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Umsetzung Pflegeheimplanung 2020
Richtlinien für die Bettenvergabe
Pflegeheimplanung 2020 111.04.23
Planungsvorgabe bis 2012
• Mit KRB Nr. SGB 069/2006 wurde beschlossen:
• Als Richtzahl für den Bettenbedarf werden 21 % der 80- und über 80-jährigen Bevölkerung Kt. SO festgelegt.
• Das ergibt ein Bettenkontingent von 2’750 Betten.
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Planungsvorgabe bis 2020
• Mit KRB Nr. SGB 125/2013 wurde beschlossen:
• Als Richtzahl für den Bettenbedarf werden 18,5 % der 80- und über 80-jährigen Bevölkerung Kt. SO festgelegt;
• Das ergibt ein Bettenkontingent von 3’050 Betten
• Realisierung: Ein-Kreis-Modell11.04.23 Pflegeheimplanung 2020 3
Inhaltliche Vorgaben
• Bereits bestehende Heime sollen ausbauen dürfen
• Es werden Projekte mit einer Spezialisierung favorisiert (Demenz, Gerontopsychiatrie, Kurz- u. Ferienaufenthalte, etc.)
• Bereichsnetze und Betreuungsketten sollen gefördert werden
• Bei Neubauten flexibles Bauen
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Legislatur 2013 – 2017
• Mit dem Legislaturplan 2013 – 2017 hat der Regierungsrat eine Etappierung der Bettenvergabe beschlossen.
• Demzufolge sollen bis Ende 2016 insgesamt 2’900 Betten zur Verfügung stehen.
• Die restlichen 150 Betten sind für die Legislatur 2017 – 2020 reserviert.
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BettenberechnungBettenvergabe Legislaturplan bis Ende 2016 2'900 Betten
Sozialregionen Anzahl vorherige Berechnung Betten- > 80 Berechnung Stand heute bestand
jährige 21.00% 18,5 % 01.09.2014
BBL 966 203 179 274Dorneck 904 190 167 159Mittlerer u. Unt. Leberberg 1039 218 192 161Oberer Leberberg 1657 348 306 357Oberes Niederamt 582 122 108 66
Olten/Trimbach 1723 362 319 453Solothurn 1019 214 188 260
Thal-Gäu 1542 324 285 237
Thierstein 773 162 143 159
Unteres Niederamt 895 188 166 203Untergäu 827 173 153 164Wasseramt Ost 668 140 123 108
Wasseramt Süd 547 115 101 88
Zuchwil/Luterbach 604 127 112 120
Total 13746 2886 2542 2818
Spitäler 56
Total inkl. Spitäler 13746 2886 2542 2874
26.11.14 einwzahlen_2013_bestand_2014.xls
11.04.23 Thema der Präsentation 6
Richtlinien Bettenvergabe
• Da die Nachfrage der gemäss Heimplanung 2020 zur Verfügung stehenden Betten höher ist, ist die effektive Vergabe nach einem System zu bewältigen, das für alle Beteiligten verständlich, transparent und willkürfrei ist.
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Zuständigkeit für den Vollzug
• Gemäss § 21 des Sozialgesetzes vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) bewilligt und beaufsichtigt das Departement des Innern das Erbringen von sozialen Aufgaben und den Betrieb sozialer Einrichtungen.
• In diesem Rahmen ist es auch für die Vergabe der Betten zuständig.
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Bettenpool
• Gemäss Ein-Kreis-Modell wird das Bettenkontingent von 3’050 in einem einzigen Pool zusammengefasst und gesamthaft durch das ASO verwaltet.
• Zugesicherte Betten, die nicht innert nützlicher Frist realisiert werden, oder aufgehobene Betten, fallen in den kantonalen Pool zurück.
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Mitsprache
• Die Standortgemeinde, die Gemeinden der betroffenen Sozialregion sowie die Fachkommission Alter werden zu Projektgesuchen konsultiert.
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Phasen der Bettenvergabe
• 1. Aufnahme in die Vorprojektliste• 2. Aufnahme in die Reservationsliste• 3. provisorische Zusicherung
(Verfügung)• 4. Definitive Zusicherung
(Verfügung)
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Vorprojektliste
• Trägerschaften und Investoren melden einen Bettenbedarf an, haben aber noch kein konkretes, genügend ausgereiftes Projekt
• Das Projekt wird in die Vorprojektliste aufgenommen
• Das ASO erkundigt sich zweimal jährlich nach dem Stand der Dinge
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Reservationsliste
• Aufnahme eines Bauprojektes in die Reservationsliste, wenn es soweit fortgeschritten ist, dass es mit dem Beurteilungsraster (Punktesystem) beurteilt werden kann.
• Aufnahme in die Reservationsliste bedeutet keine Zusicherung
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PunktesystemCheckliste Bettenvergabe
Anzahl Punkte Anzahl Punkte Anzahl Punkte Bemerkungen
erzielbar minimal Soll mögliche erreichte minimal Soll
Öffentlichkeit 4 2 Positive Haltung StaO-Gemeinde 2
Positive Haltung Sozialregion 1
Positive Haltung Fachkommission Alter 1 4 2
Bedarf 3 1 Regionaler Bedarf nach soz. Regionen
- fehlende Betten bis 19 0
- fehlende Betten 20 - 40 1 Nach Sozialregion
- fehlende Betten 41 - 60 2 18.5% der Bevölkerung 80+
- fehlende Betten 61 und mehr 3 3 1 abzüglich Bettenbestand
Betrieb12 5 Betriebswirtschaftliche Grösse der Einrichtung
- 20 bis 40 Betten 1
- 41 bis 60 Betten 3
- 61 und mehr Betten 2 3 1
Spezialisierung
- Wohngruppe Demenz 2
- Wohngruppe Sucht 2
- Wohngruppe Behinderung 2 4 0
im Alter (65+)
Betriebskonzept
- Betreutes Wohnen (AWG), Ferien- und Entlastungsbetten 1
- Netzwerk 1
- öffentlicher Nutzen wie z.B. Mittagstisch, Kinder-Tagesstätte, öff. Restaurant) 1
- Aktivierungsangebot für Externe 1 4 2
Bauliche Eignung + Umgebung für Zielgruppe 1 1 1
Standort 8 5 Anbindung an Dorf
- Standort 1
- Nachbarschaft 1
- Einkaufsgelegenheit 1
- Lärm- und Geruchemission 1
- Arzt, Apotheke, Drogerie, Physio 1 5 3
Erreichbarkeit
- öffentlicher Verkehr 1
- privater Verkehr 1
- Parkplätze 1 3 2
Stand 24.11.2014 27 12 27 12
11.04.23 Thema der Präsentation 14
Provisorische Zusicherung
• Quartalsweise und soweit das Kontingent den nötigen Spielraum bietet, beurteilt das ASO die Projekte auf der Reservationsliste und prüft, ob die Betten provisorisch zugesichert werden können.
• Die eingegebenen Projekte müssen eine gewissen Reifegrad erreicht habe.
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Voraussetzungen
• Für eine provisorische Zusicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
• Baurechtliche Beurteilung des Grundstücks
• Auf- und Grundrisse der Gebäulichkeiten, Pläne der Innenräume (Raumkonzept)
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Voraussetzungen
• Dokumentation über die Trägerschaft• Finanzierungsplan• Kurzdokumentation hinsichtlich
Betriebskonzept, allfällige Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Demenz, Sucht, Behinderung 65+)
• Haltung Standortgemeinde
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Vorbehalt
• Vor jeder Beurteilung wird geprüft, ob ein Bedarf besteht (Berechnung der notwendigen Bettenzahl anhand der Einwohnerzahlen; 18,5 % aller 80- über 80-jährigen)
• und es wird geprüft, ob noch Betten im Kontingent vorhanden sind
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Weiteres Vorgehen bei Provisorischer Zusicherung
• Ist die provisorische Zusicherung erfolgt, muss der Bau innerhalb der nächsten drei darauf folgenden Jahre beginnen, ansonsten fällt die provisorische Zusicherung automatisch dahin.
• Trägerschaften haben das ASO jährlich schriftlich über den Stand der Dinge zu informieren.
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Widerruf
• Bestehen Anzeichen, dass das Projekt nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung realisiert wird, prüft das ASO einen Widerruf der provisorischen Zusicherung.
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Definitive Zusicherung
• Das Projekt ist soweit gediehen, dass es umgesetzt werden kann (Spatenstich)
• Die definitive Zusicherung vonseiten ASO bedeutet die Aufnahme in die Heimliste Langzeitpflege Kanton Solothurn, kurz vor, während oder kurz nach der Realisierung des Bauvorhabens
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