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Wasserwirtschft 1

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Page 1: Wasserwirtschft 1

22

Hinweis zu Änderungen und Ergänzungen des Planes

Änderungen und Ergänzungen, die sich im Planfeststellungsverfahren bzw. aufgrund dieser Ent-

scheidung ergeben haben, sind berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies das Maßnahmenkonzept

der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie der Teilerhalt des ursprünglich beantragten

Totalabbruchs des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Bahndirektionsgebäudes in der

Heilbronner Straße 7.

IV. Wasserwirtschaftliche Entscheidungen

1. Erlaubnisse

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird erteilt für:

1.1. das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus den

erschlossenen Grundwasserstockwerken des Quartärs (q), der Dunkelroten Mergel (km1DRM)

und des Bochinger Horizonts (km1BH) in einer Gesamtmenge von 3,0 Millionen m³, wobei -

bezogen auf die Gesamtbauzeit von 7 Jahren - eine durchschnittliche effektive

Grundwasserentnahmerate von maximal 2,3 l/s zulässig ist. Die Erlaubnis wird für die Dauer v

Jahren ab Beginn der Bauwasserhaltun

on 7

gsarbeiten befristet.

Die Höchstmengen für das Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser des

Quartärs (q), der Dunkelroten Mergel (km1DRM) und des Bochinger Horizonts (km1BH) werden in

zeitlicher Staffelung wie folgt limitiert:

Zeitabschnitt Gesamtfördermenge und -

rate*

Effektive Grundwasser-

entnahmemenge und -rate*

7 Jahre max. 3,0 Millionen m³

max. 13,6 l/s

max. 0,5 Millionen m³

max. 2,3 l/s

1 Jahr max. 0,85 Millionen m³

max. 27,0 l/s

max. 0,35 Millionen m³

max. 11,1 l/s

1 Monat max. 120.000 m³

max. 45,0 l/s

max. 80.000 m³

max. 30,0 l/s

*= Mittelwert über den jeweiligen Zeitabschnitt

Zur Bewältigung kürzerer Grundwasserandrangsspitzen, v.a. beim instationären Erstwasseran-

drang in den tieferen östlichen Teilbaugruben, ist die Erlaubnisinhaberin unter Einhaltung der o.g.

Gesamtfördermenge berechtigt, kurzfristig die effektive Grundwasserentnahmerate von 30 l/s für

eine Dauer von maximal 2 Wochen zu überschreiten, jedoch nur bis zu einer maximal zulässigen

effektiven Grundwasserentnahmerate von 48 l/s.

Page 2: Wasserwirtschft 1

23

Die wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet die wasserrechtliche Genehmigung zum Bau und Be-

trieb von Abwasserbehandlungsanlagen zur Abreinigung des entnommenen Grundwassers.

1.2 das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser oberhalb der

für die jeweiligen Bauwerke bzw. Trassenabschnitte gültigen Bemessungswasserstände (vgl. An-

lage 20.1, S. 58) über die Standzeit der betreffenden Bauwerke in einer durchschnittlichen Menge

von 0,1 l/s.

1.3 das punktuelle bzw. flächige Versickern des über die Standzeit der Trog- und Tunnelbau-

werke des PFA 1.1 bei Überschreitung des Bemessungswasserstandes im Grundwasserspiegel-

begrenzungssystem anfallenden Wassers im Bereich des Unteren Schlossgartens.

1.4 die Einleitung von Wasser, das den Einleitungskriterien unter A.VIII.7 entspricht, in einer

Menge von maximal 3,0 Millionen m³ zzgl. dem anfallenden Niederschlagswasser an den hierfür

vorgesehenen Einleitungsstellen (Infiltrationsbrunnen und Sohlfilter) in das Grundwasser des

Quartärs (q), der Dunkelroten Mergel (km1DRM) sowie des Bochinger Horizonts (km1BH). (vgl.

Anlage 20.1, Anlage 1.2.1. und Anlage 2.3)

Diese Erlaubnis wird für die Dauer von 7 Jahren ab Beginn der Infiltrationsmaßnahmen befristet.

1.5 die Einleitung von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Landeshauptstadt Stuttgart in

einer Menge von maximal 710.000 m³ und mit einer maximal zulässigen Infiltrationsrate von 15 l/s

in das Grundwasser des Grenzdolomits des Unterkeupers (ku2GD).

Diese wasserrechtliche Erlaubnis wird für eine Dauer von insgesamt 1,5 Jahren befristet.

1.6 den Aufstau des Grundwassers des Quartärs (q), der Dunkelroten Mergel (km1DRM) und

des Bochinger Horizonts (km1BH) bzw. dessen Absenkung in einer Höhe von 20 cm und für die

Umleitung des Grundwassers über geeignete Einrichtungen zur Grundwasserumläufigkeit wäh-

rend der Standzeit der den PFA 1.1 umfassenden Bauwerke.

1.7 die Einleitung von Verpressmittel und Spritzbeton (Injektionen, Anker, Rohrschirme, Tunnel-

außenschalen), die den Anforderungen gem. Ziffer A.VIII.7.1.10 genügen, in die oberen Grund-

wasservorkommen (q, km1DRM, km1BH) über die Gesamtbauzeit im PFA 1.1.

1.8 das Einleiten von Überschusswasser in einer Gesamtmenge von bis zu 0,8 Millionen m³ an

der hierfür zu errichtenden Einleitungsstelle in den Neckar, wobei eine maximale Einleitungsrate

von 50 l/s zulässig ist. Die wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet die wasserrechtliche Genehmi-

gung zum Bau der Einleitstelle.

Page 3: Wasserwirtschft 1

24

Diese Erlaubnis wird für die Dauer von 7 Jahren ab Beginn der Bauwasserhaltungsarbeiten befris-

tet.

2. Zulassungen

Für die Verlegung der Abwässerkanäle im Bereich des PFA 1.1 (insbesondere Hauptsammler

West, Düker Cannstatter Straße und Nesenbachdüker) wird die wasserrechtliche Zulassung nach

§ 45e WG Baden Würrttemberg i.V. mit § 18 c WHG erteilt.

3. Befreiungen

Für nachfolgend aufgeführte Verbotstatbestände wird die Befreiung von der Verordnung des Re-

gierungspräsidiums Stuttgart zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen von Stuttgart-Bad

Cannstatt und –Berg vom 11.06.2002 (Heilquellenschutzverordnung) erteilt.

Bau-km Baugrube

Befreiungs-Tatbestand Fundstelle Antragsunterlagen

HQ

S-Z

on

e

Bau-werk/Bauabschnitte von bis gem. VO,

Stand: Dez. 2001

Beschreibung

Düker Nesenbach,

Tunnelbauwerk im

Bereich der Hoch-

scholle

- - § 4 Abs. 4 flächenhafter

Eingriff in die

Grundgips-

schichten, mo-

Druckspiegel

wird hierbei

unterschritten

Anlage 19.2.4,

Blatt 3

DB-Tunnel, Stadt-

bahnverlegung Heil-

bronner Straße, Ver-

legung Stadtbahnhal-

testelle Staatsgalerie,

Dükerbauwerke,

Technikgebäude,

nördliches

Bahnhofsgebäude

-0.4-400 +0.4+320 § 4 Abs. 8 beantragte

effektive

Grundwasser-

entnahme von

0,5 Mio. m³ für

die Dauer von

7 Jahren und

mit einer

durchschnittl.

Entnahmerate

von 2,3 l/s

Anlage 20.1,

Kap. 6, Was-

serrechtlicher

Antrag, S. 60

ff.

Inn

en

zon

e

Stadtbahnverlegung

Haltestelle Staatsga-

lerie, Achse 31

0-322

8.2c

0+160 § 4 Abs. 8 Entnahme von

Grundwasser

mit einer Dau-

er > 6 Monate

Anlage 19.2.3,

Blatt 1

Page 4: Wasserwirtschft 1

26

Bau-km Baugrube

Befreiungs-Tatbestand Fundstelle Antragsunterlagen

HQ

S-Z

on

e

Bau-werk/Bauabschnitte von bis gem. VO,

Stand: Dez. 2001

Beschreibung

Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsga-lerie, Achse 34

0+545 8.7c, 8.8c, 8.9c

0+600 § 5 Abs. 4 Freilegen von Grundwasser in einer Fläche von > 500 m²

Anlage 19.2.3, Blatt 3

V. Entscheidung über Einwendungen und Anträge, Forderungen, Bedenken und

Hinweise

Die Einwendungen und Anträge der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Be-

hörden und Stellen geäußerten Forderungen, Bedenken und Hinweise werden zurückgewiesen,

soweit ihnen nicht durch Auflagen in diesem Beschluss, durch Änderungen und Ergänzungen der

festgestellten Planunterlagen sowie durch Zusagen der Vorhabenträgerin entsprochen wurde oder

sich im Laufe des Planfeststellungsverfahrens auf andere Weise erledigt haben.

VI. Zusagen

Soweit die Vorhabenträgerin im Erörterungstermin bzw. im Verlauf des Anhörungsverfahrens Zu-

sagen machte oder Absprachen getroffen hat und damit Forderungen und Einwendungen aus-

räumte bzw. ihnen Rechnung trug, stehen diese im Regelfall unter dem Vorbehalt der abschlie-

ßenden Prüfung der Planfeststellungsbehörde sowohl auf ihre Zulässigkeit, als auch auf ihre Ver-

träglichkeit mit dem Gesamtvorhaben. Vorwegbindungen einzugehen ist nicht Sinn und Zweck

eines Erörterungstermins. Insoweit werden diese Zusagen von der Planfeststellungsbehörde zur

Kenntnis genommen. Sie sind nur insoweit Gegenstand dieses Planfeststellungsbeschlusses als

sie ihren Niederschlag in den festgestellten Planunterlagen fanden oder sie im Planfeststellungs-

beschluss nachfolgend dokumentiert sind.

1. Eigentum

Die Vorhabenträgerin sagt zu, die Gebäude Kernerstraße 41 und Schützenstraße 10 in die Be-

weissicherung aufzunehmen.

2. Kommunale Belange

2.1. Die Vorhabenträgerin sagt zu, die Ausführungsplanung zur landschaftlichen Einbindung

des Tiefbahnhofs im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart erstellen zu lassen.

Page 5: Wasserwirtschft 1

25

Bau-km Baugrube

Befreiungs-Tatbestand Fundstelle Antragsunterlagen

HQ

S-Z

on

e

Bau-werk/Bauabschnitte von bis gem. VO,

Stand: Dez. 2001

Beschreibung

Stadtbahnverlegung

Haltestelle Staatsga-

lerie, Achse 32/33

0+690

8.3c

0+120 § 4 Abs. 8 Entnahme von

Grundwasser

mit einer Dau-

er > 6 Monate

Anlage 19.2.3,

Blatt 2

Stadtbahnverlegung

Haltestelle Staatsga-

lerie, Achse 34

0+000

8.5c

0+545 § 4 Abs. 8 Entnahme von

Grundwasser

mit einer Dau-

er > 6 Monate

Anlage 19.2.3,

Blatt 3

Nesenbachoberhaupt - - § 5 Abs. 2 flächenhafter Eingriff unter die Basis der quartären Ab-lagerungen

Anlage 19.2.4, Blatt 1

Nesenbachdüker, bergmännischer Tunnel im Bereich der tektonischen Hochscholle (Bereich Schillerstraße)

- - § 5 Abs. 2 flächenhafter Eingriff unter die Basis der quartären Ab-lagerungen

Anlage 19.2.4, Blatt 1

Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsga-lerie, Achse 32

0+620 8.3c

0+640 § 5 Abs. 2 flächenhafter Eingriff unter die Basis der quartären Ab-lagerungen

Anlage 19.2.3, Blatt 2

Nesenbachoberhaupt - - § 5 Abs. 3 Entnahme von Grundwasser bis 228 m ü NN

Anlage 1, Teil III, Abschn. 6.5.5, S. 248

Düker Nesenbach, Anschluss an Be-stand im Bereich Kö-nigin-Katharina-Stift

- - § 5 Abs. 3 Entnahme von Grundwasser

Anlage 19.2.4

Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsga-lerie, Achse 31

0+160 8.1c

0+220 § 5 Abs. 3 Entnahme von Grundwasser

Anlage 19.2.3, Blatt 1

Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsga-lerie, Achse 32/33

0+615 8.3c

0+690 § 5 Abs. 3 Entnahme von Grundwasser

Anlage 19.2.3, Blatt 2

Ke

rnzo

ne

Stadtbahnverlegung Haltestelle Staatsga-lerie, Achse 34

0+545 8.7c, 8.8c, 8.9c

0+600 § 5 Abs. 3 Entnahme von Grundwasser

Anlage 19.2.3, Blatt 3