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Universität Karlsruhe TH Forschungsuniversität gegründet 1825 ( ) Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften Studienkommission Bauingenieurwesen Studienplan für das Bauingenieurwesen Leitfaden zum Diplomstudiengang Bauingenieurwesen an der Universität Karlsruhe (TH) Stand: Dezember 2006

Studienplan für das Bauingenieurwesen...2006/12/05  · Das Fachstudium führt zu einer Erweiterung der bis dahin erworbenen Kenntnisse und bildet den Übergang vom Grundfachstudium

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Universität Karlsruhe TH Forschungsuniversität gegründet 1825

( )

Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften

Studienkommission Bauingenieurwesen

Studienplan für das Bauingenieurwesen

Leitfaden zum Diplomstudiengang Bauingenieurwesen an der Universität Karlsruhe (TH)

Stand: Dezember 2006

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Inhaltsübersicht Vorwort 1 Überblick……………………………………………………………………………………… 4 2 Grundstudium……………………………………………………………………………....... 5 3 Grundfachstudium…………………………………………………………………………… 6 4 Fachstudium………………………………………………………………………………….. 7 5 Vertiefungsstudium………………………………………………………………………...... 7

5.1 Vertiefungsrichtung I „Konstruktiver Ingenieurbau“……………………………….. 8 5.1.1 Berufsbild 5.1.2 Studienablauf und Prüfungen

5.2 Vertiefungsrichtung II „Wasser und Umwelt“………………………………………. 10

5.2.1 Berufsbild 5.2.2 Studienablauf und Prüfungen

5.3 Vertiefungsrichtung III „Raum- und Infrastrukturplanung“………………………… 11

5.3.1 Berufsbild 5.3.2 Studienablauf und Prüfungen

5.4 Vertiefungsrichtung IV „Baubetrieb“……………………………………………….... 12 5.4.1 Berufsbild 5.4.2 Studienablauf und Prüfungen

5.5 Vertiefungsrichtung V „Geotechnisches Ingenieurwesen“……………………….. 14

5.5.1 Berufsbild 5.5.2 Studienablauf und Prüfungen

6 Ergänzungs- und Wahlfächer………………………………………………………………. 15 7 Diplomarbeit………………………………………………………………………………….. 15 8 Praktikum……………………………………………………………………………………... 16 9 Weitere Informationen……………………………………………………………………….. 16 9.1 Prüfungen und Leistungsnachweise…...…………………………………………… 16

9.2 Credit Points ………………..…………………………………………………………. 18

9.3 Zeugnisse und Supplements………………………………………………………… 19

10 Schlussbemerkungen.………………………………………………………………………. 20 Anhang: Studienfachberatung ………………………………………………………………… 22 Abbildungen und Tabellen ………………………………………………………….. 24

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Vorwort Der vorliegende Leitfaden zum Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Karlsru-he ist für eingeschriebene Studierende des Studiengangs Bauingenieurwesen verfasst. Demgemäß enthält er nach einem kurzen Überblick über den Aufbau und die Konzeption des Bauingenieurstudiums vor allem genaue Angaben zum Ablauf des Studiums, das Ver-zeichnis aller Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie Informationen zu Prüfungen und einzuhaltende Fristen. Allgemeine Angaben zum Beruf des Bauingenieurs sind nur insoweit enthalten, als sie helfen sollen, die Wahl einer Vertiefungsrichtung (Spezialisierung) im letzten Abschnitt des Studi-ums zu erleichtern. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig und gründlich mit dem Ablauf des Studi-ums vertraut zu machen. Hierzu soll diese Broschüre einen Beitrag leisten. Genaue Kennt-nisse zum Aufbau und Ablauf des Studiums ermöglichen eine individuelle Studienplanung und gewährleisten ein zügiges Studium im Einklang mit der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen (SPO). Diese Broschüre kann sicherlich Antworten auf viele, aber nicht alle Fragen liefern. Als weite-re wichtige Informationsquellen stehen den Studierenden die Studien- und Prüfungsordnung (siehe Homepage der Fakultät) und Aushänge (Homepages) der Lehrstühle und Institute zur Verfügung. Außerdem kann eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner für Angelegenheiten der Studienberatung ist insbesondere der Fakultätsas-sistent. Gut informiert sind auch die studentischen Mitglieder der Studienkommission (siehe Fachschaft Bauingenieurwesen). Im Weiteren können der Studiendekan aber auch alle an-deren Professoren beraten und Auskunft geben. In Prüfungsangelegenheiten sind die beiden Prüfungskommissionen für das Bauingenieurwesen bzw. die jeweiligen Vorsitzenden der Vorprüfungs- und Hauptprüfungskommission zuständig. Eine allgemeine Studienberatung wird vom Zentrum für Information und Beratung der Universität Karlsruhe (zib) angeboten. Nähere Informationen und die Sprechzeiten können den jeweiligen Aushängen bzw. Home-pages entnommen werden. Eine Zugangsmöglichkeit ist die Homepage der Fakultät. Die vorliegende Informationsschrift wird bei Bedarf jährlich aktualisiert und erscheint stets zu Beginn des Wintersemesters. Sie gibt die aktuelle Fassung des Studienplans wieder. Über-gangsregelungen infolge der Änderung des (vorangegangenen) Studienplans sind nicht ent-halten. Prof. Dr.-Ing. Harald S. Müller Studiendekan

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1 Überblick Das Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Karlsruhe führt in der Regelstu-dienzeit von 9 Fachsemestern zum Studienabschluss mit dem akademischen Grad des Dip-lomingenieurs. Das Studium ist in die Studienabschnitte

- Grundstudium (1. bis 3. Fachsemester) - Hauptstudium (4. bis 8. Fachsemester) - Diplomarbeit (9. Fachsemester)

gegliedert. Das Hauptstudium unterteilt sich in die Abschnitte

- Grundfachstudium (4. und 5. Fachsemester) - Fachstudium (6. Fachsemester) - Vertiefungsstudium (7. und 8. Fachsemester).

Abbildung 1 veranschaulicht diese Gliederung des Studiums und zeigt zudem verschiedene Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten auf. Ebenfalls angegeben sind die Semesterwochen-stunden (SWS) in den einzelnen Studienabschnitten und die Anteile an Pflicht- und Wahl-pflichtkursen. Das Studium verläuft vom 1. bis 5. Fachsemester (Abk.: FS), also im Grundstudium und Grundfachstudium, abgesehen von wenigen Wahlmöglichkeiten, für alle Studierende gleich. Mit dem 6. Fachsemester beginnt die fachliche Spezialisierung in eine zu wählende Vertie-fungsrichtung. Das 7. und 8. Fachsemester bilden das eigentliche Vertiefungsstudium, zu dem auch das 9. Fachsemester gerechnet werden kann. Letzteres beinhaltet jedoch keine weiteren Lehran-gebote und ist für die Anfertigung der Diplomarbeit und abschließende Prüfungen vorgese-hen. Das Vertiefungsstudium kann in folgenden Vertiefungsrichtungen erfolgen:

I Konstruktiver Ingenieurbau II Wasser und Umwelt III Raum- und Infrastrukturplanung IV Baubetrieb V Geotechnisches Ingenieurwesen

Im Vertiefungsstudium werden berufsqualifizierende Kenntnisse vermittelt, während im Grund- und Grundfachstudium wissenschaftliche Grundlagen und Grundkenntnisse in den Hauptarbeitsgebieten des Bauingenieurs gelehrt werden. Im Ganzen spiegelt der Studien-plan die Idee wider, einen wissenschaftlich gründlich ausgebildeten "Generalisten" mit ver-tieften Kenntnissen in einem Schwerpunktbereich hervorzubringen, so dass dem Absolven-ten die gesamte Breite des Betätigungsfeldes von Bauingenieuren offen steht. Ein attraktives Merkmal des Studienplanes sind die umfangreichen Wahlmöglichkeiten aus dem Lehrangebot nach Abschluss des Grundfachstudiums. Sie eröffnen je nach Interesse und Neigung die Möglichkeit für eine besondere Spezialisierung bzw. Vertiefung oder für eine breit gefächerte, interdisziplinäre Ausbildung. Im Fach- und Vertiefungsstudium sind

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daher nur etwa 70 % der Lehrveranstaltungen aus dem jeweiligen Angebot der Vertiefungs-richtungen als Pflichtveranstaltungen ausgewiesen. Die verbleibenden 30 % der vom Studie-renden zu besuchenden Lehrveranstaltungen können aus dem gesamten Lehrangebot der Fakultät bzw. Universität, welches sich durch eine große Breite auszeichnet, ausgewählt werden. Die im Verlauf des Studiums zu erbringenden Leistungsnachweise sind in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen vom März 2005 festgelegt. Danach wird das Grundstudium mit der Diplomvorprüfung nach einer Regelstu-dienzeit von 3 Fachsemestern abgeschlossen. Das Hauptstudium schließt mit der Diplom-prüfung nach der Regelstudienzeit von 9 Fachsemestern ab. Das Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Karlsruhe beinhaltet auch die Ab-leistung eines Praktikums. Dieses kann im Ganzen vor Aufnahme des Studiums oder auch in Teilen vor und während des Studiums abgeleistet werden. Die Mindestdauer der praktischen Tätigkeit beträgt 13 Wochen. In den folgenden Kapiteln sind die in den einzelnen Studienabschnitten angebotenen Lehr-veranstaltungen (Kurse) dargestellt. Kurse sind Vorlesungen, Übungsvorlesungen, Seminare und Praktika. Sie können als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlkurse angeboten werden. Pflichtkurse sind von allen Studierenden zu besuchen. Bei den Wahlpflichtkursen ist aus ei-nem vorgegebenen Angebot eine im Umfang festgelegte Anzahl von Kursen auszuwählen und zu besuchen. Wahlkurse runden das Lehrangebot ab. Die Teilnahme an Wahlkursen ist dem Studierenden freigestellt. Neben dem Begriff Kurs wird auch der Begriff Fach verwendet. Ein Fach wird aus mehreren Kursen zum selben Themenkreis in einem oder mehreren Semestern gebildet. Beispielswei-se bilden die Kurse "Statik starrer Körper" (1. FS), "Festigkeitslehre" (2. FS) und "Dynamik" (3. FS) das Fach "Technische Mechanik". Die Lehrinhalte aller Pflicht- und Wahlpflichtkurse können dem kommentierten Vorlesungs-verzeichnis entnommen werden. Dieses ist im Dekanat erhältlich oder kann von der Home-page der Fakultät herunter geladen werden. 2 Grundstudium Das Grundstudium dient der Vermittlung ingenieurwissenschaftlicher Grundlagen. Diese werden in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlkursen angeboten (Tabelle 1). Insgesamt umfasst das 3-semestrige Grundstudium Pflichtkurse im Umfang von 62 Semesterwochenstunden (SWS). Hinzu kommen Wahlpflichtkurse im Umfang von mindestens 6 SWS. Sie sind aus dem entsprechenden Lehrangebot auszuwählen. Die Auswahl der Wahlpflichtkurse soll sich an den persönlichen Neigungen und Interessen, vor allem aber auch am individuell vorhandenen Kenntnisstand orientieren. Damit wird si-chergestellt, dass bei allen Studierenden nach 2 Semestern ein für das erfolgreiche Weiter-studium unabdingbares Grundwissen vorhanden ist. So muss beispielsweise empfohlen werden, den Kurs "Grundlagen der Informationsverarbeitung im Bauwesen" im 1. FS zu wäh-len, wenn keine oder nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Computern und Software vor-

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handen sind. Ähnliche Gründe lassen sich auch für andere Wahlpflichtfächer anführen. Die Teilnahme an den angegeben Wahlkursen ist freiwillig. Die im Grundstudium zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen sind nach zeitlicher Abfolge, Art und Umfang in Tabelle 2 zusammengestellt. Termine sowie nähere Modalitäten der Prüfungen und der geforderten Studienleistungen werden von den jeweiligen Dozenten bzw. Prüfenden bekannt gegeben. Diesbezüglich sind auch Aushänge und Homepages der Lehrstühle und Institute zu beachten. Die Prüfung im Kurs "Statik starrer Körper" ist die so genannte Orientierungsprüfung. Sie ist im ersten Fachsemester abzulegen. Die Orientierungsprüfung wurde im Interesse der Stu-dierenden eingeführt und dient der Überprüfung der Wahl des Studienganges. Eine einmali-ge Wiederholung dieser Prüfung ist möglich. Sie muss nach dem dritten Fachsemester ab-geschlossen (bestanden) sein. Die Prüfungen zu den Kursen "Analysis und lineare Algebra" (1. FS), "Festigkeitslehre" und "Bauphysik und Baustoffkunde" (2. FS) können als freie Prüfungsversuche abgelegt werden. Dies bedeutet, dass bei einem Fehlversuch die Prüfungsteilnahme nicht gewertet wird ("Frei-schussregelung"). Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Prüfung zum vorgesehen Zeitpunkt (siehe Tabelle 2) abgelegt wird. Die Studien- und Prüfungsordnung schreibt für den Abschluss des Grundstudiums verbindli-che Fristen vor. Danach muss das Grundstudium spätestens zum Ende des Prüfungszeit-raumes des fünften Fachsemesters endgültig abgeschlossen sein. Leistungsnachweise zum Grundstudium (also auch die Wiederholung von Prüfungen) können nach dem fünften Fach-semester definitiv nicht mehr erbracht werden. Dies bedeutet, dass jede Prüfungsleistung bis zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt sein muss, damit eine mögliche Wiederho-lung bei zwar abgelegter aber nicht bestandener Prüfung bzw. Studienleistung noch im fünf-ten Fachsemester möglich ist. Aus langjähriger Erfahrung muss den Studierenden dringend empfohlen werden, insbeson-dere im Grundstudium die vorgesehene Abfolge der Prüfungen unbedingt einzuhalten. 3 Grundfachstudium Im 2-semestrigen Grundfachstudium werden durch das Lehrangebot sowohl die ingenieur-wissenschaftlichen Grundlagenkenntnisse verbreitert als auch Grundkenntnisse in den Hauptarbeitsgebieten des Bauingenieurs vermittelt. Alle aufgeführten Lehrangebote sind Pflichtkurse (Tabelle 3). Ihr Gesamtumfang beträgt 41 SWS. Dabei wurde eines der beiden Fächer "Einführung in die Kontinuumsmechanik" bzw. "Angewandete Statistik" berücksich-tigt. Tabelle 4 fasst die im Grundfachstudium geforderten Leistungsnachweise zusammen. Die Prüfung im Fach "Grundlagen der Baustatik" ist Pflicht für jeden Studierenden. Für die Stu-dierenden der Vertiefungsrichtungen I und V wird im Pflichtkurs "Einführung in die Konti-nuumsmechanik" ein Leistungsnachweis (Schein) verlangt. Der Leistungsnachweis (Schein) im Kurs "Angewandte Statistik" ist nur Pflicht für die Studierenden der Vertiefungsrichtungen II, III und IV. Aus den Fächern nach Ziffer I bis V, die den fünf Vertiefungsrichtungen zuge-ordnet sind, entfällt im Rahmen des Grundstudiums die Prüfung in dem Fach, welches der

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Studierende als spätere Vertiefungsrichtung wählt. Für die Vertieferrichtung I gilt eine Son-derregelung (siehe Tabelle 7 und Kapitel 5.1.2). Es besteht die Möglichkeit, das Ergebnis einer schriftlichen Prüfung nach erstmaliger Teilnahme durch das Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung zu korrigieren (siehe Kapitel 9 oder SPO). Auch für das Grundfachstudium schreibt die SPO verbindliche Fristen vor. Danach muss das Grundfachstudium bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des neunten Fachsemesters end-gültig abgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass jede Prüfungsleistung bis zum Ende des ach-ten Fachsemesters erstmals abgelegt sein muss. Spätestens zum Ende des Grundfachstudiums hat sich der Studierende für eine der fünf an-gebotenen Vertiefungsrichtungen zu entscheiden. Aus diesem Bereich ist ein beratender Professor, Hochschul- oder Privatdozent („Mentor“) zu wählen, mit dem die Kurse der Er-gänzungsfächer festzulegen sind (siehe Kapitel 6). Um die Wahl der Vertiefungsrichtung zu erleichtern, werden Informationsveranstaltungen zu den einzelnen Vertiefungsrichtungen angeboten. Auch die Lektüre der Kapitel 5.1 bis 5.5 dieser Broschüre ist in diesem Zusammenhang sicherlich aufschlussreich. 4 Fachstudium Das Fachstudium führt zu einer Erweiterung der bis dahin erworbenen Kenntnisse und bildet den Übergang vom Grundfachstudium zum Vertiefungsstudium. In diesem Fachsemester sind Wahlmöglichkeiten gegeben, die im Gesamtumfang ca. 30 % der Pflichtsemesterwo-chenstunden (25 SWS) betragen. Die angebotenen Pflichtkurse unterscheiden sich bei den einzelnen Vertiefungsrichtungen nach Inhalt und Umfang (Tabelle 5). Je nach Vertiefungsrichtung umfasst der Kanon der Pflichtkurse 16 oder 19 SWS. Die jeweilige Differenz an SWS zwischen dem im 6. Fachse-mester vorgeschriebenen Kursumfang von 25 SWS und den in den einzelnen Vertiefungs-richtungen verlangten Pflicht-SWS kann aus dem Lehrangebot ausgewählt werden. Die Wahl dieser Pflichtkurse – sie ist die erste Möglichkeit zur Bildung von Ergänzungsfä-chern – bedarf der Beratung durch einen Professor, Hochschul- oder Privatdozenten der vom Studierenden gewählten Vertiefungsrichtung (siehe Kapitel 6). Die im 6. Fachsemester abzulegenden Prüfungen sind jeweils bei den Angaben zu den Ver-tiefungsrichtungen, Kapitel 5.1 bis 5.5, aufgeführt. 5 Vertiefungsstudium Im 2-semestrigen Vertiefungsstudium, welches den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums bildet, werden vertiefte fachbezogene Kenntnisse vermittelt. In diesem Studienab-schnitt sind nach Maßgabe der jeweiligen Vertiefungsrichtungen Studienleistungen (z. B. Studienarbeiten, Projekte) zu erbringen. Nähere Angaben zum Fächerangebot und Studien-verlauf in den Vertiefungsrichtungen sind in den Kapiteln 5.1 bis 5.5 zu finden.

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In diesem Studienabschnitt werden in allen Vertiefungsrichtungen Exkursionen angeboten und erste Kontakte zur Praxis hergestellt. Nähere Informationen sind den Aushängen oder Homepages der Lehrstühle bzw. Institute zu entnehmen. Allgemein gilt für das Vertiefungsstudium, dass nur ein Teil (etwa 70 %, d. h. 25 SWS) des insgesamt vorgeschriebenen Lehrumfangs von 36 SWS durch die Pflichtkurse der gewählten Vertiefungsrichtung abgedeckt werden. Der sich aus der Differenz zur Sollstundenzahl erge-bende Lehrumfang von 11 SWS kann frei, also neben dem Angebot der eigenen Vertie-fungsrichtung auch aus dem Angebot anderer Vertiefungsrichtungen oder anderer Studien-gänge der Universität Karlsruhe, ausgewählt werden. Die gewählten Kurse ergeben die zwei-te Möglichkeit zur Bildung von Ergänzungsfächern. Hinsichtlich der erforderlichen Beratung ist in Kapitel 6 Näheres ausgeführt. Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geschaffenen Wahlmöglichkeiten im Fach- und Vertiefungsstudium so ausgeschöpft werden können, dass eine Art "Zweitvertie-fung" entsteht. Hierdurch lässt sich eine gewisse fachliche Breite erzielen. Aber es steht auch die Möglichkeit offen, alle Wahlpflichtkurse aus dem Vertiefungsbereich zu wählen, um damit eine besondere Wissenstiefe in einem Spezialgebiet zu gewinnen. Angaben zu den in den jeweiligen Vertiefungsrichtungen geforderten Leistungsnachweisen sind in den nachfolgenden Kapiteln 5.1 bis 5.5 zu finden. Für schriftliche Prüfungen im Ver-tiefungsstudium besteht nach erstmaliger Teilnahme die Möglichkeit, das Ergebnis durch das Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung zu korrigieren. 5.1 Vertiefungsrichtung I "Konstruktiver Ingenieurbau"

5.1.1 Berufsbild

Im Konstruktiven Ingenieurbau tätige Bauingenieurinnen und Bauingenieure befassen sich mit der Planung, dem Entwurf und der Berechnung von Bauwerken und Baukonstruktionen aller Art unter Berücksichtigung technologischer, ökologischer und wirtschaftlicher Gesichts-punkte. Ihr verantwortungsvolles Aufgabenfeld reicht von der Wahl der Baustoffe, der kon-struktiven Durchbildung und Detaillierung einschließlich rechnerischer Nachweise bis hin zur Überprüfung und Abnahme von Ingenieurbauwerken. Zu den bekanntesten Beispielen für Ingenieurbauwerke zählen Hochhäuser, Hallen und Türme, Infrastrukturbauwerke wie Brücken, Tunnel, Talsperren, Kläranlagen sowie Was-serwege und Häfen. Aber auch der Industrie- und Anlagenbau einschließlich sämtlicher Krananlagen, Behälter und Rohrleitungen benötigt zur Ausführung das vielfältige Wissens-spektrum eines konstruktiven Bauingenieurs. Neben dem klassischen Betätigungsfeld zeigen sich konstruktive Ingenieure überdies verantwortlich für die Planung und Berechnung von Traggerüsten oder Baugrubensicherungen. Sie erstellen Sonderkonstruktionen wie Maschi-nenfundamente und Fliegende Bauten (z. B. Zelte, Achterbahnen, mobile Tribünen) und vermögen selbst einen wichtigen Beitrag in innovativen Entwicklungsarbeiten der Kraftfahr-zeug-, Flugzeug- oder der Raumfahrtindustrie zu leisten. Der Entwurf eines Tragwerks, d. h. die Suche nach der technisch, wirtschaftlich und ästhe-tisch ausgewogensten konstruktiven Lösung, macht die enge Zusammenarbeit mit Architek-ten und Ingenieuren aus den Nachbardisziplinen Geotechnik, Baubetrieb, Infrastruktur und Wasserbau notwendig. Die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten, zur verständlichen Darstellung technisch komplexer Sachverhalte und ein überzeugendes Auftreten sind daher

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für konstruktive Ingenieure wichtige Eigenschaften, die es Ihnen ermöglichen, ihrer Füh-rungsaufgabe gerecht zu werden. Außer dem reinen Tragwerksentwurf liegt ein wesentliches Augenmerk stets auf den Belan-gen des Wärme- und Schallschutzes, des Brandschutzes sowie der Gebrauchstauglichkeit und der Dauerhaftigkeit der Bauwerke. Aber nicht nur im Bereich des Neubaus sondern ge-rade auch auf dem wichtigen Gebiet der Bauwerkserhaltung und Bauwerksertüchtigung tref-fen die konstruktiv tätigen Bauingenieure auf eine Fülle interessanter und anspruchsvoller Aufgaben. Ihre fundierten statisch-konstruktiven und bauphysikalischen Kenntnisse, gepaart mit Urteilschärfe und Ideenreichtum, ermöglichen es ihnen dabei, ausgewogene Problemlö-sungen zu finden. Die Breite des Aufgabenfeldes und die spezifischen Kenntnisse spiegeln sich in den vielfälti-gen beruflichen Positionen wider, in denen man Bauingenieure mit konstruktiver Ausbildung findet. Sie reicht von der Tätigkeit als Unternehmer im eigenen Ingenieurbüro, z. B. als Trag-werksplaner, beratender Ingenieur oder Sachverständiger, über die leitende Tätigkeit in Bauunternehmen, der öffentlichen Bauverwaltung und der Baustoffindustrie bis hin zu Unter-nehmen der Softwareentwicklung.

5.1.2 Studienablauf und Prüfungen

Alle in der Vertiefungsrichtung "Konstruktiver Ingenieurbau" angebotenen Wahlpflichtkurse sind in Tabelle 6 zusammengefasst. Insgesamt sind Wahlpflichtkurse im Umfang von 25 SWS zu wählen. Die Auswahl der Kurse wird sich in der Regel an der Schwerpunktbildung des Studierenden orientieren. Es werden folgende fünf Schwerpunkte angeboten: - Massivbau - Stahlbau - Holzbau - Modellierung und Berechnung - Baustoffe und Bauwerkserhaltung Die zu den Schwerpunkten zugehörigen Fächer bzw. Kurse gehen aus Tabelle 7 hervor. Dort ist auch die Art und Dauer des jeweils geforderten Leistungsnachweises angegeben. Die Grundlagenfächer "Konstruktiver Ingenieurbau" und "Baustatik und Baudynamik" sind Pflichtfächer bzw. Prüfungsfächer für alle Studierenden der Vertiefungsrichtung I. Diese Fachprüfungen sind im 5. bzw. 6. Fachsemester vorgesehen. Im Zuge des Vertiefungsstudiums wählt der Studierende aus den genannten fünf Schwer-punkten einen ersten aus. In den jeweiligen Fächern sind die zugehörigen Prüfungen abzu-legen und zwei Studienarbeiten anzufertigen. Aus den anderen Schwerpunkten wählt der Student einen zweiten aus. Hierin ist eine der zugehörigen Fachprüfungen abzulegen und eine Studienarbeit anzufertigen. Eine der Studienarbeiten kann auch durch einen Seminar-vortrag ersetzt werden.

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5.2 Vertiefungsrichtung II "Wasser und Umwelt"

5.2.1 Berufsbild

Nutzung und Schutz der Wasserressourcen sind wichtige Voraussetzungen für die Zukunft der Menschheit. Daher sind die Aufgabenfelder eines Bauingenieurs der Vertiefungsrichtung Wasser und Umwelt um die Bewirtschaftung der Wasserressourcen angesiedelt. Sie umfas-sen umweltverträgliche Planung, bedarfsgerechte Auslegung, Erstellung von Bauwerken und ökonomischer Betrieb dieser Bauwerke für Wasserverteilungs-, Wassernutzungs-, Wasser-versorgungs- und Wasserentsorgungseinrichtungen und Hochwasserschutz. Die Wechsel-wirkungen mit Boden/Luft sowie Abfallprobleme stehen auch im Blickfeld. Der Ingenieur mit vertieften Kenntnissen im Bereich Wasser und Umwelt löst mit fundiertem Bauingenieurwis-sen und guten Grundkenntnissen aus naturwissenschaftlichen Disziplinen Probleme bei der 1. Gewässernutzung für Transport, Energieerzeugung oder Freizeit (Schifffahrt, Wasser-

kraft, Gewässerrenaturierung)

2. Wassererfassung, Wasserspeicherung, Wasserverteilung (Talsperren, Hochbehälter-bau, Trink- und Brauchwasserversorgung, Bewässerungssysteme, Regenwasserrück-halt)

3. Kommunale Trink- und Brauchwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abwasser-reinigung

4. Gewässergütebetrachtung, Gewässerschutz

5. Schlammbehandlung, Schlammaufbereitung, Schlammentsorgung

6. Abfallwirtschaft (Vermeidung, Verwertung, Entsorgung von Reststoffen, Recycling, Stoffkreisläufe)

7. Langzeitsicherung von Böden und Untergrund (Bodenschutz, Grundwasserqualität, Altlastensanierung)

8. Landschaftsgestaltung (naturnahe Gewässerentwicklung, Gewässerpflege)

9. Katastrophenvorbeugung (Hochwasserschutz, Disastermanagement, Dammbau)

10. Luftqualität (Schadstoffausbreitung, Stoffaustausch Luft-Wasser-Boden, Stadtklima und Verkehr, Windwirkung auf Bauwerke und Wälder)

Die zunehmende Komplexität dieser Aufgabenstellungen erfordert gesamtwirtschaftliche und sozialverträgliche Lösungen mit einer umfangreichen Analyse des Ausgangszustandes, der Verifikation von Lösungsvorschlägen in Labor- und Feldversuchen, der Prognose von End-zuständen mit Modellansätzen vor der Bauausführung, der Bauwerksüberwachung und Bauwerkserhaltung und der Organisation eines sicheren und ökonomischen Betriebes (An-lagen- und Betriebsmanagement). Zu den Aufgaben eines Ingenieurs dieser Vertiefungsrichtung gehören die Erarbeitung hyd-rologischer und umweltrelevanter Bemessungsgrößen, Entwurf und Bemessung von Bau-werken, Bauausführung, Anlagenbetrieb und Wartung/Erneuerung solcher Anlagen. In den Vorstudien müssen bereits eine Bedarfsabschätzung, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Lösung von Standortproblemen unter ingenieurmäßigen, naturwissenschaftlichen und sozioökonomischen Gesichtspunkten enthalten sein.

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Spätere Tätigkeitsfelder der Absolventen finden sich in den Kommunen, der Industrie, bei den Wasserwirtschafts- und Umweltbehörden, in Ingenieurbüros, aber auch in der ange-wandten Wasser- und Umweltforschung in nationalen und internationalen Institutionen.

5.2.2 Studienablauf und Prüfungen

Die in der Vertiefungsrichtung "Wasser und Umwelt" angebotenen Wahlpflichtkurse sind in Tabelle 8 zusammengefasst. Insgesamt sind Wahlpflichtkurse im Umfang von 25 SWS zu wählen. Die Auswahl der Kurse wird sich in der Regel an der Schwerpunktbildung des Studierenden orientieren. Es werden folgende fünf Schwerpunkte angeboten: - Wasserbewirtschaftung - Wasserbau - Stoffkreisläufe - Umwelttechnologie - Umweltfluidmechanik Die zu den Schwerpunkten zugehörigen Fächer bzw. Kurse gehen aus Tabelle 9 hervor. Dort ist auch die Art und Dauer des jeweils geforderten Leistungsnachweises angegeben. Die Fachprüfung Grundlagen „Wasser und Umwelt" nach dem 6. Semester ist Pflicht für alle Studierenden der Vertiefungsrichtung "Wasser und Umwelt". Im 7. und 8. Fachsemester wählen die Studierenden einen der fünf gegebenen Schwerpunk-te für das Vertiefungsstudium aus. Hierin sind die beiden Fachprüfungen abzulegen. Zusätzlich sind 3 Studienarbeiten anzufertigen. Mindestens je eine Studienarbeit muss aus dem Bereich Wasserbau/Wasserwirtschaft/Umweltfluidmechanik oder dem Bereich Sied-lungswasserwirtschaft/Ingenieurbiologie/Abfallwirtschaft gewählt werden. 5.3 Vertiefungsrichtung III "Raum- und Infrastrukturplanung"

5.3.1 Berufsbild

Die Errichtung von Bauwerken setzt eingehende Überlegungen bezüglich Zweck, Standort und Dimensionierung sowie der Bau- und Folgekosten – unter Berücksichtigung der Um-weltwirkungen – voraus. Die intelligente Nutzung vorhandener Kapazitäten und der scho-nende Umgang mit den natürlichen Grundlagen erfordern eine systematische Planung. Ab-solventen der Vertiefungsrichtung „Raum- und Infrastrukturplanung” nehmen in der öffentli-chen Verwaltung, bei Baufirmen, in Consultingbüros sowie in Politik und Forschung diese Aufgabe wahr, häufig in der Rolle eines Selbstständigen. Die Tätigkeitsfelder liegen in der Stadt-, Regional- und Landesplanung, im Verkehrswesen, im Straßen- und Eisenbahnwesen sowie in der Siedlungswasserwirtschaft und der Ingeni-eurbiologie. Aus Gründen der Vielfalt der Tätigkeitsfelder sind neben ingenieur- und natur-wissenschaftlichen Methoden auch sozialwissenschaftliche Inhalte (Ökologie und empirische Sozialforschung) in die Ausbildung einbezogen.

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Bauingenieurinnen und -ingenieure in der Stadt-, Regional- oder Landesplanung haben die Aufgabe, die zweckmäßige und umweltgerechte Verteilung künftiger Raumnutzungen sowie die Entscheidungen politischer Gremien vorzubereiten. Betroffen sind beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete, freizuhaltende Flächen für Land- und Forstwirtschaft und den Natur-schutz, Standorte öffentlicher oder privater Bauten und Anlagen sowie Infrastruktureinrich-tungen. Das Fachgebiet Verkehrswesen befasst sich mit Fragen des Verkehrssektors, die von ge-samtgesellschaftlich begründeten Planungskonzepten bis zur Organisation von Verkehrsab-läufen reichen. Mit diesem interdisziplinär angelegten Konzept wird das Ziel verfolgt, für das Miteinander aller Verkehrsmittel mittel- und langfristig angelegte Prognosen zu entwickeln und darauf die Planung von Verkehrswegen aufzubauen. Die Tätigkeit im Straßen- und Eisenbahnwesen umfasst das Entwerfen, Bauen, Betreiben, Erhalten und Verwalten von Straßen und Schienenwegen. Während beim Entwurf und Bau eine intensive Auseinandersetzung mit den natürlichen Gegebenheiten, den Anforderungen an das Verkehrssystem, den technischen Möglichkeiten und der Minimierung der Wirkungen auf Natur und Umwelt erforderlich ist, treten beim Management von Verkehrsanlagen logisti-sche und ökonomische Fragestellungen in den Vordergrund. Hierzu gehören Pavement-Management-Systeme für Erhaltung der Infrastrukturanlagen, OR-Methoden für Winter-dienst, Reinigung etc., Sicherheitsanalysen von Streckenabschnitten oder ganzen Netzen u. v. m. In der Siedlungswasserwirtschaft und Ingenieurbiologie steht die ganze Bandbreite der Was-serversorgung, Abwasserableitung und -reinigung sowie der Abfallbehandlung im Mittel-punkt. Fragen der Wasserwirtschaft, der Speicherung und der Aufbereitung, der Hydraulik und Netzgestaltung, aber auch der biologischen Prozesse in Kläranlagen und der Grund-wassergefährdung werden mit wissenschaftlichen Methoden und unter Einsatz moderner labortechnischer Möglichkeiten behandelt.

5.3.2 Studienablauf und Prüfungen

Tabelle 10 fasst das Lehrangebot für die Studierenden der Vertiefungsrichtung "Raum- und Infrastrukturplanung" zusammen. In der Vertiefungsrichtung "Raum- und Infrastrukturplanung" sind in vier Fächern Prüfungen abzulegen. Diese Fächer und die zugehörigen Kursen sind in der Tabelle 11 aufgeführt. Dort ist auch die Art und Dauer der jeweiligen Prüfung angegeben. Als Studienleistung müssen die Studierenden am Projekt "Integriertes Planen" teilnehmen und dabei in drei am Projekt beteiligten Fachgebieten einen Leistungsnachweis erbringen. Die Studienleistung kann wahlweise auch durch drei Einzelarbeiten (Studienarbeiten) aus den Fachgebieten der Vertiefungsrichtung erbracht werden. Die Studienleistung muss vor der letzten Fachprüfung der Vertiefungsrichtung erfolgreich abgeschlossen werden. 5.4 Vertiefungsrichtung IV "Baubetrieb"

5.4.1 Berufsbild

Die ursprüngliche Kerntätigkeit für Bauingenieure mit Schwerpunkt Baubetrieb ist die Lösung aller Aufgaben, welche zur optimalen Realisierung von Bauwerken aus allen Bereichen des

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Bauwesens führen. Tätigkeitsfelder erstrecken sich dabei über die gesamte Projektdauer, beginnend mit der Projektplanung über die Bauausführung bis hin zum Abriss von Bauwer-ken am Ende der Nutzungsdauer. In jüngerer Zeit wird auf die Optimierung der Bewirtschaftung von Gebäuden immer stärker Wert gelegt. Auch für solche Aufgaben eignet sich der Bauingenieur mit Schwerpunkt Bau-betrieb - als Techniker mit einer fundierten Ausbildung in Bereichen der Wirtschaftswissen-schaften - in besonderer Weise. Um all diesen Tätigkeitsfeldern gerecht werden zu können, gehören in Karlsruhe neben den klassischen Schwerpunkten des Projektmanagements, der Bauverfahrenstechnik und der Baubetriebswirtschaft auch Methoden der Projektentwicklung (d. h. das Initiieren und Entwi-ckeln von Bauinvestitionen) sowie des Facility Managements (d. h. die Optimierung der Wertschöpfung aus der getätigten Bauinvestition) zur einschlägigen Ausbildung. Die Vermittlung von fundiertem Wissen, kreativen und logischen Denkweisen sowie metho-dischem Vorgehen dient dazu, Führungskräfte auszubilden, die später sowohl in der Baulei-tung, als auch in Bereichen des Managements ihren Platz finden können. Mit Kenntnissen der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge des Bauprozesses sollen sie als Bauingenieurinnen und Bauingenieure den Bauvorgang initiieren, gestalten, steuern und überwachen. Entsprechend breit gefächert ist das sowohl grundlagen- als auch anwendungsbezogene Vorlesungsangebot, das durch Übungen, Seminare und Exkursionen zu zahlreichen Baustel-len und Baumaschinenherstellern ergänzt wird. Akquisition und Marketing sowie Unterneh-mens- und Menschenführung (auch Rhetorik) gehören genauso zur Ausbildung wie bau- und maschinentechnische Grundlagen zur effizienten Gestaltung des Produktionsprozesses "Baustelle". Vermittelt werden außerdem wirtschaftlich-rechtliche Zusammenhänge, deren Kenntnis für den erfolgreichen Abschluss einer Baustelle genauso wie zum erfolgreichen Führen einer Unternehmung unerlässlich ist. Neben den klassischen Fächern des Baubetriebs werden auch fachübergreifende Grundla-gen vermittelt, die es den Bauingenieur/-innen z. B. bei der Erstellung komplexer Großanla-gen ermöglichen sollen, die Führung in einem Team von Ingenieuren unterschiedlicher Fach-richtungen zu übernehmen.

5.4.2 Studienablauf und Prüfungen

Die Vertiefungsrichtung "Baubetrieb" bietet ein Lehrangebot von 25 SWS Pflichtkursen sowie Wahlpflichtkursen in etwa gleichem Umfang an (siehe Tabelle 12). In Tabelle 13 sind die fünf Prüfungsfächer der Vertiefungsrichtung "Baubetrieb" und die je-weils zugehörigen Kurse sowie die Art und Dauer der jeweiligen Prüfungen aufgeführt. Für die Fächer "Bauverfahrenstechnik" und "Bauleitung und Unternehmensführung" ist im Rahmen des Vertiefungsstudiums zusätzlich jeweils eine Studienarbeit zu den Themen Ar-beitsvorbereitung bzw. Kalkulation anzufertigen.

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5.5 Vertiefungsrichtung V "Geotechnisches Ingenieurwesen"

5.5.1 Berufsbild

Das Geotechnische Ingenieurwesen steht an der Schnittstelle des Bauingenieurwesens zu den Geowissenschaften und wird in einer eigenen Vertiefungsrichtung gelehrt. Der dort ausgebildete „Geotechniker“ hat wesentlichen Anteil an Erhalt, Nutzung und Gestal-tung der Erde als Lebens- und Kulturraum. Seine typischen "Bauwerke" sind Fundamente, Stützmauern, Tunnel, Deiche, Dämme, Talsperren, Kavernen und Deponien. Boden und Fels sind hierbei Baugrund oder auch Baustoff. Baugrund- und Gründungsberater erkunden den Untergrundaufbau und die Grundwasser-verhältnisse und beschreiben ihre Wechselwirkung mit dem Bauwerk selbst sowie die Bau-verfahren. Basierend auf geologischen Kenntnissen stehen die Materialeigenschaften im Vordergrund, die in Labor- und Feldversuchen bestimmt werden. In Ingenieurteams großer Planungsbüros diskutieren „Geotechniker“ Machbarkeitsstudien, entwerfen geeignete Konstruktionen und erstellen Leistungsverzeichnisse für geotechnische Maßnahmen beim Bau von Verkehrswegen, Industrieanlagen und Gebäuden oder auch bei Umweltschutzmaßnahmen. Der weltweite Bedarf solcher Aufgaben macht sie zu internatio-nal gefragten Partnern. In Spezialabteilungen großer Bauunternehmen erstellen „Geotechniker“ z. B. statische Nachweise und unterstützen den Bauleiter bei Problemen. Die computergestützte Arbeit im Büro wechselt ab mit Ortsterminen, bei denen der „Geotechniker“ auch Ad-hoc-Entscheidungen treffen muss, wenn kritische Bauzustände die öffentliche Sicherheit gefähr-den. Mittelständische Firmen des Spezialtiefbaus konzentrieren sich auf geotechnische Sonder-verfahren. Dort ist der „Geotechniker“ verantwortlich für die optimale Nutzung von Marktlü-cken, die Arbeitsvorbereitung und die Qualitätssicherung. Kreativität und schnelles Umden-ken sind gefragt, wenn die Geologie einen Strich durch die ursprüngliche Planung macht. Hochwässer, Erdbeben, Hangrutschungen und Grundwasserverunreinigungen gefährden unseren Lebensraum. Der geotechnische Umwelt- und Katastrophenschutz basiert auf dem geowissenschaftlichen Hintergrundwissen zur Erklärung der Phänomene sowie der ingeni-eurwissenschaftlichen Sachkompetenz zur Planung, Konstruktion, Bemessung, Umsetzung und Überwachung technischer Lösungen. „Geotechniker“ sind überall dort gefragt, wo es um den Schutz vor Naturgewalt sowie um die Ver- und Entsorgungssicherheit geht. Das Kapital des „Geotechnikers“ ist sein Wissen, das gepaart mit der Berufserfahrung über die Jahre ständig wächst. Wo Andere mit fortschreitendem Alter kämpfen, um den Anschluss zu halten und in der Konkurrenz zu jüngeren Kollegen zu bestehen, können „Geotechniker“ auf ihre Erfahrung bauen. Jedes geotechnische Problem ist ein Unikat. Je mehr man gese-hen hat, desto sicherer wird man damit umgehen können.

5.5.2 Studienablauf und Prüfungen

Das Vertiefungsstudium im 7. und 8. Semester besteht aus einem Pflichtteil von 25 SWS, der für alle Studierenden der Vertiefungsrichtung gleich ist (siehe Tabelle 14).

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Tabelle 15 benennt die Prüfungsleistungen, die von den Studierenden der Vertiefungsrich-tung "Geotechnisches Ingenieurwesen" in vier Fächern zu erbringen sind. Als Vorleistung zu den Fachprüfungen „Bodenmechanik und Grundbau“, „Tunnel- und Fels-bau“ und „Grundbau, Erd- und Dammbau“ ist jeweils eine Studienarbeit anzufertigen. 6 Ergänzungsfächer und Wahlfächer Die SPO schreibt vor, dass im Rahmen des Hauptstudiums Prüfungen in zwei Ergänzungs-fächern abzulegen sind. Diese Ergänzungsfächer werden aus den vom Studierenden im 6. bis 8. Fachsemester gewählten Wahlpflichtkursen des Lehrangebots des Studiengangs Bau-ingenieurwesen gebildet. Die Wahl von Kursen aus anderen Studiengängen der Universität Karlsruhe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Umfang der beiden Ergän-zungsfächer muss insgesamt mindestens 18 SWS betragen. Die Zusammenstellung der Kurse für die Ergänzungsfächer erfolgt gemeinsam mit einem Professor, Hochschul- oder Privatdozenten („Mentor“) der eigenen Vertiefungsrichtung. Sei-ne Zustimmung zur beabsichtigten Kurswahl ist nur dann erforderlich, wenn nicht Fachprü-fungen der eigenen oder anderer Vertiefungsrichtungen (siehe Tabellen 7, 9, 11, 13, 15) gewählt werden. Es ist also dringend anzuraten, dass der Studierende vor dem Besuch von entsprechenden Kursen die Beratungsmöglichkeit nutzt und die Zustimmung einholt. Die Hauptprüfungskommission (HPK) hat ein Formblatt zu den Ergänzungsfächern erarbei-tet, welches von der Homepage der HPK herunter geladen werden kann. Dort finden sich weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den Prüfungen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, eröffnen die beiden Ergänzungsfächer beispielsweise die Möglichkeit einer besonderen Vertiefung ("100 %-Vertiefer") oder den Erwerb von Kennt-nissen in Fächern außerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung. Durch eine entsprechende Kombination der gewählten Kurse kann so eine Art "Zweitvertiefung" entstehen. Während die Ergänzungsfächer vorgeschriebener Bestandteil des Studiums sind, stellen die Wahlfächer eine freiwillige zusätzliche Studienleistung des Studierenden dar. Die Wahl die-ser Fächer unterliegt keinen Einschränkungen soweit es sich um akademische Lehrveran-staltungen der Universität Karlsruhe handelt. Die Ergebnisse von Prüfungen in diesen Fä-chern werden auf Antrag in das Diplomzeugnis eingetragen, aber bei der Ermittlung der Durchschnittsnote nicht mit einbezogen. Es werden höchstens 4 Wahlfächer in das Zeugnis aufgenommen. 7 Diplomarbeit Die Anfertigung der Diplomarbeit ist im 9. Fachsemester vorgesehen. Mit der Anfertigung der Diplomarbeit soll der Studierende zeigen, dass er eine entsprechende Aufgabe nach wissen-schaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten kann. Bei der Themenstellung können die Wünsche des Studierenden berücksichtigt werden.

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Die Zeitdauer für die Anfertigung der Diplomarbeit beträgt dreizehn Wochen. Mit Zustimmung des Diplomanden kann insbesondere bei experimentellen Untersuchungen und Entwurfsar-beiten die Bearbeitungsdauer auf achtzehn Wochen ausgedehnt werden. Die Diplomarbeit wird in der Regel in der gewählten Vertiefungsrichtung angefertigt. Sie kann jedoch auch in anderen Vertiefungsrichtungen oder anderen Studiengängen der Fakultät angefertigt werden, sofern die schriftliche Zustimmung eines Professors der Vertiefungsrich-tung eingeholt wurde. Es ist auch möglich, die Diplomarbeit in einem Unternehmen der Pra-xis oder an einer ausländischen Universität anzufertigen. Einzelheiten sind mit dem jeweili-gen Professor der Vertiefungsrichtung (Betreuer der Diplomarbeit) zu besprechen. Die Hauptprüfungskommission muss eingeschaltet werden, wenn die Bewertung der Diplomar-beit nicht durch einen zur Fakultät gehörenden Prüfer vorgenommen werden soll. 8 Praktikum Das Baupraktikum kann im Ganzen vor Aufnahme des Studiums oder auch in Teilen von mindestens zwei Wochen vor und während des Studiums abgeleistet werden. Die Mindest-dauer der praktischen Tätigkeit beträgt insgesamt 13 Wochen. Davon sind mindestens 6 Wochen auf einer Baustelle (bei einem Bauunternehmen!) als manuell handwerkliche Tätig-keit abzuleisten. Nähere Angaben zu anrechnungsfähigen Tätigkeiten sind der SPO oder dem Aushang des Praktikantenamtes zu entnehmen. Es wird empfohlen, einen ersten Teilabschnitt des Praktikums spätestens vor dem Ende des Grundfachstudiums abzuleisten. Dies kann auch vor der Aufnahme des Studiums erfolgt sein. Ein weiterer Teilabschnitt soll in einem Tätigkeitsbereich entsprechend dem geplanten Vertiefungsstudiums abgeleistet werden. Über alle praktischen Tätigkeiten sind Praktikumszeugnisse und Tätigkeitsberichte vorzule-gen. Die Tätigkeitsberichte müssen in Beschreibungen und ergänzenden Skizzen die we-sentlichen Arbeitsvorgänge und Verfahren beschreiben und einen vollständigen Überblick vermitteln. Dort können auch Auskünfte und nähere Informationen zum Praktikum eingeholt werden. Das Praktikum stellt gemäß SPO eine Studienleistung dar. Der Nachweis (Schein) über die erfolgreiche Ableistung des Praktikums ist dem Studienbüro vorzulegen. 9 Weitere Informationen 9.1 Prüfungen und Leistungsnachweise Die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen (SPO) vom 12. April 2002, ergänzt am 30. Juli 2002 und am 10. Sep-tember 2003, regelt den Ablauf des Studiums und die Durchführung von Prüfungen (siehe Homepage der Fakultät). Nachfolgend werden einige Angaben und ergänzende Hinweise zusammenfassend wiedergegeben.

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• Prüfungsangebote, Termine und Fristen Grundsätzlich wird jede Prüfung mindestens 2-mal jährlich, in der Regel am Ende eines je-den Semesters bzw. zu Beginn der Semesterferien angeboten. Individuelle Abweichungen, die insbesondere bei mündlichen Prüfungen angezeigt sein können, sind unter Einhaltung definierter Grenzen zulässig. Leistungsnachweise, die nicht Prüfungsleistungen im Sinne der SPO sind, können je nach Art mindestens 2-mal jährlich (z. B. Abschlusskolloquien, schriftli-che Testate) oder häufiger und/oder zu beliebigen Zeitpunkten (z. B. Praktikumsbericht, Stu-dienarbeiten) erbracht werden. Alle Termine sowie nähere Modalitäten zum Ablauf und Umfang der Prüfungen und der ge-forderten Studienleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden (Lehrstühlen) bekannt gegeben. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren. Die Orientierungsprüfung im Kurs „Statik starrer Körper“ muss am Ende des 3. FS abge-schlossen (= bestanden) sein. Das Grundstudium muss spätestens zum Ende des Prüfungs-zeitraumes des 5. FS endgültig abgeschlossen sein. Für das Grundfachstudium gilt, dass es bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des 9. FS endgültig abgeschlossen sein muss. Eine Prüfungsteilnahme nach den jeweils genannten Abschlussterminen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Wiederholungsprüfung noch nicht wahrgenommen wurde. Um die Prüfungsangebote also ggf. ausschöpfen zu können, müssen die Prüfungen im Grund- und Grundfachstudium spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des 4. FS bzw. 8. FS abgelegt (= teilgenommen) werden. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn der Studierende eine Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. • Freie Prüfungsversuche („Freischussregelung“) Einige Kursprüfungen im Grundstudium werden als so genannte freie Prüfungsversuche (siehe Tabelle 2) angeboten. Dies bedeutet, dass bei einem Fehlversuch die Prüfungsteil-nahme nicht gewertet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Prüfung zum im Studienplan vorgesehenen Zeitpunkt abgelegt wird, z. B. die Prüfung im Kurs „Festigkeitsleh-re“ am Ende des 2. FS. Wird der Freiversuch nicht wahrgenommen oder wird die Prüfung nicht bestanden, so muss die betreffende Prüfungsleistung im Rahmen der entsprechenden Fachprüfung erbracht werden. Dabei bedingt die Anmeldung zur Fachprüfung, dass alle dem betreffenden Fach zugeordneten Kursprüfungen an einem Termin abgelegt werden müssen. Fächer des Grundstudiums sind Technische Mechanik, Baustoffe und Bauphysik sowie Höhere Mathe-matik. • Rücktritt, Wiederholbarkeit, Verbesserungsmöglichkeit Der Rücktritt von einer Klausur ohne Angabe von Gründen ist bis zur Ausgabe der Klausur-aufgaben möglich. Bei mündlichen Prüfungen muss der Rücktritt spätestens 3 Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin dem Prüfenden mitgeteilt werden. Bei einem nicht fristge-mäßen Rücktritt müssen die Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft ge-macht werden. Eine nicht bestandene Prüfung muss im Prüfungszeitraum des nachfolgenden Semesters wiederholt werden, ansonsten geht der Prüfungsanspruch verloren, wenn der Prüfling diese Fristüberschreitung zu vertreten hat.

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Die Leistung bei der Wiederholung einer Prüfung kann nur dann endgültig als „nicht ausrei-chend“ bewertet werden, wenn dem Prüfling im Anschluss an die nicht bestandene Wieder-holungsklausur die Gelegenheit zu einer mündlichen Prüfung gegeben war. Zweite Wieder-holungen sind in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung des Rektors der Universität. Im Grundfachstudium und Vertiefungsstudium hat der Prüfling die Möglichkeit, das Ergebnis einer erstmaligen schriftlichen Prüfung durch das Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im selben Prüfungszeitraum zu korrigieren. Dabei wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel aus der Klausurnote und der Note der mündlichen Prüfung berechnet. • Noten, Notenbildung, Gesamtnote Für die Bewertung von Prüfungsleistungen werden die Noten „sehr gut“ (1,0; 1,3), „gut“ (1,7; 2,0; 2,3), „befriedigend“ (2,7; 3,0; 3,3), „ausreichend“ (3,7; 4,0) und „nicht ausreichend“ (5,0) verwendet. Bei der Notenbildung in einem Fach, welches aus mehreren Kursen besteht, werden die Kursnoten in der Regel entsprechend dem Kursumfang (SWS) gewichtet. Wurde nach einer nicht bestandenen schriftlichen Wiederholungsprüfung die zugehörige mündliche Prüfung abgelegt, so berechnet sich die Endnote aus dem Mittelwert der schriftli-chen und der mündlichen Prüfungsleistung. Dies bedeutet, dass in der mündlichen Prüfung wenigstens eine befriedigende Prüfungsleistung erzielt werden muss. Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung errechnet sich aus den Noten in den drei Fächer Technische Mechanik, Baustoffe und Bauphysik sowie Höhere Mathematik. Dabei werden diese Fächer gleich gewichtet. Bei der Berechnung der Diplomnote gehen die Prüfungsleistungen mit folgendem Gewicht ein: - Fächer des Grundfachstudiums in der Summe: 35 % - Ergänzungsfächer zusammen: 10 % - Fächer des Vertiefungsstudiums in der Summe: 40 % - Diplomarbeit: 15 % Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird – neben der verbalen Notenangabe – mit einer De-zimalstelle im Zeugnis angegeben. Die zweite Dezimalstelle wird dabei nicht gerundet, son-dern abgeschnitten (z. B. nach Mittelbildung 2,59 → 2,5 → Gesamtnote „gut“). 9.2 Credit Points Die Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften hat für den Studiengang Bauingenieurwesen das European Credit Transfer System (ECTS) eingeführt. Damit können die in Karlsruhe erbrachten Studienleistungen anhand einer Punktezahl (Credit Points) quan-tifiziert werden. Eine solche Zahlenangabe kann z. B. notwendig werden, wenn das Studium in einem anderen Land fortgesetzt werden soll. Die Umrechnung von Studienleistungen in Credit Points erfolgt, indem die jeweilige Anzahl an Semesterwochenstunden für Kurse und Fächer nach der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) vom März 2005 mit dem Faktor 1,5 multipliziert wird. Für die Diplomarbeit werden 30 Credit Points, für das Praktikum 20 Credit Points angerechnet.

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9.3 Zeugnisse und Supplements Abbildung 2a zeigt das Muster des Zeugnisses über die Diplomvorprüfung, Abbildung 3 das entsprechende Muster der Diplomprüfung. Zu jedem Zeugnis gehört ein so genanntes Supplement. In diesem Supplement sind alle Kurse und Fächer, die der Studierende nachweislich gehört hat, mit ihrem jeweiligen Umfang (SWS) eingetragen. Damit wird ein Überblick über das individuell erworbene Wissen gege-ben. Das Supplement zum Diplomvorprüfungszeugnis ist auf der Rückseite des Zeugnisses abgedruckt (siehe Abbildung 2b). Das Supplement zum Diplomzeugnis*) wird als getrenntes Ergänzungsblatt mit dem Zeugnis ausgehändigt. Im Zeugnisformular wird auf das Supplement hingewiesen. Für das Diplomvorprüfungszeugnis wird das Supplement ohne Mitwirkung des Studierenden erstellt. Anders ist dies beim Supplement zum Diplomzeugnis. Hier ist der Studierende bzw. Absolvent selbst dafür verantwortlich, dass alle von ihm besuchten Kurse und Fächer, soweit sie nach der SPO des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen zum Pflicht- und Wahl-pflichtkanon des Lehrangebotes gehören oder als Wahlfächer (mit zugehörigem Nachweis) anerkannt sind, in das Supplement aufgenommen werden. Das Supplement zum Diplomzeugnis wird vom Studienbüro zusammengestellt. Hierzu muss der Studierende bzw. Absolvent dem Studienbüro Nachweise über die von ihm besuchten Lehrveranstaltungen vorlegen. Diese Nachweise sind:

a) die Bescheinigungen (Formblätter) zu den beiden Ergänzungsfächern und ggf. be-suchten Wahlpflichtkursen,

b) ggf. weitere Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen der Wahlfächer.

Die Bescheinigungen für Wahlfächer stellt der Professor aus, dessen Lehrveranstaltung der Studierende besucht hat. In dieser Bescheinigung sind für jedes Wahlfach alle Kurse mit Namen und Lehrumfang anzugeben. ________________________________________________________________________ *) Hinweis: Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Leitfadens war das Supplement zum Dip-

lomzeugnis noch nicht verfügbar. Damit kann jedoch im Laufe des Wintersemes-ters 2006/2007 gerechnet werden.

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10 Schlussbemerkungen • Übergangsregelungen Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/2004 begonnen haben, sind Übergangsregelungen geschaffen worden. Diese können der Homepage der Fakultät ent-nommen bzw. von dort herunter geladen werden. Soweit im Einzelfall Unklarheiten bestehen bleiben, sind die Prüfungskommissionen bzw. deren Vorsitzende zu Rate zu ziehen. • Beratender Professor („Mentor“) In der Prüfungsordnung wird die Funktion des Mentors definiert. Danach ist er ein vom Stu-dierenden zu wählender, beratender Hochschullehrer aus der gewählten Vertiefungsrichtung. Dem Mentor obliegt es, gemeinsam mit dem Studierenden die Kurse für die Ergänzungsfä-cher zusammenzustellen (siehe Kapitel 9), so dass ein sinnvolles Ergänzungsstudium ge-währleistet ist. Über diese Beratungsaufgabe hinaus wird der Mentor dem Studierenden in der Regel für weitergehende Fragen zum Studium, z. B. auch zu Stipendien oder einem Auslandsstudium, zur Verfügung stehen. Damit ist für den Studierenden die Möglichkeit gegeben, in einer ent-scheidenden Studienphase stets sachkundigen Rat einholen zu können. Im Idealfall wird sich aus dem Kontakt mit dem Mentor eine spezifische Studienbegleitung („Coaching“) für den Studierenden ergeben. • Studiendekan und Studienkommission Der Studiendekan bzw. die Studienkommission haben nach dem Universitätsgesetz auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Sie erarbeiten die Beschlussfassungen über den Studienplan sowie die Studien- und Prüfungsordnung. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen. Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der Fakultät zuständig für Be-schwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z. B. bei Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung. Der Studiendekan ist nicht zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z. B. in Verbindung mit nicht bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von Leis-tungsnachweisen u. ä. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompe-tenz allein bei der Vorprüfungs- bzw. Hauptprüfungskommission (siehe unten).

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• Diplomvorprüfungs- und Diplomhauptprüfungskommission (VPK und HPK) Diesen Kommissionen obliegt die Überwachung der Bestimmungen der Diplomprüfungsord-nung. Sie sind damit auch die „Beschwerdestelle“ für das Grund- bzw. Hauptstudium. Zu den Aufgaben beider Kommissionen gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristver-längerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach oder/und an einer anderen Hoch-schule erbracht worden sind. Die Diplomvorprüfungs- und die Diplomhauptprüfungskommission bearbeiten weiterhin Ba-fög-Anträge und bieten ebenfalls eine allgemeine Studienberatung im Bereich des Grund- bzw. Hauptstudiums an.

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Anhang: Studienfachberatung I. Allgemeine Beratung Fakultätsassistent: Dipl.-Ing. Dieter Harsch Sprechstunde: Do. 14.00 – 15.30 Uhr (oder nach Vereinbarung) Ort: Altes Bauingenieurgebäude (Gebäude Nr. 10.80), Zi. 313 Telefon: 0721/608-6221 E-Mail: [email protected] Studiendekan: Prof. Dr.-Ing. Harald S. Müller Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Martin Fenchel Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung Ort: Institut für Massivbau und Baustofftechnologie (Gebäude Nr. 50.31),

5. OG, Zi. 501 Telefon: 0721/608-3890 E-Mail: [email protected] Fachschaft: Studierende der Fakultät Sprechstunde: Di. 13.00 – 14.00 Uhr (in der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung) Ort: Altes Bauingenieurgebäude (Gebäude Nr. 10.81), 2. OG, Zi. 317.1 Telefon: 0721/608-3895 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.uni-karlsruhe.de/~fsbau/ Praktikantenamt: Prof. Dr. Eur.-Ing. Ramgopal Puthli Sprechstunde: Di. und Do. 9.30 – 11.30 Uhr Ort: Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine (Gebäude Nr. 10.70), 1. OG, Zi. 121 Telefon: 0721/608-4070 II. Beratung in Angelegenheiten des Vordiploms Vorprüfungskommission Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Karl Schweizerhof Sprechstunde: Mo. 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. E. Ewert Sprechstunde: Mi. 14.00 – 16.00 Uhr Ort: Institut für Mechanik (Gebäude Nr. 20.30), Zi. 107 Telefon: 0721/608-3716 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.uni-karlsruhe.de/~mechanik/FRAMES/frame-vpk.html

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III. Beratung in Angelegenheiten des Hauptdiploms Hauptprüfungskommission Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Werner Wagner Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Anna Brugger Sprechstunde: Mo. 14.00 – 15.00 Uhr Ort: Neues Bauingenieurgebäude (Gebäude Nr. 10.50), Zi. 106 Telefon: 0721/608-8492 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bs.uni-karlsruhe.de/292.php IV. Beratung in Angelegenheiten Gewerbelehrer Gewerbelehrerkommission Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Lothar Stempniewski Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung Ort: Institut für Massivbau und Baustofftechnologie (Gebäude Nr. 50.31),

7. OG, Zi. 703 Telefon: 0721/608-2263 E-Mail: [email protected]

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Grundfachstudium

Fachstudium

Vertiefungsstudium

I Konstruktiver Ingenieurbau

II Wasser und Umwelt

III Raum- und Infrastrukturplanung

IV Baubetrieb

V Geotechnisches Ingenieurwesen

44 SWS 100% Pflichtkurse

25 SWS 70% Pflichtkurse 30% Wahlpflichtkurse

36 SWS 70% Pflichtkurse 30% Wahlpflichtkurse

Auslands-semester

oder

Studien-jahr im

Ausland

7. - 8. FS

6. FS

Qualifiziertes FH-Diplom BA-Diplom

Anerkennung

erforderlich

4. - 5. FS

FH-Diplom

BA-Diplom

Grundstudium

68 SWS 90% Pflichtkurse 10% Wahlpflichtkurse

1. - 3. FS

Hochschulzugangs- berechtigung

Internationale Ab- schlüsse: Anerkennung und Einstufung ent-sprechend ECTS

9. FS

Diplomarbeit

Bearbeitungszeit: 13 Wochen (Regelfall)

Abbildung 1: Ablauf und Gliederung des Bauingenieurstudiums an der Universität Karlsruhe (TH)

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UNIVERSITÄT KARLSRUHE (TH) FAKULTÄT FÜR BAUINGENIEUR-, GEO- UND UMWELTWISSENSCHAFTEN

ZEUGNIS

ÜBER DIE DIPLOMVORPRÜFUNG

Frau/Herr

geboren am in

hat nach der Prüfungsordnung der Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften die Diplomvorprüfung im Studiengang Bauingenieurwesen

mit der Gesamtnote

„ “

und den folgenden Einzelergebnissen abgelegt:

Prüfungsleistung im Fach Note Prüfer Datum

Höhere Mathematik

Technische Mechanik

Baustoffe und Bauphysik

Studienleistung im Kurs Prüfer Datum

Geologie im Bauwesen

Vermessungskunde

Baukonstruktionslehre

Informationsverarbeitung im Bauwesen

Differentialgleichungen

Planungsmethodik

Hydromechanik

Grundlagen der Tragwerksmodellierung

Der Vorsitzende der Vorprüfungskommission Der Dekan

Karlsruhe, den

Abbildung 2a: Zeugnis über die Diplomvorprüfung

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Vordiplom-Supplement

1. Fachsemester SWS 2. Fachsemester SWS 3. Fachsemester SWS

Fach Kurse mit Prüfungsleistung V Ü Kurse mit Prüfungsleistung V Ü Kurse mit Prüfungsleistung V Ü

Höhere Mathematik Analysis und lineare Algebra 5 3 Integralrechnung und Analysis mehrerer Veränderlicher 5 2

Technische Mechanik Statik starrer Körper 3 Festigkeitslehre2 4 Dynamik2 2 2Baustoffe und Bauphysik Bauphysik und Baustoffkunde 2 2 Konstruktionsbaustoffe 4 2 Kurse mit Studienleistung V Ü Kurse mit Studienleistung V Ü Kurse mit Studienleistung V Ü

Vermessungskunde 1 Hydromechanik2 2 1 Planungsmethodik 1 1 Informationsverarbeitung im Bauwesen 1 2 Differentialgleichungen 2 2

Geologie im Bauwesen 1 1 Baukonstruktionslehre 1 1 Grundlagen der Tragwerksmodellie-rung 2 1

Wahlpflichtkurse V Ü Wahlpflichtkurse V Ü Wahlpflichtkurse V Ü

Bauchemie 1 Umweltchemie1 1 Laborpraktikum1 0

26 2

Umweltphysik/Energie 1 Vermessungsübungen1 0 Projekt „Planen, Entwerfen, Kon-struieren“ 2 0 2

Grundlagen der Informations-verarbeitung im Bauwesen 1 1

Technisches Darstellen 0 2

Zu Terminen und Fristen siehe Seite 17Erläuterungen 1. Die Semesterwochenstunden (SWS) sind geteilt in Vorlesungen (V) und Übungen (Ü). 2. Kurse mit Prüfungsleistung werden mit schriftlichen Prüfungen abgeschlossen. 3. Eine Fachnote ergibt sich aus dem Mittelwert der mit den SWS gewichteten zugeordneten Kursnoten.

Die Note kann lauten: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend. 4. Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung ergibt sich aus dem Mittelwert aller Fachnoten. 5. Die erfolgreiche Teilnahme an Kursen mit Studienleistung wird ohne Benotung bescheinigt. 6. Wahlpflichtkurse sind im Umfang von sechs SWS zu wählen. Die zugehörigen Studienleistungen werden durch die Prüfenden bescheinigt. 7. Eine SWS entspricht 1,5 credit points nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Abbildung 2b: Vordiplom-Supplement

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Abbildung 3: Zeugnis über die Diplomprüfung (links: Vorderseite; rechts: Rückseite) Abbildung 3: Zeugnis über die Diplomprüfung (links: Vorderseite; rechts: Rückseite)

„„

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Tabelle 1: Kurse im Grundstudium

V Ü V Ü V ÜPflicht Statik starrer Körper 3 2 5

Festigkeitslehre 4 2 6Dynamik 2 2 4Bauphysik und Baustoffkunde 2 2 4Konstruktionsbaustoffe 4 2 6Analysis und lineare Algebra 5 3 8Integralrechnung und Analysis mehrerer Veränderlicher 5 2 7

Differentialgleichungen 2 2 41 1 2

2 1 32 1 3

1 2 31 1 2

1 2 31 1 210 7 14 11 12 8 62

Wahlpflicht 1 1 21 1 2

1 1 2

1 1 2

0 2 20 2 2

0 2 20 2 2

3 5 1 3 0 4 16Wahl 0 1 1

0 2 20 1 0 2 0 0 3

3. FSFach

Bauchemie

HauptvermessungsübungGesteinspraktikum

Kurse

UmweltchemieUmweltphysik / Energie

Hydromechanik

Baukonstruktionslehre

Summe

SUMME PFLICHTGeologie im BauwesenVermessungskundePlanungsmethodikInformationsverarbeitung im Bauwesen

Technische Mechanik

1. FS 2. FS

Baustoffe und Bauphysik

Grundlagen der Tragwerksmodellierung

Höhere Mathematik

SUMME WAHL

VermessungsübungenTechnisches Darstellen

Grundlagen der Informationsverarbeitung im Bauwesen

LaborpraktikumSUMME WAHLPFLICHT

Projekt "Planen, Entwerfen, Konstruieren"

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Tabelle 2: Leistungsnachweise im Grundstudium

1. FS 2. FS 3. FS 1. FS 2. FS 3. FSStatik starrer Körper P 100Festigkeitslehre P (F) 100Dynamik P 100Bauphysik und Baustoffkunde P (F) 100

Konstruktionsbaustoffe P 120

Analysis und lineare Algebra P (F) 100Integralrechnung und Analysis mehrerer Veränderlicher P 100

Differentialgleichungen S SS S

S SS S

S SS S

S SS S3 6 6 200 300 220

Grundlagen der Tragwerksmodellierung

SUMME VORDIPLOM

Geologie im BauwesenVermessungskundePlanungsmethodik

FachArt und Anzahl der LN Dauer der LN in Min.

Informationsverarbeitung im Bauwesen

Technische Mechanik

Höhere Mathematik

Hydromechanik

Baustoffe und Bauphysik

Baukonstruktionslehre

Kurse

Erläuterungen:

LN = Leistungsnachweis P = Prüfungsleistung S = Studienleistung F = Freiversuchsregelung

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Tabelle 3: Fächer und Kurse im Grundfachstudium

V Ü V Ü

PflichtGrundlagen der Baustatik Grundlagen der Baustatik 3 2 5

Einführung in die Kontinuumsmechanik Einführung in die Kontinuumsmechanik 1 1 2

Angewandte Statistik Angewandte Statistik 1 1 2Elemente des Stahlbetons 2 2Elemente des Stahlbaus 2 1Wasserbau und Wasserwirtschaft I 2 2Gerinnehydraulik 1 1Siedlungswasserwirtschaft undIngenieurökologie 2 1

Bemessungsgrundlagen im Straßenwesen 1 1Verkehrswesen 1 1Raumplanung und Planungsrecht 2 0Baubetriebsplanung und Grundlagen der Verfahrenstechnik im Hoch-, Tief- und Erdbau

3 1

Baubetriebswirtschaft 2 0Bodenmechanik I 2 1Grundbau I 2 1SUMME PFLICHT 15 7 11 8 41*)

Baubetrieb

SummeKurseFach

7

9

6

6

4. FS

Wasser und Umwelt

Raum- und Infra- strukturplanung

5. FS

6Geotechnisches Ingenieurwesen

Konstruktiver Ingenieurbau

*) Es wurde nur eines der beiden Fächer "Einführung in die Kontinuumsmechanik" bzw. "An-gewandete Statistik" berücksichtigt.

Tabelle 4: Leistungsnachweise im Grundfachstudium

4. FS 5. FS 4. FS 5. FSGrundlagen der Baustatik P 120

Einführung in die Kontinuumsmechanik S S

Angewandte Statistik S S

I Konstruktiver Ingenieurbau P 120

II Wasser und Umwelt P 120

III Raum- und Infrastrukturplanung P 120

IV Baubetrieb P 120

V Geotechnisches Ingenieurwesen P 120

SUMME GRUNDFACHSTUDIUM 3 5*) 360 360

Dauer der LN in Min.Fach Art und Anzahl der LN

Erläuterungen: LN = Leistungsnachweis P = Prüfungsleistung S = Studienleistung *) Die jeweils geforderten Leistungsnachweise hängen von der Vertiefungsrichtung ab.

Insgesamt werden im Grundfachstudium vom Studierenden 6 bzw. 7 Leistungsnach-weise verlangt.

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Tabelle 5: Kurse im Fachstudium

V Ü I II III IV V

Grundlagen des Stahlbetons 2 2 4 ● ●

Grun

dlagen des Stahlbaus 2 2 4 ●

tigung und Sicherheit von Schweißkonstruktionen 2 0 2 ○bau-Bauteile und Verbindungen 2 2 4 ●

Flächentragwerke 2 0 2 ●Nichtlineare Modellierung von Stabtragwerken 2 1 3 ●Grundlagen der Baudynamik 2 0 2 ●H

FerHolz

ydraulik von Rohrsystemen 2 1 3 ●Wasserbau und Wasserwirtschaft II 2 1 3 ○ ●Praktikum zur Verfahrenstechnik in der Wassergütewirtschaft 0 2 2 ● ○

Gebäude- und Umweltaerodynamik 1 1 2 ○ ○Numerische Strömungssimulation I: Grundlagen 1 1 2 ●Wasserwirtschaftliche Projektstudien 2 1 3 ○Verfahrenstechnik in der Wassergütewirtschaft 2 0 2 ● ●Grundlagen der Ingenieurbiologie 1 1 2 ● ●Verfahrenstechnik der Abfallwirtschaft 2 0 2 ● ●Operations Research 2 1 3 ○Verkehrssystemplanung 2 1 3 ●Städtebau I / Stadtbaugeschichte 2 0 2 ●Entwurf und Bau von Straßen 1 1 2 ●Grundlagen spurgeführter Systeme 2 1 3 ●Verkehrs- und Wegerecht 2 0 2 ○Projektmanagement 2 1 3 ○ ○ ● ○Schlüsselfertigbau/Ausbau mit Gebäudetechnik und -automation 2 0 2 ●

Rechtsfragen im Baubetrieb 2 0 2 ○ ● ○Seminar Forschung und Industrie 2 0 2 ●Verfahrenstechnik im Umweltschutz 2 0 2 ●Grundlagen des strategischen Facility Management 2 1 3 ●Schalung und Gerüste 1 0 1 ●Kalkulation 1 1 2 ● ○Grundbau II 1 1 2 ○ ○ ●Kontinuumsmechanik 2 1 3 ●Bodenmechanik II 2 1 3 ●Erdbau und Dammbau I 1 1 2 ○ ●Felsmechanik I 2 1 3 ●Tunnelbau I 1 1 2 ●SUMME PFLICHT 19 16 16 17 19

Kurse6. FS Vertiefungsrichtungen

Summe

Die Kreissymbole bzw. freien Felder bedeuten: ● Pflichtkurse für die Vertiefungsrichtung

○ Wahlpflichtkurse, empfohlen für die Vertiefungsrichtung

Wahlpflichtkurse

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Tabelle 6: Kurse in der Vertiefungsrichtung I

V Ü V Ü Wah

lpflicht Aussteifung und Stabilität im Stahlbeton 2 1 3Grundlagen des Spannbetons 2 0 0 3 5Spannbeton im Brückenbau 2 0 2Sonderfragen des Stahlbaus 2 2 4Leichtbau 1 1 2Holzbau-Elemente und Konstruktionsdetails 2 1 3Tragkonstruktionen in Holz 1 1 2Holz und Holzwerkstoffe 2 1 3Computergestützte Tragwerksmodellierung 2 1 3Stabilität der Tragwerke 1 1 2Grundlagen der Finite Elemente 2 2 4Finite Elemente für Feld- und zeitvariante Probleme 2 1 3Baustoffkorrosion und Dauerhaftigkeit 2 0 2Betontechnologie 2 0 2Angewandte Bauphysik 2 0 2Schutz, Instandsetzung und Verstärkung im Beton- und Mauerwerksbau 2 1 3

Erhalten und Verstärken von Metallkonstruktionen 2 0 2Untersuchen, Beurteilen und Instandsetzen von Holzkonstruktionen 2 0 2

Numerische Behandlung von partiellen Differentialgleichungen 2 1 3Stahlbetonkonstruktionen I 2 0 2Stahlbetonkonstruktionen II 1 1 2Praktische Baudynamik I 1 1 2Praktische Baudynamik II 1 1 2Messverfahren im konstruktiven Ingenieurbau I 1 0 1Messverfahren im konstruktiven Ingenieurbau II 0 1 1Projektarbeit 0 2 2Entwurf von Bauwerken mit Stahl und Leichtmetall 0 2 2CAD im Stahlbau I 2 1 3CAD im Stahlbau II 0 1 1Hohlprofilkonstruktionen I 2 0 2Hohlprofilkonstruktionen II 1 1 2Stahl- und Verbundbrückenbau I 2 0 2Stahl- und Verbundbrückenbau II 1 1 2Schweißtechnik 1 1 2Tragwerke aus Glas und Stahl 2 1 3Elemente des Anlagenbaus 2 1 3Kunststoffbau I 2 1 3Kunststoffbau II 2 2 4Historische Holzkonstruktionen 1 1 2Stabilität von Schalentragwerken 1 1 2Schalentragwerke 1 1 2EDV in der Baustatik I 1 1 2EDV in der Baustatik II 1 1 2Numerische Methoden in der Baustatik I 1 1 2Numerische Methoden in der Baustatik II 1 1 2Bauinformatik I 1 1 2Bauinformatik II 1 1 2Modellbildung in der Festigkeitslehre 2 0 2Kinetische Stabilitätskriterien 2 0 2Plastizitätstheorie 2 2 4Messtechnisches Praktikum für Bauwerksschwingungen 0 2 2Verformungs- und Bruchprozesse 2 0 2Praktischer Schallschutz 1 1 2SUMME KURSANGEBOT 45 23 31 26 125

SummeKurse

Vertiefungsrichtung I onstruktiver Ingenieurbau 7. FS 8. FSK

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Tabelle 7: Leistungsnachweise in der Vertiefungsrichtung I

Elemente des Stahlbetons 4Elemente des Stahlbaus 3Nichtlineare Modellierung von Stabtragwerken 3

Flächentragwerke 2

Grundlagen der Baudynamik 2 20 min, mündl.

Grundlagen des Stahlbetons 4Aussteifung und Stabilität im Stahlbeton 3Grundlagen des Spannbetons 5Spannbeton im Brückenbau 2Grundlagen des Stahlbaus 4Fertigung u. Sicherheit vonSchweißkonstruktionen 2

Sonderfragen des Stahlbaus 4

Leichtbau 2

Holzbau-Bauteile und Verbindungen 4

Holzbau-Elemente und Konstruktionsdetails 3

Tragkonstruktionen in Holz 2Holz und Holzwerkstoffe 3Computergestützte Tragwerksmodellierung 3Stabilität der Tragwerke 2Grundlagen der Finiten Elemente 4Finite Elemente für feld- und zeitvariante Probleme 3

Baustoffkorrosion und Dauerhaftigkeit 2Betontechnologie 2Angewandte Bauphysik 2Schutz, Instandsetzung und Verstärkung im Beton- und Mauerwerksbau 3

Erhalten und Verstärken von Metallkonstruktionen 2

Untersuchen, Beurteilen und Instandsetzen von Holzkonstruktionen 2

Baustoffe und Bauwerks- erhaltung

Bauwerkserhaltung 8. F.S. 120 min, schrift.

Modellierung und Berechnung

Tragwerks-modellierung 7. F.S. 30 min,

mündl.

Finite Elemente 8. F.S. 30 min, mündl.

Dünnwandige Trag-werke und plastische Bemessung

7. F.S. 120 min, schrift.

HolzbauHolzbau 7. F.S. 120 min,

schrift.

Holzbau-Baustoffe und Konstruktionen 8. F.S. 30 min,

mündl.

Baustatik und Baudynamik 6. F.S.

100 min, schrift.

Kurse SWS Zeit-punkt

Dauer/Art

Konstruktiver Ingenieurbau

Baustoffe

Schwerpunkt Fach

MassivbauStahlbeton

Spannbeton

Stahlbau

Stahlbau

120 min, schrift.

7. F.S. 30 min, mündl.

7. F.S. 120 min, schrift.

8. F.S. 120 min, schrift.

6. F.S. 120 min, schrift.

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Tabelle 8: Kurse in der Vertiefungsrichtung II

V Ü V ÜWahlpflicht Hydrologische Planungsgrundlagen 3 1 4

Morphodynamik von Fließgewässern 1 1 2Gewässerlandschaften 2 1 3Niederschlag-Abfluss-Modelle 2 1 3Wasserwirtschaftliche Projektstudien 2 1 3Hydrologisch-wasserwirtschaftliches Mess- und Versuchswesen 1 1 2

Strömungsverhalten von Fließgewässern 2 0 2Grundlagen der Fluss- und Auenökologie 2 0 2Numerische Modelle im Wasserbau 2 1 3Wasserbauliche Modellversuche 0 2 2Energiewasserbau 2 2 4Wellen und Küstenschutz, Wasserstraßen 2 1 3Strömung und Transport im Untergrund I: Grundlagen 2 1 3Kinetik biologischer Prozesse 2 0 2Stoffstromanalysen/ -management in der Wassergütewirtschaft 2 0 2Entwurf, Planung und Bemessung von Entwässerungssystemen 1 0 1

Dezentrale Systeme 1 0 1Praktikum Abwasseranalytik 0 3 3Reaktionsmechanismen in verschiedenen Ökosystemen 2 0 2Bemessung von Klär- und Schlammbehandlungsanlagen 1 1 2Physikalisch-chemische Verfahren in der Siedlungswasserwirtschaft 2 0 2

Praktikum zur Verfahrenstechnik in der Abwasserwirtschaft 0 3 3Altlasten 2 0 2Bodensanierung 1 0 1Seminar und Bootspraktikum 1 1 2Environmental Fluid Mechanics I: Mass Transfer and Diffusion 1 1 2Experimente in der Strömungmechanik I:

Modelluntersuchungen 1 2 3

Angewandte Mathematik für VT Wasser und Umwelt 1 1 2Environmental Fluid Mechanics II: Stratified Flow and Buoyant Mixing 2 1 3

Messverfahren in der Strömungsmechanik 1 1 2Numerische Strömungssimulation II: Gerinneströmungen 1 1 2Gebäude- und Umweltaerodynamik 1 1 2Turbulenzmodelle in der Strömungsmechanik 2 0 2Interaktion Strömung- Gerinnebauwerk 2 0 2Doktoranden- und Forschungsseminar 1 0 1Interfakultative Veranstaltungen 2 0 2

Vertiefungsrichtung II Wasser und Umwelt Summe7. FS 8. FS

Kurse

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Tabelle 8 (Fortsetzung): Kurse in der Vertiefungsrichtung II

Verti

Wahlpfl

V Ü V Üicht Environmental Fluid Mechanics III: Modeling Applications 1 2 3

Strömung und Transport im Untergrund II: Angewandte Methoden 2 1 3

Large Eddy Simulation in der Strömungsmechanik 2 0 2Interfakultative Veranstaltungen 2 0 2Signalverarbeitung in der Strömungsmechanik 1 1 2Stochastische hydrologische Modelle 1 1 2Naturnahe Gewässer: Grundlagen, Planung, Maßnahmen 2 2 4Praxisbeispiele der Fluss- und Auenökologie 0 2 2Kulturtechnik I 2 1 3Kulturtechnik II 2 2 4Planung wasserwirtschaftlicher Projekte in unterschiedlichen Klimazonen 2 0 2

Wasser- und Umweltrecht 2 0 2Gesellschaft - Technik - Ökologie 2 1 3Natur- und Kulturerbe Gewässer 2 0 2Einführung in die Industrieabwasserreinigung 2 0 2Operations Research 2 1 3Kläranlagenpraktikum 0 1 1Wasser- und Lufthygiene 1 0 1Seminar Siedlungswasserwirtschaft I 2 0 2Seminar Siedlungswasserwirtschaft II 2 0 2Experimente in der Strömungsmechanik II: Ingenieurprojekt 0 1 1Vortragsreihe: Forschung und Praxis in Wasserbau und Wasserwirtschaft 1 0 1

Vortragsreihe: Forschung und Praxis in Wasserbau und Wasserwirtschaft 1 0 1

Doktoranden- und Forschungsseminar 1 0 1SUMME KURSANGEBOT 45 16 41 30 133

efungsrichtung II Wasser und Umwelt 7. FS 8. FS Summe

Kurse

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Tabelle 9: Leistungsnachweise in der Vertiefungsrichtung II

Sc Ze Da

Gerinnehydraulik 2Wasserbau und Wasserwirtschaft II: Vertiefungen und Anwendungen 3

Verfahrenstechnik in der Wassergütewirtschaft 2Grundlagen der Ingenieurbiologie 2Hydrologische Planungsgrundlagen 4Morphodynamik von Fließgewässern 2Gewässerlandschaften 3Niederschlag-Abfluss-Modelle 3Wasserwirtschaftliche Projektstudien 3Hydrologisch-wasserwirtschaftliches Mess- und Versuchswesen 2Morphodynamik von Fließgewässern 2Strömungsverhalten von Fließgewässern 2Grundlagen der Fluss- und Auenökologie 2Numerische Modelle im Wasserbau 3Wasserbauliche Modellversuche 2Energiewasserbau 4Wellen und Küstenschutz, Wasserstraßen 3Hydrologische Planungsgrundlagen 4Strömung und Transport im Untergrund I: Grundlagen 3Kinetik biologischer Prozesse 2Stoffstromanalysen/-management in der Wassergütewirtschaft 2Informationstechnologie in der Siedlungswasserwirtschaft 2Praktikum Abwasseranalytik 3Reaktionsmechanismen in verschiedenen Ökosystemen 2Bemessung von Anlagen in der Siedlungswasserwirtschaft 2Physikalisch-chemische Verfahren der Siedlungswasser- wirtschaft 2

Praktikum zur Verfahrenstechnik der Abwasserwirtschaft 3Morphodynamik von Fließgewässern 2Stoffstromanalysen/-management in der Wassergütewirtschaft 2Altlasten 2Bodensanierung 1Seminar und Bootspraktikum 2Environmental Fluid Mechanics I: Mass Transfer and Diffusion 2Experimente in der Strömungmechanik I: Modelluntersuchungen 3Messverfahren in der Strömungsmechanik 2Angewandte Mathematik für VR Wasser und Umwelt 2Environmental Fluid Mechanics II: Stratified Flow and Buoyant Mixing 3

Hydraulik von Rohrsystemen 2Numerische Strömungssimulation II: Gerinneströmungen 2Gebäude- und Umweltaerodynamik 2

hwer- punkt Fach Kurse SWS it-

punkt uer/

Art

Grundlagen "Wasser und Umwelt"

6. FS120 min,

schrift.

Wasser- bewirt- schaftung

Grundlagen der Wasser-bewirtschaftung

7. FS120 min,

schrift.

Vertiefungen zur Wasser-bewirtschaftung

8. FS 30 min, mündl.

Wasser- bau

Grundlagen des Wasserbaus 7. FS

120 min,

schrift.

Vertiefungen im Wasserbau 8. FS 30 min,

mündl.

30 min, mündl.

Stoffkreis- läufe

Stoffströme 7. FS120 min,

schrift.

Stoffstrom- analyse und -steuerung

8. FS

Umwelt-technologie

Wasser- technologie 7. FS

120 min,

schrift.

Einzugsgebiets-management 8. FS 30 min,

mündl.

Umwelt- fluid- mechanik

Umweltfluid- mechanik- Grundlagen

7. FS120 min,

schrift.

Umweltfluid- mechanik- Anwendungen

8. FS 30 min, mündl.

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37

Tabelle 10: Kurse in der Vertiefungsrichtung III

Wahlpfl

V Ü V ÜPflicht Verkehrsplanung 1 1 2

Verkehrstechnik und -telematik 1 1 2Simulationstechnik 1 0 1Eisenbahnbetriebswissenschaft 1 0 1Verkehrsbedienungsanlagen 2 1 3Entwurf einer Außerortsstraße 0 2 2Betrieb und Erhaltung von Straßen 2 0 2Umweltverträglichkeit von Straßen 1 0 1Regional- und Landesplanung 2 1 3Raum- und Infrastrukturentwicklung 1 1 2EDV-gestützte Instrumente der Raumentwicklung 0 1 1Bemessung von Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft 1 1 2Stoffstromanalysen/-management in der Wassergütewirtschaft 2 0 2SUMME PFLICHT 11 8 4 1 24

icht Bemessung von Fahrbahnkonstruktionen und Schadensanalytik 1 0 1

Laborpraktikum im Straßenbau 0 2 2Besondere Kapitel des Straßenwesens 1 0 1Schienenpersonennahverkehr 2 0 2Wirtschaftlichkeit und Recht im öffentlichen Verkehrswesen 1 0 1Bau und Instandhaltung von Schienenfahrwegen 1 0 1Güterverkehr 1 0 1Simulationstechnisches Praktikum 0 1 1Seminar Verkehrswesen 0 2 2Städtebau II / Städtebaubezogene Gebäudelehre 1 1 2Planerische Informationssysteme der Raumplanung 1 0 1Physikalisch-chemische Verfahren der Siedlungswasserwirtschaft 2 0 2

Informationstechnologie in der Siedlungswasserwirtschaft 1 1 2Einführung in die Industrieabwasserreinigung 2 0 2Abluftreinigung 1 0 1Bodensanierung 1 0 1Summe Wahlpflicht 3 2 13 5 23

Vertiefungsrichtung III Raum- und Infrastrukturplanung 7. FS

Summe8. FS

Kurse

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Tabelle 11: Leistungsnachweise in der Vertiefungsrichtung III

VerkGr

Raumplanung und Planungsrecht 2ehrswesen 2

Bemessungsgrundlagen im Straßenwesen 2

Regional- und Landesplanung 3Städtebau I / Stadtbaugeschichte 2Verkehrstechnik und -telematik 2Verkehrsplanung 2Verfahrenstechnik in der Wassergütewirtschaft 2

Stoffstromanalysen /-management in der Wassergütewirtschaft 2

Grundlagen der Ingenieurbiologie 2Verfahrenstechnik der Abfallwirtschaft 2Entwurf und Bau von Straßen 2Betrieb und Erhaltung von Straßen 2Grundlagen spurgeführter Systeme 3Eisenbahnbetriebswissenschaft 1

Straßen- und Eisenbahnwesen 8. FS 30 min,

mündl.

Siedlungswasser- wirtschaft und Ingenieurbiologie

30 min, mündl.7. FS

Raumplanung und Verkehrswesen 7. FS

120 min, schrift.6. FS

undlagen der Raum- und Infra-strukturplanung

30 min, mündl.

Zeit- punkt

Dauer/ ArtSchwerpunkt Fach Kurse SWS

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Tabelle 12: Kurse in der Vertiefungsrichtung IV

V

V Ü V Ü

Pflicht Maschinelle Verfahrenstechnik des Erd-, Tief- und Wasserbaus 3 1 4

Betriebs- u. Personalführung inkl. Aquisition und Marketing 2 0 2Arbeitsvorbereitung 1 1 2Moderne Methoden der Betriebsplanung und -steuerung (Lean Construction) 1 1 2

Projektsteuerung/technische Projektentwicklung 1 0 1Qualitäts- und Umweltmanagement in der Bauwirtschaft 1 0 1Projektstudien aus dem Tiefbau 1 0 1Tunnelbautechnik 1 0 1Bauleitung 1 0 1Verfahrenstechnik im Asphaltbau 1 0 1Maschinen- und Elektrotechnik 2 1 3Projektentwicklung (betrieblich) 1 0 1Sicherheitstechnik und -koordination 1 0 1Vertragsrecht 1 0 1Kaufmännisches Facility Management 1 0 1Seminar "Forschung und Industrie" 2 0 2SUMME PFLICHT 16 3 5 1 25

Wahlpflicht Mechanik der Baumaschinen 1 0 1Prüfverfahren im maschinellen Baubetrieb 1 0 1Spannbeton in der baubetrieblichen Praxis 1 0 1Beton- und Stahlbetoninstandsetzung 1 0 1Aufbereitungstechnik 1 0 1Sprengtechnik 1 0 1Qualitätssicherung im Hochbau 1 0 1Baumaschinenseminar 2 0 2Vertieferseminar 2 0 2 0 4Bewirtschaftungsmanagement 1 1 2Baubestandsmanagement 1 1 2Vertragsmanagement - Nachtragsvermeidung und -behandlung 2 0 2

Human Resource und Customer Relationship Management im Immobilienbereich 1 0 1

Facility Management bei immobilienwirtschaftlichen PPPs 1 1 2CAFM-Systeme/Moderne Gebäudekommunikation 1 1 2Seminar "Facility Management" 1 0 1SUMME WAHLPFLICHT 12 3 9 1 25

ertiefungsrichtung IV betrieb Summe8. FS7. FS

Kurse

Bau

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40

Tabelle 13: Leistungsnachweise in der Vertiefungsrichtung IV

Baubetriebsplanung und Grundlagen der Verfahrenstechnik im Hoch-, Tief- und Erdbau

4

Baubetriebswirtschaft 2Bauleitung 1Arbeitsvorbereitung 1Betriebs- und Personalführung inkl. Aquisition und Marketing 2

Kalkulation 2Rechtsfragen im Baubetrieb 2Vertragsrecht 1Verfahrenstechnik im Asphaltbau 1Schalung und Gerüste 1Tunnelbautechnik 1Maschinen- und Elektrotechnik 3Projektmanagement 3Grundlagen des strategischen Facility Management 3

Kaufmännisches Facility Management 1Qualitäts- und Umweltmanagement in der Bauwirtschaft 1

Maschinelle Verfahrenstechnik des Erd,- Tief- und Wasserbaus 4

Schlüsselfertigbau/Ausbau mit Gebäudetechnik und -automation 2

Verfahrenstechnik im Umweltschutz 2Sicherheitstechnik und -koordination 1

Schwerpunkt Fach Kurse SWS Zeitpunkt Dauer/Art

Maschinen- und Gerätetechnik 7. F.S. Studien-

leistung

Grundlagen des Baubetriebs 6. FS 120 min,

schrift.

Bauleitung und Unternehmens- führung

Projekt- und Facility Management

Bauverfahrens- technik 8. F.S.

6. F.S. 30 min, mündl.

7. F.S. 30 min, mündl.

120 min, schrift.

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Tabelle 14: Kurse in der Vertiefungsrichtung V

W

V ÜV V ÜVPflicht Bodenmechanik III 1 1 2

Bodenmechanik IV 1 1 2Bodenmechanisches Praktikum 0 1 1Grundbau III, IV 1 1 1 1 4Erdbau und Dammbau II 1 1 2Geotechnische Grundwasserprobleme 1 1 2Untergrunderkundung und Versuchstechnik 1 1 2Felsmechanik II 1 1 2Geomechanisches Feldpraktikum 1 1 2Tunnelbau II 1 1 2Felsbau über Tage 1 1 2Untertagedeponien 1 1 2SUMME PFLICHT 6 7 6 6 25

ahlpflicht Numerik in der Geotechnik 1 1 2Computergestützte geotechnische Projektstudien 0 2 2Spezialtiefbau 1 1 2Boden- und felsmechanische Messtechnik 1 1 2Finite Elementberechnungen in der Geotechnik 1 1 2Versuchswesen im Felsbau 1 1 2Übertagedeponien 1 1 2Altlasten – Untersuchung, Bewertung und Sanierung 2 0 2SUMME WAHLPFLICHT 4 4 4 4 16

Vertiefungsrichtung V Geotechnisches Ingenieurwesen

7. FS 8. FS SummeKurse

Tabelle 15: Leistungsnachweise in der Vertiefungsrichtung V

Grundlagen des Stahlbetons 4

Kontinuumsmechanik 3Bodenmechanik I 3Grundbau I 3Bodenmechanik II 3Grundbau III 2Erd- und Dammbau I u. II 4Felsmechanik I + II 5Tunnelbau I 2Felsbau über Tage 2

Zeit- punkt

Dauer/ ArtSchwerpunkt Fach Kurse SWS

Grundlagen des Stahlbetons und Kontinuumsmechanik

6. FS 120 min, schrift.

Tunnel- und Felsbau 8. FS 120 min, schrift.

Grundbau, Erd- und Dammbau 7. FS 120 min, schrift.

120 min, schrift.

Bodenmechanik und Grundbau 6. FS