiligung)

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Ratsausschüsse

In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses - wie in Bonn gehandhabt - auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden können. Daneben gibt es die Verpflichtung weitere Ausschüsse einzurichten, wie z.B. Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss Außerdem kann der Rat nach eigenem Willen Ausschüsse einrichten. Der Bonner Rat hat neben Ausschüssen auch Unterausschüsse und Projektbeiräte gebildet.Eine Überblick über die Sitzungstermine finden Sie hier.Jede Sitzung wird in den Fraktionen durch Sitzungen der entsprechenden Fraktionsarbeitskreises sowie in den wöchentlichen Sitzungen der Ratsfraktionen vorbereitet.

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Zusammensetzung der Ratsausschüsse

Ratsausschüsse spiegeln in ungefähr die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat.

Sie müssen mehrheitlich aus Ratsmitgliedern bestehen. Daneben gehören ihnen in der Regel sachkundige Bürger, die von den Ratsfraktionen vorgeschlagen werden, und ggfls auch sachkundige Einwohner, die interfraktionell oder vom Integrationsrat bestimmt werden, an. Sachkundige Bürger unterliegen den gleichen Regeln wie ein Stadtverordneter, jedoch bezieht sich ihr Mandat nur auf den Ausschuss, für den sie gewählt werden. Sachkundige Einwohner haben kein Stimmrecht, für sie gelten aber auch nicht die Befangenheits- und Treueregeln der Gemeindeordnung. Sie dienen eigentlich als „ständige Experten“.

Die Ausschüsse werden zu Beginn der Ratsperiode gebildet und die Vorsitze nach einem Höchstzahlenverfahren vergeben. Dabei können mehrere Fraktionen ihre Ansprüche zusammenlegen, d.h. z.B. im sogenannten Huckepackverfahren eine Gruppe, die sonst für einen Sitz zu klein wäre, mitberücksichtigen.Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse können Sie hier findenDie Sprecher der CDU-Fraktion für die einzelnen Ausschüsse hier.

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Gremien die von Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden

- Für jeden der vier Stadtbezirke eine Bezirksvertretung

- Ein gemeinsamer Stadtrat

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• Ein/e direkt gewählte(r) Oberbürgermeister/In

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OberbürgermeisterWahlperiode derzeit 6 Jahre, künftig wieder 5 Jahre

2015 ist im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit, die einfache im 2. Wahlgang erforderlich.

Hauptamtlich tätig

Der/die OberbürgermeisterIn führt den Vorsitz im Rat und hat dort bei den meisten Angelegenheiten auch Stimmrecht,

obgleich sie/er nicht Mitglied des Rates ist. Er/sie leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt nach außen.

(externe OB-Funktionen finden Sie hier)

Die Ratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen

als ehrenamtliche Stellvertreter/innen für die Leitung der Sitzungen

und die Repräsentation der Stadt.

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Direkte Bürgerbeteiligung

Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt

Einwohneranfrage und Einwohnerantrag

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Bürgeranfrage und Bürgerantrag

Formloses, schriftliches Vorbringen von Anregungen und Beschwerden. In Bonn nimmt der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss diese Aufgaben als Beschwerdeausschuss für den Rat wahr.Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen die Gelegenheit, ihren Antrag in der öffentlichen Sitzung zu erläutern.Der Bürgerinnen- und Bürgerausschuss stellt in der Sitzung seine Auffassung zu den Anliegen durch Beschluss fest. Darüber hinaus gibt er diese Empfehlung zur Beratung und Entscheidung an die in der Sache zuständige Bezirksvertretung, den sachlich zuständigen Ausschuss, den Stadtrat oder die Oberbürgermeisterin ab.

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Direkte Bürgerbeteiligung

Bürgeranfrage und Bürgerantrag

Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt

Einwohneranfrage und Einwohnerantrag

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger Bekanntgabe an 7 Tagen öffentlich auszulegen.; Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwändungen erheben, über die der Rat wie über einen Antrag entscheidet.

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Direkte Bürgerbeteiligung

Bürgeranfrage und Bürgerantrag

Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt

Einwohneranfrage und Einwohnerantrag

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Einwohneranfrage und Einwohnerantrag

EinwohnerInnen können gemeinsam mit anderen beantragen, dass der Rat oder eine Bezirksvertretung über eine Angelegenheit, die in deren Zuständigkeit liegt, berät und entscheidet.Dafür muß man mindestens drei Monate in Bonn wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zulässig ist der Antrag nur, wenn nicht innerhalb der letzten 12 Monate in derselben Angelegenheit bereits ein Antrag gestellt wurde.Der Rat entscheidet nach Vorprüfung durch die Verwaltung unverzüglich über die Zulässigkeit des Antrags. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang muss der Rat oder die Bezirksvertretung nach Beratung ergebnisoffen entschieden haben.

Es gelten Regelungen ähnlich dem Bürgerbegehren, dh. schriftliche Form, konkretes Begehren mit Begründung, vertretungsberechtigte Personen und ein Unterschriftenquorum Rat: 8.000 EinwohnerInnen, BV-Bonn: 5.945 EinwohnerInnen

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Direkte Bürgerbeteiligung

Bürgeranfrage und Bürgerantrag

Einwändungen zum Haushalt und Bürgerhaushalt

Einwohneranfrage und Einwohnerantrag

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren:anstelle des Rates oder einer Bezirksvertretung über eine Angelegenheit der

Stadt selbst zu entscheiden, soweit dies nicht über die sogenannte „Negativliste“ ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind vor allem Personal- und Finanzfragen und Dinge, für die es gesetzliche Formen der Bürgerbeteiligung gibt (Planungsrecht)

Bürgerentscheid:Wenn der Stadtrat sich einem Bürgerbegehren nicht anschließt findet eine

Abstimmung vergleichbar einer Wahl über den Text des Bürgerbegehrens statt. Im Falle der Annahme wird die Stadt zwei Jahre an den Beschluß gebunden.

Ratsbürgerentscheid:Der Stadtrat kann beschliessen, den BürgerInnen eine bestimmte Frage zur

Abstimmung zu stellen statt selbst zu entscheiden

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Die Gemeindeordnung NRWund die Vernetzung der Kommunen

Bonn ehemalige Rheinprovinz Land NRW

Bezirksvertretung Landschaftsverband Landtag

Stadtrat Landesregierung

Oberbürgermeister Regierungspräsident Ministerpräsident

Regionalrat

Stadtverwaltung Städtetag ua

Städt. Firmen Regio Köln/Bonn RGRE ua

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Informationsquellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Nordrhein-Westfalen#Kommunale_Selbstverwaltung

Gemeindeordnung + Kommunalwahlgesetz:www.im.nrw.de/aktuelles/hom/62.htm

Bonner Ratsinformations System: www.bonn.de/bo_ris

Politische Informationen:www.cduratsfraktion-bonn.dewww.christiane-overmans.de

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