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2. Bürgerdialog Wesermarsch
Von der Freigabe bis zur Deponie
‐ Erwartete Reststoffmassen beim Rückbau des KKU ‐
Gerd ReinstromAnlagenleiter Kernkraftwerk Unterweser
02.03.2018
Agenda
1 Ausgangssituation / geplante Rückbaudauer
2 Rückbau KKU – wovon sprechen wir?
3 Erwartete Reststoffmassen beim Rückbau des KKU
02.03.2018 Bürgerdialog Wesermarsch am 03.03.20182
3
Stilllegung und Rückbau des KKU ‐ Genehmigungsverfahren
Nachbetrieb
Abbau
Reststoffbearbeitung und Entsorgung
RestbetriebKonventionellerAbriss
Erteilung der Stilllegungs-und Abbau-genehmigungam 05.02.2018
Entlassung ausAtomgesetz
“Grüne Wiese“
Betrieb
Lagerbetriebabhg. vom
Genehmigungs-verfahren
ca. 13 Jahre ~2 Jahre
BeantragungStilllegungs-genehmigung
Bürgerdialog Wesermarsch am 03.03.20183 02.03.2018
Lageplan KKU
(Bund)KKU
Bürgerdialog Wesermarsch am 03.03.20184 02.03.2018
Alle Bestandteile eines Kernkraftwerks werden bewertet, bevor sie einem Entsorgungsweg zugeordnet werden
Beim Rückbau eines Kernkraftwerks geht es um die Frage: Ist ein Stoff mit der im Kraftwerk künstlich erzeugten Radioaktivität in Berührung gekommen, oder nicht?
KontrollbereichDer Kontrollbereich wird zu 100 % gemessen – sei es eingebaute oder bewegliche Teile oder an der stehenden Struktur. Eine Voruntersuchung gibt Klarheit darüber, ob ein Stoff radioaktiver Abfall ist oder dem Freigabeverfahrenzugeführt werden kann.
Überwachungsbereich… ist alles, was innerhalb des Sicherungszaunes ist, unterliegt aber trotzdem der atomrechtlichen Überwachung. Hier ist davon auszugehen, dass die Bestandteile nicht kontaminiert und nicht aktiviert wurden. Dennoch muss dies über das Herausgabeverfahrennachgewiesen werden.
02.03.2018 Bürgerdialog Wesermarsch am 03.03.20185
Freigabe von Stoffen aus dem Kontrollbereich
KontrollbereichBeim Rückbau eines Kernkraftwerks fallen große Materialmengen an, von denen der überwiegende Teil während des Betriebs und der Stilllegung nicht, oder nur in sehr geringem Maße mit Radioaktivität in Berührung kam.
Dennoch gelten auch diese Stoffe als „potentiell radioaktiv“.
Bevor ein Stoff aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, muss er ein umfangreiches Verfahren bestehend aus Messungen und Kontrollen durchlaufen. Dieses Verfahren nennt sich Freigabeverfahren. Es wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft und abschließend von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde freigegeben.
Das Freigabeverfahren stellt sicher, dass Stoffe aus dem Kontrollbereich diesen nicht unkontrolliert verlassen können.
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Abschätzung über die Rückbau‐Massen KKU
Rund 98 % der Kontrollbereichsmassen können freigegeben werden
Auf der Grundlage der Erfahrungen bei bereits abgebauten kerntechnischen Anlagen wurden für die Entsorgungswege die Massen abgeschätzt.
Die Gesamtanlage umfasst 675.000 t, davon sind 482.000 t Beton, Kabel oder Stahl aus dem konventionellen Teil.
Die Gesamtmasse des Kontrollbereichs (Reaktorgebäude und Hilfsanlagengebäude) beträgt ca. 193.000 t. Davon sind ca. 176.900 t Gebäudemassen, die nach §29 StrSchV
uneingeschränkt freigegeben werden. Der Abbruch ist dann nicht Gegenstand der atomrechtlichen Genehmigung für die Phasen 1 und 2 und wird konventionell durchgeführt.
Weitere ca. 11.900 t können gemäß § 29 der StrlSchV uneingeschränkt bzw. zweckgerichtet (Deponierung, Verbrennung und Rezyklierung) freigegeben werden.
Ca. 4.200 t sind radioaktive Abfälle. Sie werden für die Endlagerung in Schacht KONRAD vorbereitet und im LUnA zwischengelagert.
,
Gesamtmasse Kontrollbereich 193.000 t
Gebäudemassen176.900 tFreigabe zum Abriss
radioaktiver Abfall4.200 tEndlagerung
Reststoffe11.900 t zur uneinge‐schränkten bzw. zweckgerichtetenFreigabe
7Bürgerdialog Wesermarsch am 03.03.201802.03.2018
KKU‐Reststoffmengen und Verbleib (Gesamtübersicht zum Rückbau des Kontrollbereichs)
Gesamtmasse ca. 193.000 MgReststoffe aus dem Kontrollbereich
Ca. 4.200 Mg (2,2%)Radioaktive Abfälle
Ca. 11.900 Mg (6,2%)Freigabe
Ca. 176.900 Mg (91,6%)Freigabe Gebäude
Zwischenlagerung im KKU (LUNA)
Verwertung/Beseitigung
Deponie/Verbrennung/Metall‐Recyclierung
uneingeschränkt zweckgerichtet
Endlager Konrad
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Verbleib der Reststoffe aus der Freigabe gemäß Strahlenschutzverordnung § 29 (StrlSchV)
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Zitat der Landesregierung Niedersachsens aus Anfrage 13. Mai 2015:
„In Niedersachsen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg öffentlich‐rechtliche Entsorgungsträger im Sinne von § 6 des Niedersächsischen Abfallgesetzes.
Gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und ‐ für die vorliegende Fragestellung relevant ‐ Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu entsorgen“.
Eignungsprüfung der Deponie „Käseburg“
Im Rahmen des Rückbaus KKU fallen in den nächsten 9 Jahren zunächst nur ca. 50 Tonnen Material zur Deponierung aus der zweckgerichteten Freigabe gemäß § 29 StrlSchV. jährlich an.Die Deponie im Landkreis („Käseburg“) ist hierfür grundsätzlich abfallrechtlich geeignet. Im Rahmen eines Einzelfallnachweises (gemäß § 29 StrlSchV. i.V. mit Anl. IV Teil A) erfolgt die Eignungsprüfung der Deponie auf Einhaltung des 10 µSv‐Konzeptes.
Zuständigkeit für Deponierung (u.a. für die Abnahme von Bauschutt); Eignungsprüfung der Deponie Käseburg
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Abgeschätzte KKU‐Reststoffmengen zur Deponierung aus der zweckgerichteten Freigabe bis 2026
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ca. 50 Mg/a (i. M.) innerhalb der kommenden 9 Jahre
Jahresmittelwert
(Betonriegel, Setzsteine, Sockel) (Überwiegend KMF‐Isolierung)
Einzelfallnachweis gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV
Gesamtsumme ca. 450 Mg
Abgeschätzte KKU‐Reststoffmengen zur Deponierung aus der zweckgerichteten Freigabe bis 2032
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(Überw. Gebäude‐Betonstrukturen)(Überw. Betonriegel, Setzsteine, Sockel und KMF‐Isolierung)
Gesamtsumme ca. 7000 Mg
Abgeschätzte KKU‐Bau‐ und Abbruchabfälle aus der uneingeschränkten Freigabe (ohne Gebäudeabriss)
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(Überw. Gebäude‐Betonstrukturen)(Überw. Betonriegel, Setzsteine, Sockel und KMF‐Isolierung)
Gesamtsumme ca. 2000 Mg
Vielen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:→
02.03.201814
Herrn Gerd ReinstromAnlagenleiter Kernkraftwerk [email protected]