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Uponor Kongress 2010
32. Internationaler
Uponor Kongress 2010Für alle Beteiligten und Freunde unseres Hauses
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 3
32. Internationaler Uponor Kongress
in A-6580 St. Christoph/Tirol
21. – 26. März 2010
VeranstalterUponor Central EuropeUponor GmbHPostfach 1641
97433 Haßfurt
Germany
T +49 (0)9521 690-0
F +49 (0)9521 690-710
W www.uponor.de
Gesamtherstellung
concept-design Künnemann GmbH + Co. KG, Steinfurt
www.conceptdesign.info
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des
Herausgebers bzw. Verfassers des Beitrags.
Der Inhalt der einzelnen Beiträge entspricht nicht unbedingt der technischen
Auffassung des Kongress-Veranstalters.
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Inhalt
Vorwort ........................................................................................................................................................................................ 9
Dr. Thomas Beyerle
Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche? ....................................... 13
Dr.-Ing. Michael Günther
Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die
Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten) ...................................................................................................... 23
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen
Die Bau- und Immobilienwirtschaft entdeckt die Nachhaltigkeit:
Stand und Herausforderung in der Technik ........................................................................................................................ 55
Matthias Horx
Future Markets – Future Business ....................................................................................................................................... 57
Rechtsanwalt Wolf Osenbrück
HOAI 2009 .................................................................................................................................................................................. 61
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein
Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung ................................................ 67
Index der bisherigen Referenten ........................................................................................................................................... 79
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Thema „Zeitgeist“
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32. Internationaler
Uponor Kongress 2010
Wandel als Chance verstehen
„Was ihr den Geist der Zeiten heißt,
das ist im Grund der Herren eigner Geist,
in dem die Zeiten sich bespiegeln.”
(Johann Wolgang von Goethe)
Veränderung ist das Fenster zur neuen Perspektive. Ein
Großteil der Technologie, die noch im 20. Jahrhundert als
revolutionär galt, ist bereits zu Beginn des 21. Jahrhunderts
überholt. Jede Dekade hält eigene, ganz spezielle Inhalte
und Aufgaben bereit, die ihren Zeitgeist geprägt haben.
Dieser Zeitgeist wurde aber nicht nur inhaltlich immer
wieder neu erfunden. In immer schnelleren Zyklen sind wir
gefordert, auch der Geschwindigkeit seines stetigen
Wandels zu folgen. Hier gilt es am Puls der Zeit zu bleiben
und den Absprung in eine neue Ära nicht zu versäumen.
Heute unterwirft sich die Konzeptionierung von Gebäu-
den nicht ausschließlich ökonomischen, sondern dem
Klimawandel geschuldet, in immer höherem Maße auch öko-
logischen Sachzwängen. Die Abkehr von einer maßlosen Ver-
puffung fossiler Brennstoffe durch den Einsatz neuester auch
alternativer Technologien weist den Weg in die Zukunft.
Vor diesem Hintergrund befasst sich der Uponor Kongress
2010 mit dem Thema „Zeitgeist“. Hochmotivierte Referenten
werden Ihnen in lebendigen Vorträgen aufzeigen, welche
Potentiale es zu erschließen gilt. Lassen Sie sich mitnehmen
auf eine Zeitreise in die Zukunft der Bau- und Immobili-
enwirtschaft. Interessante Vorträge zu „Future Markets
– Future Business“ oder zur Entdeckung der Nachhaltigkeit
zeigen Ihnen topaktuelle Trends auf und machen Sie fi t für
den Markt von morgen.
Zeitgeist ist nach Goethe keine Entwicklung der wir
Folge leisten. Zeitgeist ist vielmehr das Resultat unseres
eigenen Denkens und Handelns. Nehmen wir diese
Herausforderung an.
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ZEITGEIST ist das Thema des Arlberg – Kongresses
2010. Und dieser ZEITGEIST soll von uns dazu genutzt
werden, weltweit Klimaschutz und Wirtschaftswachstum
als Voraussetzung für soziale Sicherheit zu erreichen.
Den ZEITGEIST im positiven Sinn zu prägen heißt dabei,
sich auf die Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer
Epoche einzulassen und sie aktiv mit zu gestalten.
Neues umzusetzen, Bewährtes innovativ weiter zu ent-
wickeln, sind seit 32 Jahren ebenfalls die Inhalte des
Arlberg Kongresses. Und auch in diesem Jahr ist es uns
gelungen, dieses Ziel erfolgreich zu erreichen. Die
TGA Branche befi ndet sich bedingt durch neue Gesetz-
gebungen, Rohstoffverknappung und Energiepreis-
steigerungen sowie neuer Tendenzen in der Gebäude-
planung, Bewertung und Architektur vor einem
großen Umbruch.
Mit Ausführungen zur neuen HOAI, einen Blick auf die
Bewertung von Gebäuden durch die Investorenseite,
Produkten, wie der Wärmepumpe, zur Erhöhung der
Anteile der erneuerbaren Energien im Wohnungs- und
Gewerbebau, werden aktuelle Themen in den Vordergrund
gestellt. Diese Themen zeigen weniger problemspezifi sche
Lösungen auf, sondern geben die zukünftige Richtung
vor, die unseren Zeitgeist prägen wird.
Uponor bedankt sich bei allen Referenten und Teilnehmern
für ihre engagierten Beiträge, die lebhaften Diskussionen
in Vorträgen und Workshops. Ein Dank auch an das
Arlberg-Hospiz für den im 32. Jahr des Kongresses erneut
rundum gelungenen Rahmen.
Vorwort
Georg Goldbach
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Referenten
Dr. Thomas Beyerle
Aberdeen Immobilien KAG mbH
Dr.-Ing. Michael Günther
Uponor Anwendungstechnik
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen
Lehrstuhl für Bauklimatik und Haustechnik,
Technische Universität München
Matthias Horx
Visionär, Zukunftsforscher
Rechtsanwalt Wolf Osenbrück
Rechtsanwälte Osenbrück, Bubert, Kirsten
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein
Geschäftsführer Technik bei STIEBEL ELTRON,
Entwicklung und Produktion Wärmepumpe
Teil des Geschäftsführenden Vorstandes des
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Dr. Thomas Beyerle
Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
1. Einleitung
Club of Rome über die Grenzen des Wachstums
Obwohl bereits 1972 der erste Bericht des Club of Rome über die
Grenzen des Wachstums berichtet bzw. gewarnt hat, stellt erst die
nationale und internationale Klimapolitik um die Jahrtausendwende
konkrete Anforderungen an alle Bereiche einer Volkswirtschaft, von
der auch die Immobilienwirtschaft zunehmend betroffen ist. Hierbei
beschreiben Schlagwörter wie „Green Building“ oder „Null-Emissi-
onen-Haus“ die Bemühungen um eine auf die Immobilie zu erzielende
Nachhaltigkeit. Die Sichtweise der Investoren nach der idealen
Kombination zwischen Ökologie und Ökonomie ist gegenwärtig die
Begleitmusik in diesem Prozess. Neue Kenziffern halten Einzug in die
Immobilienwirtschaft: z. B. der Ökologische Fingerabdruck, d. h. die
Fläche an Land und die Menge an Wasser, die ein Einwohner benötigt,
um zu wohnen, zu arbeiten oder einfach nur um seinen Abfall zu
entsorgen. Herunter gebrochen auf den einzelnen Büroarbeitsplatz
stehen den zunehmenden Fragen nachdem „wie hoch der ist im
Vergleich zu ...“ viel noch mehr gegenüber die sich darüber bisher
keinerlei Gedanken gemacht haben. Wichtig dabei ist es, die komplexe
Konkurrenz aller mit zu bedenkender Prozesse und Abhängigkeiten
voneinander so klar wie möglich zu erkennen und zu berücksichtigen
wenn die Menschheit unter dem Zwang zu Substitution und Regenera-
tion, also in Nachhaltigkeit, langfristig überleben soll. Ökologische
Aspekte sollten dabei mit ökonomischen Erwartungen der Investoren
in Einklang gebracht werden.
Begriffspaare „Green building“ und …
Bei der Entwicklung von markt- und marketinggerechten Begriffen
zur Charakterisierung wesentlicher Merkmale und Eigenschaften von
Immobilien kennt die Phantasie keine Grenzen. Mit dem eher weiter
gefassten Begriff „Green building“ werden heute sehr unterschiedliche
Vorstellungen verbunden, da er aus der Zusammenführung unter-
schiedlicher Konzepte und Strömungen entstand. Im deutschspra-
chigen Raum wurden diese Konzepte sowohl durch bauökologische als
auch baubiologische Strömungen beeinfl usst und lassen sich u. a. mit
Strategien zum energiesparenden, umweltfreundlichen und gesund-
heitsgerechten Bauen und Betreiben umschreiben. Derzeit fi ndet eine
intensive Auseinandersetzung mit technischen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffi zienz und der
Umweltqualität von Gebäuden statt. Ein derartiges Gebäude geht
damit weit über den Ansatz zur Reduzierung des Energieaufwandes
und der resultierenden Umweltwirkungen in der Nutzungsphase
hinaus: einbezogen wird der vollständige Lebenszyklus.
… „Nachhaltigkeit“
Ist diese Stufe der Bewusstseinserweiterung und des Agierens erreicht,
wird der Fokus in der Bau- und Immobilienwirtschaft nicht mehr
ausschließlich auf dem Energiebereich liegen. Im Mittelpunkt steht
dann natürlich die Energieeffi zienz, hinzu gesellt sich der Ressourcen-
schutz, die Gesundheits- und Wohlbefi nden der Nutzer und so
weiter- ... und oder aber die Wirtschaftlichkeit! Gleichwohl „Nachhal-
tigkeit“ bereits zu einem begriffl ichen Passepartout (im Sinne einer
Mogelpackung) avanciert bzw. eher schwammig ist und stark von Stim-
mungen und aktuellen Ereignissen getragen wird, so bildet sie doch in
Bezug auf ihren komplexen Anspruch eine ideale Beschreibung: die
ganzheitliche Betrachtungsweise vereinigt die politische, gesellschaft-
liche, wirtschaftliche und die ökologische Dimension und Qualität einer
Immobilie. Die Notwendigkeit, die soziale und wirtschaftliche
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Entwicklung im Einklang mit der Tragfähigkeit des Ökosystems zu
gestalten sowie durch die Beachtung der Prinzipien einer inter- und
intragenerativen Gerechtigkeit zur Stabilisierung weltweiter gesell-
schaftlicher Prozesse beizutragen, wird zunehmend anerkannt und
führt zu verstärkten Anstrengungen im Bereich der Umsetzung des
Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung.
„it is hard to be green“
Doch kann man mit „Green buildings“ wirklich ökonomisch agieren also
Geld verdienen? Ist Nachhaltigkeit in Bezug auf die Immobilienwirt-
schaft lediglich ein Megatrend („it seems to be green“)? Müssen
Energie- und Rohstoffpreise erst derart rasant steigen, dass Investoren
und Immobilienbesitzer regelrecht zum Umdenken gezwungen werden
und energieeffi zient bauen („it have to be green“)? Oder herrscht in
der Immobilienbranche doch eine gewisse Preiselastizität vor, dass
steigende Energiepreise nicht unbedingt ein anderes Verhalten zur
Folge haben („it is hard to be green“)? Zu welchem Zeitpunkt lohnt
sich die Investition in eine nachhaltige Immobilie? Bieten zertifi zierte
bzw. ausgezeichnete Immobilien Wettbewerbvorteile? Ungewiss ist ob
und in welchem Umfang nachhaltige Immobilien, also energieeffi ziente
und umweltfreundliche Gebäude, gegenüber konventionellen eine
höhere Rentabilität aufweisen und, wenn das der Fall sein sollte, über
welchen Zeitraum bzw. Amortisationsdauer? Fasst man bisher alle in
der Fachöffentlichkeit getroffenen Aussagen und Appelle zusammen
stehen wir am Vorabend einer große gesellschaftlichen Veränderung.
Ein Paradigmenwechsel scheint sich – gerade auch in der Immobilien-
wirtschaft – abzuzeichnen.
2. Marktdeterminanten der Nachhaltigkeit
„Sustainability“ erzielt strategische Wettbewerbsvorteile
Drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales
Die Akteure an den Kapitalmärkten setzen sich seit rund 10 Jahren
verstärkt mit dem Thema der Nachhaltigkeit oder neudeutsch
„Sustainability“ auseinander und stellen dabei fest, dass es sich
dabei keineswegs um eine Öko-Nische handelt, sondern strategische
Wettbewerbsvorteile erzielt werden können. Das Konzept der
Nachhaltigkeit beschreibt den Gedanken, ein natürliches System
ausschließlich so zu nutzen, dass es in seinen wesentlichen Charakter-
istika langfristig erhalten bleibt. Die Brundtland-Kommission defi nierte
1987 eine Entwicklung als nachhaltig, wenn sie „den Bedürfnissen der
heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit künftiger
Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“
In ihrem auch als Brundtland-Bericht bekannt gewordenen Abschluss-
dokument „Unsere gemeinsame Zukunft“ aus dem Jahr 1987 ist das
von diesem Leitgedanken inspirierte Konzept der nachhaltigen
Entwicklung wie folgt defi niert: „Entwicklung zukunftsfähig zu
machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse
befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu
gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.“
Nachhaltige Entwicklung steht demnach auf den drei Säulen Ökologie,
Ökonomie und Soziales, von denen derzeit die ökologische Dimension
vor dem sich abzeichnenden Klimawandel und den knapper werdenden
natürlichen Ressourcen den breitesten Raum in der öffentlichen
Diskussion einnimmt.
Nachhaltigkeit erfordert Wandlungsfähigkeit
Dass Immobilieninvestitionen nach ökonomischen Kriterien getätigt
werden erscheint vor diesem Hintergrund nicht sonderlich originell,
doch muss sich gerade diese auf Langfristigkeit ausgelegte Vermö-
gensklasse besonderen Kriterien unterwerfen. Zum Beispiel müssen
Investoren wie z. B. Offene Immobilienfonds für ihren nachhaltigen
Erfolg die Methoden zur Erreichung des einmal gegebenen Pro-
duktversprechens, einer stabilen und auch steuerlich attraktiven
Sachwertanlage, fortlaufend dem Marktumfeld anpassen. Hierbei geht
es nicht nur um die Weiterentwicklung des Immobilienportfolios durch
aktives Portfolio- und Asset Management, sondern auch um die
strategischen Weichenstellungen: Der Urtyp des Offenen Immobilien-
fonds mit regionalem Schwerpunkt in Deutschland kann dieses
Versprechen nicht mehr ohne Einschränkungen halten. So ist es nur
logisch, dass die Fondsgesellschaften diese Produkte seit einiger Zeit
europäisieren, um nachhaltig am Markt erfolgreich zu sein. Anbieter
von Immobilienanlageprodukten müssen jedoch weit über diese
produktspezifi schen Fragen hinaus denken, wenn sie nachhaltig
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
wirtschaften wollen: Wie wird sich das Nutzungsverhalten der Mieter,
wie wird sich die Immobilie selbst in den nächsten 10, 20 oder gar 50
Jahren verändern? Welche Einfl ussfaktoren spielen eine Rolle? Aber
auch: Welche Standorte werden langfristig prosperieren, welche
stagnieren? Viele Fragen, die miteinander verknüpft sind und die nach
einer systematischen Beantwortung rufen. Insofern bildet fundiertes
Research, das über die Analyse aktueller Marktparameter hinaus auch
die Entwicklungslinien säkularer Trends erfassen und strategisch
nutzbar machen kann, nicht nur die Voraussetzung für nachhaltiges
Wirtschaften, sondern schärft auch den Sinn für den Umgang mit
potenziellen Risiken. Spätestens seit dem Stern-Report 2007 kann
niemand mehr sagen, er hätte nicht ahnen können, dass Untätigkeit im
Klimaschutz zu deutlichen volkswirtschaftlichen Einbußen führt.
Vorausschauende Immobilieninvestoren sollten hier neben den Risiken
im Bestand auch die übergeordneten Risiken im Blick haben. Doch
welche Faktoren sind für nachhaltige Immobilieninvestitionen
grundsätzlich ausschlaggebend?
Städte – Problem und Lösung zugleich
Immobilieninvestoren müssen sich zwangsläufi g die Frage stellen,
welche Objekttypen an welchen Standorten zukunftsfähig sind.
Konkret bedeutet dies, dass bereits heute anpassungsfähige und
zukunftsorientierte Konzepte für jeden erdenklichen Immobilientyp,
vom Wohn- oder Bürogebäude, über Shopping-Center bis hin zu
Infrastruktureinrichtungen gefragt sind. Die fortschreitende Urbanisie-
rung, verbunden mit den dort praktizierten aufwändigen Lebensstilen
im Hinblick auf Energieaufwand, Mobilität, Rohstoffverbrauch und
Abfallaufkommen, ist Teil des Problems, und zugleich liegt in den städ-
tischen Verdichtungsräumen auch die Chance zum effi zienten Einsatz
Ressourcen schonender Immobilienkonzepte. Folgerichtig ist das
erklärte Ziel der Nachhaltigkeitskommission der Bundesregierung
die Reduzierung des Flächenverbrauchs, die vor allem durch Flächen-
recycling und Nachverdichtung von Kernstadtgebieten erreicht werden
soll. Durch die Vernetzung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und
Freizeit in der Siedlungsstruktur sollen Zersiedelung und unnötige
Wege vermieden werden. Damit wird die Innenentwicklung der
Agglomerationsräume gestärkt und die Außenentwicklung reduziert.
Hierdurch können auch die Aufwendungen für die technische und
soziale Infrastruktur effi zienter eingesetzt werden.
Vorausschauende Immobilientypen
energieeffi ziente und umweltfreundliche Gebäude
In der entwickelten Welt ist die Immobilienbranche mit ihrer Vielzahl
an Bestandsgebäuden und Neubauprojekten der größte Energiever-
braucher noch vor Transport, Verkehr und dem produzierenden
Gewerbe und trägt so erhebliche Mitverantwortung für den Klimawan-
del. Hier müssen Investoren wie Nutzer gleichermaßen den grundsätz-
lichen Bedarf an überbauter Fläche hinterfragen und den Umgang mit
natürlichen Ressourcen effi zienter gestalten. Das bedeutet in erster
Linie vermehrt energieeffi ziente und umweltfreundliche Gebäude zu
planen, zu bauen und Bestandsimmobilien zu modernisieren.
Interessant wird das aus Investorensicht, wenn das Einsparpotenzial
bei den variablen Kosten die zusätzlichen Investitionskosten deckt
– beides hängt in hohem Maße vom Marktpreis für Energie ab –,
oder der Reputationsgewinn durch ein Bekenntnis zu nachhaltigem
Wirtschaften sich für Mieter wie Vermieter gleichermaßen in Marktan-
teile ummünzen lässt . Nachhaltige Immobilien zeichnen sich vor allen
Dingen dadurch aus, dass sie betriebssicher, langlebig, Ressourcen
schonende, komfortabel und gesundheitsfördernd sind. Denn je
länger, und das heißt auch je vielfältiger, eine Immobilie genutzt
werden kann, desto größer ist auch ihr Nachhaltigkeitseffekt.
Immobilienwirtschaft in der Verantwortung
divergierenden Zielkonfl ikte zwischen Ökonomie, Technik
und Ökologie aufl ösen
Weltweit ist Deutschland der führende Forschungs- und Entwicklungs-
standort im Bezug auf die Energieeffi zienz im Wohnimmobiliensektor.
Die Übertragung dieser Erfahrungswerte auf gewerblich genutzte
Immobilien lässt jedoch noch zu wünschen übrig. Allerdings ist
abzusehen, dass der bisherige Bestand auf mittelfristige Sicht den
neuen Standards angepasst werden muss, um ökonomisch mithalten zu
können. Denn zukünftig werden die Mieter großer Immobilienfl ächen
zusätzlich zu ökonomischen Gesichtspunkten verstärkt auch ökolo-
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
gische Faktoren in ihre Entscheidungen einbeziehen. Ein langfristig
agierender Investor tut gut daran, die bisher divergierenden Zielkon-
fl ikte zwischen Ökonomie, Technik und Ökologie zugunsten einer
Langfriststrategie aufzulösen. Die Immobilienbranche sollte sich ihrer
besonderen Bedeutung und öffentlichen Aufmerksamkeit bewusst
sein, schließlich ist sie nicht nur ökonomisch ein Schwergewicht,
sondern verantwortet die Gestaltung des Lebens- und Arbeitsräume
der Menschen wie kaum eine zweite Branche. Aktuell erreichen wir die
Phase in denen sich die bisher divergierenden Zielkonfl ikte zwischen
Investoren, Mietern und Projektentwicklern auf Grund unterschied-
licher Sichtweisen hinsichtlich Ökonomie, Technik und Ökologie
aufeinander zu bewegen. Denn der Druck für alle Beteiligten zu
Lösungen zu kommen nimmt zu. Technisch sind viele Dinge mittler-
weile machbar, ökonomisch aber nicht immer sinnvoll. Hier werden
Kompromisse notwendig sein. Das sich die Immobilienbranche
besonderer Aufmerksamkeit sicher ist, wird deutlich wenn man sich
vergegenwärtigt, dass Gebäude zu 80 – 90 % unserer Zeit das Vehikel
darstellen in welchen wir leben und arbeiten.
3. Green Building
3.1 Defi nition und Marktstruktur
Mit der Planung, Errichtung und Bewirtschaftung von nachhaltigen
Gebäuden wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, Objekte mit einer
hohen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen und technischen
Qualität zu realisieren und dabei ökonomische, ökologische und soziale
Anforderungen gleichzeitig und gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Als gängige Defi nition zu Green Building hat sich folgende aus den
Reihen des Urban Land Institut ULI 1998 etabliert: Dort heißt es:
„A green building is designed to conserve resources and reduce
negative impacts on the environment - whether it is energy, water,
building materials or land. Compared to conventional construction,
green buildings may use one or more renewable energy systems for
heating and cooling, such as solar electric, solar hot water, geothermal,
bio mass, or any combination of these. [1]
Abbildung 1:Komplexität nachhaltiger ImmobilienqualitätQuelle: Aberdeen Research 2010Immobilien-Qualität
2
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Strategischer Hebel: Bestandsimmobilien
Gebäude konsumieren 40 % des Energieverbrauchs und verursachen
fast einen ähnlich großen Anteil der schädlichen Treibhausgase
(bezogen auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie) – in
Städten sogar bis 70 %. Deshalb ist das Potenzial, im Gebäudebereich
Energie zu sparen, immens – gerade wenn man bedenkt, dass lediglich
2 bis 3 % des Gebäudebestandes in jedem Jahr renoviert oder erneuert
wird und lediglich ca. 0,5 % des Bestandes Neubauten stellen. Wann
kippt folglich der Bestandsmarkt? Ab wann wird man als Eigentümer
abgestraft? Ab wann löst eine Innovation die andere ab? Wann gibt es
Aufl agen für Immobilie im Bestand? Die Komplexität der Anforde-
rungen nimmt stetig zu. Einem verstärkten Klimaschutz im Gebäude-
bereich stehen eine Vielzahl von Vorteilen aber auch eine Reihe von
Hindernissen entgegen: dazu gehören Wirtschaftlichkeitsüberle-
gungen, fehlende Liquidität und eine altersbedingt niedrige Investiti-
onsbereitschaft der Gebäudeeigentümer, aber auch unsichere Rahmen-
bedingungen (z. B. fortgesetzte Diskussionen über Verbote und
Fördermaßnahmen) sowie übermäßige Regulierungen aus dem
Mietrecht. Zwar steigt in Europa die Nachfrage nach Gebäuden, die
den ökologischen Anforderungen entsprechen, jedoch sind die Nutzer
(noch) nicht bereit, hierfür einen höheren Preis zu zahlen. Das
Kostenrisiko steht der Bereitschaft und Sensibilisierung gegenüber.
Wo bleiben die Wettbewerbsvorteile? Corporate Social Responsibility?
Bei der Fokussierung auf nachhaltige Immobilien geht es nicht mehr
allein um Imagepfl ege, sondern um konkrete / ökonomische Wettbe-
werbsvorteile. Investor-Mieter-Dilemma. Ohne Transparenz kann kein
Markt für Nachhaltigkeit entstehen. Es zählen angemessene rechtliche
und steuerliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Konkurrenz-
fähigkeit sowie Anreizprogramme für Investoren. Welche Incentives
gibt es? Politik: Abschreibungssätze im Bestand erhöhen? Darüber
hinaus fehlt es an Management- und Informationssystemen, die eine
wirksame Steuerung der Nachhaltigkeitsqualität eines Portfolios
erlauben. Benchmark-Systeme. Die Idee mit Zertifi katen fi ndet auch in
der Nahrungsmittelindustrie (Emissionshandel) immer mehr Anhänger.
Seit kurzem gibt es in Bonn „Deutschlands ersten klimaneutralen
Imbiss“. Und seit Februar 2008 vermarktet Ökoland „die erste
klimaneutral hergestellte Bratwurst“. Doch wer kontrolliert das alles?
Denn nur Transparenz schafft Glaubwürdigkeit.
3.2 Entwicklung fi skalischer Parameter und Regelungsansätze
60 % der Gewerbeimmobilien älter als 25 Jahre
Die größte Herausforderung liegt sowohl in den bestehenden Objekten
als auch in der Eigentümerstruktur: Bei Gewerbeimmobilien sind 60 %
der Flächen älter als 25 Jahre. Welche ökonomischen Incentives gibt es
für Green Buildings? Wo sind die dabei Anreize? Um einen Marktstimu-
lus herbeizuführen, der aus reiner Überzeugungsarbeit bzw. alleiniger
Transparenz aktuell offensichtlich sich nicht einstellt sollte den
politischen Entscheidern eine Erhöhung der Abschreibungssätze im
Bestand nahe gebracht werden. In Bezug auf die Investoren /
Besitzerstruktur steht stellt dabei auch die Frage welche Verantwor-
tung institutionelle Investoren hierbei übernehmen müssen, zumal der
Standard der Gebäudetechnik in deutschen Großimmobilien insgesamt
sehr hoch. Gebäudetechnische Anlagen, die in den vergangenen 5 bis
10 Jahren errichtet wurden, verfügen über modernen MSR (Mess-,
Steuer- und Regelungstechnik) und eine entsprechende Gebäudeleit-
technik, dessen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, da die
Sorge vor Störanfällen groß ist. Ein reibungsloser Betrieb ist indes
zwingendes Ziel. Der technische Standard der Gebäudetechnik in
deutschen Großimmobilien ist außerordentlich hoch, so dass eine
betriebliche Optimierung zu Energieeinsparung führen kann.
Deutschlands Bestandobjekte weisen aktuell einen erheblichen
Gesamtsanierungsstau auf: bei den Gewerbeimmobilien sind 60 %
der Flächen älter als 25 Jahre und in energetischer Sicht dringend
sanierungsbedürftig. Um die vorhandenen Mängel zu beseitigen und
die Wiedervermietbarkeit zu sichern, stehen innerhalb der kommenden
5 Jahre bei deutschen Objekten Investitionskosten in Höhe von 38
Milliarden Euro für Sanierungen und Modernisierungen an.
Für energetische Maßnahmen des Gebäudebestandes gibt es nicht
zuletzt rein ökonomische Motive: Durch energetische Sanierungen
können die wirtschaftliche Lebensdauer von Gebäuden verlängert, die
1 8 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Leerstandswahrscheinlichkeit verringert, die künftigen Instandhal-
tungsausgaben ebenfalls verringert und die Nettomiete erhöht werden.
Steigende Rohstoff- und Energiepreise führen zweifelsohne langfristig
dazu, dass nachhaltige Immobilien künftig eine deutlich stärkere
Wertsteigerung erfahren als konventionelle Gebäude. Der Anbieter
einer nachhaltigen Immobilie kann nur dann höhere Kaltmieten
verlangen, wenn im Gegenzug die Kosten für Heizung und Kühlung
deutlich geringer liegen als bei einem herkömmlichen Objekt.
Schaffung von fi skalischen Anreizen
Einer der Hauptgründe dafür, dass heute nur zurückhaltend in den
Gebäudebestand investiert wird, ist unter anderem das fehlende
Kapital einiger Entscheidergruppen, das für die hohen Investitions-
kosten aufgebracht werden müsste. Privateigentümer und kleinere
Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Kapitalkraft oder
Innenfi nanzierungskraft auf Fremdmittel zur Finanzierung von
Energiesparinvestitionen angewiesen. Darüber hinaus zeigen die
bisherigen Erkenntnisse aus der energetischen Gebäudesanierung, dass
Amortisationszeiten bis zu 25 Jahren zu lang sind und keinen Impuls
darstellen, Investitionen in der Breite auszulösen. Es müssen daher
Anreize geschaffen werden, dass sich diese Investitionen nach
spätestens 10 Jahren amortisieren. Zudem stehen Energiesparinvestiti-
onen oftmals in Konkurrenz zu anderen Investitionen, die im Vorder-
grund der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit stehen. Hinzu kommt,
das die heutige Deckelung der Mieten es dem Investor nicht erlaubt,
die Sanierungskosten so auf den Nutzer umzulegen, dass Investitionen
ausgelöst werden. Die Wirkungsmechanismen von Mieterhöhungsmög-
lichkeiten müssen daher investitionsfördernder ausgestaltet werden.
Monitoring und Energieverbrauchscontrolling
Viele Energieeffi zienzpotenziale lassen sich im Bereich Nichtwohnge-
bäude heben, wenn die behördliche Aus- und Einnahmenrechnung den
speziellen Eigenschaften von Energieeffi zienzmaßnahmen Rechnung
trägt. Bei Nichtwohngebäuden sind ebenfalls nachhaltige, ganzheit-
liche Modernisierungen mit mehrjährigem Monitoring und Energiever-
brauchscontrolling zu bedenken. Um die gebäudetechnischen Anlagen
bedarfsorientiert zu steuern und zu regeln, könnten Gebäudemanage-
mentsysteme als Energiemanagementsysteme von Nutzens ein. Diese
Funktionen müssen fest eingerichtete werden – in Eigenregie oder
durch externe Dienstleister. Die hohe Preisvolatilität und die
unsicheren Preiserwartungen bei Energieträgern, insbesondere bei
regenerativen Energieträgern, führen dazu, dass nur sehr zurückhal-
tend investiert wird. [4]
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamteffi zienz von
Gebäuden, der Weiterentwicklung der Energiesparverordnung sowie
der Einführung von Energieausweisen einschließlich der Verpfl ichtung
zum öffentlichen Aushang bei ausgewählten Gebäudegruppen nimmt
die Beurteilung der Energieeffi zienz von Gebäuden an Bedeutung zu.
Europas Regierungen wollen in den kommenden Jahren die Kli-
maschutzaufl agen weiter verschärfen, um die Kohlendioxidemissionen
zu reduzieren. Dabei werden auch die Stellschrauben bei den
Energieeffi zienzvorgaben für Gewerbeimmobilien härter angezogen.
Ihren Ursprung haben Regulierungen auf europäischer Ebene in der
European Energy Performance of Buildings Directive (in Europa
federführend in der Umsetzung des EPBD 2003 ist UK, Deutschland
und Irland). In UK gibt es ab Oktober 2008 für Gebäude das Energy
Performance Certifi cates (EPCs). Darüber hinaus setzt sich die
Regierung ab 2016 zum Ziel, für alle neue Häuser „Zero carbon“
einzuhalten und für alle neuen Gebäude ab 2019. Irland hat seit dem 1.
Juli das Building Energy Rating (BER) certifi cate.
4. Zertifi zierungen
Labelspektrum: BREEAM, DGNB, LEED
Für die Umsetzung nachhaltiger Immobilien sind zweifelsohne
Zertifi zierungen wichtig, nicht zuletzt um das Thema zu kommunizie-
ren und es in der breiten Öffentlichkeit zu verankern. In den letzten
Jahren wurden weltweit verschiedene Bewertungssysteme für Green
Buildings entwickelt. BREEAM wurde bereits 1990 entwickelt und
zählt als ältestes Zertifi zierungssystem für Nachhaltiges Bauen
(Vorbild für US-Standard und für australisches Bewertungssystem).
Hauptsächlich fand dies unter dem Dach des World Green Building
Council statt. Dabei bauen einige Bewertungssysteme aufeinander auf:
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 1 9
Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Tabelle 1: Auswahl internationaler Zertifi zierungssysteme für nachhaltige GebäudeQuelle: Aberdeen Research 2010
Bewertungssystem Benotung und Inhalt Prüfungsschwerpunkte Kritik/Bewertung
DGNB- Siegel(Deutschland)BMVBS
- Zertifi kat und Plakette, evtl. Mehr-Sterne-System- misst nachhaltige Gebäudequalität- bei dem Zertifi kat handelt es sich um ein dynamisches System, das auch auf Brücken, Autobahnen und Anlagen ausgedehnt werden kann- 60 steckbriefartige Kriterien für die Beurteilung der Qualität einer Immobilie. Jeder Steckbrief enthält ein Bewertungs- schema von 0 bis 10 Punkten- erster Siegel Anfang 2009
5 Nachhaltigkeitskriterien:- Schutz von Ressourcen- Schutz der globalen Umwelt- Menschengerechtes Umfeld- Gesundheit der Benutzer, Behaglichkeit- Erhalt von Werten
Greift ökonom. Themen wie Werterhalt auf und gibt Bauherrn und Planern einen großen Spielraum, um die Zielvorgaben erreichen zu können. Es reicht von der Ökobilanz und dem Ressourceneinsatz über die technische Gebäudequalität bis hin zum thermischen Komfort und den Lebenszykluskosten. Nur für Neubau?
BREEAM (seit 1990)(Großbritannien)
misst die Gebäudeperformanceüber 100.000 Zertifi zierungen ...- bestanden („pass“)- gut („good“)- sehr gut („very good“)- herausragend („excellent“)
- Planungs- und Bauablauf- Gesundheit u. Komfort- Ressourcenverbrauch (Energie u. Wasser)- Material & Abfall- Flächenverbrauch
Wohn- und GewerbeimmobilienBesser als keins
LEED (seit 2000)(USA und Kanada)U.S. Green Building Council (USGBC)
Misst die Gebäudeleistung in Bezug auf die festgelegten Kriterien- LEED-zertifi ziert- LEED Silber- LEED Gold- LEED Platin
6 Nachhaltigkeitskriterien:- Grund und Boden- Wasserhaushalt- Energie u. Atmosphäre- Materialien u. Ressourcen- Raumluft- Innovation und Design
Pragmatische, vergleichsweise oberfl ächige, aber dennoch aktzeptierte Lösung mit viel Marketingpower.Bewertung erfolgt in Planung, im Bau und des Betriebs
Green Star (2002)(Australien)Green Building Council of Australia (GBCA)
Mist die Gebäudeperformance- 4 Sterne: „Best Practice“- 5 Sterne: “Australian Excellence”- 6 Sterne: „World Leadership”
- Energie- Emmissionen- Materialien- Flächenverbrauch u. Ökologie- Wasser- Transport- Aufenthaltsqualität im Innern- Management
Partnerschaft mit führenden australischen Industrieunternehmen und Regierungs-organisationen. Bewertung kann während der Planung, des Baus und des Betriebs erfolgen
CASBEE (Japan)
gemessen im „Gebäude-Umwelt-Wirkungsgrad“ BEE=Q/L- C („poor“)- B, B+ und A- S („excellent“)
- Q („Quality“): Ökolog. Qualität des Gebäudes (Innenraum, Betrieb, Umwelt)- L („Loadings“): Ökolog. Auswirkungen des Gebäudes (Energie, Ressourcen, Materialien)
Selbstbewertungscheck- system: bewertet wird nach der Spezifi kation des Entwurfs und der erwarteten Performance. Bewertung für den gesamten Lebenszyklus einsetzbar: Entwurf, Bau, Betrieb, Renovierung, Abriss
HQE (Frankreich)
- Bestanden („base“)- Stark („performant“)- Sehr stark (très performent)
14 Kategorien in den Bereichen- Öko-Bau, - Öko-Management,- Komfort - Gesundheit
bewertet Managementsystem während des Vorgangs (SMO) und zudem die nachhaltige Qualität des Gebäudes (QEB). Überprüfungen fi nden am Ende der drei Phasen: Auftrag, Entwurf und Ausführung statt.
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Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
so bauen der Green Star und LEED auf BREEAM auf, wobei eine
Fortführung und länderspezifi sche Anpassung vorgenommen wurde.
LEED und BREEAM sind die einzigen international akzeptierten
Standards. Weltweit gibt es ca. 15 Bewertungssysteme, aktuell wurden
rund 14.500 LEED-Zertifi zierungen vergeben. [5] Seit der Einführung
der verbindlichen LEED-Zertifi zierung in den USA durch das US Green
Building Council im Jahr 1998 wurden mehr als 14.000 neu gebaute
und sanierte Immobilien mit einer gesamten Nutzfl äche von über 99
Quadratkilometern nach diesem Standard zertifi ziert. 112 Bürogebäude
tragen in den USA ein LEED-Zertifi kat. Da sich viel ausländische
Investoren auf dem deutschen Immobilienmarkt engagieren bringen
diese auch verstärkt ihre ausländischen Zertifi zierungssysteme mit
(z. B. Deutsche Bank: LEED-Auszeichnung). Gerade deshalb hat sich in
Deutschland die Erkenntnis durchgesetzt auch ein nationales Label zu
entwickeln. Neubauten und größere Änderungen von bestehenden
Gebäuden werden vom kommenden Jahr an nur noch genehmigt, wenn
sie den Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv)
entsprechen. Für Nichtwohngebäude basiert die Verordnung auf der
DIN V 18599, die maßgeblich von dem Bauphysiker Gerd Hauser
geprägt worden ist. Er bezeichnet die neue DIN als das einzige
geschlossene System, welches das komplexe energetische Verhalten
von Gewerbeimmobilien realitätsnah abbildet. [3] Die DIN V 18599
ist zugleich Grundlage des „Deutschen Gütesiegels für nachhaltiges
Bauen“ und wird künftig in die europäischen Normungsaktivitäten
eingebunden, wie Hauser mitteilt, der in den achtziger Jahren den
Energieausweis entwickelt hat. Mehrere europäische Nachbarländer
verfügen über interessante Bewertungssysteme für die Nachhaltigkeit
von Gebäuden – aber ohne den Katalog von wissenschaftlich
ausgefeilten Kriterien wie die DIN V 18599. Dagegen erfüllt der
gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis für Gebäude, das von Juli
2009 an für sämtliche Gebäude in Deutschland gilt, seine Aufgabe
nicht. Aktuell werden auf zahlreichen ministeriellen bzw. Lobbyisten
Ebenen Anstrengungen unternommen, den Energiepass zu retten und
ihn auf eine solide Basis zu stellen. Den Vorwurf, es werde einem
Zertifi zierungs-Dschungel in Deutschland Vorschub geleistet, ist indes
absurd: Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Energiepass gebe es
vom kommenden Jahr an auf freiwilliger Basis das „Deutsche
Gütesiegel für nachhaltiges Bauen“. Auf internationaler Ebene sieht
es anders aus. Hier gibt es eine Vielzahl von Bewertungsverfahren für
Nachhaltigkeit von Gebäuden. Dabei hat sich das amerikanische
LEED-System (Leadership in Energy and Environmental Design) mit
seinen Silber-, Gold- und Platin-Auszeichnungen in den Vordergrund
gespielt. Doch scheint den amerikanischen LEED-Verfassern der mit
Wirtschaftsmacht verbundene Export ihres Verfahrens in andere
Länder offenbar wichtiger zu sein als die Erfüllung der selbst
aufgestellten Nachhaltigkeitsregeln im eigenen Land. Das jedenfalls
schreiben die führenden deutschen Fachleute Karl Gertis, Gerd Hauser,
Klaus Sedlbauer und Werner Sobek in einem Fachaufsatz im Heft
„Bauphysik 20 / 2008“. Mit dem seit 1995 bekannt gewordenen
Leed-Verfahren seien bisher auf dem großen amerikanischen Baumarkt
lediglich 1500 Gebäude akkreditiert worden, während mit dem
britischen BREEAM-System 100.000 Gebäude in England zertifi ziert
und 700.000 weitere für die Zertifi zierung angemeldet worden seien.
Vom fachlichen Inhalt her sei LEED-Platin Blech und entstamme eher
dem kommerziellen Verhalten von Verkaufsorganisationen, die ein
gesteigertes Kundenverhalten honorieren wollten. Im Sinne der
Nachhaltigkeit verdienten nur jene Bauaktivitäten Platin oder
seriöserweise Gold, die im gesamten Lebenszyklus des Bauwerks –
also bei Erfassung der über 20 bis 30 Jahre Nutzungszeit anfallenden
Betriebskosten – möglichst wenig Energie- und Stoff-Flüsse nach sich
zögen und viel Natur belassen. Für manche Architekten aber seien
Betriebskosten ein unbekanntes Wesen. Oft würden Glasfassaden vor
Gebäude gehängt; und die Klimaanlage müsse später den bauphysika-
lischen Murks kompensieren. Richtig wäre es, klimagerecht zu bauen
und dann bauwerksgerecht zu klimatisieren. Der Nachhaltigkeitstest
nach der DIN V 18599 und dem „Deutschen Gütesiegel für nachhal-
tiges Bauen“ solle nicht nur ein gesundes Klima in den Gebäuden,
sondern neben ökologischer auch ökonomische Qualität abbilden.
Das Zertifi kat weist nach Angaben der gemeinnützigen Gesellschaft
für nachhaltiges Bauen e.V. – German Sustainable Building Council
(GeSBC) die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien wie Ressourcen-
schutz, Erhaltung der natürlichen Umwelt sowie Wertsicherung
gegenüber Eigentümer und Nutzer aus. Grundlage ist eine Lebens-
zyklusanalyse des gesamten Gebäudes. Damit fi ndet die deutsche
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 2 1
Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Immobilienwirtschaft Anschluss an Länder wie die USA oder UK, wo es
bereits seit Jahren Zertifi zierungssysteme für solche Gebäude gibt, die
bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Doch auch von Seiten der
Immobilienwirtschaft werden weitere Anstrengungen unternommen.
Mitte August 2008 stellte JLL ein umfassendes Benchmarking-System
für die Analyse und Optimierung der Nachhaltigkeitsqualität von
Büroimmobilien und Shoppingcentern vor. Mit diesem Instrument
könnten Immobilienmanager die einzelnen Faktoren der Nachhaltig-
keitsqualität ihrer Immobilien differenziert messen, vergleichen und
entwickeln. Das System ist eine Adaption des in GB seit 2001 im Markt
befi ndlichen Benchmarkingsystems der JLL-Tochter Upstream, in dem
bereits über 2000 Immobilien erfasst sind.
Erste spektakuläre Beispiel lassen sich mittlerweile dokumentieren:
In Frankfurt am Main soll nach dem aktualisierten Hochhausrahmen-
plan der gesamte Primärenergieverbrauch bei neuen Gebäuden auf
unter 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter BGF begrenzt sein.
Mindestens die Hälfte des Verbrauchs müssen erneuerbare Energien
decken.
Fazit: Kapitalismus & Ökonomie versus Ökologie
Die Umwelteffi zinez in der deutschen Immobilienwirtschaft ist in den
letzten Jahren sehr stark gestiegen. Zertifi zierungen gehören
mittlerweile zum guten Ton. Gleichwohl ist effi zientes Bauen als
Wirtschaftsfaktor ein vergleichsweise neues Konzept, das aber unter
dem Eindruck stetig steigender Energiekosten auch hierzulande
sprunghaft an Bedeutung gewinnt - sichtbar in der Entwicklung eines
nationalen Zertifi zierungssystems. Doch stellt Nachhaltigkeit in Bezug
auf die Immobilienwirtschaft lediglich einen Megatrend dar („it seems
to be green“)? Müssen Energie- und Rohstoffpreise erst derart rasant
steigen, dass Investoren und Immobilienbesitzer regelrecht zum
Umdenken gezwungen werden und energieeffi zient bauen („it have to
be green“)? Oder herrscht in der Immobilienbranche doch eine gewisse
Preiselastizität vor, dass steigende Energiepreise nicht unbedingt ein
anderes Verhalten zur Folge haben („it is hard to be green“)? Green
Building ist in der Wahrnehmung der Bau- und Immobilienbranche
zweifelsohne gestiegen. Weitere Fragen schließen sich an: Doch ist
die Bereitschaft für Investoren und Mieter da, höhere Preise in Kauf
zu nehmen? Gibt es wirklich einen grundlegenden Wandel in der
(deutschen) Bau- und Immobilienwirtschaft? Wann kommt der erste
Grüne Immobilienfonds?
Seit mehreren Jahren gibt es Veranstaltungen zum Themenkomplex
„Green Building“ und es werden gegenwärtig eher mehr als weniger.
Nachdem bereits letztes Jahr auf der Expo Real ein Messetag zum
inhaltlichen Schwerpunkt gegeben hat und auf der Mipim diesen
Jahres ein „Green Building Award“ verliehen wurde, explodieren
zurzeit die Pressemeldungen in Bezug auf zertifi zierte Gebäude im
In- und Ausland. Energieeffi zienz und Umweltqualität bzw. die
Nachhaltigkeit von Gebäuden haben sich jedoch noch nicht zum festen
Bestandteil von Investitionsentscheidungen entwickelt. Es stellen sich
u. a. Fragen nach der Beschreib- und Bewertbarkeit umweltbezogener
Merkmale und Eigenschaften derartiger Gebäude, nach Konsequenzen
für die Wertermittlung und die Abschätzung der Wertentwicklung
sowie nach Art und Umfang der Berücksichtigung von Nachhaltig-
keitsaspekten beim Objekt-Rating, bei der Risikoanalyse, bei der
Immobilienfi nanzierung oder bei entsprechende Anlagemöglichkeiten.
Der Markt richtet sich neu aus: Ob eine Gewerbeimmobilie ein
entsprechendes Zertifi kat wie Energiepass, LEED oder andere Labels
vorweisen kann, wird zunehmend Einfl uss auf die Entscheidungen von
Nutzern und Investoren gewinnen. Internationale Großnutzer fragen
bereits bevorzugt oder ausschließlich nachhaltiger Immobilien nach.
Tatsächlich lassen betriebskostenoptimierte Immobilien höhere
Nettokaltmieten bei gleichzeitig reduzierten Instandhaltungsauf-
wendungen erwarten. Dann stimmt nicht nur die Ökologie sondern
auch die Ökonomie. Mittel- bis langfristig erzielen Green buildings
außergewöhnliche Einnahmen, während konventionelle Gebäude
noch schneller altern und sinkende Erträge verzeichnen.
Doch bleibt die Frage nach geeigneten Management- und Informati-
onssystemen, die eine erhöhte Rentabilität unter Ausnutzung der
Nachhaltigkeitsqualität eines Portfolios unterstützen. Hier können die
2 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr. Thomas Beyerle – Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt in der Immobilienbranche?
Nachhaltigkeitszertifi kate wie das amerikanische LEED, das britische
BREEAM und das kurz vor der Erprobung stehende Deutsche Zertifi kat
der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) nur bedingt
weiterhelfen. Sie haben in erster Linie eine stichtagsbezogene
Kennzeichnungsfunktion. Entwicklung eines Benchmarksystems für die
Analyse und Optimierung der Nachhaltigkeitsqualität von Objekten!
Erst mit systematischer Erfassung, Steuerung und Kontrolle wird eine
Grundlage für Strategien erfasst und Grundlage dafür gelegt, dass
Nachhaltigkeitsmanagement zum integralen Bestandteil einer
performanceorientierten Portfoliosteuerung wird.
Als die wichtigsten Gründe aus Investorensicht können die Wertssiche-
rung, die Reduzierung der umlegbaren und nicht-umlegbaren Kosten,
Imagegewinn, Reduzierung des Leerstandes und eine Steigerung der
Miete genannt werden. Eine Investition in ein Green Building bzw. in
eine Zertifi zierung hängt von der Unternehmensstrategie, der Lage
und vom Gebäude selbst ab. Ein Gütesiegel allein garantiert keinen
Vermietungserfolg.
Die Branche wird künftig noch stärker auf Green Building achten;
insbesondere große Firmen an etablierten Standorten. Immobilien in
größeren Städten werden Vorreiterrollen einnehmen. Nicht zuletzt
durch mehr Marktransparenz und professionelle Daten wird die
Rentabilität eines Green Buildings sichtbar werden – sowohl für
Investoren als auch für Nutzer. Wer auf nachhaltige Immobilieninvest-
ments und Managementspraktiken verzichtet wird künftig Wert- und
Performanceverlust hinnehmen müssen. Dann befi ndet sich auch die
Ökonomie mit der Ökologie im Einklang.
Die Immobilien- und Bauwirtschaft befi ndet sich in einem grundle-
genden Wandel. Der hohe Energieverbrauch in Gebäuden von 40 bis
50 Prozent der Endenergien und der Einfl uss der Bauwirtschaft auf die
Umwelt durch Abfälle sowie dem Umgang mit natürlichen Ressourcen
in immer größer werdenden Bauprojekten bauen einen Druck auf, der
den Weg für den neuen Trend zum „Grünen Bauen“ ebnet. Allerdings
ist die Branche noch weit von „Green Buildings“ als generellem
Standard entfernt. Hohe Kosten, verbunden mit dem Risiko, diese als
Early Mover nicht amortisieren zu können stellen nach wie vor ein
großes systemisches Hemmnis dar. Zwar steigt in Europa die Nachfrage
nach Gebäuden, die den ökologischen Anforderungen entsprechen,
jedoch sind die Nutzer (noch) nicht bereit, hierfür einen höheren Preis
zu zahlen. Ähnlich wie im Bereich der alternativen Energien könnten
hier regulatorische Einfl üsse wie der Energieausweis oder die
Energiesparverordnung die notwendige Initialzündung darstellen und
deutschem Know-how eine optimale Ausgangsposition für den zukünf-
tig scharfen Wettbewerb nachhaltiger Immobilienprodukte zu
verschaffen. Gleichzeitig gilt der Appell auch dem Unternehmergeist
auf Entwickler- und Investorenseite. Denn nicht nur das verantwor-
tungsbewusste Handeln im Sinne der Nachwelt, sondern auch
langfristig niedrige Betriebskosten, ein hohes Vermietungspotenzial
und gute Renditechancen sprechen für nachhaltiges Bauen. In Zukunft
spielt nicht nur die Energieeffi zienz, sondern auch die langfristige
Bindung von Mitarbeitern durch eine hohe Arbeitsplatzqualität eine
große Rolle, die nicht zwangsläufi g mit höheren Baukosten oder
hohem Energiebedarf einhergehen muss und sich zum Beispiel über
niedrigere Krankheitsquoten anderweitig bezahlt macht. Hier schließt
sich der Kreis von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte
nachhaltigen Wirtschaftens. Denn in langer Sicht sind Ökonomie und
Ökologie „das Gleiche“. Wenn es nicht ökologisch ist, ist es auch nicht
ökonomisch.
Literaturverzeichnis
[1] Frej, Anne B., editor. Green Offi ce Buildings: A Practical Guide to Development.
Washington, D.C.: ULI--The Urban Land Institute, 2005. Page 4-8
[2] DEGI Research: Green Building oder Green Wash? In: ImmobilienFOKUS, Heft 10, 2008
[3] Gertis, Karl, Hauser, Gerd, Sedlbauer Klaus und Werner Sobek (2008): Was bedeutet
„Platin“ – Zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsbewertungsverfahren. In: Bauphysik,
Heft 20, S. 244-256.
[4] Messari-Becker, Lamia: Nachhaltiges Sanieren? Zur ökologischen Effektivität und
ökonomischen Effi zienz energetischer Sanierungsmaßnahmen im Altbau am Beispiel von
Dachsanierungen. In: Bauphysik, Heft 21, Seite 320-327.
[5] Kats, Greg; Alevantis Leon; Berman Adam; Mills Evan; Perlman, Jeff. The Cost and Financial
Benefi ts of Green Buildings, October 2003. Paper presented on the Green Building
Conference , Washington 17. September 2008
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Dr.-Ing. Michael Günther
Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verord-nungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
1. Einleitung
Wer einen gesunden Hausverstand hat,
braucht keinen Zeitgeist. Ernst Ferstl
ZEITGEIST, geprägt durch gesunden Hausverstand, ist das Thema
des Arlberg – Kongresses 2010. Der gesunde Hausverstand sollte dazu
genutzt werden, weltweit Klimaschutz und Wirtschaftswachstum als
Voraussetzung für soziale Sicherheit zu vereinen, um damit den ZEIT-
GEIST im positiven Sinne zu gestalten. Übrigens heißt die Übersetzung
des deutschen Wortes ZEITGEIST im Englischen ebenfalls ZEITGEIST.
Wenigstens hierbei besteht internationale Übereinstimmung, in den
Inhalten durchaus weniger.
Als gesichert geltende Berechnungen besagen, dass die späteren Maß-
nahmen zum Beseitigen der Auswirkungen einer Erderwärmung die
mittelfristigen Aufwendungen des Klimaschutzes um ein Mehrfaches
überschreiten würden. Studien gehen davon aus, dass bereits im Jahr
2020 die Beschäftigtenzahl im Bereich der Umwelttechnologien größer
sein könnte als die der Kraftfahrzeugbranche. Man kann und man wird
mit dieser neuen Ausrichtung der Wirtschaft Geld verdienen.
Mit gesundem Hausverstand schreiten diejenigen voran, die auf der
Grundlage eigener ethischer und moralischer Werte freiwillige Selbst-
verpfl ichtungen zum Klimaschutz eingehen. Gesetze und Verordnungen
müssen sich dann an die Adresse anderer richten, die den ZEITGEIST
unserer Epoche so prägen wollen, dass sich die folgenden Generationen
mit Grausen von diesen früheren Fehlentscheidungen abwenden würden.
Den ZEITGEIST im positiven Sinne zu prägen heißt aber auch, sich so-
wohl auf die Notwendigkeiten und Möglichkeiten als auch die Irrwege
einer Epoche einzulassen. Hierzu zählt ein Verordnungs- und Zertifi zie-
rungswahn, der schon heute über das erforderliche Maß hinausgeht
(zur Erinnerung: die Ägypter kannten beim Errichten der Pyramiden von
Gizeh den Begriff des Nachhaltigen Bauens noch nicht, jedoch stehen
die Pyramiden heute noch…).
Wir sollten den ZEITGEIST mit gesundem Hausverstand aktiv prägen.
Größere Veränderungen beginnen dabei durchaus im Detail. Der nach-
folgende Aufsatz soll zeigen, welche Konsequenzen sich aus dem ge-
sunden Hausverstand und den Gesetzen und Verordnungen zum Klima-
schutz für die Uponor System- und Produktpalette ergeben.
2. Energieeffi zienz und Klimaschutz als Bestandteile der
komplexen Gebäudebewertung
2.1 Novellen nationaler Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Ausgangspunkt zahlreicher nationaler Aktivitäten zum Klimaschutz
ist die Richtlinie 2002/91EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Gesamtenergieeffi zienz von Gebäuden (GEEG –
Richtlinie) aus dem Jahr 2002, die gegenwärtig novelliert wird /1/.
Die GEEG - Richtlinie legt keine EU - weiten Niveaus fest, sondern
verlangt von den Mitgliedstaaten, die konkreten Anforderungen und
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Dabei wird bewusst auf einen Überblick sämtlicher Kernaussagen der
einzelnen Schriften verzichtet.
Das Energieeinsparungsgesetz EnEG 2009 (Inkrafttreten 2. April
2009 in Ablösung des EnEG 2005) beinhaltet die Forderung, dass
nur soviel Energie eingesetzt wird wie nötig ist, um ein Gebäude
zweckdienlich zu nutzen. Das novellierte Gesetz schafft die Vorausset-
zungen für überarbeitete Verordnungen wie die EnEV 2009, die sich
der Energieeinsparung von Wohn- und Nichtwohngebäuden widmen.
Dabei stehen zunächst verringerte Energieverluste im Mittelpunkt der
Betrachtungen. Allerdings ist das Wirtschaftlichkeitsgebot jeglicher
Maßnahmen eine weitere unmissverständliche Forderung des EnEG.
Neu ist die Regelung der Maßnahmebestätigung durch Private (§7a),
wobei es neben der Leistungsbestätigung durch Fachbetriebe auch um
Erklärungspfl ichten des Eigentümers geht.
Vorsatz und Fahrlässigkeit (und nicht mehr der Begriff der Leichtfer-
tigkeit) sind die präzisierten Voraussetzungen, um von Ordnungswid-
rigkeiten sprechen zu können, die mit Bußgeldern geahndet werden.
Das Stärken des Vollzugs steht auch im Mittelpunkt des Entwurfes
der novellierten EU – Gebäuderichtlinie und der Energieeinsparver-
ordnung EnEV 2009 (z.B. §26a Private Nachweise) als deren nationale
Umsetzung.
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 (Inkrafttreten 1. Oktober
2009) verschärft im Vergleich zur EnEV 2007 die Anforderungen
an den zulässigen Primärenergiebedarf von Gebäuden und deren
baulichen Wärmeschutz und ist eine Zwischenstufe auf dem Weg zum
Passivhaus, dessen energetisches Niveau für den (Wohnungs-) Neubau
bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll.
Zum Bewerten des Primärenergiebedarfs wird für Wohn- und
Nichtwohngebäude das Referenzgebäudeverfahren angewendet. Die
Einzelreferenzen gelten dabei nicht als zwingend einzuhalten, so dass
Kompensationsmöglichkeiten bestehen. So ist zum Beispiel die Refe-
renz Brennwertkessel durch einen Niedertemperaturkessel austausch-
bar, wenn der höhere Primärenergiebedarf in einem anderen Bilanz-
einschlägigen Verfahren festzulegen. Bei diesem bis zum Jahr 2020
reichenden Ansatz wird somit nationalen bzw. regionalen Randbe-
dingungen, wie dem Klima und den einzelnen Bautraditionen, im
vollen Umfang Rechnung getragen.
In den Jahren 2007 bis 2009 wurden fast sämtliche TGA –
relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien novelliert.
Exemplarisch sollen hierzu folgende aufgeführt werden:
Energieeinsparungsgesetz EnEG (Inkrafttreten 2.4.2009)
Energieeinsparverordnung EnEV (1.10.2009)
Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz EEWärmeG (1.1.2009)
Erneuerbare – Energien – Gesetz EEG (1.1.2009)
Kraft – Wärme – Kopplungsgesetz KWK - G (Änderung 21.8.2009)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der
Heiz- und Warmwasserkosten HeizkostenV (1.1.2009)
Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV (1.1.2010)
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Kli-
maschutzinitiative (1.2.2009)
Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Bau-
maßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der thermischen
Behaglichkeit im Sommer (5.12.2008).
Hinzu kommen Regelungen, die zunächst nur für ein Bundesland
gültig sind:
Hamburger Klimaschutzverordnung HmbKliSchG (1.7.2008)
Erneuerbare – Wärme – Gesetz EWärmeG Baden – Württemberg
(1.1.2008)
Musterhochhausrichtlinie Hessen MHHR (4.2008).
Im Folgenden werden einige wesentliche Aspekte der neuen Gesetze
und Verordnungen dargestellt, die das Entwerfen und Planen ener-
gieeffi zienter Gebäude und TGA – Anlagen unter Berücksichtigung der
Uponor System- und Produktpalette maßgeblich beeinfl ussen werden.
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Vergleichsrechnungen zwischen ca. 4 und 36%. Noch größere Abwei-
chungen ergeben sich dann noch innerhalb der Teilbetrachtungen von
der Wärmeerzeugung bis zur Wärmeübergabe.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EnEV 2009 lagen weder die
zwischenzeitlich beauftragte Vereinfachung der DIN V 18599 für
Wohngebäude (Einzonenmodell analog des vereinfachten Verfahrens
für Nichtwohngebäude) noch geeignete und vor allem fehlerfreie
Software – Lösungen vor. Allerdings erleichtert eine elektronische
Checkliste (Herausgeber ist das Fraunhofer - Institut) die Aufnahme
der Gebäudedaten, was sicher im Hinblick auf den Bewertungsaufwand
hilfreich ist.
Von einer Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes von Ge-
bäuden wurde abgesehen. Allerdings entfällt die bisherige Öffnungs-
regelung für gekühlte Gebäude, mit der Begründung, dass für die Küh-
lung auf Grund eines unzureichenden sommerlichen Wärmeschutzes
ein hoher vermeidbarer Energiebedarf des Gebäudes auftreten würde.
Im Entwurf der EnEV 2009 stand noch die Vorgabe, den Sonnen-
eintragskennwert um 30% gegenüber der EnEV 2007 zu reduzieren.
Davon wurde in der Endfassung wegen kaum zu erreichender Realisier-
barkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen insbesondere bei einem
großen Fensterfl ächenanteil abgesehen (Bild 1).
kreis ausgeglichen wird. Dennoch sind diese Referenzen hinsichtlich
empfohlener Mindestanforderungen wegweisend (Tab. 1).
0,5
0,5 0,6
Sonn
enei
ntra
gske
nnw
ert
S (-
)
0,4
0,4
0,3
0,3
0,2
0,2
0,1
0,10
0,8
g tota
l
0,4
0,5
0,6
0,7
0,3
0,2
0,1
auf die Grundfläche bezogener Fensterflächenanteil (-)
Bild 1: Zusammenhang zwischen Fensterfl ächeanteil und Gesamtenergiedurchlassgrad gtot nach SCHILD /2/
Tab. 1: Ausgewählte TGA – Referenzen nach EnEV 2009
Referenz – TGA bessere Alternative schlechtere Alternative
Wohngebäude
Brennwerttechnik (Öl) regenerative Energien Niedertemperaturkessel
55° C / 45° C 35° C / 28° C 70° C / 55° C
Heizkörper (Außenwand) u. U. Fußbodenheizung HK Rückwand, Luftheizung
hydraulisch abgeglichen Autoabgleich durch Regelung -
Rohrleitungen innerhalb der thermischen Hülle
- Rohrleitungen außerhalb der thermischen Hülle
Thermostatventil PB 1K optimierte elektronische Regelung
Thermostatventil PB 2K
zentrale Trinkwasserer-wärmung
- dezentrale Trinkwasser-erwärmung
solare TWE - (EEWärmeG beachten!)
TWI mit Zirkulation TWI ohne Zirkulation, jedoch Legionellengefahr
schlechte Regelung der Zirkulationspumpe
keine Raumkühlung - aktive Raumkühlung ohne regenerative Energien
Abluftanlage u. U. kontrollierte Wohnungslüftung (WRG)
Fensterlüftung ohne Nutzerinstruktion
Nichtwohngebäude
Fan coil Deckenkühlung -
6° C / 12° C bzw. 14° C / 18° C
16° C / 20° C / TABS) 6° C / 12° C, wenn keine Entfeuchtung erforderlich
Das Referenzniveau der TGA – Komponenten ist gegenüber dem
bisherigen Stand angehoben worden und schließt im Zusammenspiel
mit dem Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz EEWärmeG 2009
zumindest für die Trinkwassererwärmung den Mindestanteil an regene-
rativen Energien bereits ein. Neu ist die Nutzfl ächengrenze von 50 m²,
nach der die Anwendbarkeit regenerativer Energien zu prüfen ist (was
ein kompetenter TGA – Fachplaner ohnehin vornehmen würde).
Der Nachweis für Wohngebäude kann wie bisher anhand DIN V 4108-6
und DIN V 4701-10 oder mit Hilfe der DIN V 18599 durchgeführt wer-
den. In der Methodik der Anwendung bestehen leider Unterschiede, so
dass die DIN V 18599 für Wohngebäude höhere Werte des Primärener-
giebedarfs liefert. Die Abweichungen liegen hierbei nach bisherigen
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
meist illusorisch bleiben wird. Andererseits bedingen die Verände-
rungen des Außenklimas (zunehmende Außentemperaturen erhöhen
die Kühllast und stellen z.B. die Nachtlüftung infrage) in Verbindung
mit höheren Anforderungen an das Raumklima (Komfortklassen nach
DIN EN 15251 mit der optimalen Raumtemperatur von 24,5°C) eine
mechanische Kühlung. Die Lösung wird zunehmend in geothermischen
Wärmepumpenanlagen und Thermisch aktiven Bauteilsystemen
gesehen.
Das Referenz – Wohngebäude der EnEV 2009 wird nicht gekühlt.
Sieht die Planung jedoch die Raumkühlung vor, ergeben sich die
geringsten primärenergetischen Aufwendungen beim Anwenden
erneuerbarer Wärmesenken wie Erdsonden (nicht – kollektoren, die
als Horizontalkollektoren für die Raumkühlung ungeeignet sind) und
Zisternen. Die genannten Mehraufwendungen des Jahres – Primäre-
nergiebedarfs um 2,7 kWh/(m².a) müssen durch anderweitige Einspa-
rungen ausgeglichen werden. Dazu kann ein sehr energieeffi zienter
Wärmepumpenbetrieb beitragen.
Das Referenz – Nichtwohngebäude der EnEV 2009 enthält Angaben
zur Kälteerzeugung und Raumkühlung, natürlich unter Berücksich-
tigung eines guten sommerlichen Wärmeschutzes. Die Referenzen
Kompressionskälteerzeugung, Fan Coils, etc. sind in der Energieeffi zi-
enz mit einiger ingenieurtechnischer Überlegung zu übertreffen.
Der immer häufi ger anzutreffende Begriff einer energiebilanz-
neutralen Kühlung fi ndet sich in der regional gültigen Hamburger
Klimaschutzverordnung HmbKliSchG (vom 11.12.2007). Nicht selten
dienen derartige auf ein Bundesland begrenzte Gesetze und Verord-
nungen als Erprobungsfeld für künftige nationale Vorgaben.
Gemäß § 5 HmbKliSchG sind mechanische Raumkühlungen nur
eingeschränkt zulässig. In § 5 Absatz 2 wird der Senat ermächtigt,
diejenigen Gebäude und Aufenthaltsräume zu bestimmen, für die eine
mechanische Raumkühlung zulässig ist. Durch den Verzicht auf einen
Bonus wird die Raumkühlung durch den Verordnungsgeber nicht
generell untersagt. Mit der Forderung, dass Raumkühlung aber
Momentan befi ndet sich die dazugehörige DIN V 4108-2:2003-07 in
Überarbeitung, deren inhaltliche Veränderungen sich auf die EnEV
2012 auswirken werden. Ob sich dabei der gesunde Hausverstand des
Architekten (Optimierung des Fensterfl ächenanteils nach den Kri-
terien des winterlichen und sommerlichen Wärmeschutzes sowie der
Tageslichtnutzung) oder eine verordnungsseitige Verschärfung der
Anforderungen (einschl. des Ausweges über den EnEV – Paragraphen
der Unwirtschaftlichkeit) durchsetzen werden, bleibt abzuwarten.
Hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes sind ingenieurmäßige
Verfahren wie Simulationsrechnungen zulässig, die die aktuellen kli-
matischen Verhältnisse am Gebäudestandort berücksichtigen müssen.
Unter Federführung des Deutschen Wetterdienst (Abt. Klimatologie)
laufen gegenwärtig Arbeiten zur Entwicklung aktueller und zukunfts-
orientierter TRY – Datensätze.
Aus dem unveränderten sommerlichen Wärmeschutzniveau resultiert
auch, dass die energieeffi ziente Raumkühlung weiterhin eine inge-
nieurtechnische Herausforderung bleibt (Bild 2). Einerseits werden
Büro- und Verwaltungsgebäude in Passivhausqualität angestrebt,
wobei das Erreichen einer maximalen internen Last von ca. 10 W/m²
RACRooftopsPACK & SPLITS largeVRFChillers
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Bild 2: Gekühlte Nutzfl ächen in Europas Gebäuden (MERZ /3/)
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Die Arbeiten zur EnEV 2012 sind beauftragt (Forschungs-
programm zukunftBAU) und zielen auf folgende Ergebnisse:
Erhöhen des primärenergetischen Anforderungsniveaus
um ca. 30 %
Vereinfachung(!) der Nachweisführung (z. B. durch die
verkürzte DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude)
Verknüpfung der energetischen Variantenbetrachtung mit
Datenbanken zum simultanen Prüfen der Wirtschaftlichkeit.
Ob die Stimmen Gehör fi nden, die das Verschieben der nächsten EnEV
– Novelle fordern (mit der Begründung des Investitionsstaus durch
das Verordnungstempo), ist ebenso interessant zu verfolgen wie die
Diskussion mit Denjenigen, die ein noch höheres Wärmeschutzniveau
für nun wirklich unwirtschaftlich erachten.
Das Erneuerbare – Energie – Wärmegesetz
EEWärmeG (1.1.2009)
Das Erneuerbare – Wärme - Gesetz Baden – Württemberg EWärmeG
(1.1.2008) kann durchaus als Vorlage für das EEWärmeG angesehen
werden. Beide Gesetze schreiben einen Mindestanteil an regenerativen
Energien (Deckungsanteil am Wärmeenergiebedarf) vor, sofern Gebäu-
de neu errichtet werden.
Die Unterschiede der Gesetze bestehen darin, dass das bundesweit
gültige EEWärmeG neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
berührt, nicht aber den zu sanierenden Gebäudebestand.
Das EWärmeG in Baden – Württemberg enthält wiederum keine An-
forderungen an Nichtwohngebäude und ist demnach nur noch auf die
Erneuerung der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand anzuwen-
den, weil dieser Bereich nicht durch das EEWärmeG abgedeckt ist.
Die novellierte Heizkostenverordnung HeizkostenV soll zur Energie-
einsparung motivieren, indem der Verteilerschlüssel der Grund- und
Verbrauchskosten verändert wurde. Von den Kosten des Betriebs der
stets energiebilanzneutral zu realisieren ist, wählt der Verord-
nungsgeber ein milderes Mittel als die Sanktion. Er bestimmt fak-
tisch ein Kompensationsgebot, indem der Einbau von Raumkühlungs-
systemen durch gesteigerte Energieeinsparmaßnahmen an anderer
Stelle kompensiert werden muss.
Künftig wird als Forderung der EnEV 2009 bei erstmaligem Einbau
und beim Ersatz von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
eine Dämmpfl icht eingeführt (Dämmdicke 6mm mit einem Dämm-
stoff der Wärmleitgruppe WLG 035). Im Gegensatz zu Heizungs-
anlagen bestanden bisher keine Anforderungen an die Dämmung
von Kälteverteilnetzen. Bei fachgerechter Planung und Ausführung
werden diese jedoch aus Gründen der Kondensatvermeidung sowieso
wärmegedämmt, so dass kaum Mehrkosten entstehen.
Hinsichtlich der Maßnahmen im Gebäudebestand ist es zulässig,
entweder (bei einer Gesamtsanierung) den Primärenergiebedarf des
Referenzgebäudes um max. 40% zu überschreiten, oder die tabella-
risch aufgeführten Wärmedurchgangskoeffi zienten U der Gebäude-
teile einzuhalten. Obwohl selbstverständlich der Gebäudebestand das
höchste Energieeinsparpotenzial aufweist, sind die Fragen der Wirt-
schaftlichkeit und vor allem der Finanzierung weitgehend ungeklärt.
Für künftige Bauvorhaben sind weitere Vorgaben der EnEV 2009
zu beachten, deren Bedeutung sich zum Teil erst beim Lesen zwischen
den Zeilen erschließt. Beispielsweise bezieht sich das Verbot für
Nachstromspeicherheizungen auf Gebäude mit mehr als 2 WE und
auf spezifi sche Leistungen von mehr als 20 W/m². Damit bleibt die
Anwendung einer Stromheizung im Passivhaus möglich und ist auch
eine ingenieurtechnische Herausforderung, indem nicht nur Mini –
Windkrafträder auf das Dach platziert werden.
2 8 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Berücksichtigen neuer bundes- und bundeslandministerieller
Richtlinien wie z.B. zum Nachhaltigen Bauen
Prüfen zusätzlicher Kriterien wie z.B. CO2 - Benchmarking bei
Bauvorhaben der öffentlichen Hand und deren interner
Anleitungen (z.B. AMEV – Richtlinien)
Produktsuche nach internationalen Zeichen wie EU – Umwelt-
zeichen, Nature Plus, Solar Keymark, EU – BAC etc.
Produktauswahl nach nationalen Zeichen wie blauer Engel,
Nordischer Schwan, Umweltzeichen und IBO – Prüfzeichen
sowie weiterer Energieeffi zienz – Label (Sublabel A, A+, A++,
A+++) auch nach EuP Richtlinie 2005/32/EG
Sichten der DIN – CERTCO Prüfungen, FSC – Siegel, Emicode
und GUT - Signet
Bewerten von Konformitätserklärungen und RAL – Gütezeichen
Analyse deklarierter Rohstoffe und der Lebenszykluskosten
(LEGEP/LEGOE)
Fördermittelsuche (z.B. europäisch wie EFRE, RWB, ETZ und
national wie BMU, BMWI, BAFA, KfW; im Bundesland gültige
zusätzliche Fördermöglichkeiten; Fördermittel der Industrie;
Prüfung auf Verfügbarkeit und Kumulierbarkeit der Förder-
mittel)
Datenerfassen und Erstellen des möglichst bedarfsorientierten
Energieausweises
Wahl und Einordnen in die Label Green Building I und II,
Sustainable Buildings I bis III, DGNB – Gütesiegel, US LEED
Green Building Standards (Leadership in Energy and Environ-
mental Design), British Green Building BREEAM (Building
Research Establishment Environmental Assessment Method),
Minergie – Eco, CASBEE Japan, HQE Frankreich, Green Star
Australien, IBO Ökopass Österreich, Arge TQ, Green Globes,
Labelniveaus Platin – Gold – Silber – Zertifi ziert, etc.
Früher gab es eine durchaus strenger fachgebietsorientierte und damit
tiefgründige Ausbildung der im späteren Berufsleben Baubeteiligten.
Hinzu kamen Gespräche zwischen dem Bauherrn, dem Architekten und
dem TGA – Fachplaner. Auf Augenhöhe. Ohne Beisein der Anwälte.
zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens
70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu
verteilen (§7). Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwas-
serversorgungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70
vom Hundert nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen
Kosten nach der Wohn- oder Nutzfl äche zu verteilen (§8).
§ 11 regelt die Ausnahmen. Dazu heißt es u. a. wie folgt: (1) Soweit
sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie
nicht anzuwenden 1. auf Räume, a) in Gebäuden, die einen Heiz-
wärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m2.a) aufweisen. Damit sind
Passivhäuser gemeint, in denen die Aufwendungen der Heizkostener-
fassung (Kosten) die verbrauchsabhängigen Energieeinsparpotenziale
(Nutzen) deutlich überschreiten. Damit werden im Passivhaus Heiz-
und Kühlsysteme des Temperierens (Thermisch aktive Bauteilsysteme)
möglich, die nutzerübergreifend ohne individuelles Erfassen und
Abrechnen der Energiekosten betrieben werden /26/.
2.2. Über Nachhaltiges Bauen und Zertifi kate
Die Methodik des Planens und Entwerfens energieeffi zienter
Gebäude und TGA – Anlagen muss gegenwärtig dem Zeitgeist
gerecht werden /4/ bis /12/, der sich in der folgenden Vorgehens-
weise widerspiegelt:
Einhalten gesetzlicher Vorgaben wie EnEG, EEWärmeG, EEG,
KWK-G etc., die oftmals in sehr kurzen Abständen geändert
werden
Berücksichtigen der Europäischen Richtlinie EPBD/GEEG mit
der nationalen Umsetzung in Form der EnEV 2009 (DIN V
4701-10 und DIN V 4108-6 mit 553 Seiten oder DIN V 18599
mit 806 Seiten zzgl. Teil 10 Änderungen mit 110 Seiten) vor
dem Hintergrund einer beauftragten EnEV 2012 einschl. Road
Map EnEV 2020
Erfassen regionaler Verschärfungen wie z.B. EWärmeG in Baden
– Württemberg, HmbKliSchG in Hamburg und MHHR in Hessen
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 2 9
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
fi t des Anbieters einschließen oder den baukonstruktiv – technisch
bedingten Mehraufwand widerspiegeln.
Im Bestand beziffert die BSI die Mehrkosten bei Einzelbauteilen
zwischen ca. 4% (Außenwand) und bis zu 10% (oberste Decke). Dies ist
von besonderer Bedeutung, da bereits bisher aufgrund der örtlichen
Marktsituation in vielen Fällen die Mieterhöhung nach § 559 BGB nicht
vollständig erzielbar war.
Wohnungswirtschaftliche Kritikpunkte richten sich vor allem auf
folgende Randbedingungen der Amortisationsberechnungen zu
Maßnahmen im Bestand:
Selbstnutzermodell-Berechnung bzw. Investor – Nutzer - Dilemma
häufi g keine fachlich korrekten betriebswirtschaftlichen
Investitionsrechnungen
Ansatz einer zu langen Lebensdauer der Komponenten
(z.B. Wärmedämmung: Lebensdauer von 50 Jahren ist wirtschaft-
lich unrealistisch)
Amortisationszeit der Investitionen ist zu lang.
Als Lösung sehen Vermieter nur die warmmietenneutrale (energetische)
Modernisierung und somit Möglichkeiten in (strukturschwachen)
Gebieten, in denen die derzeitige Miete unter der Vergleichsmiete liegt.
SEIM /14/ berechnet für 10 Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäu-
ser, Vergleich EnEV 2007 und 2009) bei einer Primärenergieeinsparung
von ca. 30 kWh/(m².a) die Amortisationszeiten von 4 bis 22 Jahren je
nach TGA - Systemwahl. Bei einer Steigerung des Energiepreises um jähr-
lich 6% lohnt sich die Investition nach 11 bis 22 Jahren (Standard EnEV
2009) bzw. 11 bis 28 Jahren (Standard EnEV 2012). Berichte über Bei-
spielobjekte besonders energieeffi zienter Nichtwohngebäude mit einem
Primärenergiebedarf zwischen 50 und 100 kWh/(m².a) zeigen (Bild 3
/15/), dass diese Objekte im Vergleich zu Gebäuden, die der EnEV –
Referenz entsprechen, kaum Mehrkosten verursachen. Inwiefern es sich
dabei um „Leuchtturmprojekte“ handelte, kann nicht beurteilt werden.
Verträge mit Handschlag. Hohe treuhändische Planungsmoral und ingeni-
eurtechnische Akribie - dort, wo es notwendig war. Und es gab (und gibt)
letztendlich für die Ausführung, Bauleitung und Abnahme die VOB…
Noch Fragen?!
Und noch eine Anmerkung. Nicht in allen längst zertifi zierten Bio –
Nahrungsmitteln sind auch ökologisch und gesundheitlich empfehlens-
werte Grundstoffe enthalten…
Und noch eine Ergänzung. Solange der TGA – Fachplaner nicht für
das energetische Gesamtkonzept in der Frühphase des Entwerfens als
Hauptbeauftragter (und –bezahlter nach HOAI) herangezogen wird,
werden Chancen zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz verge-
ben und Fehlleistungen schöngeredet (und zertifi ziert).
2.3. Stehen Energieeffi zienz und Wirtschaftlichkeit
im Widerspruch?
Die Aussagen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Bauens nach
verschärften Anforderungen der Verordnungen bzw. freiwilligen Ver-
pfl ichtungen umfassen die volle Bandbreite von „Rechnet sich nie…“
bis „Rechnet sich sofort…“. Mit einiger Sicherheit liegt die Wahrheit
(wie immer bei konträren Auffassungen) wohl in der Mitte.
Nach Angabe des BMVS wurde den Analysen zum Anforderungs-
niveau der EnEV 2009 ein Amortisationszeitraum von 15 bis 20 Jahre
zu Grunde gelegt.
Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(BSI /13/) geht infolge der EnEV 2009 für Wohnneubauten von einer
Erhöhung der Baukosten von mindestens 5% gegenüber den Anforde-
rungen der EnEV 2007 aus. Nach Markterhebungen sind diese ca. 5%
auch die Mehrkosten der früheren KfW 60/40 – Förderhäuser gegen-
über den Standardvorgaben. Passivhäuser werden gegenwärtig mit ca.
14%, Plusenergiehäuser mit ca. 20% höheren Preisen angeboten. Es
bleibt offen, ob die zuletzt angegebenen Zuschläge einen Extrapro-
3 0 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Ganz abgesehen davon, dass eine RLT – Anlage weitere Funktionen
erfüllt, müssen technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit sowie
Nutzen eines Sonnenschutzes (bestehend aus Sonnenschutzglas
mit einem g – Wert nach EN 410 um 0,30 und äußerer Verschat-
tung) bei einem größeren Fensterfl ächenanteil als im Referenzfall
bezweifelt werden. Selbstverständlich spielt auch die (zunehmende)
Technisierung des Gebäudes eine Rolle. Hier kann nur eine aktive
Raumkühlung die thermische Behaglichkeit nach DIN EN ISO 7730
und DIN EN 15251 sichern. Übrigens betragen die Kosten für Ther-
mische aktive Bauteilsysteme einschließlich der Anschlussverrohrung
nur ca. 35€ /(m²NGF).
Zur Wirtschaftlichkeit gehört auch der Wiederverkaufswert einer
Immobilie (Wertstabilität als ökonomisches Kriterium). Diesen Wert
strukturiert bestimmen und beeinfl ussen zu können – darin liegt wohl
der eigentliche Wert der künftigen Gebäudezertifi zierung. Ob sich ein
zertifi ziertes Gebäude dann besser verkaufen oder vermieten lässt, ist
eine andere Frage. Die Wichtungsfaktoren der Einzelkriterien werden
ebenso eine Rolle spielen wie die Kaufkraft des Interessenten.
Im Zusammenhang mit dem Bewerten der Nachhaltigkeit eines
neu zu errichtenden Bürogebäudes geben LÜTZKENDORF /10/ und
DGNB folgende Anteile der Beurteilungskriterien an, die auch die
TGA – Fachplanung beeinfl ussen:
ökologische Qualität (14 Kriterien) 22,5%
ökonomische Qualität (2 Kriterien) 22,5%
soziale und funktionale Qualität (14 Kriterien) 22,5%
technische Qualität (8 Kriterien) 22,5%
Prozessqualität (14 Kriterien) 10,0%
Standortqualität (8 Kriterien) separate
Bewertung
Interessant ist bei Nichtwohngebäuden die Frage, inwiefern ein im
Vergleich zur EnEV 2007/2009 erhöhter sommerlicher Wärmeschutz
wirtschaftlicher ist als typische TGA – Lösungen wie z.B. die ak-
tive Nachtlüftung über RLT – Anlagen. Hierzu gibt LAWRENZ /16/
an, dass die komplette Ausstattung des EnEV - Referenzgebäudes
mit Sonnenschutzglas zu Mehrinvestitionen von lediglich 0,6% der
üblichen Bauwerkskosten für ein Bürogebäude mittleren Standards
(+7 €/m²NGF) führt. Leider erfolgt keine Betrachtung der Häufi gkeits-
verteilung der sommerlichen Raumtemperaturen für beide Fälle. Die
einfache Abluftanlage als Mindestausstattung für die wirkungsvolle
nächtliche Lüftung würde nach LAWRENZ selbst bei anteiliger Kosten-
berücksichtigung mit 1,45% bereits mehr als die doppelten Mehrinve-
stitionen (+16 €/m²NGF) verursachen.
Komplette Zu- und Abluftsysteme, unterstützt durch Ventilatorkon-
vektoren oder eine Deckenkühlung, führen zu Mehrkosten von 4,7 bis
5,6% (+50 bis 60 €/m²NGF).
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1.500
1.000
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Bild 3: Baukosten der im Förderprogramm EnOB – EnBau errichteten Nichtwohn-gebäude im Vergleich zum Baukostenindex BKI (Kostengruppen 300 und 400)
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 3 1
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Bild 4 zeigt die Umweltbelastung der verschiedenen Rohre in Eco
- Indicator Punkten (EIP99/Niederlande). Bewertet man die Versor-
gungsrohre mit der UBP97 Methode (Schweizer Methode, Umwelt-
belastungspunkte), ergeben sich prinzipiell die gleichen Aussagen.
Die PEX – Rohre schneiden am Besten ab und sind auch unter dem
Aspekt der Ökobilanz für Thermisch aktive Bauteile sehr geeignet.
Auch Mehrschichtverbundrohre sind gegenüber den meisten metal-
lischen Rohrwerkstoffen im Vorteil.
Diesen Kriterien wirken sich sowohl auf die Uponor System- und
Produktpalette als auch auf die Gebäude aus, die damit ausgestattet
werden. Hinsichtlich der Uponor System- und Produktpalette
sind im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des BMVBS für
Büro- und Verwaltungsgebäude folgende Kriterien von Bedeutung:
ökologische Qualität (z.B. Rohrwerkstoffe PEX und MLCP,
Wärmedämmung, Kunststoffe bei Montageplatten und Verteiler/
Sammler sowie metallische Werkstoffe, etc.)
Ressourceninanspruchnahme und Schadstoffbelastung bei der
Fertigung
Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Energien
über den gesamten Lebenszyklus.
Nachfolgende Darstellungen aus Untersuchungen eines Systemher-
stellers zur Ökobilanz der Rohrproduktion und -anwendung beziehen
sich auf die Rohrwerkstoffe PEX (Kunststoff), Mehrschichtverbundrohr
(PE – Al – PE), Kupfer, verzinkter Stahl und Edelstahl. Die Rohre mit
einem Innendurchmesser von 20mm sollen dabei eine Lebensdauer von
mindestens 50 Jahren erreichen.
Es wird der Lebenszyklus von der Gewinnung der Rohstoffe über die
Rohrproduktion bis zum Entsorgen des Materials berücksichtigt. Nicht
berücksichtigt werden Montage, Montagematerial, Fittings und Hilfs-
stoffe sowie Nutzung und Ausbau der Rohre.
PEX- Rohre sind zu 100% Neuware und werden in einer Kehrichtver-
brennungsanlage (KVA) entsorgt. Das Aluminium des Mehrschichtver-
bundrohres wird zu 97% nach der Trennung vom Kunststoff wiederver-
wendet. Während der Produktion des Rohres beträgt der Schrottanteil
des Aluminiums 25%.
Beim Kupferrohr wird von 50% Schrottanteil, bei Edelstahl von 87%
und bei C-Stählen von 40% Schrott ausgegangen. Metallrohre können
zu 100% recycelt werden und führen damit zu keiner Umweltbelastung.
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0.7
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2.4. Förderkriterien von heute als künftige gesetzliche Vorgaben
Die derzeitigen Förderkriterien der KfW (KfW Effi zienzhaus 55 im
Neubau; KfW 85 in der Sanierung) und des BAFA (Basis-, Bonus- und
Innovationsförderung) können als wegweisend für künftige verord-
nungsseitige Vorgaben betrachtet werden. Entscheidend ist jedoch der
Zeitpunkt der Einführung neuer Verschärfungen. Sicher ist es zunächst
richtig, Anreize zum Energiesparen zu schaffen. Schwieriger zu beant-
Bild 4: Ökobilanz verschiedener Rohr-werkstoffe
3 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
3. Künftige Wohngebäude mit Flächenheizungen
3.1. Neubau - Road Map 2020 zum Passivhaus
Hallo, eigentlich bin ich mir fast sicher, dass es keine sinnvolle
Lösung für eine Katzenklappe im Niedrigstenergiehaus /
Passivhaus gibt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen wie man
so eine Klappe erstens winddicht und zweitens gut isoliert
bekommt und dann die Katzen trotzdem noch durchgehen.
Grüße, Fen
Hallo, wenn schon Tunnel dann würde ich vorschlagen 2
Licht- und lasergesteuerte Klappen zu installieren mit einer
Schleuse. In der Kammer muss sich die Katze 10 min aufhalten
und wird mittels Lüftungsanlage mit warmer Abluft aufgeheizt,
nicht das die von draußen kommende kalte Katze noch die
Energiebilanz verhagelt.
Uli R.
Realsatire aus dem internet Bauexpertenforum
Es gibt die patentierte Lösung einer Katzenklappe für das Passiv-
haus. Ob diese aber wirklich gebraucht wird?
Die EU – Gebäuderichtlinie enthält das Ziel, ab dem Jahr 2019 nur noch
neue Nullenergiehäuser zu errichten. Im Meseberger Programm heißt
es, auch hinsichtlich regenerativer Energien, wie folgt: „Die energetischen
Anforderungen an Gebäude werden in Stufen dem Stand der Technik
und der Energiepreisentwicklung angepasst. Ab dem Jahr 2020 soll die
Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von
fossilen Energieträgern sein.“ Ziel der EnEV 2020 Road Map ist es, neu zu
errichtende Wohngebäude möglichst als Passivhäuser zu bauen.
worten ist die Frage der Wirtschaftlichkeit verschärfter Anforderungen
unter dem Aspekt der künftigen Energiepreisveränderungen.
Der Wohnungsbau ist seit einiger Zeit rückläufig und die Baupro-
gnosen versprechen kaum Besserung. 2009 werden erstmals in der
Nachkriegsgeschichte weniger als 150.000 Wohnungen in Ein- und
Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern neu gebaut. Würde
die Wohnungsbautätigkeit nur um 50.000 Wohnungen gesteigert,
würden über 150.000 neue Arbeitsplätze geschaffen (Bild 5).
Der Bedarf an neuen, qualitativ hochwertigen Wohnbauten wird steigen
/17/. Nur mit Subventionen und Fördermitteln, auch als Anschubfi nan-
zierung, ist das Problem nicht zu lösen.
Das derzeit hohe, unkalkulierbare Zinsrisiko wirkt keineswegs förder-
lich. Es muss preiswerter gebaut werden. Ob das dabei vorgegebene
Tempo neuer Verordnungen dabei hilfreich ist, muss bezweifelt werden.
Bild 5: Wohnungsbedarf in Deutschland bis zum Jahr 2025 bei einer durchschnittlichen Zuwanderung von 100000 Personen /17/
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 3 3
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Tab. 2: Gebäudecharakteristik und Nutzerinteressen (VdZ /18/)
Luftheizung
Der hygienisch erforderlicher Luftvolumenstrom bestimmt das
Planen sowohl des Lüftungs- als auch des Heizungssystems.
Die geringe Heizleistung (max. zul. Transmissionsheizlast von
10 W/m² bei einem Luftwechsel von 0,5 h-1) ist für Räume in
exponierter Lage und Bäder unzureichend.
Die geringen Leistungsreserven und das schlechtes Wiederauf-
heizverhalten nach Heizunterbrechung (Problematik Luftwech-
sel, Zulufttemperatur, Luftleitungsabmessungen und Luftfüh-
rung) sind nachteilig.
Der Umluftbetrieb ist problematisch (Raumluftqualität;
Luftleitungsgröße).
Die Einzelraumtemperaturregelung über Nachheizregister ist
aufwändig.
Zu hohe und damit unbehagliche Raumtemperaturen im
Schlafzimmer können auch aufgrund der Luftführung eintreten.
Die trockene Raumluft bei sehr niedrigen Außentemperaturen,
die hohe Heizleistungen resp. hohe Luftvolumenströme
erfordert, wird beanstandet.
Die Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen in Kombination mit
Luftheizungen ist gering (Heizregister ca. 50°C führt zu JAZ
von ca. 2,8; bei Fußbodenheizung mit 30°C wird JAZ ca. 4,5).
Für den Kühlfall sind die Luftführung und –verteilung
problematisch.
Die Fehlertoleranz bei Planungs- und Nutzungsabweichungen
ist gering.
Der Aufwand durch das Integrieren wärmegedämmter
Luftleitungen ist groß.
Das System erfordert die aufwändige Schnittstellenkoordination
in Planung und Ausführung.
Für Gebäude, die sich hinsichtlich der Heizlast dem Passivhausniveau
nähern, werden jedoch auch Wand- und Deckenheizungen sowie Ther-
misch aktive Bauteilsysteme (Betonkernaktivierung) möglich.
Auch wenn damit ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Umwelt-
schutz erbracht werden könnte – höhere Investitionskosten, schlechter
werdende Möglichkeiten der Finanzierung und auch differenzierte
Nutzerinteressen werden dazu führen, dass etablierte Gebäude- und
TGA – Konzepte noch länger erhalten bleiben. Eine Veröffentlichung
der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft VdZ (Dres-
dener Studie 2003 /18/) strukturiert beispielsweise den Nutzertyp
und zeigt, woran sich Bauherren orientieren (Tab. 2). Zu berücksichti-
gen ist dabei auch, dass für Gebäude mit sehr niedrigem Heizenergie-
bedarf besondere Anweisungen zur Nutzung und Bedienung ausge-
sprochen werden (müssen) /25/.
Gebäudekategorie Primärenergiebedarf(in l für 150 m² NF)
Gebäude-empfi ndlichkeit
Nutzertyp
NEH 60 (EnEV) 1875 gering durchschnittlich interessiert, Erfüllung gesetz-licher Anforderungen
NEH 45 1650 gering durchschnittlich interessiert, will gesetzliche Anforderungen unterschreiten
NEH 30 1350 gering bei richtiger Hand-habung der Anlagentechnik
sehr interessiert, legt Wert auf individuelles Wohn-verhalten
Passivhaus 825 hoch sehr interessiert, akzeptiert Ein-schränkungen im individuellen Wohn-verhalten
Die Heizlast verringert sich mit einem höheren baulichen Wärmeschutz.
Damit stellt sich die Frage nach der Zukunft wassergeführter Heiz-
systeme. Passivhäuser werden für eine maximale Heizlastdichte von
10 W/m² konzipiert, so dass es zunächst wegen der obligatorischen
kontrollierten Wohnungslüftung naheliegend ist, Luftheizungen zu
planen. Folgende Argumente sprechen gegen diese Systemlösung
(/19/ und /20/):
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
je nach Raumgröße und –lage zwischen ca. 5 und 20 kWh/(m².a) lie-
gen kann. Folgenden Lösungen sind möglich (Bild 7), wobei gegen-
wärtig noch vorrangig die geeignete Anordnung des Verteilerschrankes
einschließlich optimaler Rohrdurchführung der Anschlussrohrleitungen
(nach vorn und hinten) bevorzugt wird:
Wärmedämmung der Rohrleitungen im Verteilerschrank (Rohrdämm-
hülsen oder –dämmschalen)
Verzicht auf lange Anschlussrohrleitungen im Verteiler/Sammler
(tiefere Anordnung des Verteiler/Sammlers)
Wärmedämmung der Anschlussrohrleitungen in der Fußbodenkon-
struktion
Verringerung der Wärmeabgabe durch Bauteile mit verringerter
Wärmeleitung
Fußbodenintegrierte Verteilungsrohrleitungen bei Verzicht auf einen
zentralen Anschluss der Heizkreise an einem Verteiler/Sammler.
Mit einer Wand- oder Deckenheizung kann beispielsweise die Spei-
chermasse des unbeheizten Fußbodens für solare Gewinne genutzt
werden, so dass ein Gegenargument gegen Fußbodenheizungen im
Passivhaus entkräftet wird.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung von Flächenheizungen
werden nachfolgende Zielstellungen benannt:
Fußbodenheizung im Niedrigstenergie- und Passivhaus
Vereinfachung der Systemlösungen (Bauteilanzahl, Montage,
Vorfertigung)
Beseitigung bisheriger Schwachstellen (Verteilerschrank in
Räumen geringer Heizlast)
Entwicklung noch regelfähiger dünnschichtiger Systeme
Integration hoch Wärme dämmender Baumaterialien (VIP
– Dämmstoffe)
Zunahme der Anwendung von Wand- und auch Deckenhei-
zungen
Anwendbarkeit von (vorgefertigten) Thermisch aktiven
Bauteilsystemen
Kombination von Flächenheizung und kontrollierter Wohnungs-
lüftung
Nutzung regenerativer Energien in Verbindung mit neuen
Speicherkonzepten.
Vereinfachte Systemlösungen und das Beseitigen bisheriger
Schwachstellen werden sich zunächst auf den Bereich des zentralen
Verteiler/Sammlers und dem Aufstellungsraum des Verteilerschrankes
beziehen.
Die bisherige Lösung (Bild 6) ist nicht selten unbefriedigend und
verursacht infolge der ungeregelten Wärmeübergabe einen unnötigen
primärenergetischen Aufwand, der im Rahmen eines Einfamilienhauses Bild 6: Hohe Raumtemperaturen und unnötig hoher Heizenergieverbrauch in Räumen mit Heizkreisanschlüssen und geringem Rohrabstand
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Zu den Montagevereinfachungen bei Fußbodenheizungen zählt
bereits heute das Uponor Klettsystem (Bild 8) mit folgenden
Merkmalen:
kein Durchstoßen der Abdeckfolie der Wärme- und Trittschall-
dämmung durch Rohrbefestigungen gemäß VOB/DIN 18380
einfaches Einhalten der DIN – gemäßen horizontalen und
vertikalen Rohrlage
unkomplizierte Korrektur der Rohrlage ohne Beschädigung
der Unterkonstruktion.
Übrigens hatten die Monteure beim Bau der im Bild 8 dargestell-
ten Anlagen zunächst einige Felder nicht belegt, weil die CAD –
Zeichnungen nur beispielhaft einige Heizkreise enthielt. Nach einer
Baustellenbegehung wurden die weiteren Heizkreise ohne Nach-
tackern, d.h. ohne Beschädigung des Unterbaus eingefügt.
Bild 8: Uponor Klett-system als vereinfachte Fußbodenheizung
Bild 7: Baukonstruktiv verringerte Wärmeabgabe von Fußbodenheizungen
trocken verlegte FBH mit Kunststoffkurzlamelle
nass verlegte FBH mit Rohren in Flüssig – Wärmedämmung
Heizkreis – Anschlussrohr in der Wärmedämmung
3 6 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
eine statisch begründete Rohrüberdeckung noch einen integrierten
Trittschallschutz wie eine Fußbodenheizung.
Baukonstruktiv betrachtet werden folgende Uponor Deckenheizungen
unterschieden:
Deckenheizung
Decken integriert
im Beton Uponor Contec ON
in Ziegeln Uponor Schmid MLCP
im Putz Uponor PEX 10 Ceiling
von der Decke entkoppelt
in die Tragkonstruktion Comfort Panel HL
eingelegt
mit der Tragkonstuktion Siccus SW C
fest verbunden
Deckenheizung im Niedrigstenergie- und Passivhaus
Deckenheizungen können im Niedrigstenergie- und Passivhaus meist
problemlos eingesetzt werden. Das Problem einer erhöhten Strahlungs-
asymmetrie in Fensternähe (Bild 9 nach RICHTER /21/) relativiert
sich durch den baulichen Wärmeschutz und die Empfehlung, Passiv-
haus geeigneter Fensterkonstruktionen mit einem Wärmedurchlass-
widerstand Uw = 0,6 W/(m².K) einzusetzen.
Die Regelgüte beider Systeme wird in der EnEV 2009 und den mit
geltenden Normen als gleichwertig abgebildet. Der Teilnutzungsgrad
der Deckenheizung, der Temperaturverteilung und Regelfähigkeit
widerspiegelt, entspricht nach DIN V 18599 dem Wert einer nass ver-
legten Fußbodenheizung (Tab. 3). Die Deckenheizung verlangt weder
Bild 9: Niedrigenergie-haus: Strahlungstem-peraturasymmetrie bei Deckenheizung (links) und Luftheizung (nach RICHTER /21/)
Tab. 3: DIN V 18599 – 5: Teilnutzungsgrade der Flächenheizungssysteme
Einfl ussgrößen Teilnutzungsgrade
η B
η L
η C
η B1
η B2
System Fußbodenheizung
- Nasssystem 1 0,93
- Trockensystem 1 0,96
- Trockensystem mit geringer Überdeckung 1 0,98
Wandheizung 0,96 0,93
Deckenheizung 0,93 0,93
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 3 7
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Tab. 4 gibt Richtwerte hinsichtlich der erreichbaren spezifi schen
Deckenheizleistungen an.
Tab. 4: Richtwerte für die Heiz- und Kühlleistungsdichte q in (W/m²) thermisch aktiver Decken (mittlere Heizwasserüber- bzw. –untertemperatur 8K, systemtypische Rohrabstände und Einbaubedingungen)
Bild 10: Uponor Decken- und Wandheizsystem für Nassputz mit sauerstoff-diffusionsdichten PEXa – Rohren 9,9 x 1,1mm
Bild 11: Uponor Decken-heizung in Kombination mit Ziegelbauweise(Schmid Ziegelsysteme GmbH)
Bild 12: Thermisch aktive Fertigteildecke mit dem System Uponor Contec ON
Bild 13: Uponor Siccus SW C als Deckenheizung
Bild 10 veranschaulicht die neue Uponor Wand- und Deckenheizung
im Nassputz mit geringer Konstruktionshöhe. Dabei werden sauer-
stoffdiffusionsdichte PEX – Rohre der Dimension 9,9mm x 1,1mm in
den Nassputz integriert.
Bild 11 zeigt die Kombination des Uponor MLCP Rohrsystems mit
Ziegeldecken. Die Rohre werden bereits im Rahmen der Vorfertigung
der Ziegeldecken in diese integriert, wobei zwischen oberfl ächennaher
oder deckenmittiger Lage unterschieden werden kann. Die Wirkweise
dieser thermisch aktiven Decke ist der einer Filigran- bzw. Fertigteil-
decke mit integrierten Kunststoffrohren ähnlich.
Bild 12 weist auf die Möglichkeit hin, konfektionierte Uponor
Rohrregister unterschiedlicher Bauart im Rahmen einer Vorfertigung
in Betonfertigteil- bzw. Filigrandecken zu integrieren.
Bild 13 zeigt mit Uponor Siccus SW C eine Deckenheizung, deren
Komponenten fest mit einer Tragkonstruktion verbunden werden. Die
Wärmeleitlamellen aus Aluminium enthalten ein PEXa – Rohr 14 x 2mm,
das in einem Abstand von 15cm bereits werksseitig eingearbeitet ist.
Die Rohre der Elemente werden mittels Pressfi ttingtechnik verbunden.
PEX 10Ceiling
ZiegeldeckeMLCP
Contec ON HL
Siccus SW C
Comfort Panel HL
Heizen 45 35 40 30 44
Kühlen 72 55 62 47 70
Wohngebäude Wohn- und Nichtwohn-gebäude
Nichtwohngebäude
3 8 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
muss auf die Eignung des Putzuntergrundes gerichtet werden. Stark
oder unterschiedlich saugende Untergründe sollten vorbehandelt
werden (z. B. mit Gips-Aufbrennsperre). Die Beton – Restfeuchte muss
unter 2,5% (CM - Messung) liegen. Bei neuartigen Untergründen sind
die Putzvorschriften der Herstellerfi rmen zu beachten.
Über labilem Untergrund ist eine Armierung einzubetten. Der Putz-
grund muss sauber, trocken und frei von losen Teilen sein. Filmbilden-
de Trennmittel sind unbedingt zu entfernen. Es ist eine Untergrund-
prüfung nach DIN 18350 durchführen.
Es sind die Normputzdicken zu beachten. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen der DIN 18550/ EN 13279-1. Das Aufheizen der Decke
soll in Analogie zur Verfahrensweise wie bei Fußboden- oder Wandhei-
zungen erfolgen.
Bild 14 verdeutlicht den Aufbau des Uponor Comfort Panel HL. Es
handelt sich dabei um eine Deckenplatte für den Heiz- und Kühlbe-
trieb, die in eine Tragkonstruktion eingelegt wird. Die Bestandteile
sind MDF – Hartfaserplatte, gepresste Graphitexpandatschicht, PEXc
Rohr 10 x 1,5 mm, gekantete Stahlblechplatte und weißes Flies als
Oberfl äche.
Die sehr hohen Leistungen werden durch das sehr wärmeleitfähige
Graphit im Platteninneren und geringe Rohrabstände erreicht. Die
Platten werden mittels Steckkupplungen untereinander verbunden.
Auch dieses System ist wie das zuvor beschriebene hervorragend für
die Modernisierung von Bestandsgebäuden geeignet.
Typische thermisch aktive Deckenkonstruktionen, Planungs- und
Montagehinweise sowie Checklisten zum Ausführen der Systeme sind
in TROGISCH/GÜNTHER /22/ enthalten.
Werden Rohrregister oder andere Komponenten eingeputzt, ist ein
durchgängig sicherer Verbund herzustellen. Besonderes Augenmerk
Bild 14: Uponor Comfort Panel HL - Heiz- und Kühlelemente für abgehängte Decken-konstruktionen
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 3 9
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Kühlbetrieb nicht durchbiegen. Oftmals halten die raumseitigen
Fliesbeschichtungen dieser Deckenplatten nicht ausreichend lange.
Werden Deckenheizungssysteme vorgefertigt, muss die Rohrlage im
Bauteil mit geringsten Toleranzen ausgeführt und in situ nachvollzo-
gen werden können. Das erleichtert später den Bauteilanschluss und
die Arbeiten des technischen Ausbaus.
Flächenheizung in Kombination mit der kontrollierten
Wohnungslüftung
Obwohl es bereits einige Lösungen zu hybriden Systemen gibt,
zeichnet sich nach wie vor ein großes Entwicklungspotenzial bei
der Kombination von Montageplatten für Flächenheizungen und
(integrierten) Luftleitungen ab.
Aus regelungstechnischer Sicht sollten beide Systeme getrennt
werden – der hygienisch erforderliche Luftvolumenstrom bestimmt
die Luftkanalabmessungen und die Bauart der thermisch aktiven
Bauteilsysteme die wärmetechnischen Leistungen (Bild 15).
Putzablösungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Heizen
und Kühlen stehen, können u. a. folgende Ursachen haben
(KNÄUPER /23/, SCHWEHR /24/):
Verputzen bei noch zu hoher Restfeuchte des Betons
Durchführen der Verputzarbeiten bei nasser, kalter Jahreszeit
kein „Verkrallen“ des Putzes auf glatten Oberfl ächen (Dies
kommt z.B. vor, wenn Filigrandecken statt zu spachteln,
geputzt werden sollen.)
ungeeignete oder falsch verarbeitete Haftanstriche
unsaubere Rohdeckenuntersicht mit Schmutz, Schalölen oder
sonstigen haftmindernden Stoffen
hoher Feuchteeintrag durch Estricharbeiten am Fußboden.
Bei vorgefertigten Deckenheiz- und -kühlelementen für abgehängte
Tragkonstruktionen sind statische Betrachtungen zu den Unter-
decken auf der Grundlage der DIN 18168 durchzuführen. Es ist darauf
zu achten, dass sich die Elemente durch den wechselnden Heiz- und
Bild 15: Bauteilintegrierte Luftkanäle mit großem Entwicklungspotenzial für Kombinationen mit Flächenheizungen
4 0 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Tab. 5: Geförderte Gebäudesanierung – Förderstufen der KfW im Programm Energieeffi zient Sanieren
Tab. 6: Faktoren zum Bewerten des hydraulischen Abgleichs (DIN V 18599)
Bild 16: „Am Bergmann“ Sangerhausen – Sanierung mit Uponor Siccus und Minitec (Betreuung Ingo Schnabelrauch, Uponor GmbH., AB Halle/S.)
3.2 Wohngebäudebestand – saniert auf Neubauniveau
Wird ein Gebäude komplett saniert, darf gemäß EnEV 2009 der
Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um max. 40% überschritten
werden. Alternativ ist es möglich, diese Anforderung mit Hilfe des U –
Wert – Verfahrens nach Tabellenwerten einzuhalten. Die Förderungen
der KfW im Rahmen des Programms Energieeffi zient sanieren sind nach
Zielwerten gestaffelt, die diesen Wert deutlich unterschreiten (Tab. 5).
Ein niedriger Primärenergiebedarf ermöglicht gleichzeitig das Anwen-
den der Fußboden-, Wand- und Deckenheizung (Bild 16 und 17).
Niedrige Vorlauftemperaturen sind die Voraussetzung für den
energieeffi zienten Betrieb von Wärmepumpen, die im Gebäudebe-
stand zunehmend eingesetzt werden /27/.
Jüngst vorgelegte Studien zum hydraulischen Abgleich in Heizungs-
anlagen weisen erneut ca. 80% der Anlagen als nicht abgeglichen
aus. DIN V 18599 Tab. 5A (Tab. 6) beziffert dazu die Faktoren für
den hydraulischen Abgleich. Ist die Anlage nicht abgeglichen worden,
wird der Mangel einer unzureichender Heizleistungen meist durch
eine veränderte Betriebsführung kompensiert. Das Anheben der
Energieeffi zient Sanieren
Bezugsgröße: EnEV 2007
Bezugsgröße: EnEV 2009
Zinssatz Tilgungs-zuschuss
Einzelmaßnahmen 2,47 % eff. -
KfW-Effi zienzhaus 100 KfW-Effi zienzhaus 130 1,41 % eff. 5 %
KfW-Effi zienzhaus 115 1,41 % eff. 7,5 %
KfW-Effi zienzhaus 100 KfW-Effi zienzhaus 100 1,41 % eff. 12,5 %
KfW-Effi zienzhaus 85 1,41 % eff. 15 %
Einfl ussgrößenhydr
Kein hydraulischer Abgleich 1,03
Durchgeführter hydraulischer Abgleich mit Herstellererklärung über den Abgleich und in Übereinstimmung mit EN 14336- mehr als acht Heizkörper / Heizfl ächen je automatischer Differenzdruckregelung oder ausschließlich statisch abgeglichener Systeme
1,01
Durchgeführter hydraulischer Abgleich mit Herstellererklärung über den Abgleich und in Übereinstimmung mit EN 14336- maximal acht Heizkörper / Heizfl ächen je automatischer Differenzdruckregelung
1,0
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 4 1
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Tab. 7: Bewertung der Regelgüte der Wärmeübergabe nach DIN V 18599
Bild 17: Schloß Burgk mit Fußboden- und Wandheizung Uponor Siccus (Betreuung Dieter Preuß, Uponor GmbH., AB Erfurt)
Bild 18: Uponor DEM Einzelraumtemperaturregelung – elektronische Regelung mit Optimierung und Autoabgleich
Fahrkurve kann in Mehrfamilienhäusern den Heizenergieverbrauch bis
zu 25% erhöhen, was frühere Untersuchungen an der TU Berlin (HRI)
ergaben.
Die neue Einzelraumtemperaturregelung Uponor DEM (Bild 18) verfügt
über einen Autoabgleich, der das genannte Problem vermeiden lässt. Es
handelt sich um eine elektronische Regelung mit Optimierungsfunkti-
on, deren regelungstechnische Güte in der DIN V 18599 Tab. 6 und 7
gegenüber den bisher üblichen P – Reglern ebenfalls als positiv bewertet
wird (Tab. 7).
Das Energieeinsparpotenzial im Vergleich zu einer optimal einregulierten
Fußbodenheizung in einem Einfamilienhaus nach EnEV – Standard liegt
bei ca. 7%. Im Vergleich zum häufi gen Praxisfall einer nicht abgegli-
chenen Anlage wird die Einsparung natürlich deutlich größer. Jedoch
widersprechen hydraulisch nicht abgeglichene Anlagen den Anerkannten
Regeln der Technik, deren Einhalten der Handwerker in diesem Fall durch
eine Unternehmererklärung zu bestätigen hat.
Die KfW fördert die Uponor DEM – Regelung im Rahmen des Programms
Nr. 431 mit 25% der Material- und Installationskosten.
Einfl ussgrößen Nutzungsgrade
η L
η C
η B
Raumtemperatur-regelung
ungeregelt, mit zentraler Vorlauftemperaturregelung
0,80
Führungsraum 0,88
P-Regler (2K) 0,93
P-Regler (1K) 0,95
PI-Regler 0,97
PI-Regler (mit Optimierungsfunktion, z.B. Präsenzführung, adaptiver Regler)
0,99
4 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Indoor environment
Building
Space
Spacecleaning
Interiordesign
Work-station design
Indoor air
VOC
Particles
Microbes
Odours
Airtemperature
Ventilation
Airmovement
Air handlingequipment
Reverberationtime
Frequencydistribution
STI-index*
*STI = speech transmission index
Luminance
Glare
Daylight
Reflections
Spectrum
Soundinsulation
Surfacetemperature
Distribution
Moisture
Thermal environ-
ment
Soundlevel
SpeechIntelligi-
bilityQuality QuantityCleanliness
Indoor air quality and climate Acoustics Lighting
lung so energieeffi zient wie möglich zu realisieren. Das Raumklima ist
außerdem ein wichtiges Bewertungskriterium in den Gebäudezertifi zie-
rungen (Tab. 8 und Bild 19 nach WARGOCKI/SEPPÄNEN /28/).
Thermisch aktive Bauteilsysteme sind längst nicht mehr nur auf die
Lösung der Betonkernaktivierung in Betondecken begrenzt. Bild 20 und
21 zeigen die Integration von Rohrregistern in Betonwänden sowie die
variable Rohrlage.
3.3. Nichtwohnungsbau – energieeffi zienteres Heizen und Kühlen
von Büro- und Verwaltungsgebäuden
Thermisch aktive Bauteilsysteme (TABS)
Neue, sehr interessante Untersuchungen zur Steigerung der geistigen
und körperlichen Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit der Investitionen
auch in TGA – Systeme zeigen, dass ein Verbot der mechanischen Raum-
kühlung kontraproduktiv wäre. Die Aufgabe muss lauten, die Raumküh-
Tab. 8: Parameter der Indoor Environmental Quality (IEQ) /28/
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 4 3
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Umfangreiche Arbeiten wie von SCHMIDT /29/ über OLESEN /30/
bis SCHALK/OSCHATZ/FELSMANN/GÜNTHER /31/ widmen sich der
energetischen Bewertung der Thermisch aktiven Bauteilsysteme.
Im Zusammenhang mit der Methodik der DIN V 18599 beeinfl usst der
Gesamtnutzungsgrad ηh,ce
als Reziprokwert der Aufwandszahl eP den
zusätzlichen Verlust der Wärmeabgabe eines Heizsystems wie folgt:
Qh,ce
= (1/ηh,ce
– 1) . Qh,b
(1)
mit
Qh,ce
zusätzlicher Verlust der Wärmeübergabe (im Monat) (kWh)
ηh,ce
Gesamtnutzungsgrad für die Wärmeübergabe im Raum (-)
Qh,b
Nutzwärmebedarf (im Monat) (kWh)
ηh,ce
= 1/(4 – (ηL+ η
C + η
B) (2)
mit
ηL Teilnutzungsgrad für vertikales Lufttemperaturprofi l (-)
ηB Teilnutzungsgrad für Raumtemperaturregelung (-)
ηC Teilnutzungsgrad für spezifi sche Verluste der Außenbauteile (-)
In der neuen DIN V 18599 – 100 wird dazu nun der Gesamtnutzungs-
grad für Heizungsanlagen mit bauteilintegrierten Heizfl ächen (TABS)
angegeben (Tab. 9). Diese Werte sind auf der Grundlage thermischer
Computersimulationen festgelegt worden.
Bild 19: Arbeitswert, Produktivitätssteigerung und daraus abgeleitetes Investitions-volumen (Selbstnutzer- und Leasing – Büros (rechts))
Bild 20: Messe Augsburg mit thermisch aktiven Bertonfertigteilwänden (Betreuung Hannes Klaves, Uponor GmbH., AB München)
Bild 21: AURON Green Building mit Uponor Contec und Contec ON (Betreuung Friedrich Hamm, Uponor GmbH., AB München)
Tab. 9: Thermisch aktive Bauteilsysteme – Gesamtnutzungsgrad nach DIN V 18599 - 100
Einfl ussgrößen η h, ce
Regelung konstante Vorlauftemperatur 0,70
zentral geregelte Vorlauftemperatur 0,73
4 4 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Die Aufwandszahlen für das Kühlen mit oberfl ächennahen Fußboden-
und Deckensystemen (Kapillarrohrmatten) sind im Vergleich zur mit-
tigen Anordnung von Rohrregistern in der Betondecke günstiger (Bild
22). Das System Uponor Contec ON HL entspricht weitgehend dieser
Bewertung, ist aber unter Baustellenbedingungen weitaus montage-
freundlicher als die Kapillarrohrmattensysteme.
Wie die thermischen und CFD - Simulationen von GEISLER /32/ für
das Heizverhalten des oberfl ächennahen Systems Uponor Contec ON
HL am Beispiel von Hotelzimmern zeigen, werden gleich gute Ergeb-
nisse wie bei bisher bevorzugten Fan Coils erreicht (Bild 23).
Besonderen Einfl uss auf den energieeffi zienten Heiz- und Kühlbetrieb
nimmt die Regelgüte, die durch Forschung und Entwicklung wie von
TÖDTLI /33/ bis zu SIEMENS Desigo™ V4 /33/ deutlich gesteigert
werden kann. Damit kann eine wie bisher meist über ca. 3 Jahre vorzu-
nehmende manuelle Korrektur der Betriebsführung deutlich verkürzt
werden.
Die verbesserte, adaptive Betriebsführung korrigiert die Heiz- und
Kühlkurve in Abhängigkeit der Lasten, so dass Unsicherheiten in der
Berechnung und fehlerhafte fest eingestellte Fahrkurven ausgegli-
chen werden können (Bild 24). Es besteht auch die Möglichkeit einer
prädiktiven Regelung, die Lastprognosen für den kommenden Tag
berücksichtigt.
Verbesserte Gesamtnutzungsgrade ergeben sich für die TABS, wenn
zur Spitzenlastkompensation trägheitsarme Zusatzeinrichtungen
verwendet werden. Bild 25 zeigt diese Bewertung in Abhängigkeit der
Deckungsrate der TABS. Wird das TABS lediglich als Grundlastsystem
eingesetzt, so sind TABS und Zusatzsystem (z. B. Sekundärheizfl ächen
oder oberfl ächennahe TABS) jeweils entsprechend ihrer energetischen
Deckungsanteile zu bewerten. Zur Spitzenlastkompensation kann das
System Uponor Contec ON HL eingesetzt werden, das weiter entwi-
ckelt werden sollte, indem die Rohre vom Beton thermisch entkoppelt
werden, ohne das eine Wärmedämmung über die gesamte Fläche
montiert werden muss.
Folgendes Fazit kann außerdem aus den Untersuchungen
gezogen werden:
Der energetische Übergabeaufwand ist relativ stark vom
Nutzenergiebedarf abhängig und nimmt zu, je geringer der
Nutzwärme- bzw. Nutzkältebedarf ist.
Die außentemperaturabhängige Regelung der TABS wirkt sich
positiv gegenüber einer ungeregelten Anlage aus.
Oberfl ächennahe Rohrregister im Fußboden oder in der Decke
weisen vergleichsweise niedrigere Aufwandszahlen aus.
Die Ergebnisse werden verbessert, wenn Systeme hinzugenom-
men werden, die der Spitzenlastkompensation dienen.
Bei der Raumkühlung treten in Abhängigkeit verschiedener
Einfl ussgrößen stärkere Schwankungen der Aufwandszahlen
auf.
Es bedarf einer noch festzulegenden Bewertungsmethodik
(Grenz- oder Zielwertmethode), um Aufwandszahlen für die
Raumkühlung mit TABS festlegen zu können.
Bild 22: Aufwandszahlen zum Kühlen mit TABS und oberfl ächennahen Fußboden- und Decken-systemen /31/
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 4 5
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Bild 23: Thermische Simulation des Heiz- und Kühlverhaltens ober-fl ächennaher Systeme Uponor Contec ON HL am Beispiel eines Hotel-zimmers (GEISLER /32/)
Bild 24: Adaptive Korrektur der Heiz- und Kühlkurve (Prinzip SIEMENS /34/)
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Erdwärmesonden sind für den Free Cooling Betrieb am vorteil-
haftesten. Hinsichtlich der lieferbaren Kühlleistungsdichte kann meist
von 25 bis 50 W/m ausgegangen werden. Wenn jedoch die Erdreichre-
generation in Vorbereitung des Heizbetriebes zusätzlich durch das Ein-
tragen solarer Gewinne unterstützt wird, ist der Kühlbetrieb gefährdet
oder sogar unmöglich.
Energiepfähle und Bohrpfahl- bzw. Schlitzwände (Bild 26)
können als Wärmeübertrager genutzt werden, sofern das Gebäude
aus statischen Gründen im Lockergestein fi xiert werden muss.
Regenerative Energien und TABS
Geothermische Wärmepumpenanlagen können die Forderungen der
Gesetze und Verordnungen hinsichtlich des Einsatzes regenerativer
Energien in hervorragender Weise erfüllen, wenn hohe Jahresar-
beitszahlen für den Heizbetrieb sichergestellt werden. Aber auch die
Raumkühlung kann (fast) energiebilanzneutral gehalten werden, wenn
durch die Betriebsführung der Heizbetrieb verbessert wird.
Das Bewerten der Energieeffi zienz des Heiz- und Kühlbetriebes erfolgt
anhand der Leistungs- (COP bzw. EER) oder besser Jahresarbeitszahl
(SPI bzw. ESEER). Dabei sind in praxi Werte möglich, die die Vorgaben
für eine Wärmepumpen - Förderung des Marktanreizprogramms (MAP)
weit überschreiten (Tab. 9).
Bild 25: Aufwandszahl im Heizfall, Büro Ost und West gemittelt, in Abhängigkeit unter-schiedlicher Deckungs-raten der TABS
Tab. 10: Vorplanung von Bauteilen zur thermischen Nutzung des Untergrundes
Bild 26: Energiepfahl und Schlitzwand als geothermische Wärmeübertrager
Tab. 9: Jahresarbeitszahlen geothermischer Wärmepumpenanlagen SPI (JAZ)
Basisförderung (MAP)
Bonus- bzw. Innovations-förderung (MAP)
WP mit TABS
Heizbetrieb SPI (JAZ)
4,0 4,7 5,2
Vorlauftemp. 50°C 40°C 30°C
Heiz- und Kühlbetrieb kombiniert
SPI = 5,5ESEER = 4,5(Free Cooling 6,0)
Energiepfahl
1. Baukonstruktion Leistung (Kühlen) Bemerkung
Ø 30…50cm 25…50 W/m bzw. 50…100 kWh/(m.a)
Zunahme 50% bei Grundwasser-driftgeschwindigkeit 0,5…1 m/Tag (keine Speicherung)Ø > 50cm 35 W/m²
2. Kosten ca. 300…500€ je kW Entzugsleistung; ca. 30€/m Mehrkosten durch Verrohrung
Verrohrungskosten werden meist als Zusatzkosten zu den „Statik-pfählen“ angegeben
Schlitzwand
1. Baukonstruktion Leistung (Kühlen) Bemerkung
(Rohrabstand 30cm) 30 W/m² Grundwasserdrift von geringerer Bedeutung (vertikales Bauteil)
2. Kosten ca. 20€/m² für die Verrohrung Ortbetonwand ca. 250…400€/m²
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 4 7
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
HEIZEN
KÜHLENKKKKKK
HHHHHH
HHHHHH
IIIIII
EEEEEE
EEEEEE20.000
15.000
10.000
5.000
Janu
ar
Febr
uar
März April
Mai
Juni
Juli
Augus
t
Sept
embe
r
Oktobe
r
Novem
ber
Dezem
ber
0
Hei
z- b
zw. K
ühla
rbei
t (k
Wh
/ M
onat
)
-5.000
-10.000
35
30
25
20
10 Sole
tem
pera
tur
(°C
)
15
5
-5
0
vorhandene Heiz- bzw. Kühlarbeit
Soletemperatur beim Austrittaus den Energiepfählen
erforderliche Heiz- bzw. Kühlarbeit
6.7 7.1
12.7
15.3
17.8
22.923.1
24 24.6
20.7
18.6
8
Bild 27: Lastgänge eines Bürogebäudes und Soletemperatur für eine Energiepfahlanlage (ADAM /35/)
Wird die geothermische Wärmepumpenanlage sowohl für die Raum-
heizung als auch für die –kühlung eingesetzt, sind die monatlichen
Last- bzw. die Leistungsgänge objektbezogen zu bestimmen.
Simulationen geben dann Aufschluss, welche Vorlauftemperaturen
im Free Cooling Betrieb der Sonden zur Verfügung stehen. Bild 27
zeigt dazu beispielhaft, dass unter Berücksichtigung der Heiz- und
Kühlarbeit die Soletemperatur einer Erdsonde bereits im Juni mit
22,9°C einen Wert erreicht, der für die Raumkühlung zu hoch ist.
Zwangsläufi g müsste maschinell gekühlt werden, was die Energieef-
fi zienz verschlechtert.
Die Kooperation zwischen den Firmen Uponor und Stiebel – Eltron
wird dazu beitragen, neue interessante Anwendungen für Wärme-
pumpenanlagen mittlerer und großer Leistung zu realisieren.
Meist handelt es sich um Energiepfahlfelder mit einer Pfahltiefe
zwischen 8m und 40m und einem Pfahlabstand von 10m, deren Leis-
tung mittels FEM Computersimulation (z.B. Earth Energy Designer
EED) vorausbestimmt und mit dem Thermal Response Test in situ
während der Bauphase präzisiert wird. Die Leistungen sind standort-
abhängig, wobei nicht nur der geothermische Untergrund (Boden-
profi l) eine Rolle spielt, sondern auch die geographische Lage.
Schlitzwände haben wie Gründungs- oder Verbaupfähle die Aufgabe,
das Gebäude sicher im Untergrund zu gründen. Besonders ist zu
berücksichtigen, dass die thermische Nutzung des Untergrundes
ohne Einfl uss auf die Gebäudestatik sein muss.
Für die Vorplanung von Energiepfählen und Schlitzwänden können
die in Tab. 10 angegebenen Richtwerte herangezogen werden.
4 8 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
4.1. Neu zu errichtende Wohngebäude
Die Wärmedämmung von Flächenheizungen in Decken und Wänden
zwischen Räumen gleicher Nutzung resp. (annähernd) gleicher Raum-
temperaturen ist durch die DIN EN 1264 geregelt und unterliegt
nicht den Anforderungen der EnEV 2009.
Die Vorgaben der EnEV 2009 zum baulichen Wärmeschutz von
Gebäuden richten sich allgemein auf das Begrenzen der Transmissi-
onswärmeverlustes der Hüllfläche, so dass davon auch Bauteile mit
Flächenheizungen betroffen sind, die gegen Außenluft, Erdreich und
Räume mit deutlich niedrigeren Raumtemperaturen angrenzen. Die
EnEV 2009 enthält keine verschärften Anforderungen an die Wärme-
dämmung, wenn Flächenheizungen eingebaut werden sollen.
Die EnEV 2009 gibt für die genannten Anwendungen innerhalb der
Referenz – Wohn- und Nichtwohngebäude einen Wärmedurchgangs-
koeffizienten U = 0,35 W/(m².K) an. Von diesem Wert kann abge-
wichen werden, sofern die durch die Kenngrößen H´T bzw. Ū jeweils
abgebildeten Nebenanforderungen eingehalten werden.
Im Zusammenhang mit geförderten Effizienzhäusern einschließlich
der Passivhäuser kann die formelle Bilanzierung zu Unterschrei-
Bild 28: Sportbodenheizung mit integrierten Anschlussrohrleitungen (links) und baukonstruktiver Vorschlag für Schwingbodenheizungen mit niedriger Vorlauftemperatur
Bei Sportbodenheizungen beinhalten baulicher Vereinfachungen das
Integrieren der Anschlussrohrleitungen in der Fußbodenkonstruktion.
Die Vorlauftemperatur kann bei beheizten Schwingbodenkonstruk-
tionen verringert werden, indem Mehrschichtverbundrohre oberfl ä-
chennah in den Sportboden montiert werden und der Hohlraum mit
einblasbaren Wärmedämmstoffen vollständig ausgefüllt wird (Bild 28).
4. Wärmedämmung von Bauteilen mit Flächenheizungen
nach EnEV 2009
Ich fahre in den Urlaub und nehme mit:
Buch – Stock – Schirm - …,
das Transmissionswärmetransferkoeffi ziententabellenbuch,…
Mit diesem Begriff aus der DIN V 18599 war
das alte Kinderspiel immer zu gewinnen.
Tab. 11: Bewertung des Wärmeschutzes von Erdreich angrenzenden Fußbodenheizungen in der DIN V 18599
Einfl ussgrößen Teilnutzungsgrade
η L
η C
η B
4 m 6 m 8 m 10 m
Fußboden-heizung
FBH ohne Dämmung 1,00 0,99 0,97 0,96 0,86a
FBH bauteilintegriert mit Mindestdämmung nach DIN 4108-2
1,00 0,99 0,97 0,96 0,90a
FBH bauteilintegriert mit Mindestdämmung nach DIN EN 1264
1,00 0,99 0,97 0,96 0,95
FBH thermisch entkoppelt 1,00 0,99 0,97 0,96 1
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 4 9
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
tor zu multiplizieren ist, um die geringere Temperaturdifferenz zum
Erdreich gegenüber der Außenluft zu berücksichtigen.
Besonders für Industriehallen wird dringend empfohlen, die Bauvor-
haben bezogene Wärmedämmmaßnahme auf der Grundlage von DIN
EN 13370 und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen.
Immerhin ist es ein Fortschritt, dass der eingangs zitierte Begriff
eines Transmissionswärmetransferkoeffizienten(!) gestrichen wurde.
4.3. Gebäudebestand
Werden Gebäude oder Bauteile geändert, ausgebaut oder erwei-
tert, reichen die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffi zienten
der EnEV 2009 von U = 0,28 W/(m².k) (Außenwand, an Außenluft
angrenzende Decken wie z.B. über Durchfahrten) über 0,30 W/(m².K)
(Erneuern des Fußbodens) bis zu 0,50 W/(m².K) (Erneuern der
Decke). Diese Werte gelten auch für Bauteile, die Rohre im Sinne
einer Flächenheizung enthalten. Bild 29 und 30 zeigen unter-
schiedlich ausgeführte Fußbodenheizungen einschließlich der Wärme-
dämmung.
tungen dieses Wertes bis auf U = 0,15 W/(m².K) führen, dessen Errei-
chen jedoch kaum zu einer relevanten Energieeinsparung führt. Des-
halb werden momentan Diskussionen geführt, inwiefern im Rahmen
einer EnEV 2012 erhöhte Wärmedämmanforderungen einen Beitrag
zur wirtschaftlichen Energieeinsparung leisten können. Im Rahmen
von Überlegungen zum Referenzgebäude nach EnEV 2012 wird die
Anforderung an den genannten Wärmedurchgangskoeffi zienten U
nicht verschärft. Auch innerhalb der DIN V 18599 einschließlich der
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt wird aus-
gewiesen (Tab. 11), dass das Bauteil damit als thermisch entkoppelt
gilt und ein vollkommen ausreichender Wärmeschutz gewährleistet ist.
4.2. Neu zu errichtende Nichtwohngebäude
Die für Wohngebäude aufgezeigte Vorgehensweise gilt sinngemäß
auch für Nichtwohngebäude. Leider wird innerhalb der EnEV 2009
nicht zwischen den sehr unterschiedlichen Randbedingungen sowohl
der Gebäudegeometrie als auch der Nutzung von Nichtwohngebäu-
den differenziert.
Hinzu kommen verwirrende Begriffe in Tabellen wie z.B. die der opa-
ken Bauteile mit einem zunächst einheitlichen Zahlenwert (Ū = 0,35
W/(m².K), der für Sohlplatten dann jedoch mit einem Korrekturfak-
Bild 30: Uponor Siccus auf einer Wärme dämmenden Schüttung, die zwischen Holzbalken eingebettet ist
Bild 29: Dünnschichtige beheizte Fußbodenkonstruktion mit Knauf EPS DEO 30, Schrenzlage und Uponor Minitec
5 0 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
einer Wärmedämmmaßnahme erfolgen, wenn sich diese Investition
durch Einsparungen nicht in angemessener Frist resp. der Nutzungs-
dauer erwirtschaftet. Diese Regelung kann auch wirksam werden,
wenn ein unangemessener Aufwand oder eine unbillige Härte
eintreten.
Die Formulierung des Erwirtschaftens einer Maßnahme innerhalb
der üblichen Nutzungsdauer eines Gebäudes lässt keinen klaren
Amortisationszeitraum erkennen. Natürlich lassen die Kriterien einige
Interpretationsspielräume zu, was sich schon an Richtwerten zur
Nutzungsdauer von Bauteilen und TGA – Komponenten zeigen lässt
(Tab. 12). Deshalb muss es eine Einzelfall – Prüfung und - Entschei-
dung geben, die das kompetente Bearbeiten des Befreiungsantrages
erfordert.
Lässt die Konstruktionshöhe den beschriebenen Aufbau nicht zu,
können Ausnahmeregelungen getroffen werden, die in der EnEV
2009 Anlage 3 wie folgt formuliert werden:
Werden Maßnahmen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im
Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt,
so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten
Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(m . K)
eingebaut wird.
Nach wie vor kann in Übereinstimmung mit EnEG §5 und EnEV 2009
§24 Ausnahmen und §25 Befreiungen auf Antrag eine Befreiung von
Tab. 12: Nutzungsdauer von Baukonstruktionen und TGA – Komponenten Tab. 13: Wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden nach KLEIBER /36/
Bauteil / Bauteilschicht Lebenserwartung von – bis [a]
mittlere Lebenserwartung [a]
36 Heizungsanlagen
Brennstoffbehälter 15 – 30 20
Brenner mit Gebläse 10 – 20 12
Zentrale Wassererwärmer, Heizkessel 15 – 25 20
Erdwärmetauscher 50 – 80 60
Pumpen, Motoren, Wärmepumpen 10 – 15 12
Heizleitungen 30 – 50 40
Heizfl ächen und Amaturen 30 – 30 25
Mess-, Steuer-, Regelanlagen 10 – 15 12
37 Raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Geräte 10 – 20 15
Raumlufttechnische Kälteanlagen 10 – 25 15
Wärmerückgewinnungsanlagen 15 – 25 20
Filteranlagen, allgemein 12 – 20 15
Mess-, Steuer-, Regelanlagen 10 – 20 15
Luftleitungen 30 – 40 35
Einfamilienhäuser (entsprechend ihrer Qualität) Einfamilienhaus auch mit Einliegerwohnung Zwei- und Dreifamilienhaus Reihenhaus (bei leichter Bauweise kürzer)
60 – 100 Jahre
Fertighaus in Massivbauweise 60 – 80 Jahre
Fertighaus in Fachwerk- und Tafelbauweise 60 – 70 Jahre
Siedlungshaus 50 – 60 Jahre
Holzhaus Schlichthaus (massiv)
50 – 60 Jahre
Mietwohngebäude (freifi nanziert) (sozialer Wohnungsbau)
60 – 80 Jahre50 – 70 Jahre
Gemischt genutzte Häuser mit einem gewerblichen Mietertragsanteil bis 80 %
50 – 70 Jahre
Verwaltungs- und Bürogebäude Schulen, Kindergärten
50 – 80 Jahre
Gewerbe- und Industriegebäude bei fl exibler und zukunftsgerechter Ausführung
40 – 60 Jahre
Tankstellen 10 – 20 Jahre
Einkaufszentrum / SB-Märkte 30 – 50 Jahre
Hotels / Sanatorien / KIiniken 40 – 60 Jahre
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 5 1
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
Glasfasern
PU – Schaum PS – Schaum
Fällungs- kieselsäure
pyrogene Kieselsäure
pgas
in mbar
λ in
10
-3 .
W/(
m.K
)
0
10
20
30
40
Pext
= 1 bar
70 – 40 μm70 – 40 μm1 – 0.3 μm1 – 0.3 μm
T = 20 °C
0.001 0.01 0.1 1 10 100 0.001
5. Zusammenfassung
Es werden höchstens 5000 Fahrzeuge gebaut werden.
Denn es gibt nicht mehr Chauffeure, um sie zu steuern.
Gottlieb Daimler
Die Prognose, dass ab dem Jahr 2020 nur noch Passiv- und Plusener-
giehäuser ohne Flächenheizung und –kühlung sowohl im Neubau als
auch im Bestand gebaut, gekauft oder vermietet werden, ist so sicher
wie die Prognose Daimlers zur Autofertigung vor dem Jahr 1900.
Die Zielstellung des Planen und Errichtens energieeffi zienter Gebäude
vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ist klar formuliert. Ob das
innerhalb der Road Map verkündete und bereits angeschlagene Tempo
beim Novellieren der Verordnungen bis 2020 eingehalten wird, ist
stark von der Entwicklung der Wirtschaft und den Finanzierungsmög-
lichkeiten abhängig. Diese Entwicklung ist auch dafür entscheidend,
ob sich qualitativ hochwertige, zertifi zierte Gebäude überhaupt noch
verkaufen oder vermieten lassen.
Es muss deshalb nach preiswerteren Varianten sowohl des Bauens
neuer als auch des Sanierens alter Gebäude gesucht werden. In beiden
Fällen können modifi zierte thermisch aktive Bauteilsysteme eine
Rolle spielen. Dazu zählen TABS in Niedrigst- und Passivhäusern, im
sanierten Gebäudebestand die klassische Fußboden-, aber auch Wand-
und Deckenheizungen.
Bild 31: Wärmeleitfähigkeitskoeffi zient λ von Dämmstoffen in Abhängigkeit des Gasdrucks N
2 p
gas (ZAE Bayern)
4.4. Vakuumisolationspanel als Wärmedämmbauteil
der Zukunft (?)
Mit dem Ziel verringerter Konstruktionsdicken bei gleichzeitig
erhöhter Wärmedämmwirkung werden seit langem Vakuumisolati-
onspanels (VIP) entwickelt, deren Wärmeleitfähigkeitskoeffizient mit
λ = 0.004 bis 0,008 W/(m.K) angegeben wird (Bild 31). In Anbe-
tracht der spezifischen Investitionskosten von bis zu 80€/m² und
dem umfangreichen Herstellungsaufwand, der ökologisch schlechter
bewertet wird als bei der Produktion von Polystyrol oder Polyurethan
(SCHONHARDT /37/), ergeben sich momentan jedoch noch keine
Möglichkeiten der Serienfertigung und – anwendung.
Interessant sind außerdem Forschungen und Entwicklungen zu einer
schaltbaren Wärmedämmung (SWD). Das Freisetzen von Wasserstoff
durch einen aufgesetzten Getter erhöht die Wärmeleitfähigkeit um den
Faktor 100. Daraus könnten sich auch interessante Anwendungen in
Verbindung mit thermisch aktiven Bauteilsystemen ergeben.
5 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
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Dr.-Ing. Michael Günther – Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und Verordnungen auf die Uponor Systempalette (Stand und Notwendigkeiten)
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Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen – Die Bau- und Immobilienwirtschaft entdeckt die Nachhaltigkeit: Stand und Herausforderung in der Technik
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen
Die Bau- und Immo-bilienwirtschaft entdeckt die Nach-haltigkeit: Stand und Herausforderung in der Technik
Entwerfen heißt unterschiedliche Aspekte zusammenfügen – die Rolle
des Planers ist in den letzten Jahrzehnten, vor dem Hintergrund
schwindender fossiler Energieträger und einer damit unumgänglichen
Notwendigkeit des Energieeinsparens in der Gebäude- und Städtepla-
nung, sowie durch ein gewachsenes Umweltbewusstsein immer
vielschichtiger geworden.
Erst durch einen ganzheitlichen Entwurfsprozess, angefangen bei
der Analyse der Nutzungs-, Standort- und Klimafaktoren über die
Grundriss und Fassadengestaltung, bis hin zur Detailplanung im
technischen Ausbau, können Gebäude- und Stadtstrukturen
entstehen, die mit einem Minimum an Energie, dem Nutzer ein
hohes Maß an Behaglichkeit in seiner Umgebung schaffen.
Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren zu einem der meist verwen-
deten Begriffe in unterschiedlichsten Kontexten geworden. Aber
was bedeutet dies im Bereich der Gebäude- und Stadtplanung?
Nachhaltigkeit im Planungs- und Bauwesen ist sicherlich nicht nur
über die Energieeffi zienz in Form der Heizwärme zu defi nieren, sondern
spielt sich auf verschiedenen Ebenen, von der Gebäudeplanung über die
Umsetzung und Investition hinein in die Nutzung und Instandhaltung ab.
Längst ist das Bewusstsein und Umdenken im Bereich der Planung in der
ganzen Gesellschaft angekommen und damit auch in der wirtschaftlich
geprägten Immobilienbranche. Immer wieder werden neue Standards und
Zertifi zierungen auf den Markt gebracht, die im Immobiliensektor vor
allem der Vermarktung dienen. Auch dort ist eine ganzheitliche Betrach-
tung des Gebäudes von großer Bedeutung. So sollte nicht nur Wert auf
jede verbrauchte Kilowattstunde des Bauwerkes geschaut werden sondern
auf ein gesamtes nachhaltiges auf die Nutzung abgestimmtes Konzept.
Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Abstimmung der Gebäudepla-
nung mit der Anlagentechnik und der passenden regenerativen Energie-
erzeugung. Häufi g sind die Zertifi zierungen und Standards heute noch zu
eindimensional, dies wurde erkannt und versucht mit dem Gebäudesiegel
der „Gesellschaft für nachhaltiges Bauen DGNB“ in einer mehrschich-
tigen Struktur zu lösen. Durch eine ganzheitliche Bewertung der Gebäude
ist eine einseitig nur auf energieeffi zient oder Kosten oder gestalterische
Aspekte gestützte Planung nicht mehr sinnvoll.
Klima Hülle Technik Mensch
Energie
Funktion Design Konstruktion Stadt Planung Umwelt Kosten
5 6 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen – Die Bau- und Immobilienwirtschaft entdeckt die Nachhaltigkeit: Stand und Herausforderung in der Technik
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 5 7
Matthias Horx – Future Markets – Future Business
Matthias Horx
Future Markets – Future Business
Konsum-Märkte, Management und Firmenkulturen im 21. Jahrhundert
2 Milliarden neue Kunden
In den Schwellenländern entwickelt sich im größten globalen
Ökonomie-Boom aller Zeiten eine gewaltige soziale AUFWÄRTSDRIFT.
Hier wohnen die Kunden von morgen: Allein die indische Mittelschicht
(mittleres Jahreseinkommen um 5.000 Dollar) wird in den nächsten
Jahren auf über 100 Millionen Haushalte anwachsen. Solche Prosperi-
tätsprozesse fi nden sich aber auch in volkreichen Staaten wie Mexiko,
Vietnam, Thailand, Indonesien etc. Aber auch die „aufwärtsmobilen
Armen” erzeugen einen eigenen, gigantischen Markt, den so
genannten BOP-Markt (Bottom of the Pyramid), benannt vom
Ökonomen Pralahad.
Der Zugang der Armen zu BILLIGPRODUKTEN und TECHNOLOGIE
nimmt zu. Die gewaltigen Produktivitätsprozesse der Weltwirtschaft
erzeugen immer preiswertere Produkte, die auch für sehr Einkommens-
schwache allmählich erschwinglich werden. So genannte „Climber
Products”, Billigprodukte in massenhaften Aufl agen, gelangen heute
durch verbesserte Distributionssysteme bis in den hintersten Winkel
der Erde – und werden durch einen Rückkoppelungseffekt unseren
Billigsektor weiter stärken.
Die Zeit-Zielgruppen und die neue Marktspaltung
In der Zukunft ist Wohlstand nicht mehr von rein materiellen
Ressourcen defi niert. Hans Magnus Enzensberger schrieb in einem
Essay:
Merkwürdige Verkehrung einer Logik der Wünsche: Der Luxus der
Zukunft verabschiedet sich vom Überfl üssigen und strebt nach dem
Notwendigen, von dem zu befürchten ist, dass es nur noch wenigen
zu Gebote stehen wird. Das, worauf es ankommt, hat kein duty free
shop zu bieten. Zeit, Aufmerksamkeit. Ruhe. Konzentration auf das
Wesentliche.
Die Marktzugänge und „Konsumenten-Mentalitäten” entwickeln sich
nun nicht mehr entlang der Einkommenspyramiden, sondern zuneh-
mend entlang der Achsen ZEITLICHER Knappheiten. Daraus entwickelt
sich folgendes neues „Zielgruppen-Modell”:
Time Poor, Money Rich: Leute mit viel Arbeit und einer Menge
Geld, die aber keine Zeit haben, dieses Geld auszugeben. Oft sind
hier Mann und Frau in zeitaufwändigen Karriere-Jobs beschäftigt.
Der Dienstleistungsbedarf dieser Gruppe ist enorm hoch, hier werden
Produkte zu Services.
Money Rich, Time Rich: Wohlhabend UND zeitwohlhabend sind vor
allem die „Master Consumer” zwischen 55 und 70. Sie konsumieren
gezielter, vorsichtiger und „nachhaltiger”.
Money Poor, Time Rich: Ein wichtiges Milieu der Zukunft sind die
„Downshifter” oder „Shredder”: „Dieser neue Konsumententypus,
der sich schon seit Jahren abzeichnet, wird angeführt von gut
betuchten Leuten mittleren Alters, die, umzingelt von all dem Zeug,
das sie sich über Jahre angeschafft haben, zu dem Schluss kommen,
sie müssten ihr Leben vereinfachen. Ich nenne sie shredders, weil
sie darauf aus sind, Dinge, die sie für überfl üssig oder lästig halten,
loszuwerden oder „abzustreifen”. (John Quelch)
Money Poor, Time Poor ist die neue „Service-Klasse”; jene, die
beim Putzen, Kochen, Kellnern die Grund-Arbeit verrichten, oftmals
mit zwei, drei Jobs nebeneinander.
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Matthias Horx – Future Markets – Future Business
Der Abschied von den (alten) Mitte-Märkten
Seit vielen Jahren lässt sich eine „Flucht aus der Marktmitte”
beobachten. Der Discountsektor wächst weiter, während Luxuspro-
dukte und „High Services” ebenfalls an Bedeutung zunehmen. Auf
die Dauer entsteht so, von der Konjunktur unabhängig, ein TOTES
MITTLERES MARKTSEGMENT. Alle Produkte (Läden, Verkaufs-
konzepte) im MITTLEREN Bereich (Preis, Sortiment, Service,
Design) sterben aus. Prinzipiell lassen sich vier Fluchtwege – oder
EVOLUTIONSLINIEN – ausmachen, mit denen man der „Toten Mitte”
entfl iehen kann.
Neue Luxus-Märkte
Hier spielt das Design und der kultische, symbolische
Markencharakter die wichtigste Rolle.
Fun- und Entertainment-Märkte
Dieses Marktsegment lebt von Erlebnissen und
Erfahrungen – das Spektrum reicht von Wellness über
Abenteuerreisen bis zum Erlebnispark.
Convenience Märkte
Einfach, schnell und praktisch – und in Zukunft zunehmend auch
gesund: In diesem Bereich entwickeln sich neue Fusionen aus
Hochpreis, Qualität und Schnelligkeit, besonders in der Systemgas-
tronomie, aber auch in vielen anderen Branchen.
Discount-Märkte
Der Siegeszug des Discount-Sektors geht weiter. In gewisser
Weise ist auch der Preis inzwischen ein „Erlebnis”. „Ich bin doch
nicht Blöd”... in dieser Parole spiegelt sich der psychologische
„Beute-Effekt”, der mit dem Schnäppchenkauf verbunden ist.
Aus dem Discount-Sektor entwickelt sich jedoch eine weitere Stufe
der Konsum-Evolution: Die NEUE MITTE. Hier handelt es sich um
eine RE-Kombination der Faktoren Erlebnis, Design, Schnelligkeit,
Convenience, Preis. Wer in diesem neuen Sektor mitspielt, kann ganze
Märkte aufrollen!
Die spanische Textilkette ZARA benötigt nur noch 14 Tage, um
eine neue Kollektion auf den Markt zu bringen – durch eine durch
das Netz integrierte „totale Innovationskette” mit direkter Trend-
Rückkoppelung aus den Geschäften.
Die Airline „Blue Jet” in den USA verfügt über die neueste
Flotte, das beste Design, Breit-Flatscreens in den Rückenlehnen
und perfekten Service – aber zum Preis einer Billigfl uglinie!
Die LOHAS
Als neue Pioniergruppe der Konsumenten hat sich in den letzten
Jahren der „Loha-Sektor” entwickelt. Der „Lifestyle of Health and
Sustainability” defi niert das Kaufverhalten entlang der Achsen:
Gesundheit und Bio
Moralische Integrität des Herstellers
„Weltrettungsfaktor”
symbolische Spiritualität
Im Loha-Bereich entstehen einerseits viele „magische Produkt-
gruppen” – Produkte mit zweifelhaftem Nutzen aber hoher sym-
bolischer Aufl adung. Andererseits ist „LOHAISMUS” jedoch ein
durchgängiger URBANER LEBENSSTIL geworden, in den immer
mehr Menschen aktuelle Diskurse der Medien integrieren. Auch
große Marken besonders mit jugendlichen Kunden werden ge-
zwungen, den Lohaismus ernst zu nehmen und sich darauf einzu-
stellen.
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Matthias Horx – Future Markets – Future Business
Das partizipative Unternehmen
In den letzten Jahrzehnten wurde alle zwei Monate eine neue
FINALE METHODE der Unternehmens-Restrukturierung verkündet:
Downsizing, Re-Engineering, Focussing, Mergers and Aquisition,
Kaizen, Balanced Scorecard, Feng Shui ... Stets installierten die Berater
– oder gar das Management – für teures Geld revolutionäre Kosten-
spar-Lösungen, ließen keinen Stein auf dem Anderen – und zerstörten
den Firmenorganismus. Um dann in der nächsten Welle die Defi zite zu
bekämpfen – mit verdoppelten Honoraren!
Die wichtigsten Paradoxien der Business-Moden lauten wie folgt:
Dezentralisierung versus Zentralisierung
Outsourcing versus Insourcing
Kostenführung versus Qualitätsführung
Kooperation versus Wettbewerb
Diversifi zierung versus Konzentration
Flexibilität versus Größe
In der wissensbasierten Ökonomie lösen sich diese Paradoxien auf
einer höheren Komplexitätsebene auf:
Von pyramidalen Hierarchien zu wandelbaren
Netzwerk-Strukturen
Von Langzeit-Verträgen zum „Kontrak-Mix” bei den
Arbeitsverträgen
Von Einheitslohn- und Einheitsarbeitszeit zu
Work-Life-Balance-Kulturen (und fl exiblen Entgeltformen)
Das ROWE-Prinzip: Result-Only-Work-Environment
Von lebenslangen Arbeits-Plätzen zur EMPLOYABILITY und
INTRAPRENEURSHIP
Klaus Kobjoll, der Besitzer und Manager des Seminarhotels „Schindler-
hof”, drückte diesen „Employability-Kontrakt” mit seinen Mitarbeitern
mit folgenden Worten aus:
Wir betrachten unser Unternehmen als einen Ort, wo Mitarbeiter in
verschiedensten Lebenssituationen hart arbeiten, sich freundschaft-
lich verbinden und dann reifer und bereichert woanders eine weitere
berufl iche Station in ihrem Leben anpacken.
Und der amerikanische Management-Berater Bruce Tulgan schrieb in
„Winning the Talent War”:
„Lebenslange Beschäftigung, diese Idee liegt auf dem Totenbett.
Aber für Unternehmen, die sich neu erfi nden, die sich verwandeln in
fl uide und fl exible Organisationen, für die gilt: Lang lebe Lebens-
lange Beschäftigung!”
Die neue Business-Moral
„Die Welt hat eine Dichte erlangt, in der die Tat unmittelbar zum Täter
zurückkommt.” Dieses Zitat ist von Peter Sloterdijk, und es benennt
einen Business-Faktor, den wir in Zukunft nicht mehr vernachlässigen
können: Moral. Drei Faktoren sind es, die die neue Moral-Welle
beschleunigen:
1. Interdependenz
In der globalisierten, hochgradig vernetzten Welt können sich
Unternehmen nicht mehr autistisch auf rein egoistische Ziel-
setzungen beschränken. Alles hängt mit allem zusammen, Kriege,
Rohstoffkrisen, Flüchtlinge haben Konsequenzen für die Heim-
märkte.
2. Marktentwicklung
Die saturierten Konsummärkte zwingen Unternehmen immer mehr,
neue Märkte in Schwellenländern zu entwickeln, wobei diese
Unternehmen damit zu „Entwicklungshelfern” werden. Es wird immer
klarer, dass Kooperationen (zwischen Unternehmen, Politik und
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Matthias Horx – Future Markets – Future Business
Gesellschaft) ein effektives und lebenswichtiges Instrument für
höhere Gewinne und Wachstum sind.
3. Moralische Moden
Schließlich geht kein Weg mehr vorbei an der Erkenntnis, dass der
Verbraucher aus seinem Dornröschenschlaf erwacht ist und von den
Unternehmen Moral, Verantwortung und Empathie verlangt.
Gestärkt durch renitente Organisationen á la Greenpeace und
sensationslüsterne Medien entwickelt sich eine „Skandalisierung der
Moralfragen”, der sich Unternehmen, wie auch immer, stellen
müssen.
Im Zuge der Moral-Welle entsteht in den Unternehmen ein neues,
zentrales Management-Thema: CSR, Corporate Social Responsibility.
Hier geht es nicht mehr nur um PR- oder Krisenbewältigungsfragen,
sondern um:
Reputation: Verantwortungsvolles Handeln schafft Vertrauen bei
Kunden, Geschäftspartnern, Zulieferern, in der Politik und nicht
zuletzt im Kapitalmarkt.
Attraktivität: Gesellschaftliches Engagement ist attraktiv für gut
ausgebildete Bewerber und motiviert Mitarbeiter zu erhöhter
Leistungsbereitschaft bei stabiler Zufriedenheit.
Mittelfristige Kostensenkung: CSR als kooperatives Radarsystem
minimiert Risiken und spart Kosten durch weitsichtiges und
Ressourcen schonendes Wirtschaften.
Trend-Sensibilität: CSR sensibilisiert Unternehmen für den
gesellschaftlichen Bewusstseinswandel und eröffnet neue Geschäfts-
felder, zum Beispiel im Bereich energiesparender Produkte.
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Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
Rechtsanwalt Wolf Osenbrück
HOAI 2009
I. Rechtscharakter und Anwendungsbereich
Die 6. Novelle der HOAI ist am 18.08.2009 in Kraft getreten und
stellt nach wie vor eine Preisrechtsverordnung dar, die von der
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird.
Als Rechtsverordnung ist die HOAI Gesetz im materiellen Sinne,
d. h. für alle den Regelungen Unterworfenen verbindlich.
Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der HOAI ist in
§ 1 HOAI geregelt. Die HOAI gilt nur für Leistungen von Architekten
und Ingenieuren, die durch die Verordnung erfaßt werden, d. h. in
irgendeiner Weise eine Vergütungsregelung erfahren.
Die HOAI gilt für sämtliche Auftraggeber, die durch die Verordnung
erfaßte Leistungen in Auftrag geben. Insbesondere wird kein Unterschied
zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern gemacht.
Der persönliche Anwendungsbereich auf Auftragnehmerseite ist
leistungsbezogen: Die HOAI ist anwendbar, wenn der Auftragnehmer
Leistungen erbringt, die unter die Honorarordnung fallen. Es kommt
nicht darauf an, ob der Auftragnehmer nach den einschlägigen
Landesgesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder
„Ingenieur“ berechtigt ist. Demnach unterfallen auch Bauunternehmer
oder Bauträger sowie Planungsbüros, deren Inhaber oder Geschäfts-
führer keinen Abschluß als Architekt oder Ingenieur aufweisen kann,
der HOAI, wenn sie ausschließlich Planungs- oder Überwachungs-
leistungen erbringen. Die HOAI gilt dagegen nicht, wenn neben
Planungs- / Überwachungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der
HOAI auch andere Leistungen erbracht werden, die erheblich von dem
einen Architekten- oder Ingenieurvertrag prägenden Werkerfolg
abweichen. Das gilt insbesondere für Bauleistungen.
Gegenüber den vorherigen Fassungen der HOAI ist der persönliche
Anwendungsbereich nunmehr auf Auftragnehmer beschränkt, die ihren
Sitz im Inland haben. Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit des
Auftragnehmers an: Ein Ausländer, der in Deutschland ein Planungs-
büro betreibt, ist an die HOAI gebunden; ein Deutscher, der ein
Planungsbüro in den Niederlanden betreibt, fällt nicht unter die HOAI.
Nicht nur der Hauptsitz ist entscheidend. Maßgebend für die
Bestimmung des Sitzes soll nach den Vorstellungen des Verordnungs-
gebers die europäische Dienstleistungsrichtlinie sein. Nach Art. 4 Nr. 5
der Dienstleistungsrichtlinie ist unter „Niederlassung” die tatsächliche
Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Dienstleistungs-
erbringer auf unbestimmte Zeit mittels einer festen Infrastruktur, von
der aus die Geschäftstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, zu verstehen.
Eine Niederlassung muß nicht die Form einer (selbständigen)
Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben. Es reicht eine
Geschäftsstelle, die von einem Beschäftigten des Dienstleistungser-
bringers oder von einem Selbständigen, der ermächtigt ist, dauerhaft
für das Unternehmen zu handeln, betrieben wird.
II. Leistungsbilder und Leistungen
Der sachliche Anwendungsbereich der HOAI wird durch die von ihr
erfaßten Leistungsbilder bestimmt. Nach der Neufassung beinhaltet
die HOAI nur noch solche Leistungsbilder, die (auch) geistig-schöpfe-
rische Leistungen zum Inhalt haben. Leistungsbilder, die reine Dienst-
oder Beratungsleistungen ohne schöpferische Anteile umfassen, sind
dagegen in die Neufassung nicht mehr enthalten. Es handelt sich dabei
um die bislang in den Teilen X bis XIII geregelten Leistungsbilder
(Leistungen für Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik,
Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische
Leistungen). Diese Fachbereiche sind ersatzlos entfallen; ihre
Honorare unterliegen keinen besonderen Bindungen, sondern können
(und müssen) frei vereinbart werden.
Der Begriff der Grundleistungen existiert nicht mehr. Die HOAI umfaßt
nur noch die Leistungen, die im allgemeinen zur ordnungsgemäßen
Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind (§ 3 Abs. 2 HOAI). Dies sind
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Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
die Leistungen, die bisher als Grundleistungen bezeichnet worden
sind. Besondere Leistungen – grundleistungsersetzende bzw.
-ergänzende – sind vom zwingenden Honorarrecht nicht mehr erfaßt.
Nach § 3 Abs. 3 HOAI sind die Besonderen Leistungen im unverbind-
lichen Anhang 2 der HOAI aufgeführt. Für grundleistungsergänzende
Besondere Leistungen entfällt das Erfordernis der schriftlichen
Honorarvereinbarung. Nach neuem Recht gilt daher: Ist die Besondere
Leistung erbracht worden und war dies – wie regelmäßig – nur gegen
Vergütung zu erwarten, schuldet der Auftraggeber mangels Vereinba-
rung die übliche Vergütung, § 632 Abs. 2 BGB.
Auch für zusätzliche Leistungen, die im Verordnungstext ebenfalls
nicht mehr erwähnt werden, gilt das Prinzip der freien Honorarverein-
barung.
Hinsichtlich der Honorars für die von den Leistungsbildern erfaßten
Leistungen (bisher: Grundleistungen) trifft § 3 Abs. 2 Satz 2 HOAI eine
interessante Regelung: Die im allgemeinen erforderlichen Leistungen
sind in den Leistungsbildern zusammengefaßt. Andere Leistungen, die
durch eine Änderung des Leistungsziels, des Leistungsumfangs, eine
Änderung des Leistungsablaufs oder anderer Anordnungen des
Auftraggebers erforderlich werden, sind von den Leistungsbildern
dagegen ausdrücklich nicht erfaßt; sie sind „frei zu vereinbaren und zu
vergüten“. Für derartige Leistungen – vom Auftraggeber veranlaßte
Planungsänderungen – kann daher zu dem ursprünglich vereinbarten
Honorar und ohne Bindung an Höchstsätze ein gesondertes Honorar
beansprucht werden, womit die Preisbindung für solche Leistungen
aufgegeben ist.
§ 3 Abs. 8 HOAI enthält entgegen dem Grundsatz, daß es sich bei der
HOAI ausschließlich um eine Honorarordnung handelt, eine konkrete
Pfl icht des Auftragnehmers, nämlich die Verpfl ichtung, das Ergebnis
jeder Leistungsphase mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine
unmittelbare Sanktion bei Verstoß gegen diese Pfl icht gibt es nicht;
wie auch schon bisher führt mangelnde Abstimmung jedoch zu
Schadensersatzansprüchen, wenn bei rechtzeitiger Abstimmung etwa
Kosten hätten vermieden werden können. Die Abstimmung der
Ergebnisse führt aber dazu, daß der Planer sich auf einen bestimmten
Stand verlassen kann. Spätere Änderungswünsche des Auftraggebers
dürften dann unter § 3 Abs. 2 Satz 2 HOAI fallen und damit hono-
rarpfl ichtig werden.
III. Honorarermittlung
Die Höhe des Honorars richtet sich gemäß § 6 HOAI wie bisher nach
dem Leistungsbild (Leistungsphasen), den anrechenbaren Kosten, der
Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist und den Honorarta-
feln. Zu beachten sind zudem §§ 35 und 36 HOAI für Leistungen im
Bestand.
1. Anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten sind zu ermitteln „nach fachlich allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder auf der Grundlage ortsüblicher
Preise nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften (Kostenvor-
schriften)“, § 4 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Offenbar soll die DIN 276 unter
den Begriff der fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik
fallen. Dieser Begriff wird in § 2 Nr. 12 HOAI defi niert, danach handelt
es sich um schriftlich fi xierte technische Festlegungen für Verfahren,
die nach herrschender Auffassung der beteiligten Fachleute,
Verbraucher und der öffentlichen Hand geeignet sind, die Honorarer-
mittlung nach dieser Verordnung zu ermöglichen, und die sich in der
Praxis allgemein bewährt haben oder deren Bewährung nach
herrschender Auffassung in überschaubarer Zeit bevorsteht. Diese
Defi nition entspricht in groben Zügen dem Begriff der anerkannten
Regeln der Technik, wie er etwa in den Landesbauordnungen oder in
§ 13 Nr. 1 VOB / B verwendet und auch für Sachmängel im Rahmen des
Werkvertragsrechts des BGB herangezogen wird. Allerdings wird dies
für die HOAI auf solche Vorschriften (die auch noch schriftlich fi xiert
sein müssen) beschränkt, die der Honorarermittlung dienen. Die
Regelung ist meines Erachtens verfehlt: Technische Festlegungen sind
jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch solche, die etwa in der
VOB / C Aufnahme gefunden haben und über die Art und Weise der
Ausführung einer Bauleistung und die dabei zu beachtenden Umstände
Aussagen treffen oder im Rahmen der planerischen Leistung die
Bemessung von Anlagen, die Bewertung von Lasten etc. betreffen.
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Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
Ein wesentliches mit der Neufassung der HOAI angestrebtes Ziel
war und ist die Abkopplung der Honorare von den Baukosten. Dem
dient das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodel nach § 6 Abs.
2 HOAI:
Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung (das entspricht der sonst
gewählten und auch derzeit gängigen Formulierung „bei Auftrags-
erteilung“) noch keine Planungen als Voraussetzung für eine
Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen, können die
Parteien abweichend von der Regelung des § 6 Abs. 1 HOAI (dazu
sogleich) vereinbaren, daß das Honorar auf der Grundlage der
anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung berechnet
wird. Dabei sollen die „nachprüfbaren Baukosten“ einvernehmlich
festgelegt werden. Es sollen keine unrealistischen Baukosten und
daraus folgende Honorare vereinbart werden. Die Nachprüfbarkeit
soll sich nach der amtlichen Begründung auf vergleichbare
Referenzobjekte oder eine Bedarfsplanung auf der Basis der DIN
18205 stützen. Die in § 6 Abs. 2 HOAI als Ausnahmefall formulierte
Situation stellt tatsächlich den Regelfall dar: Normalerweise liegen,
wenn ein Planungsauftrag abgeschlossen wird, noch keine
Planungen vor, die eine Kostenschätzung oder gar Kostenberech-
nung ermöglichen.
Wenn die Parteien allerdings keine Vereinbarung treffen, bleibt es
bei § 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI. Danach ist endgültig die Kostenberechnung,
hilfsweise die Kostenschätzung Abrechnungsgrundlage. Kostenan-
schlag und Kostenfeststellung werden nicht mehr Grundlage der
Honorarermittlung.
In beiden Fällen hat das zur Folge, daß nachträgliche Änderungen,
etwa aufgrund von Preissteigerungen oder -senkungen, keine
Auswirkungen auf das Honorar haben. Das ist ausdrücklich als
Abkopplung des Honorars von den tatsächlichen Baukosten ge-
wünscht. Nur auftraggeberseitige Änderungen, die nachträglich auch
auf die anrechenbaren Kosten Auswirkungen haben, sollen nach § 7
Abs. 5 HOAI durch schriftliche Vereinbarung honorarwirksam werden.
2. Honorarzone
In § 2 Nr. 15 HOAI ist nunmehr defi niert, daß die Honorarzonen die
Bewertung des (lösungsmäßigen) Schwierigkeitsgrades des Objekts
darstellen.
Objektlisten sind den Leistungsbildern nicht mehr zugeordnet.
Nunmehr sind sie im Anhang 3 der HOAI enthalten. In § 5 Abs. 4
Satz 2 HOAI ist geregelt, daß die Zurechnung zu den Honorarzonen
nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und anhand der Regelbei-
spiele in den Objektlisten vorzunehmen ist. Eine grundsätzliche
Änderung ist damit insoweit nicht verbunden, als die Objektlisten
ohnehin immer unter dem Vorbehalt der konkreten Ermittlung der
Honorarzone auf der Grundlage des zu projektierenden Objekts
standen, was jedoch durch die neue Regelung präzisiert worden ist.
3. Honorartafeln
Oberhalb der Tafelwerte ist wie auch bisher eine freie Honorarverein-
barung zulässig (und erforderlich), § 7 Abs. 2 HOAI. Dasselbe gilt
nunmehr ohne Begrenzungen auch unterhalb der Tafelwerte. Nicht
mehr vorgesehen ist, daß der Höchstsatz für den untersten Tafelwert
auch Höchstsatz für eine freie Vereinbarung ist (so bislang § 16 Abs. 2
HOAI aF und entsprechende Regelungen).
Die aus den Honorartafeln sich ergebenden Honorarwerte sind für alle
Tafeln um 10 % angehoben worden.
4. Umbau- und Modernisierungszuschlag
§ 35 HOAI regelt im Abschnitt für Gebäude und raumbildenden Ausbau
die Honorierung von Umbauten und Modernisierungen. Entsprechend
§ 24 Abs. 1 Satz 1, 1. HS HOAI aF sind die Honorare für diese
Leistungen – es handelt sich um eigenständige Objekte – ebenso wie
bei Neubauten auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten, der
Honorarzone, der Leistungsphasen und der Honorartafeln, denen sie
zuzuordnen sind, zu ermitteln. Auf das so ermittelte Nettohonorar
können die Zuschläge für Umbau und Modernisierung vereinbart bzw.
berechnet werden. Die anderen Leistungsbilder verweisen auf diese
Regelung (§§ 42 Abs. 2 – Ingenieurbauwerke –, 46 Abs. 3 – Verkehrs-
6 4 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
anlagen, 49 Abs. 3 – Tragwerksplanung –, 53 Abs. 3 – Technische
Ausrüstung – HOAI).
Die bisherige Differenzierung nach dem Schwierigkeitsgrad des
Umbaus bzw. der Modernisierung ist aufgegeben worden. Vielmehr
kann einheitlich ein Zuschlag von bis zu 80 % vereinbart werden. Die
Vereinbarung bedarf der Schriftform, sie muß allerdings weder bei
Auftragserteilung noch vor Leistungserbringung betroffen werden.
Fällt der Umbau bzw. die Modernisierung in die Honorarzone II, gilt
ein Zuschlag von 20 % als vereinbart. Honorarzone II wurde nach der
amtlichen Begründung deshalb gewählt, weil auch „kleinere Eingriffe“
von der Regelung erfaßt werden sollen. Gewollt ist die Anwendung des
fi ngierten Mindestzuschlags schon für unterdurchschnittlich schwie-
rige Leistungen als Rechtsanspruch.
Die Erhöhung des Rahmens auf bis zu 80 % soll die Vereinbarungs-
möglichkeiten fl exibler gestalten, insbesondere aber auch den Wegfall
der Anrechenbarkeit der vorhandenen Bausubstanz (vgl. § 10 Abs. 3a
HOAI aF und Verweisungen auf diese Vorschrift) ausgleichen. Da § 10
Abs. 3a HOAI aF in der Vergangenheit vielfach zu Rechtsstreitigkeiten
geführt hat, soll die Anrechnung entfallen und durch eine Erhöhung
des Umbauzuschlags kompensiert werden.
Auch für Instandhaltungen und Instandsetzungen ist in § 36 HOAI
wieder eine Erhöhung des Prozentsatzes der Leistungsphase 8 um
bis zu 50 % vorgesehen. Es handelt sich dabei aber um eine reine
Vereinbarungsmöglichkeit; ein Mindestzuschlag ist nicht vorgesehen.
§ 36 HOAI entspricht im wesentlichen § 27 HOAI aF. Auch für die
Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 3 HOAI) wird auf diese Regelung
verwiesen.
5. Honorarvereinbarung
Die Honorierung der Leistungen der Architekten und Ingenieure
richtet sich in erster Linie nach der getroffenen Honorarvereinbarung.
Wie bisher sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, nämlich die Fälle,
die dem Preisrecht der HOAI unterfallen, und diejenigen, die nicht
darunter fallen, bei denen also eine freie Vereinbarung zulässig ist.
Die zweite Fallgruppe ist nach der Neufassung allerdings erheblich
erweitert.
Soweit die Leistungen in den Anwendungsbereich der HOAI fallen,
wird eine bei Auftragserteilung zu treffende schriftliche Vereinbarung
vorausgesetzt, die sich im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze
halten muß, § 7 Abs. 1 HOAI. Der Text des § 4 Abs. 1 HOAI aF ist
wörtlich übernommen worden.
Vielfach wird zwischen den Vertragsparteien keine wirksame Verein-
barung über das Honorar getroffen, sei es, daß überhaupt keine
Vereinbarung erfolgt ist oder diese nicht in Schriftform oder bei
Auftragserteilung geschlossen worden ist oder gegen zwingendes
Preisrecht verstößt und daher unwirksam ist. Wie bisher gelten dann
fi ktiv die Mindestsätze nach § 6 Abs. 1 HOAI als vereinbart (§ 7
Abs. 6 HOAI).
Außerhalb des Abwendungsbereichs der HOAI gibt es für die
Honorarvereinbarung keine preisrechtlichen Begrenzungen; lediglich
der Maßstab der Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, kann im Einzelfall eine
Grenze setzen.
Wird eine Honorarvereinbarung überhaupt nicht getroffen, trifft das
Gesetz in § 632 BGB Vorsorge: Nach § 632 Abs. 1 BGB gilt eine
Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des
vereinbarten Werkes nur gegen Vergütung zu erwarten war. Das ist
vom Auftragnehmer zu beweisen; jedoch gibt es den Grundsatz, daß
derjenige, der die Leistungen von Freiberufl ern in Anspruch nimmt,
regelmäßig damit rechnen muß, daß diese Leistung nicht unentgeltlich
erbracht wird.
Steht fest, daß eine Vergütung zu zahlen ist (nach § 632 Abs. 1 BGB
oder weil die Vergütungspfl icht als solche vereinbart worden ist),
richtet sich die Höhe mangels Vereinbarung gemäß § 632 Abs. 2 BGB
nach der üblichen Vergütung.
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Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
IV. Bonus-Malus-Regelung
Immer wieder wurde als Anreiz für den Planer, die Aufgabe wirt-
schaftlich zu lösen, eine Bonus-Malus-Regelung diskutiert. § 5
Abs. 4a HOAI aF enthielt eine solche Regelung, die sich aber allein
auf Besondere Leistungen bezog, die zu einer wesentlichen Kosten-
senkung ohne Verminderung des Standards führen. Es handelte sich
um eine reine Bonus-Regelung. In der Praxis spielte diese Regelung
keine Rolle, zumal es im einzelnen auch schwierig sein dürfte,
nachzuweisen, welche Einsparungen sich tatsächlich ergeben haben,
und der Planer sich möglicherweise dem Vorwurf ausgesetzt sieht,
warum er die Einsparungsmöglichkeiten nicht von vornherein
berücksichtigt hat.
Die 6. Novelle sieht in § 7 Abs. 7 HOAI nunmehr eine Bonus-Malus-
Regelung vor. Für die Bonus-Regelung ist weitgehend der Text des
§ 5 Abs. 4a HOAI aF übernommen worden; lediglich ist nicht mehr von
Besonderen Leistungen die Rede. In dieser Form wird die Möglichkeit,
einen Bonus zu vereinbaren, wohl auch in Zukunft unpraktisch bleiben.
Das Erfolgshonorar kann bis zu 20 % des vereinbarten Honorars
(nicht wie nach altem Recht der Einsparung) betragen.
Für den Fall, daß die einvernehmlich festgelegten anrechenbaren
Kosten überschritten werden, kann ein Malus-Honorar in Höhe von
bis zu 5 % des Honorars schriftlich vereinbart werden. Abgesehen von
Fällen der Kostengarantie, die praktisch nicht vorkommen, ist nach
allgemeinen Grundsätzen Voraussetzung für eine Sanktion bei
Kostenüberschreitung, daß der Auftragnehmer diese zu vertreten hat.
§ 7 Abs. 7 Satz 2 HOAI setzt seinem Wortlaut nach kein Verschulden
voraus. Sollte tatsächlich eine verschuldensunabhängige Regelung
intendiert sein – was trotz des Wortlauts eher unwahrscheinlich sein
dürfte – sähe sich diese im System des deutschen Rechts erheblichen
Bedenken ausgesetzt. Immerhin fi ndet sich in der amtlichen Begrün-
dung der Hinweis, daß Änderungen der anrechenbaren Kosten
aufgrund der Baupreisindizes (gemeint ist offenbar der Baupreise)
unberührt blieben – sie sollen also nicht zur Anwendung der Malus-
Regelung führen. Die Malus-Regelung ist auf 5 % des Honorars
begrenzt. Die Begrenzung der Höhe nach wird in der amtlichen
Begründung damit erläutert, daß dies der in Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen zulässige Höchstsatz für Vertragsstrafen sei, eine
Begründung, die für eine gesetzliche Regelung verwundert.
V. Allgemeine Regelungen zur Honorierung
1. Zeithonorar
Die Regelung über Zeithonorare (§ 6 HOAI aF) ist ersatzlos entfallen,
um den Parteien fl exiblere Möglichkeiten der Honorarvereinbarung
zu ermöglichen. Die Stundensätze als solche unterliegen damit nicht
mehr einer Unter- oder Obergrenze. Gleichzeitig sind auch alle anderen
Regelungen gestrichen worden, die die Vereinbarung eines Zeit-
honorars vorsehen. Daraus ist abzuleiten, daß die Vereinbarung von
Zeithonoraren dem Grunde und der Höhe nach den Parteien freige-
stellt ist.
2. Mehrere Vor- und Entwurfsplanungen
Für die vollständige Vor- oder Entwurfsplanung sind die vollen
Prozentsätze zu vereinbaren, für jede weitere Planung die anteiligen
Prozentsätze der jeweiligen Leistungsphase. Hier soll es einen
Spielraum gegenüber der bislang pauschal vorgeschriebenen hälftigen
Berücksichtigung geben; die Parteien können und müssen nämlich
einzelfallbezogen prüfen, welcher Anteil angemessen ist.
Mangels Vereinbarung ist die (wiederholte) Leistung grundsätzlich
vollständig, ohne pauschalen Abschlag, zu vergüten. Zu berücksichti-
gen ist aber, daß die Wiederholungsleistung in der Regel nicht den
vollen Leistungsumfang betreffen, sondern auf Teilleistungen
zurückgreifen können. Das Honorar ist also – aufgrund konkreter
Erwägungen – zu mindern.
3. Auftrag über mehrere Objekte
Als Grundsatz legt § 11 Abs. 1 Satz 1 HOAI – wie bisher § 22 Abs. 1
HOAI aF, aber nunmehr im Allgemeinen Teil – fest, daß dann, wenn ein
Auftrag über mehrere Objekte erteilt wird, die Honorare für jedes
Objekt getrennt zu berechnen sind, was insbesondere wegen der
6 6 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Rechtsanwalt Wolf Osenbrück – HOAI 2009
Degression der Honorartafeln von Bedeutung ist. Neu ist, daß für
Objekte mit weitgehend vergleichbaren Objektbedingungen derselben
Honorarzone, die im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang als Teile
einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden, die
anrechenbaren Kosten zu addieren sind, § 11 Abs. 1 Satz 2 HOAI.
Die Objektabgrenzung ist nicht unproblematisch; in besonders großem
Maße umstritten war und ist sie bei der Technischen Ausrüstung.
Grundsätzlich ist dort die Anlagengruppe die kleinste Abrechnungsein-
heit, andererseits ist anerkannt, daß im Rahmen des § 22 HOAI aF
(und wohl auch grundsätzlich nach § 11 HOAI) statt Objekt „Anlage“
zu lesen ist (vgl. § 2 Nr. 1 HOAI). Dies konnte bisher dazu führen, daß
technisch und funktionell selbständige Anlagen auch innerhalb einer
Anlagengruppe, die getrennt voneinander betrieben und an das
öffentliche Netz angeschlossen werden können, getrennt abzurechnen
waren. Nunmehr wird dies jedoch durch § 52 Abs. 2 HOAI weitgehend
verhindert; danach gilt § 11 Abs. 1 HOAI – also der Grundsatz
getrennter Abrechnung – nicht, wenn es sich um mehrere Anlagen
einer Anlagengruppe handelt und diese in zeitlichem und örtlichem
Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben
und genutzt werden.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 6 7
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein
Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepum-penanlagen mittlerer und großer Leistung
1. Grundlagen
Die Funktion einer Wärmepumpe illustriert Bild 1. Im Verdampfer
der Wärmepumpe wird Wärme aus der Umgebung, z. B. dem Erdreich
oder der Außenluft vom Kätemittel aufgenommen. Der Verdichter
komprimiert das Kältemittel auf ein höheres Druck- und Temperatur-
niveau. Dazu muss der Wärmepumpe neben der Umgebungswärme
auch Antriebsenergie, zum Beispiel in Form von elektrischem Strom,
zugeführt werden. Im Verfl üssiger wird das Kältemittel kondensiert.
Dabei gibt es Wärme an das Heizungswasser ab. Der Kreisprozess wird
durch die Drosselung des Kältemittels auf das Druckniveau im
Verdampfer geschlossen. Typischerweise werden auf diese Art und
Weise aus 2 bis 3 Teilen Umweltenergie und einem Teil Antriebsenergie
3 bis 4 Teile Heizwärme bereitgestellt.
2. Unterschiede zwischen großen Wärmepumpenanlagen und
Anlagen für das Einfamilienhaus
Selbstverständlich sind die Grenzen zwischen „großen“ und „kleinen“
Wärmepumpenanlagen fl ießend. Im Allgemeinen werden Wärmepum-
penanlagen derzeit als „groß“ bezeichnet, wenn Sie nicht im Einfamili-
enhaus eingesetzt werden und / oder eine Heizleistung von mehr als
20 kW haben. Für solche Wärmepumpenanlagen sind die folgenden
Punkte zu beachten:
Die Wahl der Wärmequelle wird schwieriger.
• Die Quelle wird anteilsmäßig teurer, dominiert mitunter
die Investitionskosten, muss entsprechend ergiebig sein.
• Die Nebenantriebe können mitunter große Antriebsenergien
erfordern.
• Der verfügbare Platz kann zum begrenzenden Faktor werden.
Die Einbindung (Wärmesenke) kennt mehr konzeptionelle
Variationen.
• Energiezentralen, Nahwärmenetze
• Bivalente Kombinationen / Grundlastwärmeerzeugung
• Warmwasserbereitung in unterschiedlichen Variationen
• Gebäudekühlung
Anforderungen an die Regelungstechnik sind umfangreicher.
• Gebäudeleittechnik: Anbindung / Anforderungen
• Fernwartung / Notfallmanagement
Bild 1: Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
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Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Normen und Richtlinien für die Planung unterscheiden sich. (Bspw.)
• EnEV 2009; DIN 18599 (insb. für Nichtwohngebäude)
• Heizlastberechnung; DIN EN 12831
• Arbeitsstättenrichtlinie
• Trinkwarmwasserbereitung DIN 4708; DVGW W 551
• Wärmequellenanlagen, VDI 4640
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind anspruchsvoller.
• Deckungsgrade ?, Jahresarbeitszahlen ?, Tarife ?, Konditionen ?
• Investitionen (Wärmepumpen ?, Alternativen ?, Installation ?)
• Betreibermodelle (Contracting)
Sorgfältige Planung ist nochmals wichtiger.
• Jahresarbeitszahlen von Großwärmepumpen variieren stark und
erreichen teilweise unbefriedigende Ergebnisse.
3. Auslegungsgrundsätze für mittlere und große
Wärmepumpenanlagen
Wie für jede Wärmepumpe gilt auch hier:
Vorlauf- und Quellentemperaturniveau defi nieren Einsatzgrenze,
Deckungsgrade und vor allem die JAZ.
Je Kelvin höherer Verdampfungstemperatur erhöht sich die JAZ um
ca. 2 - 2,5 %.
Pro Kelvin höherer Kondensationstemperatur sinkt die JAZ um
ca. 1,25 %.
Daher sollte die Quellentemperatur generell so hoch wie möglich und
die Wärmesenkentemperatur (d. h. im Allgemeinen die Heizungsvor-
lauftemperatur) so niedrig wie möglich gewählt werden.
Wärmepumpenanlagen für das Einfamilienhaus werden meistens
monovalent oder monoenergetisch betrieben. Bei der monovalenten
Betriebsweise ist die Wärmepumpe alleine für die Wärmebereitstellung
zuständig während sie bei der monoenergetischen Betriebsweise bei
der Warmwasserbereitung und eventuell auch bei tiefen Außentempe-
raturen durch eine Elektro-Zusatzheizung unterstützt wird. Bei großen
Wärmepumpenanlagen öffnet sich die Schere zwischen der erforder-
lichen Investition für einen Heizkessel und der für eine Wärmepumpe
mit zunehmender Leistung immer mehr. Während die Investition für
einen Heizkessel weit unterproportional zur Leistung zunimmt,
verteuert sich die Wärmepumpen-Anlage beinahe proportional zur
Heizleistung. Daher sind bei großen Leistungen bivalente Wärmepum-
penanlagen interessant. Bild 2 illustriert die verschiedenen Betriebs-
arten von Wärmepumpen.
Bild 2:Betriebsarten von Wärmepumpen
QN100 %
WP
+ 20 °CTA
- 15
monovalent
QN100 %
ZH
WP
+ 20 °CTA
- 15 TU
BV
bivalent-alternativ
QN100 %
ZH
WP
+ 20 °CTA
- 15 TE
BV
bivalent-parallelmonoenergetisch
Wärmeverteilungs-System tv < 60 °C
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 6 9
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Ein sinnvoller Anteil der Heizleistung der Wärmepumpe an der
Heizlast kann zwischen 33 % und 75 % liegen, so dass ihr Anteil an
der Jahresheizarbeit zwischen 60 % und 90 % beträgt. Üblicherweise
bewegt man sich bei Luft / Wasser-Wärmepumpen im Geschosswoh-
nungsbau, sofern die Wärmeübergabe über Radiatoren realisiert wird,
eher an der unteren Grenze des Heizleistungsanteils der Wärmepumpe.
Dies hat zwei Gründe:
1. Bei tiefen Außentemperaturen und hohen Vorlauftemperaturen sinkt
die Leistungszahl einer Luft/Wasser-Wärmepumpe stark ab, so dass
der Betrieb der Wärmepumpe unter diesen Bedingungen keinen
energetischen Vorteil gegenüber dem Betrieb eines Brennwertkessels
bietet.
2. Werden Vorlauftemperaturen von über 60 °C benötigt, so ist der
Betrieb einer Wärmepumpe zwar in Einzelfällen technisch noch
möglich aber energetisch bei dem deutschen Primärenergiefaktor
von Strom nicht sinnvoll, so dass ein bivalent-alternativer Betrieb
vorzuziehen ist, bei dem die Wärmepumpe unterhalb der Außentem-
peratur, der die Vorlauftemperatur von 60 °C zugeordnet ist,
abgeschaltet wird und der Kessel alleine die Wärmeerzeugung
übernimmt.
Bei Sole / Wasser- oder Wasser / Wasser-Wärmepumpen ist im
Allgemeinen ein höherer Anteil der Wärmepumpe an der insgesamt
benötigten Heizleistung vorzuziehen. Insbesondere bei Sole /
Wasser-Wärmepumpen führt ein hoher Anteil des Kessels an der
gesamten Heizleistung auch nur zu einer unterproportionalen
Reduzierung, da wegen der zunehmenden Vollbenutzungsstunden der
Wärmepumpe die Wärmequelle nicht proportional verkleinert werden
darf.
Generell weisen bivalente Wärmepumpenheizanlagen gegenüber
monovalenten Systemen eine höhere Anzahl von Vollbenutzungsstun-
den auf, die auch einen Einfl uss auf die Lebensdauer der Wärmepumpe
hat. Pauschal kann man davon ausgehen, dass sich bei einer Verdoppe-
lung der Vollbenutzungsstunden die Lebensdauer der Wärmepumpe
um ein Drittel verringert.
Bild 3:Anteil der Wärmepumpe an der Jahres-heizarbeit als Funktion des Verhältnisses der Heizleistung der Wärmepumpe zu Gebäudeheizlast
Bild 4:Vollbenutzungsstunden bivalenter Wärmepumpen als Funktion ihres Anteils an der Heizleistung
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Heizarbeit bivalenter Anlagen (nur Raumheizung, Modalsplit, Vorlauftemperatur < max.)
Anteil: Auslegungsleistung [%]
Hei
zarb
eit
[%]
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
1000
1500
2000
2500
3000
3500
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Vollbenutzungsstunden bivalenter Anlagen (nur Raumheizung, Modalsplit)
Anteil: Auslegungsleistung [%]
Vol
lben
utzu
ngss
tund
en
7 0 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Eine mögliche hydraulische Einbindung von Wärmepumpen und
Heizkessel in ein bivalentes System zeigt Bild 5.
4. Wärmequellenanlagen für Großwärmepumpen
Bei Luft / Wasser-Wärmepumpen sind besondere Vorkehrungen für
die Wärmequellenanlage nicht erforderlich. Anders als bei kleinen
Wärmepumpen für Einfamilienhäuser kommt eine Innenaufstellung der
Wärmepumpe allerdings meistens nicht in Frage. Erstens scheitert die
Einbringung der Wärmepumpe in das Gebäude an ihrer Größe und
zweitens lassen sich Wanddurchbrüche in der Größe, wie sie für die
benötigte Luftmenge erforderlich wären, meistens nicht realisieren.
Daher werden große Luft / Wasserwärmepumpen im Allgemeinen
außen aufgestellt. Da insbesondere im Geschosswohnungsbau die zur
Verfügung stehende Grundstücksfl äche häufi g klein ausfällt, kann
auch eine Aufstellung auf einem Flachdach in Erwägung gezogen
werden.
Da bei Wärmepumpen großer Leistung die mögliche Energieeinsparung
größer ausfällt als bei kleinen Anlagen für Einfamilienhäuser sollte bei
großen Wärmepumpen ein besonderes Gewicht auf eine möglichst
hohe Wärmequellentemperatur gelegt werden. Daher sind Erdsonden
und Grundwasserbrunnen als Wärmequellen interessant. Beide haben
zudem den Vorteil, dass sie eine freie Kühlung ohne Betrieb der
Wärmepumpe ermöglichen, was bei Objekten, die beheizt und gekühlt
werden müssen, eine besonders große Energieeinsparung zur Folge
hat. Erdsonden als Wärmequellen haben den Vorteil, dass sie anders als
Grundwasserbrunnen fast wartungsfrei sind und damit eine sehr hohe
Verfügbarkeit haben. Außerdem ist ihre Planung und Dimensionierung
im Vergleich zu Brunnenanlagen eher einfach, die Jahresarbeitszahlen
lassen sich relativ sicher prognostizieren und die Zuverlässigkeit der
gesamten Wärmepumpenanlage ist hoch. Nachteilig an Erdsondenanla-
gen ist, dass die erforderliche Investition nahezu leistungsproportional
ist. Erdwärmesonden bestehen aus einer oder mehreren Bohrungen,
die in Deutschland meistens maximal 100 m tief sind. In diese
Bohrungen werden die eigentlichen Erdsonden, die aus hartem
PE-Rohr mit 25 mm Außendurchmesser und 2,3 mm Wandstärke oder
Bild 5: Hydraulikschema einer bivalenten Wärmepumpenheizanlage
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 7 1
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
32 mm Außendurchmesser und 3 mm Wandstärke bestehen, einge-
bracht. Üblich sind heute sogenannte Doppel-U-Rohr-Sonden, bei
denen vier PE-Rohre mit einem gemeinsamen Sondenfuß verschweißt
sind. Nach Einführen der Rohre werden die Bohrungen mit einer
Suspension, zum Beispiel einem Bentonit-Zement-Gemisch, verpresst.
Nach dem Aushärten muss dadurch eine dichte, dauerhafte und
elastische Einbindung der Erdwärmesonde in das umgebende Gestein
gewährleistet werden. Außerdem muss das Bohrloch durch die
Verpressung dauerhaft abgedichtet werden, so dass die Verbindung
unterschiedlicher Grundwasserhorizonte vermieden wird. Bei
Bohrtiefen bis 100 m ist eine Genehmigung der Unteren Wasserbe-
hörde erforderlich; bei größeren Bohrtiefen muss die Genehmigung
des Oberbergbauamtes eingeholt werden. In Bezug auf die Wärme-
quellentemperatur ist eine große Bohrtiefe vorteilhaft, da je 100 m
Tiefe die Erdreichtemperatur um 3 K ansteigt. In einer Tiefe von
10 m liegt die Erdreichtemperatur ganzjährig bei 9 bis 10 °C.
Anforderungen an die thermische Nutzung des Erdreiches sowie
Richtwerte für mögliche Entzugsleistungen sind in der VDI 4640
[1] beschrieben. Für einzelne Erdsonden-Anlagen für Einfamilien-
häuser können die Richtwerte der VDI 4640 zu Auslegungszwecken
verwendet werden.
Bei großen Wärmepumpen wird als Wärmequelle im Allgemeinen ein
Erdsondenfeld bestehend aus mehreren Bohrungen erforderlich sein.
Für seine Erstellung werden die folgenden Informationen benötigt:
Kälteleistung des Wärmepumpensystems
Geologie, Auslegung, Aufteilung und Anordnung des Erdsondenfelds
Hydraulische Anbindung / Dimensionierung der Umwälzpumpe
Für eine erste Kostenabschätzung können die folgenden Annahmen
verwendet werden:
Erdwärmesonden für monovalente Großwärmepumpen mit
Laufzeiten von 1400 – 2000 h / a werden überschlägig mit einer
Entzugsleistung von 55W / m ausgelegt.
Alle bivalent parallel betriebenen Anlagen mit hohen Laufzeiten
3000 - 4000 h / a können entweder auf die Entzugsarbeit von 100
kWh / m*a oder mit Hilfe folgender Faktoren überschlägig ausgelegt
werden:
• Vergrößerung um den Faktor 1,6 bis 3000 Jahresbetriebs-
stunden, Umschaltpunkt auf den zweiten Wärmeerzeuger bei
ca. +2 °C Außentemperatur
• Vergrößerung um den Faktor 2,0 bis 4000 Jahresbetriebs-
stunden, Umschaltpunkt auf den zweiten Wärmeerzeuger bei
ca. +7 °C Außentemperatur
Bei Kälteleistungen von mehr als 30 kW sollte der Erstellung eines
Erdsondenfelds auf jeden Fall ein Thermal-Response Test und eine auf
dessen Ergebnissen aufbauende thermische Simulation des Feldes
vorausgehen.
Bild 6 zeigt die hydraulische Einbindung der Wärmequelle in die
Wärmepumpenanlage. Die Verwendung je einer Quellenpumpe pro
Wärmepumpe ist bei Anlagen mit mehreren Wärmepumpen sinnvoll,
Bild 6: Hydraulische Einbindung einer Erdsonde
7 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
um die Pumpenantriebsleistung beim Betrieb von nur einer Wärme-
pumpe zu reduzieren und so eine hohe Jahresarbeitszahl zu erreichen.
Grundwasserbrunnen als Wärmequelle bieten ein günstiges Tempera-
turniveau für gute Jahresarbeitszahlen. Zudem steigen die Erstellungs-
kosten nicht proportional zur Entnahmeleistung an. Mitunter werden
aber Gebühren für die Nutzung großer Grundwassermengen fällig. Für
die Auslegung sind folgende Fragestellungen interessant:
Ergiebigkeit und Qualität der Quelle
Optimierung der Temperaturspreizung / des Quellenvolumenstromes
Pumpenleistung und Management
Hydraulische Einbindung und Grundwasser-Zwischenkreis
Die Jahresarbeitszahlen von Grundwasserwärmepumpen hängen
entscheidend von der richtigen Dimensionierung der Grundwasserpumpe
ab. Bild 7 zeigt, warum die Auslegung der Pumpe nicht einfach ist.
Bild 7Pumpen- und Anlagenkennlinie eines Grundwasserbrunnens
Dadurch, dass der größte Teil der zu überwindenden Druckdifferenz
durch die geodätische Förderhöhe des Brunnens zustande kommt und
nur ein sehr kleiner Anteil Reibungsdruckverluste des Brunnenwassers
in den Rohrleitungen sind, führen kleine Unterschiede an der Pumpe,
im Bild kleine Drehzahldifferenzen, schon zu einer sehr großen
Veränderung des Fördervolumenstroms. Die Auswirkung, die die
Auslegung der Wärmequellenanlage auf die Jahresarbeitszahl der
Wärmepumpe haben kann, zeigt der Vergleich mehrerer Grundwasser-
wärmepumpen in Bild 8.
Der Einsatz mehrerer Grundwasserpumpen, die lastabhängig zum
Einsatz kommen, verbessert einerseits die Effi zienz der Wärmepum-
penanlage und schont andererseits den Brunnen. Die Auslegung des
Wasservolumenstroms sollte auf eine Temperaturdifferenz von 3 bis
4 K zwischen Vor- und Rücklauf erfolgen. Die maximale Strömungsge-
schwindigkeit in den Rohrleitungen sollte 1,5 m / s nicht überschreiten.
Eine Erhöhung der quellenseitigen Temperaturdifferenz lohnt sich
nicht, da die Aufnahmeleistung des Wärmepumpenverdichters dadurch
stärker ansteigt, als die Aufnahmeleistung der Brunnenpumpe sinkt.
Bild 10:Wärmepumpenanlage mit hydraulischer Weiche
LastkennlinieFördermenge50 Fördermenge
100
Fördervolumen
n=25
n=50
n=45 Hz
Förderhöhe Grund-wasserbrunnen
Reibungsdruckabfallim Rohr
Dru
ck
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 7 3
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Bild 8: Jahresarbeitszahlen realisierter Grundwasserwärmepumpen
Bild 9:Auswirkung des Quellenvolumenstroms auf die Jahresarbeitszahl von Wärme-pumpen
Die Wärmepumpe sollte mittels Zwischenkreis-Wärmeaustauscher
vom Grundwasser getrennt werden. Der Wärmepumpenkreis kann dann
mit einem Ethylenglykol-Wasser-Gemisch gefüllt werden, so dass die
Wärmepumpe vor dem Einfrieren geschützt wird und die Betriebssicher-
heit steigt.
5. Wärmesenkenanlagen für Großwärmepumpen
Für die Wärmesenkenanlage großer Wärmepumpen gilt zunächst einmal
das Gleiche, wie bei jeder Wärmepumpe: Je niedriger die benötigte
Vorlauftemperatur liegt, umso höhere Jahresarbeitszahlen können
erreicht werden. Anders als bei kleinen Wärmepumpenanlagen ist jedoch
eine hydraulische Trennung von Heiz- und Wärmepumpenkreis durch eine
hydraulische Weiche oder einen Pufferspeicher zwingend erforderlich.
Nur so lässt sich eine betriebssichere Anlage bauen, bei der die
Wärmepumpe und der Heizkreis gleichermaßen mit dem jeweils
sinnvollen und richtigen Wasservolumenstrom versorgt werden.
6. Wirtschaftlichkeit großer Wärmepumpenanlagen
Im Vergleich zu konventionellen Wärmeerzeugern wie beispielsweise
Gaskesseln oder Gasthermen weisen Wärmepumpen deutlich geringere
Energiekosten auf. Überschlägig liegen die Energiekosten einer Sole /
Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Flächenheizung bei etwa
Heizleistung:Temperaturspreizung (Wärmequelle):
605 kW4,0 K
320 kW3,0 K
120 kW3,2 K
220 kW1,4 K
160 kW1,5 K
Anlage 4003 4004 4005 400613 400714
Quellentemperatur [°C] 14 10 11-14 10 8-12
Vorlauftemperatur (Auslegung) [°C] 60 60 55 52 40
Anzahl Leistungsstufen 2 2 1 2 4
Elektrische Leistung Grundwasserpumpe [kW] 2 x 7.5 5.5 4.0 5.5 4.0
Entzogene Grundwassermenge [m3] 940'840 255'430 93'254 135'863 92'311
Energieaufnahme Grundwasserpumpe pro kWh Wärmeentnahme [kWh/kWk]
0.0466 0.0372 0.0965 0.1018 0.0358
Energieaufnahme UP zu Energieaufnahme Kompressor, �WQA 0.1258 0.0536 0.0801 0.2066 0.4359
JAZo** 3.46 3.05 3.55 3.58 6.04
JAZ-Minderung durch Trenn-Wärmetauscher, ���,WQA 0.06 0 0 0 0
JAZ-Minderung durch Nebenantriebe Quelle -0.571 -0.155 -0.263 -0.613 -1.834
JAZ-Minderung durch senkenseitige Verluste -0,298 -0,218 -0,202 -0,447 -0,688
JAZ (gemessen inkl. aller Verluste aus Senke + Quelle) 2,7 2,74 - 2,73 3,71
**JAZo - Jahresarbeitszahl berechnet aus Nettowärmeproduktion und Stromaufnahme der Verdichter
Bsp.: 2 x WPF 66 [W10/W35]
Volumenstrom Temperaturdifferenz OOP Druckverlust Leistungsaufnahme UP Leistungsaufnahme Verdichter [m3/h] [K] [-] [mbar] [kW] [kW]
31,0 4 5,5 500 0,96 27,615,5 8 5,0 500 0,48 30,7
Differenz 0,48 -3,1
Bsp.: 2 x WPF 66 [W10/W35]
Volumenstrom Temperaturdifferenz OOP Druckverlust Leistungsaufnahme UP Leistungsaufnahme Verdichter [m3/h] [K] [-] [mbar] [kW] [kW]
82,7 1,5 5,72 500 2,55 26,631,0 4 5,5 500 0,96 27,6
Differenz 1,60 -1,1
7 4 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
der Hälfte der Energiekosten einer Gas-Brennwert-Heizung. Dafür sind
die erforderlichen Investitionen für eine Sole / Wasser-Wärmepumpe
jedoch deutlich höher als bei einer Gasheizung. Zur Ermittlung der
Vollkosten der Heizungsanlage empfi ehlt sich daher eine Berechnung
nach der VDI 2067 [2], bei der die Energiekosten, die Kapitalkosten
und die Wartungskosten berücksichtigt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für große Wärmepumpenanlagen sind
generell anspruchsvoller als für Wärmepumpen für das Einfamilienhaus.
Außerdem lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Die
Wirtschaftlichkeit hängt von der konkreten Situation, den individuellen
Tarifen für die Energie, den verfügbaren Wärmequellen, der bzw. den
Wärmesenken und der sich daraus ergebenden Jahresarbeitszahl ab.
Ein Beispiel für eine große Wärmepumpenanlage ist die Beheizung der
Industriehalle der Fa. Hecker & Krosch Metallverabeitung in Zülpich
mit den Eckwerten:
Heizlast: 128 kW
Jahresheizwärmebedarf: 179,2 MWh / Jahr
Vollbenutzungsstunden: 1400 h / a
Wärmequelle: Außenluft
Verbraucher: Raumheizung
Temperaturniveau: 38 °C / 28 °C
Hecker & Krosch fertigt für seine Kunden individuelle Produkte im
Maschinen- und Anlagenbau. Dies bedingt, dass viele Produkte sowie
Fertigungsmaschinen ein hohes Gewicht haben, was zu einer hohen
Belastung der gesamten Bodenkonstruktion führt – ein wichtiges
Kriterium bei der Wahl des Flächentemperiersystems. Ausgewählt
wurde ein PE-Xa-Rohr des Anbieters UPONOR. Das vernetzte Rohr
zeichnet sich durch seine Robustheit aus, die es besonders wider-
standsfähig für den rauen Baustellenalltag macht. Darüber hinaus ist
Bild 12: Investitionen und Gesamtkostenvergleich Wärmepumpe - Ölheizung
Bild 11:Energiekostenvergleich Wärmepumpe - Ölheizung
HeizsystemeKostenart
8 x WPL 23Luft-Wasser Wärmepumpe
Ölheizung
1. Anlagedaten
Energiepreis Heizung Ct/kWh 13,00 8,50
Energiepreis Haushalt Ct/kWh 18,00 18,00
Wirkungsgrad Verteilung � 0,98 0,98
Wirkungsgrad Wärmeerzeugung � 1,00 0,90
Jahres-Arbeitszahl � 3,50
Bivalenzpunkt °C -7
Deckungsanteil Heizung % 0,98
5. Verbrauchsgebundene Kosten
Heizung
Jahres-Energiebedarf kWh 179.200 179.200
Energieverbrauch Heizung kWh 51.200 203.175
Energieverbrauch Zusatzheizung kWh 3.657
Jahreshilfsenergiebedarf kWh 3.600 3.600
Ergebnisse
Energieverbrauch gesamt kWh 58.457 206.775
Schadstoffanfall CO2 gesamt kg 39.751 67.464
Energiekosten der Anlage ¤ 7.779,00 17.918,00
Primärenergie-Faktor 2,70 1,10
Primärenergiebedarf kWh 157.834 227.452
HeizsystemeKostenart
8 x WPL 23Luft-Wasser Wärmepumpe
Ölheizung
2. Investitionskosten
Wärmeerzeuger komplett ¤ 96.000,00 18.000,00
Heizsystem ¤ 51.200,00 51.200,00
Heizungs-Installation ¤ 25.600,00 25.600,00
Elektro-Installation ¤ 19.200,00 6.400,00
Öltank und Lagerraum ¤ 2.000,00
Schornstein ¤ 2.000,00
Summe ¤ 192.000,00 105.200,00
3. Kapitalgebundene Kosten
Kapitalkosten ¤ 18.498,00 10.135,00
Instandhaltung ¤ 1.920,00 1.052,00
Summe ¤ 20.418,00 11.187,00
4. Betriebsgebundene Kosten
Wartung ¤ 150,00
Schornsteinfeger ¤ 70,00
Summe ¤ 220,00
Ergebnisse
Energiekosten der Anlage ¤ 7.779,00 17.918,00
Gesamtkosten der Anlage pro Jahr ¤ 28.197,00 29.325,00
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 7 5
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
es aus diesem Grunde auch gut für druckbeanspruchte Bereiche wie in
Zülpich geeignet. Die Wärmepumpen-Anlage besteht aus acht in
Kaskade geschalteten Luft / Wasser-Wärmepumpen mit einer
Heizleistung von je 12,5 kW bei -7 °C Außenlufttemperatur und 35 °C
Heizungsvorlauftemperatur. Die Geräte wurden platzsparend auf einem
niedrigen Teil des neuen Hallendachs aufgestellt. Sie versorgen zwei
1.000-Liter-Pufferspeicher. Den Ausschlag zu Gunsten der Luft als
Wärmequelle gab die niedrige Vorlauftemperatur des Heizsystems: in
der Industriehalle müssen nur etwa 15 °C Raumtemperatur gewährlei-
stet werden, die von der Fußbodenheizung erzeugt werden. So ist eine
maximale Vorlauftemperatur von 35 °C an Tagen der niedrigsten
Bild 13:Amortisation der Wärme-pumpe gegenüber einer Ölheizung
Außentemperatur ausreichend. Der Einsatz von Grundwasserwärme-
pumpen, die eine nochmals höhere Jahresarbeitszahl ermöglicht
hätten, wurde wegen der notwendigen höheren Investition verworfen.
Die Wärmepumpenanlage wird monoenergetisch mit einem Bivalenz-
punkt von -7 °C betrieben, das heißt, bei Außentemperaturen unter
-7 °C wird die Wärmepumpe von einer zusätzlichen Elektroheizung
unterstützt. Damit ergibt sich ein Anteil der Wärmepumpe an der
Jahresheizarbeit von 98 %. Die Bilder 11, 12 und 13 zeigen die
Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese Anlage inklusive ihrer
Voraussetzungen und Randbedingungen.
Jahr 8 x WPL 23 Ölheizung Differenzkosten
Preissteigerungsrate Preissteigerungsrate Kapitaldifferenz 86.800 ¤
5 % 2 % 5 % 2 % Kapitalzins 5 %
Verbrauchs-kosten
Betriebs-kosten
Summe Verbrauchs-kosten
Betriebs-kosten
Summe Kosten-differenz
Barwert-faktor
Barwert Rückfl uss kumuliert
1 7.779 ¤ 1.950 ¤ 9.729 ¤ 17.918 ¤ 1.302 ¤ 19.220 ¤ 9.491 ¤ 0,952 9.039 ¤ 77.761 ¤
2 8.168 ¤ 1.989 ¤ 10.157 ¤ 18.814 ¤ 1.328 ¤ 20.142 ¤ 9.985 ¤ 0,907 9.057 ¤ 68.704 ¤
3 8.576 ¤ 2.029 ¤ 10.605 ¤ 19.755 ¤ 1.355 ¤ 21.109 ¤ 10.504 ¤ 0,864 9.074 ¤ 59.630 ¤
4 9.005 ¤ 2.069 ¤ 11.075 ¤ 20.742 ¤ 1.382 ¤ 22.124 ¤ 11.049 ¤ 0,823 9.090 ¤ 50.540 ¤
5 9.455 ¤ 2.111 ¤ 11.566 ¤ 21.779 ¤ 1.409 ¤ 23.189 ¤ 11.623 ¤ 0,784 9.107 ¤ 41.433 ¤
6 9.928 ¤ 2.153 ¤ 12.081 ¤ 22.868 ¤ 1.438 ¤ 24.306 ¤ 12.225 ¤ 0,746 9.122 ¤ 32.311 ¤
7 10.425 ¤ 2.196 ¤ 12.621 ¤ 24.012 ¤ 1.466 ¤ 25.478 ¤ 12.857 ¤ 0,711 9.138 ¤ 23.174 ¤
8 10.946 ¤ 2.240 ¤ 13.186 ¤ 25.212 ¤ 1.496 ¤ 26.708 ¤ 13.522 ¤ 0,677 9.152 ¤ 14.021 ¤
9 11.493 ¤ 2.285 ¤ 13.778 ¤ 26.473 ¤ 1.526 ¤ 27.999 ¤ 14.221 ¤ 0,645 9.167 ¤ 4.854 ¤
10 12.068 ¤ 2.330 ¤ 14.398 ¤ 27.797 ¤ 1.556 ¤ 29.353 ¤ 14.954 ¤ 0,614 9.181 ¤ -4.328 ¤
11 12.671 ¤ 2.377 ¤ 15.048 ¤ 29.187 ¤ 1.587 ¤ 30.774 ¤ 15.725 ¤ 0,585 9.194 ¤ -13.521 ¤
12 13.305 ¤ 2.425 ¤ 15.729 ¤ 30.646 ¤ 1.619 ¤ 32.265 ¤ 15.535 ¤ 0,557 9.208 ¤ -22.728 ¤
13 13.970 ¤ 2.473 ¤ 16.443 ¤ 32.178 ¤ 1.651 ¤ 33.829 ¤ 17.386 ¤ 0,530 9.220 ¤ -31.949 ¤
14 14.668 ¤ 2.523 ¤ 17.191 ¤ 33.787 ¤ 1.684 ¤ 35.471 ¤ 18.280 ¤ 0,505 9.233 ¤ -41.181 ¤
15 15.402 ¤ 2.573 ¤ 17.975 ¤ 35.476 ¤ 1.718 ¤ 37.194 ¤ 19.220 ¤ 0,481 9.245 ¤ -50.426 ¤
16 16.172 ¤ 2.624 ¤ 18.796 ¤ 37.250 ¤ 1.752 ¤ 39.003 ¤ 20.206 ¤ 0,458 9.257 ¤ -59.683 ¤
17 16.981 ¤ 2.677 ¤ 19.658 ¤ 39.113 ¤ 1.787 ¤ 40.900 ¤ 21.243 ¤ 0,436 9.268 ¤ -68.951 ¤
18 17.830 ¤ 2.730 ¤ 20.560 ¤ 41.068 ¤ 1.823 ¤ 42.891 ¤ 22.331 ¤ 0,416 9.279 ¤ -78.230 ¤
19 18.721 ¤ 2.785 ¤ 21.506 ¤ 43.122 ¤ 1.860 ¤ 44.981 ¤ 23.475 ¤ 0,396 9.290 ¤ -87.520 ¤
20 19.657 ¤ 2.841 ¤ 22.498 ¤ 45.278 ¤ 1.897 ¤ 47.175 ¤ 24.677 ¤ 0,377 9.300 ¤ -96.821 ¤
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Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Bild 14:Wärmepumpen auf dem Dach der Fa. Hecker & Krosch
Bild 15:Wohnanlage Quartier les Halles in Düsseldorf
Bild 16:Wärmepumpen in der Wohnanlage Quartier les Halles in Düsseldorf
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 7 7
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Ein weiteres Beispiel ist die Beheizung der Wohnanlage „Quartier les
Halles“ in Düsseldorf. Hier wurde eine Wasser / Wasser-Wärmepumpen-
anlage ausgewählt. Das Objekt weist die folgenden Eckwerte auf:
Heizlast: 320 kW
Jahresheizwärmebedarf: 640 MWh / Jahr
Vollbenutzungsstunden: 2000 h / a
Wärmequelle: Grundwasser
Wärmeträger: Grundwasser / Ethylenglycol
Verbraucher: Raumheizung, Fußbodenheizung
Temperaturniveau: 35 °C / 28 °C
Die in Bild 15 dargestellte Wohnanlage wurde in ihren verschiedenen
Bauabschnitten von unterschiedlichen Architekten gestaltet. Ein Teil
der Wohnungen wurde als Eigentumswohnungen verkauft, während
der größte Teil von einem Investor vermietet wird. Zu dem Konzept des
anspruchsvollen Objekts gehört eine ressourcenschonende Wärmeer-
zeugung mittels Wärmepumpe.
Als Wärmepumpen kommen vier Sole / Wasser-Wärmepumpen zum
Einsatz die im Betrieb mit der Wärmequelle Wasser und einer
Wärmequellentemperatur von 10 °C eine Heizleistung von je 87 kW
haben und die monovalent, das heißt, ohne einen weiteren Wärme-
erzeuger, betrieben werden.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Objekt zeigen die Bilder 17,
18 und 19.
Bild 17: Energiekostenvergleich Wärmepumpe – Gas-Brennwertheizung
Bild 18: Investitionen und Gesamtkostenvergleich Wärmepumpe - Ölheizung
HeizsystemeKostenart
4 x WPF 66Sole-Wasser Wärmepumpe
GasheizungBrennwert-Kessel
1. Anlagedaten
Energiepreis Heizung Ct/kWh 13,00 7,50
Energiepreis Haushalt Ct/kWh 18,00 18,00
Wirkungsgrad Verteilung � 0,98 0,98
Jahres-Arbeitszahl � 4,90
Bivalenzpunkt °C -12
Deckungsanteil Heizung % 1,00
5. Verbrauchsgebundene Kosten
Heizung
Jahres-Energiebedarf kWh 576.000 576.000
Energieverbrauch Heizung kWh 119.950 593.692
Energieverbrauch Zusatzheizung kWh
Jahreshilfsenergiebedarf kWh 11.500 11.500
Ergebnisse
Energieverbrauch gesamt kWh 131.450 605.192
Schadstoffanfall CO2 gesamt kg 89.386 156.243
Energiekosten der Anlage ¤ 17.724,00 46.767,00
Primärenergie-Faktor 2,70 1,10
Primärenergiebedarf kWh 354.915 665.711
HeizsystemeKostenart
4 x WPF 66Sole-Wasser Wärmepumpe
GasheizungBrennwert-Kessel
2. Investitionskosten
Wärmeerzeuger komplett ¤ 128.000,00 26.000,00
Heizsystem ¤ 128.000,00 128.000,00
Heizungs-Installation ¤ 64.000,00 64.000,00
Elektro-Installation ¤ 48.000,00 16.000,00
Gasanschluss ¤ 5.000,00
Schornstein ¤ 6.000,00
Wärmequellenanlage ¤ 32.000,00
Summe ¤ 400.000,00 245.000,00
3. Kapitalgebundene Kosten
Kapitalkosten ¤ 35.976,00 22.036,00
Instandhaltung ¤ 4.000,00 2.450,00
Summe ¤ 39.976,00 24.486,00
4. Betriebsgebundene Kosten
Wartung ¤ 150,00
Schornsteinfeger ¤ 70,00
Summe ¤ 220,00
Ergebnisse
Energiekosten der Anlage ¤ 17.724,00 46.767,00
Gesamtkosten der Anlage pro Jahr ¤ 57.700,00 71.473,00
7 8 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein – Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer und großer Leistung
Die in diesem Fall sehr vorteilhafte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit
einer Amortisation der Mehrkosten für die Wärmepumpenheizanlage
schon nach sechs Jahren kommt vor allem durch die ungewöhnlich
günstigen Kosten für die Erstellung der Wärmequellenanlage zustande.
Diese sind eine Folge günstiger geologischer Bedingungen mit einem
sehr hoch liegenden Grundwasserspiegel am Standort.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass mittlere und große
Wärmepumpenanlagen gegenüber anderen Wärmeerzeugern eine sehr
gute Wirtschaftlichkeit aufweisen können. Diese muss allerdings in
jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Randbedin-
gungen separat nachgewiesen werden. Die Wirtschaftlichkeit der
Wärmepumpenanlage und ihre Effi zienz steht und fällt auch bei
günstigen Randbedingungen mit der Qualität von Planung und der
Ausführung von Wärmequellenanlage, Wärmesenkenanlage und
Hydraulik.
Literaturverzeichnis:
[1] VDI 4640, Dezember 2000, Beuth Verlag, Berlin
[2] VDI 2067, September 2000, Beuth Verlag, Berlin
[3] Forschungsbericht „Großwärmepumpen – Energetische und planerische
Analyse von 10 Anlagen, Vergleich verschiedene Anlagenkonzepte“,
September 2006, Bundesamt für Energie, Bern
Bild 19: Amortisation der Wärmepumpe gegenüber einer Ölheizung
Jahr 8 x WPL 23 Ölheizung Differenzkosten
Preissteigerungsrate Preissteigerungsrate Kapitaldifferenz 86.800 ¤
5 % 2 % 5 % 2 % Kapitalzins 5 %
Verbrauchs-kosten
Betriebs-kosten
Summe Verbrauchs-kosten
Betriebs-kosten
Summe Kosten-differenz
Barwert-faktor
Barwert Rückfl uss kumuliert
1 17.724 ¤ 4.000 ¤ 21.724 ¤ 46.767 ¤ 2.670 ¤ 49.437 ¤ 27.713 ¤ 0,962 26.647 ¤ 128.353 ¤
2 18.610 ¤ 4.080 ¤ 22.690 ¤ 49.105 ¤ 2.723 ¤ 51.829 ¤ 29.139 ¤ 0,925 26.940 ¤ 101.413 ¤
3 19.541 ¤ 4.162 ¤ 23.702 ¤ 51.561 ¤ 2.778 ¤ 54.338 ¤ 30.636 ¤ 0,889 27.235 ¤ 74.177 ¤
4 20.518 ¤ 4.245 ¤ 24.763 ¤ 54.139 ¤ 2.833 ¤ 56.972 ¤ 32.209 ¤ 0,855 27.533 ¤ 46.644 ¤
5 21.544 ¤ 4.330 ¤ 25.873 ¤ 56.846 ¤ 2.890 ¤ 59.736 ¤ 33.862 ¤ 0,822 27.832 ¤ 18.812 ¤
6 22.621 ¤ 4.416 ¤ 27.037 ¤ 59.688 ¤ 2.948 ¤ 62.638 ¤ 35.599 ¤ 0,790 28.134 ¤ -9.322 ¤
7 23.752 ¤ 4.505 ¤ 28.257 ¤ 62.672 ¤ 3.007 ¤ 65.679 ¤ 37.423 ¤ 0,760 28.438 ¤ -37.760 ¤
8 24.939 ¤ 4.595 ¤ 29.534 ¤ 65.806 ¤ 3.067 ¤ 68.873 ¤ 39.339 ¤ 0,731 28.744 ¤ -66.505 ¤
9 26.186 ¤ 4.687 ¤ 30.873 ¤ 69.096 ¤ 3.128 ¤ 72.224 ¤ 41.351 ¤ 0,7003 29.053 ¤ -95.558 ¤
10 27.496 ¤ 4.780 ¤ 32.276 ¤ 72.551 ¤ 3.191 ¤ 75.742 ¤ 43.466 ¤ 0,676 29.364 ¤ -124.921 ¤
11 28.871 ¤ 4.876 ¤ 33.747 ¤ 76.179 ¤ 3.255 ¤ 79.433 ¤ 45.687 ¤ 0,650 29.677 ¤ -154.599 ¤
12 30.314 ¤ 4.973 ¤ 35.288 ¤ 79.987 ¤ 3.320 ¤ 83.307 ¤ 48.020 ¤ 0,625 29.993 ¤ -184.592 ¤
13 31.830 ¤ 5.073 ¤ 36.903 ¤ 83.987 ¤ 3.386 ¤ 87.373 ¤ 50.470 ¤ 0,01 30.311 ¤ -214.903 ¤
14 33.421 ¤ 5.174 ¤ 38.596 ¤ 88.186 ¤ 3.454 ¤ 91.640 ¤ 53.044 ¤ 0,577 30.632 ¤ -245.535 ¤
15 35.092 ¤ 5.278 ¤ 40.370 ¤ 92.595 ¤ 3.523 ¤ 96.118 ¤ 55.748 ¤ 0,555 30.955 ¤ -278.490 ¤
16 36.847 ¤ 5.383 ¤ 42.230 ¤ 97.225 ¤ 3.593 ¤ 100.819 ¤ 58.588 ¤ 0,534 31.281 ¤ -307.770 ¤
17 38.689 ¤ 5.491 ¤ 44.180 ¤ 102.086 ¤ 3.665 ¤ 105.752 ¤ 61.571 ¤ 0,513 31.609 ¤ -339.379 ¤
18 40.624 ¤ 5.601 ¤ 46.225 ¤ 107.191 ¤ 3.739 ¤ 110.929 ¤ 64.705 ¤ 0,494 31.940 ¤ -371.320 ¤
19 42.655 ¤ 5.713 ¤ 48.386 ¤ 112.550 ¤ 3.813 ¤ 116.364 ¤ 67.996 ¤ 0,475 32.274 ¤ -403.593 ¤
20 44.788 ¤ 5.827 ¤ 50.615 ¤ 118.178 ¤ 3.890 ¤ 122.068 ¤ 71.453 ¤ 0,456 32.610 ¤ -436.203 ¤
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 7 9
Index der bisherigen Referenten
Index der bisherigen Referenten
Die nachstehend aufgeführten Referenten haben anlässlich der
vergangenen Kongresse referiert. Die einzelnen Referate stehen
auf Wunsch zur Verfügung und können bei Uponor GmbH,
Norderstedt abgefordert werden.
Christian Achilles – Assessor jur.
1998 Auf dem Weg zum Euro … – volkswirtschaftlicher Rah-
men und betrieblicher Handlungsbedarf.
Prof. Wolfgang Akunow
1996 Der historische Werdegang der „russischen Seele“.
Dr. Franz Alt
2009 Green Building – eine Chance im Klimawandel.
Dipl.-Chem. Heinz-Dieter Altmann
2004 DIN 18 560 „Estriche im Bauwesen“ – neue Bezeichnun-
gen und erweiterte Anforderungen an Estriche.
Prof. Dr.-Ing. Heinz Bach
1981 Effektive Wärmestromdichte bei Fußbodenheizungen –
Konsequenzen für eine wärmetechnische Prüfung.
Prof. Dr. Wilfrid Bach
1990 Ozonzerstörung und Klimakatastrophe – welche Sofort-
maßnahmen sind erforderlich?
RA Steffen Barth
2009 Das Grüne Haus – Vertrags- und vergaberechtliche
Überlegungen.
Reinhard Bartz
2007 Regelwerks- und Hygienekonforme Planung von Trink-
wasserinstallationen.
2009 Planung und Betrieb einer wirtschaftlichen, regelwerks-
und hygienekonformen Trinkwasserinstallation.
Dr. Alexander Graf von Bassewitz
1979 Kunststoffe in der Heizungstechnik.
Physikalische Untersuchungen und Beurteilung der Werkstoffe.
Anwendungstechnische Überlegungen.
1985 Lebensdauer von Kunststoffrohren am Beispiel
von Rohren aus hochdruckvernetztem PE nach Verfah-
ren Engel – Zeitstandsprüfung, Alterung, Extrapolation.
Dr. Thomas Beyerle
2010 Ökonomie und Kapitalismus – Welcher Zukunftsmarkt steckt
in der Immobilienbranche?
Prof. Dipl.-Ing. Eckhard Biermann
1993 Die neue VOB - Ausgabe 1993
Einbeziehung der EG-Länder und Österreich.
Helmut Blöcher, Architekt
1995 Architektur der Sportschule Oberhaching.
8 0 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Index der bisherigen Referenten
Dipl.-Ing. Gerd Böhm
1986 Einfl uss der Betriebstemperaturen auf Wirkungsgrad und
Nutzungsgrad des Heizkessels.
Prof. Dr.-Ing. Udo Boltendahl
1992 Beurteilung von Energiesystemen im Hinblick auf
Ressourcenschonung und Umweltbelastung.
Dr.-Ing. Bent A. Børresen
1994 Fußbodenheizung und Kühlung von Atrien.
Dr.-Ing. Theo Bracke
1985 Ein emissionsfreies Heizsystem auf der Basis bewährter
Technik. Massiv-Absorber – Massiv-Speicher.
Dr. Bernulf Bruckner
2004 Basel II. Konsequenzen für den Mittelstand.
Ralf-Dieter Brunowsky, Dipl.-Volkswirt
1999 Zukunftsperspektiven in Europa nach Einführung
des Euro.
Dr. Joachim Bublath
2008 Wege aus der Energie- und Klimakrise?
Dr.-Ing. Sergej Bulkin
1992 Passive und aktive Nutzung der Sonnenenergie für
Niedertemperaturheizungen in Rußland.
Prof. Dr.-Ing. Winfried Buschulte
1979 Primärenergeriesparende Verbrennungstechnik.
1980 Wirkungsgradverbesserung bei mineralisch befeuerten
Wärmeerzeugern durch rußfreie Verbrennung und
Abgaskühlung.
1982 Senkung des Brennstoffverbrauchs von Wärmeerzeugern
durch Abgasnachkühlung.
1986 Vorteile der rücklauftemperaturgeführten Heizwasservor-
lauftemperatur bei Teilbeheizung einer Wohnanlage.
Dr. Paul Caluwaerts
1980 Wärmeverluste von Räumen mit unterschiedlichen
Heizsystemen und ihr Einfl uss auf die Wirtschaftlichkeit
und die erforderliche Heizleistung. Die differenzierten
Wärmeverluste bei mäßiger Wärmedämmung.
1981 Rationelle Klassifi zierung unterschiedlicher Heizsysteme
unter Berücksichtigung von Komfort und Energiever-
brauch.
Dr. Dipl.-Ing. Hans Ludwig von Cube
1981 Energiesparen – eine der rentabelsten Investitionen für
die kommenden Jahre.
Prof. Dr. Felix von Cube
2003 Lust an Leistung.
Gerhard Dahms
1979 Kunststoffe in der Heizungstechnik.
Physikalische Untersuchungen und Beurteilung der Werkstoffe.
Anwendungstechnische Überlegungen.
1980 Thermoplaste – Elastomere. Die peroxydische Vernetzung
des Polyethylens nach dem Verfahren Engel. „VELTA“
Rohre aus RAU-VPE 210.
Sauerstoffpermeation bei Kunststoffrohren und ihre
Einwirkung auf Heizungsanlagen nach DIN 4751.
1983 Kriterien für Auswahl- u. Anwendung von Kunststoffrohren in
Heizungs- und Sanitärsystemen.
Maßnahmen zur Verhütung von Sauerstoffdiffusion bei
Kunststoffrohren.
1985 ... eine runde Sache – Rohre aus RAU-VPE 210 für
Fußbodenheizungen. Fakten und Argumente.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 8 1
Index der bisherigen Referenten
Dipl.-Ing. Holmer Deecke
2003 Betonkernaktivierung von A – Z.
2004 Kühlung am Beispiel Airport Bangkok.
Dr. Michael Despeghel
2007 Training für faule Säcke – oder ein präventivmedizinisch
orientiertes Lebenskonzept.
Dr.-Ing. Günther Dettweiler
1992 Der neue Flughafen München.
Energiekonzeption nach neuesten ökonomischen und
ökologischen Gesichtspunkten.
Umweltschutzmaßnahmen.
Heinz Diedrich
1980 Niedertemperatur-Warmwasserheizungen in Verbindung
mit elektrischen Wärmeerzeugern.
Elektrizitätswirtschaftliche Überlegungen bei Einsatz von
Elektrozentralspeichern von Wärmepumpen.
Dr.-Ing. Arch. Bernd Dittert
1980 Überblick über die Möglichkeiten der Energieeinsparung
– bautechnische, wärmetechnische und regeltechnische
Maßnahmen.
1991 Bauphysikalische und heiztechnische Versuche an Fach-
werkhäusern.
Dipl.-Ing. Werner Dünnleder
1991 Legionellenfreie Warmwasserversorgung unter Beibehal-
tung der Wirtschaftlichkeit.
Dipl.-Ing. Volkmar Ebert
1983 Auswirkung der novellierten Heizungsanlagen-
Verordnung vom 24.02.1982 und der Heizkostenverordnung
vom 23.02.1981 auf Heizungsanlagen-Konzepte.
Prof. Dr.-Ing. Herbert Ehm
1987 Gebäude- und Anlagenkonzeption für Niedrigenergie-
häuser – bautechnische Randbedingungen.
1993 Neufassung der energiesparrechtlichen und emissionstech-
nischen Richtlinien. Wärme-, Heizanlagen- und Kleinfeu-
erungsanlagen-Verordnung.
1999 Perspektiven der Energieeinsparung von Neubau- und
Gebäudebestand.
Dipl.-Ing. Heinz Eickenhorst
1983 Hinweise für Planung und Ausführung von elektrisch
angetriebenen Wärmepumpen in Wohnhäusern.
Dipl.-Ing. Hans Erhorn
1986 Schimmelpilz - Wirkung, Ursachen und Vermeidung
durch richtiges Lüften und Heizen.
2006 Auswirkungen der DIN 18599 auf den Neubau.
Thomas Engel
1982 Polyethylen – ein moderner Kunststoff – von der Ent-
deckung bis heute.
o. Prof. Dr.-Ing. Horst Esdorn
1988 Deckenkühlung – neue Möglichkeiten für alte Ideen.
Dipl.-Ing. Gerhard Falcke u. Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Korff
1983 Praktische Betriebserfahrungen mit Freiabsorbitions- und
Luft/Luftwärmepumpen Systemen.
Prof. Dr. sc. Poul Ole Fanger
1982 Innenklima, Energie und Behaglichkeit.
1994 Projektierungen für ein menschenfreundliches Innenklima
Neue europäische Forschungsergebnisse und Normen.
1998 Feuchtigkeit und Enthalpie – wichtig für die empfundene
Luftqualität und erforderliche Lüftungsrate.
8 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Index der bisherigen Referenten
Prof. Dr.-Ing. Klaus Fitzner
1993 Fragen zur natürlichen und mechanischen Lüftung von
Gebäuden.
1996 Quellüftung mit und ohne Deckenkühlung.
Univ. Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch
2008 Energieeffi ziente Bürogebäude planen, bauen und betreiben
Beispiele aus der Praxis.
Dr. sc. Techn. Karel Fort
1995 Dynamisches Verhalten von Fußbodenheizsystemen.
Dipl.-Ing. (FH) Hans H. Froelich
1994 Beurteilung der thermischen und akustischen Eigenschaften
von Fenstern auf der Grundlage aktueller Anforderungen und
Erkenntnisse.
Dr. Bernhard Frohn
2005 Energiekonzept am Beispiel bob (Balanced Offi ce Building).
Dipl.-Ing. Manfred Gerner – Architekt BDB-AKH
1990 Wärmedämmung bei historischem Fachwerk.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. mult. Dr. E.h. mult. Karl Gertis
1984 Passive Solarenergienutzung – Konsequenzen für den
praktischen Gebäudeentwurf und für die Heiztechnik.
1985 Feuchtefl ecken in Wohnungen – ist falsches Heizen schuld?
1986 Neue bauphysikalische Rahmenbedingungen für die
zukünftige Heiztechnik.
1987 Verunsichern „baubiologische“ Argumente den Bauherrn
und Planer von Heizungsanlagen?
1988 Umweltverschmutzung durch private Hausheizung?
1992 Verschärfung der Wärmeschutzverordnung oder neue
Heizwärmeverordnung?
1993 Bauen und wohnen wir gesund ? Kenntnisstand und
Perspektiven.
2001 Energie gespart, Gesundheit gefährdet – wohnen wir im
Niedrigenergiehaus ungesund?
2005 Im Büro schwitzen? Kritische Anmerkungen zum sommer-
lichen Wärmeschutz.
Dr. Klaus Gregor
2006 Folgen der Deregulierung und das Wachsen der Eigen-
verantwortung im Arbeitsschutz.
Prof. Dr.-Ing. Helmut Groeger
1982 Baukonstruktive Randbedingungen für Niedertempera-
tur-Fußbodenheizungen.
Josef Grünbeck
1987 Das mittelständische Unternehmen der Zukunft – wirt-
schaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung.
Dr.-Ing. Michael Günther
1993 Voraussetzungen für den effektiven Einsatz der Brenn-
werttechnik unter besonderer Berücksichtigung moderner
Flächenheizungen.
1998 Bauwerksintegrierte Heiz- und Kühlsysteme in Kombina-
tion mit Quelllüftung – messtechnische Untersuchungen
in einem Bürohaus und Schlussfolgerungen.
1999 Die Zukunft der Niedertemperatur-Heizung nach Inkraft-
treten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2000).
2000 Ideen und Hypothesen von gestern – Grundlagen des
Future Building Design von morgen?
2001 Integrale Planung – Anspruch nur für den Architekten?
2002 Geothermische Nutzung des Untergrundes im Zusammen-
wirken mit thermisch aktiven Flächen.
2003 Wie sind Gebäude und Bauteile mit Flächenheizung und
-kühlung wirtschaftlich zu dämmen?
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 8 3
Index der bisherigen Referenten
2004 Industriefl ächenheizung mit Walzbeton am Beispiel BV
BMW Dynamic Center Dingolfi ng.
2005 Abnahmeprüfung von Raumkühlfl ächen nach VDI 6031.
2006 Rasenheizungen nicht nur in den WM-Stadien:
Spielsicherheit vs. Ökologie (zur Schnee- und Eisfreihal-
tung von Freifl ächen).
2007 Energieeffi zient. Gesundheitsdienlich. Wirtschaftlich?
2008 Wie innovativ ist die Branche TGA?
30 Jahre Arlberg-Kongress – Rückschau und Ausblick.
2010 Auswirkungen neuer TGA – relevanter Gesetze und
Verordnungen auf die Uponor Systempalette
(Stand und Notwendigkeiten).
Dipl.-Ing. Norbert Haarmann
1984 Planungshinweise für Wärmepumpenheizungsanlagen.
Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser
1989 Wege zum Niedrigenergiehaus.
1995 Wärmeschutzverordnung 1995 – Wärmepass und Energiepass.
1996 Energiesparendes Bauen in Deutschland – Erfahrungen
mit der WSchV’95 – Entwicklung zur Energiesparverord-
nung 2000.
1998 Wasserdurchströmte Decken zur Raumkonditionierung
- Heiz- und Kühldecken
- Bodenplattenkühler
- Wärmeverschiebung zwischen Gebäudezonen
1999 Auswirkungen eines erhöhten Wärmeschutzes auf die
Behaglichkeit im Sommer.
2005 Der Energiepass für Gebäude. Europäische Richtlinie über
die Gesamtenergieeffi zienz von Gebäuden ab 2006.
Univ. Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hausladen
1993 Energetische Beurteilung von Gebäuden.
2010 Die Bau- und Immobilienwirtschaft entdeckt die Nachhaltigkeit:
Stand und Herausforderung in der Technik.
Dipl.-Ing. Rainer Heimsch, VDI/AGÖF
2000 Energiesparendes beheizen und temperieren von histori-
schen Gebäuden.
2003 Erhalt und Nutzung von historischen Gebäuden unter
dem Aspekt Raumtemperierung und Bauphysik.
Prof. Dr.-Ing. Günter Heinrich
1990 Abwärmenutzung mit Niedertemperaturheizung bei der
Rauchgasentschwefelung.
Prof. Dr.-Ing. Siegmar Hesslinger
1987 Brennwerttechnik und Maßnahmen zur Minderung von
NOx und SO
2-Emission.
1989 Hydraulisches Verhalten von Heiznetzen insbesondere
bei Teillast und die Auswirkung auf die Heizleistung von
Raumheizfl ächen.
2002 Untersuchung einer solarunterstützten
Nahwärmeversorgung von Passiv-Doppelhäusern mit
Wärmepumpenheizung.
Prof. Dr.-Ing. Rainer Hirschberg
1996 Das thermische Gebäudemodell – Basis rechnergestützter
Lastberechnungen.
2002 Die Anlagenbewertung ist Sache der TGA-Branche
(Anwendung der EnEV und daraus resultierende Konse-
quenzen für Planer und Anlagenersteller).
Dipl.-Ing. Klaus Hoffmann, Baudirektor
1984 Heizung und Lüftung in Sporthallen.
8 4 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Index der bisherigen Referenten
Karl Friedr. Holler, Oberingenieur VDI
1983 Wärmeerzeugung im Niedertemperaturbereich
Vorteile – Probleme, Entwicklung – Trend.
1985 Wärmeerzeugung mit Nieder-Tieftemperatur –
Vorteile – Probleme.
Kleine, mittlere und größere Leistungen. Brennwertkessel.
1989 Modernisierung von Heizungsanlagen ohne Schorn-
steinschäden – Neufassung der 1. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –
1.BImSchV – Auswirkung auf Heizung und Schornstein.
Dipl.-Phys. Stefan Holst
1999 Kühlkonzeption am Beispiel Flughafen Bangkok.
Dr. Siegfried Hopperdietzel
1980 Kunststoff für die Heizungstechnik. Kontinuität der
Produktion von Kunststoffrohren
Erfahrung – Prüfung – Rezepturgestaltung.
Matthias Horx
2010 Future Markets – Future Business.
Dipl.-Ing. Architekt Michael Juhr
1998 Die Industriefußbodenheizung aus der Sicht des Architek-
ten – am Beispiel des Logistikzentrums Hückelhoven.
2001 Produkt Bauwerk
Kostenreduktion im Herstellungsprozess durch die Opti-
mierung der Zusammenarbeit von Auftraggebern, Planern,
ausführenden Firmen und Produktherstellern.
Dipl.-Ing. Uwe H. Kaiser
1985 Kunststoffe für Rohre
Überblick, Werkstoffe, Eigenschaften und Anwendungs-
bereiche.
Dipl.-Ing. Eberhard Kapmeyer
1990 Aktueller Stand der Maßnahmen zur Energieeinsparung
durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.
1992 CO2 Minderungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland.
Prof. Dipl.-Ing. Manfred Karl
1996 Fußbodenheizung als integraler Bestandteil von Solarheiz-
anlagen.
Dipl.-Ing. Walter Karrer
1989 Anwendung von CAD in der technischen Gebäudeausrüstung.
Dr. Helmut Kerschitz
1979 Theoretische Überlegungen zur Nutzung der Sonnenenergie.
Dr.-Ing. Achim Keune
2007 Die VDI 6022 und neue DIN EN-Normen im Kampf um die
Hygiene in der Raumlufttechnik.
Helmut Klawitter, Ing. grad.
1985 Schweißverbindungen von PP-R
Materialstruktur, Eigenschaften, Anwendung.
Dipl.-Ing. Jürgen Klement
2008 Sanierung von Warmwassersystemen unter den Aspekten
Hygiene und Energieeffi zienz.
2009 Gasinstallationen mit Mehrschichtverbundrohren –
Neue Wege zur individuellen Gasanwendung.
Prof. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Knoche
1981 Entwicklungstendenzen bei Absorptionswärmepumpen.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 8 5
Index der bisherigen Referenten
Dr.-Ing. Uwe Köhler
1979 Möglichkeiten zur Einsparung von Primärenergie bei
Heizungsanlagen mit Wärmeerzeugung durch fossile
Brennstoffe.
1980 Verbesserung des Energieausnutzungsgrades von Heiz-
anlagen mit Wärmepumpen und Niedertemperaturheiz-
fl ächen.
1981 Verbesserung der Heizleistung von Flächenheizungen.
1982 Die Wärmebedarfsrechnung im Verhältnis zur tatsächlich
erforderlichen Heizleistung.
Dipl.-Ing., Dipl. Wirtschaftsing. FH Markus Koschenz
2003 Tabs mit Phasenwechselmaterial, auf der Suche nach
thermischer Speichermasse für Leichtbauten und Reno-
vationen.
o. Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Kraft
1991 Thermische und hygrische Wechselbeziehungen zwischen
Außenwandkonstruktionen mit hinterlüfteter Wetterschale
und der Raumheizung.
Raimund Krawinkel
Dipl.-Ing. Klaus Krawinkel
1983 Grundsätzliches zur Energieeinsparung bei der
Gebäudeplanung.
Praktische Erfahrung mit einer Niedertemperatur-
Großanlage am Beispiel derSportschule Kaiserau.
Von der Planung bis zur Fertigstellung.
1995 Integrale Planung am Beispiel der Sportschule Oberhaching.
Prof. Dr. Dieter Kreysig
2007 Biofi lm und Trinkwasserhygiene.
Dr.-Ing. Rolf Krüger
1984 Stand der Technik bei beheizten Fußbodenkonstruktionen.
Randbedingungen und Schadensursachen. Koordination der
Gewerke.
Dr.-Ing. Boris Kruppa
1999 Untersuchungsergebnisse der ProKlimA Felduntersuchung:
Raumklima in Bürohäusern.
Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Carl-Ludwig Kruse
1984 Korrosionsschäden in WW-Heizungsanlagen und ihre
Vermeidung.
1985 Vermeidung von Korrosionsschäden bei Fußbodenhei-
zungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung der
Sauerstoffdurchlässigkeit von Kunststoffrohren.
1986 Abgasseitige Korrosion bei Öl- und Gasfeuerung.
1988 Korrosion in der Trinkwasser-Installation. .
1990 Stand der Normung über Aufbau der Bodenkonstruktion
von Warmwasser-Fußbodenheizung.
2005 Neue technische Regeln für den Korrosionsschutz in der
Sanitär- und Heizungstechnik DIN 1988-7,
EN DIN 12502-1 bis 5 und EN DIN 14868.
Dipl.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing. Christian Küken
2009 Energieeffi ziente Pumpensysteme – Zusätzliche
Energieeinsparungen in Pumpensystemen durch optimierte
Laufradanpassung und angepasste Umschaltpunkte.
Prof. Dr. Jean Lebrun
1982 Wärmeverluste von Räumen mit unterschiedlichen
Heizsystemen und ihr Einfl uß auf die Wirtschaftlichkeit
und die erforderliche Heizleistung.
Bernd Lindemann Ing. VDI
1996 „VELTA“ Industriefl ächenheizung in der Praxis
Entscheidungs-, Planungs-, Berechnungs-, und Ausfüh-
rungsgrundlagen, Vergleiche.
8 6 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Index der bisherigen Referenten
Dipl.-Ing. Manfred Lippe
2002 Brandschutz für die TGA
- Leitungsanlage
- Lüftung
- Schnittstellen zum Bauwerk
Dipl.-Ing. Harald Lötzerich
1989 Kesselaustausch – ein Konzept für Energieeinsparung
und Umweltschutz.
Prof. Dr.-Ing. Harald Loewer
1985 Mensch und Raumluft – Lüftungs- und Heizungstechnik
in wirtschaftlicher Verbindung.
1991 Es kommt auch auf die Luftqualität an. Stand der Entwick-
lung von Bewertung und Regelung der Raumluftqualität.
Dipl.-Ing. Gottfried Lohmeyer
1992 Betonböden im Industriebau – Hallen- und Freifl ächen.
Dipl.-Ing. Hans Joachim Lohr
2005 Nutzung oberfl ächennaher Geothermie zur Beheizung und
Kühlung von Gebäuden am Beispiel ausgeführter Gebäude-
konzepte von der Entwurfsplanung bis zur Realisierung.
Dr.-Ing. Rudi Marek
2000 Innovation Aktivspeichersysteme – Bauteilintegrierte
Möglichkeiten zur sanften Raumtemperierung.
(Kombinationsreferat)
Dipl.-Ing. (FH) Martin Maurer
1995 Wärme – Kraft – Kopplung
Grundlagen – Technik – Einsatzbeispiele.
Dr. P. May
1979 Energieeinsparung unter Nutzung von Sonnenenergie
Nutzbare Leistungen der Sonne.
Dr. rer. nat. Erhard Mayer
1993 Was wissen wir über thermische Behaglichkeit?
Dipl.-Ing. Robert Meierhans
1998 Heizen und Kühlen mit einbetonierten Rohren.
2000 Neue Hygienekonzepte –
Thermoaktive Flächen auch im Krankenhaus.
Prof. Dr. Meinhard Miegel
1998 Krisen nutzen – Zukunft gestalten.
2004 Wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen demographi-
scher Umbrüche.
Prof. Dr.-Ing. Jens Mischner
1997 Zur Gestaltung und Bemessung von Wärmeerzeugungs-
anlagen mit Wärmepumpen.
Grundlagen, Kosten, Primärenergieaufwand, THG –
Emissionen, Optimierung.
Dr. Marco Freiherr von Münchhausen
2006 Effektive Selbstmotivation – So zähmen Sie Ihren inneren
Schweinehund.
Dr.-Ing. Helmut Neumann
1985 Wärmepumpentechnik – eine Herausforderung für den
Praktiker.
Planen und dimensionieren von Wärmepumpenheizungsanlagen.
Einbindung von Wärmepumpen in neue und bestehende
Heizungsanlagen.
1986 Elektro-Zentralspeicher – Wärmeerzeuger für
Flächenheizung unter Berücksichtigung geeigneter
Werkstoffe.
Prof. Dr.-Ing. Bjarne W. Olesen
1979 Thermische Behaglichkeitsgrenzen und daraus resultie-
rende Erkenntnisse für Raumheizfl ächen.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 8 7
Index der bisherigen Referenten
1980 Thermische Behaglichkeit in Räumen in Abhängigkeit von
Art und Anordnung des Heizsystems. Die differenzierten
Wärmeverluste bei optimaler Wärmedämmung.
1981 Thermischer Komfort und die Spezifi kation von thermisch
angenehmer Umgebung.
Differenzen des Komforts mit unterschiedlichen Heizme-
thoden.
1982 Wie wird das thermische Raumklima gemessen?
1984 Thermische Behaglichkeit, ihre Grenzen und daraus resultie-
rende Erkenntnisse für Raumheizfl ächen.
1986 Eine experimentelle Untersuchung des Energieeinsatzes
bei Radiatorheizung und Fußbodenheizung unter dyna-
mischen Betriebsbedingungen.
1987 Experimentelle Untersuchung zum Energieverbrauch
unterschiedlicher Heizsysteme bei miteinander vergleichbarer
thermischer Behaglichkeit.
1988 A SOLUTION TO THE SICK BUILDING MYSTERY
Eine neue Methode zur Beschreibung der Raumluft-
qualität von Prof. Dr. sc. P.O. Fanger.
1990 Neue Erkenntnisse über die erforderlichen Außenluftraten
in Gebäuden.
1992 Bewertung der Effektivität von Lüftungsanlagen.
1994 Fußbodenheizung in Niedrigenergiehäusern
Regelfähigkeit – Behaglichkeit – Energieausnutzung.
1995 Raumklima- und Energiemessungen in zwei Niedrig-
energiehäusern.
1995 Möglichkeiten und Begrenzungen der Fußbodenkühlung.
1996 Eine drahtlose Einzelraumregelung nach der empfundenen
Temperatur.
1996 Auslegung, Leistung und Regelung der Fußbodenkühlung.
1997 Flächenheizung und Kühlung.
Einsatzbereiche für Fußboden- Wand- und Deckensysteme.
1998 Heizungssysteme – Komfort und Energieverbrauch.
1999 Stand der internationalen und nationalen Normung für
Heizsysteme in Gebäuden, CEN; ISO; DIN; VDI.
2000 Flächenkühlung mit Absorptionswämepumpen und
Solarkollektoren.
2001 Messungen und Bewertung der Betonkernaktivierung
BV M+W Zander, Stuttgart.
2002 Sind „kalte“ Fensterfl ächen heute überhaupt ein Problem
für Behaglichkeit?
2003 Wie viel und wie wird in der Zukunft gelüftet?
2004 Neue Erkenntnisse über Regelung und Betrieb für die
Betonkernaktivierung.
2005 Lohnt es sich in ein gutes Raumklima zu investieren? Die
Abhängigkeit von Arbeitsleistung und Raumklima.
2006 Energieeffi zienz für Heizungsanlagen nach Europäischen
Normen.
2007 Gefährdet das Raumklima unsere Gesundheit?
Neue Erkenntnisse über den Einfl uss des Raumklimas auf
Gesundheit, Komfort und Leistung.
2008 Stehen prEN 1264 und prEN 15377 im Widerspruch?
2009 Energieeffi ziente Lüftung von Gebäuden.
Wolf Osenbrück – Rechtsanwalt
1990 Aktuelle Rechtsprobleme der HOAI.
1991 HOAI ’91 – wesentliche Leistungsbild- und Honorar-
verbesserungen.
1994 Vergabeordnung für freiberufl iche Leistungen (VOF)
on Architekten und Ingenieuren.
1995 VOB-Nachträge: Baupraxis und Rechtswirklichkeit.
1996 5. Änderungsverordnung zur HOAI.
Ausführungszeichnungen – Montagezeichnungen.
2010 HOAI 2009.
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Index der bisherigen Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Otto
1979 Die regeltechnische Qualität der Fußbodenheizung im
Vergleich.
1980 Die regeltechnische Qualität von Fußbodenheizungen mit
Zementestrich in Kombination mit witterungsabhängigen
Reglern und Raumtemperaturreglern.
1987 Einfl üsse von Regelung, Rohrnetzhydraulik und Nutzer-
verhalten auf die Heizanlagenfunktion.
1991 Hydraulik des Kesselkreises. Einführung verschiedener
Kesselausführungen und Wärmeverbraucher.
Prof. Dr. Erich Panzhauser
1986 Heizsystem auf dem humanökologischen Prüfstand.
Dr.-Ing. Joachim Paul
1991 Wärmepumpen mit Wasser als Kältemittel – oder:
Wie kann man Leistungszahlen verdoppeln?
Dipl.-Phys. Sven Petersen
2004 Der Einfl uss des Oberbodens auf die Fußbodenheizung
und den hydraulische Abgleich.
2005 Rahmenbedingungen für den Einsatz der Flächentempe-
rierung in der sanften Renovierung.
2006 Ganzheitliche Lösungen durch das Zusammenspiel der
Uponor-Produkte.
2009 Auslegung und hydraulischer Abgleich von
Fußbodenheizungen.
Dipl.-Ing. Wolfgang Prüfrock
2007 Statusbericht zu den neuen Technischen Regeln für
Trinkwasser-Installationen (TRWI) – ein Kompendium
aus Europäischen und Deutschen Normen.
Dipl.-Ing. Rainer Pütz
2006 Verminderung des Wachstums von Legionellen und
Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasserinstallation
zur Erhaltung der Trinkwassergüte im Sinne aktueller
Gesetze, Verordnungen und Regelwerke.
Thomas Rau
2002 Intelligente Architektur.
Prof. Dr.-Ing. Rudolf Rawe
1987 Einfl uss der Auslastung auf Wirkungsgrad und Nutzungs-
grad von Wärmeerzeugern.
1989 Anlagen zur Brennwertnutzung im energetischen Vergleich.
1990 Niedertemperatur-Wärmeerzeuger im Vergleich – Einfl uss
konstruktiver und betrieblicher Parameter auf Verluste bei
Betrieb und Bereitschaft.
Siegfried Rettich, Ing. Betriebswirt (WA)
1994 Kommunale Energiekonzepte
Voraussetzung für eine zukunftsgerechte Energiepolitik.
Prof. Dr.-Ing. habil. Wolfgang Richter
1997 Zur Auslegung von Heizungs- und Lüftungsanlagen für
Niedrigenergiehäuser unter Berücksichtigung nahezu
fugendichter Bauweisen.
2001 Der Einfl uss von DIN 4701-Blatt 10 auf die zukünftige
Heizungstechnik.
Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle
1990 Die Fußbodenheizung aus Architektensicht.
1996 Niedrigenergie im Bürohausbau.
Kosten- und Energiesparkonzepte am Beispiel eines
Atrium-Bürohauses.
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Index der bisherigen Referenten
Prof. Frieder Roskam
1994 Wünsche – Bedürfnisse – Bedarf
– vom Sportverhalten zur Sportanlage.
Dipl.-Ing. habil. Lothar Rouvel
1993 Das Gebäude als Energiesystem.
Dipl.-Ing. Christoph Saunus
1994 Planungskriterien von Kunststoff-Trinkwassersystemen.
Franzjosef Schafhausen
1994 Globale Probleme lokal lösen. Das CO2- Minderungs-
programm der Bundesregierung und seine Einbindung in
die europäische Strategie und in weltweite Konzepte.
1997 Von Rio nach Norderstedt. Fünf Jahre nach Rio – Wie
geht es mit der globalen Klimavorsorge vor Ort weiter?
Dipl.-Ing. Giselher Scheffl er
1985 NT-Heizungsanlagen mit Kunststoffen aus der Sicht des
Architekten.
Dr.-Ing. Kai Schiefelbein
2010 Wirtschaftlichkeit komplexer Wärmepumpenanlagen mittlerer
und großer Leistung.
Dr.-Ing. Siegfried Schlott VDI
1997 Quellüftung und Fußbodenheizung in der Musikhalle
Markneukirchen. Ein Jahr Betriebserfahrung.
Dr.-Ing. Peter Schmidt
1983 Wesentliche Änderungen bei der Wärmebedarfsberechnung
mit der Neuausgabe der DIN 4701.
Dipl.-Psychologe Rolf Schmiel
2005 Leistungspsychologie für Führungskräfte.
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Schmitz
1993 Schadstoffarme Heizungsanlagen der neuen Generation.
Dipl.-Ing. Jörg Schütz
2006 Die Trinkwasserverordnung – Auswirkungen auf die
technischen Regeln der Gebäudetechnik.
Prof. Dr.-Ing. Klaus Sedlbauer
2009 Potenziale des Nachhaltigen Bauens in Deutschland –
Nationale und internationale Chancen?
Dipl.-Ing. Karl Seiler
1985 NT-Heizungsanlagen mit Kunststoffrohren aus der Sicht
des verarbeitenden Handwerks.
Olaf Silling – Rechtsanwalt
2004 Die zivilrechtlichen Haftungsrisiken der EnEV.
Dipl.-Ing. Peter Simmonds
1994 Regelungsstrategien für kombinierte Fußbodenheizung
und Kühlung.
1999 Kühlkonzeption am Beispiel Flughafen Bangkok.
Dipl.-Ing. Aart L. Snijders
1999 Nutzung von Aquiferspeichern für die Klimatisierung von
Gebäuden.
Prof. Dr. jur Carl Soergel
1988 Aktuelle Probleme aus dem Baurecht.
1989 Bauvertragliche Gewährleistung im Verhältnis zur
Produkthaftung.
Dr. rer. nat. Dirk Soltau
2008 Klimakatastrophe – Sind wir wirklich an allem schuld?
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Index der bisherigen Referenten
Prof. Dr.-Ing. Klaus Sommer
1995 Planung mit Hilfe der Computersimulation
Beispiel: Niedrigenergiehaus.
1996 Ein Beitrag zur integrierten Planung für ein ganzheitliches
Gebäudekonzept.
2002 Untersuchung verschiedener Regelstrategien für Beton-
kernaktivierung auf Basis der Gebäudesimulation.
2005 Zusätzliche Aufheizleistung bei unterbrochenem Heiz-
betrieb – eine Planungshilfe im Rahmen der Heizlast-
berechnung nach DIN EN 12831.
Dr.-Ing. Peter Stagge
1986 Betrachtungen zur Prüfpraxis und Gütesicherung von
Rohren aus Kunststoff, insbesondere aus vernetztem
Polyethylen. Gütesicherung von Rohren aus peroxydver-
netztem Polyethylen (VPEa) mit dem VMPA-Über-
wachungszeichen.
o. Prof. Dr.-Ing. Fritz Steimle
1991 Thermodynamische Begründung für Niedertemperatur-
heizung.
1993 Entscheidungskriterien zur richtigen Brennwerttechnik.
1995 Wärmebereitstellung für Niedrigenergiehäuser.
1997 Kühlung und Entfeuchtung
Kältemittel der nächsten Jahre.
1998 Entwicklung der Wärmepumpentechnik – der Fußboden
als Heiz- und Kühlfl äche.
2001 Tendenzen zur Kälteversorgung und Entfeuchtung in
Gebäuden.
2003 Bedarfsgeregelte Lüftung in großen und kleinen Gebäuden.
Rudolf Steingen
1992 Der Wettbewerbsgedanke im Baurecht.
Friedrich Wilhelm Stohlmann – Rechtsanwalt
1990 Produkthaftungsgesetz 1990 – Wie wirkt sich das
Produkthaftungsgesetz auf die Sanitär- und
Heizungsbranche aus? Abgrenzung vertraglicher Gewähr-
leistung zu gesetzlicher Produkthaftung.
1997 Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und
Architekt sowie zwischen Auftraggeber und ausführendem
Unternehmer unter besonderer Berücksichtigung der
Ansprüche zwischen Planer / ausführender Firma unter-
einander.
2000 Bauhandwerkersicherungsgesetz
Bauvertragsgesetz.
2003 Die Auswirkungen des neuen Werkvertragsrechts
(01.01.2002) auf die Planung und Ausführung
haustechnischer Anlagen.
2008 Haftung des Fachplaners bei unrichtiger Beratung oder
falscher Ausstellung des Energiepasses für Gebäude.
Heino M. Stüfen
1980 Heiztechnische Konzeption und Berechnungsmethodik
der „VELTA“ Fußbodenheizung.
1983 Grundsätzliches zur Planung von Flächenheizungen.
1984 Querschnittsbericht „VELTA“ Fußbodenheizungen.
Erfahrungen von 150.000 „VELTA“ Fußbodenheizungsanlagen.
1986 Erspare Dir und Deinem Kunden Ärger
Planung und Erstellung sicherer und funktionstüchtiger
Flächenheizungsanlagen.
1987 „VELTA“ Industriefl ächenheizung - System MELTAWAY
Anwendungsmöglichkeiten und Erfahrungen.
1989 Beurteilung der Regelfähigkeit einer Fußbodenheizung.
1990 „VELTA“ Technik heute
Anwendungsspektrum und Perspektive für die 90er Jahre.
Prof. Dr. Peter Suter
1986 Leistungsabgabe und Komfort von Fußbodenheizungen
in Räumen mit stark unterschiedlichen Wandtemperaturen.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 9 1
Index der bisherigen Referenten
Dipl.-Ing. Architekt Hadi Teherani
2004 Innovative Gebäudekonzepte trotz effi zienter Ökonomie.
2006 Gebaute Emotion.
Dr. rer. nat. Markus Tempel
2000 Innovation Aktivspeichersysteme – Bauteilintegrierte
Möglichkeiten zur sanften Raumtemperierung.
(Kombinationsreferat)
Prof. Dr.-Ing. Gerd Thieleke
2004 Zukünftige Hausenergieversorgung auf Basis Brennstoff-
zelle und Wärmepumpe.
Univ. Prof. Dr. Friedrich Tiefenbrunner
1989 Problematik der Verkeimung von Trinkwasserleitungen.
Minoru Tominaga
2002 Kundenbegeisterung als Erfolgsstragegie.
Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch
1998 Kann die WSVO im Widerspruch zur Gewährleistung eines
optimalen sommerlichen Raumklimas stehen?
Dipl.-Ing. Klaus Trojahn
1991 Fußbodenheizung im Sportstättenbau.
Frank Ullmann
1992 Der Fachingenieur als Unternehmer – Einführung in
modernes Management für Technische Büros.
Prof. Dipl.-Ing. Klaus W. Useman
1988 Kunststoffrohre in der Trinkwasser-Installation.
Thomas Vogel, Dipl.-Ing. (FH) VDI
2000 Brand- und Schallschutz.
Prof. Dr. Norbert Walter
1994 Zentraleuropäisches Hoch am Bau.
Dr. rer. Nat. Lutz Weber
Das Gehör schläft nie – ein Plädoyer für leise Installationen.
Peter Wegwerth, Ing. grad.
1981 Die regeltechnische Qualität von Fußbodenheizungen
mit Zementestrich in Kombination mit witterungsabhängigen
Reglern und Raumtemperaturreglern.
1983 Großfl ächige Wärmetauscher aus Kunststoff für Flächen-
heizungen, Fassaden und Dachabsorber.
1984 Membranausdehnungsgefäße richtig dimensionieren und
einsetzen.
1987 Hydraulische Randbedingungen in Heizungsanlagen mit
geringer Spreizung.
1988 Regeltechnische Notwendigkeiten für NT-Flächenheizungen.
Haymo Wehrlin, Ing. grad.
1981 Stand der Haus-Heiz-Wärmepumpe und der Solartechnik
aus heutiger Sicht.
Dipl.-Ing. Manfred Wenting
1988 Großbilddemonstration „VELTA“ Software zur Dimensio-
nierung von Rohr-Fußbodenheizungen.
1992 Regeltechnische Maßnahmen für die Fußboden-
heizungstechnik.
Von der individuellen Raumtemperaturregelung bis zum
DDC- (Direct-Digital-Control) System.
Prof.Dr.-Ing. Günter Zöllner
1982 Wärmetechnische Prüfungen von Heizfl ächen und ihre
Bedeutung.
1984 Wärmetechnische Prüfung und Auslegung von Warmwasser-
fußbodenheizungen.
1986 Energieeinsatz von Heizsystemen unter besonderer
Berücksichtigung des dynamischen Betriebsverhaltens.
1987 Experimentelle Untersuchung zum Energieverbrauch unter-
schiedlicher Heizsysteme bei miteinander vergleichbarer
thermischer Behaglichkeit.
9 2 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Index der bisherigen Referenten
Prof. Dr.-Ing. Hans Werner
1982 Bauphysikalische Einfl ussgrößen auf die Wärmebilanz von
Gebäuden.
1983 Anforderungen an die Regelfähigkeit von Heizungssystemen
aufgrund bauphysikalischer Einfl ussgrößen.
1985 Bilanzierung der Transmissionswärmeverluste zweier Räume
mit unterschiedlichen Heizfl ächen.
1991 Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs von Gebäuden
nach ISO 9164 und CEN/TC 89 künftige Europanorm.
Horst Wiercioch
2001 Betriebserfahrungen mit Betonkernaktivierung
BV M + W Zander, Stuttgart.
Detlef Wingertszahn, Dipl.-Ing.
2001 Moderne Technische Gebäudeausrüstung, ein Ansatz
zur nachhaltigen Betriebskostensenkung.
Dr. Andreas Winkens
2003 Schimmelpilzbildung in Abhängigkeit unterschiedlicher
Wärmeverteilsysteme.
Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff
2000 Auswirkungen der EnEV 2001 und der begleitenden
Normung auf die Gebäude- und Anlagenplanung.
2008 Drei Säulen für die Optimierung des Gebäude- und
Anlagenbestandes:
Energieeinsparung – Steigerung der Systemeffi zienz und
des Einsatzes regenerativer Energien.
Thomas Zackell
2007 Erkennung und Behebung von Schall- und Hygiene-
problemen in der Haustechnik.
U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0 9 3
9 4 U P O N O R KO N G R E S S 2 0 1 0
Die Kongressbeiträge im pdf-Format und Bilder des Kongresses fi nden Sie unter
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